Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 9_Ergänzende_Stellungnahme.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
22.12.16, 05:19
Aktualisiert
24.01.18, 04:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 9
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
betreffend „Werbeträger im öffentlichen Raum“
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu einer Nachfrage im Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 25.04.2016
Frage:
Herr Hammer bittet um eine Auflistung der Standorte der digitalen Werbesäulen, -tafeln und
Informationssysteme bzw. eine explizite Darstellung dieser zur Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.04.2016.
RM Krupp bittet darum, dass die vorliegende Mitteilung auch dem
Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis bereitgestellt werde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die ergänzende Stellungnahme wird dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am
14.06.2016 und dem Stadtentwicklungsausschuss am 23.06.2016 zur Verfügung gestellt.
Der Werbenutzungsvertrag sieht folgende Werbeträger alternativ hinterleuchtet oder digital
vor:
max. 200 hinterleuchtete und digitale Großflächen (keine bewegten Bilder)
- Mega-Light-Werbeanlagen max. 300 hinterleuchtete und digitale Werbesäulen (keine bewegten Bilder)
- City-Light-Säulen –
max. 350 Stadtinformationsanlagen, auch mit 2-fach oder 3-fach-Wechslern und/oder
digital, davon:
bis zu max. 21 SIA mit digitaler Werbung mit bewegten Bildern nur im Fußgängerbereich
147 digitale Werbeflächen im U-Bahnbereich in der Zwischenebene und auf der
Bahnsteigebene
Anträge für die Umrüstung von City-Light-Säulen wurden noch nicht gestellt. Ebenso erfolgte
noch keine Digitalisierung bei den Stadtinformationsanlagen, ausgenommen von 17 Anlagen
mit digital animierter Werbung im Bereich Neumarkt, Schildergasse, Hohe Straße, Unter
Fettenhennen (max. 21 nach Werbenutzungsvertrag).
Zurzeit findet die Umstellung von Mega-Light-Anlagen auf digitalen Betrieb statt. Von den
159 Genehmigungen wurden 62 digital erteilt (Anlage 10). Im Werbenutzungsvertrag wurden
hierzu bereits allgemeingültige Kriterien zum LED-Betrieb festgelegt (Anlage 11), die
einzuhalten sind.
Darüber hinaus wurden in den Baugenehmigungen folgende Auflagen gemacht:
Bei Dunkelheit darf die Werbeanlage keine lichtsignalgeregelten Kreuzungen dominieren
und Lichtzeichenanlagen überlagern. Lichtzeichenähnliche Farben dürfen nicht zur
Anwendung kommen. Bei Werbeanlagen in unmittelbarer Nähe zu Lichtzeichenanlagen,
Anlage 9
wegweisender Beschilderung und Parkleitsystemen ist vor Inbetriebnahme der Anlage die
Helligkeit der Anzeige mit dem Amt für Straßen und abzustimmen.
Für digitale Großflächen und digitale Werbesäulen finden zurzeit noch weitere
Abstimmungen zwischen der Stadt und der Stadtwerke Köln GmbH statt, mit dem Ziel,
weitere prüffähige Kriterien festzulegen.
Die Mitteilung wurde zusätzlich um die Information ergänzt, ob die neuen Werbeanlagen an
Alt- oder Neustandorten aufgestellt wurden (Anlagen 10, 12 und 13).
Über den Fortgang des Verfahrens werden die beteiligten Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen informiert.