Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
22.12.16, 05:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer 24.05.2016
1646/2016
Dezernat, Dienststelle
V/562/10
56
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Ausschuss Soziales und Senioren
09.06.2016
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
23.06.2016
Unterbringung von Flüchtlingen
(Niehl)
Hotel Aachener Hof, Merkenicher Str. 184, 50733 Köln
Nach § 1 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz) ist die Stadt Köln zur Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet.
Der Anstieg der Flüchtlingszahlen in der Bundesrepublik Deutschland wirkt sich nach der Verteilung
der Flüchtlinge auch unmittelbar auf das Land NRW und die Stadt Köln aus.
Die für die Aufnahme von Flüchtlingen vorgehaltenen städtischen Flüchtlingswohnheime und sonstigen Unterbringungskapazitäten sind ausgelastet.
Insofern greift die Stadt Köln auch auf die ihr angebotenen Plätze in 40 gewerblichen Hotel- und Pensionsbetrieben zurück.
Es wird weiterhin nach geeigneten Unterkünften gesucht; gleichzeitig werden weitere Unterkünfte
errichtet.
Im Rahmen der Akquise von Unterkünften hat der Eigentümer des Objekts Hotel Aachener Hof, Merkenicher Str. 184 in 50733 Köln (Niehl) seine Bereitschaft erklärt, 20 Personen unterzubringen.
Das Objekt befindet sich in verkehrsgünstiger Lage im Stadtteil Köln-Niehl.
Es handelt sich um kleine eingerichtete Appartements für Familien und alleinreisende Frauen mit Kindern.
Eine sozialarbeiterische Betreuung der Flüchtlinge wird durch die Stadt Köln sichergestellt. Die sozialarbeiterische Fachkraft steht auch als Ansprechpartner/in für die Anwohner des benachbarten Umfeldes zur Verfügung.
Die Führung der Unterkunft obliegt dem Betreiber des Objekts, dieser übt das Hausrecht aus.
Gez. i.V. Klug