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Anlage 9_Ergänzende_Stellungnahme.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 9_Ergänzende_Stellungnahme.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
22.12.16, 05:19
Aktualisiert
24.01.18, 04:49

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Inhalt der Datei

Anlage 9 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betreffend „Werbeträger im öffentlichen Raum“ Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu einer Nachfrage im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 25.04.2016 Frage: Herr Hammer bittet um eine Auflistung der Standorte der digitalen Werbesäulen, -tafeln und Informationssysteme bzw. eine explizite Darstellung dieser zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.04.2016. RM Krupp bittet darum, dass die vorliegende Mitteilung auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis bereitgestellt werde. Stellungnahme der Verwaltung: Die ergänzende Stellungnahme wird dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2016 und dem Stadtentwicklungsausschuss am 23.06.2016 zur Verfügung gestellt. Der Werbenutzungsvertrag sieht folgende Werbeträger alternativ hinterleuchtet oder digital vor:  max. 200 hinterleuchtete und digitale Großflächen (keine bewegten Bilder) - Mega-Light-Werbeanlagen  max. 300 hinterleuchtete und digitale Werbesäulen (keine bewegten Bilder) - City-Light-Säulen –  max. 350 Stadtinformationsanlagen, auch mit 2-fach oder 3-fach-Wechslern und/oder digital, davon: bis zu max. 21 SIA mit digitaler Werbung mit bewegten Bildern nur im Fußgängerbereich  147 digitale Werbeflächen im U-Bahnbereich in der Zwischenebene und auf der Bahnsteigebene Anträge für die Umrüstung von City-Light-Säulen wurden noch nicht gestellt. Ebenso erfolgte noch keine Digitalisierung bei den Stadtinformationsanlagen, ausgenommen von 17 Anlagen mit digital animierter Werbung im Bereich Neumarkt, Schildergasse, Hohe Straße, Unter Fettenhennen (max. 21 nach Werbenutzungsvertrag). Zurzeit findet die Umstellung von Mega-Light-Anlagen auf digitalen Betrieb statt. Von den 159 Genehmigungen wurden 62 digital erteilt (Anlage 10). Im Werbenutzungsvertrag wurden hierzu bereits allgemeingültige Kriterien zum LED-Betrieb festgelegt (Anlage 11), die einzuhalten sind. Darüber hinaus wurden in den Baugenehmigungen folgende Auflagen gemacht: Bei Dunkelheit darf die Werbeanlage keine lichtsignalgeregelten Kreuzungen dominieren und Lichtzeichenanlagen überlagern. Lichtzeichenähnliche Farben dürfen nicht zur Anwendung kommen. Bei Werbeanlagen in unmittelbarer Nähe zu Lichtzeichenanlagen, Anlage 9 wegweisender Beschilderung und Parkleitsystemen ist vor Inbetriebnahme der Anlage die Helligkeit der Anzeige mit dem Amt für Straßen und abzustimmen. Für digitale Großflächen und digitale Werbesäulen finden zurzeit noch weitere Abstimmungen zwischen der Stadt und der Stadtwerke Köln GmbH statt, mit dem Ziel, weitere prüffähige Kriterien festzulegen. Die Mitteilung wurde zusätzlich um die Information ergänzt, ob die neuen Werbeanlagen an Alt- oder Neustandorten aufgestellt wurden (Anlagen 10, 12 und 13). Über den Fortgang des Verfahrens werden die beteiligten Ausschüsse und die Bezirksvertretungen informiert.