Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
22.12.16, 05:06
Aktualisiert
24.01.18, 04:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
0202/2016
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
VI/66/660/2
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und
Schmiedegasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier:
Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
10.03.2016
Finanzausschuss
14.03.2016
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Ausbauplanung für den Umbau der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse einschließlich der Einmündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse mit Gesamtkosten in
Höhe von 430.000 € zu und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft des
Haushaltes - mit der Umsetzung der Maßnahme.
2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - die Freigabe
einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 250.000 € für die Umgestaltung der
Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2016.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
430.000 €
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Nein
Ja
wird noch geprüft
%
Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
25.000
Nein
Ja
€
wird noch geprüft
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
ab Haushaltsjahr:
2017 ff
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
8.600
ab Haushaltsjahr:
b) Sachaufwendungen etc.
2017 ff
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
€
wird noch geprüft
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 unter dem TOP 8.1.7 „Jesuitengasse“ folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird gebeten, den Gehweg in der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße
und Schmiedegasse so zu gestalten, dass er für Fußgänger nutzbar wird. Weiter wird die Verwaltung
gebeten, das Umlegungsverfahren einzustellen, da die im B-Plan vorgesehene Verlängerung der
Merheimer Straße Richtung Norden nicht mehr gewünscht wird.“
Die Verwaltung hat die baulichen Gegebenheiten und verkehrlichen Belange im Planungsbereich
zwischen der Amboßstraße und der Schmiedegasse untersucht und eine Straßenplanung im Sinne
des o.g. Beschlusses erstellt (siehe Anlage).
Um die heutige Gehwegsituation nachhaltig zu verbessern und die vorhandenen Gehwege für den
Fußgänger zu optimieren, ist eine bauliche Umgestaltung der gesamten Nebenanlagen der Jesuitengasse und der Einmündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Jesuitengasse die geplanten Gehwege von der Amboßstraße bis zum Kreisverkehr Schmiedegasse mit einer Breite von mindestens 2,00 m auszubauen.
Hierdurch wird sich die Aufenthaltsqualität für den Fußgängerverkehr im Vergleich zum heutigen Zustand wesentlich verbessern.
Gleichzeitig ist vorgesehen, die Einbahnstraße Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Um ein verkehrssicheres Begegnen zwischen Pkw und Radverkehr zu gewährleisten, wird die Fahrbahnbreite mit 3,80 m bemessen.
€
3
Im genannten Abschnitt der Jesuitengasse befindet sich auch die Ein- und Ausfahrt der Firma Tromm
- Wachs- und Ceresin Fabrik. Die Firma Tromm wird mit Sattelzügen mehrmals am Tag angefahren.
Für diesen Bereich wurde die Zufahrtssituation ebenfalls planerisch berücksichtigt und optimiert.
Nach der Umplanung wird das heutige öffentliche Parkplatzangebot mit 30 Stellplätzen nur geringfügig auf zukünftig 25 Stellplätze reduziert.
Die Bezirksvertretung Nippes und der Verkehrsausschuss haben bei den Beratungen zum Verkehrskonzept Weidenpesch die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung im Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse nicht beschlossen. Somit bleibt die bisherige
Verkehrsführung bestehen. Die vorliegende Straßenplanung zur Jesuitengasse (südlicher Teil) berücksichtigt für den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse
die heutige Verkehrsführung und belässt auch diese unverändert.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße /
Floriansgasse zukünftig ergänzend einzuengen, so dass die heutige Verkehrsführung zum einen eindeutiger verläuft und zum anderen die Gehwegbereiche großzügiger ausgestaltet werden können.
In unmittelbarer Nähe zum Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse wird die Jesuitengasse im Abschnitt Haus Nr. 35c bis 35d durch viele Schulkinder gequert.
Die Verwaltung sieht daher im Rahmen der Schulwegsicherung einen zusätzlichen Fußgängerüberweg vor. Der geplante Fußgängerüberweg wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln eingerichtet. Der westliche Gehwegbereich wird in Höhe dieses Fußgängerüberweges gleichzeitig verbreitert, um die erforderliche Aufstellfläche für die Fußgänger zu erhalten.
Auf ergänzenden Wunsch der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung zusätzlich geprüft, ob auf
der Ostseite der Jesuitengasse der bisher geplante durchgängige Gehweg entfallen kann. Aus Sicht
der Verwaltung ist auf der Ostseite der Jesuitengasse ebenfalls ein durchgängiger Gehweg anzulegen, da auf der betreffenden Straßenseite ebenfalls Wohngebäude und Zufahrten vorhanden sind.
Die Baukosten für die Umgestaltung der Jesuitengasse einschließlich des Einmündungsbereichs Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse belaufen sich auf 430.000 €.
Darüber hinaus werden zahlungswirksame Aufwandsermächtigungen für Beleuchtungskosten in Höhe von brutto 25.000 € benötigt, da auf Grund der veralteten Technik alle vorhandenen Straßenbeleuchtungen durch neue Beleuchtungsanlagen ersetzt werden müssen.
Eine Vorabprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass die geplante Umgestaltung der Jesuitengasse mit Ausnahme des Einmündungsbereichs Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse voraussichtlich geeignet ist, eine Straßenbaubeitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) auszulösen. Die abschließende Prüfung zur Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) erfolgt im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Baumaßnahme.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition werden im Rahmen des Hpl.Aufstellungsverfahrens 2016/2017 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze budgetneutral berücksichtigt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden zum Hpl.Entwurf 2016/2017 bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen – Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 250.000 € sowie für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 180.000 € im Rahmen des bestehenden Budgets eingeplant.
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2017 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für die Beleuchtungskosten in Höhe von
25.000 €, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in
Höhe von 8.600 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten budgetneutral berücksichtigt.
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Anlagen