Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
22.12.16, 05:25
Aktualisiert
24.01.18, 04:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1227/2016
Dezernat, Dienststelle
V/562
56/1
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Datum
28.04.2016
Flüchtlingsunterbringung am Lindweiler Weg und Auf dem Ginsterberg
In der 2. Sitzung der BV Nippes vom 11.09.2014 wurde lt. Niederschrift wie folgt Beschluss gefasst:
Zu TOP 8.2.1 Flüchtlingsunterbringung am Lindweiler Weg und Auf dem Ginsterberg
- Antrag der CDU - AN/1010/2014
„Der Verwaltung wird gebeten,
1. für die Unterbringung der Flüchtlinge am Lindweiler Weg und Auf dem Ginsterberg den SKM
mit der Betreuung zu beauftragen. Der Umfang soll für jeden Standort neben der Heimleitung
und Beratung (2 x 1/2 Stelle) auch die Kinder und Jugendarbeit umfassen. Dies soll auch die
Sachmittel umfassen. Die Kinderarbeit soll durch den Lino Club erfolgen.
2. die Anzahl der Betreuer und den zeitlichen Einsatz des Wachdienstes an die Anzahl der
Flüchtlinge anzupassen.
3. die Grundschulen und Kindergärten auf die erwarteten Flüchtlingskinder vorzubereiten.
Anschließend wird über Punkt 4 des Antrages abgestimmt. Beschluss:
4. ein Gesamtkonzept für die Flüchtlinge und deren Unterbringung zu erarbeiten.“
Die Verwaltung teilt hierzu mit:
zu 1)
Lindweiler Weg:
im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 2014/2015 wurde der Träger SKM mit der Betreuung des
Standortes Lindweiler Weg ab April 2015 durch die Stadt Köln beauftragt.
Der Träger SKM gewährleistet die sozialarbeiterische und objektbezogene Betreuung mit einer Vollzeitstelle für 72 Bewohner. Das Hausmeister- und Sicherheitsunternehmen Adler Wache stellt die die
Bewachung und Verkehrssicherheit unter der Woche durch Kontrollfahrten mit Rundgängen und am
Wochenende mit einem stationären Mitarbeiter rund um die Uhr sicher.
Die Kinder sind an Kindergarten und Schule angebunden.
Neben dem Träger SKM engagieren sich vor Ort die Willkommensinitiative Longerich und etliche ehrenamtliche Unterstützer/innen.
Auf dem Ginsterberg:
Für die Siedlung Auf dem Ginsterberg wurde ein Planungsbeschluss des Rates der Stadt Köln erwirkt, der die Sanierung der Sozialhaussiedlung vorsieht. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden dort 70 Flüchtlinge untergebracht. Dies erfolgt voraussichtlich in 2019.
Die sanierungsbedürftigen Gebäude am Standort „Auf dem Ginsterberg“ sollen hergerichtet und nach
Fertigstellung der erforderlichen Arbeiten zur Flüchtlingsunterbringung dienen.
2
Die Stadt ist momentan in der misslichen Lage, dass einerseits ein hoher Unterbringungsdruck
herrscht, gleichzeitig aber auch möglichst viele Unterkünfte gemäß der städtischen Leitlinien entstehen sollen. Gerade bei Bestandsobjekten muss daher immer die Abwägung getroffen werden, ob eine
geplante Sanierung zu Gunsten der Unterbringung für mehrere Jahre aufgeschoben werden soll. Dies
wird immer im Einzelfall entschieden.
Von daher kann auch noch keine Aussage darüber erfolgen, wer die Betreuung des Standesortes Auf
dem Ginsterberg übernehmen wird. Die Verwaltung verstärkt ihre Anstrengungen, zukünftige Liegenschaften selbst zu betreuen.
zu 2)
Im Rahmen der organisatorischen Betrachtung wurde der Betreuungsschlüssel im sozialen Bereich
festgelegt. Der Personalschlüssel in bestehenden, regulären Flüchtlingswohnheimen, die von städtischen Sozialarbeiter/innen betreut werden liegt bei 1 (Stelle):160 (Flüchtlinge). Dabei wurde berücksichtigt, das in diesen Wohnheimen zusätzlich städtische Heimleiter (allerdings nicht sozialpädagogisches Fachpersonal) mit dem gleichen Schlüssel 1:160 eingesetzt werden, so dass sich letztlich 2
städtische Mitarbeiter/innen um 160 Flüchtlinge „kümmern“ können.
Für alle neuen Flüchtlingsunterkünfte, aber auch für alle Notaufnahmen, Notunterkünfte stehen für
jeweils 80 Flüchtlinge eine Stelle an sozialpädagogischem/sozialarbeiterischem Fachpersonal zur
Verfügung.
Insbesondere die Notaufnahmen und Notunterkünfte in den Turnhallen werden von Trägern mit dem
Personalschlüssel 1:80 betreut. Hier sind zudem längere Anwesenheitszeiten des Fachpersonals
vorgesehen.
Der Einsatz des Hausmeister- und Sicherheitsunternehmens an den verschiedenen Standorten wird
ständig kontrolliert, neu bewertet und den aktuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst.
zu 3)
Sobald ein neuer Standort geprüft und als geeignet erachtet wird, stimmen sich die Fachverwaltungen
ab, so dass die Planung der zu erwartenden Platzzahlen rechtzeitig erfolgen kann.
zu 4)
Die „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ aus 2004 haben nach wie
vor ihre Gültigkeit und sind Bestandteil städtischen Handelns. Die besondere Situation im 2. Halbjahr
2015 führte dazu, dass teilweise nicht alle Standards dieser Leitlinien bei der Unterbringung von
Flüchtlingen eingehalten werden konnten.
In Kooperation mit dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen erarbeitet die Verwaltung derzeit
eine Ratsvorlage zu „Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in
Köln“. Auf deren Grundlage wird die Verwaltung und das Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ zukünftig weitere Konzepte u.a. auch zum Thema „Beschwerdemanagement“ und „Unterbringung von schutzbedürftigen Personen“ entwickeln.
Einen Überblick über den aktuellen Sachstand und das konzeptionelle Handeln der Stadt Köln bei der
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen bietet die regelmäßige Berichterstattung zur Flüchtlingssituation an den Ausschuss für Soziales und Senioren (aktuell: 7. Bericht, siehe Vorlage Nr.
1248/2016).