Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 Grün - Zwischenbericht 3 Textteil.pdf
Größe
490 kB
Erstellt
22.12.16, 05:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
GmbH
BAU - SACHVERSTÄNDIGEN
Anerk. Güteprüfstelle f. den Schallschutz nach DIN 4109 -VMPA - SPG 209-04 NRW
vormals:
ROGER ECKARD GRÜN
Ingenieurgesellschaft mbH
INSTITUT ROGER GRÜN • Großenbaumer Straße 242 • 45479 Mülheim an der Ruhr
Roger Grün*, Dipl.-Ing.
Berufsfeuerwehr Köln
Amt f. Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
Prof. Dr. Dr. Alex Lechleuthner
Scheibenstraße 13
50737 Köln
KONZEPT
Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden.
H.-H. Gillessen † ,Dipl.-Ing.
Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden.
W. Holtmann*, Dipl.-Ing.
Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden
Thomas Jarling, SiGeKo
Leiter Mess- und Labortechnik, Bauakustik,
Druckdifferenz (Blower door) und Thermografie
Wolfgang Beer, Dipl.-Ing.
Leitung Baukosten- und Qualitätscontrolling,
„Technical Due Diligence Red Flag Reporting“
Von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen staatlich
anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
GUTACHTERLICHER
ZWISCHENBERICHT
Nr. 4.422-3 / 2016
Datum:
Antragsteller:
Objekt:
12. Februar 2016
Berufsfeuerwehr Köln
Amt f. Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
Scheibenstraße 13
50737 Köln
Kalkberg, Köln
KOOPERATIONSPARTNER UND
DEREN FACHBEREICHE:
L.-H. Benner,
Prof. Dr. rer. nat.
Geotechnische Systemuntersuchungen
Ch. Bolenz,
Dipl.-Ing.
Bauleitung Kostenkontrollen SiGeKo
Peter Dähne,
Dipl.-Ing.
Architektur • Bauleitung und Kostenkontrollen
K. Helmerding,
Dipl.-Ing.
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik,
Energie-Effizienz
Robert Huth,
Dipl.-Ing.
Heizung - Lüftung - Sanitär Bädertechnik
A. Kottwitz,
Dipl.-Ing.
Elektrische Versorgungsanlagen,
allg. Installationstechnik
Ch. Kubon,
Dr.-Ing.
Brandschutzkonzepte und Prüfungen
Th. Muntzos,
Grundbau
Dr. Dipl.-Geol.
Bodenmechanik und Wasserwirtschaft
H.-J. Pfeiffer,
Estrichlegermeister
Estrich und Bodenbelagsarbeiten
R. Scherbeck, Dr.-Ing.
Baugrunduntersuchung Gründungsberatung
Alfred Schmitz, Prof. Dr.-Ing.
Akustik – Schwingungstechnik – Messtechnik
Inhalt des Antrages:
Prüfung der Standsicherheit des Kalkbergs, Köln
unter Würdigung der im Zuge der Planung erstellten
Gutachten, der zwischenzeitlich erfolgten Tiefenbohrungen und des Höhenscans per Drohnenbefliegung –
J. Wegewitz
Heizung • Lüftung • Sanitär
Michael Wulf,
Zusammenstellung der Ergebnisse im Rahmen
eines Zwischenberichts
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. R. Grün / Dipl.-Ing. W. Beer /
Prof. Dr. rer. nat. L.-H. Benner
Umfang:
15 Bl. Bericht /13 Bl. Anlagen / 05 Bl. Bildteil
Prof. Dr.-Ing.
Tragwerksplanung und Statik
Bauphysikalische Beratungen
Baubegleitende Qualitätskontrollen
Haustechnik • TGA-Beurteilungen
Brandschutzkonzepte und -prüfungen
Baugrund- u. Grundwasseruntersuchung
Holzschutz- und Schädlingsbekämpfung
Abnahmen und Prüfungen
Schadensgutachten
Seminare und Schulungen
Fon:
Fax:
0208 / 30 55 28 - 0
0208 / 30 55 28 - 50
info@institutrogergru en.de
w w w . i n st i t u t r o g e r gr u e n . d e
w w w . i n st i t u t r o g e r gr u e n . e u
COBA D-dorf DE 25 3004 0000 0851 041400 COBADEFFXXX ● SPK HRV DE 51 3345 0000 0042 214064 WELA DE D1VEL
Umsatzsteuer - Identifikations - Nr. DE 121534376 • Steuer-Nr. 120/5733/0996 Amtsgericht Duisburg HRB 20531
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Roger Grün
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Gutachterl. Zwischenbericht
Objekt:
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Nr. 4.422-3 / 2016
Köln, Kalkberg
Inhaltsübersicht
1.
Vorgeschichte
1.1
Allgemeines zum Objekt
1.2
Aufgabenstellung
2.
Stand der Untersuchungen
3.
Beurteilung (nach derzeitigem Kenntnisstand)
3.1
Setzungsfortschritt
3.2
Beeinträchtigung der Standsicherheit der Halde durch den Bau der Zufahrtsstraße
3.3
Aufsatzdämme (außerhalb des Einschnittes durch die Zufahrtsstraße)
3.4
Böschungsneigungen
3.5
Zusammenfassende Beurteilung
4.
Richtungsweisende Beschreibung der einzuleitenden Maßnahmen
5.
Voraussichtliche Kosten der Haldensicherung
13 Anlagen
05 Blatt Bildteil mit 10 Bildern
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1.
Vorgeschichte
1.1
Allgemeines zum Objekt
Objekt:
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3
Nr. 4.422-3 / 2016
Köln, Kalkberg
Bei der Errichtung des Hangargebäudes auf dem Kalkberg, Köln fiel auf, dass im
Kuppenbereich desselben erhebliche Setzungen registriert werden konnten, die u. a.
zu einer starken „Verkippung“ des Gebäudes führten.
1.2
Aufgabenstellung
Die
Berufsfeuerwehr
Köln
-
Amt
f.
Feuerschutz,
Rettungsdienst
und
Bevölkerungsschutz - Herr Prof. Dr. Dr. Alex Lechleuthner, Scheibenstraße 13,
50737 Köln beauftragte das Bau-Sachverständigen INSTITUT ROGER GRÜN damit,
die aufgetretenen Schäden bezüglich des Hangars zu dokumentieren, die Ursachen
derselben zu ermitteln und richtungsweisend aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten sind.
Da sich im Zuge der Bearbeitung zeigte, dass Verformungen nicht nur im Bereich des
Hangargebäudes sondern auf der gesamten Halde festzustellen waren, wurde das
INSTITUT ROGER GRÜN mit Schreiben der Rechtsanwälte Kapellmann & Partner
vom 08. Oktober 2015 gebeten, auch zu folgender Frage Stellung zu nehmen:
Entspricht der Kalkberg in statischer Hinsicht – insbesondere unter Berücksichtigung der Bodenkennwerte und ausgeführten Böschungsneigungen – den
anerkannten Regeln der Technik? Worauf sind eventuelle Abweichungen zwischen den anerkannten Regeln der Technik zurückzuführen? Welchen Einfluss
hat der Straßenbau auf die Haldenstatik und wie wurde die Standsicherheit der
Halde in der Straßenplanung berücksichtigt?
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Köln, Kalkberg
Nachdem die Ergebnisse von zwei der zwischenzeitlich vier durchgeführten Explorationsbohrungen vorlagen und die Haldengeometrie - nach Drohnenbefliegung - im Groben aufgezeichnet wurde, haben wir mit Schreiben vom 27. November 2015 zum Stand
der Untersuchungen einen Zwischenbericht abgegeben.
Da die Ermittlung der Kennwerte für das Langzeitsetzungsverhalten einen längeren
Untersuchungszeitraum benötigt, wurden wir nunmehr gebeten – nach Auswertung der
Schichtenfolge aller vier Explorationsbohrungen – einen weiteren „Gutachterlichen
Zwischenbericht“ vorzulegen.
Des Weiteren wurden wir gebeten - unter Bezug auf Punkt 2 des Ratsbeschluss vom
15.12.2015 - folgende Frage zu beantworten:
Muss die Stadt Köln in Anbetracht ihrer Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf
den Kalkberg weitere Sicherungsmaßnahmen ergreifen?
2.
Stand der Untersuchungen
• Die insgesamt vier Explorationsbohrungen wurden bis in eine Tiefe von 35 m
unterhalb der Gründungsebene des Hangars abgeteuft (vgl. Anlage 1 – BP1 bis
BP4).
• Hierbei wurden bezüglich der Schichtenfolge nahezu deckungsgleiche Ergebnisse erzielt, in dem zwischen 15 und 35 m eine ca. 20 m (!!) mächtige Kalkschicht angetroffen wurde.
•
Die Untersuchungen zum Langzeitsetzungsverhalten der entnommenen Proben
liegen noch nicht vor, werden aber in den nächsten Tagen erwartet.
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Objekt:
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Nr. 4.422-3 / 2016
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Köln, Kalkberg
Die Konsistenz der angetroffenen Kalkschicht war größtenteils „steif erdfeucht“,
in einigen Teilbereichen der Bohrungen aber jeweils auch „weich nass“.
• Nach unseren Recherchen auf der Basis der Gutachten, die vor Errichtung des
Hangars auf dem Kalkberg gefertigt wurden, des zwischenzeitlich erfolgten
Höhenscans und der o. e. Tiefenbohrungen gehen wir davon aus, dass
-
ursprünglich in dem infrage stehenden Bereich die Geländeroberkante
etwa bei +44 m lag
-
zur Ablagerung von Kalkschlamm zum Ende des 19. Jahrhunderts ein
Becken ca. 4 m tief ausgehoben und das ausgehobene Material (Terrassenkies) unverdichtet zu einem Damm aufgeschüttet wurde
-
der „höchste“ Grundwasserstand in dem infrage stehenden Bereich
unmittelbar unter der Beckensohle liegt – nämlich bei 39,0 m über NN
-
der Kalkberg dann Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals als Erhebung
verzeichnet wurde
-
die Krone des ursprünglich das Becken umgebenden Damms bei +56 m
lag
-
die Oberkante der Kalkschicht derzeit bei +60 m über NN liegt, so dass
davon auszugehen ist, dass der ursprüngliche (im folgenden Pionierdamm genannte) Damm – durch sog. „Aufsatzdämme“ in der Form erhöht wurde, dass - von der Krone des Pionierdamms aus - festes Material auf den Kalkschlamm geschüttet wurde, so dass sich die Größe der
einsehbaren Kalkfläche hierdurch jeweils verringerte.
-
Unter Würdigung des Umstandes, dass derartige Dammkronen in der
Regel ca. 3 m über dem eingefüllten Kalkschlamm liegen, wurde in der
Anlage 2 ein schematischer Schnitt erstellt, der in erster Linie die
Schichtenfolgen wiedergeben und veranschaulichen soll.
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Der Kalkschlamm wurde in der Folgezeit durch eine insgesamt ca. 15 m dicke
Abdeckschicht abgedeckt, so dass vor Beginn der Bauarbeiten am Hangargebäude selbst von diesem schematisch dargestellten Haldenaufbau auszugehen
ist.
•
Unter Berücksichtigung des Höhenscans des Kalkbergs (der uns am
12.01.2016 von den Vermessungsingenieuren Kühnhausen Dübbert Semler
übermittelt wurde) haben wir auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse in
dem Höhenscan der Anlage 3 zum einen die Höhenlinie gestrichelt gekennzeichnet, die in der Höhe des Fußes des Pionierdamms liegt. Mit der ersten
durchgezogenen Linie wurde dann in einer Höhe von +56 m die Höhenlinie
durchgezogen, die sich in der Höhe der Dammkrone des Pionierdamms befindet. Die nächste durchgezogenen Höhenlinie (+63 m) liegt in der Höhe der
Krone des obersten Aufsatzdammes.
Die etwas dickere grüne Linie kennzeichnet die Höhenlinie des Plateaus auf
dem Kalkberg (nachdem die zusätzlich – im Zuge der Errichtung des Hangars
– aufgebrachte Kuppe mit einem Gewicht >40.000 t bereits abgetragen wurde
(Stand 10.02.2016). Die durch die Höhenlinien vorgegebene Größe des Kalkbeckens entspricht ungefähr den historischen Luftbildaufnahmen aus der Mitte
des letzten Jahrhunderts, also vor ca. 60 -70 Jahren (vgl. Anlage 4).
•
Der im Zuge der Errichtung des Hangars erfolgte zusätzliche Kuppenauftrag
hat einerseits zu erheblichen Verformungen im gesamten Haldenbereich und
andererseits zu einer Verkippung des Hangars geführt Dies haben wir in der
Anlage 5 schematisch dargestellt.
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•
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Aufgrund dieser erheblichen Setzungen, die wir wöchentlich haben kontrollieren und visuell darstellen lassen (vgl. hierzu die Setzungskurven in den Anlagen 12.1 bis 12.4), wurde - nach einem Dringlichkeitsbeschluss der Stadt Köln
von der Firma Heitkamp - die Kuppe in der Zeit von Mitte Dezember 2015 bis
Mitte Februar 2016 abgetragen („Maßnahme I“) und auf dem Grundstück an
der Kalk-Mülheimer Straße zwischengelagert (s. Schematische Darstellung in
der Anlage 6).
•
Schon direkt nach Abtrag der Verfüllung hinter dem Hangargebäude konnte
eine leichte Anhebung desselben (+9 mm) festgestellt werden.
•
Nach zeichnerischer Darstellung der Höhenscans in den Schnitten A bis I (vgl.
Anlagen 10.1 bis 10.9.2) zeigte sich, dass teilweise ausgesprochen steile Böschungsneigungen vorlagen, die weit über dem zulässigen Böschungswinkel des
„verbauten“ Materials lagen.
•
Böschungsverformungen waren teilweise auch „mit bloßem Auge“ wahrnehmbar und zwar in der Form, dass in einzelnen Böschungsabschnitten ein Ausbeulen nach oben feststellbar war, während in den jeweils darüber liegenden Abschnitten die Böschung in gleichem Maße „eingefallen“ war (s. schematische
Darstellung in der Anlage 5).
•
Lage und Aufbau dieser Aufsatzdämme – hier vor allen Dingen das mit Kalk
durchsetztes Aufschüttmaterial – sind dokumentiert durch alte Rammkernsondierungen und Baustellendokumentationen sowie Aufschlussbohrungen
neunen Datums (vgl. die Bilder 3 -6).
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Des Weiteren wurden an Pfahlspitzen von Pflanzpfählen, an denen Bäume im
Böschungsbereich der Aufsatzdämme angebunden waren, starke Kalkablagerungen gefunden (vgl. die Bilder 1 und 2).
•
Vorstehendes belegt nachdrücklich, dass hier teilweise erhebliche Kalkeinschlüsse unmittelbar unter der derzeitigen Geländeoberfläche anstehen.
3.
Beurteilung (nach derzeitigem Kenntnisstand)
3.1
Setzungsfortschritt
Nach erster Auswertung der entnommenen Bodenproben kann bereits – vor Abschluss
der endgültigen Laboruntersuchungen – ausgesagt werden, dass die angetroffene ca.
20 m mächtige Kalkeinlagerung zu langfristigen weiteren Setzungsfortschreitungen
im Bereich von mehreren Millimetern (pro Jahr) führen wird. Reduziert werden können diese nur, wenn der Kalkschlamm durch seitliches Eindämmung mit flacheren
Gegenschüttungen sowohl mechanisch als auch gegen Feuchtigkeitseintrag gesichert
wird.
Durch den in der Zeit von Mitte Dezember 2015 bis zum heutigen Tage vorgenommenen Kuppenabtrag hat sich
o der Setzungsverlauf aber einerseits bereits „deutlich verlangsamt“
und
o andererseits auch „vergleichmäßigt“
Vor allen Dingen ist herauszustellen, dass die Verkippung des Hangargebäudes gestoppt werden konnte und sich teilweise sogar leicht verringert hat, so dass negative
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Einflüsse aus den Haldensetzungen auf die Standsicherheit des Hangargebäudes zurzeit ausgeschlossen werden können.
Die in den Anlagen 12 wiedergegebenen Setzungsverläufe belegen Vorstehendes
nachdrücklich. Ergänzend ist herauszustellen, dass die feststellbaren Setzungen sich
in exakt dem Rahmen bewegten, der seitens der unterzeichnenden Sachverständigen –
nach überschläglichen Berechnungen - erwartet wurde.
Der Vollständigkeit halber sei auch darauf hingewiesen, dass durch den Abtrag der in
den Jahren 2014/15 aufgetragenen Kuppe sich die Halde nunmehr wieder im Wesentlichen in dem Zustand befindet, der bereits vor Jahrzehnten vorlag.
Bei der zusätzlichen Aufschüttung der Kuppe im Jahr 2014/15 sind Zusatzlasten in
Höhe von ca. 40.000 t aufgebracht worden. Angesichts dieser Größenordnung sind die
eigentlichen Bauwerkslasten des Hangargebäudes eher unerheblich.
Zusammenfassend ist zu diesem Punkt festzustellen, dass durch den Abtrag des
Haldenkopfes das festgestellte progressive Last-Setzungsverhalten wirksam aufgehalten werden konnte, so dass negative Einflüsse aus den Haldensetzungen auf die
Standsicherheit des Hangars zurzeit ausgeschlossen werden können.
Nach Auswertung des Langzeitsetzungsverhaltens der entnommenen Bodenproben
und weiterer dringender Maßnahmen zur Haldensanierung kann erst festgelegt werden, ob und wenn ja, welche Korrekturarbeiten bezüglich der Gründung des Hangars
vorgenommen werden müssen.
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3.2
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Beeinträchtigung der Standsicherheit der Halde durch den Bau der Zufahrtsstraße
In der Anlage 7 wurde dargestellt:
• Im unteren Bereich (gelb markiert) wurde durch den Straßenbau offensichtlich
der Pionierdamm (d. h. der zur Errichtung des ursprünglichen Kalkbeckens
aufgeschüttete Damm) eingeschnitten.
• Hierdurch wurde das Widerlager des Kalkbeckens entscheidend geschwächt.
• In dem in der Anlage 7 rot markierten Bereich wurden die zum Teil bereits
über dem ursprünglichen Kalkbecken liegenden Aufsatzdämme, die zudem in
erheblichem Maße von Kalk durchsetzt waren, ebenfalls „eingeschnitten“. In
diesen Bereichen besteht – zumal sowohl die darüber liegenden wie die darunter liegenden Böschungen teilweise erheblich zu steil sind (vgl. hierzu die dazugehörigen Schnitte in der Anlage 10.8) - eine akute Gefahr, der sofort (im
Rahmen einer Maßnahme II) entgegengewirkt werden muss.
Zur Veranschaulichung der sich auf der Basis der zuvor geschilderten Zusammenhänge ergebenden Situation wird auf die Anlage 8 verwiesen, die verdeutlicht, dass im
Bereich der Straße sowie im darüber liegenden Bereich der Aufsatzdämme akute Gefahr von Kalkaustritt besteht.
3.3
Aufsatzdämme (außerhalb des Einschnittes durch die Zufahrtsstraße)
Die Aufsatzdämme, die sich zwischen den Höhenlinien +/-56 und +/-63 befinden,
sind in erheblichem Maße von Kalk durchsetzt, teilweise – wie aus den Anlagen 10
zu ersehen – deutlich zu steil und stellen damit ein nicht kalkulierbares Risiko von
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einem Kalkaustritt dar, welches im Havarie-Fall (Erdbeben) dann völlig unberechenbar wird (vgl. Anlage 13).
Zurzeit werden in diesem Bereich die Aufsatzdämme noch durch zusätzliche Aufschlussbohrungen vertiefend untersucht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand muss befürchtet werden, dass auch diesbezüglich
„erheblicher“ und umlaufender Handlungsbedarf besteht.
3.4
Böschungsneigungen
Die Böschungen des Kalkberges wurden vielfach deutlich zu steil (Extremwert
1:1,23) ausgeführt (s. hierzu Anlage 10).
Zahlreiche Neigungen liegen deutlich über dem zulässigen Böschungswinkel des Materials (!!). Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang herauszustellen, dass erst Böschungswinkel im Verhältnis 1:2,0 ohne Würdigung der Materialkennwerte eine zufriedenstellende und die Standsicherheit auch theoretisch nachweisbare Sicherheit
bieten.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf den benachbarten „kleinen“ Kalkberg, auf dem es in den letzten Tagen bei ähnlich steilen Böschungswinkeln und vermutlich gleichen Materialien zu großflächigen Böschungsabrutschungen gekommen ist ( Bild 7 – 10 ). Da dieser „Kleine Kalkberg“ sicherlich
ohne Aufsatzdämme ausgeführt wurde, ist das Gefährdungspotential am großen
Kalkberg noch einmal deutlich höher einzustufen.
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3.5
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Zusammenfassende Beurteilung
Zusammenfassend ist zur jetzigen Situation des Kalkbergs in Köln – unter Würdigung
der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse – folgendes festzuhalten:
1. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Kuppenabtrag haben sich die Setzungen
deutlich verlangsamt und vereinheitlicht. Außerdem konnte die Verkippung
des Hangars gestoppt werden.
2. Durch den Bau der Erschließungsstraße wurden sowohl der ursprüngliche
Damm des Kalkbeckens (Pionierdamm) wie aber auch die darüber liegenden
Aufsatzdämme angeschnitten, da diesbezüglich vertiefende Untersuchungen
während der Bauzeit offensichtlich nicht erfolgt sind. In diesem Bereich besteht somit die akute Gefahr von Grundbrüchen mit anschließend erheblichem
Kalkaustritt, etc.
3. Die Aufsatzdämme, die sich im Bereich der Höhenlinien zwischen +/-56 und
63 befinden, sind im erheblichem Maße von Kalk durchsetzt und stellen damit
ein nicht kalkulierbares Risiko von einem großflächigen Kalkaustritt – nicht
nur im Havarie-Fall (Erdbeben) - dar. Auch in diesem Bereich besteht äußert
kurzfristiger Handlungsbedarf [Anmerkung: Diesbezüglich werden unsererseits gerade vertiefende Untersuchungen durchgeführt].
4. Die Böschungen des Kalkbergs sind teilweise deutlich zu steil (Extremwert
1:1,23).
• Da teilweise bereits Abschnitte abgerutscht sind und die erhebliche Gefahr von Grundbrüchen in verschiedenen voneinander unabhängigen
Böschungsbereichen besteht, ist auch diesbezüglich akuter Handlungsbedarf angesagt.
• In den Anlagen 10.0 bis 10.9.2 wurden die - sich aus den bisherigen
Kenntnissen ergebenden und in der Anlage 1 markierten - Schnitte visuell dargestellt. Zur Veranschaulichung der Gefährdung wurde einer-
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seits mit Hilfe einer farbigen „Ampeldarstellung“ die Gefährdung der
Standsicherheit der Böschungsneigungen und andererseits auch die Gefährdung der Standsicherheit - bezogen auf die Lagesicherung des Kalkschlamms (durch die mit Kalk durchmischten Aufsatzdämme) – gekennzeichnet.
• In der Anlage 11 wurden dann die bezüglich der Haldenstandsicherheit
besonders gefährdeten Bereiche in einem Lageplan herausgestellt, wobei die Böschung entlang der Autobahn antragsgemäß unberücksichtigt
bliebt, da hier bereits vor ca. 15 Jahren eine separate Sanierung erfolgte.
4.
Richtungsweisende Beschreibung der einzuleitenden Maßnahmen
Nach der – zwischenzeitlich erfolgten – Maßnahme I. (dem Abtrag der gesamten
Kuppe mit einem Gesamtgewicht von >40.000 t) sind allein zur Sicherstellung der
Verkehrssicherungspflicht umgehend die unten aufgeführten Maßnahmen einzuleiten. Bei Abrutschungen, wie sie zurzeit an dem benachbarten „kleinen Kalkberg“
stattfinden, kann eine Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden. Die
von uns schon im Zwischenbericht vom 27.11.2015 angesprochene Gefährdung wird
durch die mittlerweile vorliegenden weitern Erkenntnisse deutlich unterstrichen.
Auszuführen sind:
• Sanierung der Böschung im Bereich der neuen Haldenaufahrtsstraße durch
Aufbringung einer Erdschüttung zur Böschungsabflachung, damit Schaffung
eines Widerlagers bei gleichzeitiger Verlegung der Straße im Bereich zwischen den Schnitten „H-H“ und „G-G“.
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• Bei der Sanierung der Böschungen und der Straße oberhalb der bestehenden
Betonschwergewichtswand (Richtung Gehweg bzw. Spielplatz) ist der zwischen der Auffahrtstrasse und dem Haldenfuß liegende Bereich in gleicher
Form zu sanieren. Am Böschungsfuß ist ein Widerlager in Form einer Spundwand oder aber – falls dies statisch nachweisbar sein sollte – durch die Verstärkung und Verankerung dieser Wand durch Erdanker zu erstellen. Hierbei
wäre die vorbeschriebene Betonschwergewichtswand – in Absprache mit dem
Eigentümer des Nachbargrundstücks – zu ertüchtigen (Beseitigung der vorhandenen Schäden und Risse).
• Abflachung der Böschungen durch Aufbringung einer Auflast zwischen den
Schnitten B, B‘ und F, F‘. Auch hierzu sind angrenzende Grundstücke zur
Herstellung einer ausreichend flachen Böschung – wenn möglich – mitzubenutzen. Alternativ sind – sofern dies nicht möglich ist – und/oder sich in der
Nähe des Böschungsfußes besonders zu schützende Bauwerke befinden (beispielsweise auf der Parzelle Nr. 2497) – Spundwände anzuordnen, die einen
ausreichenden Schutz sicherstellen.
• Des Weiteren müssen die deutlich zu steilen Böschungen sowohl über den
ehemaligen Dammkronen wie aber auch darunter durch Auflast und Abflachung der Böschungsneigung gesichert werden. Hierzu sollte auch – natürlich
nach entsprechender Durchplanung und Genehmigung durch die zuständigen
Ausschüsse und Behörden – das zwischengelagerte Material verwandt werden,
wenn es anschließend mit im Deponiebau üblichen KDB-Folien abgedeckt
wird. [Anmerkung: So war auch die zwischenzeitlich wieder abgetragene
Kuppe ausgebildet. Beispielhaft seien hier die Flächen zwischen den Kronen
des Pionierdamms und den dazugehörigen Fußpunkten zwischen den Schnitten BB und DD erwähnt.]
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• Entsprechendes gilt auch für die Sicherung der Böschungen oberhalb der
ehemaligen Kronen der Aufsatzdämme zwischen den Schnitten G-G und I-I.
5.
Voraussichtliche Kosten der Haldensicherung
Die Kosten für die zwischen den Achsen A und I erforderlichen Böschungssicherungen können derzeit noch nicht abschließend angegeben werden, da hierzu detaillierte
Vorplanungen (Auflast, wo mit welchen Materialien, Nutzung angrenzender Grundstücke, Anordnung von Spundwänden, wo und in welcher Länge) erforderlich wären.
Gleichwohl kann bereits jetzt ausgesagt werden, dass die unsererseits in den Schnitten
der Anlagen 10 prinzipiell dargestellten Sanierungsmaßnahmen die in der Kostenschätzung zur Dringlichkeitsentscheidung genannten Kosten sicher nicht erreichen
werden.
Erste genauere Zahlen werden wir in den nächsten Tagen durch Angebote von Spezial-Tiefbau-Firmen erhalten.
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INSTITUT ROGER GRÜN
Die Sachverständigen:
Prof. Dr. rer.nat. L.-H. Benner
Dipl.-Ing. W. Beer
Dipl.-Ing. R. Grün