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Anlage 07 Stellungnahme IHK Köln 30.07.2015.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 07 Stellungnahme IHK Köln 30.07.2015.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
22.12.16, 05:20
Aktualisiert
24.01.18, 04:50

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Inhalt der Datei

Anlage 7 IHK Köln, 50606 Köln Per Mail Amt für Öffentliche Ordnung Abteilung Gewerbeangelegenheiten Herrn Bernd Götting Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 32-321-321/10, 30.07.2015 Unser Zeichen | Ansprechpartner zy | Dipl.-Kfm., Dipl.-Volksw. Michael Zygojannis E-Mail michael.zygojannis@koeln.ihk.de Telefon | Fax +49 221 1640-506 | +49 221 1640-509 Datum 30. Juli 2015 Stellungnahme Verkaufsoffene Sonntage in Köln im Jahr 2016 Ihre Aufforderung vom 9. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Götting, sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihre Mail vom 9.7.2015 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsöffnungen für das Jahr 2016 in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Im Jahr 2014 hat sich die IHK Köln an der bundesweiten Untersuchung ‚Vitale Innenstädte‘ beteiligt. In Köln wurden mehr als 2.000 Kunden zu ihren Besuchsmotiven und zu ihrer Wahrnehmung der Kölner Innenstadt befragt. Im Vergleich der Großstädte belegt Köln mit einer Gesamtnote von 2,3 nicht nur den zweiten Platz, die Befragten heben zudem das Ambiente, den Erlebnischarakter sowie die Vielfalt und Angebote des Handels hervor. Die Ergebnisse belegen, dass die Leistungskraft des Handels zu einem gutem Teil dazu beiträgt, den Stadtraum attraktiv zu machen, die Verweilqualität zu erhöhen und der Stadt Köln eine Markenpersönlichkeit zu verleihen. Die Digitalisierung wird den Strukturwandel in der Handelsbranche in den kommenden Jahren nachhaltig beeinflussen und weiter vorantreiben. Die Möglichkeit der Sonntagsöffnung stellt für die Unternehmen des Kölner Handels eine Chance dar, sich den wandelnden Anforderungen der Kunden anzupassen und auch den realen Kontakt zu den Kunden wieder zu intensivieren. Einer Sonntagsöffnung ist dennoch durch das Ladenöffnungsgesetzes LÖG NRW ein sehr enger gesetzlicher Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an den hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Wir sind der Ansicht, dass die vorgelegten Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-129 30. Juli 2015 | Seite 2 Konzepte der Interessengemeinschaften dem Kriterienkatalog für die Genehmigung von Verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Köln genügen. Die Händlergemeinschaften in den Vierteln der Stadt Köln stellen mit den vielfältigen und individuellen Veranstaltungskonzepten unter Beweis, dass sie einen Beitrag dazu leisten können, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in den Stadtteilen zu fördern und das bürgerliche Gemeinwohl zu stärken. Hervorzuheben sind die Konzepte, welche gemeinnützige Ziele verfolgen und Traditionen beleben. Die Termine für die Verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2016 sind mit den Interessengemeinschaften abgestimmt. Die gemäß § 6 Abs. 4 Satz 3 LÖG NRW bestimmte Zahl von elf Sonntagen pro Gemeinde wird eingehalten. Die Zahl der maximal zu öffnenden Sonntage pro Bezirk oder Ortsteil wird unterschritten, ebenso werden die Vorgaben des § 6 Abs. 4 Sätze 4,5 LÖG NRW bezüglich der Öffnungen an Adventssonntagen erfüllt. Wir unterstützen die gestellten Anträge zur Sonntagsöffnung in den engen gesetzten Grenzen. Mit freundlichen Grüßen Referent  Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt