Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
22.12.16, 04:42
Aktualisiert
24.01.18, 04:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer 03.12.2015
3865/2015
Dezernat, Dienststelle
I/37/374/1
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bauausschuss
07.12.2015
Gesundheitsausschuss
08.12.2015
Ausschuss für Umwelt und Grün
10.12.2015
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
18.01.2016
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
28.01.2016
Mitteilung der Verwaltung zum Zwischenbericht des Bau-Sachverständigen INSTITUTS Roger
Grün vom 27.11.2015 zur Zusatzfrage "Standsicherheit der Halde Kalkberg"
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Zweiter Zwischenbericht des Bau-Sachverständigen INSTITUTS Roger Grün
Jetzt wurde der zweite Zwischenbericht des Bau-Sachverständigen INSTITUTS Roger Grün zur
Zusatzfrage „Standsicherheit der Halde Kalkberg“ vorgelegt.
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Fragestellung zur Prüfung
Im Verlauf der Begutachtung (und deren Zwischenergebnisse) hat sich aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse die Notwendigkeit ergeben, den Untersuchungsauftrag an das BauSachverständigen INSTITUT Roger Grün zu erweitern. Wie im ersten Zwischenbericht dargestellt, musste zur umfassenden Ursachenbetrachtung der Setzungen neben dem Stationsgebäude mit dem näheren Umfeld ergänzend auch die Statik der gesamten Halde betrachtet werden.
Dies führte zu dem nun vorliegenden zweiten Zwischenbericht, der anhand der folgenden Fragestellung erstellt wurde:
Entspricht der Kalkberg in statischer Hinsicht – insbesondere unter Berücksichtigung der Bodenkennwerte und ausgeführten Böschungsneigungen – den anerkannten Regeln der Technik?
Worauf sind evtl. Abweichungen zwischen den anerkannten Regeln der Technik zurückzuführen?
Welchen Einfluss hat der Straßenbau auf die Haldenstatik und wie wurde die Standsicherheit der
Halde in der Straßenplanung berücksichtigt?
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Vorgehen bei der Untersuchung
Zur genauen Bestimmung wurden Bohrungen bis auf den Grundwasserspiegel in einer Tiefe von
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35 m unterhalb der Hangar-Gründungsebene durchgeführt und Materialproben entnommen. Zwei
der geplanten vier Bohrungen sind beendet und vorab ausgewertet. Aus dieser Ersteinschätzung
lassen bereits erste Maßnahmen ableiten.
Ferner erfolgte eine Drohnenüberfliegung des Kalkbergs, um die Haldengeometrie zu erfassen
und grafisch darstellen zu können.
Der vollständige Zwischenbericht liegt dieser Mitteilung als Anlage 01 sowie 01.1 bis 01.6 bei. Er
gibt den Stand der Untersuchungen wieder und beurteilt (nach derzeitigem Kenntnisstand) den
Setzungsfortschritt an der Rettungshubschrauberstation sowie die Standsicherheit der Halde.
Ferner beschreibt er richtungsweisend Maßnahmen, die zum Abklingen der Setzungen sowie zur
endgültigen Standsicherheit der Halde führen können.
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4.1
Erkenntnisse
Bisher ergriffene Maßnahmen der Feuerwehr
Die Vorgehensweise der Feuerwehr, zur Ursachenermittlung bei den Setzungen an der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg sowie zur Beschreibung von Gegenmaßnahmen
das Bau-Sachverständigen INSTITUT Roger Grün zu beauftragen, hat sich bewährt. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse bestätigen dies.
4.2
Setzungen des Hangar-Gebäudes
Nach Meinung des Gutachters werden die Setzungen am Hangar-Gebäude ohne Gegenmaßnahmen über längere Zeit unvermindert fortschreiten. Eine statische Gefährdung für das Gebäude ist mit fortlaufender Setzung zu erwarten, bisher aber noch nicht eingetreten.
4.3
Standsicherheit der Halde
Das Bau-Sachverständigen INSTITUT Roger Grün bestätigt, es gehe „… keinesfalls von einem
großflächigen Abrutschen ganzer Böschungen aus. Eine Gefährdung der Nachbarschaft sehen
wir demzufolge nicht als gegeben.“ (Seite 4)
Auf explizite Nachfrage hat Herr Gutachter Grün erneut bestätigt,
„… dass es auch unter Würdigung aller Unwägbarkeiten – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – möglich sein wird, zum einen die Halde selbst und einen Aussichtspunkt für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zum anderen auch eine problemlose Nutzung des Hangargebäudes sicherzustellen.“
4.4
Bebaubarkeit der Halde
Der Gutachter hat des Weiteren ggü. der Stadt erneut bekräftigt,
„… dass nach Ausführung der Sanierungsarbeiten sowohl eine Öffnung der Halde für den Publikumsverkehr wie aber auch eine Nutzung des Hangars selbst ohne nennenswerte Einschrän-
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kungen möglich sein wird.“
4.5
Ursachen der Setzungen
Im Verlauf der ersten beiden Explorationsbohrungen (Tiefenbohrungen) [Lage (1) südlich vor
dem Hangar im Bereich des Vorfelds sowie (2) nördlich der Sozialgebäudes an der Ecke zur
Erschließungsstraße] wurde eine etwa 20 m mächtige Kalkschicht vorgefunden, deren Konsistenz „… größtenteils ‚steif erdfeucht‘, in einigen Teilbereichen der zweiten Bohrung aber auch
‚weich nass‘“ (Seite 3) beschrieben wird.
Nach ersten Auswertungen der Bodenproben wird diese Kalkeinlagerung zu „… langfristigen
Setzungsfortschreitungen im hohen Dezimeter-Bereich (!!) führen …“ (Seite 3). Verursachend
sind dabei die bereits erfolgten Aufschüttungen hinter dem Hangar und am Aussichtsplateau.
Durch diese zusätzliche Auflast ist es zur Ausbildung einer Setzungsmulde im mittleren Bereich
des Kalkbergs gekommen. Am Rande dieser Mulde steht das Hangar-Gebäude, welches sich
entsprechend der Mulde „schief“ gestellt hat.
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5.1
Notwendige Maßnahmen
Abklingen der Setzungen
Nach Meinung des Gutachters können die Setzungsfortschreitungen „…durch einen sofortigen
Rückbau der zuletzt aufgeschütteten Haldenkuppe…“ (Seite 3) verhindert werden.
Hierzu muss die nachträglich aufgebrachte Auflast von etwa 9 m Höhe und einer Masse von ca.
50.000 t auf das Höhenniveau vor den Baumaßnahmen zurückgeführt werden.
Nach Durchführung dieser Arbeiten können die Korrekturarbeiten bezüglich der Gründung des
Hangar-Gebäudes erfolgen.
Das Erdreich samt Deponiegut wird in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt voraussichtlich unterhalb der Rampe der B55a sicher zwischengelagert und ggf. bei der Sicherung der Böschung wieder verbaut.
5.2
Erhöhung der Standsicherheit der Halde an den Böschungen
Zur Erreichung der endgültigen Standsicherheit der Halde sind in mehreren Bereichen Zusatzmaßnahmen erforderlich. Im Bereich der steilsten Böschungen direkt neben dem HangarGebäude kann dies beispielsweise durch im Kopfbereich verankerte Spundwände ermöglicht
werden. Ferner können durch Abtragen und Abflachungen der Böschungen im oberen Bereich
sowie durch stabilisierende Belastungen mit Aufschüttung im unteren Bereich die Stabilität der
Halde verbessert werden. Dazu kann das an der Kuppe abgetragene Boden- und Deponiegut
verwendet werden.
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6.1
Weiteres Vorgehen
Gutachter
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Die weitere Begutachtung umfasst den Abschluss der dritten und vierten Explorationsbohrung
noch im Jahr 2015 sowie die anschließende Untersuchung des Langzeitsetzungsverhaltens der
Bodenproben. Diese soll etwa Mitte Februar 2016 erfolgt sein.
Weitere Untersuchungen des Bodenaufbaues sind in dem Bereich der Zufahrtsstraße insbesondere dort zu veranlassen, wo diese die Kalkschicht anschneidet bzw. nur eine geringe
Überdeckung derselben gegeben ist.
Das abschließende Gutachten des Instituts Roger Grün wird nach Auswertung der Bodenproben im Jahr 2016 erwartet.
6.2
Information der politischen Gremien
Sobald relevante (Zwischen-)Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung - wie bisher - die Gremien unmittelbar informieren.
6.3
Kosten
Derzeit werden die Kosten der Maßnahmen unter Punkt 5 sowie 6.1 und 6.5 ermittelt. In Zusammenarbeit mit dem Bau-Sachverständigen INSTITUT Roger Grün sowie dem Büro Kapellmann Rechtsanwälte wird geklärt, welche der jetzt entstehenden Kosten sowieso angefallen
wären und welche einem Verursacher zugeordnet werden können.
6.4
Schadenersatz
Eine kontinuierliche juristische Begleitung aller Prozesse, auch innerhalb der Stadtverwaltung,
ist sowohl durch das Rechts- und Versicherungsamt als auch durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann sicher gestellt.
6.5
Weitere planerische und bauliche Maßnahmen an der Rettungshubschrauberstation
Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gründung des Hangars sind zu planen und umzusetzen. Daraus kann sich möglicherweise die Notwendigkeit ergeben, das Hangar-Gebäude aufzurichten.
Dies schließt auch die Gestaltung der Fassade mit den Hangar-Toren ein. Für die freigelegte
Hangar-Rückseite muss eine Fassadenverkleidung, die bisher nicht erforderlich war, geplant
werden.
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Schlussfolgerung aus den Zwischenberichten des Gutachters
Welche Versäumnisse und Planungs- bzw. Ausführungsfehler für die aufgetretenen Schäden ursächlich sind, kann erst nach der juristischen Bewertung und Vorliegen des endgültigen Gutachtens vom Bau-Sachverständigen INSTITUT Roger Grün erfolgen.
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Aussichtsplateau
Durch den Abtrag der Kuppe als unvermeidbare Sofortmaßnahme wird das von der Nachbarschaft und der Bürgerinitiative Kalkberg gewünschte Aussichtsplateau nicht in der ursprünglichen
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Form und Höhe möglich sein. Ob es eine Alternative geben kann und wie damit möglichst viele
Ziele des ursprünglichen Aussichtpunktes realisiert werden könnten, wird geprüft und gemeinsam
mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet.
Gez. Kahlen