Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 4 Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB.pdf
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266 kB
Erstellt
22.12.16, 05:30
Aktualisiert
24.01.18, 04:49
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A n l a g e
4
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Änderung des Bebauungsplanes 67409/04
Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg,
1. Änderung -Schulstandort
1. Anlass und Ziel der Bebauungsplan-Änderung
Für den Bereich südlich der Gaedestraße - östlicher Teil des MI 2 - in Köln-Marienburg existiert der rechtskräftige Bebauungsplan 67409/04 vom 10.11.2010. Dieser setzt für den Änderungsbereich ein Mischgebiet (MI) mit einer IV- bis VI-geschossigen Bebauung entlang der
Gaedestraße und einer III- bis IV-geschossigen bzw. I-geschossigen Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich fest. Des Weiteren ist einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und
eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt.
Die Mischgebietsfestsetzung südlich der Gaedestraße begründet sich aus der unmittelbaren
Nachbarschaft zu dem nördlich angrenzenden Gewerbestandort der Firma Oerlikon.
Der Erhalt des Firmenstandortes war erklärtes Ziel der damaligen Planung. Aufgrund dieser
Vorgabe ist die Festsetzung eines gegliederten Mischgebietes erfolgt, um die Verträglichkeit
mit der Nachbarschaft herzustellen.
In dem unmittelbar an die Gaedestraße angrenzenden MI 2 ist überwiegend nur eine nicht
wesentlich störende gewerbliche Nutzung zulässig. Hierdurch wird in besonderem Maße auf
den nördlich angrenzenden Gewerbestandort der Firma Oerlikon Rücksicht genommen und
ein verträglicher Übergang zu dem südlich angrenzenden, überwiegend dem Wohnen dienenden MI 3 sichergestellt. Im Interesse einer eingeschränkten Durchmischung von Gewerbe und Wohnen sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter von Gewerbebetrieben (Betriebswohnungen) zulässig.
Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, im östlichen Bereich des MI 2 eine dreizügige
Grundschule und eine Turnhalle zu realisieren.
Die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011 führt hierzu Folgendes
aus:
"Unter Fortschreibung des aktuellen Schulwahlverhaltens und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der vorgesehenen Wohnbautätigkeit im Stadtteil Marienburg
sowie in den unmittelbar angrenzenden Stadtteilen Bayenthal, Raderthal und Raderberg
werden mittel- bis langfristig mindestens 250 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang erwartet. Bei einer Kapazität zwischen rd. 160 und 185 Plätzen an den in den Stadtteilen Bayenthal und Raderthal vorhandenen drei Grundschulen ist es erforderlich, eine neue 3-zügige
Grundschule zu errichten, um den erwarteten Bedarf zu decken."
In dem Bebauungsplanbereich Gaedestraße konnte im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer ein entsprechendes Grundstück gefunden werden.
Zur Realisierung der Grundschule wird der bestehende Bebauungsplan geändert.
2.
Verfahren
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 in Anwendung des beschleunigten
/2
-2Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1 beschlossen.
Bei dem Änderungsverfahren handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im
Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB.
Die zulässige Grundfläche im Änderungsbereich beträgt weniger als 20.000 m² und bleibt
damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet,
die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten.
Da die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, wird die Änderung des
Bebauungsplanes 67490/04 im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei können die
Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt.
2.1
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.09. bis 19.09.2013
einschließlich im Bürgeramt, Bezirksrathaus Rodenkirchen durchgeführt. Aus der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme hat im Wesentlichen die verkehrliche Erschließung der Grundschule zum Inhalt.
3.
Erläuterungen zum Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich der Stadtteile Marienburg und Raderthal im Süden von Köln. Durch die trennende Wirkung der Bonner Straße weist das Plangebiet stärkere Bezüge zu Raderthal auf. Die unterschiedlichen Nutzungen im Umfeld verleihen dem
Plangebiet einen Schnittstellencharakter.
3.1
Abgrenzung des Plangebietes
Der Änderungsbereich liegt südlich der Gaedestraße –östlicher Teil des Mischgebietes (MI)
2- in Köln-Marienburg.
3.2
Erschließung
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Gaedestraße und die Bonner
Straße. Über diese Straßen ist das Plangebiet an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden.
Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)
Die ÖPNV-Erschließung erfolgt heute über die Buslinie 132 auf der Bonner Straße mit den
Haltestellen „Gaedestraße“ und „Leyboldstraße“. Durch die kurzen Taktzeiten des Busses in
den Hauptverkehrszeiten von 10 bis 15 Minuten ergibt sich eine gute Erschließungsqualität.
/3
-3Im Zusammenhang mit der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn wird, nach deren Realisierung, für das Plangebiet eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots erreicht. Die
nächstgelegene Haltestelle ist dann die Stadtbahnhaltestelle Ahrweilerstraße, die fußläufig
vom Plangebiet in etwa sechs Minuten zu erreichen ist.
Technische Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist durch die vorhandenen Leitungen (Gas, Wasser,
Strom) in den umgebenden Straßen gesichert.
Das Plangebiet befindet sich im Einzugsbereich der Kläranlage Köln-Stammheim. Das Abwassersystem entwässert im Mischverfahren. Anlagen zur Gebietsentwässerung sind in der
Gaedestraße und der Sinziger Straße in ausreichender Größe vorhanden. Diese sind an den
Sammelkanal der Bonner Straße angeschlossen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkirchen.
Bodendenkmal
Die Bonner Straße ist als Bodendenkmal Nr. 434 in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt
Köln eingetragen. In einem 50 bis 100 m breiten Korridor entlang der Bonner Straße können
römische Gräber und Grabgruppen auftreten, die im Zuge einer Neubebauung archäologisch
zu untersuchen sind. Der Sachverhalt wird im Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
Bodensituation
Das Plangebiet ist zu einem großen Teil als Altlastenverdachtsfläche mit der Nummer
202118 kartiert. Im Rahmen der Aufstellung des rechtsgültigen Bebauungsplanes ist eine
nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden mit dem Ergebnis, dass
derzeit keine Schutzgutgefährdung vorliegt. Für die festgesetzte WA-/MI-Nutzung waren keine weiteren Untersuchungen notwendig. Die Durchführung weiterer Maßnahmen kann den
nachfolgenden Verfahren (z.B. bauaufsichtliches Verfahren) überlassen werden. Der Bebauungsplan enthält eine entsprechende Kennzeichnung.
4.
Planungsvorgaben
4.1
Flächennutzungsplan (FNP)
Der FNP stellt für den Änderungsbereich Mischgebiet (MI) dar. Der FNP soll gemäß § 13a
Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden und zukünftig eine Fläche für
den Gemeinbedarf mit dem Signet Schule enthalten.
4.2
Bebauungsplan
Für den Änderungsbereich existiert der rechtskräftige Bebauungsplan 67409/04 vom
10.11.2010, der ein Mischgebiet (MI) mit einer IV- bis VI-geschossigen Bebauung entlang
der Gaedestraße und einer III- bis IV-geschossigen bzw. I-geschossigen Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich festsetzt. Des Weiteren ist einer Grundflächenzahl (GRZ) von
0,6 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt.
4.3
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt den Änderungsbereich als Innenbereich dar und
trifft keine Aussagen.
/4
-4-
5.
Begründung der Planinhalte
5.1
Art der baulichen Nutzung
Aufgrund des dringenden Bedarfs an neuen Schulstandorten im Bezirk Rodenkirchen wird
auf der Fläche eine dreizügige Grundschule und eine Turnhalle neu errichtet.
Als dreizügige Grundschule wird sie ca. 300 Schüler und etwa 15-20 Beschäftigte beherbergen.
Zur Realisierung der Einrichtung wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung - Schule/Turnhalle- festgesetzt.
Grundsätzlich wäre die Grundschule auch in einem Mischgebiet zulässig. Da jedoch der östliche Bereich des MI 2 ausschließlich für die Schule genutzt wird, wird eine Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule/Turnhalle" festgesetzt. Auch mit der Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf" bleibt - bezogen auf das gesamte im rechtskräftigen
Bebauungsplan festgesetzte Mischgebiet (MI 1 bis MI 6) - die für die Wahrung der Gebietsart
erforderliche Nutzungsmischung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gewährleistet.
Ein Konflikt der Schulnutzung zu dem nördlich angrenzenden Gewerbestandort der Firma
Oerlikon wird nicht gesehen. Die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm von ≤ 60 dB(A) tags
für Mischgebiete werden eingehalten.
Der Erhalt des Firmenstandortes ist weiterhin erklärtes Ziel der Planung.
5.2
Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung sind eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und drei Vollgeschosse festgesetzt.
5.3
Überbaubare Grundstücksflächen
Im Plangebiet sind die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert.
5.4
Erschließung
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bonner Straße und die Gaedestraße. Über diese Straßen ist das Plangebiet an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden.
Verkehrsgutachten
Um die verkehrliche Erschließung der Grundschule nachzuweisen wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden Annahmen zu städtebaulichen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet sowie zu den Wirkungen der 3. Baustufe der Nord-SüdStadtbahn getroffen.
In einer Umfeldanalyse wurden das potenzielle Einzugsgebiet des künftigen Schulstandortes
sowie die Erreichbarkeiten für verschiedene Verkehrsarten analysiert. Die Wegeführung im
Bereich der Bonner Straße wird künftig maßgeblich durch den Umbau im Zuge der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn beeinflusst. Bezüglich der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer ergeben sich Verbesserungen gegenüber dem Bestand. Für Wegebeziehungen zur künftigen Stadtbahnhaltestelle an der Bonner Straße sowie zu den weiter öst-
/5
-5lich liegenden Wohngebieten lässt sich ferner ein zusammenhängendes Fußwegenetz schaffen, wenn man das interne Wegenetz des Quartiers Reiterstaffel einbezieht. Zur Verbesserung der Wegebeziehungen in Richtung der Wohngebiete westlich des Schulstandortes wird
empfohlen, die Schaffung einer direkten Ost-West-Verbindung über die angrenzende Parkanlage zu prüfen.
Für die verkehrstechnische Beurteilung des Bauvorhabens wurde zunächst das zusätzliche
Verkehrsaufkommen prognostiziert. Demnach sind im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb
ca. 240 Kfz-Fahrten je Werktag und im Zusammenhang mit dem Vereinssport ca. 40 KfzFahrten je Werktag zu erwarten jeweils als Summe aus Quell- und Zielverkehr.
Mit einem Verkehrsmodell wurden Umlegungsberechnungen für den Kfz-Verkehr im Untersuchungsgebiet im Bestandsfall, im Prognose-Nullfall sowie im Prognose-Planfall durchgeführt.
•
Bestandsfall: Berücksichtigung der bereits realisierten Bauabschnitte im Projekt „Reiterstaffel“
•
Prognose-Nullfall: Berücksichtigung städtebaulicher Aufsiedlungen u. a. Berücksichtigung des Projektes „Reiterstaffel“ im Vollausbau wie im rechtskräftigten B-Plan vorgesehen
•
Prognose-Planfall: Verkehrserzeugung der geplanten Grundschule angenommen als
Ersatz der bisher geplanten Gewerbenutzung auf dem betroffenen Grundstück
Streckenabschnitt
Bestandsfall
Nullfall
Planfall
[Kfz/24h]
[Kfz/24h]
[Kfz/24h]
Gaedestraße zwischen Bonner
Straße und Oerlikon Zufahrt
2.400
3.900
3.800
Sinziger Straße zwischen Bonner
Straße und Zufahrt TG 6+3
2.600
3.900
3.900
Bonner Straße zwischen Marienburger Straße und Brohler Straße
26.100
25.900
25.900
Bonner Straße zwischen Andernacher Straße und Ahrweilerstraße
25.2 00
25.400
25.400
Bonner Straße zwischen Leyboldstraße und Lindenallee
27.400
27.400
27.500
Querschnittsbelastungen werktäglicher Tagesverkehr [Kfz/24h]
Leistungsfähigkeitsberechnungen für den Knoten Bonner Straße/Gaedestraße ergeben,
dass der Knoten im Prognose-Planfall, d. h. mit der Aufsiedlung der Grundschule, in allen
Szenarien leistungsfähig betrieben werden kann. Die Verkehrsqualitäten verändern sich am
genannten Knoten nur unwesentlich gegenüber dem Bestandsfall oder dem PrognoseNullfall.
Damit steht dem Bauvorhaben nach Prüfung der verkehrlichen Belange nichts entgegen, da
die Auswirkungen, die vom Plangebiet ausgehen, als gering zu werten sind.
Ergänzend wurde die Erschließungssituation in der Gaedestraße auf Basis einer Konfliktanalyse betrachtet. Hier gilt es, mehrere anliegende Nutzungen effizient und sicher zu erschließen. Dazu hat der Gutachter mehrere Vorschläge zur Optimierung zur baulichen Gestaltung
und zur Verkehrsorganisation formuliert. Dazu zählt die Verbesserung der Sichtverhältnisse
an den Einmündungspunkten an die Gaedestraße, eine Einrichtung von Kurzzeit-Stellplätzen
/6
-6in Schrägaufstellung vor der Grundschule, sowie die Einrichtung von Halteverboten in Abschnitten der Gaedestraße. Ferner wird empfohlen, die derzeit unterdimensionierten Gehwegbreiten auf der Südseite der Gaedestraße anzupassen.
Die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen werden, bis auf die Verbreiterung der
Gehwege umgesetzt. Die Empfehlungen der RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) finden sich innerhalb bereits bebauter Gebiete oftmals nicht wieder. Die Regelbreiten der Kölner Fußwege entsprechen den Vorgaben der RASt 06 nur selten.
Bei der fußläufigen Erschließung des Standortes ist zu berücksichtigen, dass innerhalb des
Geländes der Reiterstaffel eine autofreie Verbindung von der Bonner Straße (geplante
Stadtbahnhaltestelle) zum Schulstandort vorhanden ist. Diese Verbindung ist im rechtskräftigen Bebauungsplan durch die Festsetzung eines Gehrechtes für die Allgemeinheit gesichert.
Die Gaedestraße ist somit nicht die Hauptverbindung zur Bonner Straße. Ein Großteil der
Schülerinnen und Schüler wird die Verbindung durch das Gebiet der Reiterstaffel nutzen.
Im Zusammenhang mit der künftigen Ausgestaltung des Schulweges werden auch die Empfehlungen des Gutachters zu Haltverboten im Bereich der Gaedestraße umgesetzt werden.
Die Verkehrssituation in der Gaedestraße, insbesondere das Geschwindigkeitsniveau, soll
beobachtet werden. Die Verbindlichkeit bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen kann
im Bereich von Grundschulen durch eine entsprechende Überwachung verdeutlicht werden.
Aufgrund des Einzugsbereiches der Schule ist davon auszugehen, dass der weitaus größte
Teil der Kinder nicht mit dem „Elterntaxi“ zur Schule gebracht wird. Die Grundschule dient
der „Nahversorgung“.
6.
Umweltbelange
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 bzw. § 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine formale Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet. Die relevanten Umweltbelange wurden aber ermittelt und in die Abwägung eingestellt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 67409/04 „Gaedestraße in Köln-Marienburg“ erfolgte eine formale Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts. Mit der Änderung ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen für die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB, da die Änderung im Wesentlichen die Art der baulichen Nutzung zum
Inhalt hat.
Die Umweltbelange konzentrieren sich auf die Lärmeinwirkungen/-auswirkungen, die bereits
dem rechtskräftigen Bebauungsplan zugrunde gelegen haben.
Für das Änderungsverfahren wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt.
Beurteilung der Straßenverkehrsgeräuschsituation
Die Beurteilungsgrundlage bilden die Orientierungswerte der DIN 18005 von 60 dB(A) am
Tag und 50 dB(A) in der Nacht für Mischgebiete. Orientierungswerte für Schulen und Bildungseinrichtungen werden in der DIN 18005 nicht genannt. Im Hinblick auf die allgemeine
Zulässigkeit im Mischgebiet wird für die Bildungseinrichtungen ein Orientierungswert von
60 dB(A) am Tag zugrunde gelegt.
An der nördlichen Grenze des Planbereichs werden entlang der Gaedestraße Beurteilungspegel von bis zu 63 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert wird hier um bis zu 3 dB(A) am
Tag überschritten. Nach Süden hin reduziert sich der Pegel auf unter 55 dB(A) im südlichen
Planbereich.
Es ist anzumerken, dass diese Orientierungswerte keine Grenzwerte sind und in vorbelasteten Gebieten, insbesondere wie hier bei bestehenden Verkehrswegen, sich diese Werte häu-
/7
-7fig nicht einhalten lassen. Mit den im Plan getroffenen Festsetzungen sind gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse in den Gebäuden gewährleistet.
Beurteilung Gewerbe
Die Beurteilungsgrundlage bilden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm von 60 dB(A) am
Tag und 45 dB(A) in der Nacht für Mischgebiete.
Nördlich des Planbereichs befindet sich ein Metall verarbeitender Betrieb. Es liegen schalltechnische Untersuchungen und Gutachten zu seinem Emissionsverhalten vor.
Die vorliegenden Untersuchungen zeigen im Ergebnis einen Beurteilungspegel von
≤ 60 dB(A) am Tag und ≤ 47 dB(A) in der Nacht. Diese Werte entsprechen am Tag dem
Richtwert der TA-Lärm für Mischgebiete. In der Nacht wird der Richtwert für Mischgebiete
geringfügig um 2 dB überschritten. Für die festgesetzte Fläche für den Gemeinbedarf –
Schule- sind die Nachtwerte nicht relevant, da die Schule zur Nachtzeit nicht betrieben wird.
Aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Richtwertes im Nachtzeitraum wird für eine
eventuelle Hausmeisterwohnung festgesetzt, dass Ruheräume nach DIN 18005 (Schlaf- und
Kinderzimmer) zur Gaedestraße nicht zulässig sind.
Lärmschutzmaßnahmen
Es sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen vorhanden. Die im Planbereich bestehende
Lärmsituation wird wesentlich durch den Straßenverkehr der Gaedestraße und die angrenzende gewerbliche Nutzung bestimmt. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden sind aus städtebaulicher Sicht sowie der Nähe zwischen Straße und den Immissionsorten nicht möglich.
Die Sicherstellung des erforderlichen Schallschutzes in den Gebäuden ist auch durch passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung
von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden in der Bebauungsplan-Änderung zeichnerisch als Lärmpegelbereiche bei freier Schallausbreitung dargestellt. Textlich festgesetzt
wird, dass entsprechend den dargestellten Lärmpegelbereichen Schallschutzmaßnahmen an
Außenbauteilen gemäß DIN 4109 zu treffen sind. Anhand dieser im Plan dargestellten Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (Baugenehmigungsverfahren) gemäß DIN
4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende
Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand-/Fensterkombinationen ermittelt werden. Ergänzend wird textlich festgesetzt, dass die Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher
Außenbauteile oder Geschosse im Einzelfall unterschritten werden können, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird.
Mit den v.g. Festsetzungen sind trotz der Vorbelastungen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet.
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