Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3 Inklusion.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
22.12.16, 05:32
Aktualisiert
24.01.18, 04:52
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage 3
Stellungnahme der Verwaltung zum Thema individuelle Förderung, Ganztag und Inklusion
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung der Stadt Köln
"Kinderhäuser statt Schulkasernen" vom 20.03.2006 wurde die Verwaltung mit der
Entwicklung von Musterraumprogrammen beauftragt, die die pädagogischen Anforderungen
des veränderten Bildungsauftrages (individuelle Förderung, Ganztag, Inklusion)
berücksichtigen. Die anschließend entwickelte Schulbauleitlinie wurde 2009 der Politik
vorgelegt und 2013 durch weitere inklusionsrelevante Aspekte erweitert. Seither stellen die
Raumprogramme der Schulbauleitlinie den Orientierungsrahmen für die Ermittlung und
Überprüfung von Raumbedarfen dar und werden bei allen Neu- und Umbauten sowie bei
allen Sanierungs- und Erweiterungsbauten angewendet; aktuell konkretisiert bzw. ergänzt
durch die ab Mai 2016 geltenden Planungshinweise für pädagogische Raumkonzepte an
Kölner Schulen.
Die Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und zusätzlichen Raumbedarfen wurden
anhand der folgenden Kriterien konkretisiert:
•
•
Jeder Raum wird barrierefrei erschlossen, d.h. u.a. Behindertentoiletten sowie
Aufzüge werden geschaffen und beim Bau von Turnhallen behindertengerechte
Umkleiden und Duschräume umgesetzt.
Je Geschossebene ist ein Unisex-Behinderten WC an zentraler Stelle und für je
drei Klassen ein Differenzierungsraum vorgesehen. Im Primarbereich wird
angrenzend zum jeweiligen Mehrzweckraum ein Nebenraum für die Lagerung
von Materialen für den speziellen Lehrmittelbedarf im Rahmen einer inklusiven
Beschulung mit einer Standardgröße von 15qm eingeplant.
•
Über die o. g. Ausstattungsmerkmale hinaus gibt es zusätzliche Flächen für
individuelle Angebote mit 72 m²/Zug. Die Flächen können z. B. als
Therapieraum, Ruheraum, Krisenraum oder als Räumlichkeit für
Individualförderungen gestaltet werden. Die genaue Ausstattung und
Anforderungen an die jeweiligen Räume wurden Mitte 2013 in einem
Arbeitskreis mit Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Schulentwicklung,
der Gebäudewirtschaft, der Agentur für Barrierefreiheit NRW und
verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern von Schulen genauer spezifiziert
und multifunktionale Nutzungen bedacht:
So können beispielsweise einige Therapieräume in Ihrer Funktion mit anderen
Funktionen zusammengefasst und die Therapieräume multifunktional genutzt
werden, wie Krankengymnastik, Psychomotorik und Ergotherapie.
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Wiederum sollte der Ruheraum keine weitere Funktion zur Vermeidung von
störenden Geräuschen haben.
Manche Räume benötigen auch spezielle räumliche Anbindungen an andere
Räume wie dies z.B. beim Krisenraum der Fall ist, welcher in direkter Nähe des
Arbeitsplatzes des Schulsozialarbeiters verortet werden sollte.
Entsprechend wurden in jüngster Vergangenheit bzw. werden an nachfolgenden
Schulstandorten die baulichen und/oder sächlichen Voraussetzungen für die Teilnahme von
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf am Gemeinsamem Lernen
(GL) geschaffen.
Nachfolgend eine Übersicht der entsprechenden größeren, kostenintensiveren Maßnahmen:
Im Bestand:
hier:
Sächliche Ausstattung/Baumaßnahme/
Einrichtung/Anschaffung/Anbringung/Ausstattung/Herrichtung:
Stadtbezirk 1/Innenstadt
RS Im Hasental
1 Soundfieldanlage (= Beschallungsanlage)
GE Frankstr.
Treppenmarkierungen
1 Soundfieldanlage
1 Dokumentenkamera (Visualizer + 1 Beamer)
Akustische Ertüchtigung 1 KLR (Maßnahme
beauftragt, aber noch nicht ausgeführt)
1 Medienschrank
Diverse Fördermaterialien
BK 06-Deutzer Freiheit
3 Dokumentenkameras
FS Blumenthalstr.
1 Entspannungsraum
GGS Balthasarstr.
1 Therapieraum (in Planung)
1 Stehpult
GGS Gilbachstr.
2 mobile Akustiktrennwände
KGS Mainzer Str.
Umbau Behinderten-WC + Verlegung Teppich
Schallschutz- Vorhänge
2 Akustik-Trennwänden
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1 Therapieraum (mit 1 Therapieliege)
3 Therapietische
1 Klangwiege
1 Kirschkernbad
Stadtbezirk 2/Rodenkirchen
GE Zollstock
Akustische Ertüchtigung 2 KLR (Maßnahme
beauftragt bzw. für Schulneuling 16/17 geplant)
GGS Adlerstr.
1 Soundfieldanlage
GGS Bernkasteler Str.
Barrierearme Umgebung (Errichtung von
Asphaltrampen + Stahl-Fertigteilrampe mit
Handlauf, Umbauarbeiten Waschtisch,
Anpassung Zargen , Anbringung Handlauf+
rutschhemmender, farblicher Bodenbeläge,
Elektroarbeiten)
Wickelmöglichkeit (hier: Toilettenumgestaltung +
Anbringung 1 Wandklappliege)
1 Aufzugsanlage Treppenraum (in Planung)
1 Therapietisch +1 Therapiestuhl
GGS Godorfer Hauptstr.
Behindertengerechte Herrichtung WC
GGS Zum Hedelsberg
Anschaffung 1 Soundfieldanlage (+
Handmikrofone)
Stadtbezirk 3/Lindenthal
GY Biggestr.
Akustische Ertüchtigung von 4 KLR
1 Soundfieldanlage (+ 1 weitere
Soundfieldanlage für Schulneuling 16/17
beabsichtigt)
1 Dokumentenkamera
GGS Freiligrathstr.
Türöffnungsunterstützung an 2 Türen
Akustische Ertüchtigung 2 KLR
(Maßnahmen sind bereits beauftragt, jedoch
noch nicht ausgeführt)
1 Soundfieldanlage
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Diverse Fördermaterialien (z.B. Spieleset+
AnyBook Reader/Vorlesestift)
GGS Kaisersescher Str. (Heliosschule)
Diverse Spiel-/Fördermaterialien
(incl. Time Timer, Sanduhrensets, Sandsäcke,
Schwungtuch, Bücher/Hefte etc.)
Aufzugsanlage (Realisierung wird derzeit geprüft)
GGS Mommsenstr.
Diverse Spiel-/Fördermaterialien (incl. Dreirad,
Bälle, Time Timer, Sandsäcke, Magnet- Tafeln,
Bücher etc.)
Stadtbezirk 4/Ehrenfeld
GY Ottostr.
Inklusionsraum (hier: 2-Eigentumsschränke als
Raumteiler, 1 Tisch, Klangstäbe, 2 Sitzsäcke, Time
Timer + Kapselgehörschützer)
Treppenmarkierungen
Türöffnungsunterstützungen (kurzfristig geplant)
3 Rampen (Maßnahme beauftragt)
Geringfügige Anpassung Behinderten- WC (hier:
Haltegriffe; Maßnahme beauftragt)
RS Gravenreuthstr.
Therapietisch (für Schulneuling 16/17
beabsichtigt)
GE Tollerstr.
Treppenmarkierungen
1 Soundfieldanlage + 1 Dokumentenkamera
Wandabsorber + 1 weitere Soundfieldanlage
(für Schulneuling 16/17 beabsichtigt)
GGS Görlinger Zentrum
1 Therapieliege
Wasch-/und Wickelmöglichkeit
(hier: Austausch Waschtisch + Anbringung
Fenster-Sichtschutz +Handtuch- und
Seifenspender+ Schrank)
1 Therapieliege
GGS Lindenbornstr.
Treppenmarkierungen
KGS Overbeckstr.
1 Ruheraum (2 Sitzsäcke + 4 Time Timer)
KGS Platenstr.
Treppenmarkierungen
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Vorhang + 2 Teppiche (Schallschutz)
Waschmöglichkeit (geplant)
KGS Wilhelm-Schreiber- Str.
Diverse Spiel-/Fördermaterialien u.a. Spiegel,
Time - Timer, Sanduhren, Kapselgehörschutz,
Balancierkissen, Stifthalter etc.) sowie
Mobile Akustik-Trennwände, Sichtschutz/
(Lernboxen), Tische, Stühle
Stadtbezirk 5/Nippes
GE Nippes
Akustische Ertüchtigung 1 KLR
Ausstattung Rückzugsraum (Ecksofa, Sitzsack,
Regale + CD- Player)
KGS Bülowstr.
1 Pflegeraum
GGS Halfengasse
Pflegemöglichkeit (mit Warmwasseranschluss)
KGS Longericher Hauptstr.
Haltegriff Eingangsbereich
Stadtbezirk 6/Chorweiler
GE Merianstr.
1 Soundfieldanlage (für Schulneuling 16/17
beabsichtigt)
HS Volkhovener Weg
Wickelmöglichkeit (Umbau WC)
1 Nestschaukel (Außengelände)
1 Therapieliege + 1 Therapiestuhl
GGS Merianstr.
1 Therapietisch + 1 Therapiestuhl
Stadtbezirk 7/Porz
GY Humboldtstr.
4 Dokumentenkameras + 2 Beamer
GY Nachtigallenstr.
Akustische Ertüchtigung 1 KLR
1 Soundfieldanlage + 1 Beamer +
1 Dokumentenkamera
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1 Stehpult
RS Albert-Schweitzer- Str.
Akustische Ertüchtigung von 2 KLR
Treppenmarkierungen
Kork- Wandtafeln
GE Stresemannstr.
Akustische Ertüchtigung 1 KLR
Stadtbezirk 8/Kalk
GHS Nürnberger Str.
1 Vorhang/Blendschutz (geplant für Schulneuling
16/17)
1 Dokumentenkamera
GGS/KGS Heßhofstr.
Diverse Fördermaterialien
Stadtbezirk 9/Mülheim
GY Genovevastr.
2 Time Timer
RS Danzierstr.
Inklusionsecke (6 mobile Akustik- Trennwänden +
4 Schränke)
GE Burgwiesenstr.
2. Pflegeraum
Mehrerer Vorhänge (Schall-/ Blendschutz)
Treppenmarkierungen
Deckensteckdosen
1 Holzpodest
1 Soundfieldanlage
2 Therapieliegen
2 Beamer,2 Dokumentenkameras + 2 Leinwände
2 Schallschutzschränke
Therapietisch (für Schulneuling 16/17
beabsichtigt)
1 Medienschrank
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1 weiterer Evakuierungsstuhl (Escape- Chair)
Weitere Anschaffungen
(finanziert mit Mitteln der Stiftung Dick):
1 großer Sitzsack
1 Schaukelsessel
1 Wasserbett (mit Wechselbezug)
2 Wassersäulen
Diverse Hauswirtschafts-Hilfsmittel
GE Ferdinandstr./Wuppertaler Str.)
1 Soundfieldanlage
1 Dokumentenkamera
Schallschutzvorhänge 1 KLR
1 Schrank mit schallabsorbierender Front
GGS Am Rosenmaar
Akustische Ertüchtigung von 8 KLR
1 (Ruhe-) Holzpodest
1 Liegelandschaft (“Kuschelecke“)
3 Spezialtische
1 Therapieliege
Weitere Anschaffungen
(finanziert mit Mitteln der Stiftung Dick):
1 Galileo Vibrationsplatte
5 Bewegungsbausteine-Sätze
Je 5 Gewichts-/Kniedecken
2 IPad
Die hier aufgelisteten sächlichen/baulichen Maßnahmen spiegeln den Stand 04/2016 wider.
Aktuell werden die Bedarfe der GL- Schüler/innen für den Primarbereich des neuen
Schuljahres 2016/2017 ermittelt.
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Darüber hinaus wurden/werden in einer Vielzahl von Fällen höhenverstellbare Tische und
Stühle und weitere kleinere Hilfsmittel, z.B. Kaltlichtlampe, Tastatur, Wickeleimer,
besonderes Essbesteck etc. angeschafft. Des Weiteren wurden/werden auch regelmäßig
sogenannte Testkoffer incl. Auswertungsprogramme zur Durchführung von Intelligenztests
im Zuge des AO-SF- Verfahrens finanziert.
Darüber hinausgehende Bedarfe an Hilfsmitteln (z.B. Patientenlifter, Laptop,
Tafelbildkamera) werden unter Einbindung der jeweiligen Krankenkasse, der Abteilung
503/42 (Eingliederungshilfe) sowie des LVR/ Fachbereich Inklusion (z.B. im Rahmen einer
Ausleihe aufgrund eines mit dem Schulträger geschlossenen Leihvertrages) geprüft und
regelmäßig sichergestellt.
Bei der durch den Schulträger sicherzustellenden Finanzierung werden weiterhin etwaige
Fördermöglichkeiten geprüft und sofern möglich abgerufen (hier: primär LVRInklusionspauschale bei den “LVR- Förderschwerpunkten“: Hören und Kommunikation,
Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Sprache Sek. I).
Der bis einschließlich 2016 festgelegte Förderumfang beläuft sich aktuell auf ~ 55% der
Gesamtaufwendungen, unter Berücksichtigung entsprechender Förderhöchstbeträge.
Inwieweit der LVR auch zukünftig (ab 2017) etwaige Aufwendungen des Schulträgers im
Zuge des GL bezuschusst, bleibt abzuwarten.
Vorrangiges Ziel des Schulträgers ist es weiterhin die erforderlichen baulichen und/oder
sächlichen Voraussetzungen zur Beschulung der GL- Schüler/innen an der gewünschten
Schule, sofern wirtschaftlich vertretbar, zu schaffen.
Nur in Einzelfällen konnte dem 1. Schulwunsch der Sorgeberechtigten leider nicht
entsprochen werden.