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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
22.12.16, 05:06
Aktualisiert
24.01.18, 04:48

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 0202/2016 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle VI/66/660/2 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2016 Finanzausschuss 14.03.2016 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Ausbauplanung für den Umbau der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse einschließlich der Einmündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse mit Gesamtkosten in Höhe von 430.000 € zu und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 250.000 € für die Umgestaltung der Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2016. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv 430.000 € Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird noch geprüft % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse 25.000 Nein Ja € wird noch geprüft % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2017 ff € € b) Sachaufwendungen etc. c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge 8.600 ab Haushaltsjahr: b) Sachaufwendungen etc. 2017 ff € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen € wird noch geprüft ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 unter dem TOP 8.1.7 „Jesuitengasse“ folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, den Gehweg in der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse so zu gestalten, dass er für Fußgänger nutzbar wird. Weiter wird die Verwaltung gebeten, das Umlegungsverfahren einzustellen, da die im B-Plan vorgesehene Verlängerung der Merheimer Straße Richtung Norden nicht mehr gewünscht wird.“ Die Verwaltung hat die baulichen Gegebenheiten und verkehrlichen Belange im Planungsbereich zwischen der Amboßstraße und der Schmiedegasse untersucht und eine Straßenplanung im Sinne des o.g. Beschlusses erstellt (siehe Anlage). Um die heutige Gehwegsituation nachhaltig zu verbessern und die vorhandenen Gehwege für den Fußgänger zu optimieren, ist eine bauliche Umgestaltung der gesamten Nebenanlagen der Jesuitengasse und der Einmündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Jesuitengasse die geplanten Gehwege von der Amboßstraße bis zum Kreisverkehr Schmiedegasse mit einer Breite von mindestens 2,00 m auszubauen. Hierdurch wird sich die Aufenthaltsqualität für den Fußgängerverkehr im Vergleich zum heutigen Zustand wesentlich verbessern. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Einbahnstraße Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Um ein verkehrssicheres Begegnen zwischen Pkw und Radverkehr zu gewährleisten, wird die Fahrbahnbreite mit 3,80 m bemessen. € 3 Im genannten Abschnitt der Jesuitengasse befindet sich auch die Ein- und Ausfahrt der Firma Tromm - Wachs- und Ceresin Fabrik. Die Firma Tromm wird mit Sattelzügen mehrmals am Tag angefahren. Für diesen Bereich wurde die Zufahrtssituation ebenfalls planerisch berücksichtigt und optimiert. Nach der Umplanung wird das heutige öffentliche Parkplatzangebot mit 30 Stellplätzen nur geringfügig auf zukünftig 25 Stellplätze reduziert. Die Bezirksvertretung Nippes und der Verkehrsausschuss haben bei den Beratungen zum Verkehrskonzept Weidenpesch die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung im Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse nicht beschlossen. Somit bleibt die bisherige Verkehrsführung bestehen. Die vorliegende Straßenplanung zur Jesuitengasse (südlicher Teil) berücksichtigt für den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse die heutige Verkehrsführung und belässt auch diese unverändert. Die Verwaltung beabsichtigt, den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse zukünftig ergänzend einzuengen, so dass die heutige Verkehrsführung zum einen eindeutiger verläuft und zum anderen die Gehwegbereiche großzügiger ausgestaltet werden können. In unmittelbarer Nähe zum Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse wird die Jesuitengasse im Abschnitt Haus Nr. 35c bis 35d durch viele Schulkinder gequert. Die Verwaltung sieht daher im Rahmen der Schulwegsicherung einen zusätzlichen Fußgängerüberweg vor. Der geplante Fußgängerüberweg wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln eingerichtet. Der westliche Gehwegbereich wird in Höhe dieses Fußgängerüberweges gleichzeitig verbreitert, um die erforderliche Aufstellfläche für die Fußgänger zu erhalten. Auf ergänzenden Wunsch der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung zusätzlich geprüft, ob auf der Ostseite der Jesuitengasse der bisher geplante durchgängige Gehweg entfallen kann. Aus Sicht der Verwaltung ist auf der Ostseite der Jesuitengasse ebenfalls ein durchgängiger Gehweg anzulegen, da auf der betreffenden Straßenseite ebenfalls Wohngebäude und Zufahrten vorhanden sind. Die Baukosten für die Umgestaltung der Jesuitengasse einschließlich des Einmündungsbereichs Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse belaufen sich auf 430.000 €. Darüber hinaus werden zahlungswirksame Aufwandsermächtigungen für Beleuchtungskosten in Höhe von brutto 25.000 € benötigt, da auf Grund der veralteten Technik alle vorhandenen Straßenbeleuchtungen durch neue Beleuchtungsanlagen ersetzt werden müssen. Eine Vorabprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass die geplante Umgestaltung der Jesuitengasse mit Ausnahme des Einmündungsbereichs Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse voraussichtlich geeignet ist, eine Straßenbaubeitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) auszulösen. Die abschließende Prüfung zur Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) erfolgt im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Baumaßnahme. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition werden im Rahmen des Hpl.Aufstellungsverfahrens 2016/2017 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze budgetneutral berücksichtigt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden zum Hpl.Entwurf 2016/2017 bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen – Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 250.000 € sowie für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 180.000 € im Rahmen des bestehenden Budgets eingeplant. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2017 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für die Beleuchtungskosten in Höhe von 25.000 €, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 8.600 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten budgetneutral berücksichtigt. 4 Anlagen