Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
22.12.16, 05:19
Aktualisiert
24.01.18, 04:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
25.04.2016
Dezernat, Dienststelle
VI/62/620/2
620/2
Vorlagen-Nummer
1347/2016
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
25.04.2016
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
06.06.2016
Verkehrsausschuss
26.04.2016
Stadtentwicklungsausschuss
28.04.2016
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
28.04.2016
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
02.05.2016
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
12.05.2016
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
30.05.2016
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
02.06.2016
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
02.06.2016
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
06.06.2016
Bezirksvertretung 7 (Porz)
14.06.2016
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend
"Werbeträger im öffentlichen Raum"
AN/0466/2016
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales hat in seiner Sitzung am 07.03.2016 folgenden Dringlichkeitsantrag beschlossen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Hinweisen des ADFC auf mögliche Verkehrsgefährdungen
bis zur nächsten Sitzung am 25.04.2016 die Aufstellung aller Werbeträger, insbesondere der Werbesäulen, im öffentlichen Raum zu überprüfen. Bei Aufstellung ohne entsprechende Erlaubnis ist unverzüglich für den Abbau zu sorgen, bei Behinderung von Sichtachsen oder sonstigen verkehrlichen Beeinträchtigungen ist kurzfristig eine Umsetzung zu prüfen und zu veranlassen.
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Ebenso sind die Fundament-Säulen der bereits vor langer Zeit abgebauten Werbebildschirme unverzüglich zu entfernen.
Bei Prüfung der aktuellen Standorte sowie neuer Standorte ist die jeweilige Bezirksvertretung entsprechend der seinerzeitigen mündlichen Nebenabrede zwischen der Stadt Köln, der Firma Stadtwerke Köln GmbH und der Politik einzubinden.
Dem AVR sowie dem Verkehrsausschuss ist entsprechend Bericht zu erstatten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Liste des ADFC mit möglichen Verkehrsgefährdungen geprüft. Sie umfasst
nach dem aktuellen Stand 42 als verkehrsgefährdend beurteilte und 21 als mittelmäßig eingestufte
Standorte.
Die Hinweise richten sich nicht unmittelbar an die Stadt. Es handelt sich vielmehr um Einträge in einer
interaktiven Karte im Internet-Blog des ADFC, so dass die Begründungen zu den festgestellten Gefährdungssituationen unterschiedlich detailliert sind. Dennoch wurde jeder Einzelfall nochmals vor Ort
überprüft und durch die beteiligten Ämter hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit beurteilt. Es wurde besonders kritisch abgewogen, ob sich - trotz aller Sorgfalt bei der Standortfestlegung - nach der Aufstellung der Werbeanlagen mögliche Gefährdungen ergeben könnten. Die Standorte, für die es einen
Korrekturbedarf in Form von Abbauverpflichtungen oder Versetzungen (Neuanträgen) gibt, sind in
Anlage 1 zu dieser Stellungnahme aufgelistet.
In den 42 Hinweisen auf verkehrsgefährdende Anlagen befinden sich zwei Altstandorte von Stadtinformationsanlagen (SIA), die heute nicht mehr so zugelassen würden. Sie wurden von dem Konzessionär nicht neu beantragt und werden abgebaut.
Eine City-Light-Säule (CLS) wurde schon abgebaut. Der Abbau von zwei weiteren Säulen aus der
Liste wurde bereits veranlasst. Eine CLS muss aus Gründen des Hochwasserschutzes nachträglich
abgebaut bzw. versetzt (Neuantrag) werden.
Bei 8 Standorten aus der Liste des ADFC (aus den 42 als verkehrsgefährdend und den 21 als mittelmäßig eingestuften Fällen) stimmt die Verwaltung mit der Beurteilung überein, dass es durch die Aufstellung der Werbeanlagen zu Sichtbehinderungen kommen könnte. Voraussichtlich kann in einigen
Fällen durch eine Versetzung im Umfeld des Standortes mehr Übersichtlichkeit geschaffen werden.
Zum Teil ist die Sichtbeeinträchtigung durch einen von der Genehmigung abweichenden Aufbau entstanden. Standortveränderungen, die nicht dem genehmigten Standort entsprechen, müssen neu
beantragt werden.
Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Anzahl der korrekturbedürftigen Standorte gemessen an den mehr als 1.200 Standortüberprüfungen, die bislang durchgeführt wurden, relativ gering ist.
Nach Mitteilung der Firma Ströer wurden sämtliche Fundamentsäulen der alten Mega-Light-Standorte
inzwischen entfernt. Lediglich im Mittelstreifen der Neuköllner Straße steht noch ein Fundament, das
für die Neuerrichtung einer genehmigten Mega-Light-Anlage genutzt werden soll.
Zur Stärkung der Rechte der Bezirksvertretungen soll u. a. die Zuständigkeitsordnung geändert werden. Dabei soll auch die Beteiligung der Bezirksvertretungen bei der Aufstellung von Werbeanlagen
im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten thematisiert werden.
Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit
in der Abstimmung. Frau Oberbürgermeisterin Reker wird hierzu eine Kommission aus Vertreterinnen
und Vertretern der Bezirksvertretungen, des Rates und der Verwaltung einsetzen, die im Mai zu ihrer
ersten Sitzung zusammentreten soll.
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Diese Mitteilung wird allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben. Der aktuelle Genehmigungsstand für City-Light-Säulen (CLS), Stadtinformationsanlagen (SIA) und Mega-Light-Werbeanlagen
(ML), einschließlich einer schematischen Darstellung der Verteilung auf die Stadtbezirke, wurde
nochmals aktualisiert und ist bezirklich gegliedert (ergänzend zu der Mitteilung im Verkehrsausschuss
AN/0709/2016) beigefügt (Anlagen 2 – 7). Die zum Umbau und zum Abbau vorgesehen Standorte
sind zum Teil noch enthalten. Die Listen werden nach Abschluss der Verfahren (Aufhebung der Genehmigungen, Änderungsgenehmigungen oder Rückgabe der Genehmigungen) aktualisiert.
In Vertretung
gez. Berg