Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 07 Stellungnahme IHK Köln 30.07.2015.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
22.12.16, 05:20
Aktualisiert
24.01.18, 04:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7
IHK Köln, 50606 Köln
Per Mail
Amt für Öffentliche Ordnung
Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Herrn Bernd Götting
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom
32-321-321/10, 30.07.2015
Unser Zeichen | Ansprechpartner
zy | Dipl.-Kfm., Dipl.-Volksw. Michael
Zygojannis
E-Mail
michael.zygojannis@koeln.ihk.de
Telefon | Fax
+49 221 1640-506 | +49 221 1640-509
Datum
30. Juli 2015
Stellungnahme Verkaufsoffene Sonntage in Köln im Jahr 2016
Ihre Aufforderung vom 9. Juli 2015
Sehr geehrter Herr Götting,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 9.7.2015 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den
geplanten Sonntagsöffnungen für das Jahr 2016 in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu
formulieren.
Im Jahr 2014 hat sich die IHK Köln an der bundesweiten Untersuchung ‚Vitale Innenstädte‘
beteiligt. In Köln wurden mehr als 2.000 Kunden zu ihren Besuchsmotiven und zu ihrer Wahrnehmung
der Kölner Innenstadt befragt. Im Vergleich der Großstädte belegt Köln mit einer Gesamtnote von 2,3
nicht nur den zweiten Platz, die Befragten heben zudem das Ambiente, den Erlebnischarakter sowie
die Vielfalt und Angebote des Handels hervor. Die Ergebnisse belegen, dass die Leistungskraft des
Handels zu einem gutem Teil dazu beiträgt, den Stadtraum attraktiv zu machen, die Verweilqualität zu
erhöhen und der Stadt Köln eine Markenpersönlichkeit zu verleihen.
Die Digitalisierung wird den Strukturwandel in der Handelsbranche in den kommenden Jahren
nachhaltig beeinflussen und weiter vorantreiben. Die Möglichkeit der Sonntagsöffnung stellt für die
Unternehmen des Kölner Handels eine Chance dar, sich den wandelnden Anforderungen der Kunden
anzupassen und auch den realen Kontakt zu den Kunden wieder zu intensivieren.
Einer Sonntagsöffnung ist dennoch durch das Ladenöffnungsgesetzes LÖG NRW ein sehr enger
gesetzlicher Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich
garantierten Sonn- und Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an
den hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Wir sind der Ansicht, dass die vorgelegten
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-129
30. Juli 2015 | Seite 2
Konzepte der Interessengemeinschaften dem Kriterienkatalog für die Genehmigung von
Verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Köln genügen.
Die Händlergemeinschaften in den Vierteln der Stadt Köln stellen mit den vielfältigen und individuellen
Veranstaltungskonzepten unter Beweis, dass sie einen Beitrag dazu leisten können, die Gemeinschaft
und den Zusammenhalt in den Stadtteilen zu fördern und das bürgerliche Gemeinwohl zu stärken.
Hervorzuheben sind die Konzepte, welche gemeinnützige Ziele verfolgen und Traditionen beleben.
Die Termine für die Verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2016 sind mit den Interessengemeinschaften
abgestimmt. Die gemäß § 6 Abs. 4 Satz 3 LÖG NRW bestimmte Zahl von elf Sonntagen pro
Gemeinde wird eingehalten. Die Zahl der maximal zu öffnenden Sonntage pro Bezirk oder Ortsteil
wird unterschritten, ebenso werden die Vorgaben des § 6 Abs. 4 Sätze 4,5 LÖG NRW bezüglich der
Öffnungen an Adventssonntagen erfüllt.
Wir unterstützen die gestellten Anträge zur Sonntagsöffnung in den engen gesetzten Grenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Referent Leiter Handel und Stadtmarketing
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt