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Anlage 2-Konzept Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gGmbH.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2-Konzept Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gGmbH.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
22.12.16, 05:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:47

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Inhalt der Datei

Konzeption Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen § 13, Abs. 3 SGB VIII im Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Fröbelstr. 20 50823 Köln Träger der Einrichtung: Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH Breite Str. 110 50667 Köln Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Träger, Einrichtung, Leistungsart und Leistungsrahmen 1.1. Träger der Einrichtung 1.2. Einrichtung 1.3. Leistungsart 1.4. Leistungsrahmen 2. Personenkreis 2.1. Zielgruppe 2.2. Bedarfslagen der jungen Menschen 2.3. Ressourcen der jungen Menschen 2.4. Ausschlusskriterien / Leistungsgrenzen des Angebotes 2.5. Einzugsgebiet 3. Auftrag und Zielsetzung des Leistungsangebotes 4. Aufgaben, Prozesse und Organisation des Leistungsangebots 4.1. Aufgaben 4.1.1.Sozialpädagogische Aufgaben 4.1.2. Aufgaben der Leitung 4.1.3. Aufgaben der Verwaltung 4.1.4. Hauswirtschaftliche Aufgaben 4.1.5. Technischer Dienst / Reinigung 4.2. Prozesse und Umsetzung der sozialpädagogischen Begleitung 4.2.1. Aufnahmeverfahren 4.2.2. Pädagogischen Konzeption 4.2.2.1. Grundsätze der pädagogischen Begleitung 4.2.2.2. Angebote der sozialpädagogischen Begleitung 4.2.2.3. Individuelle Förderplanung 4.2.3. Partizipation 4.2.4. Elternarbeit 4.2.5. Kooperation und Vernetzung mit externen Partnern 4.2.6. Entlassung 4.3. Organisation des Leistungsangebots 5. Strukturdaten des Jugendwohnheims 5.1. Organisationsstruktur 5.2. Standort 5.3. Personelle Ausstattung 5.3.1. Qualifikation des Personals 5.3.2. Erforderliche personelle Ausstattung 5.4. Erforderliche sachliche Ausstattung 6. Qualitätsentwicklungsbeschreibung 6.1. Qualitätsverständnis 6.2. Qualitätsentwicklung 6.3. Qualitätsdialog 6.4. Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) 3 3 4 4 4 6 6 6 6 6 7 7 8 8 8 9 10 10 10 11 11 11 11 12 12 12 12 13 13 13 13 13 14 14 14 14 15 15 15 16 19 19 2 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld 1. Träger, Einrichtung, Leistungsart und Leistungsrahmen 1.1. Träger der Einrichtung Stand: 10.05.2015 Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH Breite Str. 110 50667 Köln Geschäftsführerin: Alexandra Horster Die Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Jugendhilfe. Die Gesellschaft betreibt das Jugendwohnheim im Kolpinghaus Ehrenfeld. Gesellschafter sind der Deutsche Kolpingsfamilie e.V. (51%) sowie das Katholische Gesellenhospitium zu Köln (49%). Mit Schreiben vom 29.01.2014 hat das Finanzamt Köln-Ehrenfeld die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft anerkannt (Steuernummer 215/5863/1734). Die Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH wurde am 25.09.2013 gegründet und übernimmt in Nachfolge der Kolping Jugendwohnen gemeinnützige GmbH die Trägerschaft für die Einrichtung in Köln-Ehrenfeld. Seit dem 01.07.2011 findet sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen in dem Haus statt. Als Einrichtung des Kolpingwerkes versteht der Träger seinen Dienst ganz im Zeichen der Tradition und des Auftrages des Verbandsgründers Adolph Kolping (1813 – 1865). Entsprechend identifiziert sich die Gesellschaft mit dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland. Hier heißt es: 1. Adolph Kolping ist unsere Leitfigur: Seine Überzeugung ist für uns Ermutigung und Herausforderung. 2. Das christliche Menschenbild ist das Fundament unserer täglichen Arbeit. 3. Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt: Menschen spüren in unseren Häusern eine wertschätzende Atmosphäre. 4. Das Kolpinghaus trägt einen Namen, der uns in besonderer Weise verpflichtet. 5. Das Kolpinghaus ist ein Ort, an dem die Kolpingsfamilie zu Hause ist, und offen ist für Vereine und Organisationen, für Mitglieder des Kolpingwerkes und für Nichtmitglieder. 6. Wir richten unsere Ziele an der Programmatik des Kolpingwerkes aus: In der Vielfalt der Kolpinghäuser haben wir den gleichen Auftrag und das gleiche Ziel. 7. Der Verband der Kolpinghäuser ist das Band, das uns verbindet: Gemeinsam mit und in dem Verband bilden wir eine Solidaritäts- und Qualitätsgemeinschaft. 8. Wir stellen uns gemeinsam dem Anspruch: „Wo KOLPING draufsteht, ist auch KOLPING drin!“ Diese Leitsätze sind unsere Grundlage, aus der heraus sich die Konzepte für das Kolping Jugendwohnen aber auch das Handeln aller Mitarbeiter/innen und der Bewohner/innen des 3 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 Hauses ableiten. Diese Leitsätze orientieren sich am Leitbild des Kolpingwerks Deutschland. In diesem Sinne versteht sich das Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld als ein Instrument des verbandlichen Auftrages. Das Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld geht in Anlehnung an das Engagement von Adolph Kolping von einer Schutz bietenden und lebensbegleitenden Wohngemeinschaft aus, die das Ziel der persönlichen und individuellen Weiterentwicklung jedes einzelnen Bewohners und jeder einzelnen Bewohnerin verfolgt. Adolph Kolping verstand es als Sozialreformer schon in der damaligen Zeit für uns noch heute gültige Ziele und Methoden zu entwickeln. Früher konnte sich der Einzelne nur in Gemeinschaft entwickeln und weiterbilden. Schon vor dem Aufkommen des ganzheitlichen Erziehungsansatzes wusste Kolping, dass die Persönlichkeitsentwicklung nur durch das Ansprechen aller Bildungsbereiche des Menschen gefördert werden kann. Sein Ziel war es, jungen Menschen, die etwas aus sich machen wollten, Unterstützung zukommen zu lassen. In dieser Tradition verstehen wir unseren Auftrag als Träger von Einrichtungen im Kolping Jugendwohnen. 1.2. Einrichtung Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Fröbelstr. 20 50823 Köln Telefon: +49 (0)221/16 99 58 78 E-Mail: ehrenfeld@kolping-jugendwohnen.de www.kolping-jugendwohnen.de Pädagogischer Leiter Reza Sadr 1.3. Leistungsart Sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII 1.4. Leistungsrahmen Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen mit 28 Plätzen. Das Haus verfügt über insgesamt 49 Zimmer. Alle Zimmer sind mit einer eigenen Nasszelle (Dusche und WC) ausgestattet. 20 Zimmer sind mit jew. über 20 qm als Doppelzimmer nutzbar. 29 Zimmer sind mit einer Größe von jew. über bzw. knapp unter 12 qm als Einzelzimmer nutzbar. Bei einer vollen Auslastung könnten bis zu 69 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist die Bereitschaft zum Leben in einem Doppelzimmer nur sehr begrenzt bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ausgeprägt und aus pädagogischen Gründen häufig auch nicht angezeigt. Je nach Bedarf, Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner und hinsichtlich pädagogischer Aspekte empfiehlt sich allerdings eine Unterbringung in Doppelzimmern. 4 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 Die Etagen gliedern sich wie folgt: 1. Etage: 4 Zimmer (3 DZ und 1 EZ) 2. Etage: 13 Zimmer (8 DZ, 5 EZ) 3. Etage: 16 Zimmer (5 DZ, 11 EZ) 4. Etage: 16 Zimmer (4 DZ und 11 EZ). Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass das pädagogisch begleitete Jugendwohnen mit seinen 28 Plätzen schwerpunktmäßig auf der 2. und 3. Etage angeboten wird und die restliche Belegung auf der 1. und 4. Etage stattfindet. Die restlichen Kapazitäten werden auf den Etagen 1 und 4 mit jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren zur Verfügung gestellt, die sich aus Gründen eines Praktikums oder Studiums oder zum Blockschulunterricht in Köln befinden, eine Belegung also, die kompatibel ist mit dem sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen auf den Etagen 1 und 2. Alle Zimmer sind mit einer eigenen Nasszelle (Dusche und WC) ausgestattet. Die großen (Doppel-)Zimmer verfügen neben einer Nasszelle auch über Kochgelegenheiten. Auf der 3. Etage steht eine Gemeinschaftsküche für alle anderen BewohnerInnen zur Verfügung. Auf der 1. Etage steht ein weiterer Gemeinschafts- bzw. Gesprächsraum zur Verfügung, in dem die Möglichkeit besteht, Gespräche mit dem/der Bewohner/in und der pädagogischen Fachkraft und ggf. weiteren Gesprächsteilnehmer/innen (Eltern, Jugendamt, Ausbilder, Berufsschullehrer etc.) zu führen. Auf der 2. Etage wird ein Raum mit Waschmaschinen und zur Verfügung gestellt. Im Erdgeschoss bietet ein Multifunktionsraum die Möglichkeit für gemeinsame Kochkurse und Backaktionen, Spieleabende, Feiern etc. Das Büro der pädagogischen Leitung und der weiteren pädagogischen Fachkräfte befinden sich in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches im Erdgeschoss. Insgesamt erfolgt keine Aufnahme von Menschen, die über 26 Jahre alt sind. Das Konzept sieht vor, eine Zahl von bis zu 7 jungen Menschen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Rahmen des Kontingents von 24 Plätzen des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens aufzunehmen. Der pädagogische Leiter hat seine Dienstwohnung innerhalb der Einrichtung auf der 1. Etage und wird zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht im Verhinderungsfalle eine Nachtbereitschaft organisieren, so dass die Auflagen der Aufsichtspflicht erfüllt werden. Ziel in Verbindung mit diesem Leistungsrahmen ist, den jungen Menschen bei ihrer Verselbständigung zu helfen, ihre Alltagskompetenz zu stärken und sie bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Dieser Zielsetzung soll der Leistungsrahmen und das hier vorliegende Konzept für das Angebot des Jugendwohnens Rechnung tragen. Das Angebot steht ganzjährig an 365 Tagen und 24 Stunden am Tag zur Verfügung. 5 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld 2. Stand: 10.05.2015 Personenkreis 2.1. Zielgruppe Aufgenommen werden bis zu 28 männliche und weibliche Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren (max. 7 junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren) mit und ohne Migrationshintergrund, die sich in einer beruflichen oder schulischen Bildungsmaßnahme befinden und die für die berufliche-gesellschaftliche Integration einer Unterbringung mit sozialpädagogischer Begleitung bedürfen. Die jungen Menschen werden bis zur Beendigung der Ausbildungszeit bzw. der beruflichen/schulischen Maßnahme in der Einrichtung sozialpädagogisch begleitet. 2.2. Bedarfslagen der jungen Menschen Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII richtet sich an junge Menschen von 16 bis 27 Jahren während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme. Zu diesem Personenkreis gehören: - Auszubildende in überbetrieblicher Ausbildung - Blockschüler/innen im Rahmen von beruflicher Blockbeschulung - Auszubildende, die in ihrer beruflichen Mobilität gefördert werden - junge Menschen in schulischer oder beruflicher Ausbildung, die aus persönlichen oder sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen können - junge Menschen in einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme 2.3. Ressourcen der jungen Menschen Voraussetzung für die Aufnahme im Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld ist, dass der junge Mensch - die Grundbereitschaft und Fähigkeit, das Angebot der sozialpädagogischen Begleitung anzunehmen, mitbringt - im Hinblick auf die eigene erfolgreiche berufliche und soziale Integration motiviert ist sowie die Bereitschaft vorliegt, aktiv an diesem Ziel mitzuarbeiten und Schwierigkeiten, die dem im Wege stehen, überwinden will - qualifizierungs- und ausbildungsfähig ist - und zum selbstständigen Wohnen fähig ist 2.4. Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen des Angebotes Eine Aufnahme ist ausgeschlossen bei - manifesten Suchtproblemen - psychischen Erkrankungen - geistiger Behinderung 6 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld - Gewaltbereitschaft, die zur Fremd- und Eigengefährdung führt - Vorliegen eines Jugendhilfebedarfs i. S. d. §§ 27, 34, 35a SGB VIII 2.5. Stand: 10.05.2015 Einzugsgebiet Aufgenommen werden junge Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet und der Europäischen Union. 3. Auftrag und Zielsetzung des Leistungsangebotes Auftrag des Leistungsangebotes ist es, jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahm oder bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen, den notwendigen Unterhalt zu sichern, ihre personale und soziale Entwicklung zur Verselbstständigung und ihre schulische und berufliche Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt mit dem Ziel, der beruflichen und sozialen Integration zu fördern. Mit diesem Auftrag verbinden sich folgende Unterziele: - Förderung von Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, Leben in Gemeinschaft, soziale Kompetenzen, Alltagskompetenzen) - Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven - Unterstützung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung - Unterstützung bei der Bewältigung / Strukturierung des Alltags - Förderung der Persönlichkeit zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Leben - Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Beziehungen - Förderung sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verlässlichkeit, Fähigkeit der Selbstreflexion, Kritik- und Konfliktfähigkeit - Förderung einer Werteorientierung im Sinne einer ethisch-religiösen Grundhaltung - Förderung interkultureller Kompetenz - Angebote zur Förderung der Geschlechtersensibilität (gender mainstreaming) - Förderung eines demokratischen Grundverständnisses (Partizipation) 7 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld 4. Aufgaben, Prozesse und Organisation des Leistungsangebots 4.1. Aufgaben Stand: 10.05.2015 4.1.1. Sozialpädagogische Aufgaben Begleitung - Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gegenüber bis zu 7 minderjährigen Bewohner/innen im Kontext der gesamten Einrichtung - Ansprechpartner für die jungen Menschen - Unterstützung beim Aufbau und Entwicklung tragfähiger Beziehungen zu den jungen Menschen - Unterstützung bei individuellen Problemlagen - Krisenintervention Schulische und berufliche Förderung - Unterstützung bei der Schul- und Berufslaufbahnberatung und –planung - Berufs- und ausbildungsbezogene Beratung (z. B. bei Konflikten im Betrieb, Leistungsanforderungen in der Berufsschule) - Lern- und Aufgabenhilfen - Unterstützung bei der Vermittlung in ein Praktikum - Begleitung und Unterstützung bei Antragstellung bei Ämtern und Behörden (z. B. BAB, BAFÖG) - Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt - Einzelfallbezogene Kooperation mit Schulen und Betrieben - Gewährleistung einer regelmäßigen Teilnahme an Schule und Ausbildung Förderung der Verselbstständigung - Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, die eine eigene Lebensführung ermöglichen (z. B. Kochen, Wohnraumgestaltung, Umgang mit Geld) - Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte - Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern - Unterstützung bei der individuellen Lebens- und Freizeitgestaltung - Unterstützung bei der Sicherstellung des persönlichen Lebensunterhaltes (z. B. Unterstützung bzgl. Schulden) - Unterstützung bei der Entwicklung eigener Lebensentwürfe 8 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 - Angebote und Gestaltung von Freizeit, Sport- und Spielangeboten, Festen und erlebnispädagogischen Maßnahmen - Unterstützung und Gestaltung von kulturellen / musischen / kreativen Angeboten - Förderung sozialer Kompetenzen (z. B. Konfliktmanagement, Teamentwicklung) - Religionspädagogische Angebote (Teilnahme an Gottesdiensten, Kennenlernen verschiedener Glaubensrichtungen/Religionen, Gesprächskreise) - Gesundheitsberatung (gesunde Ernährung, Sensibilisierung bzgl. Infektionskrankheiten /HIV /Aids, Umgang mit Drogen und Alkohol) - Förderung der persönlichen Entwicklung (Gespräche zu Fragen von Partnerschaft, Sexualität, Beziehung zu den Eltern, Sinn des Lebens und des Glaubens) - Begleitung während der Ablösephase aus dem Haus - bei Bedarf Vermittlung zusätzlicher Maßnahmen bspw. psychologisch-therapeutische Maßnahmen oder Sondermaßnahmen im Bereich Schule/Ausbildung 4.1.2. Aufgaben der Leitung Die Leitung der Einrichtung unterteilt sich in die Bereiche betriebswirtschaftliche Steuerung und Leitung sowie in den Bereich der pädagogischen Leitung. Die Geschäftsführerin der Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH (Träger des Kolping Jugendwohnens im Kolpinghaus Ehrenfeld) ist Dienst- und Fachvorgesetzte der pädagogischen Leitung. Ihr obliegt die Aufgabe der betriebswirtschaftlichen Steuerung und Leitung der Einrichtung. Die pädagogische Leitung der Einrichtung verantwortet die Umsetzung der pädagogischen Konzeption und die operativen Abläufe im Haus. Im Einzelnen bedeutet dies: Aufgaben der Geschäftsführung: - Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht über den pädagogischen Leiter - Weiterentwicklung der Konzeption und des Angebote des Jugendwohnheims - Festlegung der Grundlinien des Personaleinsatzes - Betriebswirtschaftliche Steuerung - Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit - Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung - Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden Aufgaben der pädagogischen Leitung - Wahrnehmung der Fachaufsicht und Personalführung der Mitarbeiter/innen der Einrichtung, u.a. mit Ausarbeitung der Dienstpläne Umsetzung des pädagogischen Konzepts und der Angebote 9 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 - Gewährleistung der Aufsichtspflicht und der Hausordnung im Jugendwohnheim - Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung - Mitarbeit bei der Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt 4.1.3. Aufgaben der Verwaltung Folgende Verwaltungsaufgaben fallen an die Geschäftsstelle der Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH und werden ggf. in Kooperation mit externen Dienstleistern erledigt / koordiniert: - Entgelt-, Kostenabrechnungen - Vertragswesen Wohnheimverträge - Buchhaltung, Kostenstellenrechnung, Jahresabschluss mit Prüfung - Verwaltung und Beschaffung von Finanzmitteln - Planung, Finanzierung, Durchführung und Nachweise von Investitionen - Versicherungswesen - Kassenwesen - Allgemeine Verwaltungsaufgaben wie EDV-Organisation, Schriftverkehr, Aktenführung, Post, Empfang, Telefonzentrale, Einkauf - Personalbuchhaltung 4.1.4. Hauswirtschaftliche Aufgaben Trainings- und Kochkurse nach ernährungsphysiologischen Erkenntnissen sowie Unterstützung/Anregung bei kostenbewusstem Einkauf und der Lebensmittelhaltung werden dem Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend ausgerichtet und angeboten. 4.1.5. Technischer Dienst / Reinigung Reinigung - Einkauf, Lagerhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln - Arbeitsorganisation und Gerätetechnik - Durchführung von Reinigungsarbeiten in den Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen. Zimmerreinigung nur nach Auszügen bzw. unmittelbar vor Neueinzügen. Technischer Dienst 10 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 - Instandhaltung, Wartung von Gebäuden, haustechnischen Anlagen, Außenanlagen, Mobiliar - Begleitung von Investitions- und Sanierungsmaßnahmen - Straßen-, Wegereinigung, Müllentsorgung - Schließdienste, Fahrdienste 4.2. Prozesse und Umsetzung der sozialpädagogischen Begleitung 4.2.1. Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren erfolgt in enger Kooperation mit dem Jugendamt bzw. dem ASD. Den jungen Menschen, die dementsprechend ins Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld kommen, wird vermittelt, dass es sich bei dem Angebot um eine Betreuungsleistung handelt mit der Nebenleistung, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang werden die Regeln der Hausordnung sowie ein Zugangsrecht zu den Zimmern vermittelt. Es wird deutlich gemacht, dass es sich bei dem Jugendwohnen um eine Dienstleistung und nicht um ein mietrechtliches Verhältnis handelt. In einem Vorgespräch mit dem jungen Menschen wird über die Einrichtung und das Angebot des Jugendwohnheims ausführlich informiert und die Vertragsmodalitäten detailliert besprochen. Entsprechendes Informationsmaterial wird zur Verfügung gestellt. Anhand eines strukturierten Gesprächs erfolgt mit dem jungen Menschen ein Informationsund Austauschgespräch über die Erwartungshaltung der Einrichtung und des jungen Menschen, welches dem Abgleich und der Vereinbarung gemeinsamer Ziele dient. Bei Minderjährigen werden die Eltern/Personensorgeberechtigten und das ggf. zuständige Jugendamt einbezogen. Mittels eines Erhebungsbogens werden die wesentlichen personenbezogenen Daten wie Alter, Geschlecht, Ausbildungsberuf, ethnische Herkunft etc. erfasst. 4.2.2. Pädagogische Konzeption 4.2.2.1. Grundsätze der pädagogischen Begleitung Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld bietet allen jungen Menschen - unabhängig von ihrer Nationalität und konfessionellen Gebundenheit – eine personale Wegbegleitung auf der Grundlage der Person und der Zielsetzung Adolph Kolpings. Ziel ist es, junge Menschen durch die Stärkung ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Durch die Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sollen sie sich die Möglichkeiten zur Teilhabe an allen Gesellschaftsbereichen erschließen und die gesellschaftliche Integration erreichen. Die pädagogische Begleitung orientiert sich am Grundsatz der ganzheitlichen Förderung und setzt an den Stärken und Kompetenzen des jungen Menschen an (Ressourcenorientierung) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Frauen und Mädchen und jungen Männern und Jungen. 11 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 Aufnahmen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII finden ausschließlich über das Jugendamt statt. 4.2.2.2. Angebote der sozialpädagogischen Begleitung Die pädagogische Begleitung der jungen Menschen findet in der Gesamtgruppe, durch Gruppendifferenzierung und durch individuelle Begleitung statt. Im Rahmen regelmäßiger und gezielter freizeitpädagogischer Angebote und durch Bildungs- und Förderangebote werden die emotionale, soziale und kognitive Kompetenz gefördert. 4.2.2.3. Individuelle Förderung Die individuelle Förderung bildet die Grundlage der pädagogischen Begleitung: Die jungen Menschen erstellen mit Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte einen individuellen Entwicklungsplan mit folgenden Phasen: - Bestandsaufnahme, d.h. Aufnehmen der individuellen Motivationslagen, Kompetenzen sowie Interessen und Perspektiven des/der einzelnen jungen Menschen, - Zusammenführen der Sichtweisen, Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen, - Treffen von konkreten, verbindlichen Entscheidungen über konkrete Maßnahmen und pädagogische Angebote auf der Grundlage der vereinbarten Ziele und der ermittelten Ressourcen, - gemeinsame Einschätzung und Auswertung der Umsetzung des Prozesses hinsichtlich der vereinbarten Ziele und des individuellen Entwicklungsprozesses, - Auswertung und Reflexion der Ergebnisse und des Verlaufes des Förderprozesses im pädagogischen Team - sowie eine quartalsmäßig bis halbjährlich durchgeführte Entwicklungsanalyse, aufgrund derer bei Bedarf modifizierte Ziele festgeschrieben werden. 4.2.3. Partizipation Neben regelmäßigen Etagenbesprechungen wird es Bewohnerversammlungen mit den jungen Menschen geben, bei der alle Belange (Gestaltung der Gemeinschaftsräume, Umgang und Festlegung von Regeln, Gestaltung und Planung von Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen etc.) unter Leitung der pädagogischen Leitung besprochen und verbindliche Vereinbarungen getroffen werden. 4.2.4. Elternarbeit Elterngespräche finden bei individuellem Bedarf in Abstimmung mit dem minderjährigen jungen Menschen statt. Darüber hinaus werden die Eltern an Festen und besonderen Anlässen da, wo es sich anbietet und gewünscht ist, beteiligt und eingeladen. 12 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 4.2.5. Kooperation und Vernetzung mit externen Partnern Ergänzend zu der Abstimmung mit dem Jugendamt findet bedarfsorientiert und fallbezogen eine Kooperation und Kontaktpflege mit Schulen, der Agentur für Arbeit, Argen, Ausbildungsbetrieben und Trägern der Jugendberufshilfe zur Förderung der Entwicklung des jungen Menschen statt. Die Interessen der Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH werden durch die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit vertreten. Darüber hinaus erfolgt seitens der Leitung eine kontinuierliche Mitarbeit in Arbeitskreisen und einschlägigen Gremien des Übergangsfeldes Schule – Beruf sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene. 4.2.6. Entlassung Die Aufenthaltsdauer der jungen Menschen ist abhängig von der individuellen Situation und orientiert sich an den Zielvereinbarungen im individuellen Förderplan. Der Aufenthalt endet in der Regel mit Beendigung der Ausbildungszeit. Zur Beendigung der Begleitung erfolgt ein strukturiertes Entlassungsgespräch. Es wird ein Abschlussbericht erstellt. Bei Bedarf erhält der junge Mensch Unterstützung - bei der Suche nach einer eigenen Wohnung/Wohnform - beim Wechsel in eine andere Einrichtung - bei der Rückkehr ins Elternhaus - bei Fragen zur Sicherstellung der Finanzierung der Wohnung und des Lebensunterhalts 4.3. Organisation des Leistungsangebots Die Dienste der pädagogischen Fachkräfte sind so gestaltet, dass diese vor allem in den späten Nachmittags- und Abendstunden stattfinden. Die Reinigungsarbeiten erfolgen an Werktagen in den Morgenstunden. Die Zimmerreinigung übernehmen die jungen Menschen unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft und des Reinigungspersonals selbst. Für den technischen Dienst steht ein Hausmeister zur Verfügung. Monatlich findet eine Gesamtteambesprechung statt. Bei Bedarf können die pädagogischen Fachkräfte eine Supervision sowie eine Fallberatung in Anspruch nehmen. 5. Strukturdaten des Jugendwohnheims 5.1. Organisationsstruktur Die Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige Betreibergesellschaft. Ihre gemeinnützigen Gesellschafter sind: 13 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld - Deutsche Kolpingsfamilie e.V. (51 %) - Katholisches Gesellenhospitium zu Köln (49 %) Stand: 10.05.2015 Die Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH als Träger pachtet seit dem 01.01.2014 das Jugendwohnheim im Kolpinghaus Ehrenfeld, um dort sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen eigenverantwortlich zu realisieren. Von September 2009 bis Dezember 2013 wurde der Betrieb durch die Kolping Jugendwohnen gGmbH realisiert. Hauseigentümerin des Kolpinghauses in Köln-Ehrenfeld ist das Katholische Gesellenhospitium zu Köln. Zwischen dem Katholischen Gesellenhospitium zu Köln und dem damaligen Träger wurde am 30.09.2009 ein langfristiger Pachtvertrag geschlossen, den die neue Betreibergesellschaft zum 01.01.2014 übernommen hat. Das Haus steht dem Pächter damit zur eigenständigen Nutzung im Sinne des Jugendwohnens zur Verfügung steht. Der Träger zahlt dem Eigentümer monatlich eine Pacht sowie die Nebenkosten für das Jugendwohnheim. Die Kosten für die Instand-/Substanzerhaltung, insbesondere die laufenden Schönheitsreparaturen etc. sind vom Träger selbst zu tragen. 5.2. Standort Das Jugendwohnheim liegt in Köln-Ehrenfeld. Alle wichtigen Einrichtungen sowie Ausbildungsbetriebe und Berufsschulzentren sind leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen; die zentrale U-Bahn-Haltestelle Körnerstraße in unmittelbarer Nachbarschaft. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, und vielfältige Freizeitangebote (Schwimmbad, Kinos, Sportvereine, angemietete Sporthalle etc.) sind gut zu erreichen. 5.3. Personelle Ausstattung 5.3.1. Qualifikation des Personals Die Qualifikation des pädagogischen Personals entspricht den Anforderungen des Fachkräftegebots der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§ 72 und 45 SGB VIII. 5.3.2. Erforderliche personelle Ausstattung Für die Leitung der Einrichtung steht die Geschäftsführerin der Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH sowie der pädagogische Leiter zur Verfügung. Der zweite Stellenanteil des pädagogischen Leiters steht für die Aufgabe als pädagogische Fachkraft in der Einrichtung zur Verfügung. In der Übersicht bedeutet dies bei einem Personalschlüssel von 1:14 und 28 Plätzen gemäß Rahmenvertrag II NRW: - Leitung und Beratung: 0,8 Stellen - Pädagogische Fachkräfte: 2 Stellen - Hauswirtschaft/ Reinigung/ Hausmeister: 1,2 Stellen - Verwaltung: 0,4 Stellen - Mitarbeiter/in im FSJ oder BFD: 1 Stelle 14 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 Angesichts der Prospektivität der zu vereinbarenden Leistung, wird die personelle Ausstattung je nach Belegungssituation entsprechend den Auflagen angepasst. Die dem Träger zukommende Aufsichtspflicht über die minderjährigen Bewohner/innen wird sichergestellt. Für Verwaltungstätigkeiten steht Personal beim Verband der Kolpinghäuser zur Verfügung. 5.4. Erforderliche sachliche Ausstattung Die auf den Etagen 1 und 2 zur Verfügung stehenden Zimmer sollen zunächst 28 jungen Menschen Platz im sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen bieten. Den Bewohner/innen kann je nach Wunsch und Bedarf ein Doppelzimmer angeboten werden. Alle Einzel- und Doppelzimmer verfügen über Nasszellen. Die Einzelzimmer haben inkl. Nasszellen jeweils in der Regel mehr als 12 qm, die Doppelzimmer inkl. Nasszellen mehr als 18 qm. Sämtliche Zimmer verfügen über Betten, Kleiderschränke, Regale, Schreibtische und Schreibtischstühle, Lampen und da wo platzmäßig möglich auch über weitere Sitzmöbel. Auf jeder Etage ist eine gemischtgeschlechtliche Belegung möglich. Waschmaschinen und eine Gelegenheit zum Trocknen der Wäsche sind im Haus für die Kleiderpflege vorhanden (Waschraum im UG). Die Zimmerausstattung trägt den alters- und entwicklungsorientierten Erfordernissen von jungen Menschen Rechnung. Sie werden völlig neu möbliert. Jedem Jugendlichen stehen abschließbare Schränke, Regale, ein Schreibtisch und Bett zur Verfügung. Die Zimmer sind mit TV- und Telefonanschlüssen ausgestattet. Ein Internetzugang ist vorhanden. Die Zimmer können von den Bewohner/innen individuell im normalen Rahmen gestaltet werden. Ebenfalls befinden sich im Hause ein großer Gemeinschaftraum sowie Büros für die sozialpädagogischen Fachkräfte. Die Büros sind mit den erforderlichen technischen Anforderungen (Computer, Fax, Kopiergerät, Anrufbeantworter, Internetzugang) ausgestattet. 6. Qualitätsentwicklungsbeschreibung 6.1. Qualitätsverständnis Die Zufriedenheit des Kunden (er/sie beurteilt die Qualität) ist wesentlicher Maßstab für die Bewertung der Qualität. Nur in einer positiven und angenehmen Atmosphäre, als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten (junger Mensch, Erziehungsberechtigte, Schule, Ausbildungsstätte u.a.), können die festgelegten Ziele erreicht werden, welche an den Interessen und Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet werden. Das Kolping Jugendwohnen bietet einen Lebensraum, indem die Individualität der jungen Menschen und deren Privatsphäre gefördert und entwickelt werden. Es dient als Übungs-/ Lern- und Bewährungsfeld auf dem Weg zur Verselbstständigung. Durch Unterstützung, Anleitung und Beratung wird Raum für ein hohes Maß an Selbsterfahrung in einem 15 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 geschützten Rahmen geschaffen, mit dem Ziel einer bestmöglichen Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen. 6.2. Qualitätsentwicklung Die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Einrichtung soll gewährleistet werden durch: Konzeptentwicklung - Verschriftlichung und halbjährliche Überprüfung der Konzeption durch die pädagogischen Fachkräfte - Regelmäßige Mitarbeit in örtlichen und überörtlichen Arbeitsgruppen (Mitarbeit im Kreis der Kölner Jugendwohnheime, in der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Köln und in der Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, im Verband der Kolpinghäuser sowie bei AUSWÄRTS ZUHAUSE, der Gemeinschaftsinitiative der Jugendwohnheime in Deutschland. Der Einrichtung wird das Qualitätssigel der Initiative verliehen und damit die Einhaltung von 13 Standards anerkannt. Diese lauten: „1. Wir bieten jungen Menschen ein Zuhause auf Zeit Die Unterbringung in unseren Jugendwohnheimen erfolgt in der Regel in möblierten Einzeloder Doppelzimmern mit Duschen und WCs auf den Zimmern oder der Etage. Der Wunsch nach Dreibettzimmern kann mancherorts erfüllt werden. Bei uns wird großer Wert auf ein sauberes Wohnumfeld gelegt. Ein Jugendwohnheim ist in der Regel zentral gelegen oder gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. 2. Wir bieten mehr als ein Dach über dem Kopf Zentraler Bestandteil unseres Angebotes ist die pädagogische Begleitung der jungen Menschen in Form von Einzel- oder Gruppenangeboten. Pädagogische Fachkräfte sind Ansprechpartner und Vermittler für Jugendliche, Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Familienangehörige. Sie fördern die Bewohner/-innen durch Bildungs-, Freizeit- und Sportangebote. 3. Wir bieten Wohnkomfort in bester Gesellschaft Jugendwohnheime bieten jungen Menschen ein Zimmer, einen persönlichen Rückzugsraum sowie Gelegenheit und Räumlichkeiten für das Zusammenleben mit Gleichaltrigen in vergleichbaren Lebenssituationen. Damit bieten sie beste Voraussetzungen, um in der neuen Umgebung schnell Anschluss und neue Freundschaften zu finden. 4. Wir kümmern uns um Gesundheit und Wohlergehen In unseren Jugendwohnheimen bieten wir Voll- oder Teilverpflegung an. Alternativ ermöglichen wir die Selbstversorgung in Gemeinschaftsküchen. In jedem Fall unterstützen wir unsere Bewohner/innen bei einer ausgewogenen und gesunden Ernährung und Lebensweise. 16 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 5. Jugendwohnheime sind Lebens- und Lernorte Kompetentes Personal kümmert sich um die Belange der Bewohner/-innen. Unser Ansatz lautet: Soviel Begleitung und Förderung wie nötig und soviel Freiheit und Freiraum wie möglich. Jugendwohnheime sind Orte, an denen soziales, berufliches und außerschulisches Lernen gefördert und aktiv unterstützt wird. Auf die Bedürfnisse der Bewohner/innen gehen wir im Sinne eines ganzheitlichen Auftrages ein und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. 6. Demokratie und aktive Beteiligung sind für uns Grundlage unserer Arbeit Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Angebote für junge Menschen eine Zukunft haben. Aus diesem Grund vernetzen wir uns mit relevanten Partnern in unserer Region. Gleichzeitig ist diese Maxime auch Anspruch und Recht für unsere Bewohner/innen. Daher schaffen wir Möglichkeiten zu Partizipation und Teilhabe. 7. Wir denken global und handeln lokal Der schonende Umgang mit den Ressourcen ist uns ein besonderes Anliegen. Dabei achten wir sowohl in der Ausrichtung unserer Häuser als auch bei der Begleitung unserer Bewohner/innen auf einen schonenden, bewussten und nachhaltigen Umgang mit Energie, Rohstoffen und Lebensmitteln. 8. Wir respektieren Unterschiede In unseren Häusern werden die spezifischen Interessen von Mädchen und Jungen gleichermaßen berücksichtigt. Unsere Angebote sind auf deren spezielle Bedürfnisse ausgerichtet. 9. Fremde werden Freunde In unseren Häusern sind junge Menschen aus unterschiedlichen Regionen und Ländern der Welt willkommen. Wir betrachten kulturelle und religiöse Vielfalt als willkommene Bereicherung. Wir setzen uns daher aktiv gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewalt ein. Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Jugendwohnheime Lernorte für interkulturelle Begegnung und multikulturelle Kompetenz sind. 10. Wir arbeiten auf geltender gesetzlicher Grundlage Die Jugendwohnheime, die minderjährige Jugendliche aufnehmen, verfügen über eine Betriebserlaubnis, die zusätzliche Anforderungen an die Ausstattung des Hauses und die Qualität des Angebotes stellt. Unabhängig davon haben die Jugendwohnheime eine Leistungsbeschreibung bzw. ein pädagogisches Fachkonzept. Die Regelungen des Jugendschutzes werden beachtet. 11. Unser Medienangebot ist zeitgemäß Unsere Jugendwohnheime haben eine eigene Homepage. Den Bewohner/-innen stehen ein Internetzugang und ein Telefonanschluss zur Verfügung. Außerdem gibt es Fernsehräume bzw. die Möglichkeit, einen eigenen Fernseher mitzubringen. 12. Erfolg ist unser Ziel 17 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 Wir nutzen unsere Erfahrungen und unser Wissen, um die jungen Menschen dabei zu unterstützen, ihre (Aus-)Bildungsziele erfolgreich zu erreichen. Unsere Qualität entwickeln wir u.a. durch Ergebnissicherung und Ergebniskontrolle ständig weiter. Die Teilnahme unserer Mitarbeiter/-innen an Fort- und Weiterbildungen ist uns dabei wichtig. Der kollegiale Austausch und das Lernen voneinander nehmen für uns einen hohen Stellenwert ein. 13. Wir sind aktiver Teil von AUSWÄRTS ZUHAUSE Wir vernetzen uns mit allen Einrichtungen des Jugendwohnens auf der Plattform AUSWÄRTS ZUHAUSE und stellen unser Angebot umfassend und informativ auf der Homepage www.auswaerts-zuhause.de dar.“ - Durchführung von Qualitätszirkeln mit dem Ziel der Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Entwicklung neuer Maßnahmen in einrichtungsübergreifenden Fachgruppen - Teilnahme an bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildungen sowie externer Fallsupervisionen - Kooperation und Mitarbeit im trägerübergreifenden Netzwerk der Jugendsozialarbeit - Aktive Mitarbeit im Verband der Kolpinghäuser und regelmäßige Teilnahme am fachlichen und kollegialen Austausch mit den Jugendwohnheimen in Köln Personalentwicklung - Auswahl von qualifiziertem Personal (nach Vorlage eines Personalkonzeptes durch den pädagogischen Leiter und seiner Mitentscheidung) - Festlegung und Dokumentation klarer Strukturen und Zuständigkeiten in den Stellenbeschreibungen - Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen durch persönliche Begleitung in der Einarbeitungsphase - Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen - Reflexionsgespräche der pädagogischen Fachkraft/Einrichtungsleitung mit der Geschäftsführung hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung, der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und der Perspektive der Einrichtung - Abstimmung der pädagogischen Vorstellungen im Team im Hinblick auf die konzeptionellen Zielsetzungen - bei Bedarf Beratung durch externe Fachkräfte und externe Supervision - Förderung einer positiven Arbeitsatmosphäre z. B. durch gemeinsame Unternehmungen aller Mitarbeiter/innen Dokumentation - Systematische und übersichtliche Aktenführung 18 Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld Stand: 10.05.2015 - Führung von Fallakten - Verschriftlichung und Fortschreibung individueller Förderpläne - Dokumentation eines standardisierten Aufnahmegesprächs mit Angaben zur Person (Alter, Geschlecht, Herkunftsort, Schulabschluss, beruflicher Status, angestrebter Beruf, geplante Verweildauer, ethnische Herkunft, Angaben zu den Eltern/ Personensorgeberechtigten und zum sozialen Umfeld des jungen Menschen) - Systematische Dokumentation der pädagogischen Aktivitäten (Freizeitangebote, Beratungsgespräche, Aufnahmegespräche, Elterngespräche etc.) - Erstellung eines Jahresberichtes - Ergebnisprotokolle aller relevanten Besprechungen (Teamsitzungen etc.) - Dokumentation der Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter/innen 6.3. Qualitätsdialog Angebot zur jährlichen Überprüfung der festgelegten Qualitätsstandards im Dialog mit dem zuständigen Jugendamt. 6.4. Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) Eine Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Köln zur Wahrnehmung der Aufgaben, die aus dem § 8a SGB VIII erwachsen wird abgeschlossen. Köln, den 10. Mai 2015 gez. Alexandra Horster 19