Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 01 : NVP_Entwurf_ Juni_2016.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
22.12.16, 05:33
Aktualisiert
24.01.18, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 1614/2016
“3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (Entwurf)”
3. Nahverkehrsplan (Entwurf)
Juni 2016
3. NAHVERKEHRSPLAN DER STADT KÖLN
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Tel. 0221 / 221 – 22184
Fax 0221 / 221 – 28493
stadtentwicklung@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
Betreuung:
Christian Dörkes
Andrea Suer
Endbearbeitung:
Ricarda Mauksch
Thilo Bosse
Gutachter:
in Kooperation mit:
Planungsbüro VIA eG
büro thiemann-linden
Stadt & Mobilität
50667 Köln
Marspfortengasse 6
Tel. 0221 / 789 527-20
Fax 0221 / 789 527-99
viakoeln@viakoeln.de
www.viakoeln.de
50823 Köln
Schirmerstr. 42-44
Tel. 0221 / 16842642
thiemann-linden@gmx.de
Bearbeitung:
Herbert Eidam
Dirk M. Stein
Kirsten Willems
Jörg Thiemann-Linden
Köln, im Juni 2016
Hinweis:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im folgenden Bericht auf eine
geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Kölner/Innen, verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung im Folgenden
für beide Geschlechter.
3. Nahverkehrsplan Köln
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung.......................................................................................... 1
2
Grundlagen ....................................................................................... 4
2.1
Übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung ............................................................ 4
2.2
Übergeordnete Ziele der Verkehrsentwicklung....................................................... 5
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Umweltrelevanz der Nahverkehrsplanung.............................................................. 8
Luftqualität ............................................................................................................ 8
Lärmminderung ................................................................................................... 10
Klimaschutz ........................................................................................................ 11
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................... 12
Europäisches Recht ............................................................................................ 13
Bundesrecht ........................................................................................................ 13
Landesrecht ........................................................................................................ 14
2.5
Finanzierung des ÖPNV in Köln .......................................................................... 15
2.6
Organisation des ÖPNV in Köln........................................................................... 18
2.7
2.7.1
2.7.2
2.7.3
2.7.4
Planerische Rahmenbedingungen ....................................................................... 19
Landes- und Regionalplanung ............................................................................. 19
Weitere übergeordnete verkehrliche Fachplanungen ........................................... 21
Bauleitplanung .................................................................................................... 23
Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen ....................................... 23
3
Bestandsanalysen und Prognosen .............................................. 25
3.1
Bevölkerung und Raumstruktur ........................................................................... 25
3.2
Wirtschaftsstruktur .............................................................................................. 46
3.3
Mobilität .............................................................................................................. 49
3.4
Fazit .................................................................................................................... 54
4
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 ...... 55
4.1
Maßnahmen im Stadtbahnnetz ............................................................................ 55
4.2
Maßnahmen im Busnetz...................................................................................... 59
5
ÖPNV-Angebot und –Infrastruktur ............................................... 67
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
ÖPNV-Angebot ................................................................................................... 67
SPNV .................................................................................................................. 67
Stadtbahn ........................................................................................................... 70
Buslinien ............................................................................................................. 75
Flexible Bedienungsformen ................................................................................. 82
Planungsteilräume für das Kölner Busnetz .......................................................... 83
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
Infrastruktur......................................................................................................... 92
Stadtbahn ........................................................................................................... 92
Bus ..................................................................................................................... 97
Betriebssteuerung und Beschleunigung............................................................. 101
Fahrgastinformationsanlagen ............................................................................ 106
Intermodale Angebote ....................................................................................... 109
5.3
5.3.1
5.3.2
ÖPNV-Nachfrage und Bewertung des Angebots ................................................ 114
Entwicklung der Nachfrage ................................................................................ 114
Nutzung und Bewertung des ÖPNV-Systems in Köln......................................... 118
5.4
Verbindungsqualität........................................................................................... 123
I
II
3. Nahverkehrsplan Köln
Inhaltsverzeichnis
5.5
Ergänzende Betrachtung der Verbindungsqualität für Stadtteile ohne
Schienenanschluss im Spätverkehr ................................................................... 136
5.6
Auslastung und Kapazitäten .............................................................................. 138
6
Qualitäts- und Umweltstandards ................................................ 155
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.1.7
Qualitätsstandards............................................................................................. 155
Angemessene Verkehrsbedienung .................................................................... 157
Erreichbarkeit von Haltestellen .......................................................................... 161
Barrierefreiheit ................................................................................................... 175
Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen ................................................... 180
Ausstattung der Fahrzeuge................................................................................ 188
Rahmenvorgaben zur Beförderungsqualität ....................................................... 190
Qualitätskriterien Tarif und Service .................................................................... 192
6.2
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ........................................................... 199
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.3.4
Umweltstandards............................................................................................... 201
Luftqualität ........................................................................................................ 201
Lärmminderung ................................................................................................. 203
CO2-Minderungseffekte als Beitrag zum Klimaschutz......................................... 203
EXKURS: Perspektiven für alternative Busantriebsarten in Köln ........................ 205
6.4
Qualitätsmanagement ....................................................................................... 209
7
Stärken-/Schwächen-Analyse ..................................................... 213
7.1
Nachfrageentwicklung und Kapazitäten ............................................................. 213
7.2
Erschließungsqualität ........................................................................................ 215
7.3
7.3.1
7.3.2
Bedienungsqualität ............................................................................................ 216
Taktangebot ...................................................................................................... 216
Betriebsqualität.................................................................................................. 217
7.4
Verbindungsqualität ........................................................................................... 218
7.5
Umwelt- und Klimaschutz .................................................................................. 219
7.6
Intermodale Angebote ....................................................................................... 221
7.7
Fahrgastinformation und Kundenorientierung..................................................... 222
7.8
Barrierefreiheit ................................................................................................... 224
8
Modifizierung des ÖPNV-Angebots ............................................ 226
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots ................................................. 226
Erweiterung des Nachtverkehrs – 1. Stufe ......................................................... 229
Erweiterung des Nachtverkehrs – 2. Stufe ......................................................... 230
Sonstige Angebotsverbesserungen im Nachtverkehr ......................................... 234
Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn ..................................................... 235
Stadtbahnnetz 2016 .......................................................................................... 236
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots........................................................ 237
Zukünftige Erweiterungen des Stadtbahnnetzes ................................................ 237
Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz.................................. 240
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen................................................. 241
Umrüstung und Ergänzung des Stadtbahn-Fuhrparks ........................................ 244
8.3
Weiterentwicklung des Busangebots und des Angebots an flexiblen
Bedienungsformen ............................................................................................ 245
Linienführung und Fahrplanangebot .................................................................. 245
Haltestelleninfrastruktur ..................................................................................... 246
Busbeschleunigung ........................................................................................... 249
Prüfung eines Express-Bus-Netzes ................................................................... 251
8.3.1
8.3.2
8.3.3
8.3.4
3. Nahverkehrsplan Köln
Inhaltsverzeichnis
III
8.3.5
Einsatz von Elektrobussen im Stadtverkehr ....................................................... 251
8.4
Dynamische Fahrgastinformationen für Bus und Bahn....................................... 252
8.5
8.5.1
8.5.2
8.5.3
8.5.4
Weiterentwicklung intermodaler Angebote ......................................................... 252
Park-and-Ride-System ...................................................................................... 253
Maßnahmen zur Förderung von Bike and Ride .................................................. 253
Car Sharing....................................................................................................... 261
Ausbau von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen .................................. 263
8.6
Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz.................................... 265
8.7
8.7.1
8.7.2
Bedeutung des SPNV für die Weiterentwicklung des ÖPNV .............................. 266
Zielnetze ........................................................................................................... 267
Ausgewählte Maßnahmen zum Ausbau des Bahnknotens ................................. 274
8.8
8.8.1
8.8.2
8.8.3
ÖPNV auf dem Rhein ........................................................................................ 276
Möglichkeiten der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System ................. 276
Potenziale einer rheinquerenden Buslinie Rodenkirchen – Porz......................... 277
Einrichtung eines regionalen Wasserbusliniensystems ...................................... 279
9
Wirksamkeitsabschätzung .......................................................... 280
10
Ausblick ........................................................................................ 285
11
Literaturverzeichnis ..................................................................... 291
3. Nahverkehrsplan Köln
Tabellenverzeichnis
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2-1:
Tabelle 3-1:
Tabelle 3-2:
Tabelle 3-3:
Tabelle 3-4:
Tabelle 3-5:
Tabelle 3-6:
Tabelle 3-7:
Tabelle 3-8:
Tabelle 5-1:
Tabelle 5-2:
Tabelle 5-3:
Tabelle 5-4:
Tabelle 5-5:
Tabelle 5-6:
Tabelle 5-7:
Tabelle 5-8:
Tabelle 5-9:
Tabelle 5-10:
Tabelle 5-11:
Tabelle 5-12:
Tabelle 5-13:
Tabelle 5-14:
Tabelle 5-15:
Tabelle 5-16:
Maßnahmen der IGVP und zum Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan (Teil
Schiene) vom 11.05.2006 Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr
NRW ....................................................................................................... 22
Einwohnerentwicklung 2003 - 2013 nach Stadtbezirken, Haupt- und
Nebenwohnsitz (Stand: jeweils 31.12.) Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 26
Stadtteile mit Einwohnerzuwächsen über 1.000 Personen zwischen 2003
und 2013 (Stand: jeweils 31.12.) Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 28
Stadtteile mit Einwohnerverlusten über 500 Personen zwischen 2003 und
2013 (Stand: jeweils 31.12.) Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung
und Statistik ............................................................................................ 28
Altersstruktur der Einwohner in den Stadtbezirken im Jahr 2013 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ................................... 36
Schülerzahlen an weiterführenden Schulen im Jahr 2013 Quelle: Stadt
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............................................ 38
Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupotenziale im
gesamten Stadtgebiet, Stand: September 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt
für Stadtentwicklung und Statistik ............................................................ 45
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Pendler 1997, 2003, 2010
und 2013, Stand: jeweils 30.06. Quelle: Statistik der Bundesagentur für
Arbeit ...................................................................................................... 52
Herkunfts- und Zielorte der Kölner Ein-/Auspendler ab einem Anteil von
0,5 %, hervorgehobenen sind Werte über 5 % Quelle: Statistik der
Bundesagentur für Arbeit......................................................................... 53
Verknüpfungshaltestellen zwischen SPNV und ÖPNV Quelle: VRS ....... 68
Linien des Schienenpersonennahverkehrs auf Kölner Stadtgebiet,
Fahrplanjahr 2014 Quelle: NVR ............................................................. 69
Stadtbahnlinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr 2014
Quelle: KVB AG ...................................................................................... 73
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten im Stadtbahnnetz der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand: Dezember 2014 Quelle: KVB AG . 74
Lokale Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr 2014
Quelle: KVB AG .................................................................................... 77
Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014,
(Streckenführung außerhalb des Stadtgebiets kursiv) Quelle: VRS ........ 81
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit im Busnetz der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014 Quelle: KVB AG .............................. 91
Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet je Linie, Stand 2014
Quelle: KVB AG ...................................................................................... 94
Nicht barrierefrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen, Stand 2014
Quelle: KVB AG ...................................................................................... 96
Eingeschränkt barrierefrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen, Stand 2014
Quelle: KVB AG ...................................................................................... 96
Busbestand der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014
Quelle: KVB AG ...................................................................................... 98
Ausstattung der einzelnen Haltestellenpositionen im Kölner Busnetz,
Stand 2014 Quelle: KVB AG................................................................ 100
Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik ...................... 103
Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik ...................... 104
Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen mit
Stadtbahnbevorrechtigung, Stand 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Straßen und Verkehrstechnik ................................................................ 104
Fahrgastinformationsanlagen im Stadtbahnbereich, Stand: 2015;
Quelle: KVB AG .................................................................................... 108
3. Nahverkehrsplan Köln
Tabellenverzeichnis
Tabelle 5-17:
Tabelle 5-18:
Tabelle 5-19:
Tabelle 5-20:
Tabelle 5-21:
Tabelle 5-22:
Tabelle 5-23:
Tabelle 5-24:
Tabelle 5-25:
Tabelle 5-26:
Tabelle 5-27:
Tabelle 5-28:
Tabelle 5-29:
Tabelle 5-30:
Tabelle 5-31:
Tabelle 6-1:
Tabelle 6-2:
Tabelle 6-3:
Tabelle 6-4:
Tabelle 6-5:
Tabelle 6-6:
Tabelle 6-7:
Tabelle 6-8:
Tabelle 6-9:
V
Dynamische Fahrgastinformation im Busnetz, Stand 2013 Quelle: KVB
AG ........................................................................................................ 109
P+R Anlagen auf Kölner Stadtgebiet, Stand: 2014 Quelle: Stadt Köln,
Amt für Straßen und Verkehrstechnik .................................................... 111
Verkehrsleistung und Fahrgastnachfrage bei der Kölner Verkehrs-Betriebe
AG, Stand 2014 Quelle: KVB AG ........................................................ 117
Verkehrszwecke und genutztes Verkehrsmittel 2009 (Mehrfachnennungen
möglich); Abweichungen der Zeilensummen durch Rundungsdifferenzen
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik..................... 119
Die fünf häufigsten Beschwerdeeingaben 2013 bei den Kölner VerkehrsBetrieben Quelle: KVB AG .................................................................... 122
Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten zwischen
einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Hauptverkehrszeit im
Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentw. und Statistik ..... 126
Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten zwischen
einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Nebenverkehrszeit im
Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentw. und Statistik ..... 128
Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten zwischen
der Innenstadt und den einzelnen Stadtteilen in der Schwachverkehrszeit
im Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und
Statistik................................................................................................. 130
Stadtbezirke mit Bezirks(teil)zentrum und zentralen Versorgungsbereichen
(Stand 2014) Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik131
Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil)zentrum in der
Haupt- und Nebenverkehrszeit im Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln,
Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................................... 135
Stadtteile, bei denen die Komforterreichbarkeit ab der Innenstadt ab
1:15 Uhr (freitags, samstags und vor Feiertagen) nicht gegeben ist;
Fahrplan 2011 Quelle: Planungsbüro VIA............................................ 137
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahnnetz
montags bis freitags im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA ..................................................................... 141
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahnnetz
montags bis freitags im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand: 2014
Quelle: Planungsbüro VIA ..................................................................... 144
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im
Zeitabschnitt montags bis freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA ..................................................................... 148
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im
Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2014 Quelle: Planungsbüro
VIA ....................................................................................................... 152
Zeitintervalle und Verkehrszeiten als Grundlage für die Angebotsplanung
des Kölner ÖPNV, Stand 2011 Quelle: Planungsbüro VIA ................... 159
Mindesttaktangebot auf Stadtbahnlinien, Stand 2011 Quelle:
Planungsbüro VIA ................................................................................. 160
Mindesttaktangebot auf innerstädtischen Buslinien, Stand 2011 Quelle:
Planungsbüro VIA ................................................................................. 161
Zielwerte zur Erschließung von Wohngebieten (Haltestellenradien)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik..................... 162
Erschließungsgrad der Einwohner in den Stadtteilen, Stand Dezember
2013 Quelle Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ........... 164
Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der ÖPNVErschließung in den einzelnen Stadtteilen (Basis: Einwohner Dezember
2013; Fahrplan 2014) Quelle: Planungsbüro VIA ................................. 172
Zuständigkeiten bei Bau, Ausgestaltung und Wartung von Haltestellen im
Kölner ÖPNV, Stand 2014 Quelle: Planungsbüro VIA.......................... 183
Kategorisierung der Stadtbahn- und Bushaltestellen im Kölner ÖPNV
Quelle: Planungsbüro VIA ..................................................................... 184
Mindestqualität von Stadtbahn- und Bushaltestellen, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA ..................................................................... 187
VI
Tabelle 6-10:
Tabelle 6-11:
Tabelle 8-1:
Tabelle 8-2:
Tabelle 8-3:
Tabelle 8-4:
Tabelle 8-5:
Tabelle 8-6:
Tabelle 8-7:
Tabelle 8-8:
Tabelle 8-9:
Tabelle 8-10:
Tabelle 8-11:
Tabelle 8-12:
Tabelle 8-13:
Tabelle 8-14:
Tabelle 9-1:
3. Nahverkehrsplan Köln
Tabellenverzeichnis
Kundeninformation der Kölner Verkehrs Betriebe AG, Stand 2014
Quelle: KVB AG .................................................................................... 199
Einschätzung alternativer Busantriebe für den Kölner ÖPNV mit Horizont
2020-2030, Stand 2013 Quelle: Planungsbüro VIA .............................. 209
Maßnahmen und Kosten zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs,
1.Stufe, Stand 2011 Quelle: Planungsbüro VIA.................................... 229
Maßnahmen und Kosten der Zusatzleistungen im Nachtverkehr, Stand:
2012 Quelle: Planungsbüro VIA........................................................... 232
Vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn, Stand 12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..................... 236
Geplante Erweiterungen des Stadtbahnnetzes Köln, Stand 12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..................... 238
Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz, Stand 12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..................... 240
Prioritätenliste Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen, Stand
2016 Quelle: Stadt Köln, Amt für Brücken und Stadtbahnbau .............. 243
Linienänderungen im Busnetz seit 2012, geordnet nach
Realisierungszeitpunkt, Stand 2014 Quelle: Planungsbüro VIA............ 246
Prioritätenliste zum linienbezogenen barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen, Stand 2014 Quelle: KVB AG ...................................... 248
Mögliche Standorte zum Ausbau von Verknüpfungspunkten zu
Mobilitätsstationen, Stand 2015 Quelle: Planungsbüro VIA .................. 264
Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz, Stand 2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..................... 265
Maßnahmen im Zielnetz 2020 mit Bezug auf Köln (fett: Veränderungen
gegenüber dem Status quo Fahrplanjahr 2016) ..................................... 268
Maßnahmen im Zielnetz 2025 mit Bezug auf Köln (fett: Veränderungen
gegenüber dem Zielnetz 2020) .............................................................. 270
Maßnahmen im Zielnetz 2030 mit Bezug auf Köln (fett: Veränderungen
gegenüber dem Zielnetz 2025) .............................................................. 273
Rheinfähren auf dem Gebiet der Stadt Köln, Stand 2015 Quelle:
Planungsbüro VIA ................................................................................. 276
Ex-Ante-Bewertung zentraler Maßnahmen der Nahverkehrsplanung,
Stand 2014 Quelle: Planungsbüro VIA................................................. 282
3. Nahverkehrsplan Köln
Abbildungsverzeichnis
VII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1:
Abbildung 2-2:
Abbildung 2-3:
Abbildung 3-1:
Abbildung 3-2:
Abbildung 3-3:
Abbildung 3-4:
Abbildung 3-5:
Abbildung 3-6:
Abbildung 3-7:
Abbildung 3-8:
Abbildung 3-9:
Abbildung 3-10:
Abbildung 3-11:
Abbildung 3-12:
Abbildung 3-13:
Abbildung 3-14:
Abbildung 3-15:
Abbildung 5-1:
Abbildung 5-2:
Abbildung 5-3:
Abbildung 5-4:
Abbildung 5-5:
Abbildung 5-6:
Abbildung 5-7:
Abbildung 5-8:
Abbildung 5-9:
Kölner Umweltzone seit 01.04.2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 10
Akteure im Kölner ÖPNV Quelle: Planungsbüro VIA............................... 18
Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen Quelle:
Planungsbüro VIA ................................................................................... 24
Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte der Stadtteile 2013 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................... 27
Veränderung der Zahl der Einwohner in den Stadtteilen im Zeitraum 2003
bis 2013 (Stand: jeweils 31.12.) Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 29
Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln bis 2040 (Einwohner mit Hauptwohnsitz) Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..... 31
Prognostizierte Veränderungen der Kölner Altersstruktur Quelle: Stadt
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik............................................ 32
Anteil der 65-Jährigen und älter im Jahr 2013 nach Stadtteilen Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................... 33
Anteil der 65-Jährigen und älter im Jahr 2025 nach Stadtteilen, Stand:
2013 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............ 34
Verkehrsmittelwahl nach Altersgruppen in Köln 2006 Quelle: Stadt Köln,
Amt für Stadtentwicklung und Statistik..................................................... 37
Standorte der weiterführenden Schulen in Köln, Stand: 2013 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................... 39
Schülerströme zu weiterführenden Schulen des Stadtbezirks 1, Innenstadt,
Stand: 2013 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .. 41
Wohnungsbaupotenziale in Köln gemäß Wohnungsbauprogramm 2015,
Stand: September 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung
und Statistik ............................................................................................ 44
Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupotenziale in den
einzelnen Stadtbezirken, Stand: September 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt
für Stadtentwicklung und Statistik............................................................ 45
Gewerbeflächen nach Gewerbeflächenbereitstellungskonzept in den
Stadtbezirken, Stand: September 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 46
Gewerbeflächenpotenzial nach Gewerbeflächenbereitstellungskonzept,
Stand: September 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und
Statistik................................................................................................... 47
Verkehrsmittelwahl in Köln 2006 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 49
ÖPNV-Anteile der Einwohner 2006 nach Stadtteilen Quelle: Stadt Köln,
Amt für Stadtentwicklung und Statistik..................................................... 50
Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stadtgebiet,
Fahrplanjahr 2014 Quelle: KVB AG ........................................................ 70
Stadtbahnnetz Köln, Fahrplanjahr 2014 Quelle: KVB AG ........................ 72
Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ohne TaxiBus und AST) im
Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 78
Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln; Fahrplanjahr 2014
Quelle: VRS ........................................................................................... 82
Planungsteilräume im Kölner Busnetz Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................. 84
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Linksrheinisch Süd, Stand 2014 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................... 85
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Linksrheinisch Mitte, Stand 2014 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................... 86
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Linksrheinisch Nord, Stand 2014 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik................................... 87
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Rechtsrheinisch Nord, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik....................... 88
VIII
3. Nahverkehrsplan Köln
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 5-10: ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Rechtsrheinisch Süd, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ....................... 89
Abbildung 5-11: Barrierefreiheit an Stadtbahnhaltestellen, Stand 12/2014
Quelle: KVB AG ...................................................................................... 95
Abbildung 5-12: P+R-Angebot und -Nachfrage in Köln 2004 bis 2014 an einem
durchschnittlichem Werktag Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik .................................................................................... 110
Abbildung 5-13: B+R-Angebot und -Nachfrage 2004 bis 2014 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Straßen und Verkehrstechnik ................................................................ 113
Abbildung 5-14: Verkehrsleistung und Nachfrage im KVB-Netz 1993 bis 2013
Quelle: KVB AG .................................................................................... 115
Abbildung 5-15: Tagesgang der Fahrgastnachfrage Montag bis Freitag im Netz der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2009 Quelle: KVB AG ............................ 116
Abbildung 5-16: Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Köln 2004 und 2009 in Prozent
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..................... 118
Abbildung 5-17: Bewertung des ÖPNV in Köln, 2009 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ............................................................... 120
Abbildung 5-18: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der
Hauptverkehrszeit (montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr) im Fahrplan
2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .......... 125
Abbildung 5-19: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der
Nebenverkehrszeit (montags bis freitags 11:00 Uhr – 12:00 Uhr) im
Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentw. und Statistik ..... 127
Abbildung 5-20: Verbindungsqualitäten von der Innenstadt in die Stadtteile in der
Schwachverkehrszeit (montags bis freitags 21:00 Uhr – 22:00 Uhr) im
Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentw. und Statistik ..... 129
Abbildung 5-21: Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil)-zentrum in der
Haupt- und Nebenverkehrszeit (montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr
und 11:00 Uhr – 12:00 Uhr) im Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für
Stadtentwicklung und Statistik ............................................................... 133
Abbildung 5-22: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz im Zeitabschnitt montags bis
freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2009 Quelle: KVB AG ................ 142
Abbildung 5-23: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz montags bis freitags im
Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2009 Quelle: KVB AG .... 144
Abbildung 5-24: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr,
Stand 2009 Quelle: KVB AG................................................................ 149
Abbildung 5-25: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis
19:00 Uhr, Stand 2009 Quelle: KVB AG .............................................. 153
Abbildung 6-1: Aktualisierte räumliche Einteilung in Kernstadt und Außenbereich, Stand
2011 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .......... 157
Abbildung 6-2: Erschließung der Einwohner durch den ÖPNV, Stand Dezember 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..................... 165
Abbildung 6-3: Standard-Haltestelle für Niederflurbusse, Stand 2015 Quelle: Amt für
Straßen und Verkehrstechnik ................................................................ 182
Abbildung 6-4: Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, Stand: 2015
Quelle: VRS .......................................................................................... 193
Abbildung 6-5: Qualitätskreis nach DIN 13816, Stand 2013 Quelle: Wikipedia ............. 212
Abbildung 8-1: Übersicht über die Fahrgastnachfrage am Wochenende im Zeitraum
0:00 Uhr bis 3:00 Uhr im Vergleich zwischen 1999 und 2009 Quelle:
VRS/KVB .............................................................................................. 228
Abbildung 8-2: Fahrgastnachfrage nach Tagesarten im Abend- und Nachtverkehr im
Zeitraum 20:00 Uhr bis 3:59 Uhr im Jahr 2009 Quelle: VRS/KVB......... 229
Abbildung 8-3: Maßnahmen im Nachtverkehr nach 23:00 Uhr in der zweiten
Teilumsetzung des Angebotskonzepts zum Nachtverkehr seit Dezember
2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ........... 233
Abbildung 8-4: Linien im Nacht-Takt, Stand Dezember 2014 Quelle: KVB AG .............. 234
Abbildung 8-5: Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stadtgebiet,
Fahrplanjahr 2016 Quelle: KVB AG ..................................................... 236
Abbildung 8-6: Planungsvorhaben im Kölner Stadtbahnnetz, Stand 12/2015 Quelle:
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ................................. 239
3. Nahverkehrsplan Köln
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 8-7:
Abbildung 8-8:
Abbildung 8-9:
Abbildung 8-10:
Abbildung 8-11:
Abbildung 8-12:
Abbildung 8-13:
Abbildung 8-14:
IX
Beispielhafter Reisezeitvergleich bei Nutzung verschiedener
Verkehrsmittelkombinationen Quelle: Ministerium für Verkehr, Energie
und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen........................... 254
Reichweiten von Fußgängern, Radfahrern und Elektrofahrrad-/ PedelecNutzern als Zu- und Abbringer des ÖPNV Quelle: Onnen-Weber, U. .... 255
Einsatzbereiche von Fahrradverleihsystemen Quelle: Thiemann-Linden
u.a. (2010) ............................................................................................ 256
Entwicklung des CarSharing in Deutschland 1997 bis 2015 (aufgeteilt auf
stationsbasierte+stationsunabhängige Angebote) Quelle: Bundesverband
CarSharing, Jahresbericht 2014/15 ....................................................... 262
Netzveränderungen 2020 (Ausschnitt) Quelle: Nahverkehr Rheinland
GmbH ................................................................................................... 267
Netzveränderungen 2025 (Ausschnitt) Quelle: Nahverkehr Rheinland
GmbH ................................................................................................... 269
RRX-Zielnetz Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH ............................. 271
Netzveränderungen 2030+ (Ausschnitt) Quelle: Nahverkehr Rheinland
GmbH ................................................................................................... 272
3. Nahverkehrsplan Köln
Einleitung
1
1
Einleitung
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) ist die Stadt Köln zuständiger Aufgabenträger für Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV). Die Aufgabenträgerschaft umfasst das gesamte Angebot an Stadtbahnund Buslinien sowie an alternativen Bedienungsformen auf Kölner Stadtgebiet.1
Gegenstand des vorliegenden Nahverkehrsplans
Der vorliegende Nahverkehrsplan (NVP) konkretisiert die öffentlichen Verkehrsinteressen des lokalen Nahverkehrs und entwickelt die Inhalte des vom Rat der Stadt
Köln am 13. Mai 2004 beschlossenen 2. Nahverkehrsplans weiter. Im Sinne des
deutschen Planungsrechts sowie des ÖPNVG NRW orientiert sich der Nahverkehrsplan an vorhandenen Verkehrsstrukturen, an den Zielen der Raumordnung,
Landesplanung und Umweltplanung sowie dem Netz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 7 Abs. 4 ÖPNVG NRW. Des Weiteren werden im Nahverkehrsplan die Belange des Umweltschutzes, der Barrierefreiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die Vorgaben
des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans berücksichtigt.
Im vorliegenden 3. Nahverkehrsplan sind das betriebliche Leistungsangebot und
seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung definiert. Das betriebliche Leistungsangebot stellt die notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Bedienungshäufigkeiten und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals dar und gibt die
Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vor. Der Nahverkehrsplan enthält darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen.
Bisherige Schwerpunkte der Kölner Nahverkehrsplanung
Im 1. Nahverkehrsplan2 standen neben der generellen Bestandsaufnahme des Angebots und der Potenziale im Kölner ÖPNV die Themen ÖPNV-Anbindung von Gewerbegebieten, Anbindung neuer Wohngebiete sowie betriebskostenneutrale Änderungen und Verbesserungen beim Stadtbahn- und Busangebot im Vordergrund. Ein
zentrales Thema des 2. Nahverkehrsplans3 war die Neuordnung des Stadtbahnnetzes mit der Ausdehnung des Niederflurbetriebs und damit einer deutlich schnelleren
Realisierung der stufenfreien Zugänglichkeit des ÖPNV. Ein weiteres wichtiges
Therma war die intensive teilräumliche Weiterentwicklung des Busnetzes. In beiden
Nahverkehrsplänen wurden Erreichbarkeits- und Bedienungsqualitätsstandards zu
einem zentralen Planungsinstrument weiterentwickelt, auf dem der vorliegende 3.
Nahverkehrsplan aufbaut. Darüber hinaus wurde der 2. Nahverkehrsplan je nach
Bedarf und durch Beschlussfassung des Verkehrsausschusses kontinuierlich fortgeschrieben.
1
Kapitel 1 und 2 des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden mit geringfügigen redaktionellen
Veränderungen und Ergänzungen den von der Firma KCW (Hamburg, 2009) im Auftrag der Stadt
Köln erstellten Umsetzungshinweisen für den Kölner Nahverkehrsplan entnommen.
2
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklungsplanung (1998): Nahverkehrsplan Köln 1997-2002. Köln.
3
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Nahverkehrsplan Köln 2003-2007.
Köln.
3. Nahverkehrsplan Köln
Einleitung
2
Beschlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan
Die Beschlussfassung zur Erstellung des 3. Nahverkehrsplans erfolgte im Verkehrsausschuss am 09.03.2010 auf Basis der Vorstellung des „Gutachtens über die Anpassung des Nahverkehrsplans Köln an die aktuellen rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen“ durch das Gutachterbüro KCW, Hamburg. Der Beschluss
lautet:
„Der Verkehrsausschuss […] erkennt den Bedarf für eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplans an. Er beauftragt die Verwaltung,
•
mit der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Köln unter Berücksichtigung der
Ausführungen des Gutachters zu den Anpassungserfordernissen aufgrund der
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Betrauungsregelung zu beginnen,
•
notwendige Analysen und Planungen, die für die Weiterentwicklung des ÖPNV
in Köln von Bedeutung sind, in Zusammenarbeit mit den Kölner VerkehrsBetrieben vorzunehmen, nach Bedarf extern zu vergeben und aus den zweckgebundenen Mitteln der ÖPNV-Pauschale nach §11 ÖPNVG NRW zu finanzieren,
•
dem Verkehrsausschuss und allen Bezirksvertretungen … einen Entwurf des 3.
Nahverkehrsplans Köln vorzulegen“4.
Generelle Handlungsschwerpunkte
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen hat die Verwaltung dem
Verkehrsausschuss in der Beschlussvorlage folgende Handlungsschwerpunkte für
den 3. Nahverkehrsplan empfohlen:
•
„Beschreibung der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
•
Hinweis auf Unsicherheiten in der Auslegung in Bezug auf die (Anmerkung: zum
damaligen Zeitpunkt) noch ausstehende Anpassung des PBefG
•
Verknüpfung mit anderen Fachplanungen aus den Bereichen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz
•
differenzierte Aufführung der ausreichenden Verkehrsbedienung
•
genaue Erfassung und Beschreibung der Verkehrsleistung der KVB im IstZustand (z.B. durch „Liniensteckbriefe“5) als Grundlage der Betrauung und künftigen Direktvergabe
•
klare Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, mit denen die KVB
betraut ist
•
Dokumentation über Vereinbarungen zu interlokalen Verkehren
•
Sicherung der Qualität durch klar definierte (Mindest-) Qualitätsstandards“6.
4
Niederschrift über die 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.03.2010 vom 22.03.2010,
S. 12.
5
Die detaillierten Steckbriefe der einzelnen Stadtbahn- und Buslinien sind im Nahverkehrsplan
nicht aufgeführt; sie werden Bestandteil der Vorabbekanntmachung zur geplanten Direktvergabe
6
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister: Beschlussvorlage 0672/2010 mit Freigabedatum 22.02.2010
3. Nahverkehrsplan Köln
Einleitung
3
Planerische Schwerpunkte
Unter planerischen Aspekten sollen folgende Themen im 3. Nahverkehrsplan vertieft
behandelt werden:
•
„Überprüfung von Kapazitätsengpässen im Netz und Vorschläge zu deren Beseitigung
•
Bedarfsanalyse und Angebotskonzept für die Abend- und Nachtstunden
•
Analyse und Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung von Pünktlichkeit und
Anschlusssituationen
•
Überprüfung der umgesetzten Busnetze in den fünf Teilräumen
•
Sicherstellung des behindertengerechten Zugangs zum ÖPNV
•
Sicherstellung der Qualität des ÖPNV in Köln“7.
Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans
In der Erarbeitungsphase zum 3. NVP erfolgten regelmäßige Abstimmungen und
Workshops zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie dem mit der Erstellung des Nahverkehrsplans beauftragten Planungsbüro VIA eG. Im Bedarfsfall wurden weitere betroffene Dienststellen
der Stadt, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland oder externe Interessenvertreter hinzugezogen.
Während der Bearbeitung des 3. NVP eingetretene wesentliche Weiterentwicklungen des Verkehrsangebotes wie z.B. die südliche Teilinbetriebnahme der Nord-SüdStadtbahn als Linie 17, sind zur Sicherstellung einer einheitlichen Daten- und Analysemethodik nur nachrichtlich ergänzt und somit nicht in darauf aufbauenden Berechnungen des Analysefalls enthalten.
Berücksichtigung des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Zuständiger Aufgabenträger für den SPNV ist seit dem 01.01.2008 nach Änderung
des ÖPNVG NRW der Zweckverband Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur - Rheinland“ (ZV NVR bzw. NVR). Gemäß § 3 Abs. 6 der Zweckverbandssatzung erstellt
der NVR „den Nahverkehrsplan für den SPNV auf der Grundlage der vorliegenden
SPNV-Nahverkehrspläne sowie der verabschiedeten regionalen Zielkonzepte der
Trägerzweckverbände“. Der 3. Nahverkehrsplan für den SPNV in der Region befand
sich parallel zur Erarbeitung dieses stadtischen ÖPNV-Nahverkehrsplans in der
Fortschreibung und wurde am 17.03.2016 in der Verbandsversammlung des NVR
beschlossen. Die Inhalte des ÖPNV-Nahverkehrsplans wurden gemäß § 8 ÖPNVG
NRW bereits im Verlauf des Erarbeitungsverfahrens mit den Zielnetzen und sonstigen Inhalten des SPNV-Nahverkehrsplans abgeglichen.
7
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister: Beschlussvorlage 0672/2010 mit Freigabedatum 22.02.2010.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
4
2
Grundlagen
Der Nahverkehrsplan der Stadt Köln berücksichtigt folgende Rahmenbedingungen
und Vorgaben:
•
Übergeordnete Ziele der Stadt- und Verkehrsentwicklung
•
Rechtliche Rahmenbedingungen
•
Finanzierungsrahmen für den ÖPNV
•
Fachplanungen, die für die Nahverkehrsplanung relevant sind.
2.1
Übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung
Der Nahverkehrsplan berücksichtigt – ausgehend von der städtischen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung – die stadtentwicklungsplanerischen Ziele der
Stadt Köln. Dies betrifft insbesondere für die deutlich wachsende Bevölkerung und
noch stärker steigende Zahl an Haushalten die Erschließungsnotwendigkeiten für
sich verdichtende und neu entstehende Wohnquartiere. Darüber hinaus sind die
Nahverkehrsbedarfe auch den durch den wirtschaftlichen Strukturwandel bedingten
Veränderungen in den Gewerbegebieten bzw. Dienstleistungsschwerpunkten anzupassen.
Die auch für die Verkehrsentwicklung maßgebende grundlegende räumlichfunktionale Ordnung mit einer Hierarchie der Zentren in der Stadt ist mit dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) im Dezember 2014 vom Rat neu
beschlossen worden.8 Zur Stärkung dieses gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems hat der Nahverkehrsplan maßgeblich beizutragen.
Des Weiteren sind gesamtstädtische Ziele, Leitlinien und Handlungsprogramm des
im Februar 2015 vom Rat beschlossenen Stadtentwicklungskonzepts Wohnen
(StEK Wohnen) für die weitere Verkehrsentwicklung in der Stadt bedeutsam.
Die zukünftig benötigten neuen Wohnungen und Arbeitsstätten wie auch die Gemeinbedarfseinrichtungen, die sämtlich auch durch den öffentlichen Nahverkehr
erschlossen werden müssen, werden zunächst im Zuge der Innenentwicklung und
unter Berücksichtigung der oben angesprochenen räumlich-funktionalen Ordnung
platziert werden. Teilweise wird dies durch teilräumliche Entwicklungskonzepte der
Stadtentwicklungsplanung unterstützt (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte9, Rahmenplanung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld10 u.a.). Kleinräumig erfolgt die Innenverdichtung bei Planbedarf auf Basis von Bebauungsplänen.
8
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln
2010.Köln 2010; http://www.stadt-koeln.de/politik-undverwaltung/stadtentwicklung/versorgung/einzelhandels-und-zentrenkonzept-1, Abfragedatum:
05.05.2015
9
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte. Köln.
2010; http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/4.pdf, Abfragedatum: 25.06.2014.
10
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Köln. 2004; http://www.stadt-koeln.de/politik-undverwaltung/stadtentwicklung/rahmenplanung-braunsfeldmuengersdorfehrenfeld, Abfragedatum:
25.06.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
5
Stadtweit lassen sich vier herausragende räumliche Neuordnungsbereiche benennen, die bis in das nächste Jahrzehnt hinein entwickelt werden:
Südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock und
Sülz11. Im Zuge der Neustrukturierung des über 100 ha großen Stadterneuerungsgebietes entsteht mit der Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an
den Rhein das neue urbane Quartier Parkstadt Süd.
Gemäß Rechtsrheinischem Entwicklungskonzept für den erweiterten rechtsrheinischen Innenstadtbereich12 ist neben Deutz und Kalk vor allem der Mülheimer Süden ein Entwicklungsschwerpunkt. Auf dem ehemaligen Industrieareal neben dem Mülheimer Hafen soll im nächsten Jahrzehnt das gemischt
genutzte Stadtquartier Mülheim-Süd entstehen
Als neue Standortentwicklung wird im nächsten Jahrzehnt außerdem die
Umnutzung des Deutzer Hafens als gemischtes neues Quartier für Wohnen
und Arbeiten hinzutreten.
Neues Wohnquartier Zündorf Süd im rechtsrheinischen Stadtbezirk Porz13:
Diese Entwicklungsmaßnahme im heutigen Außenbereich ist besonders von
der Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr abhängig.
Der laufende Ausbau des neuen Wohnquartiers Widdersdorf Süd im Stadtbezirk
Lindenthal wird dagegen in diesem Jahrzehnt abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Nahverkehrsplanung werden die genannten Konzepte bei der teilräumlichen Überplanung der Busnetze (vgl. Kapitel 5.1.5) sowie bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur für den ÖPNV (vgl. Kapitel 8) berücksichtigt.
2.2
Übergeordnete Ziele der Verkehrsentwicklung
Die Stadt Köln hat 2014 in Zusammenarbeit mit städtischen Tochterunternehmen,
externen Experten und Vertretern von Interessensverbänden sowie aus der freien
Wirtschaft das Strategiepapier Köln mobil 2025 herausgebracht. Köln mobil 2025
beschreibt die wesentlichen Rahmenbedingungen und Leitgedanken für das zukünftige Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr, dessen Aufstellungsverfahren
die Stadt Köln auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zurzeit vorbereitet.
Strategiepapier Köln mobil 2025
Die Stadt Köln steht als wachsende Stadt vor großen Herausforderungen in der
Stadt- und Verkehrsentwicklung. Das Strategiepapier ordnet daher die vielfältigen
Rahmenbedingungen in diesen Kontext ein und bewertet sie für die nachfolgenden
Planungen. Auf Basis einer Ist-Analyse und den dargestellten Trends werden erste
wichtige Handlungsansätze für die zukünftige Gestaltung des Stadtverkehrs abgeleitet. Im Zentrum des Strategiepapiers steht ein umfassendes Leitbild, nach dem sich
die Handlungs- und Maßnahmenfelder richten müssen. Der größte Handlungsbedarf
ergibt sich im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung und im städtebaulichen
11
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/koeln-heute-fuer-morgen/parkstadt-sued-ein-neuesstadtquartier-zwischen-rhein-und-universitaet, Abfragedatum: 05.05.2015
12
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept. Teilraum Nord (REK-Nord): Deutz-Nord/Mülheim-Süd/Buchforst; http://www.stadt-koeln.de/politikund-verwaltung/stadtentwicklung/rechtsrheinisches-entwicklungskonzept-teilraum-nord, Abfragedatum: 20.02.2012.
13
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/projekte/staedtebaulicherwettbewerb-zuendorf-sued, Abfragedatum: 05.05.2015.
6
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
Kontext sowie bei der Förderung des Umweltverbunds. Köln mobil 2025 definiert
daher folgende übergeordnete Leitziele:
1.
Als lebenswerte und klimafreundliche Stadt bekennt sich Köln zu einer menschengerechten und umweltverträglichen Mobilität.
2.
Köln verfolgt in der Verkehrsentwicklung einen regionalen Ansatz und setzt
sich zum Ziel, die Diskussion von Verkehrsfragen mit der Region zu intensivieren.
3.
Die Verkehrsplanung wird stärker als bisher in den städtebaulichen Kontext
der Stadt Köln eingebettet. Die verkehrliche Infrastruktur zeichnet sich durch
eine entsprechende Qualität aus.
4.
Als wachsende Stadt mit erhöhtem Erneuerungsbedarf in der Bausubstanz
muss Köln sowohl den Erhalt als auch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
gewährleisten.
5.
Die Mobilität der Zukunft muss sich stärker auf die Verkehrsangebote des
Umweltsverbunds ausrichten, gerade auch vor dem Hintergrund des prognostizierten Wachstums. Dies betrifft die Wechselwirkungen mit der Stadtentwicklung, die Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur sowie verkehrslenkende Maßnahmen. Köln wird 2025 / 2030 mit einem Anteil des
Umweltverbundes von zwei Dritteln am gesamten Verkehrsaufkommen die
Lebensqualität in der Stadt sichern und steigern.
6.
Als Rückgrat der Mobilität werden die Angebote aus S-Bahn, Stadtbahn und
Bussen mit höherer Priorität weiter ausgebaut.
7.
Durch weitere Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs werden dessen große Potenziale für die innerstädtische Mobilität erschlossen.
8.
Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger im Stadtraum genießt hohe Priorität.
9.
Die Erreichbarkeit der Ziele für den Autoverkehr, insbesondere den Wirtschafts- und Lieferverkehr, wird weiterhin gewährleistet. Die zunehmenden
Fahrten im Segment der Kurier-, Express- und Paketdienste sowie im Anlieferverkehr werden intelligent gesteuert, um die Beeinträchtigungen für die
Bürger zu minimieren.
10.
Die künftige Entwicklung Kölns als Industriestandort und Logistikknoten wird
durch eine leistungsfähige Infrastruktur gefördert. In Zusammenarbeit mit
Handel, Industrie und Transportgewerbe werden die Voraussetzungen für
den Gütertransport auf Dauer gesichert, wobei der Schwerpunkt auf die
Quell- und Zielverkehre der ansässigen Unternehmen gelegt wird.“ 14
Der Nahverkehrsplan richtet sich an diesen von der Stadt Köln verfolgten Zielen der
Verkehrsentwicklung aus und unterstützt diese mit der Erarbeitung von Maßnahmen
und Strategien zur Förderung und Weiterentwicklung eines nachhaltigen, wirtschaftlichen und barrierefreien ÖPNV-Systems.
14
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, Abfragedatum:
08.05.2015
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
7
Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit der Überarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts von 1992 beauftragt, um die Schwerpunkte der gesamtstädtischen
Verkehrsentwicklung für die nächsten Jahre festzulegen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesamtverkehrskonzept Köln (GVK) fortzuschreiben und dem Verkehrsausschuss geeignete Maßnahmen vorzuschlagen mit
folgenden Zielsetzungen und Schwerpunkten, die insbesondere unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit, der sicheren Mobilität und der Gleichbehandlung
aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Motorisierter Individualverkehr) zu betrachten sind.
•
Der Fußverkehrsanteil soll gesteigert werden. Hierfür müssen die Bedingungen für Fußgänger/innen in der Stadt verbessert und Barrieren abgebaut
werden.
•
Der Radverkehrsanteil soll gesteigert werden. Erfolgskonzepte wie z.B. Bike+Ride sollen verstärkt fortgeführt werden, Binnenverkehr in den Stadtbezirken soll weiter vereinfacht werden, die Belange älterer Radfahrer sollen
verstärkt berücksichtigt werden, und auch Alltagsradler sollen sicher und
schnell ihr Ziel erreichen können.
•
Es ist eine Steigerung des Anteils am ÖPNV-Verkehr anzustreben. Hierzu
sind Maßnahmen, insbesondere zum Ausbau der Infrastruktur und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit zu entwickeln.
•
Die Umsteigequalität zwischen Motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV ist
weiter zu verbessern.
•
Das GVK soll mit dem kommunalen Klimaschutzkonzept abgestimmt werden, und zu einer signifikanten Verringerung der verkehrsbedingten CO2Emissionen führen.
•
Das GVK soll zu einer kontinuierlichen Verringerung des verkehrsbedingten
Schadstoffausstoßes führen, insbesondere hinsichtlich Feinstaub und Stickoxide, und zwar in ganz Köln, nicht nur innerhalb der Umweltzone. Hier können u.a. die Maßnahmenvorschläge aus dem für Köln erstellten Luftreinhalteplan Berücksichtigung finden.
•
Das GVK soll stadtweit zu einer Lärmminderung führen, insbesondere
nachts.
•
Die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbeflächen ist verstärkt auf leistungsfähige Schienenachsen auszurichten. Dies wurde in der Vergangenheit
zwar meistens geplant, aber nicht konsequent umgesetzt (Beispiele: Zündorf-Süd, Widdersdorf Süd)
•
Auch die Ergebnisse des Masterplan Innenstadt sollten ggf. bei der Fortschreibung des GVK Berücksichtigung finden.“15
Ziel des künftigen Gesamtverkehrskonzepts, das unter dem Titel „Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr“ (StEK MoVe) firmieren wird, ist es, bei freier
Wahl der Verkehrsmittel den Anteil von Bahnen, Bussen, Rad- und Fußverkehr am
Verkehrsaufkommen deutlich zu erhöhen. Ein Schwerpunkt des Konzepts wird in
der Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsträger liegen. Das StEK MoVe soll in
den nächsten Jahren im Dialog mit allen Bevölkerungsgruppen und Institutionen, die
an grundlegenden Verkehrsfragen interessiert sind, erarbeitet werden.
15
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-rat-gremien/ausschuesse/verkehr/2008/1202-nds-41.pdf, Abfragedatum: 08.05.2015
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
8
2.3
Umweltrelevanz der Nahverkehrsplanung
Der Verkehr trägt in großem Maße zu verschiedenen Umweltbeeinträchtigungen
bei, vor allem zu Lärmbelastungen, Flächen- und Ressourcenverbrauch und zu
Emissionen von Feinstaub sowie verschiedener klima-, umwelt- und gesundheitsrelevanter Gase. Der ÖPNV stellt neben dem Fuß- und dem Fahrradverkehr einen
wichtigen Baustein des so genannten Umweltverbundes dar und spielt in den kommunalen Verkehrskonzepten eine zentrale Rolle. Seine Förderung soll ein Umsteigen der Bürger vom Pkw auf den ÖPNV bewirken und damit die Umwelt entlasten.
Der Nahverkehrsplan leistet als Planungsinstrument einen Beitrag dazu, dass der
Verkehrssektor zur Erreichung von Klimaschutz-, Luftqualitäts- und Lärmminderungszielen beiträgt.16
Die zu beachtenden Grundlagen zum Umwelt- und Klimaschutz haben teilweise
freiwilligen, teilweise auch verpflichtenden Charakter. Das für die Nahverkehrsplanung relevante freiwillige Klimaschutzkonzept wird in Kapitel 2.3.3 angeführt.
Die in Nordrhein-Westfalen für die Nahverkehrsplanung nicht verpflichtende Strategische Umweltprüfung (SUP) wird im Rahmen des vorliegenden Nahverkehrsplans
nicht durchgeführt.
Gesetzlich verpflichtende Umweltpläne
Die Bezirksregierung ist gemäß § 47 Abs.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn die in der 22. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Sie muss in diesem
Fall mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, die Luftbelastung dauerhaft so zu
verbessern, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können.
Der Ausbau des ÖPNV sowie die Attraktivitätssteigerung der nichtmotorisierten Verkehrsarten sind wesentliche Maßnahmen, um die Ziele des Luftreinhalteplans zu
erreichen.
Lärmminderungspläne sind nach § 47a BImSchG zu erstellen, wenn schädliche
Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht nur vorübergehend auftreten oder zu
erwarten sind und daher eine systematische Bekämpfung von Lärmquellen erforderlich ist.
2.3.1
Luftqualität17
Luftreinhalteplan der Bezirksregierung
Die Empfehlungen des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln18 für das Stadtgebiet Köln fließen in den 3. Nahverkehrsplan ein. Dieser trifft unter anderem Aussagen zu ÖPNV-fördernden Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Luftbelastungen durch verkehrsbedingte Schadstoffe führen sollen.
16
Kapitel 2.3.1 und 2.3.2 wurden mit geringfügigen Änderungen aus den von der Firma KCW
(Hamburg, 2009) im Auftrag der Stadt Köln erstellten Umsetzungshinweisen für den Kölner Nahverkehrsplan entnommen.
17
Kapitel 2.3.1 wurde mit Ausnahme des ersten Absatzes und mit geringfügigen Änderungen sowie
der Aktualisierung zur Ausweitung der Umweltzone von der Firma KCW (Hamburg, 2009) im Auftrag der Stadt Köln erstellten Umsetzungshinweisen für den Kölner Nahverkehrsplan entnommen.
18
Bezirksregierung Köln: Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln.
Köln. 2012. Im Februar 2012 lag der Entwurf der Fortschreibung des Kölner Luftreinhalteplans
2011/2012 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Seit 01.04.2012 ist der aktuelle Luftreinhalteplan
in Kraft; http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/
luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_2012.pdf, Abfragedatum: 25.06.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
9
Anforderungen an die Luftqualität gemäß Richtlinie 2008/50/EG der EU
In Köln werden die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Verordnungen festgelegten Anforderungen an die Luftqualität teilweise überschritten.19
Auch wenn der ÖPNV dabei nur eine untergeordnete Rolle spielt, trägt er durch die
Abgasemissionen des Busverkehrs dennoch zur Gesamtbelastung bei. Maßgeblich
für die Luftreinhaltung ist die im Mai 2008 novellierte Richtlinie 2008/50/EG der EU
über Luftqualität und saubere Luft in Europa (EU-Luftqualitätsrichtlinie), die am
06.08.2010 durch Änderung des BImSchG in deutsches Recht überführt wurde.20
Mit der Novelle wird die Möglichkeit zur Verlängerung der Einhaltefristen für Luftschadstoffe eingeräumt. Dies wird in Köln mit hoher Wahrscheinlichkeit für Stickstoffdioxid (NO2) notwendig sein, da die ab Januar 2010 einzuhaltenden Grenzwerte
an mehreren Messstationen in Köln überschritten wurden. Eine Verlängerung der
Frist setzt voraus, dassaufgezeigt wird, wie mit weiteren Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden soll.
Kölner Umweltzone als zentrale Maßnahme des Luftreinhalteplans
Im Kölner Luftreinhalteplan sind u.a. auch Maßnahmen, die den ÖPNV betreffen,
aufgeführt. Eine der schon durchgeführten Maßnahmen war die Einrichtung der
Umweltzone in Köln am 01.01.2008, die sich zunächst linksrheinisch entlang des
Eisenbahnrings und mit einer virtuellen Verlängerung nach Norden bis zum Rhein
über die gesamte Innenstadt erstreckte sowie rechtsrheinisch Teile der Stadtteile
Deutz und Mülheim umfasste. In der Umweltzone dürfen nur noch abgasarme Fahrzeuge fahren. Ein Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit sehr hohem Schadstoffausstoß.
Um die Luftbelastung zu verringern, sah der die Fortschreibung des Kölner Luftreinhalteplans 2011/2012 eine räumliche Ausweitung der ursprünglichen Umweltzone
sowie eine Verschärfung der Zulassungsbedingungen beim Kfz-Verkehr in der Umweltzone vor. So wurde ab dem 01.04.2012 die Umweltzone, wie in Abbildung 2-1
dargestellt, deutlich vergrößert. Seit dem 01.01.2013 dürfen keine Fahrzeuge mit
roter Plakette im Gebiet der Umweltzone fahren, seit dem 01.07.2014 sind auch
Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgeschlossen.21
Umweltbasierte Lichtsignal-Anlagen-Steuerung
Zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte hat der Verkehrsausschuss am
31.01.2012 als weitere Maßnahme beschlossen, eine „umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung“ auf dem Clevischen Ring in Mülheim zwischen AutobahnZubringer und Bergischem Ring/Grünstraße einzuführen. Das derzeit in der Umsetzung befindliche Projekt wird als Pilotvorhaben angelegt und soll im genannten Bereich den Verkehrsfluss je nach der aktuellen Schadstoffbelastung verbessern bzw.
bei Bedarf die Verkehrsstärke dosieren. Von dieser Maßnahme betroffen sind die
Stadtbahnlinie 4 sowie sieben Buslinien, die den genannten Streckenabschnitt befahren.
19
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/allgemeineinformationen, Abfragedatum: 25.06.2014.
20
Vgl. http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/deutscher-bundestagstimmt-39-bundes-immissionsschutzgesetz-zu/, Abfragedatum: 25.06.2014.
21
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/allgemeineinformationen, Abfragedatum: 25.06.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
10
Abbildung 2-1:
Kölner Umweltzone seit 01.04.2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Zielwert für Linienbusse: Abgasnorm EURO V/VI
Die Vorgaben der Umweltzone sind auch für den Einsatz von Linienbussen in Köln
von Bedeutung. Im vorliegenden Nahverkehrsplan wird daher im Hinblick auf die
Umweltqualität von Fahrzeugen ein Zielwert definiert, mit dem die Neufahrzeuge
sowohl die Vorgaben der Umweltzone als auch die Abgasnorm EURO V bzw. VI
erfüllen, die seit dem 01.01.2013 für die Typzulassung neuer Lkw und Busse gelten.
Auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Absatz 2
ÖPNVG NRW erfolgt zurzeit „eine Förderung der im Kölner Stadtgebiet im Linienbusverkehr gefahrenen Wagenkilometer“, wobei sich die Höhe der Förderung nach
dem jeweiligen Umweltstandard der eingesetzten Busse richtet. Es werden drei
Umweltklassen unterschieden, für die unterschiedlich hohe Zuwendungen gezahlt
werden22:
•
Umweltklasse 1: Linienbusse mit emissionsfreien bzw. –reduzierten Antrieben
(zum Beispiel Brennstoffzellenantrieb, Hybridantrieb)
•
Umweltklasse 2: Linienbusse mit Euro V/EEV (Enhanced Environment friendly
Vehicles)/Euro VI
•
Umweltklasse 3: Linienbusse mit Euro IV (Richtlinie 99/96/EG, Stufe B1)
2.3.2
Lärmminderung
Lärm wird als eine der relevantesten Auswirkungen von Verkehr insbesondere in
Agglomerationsräumen angesehen. „So fühlt sich nach Umfragen des Umweltbundesamtes mehr als die Hälfte der Bundesbürger durch Straßenverkehrslärm beläs22
Die Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW, Abschnitt 5.2,
spezifiziert den Förderschlüssel sowie die jeweiligen Zuwendungsbeträge.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
11
tigt. 13 Millionen von ihnen sind sogar Lärmpegeln oberhalb von 65/55 dB(A)
tags/nachts ausgesetzt, die als potenziell gesundheitsgefährdend einzustufen
sind“.23
Lärmaktionsplan
Die Lärm-Immissionen werden wie die Schadstoff-Immissionen im BImSchG behandelt, in denen die Anforderungen aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie
2002/49/EG in deutsches Recht umgesetzt wurden. Auf Grundlage der §§ 47a ff.
BImSchG sowie der hierzu durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgten konkretisierenden Regelungen und Hilfestellungen erstellt die Stadt Köln derzeit einen
Lärmaktionsplan, dessen vorläufige Ergebnisse bereits in den Entwurf des Nahverkehrsplans eingeflossen sind.24
2.3.3
Klimaschutz
Kyoto-Protokoll als Reduktionsziel für Treibhausgas-Emissionen
Für den Verkehrsbereich liegen zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen
keine verbindlichen Grenzwerte – weder auf EU- noch auf nationaler Ebene – vor.
Das einzige verbindliche Reduktionsziel für Treibhausgas-Emissionen insgesamt ist
im Kyoto-Protokoll formuliert, wonach im Zeitraum 2008 bis 2012 eine Reduktion der
Treibhausgas-Emissionen um 8 % in der EU und um 21 % (gegenüber dem Basisjahr 1990) in Deutschland erfolgen muss. Darüber hinaus hat sich Deutschland zum
Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % (gegenüber dem Basisjahr 1990) zu reduzieren.25 Das „EU-Weißbuch Verkehr“ (2011) „schlägt eine Reihe
von Initiativen vor, die bis 2050 umgesetzt dafür sorgen sollen, dass das Verkehrssystem sowohl wettbewerbsfähig ist und mindestens 60 % weniger Emissionen auftreten“.26
CO2-Minderungsplan
Die Stadt Köln erarbeitet zurzeit einen CO2-Minderungsplan. In Abhängigkeit von
den dort festgeschriebenen Minderungszielen ist es die Aufgabe des ÖPNV, die
Ziele des CO2-Minderungsplans zu unterstützen.
Klimaschutzkonzept Köln
„Die Stadt Köln hat sich schon 1992 mit dem Beitritt zum `Klima-Bündnis der europäischen Städte …´, einem Zusammenschluss von inzwischen mehr als 1.600 Städten und Gemeinden, sehr anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt und sich 2008
mit dem Beitritt zum sogenannten `Konvent der Bürgermeister´, einer europäische
Initiative von inzwischen über 4.000 Kommunen und Regionen, zusätzlich verpflich23
Umweltbundesamt: „Kurzfristig kaum Lärmminderung durch Elektroautos“. Position 18.04.2013.
S. 1; http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/
position_kurzfristig_kaum_laermminderung_im_verkehr.pdf, Abfragedatum: 26.07.2013.
24
Vom 23.11. bis zum 12.12.2010 fand in Köln die erste Online-Phase zur Bürgerbeteiligung statt.
Die Bürgerinnen und Bürger konnten aus ihrer Sicht Lärmschwerpunkte benennen und Verbesserungsvorschläge machen. In einer zweiten Online-Beteiligungsphase vom 22.11. bis 11.12.2011
konnten die Bürgerinnen und Bürger die u.a. aus den Bürgervorschlägen der ersten OnlinePhase abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung bewerten und kommentieren.
25
Vgl. http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/kurzinfo/, Abfragedatum:
27.02.2012.
26
http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Schwerpunkte/Verkehrspolitik/Weitere%20Informationen/
Wei%C3%9Fbuch%20Verkehr%20der%20EU-Kommission/, Abfragedatum: 26.07.2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
12
tet, die 2007 von der EU beschlossenen Klimaschutz- und Energieeffizienzziele für
2020 noch zu übertreffen.“27 Am 08.04.2014 hat der Rat das „Integrierte Klimaschutzkonzept Köln 2013"28 zur Kenntnis genommen. Er beauftragte die Verwaltung, 13 Einzelmaßnahmen als integriertes Klimaschutzkonzept 2014 weiter zu bearbeiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Davon betreffen
sechs Maßnahmen den Verkehrsbereich:
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im Raum Köln auf biogenes Erdgas
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite
5.4.12 ZeroEmission Mobilität – Image –und Informationskampagne für das Zufuß
gehen und für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahrrädern im Lieferverkehr“29.
Die Inhalte des 3. Nahverkehrsplans sind mit den Inhalten des Klimaschutzkonzepts
abgestimmt worden.
2.4
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundlage für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Deutschland sind im
Wesentlichen folgende Rechtsgrundlagen auf den folgenden vier Ebenen:
•
das europäische Primärrecht, das in den Artikeln 14 und 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Befreiungen vom
Beihilfenverbot für Unternehmen vorsieht, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind,
•
das europäische Sekundärrecht (Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
auf Schiene und Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007),
•
das Bundesrecht (Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 02.12.2012) und
•
das Landesrecht NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), zuletzt geändert am 04.12.2012).
27
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt: Integriertes Klimaschutzkonzept für den Teilbereich Energie Endbericht. Köln. 2012. S.3.
Die Stadt Köln ist seit 1992 Mitglied im Klima-Bündnis der europäischen Städte. Zu den 2006 neu
formulierten Klimaschutzzielen heißt es: “Die Mitglieder des Klima-Bündnisses verpflichten sich
zu einer kontinuierlichen Verminderung ihrer Treibhausgas-Emissionen. Ziel ist, den CO2-Ausstoß
alle 5 Jahre um 10 Prozent zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung
der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden“
http://www.klimabuendnis-koeln.de/klimaschutz_in_koeln, Abfragedatum: 25.06.2014.
Am 25.09.2008 hat der Rat der Stadt Köln den Beitritt zum Konvent der Bürgermeister beschlossen. Dies wurde am 10.02.2009 in Brüssel formal vollzogen (vgl. Beschlussvorlage für den Rat
Session Nr. 0215/2010 vom 20.01.2010).
28
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/integrierte-klimaschutzkonzepteenergie-und-verkehr, Abfragedatum: 25.06.2014.
29
gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat,
Session Nr. AN/0611/2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
2.4.1
13
Europäisches Recht
Nach dem Urteil des EuGH vom 24.07.2003 (in der Rechtssache „Altmark Trans“)
sind Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen ohne Notifizierung gemäß
Artikel 106 Abs. 2 AEUV (ex 86 Abs. 2 EGV) zulässig, wenn die folgenden vier Kriterien eingehalten werden:
1. Das Verkehrsunternehmen muss tatsächlich mit einer klaren Gemeinwohlverpflichtung betraut werden.
2. Es muss vorab die Festlegung objektiver und transparenter Ausgleichsparameter
erfolgen, anhand derer der finanzielle Ausgleich berechnet wird.
3. Es darf keine Überkompensation des finanziellen Ausgleichs eintreten.
4. Bei Nicht-Ausschreibung ist zur Bestimmung des finanziellen Ausgleichs der Kostenmaßstab eines „durchschnittlich gut geführten Unternehmens“ zu Grunde zu
legen.
Der Rat der Stadt Köln hat daher am 15.12.2005 die KVB mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung des ÖPNV auf dem
Gebiet der Stadt Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den
Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut.
Rechtsgrundlage für die Finanzierung der KVB AG ist damit derzeit das europäische
Primärrecht gemäß den Vorgaben der „Altmark-Trans-Entscheidung“.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wurde eine rechtliche Neuordnung des
ÖPNV eingeleitet. Am 23.Oktober 2007 wurde die VO (EWG) Nr. 1191/69 durch die
EU-Nachfolgeregelung VO (EG) Nr. 1370/2007 abgelöst. Sie ist am 03.Dezember
2009 in Kraft getreten und beinhaltet eine zehnjährige Übergangsfrist.
Die EU-Nachfolgeverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungsund Vergabepraxis des ÖPNV in Deutschland, da sie festlegt, wann und unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden (hier: die Stadt Köln) einem Verkehrsunternehmen eine Ausgleichsleistung und/oder ein ausschließliches Recht für
die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gewähren können.
Gegenstand der VO 1370 ist damit die Vorgabe, wie die Behörden gemeinwirtschaftliche Aufgaben im ÖPNV kompensieren können. Die VO (EG) Nr. 1370/2007
enthält klare Regeln, wie die Vergabe von Verkehrsleistungen geschehen kann. Die
Möglichkeit einer Direktvergabe an das eigene Verkehrsunternehmen ist unter Einhaltung bestimmter Kriterien hierbei ebenfalls enthalten.
2.4.2
Bundesrecht
Das PBefG ist der bundesrechtliche Ordnungsrahmen für die Beförderung von Personen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. In § 8 Abs. 3 überträgt es den
von den Ländern benannten Behörden (in NRW den Kreisen und kreisfreien Städten, siehe 2.4.3) die Aufgabe, als Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu sorgen. In diesem Zusammenhang sind die Anforderungen an
Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität und Barrierefreiheit sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen zu definieren. Die Anforderungen an das Verkehrsangebot müssen
vom Aufgabenträger so konkret wie möglich dargelegt werden, um somit die „im
öffentlichen Interesse erforderliche ausreichende Verkehrsbedienung“ festzulegen.
Der Gesetzgeber hat hierbei die Bedeutung des Nahverkehrsplanes ausdrücklich
betont.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
14
Mit der Novelle des PBefG, die am 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurde das
PBefG an die EU VO (EG) Nr. 1370/2007 angepasst. Eine Neuerung in diesem Zusammenhang betrifft die nun nötige Vorabbekanntmachung von beabsichtigten
Vergaben im EU-Amtsblatt, in der die Aufgabenträger die ausreichende Verkehrsbedienung definieren und konkretisieren. Binnen drei Monaten nach der Veröffentlichung können Verkehrsunternehme Anträge auf eigenwirtschaftliche Bedienung
stellen, wenn sie den Verkehr ohne Zuschüsse erbringen wollen. Derartige Anträge
haben Vorrang, sofern die Einhaltung aller in der Vorabbekanntmachung definierten
Anforderungen zugesagt wird.
Weiterhin schreibt das novellierte PBefG vor, dass im NVP die Belange der in ihrer
Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen sind, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Hierzu sind im NVP Aussagen über zeitliche Vorgaben
und die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sofern innerhalb dieser Frist
keine vollständige Barrierefreiheit erreichbar ist, müssen die sich hieraus ergebenen
Abweichungen (Ausnahmen) für jeden Einzelfall konkret im NVP benannt und begründet werden. Darüber hinaus gibt es in diesem Zusammenhang erhöhte Anforderungen an das Beteiligungsverfahren des NVP. Bei der Fortschreibung bzw. Anpassung des NVP sind laut geändertem PBefG nun die Behindertenbeauftragten
oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkter Fahrgäste sowie Fahrgastverbände anzuhören, soweit diese vorhanden
sind. Deren Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
2.4.3
Landesrecht
Mit der Verabschiedung des „Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
in Nordrhein-Westfalen“ hat das Land NRW im März 1995 die Grundlagen zur Regionalisierung des ÖPNV geschaffen (zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2012,
in Kraft getreten am 15.12.2012 und 01.01.2013). Damit wurde ein wichtiger Schritt
zur Neuorganisation der Zuständigkeiten und der finanziellen Rahmenbedingungen
des regionalen und kommunalen Öffentlichen Personennahverkehrs vollzogen. Das
Gesetz legt fest, dass die Aufgabenträger für den ÖPNV die Kreise und kreisfreien
Städte sind. Sie übernehmen Planung, Organisation und Ausgestaltung mit Ausnahme des mit Eisenbahnen betriebenen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV);
für diesen nehmen die gebildeten Zweckverbände die entsprechenden Aufgaben
wahr.
Nach dem ÖPNVG NRW stellen die Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan auf und
schreiben diesen bei Bedarf fort. Das Gesetz regelt die notwendigen Inhalte, das
Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren sowie die Berücksichtigung spezifischer
Belange bestimmter Personengruppen. Es sind die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung ebenso wie die bereits vorhandenen Verkehrsstrukturen zu Grunde
zu legen. Zudem sind die Belange der Barrierefreiheit, des Umweltschutzes und des
Städtebaus zu beachten.
Zur allgemeinen Förderung der Betriebskosten im ÖPNV und zur Finanzierung des
Ausbildungsverkehrs erhalten die Aufgabenträger vom Land NRW Pauschalen und
Zuwendungen, die sie an die Verkehrsunternehmen weiterleiten oder auch für eigene Zwecke verwenden können. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung der
pauschalierten Zuwendungen und die Integration der Förderung des Ausbildungsverkehrs, die früher im PBefG verankert war. Darüber hinaus enthält das ÖPNVG
NRW verschiedene Fördermöglichkeiten für ÖPNV-Investitionen. Zuständigkeiten
sowie Art und Weise der Mittelverwendung sind für alle Fördermöglichkeiten im
ÖPNVG NRW definiert.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
2.5
15
Finanzierung des ÖPNV in Köln
Auf der Grundlage der im Kapitel 2.4 vorgestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ÖPNV wird im Folgenden auf die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung vor Ort eingegangen.
2.5.1 Europarechtskonforme Finanzierung (Bestandsbetrauung)
Die Finanzierung der KVB erfolgt im Rahmen der Bestandsbetrauung auf der
Grundlage der Altmark-Trans-Entscheidung.
Die KVB erhält von der Stadt Köln auf der Grundlage der Ausführungsbestimmungen des Betrauungsbeschlusses (siehe Anlage 1 im Kapitel 12 Anhang) Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nur noch anhand
vorab definierter Ausgleichsbeträge. Die jeweiligen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die dazugehörigen Parameter sowie das Ausgleichsverfahren sind in den
Anlagen des Beschlusses beschrieben. Ergänzt wird der mehrpolige Betrauungsakt
durch die bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen und die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln. Diese Betrauungsregelung wurde am 24.06.2008
durch Ratsbeschluss bis zum 31.12.2019 verlängert.
Die benachbarten Gebietskörperschaften haben in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger ähnliche Betrauungsbeschlüsse gefasst. Andere Verkehrsunternehmen, die
in Köln Verkehrsleistungen erbringen, sind durch Beschlüsse der jeweils zuständigen benachbarten Behörde betraut.
2.5.2 Weiterleitung von Landesfördermitteln nach ÖPNVG NRW
Gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNVAufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine
jährliche Pauschale. Mindestens 80 % der Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV
mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen 20 % sind für eigene Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände,
Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke
des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.
Zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW hat die Stadt Köln
eine Richtlinie erlassen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist.30 Die wesentlichen
Inhalte der Richtlinie sind:
•
Die Stadt Köln leitet jährlich 95 % der Mittel aus der ÖPNV-Pauschale nach den
Maßgaben der Richtlinie an Verkehrsunternehmen weiter.
•
60 % der zur Weiterleitung zu Verfügung stehenden Mittel werden für den Bereich der Personenbeförderung in Stadtbahnen eingesetzt, 40 % für die Beförderung durch Linienbusse.
•
Im Stadtbahnbereich werden Qualitätsverbesserungen durch die Anschaffung
neuer Fahrzeuge sowie Grunderneuerungen bestehender Stadtbahnfahrzeuge
zur dauerhaften Erhöhung der Fahrgastkapazitäten gefördert.
•
Im Busbereich erfolgt die Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Fahrzeuge im Linienbetrieb.
30
Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach §11 Abs.2 ÖPNVG NRW, veröffentlicht im Amtsblatt
der Stadt Köln Nr. 12 vom 29.02.2012
16
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
Gemäß § 11a ÖPNVG NRW gewährt das Land den Aufgabenträgern aus Landesmitteln zudem eine jährliche Pauschale zur Förderung der Ausbildungsverkehre
(ehemals § 45 a PBefG-Mittel).
Mindestens 87,5 % der Pauschale sind als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen,
die bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im Straßenbahn-, Omnibusverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
gemäß § 42 und § 43 Abs. 2 PBefG entstehen und nicht durch entsprechende
Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Die Finanzmittel sind hierzu an alle Verkehrsunternehmen im Aufgabenträgergebiet weiterzuleiten, die Ausbildungsverkehre betreiben und einen Gemeinschafts-, Übergangs- oder landesweiten Tarif anwenden.
Die übrigen 12,5 % dürfen zur Finanzierung für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwendet werden, die der
Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen
im Ausbildungsverkehr dienen. Ebenso dürfen sie hierfür diskriminierungsfrei an
öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder
juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weitergeleitet werden.
Die Stadt Köln hat in Abstimmung mit den anderen Aufgabenträgern im VRS-Gebiet
hierzu eine allgemeine Vorschrift erarbeitet, die die Weiterleitung ihres Anteils an
der Ausbildungsverkehrs-Pauschale auf der Grundlage einer Satzung im Sinne des
Art. 3 Abs. 2 der EU VO 1370/2007 regelt. Die Satzung wurde durch Beschluss des
Rates der Stadt Köln am 14.07.2011 erlassen und mit Beschluss des Rates vom
03.05.2012 geändert. Besonders hervorzuheben sind folgende Inhalte31:
•
Einen Antrag auf Ausgleich können nur Verkehrsunternehmen stellen, die Inhaber von Liniengenehmigungen oder einstweiligen Erlaubnissen nach PBefG
sind oder auf die eine Betriebsführung übertragen wurde und die Fahrleistungen im Ausbildungsverkehr im Straßenbahn-, Omnibus- oder Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen gemäß §§ 42,43 Nr. 2 PBefG anbieten. Auftragsunternehmer
sind nicht antragsberechtigt.
•
Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, die Höchsttarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs nicht zu überschreiten sowie die gültigen Gemeinschaftstarife (insbesondere den VRS-Tarif) in der jeweils geltenden Fassung
und Übergangstarife sowie den landesweite Tarif gemäß § 5 Abs. 3 ÖPNVG
NRW anzuerkennen.
•
Eine Voraussetzung für die Gewährung auf Ausgleich ist, dass das Verkehrsunternehmen die von ihm betriebenen und vom Geltungsbereich der Satzung umfassten Linienverkehre im Bewilligungsjahr im Einklang mit dem geltenden
Nahverkehrsplan bedient.
•
Die Verteilung der Mittel nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW erfolgt auf der Basis
der jährlichen Erträge der Verkehrsunternehmen im Ausbildungsverkehr und
dem Verhältnis gegenüber anderen Antragsstellern. Dabei handelt es sich um
einen Höchstbetrag (Obergrenze nach § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW). Denn der
Ausgleich ist nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW begrenzt auf den Differenzbetrag, der sich aus der Differenz der maßgeblichen Kosten zuzüglich der angemessenen Kapitalverzinsung gegenüber den maßgeblichen Einnahmen ergibt.
•
Im Rahmen der Bewilligung wird eine Überkompensationskontrolle durchgeführt.
31
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom
30.08.2011, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 19 vom 15.05.2013
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
17
2.5.3 Finanzierung interlokaler Verkehre
Gemäß § 13 Abs. 2 Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
wird die Finanzierung von Verkehrsleistungen, die auf den Gebieten von mindestens
zwei Aufgabenträgern erbracht werden (interlokale Verkehre), in Form einer pauschalierten Aufwandabdeckung zwischen diesen abgewickelt. Somit bezahlen die
Nachbarkommunen für Verkehrsleistungen, welche die KVB im Auftrag der Stadt
Köln auf deren Stadtgebiet durchführt, anteilig an die Stadt Köln einen Betrag. Umgekehrt bezahlt die Stadt Köln für Verkehrsdienstleistungen anderer Verkehrsunternehmen, die auf dem Kölner Stadtgebiet erfolgen, einen Anteil an die Behörde, in
deren Auftrag die Leistung erbracht wird.
2.5.4 Zukünftige Vergabe
Wie die Beauftragung der Verkehrsunternehmen nach dem Ablauf der Übergangsfrist des Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 am 03.12.2019 erfolgen soll, muss die
Stadt Köln als zuständige Behörde frühzeitig entscheiden. Ab dem 03.12.2019 muss
die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr in Übereinstimmung mit den
Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen. Die Voraussetzungen für die Umsetzung einer Direktvergabe werden zurzeit geprüft. Das wesentliche Element der
neuen Pflichten für den Aufgabenträger ist hierfür die Fixierung der Rechte und
Pflichten in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Er dient in erster Linie der
Sicherstellung einer Verkehrsbedienung, die vom Aufgabenträger gewünscht ist.
Das in den Kapiteln 5 und 8 beschriebene Netz aus Stadtbahn und Bus stellt aus
Sicht der Stadt Köln eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG
dar. Eigenwirtschaftliche Verkehre sollten nur zugelassen werden, wenn sie die Gesamtleistung und nicht nur lukrative Teile des Verkehrs sicherstellen.
Die Zusammenfassung zu einer Gesamtleistung ist geboten, damit die Stadt Köln
als Aufgabenträger und zuständige Behörde ein integriertes Verkehrsangebot sicherstellen kann. Der Stadtbahn kommt im Kölner Stadtverkehr eine Rückgratfunktion zu, weil sie besonders geeignet ist, hohe Nachfragepotenziale schnell und effizient zu bedienen. Das Busliniennetz ist daher auf das Stadtbahnnetz ausgerichtet,
indem es dort wichtige Äste bedient, wo eine Stadtbahnlinie nicht besteht, und im
Übrigen Zubringerfunktionen übernimmt. Änderungen im Stadtbahnnetz (z.B. im
Wege von Erweiterungsplanungen) führen zu Änderungsbedarfen im Busnetz. Die
Festlegung einer Gesamtleistung stellt sicher, dass das ÖPNV-Netz übergreifend so
ausgerichtet werden kann, dass Nutzen und Kosten insgesamt optimiert werden
können und sich die Netzgestaltung nicht an der Wirtschaftlichkeit von Teilsystemen
orientiert. Dadurch wird die Stadt Köln in die Lage versetzt, auch zu Zeiten und auf
Relationen mit geringerer Nachfrage eine ausreichende Verkehrsbedienung sicherzustellen. Ohne die Festlegung einer Gesamtleistung könnte die Stadt gezwungen
sein, öffentliche Dienstleistungsaufträge nur über weniger wirtschaftliche Teile des
Netzes zu vergeben, während lukrative Teile eigenwirtschaftlich erbracht werden.
Damit kämen erheblich höhere Belastungen auf den städtischen Haushalt zu.
Die Stadt Köln hat für die Neuvergabe des Stadtverkehrs eine Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen, in der das von der Stadt als Aufgabenträger und zuständige Behörde verlangte Bedienungsniveau dargestellt wird. Diese Vorabbekanntmachung kündigt die spätere Vergabe an und definiert die Voraussetzungen für sog.
eigenwirtschaftliche Anträge. Die Vorabbekanntmachung baut auf dem NVP auf.
Im NVP werden teilweise Planungsmaßnahmen und Prüfaufträge beschrieben, die
das derzeitige Leistungsvolumen aufweiten können und zukünftig von den Verkehrsunternehmen erbracht werden müssen. Zur Festlegung der Vorgaben für diese
zukünftigen Verkehre bedarf es zu gegebener Zeit erneuter Umsetzungsbeschlüsse
des Rates der Stadt Köln. Hintergrund ist, dass derartige Leistungserweiterungen zu
Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen führen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
18
2.6
Organisation des ÖPNV in Köln
Im Folgenden wird eine zusammenfassende Übersicht über die Akteure und die
Organisation des ÖPNV in Köln gegeben. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der
einzelnen Akteure ergeben sich aus der Bundes- und Landesgesetzgebeung für den
ÖPNV (PBefG, ÖPNVG NRW etc.).
Land Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW vom 7. März 1995, zuletzt geändert am 04.12.2012
Bezirksregierung Köln
Betriebskostenzuschüsse an die Zweckverbände gem. §11
Abs. 1 ÖPNVG NW
Liniengenehmigungen
gem. PBefG
Ausgleichszahlungen
und Erstattung von
Fahrgeldausfällen an
die Verkehrsunternehmen (Schüler, Schwerbehinderte)
gem. § 11a Personenbeförderungsgesetz
(PBefG), §§ 148 ff
Sozialgesetzbuch IX
(SGB IX)
Genehmigung von
Beförderungstarifen
und -bedingungen gem.
§ 39 Personenbeförderungsgesetz, § 12
Allgemeines Eisenbahngesetz
Zuwendungen und
Pauschalen an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
gem. § 11 Abs. 2
ÖPNVG NW
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Zweckverband
Nahverkehr Rheinland (NVR)
Aufgabenträger SPNV
VRS GmbH
NVR GmbH
Koordination verkehrsunternehmensübergreifender Aktivitäten:
- Tarif
- Einnahmeaufteilung
- Marketing
- Mobilitätsmanagement
Aufgabenträger SPNV gem.
§5 ÖPNVG NRW
Erstellung NVP SPNV
gem. §8 ÖPNVG NRW
Investitionsförderung
ÖPNV (und SPNV) gem.
§12 ÖPNVG
Mitwirkung
Abstimmung
Stadt Köln
Aufgabenträger ÖPNV
gem. §3 ÖPNVG NRW
Erstellung NVP ÖPNV
gem. §8 ÖPNVG NRW
Beachtung
Mitwirkung
Kölner
VerkehrsBetriebe AG
Weitere
Verkehrsunternehmen
Betrauung gem.
Ratsbeschluss
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
mit Nachbaraufgabenträgern
ÖPNV-Angebot
Abbildung 2-2:
Akteure im Kölner ÖPNV
Quelle: Planungsbüro VIA
Als übergeordneter Institution wurde dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland
(NVR) die Aufgabenträgerschaft für den SPNV im Gebiet des Verkehrsverbundes
Rhein-Sieg – und damit in der Stadt Köln – sowie im Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes übertragen. In dieser Funktion stellt er einen Nahverkehrsplan für
den SPNV auf. Darüber hinaus ist der NVR für die Infrastrukturförderung des ÖPNV
zuständig.
Die Bezirksregierung ist als Bewilligungsbehörde für eine sachgerechte Verteilung
und Verwendung der staatlichen Fördergelder und Ausgleichszahlungen zuständig.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
19
Sie ist außerdem Genehmigungsbehörde für die Linienkonzessionen der Verkehrsunternehmen.
Durch den Zusammenschluss als Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gelten im
Verbundgebiet einheitliche Tickets und Preise (VRS-Tarif), aufeinander abgestimmte Fahrpläne und gemeinsame Informations- und Serviceleistungen der beteiligten
Verkehrsunternehmen. Die beiden Zweckverbände NVR und VRS unterhalten für
das operative Geschäft jeweils eine GmbH, die Dienstleistungen für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund erbringen.
Die Stadt Köln ist als Aufgabenträger für die lokale Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV zuständig. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV stellt
sie gemäß ÖPNVG NRW einen Nahverkehrsplan auf, in dem die öffentlichen Verkehrsinteressen konkretisiert werden.32
Auf der Grundlage dieses Nahverkehrsplans erfolgt die Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG durch die Stadt Köln. Ebenso werden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Nachbarkommunen bzw. benachbarten Aufgabenträgern geschlossen, die die Durchführung und Finanzierung von Nachbarortsverkehren und
Regionalverkehren regeln.
Auf der Ebene der Verkehrsunternehmen werden unter Wahrung der vorgegebenen
Rahmenbedingungen die vereinbarten Verkehrsleistungen erbracht.
2.7
Planerische Rahmenbedingungen
Der vorliegende Nahverkehrsplan richtet sich an den vorgegebenen planungsrechtlichen Grundlagen aus und beachtet ebenso die für den ÖPNV relevanten strukturellen Entwicklungen, die in verschiedenen Untersuchungen und Prognosen beschrieben werden.
2.7.1
Landes- und Regionalplanung
Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein Westfalen (LEP NW) in der Fassung vom
11.05.1995 legt die Zielsetzungen der Landesplanung und der Raumordnung fest.
Im Gebietsentwicklungsplan werden diese auf der Ebene der Regionalplanung weiter konkretisiert. „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. 06. 2013
beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW) zu erarbeiten“ und bis Januar 2016 zwei Anhörungsverfahren durchgeführt.
Im LEP werden folgende Aussagen zum Erhalt und Ausbau des ÖPNV und SPNV
getroffen:
„Unverzichtbar sind
•
die vorrangige Verwirklichung eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der
Schiene unter Beachtung seiner Wirtschaftlichkeit,
•
die Verbesserung der Wettbewerbschancen für den ÖPNV/SPNV,
•
die Beschleunigung des ÖPNV vor allem in den Verdichtungsgebieten und
32
Vgl. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW),
§3 und §8
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
20
•
die stärkere Verknüpfung der landesplanerischen Flächenvorsorge für Gewerbe,
Industrie und Wohnen mit den Zielen und Maßnahmen für die Gestaltung des
ÖPNV und SPNV.“33
Es wird festgelegt, dass „Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV […] unter
Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Benehmen mit der
Landesplanungsbehörde in einem ÖPNV-Bedarfsplan [Infrastrukturbedarfsplan im
Rahmen der Integrierten Verkehrsplanung34] festzulegen“ sind und dass „die Entwicklung der ÖPNV-Netze sowie eine Entlastung vom Straßengüterverkehr insbesondere […] in den Verdichtungsgebieten Vorrang vor den Belangen des motorisierten Individualverkehrs“ haben sollen. Grundsätzlich soll „die sozialverträgliche Verkehrsentwicklung […] die Mobilität aller gesellschaftlichen Gruppen sichern. Dazu
zählen:
•
Verbesserung des ÖPNV-Angebotes als Voraussetzung einer sicheren und
gleichberechtigten Verkehrsteilnahme für alle,
•
stärkere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf kurze Wege zu den Einrichtungen der öffentlichen und privaten Versorgung,
•
benutzergerechter Ausbau des ÖPNV sowie seine Beschleunigung gegenüber
dem Individualverkehr,
•
Verbesserung der Möglichkeiten zum Wechsel zwischen den Verkehrssystemen
an den Haltepunkten des ÖPNV,
•
städtebauliche und verkehrliche Verbesserung der Fuß- und Radwegeverbindungen zu den Haltepunkten des ÖPNV,
• interkommunal
Regionalplan
abgestimmte
Parkraumangebote
und
-beschränkungen.“35
Auf der Ebene der Regionalplanung werden die Grundsätze und allgemeinen Ziele
des Landesentwicklungsprogramms und die Ziele der Landesentwicklungspläne
konkretisiert und ergänzt.36 Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln werden
folgende Ziele für die Entwicklung des ÖPNV beschrieben, die eine bedarfsgerechte
integrierte Planung von Siedlungsentwicklung und ÖPNV-Angebot sowie eine gute
Durchgängigkeit zu den Angeboten angrenzender Kooperationsräume sowie zum
Fernverkehr in den Mittelpunkt stellen:
•
Ziel 1
Die Linien und Netze des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind - bedarfsorientiert - so zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und die sonstigen
Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Köln und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden
können.
33
Land Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/
erarbeitung-des-neuen-lep-nrw.html, Abfragedatum: 25.06.2014.
34
Verabschiedung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP), Teilnetz Schiene, durch den
Landtag NRW im Jahr 2006.
35
LEP NRW, Kapitel D I 2 Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Landes und Verbesserung der
regionalen Verkehrssituation: http://www.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=21178
&fileid=63623&sprachid=1, S.70, Abfragedatum: 20.10.2014.
36
Bezirksregierung Köln: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Textliche Darstellung. Teilabschnitt Region Köln. Stand: November 2009. S.4, Abschnitt A2 (3)1.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
21
•
Ziel 2
Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort entwickelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte
des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen leistungsfähigen
ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit Siedlungsbereiche
über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft werden, ob eine bauliche Entwicklung initiiert werden kann, mit der eine ausreichende Tragfähigkeit für die
Sicherung des Bestandes oder für die Entwicklung einer neuen SPNV/ÖPNVLinie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei
ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten.
•
Ziel 3
Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander
zu verzahnen. Insbesondere zwischen den Verkehrsverbünden VRR und VRS
ist eine enge Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr die erforderliche Durchgängigkeit des ÖPNV-Angebotes
sicherzustellen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Koordination
des ÖPNV-Angebotes in den Grenzbereichen der Verbünde nicht durch tarifliche Benachteiligungen erschwert wird. […]
•
Ziel 4
Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen
Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide eine bestmögliche Attraktivität erreicht bzw. gesichert wird.37
2.7.2
Weitere übergeordnete verkehrliche Fachplanungen
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan Schiene
Im Bau- und Verkehrsausschuss des Landtags wurde im Jahr 2006 „das Einvernehmen zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) und zum Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan (Teil Schiene) hergestellt“ und der „Bedarfsplan Schiene 2006“
für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die behandelten Vorhaben werden in drei Kategorien eingeteilt.
•
Indisponible Vorhaben (die zeitnah zu realisieren sind)
•
Stufe 1 (Vorhaben bis 2015)
•
Stufe 2 (Vorhaben nach 2015; die bei Fortschreibung des Bedarfsplans neu bewertet werden).
Vorhaben der Stufe 2 können bei Vorliegen freier Finanzierungskapazitäten in die
Stufe 1 höher gestuft werden. Hierzu ist das Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss für Bauen und Verkehr im Einzelfall zu regeln.38
Alle zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des kommunalen Schienenverkehrs
sind im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan gemäß ihrer Einordnung aus Landessicht
37
Dito S.131f., Abschnitt, E.2.1.
38
Bezirksregierung Düsseldorf, Beschlussvorlage für den Planungsausschuss vom 07.12.2011:
„Bedarfsplanung im Bereich Verkehr und regionalplanerische Umsetzung“; Anlage 44, PA, TOP
9, S.2. http://www.brd.nrw.de/regionalrat/sitzungen/2011/44PA_TOP9.pdf, Abfragedatum:
29.07.2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
22
dargestellt. Tabelle 2-1 führt die Maßnahmen der verschiedenen Realisierungsstufen in der Stadt Köln auf, die noch zur Umsetzung anstehen.
Indisponible Maßnahmen
Bundesverkehrswegeplanung
Lfd. Nr. Bezeichnung / Streckenendpunkte
Maßnahme
9
Köln – Aachen Grenze D/B
Ausbau
10
Bahnknoten Köln
Ausbau
Indisponible Vorhaben im Netz der DB AG
12
Köln – Düren
Ausbau
13
Köln-Deutz – Troisdorf
Ausbau
14
Köln Trimbornstraße – Au (Sieg)
Ausbau, 1. Stufe
15
Köln-Weiden Bonnstraße – Kerpen-Buir
Ausbau
Indisponible kommunale Vorhaben
36
Bonner Wall – Schönhauser Straße
Neubau, im Bau
37
Breslauer Platz – Marktstraße
Neubau, im Bau
Vorhaben der Stufe 1 im Netz der DB AG
19
Köln Dellbrück – Bergisch Gladbach
Ausbau
20
Köln Frankfurter Straße – Gummersbach
Ausbau
Kommunale Vorhaben der Stufe 1
14
Ollenhauerring – Görlinger-Zentrum
Neubau
Vorhaben der Stufe 2 im Netz der DB AG
51
Köln Hansaring – Kalscheuren
Ausbau
52
Solingen Hbf – Köln-Mülheim
Ausbau
53
Troisdorf – Köln-Wahn
Ausbau
54
Siegen – Köln Hbf
Ausbau
Kommunale Vorhaben der Stufe 2
54
Zündorf Wahner Straße – Ranzeler Straße
Neubau
55
Bonn-Beuel – Zündorf Wahner Straße
Neubau
58
Arnoldshöhe – Marktstraße
Neubau
59
Ost-West-U-Bahn
Neubau
Tabelle 2-1:
Maßnahmen der IGVP und zum Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan
(Teil Schiene) vom 11.05.2006
Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr NRW
Die in der Tabelle 2-1 genannten SPNV-Maßnahmen werden in Kapitel 8.7 für das
Stadtgebiet Köln im Netzzusammenhang dargestellt und konkretisiert.
ÖPNV-Bedarfsplan 2017
Für das Jahr 2017 bereitet das Land Nordrhein-Westfalen die Aufstellung eines
neuen Infrastrukturbedarfsplans vor, der landesweit alle bis 2030 finanzierbaren
Vorhaben des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV und ÖPNV) umfassen soll. Die von der Stadt Köln hierzu angemeldeten Maßnahmen werden neben den bereits auf Grundlage des bisherigen Bedarfsplans begonnenen Projekten
in Kapitel 8.2 aufgeführt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
23
Nahverkehrsplan für den SPNV
Die für den ÖPNV der Stadt Köln relevanten Planungen zum künftigen Angebot im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind im Nahverkehrsplan des Zweckverband
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) enthalten. Die aus Sicht des ÖPNV notwendigen Inhalte des SPNV-Nahverkehrsplanes werden in Kapitel 8.7.2 beschrieben.
2.7.3
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Der ausschließlich behördenverbindliche Flächennutzungsplan (gem. §§ 5–7 Baugesetzbuch) dient der städtebaulichen Zielplanung in Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und stellt die bereits vorhandenen und die längerfristig beabsichtigten
Nutzungen von Grundstücken dar. Bei der Nahverkehrsplanung dient er u.a. zur
Bewertung der Erschließungsqualität des ÖPNV-Netzes und ist ein wichtiges Instrument für eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die dem Prinzip
der Nachhaltigkeit folgt.
Der Flächennutzungsplan weist die Flächen für Bahnanlagen aus, jedoch nicht die
Trassen der Stadtbahn. Der heute gültige Flächennutzungsplan ist seit 1982 wirksam und wurde seitdem kontinuierlich fortgeschrieben.
Bebauungspläne
Nach §§ 8–10 Baugesetzbuch werden für Teile des Stadtgebiets allgemeinverbindliche Bebauungspläne aufgestellt. Diese sind auch im Rahmen der Nahverkehrsplanung von Interesse. So ist es zum Beispiel bei der Gestaltung von Wohngebieten
von Relevanz, die Straßenbreiten für den Busverkehr entsprechend zu dimensionieren und in Bebauungsplänen festzulegen, so dass eine Erschließung zukünftig möglich ist. Dort wo eine Stadtbahnerschließung geplant ist, sollten Trassen in Bebauungsplänen festgelegt und somit gesichert werden.
2.7.4
Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen
Spannungsfeld Stadtplanung, Umwelt- und Klimapolitik
Die Ausführungen in den vorherigen Kapiteln zeigen, dass sich die Nahverkehrsplanung in einem Spannungsfeld zwischen der angestrebten städtebaulichen Entwicklung und den aus den umwelt- und klimapolitischen Zielen abgeleiteten Anforderungen befindet.
Spannungsfeld Fahrgast, Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger
Weiterhin befindet sich die Nahverkehrsplanung in einem Spannungsfeld, bei dem
die Interessen der Fahrgäste, der Verkehrsunternehmen und des Aufgabenträgers
austariert werden müssen. Die Fahrgäste erwarten eine hohe Angebotsqualität und
-quantität. Bei Inanspruchnahme des Angebots geht der Fahrgast mit dem Unternehmen einen Beförderungsvertrag ein. Die Verkehrsunternehmen haben ein hohes
Interesse an einer wirtschaftlichen Ausgestaltung des Angebots und sind über den
Nahverkehrsplan an die Vorgaben des Aufgabenträgers gebunden. Der Aufgabenträger hat das Ziel, die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV zu sichern und trägt daher im Sinne der Daseinsvorsorge eine
24
3. Nahverkehrsplan Köln
Grundlagen
politische Verantwortung gegenüber den Fahrgästen. Dabei muss er eine Abwägung zwischen gewünschtem und finanzierbarem Angebot treffen. Abbildung 2-3
illustriert dieses Spannungsdreieck.
Abbildung 2-3:
Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen
Quelle: Planungsbüro VIA
Spannungsfeld Finanzierung, rechtliche Rahmenbedingungen
Ein weiteres Spannungsfeld liegt in der schwieriger werdenden Finanzierung des
ÖPNV vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks und der sinkenden Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, sich verändernder rechtlicher Rahmenbedingungen und der Ausgestaltung eines attraktiven ÖPNV-Angebots.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
3
25
Bestandsanalysen und Prognosen
Im Folgenden werden die stadtstrukturellen Veränderungen im Hinblick auf Bevölkerung und räumliche Entwicklung sowie die für den ÖPNV relevante räumliche Entwicklung der Wirtschaftsstruktur seit dem Geltungsbeginn des 2. Nahverkehrsplans
im Jahr 2004 bis zum Analysejahr 2014 dargestellt. Ebenso erfolgen Aussagen zur
Mobilität der Kölner Bevölkerung und ein Ausblick auf zu erwartende Veränderungen. Vorab ist festzustellen, dass es im betrachteten Zeitraum keine spürbaren Brüche in den räumlichen Entwicklungen gegeben hat, wenngleich die Wohnbautätigkeit, zum Teil durch Umnutzung ehemals gewerblich genutzter Flächen, in den letzten Jahren intensiviert wurde. Die Prognosen zur weiteren Bevölkerungsentwicklung
Kapitel 3.1 weisen darauf hin, dass die Bedeutung des ÖPNV in Zukunft weiter steigen wird. Das Hauptaugenmerk künftiger Planungen muss daher auf der sukzessiven Weiterentwicklung des bestehenden Angebots, der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten und eines lokal und regional gut vernetzen ÖPNV-Systems liegen.
3.1
Bevölkerung und Raumstruktur
Bevölkerungsentwicklung
Seit dem 31.12.200339 hat sich die Einwohnerzahl der Stadt Köln bis 2014 um 2,3 %
auf 1.044.070 Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz zusammen) erhöht.
Nachrichtliche Ergänzung: Bis 31.12.2015 hat sich die Bevölkerungszahl auf
1.069.192 Personen weiter erhöht und ist damit gegenüber Ende 2003 um 4,8%
gewachsen.
Köln gehört damit weiterhin zu den Großstädten in der Bundesrepublik, deren Bevölkerungsentwicklung durch deutliches Wachstum gekennzeichnet ist. Bereits im
Mai 2010 hatte Köln auch bei den Einwohnern mit Hauptwohnsitz die 1-MillionenGrenze überschritten.
Der Bevölkerungszuwachs resultiert aus einer Bevölkerungsentwicklung, die nahezu
kontinuierlich einen leichten Geburtenüberschuss und Wanderungsgewinne verzeichnet. Ausnahmen stellen nur die Jahre 2005 mit einem Sterbeüberschuss und
2008 mit Wanderungsverlusten dar.40 In den letzten Jahren haben sich die Wanderungsgewinne stetig erhöht.
39
Bezugsjahr des Nahverkehrsplans 2003-2007.
40
2008 erfolgte eine Bereinigung des Melderegisters.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
26
Der Stadtbezirk Mülheim ist weiterhin der bevölkerungsreichste Kölner Stadtbezirk.
Hier sind nur geringfügige Einwohnerzuwächse gegenüber 2003 zu verzeichnen.
Der Stadtbezirk Chorweiler ist der Stadtbezirk mit den wenigsten Einwohnern und
weist zudem den größten relativen Einwohnerverlust unter allen Stadtbezirken auf,
gefolgt vom Stadtbezirk Innenstadt. Die höchsten Einwohnerzuwächse entfallen auf
die Stadtbezirke Kalk, Lindenthal und Nippes (siehe Tabelle 3-2). Die Bevölkerungsveränderungen in der kartografischen Übersicht zeigt Abbildung 3-2.
Stadtbezirk
Einwohner
31.12.2013
Einwohner
31.12.2003
1 Innenstadt
126.187
130.253
-4.066
-3,1%
2 Rodenkirchen
103.207
99.648
3.559
3,6%
3 Lindenthal
144.606
137.437
7.169
5,2%
4 Ehrenfeld
104.984
101.434
3.550
3,5%
5 Nippes
113.487
108.242
5.245
4,8%
80.700
83.552
-2.852
-3,4%
7 Porz
109.827
108.224
1.603
1,5%
8 Kalk
115.301
106.902
8.399
7,9%
9 Mülheim
145.771
144.911
860
0,6%
1.044.070
1.020.603
23.467
2,3%
6 Chorweiler
Stadt Köln
Tabelle 3-1:
Absolute
Veränderung
gegenüber
2003
Relative
Veränderung
gegenüber
2003
Einwohnerentwicklung 2003 - 2013 nach Stadtbezirken, Hauptund Nebenwohnsitz (Stand: jeweils 31.12.)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Eine Übersicht über die Einwohnerdichte und die absoluten Einwohnerzahlen auf
Stadtteilebene liefert Abbildung 3-1.
Demnach haben die linksrheinischen Stadtteile Altstadt/Süd, Altstadt/Nord, Blumenberg, Chorweiler, Ehrenfeld, Klettenberg, Mauenheim, Neuehrenfeld, Neustadt/Nord, Neustadt/Süd, Nippes, Riehl, Seeberg, Sülz und Weidenpesch sowie die
rechtsrheinischen Stadtteile Buchforst, Finkenberg, Höhenberg, HumboldtGremberg, Kalk, Mülheim, Neubrück, Vingst und Zollstock die höchsten Einwohnerdichten. Am geringsten verdichtet sind die im Außenbereich gelegenen Stadtteile
Eil, Flittard, Fühlingen, Godorf, Gremberghoven, Grengel, Hahnwald, Immendorf,
Junkersdorf, Libur, Lind, Marienburg, Merkenich, Müngersdorf, Niehl, Ossendorf,
Rath/Heumar, Rondorf, Wahnheide, Westhoven, Worringen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Abbildung 3-1:
27
Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte der Stadtteile 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die überwiegende Zahl der Kölner Stadtteile wies im letzten Jahrzehnt ein deutliches Bevölkerungswachstum auf. Der Stadtteil Widdersdorf hat den höchsten absoluten und relativen Einwohnerzuwachs seit 2003 aufgrund des verstärkten Zuzugs
junger Familien, insbesondere in das große neue Wohngebiet „Widdersdorf-Süd“ zu
verzeichnen. Merheim weist als weiterer wichtiger Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung die zweitgrößten relativen Einwohnerzuwächse gegenüber 2003 mit über
20% auf (siehe Tabelle 3-2).
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
28
Stadtteil
Einwohner
31.12.2013
Einwohner
31.12.2003
Absolute
Veränderung
gegenüber
2003
Relative
Veränderung
gegenüber
2003
201 Bayenthal
8.714
7.671
1.043
12,0%
205 Zollstock
22.085
20.330
1.755
7,9%
210 Sürth
10.611
9.438
1.173
11,1%
306 Junkersdorf
13.303
11.554
1.749
13,1%
309 Widdersdorf
10.134
6.650
3.484
34,4%
401 Ehrenfeld
36.073
34.125
1.948
5,4%
501 Nippes
34.794
31.642
3.152
9,1%
504 Niehl
19.411
18.046
1.365
7,0%
507 Bilderstöckchen
15.392
14.062
1.330
8,6%
706 Porz
14.536
13.282
1.254
8,6%
802 Kalk
22.802
20.646
2.156
9,5%
803 Vingst
12.825
10.780
2.045
15,9%
805 Ostheim
11.689
10.523
1.166
10,0%
806 Merheim
10.698
8.151
2.547
23,8%
901 Mülheim
41.711
40.614
1.097
2,6%
Tabelle 3-2:
Stadtteile mit Einwohnerzuwächsen über 1.000 Personen zwischen 2003 und 2013 (Stand: jeweils 31.12.)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Der hoch verdichtete Stadtteil Chorweiler hat sowohl absolut als auch relativ die
meisten Einwohner verloren. Neben diesen hat Deutz – Aufgrund städtebaulicher
Umstrukturierungen im Umfeld der Messe hatte Deutz den zweithöchsten absoluten
Einwohnerverlust. Ebenfalls Einwohnerverluste wies im Betrachtungszeitraum der
Stadtteil Stammheim auf.
Stadtteil
Einwohner
31.12.2013
Einwohner
31.12.2003
Absolute
Veränderung
gegenüber
2003
Relative
Veränderung
gegenüber
2003
101 Altstadt-Süd
27.148
27.773
-625
-2,3%
103 Altstadt-Nord
17.700
18.672
-972
-5,5%
104 Neustadt-Nord
28.146
29.050
-904
-3,2%
105 Deutz
15.238
16.394
-1.156
-7,6%
405 Bocklem./Meng.
10.369
10.941
-572
-5,5%
609 Chorweiler
13.070
14.388
-1.318
-10,1%
908 Stammheim
7.437
8.014
-577
-7,8%
Tabelle 3-3:
Stadtteile mit Einwohnerverlusten über 500 Personen zwischen
2003 und 2013 (Stand: jeweils 31.12.)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Abbildung 3-2:
29
Veränderung der Zahl der Einwohner in den Stadtteilen im Zeitraum 2003 bis 2013 (Stand: jeweils 31.12.)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Größere Siedlungseinheiten, die innerhalb eines kurzen Zeitraum entstehen und
gleichartigen Wohnraum anbieten, ziehen nach sich, dass ihre Bewohner Lebensphasen gleichzeitig durchlaufen: Nach der Familienphase ziehen die Heranwachsenden fort, das heißt Bevölkerungszuwachs und Bevölkerungsverlust folgen phasenweise nacheinander. Betroffen von diesem „Ageing in Place – Ageing of the
Place“-Effekt sind zurzeit vor allem Siedlungen, auch Einfamilienhaussiedlungen,
der 1950er/1960er Jahre und Großwohnsiedlungen der 1970/1980er Jahre.41 Für
die ÖPNV-Planung bedeutet dies, dass Prognosen der Einwohnerentwicklung und
Altersstruktur wichtige Hinweise auf die Nachfrageentwicklung geben können und
kleinräumig beobachtet werden sollten.
41
BMVBS (Hrsg.): ÖPNV: Planung für ältere Menschen. Ein Leitfaden für die Praxis. BMVBSOnline-Publikation 09/2010. S. 26.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
30
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Die Bevölkerung Kölns ist seit dem Beschluss des 2. Nahverkehrsplans deutlich
gewachsen. Die festgestellten Einwohnerzuwächse in den allermeisten Kölner
Stadtteilen haben eine erhöhte Auslastung des ÖPNV-Angebots zur Folge.
•
Bei Stadtteilen mit Bevölkerungszuwachs ist es erforderlich zu überprüfen, ob
das ÖPNV-Angebot noch mit dem höheren Nachfragepotenzial in Einklang
steht. Dabei können sich räumlich und hinsichtlich der Bedienungshäufigkeit
Auswirkungen auf das Angebot ergeben.
So führen zum Beispiel Einwohnerzuwächse in Stadtteilen mit einer guten
ÖPNV-Auslastung, wie zum Beispiel in Merheim, (Einzugsbereich der Ost-WestAchse), Ehrenfeld oder Nippes zu einer noch stärkeren Auslastung des ÖPNV.
Einwohnerzuwächse durch großflächige Siedlungserweiterungen im Außenbereich außerhalb von ÖPNV-Achsen wie zum Beispiel in Widdersdorf, wo zu Beginn der Besiedelung lediglich ein Grundangebot geschaffen wurde, fördern zunächst die Nutzung des MIV. Hinsichtlich des neu zu bedienenden Nachfragepotenzials muss das ÖPNV-Angebot durch neue Linien(-führungen) – wie in Widdersdorf bereits geschehen – bzw. langfristig durch mögliche Schienenanbindungen optimiert werden. Bei kleinräumigeren Siedlungserweiterungen wie zum
Beispiel in Lövenich-Nord („Haus Közal“) oder Zollstock („Paul-Nießen-Straße“)
reicht oftmals die Einrichtung einer neuen Haltestelle auf bestehenden Linienwegen.
•
Einwohnerverluste reduzieren das Fahrgastpotenzial in den betroffenen Stadtteilen. Auffällig ist, dass insbesondere die Großwohnsiedlungen der 60er und 70er
Jahre (Chorweiler, Bocklemünd/Mengenich) nennenswerte Einwohnerverluste
zu verzeichnen haben. Diese hoch verdichteten Stadtteile könnten, je nach
räumlichen Voraussetzungen, auch durch gezielte ÖPNV-Maßnahmen, wie zum
Beispiel durch die geplante Stadtbahnverlängerung in Bocklemünd/Mengenich,
wieder durch eine gute ÖPNV-Anbindung an Attraktivität gewinnen.
•
Im Hinblick auf den gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu mehr ÖPNVNutzung ist auch in Gebieten mit heute rückläufigen Einwohnerzahlen mit einer
weiterhin intensiven ÖPNV-Nutzung zu rechnen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
31
Bevölkerungsprognose
Für die nächsten Jahre wird für die Stadt Köln ein deutlicher Anstieg der Bevölkerungszahlen prognostiziert42. Ausgehend von 1.035.268 Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 201343 wird Köln im Jahr 2025 eine Einwohnerzahl von knapp
1.144.200 erreichen. Danach verläuft die Entwicklungskurve flacher, doch es kommen noch einmal rund 42.000 Einwohner hinzu, so dass im Jahr 2040 mit knapp
1.186.500 Einwohnerinnen und Einwohnern zu rechnen ist.
Abbildung 3-3:
Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln bis 2040
(Einwohner mit Hauptwohnsitz)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Als Grund für das Wachstum der Bevölkerung ist vor allem der starke Zuzug in den
letzten Jahren zu sehen. Den Großteil machen Zuziehende aus dem Ausland bzw.
ausländische Zuziehende aus. Hinzu kommt der kontinuierliche Zuzug von Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwerbstätigen, der zumindest in naher Zukunft
anhalten wird. Ein Effekt dieses Zuzugs ist, dass die Alterung der Kölner Bevölkerung im Gegensatz zu vielen Regionen und Städten langsamer verläuft.
Alle Altersgruppen werden bis 2040 zunehmen. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen steigt bis zum Jahr 2040 um rund 13 %. Die Gruppe der 65- bis unter 80Jährigen wächst bis 2025 nur unwesentlich um 0,5 %. Im Zeitraum 2014 bis 2040
wird diese Gruppe aber um ca. 23 % zunehmen. Die stärkste Zunahme verzeichnet
die Gruppe der über 80-Jährigen mit + 62,3 %. Diese Zahlen zeigen, dass es in
Köln nicht nur eine demografisch bedingte Alterung gibt, sondern gleichzeitig auch
Bevölkerungswachstum bei Zunahme des Anteils der Kinder und Jugendlichen. Bis
42
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Bevölkerungsprognose 2040. Köln. 2015. Die
genannten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den Hauptwohnsitz.
43
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Kölner Stadtteilinformationen. Zahlen 2013.
Köln. 2014. S. 5.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
32
2025 bleibt das Durchschnittsalter daher stabil bei 42 Jahren und nimmt dann bis
2040 moderat auf 43,3 Jahre zu.
Einen detaillierten Überblick über die Veränderungen geben Abbildung 3-4, Abbildung 3-5 und Abbildung 3-6.
Abbildung 3-4:
Prognostizierte Veränderungen der Kölner Altersstruktur
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Für die Stadtteile Chorweiler, Roggendorf/Thenhoven sowie den kleinsten Stadtteil
Libur wird zwischen 2011 und 2025 der stärkste Anstieg des Anteils der über 65Jährigen erwartet, und zwar in Chorweiler von 17,1 % auf 27,7 %, in Roggendorf/
Thenhoven von 13,8 % auf 22,2 % und in Libur von 12,5 % auf 22,2 %.44
44
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Abbildung 3-5:
33
Anteil der 65-Jährigen und älter im Jahr 2013 nach Stadtteilen
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
34
Abbildung 3-6:
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Anteil der 65-Jährigen und älter im Jahr 2025 nach Stadtteilen,
Stand: 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
35
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Das für den Planungshorizont des 3. Nahverkehrsplans prognostizierte Wachstum der Bevölkerung führt zu einem ebenso stetigen Anstieg der ÖPNVNachfrage. Um Kapazitätsengpässen im Verlauf der stark nachgefragten Strecken vorzubeugen, sollte ein ständiger Abgleich von Angebot und Nachfrage erfolgen.
•
Sollte sich die Entwicklung hin zum ÖPNV auch aus weiteren Gründen, wie zum
Beispiel aufgrund steigender Energiekosten, aus Klimaschutzgründen oder aufgrund sich wandelnder Mobilitätsstile verstärken, würde sich die durch die demografische Entwicklung bedingte Nachfragesteigerung weiter erhöhen. Dies
macht die Notwendigkeit von Ausbaukonzeptionen für den ÖPNV deutlich.
•
Einige Stadtteile im Außenbereich, die vor allem in den 70er und 80er Jahren
entstanden sind, weisen eine relativ homogene Bevölkerungsstruktur auf und
sind nun stark von demografischen Wandlungsprozessen betroffen. Kurzfristig
sollte dort bei den Anforderungen an den ÖPNV die Nutzergruppe der Senioren
besonders beachtet werden. Hierbei gilt es, Konzeptionen zur Feinerschließung
zu entwickeln, bei denen veränderte Linienführungen (z.B. Quartiersbusse) oder
flexible Bedienungsformen zum Einsatz kommen können. Mittelfristig wird in
diesen Gebieten – gefördert vom gesamtstädtischen Wachstum – ein Verjüngungsprozess einsetzen.
Unterschiede in der räumlichen Verteilung der Altersgruppen
Der Stadtbezirk Chorweiler weist den höchsten Anteil an der altersbedingt ÖPNVaffinen Gruppe der unter 18-Jährigen (Schüler und junge Erwachsene in Ausbildung) auf (siehe Tabelle 3-4). Der Stadtbezirk Innenstadt hat mit Abstand den geringsten Anteil an Einwohnern unter 18 Jahren. Der ÖPNV wird von diesen Nutzern
insbesondere für die Verkehrszwecke Ausbildung und Freizeit genutzt.
Betrachtet man den Anteil der Einwohner in den mittleren Altersklassen zwischen 18
und 65 Jahren, so kehrt sich das Bild um. Hier hat der Stadtbezirk Innenstadt den
größten Anteil. Der Stadtbezirk Chorweiler hat den geringsten Anteil in dieser mittleren Altersklasse. Im unteren Bereich dieser Altersgruppe ist der sich abzeichnende
Wertewandel der jüngeren Erwachsenen weg von festgefügten und MIV-orientierten
Mobilitätsstilen und hin zu mehr öffentlicher Mobilität und spontanerer Verkehrsmittelwahl zu berücksichtigen.45 Hierdurch vergrößern sich auch in dieser Gruppe tendenziell die Potenziale für den ÖPNV. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren in Köln den ÖPNV
ähnlich stark nutzen wie die Altersklasse zwischen 10 und 17 Jahren. Dies könnte
auch ein Resultat des kontinuierlichen Zuzugs von Studenten sein. Erst bei der Altersgruppe ab 25 Jahren nimmt die ÖPNV-Nutzung stärker ab (vgl. Abbildung 3-7).
Den höchsten Anteil an Einwohnern über 65 Jahren hat der Stadtbezirk Rodenkirchen, dicht gefolgt vom Stadtbezirk Porz. Den geringsten Anteil an Einwohnern über
65 Jahren haben die Stadtbezirke Innenstadt und Ehrenfeld.
45
Vgl. Projektpräsentation MID2008 (2010): Alltagsverkehr in Deutschland. Erhebungsmethoden Struktur - Aufkommen - Emissionen - Trends. Berlin. S.37-38, unter http://www.mobilitaet-indeutschland.de/02_MiD2008/publikationen.htm, dort Link zu: Ergebnispräsentation Nutzerworkshop MiD 2008 September 2009 - Fassung März 2010 (pdf), Abfragedatum: 26.06.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
36
Stadtbezirk
Anteil Einwohner
unter 18 Jahren
Anteil Einwohner
zwischen 18 und
65 Jahren
Anteil Einwohner
über 65 Jahren
1 Innenstadt
9,2%
76,6%
14,2%
2 Rodenkirchen
16,1%
63,8%
20,2%
3 Lindenthal
14,6%
67,4%
18,0%
4 Ehrenfeld
15,6%
69,0%
15,4%
5 Nippes
15,6%
66,1%
18,3%
6 Chorweiler
19,0%
61,7%
19,3%
7 Porz
17,0%
62,9%
20,1%
8 Kalk
18,4%
64,2%
17,4%
9 Mülheim
17,2%
64,5%
18,2%
Stadt Köln
15,7%
66,5%
17,8%
Tabelle 3-4:
Altersstruktur der Einwohner in den Stadtbezirken im Jahr 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die Ansprüche, die von den verschiedenen Nutzergruppen an den ÖPNV gestellt
werden, können durchaus zu Zielkonflikten führen. So konkurrieren zum Beispiel
eine den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechende hohe Erschließungsdichte
beim Busnetz und damit verbundene längere Fahrzeiten mit den von Pendlern geforderten direkten, schnellen Verbindungen. Der Ausbau sicherer und barrierefreier
Haltestellen und der Einsatz moderner Fahrzeuge hingegen ist ein Element, das die
Attraktivität nicht nur für Senioren, sondern für alle Fahrgäste steigert.
Mobilität von Senioren
Bundesweit und auch in Köln zeigt sich, dass die ÖPNV-Affinität der Senioren tendenziell zurück geht und Senioren ihre gelernten Mobilitätsmuster auch im Alter beibehalten wollen und werden. Dabei ist die Pkw-Affinität der heutigen und zukünftigen Senioren hoch: Sie besitzen einen Führerschein, verfügen über einen Pkw und
sind daran gewöhnt, ihre Mobilität mit dem Pkw zu realisieren. So werden die Seniorinnen, die traditionell relativ häufig mit Bussen und Bahnen fahren, zwar in ihrer
Anzahl zunehmen, aufgrund der veränderten Verhaltensmuster jedoch zu einem
geringeren Anteil den ÖPNV nutzen.46 Zu bedenken ist aber, dass diese aus den
heutigen Gegebenheiten abgeleitete Prognose durch folgende Faktoren abgeschwächt werden könnte:47
•
Sollten Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren eingeführt werden, ist davon
auszugehen, dass der Anteil älterer und vor allem hochbetagter Menschen mit
Führerschein rückläufig sein wird.
46
Dito
47
BMVBS (Hrsg.): ÖPNV: Planung für ältere Menschen. Ein Leitfaden für die Praxis. BMVBSOnline-Publikation 09/2010. S. 23.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
•
37
Sollten die Kraftstoffpreise weiter steigen und zudem der Anteil älterer Menschen mit geringeren Altersbezügen steigen, kann die Pkw-Mobilität zu einem
Luxus werden, den sich nur noch die solventeren Senioren leisten können.
Abbildung 3-7:
Verkehrsmittelwahl nach Altersgruppen in Köln 2006
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik48
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Auf die besonderen Belange von Senioren und die Möglichkeiten, den ÖPNV für
diese Gruppe attraktiver zu gestalten, sollte verstärkt eingegangen werden. Dazu sollten innerhalb der Stadtbezirke kleinräumige Betrachtungen zur Seniorenmobilität erfolgen, um vor Ort gezielt geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Die Beobachtung des Mobilitätsverhaltens von Senioren sollte vor allem im
Hinblick auf die Entwicklung übergeordneter Rahmenbedingungen (zum Beispiel
Führerscheinverfügbarkeit, verfügbares Einkommen) erfolgen und verstärkt Eingang in die ÖPNV-Planungen finden.49
•
Durch den zurzeit zu beobachtenden Wandel weg von stark MIV-orientierten
Mobilitätsstilen und hin zur stärkeren ÖPNV-Nutzung werden neue Potenziale
für den ÖPNV aktiviert, auf die mit angepassten Angeboten reagiert werden
muss.
48
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis 2025.
S. 22, Abb. 2-13.
49
Das Thema Seniorenmobilität wird in Kapitel 6.1 in Bezug auf die ÖPNV-Erschließung wieder
aufgegriffen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
38
Entwicklung der Schülerzahlen
Jeder Kölner Stadtbezirk ist mit weiterführenden Schulen flächendeckend versorgt.
Diese stellen Ziele der Verkehrsnachfrage dar, die aufgrund der starken ÖPNVOrientierung der Schüler sehr gut in das ÖPNV-System eingebunden sein sollten.
Zunehmende Probleme bereiten dem ÖPNV im Schülerverkehr – neben der immer
noch stark ausgeprägten Frühspitze zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr – auch das
nachmittägliche Verkehrsaufkommen, da die Schulen an unterschiedlichen Wochentagen in zunehmenden Maße nachmittags unterrichten.
Seit der Aufhebung der Schulbezirke 2007 besteht die Möglichkeit, Kinder an
Grundschulen ihrer Wahl anzumelden. Wählen die Eltern einen wohnortfernen
Standort, so legen Grundschulkinder längere Schulwege eventuell auch mit dem
ÖPNV zurück. Aufgrund der zu erwartenden geringen Anzahl dieser Fälle ergeben
sich für den ÖPNV hieraus aber kaum Konsequenzen.50
Tabelle 3-5 führt die Schülerzahlen an weiterführenden Schulen für das Jahr 2013
auf, Abbildung 3-8 zeigt die Schulstandorte der weiterführenden Schulen.
Schüler an…
Stadtbezirk
Hauptschulen
Realschulen
1 Innenstadt
394
2.110
379
7.878
708
11.469
2 Rodenkirchen
288
586
2.696
2.213
153
5.936
3 Lindenthal
264
1.270
0
6.030
1.283
8.847
4 Ehrenfeld
693
1.586
933
1.571
537
5.320
5 Nippes
717
1.221
459
2.230
429
5.056
6 Chorweiler
898
722
1.678
1.998
194
5.490
7 Porz
604
1.800
1.284
2.746
672
7.106
8 Kalk
1.267
1.099
993
1.779
294
5.432
9 Mülheim
971
2.003
3.160
3.522
714
10.370
Stadt Köln
6.096
12.397
11.582
29.967
4.984
65.026
Tabelle 3-5:
50
Gesamtschulen
Gymnasien
Förderschulen
Schülerzahlen an weiterführenden Schulen im Jahr 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik.
Summe
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Abbildung 3-8:
Standorte der weiterführenden Schulen in Köln, Stand: 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
39
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
40
Die Entwicklung der Schülerzahlen bzw. die Auswirkungen auf den ÖPNV werden in
den nächsten Jahren durch folgende Rahmenbedingungen beeinflusst:
•
Das ab 2008 höhere Niveau der Geburtenzahlen51
•
Der Ausbau des Nachmittagsunterrichts an weiterführenden Schulen
•
Der doppelte Abiturjahrgang 2013 (Auswirkung des G8-Abiturs) durch im Folgesemester erhöhte Studierendenzahlen
•
Der Ausbau der Offenen Ganztagsschule: Im Schuljahr 2014 stehen den Kölner
Schülerinnen und Schülern 26.500 Plätze für Grund- und Förderschüler zur Verfügung.52
•
Die Aufhebung der Schulbezirke 2007. Seitdem besteht die Möglichkeit, Kinder
an Grundschulen ihrer Wahl anzumelden, wenn dort noch Plätze frei sind. Eltern
wählen jedoch weiterhin in der Regel die wohnortnahe Schule.
Entwicklung der Schülerzahlen in den Stadtbezirken53
Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen auf der Ebene der Stadtbezirke,
werden folgende zusätzliche bzw. abweichende Entwicklungen prognostiziert:
•
Stadtbezirk 1, Innenstadt: Wie in Abbildung 3-9 dargestellt, wird das Schulangebot des Stadtbezirkes Innenstadt auch von Schülerinnen und Schülern gewählt, die nicht in der Innenstadt wohnen. Begründet werden kann dies durch
das differenzierte Angebot an Schulen und die gute Verkehrsanbindung der Innenstadt an die übrigen Stadtbezirke. Entsprechend hoch ist auch die Auslastung des ÖPNV durch Schülerverkehrsströme in die Innenstadt.
Im Sekundarbereich sind zur Kapazitätserweiterung Baumaßnahmen an den
Gymnasien zur Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs vorgesehen. Es
gibt jedoch noch keine geeigneten Standorte im Stadtbezirk, so dass der Bau
oder Ausbau der Gymnasien in anderen Stadtbezirken als mögliche Alternative
hierzu angesehen wird.
•
Stadtbezirk 2, Rodenkirchen: Die Entwicklung der Schülerzahlen muss im
Zusammenhang mit der Entwicklung geplanter Wohnbaugebiete gesehen
werden, insbesondere der Wohnbaumaßnahmen im Sürther Feld, in Marienburg
und in Zollstock. Zur Aufstockung der Kapazitäten für die Sekundarstufe I wird
das Schulreservegrundstück im Sürther Feld als Grundstück für eine drei- bis
vierzügige Sekundarstufe mit Oberstufe diskutiert. Im Falle einer Realisierung
einer solchen Maßnahme wären entsprechende Anpassungen im ÖPNV-Netz
vorzunehmen.
•
Stadtbezirk 3, Lindenthal: Ergänzend beeinflusst wird die Steigerung der
Schülerzahlen von der Entwicklung geplanter Wohnbau und/oder
Sanierungsgebiete. Als Baumaßnahme für die Sekundarstufe ist vorrangig die
Erweiterung bestehender Gymnasien vorgesehen. Daneben ist an der
Zusetraße in Lövenich der Neubau eines Gymnasiums geplant. Leider mangelt
es an geeigneten Grundstücken für weitere Schulstandorte in Lindenthal. Dies
hat Auswirkungen auf die ohnehin schon hohe Nachfrage nach ÖPNVAngeboten im Schülerverkehr zwischen den Stadtbezirken 2, 3 und 4.
51
Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2012.
52
Vgl. http://www.gruenekoeln.de/ratsfraktion/26500-ogs-plaetze-ab-sommer-2014-2500-plaetzewerden-zugesetzt.html, Abfragedatum: 26.06.2014.
53
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Abbildung 3-9:
•
41
Schülerströme zu weiterführenden Schulen des Stadtbezirks 1,
Innenstadt, Stand: 2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stadtbezirk 4, Ehrenfeld: Die Zahl der Schüler in diesem Stadtbezirk wird
aufgrund der Erhöhung der Einwohnerzahlen steigen. Diese Tendenz wird durch
die Entwicklung geplanter Wohnungsbauprojekte im Stadtteil Ehrenfeld
verstärkt. Baumaßnahmen sind im Sekundarbereich zur Kapazitätserweiterung
an den Gymnasien und Gesamtschulen zur Deckung des mittel- und
langfristigen Bedarfs vorgesehen, so dass davon auszugehen ist, dass sich die
bisherigen Verkehrsströme intensivieren. Zusätzlich ist der Bau von zwei neuen
Gesamtschulen im Vogelsanger Girlitzweg sowie auf dem Heliosgelände
geplant. Während das Heliosgelände bereits hervorragend an den ÖPNV
angebunden ist, wird die Anbindung des neuen Schulstandortsd Girlitzweg
zusätzlichen ÖPNV-Bedarf auslösen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
42
•
Stadtbezirk 5, Nippes: Die Steigerung der Schülerzahl liegt auch in der
Realisierung weiterer geplanter Wohnbau- und/oder Sanierungsgebiete,
insbesondere in den Stadtteilen Nippes, Weidenpesch, Bilderstöckchen und
Niehl, begründet. Die Gesamtschule Nippes wurde Anfang 2013 nach Longerich
in die Paul-Humburg-Straße verlagert. Die ÖPNV-Anbindung ist hier vorhanden.
Mittelfristig soll die Schule in einen Neubau in der Ossietzkystraße umziehen.
Dieser Standort ist zurzeit nicht optimal erschlossen. Weiterhin ist der Neubau
einer weiterführenden Schule am Standort Schmiedegasse angedacht.
•
Stadtbezirk 6, Chorweiler: Aufgrund der insgesamt rückläufigen
Geburtenzahlen in diesem Stadtbezirk wird sich dies auf die erwarteten
Schülerzahlen auswirken. Größere Wohnungsbauvorhaben sind aktuell nicht in
Planung. Das ÖPNV-Angebot für den Schülerverkehr reicht dementsprechend
aus.
•
Stadtbezirk 7, Porz: Die Schülerzahlen im Stadtbezirk Porz werden mittelfristig
durch die Planungen zur Schaffung neuen Wohnraums steigen. Insbesondere in
der Sekundarstufe 2 ist dann mit einer stärkeren Auslastung der ÖPNV-Linien im
Stadtbezirk zu rechnen.
•
Stadtbezirk 8, Kalk: Im Sekundarbereich I fehlen aufgrund intensiver
Wohnungsbaumaßnahmen langfristig Schülerplätze in einer Größenordnung
von mindestens drei bis vier Zügen an Gymnasien und der Gesamtschule,
bedingt auch an Realschulen, während an den Hauptschulen Überhänge in
ähnlicher Größenordnung erwartet werden. Hierdurch ist mit einer stärkeren
Auslastung des ÖPNV in die angrenzenden Stadtbezirke zu rechnen.
•
Stadtbezirk 9, Mülheim: Aufgrund der Planung neuer Wohnbau- und/oder
Sanierungsgebiete werden die Schülerzahlen wachsen. Grundsätzlich sollte hier
– wie in anderen Stadtbezirken – dafür geworben werden, wohnortnahe Schulen
zu wählen. Damit könnten Schulstandorte in anderen Stadtteilen, insbesondere
weiterführende Schulen in der Innenstadt entlastet werden54, was auch
unmittelbare Auswirkungen auf die Auslastung des ÖPNV hätte.
•
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Die Entscheidungsfindung für oder gegen den Ausbau einer Schule oder einen
neuen Schulstandort – insbesondere für die Sekundarstufe – muss aus ÖPNVSicht mit einer integrierten Betrachtung des vorhandenen ÖPNV-Angebots einhergehen. Standorte an leistungsfähigen ÖPNV-Achsen sollten grundsätzlich
favorisiert werden.
•
Die Einrichtung neuer Sekundar- und Gesamtschulen wird die Anforderungen an
das ÖPNV-System weiter verändern. Auch hier sollten frühzeitig Informationen
zwischen Schulträgern, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen kommuniziert werden, um nachfragegerechte Angebote bereitstellen zu können.
•
Die Anforderungen des Schülerverkehrs an das ÖPNV-System sind sehr differenziert und können nur dann optimal erfüllt werden, wenn eine enge Abstimmung zwischen den Schulen bzw. dem Schulträger und den Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger sicher gestellt ist. Dies betrifft Informationen über
das Stundenraster der einzelnen Schulen und dessen Veränderung zu Beginn
der jeweiligen Schuljahre. Daher ist eine institutionalisierte Kommunikationsstruktur, so wie sie bereits von der KVB aufgebaut wurde, unabdingbar.
54
Stadt Köln, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011.Köln. 2011.
S. 157.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
43
Wohnbauflächenentwicklung
Die Wohnbauflächenentwicklung und die damit verbundene zukünftige Bevölkerungsverteilung sind als Quellen der Verkehrsnachfrage wichtige Einflussgrößen für
den Bedarf an ÖPNV-Angeboten. Eine vollständige Darstellung der Flächenpotenziale, die im städtischen Wohnungsbauprogramm verzeichnet sind, zeigt Abbildung
3-10.
Im Kernstadtbereich werden zurzeit größere Bauprojekte auf dem Clouth-Gelände in
Nippes (1000 Wohneinheiten), Düsseldorfer Straße, Kabellager (610 Wohneinheiten) und dem ehemaligen CFK-Gelände in Kalk (500 Wohneinheiten) umgesetzt.
Als größere Bauprojekte in Randlagen werden unter anderem Wohnbebauungen im
Waldbadviertel Langendahlweg in Ostheim (640 Wohneinheiten) und in der Gaedestraße, Marienburg (500 Wohneinheiten) aktuell realisiert.
Größere Gebiete mit Wohnbauflächenpotenzial in Randlagen sind unter anderem
Zündorf-Süd (2.000 Wohneinheiten), Rondorf-Nordwest und Sürther Feld II und III
(insgesamt 675 Wohneinheiten).
Als größere potenzielle Wohnbauflächen im Kernstadtbereich sind das Euroforum
Nord in Mülheim (350 Wohneinheiten) zu nennen. Eine Übersicht der Wohnbauprojekte in Realisierung und weiterer Wohnungsbaupotenziale in den Stadtbezirken
zeigen Abbildung 3-10 und Abbildung 3-11.
Des Weiteren sind perspektivisch folgende Flächen, die noch nicht im Wohnungsbauprogramm 2015 enthalten sind, in einem größeren Umfang für eine Wohnbebauung vorgesehen: Helios-Gelände (Ehrenfeld), Butzweilerhof (südlich Ikea), Mülheim-Süd (ehemaliges KHD-Gelände), Parkstadt Süd (ESIE) und Deutzer Hafen.
44
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Abbildung 3-10: Wohnungsbaupotenziale in Köln gemäß Wohnungsbauprogramm
2015, Stand: September 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die meisten Vorhaben in Realisierung befinden sich im Stadtbezirk Rodenkirchen,
gefolgt von Lindenthal und Kalk. Der Stadtbezirk mit den meisten Wohnungsbaupotentialen ist Porz, gefolgt von Rodenkirchen und Mülheim.
Insgesamt überwiegt der Geschosswohnungsbau gegenüber dem Einfamilienhausbau. Auf gesamtstädtischer Ebene können im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2015 Wohneinheiten im Umfang von rund 22.000 aktiviert werden, von denen sich die Hälfte derzeit in Realisierung befindet (vgl. Tabelle 3-6).
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
45
Anzahl
Wohneinheiten
6.500
6.000
Einfamilienhäuser
5.500
Geschosswohnungen
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal
1
2
Gesamt
Po ten zial
Gesamt
Realisierung
Po ten zial
Gesamt
Realisierung
Po ten zial
Realisierung
Gesamt
Po ten zial
Gesamt
Realisierung
Po ten zial
Realisierung
Gesamt
Po ten zial
Realisierung
Gesamt
Po ten zial
Gesamt
Realisierung
Po ten zial
Realisierung
Gesamt
Po ten zial
0
Realisierung
500
Eh ren feld
Nippes
Chorweiler
Po rz
Kalk
Mülh eim
4
5
6
7
8
9
3
Abbildung 3-11: Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupotenziale in
den einzelnen Stadtbezirken, Stand: September 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Status
Stadt Köln
Tabelle 3-6:
Geschoss- Einfamilien- Wohneinheiten
wohnungen
häuser
gesamt
Realisierung
9.350
1.814
11.164
Potenzial
6.210
4.669
10.879
Gesamt
15.560
6.483
22.043
Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupotenziale im
gesamten Stadtgebiet, Stand: September 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Hinzu kommen aufgrund von Erfahrungswerten Nachverdichtungsvorhaben ohne
Planungserfordernis im Siedlungs-Innenbereich von jährlich rd. 800 Wohneinheiten,
so dass die bislang bekannten Flächenpotenziale Raum für insgesamt 31.200 Wohnungen bieten – gegenüber einem Gesamtwohnungsbedarf, der auf Grundlage der
Bevölkerungsprognose bis 2029 mit rd. 66.000 Wohnungen berechnet wurde. Im
Rahmen der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen werden daher
zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau auf Kölner Stadtgebiet und in den angrenzenden Umlandgemeinden gesucht, wobei insbesondere die geplanten Netzerweiterungen des schienengebundenen ÖPNV (siehe Kapitel 8.2) Suchräume für
weitere Flächenpotentiale eröffnen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
46
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Die Realisierung von Wohnbaumaßnahmen im Einzugsgebiet des ÖPNV sichert
und stärkt die Nachfrage vorhandener ÖPNV-Angebote. Weitere Wohnbaumaßnahmen, insbesondere im Zuge bereits heute stark nachgefragter Strecken (z.B.
in den Stadtteilen Brück, Kalk, Merheim und Ostheim im Zuge der Linien der
Ost-West-Achse oder in Rodenkirchen im Zuge der Linie 16) erfordern gegebenenfalls den Ausbau der Kapazitäten.
•
Die Mobilisierung von Wohnungsbauflächen außerhalb bestehender Schienenstrecken (z.B. Zündorf-Süd, Sürther Feld) sollte mit einer integrierten ÖPNVPlanung einhergehen. Neue Wohngebiete benötigen frühzeitig eine gute ÖPNVErschließung, so dass den Bewohnern geeignete und attraktive Alternativen
zum MIV zur Verfügung stehen.
3.2
Wirtschaftsstruktur
Gewerbeflächenentwicklung
Neben der Wohnbauflächenentwicklung ist die Entwicklung von Gewerbeflächen für
die Nahverkehrsplanung von besonderer Bedeutung, da dies ebenfalls wichtige Ziele der ÖPNV-Nutzer sind. Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept der Stadt Köln
werden die geplanten Gewerbe- und Industriegebiete aufgeführt. Eine vollständige
Darstellung der Gewerbeflächenpotenziale in Köln zeigt Abbildung 3-13.
Die größten Gewerbeflächenpotenziale befinden sich im Stadtbezirk Nippes. Mit
41 ha stellt der Industriepark Köln-Nord hier das größte einzelne Gewerbegebiet
dar. Vergleichsweise kleine Flächen befinden sich im Stadtbezirk Lindenthal (TechnologiePark Köln; TPK Braunsfeld), Innenstadt (Messekreisel, Brügelmann) und
Kalk (Wilhelm-Griesinger-Str.). Größere Bauprojekte sind unter anderem das Industriegebiet ROW/Basell im Bezirk Rodenkirchen (11,8 ha), das Gewerbegebiet Marsdorf/Westfälische Allee II.BA im Bezirk Lindenthal (8,9 ha).
Hektar
50
43,0
40,6
Gewerbef läche
in Hektar
40
30
26,3
20
17,0
13,0
8,8
10
3,5
3,4
0,4
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenf eld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Abbildung 3-12: Gewerbeflächen nach Gewerbeflächenbereitstellungskonzept in
den Stadtbezirken, Stand: September 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
47
Abbildung 3-13: Gewerbeflächenpotenzial nach Gewerbeflächenbereitstellungskonzept, Stand: September 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
48
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Für die Vermarktung von Gewerbeflächen ist eine gute Erreichbarkeit auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln wünschenswert. Insbesondere neue Gewerbeflächen in den Außenbereichen sind häufig nicht unmittelbar an den ÖPNV und mit
einigen Ausnahmen – wie zum Beispiel dem Airport Business Park in Gremberghoven – nicht immer an schnelle ÖPNV-Linien und einen gut erreichbaren
SPNV angebunden. Zu nennen wären zum Beispiel Flächen in Feldkassel,
Meschenich oder Niehl. Für diese Fälle können neben einer Einbindung in das
Busnetz auch innovative intermodale Konzepte mit Fahrrad im Nachtransport
von den Haltepunkten des Schienenverkehrs eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung bieten. Solche Konzepte sollten parallel mit der Entwicklung der Gewerbeflächen umgesetzt werden.
•
Ebenfalls wünschenswert sind kreative Finanzierungslösungen für leistungsfähige ÖPNV-Anbindungen unter Beteiligung der nutznießenden Gewerbebetriebe.
Prominentes Beispiel ist die Erweiterung der Stadtbahnlinie 5 zur Erschließung
des Gewerbegebiets Am Butzweilerhof, an der sich die ansässigen Unternehmen mit rund 5 Mio € beteiligt haben. Aber auch die (Mit-)Finanzierung von Betriebskosten, z.B. über den Abschluss von JobTicket-Verträgen, oder die Finanzierung notwendiger Infrastruktur kann einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten ÖPNV-Anbindung von Gewerbegebieten darstellen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Köln und ihre
neun Stadtbezirke wurde im Oktober 2010 den politischen Gremien zur Beratung
vorgelegt und in den Stadtbezirken diskutiert. Am 17.12.2013 hat der Rat das Konzept als „städtebauliches Entwicklungskonzept" nach dem Baugesetzbuch beschlossen.55
Hauptziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ist es, die vorhandenen Geschäftszentren zu stärken und die wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zu sichern. Weitere Ziele sind die Förderung der
Attraktivität der Kölner City, die Stärkung der Geschäftszentren in den einzelnen
Stadtbezirken, eine Steuerung der Ansiedlungen vor allem großer Einzelhandelsbetriebe sowie die Berücksichtigung der Entwicklungen im Einzelhandel und die Einbeziehung der Folgen des demografischen Wandels.
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
Da die Erreichbarkeit von Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen in den
Stadtbezirks- und Stadtteilzentren auch für nicht motorisierte Bürger gesichert und
attraktiv gestaltet werden soll, sind im ÖPNV-Netz entsprechend ausgestaltete und
möglichst umsteigefreie Verbindungen vorzusehen. Insbesondere sollte eine schnelle und möglichst umsteigefreie Erreichbarkeit der Bezirkszentren aus den einzelnen
Stadtteilen gewährleistet werden.
55
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/versorgung/einzelhandels-undzentrenkonzept, Abfragedatum: 04.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
3.3
49
Mobilität
Verkehrsaufkommen im Personenverkehr
Zwischen 2001 und 2006 wurden in allen Kölner Stadtbezirken schriftliche Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung im KONTIV56
Design durchgeführt. 27.000 Personen haben sich an der Erhebung beteiligt. Aufgrund der Stichprobengröße sind die Ergebnisse auch auf der Ebene der Stadtteile
repräsentativ. Die Erhebungen geben Aufschluss über die Anzahl der Wege, deren
Zwecke, die Ziele und die benutzten Verkehrsmittel.57 Die Ergebnisse der zu drei
Zeitpunkten durchgeführten Befragungen wurden anschließend auf den Einwohnerstand 31.12.2006 hochgerechnet, so dass zu diesem Stichtag ein umfangreiches
Bild über das Verkehrsverhalten der Kölner Bürgerinnen und Bürger vorliegt.
Repräsentative Daten auf dieser kleinräumigen Ebene werden wegen des erheblichen Aufwandes nur in großen Zeitabständen erhoben. Neuere Daten, die sich
ebenfalls stadtteilscharf auswerten lassen, werden daher erst in den nächsten Jahren nach Auswertung der aktuell durchgeführten Umfrage zur Mobilität in Deutschland (MID) verfügbar sein, an der sich die Stadt Köln mit dem Ziel einer Vergrößerung der Datenbasis finanziell beteiligt. Weil sich die Bewohnerstrukturen und deren
grundsätzliches Verkehrsverhalten in den Stadtteilen nur langfristig ändern, ist davon auszugehen, dass sich aus den verfügbaren Daten von 2006 weiterhin grundsätzliche Tendenzaussagen ableiten lassen.
Insgesamt legt die Kölner Bevölkerung pro Tag etwa 3,52 Mio. Wege zurück. Davon
werden ca. 1,46 Mio. Wege (43 %) mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV),
857.000 Wege (24 %) zu Fuß, 745.000 Wege (21 %) mit dem ÖPNV, 426.000 Wege (12 %) mit dem Fahrrad und 25.000 Wege (1 %) mit sonstigen Verkehrsmitteln
zurückgelegt. Berücksichtigt wurde hierbei das Hauptverkehrsmittel, mit dem der
größte Teil des Wegs zurückgelegt wurde (vgl. Abbildung 3-14).
Der ÖPNV-Anteil in Köln liegt mit 21 % in etwa auf gleicher Höhe mit Hamburg
(21 %), Düsseldorf (21 %), Stuttgart (22 %), Frankfurt am Main (23 %) und Hannover (23 %). Im Vergleich zu 1982 konnte der ÖPNV-Anteil in Köln um drei Prozent58
punkte gesteigert werden.
Abbildung 3-14: Verkehrsmittelwahl in Köln 2006
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
56
Zur Methodik vgl. infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft/Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: KONTIV 2001. Kontinuierliche Erhebung zum Verkehrsverhalten - Methodenstudie - Projektnummer 70.631/2000 im Forschungsprogramm Stadtverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bonn, Berlin. 2001.
57
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025.
Köln.
58
Dito, S. 16.
50
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
Verkehrsmittelwahl in den Stadtteilen
Die höchsten ÖPNV-Anteile auf Stadtteilebene werden von den Bewohnern Höhenbergs (31%) und Weidenpeschs (30%) erreicht. Beide Stadtteile verfügen über eine
leistungsfähige Stadtbahnanbindung in das Zentrum. Gleichzeitig ist der Anteil der
Fahrradnutzer gering. Die Innenstadtbewohner nutzen trotz des hervorragenden
Angebots den ÖPNV weniger häufig (Anteile je nach Stadtteil 22 bis 24 %), da dort
mehr Aktivitäten im Nahbereich liegen und somit mehr Wege zu Fuß oder mit dem
Fahrrad zurückgelegt werden.
In Abbildung 3-15 sind die ÖPNV-Anteile aller Stadtteile dargestellt. Es lässt sich
erkennen, dass die ÖPNV-Anteile in den Stadtteilen mit Schienenanschluss (SBahn oder Stadtbahn) überwiegend höher sind als in den Stadtteilen, die nur von
Bussen erschlossen werden.
Abbildung 3-15: ÖPNV-Anteile der Einwohner 2006 nach Stadtteilen
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
51
Mit Anteilen von unter 15 % nutzen die Bewohner der im Außenbereich gelegenen
Stadtteile Hahnwald (8 %), Godorf (10 %), Esch/Auweiler und Rath/Heumar (jeweils
11 %) den ÖPNV am seltensten. Neben Godorf und Rath/Heumar finden sich mit
Junkersdorf und Rodenkirchen noch zwei weitere Stadtteile mit Stadtbahnanschluss
in der Gruppe mit den niedrigsten ÖPNV-Anteilen. In den meisten Stadtteilen, deren
ÖPNV-Anteile unter 15 % liegen, hat der MIV mit einem Anteil von über 60% eine
hohe Bedeutung.
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Ein Vergleich der Modal-Split-Anteile aus 1982 und 2006 zeigt, dass die in den
letzten 20 bis 30 Jahren durchgeführten Maßnahmen zur Attraktivierung des
ÖPNV mit einer tatsächlich erhöhten Nutzung einhergehen. Wenn der ÖPNVAnteil weiter gesteigert werden soll, muss auch in Zukunft in das ÖPNV-Angebot
investiert werden.
•
Auffällig ist die starke Konzentration der intensiven ÖPNV-Nutzung in den Korridoren Deutz-Mülheim, Deutz-Buchforst-Buchheim, Deutz-Kalk-HöhenbergMerheim sowie Weidenpesch-Nippes. Die Nachfrage korrespondiert hier mit
dem vorhandenen Angebot. Im Kapitel Auslastung und Kapazitäten (Kapitel 5.6)
wird die Nachfrage explizit mit dem vorhandenen Angebot verglichen.
•
Die im südlichen Korridor Bayenthal-Raderberg-Marienburg-Raderthal und weiter in Richtung Rodenkirchen ermittelten niedrigen ÖPNV-Anteile dürften sich
mittelfristig mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn erhöhen.
•
Auffällig ist, dass der ÖPNV-Anteil in zentral gelegenen Stadtteilen mit hohem
Radverkehrsanteil, wie z.B. Ehrenfeld, Sülz und Klettenberg, keine Spitzenwerte
erreicht. Demnach besteht eine gewisse Konkurrenzsituation zwischen ÖPNVund Fahrradnutzung, so dass dort der Druck auf die bereitstehenden Kapazitäten möglicherweise gemindert ist.
•
Für andere Stadtteile mit niedrigem ÖPNV-Anteil, wie zum Beispiel im Kölner
Nordwesten, muss im Rahmen von Nutzen-Kosten-Betrachtungen geprüft werden, ob der Anschluss dieser Gebiete an den leistungsfähigen Schienenverkehr
eine signifikante Steigerung des ÖPNV-Anteils ergeben kann.
•
Es wird empfohlen, spätestens 2016, also zehn Jahre nach der letzten Befragung, wiederum eine repräsentative Erhebung des Verkehrsverhaltens durchzuführen, um aktuelle Planungsgrundlagen zu erhalten.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
52
Stadt-Umland-Verflechtungen
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Köln nahm zwischen 2003
und 2013 um rund 46.000 auf ca. 499.000 zu. Die Zahl der Binnenpendler – Beschäftigte, die in Köln wohnen und arbeiten nahm mit ca. 13.400 leicht zu. Die Zahl
der Ein- und Auspendler hat sich deutlich um 57.300 erhöht.
1997
2003
2010
2013
Veränderung
2003-2013
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
432.112
452.782
462.582
498.905
10,2 %
Binnenpendler
248.290
243.224
238.652
256.642
5,5 %
Einpendler
183.822
209.558
223.930
239.540
14,3 %
Auspendler
61.864
79.001
95.489
106.319
34,6 %
Pendlersaldo
121.958
130.557
128.441
133.221
2,0 %
Tabelle 3-7:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Pendler 1997, 2003,
2010 und 2013, Stand: jeweils 30.06.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Aus dem Rhein-Erft-Kreis kommen die mit Abstand meisten Einpendler, sehr starke
Pendlerströme kommen ebenfalls aus dem Rhein-Sieg-Kreis und dem RheinischBergischen Kreis. Allein diese drei Kreise sind die Quelle von knapp der Hälfte des
gesamten Einpendleraufkommens.
Beim Anteil der Auspendler aus Köln liegt ebenfalls der Rhein-Erft-Kreis an der
Spitze, gefolgt von Bonn und Düsseldorf sowie Leverkusen und dem RheinischBergischen Kreis. Auffällig bei den Auspendlern ist somit die starke Pendlerachse in
Richtung Düsseldorf (einschließlich Leverkusen), die insgesamt etwa ein Viertel
aller Auspendler einschließt.
Tabelle 3-8 gibt einen Überblick über die einzelnen Ein- und Auspendlerströme ab
0,5 %. Grau markiert sind alle Verkehrsströme mit einem Anteil ab 5 %.
Herkunfts-/Zielort
Einpendler
Auspendler
Aachen (Städteregion)
1,8%
1,6%
Bonn (Stadt)
4,0%
9,9%
Dortmund (Stadt)
0,5%
0,5%
Duisburg (Stadt)
0,6%
0,7%
Düren
2,5%
1,3%
Düsseldorf (Stadt)
2,5%
9,7%
Essen (Stadt)
0,8%
1,4%
Euskirchen
3,4%
1,2%
Heinsberg
0,6%
0,2%
Leverkusen (Stadt)
4,2%
8,2%
Mettmann
2,2%
3,4%
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
53
Mönchengladbach (Stadt)
0,6%
0,6%
Oberbergischer Kreis
2,3%
1,5%
Remscheid (Stadt)
0,3%
0,6%
Rhein-Erft-Kreis
23,8%
17,0%
Rheinisch-Bergischer Kreis
10,4%
8,0%
3,9%
4,3%
Rhein-Sieg-Kreis
13,9%
6,8%
Solingen (Stadt)
0,7%
0,6%
Viersen
0,5%
0,5%
Wuppertal (Stadt)
0,8%
1,1%
Herkunfts-/Zielort
Einpendler
Auspendler
Rhein-Kreis Neuss
Außerhalb NRW
Tabelle 3-8:
14,4%
16,3%
Herkunfts- und Zielorte der Kölner Ein-/Auspendler ab einem Anteil
von 0,5 %, hervorgehobenen sind Werte über 5 %
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung
•
Seit 1997 haben die Pendlerverflechtungen mit dem Umland deutlich zugenommen. Für eine Entlastung der Straßen in Köln ist somit ein gut ausgebautes regionales Schienenverkehrsnetz entscheidend.
•
Die Leistungsfähigkeit des Regionalverkehrs hängt in hohem Maße von einer
angemessenen Infrastruktur ab. Daher ist vor dem Hintergrund des auch in Zukunft zu bewältigenden Pendleraufkommens der Ausbau des Bahnknotens Köln
einschließlich der Zulaufstrecken aus der Region für ein funktionsfähiges integriertes Verkehrssystem unabdingbar. Insofern kommt den Ausbauplänen des
Zweckverbands Nahverkehr Rheinland für das Schienennetz 2030 mit der geplanten S-Bahn-Westspange sowie der Integration weiterer Strecken in das SBahnnetz Köln ein hoher Stellenwert zu.
•
Entscheidend für den Nahverkehr in der Stadt Köln ist insbesondere der weitere
Ausbau leistungsfähiger Verknüpfungen zwischen regionalem und lokalem
ÖPNV. Attraktive intermodale Angebote (Park+Ride, Bike+Ride) sowie überzeugende Tarifangebote wie Job- und Semester-Ticket fördern in Verbindung mit
einem guten Leistungsangebot zusätzlich den Umstieg vom MIV auf öffentliche
Verkehrsmittel.
•
Neben den traditionell starken Einpendlerströmen sollten bei künftigen Planungen auch das gestiegene Auspendleraufkommen in die Region stärker berücksichtigt werden. Dabei sollte im Stadtgebiet auf eine gute Verknüpfung mit dem
Regionalverkehr stadtauswärts geachtet werden. Dies betrifft insbesondere den
Auspendlerkorridor in Richtung Leverkusen/Düsseldorf und die Verkehre in den
Rhein-Erft-Kreis.
3. Nahverkehrsplan Köln
Bestandsanalysen und Prognosen
54
3.4
Fazit
Die Analyse von Bevölkerungs-, Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie der Mobilität
der Kölner Bevölkerung hat folgende Besonderheiten ergeben:
•
Köln ist aufgrund des kontinuierlichen Zuzugs von Studenten, Auszubildenden
und jungen Erwerbstätigen eine bis 2040 weiter wachsende Stadt, deren Bevölkerungszahl insbesondere bis 2025 stark ansteigen wird. Daher ist in den
nächsten Jahren mit einer stetig steigenden Nachfrage beim lokalen ÖPNV zu
rechnen.
•
Durch den demografischen Wandel und das Altern von ortsansässigen Bevölkerungsteilen in gleichzeitig erbauten Siedlungseinheiten leben in einigen Stadtteilen bereits überdurchschnittlich viele Senioren. Weitere Stadtteile werden diesem Trend absehbar folgen. Daher sollten Konzepte erarbeitet werden, die die
spezifischen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe im Kontext der generellen
Ansprüche an das ÖPNV-System berücksichtigen.
•
Das Ausweisen neuer Wohngebiete und Gewerbeflächen auch in den Außenbereichen der Stadt wird die Verkehrsnachfrage auf einem insgesamt hohen Niveau halten. Für den ÖPNV erfordert die Ausweisung neuer Standorte zum einen die Bereitstellung leistungsfähiger Kapazitäten sowohl für den innerstädtischen als auch für den Stadt-Umland-Verkehr und zum anderen ein regelmäßiges Anpassungserfordernis der Linienführungen, Betriebszeiten und Taktangebote. Dies sollte auch in Zukunft durch Überprüfungen und Überplanungen der
teilräumlichen Busnetze erfolgen.
•
Der Nachfragedruck auf das ÖPNV-System wird durch den seit einigen Jahren
zu beobachtenden Wandel der Mobilitätsstile verstärkt. Besonders im städtischen Umfeld gilt für junge Leute zunehmend eine Abkehr vom MIV-orientierten
Mobilitätsstil hin zu einer sehr flexiblen, situationsspezifischen Verkehrsmittelwahl, bei der auch der ÖPNV einen hohen Stellenwert hat. Diese Orientierung
dürfte sich zukünftig auch vermehrt in den mittleren Altersgruppen wiederfinden.
Dies verstärkt die Nachfrage nach ÖPNV-Angeboten weiter.
•
Vor dem Hintergrund steigender Fahrgastzahlen und zunehmend wahrgenommener Kapazitätsengpässe sollten bei der Entwicklung von Angebotskonzepten
vielfältige Lösungswege geprüft werden. Dies betrifft die Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten, mögliche Maßnahmen im Liniennetz, den Ausbau der Verknüpfungen des lokalen ÖPNV-Systems mit dem SPNV sowie die verstärkte Integration des Fahrradverkehrs als Ergänzung zum ÖPNV.
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003-2014
4
55
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
Im Folgenden wird dargestellt, mit welchen Maßnahmen das Kölner ÖPNV-System
seit der Beschlussfassung des zweiten Nahverkehrsplans bis zum Jahr 2014 (nachrichtlich ergänzt um das Jahr 2015) optimiert wurde, um anschließend den Ausbaustand und die notwendigen Vorhaben zu seiner Weiterentwicklung zu beschreiben.
Das Angebot wurde nachfragegerecht nach den Vorgaben des zweiten Nahverkehrsplans sowie im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanungen weiter entwickelt. Die wesentlichen Maßnahmen werden nachfolgend für die Stadtbahn und den
Busbereich getrennt dargestellt. Veränderungen der Fahrzeiten oder Fahrplanlagen
ohne strukturelle Relevanz für das ÖPNV-Angebot werden nicht gesondert dokumentiert.
4.1
Maßnahmen im Stadtbahnnetz
Im Folgenden werden die Veränderungen im Kölner Stadtbahnnetz sowie langfristige Umleitungsmaßnahmen seit dem Fahrplanwechsel am 13.06.200459 dargestellt.
In den Berichtszeitraum fällt eine Neuordnung des Liniennetzes mit der Integration
der ehemaligen „Decklinien“ 6, 8, 17 und 19 in die „Stammlinien“ 15, 7/9 und 18
nach baustellenbedingter Streckensperrung zwischen „Breslauer Platz/Hbf“ und
„Dom/Hbf“.
Im Zeitraum 2004 bis 2006 wurden die Haltestellen „Poststraße“, „Neumarkt“, „Appellhofplatz (Breite Straße)“ und „Dom/Hbf“ des zentralen Innenstadttunnels barrierefrei umgebaut. Neben dem niveaugleichen Ein- und Ausstieg erbrachte der Umbau an den stark frequentierten Haltestellen gleichzeitig eine Reduzierung der Aufenthaltszeiten60. Der barrierefreie Umbau und teilweise Neubau der Stadtbahnhaltestelle „Ebertplatz“ fand zwischen April 2008 und Januar 2009 statt. Seitdem kann
zwischen den dort verkehrenden Hoch- und Niederflurlinien barrierefrei umgestiegen werden.
Als Neubaumaßnahme im Stadtbahnbereich wurde im Dezember 2010 der 1,8 km
lange Streckenabschnitt „Rektor-Klein-Straße“ – „Sparkasse am Butzweilerhof“ nach
zehnmonatiger Bauzeit eröffnet. Das Projekt wurde im Rahmen einer öffentlichprivaten Partnerschaft realisiert. Zugleich wurden weite Abschnitte der Linie 5 im
Bereich Neuehrenfeld im Zuge der Iltisstraße nach Stadtbahnstandard barrierefrei
umgebaut. Ebenso erfolgte mit dem Umbau der Stadtbahnlinie 12 in den Jahren
2006 und 2007 auf dem Höninger Weg die vorläufige Vollendung des niederflurigen
Ausbaus des Liniennetzes gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2001.
Durch den Ausbau der Linie 5 und ihre Verlängerung zum Gewerbegebiet Am
Butzweilerhof wurde in den Jahren 2010 und 2011 die letzte traditionelle Straßenbahnstrecke für das Hochflurnetz umgebaut. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle „Margaretastraße“ erfolgte im Jahr 2012, die Haltestelle „Liebigstraße“ wurde
2013 und die Haltestelle „Gutenbergstraße“ wurde 2014 umgebaut.
Im Sommer 2006 wurde rechtzeitig vor Beginn der Fußball-WM der Ausbau der
Stadtbahnlinie 1 vollendet. Die Verlängerung der Linie 1 um ca. 0,9 km über die
bisherige Endhaltestelle „Weiden Schulstraße“ hinaus bis zur neuen Verknüpfungshaltestelle „Weiden West“, verbindet nun die westlichen Stadtgrenze mit dem Zentrum Kölns und darüber hinaus über die Stadtgrenze im Osten mit Bergisch Glad59
Der 2. Nahverkehrsplan 2003-2007 basierte auf dem Verkehrsangebot des Fahrplans 2004.
60
So konnte am Neumarkt eine Einsparung von sieben Sekunden pro Aufenthalt empirisch nachgewiesen werden. Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, eigene Erhebung.
56
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
bach-Bensberg. Mit der Inbetriebnahme eines neuen P+R-Platzes und der Verknüpfung mit den S-Bahnlinien S 12 und S 13 an der Haltestelle „Weiden West“ wurde
eine attraktive Umsteigemöglichkeit für Pendler geschaffen.
Bereits im Sommer 2004 erfolgte beim SPNV mit Inbetriebnahme der Flughafenanbindung eine Umstrukturierung des S-Bahn-Verkehrs im südlichen rechtsrheinischen Bereich. Die Anbindung des Flughafens erfolgte seither von der Linie S 13
und der Linie RE 8, die Linie S 12 wurde von Düren kommend über Porz (Rhein) in
Richtung Hennef/Sieg – Au/Sieg verlängert und der S-Bahn-Haltepunkt „AirportBusinesspark“ neu eröffnet. In diesem Zusammenhang wurde auch das Busnetz
angepasst.
Seit Ende 2012 werden einzelne Abschnitte der Nord-Süd-Stadtbahn schrittweise in
Betrieb gesetzt. Zunächst der nördliche Ast mit der Linie 5 und den neuen U-BahnHaltestellen „Rathaus“ und „Heumarkt“, ab Dezember 2015 auch der südliche Ast
mit der Linie 17 und den neuen U-Bahn-Haltestellen „Severinstraße“, „Kartäuserhof“, „Chlodwigplatz“ sowie „Bonner Wall“.
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2005
11.12.2005 In der Zeit mit dem höchsten Schülerverkehrsaufkommen Verlängerung von drei Fahrten der Linie 3 über die Haltestelle „Holweide Vischeringstraße“ hinaus bis „Thielenbruch“ in den Mittagsstunden; zur
finanziellen Kompensation dieser Maßnahme Beginn des durchgehenden Betriebs der Linie 3 bis Thielenbruch am Nachmittag ca. 20 Minuten später sowie Wegfall der bislang eingesetzten unveröffentlichten
Schülerfahrt
11.12.2005 Stärkere Nachfrageorientierung beim Einsatz der Verstärkerlinie 8:
• Verkehr nachmittags ab bzw. zur Universität fast ausschließlich bis
bzw. ab Bf Deutz/Messe
• bedarfsorientierte Einschränkung der nachmittäglichen Betriebszeiten um eine Stunde
• von Porz in Richtung Innenstadt nur noch fünf Fahrten in der Morgenspitze; Wegfall der Fahrten in die Gegenrichtung sowie aller bisherigen Fahrten am Nachmittag
• zusätzliche Fahrt in der nachmittäglichen Schülerspitze zwischen
Neumarkt und Porz Markt ohne Fahrplanveröffentlichung
11.12.2005 Umstellung der Linien 12 und 15 in Fahrtrichtung Norden vor 6:00 Uhr
auf einen 20-Minuten-Grundtakt (zum Teil durch Ausfahrten aus dem
Betriebshof ab Ebertplatz in Richtung Norden verdichtet) mit gemeinsamem 10-Minuten-Takt auf der Ringstrecke; am Ebertplatz Rendezvous der Linie 15 mit der Linie 18 zum Umstieg jeweils in beide Richtungen sowie bessere Vertaktung der Linie 12 und 15 durch geringfügige Zeitlagenveränderung in Fahrtrichtung Süden im frühmorgendlichen 20-Minuten-Takt
11.12.2005 An Samstagen aufgrund der verlängerten Ladenöffnungszeiten und
der damit verbundenen veränderten Nachfrage zur Entlastung der Linie 18 auf der Luxemburger Straße Verlängerung des Einsatzes der
Linie 19 bis nach 20:00 Uhr und entsprechend späterer Einsatz der Linie 17
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003-2014
57
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2006
01.06.2006 Inbetriebnahme der Verlängerung der Linie 1 über die bisherige Endhaltestelle „Weiden Schulstraße“ hinaus bis zur neuen Verknüpfungshaltestelle „Weiden West“ sowie Inbetriebnahme eines neuen P+RPlatzes, dort Verknüpfung mit den S-Bahnlinien S 12 und S 13
16.10.2006 Baubeginn des Ausbaus der Strecke der Linie 12 auf dem Höninger
Weg zwischen Eifelplatz und Südfriedhof entsprechend dem Niederflur-Stadtbahnkonzept; Neubau von sechs Haltestellen unter Wegfall
der Haltestelle „Kalscheurer Weg“
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2007
Nach dem Prinzip „Eine Strecke, eine Linie“ werden die Verstärker-Linien 6, 8 und
17/19 unter vollständiger Beibehaltung des Fahrplanangebots in die Linien 15, 7/9
und 18 integriert. Die Verstärker-Liniennummern entfallen.
Erweiterung des Rendezvous-Systems: Nach dem Vorbild des bisherigen Nachtverkehrs wird ab 05.08.2007 zusätzlich in den Zeitbereichen täglich von ca.
23:00 Uhr bis Betriebsende sowie sonn- und feiertags morgens von Betriebsbeginn
bis ca. 9:00 Uhr ein Rendezvous-System eingeführt. In diesen Zeiten verkehren alle
Bahnlinien im 30-Minuten-Takt. Im Rendezvous-System treffen sich mehrere Linien
an Rendezvous-Punkten wie z. B. dem Neumarkt zu aufeinander abgestimmten
Abfahrtzeiten und bieten einen Umstieg untereinander. Von nahezu jeder Abfahrthaltestelle kann nahezu jede Zielhaltestelle im Kölner Stadtbahnnetz mit komfortablen Umstiegen erreicht werden.
Weitere Änderungen:
05.08.2007 Anpassung des Fahrplankonzepts der Linie 7 im Rahmen des neuen
Rendezvous-Systems ab ca. 23:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis
ca. 9:00 Uhr mit Aufteilung der Linie in zwei Teilstrecken (Frechen Köln-Innenstadt sowie Köln-Innenstadt - Köln-Zündorf) zur Verbesserung der Anschlüsse; im Abendverkehr im Rahmen des RendezvousSystems bis Betriebsschluss durchgängiger 30-Minuten-Takt nach
Frechen
05.08.2007 Während der Zeiten des Rendezvous-Systems Einrichtung von Kurzfahrten auf der Linie 16 zwischen „Ubierring“ und „Reichenspergerplatz“, die als Linie 18 weiter bis „Buchheim Herler Straße“ verkehren
(Linienwechsler)
16.08.2007 Inbetriebnahme der umgebauten Stadtbahnstrecke der Linie 12 auf
dem Hönninger Weg; bei den Nachtfahrten an Wochenenden sowie
vor Feiertagen Verlängerung der Fahrten der Linie 12 über die Haltestelle „Ebertplatz“ bis „Niehl“
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2008
14.12.2008 Aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Bereich der Ringe Verstärkung der Linie 15 von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag
sowie vor Feiertagen im späten Abendverkehr sowie im Nachtverkehr;
hierdurch zwischen „Wilhelm-Sollmann-Straße“ und „Ubierring“ Verdoppelung des Angebotes in den genannten Zeiten
14.12.2008 Nachfragegerechte Anpassung des Angebots auf der Linie 18 am
Sonntagabend zwischen den Haltestellen „Klettenbergpark“ und
„Buchheim Herler Straße“; zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr wird dort
auch ein 15-Minuten-Takt angeboten
58
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2009
13.12.2009 Im späten Abendverkehr und im Nachtverkehr sowie sonntagmorgens
Anpassung des Rendezvous-Systems: aufgrund der geringen Nachfrage Wegfall des gesicherten Anschlusses von der Ost-West-Achse
zur Linie 3 Richtung „Thielenbruch“ an der Haltestelle Bf Deutz/ LANXESS arena (die Fahrt von der Ost-West-Achse in Richtung Buchforst
erfolgt nun über einen Umstieg in Kalk auf die Linie 159)
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2010
12.12.2010 Inbetriebnahme der Verlängerung der Linie 5 ab der Haltestelle „Rektor-Klein-Straße“ ins Gewerbegebiet/Medienzentrum Am Butzweilerhof
über die neuen Haltestellen „Alter Flughafen Butzweilerhof“, „IKEA Am
Butzweilerhof“ bis zur neuen Endhaltestelle „Sparkasse Am Butzweilerhof“; Wegfall der bisherigen Endhaltestelle „Ossendorf“;darüber hinaus Zusammenlegung der Haltestellen „Takuplatz“ und „Lenauplatz“
zur neuen Haltestelle „Lenauplatz“ in Höhe Hosterstraße sowie Inbetriebnahme der barrierefrei ausgebauten Haltestellen „Lenauplatz“, „Iltisstraße“ und „Rektor-Klein-Straße“
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2011
11.12.2011 Wieder-Inbetriebnahme der umgebauten Haltestelle „Breslauer
Platz/Hbf“ für die Linien 5, 16 und 18 als erste Haltestelle im Zuge der
Nord-Süd Stadtbahn
11.12.2011 Ausweitung des Nachtverkehrs, 1. Stufe: In den Nächten von Freitag
auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor jedem Feiertag ab 1:00
Uhr durchgängiger 30-Minuten-Takt („NachtTakt“) der Stadtbahnen auf
Kölner Stadtgebiet (Ausnahmen: Linie 13 sowie Abschnitte Moltkestraße – Frechen der Linie 7 und Niehl – Merkenich der Linie 12) (siehe
Kapitel 8.1.1)
11.12.2011 Erweiterung des 10-Minuten-Taktes auf der Linie 13 montags bis freitags von ca. 18:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2012
09.12.2012 Teilinbetriebnahme Nord der Nord-Süd Stadtbahn, 1. Stufe: Inbetriebnahme der Haltestelle „Rathaus“; die Linie 5 verkehrt nun zwischen
„Rathaus“ und „Sparkasse Am Butzweilerhof“, die Teilstrecke Breslauer Platz – Reichenspergerplatz wird nicht mehr bedient
09.12.2012 Ausweitung des Nachtverkehrs, 2. Stufe: In den Nächten von Freitag
auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor jedem Feiertag erfolgt eine bedarfsgerechte Verdichtung des Stadtbahnverkehrs zwischen
23:00 Uhr und 1:00 Uhr (siehe Kapitel 8.1.2)
09.12.2012 In Abstimmung mit der Stadt Frechen werden Fahrten der Linie 7 zwischen Neumarkt und Frechen in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen um 2:00 Uhr, 3:00 Uhr
und 4:00 Uhr angeboten. Dafür entfallen die Fahrten der Buslinie 136
ab 3:00 Uhr
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003-2014
59
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2013
15.12.2013 Teilinbetriebnahme Nord der Nord-Süd Stadtbahn, 2. Stufe: Inbetriebnahme der Haltestelle „Heumarkt“; die Linie 5 verkehrt nun zwischen
„Heumarkt“ und „Sparkasse Am Butzweilerhof“; hierdurch Verknüpfung
zur Ost-West-Achse
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2014
14.12.2014 Freitags und samstags bis ca. 23:30 Uhr Verdichtung des Fahrplantakts der Linie 18 zwischen den Haltestellen „Klettenbergpark“ und
„Hürth-Hermülheim“ auf einen 15-Minuten-Takt
Nachrichtliche Ergänzung: Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2015
13.12.2015 Teilinbetriebnahme Süd der Nord-Süd-Stadtbahn, mit der die unterirdischen Haltestellen Severinstraße, Kartäuserhof, Chlodwigplatz sowie
Bonner Wall in Betrieb genommen werden. Die neue Linie 17 verkehrt
zwischen der Severinstraße und Rodenkirchen, in der Hauptverkehrszeit bis Sürth.
4.2
Maßnahmen im Busnetz
Im Zeitraum vom Sommer 2004 bis zum Jahr 2014 wurden die Planungsteilräume
Linksrheinisch Nord, Rechtsrheinisch Nord sowie Linksrheinisch Süd nach dem jeweils aktuellen Bedarf überplant und umstrukturiert. Des Weiteren wurde das
Busangebot im Bereich zwischen dem Porzer Südwesten und der Gemeinde Niederkassel (in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis) überplant und die Linienführungen im Bereich Wahn/Wahnheide/Lind nach erfolgtem Bau der Nordanbindung
des Bahnhofs Wahn angepasst. Darüber hinaus standen im gesamten Netz Verbesserungen der Erschließung von bestehenden und neuen Wohn- und Gewerbegebieten durch die Einrichtung neuer Haltestellen, die Modifikation von Linienwegen
sowie die Optimierung von Anschlüssen im Vordergrund.
Leistungsminderungen wurden nur in wenigen Fällen punktuell aufgrund schwacher
Nachfrage umgesetzt.
Die neu eingeführten Angebote „Unibuslinie“ 142, „Opernbus-Linie“ 190, Linie 158
zu den Merheimer Kliniken sowie Leistungsausweitungen auf den Linien 130 und
131 abends unterliegen dem Vorbehalt ihres wirtschaftlichen Erfolgs.
Ebenso erfolgte eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bedarfsgesteuerten Angebote im TaxiBus- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr.
Neben der Auflistung der relevanten Maßnahmen bei den lokalen Buslinien werden
im Folgenden auch Änderungen bei den interlokalen Buslinien dargestellt, sofern
das Kölner Bedienungsgebiet betroffen ist.
Änderungen im Busnetz ab Sommer 2004
17.07.2004 Einstellung der Linie 152E zwischen Edmund-Rumpler-Straße und
Steinstraße S-Bahn im Zuge der Inbetriebnahme des SBahnhaltepunkts Airport-Business-Park
26.07.2004 Einrichtung der neuen Haltestelle „Vitalisstraße Nord" der Linie 137
30.08.2004 Probeweise Einrichtung der TaxiBus-Linie 185 zwischen Porz/Urbach
und Wahn/Wahnheide zunächst für ein Jahr
60
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
12.12.2004 Umbenennung der Haltestelle „Vitalisstraße" in „Vitalisstraße Süd“ der
Linien 141/143, um Verwechslungen zur Haltestelle der Linie 137 auszuschließen
12.12.2004 Einrichtung der Haltestelle „Gunther-Plüschow-Straße" der Linien 139
und 148 zur Erschließung der dort angesiedelten Caritas-Werkstätten
sowie Verbesserung der Umsteigezeiten bei der Linie 139 am Bahnhof
Longerich (Verknüpfung mit der S 11)
12.12.2004 Einrichtung der Haltestelle „Eddaweg" auf der Linie 155 zur Anbindung
eines neuen Seniorenzentrums auf der Sigwinstraße
Änderungen im Busnetz im Jahr 2005
11.12.2005 Bessere Erschließung des Rheinauhafens durch einen neuen Linienweg der Linie 106 ab Chlodwigplatz über Ubierring und Rheinufer und
weiter zum Heumarkt; Einrichtung der neuen Haltestellen „Schokoladenmuseum“ und „Rheinauhafen“
11.12.2005 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Käthe-Paulus-Straße" der Linien
139 und 148 sowie Zusammenfassung der gering frequentierten Haltestellen „Melli-Beese-Straße“ und „Richard-Byrd-Straße“ an einen neuen Standort mit der Bezeichnung „Richard-Byrd-Straße“
11.12.2005 Dauerhaft veränderter Linienweg der Linie 150 über Auenweg, Opladener Straße, Justinianstraße aufgrund des Umbaus im Bereich
Deutz/Koelnmesse, Taktverlängerung auf 30-Minuten durch den längeren Linienweg
11.12.2005 Durchführung der Kurzfahrten der Linie 153 täglich ab ca. 21:30 Uhr
zwischen Bf Deutz/Koelnarena und Gremberg nur noch in der Hauptnachfragerichtung ab Bf Deutz/Koelnarena
11.12.2005 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Porz-Langel Süd“ auf der Linie
164 (sowie 501) zwischen „Porz-Langel Kirche“ und „Lülsdorf Nord“
11.12.2005 Bedienung der TaxiBus-Linie 185 aufgrund der geringen Nachfrage –
bei gleichbleibendem Angebot – durch ein Taxi-Unternehmen; Überführung des Probebetriebs in das Regelangebot
11.12.2005 Die Linien SB 31 und SB 42 entfallen. Das Angebot zwischen Bensberg und Köln Hbf. wird in die neue Linie SB 40 überführt.
Änderungen im Busnetz im Jahr 2006
01.04.2006 Aufgabe der Bedienung der Haltestelle „Frachtzentrum" am Flughafen
durch die Linie 161 aufgrund neuer Durchfahrtbeschränkungen
10.12.2006 Umsetzung des überplanten Busnetzes Linksrheinisch Nord:
Verkürzung der Linie 120 auf den Abschnitt Roggendorf – Chorweiler,
geänderte Linienführung in Worringen und dadurch Wegfall der Haltestelle „Grimlinghauser Weg“ sowie Neueinrichtung der Haltestellen
„Ramrather Weg“, „Wiedenfelder Weg“ und „Friedhof Worringen“ (letztere nur in Richtung Chorweiler)
Veränderung des Linienwegs der Linie 121 in Mauenheim durch Übernahme eines Streckenastes der Linie 137 über „Trifelsstraße“, „Geldernstraße/Parkgürtel“ und „Bergstraße“; Einstellung der Bedienung
zwischen „Longerich, Dädalusring“ und „Neusser Straße/Gürtel“
abends und sonntags; nachfragegerechte Anpassung der Bedienung
des Gewerbegebiets Feldkassel sowie Ausdehnung des 20-MinutenTaktes bis zum Mittag
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003-2014
61
Einrichtung der neuen Linie 122 Pesch – Chorweiler – Weidenpesch
im 30- bzw. 20-Minuten-Takt unter Übernahme des Linienabschnitts
Weidenpesch – Chorweiler von der Linie 120, Ausrichtung der Anschlüsse von Pesch und Seeberg auf die S-Bahn in Chorweiler
Straffung der Führung der Linie 125 in Pesch durch Wegfall der Schleife im Gewerbegebiet Pesch außerhalb des Berufsverkehrs; Wegfall
der Fahrten abends zwischen Sinnersdorf und Esch sowie lastrichtungsbezogene Anschlussoptimierung zwischen Weiler und Chorweiler
(S); Verknüpfung im Abendverkehr mit der Linie 126 an der Haltestelle
„Chorbuschstraße“ in Esch
Rücknahme der Bedienung der Linie 126 im Abendverkehr zwischen
Chorweiler und Esch; Verknüpfung im Abendverkehr mit der Linie 125
an der Haltestelle „Chorbuschstraße“ in Esch
Die Linie 134 entfällt: Der Streckenabschnitt zwischen Niehl und Neusser Straße/Gürtel wird von der Linie 147, der Streckenabschnitt zwischen Neusser Str./Gürtel und Ebertplatz von der Linie 140 übernommen. Damit Verdichtung des Angebots zwischen Bilderstöckchen und
„Neusser Straße/Gürtel“ auf einen 20-Minuten-Takt
Wegfall der Linie 137 „Neusser Straße/Gürtel“ – „Braunsfeld“ und Ersatz durch die Linien 121 (s.o.) und 140 (Verknüpfung mit dem Teilast
Nippes – Ebertplatz an der Haltestelle „Neusser Straße/Gürtel“)
Wegfall des Linienabschnitts der Linie 147 östlich der Neusser Straße
und Bedienung der dortigen Haltestellen „Beuelsweg“, „SchneiderClaus-Straße“ und „Kuenstraße“ durch die neue Anruf-Sammel-TaxiLinie 186 zu und von den Stadtbahn-Haltestellen auf der Neusser
Straße
10.12.2006 Auf Betreiben der Stadt Frechen wird eine neue Linie 965 eingeführt,
die den Stadtteil Grube Carl sowie das Gewerbegebiet Frechen, Europaallee mit dem Verknüpfungspunkt Weiden West verbindet.
Änderungen im Busnetz im Jahr 2007
05.08.2007 Zusätzliche Fahrt der Linie 122 samstags ab Pesch nach Chorweiler,
um auf die erweiterten Öffnungszeiten des City-Centers Chorweiler zu
reagieren
05.08.2007 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Indianapolis-Straße" auf der Linie
145, um das Neubaugebiet in Widdersdorf–Nord besser zu erschließen
09.12.2007 Zusätzliche Spätfahrt der Linie 145 von Bocklemünd und Weiden in
Richtung Widdersdorf
09.12.2007 Zusätzliche Frühfahrt auf der TaxiBus-Linie 186
Änderungen im Busnetz im Jahr 2008
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 werden Änderungen im Busnetz des Teilraums Rechtsrheinisch Nord umgesetzt. Des Weiteren erfolgen zusätzliche kleinere
Netzanpassungen in den nördlichen Stadtteilen.
14.12.2008 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Im Wichemshof" auf der Linie 120
in Fahrtrichtung Further Straße zur besseren Erschließung des angrenzenden Wohngebiets
14.12.2008 Einführung eines einheitlichen Fahrwegs im Gewerbegebiet Feldkassel
bei der Linie 121. Die Haltestellen „Marconistraße“, „Marconistraße
Ost“ und „Morsestraße“ werden nur noch in dieser Reihenfolge angefahren.
62
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
14.12.2008 Einrichtung eines Stadtbahnvorlaufbetriebs für die Linie 5 zwischen
Ossendorf und der neuen IKEA-Filiale mit der Endstelle „IKEA am
Butzweilerhof“ durch die Linie 127, die mit einem Großteil der Fahrten
über Ossendorf hinaus verlängert wird
14.12.2008 Anpassung der Fahrten der Linie 135 freitags und samstags an die
geänderten Öffnungszeiten von IKEA Godorf
14.12.2008 Direkte Führung der Linie 139 von der Haltestelle „Am Coloneum" zum
Bf. Longerich über die neu ausgebaute „Alte Escher Straße“, hierdurch
Wegfall der Schleifenfahrt über die Haltestellen „Militärringstraße" und
„Richard-Byrd-Straße" sowie hierdurch bedingt umfangreiche Fahrplanänderungen
Im Zusammenhang der veränderten Straßeninfrastruktur Änderung der
Fahrtrichtung in der Richard-Byrd-Straße auf der Linie 148 mit neuer
Endstelle in der Richard-Byrd-Straße
14.12.2008 Nachfragegerechte Reduzierung des Angebots auf der Linie 141 zwischen Weiden und Junkersdorf im Frühverkehr am Wochenende, dafür
zusätzliche Fahrt auf der Linie 143
14.12.2008 Wegfall der Stichfahrt zur Haltestelle „Tanzbrunnen" auf der Linie 150
sowie Fahrplananpassungen aufgrund der veränderten Situation an
der Endstelle „Bf Deutz/Messe“
14.12.2008 Umsetzung der Maßnahmen im Busnetz Rechtrheinisch Nord:
Verlängerung der Linie 157 bis „Aeltgen-Dünwald-Straße“ montags bis
samstags im Tagesverkehr, hierdurch Herstellung umsteigefreier Verbindungen zwischen Merheim/Holweide und Höhenhaus/Dünnwald
sowie besserer Anschluss der Stadtteile Höhenhaus und Dünnwald an
die S 11; Herstellung eines 10-Minuten-Taktes zwischen Dünnwald
und Höhenhaus ab der Haltestelle „Sigwinstraße“ durch Überlagerung
der Linien 155 und 157
Anpassung der Linie 155 an das neue Bedienungskonzept der Linie
157 durch Rücknahme der Verdichterfahrten zur Haltestelle „Birkenweg“
Ersatz der Linie 158 durch die neue TaxiBus-Linie 187 Neubrück –
Friedhof Lehmbacher Weg – Brück mit gleichem Leistungsumfang
Einrichtung einer TaxiBus-Linie 188 zur Erschließung des Germanenviertels zwischen „Bf Deutz/LANXESS arena“ und „Gebrüder-CoblenzStraße“ montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr
14.12.2008 Wegfall der Haltestelle „Terminal 2" der Linie 161 aufgrund von Anforderungen des Flughafens Köln/Bonn
14.12.2008 Einrichtung der Nachtlinie N26 zwischen Breslauer Platz/Hbf und
Wermelskirchen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis
Änderungen im Busnetz im Jahr 2009
26.10.2009 Einführung einer neuen Verstärkungslinie 149 für die Linie 145 auf der
Relation Weiden – Lövenich – Widdersdorf zur Erschließung des Neubaugebiets Widdersdorf-Süd (Haltestellen „Zur Abtei“, „Zum Neuen
Kreuz“, „Rosmarinweg“, „Palmenhof“), hierdurch Schaffung eines 10Minuten-Taktes montags bis freitags zu den Hauptverkehrszeiten morgens und ab mittags sowie eines 15-Minuten-Taktes an Samstagen bis
ca. 19:15 Uhr;
Ergänzende Bedienung des Wohngebiets Widdersdorf-Süd durch die
REVG-Linie 962 in und aus Richtung Bocklemünd
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003-2014
63
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurde die so genannte „Unibuslinie“ eingeführt. Des Weiteren erfolgte erstmals eine Busanbindung des Klinikgeländes in
Köln-Merheim. In Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis wurde das Busangebot im Porzer Südwesten neu geordnet.
13.12.2009 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Habichtstraße“ für die Linien 131
und 132 zwischen „Rondorf“ und „Lerchenweg“
13.12.2009 Einführung der „Unibuslinie“ 142 Weißhausstraße – Universität – Ehrenfeld – Nippes, Merheimer Platz als neue Direktverbindung von Ehrenfeld und Nippes zur Universität und den Verwaltungszentren im Bereich der Luxemburger Straße durch Verlängerung/Veränderung der
bisherigen Linie 142; Rücknahme des Streckenabschnitts Friesenplatz
– Innere Kanalstraße mit den Haltestellen „Friesenplatz“, „Bismarckstraße“ und „Albrecht-Dürer-Platz“; Ausweitung des Angebots samstags bis ca. 18:30 Uhr
13.12.2009 Führung der Linie 157 durch das neue Wohngebiet „Merheimer Gärten“ mit einer neuen Haltestelle „Hopfenstraße“ und Verlegung der Haltestelle „Ostmerheimer Straße“
13.12.2009 Einführung der neuen Linie 158 zur besseren Erschließung der LVRKlinik und der Städtischen Kliniken Köln-Merheim im 30-Minuten-Takt
mit Anschluss an die Stadtbahnlinie 1, Einrichtung der neuen Haltestellen „Klinikum Merheim“ und „LVR-Klinik“
13.12.2009 Zusammenführung der Linien 163, 504 und 550 (Relation Wahn –
Libur - Ranzel - Niederkassel – Bonn) zu einer durchgehenden Linie
163/550 im 20-Minuten-Takt montags bis freitags, sonst 30- bzw. 60Minuten-Takt mit Spätabfahrt ab Wahn S-Bahn am Wochenende; hierdurch optimierte S-Bahn-Anschlüsse; Linienwechsel an der
Stadt-/Kreisgrenze ohne Umsteigenotwendigkeit
Zusammenführung der Linien 164 und 501 (Relation Wahn – Zündorf Niederkassel – Siegburg) zu einer durchgehenden Linie 164/501 im
20-Minuten-Grundtakt montags bis freitags mit lastrichtungsbezogener
Verstärkung zwischen Lülsdorf und Wahn zu einem 10-Minuten-Takt,
sonst 15-/30- bzw. 60-Minuten-Takt mit Spätabfahrt ab Wahn S-Bahn
am Wochenende; hierdurch optimierte S-Bahn-Anschlüsse; Linienwechsel an der Stadt-/Kreisgrenze ohne Umsteigenotwendigkeit
Mit der Neuorganisation der Linien im Raum Wahn Wegfall der TaxiBus-Linie 184
Änderungen im Busnetz im Jahr 2010
25.10.2010 Einrichtung einer Anbindung des Bereichs Mülheim, Schanzenstraße
für den Zeitraum des Ersatzspielbetriebs der Oper im Palladium durch
die „Opernbus-Linie“ 190 im Ringverkehr ab „Wiener Platz“ über „Bf
Mülheim“ und die neuen Haltestellen „Carlswerkstraße“, „Oper im Palladium“, „Schanzenstraße“ zurück zum „Wiener Platz“; Angebot: tagsüber 20-Minuten-Takt, abends und am Wochenende 30-Minuten-Takt,
zusätzliche Fahrten vor (am Wochenende) sowie nach (täglich) Veranstaltungsende der Oper
Im Rahmen der Überprüfung des Busnetzes Linksrheinisch Mitte wurde eine Neuorganisation des Busverkehrs im Gewerbegebiet Am Butzweilerhof umgesetzt.
12.12.2010 Mit Inbetriebnahme der verlängerten Stadtbahnlinie 5 Zusammenführung der Linien 127 und 148 zur neuen Linie 127 Longerich – Pesch –
Bocklemünd/Mengenich – Gewerbegebiet Am Butzweilerhof – Bilderstöckchen – Nippes – Ebertplatz; Wegfall der Bedienung des Ab-
64
12.12.2010
12.12.2010
12.12.2010
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3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
schnitts „Ossendorf“ (ehemalige Endstelle Linie 5) – „IKEA Am Butzweilerhof“ der Linie 127 sowie „Von-Hünefeld-Straße“ bis „Am Coloneum“ der Linie 148; Umbenennung der Haltestelle „Köhlstraße“ in „Alter
Flughafen Butzweilerhof“ mit Verknüpfung zur Linie 5; Grundtakt: 20
Minuten mit zeit- und abschnittsweisen Verdichtungen auf 10 Minuten
Einrichtung einer neuen Haltestelle „Belvederestraße“ auf der Linie 144
zwischen den Haltestellen „Kämpchensweg“ und „Am Lindenweg“
Einführung eines Abendverkehrs zwischen 20:00 und 22:00 Uhr auf
der Linie 130 zwischen den Haltestellen „Universität“ und „Bayenthalgürtel“
Umbenennung der Haltestelle „Bf Porz“ in „Celsiusstraße“ und Neueinrichtung der neuen Haltestelle „Bf Porz“ mit unmittelbarem Zugang
zum verlegten SPNV-Haltepunkt für die Linien 151, 152, 160, 161, 162,
165, 166 und 185
Wegfall der Haltestelle „Richard-Byrd-Straße“ für die Anruf-SammelTaxi-Linie 180
Umbennenung der REVG-Buslinie 701 in 935 sowie Einrichtung einer
zusätzlichen Frühfahrt von „Meschenich Am Kölnberg“ in Richtung
Brühl. Ausrichtung des Fahrplans auf Verknüpfung mit einer der beiden
Regionalbahn-Linien in und aus Richtung Köln
Änderungen im Busnetz im Jahr 2011
07.09.2011 Verlängerung der Linie 106 über „Heumarkt“ hinaus zur neuen Endhaltestelle „Breslauer Platz/Hbf“
Im Teilraum Linksrheinisch Süd wird zum Fahrplanwechsel am 11.12.2011 eine
überarbeitete Busnetzkonzeption umgesetzt.
11.12.2011 Ausweitung der Bedienungszeiten der Linie 131 montags bis samstags
abends um eine Stunde bis ca. 20:15 Uhr im Abschnitt „Berrenrather
Straße/Gürtel“ bis Rondorf („Reiherstraße“) in Lastrichtung, Einrichtung
einer zusätzlichen Haltestelle „Paul-Nießen-Straße“ in Zollstock auf
dem Gottesweg, um das neue Wohngebiet sowie das in Bau befindliche Seniorenzentrum zu erschließen.
Nachfragegerechte Verlängerung des 10-Minuten-Taktes der Linie 132
zwischen Rondorf und Meschenich in der morgendlichen Hauptverkehrszeit bis ca. 9 Uhr in Fahrtrichtung Innenstadt sowie Ausweitung
des 10-Minuten-Taktes in Fahrtrichtung Meschenich bis ca. 20:00 Uhr,
dann Übergang in einen bis ca. 22:00 Uhr verlängerten 15-MinutenTakt; Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle „Im Rheintal“ in
Meschenich in Fahrtrichtung „Frankenstraße“
Einstellung der Direktverbindung zwischen Rondorf und Immendorf
aufgrund der schwachen Nachfrage; neue Endstelle der Linie 135 ist
„Meschenich Kirche“, Einrichtung von Direktfahrten zwischen Rondorf
und Godorf im Schülerverkehr; probeweise Optimierung des Schülerverkehrs in Hahnwald
Übernahme des Abschnitts der Linie 138 Zollstock „Südfriedhof“ –
„Südbahnhof“ durch die Linie 142, Verlängerung der Linie 138 bis zur
neuen Haltestelle „Güterverkehrszentrum Süd“ sowie Systematisierung
des Taktangebotes auf durchgehend 30 Minuten
11.12.2011 Verlängerung der Linie 142 ab „Weißhausstraße“ über „Eifelwall“ und
„Südbahnhof“, weiter im Zuge der Linie 138 bis „Pohligstraße“ und von
dort über die Haltestellen „Am Vorgebirgstor“, „Volksgarten“, „Zugweg“
und „Alteburger Wall“ zur neuen Endhaltestelle „Chlodwigplatz“
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003-2014
65
11.12.2011 Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt der Linie 146 um 0:30 Uhr ab
„Neumarkt“
11.12.2011 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Lüderichstraße“ der Linie 153 auf
der Gremberger Straße zwischen den Haltestellen „Rolshover Straße“
und „Wiedstraße“
11.12.2011 Neuordnung des Busverkehrs im Bereich Wahn/Wahnheide/Lind:
Führung der Linien 160 und 162 über neue Nordanbindung des Bahnhofs Wahn; hierdurch Linienweg- und Fahrzeitverkürzung sowie direkte
Linienführung zwischen „Wahn S-Bahn“ und „Nachtigallenstraße“
Führung der Linie 160 in einer Schleifenfahrt über die Haltestelle „Nibelungenstraße“ zur Endhaltestelle „Linder Mauspfad“
Führung der Linie 162 über die Haltestelle „Linder Mauspfad“ hinaus
und „Kaserne Nordtor“ zur Endstelle „DLR“. Hierdurch dichteres Taktangebot und durch den Wegfall des Liniensplittings kontinuierliche Bedienung an allen Verkehrstagen
Zusätzliche Bedienung der Haltestelle „Nibelungenstraße“ durch die
Linie 167
11.12.2011 Erweiterung des Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs der Linie 182 um die
Haltestelle „Rondorf“
11.12.2011 Zusätzliche Nachtabfahrt der Anruf-Sammel-Taxi- Linie 183 ab Haltestelle „Godorf Bf“
Änderungen im Busnetz im Jahr 2012
09.12.2012 Verlängerung der Buslinie 150 über „Bf Deutz/Messe“ bis zur neuen
Endhaltestelle „Heinrich-Bützler-Straße“ zwecks Erschließung der Bereiche Kalk West/Odysseum sowie Dillenburger Straße; neue Haltestellen im Linienverlauf: „Gummersbacher Straße“, „Corintostraße“,
„Kalk-Karree“ und „Christian-Sünner-Straße“
09.12.2012 Einstellung der TaxiBus-Linie 188 Bahnhof Deutz/LANXESS arena –
Gebrüder-Coblenz-Straße aufgrund sehr geringer Nachfrage
09.12.2012 Einrichtung einer neuen Frühfahrt auf der Linie 132
09.12.2012 Auf der Linie 135 werden die Schülerfahrten im Bereich Hahnwald aufgrund der äußerst geringen Nachfrage eingestellt.
09.12.2012 Die letzten beiden Nachtabfahrten der Linie 136 entfallen und werden
durch das neue Angebot auf der Linie 7 ersetzt.
09.12.2012 Nach Fertigstellung der neuen Markgrafenstraße werden die Linien
260 und 434 nicht mehr über die Berliner Straße, sondern ab „Mülheim, Berliner Straße“ über die Markgrafenstraße direkt zum Clevischen Ring geführt. Die Haltestelle „Von-Sparr-Straße“ wird nicht mehr
angefahren und nur noch von den Linien 151 und 152 bedient.
Änderungen im Busnetz im Jahr 2013
25.02.2013 Inbetriebnahme eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs der Linie 184 zur
ÖPNV-Anbindung des Eis- und Schwimmstadions Lentpark
01.05.2013 Inbetriebnahme eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs der Linie 188 zwischen „Porz Markt“ bzw. „Königsforst“ und „Gut Leidenhausen“ zur
ÖPNV-Anbindung des Heideportals
04.09.2013 Einrichtung einer zusätzlichen morgendlichen Fahrt der Linie 147
15.12.2013 Neuordnung der Buslinien im Bereich Altstadt/Nord in Zusammenhang
mit der Verlängerung der Linie 5 bis Heumarkt: Die Linien 106 und 133
66
15.12.2013
15.12.2013
15.12.2013
15.12.2013
3. Nahverkehrsplan Köln
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014
tauschen nördlich „Chlodwigplatz“ ihre Linienäste, die Linie 106 wird
zur Haltestelle „Heumarkt“ zurückgezogen; die Linie 132 verkehrt ab
„Heumarkt“ über die Rheinuferstraße zur neuen Endstelle „Breslauer
Platz/Hbf“, die Bedienung der Haltestellen „Gürzenichstraße“, „Rathaus“, „Dom/Hbf“ (Trankgasse) und „Andreaskloster“ entfällt.
Verlängerung der Linie 120 ab „Chorweiler“ über eine neue Haltestelle
auf der Ernstbergstraße bis „Blumenberg S-Bahn“ zur Buserschließung
Blumenbergs
Einrichtung eines zusätzlichen Fahrtenpaares der Linie 121 zwischen
Chorweiler und dem Gewerbegebiet Feldkassel an Wochenenden
Im südlichen Bereich des Güterverkehrszentrums Köln-Eifeltor wird auf
der Linie 138 eine zusätzliche Haltestelle „Am Eifeltor“ eingerichtet.
Taktverdichtung auf der Linie 164 im Abendverkehr zwischen 21:00
und 23:00 Uhr auf 30 Minuten
Änderungen im Busnetz im Jahr 2014
07.04.2014 Einrichtung der neuen Haltestelle „Schützenhofstraße“ auf den Linien
151 und 152 sowie „Elisabeth-Breuer-Straße“ auf den Linien 151, 152,
153 und 159.
04.08.2014 Aufgrund von Bauarbeiten am Tunnel Grenzstraße Umleitung der Linie
SB40 stadtauswärts über die Deutzer Brücke statt über die Zoobrücke,
Wegfall der Haltestelle „St. Vinzenz Haus“
14.12.2014 Zur besseren Erschließung des Stadtteils Esch abends Verlängerung
der abendlichen Fahrten der kombinierten Linien 125 und 126 bis zur
Haltestelle „Johannes-Prassel-Straße“ sowie Einrichtung einer zusätzlichen Nachtabfahrt je Richtung bis zu den Stadtteilen Esch und Auweiler
14.12.2014 Verlängerung der Linie 127 tagsüber über die Haltestelle „Ebertplatz“
im 30-Minuten-Takt bis zum Lentpark mit entsprechender Anpassung
der AST-Linie 184
14.12.2014 Verlängerung der Linie 142 tagsüber über die Haltestelle „Chlodwigplatz“ bis zur Haltestelle „Ubierring“
14.12.2014 Einrichtung der neuen Linie 191 zur Anbindung des im Aufbau befindlichen „Waldbadviertels“ an die Haltestelle „Ostheim“ montags bis samstags im 30-Minuten-Takt und sonntagnachmittags im 60-Minuten-Takt;
Einsatz eines TaxiBusses abends und sonntagmorgens
14.12.2014 Ersatz des bisherigen Linienabschnitts der Linie 508 zwischen „Wahn
Bf“ und „Spich Bf“ durch die Linie 505
14.12.2014 Anbindung der Verknüpfungshaltestelle „Weiden West“ durch den
AST-Verkehr Pulheim (Linie 786)
14.12.2014 Entfall der Haltestellen „Walter-Dodde-Weg“ und „Baptiststraße“ bei
der VRR-Linie 885, dafür neue Bedienung der Haltestellen „Worringen
Bf (West)“ bzw. in Gegenrichtung „Worringen Bf (Ost)“
Nachrichtliche Ergänzung: Änderungen im Busnetz im Jahr 2015
13.12.2015 Probeweise Einführung der Linie 192 zur Anbindung Meschenichs an
den Bahnhof Hürth-Kalscheuren mit 3 Fahrten pro Stunde montags bis
freitags.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
5
67
ÖPNV-Angebot und –Infrastruktur
Im Folgenden wird eine Übersicht über alle auf Kölner Stadtgebiet durchgeführten
Linienverkehre gegeben. Hierzu zählen sowohl der auf Grundlage des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführte Schienenpersonennahverkehr als auch
der nach §42 PBefG konzessionierte Linienverkehr. Die Angebote des SPNV werden vorab nachrichtlich im Überblick dargestellt, da die Aufgabenträgerschaft beim
Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR) liegt.
Anschließend wird die Infrastruktur des ÖPNV-Betriebs dargestellt, und es erfolgen
Aussagen zu Nachfrage und Bewertung des Angebots der Kölner Verkehrs-Betriebe
AG. Untersuchungen zu Verbindungsqualität und Kapazitätsengpässen im ÖPNVNetz, die von der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe
AG durchgeführt wurden, geben Hinweise auf möglichen Handlungsbedarf bei der
künftigen Angebotsplanung.
5.1
ÖPNV-Angebot
Das Liniennetz des Kölner ÖPNV umfasst folgende Angebotsformen:
•
Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
•
Stadtbahnlinien
•
Buslinien
•
Flexible Bedienungsformen: TaxiBus61, Anruf-Sammel-Taxi
Umfang und Funktion der einzelnen Angebotsformen werden im Folgenden beschrieben.
5.1.1
SPNV
In der Stadt Köln verkehren vier S-Bahn-, sechs RegionalBahn- (RB) und sieben
RegionalExpress-Linien (RE). Diese stellen Verbindungen zum Umland und zum
Teil auch NRW-weit relevante Relationen her. Einige Linien verkehren in das benachbarte Bundesland Rheinland-Pfalz in Richtung Koblenz und Trier.
Die S-Bahn-Linien verkehren montags bis freitags im 20-Minuten-Grundtakt, zu den
übrigen Verkehrszeiten alle 30 Minuten oder zeit- und abschnittsweise alle 60 Minuten. Die RegionalBahnen verkehren im 30-Minuten- oder 60-Minuten-Takt, RegionalExpress-Linien alle 60 Minuten. Bedarfsorientiert bestehen zusätzliche Angebote
zur Verdichtung während der Hauptverkehrszeiten.
An 26 von insgesamt 31 SPNV-Stationen wird das SPNV-System mit dem innerstädtischen ÖPNV-System verknüpft. An neun Verknüpfungspunkten kann zwischen
Stadtbahn, Bus und SPNV umgestiegen werden, an einem ausschließlich zwischen
SPNV und Stadtbahn (Köln West). 15 Verknüpfungspunkte bieten Anschlüsse zwischen SPNV und Busverkehr. An den folgenden SPNV-Haltepunkten bestehen keine weiteren Verknüpfungen:
•
Köln Airport-Businesspark
•
Köln-Chorweiler Nord
•
Dormagen Chempark62
61
Bezeichnung wurde zum Fahrplanwechsel 12/2012 von „RufBus“ in die im VRS übliche Bezeichnung „TaxiBus“ geändert.
62
Haltepunkt liegt auf Kölner Stadtgebiet.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
68
Die Haltepunkte Köln-Blumenberg und Flughafenbahnhof Köln/Bonn werden nicht
als Verknüpfungspunkt gezählt, da sie kaum Verknüpfungsbedeutung innerhalb des
ÖPNV-Systems haben.
Tabelle 5-1 führt die Verknüpfungspunkte des SPNV- und ÖPNV-Systems auf.
Verknüpfungspunkt
Verknüpfungsfunktion
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Stadtbahn, Bus
S-Bahn / Bus
Köln-Buchforst
Köln-Chorweiler
Köln-Dellbrück
Köln-Ehrenfeld
Köln Frankfurter Straße
Köln Geldernstraße/Parkgürtel
Köln Hansaring
Köln Hbf
Köln-Holweide
Köln-Longerich
Leverkusen Chempark 65
Lövenich
Köln Volkhovener Weg
Köln Messe/Deutz
Köln-Mülheim
Köln-Müngersdorf Technologiepark
Köln-Nippes
Porz (Rhein)
Köln Süd
Köln-Stammheim
Köln Steinstraße
Köln Trimbornstraße
Porz-Wahn
Köln-Weiden West
Köln West
Köln-Worringen
Tabelle 5-1:
S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus
S-Bahn, RB / Bus
S-Bahn / Stadtbahn, Bus
S-Bahn, RB / Stadtbahn, Bus
S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus
S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
RB, RE / Stadtbahn, Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn, RB / Bus
S-Bahn / Bus
S-Bahn / Stadtbahn, Bus
RB, RE / Stadtbahn
S-Bahn / Bus
63
64
66
Verknüpfungshaltestellen zwischen SPNV und ÖPNV
Quelle: VRS
Tabelle 5-2 sowie Abbildung 5-1 geben eine Übersicht über die Linien des SPNV
auf Kölner Stadtgebiet.
Nachrichtliche Ergänzung: Der Linienweg von S 12 und S 13 wurde zum Fahrplanjahr 2016 getauscht.
63
An den Haltestellen Venloer Straße/Gürtel sowie Bf Ehrenfeld (Bus).
64
An den Haltestellen Breslauer Platz/Hbf sowie Dom/Hbf.
65
Haltepunkt liegt auf Kölner Stadtgebiet.
66
An den Haltestellen Bf Deutz/LANXESS arena sowie Bf Deutz / Messe.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Linie
Bezeichnung
69
Linienweg
Betreiber
S-Bahn (S)
S6
-
Essen – Ratingen Ost – Düsseldorf – Langenfeld
(Rheinland) – Leverkusen – Köln Hbf – Köln-Nippes
(- Köln-Worringen)
DB Regio
NRW
S 11
-
Düsseldorf Flughafen Terminal – Düsseldorf Hbf –
Neuss – Dormagen – Dormagen Bayerwerk – Köln
Hbf – Bergisch Gladbach
DB Regio
NRW
S 12
-
Düren – Horrem – Köln Hbf – Troisdorf –
Siegburg/Bonn – Hennef (Sieg) – Au (Sieg)
DB Regio
NRW
S 13/
S 19
-
(Horrem –) (Köln-Ehrenfeld -) Köln Hansaring – Köln
Hbf – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf
(- Siegburg
– Hennef)
DB Regio
NRW
RegionalBahn (RB)
RB 24
Eifel-Bahn
Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Euskirchen – Kall (–
Gerolstein)
DB Regio
NRW
RB 25
Oberbergische
Bahn
Köln Hansaring – Köln Hbf – Overath –
Gummersbach – Marienheide - Meinerzhagen
DB Regio
NRW
RB 26
(MRB)
Mittelrheinbahn
Koblenz– Bonn-Mehlem – Bonn Hbf – Köln Hbf –
Köln Messe/Deutz
trans regio
RB 27
Rhein-ErftBahn
Koblenz – Neuwied – Bonn-Beuel – Troisdorf – Köln –
Pulheim – Mönchengladbach
DB Regio
Südwest
RB 38
Erft-Bahn
Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Horrem – Bedburg –
Grevenbroich – Neuss – Düsseldorf
DB Regio
NRW
RB 48
RheinWupper-Bahn
Bonn-Mehlem – Bonn Hbf – Köln –Solingen –
Wuppertal
DB Regio
NRW
RegionalExpress (RE)
RE 1
NRW-Express
Aachen – Düren – Köln Hbf – Leverkusen Mitte –
Düsseldorf – Düsseldorf Flughafen – Duisburg – Essen
– Dortmund – Hamm (- Paderborn)
DB Regio
NRW
RE 5
Rhein-Express
Koblenz – Bonn-Bad Godesberg – Bonn – Köln Hbf –
Leverkusen Mitte – Düsseldorf – Düsseldorf Flughafen
– Duisburg – Emmerich
DB Regio
NRW
RE 7
RheinMünsterlandExpress
Krefeld – Neuss – Köln Hbf – Solingen – Wuppertal –
Hagen – Hamm – Münster – Rheine
DB Regio
NRW
RE 8
Rhein-ErftExpress
Koblenz – Neuwied – Linz am Rhein – Bonn-Beuel –
Troisdorf – Köln/Bonn Flughafen – Köln Hbf – Pulheim
– Mönchengladbach
DB Regio
NRW
RE 9
(RSX)
Rhein-SiegExpress
Aachen – Düren – Köln Hbf –
Siegburg/Bonn – Au (Sieg) – Siegen
DB Regio
NRW
RE 12
Eifel-MoselExpress
Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Euskirchen – Kall –
Gerolstein – Trier
DB Regio
Südwest
RE 22
Eifel-Express
Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Euskirchen – Kall –
Gerolstein
DB Regio
NRW
Tabelle 5-2:
Linien des Schienenpersonennahverkehrs auf Kölner Stadtgebiet,
Fahrplanjahr 2014
Quelle: NVR
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
70
Abbildung 5-1:
5.1.2
Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stadtgebiet, Fahrplanjahr 2014
Quelle: KVB AG
Stadtbahn
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt im Fahrplanjahr 2014 elf Stadtbahnlinien.
Davon werden fünf Linien (1, 7, 9, 12, 15) ausschließlich mit Niederflurfahrzeugen
betrieben (Bahnsteighöhe 35 cm über Schienenoberkante) und sechs Linien (3, 4,
5, 13, 16, 18) mit Hochflurstadtbahnen (Bahnsteighöhe 90 cm über Schienenoberkante).
Nachrichtliche Ergänzung: Ab dem Fahrplanjahr 2016 ergänzt die Linie 17 als weitere Hochflurlinie das Stadtbahn-Angebot.
Vier Stadtbahnlinien (1, 7, 16, 18) verkehren über die Stadtgrenze in das Gebiet
anderer Aufgabenträger und stellen wichtige Verbindungen im Stadt-UmlandVerkehr her. Die Linien 16 und 18 werden in Gemeinschaftsbetrieb mit der SWB Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH betrieben.
Fahrplanangebot
Alle Stadtbahnlinien verkehren montags bis freitags mit wenigen Ausnahmen auf
Kölner Stadtgebiet tagsüber im 10-Minuten-Takt („KölnTakt“). Zu den Tagesrandzeiten und am Wochenende wird in der Regel ein 15-Minuten-Takt angeboten. Der
NachtTakt basiert auf einem 30-Minuten-Raster mit Verdichtungen. Die entsprechenden Standards, auf deren Grundlage das Angebot räumlich und tageszeitlich
differenziert wird, werden in Kapitel 6 beschrieben.
Das Grundangebot des 10-Minuten-Taktes wird montags bis freitags tagsüber auf
den Linien 1, 9, 15 und 18 auf Teilabschnitten verstärkt. Bei der Linie 18 wird auch
am Wochenende ein verstärkter Takt angeboten.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
71
Durch Linienüberlagerungen werden ebenfalls verdichtete Taktangebote hergestellt
zwischen
•
„Aachener Straße/Gürtel“ und „Kalk Kapelle“ (Linien 1, 7, 9)
•
„Aachener Straße/Gürtel“ und „Dürener Straße/Gürtel“ (Linien 7, 13)
•
„Bocklemünd“ und „Stegerwaldsiedlung“ (Linien 3, 4)
•
„Buchheim Herler Straße“ und „Thielenbruch“ (Linien 3, 18)
•
„Wilhelm-Sollmann-Straße“ und „Eifelstraße“ (Linien 12, 15)
•
„Slabystraße“ und „Vischeringstraße“ (Linien 13, 18)
•
„Barbarossaplatz“ und „Ubierring“ (Linien 15, 16)
•
„Ebertplatz“ und „Barbarossaplatz“ (Linien 16, 18)
Auf dem Teilabschnitt des Innenstadttunnels zwischen „Appellhofplatz“ und „Poststraße“ verkehren insgesamt vier Linien (Linien 3, 4, 16, 18). Auf dem Abschnitt
„Neumarkt“ bis „Deutzer Freiheit“ verkehren durch Linienüberlagerungen insgesamt
drei Linien (Linien 1, 7, 9).
Je nach örtlichem Bedarf werden einzelne Stadtbahnlinien durch zusätzliche Fahrten verstärkt, die das Grundangebot in den Spitzenzeiten verdichten. Diese verkehren entsprechend der Nachfrage auf Teilabschnitten einzelner Linien, um zum Beispiel für den Berufs- und Ausbildungsverkehr ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Diese Fahrten werden als „E-Wagen“ bezeichnet. Sie sind nur zum
Teil im Fahrplan veröffentlicht, um flexibel auf Nachfrageveränderungen reagieren
zu können.
Im Fahrplan verzeichnete „E-Wagen“ verkehren in der Frühspitze
•
von „Zündorf“ zum „Neumarkt“ (zur Verstärkung der Linie 7)
•
von „Ostheim“ zum „Neumarkt“ (zur Verstärkung der Linie 9).
Nicht im Fahrplan verzeichnete Verstärkerfahrten im Schülerverkehr werden zum
Beispiel auf Teilabschnitten der Linien 3 und 13 angeboten.
•
Darüber hinaus wird das Angebot bei verkehrsintensiven Veranstaltungen, in der
Vorweihnachtszeit, zu Karneval und Silvester nachfragegerecht verdichtet.
Auf einzelnen Außenstrecken wird das Angebot zu den nachfrageschwächeren Zeiten reduziert. Dies betrifft auf Kölner Stadtgebiet die Streckenabschnitte zwischen
•
„Aachener Straße/Gürtel“ und „Haus Vorst“ (Linie 7)
•
„Niehl“ und „Merkenich“ (Linie 12)
•
„Sürth“ und „Godorf“ (Linie 16).
Haltestellen
Auf Kölner Stadtgebiet werden derzeit 185 Stadtbahnhaltestellen angefahren
(Stand: Mai 2014).
Aufgrund von Streckenverlängerungen nach „Weiden West“ (Linie 1) und „Am
Butzweilerhof“ (Linie 5) sowie der Inbetriebnahme des ersten nördlichen Teilabschnitts der Nord-Süd Stadtbahn (Linie 5) wurden seit 2004 fünf neue Haltestellen
eröffnet: „Weiden West“ (Linie 1), „Alter Flughafen Butzweilerhof“, „IKEA Am Butzweilerhof“, „Sparkasse Am Butzweilerhof“, „Rathaus“ (Linie 5).
An der Haltestelle „Heumarkt“ wurde im Dezember 2013 im Rahmen der vorzeitigen
Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn der zusätzliche Haltepunkt für die Linie
5 für den Verkehr freigegeben.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
72
Im Zuge der Verlängerung der Linie 5 in Richtung Butzweilerhof wurde die Endhaltestelle „Ossendorf“ aufgehoben. Mit dem barrierefreien Umbau der Haltestellen in
Neuehrenfeld und Ossendorf wurden die Haltestellen „Lenauplatz“ und „Takuplatz“
zu einer Haltestelle zusammengelegt.
Auf dem Höninger Weg (Linie 12) ist die Haltestelle „Kalscheurer Weg“ im Zuge des
barrierefreien Haltestellenausbaus entfallen.
Linienlänge
Laut Geschäftsbericht 2014 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG beträgt die Linienlänge im Stadtbahnbereich 239 Kilometer. Im Rahmen einer Liniennetzreform in 2007
wurden vier vorherige „Verstärkerlinien“ in die Hauptlinien integriert, so dass die
Anzahl der Linien bei unverändertem Verkehrsangebot auf 11 gesunken ist.67 Dementsprechend hat sich auch die Linienlänge reduziert.
Durch Inbetriebnahme von Streckenverlängerungen hat die Länge des Streckennetzes in den letzten Jahren zugenommen und beläuft sich 2014 auf insgesamt 194,8
Kilometer.
Abbildung 5-2:
67
Stadtbahnnetz Köln, Fahrplanjahr 2014
Quelle: KVB AG
Nähere Erläuterungen hierzu siehe Kapitel 4.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Linie
73
Linienführung
1
Weiden West – Weiden Zentrum – Junkersdorf – Rheinenergie-Stadion –
Braunsfeld – Rudolfplatz – Neumarkt – Heumarkt – Bf Deutz/Messe – Kalk –
Höhenberg – Merheim – Brück – Bergisch Gladbach-Lustheide – Refrath –
Kippekausen – Frankenforst – Bensberg
3
Mengenich – Bocklemünd – Bickendorf – Ehrenfeld – Friesenplatz –
Neumarkt – Bf Deutz/LANXESS arena – Koelnmesse – Stegerwaldsiedlung –
Buchforst – Buchheim – Holweide – Dellbrück – Thielenbruch
4
Bocklemünd – Bickendorf – Ehrenfeld – Friesenplatz – Neumarkt –
Bf Deutz/LANXESS arena – Koelnmesse – Stegerwaldsiedlung – Mülheim
Wiener Platz – Höhenhaus – Dünnwald – Schlebusch
5
Am Butzweilerhof – Ossendorf – Neuehrenfeld – Friesenplatz – Dom/Hbf –
Rathaus – Heumarkt
7
Frechen-Benzelrath – Frechen Rathaus – Köln-Marsdorf – Lindenthal –
Melaten – Rudolfplatz – Neumarkt – Heumarkt –Deutz – Poll – Westhoven –
Ensen – Porz – Zündorf
9
Sülz – Universität – Zülpicher Platz – Neumarkt – Heumarkt – Bf Deutz/Messe
– Kalk – Vingst – Ostheim – Rath/Heumar – Königsforst
12
Zollstock – Eifelstraße – Barbarossaplatz – Zülpicher Platz – Rudolfplatz –
Friesenplatz – Hansaring – Ebertplatz – Nippes – Weidenpesch – Niehl –
Fordwerke – Merkenich
13
Sülzgürtel – Lindenthalgürtel – Stadtwaldgürtel – Melatengürtel – Ehrenfeldgürtel – Geldernstraße/Parkgürtel – Neusser Straße/Gürtel – Riehl –
Mülheim Wiener Platz – Bf Mülheim – Buchheim – Holweide
15
Ubierring – Chlodwigplatz – Barbarossaplatz – Zülpicher Platz – Rudolfplatz
– Friesenplatz – Hansaring – Ebertplatz – Nippes – Weidenpesch –
Longerich – Chorweiler
16
Bonn-Bad Godesberg – Bonn Hbf – Tannenbusch – Bornheim-Hersel –
Wesseling – Köln-Godorf – Sürth – Rodenkirchen – Ubierring – Chlodwigplatz
– Barbarossaplatz – Neumarkt – Dom/Hbf – Ebertplatz – Kinderkrankenhaus
– Amsterdamer Straße – Niehl Sebastianstraße
18
Bonn Hbf – Dransdorf – Alfter – Bornheim – Brühl – Hürth – Köln-Klettenberg
– Barbarossaplatz – Neumarkt – Dom/Hbf – Ebertplatz – Zoo/Flora –
Mülheim Wiener Platz – Bf Mülheim – Buchheim – Holweide – Dellbrück –
Thielenbruch
Tabelle 5-3:
Stadtbahnlinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr
2014
Quelle: KVB AG
Nachrichtliche Ergänzung:
17
Severinstr. – Chlodwigplatz – Bayenthalgürtel - Rodenkirchen – Sürth
(seit Fahrplanjahr 2016)
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
74
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten
Die fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit der elf Stadtbahnlinien im Stadtgebiet Köln liegt im im Dezember 2014 zwischen 21 und 29 km/h. Die niedrigsten
Werte erreichen die Linien 5, 12, 15 und 968. Diese Linien verkehren auf relativ langen Abschnitten straßenbündig, haben zum Teil geringe Haltestellenabstände oder
verkehren abschnittsweise noch ohne ÖPNV-Beschleunigung an Lichtsignalanlagen. Die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit hat die Linie 16 mit fast ausschließlich vom Straßenverkehr unabhängigem Fahrweg, gefolgt von den Linien 1, 7, 4, 13
und 1869. Auch diese Linien haben einen großen Anteil an vom Kfz-Verkehr unabhängigen Streckenabschnitten und größere Haltestellenabstände. Der Wert für die
Linie 3 entspricht mit 26 km/h dem Durchschnitt aller Stadtbahnlinien.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass im gesamten Netz keine Linie unbeeinflusst
vom Kfz-Verkehr verkehrt und auch im Neumarkttunnel durch die sehr hohe Zugdichte sowie durch niveaugleiche Gleiskreuzungen Fahrzeitverluste entstehen können.
Tabelle 5-4 gibt einen Überblick über die einzelnen Linien.
Linie
Linienabschnitt auf Kölner Stadtgebiet
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten (gerundet)
1
Brück – Weiden West
28 km/h
3
Thielenbruch – Mengenich
26 km/h
4
Schlebusch – Bocklemünd
27 km/h
5
Am Butzweilerhof – Heumarkt
21 km/h
7
Zündorf – Haus Vorst
28 km/h
9
Königsforst – Sülz
25 km/h
12
Zollstock – Merkenich
23 km/h
13
Holweide – Sülzgürtel
27 km/h
15
Ubierring – Chorweiler
24 km/h
16
Niehl, Sebastianstraße – Godorf
29 km/h
18
Thielenbruch – Klettenberg
27 km/h
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit aller Stadtbahnlinien
Tabelle 5-4:
26 km/h
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten im Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand: Dezember 2014
Quelle: KVB AG
68
Reihenfolge der Linien entsprechend der fahrplanmäßigen Durchschnittsgeschwindigkeit (aufsteigend)
69
Reihenfolge der Linien entsprechend der fahrplanmäßigen Durchschnittsgeschwindigkeit (absteigend)
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
5.1.3
75
Buslinien
Im Fahrplanjahr 2014 betreibt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 52 Buslinien (inklusive AST- und TaxiBusverkehr) auf Kölner Stadtgebiet. Zwei Linien der KVB (125,
145) führen über die Stadtgrenze hinaus in das Gebiet benachbarter Aufgabenträger. Die Linien 163 und 164 im Stadtbezirk Porz sind betrieblich mit Linien des benachbarten Rhein-Sieg-Kreises verbunden. Deren Linienbezeichnungen (501 [164],
550 [163]) werden außerhalb des Stadtgebiets verwendet, so dass an der Stadtgrenze umgeschildert wird.
29 interlokale Buslinien oder auch „Regionalbuslinien“ stellen die Verbindung zwischen den benachbarten Gebietskörperschaften und der Stadt Köln her. Auf Kölner
Stadtgebiet übernehmen einige dieser Linien ebenfalls Erschließungsfunktionen.
Lokale Buslinien
Die innerstädtischen, lokalen Buslinien haben unterschiedliche Funktionen. Folgende Linientypen lassen sich charakterisieren:
•
Buslinien auf sehr stark nachgefragten Relationen mit stadtbahnähnlichen Funktionen (Linien 132/133, 136/146, 151/152, 153, 157, 159)
Fahrplanangebot:
Montags bis freitags tagsüber im 10-Minuten-Takt, abends und am Wochenende
je nach Nachfrage im 15- oder 30-Minuten-Takt, teilweise an die Nachfrage angepasstes verdichtetes Fahrplanangebot auf bestimmten Linienabschnitten
•
Buslinien, die vorwiegend zur Ergänzung des Stadtbahnnetzes dienen, Zubringerfunktionen zum Schienenverkehr haben und die Verbindungen der Stadtteile
mit den jeweiligen Stadtbezirkszentren herstellen (Linien 106, 120, 121, 122,
125, 126, 127, 130, 131, 135, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 147, 149, 150,
154, 155, 160, 161, 162, 163, 164)
Fahrplanangebot:
Montags bis freitags tagsüber 20- oder, bei geringerer Nachfrage, 30-MinutenTakt, in der Hauptverkehrszeit bei einigen Linien 10-Minuten-Takt, Bedienung
abends und am Wochenende je nach Nachfrage im 15-, 30- oder 60-MinutenTakt; die Betriebszeiten variieren je nach Funktion der Linien, teilweise an die
Nachfrage angepasstes Fahrplanangebot auf bestimmten Linienabschnitten
•
Buslinien mit besonderen Funktionen:
o Linie 138: Anbindung des Güterverkehrszentrums Eifeltor
o Linie 156: Anbindung des Arbeitsplatzschwerpunktes Am Grauen Stein
(TÜV)
o Linie 158: Anbindung des Klinikums Merheim und der LVR-Klinik
o Linien 165, 166, 167: Abendbuslinien im Stadtbezirk Porz, die das tagsüber
angebotene Liniennetz nachfragegerecht ersetzen
o Linie 190: Anbindung der Ausweichspielstätte der Oper (bis Ende 2013) und
des Schauspielhauses (seit Herbst 2013) sowie des Gewerbegebiets Schanzenstraße
Fahrplanangebot:
Unterschiedlich je nach Funktion der Linien, in der Regel 20- oder 30-MinutenTakt, auf die jeweilige Nachfrage angepasste Betriebszeiten
Tabelle 5-5 enthält eine Auflistung aller lokalen Buslinien und deren Linienverläufe.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
76
Linie
Linienführung
106
Marienburg Südpark – Bayenthalgürtel – Bonntor – Chlodwigplatz Severinstraße – Waidmarkt – Heumarkt
120
Blumenberg S-Bahn – Chorweiler – Fühlingen – Worringen – Roggendorf/Thenhoven
121
Langel – Rheinkassel – Merkenich – Edsel-Ford-Straße – Robert-BoschStraße – Merianstraße – Chorweiler – Volkhoven – Lindweiler – Longerich –
Bilderstöckchen – Geldernstraße/Parkgürtel – Neusser Straße/Gürtel
122
Weidenpesch, Wilhelm-Sollmann-Straße – Seeberg – Heimersdorf – Chorweiler – Pesch
12570
Sinnersdorf – Esch – Pesch – Longerich – Chorweiler - Weiler
126
Bocklemünd – Mengenich – Pesch – Auweiler – Esch – Weiler – Chorweiler
127
Ebertplatz – Krefelder Straße – Sechzigstraße – Geldernstraße/Parkgürtel –
Bilderstöckchen – Ossendorf – Mengenich – Pesch – Longerich - Longericher
Straße
130
Sürth – Weiß – Rodenkirchen – Marienburg – Bayenthalgürtel – Raderberggürtel – Zollstockgürtel – Sülzgürtel – Berrenrather Straße – Universität
131
Sürth – Weiß – Rodenkirchen – Hochkirchen – Rondorf – Steinneuerhof –
Höningen – Raderthal – Südfriedhof – Zollstock – Gottesweg – Sülz, Berrenrather Straße/Gürtel
132
Meschenich – Rondorf – Hochkirchen – Arnoldshöhe – Bonner Straße –
Chlodwigplatz – Severinstraße – Waidmarkt – Heumarkt – Breslauer Platz/Hbf
133
Zollstock Südfriedhof – Raderthal – Raderberg – Chlodwigplatz – Rheinauhafen – Schokoladenmuseum –Heumarkt – Breslauer Platz/Hbf
135
Rodenkirchen Uferstraße – Rodenkirchen Bf – Hahnwald – Godorf – Immendorf – Meschenich
136
Hohenlind – Dürener Straße – Rudolfplatz – Neumarkt
138
Güterverkehrszentrum – Oberer Komarweg – Zollstock Südfriedhof
139
Bickendorf, Äußere Kanalstraße – Erlenweg – Gewerbegebiet Ossendorf –
Longerich – Longericher Straße
140
Ebertplatz – Zoo/Flora – Riehl – Neusser Straße/Gürtel – Mauenheim – Bilderstöckchen – Äußere Kanalstraße – Müngersdorf/Technologiepark – JosefLammerting-Allee – Braunsfeld, Aachener Straße/Gürtel
141
Weiden Zentrum – Lövenich – Brauweilerweg – Junkersdorf – JosefLammerting-Allee – Venloer Straße/Gürtel – Subbelrather Straße – Bickendorf
– Vogelsang, Kolkrabenweg
142
Chlodwigplatz – Zollstock – Universität – Ehrenfeld – Neuehrenfeld – Nippes
– Nippes, Merheimer Platz
143
Lövenich, Saarstraße – Lövenich – Weiden Zentrum – Willi-Lauf-Allee – Junkersdorf – Widdersdorfer Straße – Venloer Straße/Gürtel – Subbelrather Straße – Bickendorf – Vogelsang – Silbermöwenweg – Bocklemünd
144
Lövenich – Egelspfad – Müngersdorf – Junkersdorf
145
71
146
Bachem – Frechen – Weiden – Lövenich – Widdersdorf - Bocklemünd
Deckstein – Gleueler Straße – Rudolfplatz – Neumarkt
70
Die Buslinie 125 ist eine interlokale Buslinie, die auch Erschließungsfunktion auf Kölner Stadtgebiet übernimmt.
71
Die Buslinie 145 ist eine interlokale Buslinie, die auch Erschließungsfunktion auf Kölner Stadtgebiet übernimmt.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Linie
77
Linienführung
147
Bilderstöckchen – Geldernstraße/Parkgürtel – Florastraße – Neusser Straße/Gürtel – Niehl
149
Weiden Zentrum – Lövenich – Widdersdorf – Lövenich – Weiden Zentrum
150
Thermalbad (Claudius Therme) – Bf. Deutz Messe – Kalk Heinrich-BützlerStraße
151
Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Eil – Gremberghoven – Hansestraße Ost –
Ostheim – Höhenberg – Bf Mülheim – Mülheim Wiener Platz – Bruder-KlausSiedlung – Köln-Stammheim – Flittard – Bayerwerk
152
Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Eil – Steinstraße - Gremberghoven –
Ostheim – Höhenberg – Bf Mülheim - Mülheim Wiener Platz - Bruder-KlausSiedlung – Köln-Stammheim – Flittard – Bayerwerk
153
Bf Deutz/LANXESS arena – Humboldt – Gremberg – Vingst – Höhenberg –
Buchheim – Bf Mülheim – Mülheim Wiener Platz – Stammheim – Neuer Mülheimer Friedhof
154
Porz Markt – Steinstraße – Rath/Heumar – Königsforst – Brück – Dellbrück –
Dünnwald Waldbad
155
Mülheim Berliner Straße – Höhenhaus – Birkenweg – Dünnwald – Stammheim – Stammheim
156
Bf Deutz/LANXESS arena – Am Grauen Stein
157
Ostheim – Neubrück – Merheim – Holweide – Höhenhaus – Dünnwald, Aeltgen-Dünwald-Straße
158
LVR-Klinik – Klinikum Merheim – Merheim
159
Poll – Humboldt – Gremberg – Kalk – Buchforst – Mülheim Wiener Platz –
Buchheim Herler Straße – Holweide, Kochwiesenstraße
160
Porz Markt – Bf Porz – Eil – Urbach – Grengel – Wahnheide – Wahn – Linder
Mauspfad
161
Porz Markt – Bf Porz – Grengel – Köln/Bonn Flughafen
162
Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Elsdorf – Wahn – Lind DLR
163
Wahn – Libur – Stadtgrenze
(weiter als Linie 550 über Niederkassel nach Bonn Hbf)
164
Wahn – Zündorf– Porz-Langel – Stadtgrenze
(weiter als Linie 501 über Niederkassel nach Siegburg)
165
Porz Markt – Bf Porz – Eil – Steinstraße – Porz Markt
166
Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Grengel – Elsdorf – Bf Porz - Porz Markt
167
Wahn – Wahnheide – Lind – Wahn
190
Mülheim Wiener Platz – Bf Mülheim – Schanzenstr./Schauspielhaus –
Mülheim Wiener Platz
Tabelle 5-5:
Lokale Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr
2014
Quelle: KVB AG
Nachrichtliche Ergänzung:
72
191
Ostheim – Lina-Bommer-Weg – Bertha-Benz-Karree (seit Fahrplanjahr 2015)
192
Köln-Meschenich – Hürth-Kalscheuren (seit Fahrplanjahr 2016)
72
Anbindung des Bahnhofs durch Stichstraße vom Kölner Stadtgebiet aus, daher nicht als interlokaler Verkehr zu werten
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
78
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bedient im Fahrplanjahr 2014 705 Bushaltestellen73. Zusätzlich werden 21 Haltestellen von anderen Verkehrsunternehmen angefahren.
Abbildung 5-3 zeigt das Busliniennetz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Stadtgebiet.
Abbildung 5-3:
73
Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ohne TaxiBus und
AST) im Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Gemäß Geschäftsbericht der KVB 2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
79
Interlokale Buslinien
Neun Verkehrsunternehmen betreiben in der Stadt Köln 29 interlokale Buslinien:
•
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG): Linien 125, 14574
•
Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH: Linie 251
•
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS/wupsi): Linien 201, 217, 220, 221, 224,
225, 434, 435, 436
•
Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff GmbH & Co KG: Linien 25075, 255
•
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK): Linien 26076, N26, SB 4077, 423
•
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG): Linien 935, 961, 962, 963, 965,
970, 978, 980
•
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG): Linie 508
•
Stadtbus Dormagen GmbH: Linie 885
•
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB): Linie SB 60
Die interlokalen Buslinien haben unterschiedliche Funktionen:
•
Die beiden Linien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG schließen das benachbarte
Pulheim-Sinnersdorf (Linie 125) sowie die Kernstadt Frechen und den Stadtteil
Frechen-Bachem (Linie 145) an das Kölner ÖPNV-Netz an. Die Linie 145 hat
zudem Erschließungsfunktionen innerhalb der Stadt Frechen.
•
Vier interlokale Linien bieten Direktverbindungen aus dem Umland in die Kölner
Innenstadt mit der Endhaltestelle „Breslauer Platz/Hbf“.
Die Linien 250 (Solingen – Leichlingen – Köln) und 260 (Remscheid – Wermelskirchen – Köln) stellen Direktverbindungen aus dem nördlichen Rheinisch-Bergischen
Kreis ins Kölner Zentrum her. Die Linien 250 und 260 übernehmen in Köln im Verlauf der Danzierstraße in Mülheim mit der Haltestelle „Windmühlenstraße“ sowie mit
der Bedienung der Haltestelle „Thermalbad“ zusätzlich eine lokale Erschließungsfunktion.
Die Schnellbuslinie SB 40 verbindet Köln direkt über die Autobahn A 4 mit Bensberg. Die Linie SB 40 erschließt in der Innenstadt mit der Haltestelle „St.VincenzHaus“ den östlichen Teil des Kunibertsviertels.
Einzige direkte Busverbindung aus dem linksrheinischen Umland in die Kölner Innenstadt ist die Linie 978, die von Hürth-Berrenrath im Rhein-Erft-Kreis ins Kölner
Zentrum fährt. Diese Linie übernimmt im Verlauf der Berrenrather Straße in KölnSülz auch lokale Erschließungsfunktionen.
•
Neun interlokale Linien haben über die Anbindung der Umlandkommunen an die
Verknüpfungspunkte mit dem Schienenverkehr hinaus zusätzlich kleinräumige
Erschließungsfunktionen in einzelnen Kölner Stadtteilen. Dies betrifft folgende
Linien:
o Linie 434 im Stadtteil Höhenhaus
o Linie 435 und 436 im Stadtteil Dellbrück
o Linie 508 im Stadtteil Lind
o Linie 935 im Stadtteil Meschenich
74
Vgl. Tabelle 5-5.
75
Gemeinschaftskonzession mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
76
Gemeinschaftskonzession mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
77
Gemeinschaftskonzession mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
80
o Linie 961 im Stadtteil Lövenich
o Linie 962 im Stadtteil Widdersdorf
o Linie 970 im Stadtteil Bocklemünd
o Linie 885 im Stadtteil Worringen.
Weitere vier Linien sind ausschließlich auf die Zubringerfunktion aus den Umlandgemeinden zum Schienenverkehr ausgerichtet:
o Linie 423 bindet Rösrath an der Endhaltestelle „Königsforst“ an die Stadtbahnlinie 9 an.
o Linie 963 bindet den Frechener Stadtteil Königsdorf und das Stadtgebiet
Bergheim an die Stadtbahnlinie 1 am Verknüpfungspunkt „Weiden Zentrum“
an.
o Linie 965 bindet Frechen an die Stadtbahnlinie 1 sowie die S-Bahn-Linien
S 12 und S 13 am Verknüpfungspunkt „Weiden West“ an.
o Linie 980 verbindet zur Hauptverkehrszeit das Stadtgebiet Pulheim mit der
S-Bahnlinie S 11 am Bahnhof „Köln-Worringen“.
•
Weitere 10 interlokale Linien, die auf dem Kölner Stadtgebiet verkehren, haben
Sonderfunktionen und für den Kölner ÖPNV keine wesentliche Bedeutung:
o Die aus Richtung Leverkusen, Monheim und dem Rheinisch-Bergischen
Kreis kommenden Linien 201, 217, 255 dienen der Abwicklung des Berufsverkehrs zum CHEMPARK und bieten eine Anbindung an die S-Bahn-Linie
S 6 am S-Bahnhof Bayerwerk (CHEMPARK). Die Haltestellen „CHEMPARK
Tor 10“ und „CHEMPARK S-Bahn“ befinden sich auf Kölner Stadtgebiet.
o Die Linien 220, 221, 224, 225 und 251 dienen ebenfalls dem Berufsverkehr
zum CHEMPARK und bedienen auf Kölner Stadtgebiet ausschließlich die
Haltestelle „CHEMPARK Tor 10“.
o Die Linie N 26 verkehrt als Nachtbus des Rheinisch-Bergischen Kreises von
der Haltestelle „Breslauer Platz/Hbf“ ab Köln-Mülheim direkt über die Autobahn nach Burscheid und Wermelskirchen.
o Die Linie SB 60 dient ausschließlich der direkten Anbindung der Stadt Bonn
an den Flughafen Köln/Bonn.
Eine Übersicht über die Linienverläufe für das Angebot der aufgeführten interlokalen
Buslinien enthält Tabelle 5-6.
Linie
125
78
Linienführung
Weiler – Chorweiler – Heimersdorf – Longerich – Pesch – Auweiler – Esch –
Pulheim-Sinnersdorf
14579
Bocklemünd – Widdersdorf – Lövenich – Weiden Zentrum – Frechen Rathaus
– Frechen-Bachem
201
Leverkusen-Lützenkirchen – Opladen – Küppersteg – Leverkusen Mitte S –
Leverkusen CHEMPARK S
217
Leverkusen-Fixheide – Alkenrath – Mathildenhof – Steinbüchel - Schlebusch –
Manfort – Leverkusen CHEMPARK S
220
Leverkusen-Lützenkirchen – Quettingen – Leverkusen Mitte S – CHEMPARK
Tor 10
78
Vgl. Tabelle 5-5
79
Vgl. Tabelle 5-5
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Linie
81
Linienführung
221
Leverkusen-Rheindorf Nord – Westring – CHEMPARK Tor 10
224
Leverkusen-Alt Steinbüchel – Willy-Brandt-Ring – CHEMPARK Tor 10
225
Leverkusen-Mathildenhof – Schlebusch – Willy-Brandt-Ring – CHEMPARK
Tor 10
250
Köln Hbf – Köln-Mülheim – Köln-Flittard - CHEMPARK – Leverkusen Mitte S –
Opladen – Leichlingen – Solingen Busbf
251
Leichlingen – Bergisch Neukirchen – Opladen – Leverkusen – CHEMPARK
Tor 10
255
Leverkusen CHEMPARK S – Leverkusen Mitte S – Küppersteg – Opladen –
Leichlingen – Witzhelden – Burscheid Kleine Heide
260
Remscheid – Wermelskirchen – Burscheid-Hilgen – Leverkusen-Schlebusch –
Köln-Dünnwald – Köln-Mülheim – Köln Hbf
423
Bergisch Gladbach S – Bensberg – Rösrath – Köln-Königsforst
434
Bergisch Gladbach S – Odenthal – Schildgen – Köln-Dünnwald – KölnMülheim Danzierstraße
435
Bergisch Gladbach S – Hand – Köln-Dellbrück S
436
Bergisch Gladbach S – Gierath – Köln-Dellbrück S
508
Sankt Augustin – Menden – Troisdorf S – Spich – Troisdorf-Kriegsdorf – Sieglar RSVG – Köln-Lind – Köln-Wahn S
885
Dormagen Marktplatz – CHEMPARK – Köln-Worringen S – DormagenHackenbroich – Kreiskrankenhaus – Delhoven – Knechtsteden – Straberg –
Dormagen-Nievenheim
935
Brühl – Köln-Meschenich – Hürth-Hermülheim
961
Köln-Weiden – Köln-Lövenich – Pulheim-Brauweiler – Bergheim-Glessen –
Niederaußem – Bergheim
962
Köln-Bocklemünd – Köln-Widdersdorf – Pulheim-Brauweiler – BergheimGlessen – Frechen-Königsdorf S
963
Köln-Weiden – Frechen-Königsdorf S – Bergheim – Elsdorf – Titz-Rödingen
965
Frechen, Grube Carl – Frechen Rathaus – Gewerbegebiet Europaallee –
Köln-Weiden West S
970
Köln-Bocklemünd – Pulheim – Stommeln – Bergheim-Niederaußem
(- Bergheim – Quadrath-Ichendorf)
978
Köln Hbf – Köln-Sülz – Hürth-Efferen – Stotzheim (– Sielsdorf) – Burbach –
Gleuel – Hürth-Berrenrath
980
Köln-Worringen S– Pulheim-Sinnersdorf – Pulheim Bf – Brauweiler – FrechenKönigsdorf – Frechen
N 26
Köln Hbf – Köln-Mülheim – Burscheid-Hilgen – Wermelskirchen
SB 40
Köln Hbf – Refrath – Bergisch Gladbach-Bensberg
SB 60
Bonn Hbf – Innenministerium – Köln/Bonn Flughafen
Tabelle 5-6:
Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014,
(Streckenführung außerhalb des Stadtgebiets kursiv)
Quelle: VRS
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
82
Abbildung 5-4:
5.1.4
Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln; Fahrplanjahr 201480
Quelle: VRS
Flexible Bedienungsformen
Die flexiblen Bedienungsformen „TaxiBus“ und „Anruf-Sammel-Taxi“ (AST) werden
eingesetzt, um in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage ein bedarfsgerechtes Angebot anbieten zu können. Der Fahrgast muss seinen Fahrtwunsch spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt telefonisch anmelden.
TaxiBus-Verkehre sind in den Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg integriert
und bedienen ausschließlich die im Fahrplan angegebenen Haltestellen. AnrufSammel-Taxen starten von gekennzeichneten AST-Abfahrthaltestellen und bringen
die Fahrgäste bis „vor die Haustür“, sofern sich diese im Bedienungsgebiet befindet.
Aufgrund des höheren Komforts gilt ein Sondertarif. Die Betriebszeiten der Taxi80
Die Linien 501 und 550 werden nachrichtlich dargestellt, da sie auf Kölner Stadtgebiet in die lokalen Linien 164 und 163 übergehen.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
83
Busse und Anruf-Sammel-Taxen sind bedarfsorientiert. In der Regel wird bei den
TaxiBus-Linien ein 60-Minuten-Takt oder in besonderen Fällen ein 30-Minuten-Takt
angeboten.
TaxiBus-Linien verkehren in Porz (Linie 185), Nippes (Linie 186) und zum Friedhof
Lehmbacher Weg in Brück (Linie 187)81.
Anruf-Sammel-Taxen verkehren
•
zwischen dem Gewerbegebiet Am Butzweilerhof und der Stadtbahnhaltestelle
„Longericher Straße“ (AST-Linie 180),
•
zwischen Blumenberg, Chorweiler Nord und
Bahnhaltestelle „Chorweiler“ (AST-Linie 181),
•
zwischen Höningen, Rondorf und der Stadtbahnhaltestelle „Zollstock Südfriedhof“ (AST-Linie 182),
•
zwischen Immendorf, Meschenich und der Stadtbahnhaltestelle „Godorf“ (ASTLinie 183),
•
zwischen Neusser Straße, Ebertplatz bzw. Reichenspergerplatz und Lentpark
(AST-Linie 184) sowie
•
zwischen Porz Markt, Bf Porz, der Stadtbahnhaltestelle Königsforst und dem Gut
Leidenhausen (AST-Linie 188).
der
Stadtbahn-
und
S-
Zusätzliche Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre werden aus den benachbarten Kommunen Frechen (Linie 783), Pulheim (Linie 786) und Rösrath (Linie 481) zu und von
Verknüpfungspunkten mit dem Schienenverkehr auf Kölner Stadtgebiet angeboten.
5.1.5
Planungsteilräume für das Kölner Busnetz
Die im ersten Nahverkehrsplan der Stadt Köln konzipierte Gliederung des innerstädtischen Busnetzes in fünf Teilräume wurde im zweiten Nahverkehrsplan leicht modifiziert. Auf dieser Grundlage wird das Busangebot kontinuierlich überplant und weiterentwickelt. Bei den Planungsteilräumen handelt sich um von ihrer Größe her
überschaubare Gebiete, die in einem sinnvollen Zusammenhang bearbeitet werden
können:
1. Planungsteilraum Linksrheinisch Süd
2. Planungsteilraum Linksrheinisch Mitte
3. Planungsteilraum Linksrheinisch Nord
4. Planungsteilraum Rechtsrheinisch Nord
5. Planungsteilraum Rechtsrheinisch Süd.
Diese Aufteilung hat sich in der Planungspraxis bewährt und wird auch zukünftig
beibehalten. In Abbildung 5-5 werden die Teilräume dargestellt.
Die Abbildungen 5-6 bis 5-10 geben eine Übersicht über das ÖPNV-Angebot in den
einzelnen Planungsteilräumen.
81
Die Linie 188 (RufBus Deutz) wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 eingestellt.
84
Abbildung 5-5:
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Planungsteilräume im Kölner Busnetz
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
85
Planungsteilraum Linksrheinisch Süd
Der Planungsteilraum Linksrheinisch Süd umfasst den Stadtbezirk Rodenkirchen
sowie die südlichen Teile der Stadtbezirke Lindenthal und Innenstadt. Dort verkehren die Stadtbahnlinien 1, 3, 4, 7, 9, 12, 13, 15, 16 und 18. Der Planungsteilraum
umfasst ebenfalls das Einzugsgebiet der in Bau befindlichen Nord-Süd Stadtbahn.
Das Busnetz besteht aus den innerstädtischen Buslinien 106, 130, 131, 132, 133,
135, 136, 138, 142 und 146 sowie den interlokalen Buslinien 935 und 978. Ebenso
verkehren dort die AST-Linien 182 und 183.
Abbildung 5-6:
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Linksrheinisch Süd, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
86
Planungsteilraum Linksrheinisch Mitte
Der Planungsteilraum Linksrheinisch Mitte umfasst den Stadtbezirk Ehrenfeld, den
nördlichen Teil des Stadtbezirks Lindenthal und die nördlichen Stadtteile des Stadtbezirks Innenstadt. Dort verkehren die Stadtbahnlinien 1, 3, 4, 5, 7, 9, 12, 13, 15, 16
und 18. Das Busnetz besteht aus den innerstädtischen Linien 126, 127, 132, 133,
136, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145 und 149 sowie den interlokalen Buslinien
250, 260, 961, 962, 963, 965, 970, 978, N 26 und SB 40. Die AST-Linien 180 und
184 verkehren ebenfalls im beschriebenen Planungsteilraum.
Abbildung 5-7:
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Linksrheinisch Mitte, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
87
Planungsteilraum Linksrheinisch Nord
Der Planungsteilraum Linksrheinisch Nord umfasst die Stadtbezirke Nippes und
Chorweiler. Dort verkehren die Stadtbahnlinien 12, 13, 15, 16 und 18. Das Busnetz
besteht aus den innerstädtischen Linien 120, 121, 122, 125, 126, 127, 140 und 147,
den AST-Linien 181 und 184, der TaxiBus-Linie 186 und den interlokalen Buslinien
885 und 980.
Abbildung 5-8:
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Linksrheinisch Nord, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
88
Planungsteilraum Rechtsrheinisch Nord
Der Planungsteilraum Rechtsrheinisch Nord umfasst die Stadtbezirke Mülheim und
Kalk sowie die Stadtteile Deutz (Stadtbezirk Innenstadt) und Poll (Stadtbezirk Porz).
Dort verkehren die Stadtbahnlinien 1, 3, 4, 7, 9, 13 und 18. Das Busnetz besteht aus
den innerstädtischen Linien 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159 und
190, der AST-Linie 188, der TaxiBus-Linie 187 sowie den interlokalen Buslinien 201,
216, 217, 220, 221, 224, 225, 226, 250, 255, 260, N 26, 423, 434, 435, 436 und
SB 40.
Abbildung 5-9:
ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Rechtsrheinisch Nord, Stand
2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
89
Planungsteilraum Rechtsrheinisch Süd
Der Planungsteilraum Rechtsrheinisch Süd umfasst den Stadtbezirk Porz ohne den
Stadtteil Poll. Dort verkehrt die Stadtbahnlinie 7. Das Busnetz besteht aus den innerstädtischen Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166 und 167, der
AST-Linie 188, der TaxiBus-Linie 185 sowie den interlokalen Buslinien 423, 508 und
SB 60.
Abbildung 5-10: ÖPNV-Netz im Planungsteilraum Rechtsrheinisch Süd, Stand
2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die letzte Überplanung des gesamten Busnetzes Rechtsrheinisch Süd wurde im
Sommer 2004 im Zuge der Eröffnung der S-Bahn-Strecke zum Flughafen vorgenommen.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
90
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurden die Linien 163, 504 und 550 (Relation Wahn – Libur – Ranzel – Niederkassel – Bonn) zu einer durchgehenden Linie
163/550 sowie die Linien 164 und 501 (Relation Wahn – Zündorf – Niederkassel –
Siegburg) zu einer durchgehenden Linie 164/501 zusammengeführt. An der Stadtgrenze erfolgt eine Umbeschilderung der Liniennummer.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 wurde das Linienkonzept der Buslinien
160 und 162 im Bereich Wahn/Wahnheide/Lind neu geordnet.
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten
Die fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit pro Linie im Busnetz der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG liegt im Dezember 2014 zwischen 12 km/h und 29 km/h. Die
fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit aller Buslinien beträgt 20 km/h und
verringerte sich im Vergleich zum Jahr 200382 aufgrund von Veränderungen im Liniennetz geringfügig.
Für die Attraktivität des ÖPNV ist ein häufiges unplanmäßiges Anhalten der Busse
im Stadtverkehr, ausgelöst durch Lichtsignalanlagen, Staus und hohes Verkehrsaufkommen, hinderlich. Daher sollten Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Busverkehrs auf störanfälligen Streckenabschnitten durch infrastrukturelle Maßnahmen,
wie zum Beispiel ÖPNV-Bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen und – falls es der
Straßenraum zulässt – Bussonderspuren gefördert werden.
Tabelle 5-7 gibt einen Überblick über die Durchschnittsgeschwindigkeiten der einzelnen KVB-Buslinien.
Linie Linienabschnitt
Fahrplanmäßige
Durchschnittsgeschwindigkeit (gerundet)
106
Marienburg Südpark – Heumarkt
14 km/h
120
Blumenberg – Chorweiler –
Roggendorf/Thenhoven
27 km/h
121
Langel Fähre – Neusser Straße/Gürtel
24 km/h
122
Weidenpesch Wilhelm-Sollmann-Straße – Pesch
25 km/h
125
Weiler – Esch – Pulheim-Sinnersdorf
126
Bocklemünd – Chorweiler
24 km/h
127
Lentpark - Ebertplatz – Longerich
20 km/h
130
Sürth – Universität
19 km/h
131
Sürth – Sülz Berrenrather Straße/Gürtel
22 km/h
132
Meschenich – Breslauer Platz/Hbf
18 km/h
133
Zollstock Südfriedhof –Breslauer Platz/Hbf
16 km/h
135
Rodenkirchen Uferstraße – Meschenich
23 km/h
136
Hohenlind – Neumarkt
14 km/h
138
Güterverkehrszentrum – Zollstock Südfriedhof
23 km/h
139
Bickendorf Äußere Kanalstraße – Longerich
20 km/h
21 km/h83
82
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Nahverkehrsplan Köln 2003-2007.
Köln. S. 144f.
83
Gesamte Linie, einschließlich des auf dem Gebiet der Stadt Pulheim liegenden Abschnitts.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Linie Linienabschnitt
Fahrplanmäßige
Durchschnittsgeschwindigkeit (gerundet)
140
Ebertplatz – Braunsfeld Aachener Straße/Gürtel
17 km/h
141
Weiden Zentrum – Vogelsang
18 km/h
142
Ubierring – Chlodwigplatz – Nippes Merheimer
Platz
15 km/h
143
Lövenich, Saarstraße – Bocklemünd
17 km/h
144
Lövenich – Junkersdorf
23 km/h
145
Bocklemünd – Weiden – Frechen-Bachem
146
Deckstein – Neumarkt
147
Bilderstöckchen – Niehl
16 km/h
149
Weiden Zentrum – Weiden Zentrum
19 km/h
150
Thermalbad – Bf Deutz/Messe – Kalk
15 km/h
151
Porz Markt – Bayerwerk S-Bahn
20 km/h
152
Porz Markt – Bayerwerk S-Bahn
20 km/h
153
Bf Deutz/LANXESS arena – Neuer Mülheimer
Friedhof
16 km/h
154
Porz Markt – Dünnwald
23 km/h
155
Mülheim Berliner Straße – Stammheim
22 km/h
156
Bf Deutz/LANXESS arena – Am Grauen Stein
25 km/h
157
Ostheim – Dünnwald
19 km/h
158
LVR-Klinik – Merheim
12 km/h
159
Poll – Holweide
15 km/h
160
Porz Markt – Lind
20 km/h
161
Porz Markt – Köln/Bonn Flughafen
19 km/h
162
Porz Markt – Lind DLR
22 km/h
163
Wahn – Libur (Stadtgrenze)
28 km/h
164
Wahn – Langel (Stadtgrenze)
29 km/h
165
Porz Markt – Eil – Porz Markt
22 km/h
166
Porz Markt –Urbach – Porz Markt
25 km/h
167
Wahn – Wahnheide – Lind – Wahn
28 km/h
190
Mülheim Wiener Platz – Oper – Mülheim Wiener
Platz
16 km/h
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten
aller Buslinien
Tabelle 5-7:
84
91
84
18 km/h
16 km/h
20 km/h
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit im Busnetz der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014
Quelle: KVB AG
Gesamte Linie, einschließlich des auf dem Gebiet der Stadt Frechen liegenden Abschnitts
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
92
5.2
Infrastruktur
Die bestehende ÖPNV-Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden ÖPNV. Sie ist das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, in dessen
Verlauf Systementscheidungen getroffen wurden, auf denen zukünftige Veränderungen aufbauen müssen. Dazu zählt in Köln insbesondere die historisch gewachsene Aufteilung des Stadtbahnangebots in ein Hochflur- und ein Niederflurnetz, auf
denen unterschiedlich konzipierte Fahrzeugtypen eingesetzt werden. Auch für den
Zugang zu den Stadtbahnen und Bussen wurden die Standards mit der Zeit weiterentwickelt, so dass im Stadtgebiet je nach Baualter unterschiedlich gestaltete Haltestellen und unterschiedlich gestaltete Inneneinrichtungen in den Fahrzeugen funden
werden. Bei der Detailgestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen waren zudem die
vielfältigen Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen zu berücksichtigen mit dem
Ziel, den Belangen möglichst aller Fahrgäste gerecht zu werden.
Erhalt, Ausbau und Ersatz von Fahrwegen, Fahrzeugen und anderen Anlagen zur
Gewährleistung eines attraktiven und sicheren ÖPNV sind eine dauerhafte Aufgabe,
zu deren Erfüllung die notwendigen finanziellen und betrieblichen Rahmenbedingungen sichergestellt werden müssen. Instandhaltung und Sanierung der Infrastruktur im Stadtbahnbereich werden in den kommenden Jahren zunehmend Bedeutung
erhalten, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungs- und Nutzerzahlen.
Nachfolgend wird der Umfang der vorhandenen Infrastruktur im Stadtbahn- und
Busbereich in der Stadt Köln beschrieben. Hierzu zählen Fahrzeuge und Haltestellen, insbesondere auch im Hinblick auf den Aspekt der Barrierefreiheit. Es erfolgen
Aussagen zu Betriebssteuerung und ÖPNV-Beschleunigung im Stadtbahn- und
Busnetz sowie zu den stationären Anlagen der Fahrgastinformation.
Ebenso erfolgt eine Darstellung der intermodalen Angebote Park and Ride (P+R)
sowie Bike and Ride (B+R).
5.2.1
Stadtbahn
Fahrzeuge
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG erbringt das Stadtbahnangebot im Jahr 2014 mit
insgesamt 382 Fahrzeugen. Der Fahrzeugpark besteht Ende des Jahres aus 193
Niederflur- und 189 Hochflurfahrzeugen, die jeweils mit ca. 110 Steh- und ca. 70
Sitzplätzen ausgestattet sind.
Seit im Juli 2006 die letzten Straßenbahnwagen aus dem Einsatzbestand genommen wurden, erfüllen alle eingesetzten Fahrzeuge (im Zusammenspiel mit den entsprechend ausgebauten Haltestellen) die Anforderungen für einen stufenfreien Einstieg. Da zwischen dem Bahnsteig und der Türschwelle in Abhängigkeit von der
Fahrzeugbesetzung und des Wartungszustandes trotzdem ein leichter Höhenversatz auftreten kann, wurde nach vielfältigen Überlegungen eine Lösung gefunden,
diesen Höhenversatz zwischen Wagenkasten und Bahnsteig noch weiter zu reduzieren. Dazu konnten bereits bei einzelnen Fahrzeugtypen bislang waagerecht eingebaute Trittstufen leicht schräg eingebaut werden. Diese Lösung wurde mit den
Behindertenverbänden und der technischen Aufsichtsbehörde abgestimmt und für
praktikabel befunden. Zusätzlich wurde bei der Stadtbahn die Spaltmaßüberbrückungskante erfolgreich eingeführt, die dazu beiträgt, den verbleibenden Spalt zwischen Bahnsteigkante und Türschwelle weiter zu verringern.
Der Bestand an Stadtbahnfahrzeugen teilt sich Ende 2014 auf folgende Baureihen
auf:
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
•
4 Fahrzeuge Serie 2000 (Hochflur)
•
18 Fahrzeuge Serie 2100 (Hochflur; werden generalsaniert zu Serie 2400)
•
50 Fahrzeuge Serie 2200 (Hochflur)
•
33 Fahrzeuge Serie 2300 (Hochflur)
•
10 Fahrzeuge Serie 2400 (Hochflur)
•
59 Fahrzeuge K5000 (Hochflur)
•
15 Fahrzeuge K5200 (Hochflur)
•
124 Fahrzeuge K4000 (Niederflur)
•
69 Fahrzeuge K4500 (Niederflur).
93
Aufgrund der steigenden Fahrgastnachfrage und der daraus resultierenden Notwendigkeit, die Kapazität der Stadtbahnfahrzeuge zu erhöhen, wird zurzeit der Einsatz von Langzügen auf der Ost-West-Achse von der Stadt Köln geprüft. Hierzu wird
zunächst eine gesamtverkehrliche Betrachtung für den Abschnitt zwischen Heumarkt und Aachener Weiher durchgeführt. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten
wurde im Jahr 2014 vergeben.85
Bei künftigen Neuanschaffungen sollen durchgängige Langzüge in der Länge eines
Doppelzuges beschafft werden. Diese Festlegung findet auch in der Richtlinie zur
Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW der Stadt Köln durch entsprechende
Zuwendung bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen ihre Entsprechung.86Eine
Ausnahme von dieser Festlegung stellt die aus Gründen der Kosteneinsparung mit
der Düsseldorfer Rheinbahn vereinbarte Parallelbestellung von Stadtbahnwagen
dar.
Haltestellen
Da auf allen Linien Stadtbahnzüge in Doppeltraktion eingesetzt werden, beträgt die
Haltestellenlänge mindestens 50 Meter. Die Bahnsteige der bis in die 1980er Jahre
gebauten unterirdischen Haltestellen, die Haltestellen der Hochbahn sowie einige
oberirdische Haltestellen sind teilweise 90 bis 110 Meter lang, so dass diese für
Dreifachtraktion oder für verlängerte Fahrzeuge tauglich wären.
Knapp 90 % der Stadtbahn-Haltestellen sind barrierefrei – im Sinne von stufenfrei ausgebaut (Stand 2014). Die Haltestellen im Hochflurnetz (Linien 3, 4, 5, 13, 16, 18)
sind mit Bahnsteigen mit 90 cm Höhe über Schienenoberkante ausgebaut, die Höhe
der Bahnsteige im Niederflurnetz (Linien 1, 7, 9, 12, 15) beträgt 35 cm über Schienenoberkante. Bei diesen Stadtbahnhaltestellen können die Bahnsteige direkt per
Fahrstuhl oder/und einer Rampe erreicht werden. Die Bahnsteige und Fahrzeuge
sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass beim Ein- und Aussteigen nur noch ein
relativ geringer Höhenversatz und ein geringer Spalt zu überwinden sind.
Eingeschränkt barrierefreie Stadtbahnhaltestellen hingegen können zum Beispiel
nur durch eine lange Rampe ohne Zwischenpodeste erreicht werden, oder die Fahrzeuge sind nur über einen großen Spalt zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugboden zugänglich.
85
Beschluss des Verkehrsausschusses am 06.05.2014 (Session-Nr. 0965/2014).
86
Abweichend von der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW hat
die KVB die Beschaffung von 20 hochflurigen Kurzzügen (28 m Länge) im Rahmen einer Einkaufskooperation mit der Rheinbahn, Düsseldorf in Auftrag gegeben (vgl. Session-Nr.
0668/2014).
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
94
Zum Teil sind die Haltestellen durch Aufzüge erreichbar. Hinweise über die Verfügbarkeit der Aufzüge im Stadtbahnnetz können auf der Internetseite der Kölner Verkehrs-Betriebe AG abgerufen werden.87
Tabelle 5-8 gibt einen Überblick über den Ausbauzustand der Haltestellen der einzelnen Stadtbahnlinien:
Linie
1
3
4
5
7
9
12
13
15
16
18
Haltestellen je Linie
29
31
29
17
28
24
27
23
24
24
27
Niederflurbahnsteige
29
-
-
3
28
24
27
13
24
6
3
Hochflurbahnsteige
-
31
29
14
-
-
-
10
-
18
24
Volle Barrierefreiheit
24
30
27
13
23,5*
20
25
8
21
17
23
Eingeschränkte Barrierefreiheit
2
-
1
-
4,5*
1
-
-
-
1
1
Keine Barrierefreiheit
3
1
1
4
-
3
2
15
3
6
3
*
Haltestelle Ensen Gilgaustraße der Linie 7 in Richtung Zündorf eingeschränkte Barrierefreiheit und
in Richtung Frechen volle Barrierefreiheit.
Tabelle 5-8:
Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet je Linie, Stand 2014
Quelle: KVB AG
Die Linie 13 ist mit 15 von 23 Haltestellen die Linie mit den meisten noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen, gefolgt von den Linien 16 und 5. Diese Linien fahren sechs von 24 bzw. vier von 17 nicht barrierefreien Stationen an. Die meisten
eingeschränkt barrierefreien Haltestellen befinden sich im Zuge der Linie 7 auf dem
Linienast in Richtung Frechen. Hier ist aufgrund der gemeinsamen Nutzung der
Strecke mit dem Güterverkehr ein größeres Lichtraumprofil erforderlich.
Die hochflurige Linie 13 bedient gemeinsam mit der niederflurigen Linie 7 die Haltestellen „Aachener Straße/Gürtel“, „Wüllnerstraße“ und „Dürener Straße“. Die Haltestellen sind nur für Fahrgäste der Linie 7 barrierefrei nutzbar. Darüber hinaus wurden die meisten Haltestellen längs der Gürtelstrecke Anfang der 90er Jahre auf ein
Bahnsteigniveau von 35 cm über Schienenoberkante ausgebaut, da zu diesem
Zeitpunkt noch Straßenbahnfahrzeuge älterer Bauart im Einsatz waren. Lediglich
die Endhaltestelle „Sülzgürtel“ ist bereits barrierefrei für Hochflurstadtbahnwagen
ausgebaut. Die Haltestellen der Hochbahnstrecke haben bis auf die Haltestelle
„Slabystraße“ ein Einstiegsniveau von 90 cm über Schienenoberkante. An den Haltestellen „Escher Str.“ und „Geldernstr./Parkgürtel“ fehlen zurzeit noch Aufzuganlagen.
Im Jahr 2012 wurden die Haltestellen „Liebigstraße“ und „Margaretastraße“ der Linie
5 barrierefrei ausgebaut. Im Jahr 2014 folgte der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Gutenbergstraße“.
Die Haltestellen „Eifelstraße“, „Ulrepforte“ „Chlodwigplatz“ und „Ubierring“ werden
bis zur Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn sowohl von hoch- als auch von niederflurigen Linien bedient und sind nur für Fahrgäste der Linien 12 und 15 barrierefrei nutzbar, für Fahrgäste der Linie 16 hingegen nicht.
Die Erreichbarkeit der Haltestellen durch die Nachrüstung von Aufzügen wird kontinuierlich verbessert.88
87
http://www.kvb-koeln.de/german/news/verfuegbarkeit_aufzuege.html, Abfragedatum: 08.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
95
Nachrichtliche Ergänzung: Die neuen Haltestellen „Kartäuserhof“ und „Bonner Wall“,
die seit dem Fahrplanjahr 2016 durch die neue Linie 17 angefahren werden, sind
jeweils vollständig barrierefrei ausgebaut.
Abbildung 5-11 zeigt den Stand des barrierefrei ausgebauten Stadtbahnnetzes.
Abbildung 5-11: Barrierefreiheit an
Quelle: KVB AG
Stadtbahnhaltestellen,
Stand
12/2014
Tabelle 5-9 und Tabelle 5-10 führen alle nicht barrierefrei sowie die nur eingeschränkt barrierefrei nutzbaren Stadtbahnhaltestellen auf.
Haltestelle
Linien
Hochflurlinie
„Aachener Straße/Gürtel“
13
x
„Appellhofplatz/Zeughaus“
5
x
16, 18
x
„Berrenrather Straße/Gürtel“
13
x
„Chlodwigplatz“
16
x
„Deutz Fachhochschule“
1, 9
„Dürener Straße/Gürtel“
13
x
„Eifelstraße“
16
x
„Escher Straße“
13
x
„Euskirchener Straße“
13
x
3, 4, 5
x
„Barbarossaplatz“
„Friesenplatz“
„Fuldaer Straße“
88
Niederflurlinie
x
12, 15
x
1
x
Vgl. Prioritätenliste Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen (Tabelle 8-6 in Kapitel
8.1.5).
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
96
Haltestelle
Linien
Hochflurlinie
Niederflurlinie
„Geldernstraße/Parkgürtel“
13
x
„Gleueler Straße/Gürtel“
13
x
„Kalk Post“
1, 9
x
12, 15
x
„Longerich Friedhof“
15
x
„Nußbaumerstraße“
5, 13
x
13
x
„Reichenspergerplatz“
16, 18
x
„Slabystraße“
13, 18
x
„Subbelrather Straße/Gürtel“
5, 13
x
„Ubierring“
16
x
„Ulrepforte“
16
x
„Venloer Straße/Gürtel“
13
x
„Vingst“
9
„Weinsbergstraße/Gürtel“
13
x
„Wüllnerstraße“
13
x
„Zülpicher Straße/Gürtel“
13
x
„Lohsestraße“
„Oskar-Jäger-Straße/Gürtel“
Tabelle 5-9:
x
Nicht barrierefrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen, Stand 2014
Quelle: KVB AG
Haltestelle
Linie
„Am Emberg“
4
„Deutzer Freiheit“
Hochflur
Niederflur
x
1,9
x
„Ensen Gilgaustraße“
Richtung Zündorf
7
x
„Godorf“
16
„Haus Vorst“
7
x
„Höhenberg, Frankfurter Straße“
1
x
„Westhoven Kölner Straße“
7
x
„Marsdorf“
7
x
„Stüttgenhof“
7
x
Tabelle 5-10:
x
Eingeschränkt barrierefrei ausgebaute
Stand 2014 Quelle: KVB AG
Stadtbahnhaltestellen,
Der den Tabellen zu Grunde gelegte Begriff der Barrierefreiheit ist vorrangig als
Stufenfreiheit zu interpretieren. Zusätzlich verfügen die Stadtbahnhaltestellen in
unterschiedlicher Ausprägung über taktile und akustische Ausstattungselemente für
sensorisch eingeschränkte Personengruppen. Die Vielzahl an verschiedenen Ausbauvarianten von Bodenleitsystemen bildet dabei die Entwicklungen und Erfahrungen im Bereich von Blindenleitsystemen ab, die in den letzten Jahren kontinuierlich
aufgegriffen, abgestimmt und beim Ausbau des ÖPNV in Köln berücksichtigt wurden. Dies betrifft sowohl die Farbgestaltung, die taktilen Geometrien der Bodenindikatoren als auch das System selbst. Hierbei wird in enger Abstimmung mit den Betroffenenverbänden darauf geachtet, dass es nicht zu sicherheitsrelevanten Widersprüchen kommt.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
97
Weitergehende Informationen zur angestrebten vollständigen Barrierefreiheit und zu
den hierfür erforderlichen Maßnahmen sind unter den Gliederungspunkten 6.1.3 und
8.2.4 aufgeführt.
Werkstätten und Abstellanlagen
In der seit 1923 bestehenden Hauptwerkstatt im Stadtteil Weidenpesch erfolgen
größere Reparaturen, Inspektionen an den Fahrzeugen nach § 57 BOStrab und
auch Umbauten.89 Die Stadtbahnwagen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG werden
auf den Betriebshöfen gewartet, gereinigt und für den nächsten Einsatz vorbereitet.
Die Standorte der drei Betriebshöfe sind
•
Merheim
•
Braunsfeld, Betriebshof West (Scheidtweilerstraße)
•
Wesseling.
Weiterhin bestehen im Stadtbahnnetz dezentrale Abstellanlagen an folgenden
Standorten, um Ein- und Ausrückfahrten der Stadtbahnlinien möglichst wirtschaftlich
zu organisieren:
•
Deutz (unterirdische viergleisige Abstellanlage)
•
Merkenich (zweigleisige Abstellanlage)
•
Stadion (mehrgleisige Abstellanlage)
•
Zündorf (eingleisige Abstellanlage).
Darüber hinaus plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG auf dem Gelände der
Hauptwerkstatt in Köln-Weidenpesch eine zusätzliche Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge zu errichten. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde
2014 eingeleitet.
5.2.2
Bus
Die Leistungen im Buslinienverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG werden mit
ca. 220 eigenen Wagen und ca. 100 Fahrzeugen von Subunternehmern erbracht
(Stand Januar 2014). Es werden ausschließlich Niederflurfahrzeuge mit einer Bodenhöhe von 32 cm an der vorderen Tür und 34 cm an den hinteren Türen eingesetzt. Zusätzlich kann durch das hydraulische Absenken um 8 cm die Einstiegshöhe
auf 24 bis 26 cm reduziert werden. Seit 2001 verfügen alle neuen Busse über eine
Rampe, die bei Bedarf vom Fahrer manuell aufgeklappt werden kann, um Rollstuhlfahrern das selbstständige Einsteigen zu ermöglichen. In allen Fahrzeugen stehen
Mehrzweckflächen für Rollstühle, Kinderwagen, Gepäck oder Fahrräder zur Verfügung.
Seit 2011 beschaffen die Kölner Verkehrs-Betriebe AG aufgrund der starken Nachfragesteigerung verstärkt Gelenkbusse mit optimierter Inneneinrichtung und deutlich
vergrößerter Mehrzweckfläche, in denen etwa 150 Personen Platz finden. Die Anfang 2012 in Betrieb genommenen 15 Gelenkbusse ersetzen eine entsprechende
Anzahl Solobusse. Die Busflotte besteht zurzeit zu zwei Dritteln aus Gelenkbussen
(Stand 2014).
89
Vgl. http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/struktur/hauptwerkstatt.html, Abfragedatum:
08.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
98
Die Fahrzeuge der Subunternehmer, die etwa 30 % der Fahrplanleistung erbringen,
orientieren sich in ihrem Standard an dem der Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
Tabelle 5-11 gibt eine Übersicht über Aufteilung und Kapazität des Busbestands der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Standard- und Gelenkbusse.
Bustyp
Anzahl
Länge
Sitzplätze
Stehplätze
Standard-Linienomnibus
79
ca. 12 m
34
63
Gelenk-Linienomnibus
92
ca. 18 m
53
108
Gelenk-Linienomnibus mit
optimierter Inneneinrichtung
49
ca. 18 m
45
113
Gesamt
220
Tabelle 5-11:
Busbestand der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014
Quelle: KVB AG
Aussagen über den Fahrzeugeinsatz auf den Regionalbuslinien können nicht detailliert erfolgen, da die dort eingesetzten Busse nicht ausschließlich auf diesen Linien
eingesetzt werden, sondern in den regionalen Netzen in komplexe Umläufe eingebunden sind. In der Regel verkehren auf diesen Linien Standard-Linienomnibusse
und Standard-Gelenkbusse, zum Teil in Überland-Ausführung mit im Vergleich zum
Stadtverkehr höherem Sitzplatzanteil. Auf Kölner Stadtgebiet verkehren ausschließlich Niederflurbusse.
Auf der Linie 978 der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft GmbH werden seit Mitte 2011
von der Regionalverkehr Köln GmbH probeweise wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen-Hybridbusse eingesetzt. In einer fünfjährigen Testphase sollen erste Erfahrungen auf dem Weg zu einem emissionsfreien Busverkehr gesammelt werden.
Haltestellen Bus
Das Busnetz umfasst auf Kölner Stadtgebiet 709 Haltestellen (Stand 2014)90. Bei
den Haltestellenpositionen sind bereits 33 % als 18 m langes Kap mit einer Bordsteinhöhe von 18 cm gemäß Planerhandbuch des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik ausgebaut. Dies ermöglicht einen komfortablen Ein- und Ausstieg, da zwischen Bordstein und Bodenhöhe des Busses nur wenige Zentimeter zu überwinden
sind. Bei den übrigen Haltestellenpositionen fahren die Busse eine Bordsteinhöhe
von unter 18 cm an, was den Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Personen erschwert. Um einen fast ebenerdigen und damit barrierefreien Einstieg zu ermöglichen, werden neue Haltestellen mit einer Bordsteinhöhe von 18 cm Höhe angelegt, die älteren nachgerüstet (siehe Kapitel 8.3.2).91
Fahrgastunterstände sind an 56 % der Haltestellenpositionen vorhanden.
90
Einschließlich Regionalbus-Haltestellen; ohne Bedarfsverkehre (TaxiBus und AST).
91
Vgl. http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/kvb/bus.html, Abfragedatum: 09.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
99
Tabelle 5-12 zeigt den Ausbaustandard der Kölner Bushaltestellen.
Linie
92
Haltestellenpositionen
insgesamt
Bordsteinhöhe
mind. 16 cm92
Bordsteinhöhe
<16 cm
Fahrgastunterstand
106
26
30%
70%
56%
120
46
4%
96%
30%
121
84
11%
89%
45%
122
23
26%
74%
75%
125
48
15%
85%
52%
126
43
12%
88%
47%
127
74
51%
49%
65%
130
64
19%
81%
66%
131
86
29%
71%
59%
132
57
77%
23%
49%
133
26
85%
15%
77%
135
46
26%
74%
61%
136
24
96%
4%
67%
138
11
12%
88%
45%
139
35
29%
71%
46%
140
81
17%
83%
60%
141
69
32%
68%
77%
142
58
38%
62%
24%
143
88
27%
73%
63%
144
26
8%
92%
62%
145
30
37%
63%
30%
146
24
100%
0%
71%
147
38
32%
68%
58%
149
17
43%
57%
59%
150
21
33%
67%
9%
151
94
98%
2%
74%
152
100
95%
5%
69%
153
59
93%
7%
68%
154
77
22%
78%
49%
155
47
28%
72%
68%
156
7
14%
86%
0%
157
75
17%
83%
68%
158
7
57%
43%
29%
159
65
85%
15%
46%
160
59
31%
69%
62%
In der Regel handelt es sich um eine Bordsteinhöhe von 18 cm („Kölner Stein“).
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
100
Linie
Haltestellenpositionen
insgesamt
Bordsteinhöhe
mind. 16 cm92
Bordsteinhöhe
<16 cm
Fahrgastunterstand
161
23
49%
51%
57%
162
46
22%
78%
33%
163
6
20%
80%
40%
164
22
9%
91%
36%
165
16
63%
37%
75%
166
19
53%
47%
47%
167
15
27%
73%
40%
190
7
71%
29%
14%
191
12
50%
50%
0%
201
4
50%
50%
75%
217
1
100%
0%
100%
220
1
0%
100%
100%
221
1
0%
100%
100%
224
1
0%
100%
100%
225
1
0%
100%
100%
250
21
48%
52%
48%
251
1
0%
100%
100%
255
4
50%
50%
75%
260
21
24%
76%
33%
423
1
0%
100%
100%
434
32
19%
81%
59%
435
7
14%
86%
29%
436
11
18%
82%
45%
508
11
36%
64%
55%
885
15
0%
100%
27%
935
12
70%
30%
40%
961
6
33%
67%
50%
962
20
40%
60%
40%
963
2
100%
0%
50%
965
1
100%
0%
0%
970
6
33%
67%
17%
978
19
5%
95%
42%
980
2
0%
100%
50%
N 26
4
25%
75%
75%
SB 40
3
0%
100%
33%
SB 60
1
100%
0%
100%
Tabelle 5-12:
Ausstattung der einzelnen Haltestellenpositionen im Kölner Busnetz, Stand 2014
Quelle: KVB AG
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
101
Betriebshof Bus
In Köln-Niehl betreibt die Kölner Verkehrsbetriebe AG einen Busbetriebshof, von
dem aus mit 215 Bussen ein Großteil des Kölner Busangebots gestellt wird. Dort
werden diese Fahrzeuge gewartet, gereinigt und für den nächsten Einsatz vorbereitet. Neben den täglich anfallenden Reparaturen nimmt die Werkstatt die gesetzlich
vorgeschriebenen Untersuchungen vor. Im November 2010 wurde die neue Werkstatt mit moderner Hebebühnentechnik und effizient organisierten Arbeitsabläufen
auf dem Betriebshof eröffnet. Die neuen Reparatur- und Wartungsplätze bieten insgesamt 23 Gelenkbussen Platz.93 Neben Bussen werden dort auch PKW sowie andere Nutzfahrzeuge der Kölner Verkehrsbetriebe gewartet.
Die weiteren in Köln zum Einsatz kommenden Busse werden von Kooperationspartnern der KVB oder anderen Verkehrsunternehmen gestellt und in deren Betriebshöfen gewartet. Hierzu gehört insbesondere der Betriebshof der Schilling-Gruppe, einer Tochtergesellschaft der KVB, die weitere 90 Fahrzeuge stellt.
5.2.3
Betriebssteuerung und Beschleunigung
Ein großes Potenzial des ÖPNV liegt darin, die Attraktivität durch Sicherstellung von
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit durch eine effiziente Betriebssteuerung und Beschleunigungsmaßnahmen zu verbessern.
Intermodal Transport Control System (ITCS)
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt ein digitales Funknetz, über das alle
Fahrzeuge des Unternehmens mit der Leitstelle verbunden sind.
Das rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL), wurde zum „Intermodal Transport
Control System (ITCS)“ weiter entwickelt. Das ITCS dient dazu, die „Betriebssteuerung und den Betriebsablauf des ÖPNV durch eine Verbesserung der Information
über den aktuellen Betriebszustand und der damit gegebenen effektiven Möglichkeit
einer Reaktion auf Abweichungen vom planmäßigen Zustand zu verbessern, Fahrzeuge an Lichtsignalanlagen zu beschleunigen, Anschlüsse an Umsteigehaltestellen
zu gewährleisten, Fahrgastinformationen an den Haltestellen zu verbessern und die
Fahrer von unnötigen Routineaufgaben zu entlasten.“94
Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen
An 237 Lichtsignalanlagen (LSA) verkehren Stadtbahnen. An 231 davon wird der
Stadtbahnverkehr bevorrechtigt. An 215 Anlagen (92 %) besteht eine volle Bevorrechtigung. Eingeschränkte Bevorrechtigungen bestehen an 16 signalisierten Knotenpunkten (7 %). An 2 Anlagen (1 %) ist die Stadtbahn nicht bevorrechtigt.
Diese verkehrsabhängigen Anlagen befinden sich an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen. Tabelle 5-13 gibt einen Überblick über den Stand der Maßnahmen
zur Beschleunigung des Stadtbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen.
93
Vgl. Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Geschäftsbericht 2010. Köln. 2011. S. 42 und http://www.kvbkoeln.de/german/unternehmen/kvb/bus.html, Abfragedatum: 20.01.2012.
94
Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und der KVB AG aus dem Jahr 1994. Vgl. Stadt Köln, Amt
für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Nahverkehrsplan Köln 2003-2007. Köln. S. 142.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
102
Streckenabschnitt
Linie
voll
eingeschränkt
Aachener Str./Gürtel
(ausschl.)
30
-
Neumarkt (ausschl.)
11
7
Deutzer Freiheit
8
2
Brahmsstraße
Dürener Str./Gürtel
(ausschl.)
2
-
Dürener Str./Gürtel
Aachener Str./Gürtel
(ausschl.)
5
-
7
Deutzer Freiheit
Ensen Gilgaustraße
11
-
9
Sülz Hermeskeiler Platz Neumarkt (ausschl.)
10
3
9
Vingst
Ostheim
1
-
3
Ollenhauerring
Bocklemünd (ausschl.)
1
-
3, 4
Bocklemünd
Akazienweg
6
-
3, 4
Suevenstraße
Stegerwaldsiedlung
11
-
3
Stegerwaldsiedlung
(ausschl.)
Buchheim Frankfurter
Straße
4
-
4
Stegerwaldsiedlung
(ausschl.)
Odenthaler Straße
13
-
5
Sparkasse Am Butzwei- Nußbaumerstraße
lerhof
(ausschließlich)
9
-
Nußbaumerstraße
Subbelrather Straße /
Gürtel
5
-
5
Subbelrather Straße /
Gürtel (ausschl.)
Gutenbergstraße
3
-
12
Zollstock Südfriedhof
Eifelstraße (ausschl.)
7
1
12, 15 Eifelstraße
Zülpicher Platz
2
2
12, 15 Mollwitzstraße
Wilhelm-SollmannStraße
8
-
1
1, 7
von Haltestelle
bis Haltestelle
Weiden West
Aachener Str./Gürtel
Anzahl LSA
mit Bevorrechtigung:
1, 7, 9 Neumarkt
7
7, 13
5, 13
12
Niehl
Merkenich
6
-
15
Wilhelm-SollmannStraße (ausschl.)
Longericher Straße
5
-
13
Sülzgürtel (ausschl.)*
Dürener Str./Gürtel
(ausschl.)
13
-
13
Aachener Str./Gürtel
(ausschl.)
Subbelrather Straße /
Gürtel (ausschl.)
7
-
Eifelstraße (ausschl.)
2
-
15, 16 Ubierring
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
103
Anzahl LSA
mit Bevorrechtigung:
Streckenabschnitt
Linie
von Haltestelle
bis Haltestelle
16
Gustav-HeinemannUfer
16
Reichenspergerplatz
16, 18 Barbarossaplatz (ausschl.)
18
Klettenbergpark
voll
eingeschränkt
Ubierring (ausschl.)
5
1
Niehl Sebastianstraße
9
-
Poststraße (ausschl.)
1
-
Barbarossaplatz (ausschließlich)
Summe
20
-
215
16
Die LSA werden an Knotenpunkten mehrerer Linien nur einmal gezählt.
* Einschließlich Betriebsstrecke Neuenhöfer Allee – Berrenrather Straße
Tabelle 5-13:
Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Bevorrechtigung des Busverkehrs an Lichtsignalanlagen
Bislang konnte auf Kölner Stadtgebiet noch keine flächendeckende Bevorrechtigung
des Busverkehrs umgesetzt werden. Schwerpunktmäßig im Kölner Nordwesten95,
auf der Ost-West-Achse und auf der Rheinuferstraße wurden im Linienverlauf Busbevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen umgesetzt. An insgesamt 80 Lichtsignalanlagen (LSA) bestehen Bevorrechtigungen für Busse.
Tabelle 5-14 führt die Anlagen auf, an denen Busbevorrechtigungen realisiert sind.
Tabelle 5-15 gibt einen Überblick über die Anlagen mit Stadtbahnbevorrechtigung,
die zugleich Busse bevorrechtigen.
StadtStreckenabschnitt/Knotenpunkt
bezirk
1
3
4
95
Linien
Anzahl LSA
Bayenstraße – Holzmarkt – Am Leystapel
133
6
Alter Militärring – Stolberger Straße
141, 143, 144
3
Goethestraße – Bahnstraße – Brauweilerstraße
143, 144, 145, 149,
961
4
Freimersdorfer Weg – Hauptstraße (Widdersdorf)
145, 149, 962
2
Kirchweg/Am Römerhof
143
1
Ludwig-Jahn-Straße/Stormstraße
141
1
Ostlandstraße/An der Alten Post –
Am Kliepesch/Frechener Weg
145
2
Hugo-Eckener Straße – Butzweilerstraße
127
4
Subbelrather Straße
141, 143
5
Venloer Straße (Alt Bocklemünd)
126, 145, 962, 970
4
1. Stufe des 1994 begonnenen RBL-Programms.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
104
StadtStreckenabschnitt/Knotenpunkt
bezirk
5
6
Linien
Venloer Straße (Bickendorf)
141, 143
2
Vogelsanger Straße
141, 143
2
Von Hünefeld Straße – Militärringstraße
139
6
Widdersdorfer Straße
141, 143
5
Longericher Straße/Stommeler Straße
121, 127, 139
1
Longericher Straße – Donatusstraße
122, 125, 127
3
Mengenicher Straße
122, 126, 127
1
Merianstraße – Fühlinger Weg – Willi-SuthAllee
120, 121, 125, 126
7
Pescher Weg/Marienberger Weg
121, 125, 127
1
Gesamt
Tabelle 5-14:
60
Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
StadtStreckenabschnitt/Knotenpunkt
bezirk
1
1, 3
4
5
Anzahl LSA
Linien
Anzahl LSA
Am Bayenturm (Ubierring)
133
1
Aachener Straße – Hahnenstraße– Pilgrimstraße – Richard-Wagner-Straße
136, 146
12
Ehrendfeldgürtel
141, 142, 143
2
Venloer Straße (Haltestelle „Bocklemünd“)
3
Venloer Straße / Militärringstraße
126, 143, 145, 962,
970
Johannes-Rings-Straße/Longericher Straße
121, 127,139
1
Gesamt
Tabelle 5-15:
1
20
Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen mit Stadtbahnbevorrechtigung, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere ÖPNV-Fahrstreifen und Bahnkörper
ÖPNV-Fahrstreifen in Form von Sonderfahrstreifen für Stadtbahnen (unabhängige
oder besondere Bahnkörper) oder Busse sowie kombinierte Fahrstreifen für Stadtbahn und Busse dienen dazu, die Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit des ÖPNVSystems sicher zu stellen, die Fahrzeiten zu verringern, Störungen durch den Kraftfahrzeugverkehr zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Effekte
werden insbesondere dann erreicht, wenn ÖPNV-Fahrstreifen in Verbindung mit
Bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen eingerichtet werden.
Im Stadtbahnnetz bestehen neben den Tunnel- und Hochbahnstrecken Linienführungen auf besonderen Bahnkörpern mit geschlossenem (zum Beispiel aus Asphalt,
Pflasterbauweise) oder offenem Oberbau (Schotter, Rasengleis) sowie straßenbün-
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
105
dige Bahnkörper im Verkehrsraum öffentlicher Straßen. Während besondere Bahnkörper durch ortsfeste Hindernisse vom übrigen Verkehrsraum abgetrennt sind,
werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Stadtbahn und Kfz-Verkehr gemeinsam
geführt. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau können von Linienbussen mitbenutzt werden.96
Das Streckennetz der Stadtbahn zeichnet sich durch einen hohen Anteil besonderer
Gleiskörper aus. So verlaufen rund 90 % der Stadtbahngleise auf eigenen, vom KfzVerkehr abgetrennten Trassen.
Besondere Bahnkörper, die auch von Linienbussen befahren werden, gibt es an
folgenden Stellen:
•
Ehrenfeldgürtel zwischen Hüttenstraße und Subbelrather Straße (Buslinien 141,
142, 143 und Stadtbahnlinie 13)
Auf einem kurzen Stück nutzen die Busse in einer Fahrtrichtung die Bahntrasse, um einen gesicherten Linksabbiegevorgang vornehmen zu können. Allein
aus diesem Grunde ist diese Spur unabdingbar. Darüber hinaus leistet auch
diese kurze Spur einen Beitrag zur Verstetigung der Fahrtabläufe. So kann in
vielen Situationen durch die Nutzung der Bahntrasse ein ganzer Ampelumlauf
eingespart werden.
•
Hahnenstraße – Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße – Hahnenstraße
zwischen Moltkestraße und Neumarkt (Buslinien 136, 146 sowie
Stadtbahnlinien 1, 7)
Die Mitnutzung des Bahnkörpers auf der Hahnenstr. – Aachener Str. ist zwingend erforderlich, um einen stabilen Betriebsablauf auf den Linien 136 und 146
zu erreichen. In diversen Fällen, bei denen die Busse nicht auf der Bahntrasse
verkehren konnten und die Fahrspuren des MIVs mit nutzen mussten, konnte
beobachtet werden, welch unstetiger Fahrtablauf mit entsprechend erhöhten
Fahrzeiten sich aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen im MIV in diesem Bereich ergibt. Es muss an dieser Stelle jedoch auch klar dargestellt werden, dass
die Trasse, die von Bus und Bahn gemeinsam genutzt wird, an der absoluten
Leistungsfähigkeitsgrenze angekommen ist, was vor allem an der NeumarktWestseite zum Teil auch betriebliche Probleme hervorruft.
•
Bonner Straße in Fahrtrichtung Süden im Abschnitt südlich der Gaedestraße bis
zum Verteilerkreis in Arnoldshöhe (Buslinie 132 im Vorlauf zur dritten Baustufe
der Nord-Süd Stadtbahn)
Die Busspur auf der Bonner Straße in Fahrtrichtung Süden im Abschnitt Gaedestraße bis zum Verteilerkreis in Arnoldhöhe hat sich sehr bewährt und ist für
die Fahrplanstabilität im Besonderen in der Nachmittagsspitze unabdingbar. In
der Nachmittagsspitze wären ohne diese Busspur durch die Behinderungen des
MIV ansonsten keine stetigen Fahrtabläufe denkbar und die Fahrzeiten würden
sich deutlich verlängern.
Die Prüfung weiterer Maßnahmen und Beschleunigungen des Busverkehrs wurde
am 17.08.2006 im Verkehrsausschuss97 beschlossen und wird in Kapitel 8.3.3 erläutert.
96
Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für die Anlagen des
öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), Entwurf, Stand: 03.06.2012. S. 3-25f. Die Unterteilung
in straßenbündige und besondere Bahnkörper basiert auf §16 BOStrab.
97
Vgl. Session 1034/006 und 1232/006.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
106
5.2.4
Fahrgastinformationsanlagen
An den Haltestellen werden die ÖPNV-Kunden über die dort verkehrenden Linien,
deren Abfahrzeiten und Linienweg sowie über Tarife informiert. An bedeutenden
Stadtbahnhaltestellen werden darüber hinaus mit Hilfe von Haltestellenlage- und
Umgebungsplänen Orientierungshilfen gegeben. Dabei werden statische und dynamische Anlagen zur Fahrgastinformationen verwendet. Die Ausstattung der einzelnen Haltestellen orientiert sich an deren Bedeutung und folgt festgelegten Qualitätsstandards, die in Kapitel 6 definiert sind. Ergänzt wird das in den folgenden Abschnitten beschriebene Angebot an Fahrgastinformationsanlagen durch Printerzeugnisse und Online-Angebote, die in Kapitel 7.7 aufgeführt sind.
Statische Fahrgastinformationen
Statische Fahrgastinformationen in ortsfesten Vitrinen an den Haltestellen umfassen
Aushangfahrpläne, Liniennetzpläne, Tarifinformationen und weitere Orientierungshilfen. Darüber hinaus sind die Stadtbahnhaltestellen mit Wegeleitsystemen versehen,
die auf Umsteigemöglichkeiten sowie auf örtlich relevante Ziele hinweisen.
Dynamische Fahrgastinformationen an Stadtbahnhaltestellen
Dynamische Fahrgastinformationen erweitern die statische Fahrgastinformation mit
Echtzeitangaben zu den Abfahrtszeiten und bei Bedarf mit weitergehenden Informationen über den Betriebsablauf. Sie ermöglichen dem Kunden je nach der aktuellen
verkehrlichen Lage bei Fahrplanabweichungen und Störungen, seinen Weg und die
Wahl seiner Linien gegebenenfalls der aktuellen Situation anzupassen oder sich auf
Wartezeiten einzustellen. Hierdurch wird das ÖPNV-System transparenter, flexibler
nutzbar und attraktiver.98
Modulares Fahrgastinformationssystem (MOFIS)
Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben AG kommt im Stadtbahnbereich das modulare
Fahrgastinformationssystem (MOFIS) zum Einsatz. Eingesetzt werden elektronische
Anzeigetafeln an Haltestellen mit Zugvorankündigung, Datum, Uhrzeit sowie zusätzliche Informationen in Laufschrifttexten für Hinweise bei Störungen oder zur Eigenwerbung. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden an mittlerweile 239 Anlagen neben den optischen Anzeigen zusätzlich akustische Informationsgeber eingesetzt, so dass hier nach dem sogenannten „Zwei-Sinne-Prinzip“ zwei unabhängige
Kommunikationswege für die Fahrgastinformation angeboten werden.
Großflächenanzeiger (GFA)
Großflächenanzeiger (GFA) befinden sich an zahlreichen Nachfrageschwerpunkten
im Stadtbahnnetz. Sie geben einen chronologischen Überblick über die nächsten
Abfahrten. Teilweise sind neben Informationen zu den Abfahrten der Stadtbahnen
auch die Abfahrzeiten von Buslinien sowie des SPNV in die Anzeigen integriert. Wie
bei den MOFIS-Anzeigetafeln werden Datum, Uhrzeit sowie zusätzliche Informationen in Laufschrifttexten für weitere Hinweise oder Eigenwerbung dargestellt.
Weitere Anlagen zur Fahrgastinformation
Weitere Anlagen zur Fahrgastinformation an exponierten Stellen im öffentlichen
Raum ergänzen das System der Fahrgastinformationsanlagen. Dabei handelt es
98
Vgl. http://busse-und-bahnen.nrw.de/service-organisation/informationstechnik/dynamischefahrgastinformation/, Abfragedatum: 10.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
107
sich um Anlagen an Örtlichkeiten, an denen die Informationen in besonderer Weise
dargestellt werden sollen, wie zum Beispiel an Park and Ride-Anlagen, an der Endhaltestelle „Thielenbruch“ (Straßenbahnmuseum) sowie im Zu-/Abgangsbereich von
Haltestellen an Bahnhöfen.
Tabelle 5-16 zeigt eine Übersicht über die verschiedenen dynamischen Fahrgastinformationsanlagen im Stadtbahnnetz. Beträgt die Anzahl des vorhandenen Anzeigertyps höchstens 25, werden die Einzelstandorte aufgeführt.
Anzeigertyp
Anzahl
Standort
Modulares Fahrgastinformationssystem (MOFIS)
Dreifarbige Matrixanzeige, zweizeilig
105
Einfarbige gelbe Matrixanzeiger,
fünfzeilig
345
im gesamten Stadtbahnnetz
Großflächenanzeiger (GFA)
GFA, mehrzeilig
21
Barbarossaplatz (2)
Chorweiler
Dom/Hbf (Halle Hbf)
Friesenplatz
Bf Deutz/LANXESS arena (2)
Neumarkt (4)
Neumarkt Schildergasse
Neusser Straße/Gürtel
Rheinenergie-Stadion (Schleife)
Rudolfplatz
Sülzgürtel
Venloer Straße/Gürtel (2)
Weiden West
Mülheim, Wiener Platz
Zülpicher Platz
GFA an Treppenabgängen und in Verteilerebenen
GFA, mehrzeilig
17
Bf Deutz/Messe (2)
Bf Mülheim (2)
Breslauer Platz/Hbf (3)
Chlodwigplatz Treppenabgang (2)
Dom /Hbf. Zwischenebene
Friesenplatz Zwischenebene
Heumarkt Treppenabgang/H. Str. (3)
Rathaus Zugang Rotes Haus
Severinstraße Treppenabgang (2)
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
108
Weitere Anlagen zur Fahrgastinformation
Infostele
5
Appellhofplatz (Breite Straße)
Appellhofplatz (Zeughaus)
Heumarkt (Gürzenichstr./Kaufhof)
Deutzer Freiheit
Porz Markt
Interaktive Vitrine
2
Dom/Hbf (Bahnsteigebene)
Sonderanzeiger zehnzeilig
1
Dom/Hbf (Verteilerebene Hbf)
Sonderanzeiger ohne Laufschrift
1
Thielenbruch
Einfarbiger gelber Matrixanzeiger,
fünfzeilig (KVB/DB)
1
Weiden West
P&R Sonderanzeiger, zweizeilig
1
Haus Vorst (Dürener Straße)
Reisezeitvergleichsanzeiger
1
Junkersdorf
Akustische Haltestellenansage
Akustische Haltestellenansagen über
MOFIS-Anzeigerlautsprecher
239
Akustische Haltestellenansagen über
örtliche Beschallung
77
Tabelle 5-16:
im gesamten Stadtbahnnetz
Fahrgastinformationsanlagen im Stadtbahnbereich,
Stand: 2014; Quelle: KVB AG
Dynamische Fahrgastinformation an Bushaltestellen (DFI)
Im Busnetz kommen Anzeiger des dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI)
zum Einsatz. Diese bieten optische und akustische Echtzeitinformationen zum
Fahrplan sowie zu Fahrplanabweichungen. Ergänzende Informationen können über
einen einzeiligen Laufschrifttext bereitgestellt werden. Zurzeit befinden sich ca. 330
DFI-Anzeiger an Bushaltestellen in Betrieb:
Maßnahmen zum weiteren Ausbau der dynamischen Fahrgastinformationen im
Stadtbahn- und Busnetz werden in Kapitel 8.4 dargestellt.
DFI-Anzeiger vierzeilig,
Realisierungsjahr
Anzahl
2008
69
2009
101
2010
38
2011
84
2012
37
2013
1
Gesamt
330
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
DFI-Anzeiger achtzeilig,
Realisierungsjahr
109
Anzahl
Standort
2008
6
Bf. Deutz/Messe
Weiden Zentrum
Porz Markt (2)
Mülheim Wiener Platz (2)
2009
2
Chorweiler
Gesamt
8
Tabelle 5-17:
Dynamische Fahrgastinformation
Quelle: KVB AG
im
Busnetz,
Stand
2014
Internet-basierte Kommunikationskanäle
Die KVB informiert ihre Kunden darüber hinaus (meist in Echtzeit) auf allen modernen Infokanälen wie Twitter, Facebook, Instagram und ihrer eigenen SmartphoneApp über die aktuelle Betriebslage.
5.2.5
Intermodale Angebote
Bei intermodalen Verkehren werden mindestens zwei verschiedene Verkehrsträger
kombiniert. Hierzu bedarf es der Bereitstellung entsprechender Angebote. Park and
Ride (P+R) oder Bike and Ride (B+R), also die Kombination von Individual- mit öffentlichem Verkehr, stellen Formen des gebrochenen Verkehrs dar, die das ÖPNVSystem effektiver machen. Sie zielen auf Nutzergruppen ab, die nicht im unmittelbaren Einzugsbereich leistungsfähiger Schienenstrecken wohnen und/oder keine Buszubringer nutzen können bzw. wollen.
Neben dem Vortransport mit Pkw oder Fahrrad zum ÖPNV besteht auch die Möglichkeit des Nachtransports – in der Regel mit dem Fahrrad – von der Haltestelle
zum Zielort, wie zum Beispiel zu peripher gelegenen Gewerbegebieten. Dies bedingt die Bereithaltung eines Fahrrades am Zielort oder die Fahrradmitnahme in der
Stadtbahn oder im SPNV.
Um diese Form kombinierter Transportketten nutzen zu können, bedarf es einer
Infrastruktur von qualitativ möglichst hochwertigen Parkplätzen und Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen, die ein komfortables und sicheres Parken der Fahrzeuge erlauben. Diese Infrastruktur wird aufgrund der guten Inanspruchnahme bereits seit vielen Jahren in Köln systematisch ausgebaut.
Park and Ride (P+R)
Abbildung 5-12 stellt die zeitliche Entwicklung von Angebot und Nachfrage des
P+R-Angebots auf Kölner Stadtgebiet zwischen den Jahren 2004 und 2014 dar. Bis
2010 erhöhte sich die Anzahl der Stellplätze zunächst um knapp 15 % von 4.895 auf
5.618 und ist seitdem leicht rückläufig, weil einige Parkhäuser und Parkplätze (wie
z.B. das Parkhaus am Zoo) zwischenzeitlich nicht mehr als P+R-Anlagen geführt
werden. Gleichwohl lässt sich in diesem Zeitraum eine gesteigerte Nachfrage feststellen. Während 2004 an einem durchschnittlichen Werktag 3.279 Pkw die Stellplätze in P+R-Anlagen nutzten, hat sich die Nachfrage bis 2014 um rd. 12 % auf
3.661 erhöht.
110
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Abbildung 5-12: P+R-Angebot und -Nachfrage in Köln 2004 bis 2014 an einem
durchschnittlichem Werktag
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Die Auslastung aller Kölner P+R-Anlagen erhöhte sich von 67 % im Jahr 2004 auf
73 % im Jahr 2014. Es kann somit von einer positiven Entwicklung gesprochen werden. Das P+R-Angebot wird insgesamt gut angenommen und zunehmend stärker
genutzt.
Die in Tabelle 5-18 dokumentierten P+R-Angebote konzentrieren sich an allen
Pendlerachsen, die vom Schienenverkehr bedient werden. Von den seit Veröffentlichung des 2. Nahverkehrsplans entstandenen Anlagen ist insbesondere die 2006
eröffnete P+R-Anlage an der Haltestelle „Weiden West“ mit 650 Stellplätzen hervorzuheben. Sie ist durch ihre Lage und die Verknüpfung mit zwei S-Bahn-Linien (S 12,
S 13) und der Stadtbahnlinie 1 besonders attraktiv und wird sehr gut angenommen.
Während die S-Bahn die Kölner Innenstadt von dort in 14 Minuten erreicht, benötigt
die Stadtbahn 25 Minuten und bedient zahlreiche Verknüpfungspunkte im städtischen ÖPNV-Netz. Zudem befinden sich im Einzugsbereich des Linienwegs längs
der Aachener Straße viele Arbeitsplatzschwerpunkte und sonstige Zielpunkte für
Pendler. Die Lage und Erreichbarkeit im Straßennetz ist ebenfalls günstig: Der P+RAnlage befindet sich unmittelbar am Schnittpunkt der stark belasteten B 55 (Aachener Straße) und L 183 (Bonnstraße) und ist sehr einfach erreichbar. Das Beispiel
„Weiden West“ zeigt somit Erfolgsfaktoren für eine optimale Standortwahl für P+RAnlagen auf.
Die zweitgrößte P+R-Anlage an der Stadtbahnhaltestelle „Haus Vorst“ mit 621 Stellplätzen mit Verknüpfung zur Stadtbahnlinie 7 ist trotz des auf einen in der Hauptverkehrszeit zum 10-Minuten-Takt verdichteten Stadtbahnangebots und einer 23minütigen Fahrzeit in die Innenstadt hingegen nur zu maximal einem Drittel ausgelastet. Die Anbindung des P+R-Terminals an die A1 (Abfahrt Frechen) verläuft über
die stauanfällige B 265 (Dürener Straße) und ist für viele Nutzer ebenso wie die
Streckenführung der Linie 7 im Vergleich zu einer schnellen S-Bahn-Anbindung weniger attraktiv.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Stadtbezirk
111
Haltestelle
Linie
Fahrtzeit bis in die
Innenstadt
2
„Godorf“
16
Neumarkt: 27 Minuten
72
2
„Heinrich-LübkeUfer“
16
Neumarkt: 18 Minuten
144
2
„Rodenkirchen“
16
Neumarkt: 20 Minuten
97
2
„Sürth“
16
Neumarkt: 24 Minuten
89
3
„Haus Vorst“
7
Neumarkt: 23 Minuten
621
3
„RheinenergieStadion“
1
Neumarkt: 16 Minuten
590
3
„Weiden West“
1, S 12, S 13
Hauptbahnhof: 14 Minuten
Neumarkt: 25 Minuten
650
4
„Bocklemünd“
3, 4
Neumarkt: 16/17 Minuten
280
5
„Köln-Longerich“
S 11
Hauptbahnhof: 13 Minuten
65
5
„Köln-Nippes“
S 6, S 11
Hauptbahnhof: 4 Minuten
36
6
„Merkenich“
12
Hauptbahnhof (mit Umstieg):
30 Minuten
15
6
„Volkhovener Weg“
S 11
Hauptbahnhof: 15 Minuten
41
6
„Köln-Worringen“
S 11
Hauptbahnhof: 24 Minuten
355
7
„Frankfurter Straße“
Gremberghoven
S 13, RB 25
Hauptbahnhof: 10/11 Minuten
134
7
„Porz“
S 12, RE 9, RB 27 Hauptbahnhof: 12/16 Minuten
85
7
„Porz-Wahn“
S 12, S 13
Hauptbahnhof: 19/20 Minuten
67
7
„Westhoven Berliner
Straße“
7
Neumarkt: 17 Minuten
41
7
„Zündorf“
7
Neumarkt: 27 Minuten
109
8
„Brück, Mauspfad“
1
Neumarkt: 19 Minuten
454
8
„Königsforst“
9
Neumarkt: 21 Minuten
182
8
„Ostheim“
9
Neumarkt: 13 Minuten
25
8
„Porzer Straße“
9
Neumarkt: 18 Minuten
23
9
„Köln-Dellbrück“
S 11
Hauptbahnhof: 15 Minuten
291
9
„Köln-Stammheim“
S6
Hauptbahnhof: 14 Minuten
200
9
„Thielenbruch“
3, 18
Neumarkt: 27/28 Minuten
161
Tabelle 5-18:
Stellplätze
P+R Anlagen auf Kölner Stadtgebiet, Stand: 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Aussagen zur Weiterentwicklung des P+R-Angebots erfolgen in Kapitel 8.5
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
112
Bike and Ride (B+R)
Seit 2004 hat sich die Zahl der Fahrradabstellmöglichkeiten an Haltestellen von
10.240 auf 12.579 im Jahr 2014 um 22,8 % erhöht. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der abgestellten Fahrräder – einschließlich „wild“ abgestellter Räder – um
53,8 % von damals 8.728 auf 13.425 gestiegen. Unter „wild“ abgestellten Rädern
sind solche Fahrräder zu verstehen, die zwar im Haltestellenbereich stehen, allerdings nicht an den vorhandenen Abstellanlagen. Damit liegt die Nachfrage bereits
seit mehreren Jahren über dem bereitgestellten Angebot. Mit der auch zukünftig
steigenden Fahrradnutzung wird die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Abstellmöglichkeiten für den Vor- und Nachtransport an den Zugangsstellen des ÖPNV
sowie des SPNV voraussichtlich weiter wachsen.
Angeboten werden frei zugängliche überdachte und unüberdachte Abstellanlagen.
Die Abstellanlagen werden von der Stadt Köln und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
bereitgestellt und unterhalten. Weitere Abstellanlagen wurden von der Deutschen
Bahn AG errichtet und werden von der Stadt Köln unterhalten.
Darüber hinaus werden Fahrradboxen an ausgewählten Haltestellen des ÖPNV und
SPNV bereitgestellt, in denen die Fahrräder verschlossen untergestellt werden können. Im Juni 2014 stehen 501 Fahrradboxen zur Verfügung, von denen 409
(81,6 %) vermietet sind. Diese verteilen sich auf 46 Standorte. Die Fahradboxen
werden von der Kölner Gesellschaft für Arbeit und Berufsförderung mbH (KGAB) im
Auftrag der Stadt Köln und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bewirtschaftet.99
Abbildung 5-13 zeigt die Entwicklung von Angebot und Nachfrage der B+RAngebote von 2004 bis 2014. Hierbei ist zu beachten, dass der Rückgang des Angebots zwischen 2006 und 2008 mit dem Abbau alter Abstellanlagen zu begründen
ist.
Eine weitere Möglichkeit zum Fahrradparken bietet die „Radstation“ im Kölner
Hauptbahnhof. Dort können an allen Wochentagen über 900 Fahrräder bewacht
geparkt werden. Angesprochen werden sowohl Kurzeit- als auch Dauerparker. Zudem bietet die Radstation Serviceangebote zur Fahrradwartung und -reparatur
ebenso wie die Möglichkeit des Fahrradverleihs und -leasings. Als Mitglied der
„RadRegionRheinland e.V.“ kann an der Radstation das „Einweg-Miet-System“ genutzt werden, das sich insbesondere an die Zielgruppe der Köln-Touristen wendet.
Das heißt, das in Köln gemietete Fahrrad kann an einer anderen Radstation wieder
abgeben werden.100 Die Radstation wird im Rahmen eines Projekts zur Beschäftigungsentwicklung und -förderung arbeitsloser Menschen betrieben. Sie wird von „IN
VIA Verband katholischer Mädchensozialarbeit e.V.“, Köln, in Kooperation mit der
Stadt Köln, der Deutschen Bahn AG und dem ADFC Köln betrieben.101
99
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/96-neue-fahrradboxenstadtbahnhaltestellen/, Abfragedatum: 08.07.2014
100
Vgl. http://www.radstationkoeln.de/radstation-hbf.html, Abfragedatum: 11.02.2013.
101
Vgl. http://www.radstationkoeln.de/das-soziale-projekt.html, Abfragedatum: 11.02.2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
113
Abbildung 5-13: B+R-Angebot und -Nachfrage 2004 bis 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fahrradmitnahme
In allen Verkehrsmitteln des Kölner ÖPNV und des SPNV können Fahrräder befördert werden, wenn in den Fahrzeugen geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden
sind bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt102. Es bestehen keine Sperrzeiten.
Fahrgäste mit Rollstühlen und Kinderwagen haben bei Platzmangel jederzeit Vorrang vor Radfahrern. Grundsätzlich muss für die Fahrradmitnahme ein Zusatzticket
erworben werden. Einzelne Zeitfahrausweise (Semesterticket, Großkunden-/JobTicket, SchülerTicket) erlauben eine kostenlose Mitnahme eines Fahrrads (teilweise
zeitlich eingeschränkt). Aufgrund der größeren Kapazitätsreserven eignet sich die
Fahrradmitnahme insbesondere im Freizeitverkehr. Im Berufsverkehr sind die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme durch die hohe Fahrgastnachfrage eingeschränkt.
Fazit
Im Hinblick auf die steigende Bedeutung der multimodalen Verkehrsmittelnutzung
im Stadtverkehr wird der Kombination von ÖPNV-Angeboten mit den zunehmend
vielfältigeren Car-Sharing-Möglichkeiten sowie mit dem Fahrrad auch weiterhin eine
hohe Bedeutung beigemessen. In Kapitel 8.5 werden mögliche Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Kombination von Fahrrad und ÖPNV vorgestellt. Dabei stehen insbesondere Fahrradverleihsysteme und deren denkbare Anwendungsfälle in
Köln im Vordergrund.
Die Förderung der Multimodalität ist ein wichtiger Baustein, um die Leistungsfähigkeit des ÖPNV-Systems bei steigender Nachfrage zu erhalten.
102
Vgl. Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den
NRW-Tarif.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
114
Im Folgenden wird auf die Entwicklung der ÖPNV-Nachfrage eingegangen und beschrieben, wie die Kunden das Angebot des Kölner ÖPNV bewerten.
5.3
ÖPNV-Nachfrage und Bewertung des Angebots
Nachfragezahlen zur Nutzung des ÖPNV-Angebots auf Kölner Stadtgebiet liegen
auf der Grundlage der VRS-weiten Fahrgasterhebung im Jahr 2009 vor. Diese Daten sind – da vom VRS im Auftrag der Verkehrsunternehmen zur Berechnung der
Einnahmeaufteilung erhoben – Eigentum der Unternehmen. Eine Überlassung der
Daten für verkehrsplanerische Zwecke ist gelebte Praxis der Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger Stadt Köln und den in Köln konzessionierten Verkehrsunternehmen.
Zur Bewertung des Angebots des Kölner ÖPNV wurden im Rahmen der Befragung
„Leben in Köln“ (Kommunaler Mikrozensus) 2009103 – wie bereits in den Jahren
2001 und 2004 – die Häufigkeit der ÖPNV-Nutzung sowie die Wegezwecke und die
Bewertung des Angebots abgefragt. Somit können Aussagen zu qualitativen Aspekten des Angebots getroffen werden. Im Folgenden werden zunächst Angebot und
Nachfrage gegenüber gestellt und im Anschluss daran die Einschätzungen der Kölner Bevölkerung zum ÖPNV-Angebot dargestellt. Ergänzend erfolgen zusätzlich
Darstellungen der Ergebnisse des von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG beauftragten „Kundenbarometers 2013“ sowie eine zusammenfassende Auswertung der Beschwerdestatistik der Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
5.3.1
Entwicklung der Nachfrage
Betrachtet man die Entwicklung der Fahrgastnachfrage auf den Linien der KVB, die
den weitaus größten Teil des Verkehrsangebotes in Köln stellen, von 1993 bis 2013,
so ist eine Steigerung um 43,6 % festzustellen. Innerhalb dieses Zeitraums ist seit
dem Jahr 2006 eine deutlich stärkere Zunahme der Nachfrage im Vergleich zu den
Vorjahren zu verzeichnen.
Angebot und Nachfrage 1993 bis 2013
Die Betriebsleistung der Kölner Verkehrs-Betriebe war im Jahr 2013 um 18 % höher
als 1993. Die Steigerungen entfielen hauptsächlich auf den Zeitraum bis 1999. Seither wird das Niveau mit leichten Schwankungen in etwa gehalten. Nach einem relativen Höhepunkt der erbrachten Leistungen im Jahr 2003 erfolgte – bei weiterhin
steigenden Fahrgastzahlen – eine Konsolidierungsphase, in der nicht oder schwach
nachgefragte Angebote abgebaut wurden. Seit 2007 wird in etwa die gleiche Verkehrsleistung erbracht. Abbildung 5-14 zeigt eine Gegenüberstellung der Entwicklung von Wagenkilometern und Fahrgastzahlen zwischen 1993 bis 2013 im Überblick.
Mit der Ausweitung des Angebots im Nachtverkehr (im Dezember 2011 und im Dezember 2012), der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 (Dezember 2011) sowie punktuellen Ausweitungen im Busnetz erhöhte sich die Anzahl der Wagenkilometer wieder geringfügig.
103
Stadt Köln: „Leben in Köln“-Umfrage 2009 (Kommunaler Mikrozensus). Amt für Stadtentwicklung
und Statistik – Statistisches Informationssystem.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
115
Index
150
145
Index Wagenkilometer
(1993 = 100)
140
Index Fahrgäste
(1993 = 100)
135
130
125
120
115
110
105
100
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahr
Abbildung 5-14: Verkehrsleistung und Nachfrage im KVB-Netz 1993 bis 2013
Quelle: KVB AG
Entsprechend der städtischen Bevölkerungsprognose ist bis etwa 2020/2025 mit
weiteren Einwohnerzuwächsen zu rechnen. Verbunden mit einem auch künftig steigenden Pendleraufkommen sind infolgedessen weitere Nachfragesteigerungen im
ÖPNV zu erwarten. Zusätzliche Steigerungen sind vor dem Hintergrund wachsender
Energiekosten für Privathaushalte sowie bei Umsetzung möglicher umwelt- und klimapolitisch wirksamer Maßnahmen zur Begrenzung von verkehrsbedingten Schadstoff- und Klimagiftausstößen zu erwarten. Ein von den Kölner Verkehrs-Betrieben
AG in Auftrag gegebenes Gutachten, das die ÖPNV-Nachfrage unter den Bedingungen verschiedener Szenarien untersucht, kommt zu dem Schluss, dass sich die
höchsten relativen Nachfragezuwächse (+100 %) im Szenario „Klimaschutz“ auf der
Ost-West-Relation Lindenthal/Sülz – Innenstadt – Deutz – Dellbrück sowie auf der
Nord-Süd-Achse Nippes/Riehl – Rodenkirchen einstellen. In den anderen Szenarien
ergeben sich weniger dramatische Steigerungsraten; gemeinsam ist den Szenarien
aber ein deutlicher Anstieg der Nachfrage auf diesen Achsen bis zum Jahr 2030.104
Ebenso wird der Trend zu weniger Pkw-Besitz – besonders bei der jüngeren Bevölkerung – dazu beitragen, dass der ÖPNV künftig noch intensiver sowie in Kombination mit Pkw und/oder Fahrrad mehr als bisher multimodal genutzt wird. Daher wird
in den kommenden Jahren die Bereitstellung hinreichender Kapazitäten ein zentrales Erfordernis für die stadt- und umweltverträgliche Abwicklung der erwarteten höheren Verkehrsnachfrage sein.
104
Bergische Universität Wuppertal, Lehr- und Forschungsgebiet Umweltverträgliche Infrastrukturplanung, Stadtbauwesen (LUIS) / Spiekermann & Wegener Stadt- und Regionalforschung: Zukunftsszenarien der Mobilitätsentwicklung für den ÖPNV Köln mit einem strategischen Verhaltensmodell. Wuppertal 2010.
Das Szenario „Klimaschutz“ geht mittelfristig von einem leichten Bevölkerungsrückgang sowie
von einer erhöhten Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen aufgrund von z.B. stark steigenden Kraftstoffpreisen, neuen Formen der Besteuerung und anderen Steuerungsmechanismen aus.
Im Szenario „Suburbanisierung“, das mittelfristig von nur geringen jährlichen Bevölkerungszuwächsen durch Zuzüge, aber von überdurchschnittlichen Verlusten bei den jungen Bevölkerungsgruppen ausgeht, werden nur geringfügige Steigerungen des Verkehrsaufkommens auf diesen Achsen prognostiziert.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
116
Nachfrage im Tagesgang
Abbildung 5-15 zeigt den Nachfrageverlauf im werktäglichen Tagesgang für die Jahre 1993, 2004 und 2009.
80.000
Fahrgäste 1993
70.000
Fahrgäste 2004
Fahrgäste 2009
60.000
50.000
e
t
s
ä
rg40.000
h
a
F
30.000
20.000
10.000
0
Stunde
Abbildung 5-15: Tagesgang der Fahrgastnachfrage Montag bis Freitag im Netz der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2009
Quelle: KVB AG
Gegenüber 1993 haben sich mit Ausnahme des Zeitraums von Betriebsbeginn bis
7:00 Uhr im gesamten Tagesverlauf deutliche Nachfragesteigerungen ergeben. Diese sind, gemessen am Niveau von 1993, insbesondere in der Zeit nach 18:00 Uhr
überproportional. Beim Vergleich mit 2004 fallen die – abgesehen vom Zeitbereich
zwischen 13:00 und 14:00 Uhr – weiter steigenden Nachfragezahlen im gesamten
Tagesverlauf auf.
Der Tagesgang weist zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr eine sehr ausgeprägte Nachfragespitze auf. Die typische Nachfragekurve mit klaren Spitzen morgens, mittags
und am späten Nachmittag hat sich mit Ausnahme der immer noch wachsenden
Morgenspitze im Vergleich sehr deutlich in Richtung eines hohen Gesamtniveaus
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr abgeflacht. Im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Kapazitäten auf bestimmten Netzabschnitten ist die Entwicklung der Frühspitze
besonders problematisch. Zum Thema Auslastung und Kapazitäten erfolgen in Kapitel 5.6 differenzierte Analysen.
Während sich die starke Nachfrage zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr aufgrund der
Umstrukturierungen bei den Schulendzeiten und der zunehmenden Einführung von
Ganztagsunterricht seit 2004 tendenziell abschwächt, wächst die Nachmittagsspitze
– auch in Folge der sich verlagernden Schülerverkehre – stark und übertrifft zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr sogar das Mittagsniveau.
Insgesamt ist ein nur durch geringfügige Schwankungen gekennzeichnetes nachmittägliches Plateau zwischen etwa 13:00 Uhr und 19:00 Uhr festzustellen. Abgesehen
vom gegenüber 1993 leicht rückläufigen, aber ab 2004 wieder steigenden Frühverkehr bis 7:00 Uhr ist die Nachfrage zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr am niedrigsten. Aber auch hier zeigen sich Steigerungstendenzen.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
117
Große relative Steigerungen sind außerhalb der Spitzenzeiten auch abends und im
Nachtverkehr festzustellen. In den Stunden zwischen 20:00 Uhr und 0:00 Uhr hat
gegenüber 1993 fast eine Verdoppelung der Nachfrage stattgefunden. Ein weiterer
starker Nachfrageschub fand zwischen 2004 und 2009 in allen Stunden nach
21:00 Uhr statt. Hier wurden rund zwei Drittel mehr Fahrgäste gezählt. Eine differenzierte Betrachtung des Nachtverkehrs erfolgt in Kapitel 8.1.
Auslastung des Angebots 2004 bis 2013
Die Fahrgastzahlen stiegen im Zeitraum seit Beschlussfassung des zweiten Nahverkehrsplans im Jahr 2004 bis 2013 (Tabelle 5-19)105 von 240 Mio. auf 276,6 Mio.
(+15 %) an. Die Platzausnutzung hat sich von 16,6 % auf 18,6 % erhöht. Insgesamt
ist die Effizienz des Verkehrssystems deutlich gestiegen, zumal die Wagenkilometer
– bei leicht gestiegenen Platzkilometern – im betrachteten Zeitraum seit 2004 –
leicht rückläufig bis stagnierend sind. Die Fahrtenhäufigkeit je Einwohner im Verkehrsgebiet hat seit 2004 um rund 13 % zugenommen und liegt im Jahr 2013 bei
208 Fahrten/Jahr.
Fahrgäste
Wagenkilometer
(in Mio.)
240,1
247,1
245,5
252,0
261,6
265,8
272,4
274,4
275,2
276,6
(in Mio.)
54,2
53,6
54,3
53,4
53,3
53,5
53,6
53,6
53,5
53,8
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Tabelle 5-19:
105
PlatzPersonenPlatzkilometer kilometer ausnutzung
(in Mio.)
7.691
7.674
7.741
7.726
7.697
7.720
7.777
7.818
7,819
7.882
(in Mio.)
1.280
1.337
1.308
1.337
1.387
1.409
1.442
1.453
1.457
1.464
(in %)
16,6
17,4
16,9
17,3
18,0
18,3
18,5
18,6
18,6
18,6
Fahrtenhäufigkeit
(je Einw. im Verkehrsgebiet)
184
189
187
193
201
205
208
208
207
208
Verkehrsleistung und Fahrgastnachfrage bei der Kölner VerkehrsBetriebe AG, Stand 2014
Quelle: KVB AG
Die rückläufigen Fahrgastzahlen und Leistungskennziffern im Jahr 2006 lassen sich überwiegend
durch die umfangreichen Streiks im öffentlichen Dienst erklären.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
118
5.3.2
Nutzung und Bewertung des ÖPNV-Systems in Köln
Befragung „Leben in Köln“ (Kommunaler Mikrozensus) 2009
Die Auswertungen des Kommunalen Mikrozensus 2009 ermöglichen Aussagen zur
Häufigkeit der Nutzung und Bewertung des gesamten ÖPNV-Systems (Schienenpersonennahverkehr [SPNV: S-Bahn, DB], Stadtbahn und Bus) durch die Kölner
Bevölkerung. Ebenso können Vergleiche mit den Ergebnissen des Kommunalen
Mikrozensus 2004 angestellt werden.
Im Jahr 2009 nutzen die Kölner den ÖPNV intensiver als im Jahr 2004. Die Stadtbahn wird mit 58,4 % der täglichen und mehrmaligen Wege um 5,4 Prozentpunkte
häufiger als Verkehrsmittel gewählt. Die Inanspruchnahme des SPNV ist um 3,5
Prozentpunkte gestiegen. Der Anteil der Nicht-Nutzer sinkt beim Schienenverkehr
deutlich.
Beim Bus ergeben sich gegenüber der früheren Befragung keine signifikanten Unterschiede, jedoch tendenziell ebenfalls eine höhere Nutzung.
Abbildung 5-16 zeigt eine Gegenüberstellung der Verkehrsmittelwahl im gesamten
ÖPNV-System für die Jahre 2004 und 2009.
Kommunaler Mikrozensus 2004
Kommunaler Mikrozensus 2009
100%
90%
25,9
22
80%
e
tr
e
w
t
n
e
z
o
r
P
70%
60%
19
56,6
55
55,7
53
21,1
gar nicht
50%
40%
30%
35,5
38
13
21,0
22
8,2
9
18,3
18
19,2
20
6,9
9
mehrmals/Woche
täglich
20%
10%
einmal/Woche
14,1
17,5
0%
Stadtbahn
22
Bus
S-Bahn/DB
Verkehrsmittel
Abbildung 5-16: Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Köln 2004 und 2009
in Prozent
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
119
Im Kommunalen Mikrozensus 2009 wurde erfragt, welches Verkehrsmittel für die
jeweiligen Verkehrszwecke hauptsächlich genutzt wird. Die Auswertung dieser Fragestellung zeigt Tabelle 5-20.
2
ÖPNV
1
Taxi
Pkw /
Mitfahrt
Pkw
Fahrrad
Zu Fuß
alle
Verkehrszwecke
Arbeitswege
32 %
3%
41 %
16 %
8%
100 %
Einkaufswege
16 %
0%
38 %
15 %
31 %
100 %
Freizeitwege
23 %
8%
26 %
20 %
23 %
100 %
1
2
einschließlich P+R; ohne Taxi
einschließlich Krad
Tabelle 5-20:
Verkehrszwecke und genutztes Verkehrsmittel 2009 (Mehrfachnennungen möglich); Abweichungen der Zeilensummen durch
Rundungsdifferenzen
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die höchsten Anteile bei allen Verkehrszwecken hat der motorisierte Individualverkehr (MIV). Der ÖPNV hat seinen größten Anteil bei den Arbeitswegen, gefolgt von
den Freizeitwegen. Bei den Einkaufs- und Versorgungswegen wird der ÖPNV in
etwa so häufig wie das Fahrrad in Anspruch genommen. Der Pkw dominiert hier
stark. Der Fußverkehr hat bei diesem Verkehrszweck seine größte Bedeutung, vermutlich weil hier die nahräumlichen Angebote eine große Rolle spielen. Bemerkenswert ist der vergleichsweise hohe Anteil des Taxis im Freizeitverkehr. Hier dürften insbesondere Fahrten im Freizeitverkehr nachts nach Hause von Bedeutung
sein.
Der insgesamt noch hohe Anteil des MIV zeigt, dass der ÖPNV weitere Potenziale
ausschöpfen kann, wenn er hinreichend leistungsfähig und attraktiv ist. Dies trifft
insbesondere auf die Freizeitwege zu, da diese in der Regel außerhalb der Verkehrsspitzen zu Zeiten stattfinden, zu denen der ÖPNV noch Kapazitätsreserven
hat. Bereits heute werden zwei Drittel aller Freizeitwege mit dem Umweltverbund
durchgeführt.
Bei der Bewertung des ÖPNV in Köln wurden Noten von sehr gut (1) bis sehr
schlecht (5) vergeben. In Abbildung 5-17 wird die Bewertung des ÖPNV 2009 dargestellt. Die Bewertungen geben Hinweise darauf, welche Stellschrauben für die
Aktivierung weiterer Potenziale für den ÖPNV vorhanden sind und wo Optimierungsbedarf besteht.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
120
Schnelligkeit von Bahnen
7
Informationen über den Linienweg
Ebenerdiger Einstieg
Schnelligkeit von Bussen
42
3
Angebotener Fahrtakt im ÖPNV
5
Platzangebot im ÖPNV
4
Pünktlichkeit von Bahnen
4
Fahrgast-Informationen
5
Freundlichkeit des Fahrpersonals
41
Freundlichkeit des Servicepersonals
3
Sicherheitsempfinden in den Fahrzeugen
3
34
Pünktlichkeit von Bussen
3
30
Sauberkeit in den Fahrzeugen
3
29
Angebotene Anschlüsse im ÖPNV
3
26
Sauberkeit an Haltestellen
3
25
Informationen über Betriebsstörungen
4
25
Sicherheitsempfinden an Haltestellen
2
Informationen über Grund der Störung
2
Gestaltung und Höhe der Fahrpreise 1
41
12
4
10
4
6
31
33
gut
teils - teils
schlecht
3
7
2
7
9
2
12
17
20
38
12
8
6
21
48
24
4
13
19
41
4
5
16
36
4
9
16
42
21
sehr gut
8
15
42
3
3
9
43
36
4
6
17
41
32
13
11
32
35
5
6
10
37
39
34
3
11
38
4
4
2
36
41
3
7
32
4
2
7
10
33
43
2
7
37
41
6
4
27
50
7
Angebotene Betriebszeiten im ÖPNV
26
58
9
4
6
11
3
7
19
sehr schlecht
4
weiß nicht
Abbildung 5-17: Bewertung des ÖPNV in Köln, 2009
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Überdurchschnittlich viele positive Bewertungen erhält der Kölner ÖPNV bei der
Schnelligkeit von Bahnen (65 %) und den Informationen über den Linienweg (59 %).
Die konsequent durchgeführten Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit wirken sich ebenfalls positiv auf die Bewertung des ÖPNV aus. So wurde der ebenerdige Einstieg von fast der Hälfte der Befragten (48 %) mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet. Somit werden die intensiven Bemühungen mit dem Umbau zahlreicher Stationen, unter anderem im gesamten zentralen Innenstadt-Tunnel gewürdigt.
Im Vergleich zum Mikrozensus 2004 hat die positive Bewertung dieser Qualitätsmerkmale durchweg noch zugenommen: Die Schnelligkeit der Bahnen wurde von
zusätzlichen 6 % der Befragten als gut oder sehr gut bewertet, die Informationen
zum Linienweg von zusätzlichen 7 % und der ebenerdige Einstieg von zusätzlichen
11 %.
Die fünf am schlechtesten bewerteten Themen für die Befragten sind:
1. Gestaltung und Höhe der Fahrpreise
Das Fahrpreisniveau im Verkehrsverbund Rhein-Sieg wurde kontinuierlich an
den gestiegenen Aufwand angepasst. Attraktive und preisgünstige Angebote
insbesondere für Dauerkunden wie zum Beispiel JobTicket, SemesterTicket und
SchülerTicket, werden intensiv genutzt. Zur Vermeidung sozialer Härten wird der
„Köln Pass“ angeboten, der zum Kauf rabattierter Tickets für einkommensschwache Personen angeboten wird. Hierzu ist ergänzend anzumerken, dass
das Preisniveau im ÖPNV bei Befragungen tendenziell schlecht bewertet wird.
2. Informationen über Betriebsstörungen sowie
3. Informationen über den Grund der Störung
Das Informationsmanagement bei Betriebsstörungen wurde in den vergangenen
Jahren schrittweise weiterentwickelt. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das im
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
121
Stadtbahnnetz flächendeckend und auch an zahlreichen Bushaltestellen vorhandene Fahrgastinformationssystem (MOFIS, DFI) ein, das in Kapitel 5.2.4 beschrieben wurde. Informationen zu baustellenbedingten Umleitungen und
Schienenersatzverkehren werden auf verschiedenen Wegen, wie zum Beispiel
durch Flyer, Aushänge, Info-Tafeln, Durchsagen in den Stadtbahnhaltestellen
und in den Fahrzeugen sowie Presseveröffentlichungen verbreitet, so dass die
Nutzer einfach und umfassend die notwendigen Informationen und Hintergründe
erhalten können.
4. Sauberkeit an Haltestellen
In diesem Zusammenhang wurde bereits seit November 2007 eine Sauberkeitskampagne mit zahlreichen personellen und kommunikativen Maßnahmen gestartet, deren Elemente den Anforderungen entsprechend fortentwickelt und ergänzt wurden. Weitere Details werden in Kapitel 6.1.4 beschrieben.
5. Sicherheitsempfinden an den Haltestellen
Die zahlreichen Aktivitäten zur Gewährleistung der Sicherheit im Betriebsgeschehen, zum Schutz vor Übergriffen in Fahrzeugen und an den Haltestellen
sowie zur Förderung des Sicherheitsempfindens der ÖPNV-Nutzer werden detailliert in Kapitel 6.1.4 dargestellt. Hierzu zählen zum Beispiel technische Kommunikationssysteme, bauliche Maßnahmen bei der Gestaltung der Personenverkehrsanlagen, zusätzliches Sicherheits- und Servicepersonal sowie die
Kommunikation von Sicherheitsstrategien.
KVB-Kundenbarometer 2013
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG lässt im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“
unter ihren Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen. Für das Jahr 2013 sind nachfolgend die
Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs nachgekommen werden.
1. Angebotsqualität: Takte und Anschlüsse
Die Taktfrequenz und die Anschlüsse, die als Angebotsmerkmale im Rahmen
des Mikrozensus 2009 als „wichtig“ bis „sehr wichtig“ (1,5 bzw. 1,6)106 empfunden werden, werden von den Fahrgästen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG als
durchschnittlich eingestuft. Die durchschnittliche Bewertung der Takte und Anschlüsse könnte auf die verminderte Betriebsqualität durch zahlreiche Baustellen im Stadtgebiet zurückzuführen sein und dürfte sich im Wesentlichen auf die
Buslinien beziehen.
2. Betriebsqualität: Pünktlichkeit und Schnelligkeit
Die Pünktlichkeit, die als Angebotsmerkmal im Rahmen des Mikrozensus 2009
als „wichtig“ bis „sehr wichtig“ (Bus: 1,6; Bahn: 1,5) empfunden wird, wird von allen Befragten durchschnittlich bewertet. Mit der Schnelligkeit des Öffentlichen
Personennahverkehrs, die im Mikrozensus 2009 als „wichtig“ (Bus: 2,2; Bahn:
2,0) empfunden wird, sind die Befragten hingegen recht zufrieden. Hier können
die vielen externen Faktoren (vor allem Baustellen im Autobahnring und im innerstädtischen Straßenraum), die sich auf den oberirdischen Linienverkehr auswirken, als Begründung angeführt werden.
106
Die Bewertung im Mikrozensus 2009 erfolgte nach der Kategorie 1 = sehr wichtig, 2 = wichtig, 3 =
weniger wichtig, 4 = unwichtig.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
122
3. Fahrgastservice (Fahrplan-Information sowie die Orientierung in den Stationen)
Nach Einschätzung der Befragten werden die Fahrplan-Informationen an Haltestellen und die Hinweisbeschilderung leicht überdurchschnittlich bewertet.
4. Sauberkeit und Sicherheit
Die Sauberkeit in den Fahrzeugen und in den Stationen, die als Angebotsmerkmale im Rahmen des Mikrozensus 2009 als „wichtig“ bis „sehr wichtig“ empfunden werden107, wird ungefähr gleich bewertet (Wert um 3,1).
Bei der Sicherheit differenziert die Befragung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
nach Tageszeiten, wodurch sich deutliche Unterschiede in der Bewertung ergeben.
Während sich die Fahrgäste tagsüber an Stationen und in den Fahrzeugen
durchweg sicher fühlen (Werte jeweils 2,7), sinkt das Sicherheitsgefühl abends
deutlich und erreicht unterdurchschnittliche Werte (Werte zwischen 3,4 und 3,5).
Dies ist ein typisches Bild im Öffentlichen Personennahverkehr, dem in Köln mit
der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum Einsatz
kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 intensiver begegnet wird.
Die Gesamtzufriedenheit lag 2013 bei 2,9 und ist gegenüber 2012 stabil geblieben.
Hinweise aus den Beschwerdeeingaben der Kölner Verkehrs-Betrieben AG
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG verzeichnete im Jahr 2013 rund 9.300 Kundenmitteilungen über verschiedene Eingangswege. Rund 5.700 (61 %) dieser Mitteilungen
waren Beschwerden.108
Das Verhalten von Mitarbeitern gibt Anlass zu den meisten Beschwerden, gefolgt
von der Beanstandung der Pünktlichkeit der Fahrzeuge. Mit sehr deutlichem Abstand folgen Beschwerden über mangelnde Informationen und unzureichende Kapazitäten. Tabelle 5-21 zeigt eine Übersicht über die fünf häufigsten Beschwerdethemen.
Die dominierenden Beschwerdearten konzentrieren sich auf die tägliche Betriebsabwicklung und ergänzen das in der Befragung „Leben in Köln“ (Kommunaler Mikrozensus) 2009 gewonnene Bild. Der Aspekt des Verhaltens und der Freundlichkeit
der Mitarbeiter wird dort ebenfalls auf eher mittlerem Niveau bewertet, so dass sich
im Abgleich mit der Auswertung der Beschwerdestatistik hier Handlungsbedarf abzeichnet.
Fünf häufigste Beschwerdethemen
1
2
3
4
5
Verhalten von Mitarbeitern
Pünktlichkeit
Technik (z.B. Fahrscheinautomaten)
Fahrgastinformation
Nahverkehrsangebot
Tabelle 5-21:
Anteil an
Beschwerden
insgesamt
42 %
23 %
11 %
10 %
8%
Die fünf häufigsten Beschwerdeeingaben 2013 bei den Kölner
Verkehrs-Betrieben
Quelle: KVB AG
107
Sauberkeit an Haltestellen: 1,8; Sauberkeit in den Fahrzeugen: 1,6; Sicherheitsempfinden an
Haltestellen: 1,4; Sicherheitsempfinden in den Fahrzeugen: 1,3.
108
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 18.03.2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
5.4
123
Verbindungsqualität
Vor dem Hintergrund der Erwartungen der Fahrgäste an einen qualitativ und quantitativ hochwertigen ÖPNV wurde eine umfassende Analyse der räumlichen Verbindungsqualitäten auf Stadtteilebene durchgeführt.
Folgende Relationen wurden dabei untersucht:
•
die ÖPNV-Verbindungsqualität zwischen den Stadtteilen und der Innenstadt
•
die ÖPNV-Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das jeweilige Bezirks(teil)zentrum.
Für jeden Stadtteil wurden auf Basis des Fahrplans 2012109 die Verbindungen zum
Bezirks(teil)zentrum bzw. zur Innenstadt in der Hauptverkehrs- (7:00 Uhr –
8:00 Uhr) und Nebenverkehrszeit (11:00 Uhr – 12:00 Uhr) untersucht. In der
Schwachverkehrszeit (21:00 Uhr – 22:00 Uhr) wurden die Relationen von der Innenstadt zurück in die Stadtteile betrachtet.
Die gewählten Relationen berücksichtigen die Ergebnisse der 2006 durchgeführten
Mobilitätsuntersuchung, nach der die Innenstadt mit 17% häufigstes Wegeziel ist110.
Darüber hinaus sind auch die Bezirks(teil)zentren aufgrund ihrer Ausstattung mit
Versorgungseinrichtungen von großer Bedeutung für die tägliche Mobilität der Bewohner der jeweiligen Stadtbezirke. Da in der Schwachverkehrszeit die Wege ins
Bezirkszentrum kaum von Bedeutung sind, sondern die Innenstadt das wichtigste
Ziel der Bürger darstellt, wurden die Verbindungen für die Heimwege von dort untersucht.
Die gewählten Zeitbereiche berücksichtigen die Bedeutung der Innenstadt als Arbeits-, Versorgungs- und Freizeitzentrum und umfassen daher Haupt-, Neben- und
Schwachverkehrszeit, während bei den Bezirkszentren die Schwachverkehrszeit
wegen der dann geringeren Bedeutung nicht mit untersucht wurde.
Daher besteht der Anspruch an den ÖPNV, häufige, zeitschnelle und möglichst umsteigefreie Verbindungen aus den Stadtteilen in die Innenstadt sowie in die zugeordneten Bezirks(teil)zentren anzubieten. Die durchgeführte Analyse ist in diesem
Sinne geeignet, Bewertungen in Bezug auf die bestehende Verbindungsqualität der
einzelnen Stadtteile vorzunehmen.
Hohe bis sehr hohe ÖPNV-Anteile sind bei den auf die Innenstadt bezogenen Wegen zu verzeichnen. Grund dafür sind das radial auf die Innenstadt ausgerichtete
Schienennetz und die sehr gute Erschließungsqualität.111 Bei Wegen innerhalb der
Stadtbezirke spielt der ÖPNV dagegen meist eine untergeordnete Rolle.
Bei der Untersuchung wurden zunächst Referenzhaltestellen in Einwohnerschwerpunkten festgelegt, um daraufhin die Umsteigehäufigkeit sowie die Anzahl der Verbindungen pro Stunde – differenziert in Verbindungen insgesamt und schnellste
Verbindungen – mit Hilfe der KVB-Fahrplanauskunft zu ermitteln.
Im nächsten Schritt wurde jede Relation nach den Kriterien Umsteigehäufigkeit,
Verbindungshäufigkeit und Reisegeschwindigkeit (Innenstadtrelationen) bzw. Reisezeit (Relationen in die Bezirks(teil)zentren) mit Hilfe eines Punktebewertungsverfahrens beurteilt und auf dieser Grundlage für jeden Stadtteil ein Gesamtwert ermittelt. Die Kriterien wurden für die HVZ, NVZ und SVZ gesondert untersucht und be109
Die Datenabfrage erfolgte über die Fahrplanauskunft auf der Internetseite der KVB AG (www.kvbkoeln.de).
110
Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis
2025. Köln. S. 35ff.
111
Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis
2025. Köln. S. 41.
124
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
wertet. Hierdurch wurde berücksichtigt, dass in den Zeiten starker Verkehrsnachfrage ein höherer Anspruch an das Verkehrsangebot gestellt wird als in Zeiten geringerer Nachfrage.
Zusätzlich zu der Ermittlung eines Gesamtwertes wurde auch eine Einzelbetrachtung der Qualitätskomponenten durchgeführt, um sicher zu stellen, dass deutliche
Defizite erkannt und nicht in der Gesamtbewertung nivelliert werden: Wenn zum
Beispiel einzelne Werte der Kriterien besonders negativ ausgeprägt waren, wurde
dies zusätzlich abwertend mit in die Bewertung einbezogen. Abschließend erfolgte
eine zusammenfassende Klassifizierung der Stadtteile hinsichtlich ihrer Verbindungsqualität.
Verbindungsqualität zwischen den Stadtteilen und der Innenstadt
Eine genauere Analyse der räumlichen innenstadtbezogenen Verbindungsqualität
auf Stadtteilebene zeigt ein differenziertes Bild, aus dem punktuell Handlungsbedarf
abgeleitet werden kann. Grundsätzlich erhalten diejenigen Stadtteile bessere Bewertungen, die über eine direkte S-Bahn- oder Stadtbahnanbindung an die Innenstadt verfügen. Darüber hinaus hängt es sehr von den spezifischen Bedingungen
wie Anschlussqualität oder Taktung ab, ob auch gebrochene Verkehre gute oder
sehr gute Verbindungen bieten können.
In den folgenden kartografischen Darstellungen (Abbildung 5-18 bis Abbildung 5-20)
werden die untersuchten Verbindungsqualitäten auf Stadtteilebene illustriert. Stadtteile mit „sehr guten“ Verbindungen in die Innenstadt sind in Dunkelgrün, Stadtteile
mit „guten“ Verbindungen in Hellgrün und Stadtteile mit noch „akzeptablen“ Verbindungsqualitäten in Gelb dargestellt. Besteht im betrachteten Zeitraum „kein ÖPNVAngebot“, wurde der Stadtteil orange markiert. Für die in Gelb und Orange gekennzeichneten Stadtteile werden in den Tabellen 5-22 bis 5-24, jeweils im Anschluss an
die Karten, Einzelbetrachtungen vorgenommen und gegebenenfalls Handlungserfordernisse abgeleitet.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
125
Hauptverkehrszeit
Für die Hauptverkehrszeit wurde exemplarisch der Referenzzeitraum montags bis
freitags 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr untersucht.
Abbildung 5-18 zeigt die Verbindungsqualität von den Stadtteilen in die Innenstadt
zur Hauptverkehrszeit. Bei Stadtteilen, die nicht mit sehr gut oder gut bewertet wurden, werden in Tabelle 5-22 die Gründe für die schlechtere Bewertung („akzeptabel“) aufgeführt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Abbildung 5-18: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der
Hauptverkehrszeit (montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr) im
Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
126
Stadtbezirk
Stadtteil
2
Bayenthal
Raderberg
Als „akzeptabel“
bewertetes Kriterium
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsbedarf
Reisegeschwindigkeit
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd
Stadtbahn wird die Situation deutlich verbessert.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf
Raderthal
6
Hahnwald
Reisegeschwindigkeit
Mit Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn werden sich die Reisezeiten aufgrund der Optimierung der Umsteigeverbindung der Linie 135 / Linie 16 reduzieren. Außerdem besteht ein nur sehr geringes ÖPNV-Potenzial.
Kein Handlungsbedarf
Esch /
Auweiler
Verbindungshäufigkeit
Aufgrund der geringen ÖPNV-Nachfrage in
diesem Gebiet und aufgrund des insgesamt schwachen ÖPNV-Anteils am Modal
Split ist eine Verdichtung des Angebots
wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu wurden Nachfrageerhebungen und Potenzialabschätzungen im Rahmen des Busnetzkonzeptes im Planungsteilraum Linksrheinisch Nord durchgeführt.
Für die langfristige Perspektive wird eine
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der
Linie 5 gesichert.
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten überprüft.
Tabelle 5-22:
Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten
zwischen einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Hauptverkehrszeit im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Nebenverkehrszeit
Für die Nebenverkehrszeit wurde exemplarisch der Referenzzeitraum montags bis
freitags 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr untersucht. Im Vergleich zur Hauptverkehrszeit wird
deutlich, dass wesentlich mehr Stadtteile nur „akzeptable“ Verbindungen in die Innenstadt aufweisen.
Abbildung 5-19, zeigt die Verbindungsqualität von den Stadtteilen in die Innenstadt
zur Nebenverkehrszeit. Bei Stadtteilen, die nicht mit sehr gut oder gut bewertet wurden, werden in Tabelle 5-22 die Gründe für eine schlechtere Bewertung aufgeführt
und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
127
Abbildung 5-19: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der
Nebenverkehrszeit (montags bis freitags 11:00 Uhr – 12:00 Uhr)
im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stadtbezirk
2
Stadtteil
Als „akzeptabel“
bewertetes Kriterium
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsbedarf
Reisegeschwindigkeit
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd
Stadtbahn wird die Situation deutlich verbessert.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf
Verbindungshäufigkeit
und Reisegeschwindigkeit
Aufgrund der geringen Nachfrage ist eine
Verdichtung des für die ungünstigere Bewertung maßgeblichen 30-Minuten-Takts
Bayenthal
Raderberg
Raderthal
Hahnwald
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
128
Stadtbezirk
6
7
Stadtteil
Als „akzeptabel“
bewertetes Kriterium
Immendorf
Verbindungshäufigkeit
Esch/
Auweiler
Verbindungshäufigkeit
Aufgrund der geringen ÖPNV-Nachfrage
in diesem Stadtteil und des insgesamt
schwachen ÖPNV-Anteils am Modal Split
ist eine Verdichtung des Angebots wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu wurden
Nachfrageerhebungen und Potenzialabschätzungen im Rahmen des Busnetzkonzeptes im Planungsteilraum Linksrheinisch Nord durchgeführt.
Für die langfristige Perspektive wird eine
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der
Linie 5 gesichert.
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten überprüft.
Lindweiler
Verbindungshäufigkeit
Merkenich
Verbindungshäufigkeit
Volkhoven/
Weiler
Verbindungshäufigkeit
Aufgrund der geringen Nachfrage im
Streckenverlauf der Buslinie 121, insbesondere im Bereich Langel/Merkenich, ist
eine Verdichtung des für die ungünstige
Bewertung maßgeblichen 30-MinutenTakts in der NVZ derzeit nicht akzeptabel.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf /
Überprüfung im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung
Elsdorf
Verbindungshäufigkeit
Grengel
Verbindungshäufigkeit
Lind
Verbindungshäufigkeit
Tabelle 5-23:
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsbedarf
der Buslinie 135 derzeit nicht akzeptabel.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf /
Überprüfung im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung
Die ungünstigere Bewertung der Stadtteile resultiert aus dem nicht zum 20Minuten-Takt der S-Bahn passenden 30Minuten-Takt der Linie 162 für Elsdorf
und der nicht immer optimalen Anschlüsse vom Bus zur S-Bahn für Grengel (Linien 160, 161). Aufgrund der Standzeiten
der Linie 160 an der Haltestelle „Linder
Mauspfad“ reduziert sich die Anzahl der
attraktiven Fahrmöglichkeiten auch für die
Referenzhaltestelle „Linder Weg“ – wie
auch für die nur von der Linie 162 bediente Haltestelle „Troisdorfer Straße“ auf nur
zwei Fahrten pro Stunde.
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten überprüft.
Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten
zwischen einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Nebenverkehrszeit im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
129
Schwachverkehrszeit
Für die Schwachverkehrszeit wurde exemplarisch der Referenzzeitraum montags
bis freitags 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr untersucht. Gemessen an den gewählten Bewertungsmaßstäben weisen hier nur wenige Stadtteile eine schlechtere Verbindungsqualität auf.
Abbildung 5-20 zeigt die Verbindungsqualität von der Innenstadt in die Stadtteile zur
Schwachverkehrszeit. Bei Stadtteilen, die nicht mit sehr gut oder gut bewertet wurden, werden in Tabelle 5-22 die Gründe für eine schlechtere Bewertung aufgeführt
und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Abbildung 5-20: Verbindungsqualitäten von der Innenstadt in die Stadtteile in der
Schwachverkehrszeit (montags bis freitags 21:00 Uhr – 22:00 Uhr)
im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
130
Stadtbezirk
2
6
7
Als „akzeptabel“
oder schlechter bewertetes Kriterium
Stadtteil
Hahnwald
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsbedarf
Keine Verbindung
Aufgrund der geringen Nachfrage ist für
eine Ausweitung des Angebots der Buslinie
135 kein Potenzial vorhanden
Kein Handlungsbedarf
Raderberg
Reisegeschwindigkeit
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd
Stadtbahn wird die Situation deutlich verbessert.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf
Esch/ Auweiler
Verbindungshäufigkeit
Aufgrund der geringen ÖPNV-Nachfrage in
diesem Gebiet und aufgrund des insgesamt schwachen ÖPNV-Anteils am Modal
Split ist eine Verdichtung des Angebots
wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu wurden Nachfrageerhebungen und Potenzialabschätzungen im Rahmen des Busnetzkonzeptes im Planungsteilraum Linksrheinisch Nord durchgeführt.
Für die langfristige Perspektive wird eine
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der
Linie 5 gesichert.
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten überprüft.
Volkhoven/
Weiler
Verbindungshäufigkeit
Die in der NVZ zusammengefasste Buslinie
125/126 bedient Volkhoven/Weiler alle 60
Minuten.
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Nachfrage und die Möglichkeit einer Taktverdichtung überprüft.
Langel
Verbindungshäufigkeit
Libur
Verbindungshäufigkeit
Die ungünstigere Bewertung erfolgt aufgrund der geringen Verbindungsanzahl pro
Stunde (60-Minuten-Takt bei den Buslinien
163/164). Besonders auffällig ist der
Sprung vom 20-Minuten-Takt zum 60Minuten-Takt im Übergang von der Hauptzur Schwachverkehrszeit.
Im Rahmen der Überprüfung des Busnetzes Porz-Süd/Niederkassel wird
auch die abendliche Taktung der beiden
Buslinien hinterfragt.
Tabelle 5-24:
Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten
zwischen der Innenstadt und den einzelnen Stadtteilen in der
Schwachverkehrszeit im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
131
Verbindungsqualität von den Stadtteilen in die Bezirks(teil)zentren
Die Untersuchung der Verbindungsqualität zwischen den Stadtteilen und dem jeweiligen Bezirksteil- oder Bezirkszentrum orientiert sich an der Struktur des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln. Im Rahmen des Konzeptes wurden Bezirkszentren und -teilzentren definiert, die als zentrale Versorgungsbereiche dem
jeweiligen Stadtbezirk zugeordnet sind.
In den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal existieren mehrere
Bezirksteilzentren, die jeweils einen zugeordneten Teilbereich des Stadtbezirks versorgen.
Die linksrheinische Innenstadt verfügt über eine hohe Ausstattung an zentralen Versorgungsbereichen. Dort sind die City sowie die Bezirksteilzentren Nördliche Innenstadt und Südliche Innenstadt lokalisiert. Ebenso ist die Verfügbarkeit über Haltestellen und Linien des ÖPNV in der linksrheinischen Innenstadt flächendeckend gut.
Dementsprechend wurde hier keine Bewertung der Verbindungsqualität vorgenommen.
Tabelle 5-25 zeigt die zentralen Versorgungsbereiche der Stadtbezirke 2 bis 9 im
Überblick.
Stadtbezirk
(außer Innenstadt)
Bezirksteilzentrum
Zentrale Versorgungsbereiche
Stadtteile südlich der Autobahn A4
Stadtteile nördlich der Autobahn A4
Ausrichtung von Bayenthal und Marienburg tendenziell in die südliche Innenstadt sowie nach Rodenkirchen
Braunsfeld, Lindenthal
Sülz, Klettenberg
Junkersdorf, Lövenich, Müngersdorf,
Widdersdorf
2
Rodenkirchen
Rodenkirchen
Zollstock
3
Lindenthal
Lindenthal
Sülz/Klettenberg
Weiden
4
5
6
Ehrenfeld
Chorweiler
Nippes
Bezirkszentrum
Ehrenfeld
Chorweiler
Nippes
7
8
9
Mülheim
Kalk
Porz
Mülheim
Kalk
Porz
Tabelle 5-25:
Alle Stadtteile im jeweils gesamten
Stadtbezirk sind auf die Bezirkszentren
ausgerichtet.
Stadtbezirke mit Bezirks(teil)zentrum und zentralen Versorgungsbereichen (Stand 2014)112
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Vor dem Hintergrund, dass die Bewohner der Stadtteile problemlos mit dem ÖPNV
ihr zugeordnetes Bezirks(teil)zentrum erreichen sollen, wurde eine Analyse der Verbindungsqualität der ÖPNV-Angebote von den Stadtteilen zum jeweiligen Bezirks(teil)zentrum durchgeführt und gegebenenfalls Handlungsbedarf ermittelt. Die
Bezirks(teil)zentren wurden nicht in die Untersuchung einbezogen, da Quelle und
Ziel in diesen Fällen identisch wären.
112
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/versorgung/einzelhandelsund-zentrenkonzept-wesentliche-inhalte, Navigantion: „Konzepte und Pläne“, Abfragedatum:
10.07.2014.
132
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Für die Verbindungen in die Bezirks(teil)zentren wurde nur die Reisezeit, nicht jedoch die Reisegeschwindigkeit bewertet, da es vorrangiges Ziel der Angebotsplanung ist, für diese Relationen attraktive Direktverbindungen anzubieten. Die Geschwindigkeit auf diesen zumeist kurzen Relationen ist demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.
In dieser Untersuchung wurden als Bewertungskategorien ausschließlich „gut“ und
„akzeptabel“ angesetzt, da ein differenzierter stadtweiter Vergleich aufgrund der
unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten (z.B. Größe und Lage des Stadtbezirks, Verdichtungsgrad) nicht sinnvoll ist. Von einer Differenzierung des „guten“
Angebots in „gut“ und „sehr gut“ wurde abgesehen.
Stadtteile mit guten Verbindungen sind hellgrün, Stadtteile mit akzeptablen Verbindungsqualitäten gelb markiert. Für die Bereiche, die in den kartografischen Auswertungen gelb dargestellt sind, werden in Tabelle 5-26 Einzelbetrachtungen und bewertungen vorgenommen. Die Bezirks(teil)zentren sind in Grau dargestellt.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
133
Haupt- und Nebenverkehrszeit
Abbildung 5-21 zeigt die Verbindungsqualität auf den Relationen von den Stadtteilen
in das zugehörige Bezirks(teil)zentrum in der Haupt- und Nebenverkehrszeit in einer
Darstellung, da für diese Verkehrszeiten die Ergebnisse identisch waren. Bei Stadtteilen, die nicht mit „gut“ bewertet wurden, werden in Tabelle 5-22 die Gründe für die
schlechtere Bewertung aufgeführt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Überprüft wurden die Referenzzeiten 7:00 Uhr – 8:00 Uhr (Hauptverkehrszeit) und
11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Nebenverkehrszeit) montags bis freitags.
Abbildung 5-21: Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil)zentrum in der Haupt- und Nebenverkehrszeit
(montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr und 11:00 Uhr –
12:00 Uhr) im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
134
Stadt
bezirk
2
Stadtteil
Als „akzeptabel“
bewertetes Kriterium
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsbedarf
Umsteigehäufigkeit
In der Praxis dürften die Bewohner dieser
Stadtteile eher in Richtung Rodenkirchen
bzw. Südstadt orientiert sein. Dorthin
bestehen bessere ÖPNV-Angebote.
Kein Handlungsbedarf
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Meschenich
Reisezeit
Die bestehende Direktverbindung mit der
Linie 135 dauert aufgrund der feinräumigen Erschließungsfunktion der Linie relativ lange. Alternativ bestehen Umsteigeverbindungen mit kürzerer Reisezeit mit
den Linien 132/131 nach Rodenkirchen.
Kein Handlungsbedarf
3
Braunsfeld
Umsteigehäufigkeit
Die Verbindung zum Bezirksteilzentrum
erfordert (ab der Referenzhaltestelle
Maarweg) immer einen Umstieg (Linie 1/
7/ 13). Alternativ besteht eine Direktverbindung zum Bezirksteilzentrum Weiden
sowie eine Direktverbindung ab Haltestelle Aachener Straße/Gürtel am Ostrand
des Stadtteils.
Kein Handlungsbedarf
4
Ossendorf
Umsteigehäufigkeit
Die Verbindung zum Bezirkszentrum
erfolgt über die Stadtbahn und erfordert
einen Umstieg (Linien 5/13). Taktung und
Reisezeit sind gleichwohl attraktiv.
Kein Handlungsbedarf
7
Langel
Umsteigehäufigkeit
Die Verbindung zum Bezirkszentrum
erfordert ein einmaliges Umsteigen (Linien 164/7).
Für die langfristige Perspektive wird eine
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der
Linie 7 gesichert.
Kein Handlungsbedarf
Libur
Umsteigehäufigkeit
und Reisezeit
Die Verbindung zum Bezirkszentrum
erfordert eine lange Reisezeit, verbunden
mit einem ein- oder zweimaligen Umsteigen (Linie 163/162 oder 163/SBahn/Bus).
In der derzeitigen Netzstruktur mit nachfrageorientierter Ausrichtung der Busverbindungen auf die S-Bahn in Wahn sind
direkte Verbindungen zum Bezirkszentrum nicht realisierbar. Außerdem besteht
nur geringes Nachfragepotenzial.
Kein Handlungsbedarf
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Stadt
bezirk
8
135
Stadtteil
Als „akzeptabel“
bewertetes Kriterium
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsbedarf
Wahnheide
Reisezeit
Die Verbindung zum Bezirkszentrum
erfordert eine lange Reisezeit (Linie 160)
oder in der NVZ ein einmaliges Umsteigen (Linien 160/162) bzw. in der HVZ ein
zweimaliges Umsteigen (Linie 160/SBahn/Bus).
In der derzeitigen Netzstruktur mit nachfrageorientierter Ausrichtung der Busverbindungen auf die S-Bahn in Wahn sind
direkte Verbindungen zum Bezirkszentrum nicht realisierbar.
Kein Handlungsbedarf
Neubrück
Umsteigehäufigkeit
Die Verbindung zum Bezirkszentrum
erfordert immer einen Umstieg (Linie 157/
Linien 1/9). Taktung und Reisezeit sind
gleichwohl attraktiv.
Für die langfristige Perspektive wird eine
Stadtbahnanbindung Neubrücks entweder über die Linie 1 oder die Linie 9 in
Erwägung gezogen.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf
Tabelle 5-26:
Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil)zentrum in der Haupt- und Nebenverkehrszeit im Fahrplan 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Fazit
Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Verbindungsqualität im Stadtgebiet
bezogen auf die nachfragestärksten Verkehrsbedürfnisse, nämlich die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der Bezirks(teil)zentren von den einzelnen Stadtteilen aus
überwiegend als sehr gut bzw. gut bewertet werden kann.
Die Einzelbetrachtungen zeigen, dass bei den als „akzeptabel“ bewerteten Verbindungsqualitäten der Stadtteile in vielen Fällen nur punktuelle Verbesserungen möglich sind, da diese immer in Verbindung mit der Nachfrage und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit gesehen werden müssen. Ebenso sind die mittel- bis langfristig möglichen Optimierungsperspektiven hierbei im Blick zu halten. So werden die
zurzeit eher ungünstigen Verbindungen zwischen der Innenstadt und den südlichen
Stadtteilen mit Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn deutlich verbessert. In
Porz-Langel und Neubrück sowie im Kölner Norden (Pesch, Esch/Auweiler) werden
mögliche Stadtbahntrassen gesichert, um bei hinreichendem Nachfragepotenzial
und gesicherter Finanzierung leistungsfähige ÖPNV-Verbindungen mit direkter Anbindung an die Innenstadt und attraktiver Reisegeschwindigkeit anbieten zu können.
Um die Umsteigequalität bei gebrochenen Verkehren zu optimieren, sollte eine
Überprüfung der Übergänge und Taktangebote nach Bedarf im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans in den Teilräumen vorgenommen werden. Insbesondere sollte das Liniennetz in den Teilräumen Linksrheinisch Nord und
Rechtsrheinisch Süd nachfrageorientiert überprüft werden, da die Taktzeiten von
Bus und S-Bahn nicht in allen Fällen harmonieren (30-Minuten-Takt trifft auf 20Minuten-Takt).
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
136
5.5
Ergänzende Betrachtung der Verbindungsqualität für Stadtteile ohne
Schienenanschluss im Spätverkehr
In Ergänzung zu der in Kapitel 5.4 beschriebenen Untersuchung der Verbindungsqualität erfolgte eine Untersuchung der Spätverkehre aus Richtung Innenstadt in
alle Stadtteile ohne Schienenanschluss auf der Basis des Fahrplanstandes 2011.
Bei der Betrachtung des Spätverkehrs wird zwischen einer „Grunderreichbarkeit“
und einer „Komforterreichbarkeit“ von der Innenstadt in die einzelnen Stadtteile unterschieden.
Grunderreichbarkeit bedeutet, dass eine Verbindung von den Haltestellen „Neumarkt“ oder „Dom/Hbf“ täglich um 0:15 Uhr – bezogen auf die zum Analysezeitpunkt
gültigen Fahrplanzeiten – in die Stadtteile besteht.
Die Komforterreichbarkeit wird bei besonders bevölkerungsstarken Gebieten ab
5.000 Einwohnern im zusammenhängenden Siedlungskörper angestrebt. Hierbei
werden die Stadtteile zusätzlich am Wochenende freitags, samstags und vor Feiertagen von der Innenstadt aus um 1:15 Uhr noch erreicht.
Die genannten Zeiten sind Standards, die in einigen Fällen überschritten werden,
wenn zum Beispiel kleinere Stadtteile von Buslinien mitbedient werden, deren Fahrplan auf die Anbindung größerer Siedlungsgebiete mit Komforterreichbarkeit ausgerichtet ist (zum Beispiel Fühlingen) oder Buslinien mit stadtbahnähnlichem Charakter im Außenbereich durchgängige Nachtverkehr anbieten (zum Beispiel Meschenich, Rondorf).
Die Bewertung der Erreichbarkeit erfolgt über nachstehende Kategorisierung:
•
Stadtteile mit durchgehendem Nachtverkehr
•
Stadtteile mit Komforterreichbarkeit ab Innenstadt um 1:15 Uhr, freitags. samstags und vor Feiertagen
•
Stadtteile mit Grunderreichbarkeit ab Innenstadt 0:15 Uhr, täglich
•
Notwendigkeit einer näheren Überprüfung der Anbindung der Stadtteile im Spätverkehr.
Grunderreichbarkeit
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Grunderreichbarkeit mit Ausnahme der
Stadtteile Hahnwald, Immendorf, Weiß sowie eines Teils von Lindenthal (Deckstein)
für alle Stadtteile gewährleistet war.
Die Ergebnisse der Untersuchung haben dazu geführt, dass zum Fahrplanwechsel
2011/2012 Maßnahmen umgesetzt wurden, so dass seitdem für alle Stadtteile täglich das Kriterium der Grunderreichbarkeit eingehalten wird. Eine Ausnahme besteht
für den Stadtteil Hahnwald, wo aufgrund des sehr geringen Potenzials keine Angebotsausweitung vorgenommen wurde.
Komforterreichbarkeit
Die Untersuchung der Komforterreichbarkeit hat ergeben, dass in 17 Stadtteilen
kein Komfortanschluss vorhanden ist. Tabelle 5-27 führt die bei der Untersuchung
identifizierten Stadtteile auf, die keinen Komfortanschluss am Wochenende aus
Richtung Innenstadt haben. Hierbei wurden alle hauptsächlich von Bussen bediente
Stadtteile aufgeführt, auch diejenigen mit einer Einwohnerzahl unter 5.000, die ein
geringes, wirtschaftlich nicht vertretbares ÖPNV-Potenzial aufweisen.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
StadtStadtteil
bezirk
2
6
7
137
Anschlusshaltestelle an
Stadt- oder
S-Bahn
Linie
Fahrtrichtung
Hahnwald
135
Meschenich /
Rodenkirchen
„Godorf“ /
„Rodenkirchen“
Immendorf
AST
183
Immendorf
„Godorf“
Raderberg/ 133
Raderthal
Zollstock
„Chlodwigplatz“
Weiß
131
Sürth
Esch/ Auweiler
126
Chorweiler
Lindweiler
121
Langel
„Longericher
Straße“
Pesch
126
Chorweiler
„Bocklemünd“
Volkhoven/
Weiler
125
Weiler
„Chorweiler“
Eil
165
Rundverkehr
Porz (Eil)
„Porz Markt“
Lind
167
Rundverkehr
Porz (Wahn)
„Porz-Wahn“
(S-Bahn)
166
Rundverkehr
Porz (Urbach /
Grengel)
„Porz Markt“
Humboldt/
Gremberg
159
Poll
„Kalk Post“
Neubrück
157
Neubrück
„Ostheim“
Wahnheide
Elsdorf
Grengel
„Rodenkirchen“
„Bocklemünd“
Urbach
8
Tabelle 5-27:
Handlungsbedarf
Aufgrund des geringen
ÖPNV-Potenzials ist eine
Angebotsausweitung wirtschaftlich nicht vertretbar.
Kein Handlungsbedarf
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten
überprüft.
Aufgrund des geringen
ÖPNV-Potenzials ist eine
Angebotsausweitung wirtschaftlich nicht vertretbar.
Kein Handlungsbedarf
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten
überprüft.
Im Bereich Volkhoven wird
die Komfort-erreichbarkeit
durch Anbindung an die
S 11 gewährleistet. Für
Weiler wäre eine Angebotsausweitung wirtschaftlich nicht vertretbar.
Kein Handlungsbedarf
Im Rahmen der teilräumigen Busnetzbetrachtung werden Verbesserungsmöglichkeiten
überprüft.
Stadtteile, bei denen die Komforterreichbarkeit ab der Innenstadt
ab 1:15 Uhr (freitags, samstags und vor Feiertagen) nicht gegeben
ist; Fahrplan 2011
Quelle: Planungsbüro VIA
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
138
Auf Basis dieser Bewertung werden weitere Überprüfungen, die die Herstellung einer Komforterreichbarkeit einwohnerstarker Stadtteile betreffen, anhand von Nachfragebetrachtungen im Zuge der teilräumlichen Busnetzbetrachtung durchgeführt.
5.6
Auslastung und Kapazitäten
Neben der Auswertung der Verbindungsqualität haben die Kölner Verkehrs-Betriebe
AG und die Stadt Köln eine Analyse der Auslastung und der Kapazitäten im Kölner
Stadtbahn- und Busnetz durchgeführt. Auf Grundlage der Fahrgastnachfrage (VRSErhebung 2009) wurden räumlich und zeitlich hohe Auslastungen identifiziert und im
Hinblick auf ihre strukturelle Bedeutung bewertet, um mögliche Handlungsoptionen
ableiten zu können.
Die untersuchten Zeitabschnitte sind montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr
sowie von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Auswahl dieser Zeitabschnitte ist erfolgt, da
die Nachfrage zu diesen Zeiten bereits grundsätzlich relativ hoch ist, der vollständige Berufs- und Schülerverkehr erfasst wird und Engpässe nahezu ausschließlich in
diesen Zeitfenstern zu erwarten sind. Die genannten Zeiten bilden diejenigen Abschnitte der Tagesganglinie ab, zu denen sich die Nachfrage auf einem hohem Niveau befindet (vgl. Abbildung 5-15).
Die Analyse erfolgte für um jeweils 15 Minuten versetze Stundenintervalle, so dass
sehr genaue, nahezu kursscharfe Aussagen getroffen und konkrete Nachfragespitzen identifiziert werden können.
Bei der Untersuchung wurden durchschnittliche Kapazitätswerte für die eingesetzten
Verkehrsmittel zugrunde gelegt. Bei der Stadtbahn liegen diese bei maximal 360
Personen pro Doppelzug. Hier wurde der Schwellenwert für eine Überschreitung der
Kapazität angesetzt, wenn Werte über 50 % erreicht wurden.
Beim Bus werden maximal 150 Personen pro Fahrt angenommen und ein Gelenkbus als Bemessungsgrundlage angesetzt. Wurden 30 % dieses Wertes beim Einsatz von Standardbussen überschritten, war die Schwelle zu hohen Auslastungsgraden erreicht. Bei Gelenkbussen wurde der kritische Wert bei über 60 % angesetzt. Da die Reiseweiten im Busbereich kürzer sind als bei der Stadtbahn wurde
hier ein etwas höherer Wert angenommen.
Bei der Festlegung der Schwellenwerte wurde auch die Inanspruchnahme von
überdurchschnittlich großen Platzkapazitäten durch Kinderwagen, Rollatoren sowie
durch Schulranzen und großes Gepäck berücksichtigt.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
139
Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis
9:00 Uhr
Die Untersuchung in diesem Zeitabschnitt hat ergeben, dass auf 12 Streckenabschnitten in der HVZ hohe Auslastungen möglich sind. Diese Bereiche sind grundsätzlich näher zu überprüfen. Tabelle 5-28 sowie Abbildung 5-22 führen diese Abschnitte, eine Kurzbewertung sowie den möglichen Handlungsbedarf auf. Dargestellt werden die Streckenabschnitte mit hohen Auslastungen, aus denen sich Engpässe ergeben können. Die Strecken im Innenstadtbereich sind aufgrund der
grundsätzlich stark nachgefragten und sich überlagernden Linien der Übersicht halber nicht gesondert markiert. Hier gilt, dass die Kapazitäten der Stadtbahnen in der
Regel sehr gut nachgefragt sind. Die Kapazität in der Nord-Süd-Relation wird mit
dem Bau der Stadtbahnstrecke vom Breslauer Platz in Richtung Bonner Straße
deutlich ausgeweitet, so dass für die bestehenden innerstädtischen Tunnelstrecken
Entlastungen eintreten werden.
Lfd.
Linie
Nr.
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
1
1,9
„Kalk Post“
„Heumarkt“
2
9
„Steinweg“
„Kalk Kapelle“
3
3,4
„Körnerstraße“
„Hans-BöcklerPlatz / Bf West“
Bewertung
Handlungsbedarf
Perspektive:
Die technischen und
betrieblichen VorausKurzfristig besteht
setzungen für den
kaum Handlungsspiel- Einsatz längerer Zuraum, da die Kapazität geinheiten werden
der Ost-West-Strecke geprüft.
erschöpft ist.
Der Einsatz von VerDie weitere Fahrgast- stärkungsfahrten im
entwicklung sollte
Zeitraum 7:00 – 8:45
genau beobachtet
Uhr wird geprüft, um
werden.
gegebenenfalls kurzfristig weitere punktuelle Entlastungen zu
schaffen.
Perspektive:
Durch Infrastrukturausbau und Entlastung
des InnenstadtTunnels nach EröffVerstärkungsfahrten
nung der Nord-Süd
lassen sich zurzeit
nicht in den Innenstadt- Stadtbahn besteht die
tunnel führen, da keine Möglichkeit zu Taktverdichtungen. Diese
Streckenkapazitäten
zur Verfügung stehen sind im Rahmen eines
Gesamtfahrplankonzepts mit notwendigen
Verstärkungsmaßnahmen auf anderen Linien abzustimmen.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
140
Lfd.
Linie
Nr.
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
Bewertung
Handlungsbedarf
4
4
„Am Emberg“
„Stegerwaldsiedlung“
Mit der bereits erfolgten Verlängerung einzelner Fahrten der
Buslinie 155 über die
Berliner Straße hinaus
Fahrplanverdichtungen zum Wiener Platz
können Nachfragespitbedingen Umbau der
zen im Schülerverkehr
Infrastruktur (Ausbau
abgefangen werden.
Wendeanlage „Im
Weidenbruch“)
Im Einzugsbereich der
Linie 4 wird mit den
Schulen über eine
Entzerrung der Schulanfangszeiten verhandelt.
5
5
„Gutenbergstraße“
„Hans-BöcklerPlatz / Bf West“
Es handelt sich um
Zurzeit keine Handlungsmöglichkeiten
eine punktuelle hohe
Auslastung zwischen
zwei Haltestellen.
Weitere Beobachtung
der Entwicklung der
Fahrgastnachfrage auf
der Linie 5, insbesondere nach Inbetriebnahme der Strecke zu
den Haltestellen „Rathaus“ (2012) und
„Heumarkt“ (2013)
6
7
„Poll Salmstraße“
„Severinsbrücke“
Kurzfristig besteht
kaum Handlungsspielraum, da die Kapazität
der Ost-West-Strecke
erschöpft ist und bereits heute schon Verstärkungsfahrten eingesetzt werden.
Der Einsatz der Verstärkerfahrten im Zeitraum 7:00 – 8:00 Uhr
wird kontrolliert und die
Fahrplanlage gegebenenfalls angepasst.
„Eifelstraße“
„Pohligstraße“
Es handelt sich um
eine punktuelle hohe
Auslastung.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Der Einsatz zusätzlicher Verstärkungsfahrten sollte mittel- bis
langfristig erwogen
werden.
7
12
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Lfd.
Linie
Nr.
8
13
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
„Amsterdamer
Straße / Gürtel“
„Escher Straße“
„Nußbaumerstraße“
„Escher Straße“
9
16
„Rodenkirchen“
„Ubierring“
10
16
„Ubierring“
„Michaelshoven“
11
18
„HürthHermülheim“
12
18
„Sülzgürtel“
Tabelle 5-28:
141
Bewertung
Handlungsbedarf
Es handelt sich vorrangig um eine hohe
Auslastung im Schülerverkehr; für den
bereits seit Dezember
2011 zwischen „Wiener
Platz“ und „OskarJäger-Straße“ in der
stark nachgefragten
Herbst/Winter-Periode
eine Verstärkungsfahrt
eingesetzt wird.
Die Auslastung überschreitet in keinem der
untersuchten 15Minuten-Intervalle die
60%-Grenze. Im Zeitraum von 6:45 Uhr bis
8:30 Uhr wird die 50%Grenze überschritten.
Weitere Fahrplanverdichtungen bedingen
einen Umbau der Infrastruktur (Ausbau von
Wendeanlagen).
Verstärkungsfahrten
lassen sich zurzeit
nicht in den Innenstadttunnel führen, da keine
Streckenkapazitäten
zur Verfügung stehen.
Perspektive:
Mit der Herausnahme
der Linie 16 aus dem
Innenstadt-Tunnel
nach Eröffnung der
Nord-Süd Stadtbahn
besteht die Möglichkeit
zu Taktverdichtungen.
„Klettenbergpark“
Dringender Handlungsbedarf für benachbarten Aufgabenträger (Rhein-ErftKreis)
Zeitweise Verlängerung des 5-MinutenTaktes über Klettenberg hinaus nach
Hürth-Hermülheim
„Barbarossaplatz“
Verstärkungsfahrten
über den heutigen 5Minuten-Takt hinaus
lassen sich nicht in den
Innenstadttunnel führen, da keine Streckenkapazitäten zur
Verfügung stehen.
Perspektive:
Nach Entlastung des
Innenstadt-Tunnels
nach Eröffnung der
Nord-Süd Stadtbahn
besteht die Möglichkeit
zu Taktverdichtungen.
Diese sind im Rahmen
eines Gesamtfahrplankonzepts mit notwendigen Verstärkungsmaßnahmen auf anderen Linien zu prüfen
und abzustimmen.
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahnnetz montags bis freitags im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr,
Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
142
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Abbildung 5-22: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz im Zeitabschnitt montags bis freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2009
Quelle: KVB AG
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
143
Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnbereich im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis
19:00 Uhr
Die Untersuchung in diesem Zeitabschnitt hat ergeben, dass sich auf sieben Streckenabschnitten in der HVZ ab mittags hohe Auslastungen ergeben können. Die
folgende Tabelle 5-29 sowie Abbildung 5-23 führt diese Abschnitte sowie den möglichen Handlungsbedarf bei den verkehrenden Linien auf.
Lfd.
Nr.
Linie
1
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden
Bewertung
Handlungsbedarf
von
bis
5
„Hans-BöcklerPlatz / Bf West“
„Gutenbergstraße“
Es handelt sich um
Zurzeit keine Handlungsmöglichkeiten
eine punktuelle hohe
Auslastung zwischen
zwei Haltestellen.
Weitere Beobachtung
der Entwicklung der
Fahrgastnachfrage auf
der Linie 5
2
1,(7)
„Moltkestraße“
„Alter Militärring“
3
1,9
„Deutzer
Freiheit“
„Kalk Kapelle“
4
9
„Kalk Kapelle“
„Vingst“
Kurzfristig besteht
kaum Handlungsspielraum, da die Kapazität
der Ost-West-Strecke
erschöpft ist.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
5
1
„Kalk Kapelle“
„Merheim“
„Merheim“
„Kalk Kapelle“
Perspektive:
Die technischen und
betrieblichen Voraussetzungen für den
Einsatz längerer
Zugeinheiten werden
geprüft.
Der Einsatz von
Verstärkungsfahrten
bzw. eine Verlängerung der Verstärkerfahtren der Linie 9
wird kurzfristig geprüft, um gegebenenfalls kurzfristig weitere punktuelle Entlastungen zu schaffen.
„Dasselstraße/
Bf Süd“
„Neumarkt“
Insbesondere nach
Vorlesungs- und Seminarende an der Universität kommt es in
Verbindung mit dem
Abbringer-Verkehr vom
Bahnhof Köln Süd
zeitweise zu Überlastungen. Um die Kapazität zu vergrößern,
wird bereits eine Verstärkerlinie zwischen
„Universität“ und Deutz
eingesetzt.
Aufgrund des schon
heute dichten Taktes,
werden kaum Möglichkeiten zur weiteren
Verdichtung des Angebots gesehen.
6
9
Die Auslastung überschreitet in keinem der
untersuchten 15Minuten-Intervalle die
60%-Grenze.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
144
Lfd.
Nr.
Linie
7
4
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden
von
bis
„Keupstraße“
„Von-SparrStraße“
Tabelle 5-29:
Abbildung 5-23:
Bewertung
Handlungsbedarf
Es handelt sich um
Weitere Beobachtung
eine punktuelle hohe
der Entwicklung der
Fahrgastnachfrage
Auslastung zwischen
zwei Haltestellen.
Fahrplanverdichtungen
bedingen einen Umbau
der Infrastruktur (Ausbau Wendeanlage „Im
Weidenbruch“)
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahnnetz montags bis freitags im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
Stand: 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz montags bis freItags
im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2009
Quelle: KVB AG
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
145
Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr – 9:00 Uhr
Die Untersuchung von Angebot und Nachfrage im Busnetz in der Früh-HVZ hat ergeben, dass auf 41 im gesamten Stadtgebiet verteilten Streckenabschnitten hohe
Auslastungen möglich sind. Tabelle 5-30 sowie Abbildung 5-24 führen diese Abschnitte, die Bewertung der Engpässe sowie den möglichen Handlungsbedarf und
die Perspektiven bei den dort verkehrenden Linien auf. Deutlich wird, dass im betrachteten Zeitfenster insbesondere
•
im morgendlichen Schülerverkehr im unmittelbaren Zulauf auf die Schulen Engpässe entstehen können,
•
Linien, auf deren Streckenverlauf die Verlängerung von Stadtbahnstrecken geplant oder im Bau ist, sehr stark nachgefragt sind und
•
einige Linien im gesamten Streckenverlauf auf unterschiedlichen Abschnitten
sehr stark ausgelastet sind,
•
zahlreiche Bereiche mit hohen Auslastungsgraden auffallen, deren Entwicklung
im Blick bleiben sollte.
Lfd.
Nr.
Linie
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
Bewertung
Handlungsbedarf
1
120,
121,
125,
126
„Chorweiler“
„Karl-Marx-Allee“
Es handelt sich um
eine punktuelle hohe
Auslastung.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung erfolgt eine
Überprüfung der Nachfragentwicklung
2
121
„Geldernstraße /
Parkgürtel“
„Bergstraße“
Es handelt sich um
eine punktuelle hohe
Auslastung.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung erfolgt eine
Überprüfung der Nachfragentwicklung
3
126
„Weserpromenade“
„Neißestraße“
4
126
„Weserpromenade“
„Havelstraße“
5
126
„Chorbuschstraße“
„Friedhof
Chorweiler“
Hohe Auslastungen
treten an verschiedenen Stellen im Linienverlauf auf. Daher sind
Kapazitätserweiterungen erforderlich.
6
126
„Nattermannallee / B 59“
„Bocklemünd“
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte eine
Verdichtung des Taktes während der FrühHVZ vom derzeitigen
30-Minuten-Takt auf
einen 20-Minuten-Takt
geprüft werden.
7
127
„Am Bilderstöckchen“
„Ossendorf“
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten Möglichkeiten zusätzlicher
Verstärkungsfahrten
über die Zwischenendhaltestelle „Am Bilderstöckchen“ hinaus
geprüft werden.
Auf allen Fahrten sollten Gelenkbusse eingesetzt werden.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
146
Lfd.
Nr.
Linie
8
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
130
„Sülzgürtel“
„Rodenkirchen Bf“
9
130
„HeinrichLübke-Ufer“
„Bayenthalgürtel“
10
131
„Zollstockgürtel“
„Sülzburgstraße“
11
131
„Bödinger
Straße“
„Siegfriedstraße“
12
132
„Lindenweg“
„Marktstraße“
13
132,
133
„Chlodwigplatz“
„Rosenstraße“
14
135
„Zaunhof“
15
140
16
17
Bewertung
Handlungsbedarf
Kurzfristig sollen mindestens schon bestehende Verstärker im
Schülerverkehr mit
Gelenkbussen gefahren werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte eine
Die hohe Auslastung
sollte im Kontext einer Verdichtung des FahrOptimierung der Kapa- plans in der Früh-HVZ
auf einen 10-Minutenzitäten der gesamten
Linie beseitigt werden. Takt oder eine generelle Bedienung mit Gelenkbussen überprüft
werden.
Eine besonders starke
Nachfrage besteht vor
allem im Schülerverkehr auf dem Abschnitt
„Sülzgürtel“ – „Leichweg“, überlagert mit
dem übrigen Berufsverkehr
Eine starke Nachfrage
besteht vor allem im
Schülerverkehr überlagert mit dem übrigen
Berufsverkehr.
Die hohe Auslastung
sollte im Kontext
einer Optimierung der
Kapazitäten der gesamten Linie beseitigt
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte eine
Verdichtung des Fahrplans in der Früh-HVZ
auf einen 10-MinutenTakt oder eine generelle Bedienung mit Gelenkbussen überprüft
werden.
Aus städtebaulichen
Gründen (enge Straßenräume, enge Fahrbahnradien) ist eine
Verdichtung des Angebots nur zwischen
„Rondorf“ und „Chlodwigplatz“
möglich.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte eine
zeitweise Verdichtung
des Fahrplans überprüft werden.
Perspektive:
Nach der Eröffnung der
Nord-Süd Stadtbahn
wird sich die hohe
Auslastung je nach in
Betrieb genommenen
Teilabschnitten regulieren.
„Friedhof Godorf“
Insbesondere im Schülerverkehr zur Realschule in Godorf entsteht eine hohe Auslastung.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten Verstärkungen im Schülerverkehr überprüft
werden.
Darüber hinaus sollte
der Einsatz von Gelenkbussen geprüft
werden
„Iltisstraße“
„Borsigstraße“
140
„Borsigstraße“
„Iltisstraße“
140
„Schmiedegasse“
„Friedrich-Karl-/
Neusser Straße“
Es handelt sich um
mehrere punktuelle
Auslastungen längs
der Linie, zum Teil
aufgrund des Schülerverkehrs.
Ein verstärkter bzw.
genereller Einsatz von
Gelenkbussen wird
angestrebt.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetz-
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Lfd.
Nr.
Linie
18
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
147
Bewertung
Handlungsbedarf
„Leipziger Platz“
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
planung sollte der
Einsatz zusätzlicher
Verstärkungsfahrten
überprüft werden.
„Vogelsanger
Straße“
„Äußere
Kanalstraße“
141/
143
„Bf Ehrenfeld“
„Karnevalsmuseum“
143
„Beethovenstraße“
„Göttinger Straße“
Längs der Linien
141/143 tritt aufgrund
des Berufsverkehrs ins
Gewerbegebiet
Braunsfeld sowie aufgrund des Schülerverkehrs im Bereich Weiden eine hohe Auslastung auf.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte der
Einsatz zusätzlicher
Verstärkungsfahrten
überprüft werden.
von
bis
140
„Xantener Sraße“
19
141/
143
20
22
Ein verstärkter bzw.
genereller Einsatz von
Gelenkbussen wird
angestrebt.
21
142
„Weinsbergstraße / Gürtel“
„Bachemer
Straße“
Eine hohe Auslastung
tritt im Zubringerverkehr zur Universität
zum Vorlesungsbeginn
auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Bei Bedarf sollte die
Kapazität an die Nachfragespitzen angepasst
werden.
23
145
„Indianapolisstraße“
„Bocklemünd“
Die Verkehrsströme im
Bereich Widderdorf
Süd könnten sich seit
Einführung der Linie
149 im Herbst 2009
verlagert haben. Daher
sollten aktuelle Nachfragezahlen erhoben
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten Angebot und Nachfrage
überprüft und gegebenenfalls über Verstärkungsmaßnahmen
befunden werden.
24
151
„Hansestraße“
„Hansestraße
Ost“
25
151,
152,
„Eil Kirche“
„Theodor-HeussStraße“
26
151,
152
„Eil Heumarer
Straße“
„Eil Kirche“
27
151,
152
„Saarbrücker
Straße“
„Hansestraße“
31
151,
152
„Buchheimer
Weg“
„Buchheim Frankfurter Straße“
28
151,
152
„Stammheimer
Ring“
„Mülheim Wiener
Platz“
29
152
„Hansestraße“
„Cheruskerstraße“
30
152
„Cheruskerstraße“
„Hansestraße“
34
153
„Vingst“
„Würzburger
Straße“
35
153
„Fuldaer Straße“
„Mülheimer
Friedhof“
Längs der Linien
151/152 treten auf
Teilabschnitten zwischen Eil und Stammheim mehrere hohe
Auslastungen auf.
Es handelt sich um
eine punktuelle hohe
Auslastung.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung wird eine
Verstärkung des Angebots auf den Linien
151/152 zwischen
Porz/Eil und Stammheim geprüft.
Perspektive:
Die starke Nachfrage
im Bereich Mülheim –
Höhenberg – Porz
zeigt den grundsätzlichen Bedarf der geplanten rechtsrheinischen Ringstadtbahnstrecke.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung erfolgt eine
Überprüfung der Nachfragentwicklung
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
148
Lfd.
Nr.
Linie
33
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
Bewertung
Handlungsbedarf
Es handelt sich um
eine punktuelle hohe
Auslastung.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten Angebot und Nachfrage bei
der Linie 157 überprüft
und gegebenenfalls
über abschnittsweise
Verstärkungen befunden werden:
Perspektive:
von
bis
153
„Am Faulbach“
„Von Lohe
Straße“
36
154
„Brück Mauspfad“
„Friedhof Lembacher Weg“
37
155,
157
„Am Porzenacker“
„Leuchterstraße“
38
155,
157
„Lippeweg“
„Birkenweg“
39
157
„Rösrather
Straße“
„Ostheim“
41
164
„Porz-Langel
Mühle“
„Zündorf“
Eine hohe Auslastung
besteht im Berufs- und
Schülerverkehr sowie
im Zulauf zur Stadtbahnlinie 7.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten Angebot und Nachfrage bei
der Linie 164 überprüft
und gegebenenfalls
über abschnittsweise
Verstärkungen befunden werden.
Perspektive:
Die starke Nachfrage
zeigt den grundsätzlichen Bedarf der
geplanten Verlängerung der Stadtbahn
nach Zündorf Süd und
weiter in Richtung
Porz-Langel.
40
162
„Urbach Friedhof“
„Siemensstraße“
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte das
Taktangebot der Linie
162 in der Früh-HVZ
überprüft werden.
32
151,
152
„Urbach Kaiserstraße“
„Feuerwache“
Im Bereich Urbach tritt
eine hohe Auslastung
auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Tabelle 5-30:
Die weitere Fahrgastentwicklung sollte
genau beobachtet
werden.
Eine hohe Auslastung
im Berufs- und Schülerverkehr betrifft den
Zulauf zur Stadtbahnlinie 4 sowie den Verkehr zur Gesamtschule
Höhenhaus am Birkenweg sowie den
Zulauf aus Neu-Brück
zur Stadtbahn-Linie 9.
Die starke Nachfrage
im Bereich Neu-Brück
– Ostheim zeigt einen
grundsätzlichen Bedarf
für die angedachte
Verlängerung der
Stadtbahn nach NeuBrück.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten Angebot des Fahrplans und
Nachfrage bei der Linie
151,152 im Bereich
Urbach überprüft und
gegebenenfalls über
abschnittsweise Verstärkungen befunden
werden.
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im
Zeitabschnitt montags bis freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand
2014
Quelle: Planungsbüro VIA
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
149
Abbildung 5-24: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis
9:00 Uhr, Stand 2009
Quelle: KVB AG
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
150
Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 12:00 Uhr – 19:00 Uhr
Die Untersuchung in diesem Zeitabschnitt hat ergeben, dass auf 27 Streckenabschnitten in der HVZ hohe Auslastungen möglich sind. Tabelle 5-31 und Abbildung
5-25 führen diese Abschnitte sowie den möglichen Handlungsbedarf bei den verkehrenden Linien auf.
Im betrachteten Zeitfenster treten im Vergleich zur Früh-HVZ – wie im Stadtbahnnetz – insgesamt weniger lange Streckenabschnitte mit hohen Auslastungen auf.
Dennoch fallen auch diejenigen Linien auf, bei denen bereits in der Früh-HVZ eine
sehr starke Nachfrage zu verzeichnen ist.
Lfd.
Nr.
Linie
1
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
121
„Merianstraße“
„Robert-BoschStraße“
2
121
„Weichselring“
„Köln Chorweiler“
3
121
„Robert-PerthelStraße“
„Longericher
Straße“
4
121
„Geldernstraße/Parkgürte“
„Mülhauser
Straße“
5
121
„Geldernstraße/Parkgürtel“
„Bergstraße“
6
126
„Weichselring“
„Havelstraße“
7
126
„Grevenbroicher
Straße“
„Dohmengasse“
8
130
„Bayenthalgürtel“
„HeinrichLübke-Ufer“
9
130
„Bayenthalgürtel“
„Bonner Straße/
Gürtel“
10
132
„Mannsfeld“
„Gaedestraße“
Bewertung
Handlungsbedarf
Eine hohe Auslastung tritt an verschiedenen Stellen
im Linienverlauf
insbesondere im
unmittelbaren Zuoder Abbringerverkehr zu den
Verknüpfungspunkten mit dem Schienenverkehr auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung
sollte genau beobachtet werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung wird überprüft,
ob das Angebot nachfragegerecht angepasst werden muss.
Grundsätzlich wird
Im Abbringerkurzfristig der verstärkverkehr von den
te Einsatz von GelenkStadtbahnhaltestel- bussen angestrebt.
len Chorweiler und
Bocklemünd tritt
eine hohe Auslastung auf.
Es handelt sich um
einen punktuellen
Engpass im Bereich Bayenthal
Stadtauswärts aus
Richtung Chlodwigplatz kann es
bei der Linie 132
bis in den Bereich
Raderthal/Marienburg zu einer hohen Auslastung
kommen.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte eine
zeitweise Verdichtung
des Fahrplans bis
Arnoldshöhe überprüft
werden.
Perspektive:
Nach der Eröffnung der
Nord-Süd Stadtbahn
wird sich die hohe
Auslastung je nach in
Betrieb genommenen
Teilabschnitten regulieren.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Lfd.
Nr.
Linie
11
151
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
Bewertung
Handlungsbedarf
„Meschenich
Kirche“
Eine hohe Auslastung tritt zwischen
dem Gewerbegebiet Godorf und
Meschenich auch
im Zu- und Abbringerverkehr zur
Stadtbahnlinie 16
in Godorf auf.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte eine
zeitweise Verdichtung
des 30- bzw. 20Minuten-Taktes zwischen Godorf und
Meschenich überprüft
werden.
„Hansestraße“
„Hansestraße
Ost“
151
„Stresemannstraße“
„Am Hochkreuz“
14
151,
152
„TheodorHeuss-Straße“
„Eil Kirche“
15
151,
152,
153
„Buchheim
Frankfurter
Straße“
„Mülheimer
Friedhof“
16
151,
152
„Buchheimer
Weg“
„Mülheimer
Friedhof“
17
151,
152,
(153)
„Mülheim
Wiener Platz“
„Neuer Mülheimer Friedhof“
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung wird eine
Verstärkung des Angebots auf den Linien
Längs der Linien
151/152 zwischen
151/152 tritt auf
Porz/Eil und „Neuer
Teilabschnitten
Mülheimer Friedhof“
zwischen Eil und
geprüft.
„Neuer Mülheimer
Perspektive:
Friedhof“ an mehreDie
starke Nachfrage
ren Abschnitten
im
Bereich
Mülheim –
eine hohe AuslasHöhenberg – Porz
tung auf.
zeigt den grundsätzlichen Bedarf der geplanten Verlängerung
einer rechtsrheinischen
Ringstadtbahnstrecke.
18
154
„Roteichenweg“
„Dellbrück
Hauptstraße“
19
154
„Stresemannstraße“
„Steinstraße“
20
155
„Eddaweg“
„Neurather
Weg“
21
157
„Holweide Vischeringstraße“
„GerhardHauptmannStraße“
22
159
„Graf-AdolfStraße“
„Kalk Post“
23
159
„Kieler Straße“
„Graf-AdolfStraße“
24
160
„Antoniusstraße“
„Friedensstraße“
von
bis
135
„Bunsenstraße“
12
151
13
Es handelt sich um
eine punktuelle
hohe Auslastung,
zum Teil im Zubzw. Abbringerverkehr vom Schienenverkehr (Linie
154).
Die weitere Fahrgastentwicklung
sollte genau beob- Im Rahmen der teilachtet werden.
räumlichen BusnetzZwischen Mülheim planung sollten Angebot und Fahrzeugund Kalk tritt eine
einsatz geprüft werden.
hohe Auslastung
auf.
Im Bereich Grengel
tritt eine hohe Auslastung auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung
sollte genau beobachtet werden.
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
152
Lfd.
Nr.
Linie
25
160
Streckenabschnitte mit hohen
Auslastungsgraden
von
bis
„Eil Kirche“
„Siemensstraße“
Bewertung
Handlungsbedarf
Im Bereich Eil tritt
eine hohe Auslastung auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung
sollte genau beobachtet werden.
26
162
„Siemensstraße“
„Marienplatz“
Im Bereich Urbach
tritt eine hohe Auslastung auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung
sollte genau beobachtet werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte geprüft
werden, inwieweit der
30/20-Minuten-Takt
noch nachfragegerecht
ist.
27
164
„Zündorf“
„Zündorf Kirche“
Im AbbringerVerkehr von der
Stadtbahn in Zündorf tritt punktuell
eine hohe Auslastung auf.
Die weitere Fahrgastentwicklung
sollte genau beobachtet werden.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollte geprüft
werden, inwieweit der
10-Minuten-Takt zwischen ca. 16:00 Uhr
und 17:45 Uhr ausgedehnt werden sollte.
Tabelle 5-31:
Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im
Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
153
Abbildung 5-25: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis
19:00 Uhr, Stand 2009
Quelle: KVB AG
154
3. Nahverkehrsplan Köln
ÖPNV-Angebot und -Infrastruktur
Fazit
Streckenabschnitte, die eine hohe Auslastung aufweisen, bestehen im Stadtbahnnetz in erster Linie auf der Ost-West-Achse zwischen „Merheim“ und „Ostheim“ im
Rechtsrheinischen und „Alter Militärring“ im Linksrheinischen. Auf dieser Relation im
Zuge der Stadtbahnlinie 1 besteht keine Möglichkeit, die Fahrweginfrastruktur zu
erweitern, so dass der Einsatz von Langzügen geprüft wird. Darüber hinaus ist die
Nachfrage auf den südlichen Zulaufstrecken der Linien 16 und 18 sehr hoch. Insbesondere im Schülerverkehr besteht zu den Schulanfangszeiten eine hohe Auslastung auf der Linie 4 im Bereich zwischen Höhenhaus und Mülheim sowie auf der
Linie 13 im Bereich zwischen Riehl und Neuehrenfeld. In den zuletzt genannten
Fällen konnten die Engpässe durch den gezielten Einsatz von Verstärkungsfahrten
bereits reduziert werden.
Im Busverkehr treten nahezu flächendeckend Nachfragespitzen auf. Besondere
Schwerpunkte liegen im südlichen Stadtgebiet bei den Buslinien 130, 131 und
132/133, im Rechtsrheinischen ab Porz Eil und weiter im Verlauf der Frankfurter
Straße bis Mülheim sowie im Bereich Mülheim / Kalk. Betroffen sind hier insbesondere die Buslinien 151/152, 153 und 159. Es ist festzustellen, dass die Busse besonders auf den Relationen, auf denen die Verlängerung bzw. der Neubau von
Schienenstrecken geplant ist, stark frequentiert werden. Dies ist in den Stadtteilen
Neu-Brück, Zündorf Süd und Porz-Langel, im Verlauf der im Bau oder in Planung
befindlichen Nord-Süd Stadtbahn sowie im Zuge des geplanten Verlaufs einer
rechtsrheinischen Ringstrecke in der Frankfurter Straße der Fall. Wenngleich der
Ausbau der Schieneninfrastruktur zwar sehr wirkungsvoll, aber eher langfristig angelegt ist, soll eine Überlastung kurzfristig durch den verstärkten Einsatz von Gelenkbussen, durch eine kapazitätsoptimierte Platzaufteilung sowie bei Bedarf durch
Taktverdichtungen und Verstärkungsfahrten vermieden werden.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
6
155
Qualitäts- und Umweltstandards
Anspruchsvolle Qualitäts- und Umweltstandards sind eine wichtige Voraussetzung
für ein attraktives und ökologisch nachhaltiges ÖPNV-System. Die nachfolgenden
Ausführungen beschreiben die Standards für das auch in Zukunft angestrebte Qualitätsniveau des Kölner ÖPNV und die Vorgaben für dessen an aktuellen Umweltstandards ausgerichteten Betrieb.
6.1
Qualitätsstandards
Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW soll der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan unter
anderem Aussagen zur Qualität des Verkehrsangebots treffen.113 Die Definition von
Qualitätsstandards ist dabei ein wichtiger Baustein für den Aufgabenträger Stadt
Köln, um sicherzustellen, dass die politische Zielsetzung, ihren Bürgern ein leistungsfähiges und attraktives öffentliches Verkehrsangebot bereitzustellen, dauerhaft
erfüllt wird. Primäres Ziel ist es, den Mobilitätssuchenden eine zuverlässige Reisekette unter Wahrung ihrer Bedürfnisse nach Sicherheit und Komfort zu bieten. Dementsprechend stehen die Leistungsmerkmale im Vordergrund, die sich sehr direkt
auf das Nutzungsverhalten der Mobilitätssuchenden auswirken:
•
Verkehrsangebot (Betriebszeiten, Takte, Haltestellendichte)
•
Leistungserbringung (Pünktlichkeit, Schnelligkeit, Anschlüsse)
•
Infrastrukturausstattung (Fahrzeuge, Haltestellen)
• Vertrieb, Kommunikation und Service
Bei der Umsetzung dieser Qualitätsmerkmale im täglichen Betrieb kann es zu Problemen und Zielkonflikten kommen. Da Verkehrsunternehmen ihre Leistung dezentral
und vielfach unter der Beeinflussung von anderen Verkehrsteilnehmern erbringen
müssen, sind die unternehmerischen Einflussmöglichkeiten auf die Qualität eingeschränkt. So kommt es zum Beispiel durch Unfälle im Individualverkehr zu Verspätungen oder Fahrzeugausfällen, die sich unmittelbar auf den Stadtbahn- oder
Busbetrieb auswirken. Auch hat die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, für die die
Stadt Köln als Aufgabenträger verantwortlich zeichnet, erheblichen Einfluss auf den
Betrieb. Insgesamt steht der Wunsch nach optimaler Qualität des Angebots in mancherlei Hinsicht in unmittelbarem Widerspruch zum Ziel, ein für den Aufgabenträger
und die Kunden möglichst kostengünstiges Verkehrsangebot bereitzustellen.
Für die Vereinbarung von praktikablen Qualitätszielen wurden die Inhalte der hierfür
relevanten europäischen Normen DIN EN 13816:2002 (Transport – Logistik und
Dienstleistungen – öffentlicher Personennahverkehr) und DIN EN 15140:2006 (öffentlicher Personennahverkehr – Grundlegende Anforderungen und Empfehlungen
für Systeme zur Messung der erbrachten Dienstleistungsqualität) berücksichtigt.
Beide Normen gehen von einem Qualitätskreis aus, bei dem die von den Kunden
wahrgenommene sowie die erwartete Qualität der angebotenen Leistungen genauso ermittelt werden, wie die tatsächlich erbrachte Qualität (vgl. Kapitel 6.4, Abbildung 6-5).
113
Zu den Inhalten der Nahverkehrspläne wird in § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW ausgeführt: „.[…] Der
Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistungen des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten, für die angemessene Verkehrsbedienung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzustellen sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben.“
156
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
In Anlehnung an diese Normen werden die konkreten Qualitätsstandards festgelegt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Qualitätsmerkmale liegt in erster Linie bei den Verkehrsunternehmen, aber auch bei der
Stadt Köln als Eigentümer von großen Teilen der Infrastruktur. Hierdurch werden die
engen Verflechtungen zwischen den Zuständigkeiten für sämtliche Qualitätsmerkmale verdeutlicht.
Einteilung Kernstadt/Außenbereich
Grundlage für die Ableitung der Standards ist die Aufteilung des Stadtgebiets in die
Bereiche Kernstadt und Außenbereich, die bereits im zweiten Nahverkehrsplan vorgenommen wurde. Basis dieser Einteilung waren die Kriterien Bevölkerungsdichte
und Lage im Stadtraum auf Stadtteilebene. Im Rahmen der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans wurden diese Kriterien überprüft und zwecks größerer Genauigkeit weiterentwickelt. Neben dem Lagekriterium wird das Kriterium Bevölkerungsdichte nun bezogen auf die bebaute Fläche mit betrachtet. Aufgrund dieses modifizierten Kriteriums wurde der Kernstadtbereich um die Wohnsiedlungsbereiche von
Ossendorf (bis Butzweilerstraße/HGK-Strecke) und Niehl (südlicher Teil) erweitert.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
157
Abbildung 6-1 stellt die Einteilung des Kölner Stadtgebiets in Kernstadt und Außenbereich dar.
Abbildung 6-1:
Aktualisierte räumliche Einteilung in Kernstadt und Außenbereich,
Stand 2011
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Nachstehend wird die für den Kölner ÖPNV gewünschte Ausprägung der verschiedenen Qualitätsstandards festgelegt.
6.1.1
Angemessene Verkehrsbedienung
Mit der Definition der Bedienungsqualität legt die Stadt Köln die angemessene Verkehrsbedienung im ÖPNV-Netz nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ÖPNVG NRW fest. Hierbei
werden zunächst die Zeitintervalle der Bedienung für die verschiedenen Tagestypen
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
158
festgelegt und in einem weiteren Schritt die Taktfrequenzen für diese Zeitintervalle.
Dies erfolgt jeweils differenziert für Stadtbahn und Bus.
Verkehrszeiten und Zeitintervalle
Im ersten Nahverkehrsplan wurden als Grundlage für die Festlegung des Verkehrsangebots die Verkehrszeiten in Haupt-, Neben- und Schwachverkehrszeit eingeteilt.
Diese wurden im zweiten Nahverkehrsplan überprüft und geringfügig verändert. Auf
Basis der verbundweiten Verkehrserhebung im Jahr 2009 erfolgte eine erneute
Überprüfung der Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung der Hauptverkehrszeit nach 20:00 Uhr aufgrund veränderter Arbeitszeiten und
eines veränderten Konsum- und Freizeitverhaltens. Die Überprüfung der Nachfrage
anhand der Tagesganglinie114 zeigt aber, dass die bestehende Einteilung der Verkehrszeiten nach wie vor sachgerecht ist und beibehalten wird.
Tabelle 6-1 gibt eine Übersicht über die Definition der Verkehrszeiten, die die Basis
für die Festlegung des Verkehrsangebots darstellen. Sie gelten sowohl für die
Stadtbahn als auch für den Busverkehr. Es werden wie bisher folgende Verkehrszeiten unterschieden:
•
Hauptverkehrszeit (HVZ)
•
Nebenverkehrszeit (NVZ)
• Schwachverkehrszeit (SVZ).
HVZ und SVZ werden weiter in die Unterkategorien I und II, sowie SVZ III unterteilt,
da sich in den jeweiligen Zeitintervallen die Nachfrageprofile weiter ausdifferenzieren.
Zeitintervalle Montag – Freitag
Verkehrszeiten
Betriebsbeginn – 6:30 Uhr
SVZ I
6:30 Uhr – 9:00 Uhr
HVZ I
9:00 Uhr – 15:00 Uhr
NVZ
15:00 Uhr – 20:00 Uhr
HVZ II
20:00 Uhr – 23:00 Uhr
SVZ II
23:00 Uhr – Betriebsende
SVZ III
Zusätzlich an Freitagen und vor Feiertagen
ca. 1:00 Uhr – Betriebsende
NachtTakt
Zeitintervalle Samstag
Verkehrszeiten
Betriebsbeginn – 9:00 Uhr
SVZ I
9:00 Uhr – 20:00 Uhr
NVZ
20:00 Uhr – 23:00 Uhr
SVZ II
23:00 Uhr – ca. 1:00 Uhr
SVZ III
ca. 1:00 Uhr – Betriebsende
NachtTakt
114
Siehe Abbildung 5-15: Tagesgang der Fahrgastnachfrage Montag bis Freitag im Netz der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG in Kapitel 5.3.1.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
159
Zeitintervalle Sonntag/Feiertag
Verkehrszeiten
Betriebsbeginn – 11:00 Uhr
SVZ I
11:00 Uhr – 23:00 Uhr
SVZ II
23:00 Uhr – Betriebsende
SVZ III
Tabelle 6-1:
Zeitintervalle und Verkehrszeiten als Grundlage für die Angebotsplanung des Kölner ÖPNV, Stand 2011
Quelle: Planungsbüro VIA
Für die oben definierten Verkehrszeiten werden die Angebotsstandards als Mindestbedienungshäufigkeiten im ÖPNV festgelegt. Diese geben Zielwerte für die
ÖPNV-Planung vor, die im Einzelfall verändert werden können, wenn dies durch
Ergebnisse entsprechender Erhebungen oder örtliche Besonderheiten begründet
wird.
Stadtbahn: Taktangebot
Das Mindesttaktangebot wird für die Kernstadt und den Außenbereich differenziert
vorgegeben, um dem unterschiedlichen Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen
(vgl. Tabelle 6-2).
Das Mindestangebot auf Stadtbahnstrecken wird über Mindesttaktfrequenzen je
Linie definiert. Durch Linienüberlagerungen ergeben sich streckenweise wesentlich
höhere Angebotsdichten als durch die Mindesttakte vorgegeben. Des Weiteren können für Teilabschnitte und/oder Verkehrsspitzen nachfrageorientierte Verstärkerfahrten zum Einsatz kommen und so das Angebot verdichten. Die Angebotsstandards
wurden im Rahmen der Stärken-/Schwächen-Analyse (Kapitel 7) bzw. der Kapazitätsuntersuchung (Kapitel 5.6) überprüft und sind generell weiterhin angemessen.
Anpassungsbedarf bestand aufgrund der starken Nachfragesteigerung jedoch im
Spätverkehr. Daher wurden das Mindestangebot des NachtTakts von einem 60- auf
einen 30-Minuten-Takt erhöht sowie Angebotsausweitungen in der SVZ III durchgeführt. Detaillierte Ausführungen zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs erfolgen
in Kapitel 8.1.
Mindesttaktangebot Montag - Freitag
Verkehrszeiten
Kernstadt
Außenbereich
SVZ I
20-Minuten-Takt
20-Minuten-Takt
HVZ I
10-Minuten-Takt
10-Minuten-Takt
NVZ
10-Minuten-Takt
20-Minuten-Takt
HVZ II
10-Minuten-Takt
10-Minuten-Takt
SVZ II
15-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
SVZ III
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
An Freitagen und vor Feiertagen
NachtTakt
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
160
Mindesttaktangebot Samstag
Verkehrszeiten
Kernstadt
Außenbereich
SVZ I
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
NVZ
15-Minuten-Takt
15-Minuten-Takt
SVZ II
15-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
SVZ III
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
NachtTakt
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
Mindesttaktangebot Sonn- und Feiertage
Verkehrszeiten
Kernstadt
Außenbereich
SVZ I
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
SVZ II
15-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
SVZ III
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
Zusätzlich vor Feiertagen
NachtTakt
Tabelle 6-2:
Mindesttaktangebot auf Stadtbahnlinien, Stand 2011
Quelle: Planungsbüro VIA
Bus: Taktangebot
Die Ausgestaltung der Mindesttaktangebote für die von Bussen bedienten Gebiete
erfolgt linienbezogen und wird im Rahmen der teilräumlichen Betrachtung der Busnetze kontinuierlich überprüft. Aufgrund der zum Teil sehr speziellen, kleinräumigen
Funktionen der einzelnen Linien wird das Mindesttaktangebot für die verschiedenen
Verkehrszeiten grob zusammengefasst und ist als Orientierungswert zu verstehen.
So verkehren einige Linien aufgrund der örtlichen Nachfrage und Linienfunktion in
größeren Taktabständen oder nur in bestimmten Zeitfenstern – wie zum Beispiel die
Linien 138 (Güterverkehrszentrum) und 156 (TÜV). Die stark nachgefragten Buslinien 132 und 136 bieten am Wochenende und vor Feiertagen einen Nachtverkehr
im 60-Minuten-Takt an, der über die in Tabelle 6-1 definierten Grenzen der
Schwachverkehrszeit hinausgeht und den NachtTakt der Stadtbahnen ergänzt.
TaxiBusse115 und Anruf-Sammel-Taxen (AST) ergänzen das Busnetz bedarfsorientiert auf weniger stark nachgefragten Strecken und zu Zeiten schwacher Nachfrage.
TaxiBusse verkehren in der Regel im 60-Minuten-Takt116, AST-Verkehre im 30Minuten-Takt. Der AST-Verkehr kommt überwiegend in den Abendstunden zum
Einsatz.117
Tabelle 6-3 gibt die unter den beschriebenen Voraussetzungen als Orientierungswerte formulierten Mindesttaktangebote für den Busverkehr wieder.
115
Der VRS-weit verwendete Begriff „TaxiBus“ ersetzt seit Dezember 2012 die Bezeichnung „RufBus“.
116
Die TaxiBus-Linie 187 zum Friedhof Lehmbacher Weg bietet aufgrund der örtlichen Besonderheiten vier bis sechs Fahrten pro Richtung an bestimmten Wochentagen an.
117
Lediglich die AST-Linie 180 (Gewerbegebiet Am Butzweilerhof – Longerich) verkehrt am Wochenende auch tagsüber nach Betriebsschluss der Buslinie 139.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
161
Montag - Freitag
Verkehrszeiten
Kernstadt
Außenbereich
HVZ
20-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
NVZ
20-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
SVZ
Bedarfsorientiert je nach Funktion der Linie
Samstag
Verkehrszeiten
Kernstadt
Außenbereich
Gesamter Tag
Bedarfsorientiert je nach Funktion der Linie
Sonntag
Verkehrszeiten
Kernstadt
Gesamter Tag
Bedarfsorientiert je nach Funktion der Linie
Tabelle 6-3:
Außenbereich
Mindesttaktangebot auf innerstädtischen Buslinien, Stand 2011
Quelle: Planungsbüro VIA
Anlassbezogene Zusatzverkehre (Stadtbahn und Bus)
Zur angemessenen Verkehrsbedienung gehören neben den bereits beschriebenen
Verkehrszeiten und Zeitintervallen auch punktuelle Zusatzleistungen zur Abdeckung
anlassbezogener Nachfragespitzen (z.B. Stadionverkehre, Adventssamstage, verkaufsoffene Sonntage, Karneval).
6.1.2
Erreichbarkeit von Haltestellen
Der Grad der räumlichen Erschließung des Siedlungsgebiets der Stadt Köln durch
ÖPNV-Angebote wird über die Lage der Haltestellen und die Festlegung von Zielwerten für deren Erreichbarkeit definiert. Die systembedingt unterschiedliche Attraktivität der einzelnen Verkehrsmittel – S-Bahn, Stadtbahn, Bus – hat eine unterschiedliche Erschließungswirkung zur Folge. Dementsprechend werden auch unterschiedlichen Zielwerte für die Haltestellenradien der einzelnen Verkehrsmittel festgelegt. Durch das Kriterium Siedlungsdichte wird die Festlegung des Erschließungsgrads weiter differenziert.
Aus diesen Aspekten leiten sich der Erschließungsgrad des Stadtgebiets sowie der
aus Erschließungsdefiziten resultierende Handlungsbedarf ab.
ÖPNV-Erschließung des Stadtgebiets
Für eine möglichst attraktive Erreichbarkeit des ÖPNV sind die Fußwegelänge und
die Wegedauer zur Haltestelle wichtige Faktoren.
Bestimmungsgrößen für die Erschließung des Stadtgebiets sind:
•
Haltestellendichte
•
Unterschiedliche Erschließungsradien für SPNV, Stadtbahn, Bus (Luftlinie)
•
Lage im Stadtraum
•
Bevölkerungsdichte.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
162
Größeren, zusammenhängenden und dicht besiedelten Gebieten in zentraler Lage
im Stadtraum (Kernstadt) wird ein geringerer Haltestellenradius, das heißt ein höherer Erschließungsstandard zugewiesen. In den weniger dicht besiedelten, eher randlich gelegenen Gebieten (Außenbereich) werden den Haltestellen größere Einzugsradien zugewiesen. Dabei werden die Einzugsradien der Haltestellen in Abhängigkeit von der Attraktivität der einzelnen Verkehrsmittel unterschieden.118 Idealtypisch
sind die Haltestellenabstände so zu wählen, dass sich die definierten Einzugsradien
möglichst nicht oder nur wenig überschneiden, aber im Linienverlauf innerhalb der
Siedlungsbereiche auch möglichst keine Lücken entstehen. Bei der Standortwahl
der Haltestellen ist darüber hinaus auch die Lage im Stadtraum in Bezug auf die
Erschließung wichtiger öffentlicher Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäuser, Bezirksrathäuser, Seniorenwohnheime, Friedhöfe) maßgebend.
Verkehrsmittel
Kernstadt
Außenbereich
SPNV (S-Bahn / Regionalverkehr)
800 m
800 m
Stadtbahn
400 m
600 m
Bus
300 m
400 m
Tabelle 6-4:
Zielwerte zur Erschließung von Wohngebieten (Haltestellenradien)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die in Tabelle 6-4 dargestellten Haltestellenradien dienen als Zielwerte, die zum
Beispiel in hoch verdichteten Wohngebieten des Außenbereichs (wie Bocklemünd/Mengenich, Chorweiler, Neubrück, Porz) unterschritten oder aufgrund beengter Straßenräume im Einzelfall auch überschritten werden können.
Generelles Ziel ist, dass 95% der Einwohner innerhalb der hier genannten Einzugsradien durch den ÖPNV erschlossen sind.
ÖPNV-Erschließung auf Stadtteilebene
Ausgehend von den dargestellten Zielwerten ergibt die Analyse der ÖPNVErschließung in Köln, dass der Erschließungsgrad in allen Bezirken sehr hoch ist –
der Wert liegt zwischen 92 % und 99 %. Tabelle 6-5 zeigt, dass in allen Stadtteilen –
mit Ausnahmen von Hahnwald, Flittard, Vingst, Westhoven und Widdersdorf – mindestens 80 % der Einwohner im Einzugsbereich von Haltestellen wohnen.
Stadtteil
101
102
103
104
105
Altstadt-Süd
Neustadt-Süd
Altstadt-Nord
Neustadt-Nord
Deutz
1
Innenstadt
201
Bayenthal
118
Einwohner
27.148
37.955
17.700
28.146
15.238
Anteil der gemäß
Anzahl der geZielkonzept
mäß Zielkonzept
erschlossenen
nicht erschlosEinwohner
senen Einwohner
99,0%
96,3%
100,0%
100,0%
100,0%
276
1.407
0
14
126.187
98,7%
0
1.697
8.714
100,0%
0
Die Haltestelleneinzugsbereiche orientieren sich an folgendem Regelwerk: FGSV (2010): Empfehlungen für Planung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ). Tabelle 5, S. 8.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
Stadtteil
163
Einwohner
Anteil der gemäß
Anzahl der geZielkonzept
mäß Zielkonzept
erschlossenen
nicht erschlosEinwohner
senen Einwohner
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald
Rodenkirchen
Weiss
Sürth
Godorf
Immendorf
5.966
5.635
4.785
22.085
9.492
2.088
15.998
5.886
10.611
2.376
1.972
99,1%
81,9%
89,9%
98,4%
84,6%
39,9%
99,3%
90,0%
88,8%
100,0%
99,9%
52
1.020
484
361
1.462
1.255
113
588
1.191
0
2
213
Meschenich
7.599
99,6%
2
301
302
303
304
305
306
307
308
309
Rodenkirchen
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
103.207
10.543
36.107
29.983
11.199
8.228
13.303
16.414
8.695
10.134
93,6%
84,1%
98,9%
95,3%
99,3%
96,8%
95,3%
100,0%
98,0%
82,7%
30
6.558
3
401
402
403
404
405
Lindenthal
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/Mengenich
144.606
36.073
23.621
16.748
8.160
10.369
95,6%
98,9%
91,6%
99,4%
94,0%
100,0%
406
Ossendorf
10.013
94,3%
4
Ehrenfeld
104.984
96,6%
501
502
503
504
505
506
507
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
34.794
5.585
11.188
19.411
13.699
13.418
15.392
98,0%
100,0%
96,2%
95,2%
82,0%
97,6%
99,9%
5
Nippes
113.487
95,7%
8
4.864
601
602
603
604
605
606
607
608
609
610
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
5.721
2.097
11.140
5.804
3.472
7.584
6.664
6.098
13.070
5.684
97,8%
94,3%
97,7%
98,9%
96,2%
99,0%
91,3%
100,0%
100,0%
100,0%
128
119
253
61
133
74
581
0
0
0
1.680
392
1.400
76
264
626
6
177
1.754
6.375
411
1.988
105
493
1
571
3.569
711
0
427
926
2.466
326
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
164
Stadtteil
Einwohner
Anteil der gemäß
Anzahl der geZielkonzept
mäß Zielkonzept
erschlossenen
nicht erschlosEinwohner
senen Einwohner
611
Roggendorf / Thenhoven
3.921
97,8%
85
612
Worringen
9.445
98,3%
6
Chorweiler
80.700
98,0%
157
1.591
701
702
703
704
705
706
707
708
709
710
711
712
713
714
715
716
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
11.311
4.954
7.230
2.986
8.935
14.536
12.225
1.645
5.353
7.665
6.530
3.400
1.101
11.922
3.220
6.814
94,1%
71,9%
99,9%
100,0%
96,6%
97,1%
97,5%
91,6%
96,7%
99,0%
99,3%
93,0%
98,6%
97,0%
94,8%
100,0%
7
801
802
803
804
805
806
807
808
809
Porz
Humboldt/Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/Heumar
Neubrück
109.827
15.108
22.802
12.825
12.113
11.689
10.698
9.969
11.417
8.680
96,1%
94,7%
96,1%
75,0%
97,8%
91,8%
100,0%
82,8%
91,6%
100,0%
8
901
902
903
904
905
906
907
908
909
Kalk
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
115.301
41.711
7.177
12.840
20.795
21.397
14.992
11.572
7.437
7.850
92,4%
90,7%
100,0%
95,0%
99,8%
93,8%
98,0%
97,6%
83,8%
76,2%
9
Mülheim
145.771
93,5%
1.868
9.532
1.044.070
95,5%
47.292
Stadt Köln gesamt119
Tabelle 6-5:
119
664
1.394
6
1
302
419
300
139
175
74
46
238
15
359
166
0
4.298
807
900
3.205
266
964
0
1.711
955
0
8.808
3.882
0
642
50
1.316
295
276
1.203
Erschließungsgrad der Einwohner in den Stadtteilen, Stand Dezember 2013
Quelle Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnung.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
165
In Abbildung 6-2 sind die zusammenhängenden Gebiete mit mehr als 500 Einwohnern dargestellt, die nach den oben beschriebenen Standards als nicht erschlossen
gelten.
Abbildung 6-2:
Erschließung der Einwohner durch den ÖPNV, Stand Dezember
2013
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
166
In Tabelle 6-6 werden die identifizierten Gebiete im Einzelnen mit der Zahl der jeweils betroffenen Einwohner und den möglichen Perspektiven und Handlungsoptionen dargestellt.
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Stadtbezirk 1 – Innenstadt
Neustadt/Süd
Südliche Neustadt/Süd und
Rheinauhafen Süd:
1.043 EW
Perspektive:
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn
und der Haltestelle „Bonner Wall“ vergrößert sich
die Erschließungswirkung des ÖPNV in der östlichen Neustadt/Süd.
Aufgrund der straßenräumlichen Situation ist die
Führung einer mit Standardlinienbussen bedienten Buslinie durch das Gebiet zwischen Bonner
Straße und Rheinuferstraße sehr schwierig.
Der südliche Bereich des Rheinauhafens liegt bis
zu 500 m (Fußweg) von der nächsten Haltestelle
„Ubierring“ entfernt.
Keine Handlungsmöglichkeit; die Erschließung
ist durch die Haltestellen „Ubierring“, „Chlodwigplatz“ und „Bonner Wall“ weitgehend gegeben.
Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen
Hahnwald
1.221 EW
Für eine Buslinie ist kein Nachfragepotential
vorhanden, da die Bevölkerung nicht ÖPNV-affin
ist (höchster Pkw-Besatz Kölns). Im Schülerverkehr wurde durch eine Schleifenfahrt einzelner
Kurse der Linie 135 ein Angebot zur Verfügung
gestellt. Dieses wurde jedoch aufgrund extrem
geringer Nachfrage zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 wieder eingestellt.
Kein Handlungsbedarf.
Raderberg
Raderberg Nordwest:
1.013 EW
Von der Haltestelle „Rheinsteinstraße“ liegt das
Gebiet, das an den Vorgebirgspark anschließt,
bis zu 550 m (Fußweg) weit entfernt. Angesichts
der straßenräumlichen Gegebenheiten ist kurzfristig keine Verbesserung der Erschließung möglich.
Perspektive:
Im Hinblick auf die Entwicklung der „Parkstadt
Süd“ (heutiges Großmarktgelände) wird eine
Linienänderung der Buslinien geprüft. In diesem
Kontext wäre auch eine verbesserte Erschließung von Raderberg Nordwest zu berücksichtigen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
167
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Rondorf
Rondorf Südost:
1.392 EW
Das Gebiet, in dem Erschließungslücken vorhanden sind, liegt am südlichen Siedlungsrand und
bis zu 700 m von der Bushaltestelle „Rondorf“
entfernt. Eine Linienänderung bestehender Buslinien ist ohne größere Fahrzeiteinbußen und
aufgrund der straßenräumlichen Situation problematisch.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Sürth
Sürth Nord:
806 EW
Das Gebiet südlich der Straße Am Feldrain ist bis
zu 700 m (Fußweg) von den Haltestellen „ErnstVolland-Straße“ und „Hammerschmidtstraße“
entfernt.
Perspektive:
Mit der geplanten Bebauung des Sürther Feldes
ist eine Neukonzeption der Sürther Buslinien
vorgesehen. In diesem Zusammenhang kann die
Erschließung von Sürth Nord ebenfalls verbessert werden.
Stadtbezirk 3 – Lindenthal
Junkersdorf
Stadtwaldsiedlung:
511 EW
Perspektive:
Nach Abschluss der Umbauarbeiten der Kreuzung Dürener Straße/Militärringstraße soll die
Weiterführung der Buslinie 136 bis zur Haltestelle
„Weiden Zentrum“ der Stadtbahnlinie 1 mit einer
Anbindung an das Krankenhaus Hohenlind und
das Stadtwaldviertel geprüft werden.120
Klettenberg
Klettenberg Südost:
1.660 EW
Angesichts der straßenräumlichen Gegebenheiten und fehlender Möglichkeiten für eine Buslinienführung ist keine Verbesserung der Erschließung möglich.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Lindenthal
Deckstein:
978 EW
Die Erschließung des Gebiets würde eine Veränderung der geradlinigen Führung der Buslinien
146 und/oder 136 bedingen. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur des Gebiets ist das ÖPNVPotenzial jedoch begrenzt.
Kein kurzfristiger Handlungsbedarf; ggf. Überprüfung im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung.
120
Vgl. Beschlussvorlage zu TOP 5.2 „Verschiedene Maßnahmen für den Junkersdorfer Süden“ vom
27.01.2010“ (Session Nr.0432/2010): http://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp, Abfragedatum: 08.09.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
168
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Widdersdorf
Widdersdorf Nord:
1.569 EW
Im Wohngebiet Widdersdorf Nord ist aufgrund zu
enger Straßenquerschnitte und Kurvenradien
kein Linienbetrieb mit Standardbussen möglich,
so dass auch weiterhin Fußwege von bis zu
720 m zur Haltestelle „Im Buschfelde“ und „Indianapolis-Straße“ in Kauf genommen werden
müssen.
Keine kurzfristige Handlungsmöglichkeit; ggf.
Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Neuehrenfeld Nordwest:
1.938 EW
Der Bereich an der Autobahn A57 (Arminstraße,
Rehorststraße) liegt in einem Radius von bis zu
700 m (Fußweg) am weitesten von der Haltestelle „Lenauplatz“ entfernt. Angesichts der straßenräumlichen Gegebenheiten ist keine Verbesserung der Erschließung möglich.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Stadtbezirk 5 – Nippes
Nippes
„Em Parkveedel“:
674 EW
Nicht ausreichend erschlossen ist der Bereich an
der Niehler Straße/Em Parkveedel. Aufgrund der
Liniennetzstruktur bietet sich eine Veränderung
der bestehenden Linien nicht an.
Perspektive:
Mittel- bis langfristig ist zur Erschließung dieses
Gebietes der Neubau einer Haltestelle Niehler
Straße/Gürtel auf der Stadtbahnlinie 13 vorgesehen.
Weidenpesch
Westlicher Siedlungsbereich:
2.176 EW
Das am Rande des Nordfriedhofs gelegene westliche Siedlungsgebiet von Weidenpesch wird nur
durch die Stadtbahn erschlossen. Die Wege zu
den Haltestellen „Scheibenstraße“ bzw. „Mollwitzstraße“ sind bis zu 600 m (Fußweg) lang. Die
straßenräumliche Situation erschwert einen Verkehr mit Standardlinienbussen.
Überprüfung des Handlungsbedarfs ggf. im
Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Stadtbezirk 7 – Porz
Poll
Poll Süd:
659 EW
Der südliche Teil des Poller Ortskerns befindet
sich bis zu 650 m (Fußweg) von den nächsten
Haltestellen „Hauptstraße“ und „Im Wasserfeld“
entfernt, die Hochhaussiedlung In der Kreuzau
bis zu 500 m. Angesichts der straßenräumlichen
Gegebenheiten ist zurzeit keine Verbesserung
der Erschließung möglich.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
169
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Westhoven
Westhoven Südost:
1.192 EW
Westhoven wird ausschließlich von der Stadtbahn erschlossen. Der rheinseitig gelegene südöstliche Teil von Westhoven liegt bis zu 900 m
(Fußweg) von der Stadtbahnhaltestelle „Westhoven Berliner Straße“ entfernt. Es bestehen
keine Möglichkeiten, das Gebiet in das bestehende Busnetz zu integrieren, da keine Buslinien
im Stadtteil verkehren. Gegebenenfalls könnten
alternative Bedienungsformen die Erschließungslücke füllen.
Überprüfung des Handlungsbedarfs ggf. im
Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Stadtbezirk 8 – Kalk
Brück
Humboldt/
Gremberg
Brück Oberer Bruch:
574 EW
Nächstgelegene Haltestellen sind „Europaring“
und „Wiehler Straße“ der Linie 157. Angesichts
der straßenräumlichen Gegebenheiten ist kein
Linienbusverkehr im Gebiet möglich.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Brück Ost:
679 EW
Die Erschließung erfolgt über die Linie 154 längs
des Brücker Mauspfades sowie über die Stadtbahnlinie 1. Wie eine Überprüfung im Rahmen
des Busnetzes Rechtsrheinisch Nord ergab, ist
eine geänderte Buslinienführung zur besseren
Erschließung des Gebiets nicht umsetzbar.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Siedlung Humboldt:
529 EW
Die maximale Entfernung zur Haltestelle „Weilburger Straße“ beträgt etwa 500 m (Fußweg). Die
Struktur des Straßen- und Liniennetzes ermöglicht keine Verbesserung der Erschließung durch
Modifikation der bestehenden Buslinien. Die
Entfernung von bis zu 500 m (Fußweg) zu den
nächsten Haltestellen muss in Kauf genommen
werden
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Kalk
Kalk Nordwest:
525 EW
Nicht ausreichend erschlossen ist der Bereich in
Kalk Nordwest.
Perspektive:
Mit der Verlängerung der Buslinie 150 von der
Haltestelle „Bahnhof Deutz/Messe“ zur Endhaltestelle „Heinrich-Bützler-Straße“ seit Dezember
2012 wird das Gebiet über die neue Haltestelle
„Corintostraße“ teilweise erschlossen. Zusätzlich
ist eine S-Bahn-Haltestelle „Deutzer Feld“ zur
Erschließung des Gebiets Kalk Nordwest im
Zuge der S 11-Gesamtmaßnahme geplant.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
170
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Ostheim
Ostheim Nordost:
887 EW
Dieser Teil von Ostheim befindet sich bis zu
600 m (Fußweg) von der nächsten Haltestelle
„Buchheimer Weg“ entfernt. Angesichts der straßenräumlichen Gegebenheiten ist keine Verbesserung der Erschließung möglich.
Perspektive:
Langfristig ist eine Verlängerung der Stadtbahn
aus Richtung Mülheim im Zuge der Frankfurter
Straße bis Ostheim geplant (rechtsrheinische
Ringbahn), die eine größere Erschließungswirkung als der Busverkehr hat.
Rath/Heumar
Rath Nord:
722 EW
Von der Bushaltestelle „Baldurstraße“ liegt das
Gebiet um die Rather Burg bis zu 700 m (Fußweg) weit entfernt, von der Stadtbahnlinie 9 bis
zu 850 m (Fußweg). Aufgrund der Struktur des
Gebiets ist keine Verbesserung der Erschließung
durch Buslinien möglich, wie bereits eine detaillierte Überprüfung im Rahmen der teilräumlichen
Busnetzplanung ergeben hat.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Vingst
Vingst Südost:
987 EW
Das Gebiet um die südliche Kuthstraße liegt bis
zu 550 m (Fußweg) von der Bushaltestelle „Kürtenstraße“ entfernt.
Die Bereiche der Schwedensiedlung liegen bis zu
600 m (Fußweg) von den nächsten Bushaltestellen „Oranienstraße“ und „Würzburger Straße“
entfernt.
Perspektive:
Vingst Nordost
Teil der Schwedensiedlung:
2.218 EW
Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2012 ist die
Weiterführung der Buslinie 150 zur besseren
Anbindung des bisher nicht ausreichend angebundenen nordöstlichen Bereiches von Vingst zu
prüfen. Die Linie soll über Kalk hinaus verlängert
und über die Ostheimer Straße unter Einrichtung
einer Haltestelle in Höhe Kuthstraße/Oranienstraße bis in Höhe der Nobelstraße geführt werden. Zurzeit gibt es für eine sinnvolle Linienführung keine geeignete Wendemöglichkeit.
Stadtbezirk 9 – Mülheim
Buchheim
Buchheim Südost:
625 EW
Der östliche Teil der Siedlung Buchheim befindet
sich bis zu 700 m (Fußweg) von der nächsten
Haltestelle entfernt. Angesichts der straßenräumlichen Gegebenheiten ist keine Verbesserung der
Erschließung möglich.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
171
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Dellbrück
Siedlung Mielenforster Heide:
713 EW
Die Siedlung liegt als „Anhängsel“ Refraths abseits der geschlossenen Bebauung Dellbrücks.
Aufgrund der straßenräumlichen Bedingungen ist
eine Veränderung der Linie 436 nicht möglich.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung ist der Einsatz von alternativen Bedienungsformen zu prüfen.
Flittard
Flittard West:
805 EW
Das Wohngebiet Flittard Nordwest lässt sich nicht
besser erschließen, da die straßenräumlichen
Gegebenheiten keinen Busbetrieb im Linienverkehr zulassen. Daher sind Entfernungen bis zu
600 m (Fußweg) in Kauf zu nehmen.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Flittard Süd:
1.058 EW
Wegen fehlender Straßenverbindungen und
Querungsmöglichkeiten der Bahntrasse lässt sich
das Gebiet um die Hufelandstraße nicht besser
erschließen.
Keine Handlungsmöglichkeit
Mülheim Süd:
681 EW
Mülheim West:
2.493 EW
Die rheinseitig gelegenen Siedlungsbereiche von
Mülheim lassen sich nur schwer in das Liniennetz
integrieren, da die Haupterschließung längs des
Bergischen Rings bzw. des Clevischen Rings
verläuft.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung sollten im Hinblick auf das hohe Einwohnerpotenzial mit starker ÖPNV-Affinität Konzepte
zu einer besseren Quartierserschließung entwickelt werden. Der Bereich Mülheim Süd erfährt in
den kommenden Jahren eine städtebauliche
Umnutzung hin zu einem gemischten Gebiet mit
Wohn-, Büro- und Gewerbenutzung. In diesem
Zuge wird eine ÖPNV-Erschließung entlang der
Deutz-Mülheimer Straße geprüft.
Überprüfung des Handlungsbedarfs im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung und des
städtebaulichen Entwicklungskonzepts121
Mülheim, Bruder-KlausSiedlung:
678 EW
Teilbereiche der Bruder-Klaus-Siedlung im Nordosten an der Autobahn befinden sich in einer
Entfernung von bis zu 800 m von den Bushaltestellen entfernt. Angesichts der straßenräumlichen Gegebenheiten und fehlender Möglichkeiten für eine Buslinienführung durch die BruderKlaus-Siedlung ist jedoch keine Verbesserung
der Erschließung möglich.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Mülheim
121
Vgl. Beschluss zur Session-Nr. 2171/2013 „Interdisziplinäres, dialogisches Werkstattverfahren zur
Erstellung einer Planungs- und Entwicklungskonzeption für den Mülheimer Süden inklusive Hafen
als Fortschreibung des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes Teilraum Nord (REK-Nord);
hier: Konzeptbausteine und Vorgaben der Aufgabenstellung“
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
172
Stadtteil
Anzahl zusammenhängend nicht
erschlossene Einwohner
Anmerkungen / Perspektiven /
Handlungsrelevanz
Stammheim
Stammheim Süd:
857 EW
Die Erschließung des rheinseitig gelegenen Teils
von Stammheim ist aus straßenräumlichen Gründen problematisch. Die Entfernung von bis zu
600 m (Fußweg) zu den nächsten Haltestellen
muss in Kauf genommen werden.
Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Tabelle 6-6:
Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung
der ÖPNV-Erschließung in den einzelnen Stadtteilen
(Basis: Einwohner Dezember 2013; Fahrplan 2014)
Quelle: Planungsbüro VIA
ÖPNV-Erschließung für mobilitätseingeschränkte Personengruppen
Die räumliche Erschließung des Siedlungsgebietes der Stadt Köln durch ÖPNVAngebote für mobilitätseingeschränkte Personengruppen wird insbesondere aufgrund der steigenden Anzahl von Senioren in den nächsten Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen (siehe Kapitel 3.1). Verstärkt auftretende körperliche Einschränkungen insbesondere bei der Motorik, beim Hören und beim Sehen schränken die
Mobilität mit zunehmendem Alter ein, so dass insbesondere für diese Personengruppe vor allem im hohen Alter die ÖPNV-Angebote nur unter erschwerten Bedingungen eigenständig erreichbar sind. Kürzere Wege von und zu den Haltestellen
könnten daher die Attraktivität des ÖPNV für Senioren und sonstige mobilitätseingeschränkte Personengruppen deutlich erhöhen.
Um herauszufinden, welche Auswirkungen eine Reduzierung der Haltestellenradien
und damit eine Verkürzung der Fußwege von und zur Haltestelle auf die Erschließungsqualität des Stadtgebietes hat, wurden die Haltestellenradien aller Nahverkehrsmittel, unabhängig von der räumlichen Einteilung in Kernstadt und Außenbereich, generell auf 300 m – wie in der Kernstadt – gesetzt.122 Damit wird eine Betrachtung vom mobilitätseingeschränkten Nutzer aus versucht, dem ein Fußweg von
nur 300 m zur nächsten Haltestelle zugemutet werden kann.
Stellvertretend für die betroffenen Nutzergruppen wurde in der folgenden Analyse
die Gruppe der Senioren herausgegriffen, da nur diese in der amtlichen Statistik
gesondert erfasst sind.
Abbildung 6-3 zeigt die zusammenhängenden Wohngebiete mit mehr als 200 Senioren, die unter den genannten Voraussetzungen außerhalb der modifizierten Erreichbarkeitsradien liegen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung soll die
Darstellung deutlich machen, wo es im Kölner Stadtgebiet Bereiche gibt, in denen
Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließungsqualität für viele Senioren Vorteile
mit sich bringt. Die Überprüfung zeigt, dass auf Basis der verringerten Haltestellenradien zusätzlich
zu den bereits in Abbildung 6-2 ausgewiesenen Wohngebieten noch weitere Bereiche des Stadtgebietes nicht angemessen für Senioren durch den ÖPNV erschlossen sind:
122
Vgl. http://www.sozialplanung-senioren.de/das-instrument/indikatoren-themenfeld-3-wohnen-undlebensfuehrung/33-b-infrastruktur/index.html, Abfragedatum: 28.03.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
Abbildung 6-3:
•
173
Erschließung der Senioren ab 65 Jahre durch den ÖPNV, bei eingeschränkten Haltestellenradien, Stand 2014
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
In einem ersten Analyseschritt wurden drei Gebietstypen mit 600 und mehr Senioren definiert, die im Rahmen eines kleinräumigen Monitorings im Zuge der
weiteren Nahverkehrsplanung vertiefend untersucht werden sollten.
Dabei handelt es sich zum einen um Gebiete mit hohem Seniorenanteil, die generell nicht vom ÖPNV erschlossen sind und die auch in der Erreichbarkeitsanalyse in Tabelle 6-6 aufgeführt werden. Als Beispiele sind hier das am Rande des
Nordfriedhofs gelegene westliche Siedlungsgebiet im Stadtteil Weidenpesch
(Stadtbezirk Nippes) sowie das im Nordwesten gelegene Gebiet im Stadtteil
Neuehrenfeld (Stadtbezirk Ehrenfeld) zu nennen.
Des Weiteren handelt es sich um Gebiete, wie zum Beispiel in Ensen oder Porz
(Stadtbezirk Porz) deren hoher Seniorenanteil vorwiegend durch Senioreneinrichtungen geprägt ist. Als Beispiele für Senioreneinrichtungen ist in Ensen das
174
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
„Alten- und Pflegheim Haus Monika“, Kölner Straße 64 sowie in Porz das
„CURANUM Seniorenstift“, Dülkenstraße 18 und das „CMS Pflegewohnstift“, Josefstraße 20 zu nennen.
•
Als weiterer Gebietstyp wurden anschließend jene Wohngebiete definiert, die
nicht vom Linienverkehr mit Standardbussen befahrbar und durch enge Wohnbebauung geprägt sind oder solche Gebiete, die im Randbereich der Wohnbebauung liegen. Als Beispiel hierfür ist im Stadtteil Dellbrück (Stadtbezirk Mülheim) insbesondere das Stadtviertel Hagedorn zu nennen.
Ein Schwerpunkt der zukünftigen Kölner Nahverkehrsplanung sollte eine intensivere
Auseinandersetzung mit dem Thema Verbesserung des Mobilitätsangebots für mobilitätseingeschränkte Personengruppen sein. Die ausgewiesenen Bereiche sollen
in der weiteren Nahverkehrsplanung der Stadt Köln gesondert hinsichtlich des Mobilitätsbedarfs der Senioren beachtet werden. Dabei sollen verstärkt flexible und flächenhafte Angebotsformen wie zum Beispiel TaxiBusse und Anruf-Sammel-Taxen
überprüft und deren Konzeption weiterentwickelt werden, um diejenigen Bereiche
besser zu erschließen, die vom Stadtbahn- und Busverkehr gar nicht oder nur eingeschränkt erschlossen werden können.
Flexible Bedienungsformen bieten für einen Großteil mobilitätsbehinderter Menschen Vorteile. Dies liegt in ihrer möglichen Flexibilisierung und dem persönlichen
Kontakt zum Fahrer und/oder Disponent begründet: Rollatoren oder Faltrollstühle
können vom Fahrer eingeladen werden. Kurze Zugangswege, Halten auf Wunsch
oder gar eine Haustürbedienung bieten insbesondere für ältere, wie auch für sehbehinderte und blinde Menschen Vorteile. Jedoch können bislang die eingesetzten
Fahrzeuge in den allermeisten Fällen keine schweren Elektrorollstühle transportieren.
Neben Taxen kommen bei flexiblen Bedienungsformen auch (Klein-)Busse zum
Einsatz. Hier ist fahrzeugseitig eine Barrierefreiheit prinzipiell möglich. (Klein-)Busse
kommen in der Regel bei eigenständigen Systemen oder bei einer teilweisen Flexibilisierung im klassischen Linienverkehr (z. B. Richtungsbandbetrieb in den Abendstunden, Aussteigen bei Bedarf) zum Einsatz. Auch bei Kleinbussen bieten die
Fahrzeughersteller zahlreiche geeignete Fahrzeuge mit Hublift oder Klapprampen
an. Die Sichtweise, dass auch diese Verkehrsmittel grundsätzlich ohne fremde Hilfe
benutzt werden können, würde aber dieselben Standards bedingen wie beim „klassischen“ Linienverkehr. Hier ist deshalb eine Abwägung bezüglich des anzustrebenden Grades der Barrierefreiheit, des dafür zu tätigenden Aufwandes und zu erzielenden Nutzens erforderlich.
Um die Handhabbarkeit für die mobilitätseingeschränkten Personengruppen zu erleichtern, sollte der Vereinfachung des Systems flexibler Bedienungsformen besondere Beachtung geschenkt werden. So wäre zum Beispiel zu überprüfen, inwieweit
generell haltestellenunabhängige Bedienungen im Zielverkehr in bestimmten Gebieten umsetzbar sind. Dazu ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts notwendig.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
175
Fazit
Die Erreichbarkeitsanalyse zeigt, dass in 24 Stadtteilen Wohngebiete liegen, die
gemäß den im Nahverkehrsplan festgelegten Standards nur unzureichend vom
ÖPNV erschlossen sind. Insbesondere enge Straßenräume, nicht durchgängige
Erschließungsstraßennetze und städtebaulich sensible Wohnbereiche setzen einer
flächendeckenden ÖPNV-Erschließung häufig Grenzen. Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung wurden und werden die benannten Bedienungslücken systematisch auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft. In einigen Fällen bestehen bereits
planerische Perspektiven zur Verbesserung der ÖPNV-Bedienung. Maßnahmen wie
der Bau der Nord-Süd Stadtbahn sind zurzeit in Umsetzung begriffen. Grundsätzlich
wird angeregt, das Thema „Feinerschließung in den Stadtteilen und Quartieren“ in
einem Gesamtzusammenhang mit einer Überprüfung des Einsatzes alternativer
Bedienungsformen vertiefend zu untersuchen.
Die Nahverkehrsplanung sollte zukünftig verstärkt die Mobilitätsbedürfnisse von
Senioren und mobilitätseingeschränkten Personen in den Fokus rücken. Im Rahmen
einer vertiefenden Untersuchung sollte ein Systemvorschlag entwickelt werden, der
die Mobilitätsbedürfnisse dieser Nutzergruppen aufgreift und Perspektiven für die
Verbesserung des Mobilitätsangebots entwickelt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird angeregt, das Thema „Feinerschließung in den Stadtteilen
und Quartieren“ in einem Gesamtzusammenhang mit einer Überprüfung des Einsatzes alternativer Bedienungsformen zu untersuchen.
6.1.3
Barrierefreiheit
Die Einführung des Begriffs „Barrierefreiheit“ im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) bedeutet den Abschied von behindertengerechten Sonderlösungen zu Gunsten einer auf alle Nutzergruppen ausgerichteten Gestaltung der
öffentlichen Einrichtungen. „Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die
Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise,
ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein;
hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.“123
Die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ist somit nicht nur für Personengruppen mit
körperlichen und geistigen Behinderungen von Bedeutung, sondern auch für alle
anderen mobilitätseingeschränkten Fahrgäste.
123
§ 4 BGG NRW, Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 16. Dezember 2003.
176
Abbildung:
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
Übersicht mobilitätseingeschränkter Menschen
Quelle: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinderung sowie weiteren Fahrgastgruppen mit Einschränkungen, wie z.B. Älteren, Schwangeren, kleinen Kindern,
Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, Schwergewichtigen und Kranken die Nutzbarkeit des ÖPNV. In einer alternden Gesellschaft ist die Nutzbarkeit
des ÖPNV eine Bedingung für die Teilhabe am öffentlichen Leben, gerade im hohen
Alter, in dem die Fahrtüchtigkeit zunehmend nachlässt.
Ein barrierefreier Einstieg in die Stadtbahn oder den Bus ist für die motorisch eingeschränkten Personengruppen dann gegeben, wenn sie diesen nahezu niveaugleich
und ohne Inanspruchnahme der Hilfe weiterer Fahrgäste bewältigen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass auch blinde, sehbehinderte, taube und
hörgeschädigte Menschen einen ungehinderten Zugang zum ÖPNV-Angebot erhalten. Das Zwei-Sinne-Prinzip ist daher ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen
und Tasten“ angesprochen werden.
Zur Sicherstellung, dass bei der Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots die Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechend dem Zwei-Sinne-Prinzip durchgängig
eingehalten wird, sollen Vertreter der Behindertenverbände jeweils frühzeitig an den
Planungen zum künftigen Neubau von Haltestellenbereichen, der Beschaffung neuer Fahrzeuge oder der Konzeption zusätzlicher Fahrgastinformationssysteme beteiligt werden.
Barrierefreie Straßenräume und barrierefreie ÖPNV-Angebote sind inzwischen
Stand der Technik und in vielen Bereichen mit einem rechtlichen Anspruch unter-
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
177
stützt.124 Die im Folgenden beschriebenen Rahmenvorgaben sind als Konkretisierung der Intention des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu verstehen. Die
Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2013 nimmt diese Forderung konkret auf und sieht in § 8 Abs. 3 vor, dass der Nahverkehrsplan die Belange
der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu
berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum
1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Abweichungen von
dieser politischen Zielbestimmung des Bundes sind danach nur in Ausnahmefällen
zulässig125. Jedoch ist die Umsetzung der hierzu erforderlichen Maßnahmenprogramme eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenspiel der Stadt
Köln als Aufgabenträgerin mit den jeweiligen Baulastträgern und den Verkehrsunternehmen gemeinsam erreicht werden kann. Sie steht unter dem Vorbehalt dessen, was von allen Beteiligten finanziell, personell und organisatorisch bis 2022
leistbar ist. Insbesondere für eine Realisierung von Barrierefreiheit durch Umrüstung
bestehender Anlagen und Fahrzeuge schon vor den üblicherweise gängigen Modernisierungs- und Investitionszyklen benötigen die Aufgabenträger und die Baulastträger vom Bund und den Ländern eine sachgerechtere personelle und finanzielle
Ausstattung.
Haltestellen
Kurze, hindernisfreie und übersichtliche Wegeverbindungen, ein stufenloser Einund Ausstieg in bzw. aus Bussen und Bahnen sowie ein stufenloser Zugang zum
Bahn-/Bussteig (ggf. per Rampe oder Aufzug) sind grundlegende Voraussetzungen
für die Barrierefreiheit im ÖPNV. Das niveaugleiche Ein- und Aussteigen ermöglicht
darüber hinaus einen schnelleren und sicheren Fahrgastwechsel, von dem nicht nur
die Kundengruppen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern alle Fahrgäste sowie
der Verkehrsbetrieb aufgrund der verkürzten Haltestellenaufenthaltszeiten und des
dadurch verstetigten Betriebs profitieren (vgl. Exkurs). Insofern sind bei der Standortwahl der Haltestellen (siehe Kapitel 6.1.2) auch diese Belange zu berücksichtigen.
Exkurs: Haltestellenaufenthaltszeiten
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Bahnsteiganhebungen in den Jahren 2004 bis
2007 an drei verschiedenen Haltestellen durch Vorher-Nachher-Erhebungen überprüft, ob sich ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg auf die Fahrgastwechselzeiten
und damit auf die Dauer des Haltestellenaufenthalts positiv auswirkt. Für diese Untersuchung wurden drei verschieden stark frequentierte Haltestellen ausgewählt:
eine mit sehr hoher Nachfrage (Neumarkt tief; Hochflurbetrieb, Ausbau von 35 auf
90 cm über SO), eine mit hoher Nachfrage (Poststraße, Hochflurbetrieb, Ausbau
von 35 auf 90 cm über SO) und eine mit geringerer Nachfrage (Pohligstraße, Niederflurbetrieb, Ausbau von Straßenniveau auf 35 cm über SO). Die Erhebungen
wurden in der Haupt- und der Nebenverkehrszeit sowohl vormittags als auch nachmittags durchgeführt.
124
Vgl. FGSV (2011): H BVA – Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen. Hier insbesondere Kapitel 3.4 Haltestellen und Verknüpfungspunkte des ÖPNV sowie Kapitel 2.1.2 Nahverkehrsplan.
125
Vgl. § 8 Abs. 3 PBefG: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret
benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben
und erforderliche Maßnahmen getroffen.“
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
178
Im Ergebnis zeigte die Vorher-/Nachher-Untersuchung, dass messbare Unterschiede nur bei den beiden stärker nachgefragten Haltestellen auftraten. Am Neumarkt
betrug die durchschnittliche Zeitersparnis durch die niveaugleichen Bahnsteige 7
Sekunden pro Aufenthalt, an der Poststraße 2 Sekunden pro Aufenthalt. An der
Pohligstraße ergaben sich keine Veränderungen, da hier der Fahrgastwechsel auch
in der Hauptverkehrszeit zumeist ohne Zeitverzug vonstattengeht.
Die Erhebung lässt die Schlussfolgerung zu, dass die erfolgten Bahnsteigerhebungen im hoch frequentierten zentralen Innenstadttunnel an den Haltestellen Ebertplatz, Breslauer Platz/Hbf, Dom/Hbf, Appellhofplatz/Breite Straße, Neumarkt und
Poststraße zu einer schnelleren Abwicklung des Fahrgastwechsels und damit auch
zu einer Beschleunigung und Verstetigung des Betriebsablaufs führen.
Wo kein ebenerdiger Zugang zu den Haltestellen möglich ist, sind Aufzüge nötig. In
einzelnen Fällen werden auch Rampen eingesetzt, die entsprechend der geltenden
Richtlinien herzustellen sind (zum Beispiel an den Haltestellen „Zoo/Flora“ und „Boltensternstraße“). Fahrtreppen sind kein Beitrag zur Barrierefreiheit, da sie für einzelne Nutzergruppen oft nicht nutzbar sind oder die Benutzung zum Beispiel mit
Kinderwagen gemäß Richtlinien untersagt ist.
Sehbehinderte benötigen ein präzises Leitsystem mit Bodenindikatoren im Zugang
der Haltestellen und entlang der Bus- bzw. Bahnsteigkante. Akustische Informationen zu Abfahrzeiten, Störungen etc. ergänzen das Angebot. Die Ausstattung von
Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet mit MOFIS126-Anlagen ist vollständig.
Dort erfolgt eine Anzeige der nächsten Bahnen in Echtzeit sowie eine Ansage der
nächsten Bahn.
An den 300 meist frequentierten Bushaltestellen wurden DFI-Anlagen127 aufgebaut.
Diese zeigen die voraussichtliche Ankunftszeit der nächsten Busse und bieten auf
Knopfdruck die Ansage dieser Informationen. Im Einzelfall kann es aufgrund der
akustischen Ansagen an den Haltestellen zu Konflikten mit dem Ruhebedürfnis der
direkten Anwohner kommen. Nach den bisherigen Erfahrungen konnten diese Konflikte aber durch Verringern der Lautstärke oder eine zeitliche Einschränkung der
Ansage (kein Betrieb in den Nachtstunden) beigelegt werden.
Weitere Anforderungen von stark Sehbehinderten sind eine kontrastreiche Gestaltung und ausreichende Beleuchtung der Haltestellen und deren Zugänge sowie Einrichtungen zur Fahrgastinformation.
Durch die Entscheidung des Rates aus dem Jahr 2001128, die Aufteilung des Stadtbahnnetzes in ein Hochflur- und ein Niederflurnetz mit einer Erhöhung des Niederfluranteils zunächst beizubehalten, wurde die Grundlage geschaffen, den niveaugleichen Einstieg für einen großen Teil des Netzes möglichst zeitnah umzusetzen.
Um von heute ca. 90 % auf 100 % niveaugleichen Ein-/Ausstieg an den Stadtbahnhaltestellen zu kommen, richten sich die Prioritäten des weiteren barrierefreien Ausbaus der Haltestellen im Wesentlichen nach den Fahrgastzahlen. Damit wird für
möglichst viele Fahrgäste zeitnah ein hoher Nutzen der Maßnahme erzielt. Nicht
oder nicht vollständig barrierefrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen mit starkem
Fahrgastaufkommen sind unter anderem die Haltestellen „Aachener Straße/Gürtel“,
„Barbarossaplatz“, „Friesenplatz“, „Vingst“, sowie „Venloer Straße/Gürtel“.129
126
MOFIS = Modulares Fahrgastinformationssystem (an Stadtbahnhaltestellen).
127
DFI = Dynamische Fahrgastinformation (an Bushaltestellen).
128
Beschluss des Rates der Stadt Köln am 2012.2001 (Ds-Nr. 2139/001 „Umstellung des Stadtbahnsystems Köln/Bonn auf Niederflur“).
129
Die Vorgehensweise des barrierefreien Ausbaus von Stadtbahnhaltestellen, gemäß einer Prioritätenliste, wird in Kapitel 8.2 dargestellt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
179
Schwerpunkte der barrierefreien Umgestaltung der letzten Jahre waren der zentrale
Innenstadttunnel sowie die Linie 12 und die im Dezember 2010 verlängerte Linie 5,
die 2015 bis auf zwei Haltestellen („Subbelrather Straße/Gürtel“, „Nußbaumer Straße“) auf der gesamten Länge barrierefrei ausgebaut ist.
Der Streckenabschnitt Dürener Straße/Gürtel bis Aachener Straße/Gürtel wird gemeinsam von der niederflurigen Linie 7 und der hochflurigen Linie 13 befahren. Die
dort vorhandenen drei Stadtbahnhaltestellen sind alle auf 35 cm und damit für einen
barrierefreien Zugang zu den Niederflurstadtbahnen ausgebaut. Die zusätzliche
Ausrüstung der Haltestellen mit Hochbahnsteigen ist in den nächsten Jahren geplant.
Die Ausstattung der Bushaltestellen – auch im Hinblick auf Barrierefreiheit - ist in
Kapitel 6.1.4 im Zusammenhang beschrieben. Ziel ist ein durchgehend stufenfreier
Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse durch die Einrichtung von barrierefreien Haltestellen.130 Bei den Haltestellenpositionen sind bereits ein Drittel mit einer Bordsteinhöhe von 18 cm ausgebaut. In der Zwischenzeit stellen ausklappbare Rampen in
allen Bussen eine durchgängig stufenlose Nutzung der Buslinien sicher.
Fahrzeuge
Bei der Stadtbahn wird der stufenfreie Zugang weitgehend über den gezielten Wageneinsatz im Niederflur- und Hochflurnetz geregelt. Ein vollständig niveaugleicher
Einstieg in die Kölner Stadtbahnen ohne den geringsten Höhenversatz ist in der
Praxis jedoch nicht zu erreichen, da die untere Türkante der nach außen öffnenden
Wagentüren immer, d.h. auch bei vollständig ausgeschöpfter Fahrgastkapazität,
oberhalb der Bahnsteigkante liegen muss. Neue Radsätze bedingen durch ihren
geringfügig größeren Radumfang gegenüber abgefahrenen Radsätzen ebenfalls
eine leichte Höhendifferenz. Gleichwohl muss dieser systembedingte Höhenversatz
im Sinne eines barrierefreien Einstiegs in die Bahn jeweils so weit verringert werden, dass z.B. Rollstuhlfahrer diesen aus eigener Kraft überwinden können. Eine
weitere Aufgabe ist es, den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug möglichst
klein zu halten.
Im Busbereich gilt die Niederflurtechnik als Standard. Kneeling (seitliche Absenkung) und durch den Fahrer bedienbare, ausklappbare Rampen, deren Einbau vom
Land NRW gefördert wurde, sind für alle Busse – auch für die der im Auftrag der
Kölner Verkehrs-Betriebe tätigen Subunternehmen – verpflichtend. Zusätzlich sollen
ausreichend dimensionierte Abstellflächen für Rollstühle und Kinderwagen angeboten werden, indem die Mehrzweckbereiche in den Fahrzeugen vergrößert werden.
Der Innenraum der Fahrzeuge soll möglichst kontrastreich gestaltet werden. Auch
ein ungehinderter Blick durch die Wagenfenster ist zur Orientierung – insbesondere
für Sehbehinderte und bei Dunkelheit – wichtig und soll nicht durch Werbefolien
beeinträchtigt werden. Zudem schränken Werbefolien auf den Fensterscheiben das
Sicherheitsempfinden vieler Fahrgäste ein. Werbung sollte daher nur auf einem geringen Anteil der gesamten Fensterfläche angebracht werden.
Der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge hat zur Mobilitätssicherung für mobilitäts- und
sensorisch eingeschränkte Menschen Vorrang gegenüber anderen betrieblichen
Belangen. Das Angebot soll so gestaltet werden, dass auch eine Person mit Rollstuhl oder Kinderwagen etc. möglichst zu jeder Zeit noch ausreichend Platz im
Fahrzeug findet, worunter aufgrund der durchschnittlich kurzen Reisezeiten kein
Sitzplatzanspruch zu verstehen ist. Das Platzangebot ist über alle Verkehrszeiten
des Tages ausreichend zu bemessen.
130
Die Vorgehensweise des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen, gemäß einer Prioritätenliste, wird in Kapitel 8.3.2 dargestellt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
180
Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen sollen die technischen und betrieblichen Erfordernisse für die Mitnahme von
E-Scootern ermittelt und geschaffen werden.
Information und Unterstützung der Kunden
Ein wiederkehrendes Problem ist der technisch bedingte Ausfall von Aufzügen. Der
Aufwand für die technische Instandhaltung von Aufzügen ist hoch. Im Interesse der
mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Menschen sollen Aufzüge möglichst
ausreichend gewartet und kurzfristig repariert werden. Aktuelle Informationen im
Internet131, welche Aufzüge über einen längeren Zeitraum nicht nutzbar sind, stellen
für Mobilitätseingeschränkte eine Hilfe für die Fahrtplanung dar. Die entsprechende
Informationsquelle sollte intensiv kommuniziert werden.
Der barrierefreie Zugang zu den Internetinformationen der Betreiber, des Aufgabenträgers und des Verkehrsverbunds sollte kontinuierlich optimiert werden.
Der bequeme und angstfreie Umgang mit dem ÖPNV durch Altersgebrechliche und
Menschen mit Behinderung sowie durch Kinder kann auch durch Mobilitätstraining
unterstützt werden. Entsprechende Angebote werden von den Kölner VerkehrsBetrieben vorgehalten. Ebenso bietet der VRS zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement an132.
6.1.4
Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen
Noch bevor der Fahrgast die eigentliche Dienstleistung der Beförderung in Anspruch
nimmt, bekommt er beim Betreten der Haltestelle einen ersten Eindruck vom Gesamtsystem des ÖPNV. Damit bildet die Haltestelle eine Art „Foyer“ der Verkehrsunternehmen und eine Visitenkarte für den ÖPNV. Die oberirdischen Haltestellen
und die Zugänge zu den unterirdischen Stationen sind im Stadtbild ständig präsent,
so dass sie nicht nur hohen funktionalen Ansprüchen genügen müssen, sondern
auch gestalterisch ansprechende, saubere und angenehme Aufenthaltsorte für die
wartenden Fahrgäste sein sollten.
Daher sind die Haltestellen nicht nur entsprechend den Mindestregelungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie
des PBefG mit den notwendigen Fahrgastinformationen auszustatten, sondern vor
allem barrierefrei und funktional auszugestalten. Sie müssen darüber hinaus ein
Mindestmaß an Aufenthaltsqualität sowie eine vandalismusresistente und übersichtliche Gestaltung bieten, die zu einer hohen Akzeptanz des Gesamtsystems ÖPNV
beiträgt.
Bevor jedoch die lokalen Anforderungen an die Haltestellen des ÖPNV definiert
werden, erfolgt zunächst eine Übersicht über die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen.
Gesetzliche Mindestanforderungen an die Qualität von Bus- und Stadtbahnhaltestellen
Die gesetzliche Mindestanforderung von Bus- und Stadtbahnhaltestellen regelt § 40
(4) PBefG: „Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich
bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der
131
http://www.kvb-koeln.de/german/news/verfuegbarkeit_aufzuege.html, Abfragedatum: 21.11.2012.
132
http://www.vrsinfo.de/service/mobilitaetsmanagement.html, Abfragedatum: 18.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
181
Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens
die Abfahrtszeiten anzuzeigen.“
Für Bushaltestellen bestehen Mindestanforderungen gemäß § 32 BOKraft133 und für
Straßenbahnhaltestellen gemäß § 31 BOStrab. § 31 BOStrab fordert darüber auch
die Erfüllung grundlegender Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Während die gesetzlichen Mindestanforderungen für Bushaltestellen relativ einfach
formuliert werden, sind die Anforderungen an die Haltestellen des Schienenverkehrs
vielfältiger.
Anforderungen an Haltestellen des Schienenverkehrs gemäß § 31 BOStrab
„(1) Haltestellen müssen
1. durch Zeichen als solche kenntlich gemacht sein; bei Haltestellen in Hoch- oder
Tieflage müssen die Zugänge gekennzeichnet sein,
2. den Namen der Haltestelle aufweisen und mit Einrichtungen für Fahr- und Netzpläne ausgestattet sein,
3. als Doppelhaltestelle gekennzeichnet sein, wenn an einem Bahnsteig zwei Züge
hintereinander halten und abgefertigt werden können.
Haltestellen sollen Bahnsteige besitzen sowie Wetterschutz- und Sitzmöglichkeiten
bieten.
(2) Zu- und Abgänge in Haltestellen müssen sicher und bequem sein.
(3) Haltestellen ebenerdiger Strecken sollen ohne Stufen zugänglich sein. Haltestellen in Hoch- oder Tieflage sollen auch über Aufzüge erreichbar sein.
(4) Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, müssen Haltestellen versehen sein mit
1. Einrichtungen zur Information und Abfertigung der Fahrgäste,
2. Anlagen zur Überwachung des Fahrgastwechsels,
3. Notrufeinrichtungen,
4. Feuerlöscheinrichtungen, Löschwasserversorgung,
5. Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe.
(5) Bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer müssen in Haltestellen besondere Einrichtungen vorhanden sein, die einer Gefährdung von Personen durch fahrende
Züge entgegenwirken.
(6) Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein.
Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m,
bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m
vorhanden sein.
(7) Der waagerechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfußboden
oder Trittstufen muss möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der
Türmitte 0,25 m nicht überschreiten.
133
§ 32 legt fest: „(1) Bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45
Abs. 3 StVO ist dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und
des Verkehrs Rechnung zu tragen. (2) Der Unternehmer hat neben den Angaben nach § 40 Abs.
4 PBefG 1. an der Haltestelle die Liniennummer sowie den Namen des Unternehmers anzubringen; anstelle des Namens des Unternehmers kann bei Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften deren Bezeichnung treten, 2. im Orts- und Nachbarortslinienverkehr an der Haltestelle
deren Bezeichnung auf einem Zusatzschild deutlich sichtbar anzugeben, 3. an verkehrsreichen
Haltestellen des Ortslinienverkehrs Behälter zum Abwerfen benutzter Fahrscheine anzubringen.“
182
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
(8) Die Höhen von Bahnsteigoberflächen, Fahrzeugfußboden und Fahrzeugtrittstufen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die Fahrgäste bequem
ein- und aussteigen können. Die Bahnsteigoberfläche soll nicht höher liegen als
der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; sie muss rutschhemmend sein.
(9) An den Bahnsteiggrenzen muss der Gefahr des Abstürzens von Personen vorgebeugt sein. Bahnsteigkanten müssen deutlich erkennbar sein.
(10) Beträgt in einer Haltestelle der zu überwindende Höhenunterschied mehr als
8,0 m, muss mindestens eine Rampe, eine Fahrtreppe oder eine andere mechanische Förderhilfe vorhanden sein.
(11) Verkaufsstände, Werbeanlagen und sonstige Anlagen dürfen den Betrieb nicht
stören und insbesondere eine schnelle Verteilung der Fahrgäste auf den Bahnsteigen nicht behindern.“
Zur funktionalen Ausstattung gehören neben den bereits beschriebenen Fahrgastinformationseinrichtungen insbesondere auch der barrierefreie Ausbau der Haltestellen sowie eine mindestens den Richtlinien genügende Beleuchtung (siehe Kapitel
5.2).
Die Standard-Haltestelle für Niederflurbusse im Kölner Stadtgebiet zeigt die folgende Abbildung 6-3
Abbildung 6-3:
Standard-Haltestelle für Niederflurbusse, Stand 2015
Quelle: Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Zur Überprüfung der Zustände von Haltestellen sind zum einen die Fahrer der Verkehrsunternehmen anzuweisen, sichtbare Beschädigungen oder Verunreinigungen
umgehend zu melden. Darüber hinaus sind die Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen;
Fahrgastinformationen) stichprobenartig auf ihre Funktionsfähigkeit sowie auf ihre
Sauberkeit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben. Die
Durchführung der Stichproben regelt der Stadtbahnvertrag zwischen Verkehrsunternehmen und Stadt Köln.
Tabelle 6-7 führt die Zuständigkeiten für Bau, Ausstattung und Wartung an den Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet auf.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
183
Aktivität
Zuständigkeit
Stadtbahnhaltestellen
Bushaltestellen
Bau
Stadt Köln / KVB / HGK
Stadt Köln / Landesbetrieb Straßen NRW.
Bauliche Erhaltung, Sanierung
Stadt Köln / KVB / HGK
Stadt Köln / Landesbetrieb Straßen NRW.
Beleuchtung der Haltestellen,
Rampen und Treppenanlagen
Ausstattung mit Fahrgastinformation
Stadt Köln / KVB
KVB
jeweiliges
Verkehrsunternehmen
Reinigung Bodenflächen und sonstige
KVB
Ein- und Aufbauten
Stadt Köln
Reinigung Fahrgastunterstand
Außenwerbe- und Stadtmöblierungsfirma
Winterdienst:
Warteflächen an baulich
abgegrenzten Haltestellen134
KVB
Winterdienst:
Warteflächen an baulich nicht
abgegrenzten Haltestellen
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
-
Anlieger,
wenn keine winterdienstpflichtigen Anlieger vorhanden: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
Winterdienst:
Gehwege vor Auf- und Abgängen zu
Stadtbahnanlagen und Zu- und Abgänge bei baulich abgegrenzten Bushaltestellen
Anlieger,
wenn keine winterdienstpflichtigen Anlieger vorhanden: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
Müllentsorgung
KVB
Tabelle 6-7:
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln / KVB
Zuständigkeiten bei Bau, Ausgestaltung und Wartung von Haltestellen im Kölner ÖPNV, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
Im Folgenden werden zunächst alle Haltestellen im Hinblick auf ihre Bedeutung kategorisiert, um dann die einzelnen Aspekte zu beschreiben, die als Qualitätsmerkmale für die Stadtbahn- und Bushaltestellen im Kölner ÖPNV gelten. In einem weiteren Schritt werden diese Qualitätsmerkmale operationalisiert.
Kategorisierung der Stadtbahn- und Bushaltestellen
Eine Kategorisierung der Stadtbahn- und Bus-Haltestellen berücksichtigt neben dem
Kriterium der Lage im Stadtraum auch die Fahrgastnachfrage an den Haltestellen.
So werden zentrumsnahe Stadtbahn-Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen
und wichtiger Verknüpfungsfunktion unter die Haltestellenkategorie „Stadtbahn 1“
zusammen gefasst und intensiv genutzte Bushaltestellen mit Verknüpfungsfunktion
in der Haltestellenkategorie „Bus 1“. Sowohl die Stadtbahn- als auch die Bushaltestellen werden entsprechend ihrer Bedeutung in drei Stufen kategorisiert. Tabelle
6-8 gibt einen Überblick über die Haltestellenkategorien.
134
Vgl. Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012. http://www.stadtkoeln.de/mediaasset/content/satzungen/strassenreinigungssatzung_18_12_2013.pdf, Abfragedatum: 21.10.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
184
Haltestellenkategorie Beschreibung
Stadtbahnhaltestellen
Stadtbahn 1
Zentrumsnahe Stadtbahnhaltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen und wichtiger Verknüpfungsfunktion
Stadtbahn 2
Stadtbahnhaltestellen mit hinreichendem Fahrgastaufkommen mit und ohne Verknüpfungsfunktion
Stadtbahn 3
Stadtbahnhaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen und
untergeordneter oder ohne Verknüpfungsfunktion
Bushaltestellen
Bus 1
Bushaltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen und
Verknüpfungsfunktion
Bus 2
Bushaltestellen mit hinreichendem Fahrgastaufkommen mit
und ohne Verknüpfungsfunktion
Bus 3
Bushaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen und ohne
Verknüpfungsfunktion
Tabelle 6-8:
Kategorisierung der Stadtbahn- und Bushaltestellen im Kölner
ÖPNV
Quelle: Planungsbüro VIA
Differenzierte Qualitätsanforderungen an die Haltestelleninfrastruktur
Für die genannten Haltestellenkategorien gelten im Kölner ÖPNV unterschiedliche
Qualitätsanforderungen, die insbesondere folgende Qualitätsmerkmale betreffen,
die, wenn nicht anders vermerkt, sowohl Stadtbahn- als auch Bushaltestellen betreffen:
•
Ausstattung
•
Fahrgastinformation
•
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
Für die Qualitätsmerkmale Ausstattung, Fahrgastinformation und Sicherheit wird in
Tabelle 6-9 eine für den Kölner ÖPNV spezifische Mindestausstattung definiert. Für
alle Haltestellen gilt grundsätzlich, dass sie sauber, frei von Schmierereien, Graffiti
und Scratching sein sollen. Sitze, Scheiben, Aufzügen, Rolltreppen etc. sollten funktionstüchtig und frei von Beschädigungen sein.
Ausstattung der Haltestellen
Grundsätzlich sind Haltestellen mit Verkehrszeichen 224-40 StVO (Haltestelle Straßenbahn oder Linienomnibusse), Linien- und Zielbezeichnung, Haltestellenname
sowie VRS-Logo zu kennzeichnen. Ist ein Fahrgastunterstand (FGU) vorhanden ist
das Verkehrszeichen 224-40 ohne weitere Zusatzinformationen und die Haltestellenbezeichnung am FGU montiert. Die übrigen Informationen sind den Aushängen
in den Informationsvitrinen zu entnehmen.
Eine komfortable Ausstattung von Bushaltestellen mit Witterungsschutz, Sitzgelegenheit und Beleuchtung ist unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen
Mittel und der Bedeutung der Haltestelle anzustreben. Im Rahmen der Ausschrei-
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
185
bung des neuen Werbenutzungsvertrags wurde Prioritätenlisten zur Ausstattung der
Haltestellen mit Fahrgastunterständen festgelegt.135
Fahrgastinformation an den Haltestellen
Neben den gesetzlich geforderten Informationen an Haltestellen müssen im Kölner
ÖPNV je nach Bedeutung der Haltestelle die jeweils aktuellen Tarifinformationen
des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, das Liniennetz sowie Lagepläne der Haltestellen publiziert werden. Des Weiteren sollen die Verkehrsunternehmen dafür Sorge
tragen, dass den Fahrgästen an allen Haltestellen Echtzeitinformationen zur Verfügung stehen. Zurzeit sind 300 dynamische Fahrgastinformations-Anlagen (DFIAnlagen) an Bushaltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Betrieb. Die Ausstattung von Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet mit MOFIS-Anlagen ist
vollständig. Großflächenanzeiger sollten zur besseren Fahrgastinformation an Verknüpfungspunkten im Stadtbahn-/Busnetz situationsabhängig an den Haltestellen
vorhanden sein. Darüber hinaus sollen Echtzeitinformationen an den Haltestellen
über ein mobiles Endgerät abrufbar sein.
Nach Beendigung des erfolgreichen DFI-Programms aus Eigenmitteln der KVB ist
zu überlegen, auch weitere Bushaltestellen mit DFI-Anlagen auszustatten. Die technischen Spezifikationen und Förderungsmodalitäten werden im Sinne der Rahmenvorgaben des NVP außerhalb des NVP vereinbart.
Eine besondere Herausforderung bezüglich der Fahrgastinformation stellt der
Schienenersatzverkehr bei Unterbrechungen des Stadtbahnbetriebs dar, sei es unfallbedingt oder im Rahmen der geplanten Erneuerung von Gleisanlagen. Auch hier
ist im Interesse der geforderten Barrierefreiheit auf die Einhaltung des Zwei-SinnePrinzips hinzuwirken.
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Haltestellen
Ein wichtiges Kriterium für die Nutzung des ÖPNV ist die Sicherheit an Haltestellen.
So sollen sich die Fahrgäste im direkten Umfeld und während der Benutzung des
ÖPNV sicher fühlen und bestmöglich vor Übergriffen und Belästigungen geschützt
werden. Zu den Mindeststandards gehören daher Notrufeinrichtungen in den Tunnelhaltestellen der Stadtbahn. Daneben werden seitens der Stadt Köln eine gute
Ausleuchtung der Haltestellen, transparente Wartehallen und die Beseitigung von
unübersichtlichen Stellen forciert. Saubere und beschädigungsfreie Haltestellen
unterstützen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG baut seit Jahren ihr Sicherheitskonzept aus. In der
Innenstadt sind fast alle unterirdischen Stadtbahnhaltestellen mit digitalen Videoanlagen ausgestattet. Im Regelfall befinden sich an den Haltestellen zwei Kameras,
eine gerichtet auf den gesamten Bahnsteig, eine gerichtet auf die Umgebung der
Notrufsäule. Die Videoanlagen dienen der Vermeidung von Vandalismus und Sachbeschädigungen an Einrichtungen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, dem Schutz
vor Gewalt gegen Personen, der Vermeidung sonstiger Straftaten und der ordnungsgemäßen und sicheren Betriebsdurchführung nach BOStrab. Hierbei sind
insbesondere die sichere Beförderung der Fahrgäste und die Überwachung des
Fahrgastwechsels sowie die Erkennung von Betriebsgefahren von Bedeutung.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG streben einen weiteren Ausbau der Videoüberwachung an Haltestellen und in Zwischenebenen – unter verstärkter Berücksichtigung
von Sicherheitsaspekten – an, sofern es die Situation erfordert und es rechtlich
135
Vgl. Beschlussvorlage „Festlegung der Haltestellenstandorte für Fahrgastunterstände ab
01.01.2015 (Prioritätenliste Fahrgastunterstände); Session-Nr. 1556/2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
186
möglich ist. Hinsichtlich der Ausstattung von Zwischen- und Verteilerebenen mit
Videokameras sind die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bereits an die Stadt Köln herangetreten, um zusätzlich zu dem im Stadtbahnvertrag verankerten Benutzungsrecht auch ausdrücklich das Hausrecht für alle dem unterirdischen Stadtbahnbetrieb
dienenden Bauwerke mit den entsprechenden Nebenanlagen zu erhalten. Denn in
datenschutzrechtlicher Hinsicht ist das Innehaben des Hausrechtes eine der Grundvoraussetzungen für die Inbetriebnahme von Videoüberwachungsanlagen. 136
Operationalisierung der Qualitätsanforderungen an Haltestellen
Nachfolgende Übersicht in Tabelle 6-9 legt die für den Kölner ÖPNV verbindliche
Mindestqualität von Stadtbahn- und Bushaltestellen in Form von operationalisierten
Merkmalen fest. Dabei werden drei Verbindlichkeitsstufen A / B / C verwendet, die
den jeweiligen Haltestellenkategorien (Tabelle 6-8) zugeordnet werden.
Haltestellenkategorie
Stadtbahn 1
Stadt- Stadtbahn 2 bahn 3
Bus 1
Bus 2
Bus 3
A
Fahrgastinformation
Beschilderung (Linie, Haltestellenname, Richtungs-, Zielangabe, Kennzeichnung des Verkehrsunternehmens,
VRS)
A
A
A
A
A
MOFIS bzw. DFI mit Liniennummer,
Richtung und Ankunftszeit
A
A
A
B
C
Fahrplanaushänge
A
A
A
A
A
Gesonderte Kennzeichnung zu den
Zugängen der Haltestellen in Tunnelund Hochlage
C
C
C
Gleis- / Bussteigbezeichnung
A
C
C
C
C
Großflächenanzeiger
C
C
Haltestellenlagepläne
A
B
Hausordnung
B
B
B
Lautsprecher (soweit technisch und
rechtlich möglich)
A
A
B
Schematisches Liniennetz
Stadtbahn
A
A
A
C
Schematisches Liniennetz Bus
Service-Rufnummer
A
A
Topografischer Liniennetzplan des
Stadtgebietes
A
C
Uhr
A
B
136
A
A
B
A
B
B
A
A
A
B
Die Ausführungen im Kapitel „Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Haltestellen“ sind
wörtlich der Ratsvorlage 1857/2012, Dez. I/32/322/4 vom 15.05.2012 entnommen oder in enger
Anlehnung an diese formuliert. Es handelt sich um eine Stellungnahme der Verwaltung auf einen
Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtgebiet“ (AN/0605/2012).
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
Haltestellenkategorie
187
Stadt- Stadtbahn 1 bahn 2
Stadtbahn 3
Bus 1
Bus 2
Bus 3
Umgebungsplan mit Radien
A
B
C
C
C
VRS-Tarifinformationen
A
A
A
A
A
Wegweisung zu anderen Linien
A
B
B
B
C
Beleuchtung
A
A
A
A
A
C
Papierkorb
A
A
A
A
A
B
Ticket-Automat
B
C
C
A
A
A
A
B
C
A
Ausstattung
Verkehrszeichen 224-40 StVO
Witterungsschutz mit Sitzgelegenheit
A
A
B
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
Notrufeinrichtungen in den
Tunnelhaltestellen
A
A
B
Videoüberwachung (soweit technisch
und rechtlich möglich)
A
A
B
Sauberkeit
Bei sämtlichen Haltestellen ist eine regelmäßige Reinigung zu gewährleisten. Die Abfallbehälter an den
Haltestellen sind regelmäßig zu leeren. Stark frequentierte Stadtbahnhaltestellen sind bei Bedarf nach
Maßgabe des Aufgabenträgers täglich zu reinigen.
Barrierefreiheit
Stadtbahn: Bahnsteigkante 35 cm
(Niederflur) bzw. 90 cm (Hochflur) über
Schienenoberkante
Bus: Bordsteinkante 18 cm über Straßenbelag
Ziel ist es, alle Haltestellen des Kölner ÖPNV barrierefrei zu
gestalten, so dass diese den Belangen der in ihrer Mobilität
Abfahrtsinformation im Zwei-Sinneoder sensorisch eingeschränkten Menschen gerecht werden
137
Prinzip (akustisch und optisch)
und für diese ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Stufenloser Zugang zum Bahnsteig /
Bussteig
Taktiles Leitsystem, Bodenindikatoren
Nachrüstung der Brandmeldeanlagen
mit optischen Anzeigen
A = muss vorhanden sein
B = sollte vorhanden sein
C = sollte situationsabhängig vorhanden sein
Tabelle 6-9:
137
Mindestqualität von Stadtbahn- und Bushaltestellen, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
Bedingt durch die Lage einzelner Haltestellen kann es zu Einschränkungen bei der Umsetzbarkeit
kommen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
188
6.1.5
Ausstattung der Fahrzeuge
Die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorschriften, insbesondere der BO
Strab und der BO Kraft, ist obligatorisch, weshalb an dieser Stelle nicht näher darauf
eingegangen wird. Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge ergeben sich aber
auch aus den Erwartungen der Kunden und zunehmend aus dem Gedanken der
Umweltverträglichkeit. Bei der Festlegung von Qualitätsstandards ergibt sich darüber hinaus ein differenziertes Bild zwischen Stadtbahn und Bus. So werden Stadtbahnfahrzeuge im Normallfall über mehrere Jahrzehnte betrieben, während Busse
im Regelfall in Abständen von 8 bis 10 Jahren ersetzt werden.
Aufgrund der langen Einsatzdauer für Stadtbahnfahrzeuge ist bei sich verändernden
Ansprüchen daher zunächst zu prüfen, ob bei Bedarf mit vertretbarem Aufwand eine
Nach- bzw. Umrüstung auf die aktuellen Standards möglich ist. Bei Bussen hingegen sind im Regelfall die geltenden Qualitätsstandards zum Zeitpunkt der Ausschreibung für die gesamte Einsatzdauer maßgeblich.
Für die Ausstattung der Fahrzeuge im Kölner ÖPNV gelten folgende Standards:
Ausstattung der Stadtbahn-Fahrzeuge
•
Stufenloser Zugang durch Zusammenwirken von Bahnsteig- und Fahrzeugbodenhöhe
•
Ausreichende Anzahl von Sitzplätzen; aus hygienischen Gründen Hartschalen
ohne Polsterung
•
Ausreichend geräumige Mehrzweckbereiche mit Haltewunschtaste zur Aufnahme von Mobilitätshilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern mit ausreichender Sicherung
•
Sitzplätze für Mobilitätseingeschränkte mit Haltewunschtaste in unmittelbarer
Nähe
•
Übersichtliche Aufteilung
•
Ausreichende Innenbeleuchtung
•
kontrastreiche Innenraumgestaltung
•
kontrastreiche Innenanzeige
•
kontrastreiche Außenanzeige
•
Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei
großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf
maximal 30 % zu begrenzen
•
Videoüberwachung
•
Klimatisierung
•
Bei Neubeschaffungen: durchgehende Fahrzeuge mit einer Mindestlänge von
50 m138
•
Entwerter
•
Fahrkartenautomat
•
kontrastreiche Innenanzeige
•
kontrastreiche Außenanzeige.
138
Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW, Abschnitt 5.1.
http://offeneskoeln.de/attachments/1/1/pdf334811.pdf, Abfragedatum: 21.08.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
189
Ausstattung der Busse
•
Niederflurbusse mit Klapprampen im Bereich der Tür 2
•
Ausreichende Anzahl von Sitzplätzen
•
Ausreichend geräumige Mehrzweckbereiche mit Haltewunschtaste zur Aufnahme von Mobilitätshilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern sowie mit
Rückhalte- bzw. Sicherungseinrichtungen gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 107,um
eine Abstützung auf drei Seiten zu ermöglichen.
•
Sitzplätze für Mobilitätseingeschränkte mit Haltewunschtaste in unmittelbarer
Nähe
•
Ausreichende Innenbeleuchtung
•
kontrastreiche Innenraumgestaltung
•
kontrastreiche Außenanzeige
•
kontrastreiche Innenanzeige
•
Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei
großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf
maximal 30 % zu begrenzen.
•
Videoüberwachung
•
Klimatisierung bzw. als Alternative zur Klimaanlage eine ausreichender Drucklüftung, Belüftung
•
Entwerter
•
Fahrkartenautomat
•
Aktueller Stand der Abgastechnologie (siehe Kapitel 6.3)
Zum Zwecke der Erreichung der Umweltziele ist zudem der Einsatz emissionsarmer
Fahrzeuge bzw. neuer Antriebstechnologien zu forcieren (siehe Kapitel 6.3).
Nahezu sämtliche Stadtbahnfahrzeuge der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind mit
Videoüberwachungsanlagen ausgestattet. Seit Ende Januar 2014 sind alle auch alle
Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, sowie der beauftragten Subunternehmer
mit Videoanlagen ausgestattet.139
ÖPNV-Pauschale - Förderung im Bereich Stadtbahn
Gemäß der „Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
NRW“140 werden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätsstandards der eingesetzten Fahrzeuge umgesetzt. Gefördert wird aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale der
Erwerb von neuen Stadtbahnfahrzeugen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
•
Durchgängiges Fahrzeug mit einer Mindestlänge von 50 Metern
•
Führerstand an beiden Köpfen
•
Mindestens acht Doppeltüren je Seite
•
Barrierefreie Zugangsmöglichkeit gemäß jeweiligem System (Hoch- oder Niederflur)
139
Vgl. Ratsvorlage Session-Nr. 1857/2012 vom 15.05.2012, Stellungnahme der Verwaltung auf
einen Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtgebiet“ (AN/0605/2012).
140
Absatz 5.1; http://offeneskoeln.de/attachments/1/1/pdf334811.pdf, Abfragedatum: 21.06.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
190
•
Innenraumaufteilung unter Berücksichtigung der Belange von Personen, die in
ihrer Mobilität eingeschränkt sind
•
Vollklimatisierung
•
Notrufsprechanlagen zur Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal
•
Videoüberwachung und Fahrgastinformation gemäß aktuellem Stand der Technik.
Ebenso werden Grunderneuerungen von vorhandenen Stadtbahnfahrzeugen zur
dauerhaften Erhöhung der Fahrgastkapazitäten gefördert, zum Beispiel durch Ersetzen eines Führertraktes durch zusätzliche Sitz- und Stehplätze, neue Innenraumaufteilung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Transportleistung zum Beispiel durch den Einbau von Klimaanlagen.
ÖPNV-Pauschale - Förderung im Bereich Bus
Für den Bereich Linienbusse erfolgt eine Förderung der gefahrenen Wagenkilometer im Linienverkehr im Stadtgebiet der Stadt Köln unter Berücksichtigung des jeweiligen Umweltstandards der eingesetzten Busse (für nähere Ausführungen siehe
Kapitel 6.3.1 zur Luftqualität).
6.1.6
Rahmenvorgaben zur Beförderungsqualität
Zur Erbringung eines qualitativ hochwertigen ÖPNV-Angebots ist die Festlegung
von Qualitätsstandards notwendig, die sich auf die Erbringung der Verkehrsleistung,
Fahrgastinformationen und Kundenservice und Sicherheitsvorkehrungen in den
Fahrzeugen beziehen. Diese Aspekte werden im Folgenden beschrieben.
Qualität der Grundverkehrsleistung
Grundlage für die im Kölner ÖPNV zu erbringende Verkehrsleistung ist das in Kapitel 6.1.1 definierte Mindestangebot der Stadtbahn- und Buslinien. Die dort aufgeführten Fahrten sollen so erbracht werden, wie sie bekannt gemacht werden. Bei
geplanten Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder Baustellen wird
eine gleichwertige alternative Dienstleistung zum Beispiel in Form von Schienenersatz- oder Umleitungsverkehren angeboten. Bei ungeplanten größeren Ausfällen,
wie z.B. durch Betriebsstörungen, verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt, werden nach Maßgabe der für den ÖPNV verfügbaren Infrastruktur Ersatzverkehre eingerichtet.
Kapazität
Das Fahrplanangebot ist so zu gestalten, dass abgesehen von Ausnahmefällen
(Großveranstaltungen, Karneval, Silvester etc.) keine Fahrgäste an Haltestellen
zurückgelassen werden müssen. Um dieses zu gewährleisten sind ggf. auf Teilabschnitten und/oder zu bestimmten Jahreszeiten Verstärkerfahrten einzuplanen und
durchzuführen.
Die Fahrgäste sollen zu jeder Zeit ausreichend Platz im Fahrzeug finden, worunter
aufgrund der durchschnittlich kurzen Reisezeiten kein Sitzplatzanspruch zu verstehen ist. Das Platzangebot ist über alle Verkehrszeiten des Tages ausreichend zu
bemessen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
191
Pünktlichkeit
Der Kunde kann sicher sein, dass die Leistungen so erbracht werden, wie sie veröffentlicht sind. Busse und Bahnen fahren keinesfalls zu früh von einer Haltestelle ab
und sollten nach Möglichkeit auch keine Verspätung haben, wobei eine verspätete
Abfahrt bis zu drei Minuten aufgrund der Unwägbarkeiten des Fahrbetriebs toleriert
wird. 80% aller Haltestellenabfahrten sollen innerhalb dieses Toleranzbereiches
liegen. Die Verkehrsunternehmen erheben regelmäßig die Pünktlichkeit auf den von
ihnen betriebenen Linien. Die Ergebnisse werden gegenüber dem Aufgabenträger
kommuniziert. Im Zusammenspiel mit den Daten aus den Kundenbefragungen können diese für den nach der VO 1370 jährlich zu veröffentlichenden Qualitätsbericht
verwendet werden.
Um die Pünktlichkeit zu gewährleisten, sollten
•
Stadtbahnen an Knotenpunkten in der Regel Vorrang vor dem motorisierten
Individualverkehr (MIV) haben,
•
Busse im Rahmen der Möglichkeiten Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen
erhalten,141
•
weitere Bahnsteiganhebungen forciert werden, um die Fahrgastwechselzeiten
möglichst kurz zu halten.
Anschlüsse
Bei Reiseketten mit einem oder mehreren Umsteigevorgängen ist die Verlässlichkeit
der Anschlussbeziehung für die Fahrgäste von großer Bedeutung. An wichtigen
Umsteigepunkten im Stadtgebiet sind daher maßgebliche Anschlussbeziehungen
planerisch festzulegen. Der Fahrgast soll sich darauf verlassen können, dass die
Anschlüsse zwischen definierten Linien an festgelegten Verknüpfungspunkten funktionieren, vor allem bei geringen Fahrplantakten in der Schwachverkehrszeit. Es
wird angestrebt, dass insbesondere im Außenbereich weitere noch näher zu bestimmende Anschlussverbindungen zwischen Schienenverkehr und Bus garantiert
werden können. Die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Anschlusssicherung werden geprüft und auf ihre Machbarkeit bewertet.
Dennoch darf es durch die Anschlusssicherung nicht zu Nachteilen für die anderen
Fahrgäste dahingehend kommen, dass durch ein Aufhalten von Fahrten Anschlüsse
im weiteren Linienverlauf gefährdet werden oder sich die Reisezeit zum Nachteil
durchfahrender Fahrgäste zu sehr erhöht. Ein Abwägen ist in diesem Fall erforderlich.
Mobilitätsgarantie
Für Fahrgäste im Kölner ÖPNV gilt die NRW-weit gültige Mobilitätsgarantie. Im Falle
von Verspätungen von mehr als 20 Minuten können Fahrgäste ein Taxi für ihre
Fahrt zum Ziel nehmen – wenn es keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn
zum Ziel gibt. Tagsüber (5:00 Uhr bis 20:00 Uhr) erhalten Kunden eine Taxikostenerstattung bis zu 25 Euro pro Person, abends (20:00 Uhr bis 5:00 Uhr) werden Taxikosten bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Person erstattet. Wer ein Aktiv60Ticket
bzw. Monats- oder Formel9Ticket im Abo oder ein JobTicket oder ein GroßkundenTicket besitzt, erhält zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr eine Kostenerstattung von
maximal 35 Euro, zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr von maximal 60 Euro.142 Die
141
Siehe Kapitel 5.2.3 Betriebssteuerung und Beschleunigung.
142
In Anlehnung an: http://www.vrsinfo.de/service/mobilitaetsgarantie.html, Abfragedatum:
18.06.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
192
Garantie gilt unabhängig davon, welches Nahverkehrsmittel genutzt wird, allerdings
nicht bei Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen sowie Verspätungen,
die während der Fahrt auftreten und bei Verspätungen von weniger als 20 Minuten,
durch die ein anschließendes Verkehrsmittel verpasst wird.143
6.1.7
Qualitätskriterien Tarif und Service
Vorgaben zur Tarifgestaltung
Im Kölner ÖPNV wird der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg angewendet.
Das Stadtgebiet Köln besteht aus einem einheitlichen Tarifgebiet, in dem ein einheitlicher Fahrpreis gilt. Darüber hinaus wird für geringe Entfernungen von bis zu
vier Haltestellen zuzüglich Einstiegshaltestelle ein Kurzstreckentarif angeboten. Den
Geltungsbereich der im Kölner ÖPNV zu erwerbenden Tarifangebote zeigt Abbildung 6-4.
Für Fahrten in den benachbarten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie in Teile von
Rheinland-Pfalz bestehen Übergangsregelungen, so dass von Köln aus eine Durchtarifierung auch dorthin möglich ist.144
Für weitere Fahrten von und nach Köln innerhalb des Landes NRW gilt der NRWTarif.145
Nutzer von Tickets des Fernverkehrs der Deutschen Bahn, die im Besitz einer
„BahnCard 25“ oder „BahnCard 50“ sind, fahren mit der DB-Fahrkarte bei Strecken
über 100km in Köln und zahlreichen deutschen Städten kostenlos innerstädtisch im
Geltungsbereich des City-Tickets mit Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn zum
Startbahnhof und am Zielbahnhof bis zu Ihrem Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter. „BahnCard100“-Inhaber können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in
Köln sowohl zum und vom Startbahnhof als auch vom und zum Zielbahnhof kostenlos nutzen.146
143
In NRW besteht keine Bagatellgrenze von 4 Euro, wie sie das bundesweite Fahrgastrecht vorsieht.
144
Vgl. http://www.vrsinfo.de/tickets/tickets-zu-nachbarverbuenden.html; hier werden ebenfalls
Übergangsregelungen in weitere angrenzende Gebiete beschrieben, Abfragedatum: 18.06.2012.
145
http://www.vrsinfo.de/tickets/tickets-fuer-nrw-weite-fahrten.html, Abfragedatum: 15.06.2012.
146
http://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.shtml, Abfragedatum: 18.06.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
Abbildung 6-4:
193
Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, Stand: 2015
Quelle: VRS
Vertriebssystem
Als Dienstleistungsunternehmen spielt der Vertrieb eine zentrale Rolle für die Verkehrsunternehmen. Die gewählte Vertriebsstelle ist erste Anlaufstelle für die meisten
Kunden und trägt somit maßgeblich zum ersten Eindruck des ÖPNV-Systems bei.
Der Vertriebsbereich umfasst Kundencenter, externe Verkaufsstellen, Fahrausweisdrucker und -automaten sowie elektronische Vertriebswege wie Internet und mobile
Handy-Apps. Da der Vertrieb maßgeblich auf die Fahrgeldeinnahmen wirkt, bestehen hier sehr hohe Ansprüche an die Qualität sämtlicher Vertriebswege. Neben entsprechend qualifiziertem Personal an den unterschiedlichen Vertriebsstellen, ist
auch eine leichte Bedienungsführung bei den automatisierten Vertriebsstellen zu
gewährleisten. Vertriebswege über das Internet oder über Mobiltelefone sind weiterzuentwickeln, um den Kunden die Gelegenheit zu geben, möglichst einfach von zu
Hause und unterwegs einen Zugang zum ÖPNV zu bekommen.
Bei den automatisierten Vertriebswegen kommt den Fahrausweisdruckern und automaten derzeit die höchste Bedeutung zu. Um einen Vertrieb in „letzter Minute“
sicherzustellen, sind sämtliche Fahrzeuge mit Fahrausweisdruckern oder alternativ
mit Fahrausweisautomaten auszustatten, damit der Fahrgast die Möglichkeit bekommt, direkt bei Fahrtantritt die gängigen Fahrausweise zu erwerben. Daneben
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
194
sollen an Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen stationäre Fahrausweisautomaten aufgestellt sein. Eine zunehmende Bedeutung hat jedoch der Ticketverkauf
über Apps, der mittelfristig deutlich ausgeweitet werden soll.
Eine ausreichende Personalpräsenz in den Kundencentern, insbesondere beim Monatskartenverkauf, soll dafür sorgen, dass die Wartezeiten für die Kunden vertretbar
bleiben.
Neben dem reinen Vertrieb haben die Kundencenter auch eine Informationsaufgabe. So soll dort kompetent, freundlich und hilfsbereit auf die persönlichen ÖPNVBedürfnisse der Kunden eingegangen werden. Das dort eingesetzte Personal hat
dementsprechend als Ansprechpartner für alle Kundenbelange in Bezug auf Tarif
und Fahrplan (Beratungsleistungen) zu agieren. Um dieses sicherzustellen, sind die
Verkehrsunternehmen angehalten, entsprechende Personalqualifizierungskonzepte
mit Fachschulungen zu den Themen Tarif, Fahrplan, aber auch Kundenorientierung
durchzuführen. Dieses Schulungskonzept ist auch den Mitarbeitern externer Vertriebspartner anzubieten. Bei externen Vertriebspartnern können zudem Anreize
durch unterschiedliche leistungsabhängige Provisionsansätze geschaffen werden,
um zu einer weiteren Verbesserung der Qualität beizutragen.
Vertriebswege
An rund 700 Verkaufsautomaten in den Stadtbahnen und Bussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind nach Einführung der neuen Automaten alle VRS-Tickets
sowie die PauschalpreisTickets des NRW-Tarifs erhältlich. Relationsbezogene EinzelTickets im NRW-Tarif sind zurzeit ausschließlich an den Verkaufsstellen des
SPNV zu erwerben. Die Zahlungsmöglichkeiten an den mobilen Verkaufsautomaten
sind Barzahlung mit Münzgeld und Geldkarte. Die Bezahlung mit EC-Karte an den
mobilen Automaten soll ab Ende 2015 mit der Einführung neuer Automaten möglich
sein.
Zurzeit befinden sich rund 100 Verkaufsautomaten an den Haltestellen. An diesen
kann mit Münzgeld, Geld- und teilweise EC-Karte bezahlt werden. Mit dem Einsatz
neuer Automaten ab Ende 2015 werden an allen Automaten das Ticketsortiment
und die Zahlungsmöglichkeiten einheitlich sein.
Darüber hinaus betreiben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG fünf KundenCenter in
Braunsfeld, Ehrenfeld, Mülheim, am Neumarkt und am Chlodwigplatz sowie drei UBahn-Vertriebsstellen an den Haltestellen Ebertplatz, Dom/Hbf und Neumarkt.
Das Leistungsangebot der KVB-KundenCenter umfasst folgendes Spektrum:
•
Verkauf und Beratung zu allen Tickets
•
Beantwortung von Fahrplan- und Tariffragen
•
Ausstellung von Kundenkarten
•
Beratung rund um das Thema Mobilität mit Bus und Bahn
•
Bearbeitung von Abonnementsvorgängen
•
Ausstellung von ChipTickets (elektronisches Ticket im Scheckkartenformat)
•
Einzahlungsmöglichkeit des erhöhten Beförderungsentgelts
•
Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Geld-und EC-Karte
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
195
Die U-Bahn-Vertriebsstellen bieten folgendes eingeschränktes Leistungsspektrum
an:
•
Verkauf und Beratung zu allen Tickets
•
Beantwortung von Fahrplan- und Tariffragen
•
Ausstellung von Kundenkarten
•
Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Geld- und EC-Karte
Weitere Vertriebsstellen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG auf Kölner Stadtgebiet
bestehen in Form von drei ServiceCentern147 (Verkauf und Beratung zum VRSTicketgrundsortiment, Beantwortung von Fahrplan- und Tariffragen, Annahme von
Abo-Anträgen) und über 140 privaten Vertriebsstellen (Verkauf eines VRSTicketgrundsortiments, Einzel-, 4er-, Tages-, Wochen-, MonatsTickets).
In den Buslinien der übrigen auf Kölner Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen verkauft auch das Fahrpersonal die Tickets.
Die Deutsche Bahn AG betreibt in der Stadt Köln vier Reisezentren, in denen auch
das Fahrausweissortiment des VRS- und NRW-Tarifs verkauft wird. Diese befinden
sich im Hauptbahnhof, am Flughafenbahnhof Köln/Bonn sowie an den Bahnhöfen
Köln Messe/Deutz und Köln-Mülheim. Zudem bietet ein „DB Mobility Center“ in
Köln-Sülz die Dienstleistungen eines Reisezentrums an. Darüber hinaus befinden
sich an allen Haltestellen des SPNV Verkaufsautomaten der DB AG und an den vier
von der RB26 bedienten Bahnhöfen zusätzlich Verkaufsautomaten der trans regio
Deutsche Regionalbahn GmbH, die auch das gesamte VRS-Tarifsortiment anbieten.
Im Internet besteht die Möglichkeit, Tages-, Wochen-, und MonatsTickets zu erwerben. Die entsprechenden Seiten sind über den VRS sowie die einzelnen Verkehrsunternehmen zugänglich. Der Vertrieb erfolgt über den „VRS-Ticketshop“.148
Darüber hinaus können Kunden mit ihrem Mobiltelefon einen Fahrausweis (HandyTicket) im VRS sowie in 13 weiteren anderen deutschen Städten und Regionen rund
um die Uhr bargeldlos kaufen.149
Fahrpersonal
Die Serviceorientierung von Verkehrsunternehmen ist auf allen Ebenen konsequent
umzusetzen.
Neben ihrer Hauptaufgabe – der Fahrtätigkeit – repräsentieren die Fahrerinnen und
Fahrer das Verkehrsunternehmen und tragen durch ihr Auftreten maßgeblich zum
ersten Eindruck der Kunden bei. Auf Grund dessen müssen sie kompetent, hilfsbereit und freundlich sein. Um dieses zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass sie
über ein ausreichendes Wissen im Zusammenhang mit Fragen zum ÖPNV-Angebot
verfügen sowie eine adäquate sprachliche Ausdrucksweise beherrschen.
Als selbstverständlich werden ein sicherer und fahrgastfreundlicher Fahrstil sowie
die Einhaltung von Dienstvorschriften angesehen. Um dieses dauerhaft zu gewährleisten, sind die Fahrer und Fahrerinnen für ihren Einsatz mit Fahrgästen entsprechend zu schulen. Neben der reinen Fahrausbildung, in dessen Rahmen die Straßenverkehrsordnung, die Fahrtechnik – insbesondere auch das energiesparende
147
ServiceCenter befinden sich in Nippes, Porz, Sülz und Weiden (Stand: 2013); weitere Informationen siehe Flyer „ 2013: Ihr Weg zum Ticket (Neuauflage Januar)“ unter http://www.kvbkoeln.de/german/tarif/tickets/ihr_weg/ihr_weg.html, Abfragedatum: 23.01.2014.
148
http://www.vrs-ticketshop.de/, Abfragedatum: 19.06.2012.
149
http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/handyticket/, Abfragedatum: 21.10.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
196
Fahren – und weitere relevante Inhalte für den Fahrdienst geschult werden, ist auch
ein theoretischer Teil zu absolvieren. Darin sind Kundendienst, Tarif, Technik der
Fahrzeuge sowie die Kenntnisse zu den Betriebsanlagen und die Vorschriften der
Dienstanweisungen für den Fahrdienst zu vermitteln. Busfahrer haben eine Prüfung
nach der Berufskraftfahrerqualifizierung nachzuweisen, Stadtbahnfahrer eine Prüfung nach der BO Strab. Zwischen formaler Fahrberechtigung und dem Einsatz im
Liniendienst sind darüber hinaus mehrwöchige Einsätze unter Begleitung eines
Lehrfahrers durchzuführen. Neben der Streckenkunde soll dabei das konkrete Verhalten bei Störungen und Besonderheiten sowie der Umgang mit Fahrgästen vermittelt werden.
Um die Servicequalität aufrecht zu erhalten, sind alle Fahrer jährlich zu schulen, um
die vorhandenen Kenntnisse und Verhaltensweisen aufzufrischen sowie Neuerungen bei Gesetzen und Vorschriften zu vermitteln.
Das Fahrpersonal ist angehalten, entweder die vom Unternehmen zur Verfügung
gestellte Dienstkleidung zu tragen oder alternativ eine adäquate, der Dienstkleidung
ähnliche Bekleidung zu nutzen, um ein einheitliches Bild bei den Fahrgästen sicherzustellen.
Sicherheit
Bei der Beschreibung von Qualitätsstandards zur Sicherheit wird das subjektive
Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden des Fahrgastes angesprochen, da die technische Sicherheit des Fahrgastbetriebes im Rahmen der ordentlichen Betriebsführung
vorausgesetzt wird. Dabei sollte der Fahrgast grundsätzlich nie ein Gefühl von
Hilflosigkeit oder Handlungsunfähigkeit haben. So hängt die Akzeptanz des ÖPNV,
wie Untersuchungen150 zeigen, sehr stark vom subjektiven Sicherheitsempfinden
der Kunden ab. Kunden sollten sich dabei zu jeder Tageszeit sicher fühlen und sich
aus Überlegungen über die Sicherheit nicht davon abhalten lassen, den ÖPNV zu
nutzen. Um dieses Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu gewährleisten, gibt es grundsätzlich zwei Wege, die miteinander zu kombinieren sind: Zum einen technische
Maßnahmen – wie z. B. Notrufeinrichtungen in Fahrzeugen und an Haltestellen,
Anlagen zur Video-Überwachung – und zum anderen der Einsatz von Service- und
Sicherheitspersonal. Das personelle Sicherheitskonzept der Verkehrsunternehmen
soll nicht auf die Fahrzeuge beschränkt sein, sondern die gesamte Reisekette des
Fahrgastes umfassen. Insofern beginnen die Aufgaben bereits an der Haltestelle,
setzen sich in den Fahrzeugen fort und enden bei Verlassen der Haltestelle. Um
sicherzustellen, dass zeitnah auf sich verändernde Sicherheitslagen im Stadtraum
reagiert werden kann, sind die Unternehmen gehalten, Konzepte zu entwickeln, die
die jeweiligen Sicherheitsbedürfnisse der Fahrgäste adäquat erfassen und sich flexibel umsetzen lassen. Hierzu kann beispielsweise die Auswertung von regelmäßigen Kundenbefragungen dienen. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse sind dementsprechend die Personaleinsätze zu koordinieren. So wurde z.B. auf der Basis
gewonnener Erkenntnisse das Sicherheitspersonal in den Abend- und Nachtstunden gezielt aufgestockt. Damit soll durch eine regelmäßige Präsenz von Servicemitarbeitern an als kritisch empfundenen Orten und zu als kritisch empfundenen Zeiten
die Wahrnehmung der Sicherheit gesteigert werden.
150
Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Kölner statistische Nachrichten.
Nutzung und Bewertung des ÖPNV in Köln. S. 16.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
197
Aufgaben des Sicherheits- und Servicepersonals
Zu den Hauptaufgaben des Servicepersonals gehören:
•
die Beratung der Fahrgäste
o
zu Fahrplan und Fahrverbindungen
o
o
zum Tarif
zu besonderen Betriebszuständen (zum Beispiel Baumaßnahmen, Großveranstaltungen)
o
bei Betriebsstörungen
o
zur Lage und Erreichbarkeit von öffentlichen Gebäuden, Sehenswürdigkeiten, wichtigen Straßen und Plätzen
•
die Aufnahme von Anregungen und Kritik sowie Beschwerden von Fahrgästen
•
das Verteilen von Informationsmaterial zum ÖPNV
•
das Leisten von Hilfestellungen für Fahrgäste, beispielsweise
o beim Ein- und Aussteigen von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, Fahrgästen mit Kinderwagen oder Gepäck
o bei der Bedienung der Fahrausweisautomaten
•
o
durch das Mitwirken bei der Beschleunigung des Fahrgastwechsels im Falle
von hohem Fahrgastaufkommen unter besonderer Beachtung der Fahrgastsicherheit
o
in U-Bahnanlagen das Wiedereinschalten von Fahrtreppen, bei missbräuchlicher Auslösung der Notbremse.
o
durch die Entgegennahme von Fundstücken von Fahrgästen
Wahrnehmung des Hausrechts in den betrieblichen Anlagen
o das Entgegenwirken von Aufenthalten von Personen sowie Treffpunktbildungen, von denen Störungen ausgehen, wie beispielsweise Belästigungen oder
Bedrohung und Gefährdung von Dritten
o die Durchsetzung des Rauchverbots, des Verzehrverbots sowie des Alkoholkonsumverbots
o die Verhinderung von Störungen durch übermäßigen Alkoholkonsum, Handel
mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln
o der Schutz des öffentlichen Eigentums vor missbräuchlicher Benutzung, Beschädigung, Diebstahl oder Verunreinigung
o ggf. weitere Aufgaben wie z.B. Fahrscheinkontrollen
Im Rahmen dieser Aufgaben ist stets eine deeskalierende Einflussnahme auszuüben.
Umfang des Einsatzes von Service-Personal
Im Bereich Sicherheit, Service, Fahrausweisprüfung und Betriebsaufsicht der KVB
AG werden derzeit ca. 285 Mitarbeiter eingesetzt (Stand 2015). Zwischen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und der Polizei besteht seit vielen Jahren eine sehr gut
funktionierende Ordnungspartnerschaft, die sich auf gemeinsame Bestreifungen,
Prävention, Rechtshilfe, enge Zusammenarbeit der Leitstellen und Informationsaustausch erstreckt. Bei Bedarf sollen die Servicekräfte zur Erfüllung der Aufgaben im
Rahmen der Ordnungspartnerschaft die Polizei oder den Ordnungsdienst der Stadt
Köln hinzurufen. Im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder Demonstrationen werden an den Haltestellen, die aufgrund des jeweiligen Ereignisses besonders
belastet sind, von der Leitstelle intensive betriebliche Kamera-Beobachtungen
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
198
durchgeführt, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen. Außerdem werden an
den jeweiligen Brennpunkten Verkehrsmeister und Servicepersonal eingesetzt.151
Die im Kölner ÖPNV tätigen Verkehrsunternehmen müssen den Fahrgästen und
sonstigen sich im Bereich der Verkehrsanlagen befindenden Personen im Falle von
Notlagen die Möglichkeit bieten, schnell Hilfe anzufordern. Das Personal muss über
Funk eine Leitstelle unmittelbar informieren können, von wo aus Standleitungen zu
Polizei und Feuerwehr vorhanden sind. Über innerbetriebliche Maßnahmen muss
sichergestellt werden, dass im Bedarfsfall diese Hilfe tatsächlich geleistet wird.
Kontrollierter Einstieg vorne
Zur verbesserten Ticketkontrolle sowie zur Erhöhung der Sicherheit gilt auf allen
KVB-Buslinien ab 20:00 Uhr sowie generell zu allen Zeiten auf den Buslinien der
übrigen in Köln tätigen Verkehrsunternehmen der kontrollierte Vordereinstieg: Fahrgäste müssen dem Fahrpersonal dabei unaufgefordert ihr Ticket vorzeigen. Neben
der Einnahmesicherung erhöht der Vordereinstieg insbesondere in den Neben- und
Schwachverkehrszeiten die Sicherheit, da Fahrgäste intensiver vom Fahrpersonal
wahrgenommen werden. Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Kunden mit Kinderwagen oder Fahrrädern können weiterhin die zweite Tür zum Einsteigen nutzen.
Bei Verspätungen und hohem Fahrgastaufkommen bleibt es im Ermessen des Busfahrers, die hinteren Türen zum Einstieg freizugeben.152
Aktuelle Informationen zum ÖPNV-System und zu betrieblichen Sondersituationen
Aktuelle Fahrpläne, Liniennetzpläne und das Fahrplanbuch in gedruckter Form sind
in den KundenCentern und U-Bahn-Vertriebsstellen der Kölner Verkehrs-Betriebe
AG sowie in den Reisezentren der DB AG verfügbar.
Die Aktualisierung von Fahrplänen – in der Regel zum Fahrplanwechsel im Dezember –, Linienplänen und Tarifinformationen an den Haltestellen muss zeitnah erfolgen.
Sonderfahrpläne wie zum Beispiel zu Weihnachten, Silvester und Karneval werden
frühzeitig an möglichst allen Vorverkaufsstellen ausgegeben und in Bussen und
Bahnen ausgelegt. Dies gilt ebenfalls für geplante Betriebsunterbrechungen und
Umleitungen, die Veränderungen von Linienführung, Fahrplan und Betriebsabwicklung erfordern. Hier müssen gegebenenfalls veränderte Abfahrzeiten und Informationen über Fahrwege deutlich gekennzeichnet an den Haltestellen ausgehangen
werden. Bei veränderten Abfahrstellen von Stadtbahnen und Bussen muss ein Hinweissystem die Orientierung der Kunden sicherstellen.
Im Störungsfall ist den ÖPNV-Kunden unverzüglich eine Meldung über alle relevanten Betriebsstörungen mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere die Ursache, Dauer
und wenn notwendig, alternative Fahrtmöglichkeiten oder Ersatzverkehre, soweit
dies bekannt und technisch möglich ist.
Des Weiteren sind alle relevanten ÖPNV-Informationen (größere Störungen, Fahrplan-, Netz- und Tarifauskünfte) im Internet abrufbar. Dies erfolgt über die Internetseiten der Verkehrsunternehmen, des VRS sowie über das Internetportal
„http://www.mobil-im-rheinland.de“.
151
Vgl. Ratsvorlage (Session-Nr. 1857/2012) vom 15.05.2012, Stellungnahme der Verwaltung auf
einen Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtgebiet“ (AN/0605/2012).
152
http://www.kvb-koeln.de/german/news/vorne.html, Abfragedatum: 19.06.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
6.2
199
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit richten sich sowohl an die Nutzer des
ÖPNV-Systems als auch an potenzielle Kunden, die von den Vorteilen des ÖPNV
überzeugt werden und ihr Mobilitätsverhalten zugunsten stadtverträglicher Verkehrsarten verändern sollen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Kommunikationskanäle genutzt, die in folgender Tabelle 6-10 dargestellt sind.
Kundeninformation
Standort
•
In / An den
Fahrzeugen
Automatisierte elektronische
Kundeninformation
•
Statische Kundeninformation:
Ansagen:
•
Liniennetzplan
o nächste Haltestelle
o wichtige Anschlussbezie-
•
Tarifinformation
•
Anzeigen an den Fahrzeugen
(außen)
hungen
o Meldungen über Betriebs-
o an der Front Liniennummer
störungen
•
•
An Haltestellen •
und Fahrtziel
Leuchtanzeigen in den Fahrzeugen:
o an der Seite Liniennummer
o nächste Haltestelle
o Fahrtziel der Fahrt
o am Heck Liniennummer,
Anzeigen an Stadtbahnhalte•
stellen und Bushaltestellen, die
über MOFIS/DFI verfügen
Informationen an Stadtbahnhaltestellen
und Fahrtziel
bei Stadtbahnen auch
Fahrtziel
o mindestens Abfahrtszeit der
kommenden zwei Abfahrten
o Meldungen über Betriebsstörungen und Verspätungen
•
Ansagen an Stadtbahnhaltestellen und Bushaltestellen, die
über MOFIS/DFI verfügen:
o Nächste Abfahrt mit Fahrtziel
•
Internet/App
•
o Fahrplan
o Tarifinformation
o Liniennetzplan (geografisch
und schematisch)
•
Informationen an Bushaltestellen
o Fahrplan
o Tarifinformation
o schematischer Liniennetzplan
Elektronische Fahrplanauskunft
o Haltestellenabfahrtszeiten
regionale Reiseverbindungen“
o Verbindungsorientierte Tarifinformationen
o Online abrufbare Echtzeitauskunft
Tabelle 6-10:
Kundeninformation der Kölner Verkehrs Betriebe AG, Stand 2014
Quelle: KVB AG
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
200
Zielgruppenspezifische Werbekampagnen
Neben der klassischen Kundeninfomation über Printmedien wie Fahrplanbücher,
Minifahrpläne, Liniennetzpläne, angebotsbezogene Flyer, Broschüren und Plakataushänge werden regelmäßig themenbezogene und zielgruppenspezifische Werbekampagnen mit direkter Kundenansprache durchgeführt. Als Beispiele seien folgende Kampagnen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG genannt:
•
„Neubürgerkampagne“ 153
Neben einer umfangreichen Infobroschüre für alle nach Köln neu Zugezogenen
wird ein kostenloses WochenTicket für das Kölner Stadtgebiet angeboten.
•
„Autofahrerkampage 2012“
Bei der breit angelegten Kampagne in Kooperation mit dem ADAC unter dem
Motto „Nur Auto war gestern" konnten 1.500 VRS-weit gültige TagesTickets bestellt werden. 154
•
„Klimakampagne“ 155
Seit mehreren Jahren wird eine Kampagne durchgeführt, die mit jährlich wechselnden Motiven auf die ökologischen Vorteile des ÖPNV hinweist.
•
„PatenTicket“ 156
ÖPNV-Stammkunden, die im Besitz eines Aktiv60Tickets sind, werben unter ihren Freunden und Bekannten für die Nutzung von Bussen und Bahnen. Dabei
übernehmen die Aktiv60Ticket-Kunden die Funktion eines „Paten" für die
ÖPNV-Neukunden, d. h. für die “Patenkinder". Sie zeigen, wie einfach es ist,
sich in Köln und im VRS-Gebiet mit dem ÖPNV zu bewegen. Die Patenkinder
erhalten die Möglichkeit, drei Monate kostenlos ein sogenanntes „PatenTicket“
zu nutzen. Ziel ist es, ältere Menschen, die derzeit selten oder nie den Nahverkehr nutzen, davon zu überzeugen, dass es Alternativen zum Auto gibt.157
Internet
Auf den Internetseiten der auf Kölner Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen
steht den Kunden ein umfangreiches Angebot an Informationen rund um den ÖPNV
zur Verfügung.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und einige regionale Verkehrsunternehmen bieten
ebenso wie der VRS einen kostenlosen Newsletter-Service, sowie die Bereitstellung
von Informationen auf diversen Internetplattformen an.
Der VRS gibt auf seiner Seite www.vrsinfo.de umfassende, auf die gesamte Region
bezogene Informationen.
Weitere Informationen liefert das Portal www.mobil-im-rheinland.de. Hier werden
Informationen aus allen Verkehrsbereichen der Region zusammengestellt. „mobilim-rheinland“ bietet Mobilitätsinformationen auf Basis vielfältiger kommunaler und
153
http://www.kvb-koeln.de/german/kampagnen/neu_buerger.html, Abfragedatum: 25.06.2012.
154
http://www.kvb-koeln.de/german/kampagnen/auto13.html, Abfragedatum: 21.10.2014.
155
http://www.kvb-koeln.de/german/kampagnen/klimaschutz.html, Abfragedatum: 25.06.2012.
156
http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/patenticket.html sowie http://www.patenticket.de/
cms-ergebnisse/resultate/ergebnisse-patenticket2.0.html, Abfragedatum: 26.06.2012.
157
Dito.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
201
regionaler Daten. Initiatoren sind die Städte und Kreise der Region Köln/Bonn und
der Verkehrsverbund Rhein-Sieg.158
Die Internetauftritte und die Anwendungen auf mobilen Endgeräten sollen barrierefrei sein.
6.3
Umweltstandards
Umweltstandards im Verkehr sind weitgehend durch EU-einheitliche rechtliche Vorgaben bestimmt. Zusätzlich besteht auch in der Nahverkehrsplanung eine Möglichkeit, die Ziele der Umweltpolitik der Stadt Köln zu konkretisieren und umzusetzen.
Ein zertifizierter, umweltschonender Betrieb von Stadtbahn und Bus soll beim Verkehrsunternehmen durch ein betriebsinternes, für die Öffentlichkeit transparentes
Umweltmanagementsystem auf hohem Niveau erreicht werden. Dies wird bei der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit dem Umweltberichtswesen159 und dem 1998 eingeführten Umweltmanagement nach den Richtlinien des Umweltauditsystems EMAS160 bereits praktiziert und soll fortgeführt werden.
6.3.1
Luftqualität
Die Vorgaben der Umweltzone (siehe Kapitel 2.3) sind auch für den Einsatz von
Linienbussen in Köln von Bedeutung. Die gesetzlichen Normen für die Typzulassung neuer Lkw und Busse (Abgasnorm bis September 2013 EURO V, EURO VI
seit Oktober 2013) definieren zugleich die Umweltqualität von neuen Bussen.
Die Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG werden in der Regel nicht länger als
zehn Jahre im Betrieb eingesetzt. Bei jeder Fahrzeugneubeschaffung wird überprüft,
ob es neue Techniken gibt, die eine Optimierung des Einsatzes von zuverlässigen,
energiesparenden und umweltfreundlichen Fahrzeugen ermöglichen. So sorgt die
regelmäßige Neuanschaffung im Busbereich dafür, dass die aktuellen Standards
zum Beschaffungszeitpunkt auch in der Flotte emissionsreduzierend wirksam werden.161
Die KVB- Busflotte besteht aus rd. 220 Einheiten, überwiegend Gelenkbusse. Bereits seit der Jahresmitte 2013 erfüllen alle Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
die Vorgaben der grünen Feinstaubplakette162, dürfen also uneingeschränkt innerhalb der Umweltzone eingesetzt werden. 121 Busse erfüllen den anspruchsvollen
freiwilligen Abgasstandard EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle als
Motortechnik zur Vermeidung von Rußpartikelemissionen)163, der strengere Abgas158
http://www.mobil-im-rheinland.de/projekt/die-partner/index.html, Abfragedatum: 03.05.2013.
159
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Mobilität umweltfreundlich anbieten. Umweltbericht 2010 nach der
EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Köln Juli 2010 und Umwelterklärung 2013;
2014: http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/umweltbericht.html, Abfragedatum:
27.10.2014
160
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Öko-Audit der EU und kombiniert Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung mit Zertifizierung nach EMAS-Verordnung in Eigenverantwortung des Unternehmens. Das Unternehmen veröffentlicht jährlich eine Erklärung über seine Auswirkungen auf die Umwelt und die eigenen Umweltziele. Diese Umwelterklärung wird von
einem unabhängigen Umweltgutachter, der einer staatlichen Überwachung unterliegt, überprüft.
161
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Mobilität umweltfreundlich anbieten. Umweltbericht 2010 und Umwelterklärung nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Köln Juli 2010, S. 23.
162
Auskunft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG vom 03.05.2013.
163
Besonders auf Emissionsminderung verfeinerte Dieselmotortechnik auf Basis herkömmlicher
Motoren, die die Abgasqualität der ab 1. September 2009 bei Lkw und Bussen für alle neuen
Fahrzeugtypen gültigen Norm Euro V übertrifft.
202
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
werte vorschreibt als die EURO-V-Norm. Bis Ende 2015 wurden zudem im Rahmen
von Ersatzbeschaffungen 52 neue Busse in Betrieb genommen, welche die aktuellste Abgasnorm EURO VI erfüllen. Es kann somit konstatiert werden, dass bereits
mehr als ¾ aller bei der KVB eingesetzten Busse dem aktuellen Stand der Abgastechnik entsprechen.
Die Erprobung von Hybridtechnik mit zurzeit zwei Fahrzeugen auf den Buslinien 106
und 146 trägt zu einer weiteren Verringerung des CO2-Ausstoßes bei. Die Ergebnisse des Probebetriebs werden in die zukünftige Entscheidung zu Fahrzeugbeschaffungen einfließen.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG plant zudem in einem vom Land NordrheinWestfalen geförderten Modellversuch den Einsatz von acht Elektrobussen. Die batteriebetriebenen Gelenkbusse sollen auf der innerstädtischen KVB-Linie 133 zwischen Breslauer Platz und Zollstocker Südfriedhof eingesetzt werden, die ab Dezember 2016 als reine E-Bus-Linie betrieben werden soll. An den Endhaltestellen
werden Ladestationen eingerichtet, mit deren Hilfe die Batterien während der Wartezeiten nachgeladen werden können. Mit Einsatz der Elektrobusse werden CO2Emissionen im Umfang von etwa 350 Tonnen jährlich reduziert. Der Ausstoß von
Schwefeldioxid, Stickoxiden, Rußpartikeln und anderen Schadstoffen entfällt vor Ort
vollständig.164
Die Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans gelten auch für die Verkehrsleistungen
der Subunternehmer der Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Stadtgebiet Köln. Deren
Busse erreichen erst sukzessive durch den Ersatz neuerer Fahrzeuge die Emissionswerte der Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. Mitte 2014 werden von den
Subunternehmern ca. 100 Busse mit einer grünen Plakette eingesetzt, 12 Busse
haben eine gelbe Plakette, von denen zehn über eine Ausnahmegenehmigung verfügen.
Der Umweltstandard der Busse ist ein Kriterium für die Höhe der städtischen Förderung der im Kölner Stadtgebiet gefahrenen Wagenkilometer (nach §11 (2) ÖPNV-G,
siehe Kapitel 2.3.1). Die Richtlinie der Stadt Köln unterscheidet für die Zuwendung
drei Umweltstandards der eingesetzten Busse.
•
Umweltklasse 1: Linienbusse mit emissionsfreien bzw. –reduzierten Antrieben
(zum Beispiel Brennstoffzellenantrieb, Hybridantrieb)
•
Umweltklasse 2: Linienbusse mit Euro V/EEV (Enhanced Environment friendly
Vehicles)/Euro VI
•
Umweltklasse 3: Linienbusse mit Euro IV (Richtlinie 99/96/EG, Stufe B1).
Auch wenn der ÖPNV über die Substituierung von Pkw-Verkehr indirekt auf die
Verbesserung der Luftqualität wirkt, verursachen doch auch Busse Abgase. In den
belastungssensiblen Bereichen von Verknüpfungshaltestellen, wie zum Beispiel
„Porz Markt“ oder „Weiden Zentrum“, sollten daher möglichst Fahrzeuge eingesetzt
werden, die den aktuellsten Umweltstandard erfüllen.
Zudem wird durch betriebliche Anweisungen vorgegeben, dass bei längeren Wartezeiten sowie an Endhaltestellen die Motoren der Fahrzeuge abgeschaltet werden.
Dies trägt zur Minderung der Luft- und zur Lärmbelastung bei.
164
http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=1&id=2262,
Abfragedatum: 15.09.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
6.3.2
203
Lärmminderung
Stadtbahn
Belastungsschwerpunkte aus Schienenlärm (ohne Eisenbahnlärm) in Stadtteilen mit
hoher Wohndichte überlagern sich in den meisten Fällen mit dem Straßenverkehrslärm, so zum Beispiel in Weidenpesch, Zollstock, in der südwestlichen Neustadt und
in Deutz am Gotenring. Dabei ist die Stadtbahn nach Angaben des Kölner Lärmaktionsplans aus gesamtstädtischer Sicht kein dominanter Verursacher im Verkehrsbereich.165 Jedoch sind frei geführte Stadtbahntrassen Lärmquellen für die angrenzenden ruhigen Wohngebiete, wie zum Beispiel in Dellbrück und Holweide.166
Durch einen guten Erhaltungszustand von Infrastruktur und Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass der Lärm durch den Schienenverkehr so gering wie möglich bleibt. Hierzu werden die Schienenoberfläche und Räder regelmäßig geschliffen, um Fahrgeräusche zu minimieren. Weiterhin werden punktuell sowohl mobil als
auch stationär Schmierstoffe auf die Schienen aufgebracht, um Quietschgeräusche
beim Befahren enger Kurven zu reduzieren. So sind rund 70 % der Bahnen im
Stadtbahnnetz mit einer Spurkranzschmieranlage ausgestattet und ca. 200 stationäre Schmieranlagen in Betrieb.167
In Lärmbelastungsschwerpunkten gemäß Lärmminderungsplan sollten bei anstehenden Gleissanierungen möglichst körperschall- und erschütterungsarme Schienenlagerungen zum Einsatz kommen.
Bus
Das Busangebot substituiert Fahrten mit dem motorisierten Individualverkehr und
trägt so insgesamt zur Lärmminderung bei. Lärm durch Busse ist jedoch auch jenseits technischer Grenzwerte ein subjektiver Faktor. Dies betrifft insbesondere die
Erschließung von ruhigen Wohnquartieren mit Dieselbussen. Probleme treten auch
im direkten Umfeld der Haltestellen sowie nachts auf. In solchen Fällen ist es betrieblich schwierig, nur für Teilbereiche und/oder nur nachts relativ lärmärmere Busse einzusetzen. Eventuelle Temporeduzierungen in sensiblen Bereichen zur Minimierung der Lärmemissionen müssen sich in den einheitlichen Taktfahrplan einpassen, um eine hohe Beförderungsqualität und funktionierende Anschlüsse sicherstellen zu können. Für die Lärmminderung hat die Einführung batteriebetriebener Elektrobusse eine hohe Bedeutung. So trägt der Einsatz von Elektrobussen dazu bei,
neben den Schadstoff- auch die Lärmemissionen des Verkehrs zu verringern.168
6.3.3
CO2-Minderungseffekte als Beitrag zum Klimaschutz
Ein wichtiges Ziel der Stadt Köln bei der ÖPNV-Entwicklung ist ein möglichst wirksamer Beitrag zur Klimagasreduktion im Stadtverkehr.
165
Lärmminderungsplanung für Köln, vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
umwelt-tiere/laerm/laermminderungsplanung, Abfragedatum: 28.10.2014.
166
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/89.pdf, Abfragedatum: 20.01.2012.
167
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: (2010): Mobilität umweltfreundlich anbieten. Umweltbericht 2010
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und Umwelterklärung nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung
(EG)Nr. 1221/2009). Köln. S. 34f.
168
Vgl. http://schaufenster-elektromobilitaet.org/de/content/service/faq/elektromobilitaet/
elektromobilitaet.html, Abfragedatum: 28.10.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
204
CO2-Minderung durch verstärkte ÖPNV-Nutzung
Je mehr Fahrgäste den ÖPNV nutzen und je mehr Pkw-Fahrten, die einen höheren
Einsatz an fossilen Energien erfordern, gleichzeitig substituiert werden, desto erfolgreicher wird das Klimaschutzziel „CO2-Minderung“ erreicht. In diesem Zusammenhang sollen die zielgruppenbezogenen Werbeaktionen (zum Beispiel „PatenTicket“
für Senioren)169, intermodale Partnerschaften zwischen Verkehrsunternehmen,
Fahrradverleih- und Carsharing-Unternehmen sowie die Sensibilisierung der Bürger
über die Klimaschutzkampagne der Kölner Verkehrs-Betriebe AG fortgeführt und
nach Möglichkeit ausgebaut werden. Ziel ist, dass sich die generelle Bereitschaft
zum Klimaschutz in der Gesellschaft im Nutzerverhalten und damit in konkreten
Werten zur Erreichung der städtischen CO2-Minderungsziele niederschlägt (siehe
Kapitel 2.3.3). So geht man zum Beispiel davon aus, dass nach Fertigstellung der
Nord-Süd Stadtbahn aufgrund der Verlagerung von MIV-Fahrten auf den ÖPNV
jährlich rund 11.000 Tonnen CO2 weniger ausgestoßen werden.170
Energieeinsparung im ÖPNV-Betrieb
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat gemäß der Umwelterklärung 2014 im Jahr
2013 einen Gesamtenergieverbrauch von 229.760 MWh, davon 46.140 MWh aus
regenerativen Quellen. Verbesserungen lassen sich durch Energiesparaktivitäten im
Betrieb, wie zum Beispiel durch regelmäßige Fahrerschulungen sowie durch Technikeinsatz in der Fahrstrom- bzw. Bremsenergierückgewinnung realisieren. Ein Beitrag zur positiven Energiebilanz ist auch durch eine gute Auslastung der Fahrzeuge
zu erreichen. Dies zu steuern, ohne dass durch Bedienungslücken oder Kapazitätsengpässe die Attraktivität des ÖPNV als System leidet, ist eine Aufgabe von Planung und Betrieb auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit.171
Klimaschutzkonzept der Stadt Köln
Der Rat der Stadt Köln hat am 08.04.2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept mit
dem gesamten Energie- und Mobilitätsbereich zur Kenntnis genommen sowie 13
konkrete Maßnahmen für 2014 zur weiteren Bearbeitung auf den Weg gebracht.
Eine dieser Klimaschutzmaßnahmen betrifft die Ergänzung der Busflotte im ÖPNV
um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. 172
Trendumkehr zu mehr Klimaschutz forcieren
Die Fahrgaststeigerungen der letzten Jahre in Köln – und auch in anderen Großstädten – deuten darauf hin, dass eine Trendumkehr durchaus möglich ist. Vor allem die jüngere Generation in den Städten hat eine wesentlich geringere Bindung
an den eigenen Pkw, verglichen mit der Generation davor, so dass mit einem Wandel der Mobilitätsstile auch positive klimarelevante Veränderungen realistischer
werden.
Zukünftig kommt es darauf an, neben den Innenstadtbewohnern auch die bisher
Pkw-orientierten Haushalte in den Außenbereichen stärker für den ÖPNV zu gewin169
Vgl. Kapitel 6.2 sowie http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/patenticket.html, Abfragedatum: 03.05.2013.
170
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis 2025.
Köln.
171
Kölner Verkehrsbetriene AG (2014): Umweltschutz mit System. Aktualisierte Umwelterklärung
2014; http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/umweltbericht.html, Abfragedatum:
28.10.2014.
172
Vgl. Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 08.04.2014 (Session-Nr. 2567/2013)
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
205
nen. Da auf den längeren Fahrtstrecken in die Innenstadt oder bei Querfahrten
durch die Stadt maßgebliche CO2-Emissionen entstehen, besteht hier die Notwendigkeit, Verkehre stärker auf den ÖPNV zu verlagern. Um eine solche Entwicklung
zu forcieren, müssen jedoch attraktive Angebote, wie zum Beispiel auch tangentiale
Verbindungen auf nachfragestarken Relationen, geschaffen werden.
Ebenso dienen Bestrebungen in Richtung einer autoreduzierten Innenstadt mit reduziertem Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum und guten Bedingungen
für die Nahmobilität (zu Fuß gehen, Radfahren) diesem Ziel. Die hierdurch unterstützte stärkere räumliche Orientierung der Haushalte auf Ziele im eigenen Stadtbezirk und in der Innenstadt kann ebenso Pkw-Fahrten ersetzen.
Der klimapolitisch notwendige Beitrag in Form einer verstärkten ÖPNV-Nutzung
macht mittelfristig entsprechende Kapazitätssteigerungen im ÖPNV erforderlich.
Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des Kölner
ÖPNV-Systems werden in Kapitel 8 beschrieben. Hierin enthalten sind auch Hinweise auf ein Planungskonzept des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR),
das sich maßgeblich auf die Ausweitung der Kapazitäten im SPNV konzentriert
(siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).
Eine Quantifizierung der beschriebenen Entwicklungen auf Basis der Modellrechnungen im Klimaschutzkonzept soll Gegenstand des geplanten Stadtentwicklungskonzepts Mobilität und Verkehr sein.
6.3.4
EXKURS: Perspektiven für alternative Busantriebsarten in Köln
Die EU-Kommission formuliert in ihrem Weißbuch Verkehr 2050173 das Ziel, dass bis
zum Jahr 2030 im Stadtverkehr 50 % und bis zum Jahre 2050 annähernd 100 %
emissionsfreie Fahrzeuge – einschließlich des Busverkehrs – eingesetzt werden.
Herkömmliche fossile Antriebe sollen vollständig durch alternative Antriebe ersetzt
sein. Diese Zielsetzung, die sich in absehbarer Zeit auch in der Förderkulisse für
den ÖPNV widerspiegeln wird, passt in Köln gut auf das bereits elektrisch betriebene Stadtbahnsystem. Im gesamten Stadtverkehr steht also mittel- bis langfristig eine
Transformation hin zur Elektromobilität an, deren einzelne Etappen und technische
Möglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht eindeutig absehbar sind.
Ein Überblick über die bestehenden Antriebsalternativen für Busse mit Blick auf einen Zeithorizont 2020 bis 2030 zeigt zunächst eine Vielfalt an Möglichkeiten, die
gegenwärtig europaweit erprobt werden. Diese werden im Folgenden im Hinblick
auf ihre Umsetzbarkeit im Kölner ÖPNV dargestellt und bewertet.
Dieseltechnologie
Die traditionelle Antriebstechnik mit Dieseltreibstoff wird zwar zunehmend mit Abgasreinigungstechnik ausgestattet, steht jedoch weiter wegen der diversen Umweltbelastungen und dem Beitrag zum globalen Treibhauseffekt in der Kritik. Zudem ist
absehbar, dass der Dieselpreis tendenziell weiter steigen wird und die längerfristige
Energiesicherheit nicht garantiert ist. Zusammen mit den Zielen einer langfristigen
Energiesicherheit ist dies das Hauptmotiv, tragfähige Alternativen zu prüfen. Ältere
Busse mit ungünstigen Emissionswerten verkehren in Köln zu einem geringen Teil
noch bei den von den Verkehrsunternehmen beauftragten Subunternehmern, insbe173
KOM – Europäische Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum –
Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem, Weißbuch,
Brüssel 28.03.2011 (= KOM(2011) 144 endgültig). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/
LexUriServ.do?uri=COM:2011:0144:FIN:DE:PDF, Abfragedatum: 28.10.2014
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
206
sondere im Regionalverkehr. Diese Fahrzeuge werden jedoch sukzessive ersetzt,
auch um die Standards der Umweltzone und die Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans zu erfüllen. Mittelfristig wird sich aus heutiger Sicht der EEV-Standard
mit Partikelfiltern bei Dieselbussen zunächst durchsetzen. Unklar ist, wie das öffentliche Image des „schmutzigen“ und lauten Dieselmotors bei steigender Sensibilität
für Umweltbelange, auch angesichts der sich weiter entwickelnden Alternativen,
künftig zu bewerten ist. Faktisch haben die verschärften Richtlinien zur Abgasreinigung dafür gesorgt, dass die Abgase von Dieselbussen mit EEV-Standard weitgehend von Schadstoffen befreit sind.
Erdgas
Der Erdgasantrieb ist bereits in einigen europäischen Ländern im Stadtverkehr weit
verbreitet. Denn Erdgas- anstelle von Dieselmotoren weisen sehr gute Lärm- und
Abgaswerte auf.
Der Einsatz muss bislang jedoch gefördert werden, damit ein wirtschaftlicher Betrieb
möglich ist. Größere erdgasbetriebene Stadtbusbestände im deutschen ÖPNV gibt
es zum Beispiel in Augsburg, Hannover, Nürnberg und Oldenburg. Im Jahr 2011
verkehrten in Deutschland etwa 1.500 Busse mit Erdgasantrieb.174
Aus Gründen der begrenzten Reichweite (häufiges Betanken mit daraus resultierenden Leerfahrten) wurde bisher die emissionsseitige Umweltbilanz im Stadtverkehr in Köln als ungünstig gesehen – was sich aber durch veränderte technische
Lösungen ändern kann. Dennoch ist Erdgas eine relativ klimafreundliche Brückentechnik im Übergang zu regenerativem Energieeinsatz mit hoher Verfügbarkeit.
Durch die geplante Gewinnung von biogenem Erdgas aus der BioabfallKompostierung der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und die Einspeisung ins
Erdgas-Netz könnte die Umweltbilanz dieses Kraftstoffs in Köln künftig noch besser
ausfallen. Allerdings werden sich die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2019 ändern, wenn die bisherigen steuerlichen Begünstigungen
auslaufen.
Der umfangreiche Erdgas-Einsatz erfordert ein ausreichendes Tankstellenangebot,
das in Köln noch aufgebaut werden müsste.
Elektro-Batterietechnik
Das Thema Elektromobilität im Busbereich ist ein aktuelles Handlungsfeld, das in
Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen sollte. Aufgrund noch unklarer Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den technischen Fortschritt, bedarf es
einer weiteren Beobachtung der Entwicklung. Große Vorteile besitzen Elektroantriebe in Bezug auf Lärmschutz und lokale Emissionen. Im Rahmen eines Pilotprojektes plant die Kölner Verkehrs-Betriebe AG den Einsatz von acht batteriebetriebenen Gelenkbussen auf der Line 133. Ebenfalls wird die benötigte Infrastruktur mit
Ladesystem und Ladestationen im Betriebshof und an den beiden Endpunkten des
Linienwegs ausgebaut.
Brennstoffzelle
Bei dieser Technik wird andernorts mit Energieeinsatz erzeugter Wasserstoff mitgeführt, der während der Fahrt fast emissionsfrei die Brennstoffzelle speist, indem eine
chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff die Antriebsenergie liefert. Aktuell wird die Technik in der Region mit zwei Bussen der Regionalverkehr Köln
174
Eine genaue Übersicht über die in Deutschland verkehrenden Erdgasbusse gibt:
http://www.stadtbus2.de/magazin/m_fahrzeuge_erdgas.html, Abfragedatum: 04.12.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
207
GmbH erprobt, darunter auf der nach Köln verkehrenden interlokalen Buslinie 978.
Auch hier sind Gewicht, Fahrgastkapazität und Energierückgewinnungsmöglichkeiten nicht so günstig. Als Vorteil für einen Einsatz im Raum Köln ist die hohe Verfügbarkeit von Wasserstoff aus der nahen regionalen Chemieindustrie zu nennen, so
dass ein effizientes Versorgungsnetz und langfristig der Betrieb einer großen Anzahl
von wasserstoffbetriebenen Bussen möglich erscheint.175 Die Beschaffung einer
zweiten Generation von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb ist vorgesehen.
Elektrohybrid
Diese Antriebsform mit einem Elektroantrieb, der bei Bedarf zeitweise durch einen
Dieselmotor unterstützt wird, entwickelt sich in Europa derzeit am dynamischsten
und ist Gegenstand zahlreicher Praxistests und Forschungsstudien. Sie bietet die
Möglichkeit, den Elektromotor bei Gefälle und Abbremsen an der Haltestelle zur
Energierückgewinnung zu nutzen (Rekuperieren). Seit Sommer 2011 werden in
Köln zwei Hybrid-Solobusse auf den Linien 106 und 146 eingesetzt. Weitere Hybridbusflotten mit mehr als zehn Fahrzeugen gibt es bei der Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahn AG, in Dresden, Leipzig und München. Insgesamt verkehren in
Deutschland zurzeit rund 200 Hybridbusse.176 In Dordrecht (Niederlande) ist inzwischen die gesamte Stadtbusflotte darauf umgestellt. In London werden in den
nächsten vier Jahren 600 Hybridbusse in Betrieb genommen.177
Eine wesentliche Erfahrung ist, dass es Unterschiede in der Energieeffizienz gibt, je
nachdem ob nur vereinzelt Hybridbusse eingesetzt werden oder eine gesamte Busflotte. Die Effizienz wird vor allem durch den Fahrstil beeinflusst, der sich bei einer
Flotte eher einstellt als bei Einzelfahrzeugen: Ein gewohnheitsmäßig energiesparendes Fahren mit dem Ziel der Stromrückgewinnung bei Hybridbussen setzt einen
deutlich veränderten Fahrstil gegenüber dem klassischen Dieselbus voraus, was bei
einer größeren Fahrzeugflotte einfacher umzusetzen ist. 178
Die Flexibilität beim Einsatz von Hybridbussen erscheint am ehesten ein Übergang
zur Elektromobilität im Bussektor möglich zu machen.
O-Bus
Beim Oberleitungsbus (O-Bus) wird der Strom wie bei der Stadtbahn über eine
Oberleitung oder eine Stromschiene im Boden ins Fahrzeug geführt. Weder als Ersatz für die Einführung eines Schienenverkehrsmittels noch zum Einsatz auf Strecken mit hohen Steigungs- und Gefälleanteilen mit der Möglichkeit der Energierückgewinnung (wie zum Beispiel in Solingen) ist ein O-Bus-System für Köln naheliegend. Außerdem hat Köln nur relativ wenig hochfrequentierte Busachsen, anders
als beispielsweise Städte wie München, Hamburg und Berlin. Da der infrastrukturelle Aufwand für die Installation der Oberleitungen beträchtlich ist, gibt es solche Systeme nur noch in drei deutschen Städten.
Zur Förderung der Elektromobilität wird jedoch in mehreren Städten ein zusätzliches
O-Bus-Netz ergänzend zur Stadtbahn diskutiert, wie zum Beispiel in Bremen und
Leipzig. Unter der Annahme mittelfristig weiter steigender Fahrgastzahlen in Verbin175
http://www.rvk.de/?id=339, Abfragedatum: 07.05.2013.
176
http://www.stadtbus2.de/magazin/m_fahrzeuge_hybrid.htm, Abfragedatum: 08.05.2013.
177
http://hybriduserforum.eu/2012/10/04/london-announces-600-new-hybrid-buses/gl, Abfragedatum: 08.05.2013.
178
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2014): Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie und Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Personennahverkehr.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/erneuerbare-energieenergieeffizienz-oepnv.pdf?__blob=publicationFile, Abfragedatum: 28.10.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
208
dung mit einer verschlechterten Förderkulisse für Stadtbahnerweiterungen – nach
dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn und nach Auslaufen der Bundesförderung –
könnte der O-Bus eine relativ einfach umsetzbare Alternative zum Stadtbahnausbau
darstellen. Dabei erscheinen Duo-Bus-Varianten (mit zusätzlichem oberleitungsunabhängigem Motor) noch am ehesten vorstellbar, weil sie die notwendige Flexibilität
bei der Linienführung erhalten. Fahrleitungen in einem sensiblen städtischen Umfeld
werden kontrovers diskutiert. Daher wird aktuell auch die Weiterentwicklung der OBus-Technologie in einer Kombination von abschnittsweisem Fahrleitungsbetrieb
und einer Antriebstechnik mit Speichermedien und punktuellen Nachladestellen diskutiert.
Insgesamt ist die Akzeptanz des O-Busses als Ergänzung zur Stadtbahn davon
abhängig, wie sich mittel- bis langfristig das öffentliche Bild von Elektromobilität und
Energiewende in den Städten insgesamt entwickelt. Vollständig neue O-BusSysteme werden vor diesem Hintergrund in Montreal (Kanada), Leeds (Großbritannien) und Verona (Italien) bereits konkret geplant und gebaut.
Ausblick
Pauschale Aussagen zu zukunftsfähigen alternativen Busantriebsformen für den
Kölner ÖPNV lassen sich derzeit nicht treffen. Sie hängen von sich weiter wandelnden Rahmenbedingungen in Europa oder auch in der Kölner Region ab. Dabei stellt
für Köln die mittel- und langfristige Entwicklung der Förderkulisse trotz der generellen Richtungsweisung der EU-Kommission im „Weißbuch Verkehr“179 einen großen
Unsicherheitsfaktor dar. Längerfristig scheint Vieles für einen möglichst flexiblen
Übergang zur Elektromobilität auch beim Bus zu sprechen, um eine Unabhängigkeit
von unkalkulierbaren Preissprüngen bei fossilen Treibstoffarten zu schaffen.
Im Rahmen einer umfassenden, an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten orientierten
Mobilitätsstrategie der Stadt Köln sollte das Thema alternative Antriebe im Busverkehr einen Schwerpunkt bilden. Die Zusammenstellung verschiedener umweltrelevanter und wirtschaftlicher Aspekte in Tabelle 6-11 stellt eine Hilfestellung zur Bewertung alternativer Antriebstechnologien für den Kölner ÖPNV dar. Die Relevanz
dieser Aspekte wird hierbei jeweils im Hinblick auf die aktuelle Situation sowie auf
ihre langfristige Perspektive abgeschätzt.
179
Europäische Kommission. Weissbuch. Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einemwettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem. Brüssel, 28.3.2011 (= KOM(2011) 144 endgültig).
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
Einschätzung der Wirkung alternativer
Antriebstechnologien auf…
aktuell
Lärmempfinden
langfristig
aktuell
Luftschadstoffe
langfristig
Klimaschutz, Energiesicherheit
Investitionskosten und Förderung
laufende Kosten und Betrieb
aktuell
langfristig
aktuell
langfristig
aktuell
langfristig
aktuell
ÖPNV-Image
langfristig
Relevanz für den Kölner ÖPNV
aktuell
langfristig
209
Diesel
EEV, Euro VI
o
o
+
+
+
+
o
-
Antriebstechnologien
BrennstoffO-Bus /
Erdgas
zelle
Duo-Bus
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
o
+
o
o
+
o
o
o
o
o
+
+
+
o
+
+
hoch
keine
abnehmend
gering
Erprobung im
interlokalen
Verkehr
unklar
Elektro/
E-Hybrid
+
+
+
+
+
+
o
+
+
+
keine
Erprobung
unklar/keine
wachsend
Einschätzung der Wirkung auf die jeweiligen Aspekte
+:
als eher günstig
o:
als eher neutral
-:
als eher ungünstig
Tabelle 6-11:
6.4
Einschätzung alternativer Busantriebe für den Kölner ÖPNV mit
Horizont 2020-2030, Stand 2013
Quelle: Planungsbüro VIA
Qualitätsmanagement
Die Sicherung der hohen Dienstleistungsqualität ist ein zentrales Ziel bei der Erbringung von Leistungen im Kölner ÖPNV. Um dieses hohe Niveau halten zu können,
sind Qualitätserfassungs- und -kontrollverfahren erforderlich. Die Art und Weise der
Überprüfung der Dienstleistungsqualität variiert je nach den betroffenen Leistungsbereichen. So können zum Beispiel Pünktlichkeit und Ausstattung der Fahrzeuge
und Haltestellen durch direkte Auswertung der verfügbaren Fahrplandaten sowie
durch Beobachtungen („Direct Performance Measures“) gemessen werden.
Objektiv messbare Kriterien, wie zum Beispiel Fahrplan- und Tarifkenntnisse des
Service-Personals, die Sauberkeit von Fahrzeugen und Haltestellen oder die Qualität der Anschlüsse lassen sich durch Qualitätstester („Mystery Shopping Surveys“)
überprüfen. Nur subjektiv zu erfassende Kriterien, wie zum Beispiel die Freundlichkeit des eingesetzten Personals, dessen Servicebereitschaft oder die Globalzufriedenheit mit den verschiedenen Leistungen sind mit Hilfe von Messungen der Kundenzufriedenheit („Customer Satisfaction Surveys“) zu bewerten.180
Die Festlegung von Qualitätskriterien, die über die im Nahverkehrsplan dargestellten
Leistungen hinausgehen, müssen in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vereinbart werden.
180
ETC Transport Consultants GmbH: „Qualitätskontrolle im ÖPNV“, Vortag von R. Suckrow auf
dem „2. ÖPNV-Innovationskongress Baden-Württemberg“ in Freiburg (Brsg.), 15. März 2005,
http://innovationskongress-bw.de/, Abfragedatum: 28.10.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
210
Sicherung der Dienstleistungsqualität im Kölner ÖPNV
Im Kölner ÖPNV werden verschiedene Strategien zur Sicherung der Dienstleistungsqualität angewendet.
Bereits 1989 hat die Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit der Einrichtung des Fahrgastbeirates ihre kundenorientierte Qualitätssicherung begonnen. Ab 2004 wurden
aus den Mitgliedern des Fahrgastbeirates ehrenamtliche Qualitätstester, die seit
2010 die Rolle von Qualität-Scouts übernehmen.181
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten, führen die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen
Kölner Verkehrs-Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen
durch. Während die Stadt Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in mehrjährigem Abstand eine repräsentative Stichprobe aus allen Bürgerinnen und Bürgern unter anderem zu den wichtigsten Einzelmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits-Fahrgästen und
Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen.
Die Ergebnisse werden in Einzelpublikationen sowie jährlich im gemäß EUVerordnung 1370/2007 zu veröffentlichenden Gesamtbericht des Aufgabenträgers
Stadt Köln publiziert. Dieser Bericht enthält neben den Daten zur Leistung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs auch Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität
des Verkehrsangebots.182
Darüber hinaus wendet die Kölner Verkehrs-Betriebe AG weitere interne Verfahren
zur Sicherung der Dienstleistungsqualität an. Alle Bus- und Stadtbahnlinien auf Kölner Stadtgebiet durchlaufen regelmäßig einen Qualitätstest.
Beschwerdemanagement
Die Verkehrsunternehmen, die in Köln ÖPNV-Leistungen erbringen, sollten den
Aufgabenträger über häufig wiederkehrende und/oder gravierende Beschwerden
informieren, um gemeinsam – zum Beispiel durch eine Veränderung des Angebots
– strukturelle Verbesserungen einleiten zu können. Ein Beschwerdemanagement
der Verkehrsunternehmen ist aus Sicht des Aufgabenträgers wünschenswert.
Zweck des Beschwerdemanagements ist es, dem Fahrgast bei wahrgenommenen
Mängeln in der Dienstleistungsqualität des Verkehrsunternehmens schnell und auf
unkomplizierte Weise die Möglichkeit einzuräumen, mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen in Kontakt zu treten und im günstigsten Fall, die Kundenzufriedenheit
umgehend wiederherzustellen. Damit soll dem Kunden zum einen gezeigt werden,
dass mögliche Schlechtleistungen aufgearbeitet werden, was dazu beiträgt ein insgesamt positives Bild vom öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten und zu
stärken. Zum anderen bietet ein erfolgreiches Beschwerdemanagement für die Verkehrsunternehmen die Chance einer internen Qualitätssicherung.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, fordert der Qualitätsstandard für das
Beschwerdemanagement eine adäquate und zeitnahe Bearbeitung innerhalb der
Verkehrsunternehmen. Dabei soll die Bearbeitungsdauer – vom Eingang der Beschwerde beim Verkehrsunternehmen bis zur Rückmeldung beim Fahrgast – nicht
länger als zehn Arbeitstage dauern. Sofern die Aufklärung der genannten Mängel
181
182
http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=&id=1484,
Abfragedatum: 22.06.2012.
Gesamtbericht der Stadt Köln für 2010 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union. S. 2; http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr/07175/, Abfragedatum: 22.06.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
211
mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist dem Kunden eine Eingangsbestätigung oder eine
Zwischennachricht zuzuleiten.
Das Beschwerdemanagement der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist 24 Stunden telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erreichbar. Anregungen und Beschwerden werden an zentraler Stelle aufgenommen, nachgehalten und zur Bewertung
und Stellungnahme als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen an die zuständigen Fachabteilungen weitergeleitet. Pro Jahr gehen rund 10.000 Kundeneingaben
ein.
Bei Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in NordrheinWestfalen (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Eisenbahn) können sich sowohl Verbraucher als auch Verkehrsunternehmen an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden,
eine neutrale und landesweit tätige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen.183
Operationalisierung von Qualitätskriterien im ÖPNV
Da das Beschwerdeaufkommen die Qualität nur unzureichend abbildet, ist zur Sicherung des Qualitätsstandards jährlich die Zufriedenheit der Fahrgäste zu den Einzelaspekten der definierten Qualität zu erheben. Dieses kann im Rahmen von regelmäßigen, systematisierten Kundenbefragung (Kundenbarometer) sowie Überprüfungen vor Ort erfolgen. Aus den Ergebnissen ist ein Bericht zu verfassen, aus dem
hervorgeht, ob die gesetzten Ziele eingehalten werden.
Die Evaluationsmethode wird im Detail außerhalb des NVP vereinbart. Sie orientiert
sich an der DIN EN 13816184 als europaweit gültiger Norm für den Nachweis der
Qualitätsfähigkeit von Verkehrsunternehmen. Sie führt als Anhaltspunkt acht Kriterien an, mit denen die erbrachte Verkehrsleistung gemessen und bewertet wird.
•
Verfügbarkeit
Hierzu zählt das fahrplanmäßige Leistungsangebot.
•
Zugänglichkeit
Die Zugänglichkeit des ÖPNV-Systems betrifft Fahrzeuge und Haltestellen, die
barrierefrei ausgestaltet sein sollen.
•
Information
Da die Qualität des ÖPNV-Systems auch von den Informationen über seine Verfügbarkeit und Funktionsweise abhängt, sollten diese regelmäßig überprüft werden.
•
Zeit
Das Qualitätskriterium Zeit behandelt die Verlässlichkeit des publizierten Leistungsangebots und den daraus resultierenden Zeitaufwand für Fahrten mit dem
ÖPNV.
•
Kundenbetreuung
Das Kriterium Kundenbetreuung regelt Art und Umfang der Service- und Vertriebsaktivitäten im ÖPNV-System.
183
http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/doc12270A.html, Abfragedatum: 28.10.2014.
184
DIN EN 13816:2002-07 (D) Transport - Logistik und Dienstleistungen - Öffentlicher Personenverkehr; Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität; Deutsche
Fassung EN 13816:2002.
3. Nahverkehrsplan Köln
Qualitäts- und Umweltstandards
212
•
Komfort
Das Komfortkriterium definiert die Ausstattung und den Zustand der Verkehrsmittel.
•
Sicherheit
Das Qualitätskriterium Sicherheit umfasst Unfallfreiheit und soziale Sicherheit.
•
Umwelteinflüsse
Die Überprüfung der Umwelteinflüsse des ÖPNV-Systems erfolgt über die
Schadstoff- und Lärmemissionen und den Energieverbrauch der eingesetzten
Fahrzeuge.
Die Messverfahren für die jeweiligen Qualitätskriterien sollen zwischen der Stadt
Köln und den Verkehrsunternehmen vereinbart werden.
Auf der Grundlage dieser Kriterien sollen die zu erbringenden Leistungen und Standards in Form von Zielvereinbarungen definiert und direkt oder über Befragungen
und Überprüfungen vor Ort gemessen werden.
Die DIN EN 13816 orientiert sich an einem Qualitätskreis, der mögliche Differenzen
zwischen erwarteter und wahrgenommener Dienstleistungsqualität aus der Sicht
des Kunden sowie der geplanten und erbrachten Dienstleistung des Unternehmens
überprüft (Abbildung 6-5). Zu diesem Zweck wird einerseits die Leistung der Verkehrsunternehmen überprüft, andererseits die Zufriedenheit der Kunden gemessen,
um dann je nach Ergebnis Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität umzusetzen.
Abbildung 6-5:
185
Qualitätskreis nach DIN 13816, Stand 2013
Quelle: Wikipedia185
http://de.wikipedia.org/wiki/EN_13816, Abfragedatum: 25.06.2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
7
213
Stärken-/Schwächen-Analyse
Im Folgenden werden die Analyseergebnisse aus den vorangegangenen Kapiteln
zusammengefasst, um die wichtigsten Stärken und Schwächen des Kölner ÖPNVSystems zu benennen. Ziel der ÖPNV-Planung der Stadt Köln wird es auch zukünftig sein, die vorhandenen Stärken beizubehalten, diese soweit wie möglich auszubauen und an der Reduzierung oder Beseitigung der Schwächen zu arbeiten.
Nachstehende zentrale Themenfelder werden im Hinblick auf ihre positiven Impulse
und ihre Probleme zusammenfassend beleuchtet:
•
Nachfrageentwicklung und Kapazitäten
•
Erschließungsqualität
•
Bedienungsqualität
o Taktdichte
o Betriebsqualität
•
Verbindungsqualität
•
Umweltqualität und Klimaschutz
•
Intermodale Angebote
•
Fahrgastinformation
•
Barrierefreiheit
7.1
Nachfrageentwicklung und Kapazitäten
Damit der Kölner ÖPNV auch in Zukunft nachfragegerecht und kundenorientiert
bleibt, ist eine stetige Optimierung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems notwendig. Wie die Bestandsanalysen und Prognosen in Kapitel 3 zeigen, werden die
folgenden demografischen Faktoren auch in absehbarer Zeit für eine weiterhin hohe
bzw. steigende Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsangeboten sorgen. Auf diese
Entwicklungen muss der ÖPNV in Köln reagieren:
•
Kontinuierlicher Zuzug von Studenten, Auszubildenden und jungen Erwerbstätigen, wodurch die Stadt bis zum Jahr 2040 weiter deutlich wächst,
•
Ausweisung neuer Wohngebiete und Gewerbeflächen,
•
Trend, der noch empirisch bestätigt werden muss, zur Abkehr vom MIVorientierten Mobilitätsstil hin zu einer flexiblen, situationsspezifischen Verkehrsmittelwahl, bei der auch der ÖPNV einen hohen Stellenwert hat - zunächst
insbesondere bei jungen Leuten und zunehmend auch in höheren Altersgruppen,
•
Alterungsprozesse in der Bevölkerungsstruktur, die heute bereits in einigen
Stadtteilen zu einem überdurchschnittlich hohem Seniorenanteil führen.
Im Hinblick auf die auch weiterhin steigende Fahrgastnachfrage werden die bereits
heute zeitweise spürbaren Kapazitätsengpässe, wie sie in Kapitel 5.6 beschrieben
wurden, ohne planerische Eingriffe und entsprechende betriebliche Umsetzungen in
Zukunft noch verstärkt. Daher sind zielgerichtete und problemorientierte Maßnahmen im Liniennetz erforderlich.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
214
Die zeitlich und räumlich differenzierte Kapazitätsuntersuchung im gesamten Netz
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat Handlungswege aufgezeigt, mit denen die
beschriebenen Engpässe gemindert oder gelöst werden können.
Da es im Stadtbahnbereich keine Möglichkeit gibt, die stark ausgelastete Ost-WestStrecke durch eine Alternativverbindung zu entlasten, wird der Einsatz längerer Zugeinheiten zurzeit geprüft. Darüber hinaus werden mit der Inbetriebnahme der NordSüd Stadtbahn Engpässe und unattraktiv lange Fahrzeiten von den südlichen Stadtteilen in die Innenstadt beseitigt. Im Rahmen des kontinuierlichen Abgleichs von
Angebot und Nachfrage werden Kapazitätsengpässe identifiziert und durch gezielte,
kurzfristig umzusetzende Maßnahmen, wie zum Beispiel durch den Einsatz von
Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auf der Linie 13 zwischen Mülheim und
Braunsfeld oder der Entlastung der Linie 4 durch Verstärkerfahrten mit der Buslinie
155 im Bereich Mülheim beseitigt. Die Verlängerung und der Neubau weiterer
Stadtbahnstrecken sind, abgesehen von der Verlängerung der Linie 7 in Zündorf bis
zur Ranzeler Straße, eher längerfristige Handlungsoptionen.
Im Busverkehr erfolgt die Identifizierung und Beseitigung von Kapazitätsengpässen
im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung. Kurzfristig wird hohen Auslastungsgraden, die in weiten Teilen des Netzes lediglich zu den Hauptverkehrszeiten zu
beobachten sind, vorrangig durch den verstärkten Einsatz von Gelenkbussen sowie
durch eine kapazitätsoptimierte Platzaufteilung in den Bussen begegnet. Bei Bedarf
müssen darüber hinaus bei sehr hoher Nachfrage Verstärkungsfahrten oder Taktverdichtungen eingerichtet werden.
Die Strategie des kleinräumigen Monitorings eignet sich gut, um Schwachstellen
aufzudecken und problemgerechte Lösungen zu entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist die Kontinuität eines solchen Verfahrens, die durch die regelmäßige
Überprüfung der teilräumlichen Busnetze gewährleistet ist.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Nachfrageentwicklung und Kapazitäten
•
Das bis 2040 prognostizierte Bevölkerungswachstum führt in Verbindung mit
dem Wandel von Mobilitätsstilen und weiterhin steigenden Energiekosten zu
wachsenden Fahrgastzahlen, so dass von einer langfristig sehr hohen Nachfrage nach ÖPNV-Angeboten auszugehen ist.
•
Die Herausforderung des Nachfragewachstums liegt in der Beseitigung der zunehmenden Kapazitätsengpässe, die bereits heute spürbar sind. Die steigende
Nachfrage erfordert eine Weiterentwicklung des Kölner ÖPNV-Systems. Insbesondere bei der Stadtbahn sind aufgrund der begrenzten Trassenverfügbarkeit
kreative Lösungen zu finden, wie z.B. der Einsatz längerer Zugeinheiten sowie
die Erhöhung des Raumangebots in den Bahnen und Bussen durch eine optimierte Innenraumgestaltung.
•
Der demografische Wandel erfordert zunehmend differenzierte Angebote vor
allem für Senioren. In diesem Bereich ist eine systematische und konzeptionelle
Neuausrichtung vor allem der flächendeckenden Erschließung erforderlich.
•
Durch eine weitere Förderung des Fahrradverkehrs durch die Stadt Köln können
intermodale Verknüpfungen von ÖPNV und Fahrrad (zunehmend auch
elektrisch unterstützte Fahrräder) für den Vor- und Nachtransport gestärkt werden. Damit könnte eine Zunahme der Nachfrage verbunden sein, die eine Erweiterung des ÖPNV-Angebotes erforderlich macht und zu einer weiteren Stärkung des Umweltverbundes führen könnte.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
7.2
215
Erschließungsqualität
Die Standards zur Erschließungsqualität wurden im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans überprüft. Die Kriterien zur Aufteilung des Stadtgebiets in die Bereiche Kernstadt und Außenbereich wurden präzisiert und aufgrund
der Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur geringfügig modifiziert. Während das
Kriterium Lage des Stadtteils im Stadtraum unverändert beibehalten wurde, wurde
das Kriterium Einwohnerdichte eines Stadtteils nunmehr geschärft und rein auf die
bebaute Fläche bezogen. Aufgrund dessen wurde nun der Kernstadtbereich um die
Wohnsiedlungsbereiche von Ossendorf (bis Butzweilerstraße/HGK-Strecke) und
Niehl (südlicher Teil) erweitert (siehe Kapitel 6.1, Abbildung 6-1). Dies hat zur Folge,
dass in diesen Gebieten die für die Kernstadt geltenden Zielwerte zur Erschließung
von Wohngebieten Anwendung finden. Diese wurden unverändert beibehalten.
Die Entwicklungen im Zuge des demografischen Wandels könnten mittelfristig eine
Überprüfung dieser Zielwerte erforderlich machen.
Eine Stärke des Kölner ÖPNV-Systems ist die nahezu flächendeckende Versorgung
der Kölner Bevölkerung mit Bahn- und Busangeboten (siehe Kapitel 6.1.2). Nach
den vorgegebenen Standards liegt der Erschließungsgrad je nach Stadtbezirk zwischen 93 % und 98 %. In 81 der 86 Stadtteile wohnen mindestens 80 % der Einwohner im Einzugsbereich von Bahn- oder Bushaltestellen. Ausnahmen bilden
Hahnwald, Flittard, Vingst, Westhoven und Widdersdorf.
In 24 Stadtteilen gibt es jedoch bebaute Gebiete, die entsprechend der Erreichbarkeitsstandards vom ÖPNV nicht erschlossen werden können. Diese wurden in Kapitel 6.1.2 aufgeführt. Gründe für die eingeschränkte Erschließungsqualität sind unter
anderem eine ungünstige Lage im Siedlungsraum oder der Ausbauzustand und die
Nutzung des Straßenraums, zum Beispiel aufgrund fehlender Durchfahrbreiten,
nicht von Linienbussen befahrbarer Radien oder verkehrsberuhigender Maßnahmen. In Einzelfällen sind Erschließungslücken durch große Haltestellenabstände im
Stadtbahnnetz bedingt.
Die bessere Erschließung unterversorgter Gebiete bedingt oftmals eine grundlegende Umstrukturierung bestehender Buslinien, die in vielen Fällen gravierende betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen hätte. Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung wird die Erschließung systematisch untersucht und – falls eine Integration in das Busnetz nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist – der Einsatz
geeigneter alternativer Angebote, wie zum Beispiel durch TaxiBus- oder ASTVerkehre, geprüft. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
sollten zur Feinerschließung der Wohngebiete zukünftig auch Bedienungskonzepte
mit kleineren Fahrzeugen in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Erschließungsqualität
•
Eine wesentliche Stärke des Kölner ÖPNV-Systems ist die hohe Erschließungsqualität. Problematisch sind einzelne Siedlungsbereiche in 24 Stadtteilen, deren
Erschließung zurzeit nicht zufriedenstellend hergestellt werden kann. Bei diesen
werden jedoch regelmäßig Handlungsmöglichkeiten geprüft.
•
Die regelmäßige Überprüfung der teilräumlichen Busnetze ermöglicht eine dynamische Anpassung des Kölner ÖPNV an sich verändernde Rahmenbedingungen. Dieses Planungsprinzip hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
•
Bei der Weiterentwicklung der teilräumlichen Busnetze ist hinsichtlich der Erschließung zukünftig verstärkt auf die Belange der wachsenden Zahl älterer
Menschen zu achten.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
216
•
Vor dem Hintergrund der steigenden Bevölkerungszahl sind Netzerweiterungen
frühzeitig planerisch vorzubereiten und die Verlängerung von Stadtbahntrassen
in der Bauleitplanung abzusichern.
7.3
Bedienungsqualität
Ein wesentlicher Aspekt der Bedienungsqualität sind die Taktdichte und Bedienungszeiträume der ÖPNV-Angebote zu den verschiedenen Tageszeiten in den
unterschiedlich strukturierten Teilräumen der Stadt Köln. Die zusammenfassende
Darstellung hierzu erfolgt in Kapitel 7.3.1 Weitere Aspekte der Bedienungsqualität
werden in Kapitel 7.3.2 „Betriebsqualität“ aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel
Netzausbau, Pünktlichkeit und die Qualitätssicherung.
7.3.1
Taktangebot
Eine besondere Stärke im Kölner ÖPNV-System ist der „KölnTakt“ bei den Stadtbahnen und stadtbahnähnlichen Buslinien, der mit wenigen nachfragebedingten
Ausnahmen ein Grundangebot montags bis freitags von ca. 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im 10-Minuten-Takt vorsieht und auf vielen Relationen durch Verstärkungen und
Linienüberlagerungen noch weiter verdichtet wird.
Die bestehenden Standards in Bezug auf die Bedienungshäufigkeit bei der Stadtbahn haben sich nach Abgleich von Angebot und Nachfrage im Tagesverkehr
grundsätzlich als nachfragegerecht und angemessen erwiesen.
Die Überprüfung der Nachfrage hat ergeben, dass in den Nächten am Wochenende
und vor Feiertagen aufgrund der starken Nachfrage im Nachtverkehr Anpassungsbedarf bestand. Dieser Schwachpunkt bei der Bedienungsqualität wurde durch ein
zweistufiges Konzept beseitigt, das im Dezember 2011 sowie im Dezember 2012
umgesetzt wurde (siehe Kapitel 8.1).
Die Bedienungsqualität bei den Buslinien orientiert sich an der örtlichen Nachfrage
und den spezifischen Funktionen der einzelnen Linien. Somit ist auch im Hinblick
auf die Bedienungsqualität das Instrument der teilräumlichen Busnetzplanung geeignet, um Schwachpunkte, wie in Kapitel 6.1.2 aufgeführt, zu identifizieren und
gegebenenfalls zielgerichtet beseitigen zu können.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Bedienungsqualität/Taktangebot
•
Der „KölnTakt“ als zentrales Element der Bedienungsqualität im Kölner ÖPNVNetz ist eine wesentliche Stärke im städtischen ÖPNV-Angebot. Hierdurch wird
die ÖPNV-Nutzung einfach und komfortabel und der Fahrplan merkbar.
•
Die Überprüfung der Bedienungsqualität hat ergeben, dass Schwächen im
Nachtverkehrsangebot bestanden. Das Angebot wurde bereits während der Erstellung des Nahverkehrsplans an die Nachfrage angepasst.
•
Auch bei der Bedienungsqualität gilt das Prinzip der kontinuierlichen Überprüfung der zu Grunde gelegten Standards. Dies stellt sicher, dass Angebot und
Nachfrage aufeinander abgestimmt sind.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
7.3.2
217
Betriebsqualität
Das bestehende Stadtbahn- und Busnetz erlaubt eine weitgehend flächendeckende
und qualitativ hochwertige Bedienung der Kölner Bevölkerung. Aufgrund der sehr
starken Beanspruchung von Strecken und Fahrzeugen hat die Instandhaltung und
Pflege der gesamten ÖPNV-Infrastruktur eine sehr hohe Bedeutung. Dies betrifft
sowohl die Tunnel- und Hochbahnstrecken als auch die straßenbündige Infrastruktur einschließlich der Haltestellen.
Auch ist es notwendig, den Fahrzeugpark nach den Erfordernissen von Sicherheit,
Kundenbedürfnissen und Wirtschaftlichkeit zu pflegen und weiter zu entwickeln.
Um das ÖPNV-System attraktiv auszugestalten und wirtschaftlich betreiben zu können, sind konsequente Bevorrechtigungen gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zu erhalten und auszubauen. Nur so lassen sich pünktliche und kundenorientierte Angebote bereitstellen.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Bedienungsqualität/Betriebsqualität
•
Das bestehende Stadtbahnnetz muss kontinuierlich gewartet und in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Insbesondere für die langfristige Instandhaltung der Tunnel- und Hochbahnstrecken sind ausreichend Finanzmittel vorzusehen.
•
Umfang, Kapazität und kundenorientierte Ausstattung des Fahrzeugparks müssen im Hinblick auf die wachsende Nachfrage kontinuierlich überprüft werden.
Nach technischer Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit sollte die Generalüberholung von älteren Fahrzeugen bevorzugt durchgeführt werden.
•
Stadtbahnen sollten eigene Gleiskörper nutzen können. An Knotenpunkten ist
ihnen systematisch Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einzuräumen.
•
Busse sollten im Rahmen der Möglichkeiten Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen erhalten. Im Einzelfall sind separate Bussonderspuren zu prüfen. .
•
In den Außenbereichen sollte ein besonderes Augenmerk auf die Anschlussverbindungen zwischen Schienenverkehr und Bus gelegt werden. Die notwendigen
Voraussetzungen für eine solche Anschlusssicherung sollen geprüft und auf ihre
Machbarkeit bewertet werden.
•
Konzepte zur Qualitätsprüfung, -sicherung und -verbesserung sollen für alle
Verkehrsunternehmen, die ÖPNV-Dienstleistungen in Aufgabenträgerschaft der
Stadt Köln erbringen, vereinbart und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es
erfolgt eine Orientierung am Qualitätskreis und an den Qualitätskriterien der
DIN13816. Stadt Köln und Verkehrsunternehmen stimmen geeignete Messverfahren und deren Anwendung ab.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
218
7.4
Verbindungsqualität
Umsteigehäufigkeit und Schnelligkeit bestimmen die Verbindungsqualität im ÖPNVSystem. In verschiedenen, im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplans durchgeführten Auswertungen des Angebots auf Stadtteilebene wurde ermittelt, dass bei
den nachfragestärksten Verkehrsbeziehungen - nämlich bei der Erreichbarkeit der
Innenstadt sowie der Bezirks(teil)zentren von den einzelnen Stadtteilen aus - eine
gute Verbindungsqualität zu verzeichnen ist (siehe Kapitel 5.4). Tangentiale Verbindungen zwischen den Stadtteilen weisen hingegen zum Teil Defizite auf, werden
aber auch vergleichsweise gering nachgefragt.186
Dieser prinzipiellen Stärke stehen einzelne Schwachpunkte entgegen.
Bei den Stadtteilen mit einer ungünstigen Bewertung der Verbindungsqualität lassen
sich solche mit einem eher hohen Nachfragepotenzial identifizieren und solche mit
einem eher geringen. Zu den erstgenannten gehören zum Beispiel die südlichen
Stadtteile im Einzugsgebiet der im Bau befindlichen Nord-Süd Stadtbahn.
Weitere Gebiete mit höherem Potenzial und mit Schwächen bei der Verbindungsqualität sind im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Dies betrifft Stadtteile im Bereich Porz sowie im linksrheinischen Kölner Norden, wo es aufgrund unterschiedlicher Takte von Zubringerbussen und Schienenverkehr zu teilweise längeren Umstiegszeiten kommt.
Langfristig kann auf geplante Verbesserungsmöglichkeiten durch die Verlängerung
bestehender Stadtbahnstrecken bei hinreichendem Nachfragepotenzial verwiesen
werden, wie dies zum Beispiel für Neubrück, Widdersdorf und die links- sowie
rechtsrheinische Gürtelverlängerung der Fall ist. In der Zwischenzeit werden für
diese Gebiete mit großem Fahrgastpotenzial im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanungen regelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten des bestehenden Busnetzes ausgelotet und die Trassensicherungen für Stadtbahnverlängerungen gesichert.
In einigen Fällen sind punktuelle, kurzfristige Verbesserungen denkbar, die jedoch
immer in Verbindung mit der Nachfrage und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit gesehen werden müssen. Taktverdichtungen und/oder Linienwegänderungen
sind zumeist mit höheren Betriebskosten verbunden.
Durch die Betrachtung der Verbindungsqualitäten im Spätverkehr in Stadtteilen ohne Schienenanschluss (siehe Kapitel 5.5) haben sich punktuelle Defizite gezeigt, die
durch zusätzliche Fahrten in die Wohngebiete inzwischen behoben werden konnten.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Verbindungsqualität
•
Das ÖPNV-Angebot auf den Relationen von den Stadtteilen in die Innenstadt
sowie zu den Bezirks(teil)zentren ist gut ausgebaut und stellt eine Stärke des
ÖPNV-Systems in Köln dar.
•
Schwächen sind in der Regel einzelfallbezogen. Die ungünstige Verbindungsqualität zwischen einigen südlichen Stadtteilen und der Innenstadt wird mit der
Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn deutlich verbessert.
•
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung werden Verbesserungsmöglichkeiten für die identifizierten Schwächen regelmäßig eruiert.
•
Durch die stadtweit geltenden Standards im Spätverkehr („Standard- und Komfortkriterium“) ist die Erreichbarkeit der Wohngebiete aus der Innenstadt bis
0:00 Uhr bzw. 1:00 Uhr gewährleistet.
186
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025.
Köln. S. 36ff.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
7.5
219
Umwelt- und Klimaschutz
Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen stellt eine grundsätzliche Stärke des
ÖPNV-Systems dar.
So wird das Stadtbahnnetz vollständig elektrisch betrieben und erfüllt wesentliche
Anforderungen an einen umweltgerechten Verkehr, da im Stadtraum keine nennenswerten Schadstoffemissionen erfolgen. Rund 12 % der erforderlichen Energie,
bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch der Kölner Verkehrs-Betriebe AG werden aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt.187 Zur Reduzierung des Stromverbrauchs trägt zum Beispiel die Rückspeisung von Bremsenergie der Stadtbahnwagen in das Netz bei, ebenso wie der Einsatz von Energiespeicherstationen im
Stadtbahnnetz.188
Die Substitution von Pkw-Verkehren durch den ÖPNV hat direkte positive Auswirkungen auf die Umweltqualität und den Klimaschutz in der Stadt Köln. Zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV erfolgt zum Beispiel eine weitgehende Bevorrechtigung von Stadtbahnen und Bussen an zahlreichen Lichtsignalanlagen.
Um bei der Erbringung von ÖPNV-Fahrleistungen die negativen Auswirkungen auf
die Umwelt zu minimieren, hat die Stadt Köln für den Busbetrieb besondere Förderrichtlinien entwickelt. So soll die Verbesserung der Luftqualität durch eine gestaffelte
Förderung dreier Umweltklassen nach §11 (2) ÖPNVG NRW bei den eingesetzten
Bussen erreicht werden. Gefördert werden die auf dem Gebiet der Stadt Köln von
den jeweiligen Linien gefahrenen Wagenkilometer (siehe Kapitel 2.3.1). Die Förderung bezieht sich auf den Betrieb aller in Köln eingesetzten Linienbusse.
Alle Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie die Busse der nach Köln einfahrenden Regionallinien haben – ebenso wie deren Subunternehmer – die Voraussetzungen für eine grüne Umweltplakette zu erfüllen.
Mit der probeweisen Einführung von Hybridantrieben bei zwei Linienbussen der
Kölner Verkehrs-Betriebe sowie mehreren durch Brennstoffzellen mit Wasserstoff
angetriebenen Fahrzeug der Regionalverkehr Köln GmbH hält die Elektromobilität
auch in den Busbereich in Köln Einzug. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG planen
zudem den Einsatz von acht batteriebetriebenen Elektro-Gelenkbussen auf der innerstädtischen KVB-Linie 133 (zwischen den Endhaltestellen Zollstock Südfriedhof
und Breslauer Platz), die dann ab Dezember 2016 vollständig als E-Bus-Linie betrieben werden soll. Mit ihrem Einsatz können CO2-Emissionen im Umfang von etwa
350 Tonnen jährlich reduziert werden, da kein Dieselkraftstoff mehr verbrannt wird.
Der Ausstoß von Schwefeldioxid, Stickoxiden, Rußpartikeln und anderen Schadstoffen entfällt vor Ort.189 Bevor eine eindeutige Strategie für zukunftsfähige alternative
Busantriebsformen formuliert werden kann, müssen zunächst die Erfahrungen aus
den Probebetrieben mit diesen sog. alternativen Antriebssystemen gesammelt und
ausgewertet werden.
Im Hinblick auf den Lärmschutz wird im Stadtbahnbetrieb großen Wert auf einen
guten Erhaltungszustand von Gleisanlagen und sonstiger Infrastruktur gelegt. Die
regelmäßige Pflege der Anlagen führt zu einer Minimierung der Lärmemissionen
durch den Schienenverkehr.
Die Generalüberholung älterer Stadtbahnwagen unter Berücksichtigung aktueller
Anforderungen an die Fahrzeugtechnik- und -ausstattung stellt ein gutes Beispiel für
187
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Aktualisierte Umwelterklärung 2011. Mobilität umweltfreundlich
anbieten. Köln. 2011. S.2.
188
http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/umweltbericht.html, Abfragedatum: 10.05.2013.
189
http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=1&id=2262,
Abfragedatum: 15.09.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
220
den behutsamen Umgang mit Ressourcen dar, da die sehr gute Bausubstanz für
einen weiteren langen Zeitraum nutzbar gemacht wird.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat ein transparentes Umweltmanagementsystem,
dessen wesentliche Bestandteile das Umweltberichtswesen und das Umweltmanagement nach den Richtlinien des Umweltauditsystems EMAS sind. Diese Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren können als Stärke des Kölner ÖPNV gelten.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Umwelt- und Klimaschutz
•
Die Bereitstellung des ÖPNV-Systems selbst ist der zentrale Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Umweltqualität in der Stadt Köln.
•
Die Erbringung der ÖPNV-Leistungen erfolgt nach Maßgaben des Umwelt- und
Klimaschutzes. Bei der Stadtbahn ist der elektrische Betrieb ein traditionell herausragendes Alleinstellungsmerkmal. Im Busbereich geschieht dies über den
Einsatz möglichst umweltfreundlicher Busse, der seitens der Stadt Köln gefördert wird sowie mit dem geplanten Einsatz von Elektrobussen ab dem Jahr
2016.
•
Eine weitere Stärke im Themenfeld Umwelt- und Klimaschutz ist das unternehmensbezogene Umweltberichtswesen und Umweltmanagement bei der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG. Durch jährliche Umweltaudits werden die Auswirkungen
der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Kölner Verkehrsbetriebe AG
auf die Umwelt systematisch untersucht. Auf Basis dieser Ergebnisse werden
konkrete Umweltziele abgeleitet, die kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben
werden.190
•
Das Thema Elektromobilität im Busbereich ist ein aktuelles Handlungsfeld, das
in Zukunft an Bedeutung gewinnen sollte. Aufgrund noch unklarer Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den technischen Fortschritt, bedarf es einer weiteren Beobachtung der Entwicklung. Große Vorteile besitzen Elektroantriebe in Bezug auf Lärmschutz und lokale Emissionen.
190
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Da sein für Köln. Geschäftsbericht 2011. Köln. 2012. S. 32.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
7.6
221
Intermodale Angebote
Intermodale Angebote verbinden die Vorteile einzelner Verkehrsarten miteinander
und führen zu einer größeren Effizienz des ÖPNV-Systems. Klassischerweise ergänzen Park and Ride (P+R) sowie Bike and Ride (B+R) den Schienen- und Busverkehr. In Köln besteht eine in den letzten Jahren umfangreich entwickelte Infrastruktur zur Verknüpfung und intermodalen Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Der ÖPNV übernimmt in diesem System idealerweise die langen Wegeanteile, während Pkw oder Fahrrad als Zubringer fungieren.
P+R-Angebote konzentrieren sich an den Siedlungsachsen, die vom Schienenverkehr bedient werden. Herausragendes Beispiel ist die optimal ins Verkehrsnetz integrierte P+R-Anlage am Verknüpfungspunkt „Weiden West“ mit 650 PkwStellplätzen, die nicht nur im Berufsverkehr sehr gut angenommen wird. Im Gegensatz hierzu ist die P+R-Anlage „Haus Vorst“ (621 Stellplätze) ein unattraktiverer und
folglich schwach nachgefragter Standort. Die übrigen P+R-Standorte werden grundsätzlich gut angenommen (siehe Kapitel 8.5.1).
B+R-Angebote für den Vor- und Nachtransport von und zu den Haltestellen des
Schienenverkehrs wurden und werden aufgrund der großen Inanspruchnahme und
kontinuierlich steigenden Fahrradnutzung systematisch ausgebaut. Daher stellen
diese Anlagen einen wesentlichen Infrastrukturbestandteil des ÖPNV-Systems dar
(siehe Kapitel 8.5.2).
Fahrradverleihsysteme wie das „Call a Bike“-Angebot der Deutschen Bahn AG und
das Leihradangebot der KVB ergänzen die Möglichkeiten innerstädtischer Mobilität,
zurzeit insbesondere im Bereich der Kernstadt. Die KVB baut seit Mai 2015 ein eigenes Fahrradverleihsystem auf. Den Kunden stehen im Kölner Bediengebiet (linksrheinisch innerhalb des Militärrings, rechtsrheinisch von Mülheim über Kalk und
Deutz bis Poll) bereits über 900 Leihräder zur Verfügung, die per Smartphone-App
geortet und ausgeliehen werden können. Für Kunden mit VRS-Chipkarte ist die
Ausleihe in den ersten 30 Minuten kostenlos.
Stammkunden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG erhalten darüber hinaus bei den
Carsharing-Angeboten (cambio CarSharing, DB Carsharing Flinkster, DriveNow,
Car2go) besonders günstige Konditionen.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Intermodale Angebote
•
Die Integration verschiedener Verkehrsarten ist bei geeigneter Lage im Verkehrsnetz an möglichst vielen Verknüpfungspunkten im ÖPNV-System dazu geeignet, den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern und Kunden zu gewinnen.
•
In Zukunft ist eine noch stärkere organisatorische Bündelung der intermodalen
Angebote notwendig. So kann die Schwelle zur ÖPNV-Nutzung gesenkt und
möglichst viele Wege auf stadt- und umweltverträgliche Verkehrsmittel verlagert
werden. Unterstützt werden sollte dies durch tarifliche Integration der Angebote
und durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit.
•
Das Angebot einer „Mobil-Card” kann die multi- und intermodale Nutzung der
verschiedenen Verkehrsarten – insbesondere Mieträder und Carsharing in Verbindung mit dem ÖPNV – fördern und ermöglicht eine insgesamt effizientere
und umweltfreundliche Nutzung des Verkehrssystems. Die von den Kölner Verkehrs-Betrieben AG in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG angebotene
„MobilitätsCard“ bietet Abo-Kunden bereits heute Vorteile bei der Nutzung von
Mieträdern, Carsharing und BahnCard-Angeboten. Diese Stärke sollte weiter
ausgebaut werden. Erstrebenswert wäre eine generelle Ausweitung solcher Angebote auf alle im Kölner ÖPNV-System gültigen ZeitTickets.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
222
7.7
Fahrgastinformation und Kundenorientierung
Fahrgastinformationen ermöglichen dem Nutzer eine umfassende Orientierung im
ÖPNV-System vor und während der Fahrt. Zu unterscheiden sind Print-Erzeugnisse
und Online-Angebote sowie – im Falle von Fahrplaninformationen – statische und
dynamische Informationen. Als zentrale telefonische Fahrplan- und Tarifauskunft
wird NRW-weit die „Schlaue Nummer für Bus und Bahn“191 kommuniziert.
Die Informationen an den Haltestellen umfassen grundsätzlich einen Fahrplanaushang, einen Liniennetzplan und die Tarifinformationen. An den Stadtbahnhaltestellen und den nachfragestärksten Bushaltestellen werden darüber hinaus ein Leitsystem – bestehend aus Umgebungsplan, Haltestellenlageplan und Wegweisung – und
eine dynamische Fahrgastinformation mit Echtzeitangaben über MOFIS-, DFISystem und Großflächenanzeiger angeboten. Die Zuverlässigkeit der Echtzeitangaben wurde in den letzten Jahren entsprechend der technischen Möglichkeiten kontinuierlich verbessert. Es ist geplant, auch die Online-Fahrplanauskunft mit Echtzeitdaten zu versorgen.
Darüber hinaus werden Online-Informationen dem Stand der Technik entsprechend
über Apps für die mobile Nutzung und QR-Codes an den Haltestellen angeboten.192
Auf der Internetseite der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist ebenso ein breites OnlineRepertoire an Informationen über die praktische Nutzung des Kölner ÖPNVSystems verfügbar. Hierzu zählen zum Beispiel Neuigkeiten und Service-Angebote,
zielgruppenspezifische Informationen für Senioren, eine Übersicht über das vorhandene Infomaterial mit Downloads sowie ein Vergleichsrechner zur ÖPNV bzw. PkwNutzung193 Eine ähnliche Informationspalette bieten auch die übrigen in Köln tätigen
Verkehrsbetriebe an.194
Die Fahrgastinformationen umfassen nicht nur das regelmäßige Fahrplanangebot,
sondern auch Informationen zu Sonderverkehren sowie zu Umleitungen und Baustellenverkehren.
Die Informationen zur Orientierung an den Haltestellen der Kölner VerkehrsBetriebe AG erhalten beim -„Kundenbarometer 2012“195 die höchste Zufriedenheitsbewertung.
Sollten Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit nicht gegeben sein, müssen den Kunden
Kompensationsmöglichkeiten über eine Mobilitätsgarantie angeboten werden. Zu
diesem Zweck wird kundenorientiert die landesweite „Mobilitätsgarnatie NRW“ angeboten.196
Kundenorientierung zeigt sich ebenfalls durch ein funktionierendes Beschwerdemanagement der Verkehrsunternehmen und durch qualitativ hochwertige Service- und
Beratungsangebote im gesamten Stadtgebiet. Eine entsprechende Infrastruktur
muss über die Internetseiten der Verkehrsunternehmen sowie über personell besetzte Kundencenter bereit gehalten werden.
191
http://schlaue-nummer.de/, Abfragedatum: 22.08.2014.
192
http://www.vrsinfo.de/fahrplan/fahrplan-mobil.html, Abfragedatum: 15.09.2014.
193
http://www.kvb-koeln.de/german/news/index.html, Abfragedatum: 15.09.2014.
194
Zum Beispiel: Regionalverkehr Köln GmbH: http://www.rvk.de/startseite/kundenservice.html;
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG: http://www.wupsi.de/online-kundencenter/service-leistungen.html,
Abfragedatum jeweils 15.09.2014.
195
https://www.tns-infratest.com/WissensForum/Studien/pdf/
OPNV_Kundenbarometer_Ergebnisse_2012.pdf, S. 26, Abfragedatum: 08.05.2013.
196
http://www.vrsinfo.de/fileadmin/Dateien/downloadcenter/Folder_NRW_ Mobilitaetsgarantie2014neu.pdf, Abfragedatum: 15.09.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
223
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Fahrgastinformation
•
Die Zuverlässigkeit der Echtzeitinformationen ist durch geeignete technische
Maßnahmen weiter zu optimieren.
•
Nach Abschluss des von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG finanzierten DFIProgramms an Bushaltestellen sollten weitere Haltestellen mit entsprechenden
Anlagen ausgestattet werden. Gegebenenfalls kann der Standard an die geringere Bedeutung dieser Haltestellen angepasst werden, um die Kosten zu reduzieren.
•
Fahrgastinformationen müssen auch in Zukunft nach dem jeweils aktuellen
Stand der Technik und dem Fortschritt der mobilen Kommunikationsmittel bereitgestellt werden.
•
Konventionelle Informationsmedien (zum Beispiel Print-Medien) haben eine abnehmende Bedeutung bei Fahrgastinformation und Kundenansprache. Die Bereitstellung unterschiedlicher Medien stellt aber sicher, dass die Nutzer des
ÖPNV-Systems nach ihren Bedürfnissen angesprochen werden.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
224
7.8
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit von baulichen Anlagen im ÖPNV ist zunächst durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Das seit 01.01.2013 gültige PBefG legt
im § 8 Absatz 3 fest, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen hat. Dies bedeutet, dass im Nahverkehrsplan darzustellen ist, wie ein vollständig barrierefreier ÖPNV bis 2022 hergestellt
werden kann. Ist es nicht möglich, eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 zu erreichen, sind die Abweichungen darzustellen und zu begründen (siehe Kapitel 6.1.3,
8.2 sowie 8.3).
Grundsätzlich ist dabei das Zwei-Sinne-Prinzip zu beachten, bei dem immer mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen, Tasten" angesprochen werden müssen,
um möglichst allen mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Fahrgästen die Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.
Der weitaus überwiegende Teil der Stadtbahnhaltestellen (fast 90 %) ist bereits stufenfrei zugänglich und ermöglicht den niveaugleichen Einstieg in die Fahrzeuge.
Auch taktile und akustische Ausstattungselemente sind in unterschiedlichem Umfang und Ausprägungen vorhanden. Der Ausbau der Haltestellen zur Herstellung
eines höhengleichen Ein- und Ausstiegs wird kontinuierlich fortgesetzt. Darüber hinaus soll an den bisher vorgenommenen Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrzeugausstattung weitergearbeitet werden, damit beim Ein- und Aussteigen nur noch
ein minimaler Höhenversatz und ein geringer Spalt zu überwinden sind.
Mit der Fertigstellung der der Nord-Süd Stadtbahn wird die konsequente Aufteilung
des Stadtbahnnetzes in Hochflur- und Niederflurlinien abgeschlossen sein, da durch
die Einführung der Linie 16 in den neuen Nord-Süd-Stadtbahntunnel der bisherige
Mischbetrieb Hochflur/Niederflur auf den südlichen Ringen nicht mehr notwendig ist.
Die gleichzeitige Bedienung von Haltestellen mit Hochflur- und Niederflurfahrzeugen
ist dann nur noch auf wenige Ausnahmefälle (drei gemeinsame Haltestellen der
Linien 7 und 13) beschränkt.
Als dringendste Handlungsfelder sind besonders die noch nicht oder nur teilweise
umgebauten wichtigen Verknüpfungshaltestellen zu nennen, durch die die Reisekette für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unterbrochen oder erschwert wird, wie
zum Beispiel „Friesenplatz“ (Aufzugsnachrüstung), „Barbarossaplatz“, und „Venloer
Straße/Gürtel“ (jeweils Bahnsteiganhebung). Auch aufkommensstarke Bahnhöfe
des SPNV mit bedeutender Verknüpfungsfunktion wie „Köln Süd“ und „KölnMülheim“ sind nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich. Teilweise besteht im
SPNV-Regionalverkehr aufgrund der eingesetzten Fahrzeugtypen und nicht angepasster Bahnsteighöhen keine Barrierefreiheit (hierfür liegt die Zuständigkeit beim
NVR bzw. der Deutsche Bahn AG).
Im Busbereich sind ein Drittel der Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der
linienbezogenen Priorisierung des Ausbaus entsprechend des Fahrgastaufkommens sowie der abschnittsweisen Linienüberlagerungen profitiert jedoch bereits ein
erheblich höherer Teil der Busfahrgäste von dem barrierefreien Ein- und Ausstieg.
Fahrzeugseitig sind die Voraussetzungen für Barrierefreiheit im Wesentlichen erfüllt
(siehe Kapitel 5.2.2). Die Stadtbahnwagen sind vollständig oder zu wesentlichen
Teilen stufenfrei. Die Busflotte ist vollständig niederflurig und mit manuellen Klapprampen ausgestattet. Bei der Fahrgastinformation wurde das „Zwei-Sinne-Prinzip“
haltestellen- und fahrzeugbezogen weitgehend umgesetzt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Stärken-/Schwächen-Analyse
225
Bei den optischen Informationen an den Fahrzeugen sollte insbesondere auf eine
gute Lesbarkeit der Fahrzielanzeigen (Matrixanzeiger) der Stadtbahnwagen bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen geachtet werden. Auch das Bekleben von
Fensterflächen mit Werbefolien beeinträchtigt die Orientierung vieler Fahrgäste.
In der Nebenverkehrszeit erhalten mobilitätseingeschränkte Personen in der Regel
einen Sitzplatz bzw. Rollstuhlfahrer eine Aufstellfläche. In der Hauptverkehrszeit
kann hingegen nicht immer gewährleistet werden, dass zum Beispiel Personen mit
Rollstuhl oder Kinderwagen noch einen adäquaten Platz finden. Durch die Kapazitätsuntersuchung werden die Abschnitte im Liniennetz aufgezeigt, wo zeitweise
Engpässe bestehen (siehe Kapitel 5.6). Zur Ausweitung der Abstellflächen für Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen etc. wurden in den letzten Jahren bei
Fahrzeug-Neubeschaffungen bzw. –Grunderneuerungen die Aufstellflächen deutlich
vergrößert. Die Ausweitung dieser Aufstellflächen muss jedoch im Hinblick auf den
demografischen Wandel abgewogen werden gegen die Bedürfnisse von immer
mehr betagten ÖPNV-Nutzern, denen es schwerfallt, stehend in einem fahrenden
Fahrzeug sicheren Halt zu finden und die deshalb auf eine ausreichende Anzahl von
Sitzplätzen in Türnähe angewiesen sind.
Ein weiteres Problem für die barrierefreie Nutzung des ÖPNV ist der Ausfall von
Aufzügen. Die vorhandenen Informationen im Internet über Aufzüge, die aktuell
nicht nutzbar sind, stellen eine Hilfe für die Fahrtplanung mit Rollstuhl oder mit Kinderwagen dar, bedürfen aber einer stetigen Aktualisierung.
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –
Themenfeld Barrierefreiheit
•
Der konsequente und kontinuierliche barrierefreie Ausbau der Haltestellenanlagen vereinfacht die Benutzung des ÖPNV für mobilitäts- und sensorisch eingeschränkte Fahrgäste wesentlich. Im Stadtbahnnetz ist Köln hier bereits gut aufgestellt.
•
Die noch vorhandenen Lücken im barrierefreien Haltestellennetz werden sukzessive geschlossen. Im Busnetz wird durch die Priorisierung der umzusetzenden Linien nach Fahrgastaufkommen sichergestellt, dass der barrierefreie Ausbau einen größtmöglichen Nutzen erzielt.
•
Ein verbleibendes Handlungsfeld mit hoher Dringlichkeit ist der komplett barrierefreie Ausbau einiger aufkommensstarker Verknüpfungspunkte im Stadtbahnnetz.
•
Im Interesse der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen Aufzüge so
kurzfristig wie möglich ausreichend gewartet und repariert werden sowie Informationen über den Status zeitnah bereitgestellt werden.
•
Das Informationsangebot an den Haltestellen, in den Fahrzeugen sowie in sonstigen Medien wird nach Möglichkeit nach dem „Zwei-Sinne-Prinzip“ ausgestaltet.
Die vorhandenen sprachlichen Informationen sowie das Wegweisungssystem
sind kontinuierlich auf gute Verständlichkeit für alle zu überprüfen.
•
Die Barrierefreiheit optischer Informationen ist ebenfalls zu überprüfen und zu
verbessern. Dies betrifft die Fahrzielanzeigen der Stadtbahnwagen sowie die
Beklebung von Fensterbereichen mit Werbefolien bei den Stadtbahnen und
Bussen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
226
8
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Im Folgenden werden kurz-, mittel, und langfristig geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in der Stadt Köln dargestellt. Dies betrifft
•
Angebot und Infrastruktur bei Stadtbahn und Bus
•
Intermodale Angebote zur Kombination von ÖPNV, SPNV, Fahrrad und Pkw
•
Möglichkeiten, ÖPNV-Angebote auf dem Rhein oder zusätzliche, den Rhein
querende Angebote zu erbringen.
Eine zentrale Stellung bei der Angebotsplanung nehmen umfangreiche Verbesserungen im Nachtverkehr ein. Aufgrund ihrer Bedeutung werden diese in Kapitel 8.1
voran gestellt. Die Planungen wurden aus der Gesamtbetrachtung des NVP herausgelöst und vorab zum Abschluss gebracht. Die Umsetzung erfolgte bereits in
zwei Stufen im Dezember 2011 und im Dezember 2012. Das Einzelgutachten „Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots in der Stadt Köln“ wurde im Rahmen der
Beschlussvorlage zur zweiten Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum „KVBNachtverkehr“ bereits veröffentlicht197.
8.1
Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots
Die Kölner Verkehrs-Betriebe bieten täglich von ca. 23:00 Uhr bis ca. 1:00 Uhr198
sowie in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor
Feiertagen zusätzlich von ca. 1:00 Uhr bis ca. 4:00 Uhr einen Nachtverkehr an. Dieses Angebot wird insgesamt sehr gut angenommen. In den vergangenen Jahren
konnten kontinuierliche Nachfragesteigerungen verzeichnet werden, so dass Maßnahmen für eine kundenorientierte Erweiterung des Angebots entwickelt wurden.
Ausgangslage im Jahr 2011
Im Sommer 2007 wurde für den Zeitraum von ca. 23:00 Uhr bis ca. 1:00 Uhr an allen Wochentagen sowie sonntagmorgens bis ca. 9:00 Uhr ein Rendezvous-System
im Stadtbahnnetz im 30-Minuten-Takt eingeführt, das für Anschlüsse in der Innenstadt (Hauptrendezvous: Neumarkt; Nebenrendezvous: Barbarossaplatz und Ebertplatz) von allen Richtungen in (fast) alle Richtungen sorgt.
Im Sommer 2011 hatte das Angebot nachfolgend beschriebene Eckpunkte:
•
Bei den Stadtbahnlinien erfolgt die Taktumstellung vom 15-Minuten-Takt auf
einen 30-Minuten-Takt um ca. 23:00 Uhr. Damit beginnt gleichzeitig das Rendezvous-System.
•
Sonntags bis donnerstags endet der Betrieb mit der letzten Abfahrt in der Innenstadt um ca. 1:00 Uhr.
•
In den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor
Feiertagen schließt sich nach dieser Abfahrt ab ca. 1:00 Uhr der „NachtTakt“199
an. Die Stadtbahnlinien verkehren im 60-Minuten-Takt – ebenfalls im Rendezvous-System – bis zum Betriebsbeginn des nächsten Morgens bzw. sonntagmorgens bis ca. 9:00 Uhr. Ausnahmen bilden die Linie 7 (Linie verkehrt nur zwi-
197
Vgl. Beschlussvorlage zu TOP 5.11 „Zweite Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum ’KVBNachtverkehr’ vom 26.05.2011“ (Session Nr. 0104/2012): http://ratsinformation.stadtkoeln.de/to0040.asp?__ksinr=8838&toselect=127898, Abfragedatum: 08.09.2014.
198
Bezogen auf die letzte Abfahrt in der Innenstadt. Letzte Abfahrt in der Regel ca. 1:15 Uhr ab
Neumarkt.
199
Der Begriff „NachtTakt“ wird als Marketingbegriff der KVB verwendet.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
227
schen Moltkestraße und Zündorf), die Linie 12 (Linie verkehrt nur zwischen Niehl
und Zollstock) sowie die Linie 13 (kein Angebot nach ca. 1:00 Uhr).
•
Aufgrund der starken nächtlichen Nachfrage auf den Ringen sowie im Bereich
der Neusser Straße verkehrt die Linie 15 seit 2008 zwischen Ubierring und Wilhelm-Sollmann-Straße in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag
auf Sonntag und vor Feiertagen in einem nachfragegerecht verdichteten Takt.
Dieser beginnt bereits nach 23:00 Uhr. Bis etwa 1:00 Uhr wird im 15-MinutenTakt gefahren, danach im 30-Minuten-Takt.
•
Bei den Buslinien gibt es je nach Funktion und Bedeutung der Linie unterschiedliche Regelungen. Die wichtigsten Buslinien verkehren wie die Stadtbahnen täglich bis ca. 1:00 Uhr. Die Buslinien 132 und 136 verkehren darüber hinaus wie
die Stadtbahnlinien freitags, samstags und vor Feiertagen anschließend im 60Minuten-Takt bis zum Betriebsbeginn des nächsten Morgens.
Beschlusslage zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs
Unter dem Eindruck einer gestiegenen Inanspruchnahme des Nachtverkehrs hat der
Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 26. Mai 2011 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB AG bis zur Sommerpause ein Konzept für einen der Millionenstadt Köln angemessenen KVBNachtverkehr vorzulegen. Mit der Umsetzung soll mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 begonnen werden. Bei den Bahnen ist mindestens eine engere Taktung an Wochentagen zwischen 23:00 Uhr und 1:00 Uhr vorzusehen. Am Wochenende ist nachts ein Halbstundentakt vorzusehen. Zur Finanzierung des zusätzlichen
Angebots sind alternative Finanzierungsmodelle („NachtZuschlag“, [Teil-] Finanzierung über Semesterticket, Sponsoring analog „Telekom-Express“ in Bonn) vorzuschlagen. Dabei sind Erfahrungen anderer deutscher Großstädte zu Grunde zu legen.“
Die entsprechende Untersuchung, die Grundlage für die Angebotsausweitungen im
Nachtverkehr war, ist nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Nachfrage
Die zum Zeitpunkt der Analyse vorliegenden Nachfragedaten bestätigten die hohe
Akzeptanz des Nachtverkehrs und eine kontinuierlich steigende Nachfrage. Die
Steigerungen der Nachfrage im Nachtverkehr sind deutlich stärker als die schon
insgesamt positive Fahrgastentwicklung zu den übrigen Verkehrszeiten.
Abbildung 8-1 illustriert den sehr starken Fahrgastzuwachs im Nachtverkehr zwischen 0:00 Uhr und 3:00 Uhr am Wochenende in den Jahren 1999 bis 2009.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
228
Abbildung 8-1:
Übersicht über die Fahrgastnachfrage am Wochenende im Zeitraum 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr im Vergleich zwischen 1999 und 2009
Quelle: VRS/KVB
Die VRS-weiten Verkehrszählungen zeigen, dass sich die Nachfrage im Kölner
Nachtverkehr an Wochenenden zwischen 1999 und 2009 insgesamt mehr als verdoppelt hat. Eine Detailauswertung der Ergebnisse zeigt deutliche Unterschiede
zwischen einzelnen Linien:
•
Die stärksten Zunahmen sind bei den Stadtbahnlinien festzustellen, die über die
Ringe verkehren (Linien 12, 15) oder in den Stadtteil Ehrenfeld führen (Linien 3,
4).
•
Die höchste Nachfrage insgesamt weist die Ost-West-Achse zwischen der Innenstadt und Kalk auf (Linien 1, 9).
•
Die zwei nachts verkehrenden Buslinien 132 und 136 werden vergleichsweise
schwächer genutzt.
Die Ergebnisse der VRS-Fahrgasterhebung 2009 verdeutlichen ein differenziertes
Bild der Nachfrage für die verschiedenen Tagesarten Sonntag bis Donnerstag
(Nächte vor Wochentagen) sowie Freitag bis Samstag (Wochenende). Zum besseren Vergleich der absoluten Werte wurde die Zeitspanne von 20:00 Uhr bis
22:59 Uhr in die Betrachtung einbezogen (siehe Abbildung 8-2).
•
In den Stunden 20 (20:00 Uhr bis 20:59 Uhr) und 21 (21:00 Uhr bis 21:59 Uhr)
zeigt sich ein fast gleich hohes Niveau der Nachfrage bei beiden Tagesarten.
•
Sonntags bis donnerstags sinkt die Nachfrage bis zum Betriebsschluss zur
Stunde 1 (1:00 Uhr bis 1:59 Uhr) auf 3% des Wertes der Stunde 20, während
am Wochenende in der Stunde 1 noch 24% an Nachfrage der Stunde 20 erreicht werden. In Stunde 2 steigt die Nachfrage sogar noch an.
•
Freitags und samstags liegt die Nachfrage in der Stunde 23 (23:00 Uhr bis
23:59 Uhr) doppelt so hoch wie in der Woche.
•
An Wochenenden sind im gesamten Zeitraum von 23:00 Uhr bis 1:59 Uhr fast
dreimal so viele ÖPNV-Kunden unterwegs wie an Wochentagen.
•
An Wochenenden ist die Nachfrage mit fast 21.000 Fahrgästen je Nacht
(1:00 Uhr bis 3:59 Uhr) durchgängig stark.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
229
Fahrgäste
30.000
25.000
So-Do
Fr-Sa
20.000
15.000
10.000
5.000
0
20:00 20:59
Abbildung 8-2:
8.1.1
21:00 21:59
22:00 22:59
23:00 0:00 23:59
0:59
Stunde
1:00 1:59
2:00 2:59
3:00 3:59
Fahrgastnachfrage nach Tagesarten im Abend- und Nachtverkehr
im Zeitraum 20:00 Uhr bis 3:59 Uhr im Jahr 2009
Quelle: VRS/KVB
Erweiterung des Nachtverkehrs – 1. Stufe
Gemäß Ratsbeschluss vom 14.07.2011200 wurde als erste Teilumsetzung des Angebotskonzepts zum Nachtverkehr ab dem 11.12.2011 der NachtTakt nach
1:00 Uhr auf den in dieser Zeit verkehrenden Stadtbahnlinien (alle Linien mit Ausnahme der Linie 13 sowie den Linien 7 und 12 auf Teilabschnitten) am Wochenende
und vor Feiertagen von 60 auf 30 Minuten verdichtet. Somit konnte der Taktsprung
um 1:00 Uhr entfallen und das Angebot deutlich attraktiver gestaltet werden. Durch
diese Maßnahme wurden die auf einzelnen Streckenabschnitten stark ausgelasteten Kapazitäten erweitert und der Reisekomfort erhöht.
Umsetzungsstufe 1: Verdichtung des NachtTakts nach 1:00 Uhr
Maßnahme
Kostenrahmen
Erhöhung der Taktfrequenz von 60 auf 30 Minuten gemäß Ratsbeschluss vom
14.7.2011
Tabelle 8-1:
200
ca. 550.000 €
Maßnahmen und Kosten zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs, 1. Stufe, Stand 2011
Quelle: Planungsbüro VIA
Vgl. Ratsbeschluss vom 14.07.2011: Erste Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum „KVBNachtverkehr“ vom 26.05.2011 (Session Nr. 2362/2011).
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
230
8.1.2
Erweiterung des Nachtverkehrs – 2. Stufe
Aus der Analyse der Fahrgastnachfrage sowie aus den Anforderungen an ein attraktives Angebot im Nachtverkehr wurde nachstehendes Leitbild abgeleitet:
Leitbild zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs in Köln
Um die Attraktivität der Stadt Köln für verschiedene Bevölkerungsgruppen und deren Mobilitätsbedürfnisse auch zukünftig sicher zu stellen, soll der bewährte Nachtverkehr weiter entwickelt werden, insbesondere in den aufkommensstarken inneren
Bereichen der Stadt. Dabei gilt es, die Ansprüche der Nutzer und die Wirtschaftlichkeit des Nachtangebots abzuwägen.
Betriebliche Anforderungen, wie zum Beispiel Verkehrspausen für Wartungsarbeiten, sollen bei der Konzeption des Angebots berücksichtigt werden, um Beeinträchtigungen im nachfragestärkeren Tagesverkehr zu vermeiden.
Die Weiterentwicklung des Nachtverkehrs konzentriert sich daher auf eine Verdichtung der stark nachgefragten Angebote der Stadtbahnlinien am Wochenende und
vor Feiertagen. In der äußerst verkehrsschwachen Zeit unter der Woche soll zurzeit
kein durchgängiges Angebot vorgehalten werden, auch nicht durch ein zusätzliches
Busnetz nach den letzten Abfahrten um (zurzeit) 1:15 Uhr im Zentrum.
Das Nachtangebot soll für die Nutzer leicht verständlich sein. Die Linien werden
optimal miteinander verknüpft, so dass systematische Anschlüsse innerhalb des
Stadtbahnnetzes sichergestellt sind.
Stark nachgefragte Streckenäste sollen mindestens mit vier Fahrten pro Richtung
und Stunde bedient werden. Das Angebot ist so zu gestalten, dass zwischen zwei
Abfahrten maximal 20 Minuten liegen.
Im Anschluss erfolgt die Darstellung der strecken- und linienbezogenen Maßnahmen zum Ausbau des Nachtverkehrs, die auf einer detaillierten Nachfrageanalyse
beruhen und dem oben genannten Leitbild und den Anforderungen des Ratsbeschlusses vom 26.05.2011 entsprechen.
Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2012201 wurden als zweite Teilumsetzung des
Angebotskonzepts zum Nachtverkehr am 09.12.2012 die nachfolgend aufgeführten
Maßnahmen umgesetzt.
Angebotskonzept für den Zeitraum von 23:00 Uhr bis 1:00 Uhr
sonntags bis donnerstags
Als Leitmaßnahme wurde die Verstärkung der im gesamten Netz am intensivsten
nachgefragten Ost-West-Achse im Zuge der Linie 1 umgesetzt. Des Weiteren fanden Taktverdichtungen auf einzelnen, stark nachgefragten Linienabschnitten statt.
•
Linien 1 und 9 (Ost-West-Achse):
Auf Basis der Nachfrageanalyse erfolgt sonntags bis donnerstags eine Taktverdichtung zwischen Junkersdorf und Brück, um hier ein attraktiveres Angebot
herzustellen. Auf diesem Abschnitt werden zwei zusätzliche Fahrten je Richtung
und Stunde bis zur letzten Abfahrt um ca. 1:00 Uhr ab Neumarkt in den Fahrplan
201
Ratsbeschluss vom 28.06.2012: Zweite Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum "KVBNachtverkehr" vom 26.05.2011, Session-Nr. 0104/2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
231
eingefügt. Die Linie 1 wird auf den Relationen Junkersdorf – Bensberg202 sowie
Weiden – Brück jeweils im 30-Minuten-Takt bedient, so dass ein 15-MinutenTakt auf der Ost-West-Achse zwischen Junkersdorf und Brück entsteht. Dies
ermöglicht, dass die Linie 1 als Zu- und Abbringer zum Rendezvous am Neumarkt eingesetzt wird, wodurch die Konvoifahrten beseitigt und die Taktdichte
unter anderem im Streckenabschnitt Neumarkt bis Kalk erhöht werden. Die
Taktfolge der Linien 1 und 9 beträgt dort je Stunde 7/8 – 15 – 7/8 – 15 Minuten.
Zugleich wird die Wartezeit am Neumarkt reduziert.
Da im betrachteten Zeitraum die Anzahl derjenigen Fahrgäste der Linie 1 überwiegt, die über das Ziel Neumarkt hinaus fahren, kommt es für eine große
Mehrheit zu spürbaren Fahrzeitverkürzungen. Aufgrund der versetzten Fahrplanlagen kommt es allerdings für Umsteiger am Neumarkt von und zur Linie 1
zu leicht verlängerten Umsteigezeiten.
•
Linie 7 (Porz):
Aufgrund der stärkeren Nachfrage auf der Linie 7 in Richtung Poll und Westhoven zwischen ca. 23:00 Uhr und ca. 0:00 Uhr werden zwei Taktverdichter in
der Stunde 23 ab Neumarkt in Richtung Porz-Zündorf eingesetzt, so dass auch
auf diesem Streckenabschnitt in Lastrichtung 4 Fahrten je Stunde angeboten
werden.
•
Linie 15 (Ringstrecke, Neusser Straße):
Auf der Ringstrecke und der Neusser Straße werden die Verstärkerkurse der Linie 15, die nur am Wochenende nach ca. 23:00 Uhr verkehrten, auch während
der Woche zwischen ca. 23:00 Uhr und ca. 0:00 Uhr angeboten und somit zwei
zusätzliche Fahrtenpaare in den Fahrplan aufgenommen.
Mit diesen Maßnahmen wird auf allen stärker nachgefragten Linienabschnitten bis
ca. 0:00 Uhr sowie auf der am stärksten nachgefragten Ost-West-Achse bis ca.
1:00 Uhr eine Bedienung mit insgesamt vier Fahrten je Stunde im Spätverkehr angeboten, wobei durch Linienüberlagerungen zum Teil dichtere Takte entstehen.
Angebotskonzept für den Zeitraum nach 23:00 Uhr
am Wochenende und vor Feiertagen
Für das Wochenende und die Nächte vor Feiertagen nach 23:00 Uhr ist eine Verdichtung des Fahrplans auf den stark nachgefragten Relationen sinnvoll, sofern diese nicht ohnehin schon eine entsprechende Taktdichte aufweisen. Für diesen Zeitraum werden daher ebenfalls Taktverdichtungen bzw. Verstärkerfahrten in den
Fahrplan aufgenommen:
•
Linien 1 und 9 (Ost-West-Achse):
Die Linie 1 wird aufgrund der starken Nachfrage an Wochenenden und vor Feiertagen zwischen 23:00 und 4:00 Uhr analog zu den anderen Wochentagen
zwischen Junkersdorf und Brück auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet. Die Aussagen zum Rendezvous und zur Linienüberlagerung mit der Linie 9 gelten entsprechend.
•
Linien 3 und 4 (Venloer Straße):
Im ebenfalls gut nachgefragten Bereich Ehrenfeld/Venloer Straße wird durch
Überlagerung der Linien 3 und 4 bereits im Bestand ein nachfragegerechtes An-
202
Ein 30-Minuten-Takt bis Bensberg ist abhängig von der Bestellung des Rheinisch-Bergischen
Kreises.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
232
gebot vorgehalten. Durch Einhaltung der Fahrtenabstände von maximal 20 Minuten erfüllt das bestehende Angebot die Kriterien des Leitbilds.203
•
Linie 18 (Luxemburger Straße):
Eine Verstärkung der Linie 18 auf dem Klettenberger Ast erfolgt über eine Ableitung des derzeitigen Linienwechslers 18/16 über die Luxemburger Straße, der
bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 ab Barbarossaplatz zum Ubierring
verkehrte. Diese Verdichtung auf den südlichen Ringen ist nach ca. 23:00 Uhr
nicht mehr erforderlich, da das Angebot dort durch die verstärkte Linie 15 bereits
erweitert ist. Die Linie 18 verkehrt dann linienrein bis Klettenberg.
Auf der Strecke zwischen Weidenpesch und den südlichen Ringen verkehrt die Linie
15 bereits im 15-Minuten-Takt, so dass hier keine weiteren Angebotsverbesserungen notwendig sind.
Tabelle 8-2 fasst die vorgeschlagenen Maßnahmen zusammen und Abbildung 8-3
illustriert diese.
Umsetzungsstufe 2:
Zusatzleistungen zur Verstärkung des Grundangebots nach 23:00 Uhr
Linie Strecke
1
Zeitbereiche
Junkersdorf <> Brück
Fr/Sa
2 Fahrten
Täglich 23:00 Uhr – 0:00 Uhr (-paare)
pro Stunde
So-Do 23:00 Uhr – 0:00 Uhr
Neumarkt > Porz-Zündorf
15
Ubierring <> Weidenpesch
18
Barbarossaplatz <> Klettenberg Fr/Sa
Kosten Umsetzungsstufen 1 + 2
203
23:00 Uhr – 4:00 Uhr
So-Do 23:00 Uhr – 1:00 Uhr
7
Tabelle 8-2:
Zusätzliche
Kostenrahmen
Frequenz
ca. 400.000 €
23:00 Uhr – 1:00 Uhr
ca. 950.000 €
Maßnahmen und Kosten der Zusatzleistungen im Nachtverkehr,
Stand: 2012
Quelle: Planungsbüro VIA
Vor dem Fahrplanwechsel Dezember 2012 wurde das Kriterium in einer Richtung mit einem Abstand von 9/21 Minuten nicht ganz erreicht.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Abbildung 8-3:
233
Maßnahmen im Nachtverkehr nach 23:00 Uhr in der zweiten Teilumsetzung des Angebotskonzepts zum Nachtverkehr seit Dezember 2012
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
234
Abbildung 8-4:
8.1.3
Linien im Nacht-Takt, Stand Dezember 2014
Quelle: KVB AG
Sonstige Angebotsverbesserungen im Nachtverkehr
Im Zuge der Neukonzeption des Nachtverkehrs wurden weitere Angebotsverbesserungen vorgenommen, die bereits während der Aufstellung des Nahverkehrsplans
umgesetzt wurden. Diese betreffen eine Ausweitung des Stadtbahnverkehrs der
Linie 7 in Richtung Frechen sowie weitere Maßnahmen im Busbereich.
Nachtverkehr in Richtung Frechen
Auf Wunsch der Stadt Frechen und in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis verkehrt die Stadtbahnlinie 7 seit Dezember 2012 zwischen Neumarkt und Frechen in
den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen alle 60 Minuten zwischen ca. 2:00 Uhr und 4:00 Uhr ab Neumarkt. Auf Kölner
Stadtgebiet wird somit der Streckenabschnitt zwischen Aachener Straße/Gürtel und
Haus Vorst erstmals im Nachtverkehr befahren.
Um eine parallele Bedienung zum neuen Angebot der Stadtbahnlinie 7 zu vermeiden, entfallen die eher schwach nachgefragten Fahrten der Buslinie 136 um 3:00
Uhr und 4:00 Uhr ab Neumarkt.204 Die Abfahrten um ca. 1:00 und 2:00 Uhr wurden
aufgrund der eigenen hohen Verkehrsbedeutung im Zuge des nicht von der Linie 7
bedienten Bereichs der Dürener Straße beibehalten.
204
Vgl. Ratsbeschluss vom 28.06.2012: Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln. Nachtverkehr der
Stadtbahnlinie 7 zwischen Köln und Frechen (Session Nr. 2101/2012).
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
235
Maßnahmen im Busbereich
Im Rahmen der Überprüfung des Nachtverkehrs wurden sämtliche Stadtteile im
Hinblick auf ihre nächtliche Anbindung an die Innenstadt untersucht. Dabei wurden
zwei Standards definiert:
1.
„Standardanschluss“: Alle Stadtteile sollen täglich aus der Innenstadt bis ca.
0:00 Uhr (Abfahrt Innenstadt) erreichbar sein.205
2.
„Komfortanschluss“: Größere Stadtteile ab 5.000 Einwohnern sollen in den
Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen
aus der Innenstadt bis ca. 1:00 Uhr (Abfahrt Innenstadt) erreichbar sein.
Alle Stadtteile mit Stadtbahnanschluss erfüllen diese Kriterien. Die Stadtteile Lövenich, Volkhoven, Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven, Gremberghoven und Wahn
sind über die S-Bahn-Anbindung entsprechend der Kriterien für den Standard- bzw.
Komfortanschluss erschlossen. Die Stadtteile Meschenich. Rondorf, Widdersdorf
und Worringen haben einen Standard- und Komfortanschluss über die bestehende
Busverbindung.
Die bei dieser Prüfung identifizierten Schwachstellen im Hinblick auf den Standardanschluss im Busbereich wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 mit Hilfe
folgender Maßnahmen beseitigt:
•
Verbesserung der nächtlichen Anbindung von Weiß und Sürth: Ausweitung der
Betriebszeiten bis ca. 1:00 Uhr durch Verschiebung der letzten Fahrt der Buslinie 131 ab Rodenkirchen um eine halbe Stunde nach hinten mit zusätzlicher
Anschlussoptimierung
•
Verbesserung der nächtlichen Anbindung von Deckstein und Teilen Lindenthals
durch eine zusätzliche Spätfahrt der Buslinie 146 ab Neumarkt in Richtung
Deckstein um 0:30 Uhr
•
Verbesserung der nächtlichen Anbindung von Immendorf durch eine zusätzliche
Abfahrt der AST-Linie 183 ab der Haltestelle „Godorf Bf“ (Anschluss Stadtbahnlinie 16) in Richtung Immendorf und Meschenich
Für nachstehende Stadtteile soll die Machbarkeit zur Herstellung eines Komfortanschlusses noch überprüft werden: Eil, Esch/Auweiler, Grengel, Humboldt/Gremberg,
Neubrück, Pesch, Raderberg, Urbach, Wahnheide, Weiß und Weiler.
8.1.4
Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn
Aufgrund der verspäteten vollständigen Inbetriebnahme der 1. Baustufe der NordSüd Stadtbahn hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die fertig gestellten Abschnitte bereits vorzeitig in Betrieb zu nehmen206. Die einzelnen Abschnitte sind im
Folgenden dargestellt. Der nördliche Teilabschnitt wurde bereits während der Erstellung des 3. Nahverkehrsplans in zwei Stufen in Betrieb genommen. Die Teilinbetriebnahme des südlichen Abschnittes erfolgte im Dezember 2015.
205
Eine Ausnahme bildet der Stadtteil Hahnwald, in dem aufgrund des nicht vorhandenen ÖPNVPotenzials und der äußerst geringen, unterdurchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 0,9 Einwohnern pro 1.000 m2 bebauter Fläche kein Handlungsbedarf besteht.
206
Vgl. Ratsbeschluss zur nördlichen Teilinbetriebnahme vom 07.10.2010 (Session Nr. 3680/2010),
Ratsbeschluss zur südlichen Teilinbetriebnahme vom 30.04.2013 (Session Nr. AN/0575/2013).
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
236
Vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn
Linie
Maßnahme
Zeitpunkt
5
Nördliche Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn, 1. Stufe: Die Stadtbahnlinie 5 verkehrt ab „Dom/Hbf“ bis zur neuen
Endhaltestelle „Rathaus“.
Dezember 2012
5
Nördliche Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn, 2. Stufe: Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 von der Haltestelle „Rathaus“ bis zur Haltestelle „Heumarkt“.
Dezember 2013
17
Südliche Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn: Einführung einer neuen Linie 17 zwischen Severinstraße und Bf.
Rodenkirchen; Weiterführung bis Bf. Sürth mit 6 Fahrten am
Tag in der HVZ
Dezember 2015
Tabelle 8-3: Vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn, Stand 12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
8.1.5
Stadtbahnnetz 2016
Das derzeitige Stadtbahnnetz bildet das Rückgrat des Kölner ÖPNV-Systems und
sollte im Hinblick auf die wachsende Nachfrage sowie die prognostizierte demografische und siedlungsstrukturelle Entwicklung in Köln weiterentwickelt und ausgebaut
werden. Es wird auf Kölner Stadtgebiet ergänzt durch das Netz des regional ausgerichteten Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und bildet mit diesem ein dichtes
Geflecht mit einer Vielzahl von Haltestellen.
Abbildung 8-5:
Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner
Stadtgebiet, Fahrplanjahr 2016
Quelle: KVB AG
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.2
237
Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots
Da der Ausbau des Netzes nur mittel- bis langfristig möglich ist, werden im Nahverkehrsplan neben den aktuellen auch die perspektivischen Maßnahmen dargestellt,
deren Realisierungszeitpunkt derzeit noch nicht absehbar ist.
Das größte Kölner Infrastrukturprojekt im Stadtbahnbau ist die Nord-Süd Stadtbahn.
Infolge des Unglücks am Waidmarkt verzögert sich die vollständige Fertigstellung
der 1. Baustufe, ursprünglich für 2011 geplant, bis voraussichtlich 2022/23.
8.2.1
Zukünftige Erweiterungen des Stadtbahnnetzes
Die laufenden sowie mittel- bis langfristig geplanten bzw. angedachten Stadtbahnausbaumaßnahmen sind im Folgenden dargestellt. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zu Netzerweiterungen sowie um Vorhaben zur Weiterentwicklung einer
barrierefreien Haltestelleninfrastruktur.
Tabelle 8-4 und Abbildung 8-6 geben einen Überblick über geplante Erweiterungen
im Stadtbahnnetz. Die mittelfristig vorgesehenen Ausbaumaßnahmen (siehe nachfolgende Tabelle) wurden zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW angemeldet.
Netzerweiterungen im Bau
Linie
Maßnahme / Streckenabschnitt
Geplanter Realisierungszeitpunkt
5
Nord-Süd Stadtbahn, 1. Baustufe: Fertigstellung der unterirdischen Strecke zwischen den Haltestellen „Heumarkt“ und „Severinstraße (Lückenschluss)“ sowie Abzweig „Bonner Wall“ – „Marktstraße“
2022/2023207
16
Nord-Süd Stadtbahn, 2. Baustufe: Anbindung an das
Rheinufer ab Haltestelle „Bonner Wall“ zur bestehenden
Haltestelle „Schönhauser Straße“
Dezember 2015 (vgl.
südliche Teilinbetriebnahme)
Netzerweiterungen verbindlich geplant
Linie
207
Maßnahme / Streckenabschnitt
Geplanter Realisierungszeitpunkt
3
Stadtbahnverlängerung „Bocklemünd/Mengenich“, 2.
Baustufe: Verlängerung der Linie 3 von der Haltestelle
„Ollenhauerring“ bis zur neuen Endhaltestelle in Höhe
Schumacherring.
2016
5
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe: Bau der oberirdischen
Strecke in der Bonner Straße ab der Haltestelle „Marktstraße“ bis zur Haltestelle „Arnoldshöhe“ am Verteilerkreis
2019
Abhängig u.a. vom Beweissicherungsverfahren an der Unglücksstelle Waidmarkt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
238
Netzerweiterungen mittelfristig vorgesehen
Linie
Maßnahme / Streckenabschnitt
1
Stadtbahnanbindung des Stadtteils Neubrück (im Zusammenhang mit Kapazitätserweiterung der O-W-Achse zum Betrieb mit Langzügen, siehe 8.6)
7
Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 rechtsrheinisch ab der heutigen Endhaltestelle
„Zündorf“ an der Wahner Straße bis zur Ranzeler Straße
13
Linksrheinische Gürtelverlängerung ab der heutigen Endhaltestelle „Sülzgürtel“ bis
Bayenthalgürtel mit Verknüpfung zur Nord-Süd Stadtbahn; Verlängerung bis
Rheinufer angedacht
N.N.
Stadtbahnanbindung Stammheim/Flittard (ab der Haltestelle „Keupstraße“) mit
Bypass Mülheim-Süd zwischen „Wiener Platz“ und Haltestelle „Kölnmesse“
5
Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord ab
(= 4. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn)
Haltestelle „Arnoldshöhe“
1/4
Stadtbahnanbindung Widdersdorf: Planung von zwei alternativen Trassenvarianten
ausgehend ab „Bocklemünd“ bzw. „Weiden West“; ggfs. Verlängerung bis PulheimBrauweiler zu prüfen
13
Rechtsrheinische Gürtelverlängerung ab „Bahnhof Mülheim“ über Frankfurter Straße bis Haltestelle „Ostheim“ bzw. bis S-Bahn-Haltepunkt „Frankfurter Straße“
Netzerweiterungen langfristig angedacht (Trassenfreihaltung)
Linie
Maßnahme / Streckenabschnitt
5
Stadtbahnanbindung Pesch, Esch/Auweiler ab Alter Escher Straße und mit Anbindung Bahnhof Longerich: Freihaltung von zwei Trassenvarianten208
12
Stadtbahnanbindung Kasselberg, Rheinkassel, Langel und GE-Gebiet Feldkassel
ab heutiger Endhaltestelle „Merkenich“
7
Weitere Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 ab Zündorf, Ranzeler Straße bis PorzLangel bzw. Niederkassel
Tabelle 8-4:
Geplante Erweiterungen des Stadtbahnnetzes Köln,
12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stand
Die folgende Abbildung zeigt die geplanten Vorhaben im Kölner Stadtbahnnetz im
Überblick.
208
Weitere Trassenvarianten zur Anbindung von Esch/Auweiler werden von der Stadt Köln geprüft.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Abbildung 8-6:
239
Planungsvorhaben im Kölner Stadtbahnnetz, Stand 12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Geplante bzw. angedachte Netzerweiterungen außerhalb Kölns
Ergänzend zu den oben genannten Netzerweiterungen auf Kölner Stadtgebiet besteht auch in den angrenzenden Kölner Umlandgemeinden und Kreisen der Wunsch
nach einer direkten Anbindung an das Kölner Stadtbahnnetz. Entsprechend wurden
von diesen Aufgabenträgern die nachfolgend aufgelisteten Stadtbahnmaßnahmen
zum ÖPNV Bedarfsplan 2017 des Landes NRW angemeldet:
•
Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in mehreren Bauabschnitten eine Verlängerung der Linie 1 von der heutigen Endhaltestelle Bensberg über Herkenrath bis
Kürten-Spitze an.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
240
•
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rheinisch-Bergischen
Kreis haben eine Verlängerung der Linie 3 bzw. 18 über den heutigen Endpunkt
Thielenbruch hinaus nach Bergisch Gladbach beantragt.
•
Die Stadt Leverkusen befürwortet eine Verlängerung der Linie 4 über Schlebusch hinaus bis zum Klinikum Schlebusch. Die Fraktionen CDU und Bündnis
90/Die Grünen im Rheinisch-Bergischen Kreis regen darüber hinaus eine weitere Verlängerung der Linie 4 in den Rheinisch-Bergischen Kreis an.
•
Im Falle der Anbindung Widdersdorfs durch die Stadtbahnlinie 4 streben die
Stadt Pulheim und der Rhein-Erft-Kreis eine weitere Verlängerung nach Pulheim-Brauweiler an. Alternativ wäre auch ein Abzweig der Linie 1 ab Widdersdorf denkbar.
•
Sofern die neue rechtsrheinische Stadtbahnlinie nach Stammheim/Flittard realisiert wird, möchte die Stadt Leverkusen diese anschließend über den Chempark
hinaus ggfs. bis nach Leverkusen-Opladen verlängern.
•
Auf dem Gebiet der Stadt Hürth ist eine Zweigstrecke ab der Haltestelle „HürthHermülheim“ der Stadtbahnlinie 18 bis zum Endpunkt „Hürth Mitte/ZOB“ geplant.
•
Auf Frechener Stadtgebiet ist eine Trasse für die Verlängerung der Linie 7 von
Frechen-Benzelrath in den neuen Stadtteil Grube Carl gesichert.
•
Durch Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 rechtsrheinisch über Köln-Langel hinaus könnte die Stadt Niederkassel an das Stadtbahnnetz angebunden werden.
Alternativ schägt der Rhein-Sieg-Kreis eine Anbindung über eine neu zu bauende Rheinbrücke in Höhe Köln-Godorf an die Trasse der Linie 16 vor.
8.2.2
Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz
Zur besseren Verknüpfung mit dem Regionalverkehr und zur Optimierung der Erschließung neuerer städtebaulicher Entwicklungsgebiete sind zurzeit vier Haltestellenneubauten angedacht, deren Machbarkeit geprüft werden soll.
Haltestelle
Linie
Anmerkungen
Luxemburger Straße/
Bahnhof Köln Süd
18
Nur zusammen mit der Aufweitung der Bahnbrücke im Zuge
der Brückenerneuerung durch die Bahn AG; evtl. Wegfall
der Haltestelle Eifelwall; weiterer Untersuchungsbedarf
Niehler Straße/Gürtel
13
Machbarkeitsstudie evtl. im Rahmen der Planfeststellung
Gürtelstrecke; Haltestelle könnte u.a. neues Wohngebiet
„Em Parkveedel“ erschließen
Boltensternstraße/
Gürtel
13
Planung im Zusammenhang mit Haltestelle Slabystraße
(Nord), die dann aufgegeben würde; Machbarkeitsstudie
evtl. im Rahmen der Planfeststellung Gürtelstrecke
Severinsbrücke/
Rheinauhafen
3/4
statischer Nachweis schwierig; hohe Investitionskosten
Tabelle 8-5:
Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden
Stand 12/2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Netz,
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.2.3
241
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen
Für einen barrierefrei nutzbaren ÖPNV sind auf Seiten der Infrastruktur die Bahnsteige für einen niveaugleichen Ein-/Ausstieg anzupassen. Im Niederflursystem
müssen die Bahnsteige eine Höhe von 35 cm, im Hochflurssystem von 90 cm über
Schienenoberkante aufweisen. Wo noch nicht geschehen, ist eine entsprechende
Nachrüstung erforderlich. Bei den Haltestellen im U- und Hochbahnsystem sind
darüber hinaus Aufzüge von der Straßen- zur Bahnsteigebene für einen barrierefreien Zugang notwendig.
Gemäß PBefG sind im Nahverkehrsplan „… die Belange der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“209
Für den Stadtbahnbereich bedeutet dies,
•
die noch verbliebenen nicht barrierefreien Bahnsteige an das Einstiegsniveau
der eingesetzten Fahrzeuge unter Berücksichtigung eines geringen Abstands
von Fahrzeug und Bahnsteigkante anzupassen;
•
die Nachrüstung der Haltestellen mit Aufzügen oder Rampen zu vervollständigen;
•
die Zuwegung zu den Bahnsteigen stufenlos zu gestalten;
•
Akustische Orientierungshilfen für Fahrgäste mit eingeschränktem Sehvermögen vorzusehen wie zum Beispiel Zugansagen auf den Bahnsteigen;
•
taktile Orientierungshilfen für blinde Menschen wie zum Beispiel Bodenindikatoren auf den Bahnsteigen;
•
optische Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen wie z.B. kontrastreiche
Gestaltung
•
gut sichtbare, eindeutige und einfach verständliche Beschilderung und Leitsysteme.
Mit den bereit stehenden personellen Ressourcen und den begrenzten Fördermittelkontingenten lässt sich die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV
bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen. Es muss eine Priorisierung nach den bedeutsamsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit
an allen Stadtbahnhaltestellen nach und nach herzustellen.
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat daher am 27.09.2011 nach Vorberatung
in den Bezirksvertretungen eine Prioritätenliste beschlossen, in der Bahnsteiganhebungen und Nachrüstungen mit Aufzügen festgeschrieben werden.210 Die jeweilige
Rangfolge ergibt sich zunächst aus den Fahrgastzahlen an den einzelnen Haltestellen, wobei in einem zweiten Schritt weitere inhaltliche und technische Aspekte in die
Bewertung einbezogen wurden. Die von der Stadt Köln erstellte Prioritätenliste wurde mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Behinderten- und Seniorenverbänden sowie der Behindertenbeauftragten abgestimmt. Die folgenden, in der ursprünglichen
Liste enthaltenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich bereits fertiggestellt (Stand
2015):
•
Breslauer Platz/Hbf
•
Bahnhof Deutz/Messe
209
PBefG § 8 Abs. 3.
210
Vgl. Beschlussvorlage Verkehrsausschuss 27.09.2011 (Session Nr. 1479/2011).
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
242
•
Neusser Straße/Gürtel
•
Margaretastraße
•
Amsterdamer Straße/Gürtel
•
Severinstraße (Linie 3/4)
•
Liebigstraße
•
Gutenbergstraße
Die folgende Tabelle zeigt, in welcher Reihenfolge die weiteren Haltestellen gemäß
der fortgeschriebenen Prioritätenliste umgebaut werden sollen. Demnach ist beabsichtigt, die 12 wichtigsten Haltestellen von den aktuell noch 26 nicht barrierefrei
ausgebauten Stadtbahnhaltestellen bis 2022 barrierefrei umzubauen.
(Anmerkung: Die nachfolgende Prioritätenliste befindet sich zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch in der politischen Beratung.)
Umsetzungsreife Maßnahmen
Haltestelle
BahnAnhebung
steighöhe Bahnsteig
Nachrüstung Anmerkungen
Aufzug
Kalk Post
35
x
Baubeginn 1. Quartal 2016
Vingst
35
x
Baubeschluss liegt vor; Baubeginn bei gesicherter Finanzierung ab Ende 2016
Laufende Planungen
Barbarossaplatz
(Linie 16, 18)
35
x
Vorplanung vorhanden. Städtebauliches Gesamtkonzept
in Bearbeitung
Nußbaumerstraße
(Linie 5, 13)
35
x
Planungsbeschluss des Rats
vom 13.12.2007
Subbelrather Straße/
Gürtel (Linie 5, 13)
35
x
Planungsbeschluss des Rats
vom 13.12.2007
Lohsestraße
35
x
Planungsbeschluss des Rats
vom 12.11.2015
weitere Planungsvorhaben (Realisierung bis 2022)
Friesenplatz
35/90
x
Venloer Straße/Gürtel
35
x
Deutz Technische
Hochschule
35
Aachener Straße/
Gürtel (Linie 13)
35
Geldernstraße/
Parkgürtel
90
x
Fuldaer Straße
35
x
x
x
barrierefreie Anbindung des
Hochschulstandorts
Niederflur- und Hochbahnsteig notwendig (Linie 7, 13)
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
243
weitere Planungsvorhaben (Realisierung nach 2022)
Haltestelle
BahnAnhebung
steighöhe Bahnsteig
Nachrüstung Anmerkungen
Aufzug
Reichenspergerplatz
35
x
Dürener Straße/Gürtel
(Linie 13)
35
x
Gleueler Straße/
Gürtel
35
x
Weinsbergstraße/
Gürtel
35
x
Euskirchener Straße
35
x
Zülpicher Straße/
Gürtel
35
x
Oskar-Jäger-Straße/
Gürtel
35
x
Berrenrather Straße/
Gürtel
35
x
Wüllnerstraße
(Linie 13)
35
x
Escher Straße
90
Appellhofplatz
(Linie 5)
35
x
x
Slabystraße Nord
(Linie 13)
35
x
x
Slabystraße Süd
(Linie 18)
35
x
x
Longerich Friedhof
Tabelle 8-6:
x
Niederflur- und Hochbahnsteig notwendig (Linie 7, 13)
Niederflurbahnsteig für Umleitung Linie 9 weiterhin erforderlich
Niederflur- und Hochbahnsteig notwendig (Linie 7, 13)
x
Rückbau der
notwendig
Gleisschleife
Prioritätenliste Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen,
Stand 2016
Quelle: Stadt Köln, Amt für Brücken und Stadtbahnbau
244
8.2.4
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Umrüstung und Ergänzung des Stadtbahn-Fuhrparks
Der Stadtbahn-Fuhrpark wird von den Kölner Verkehrsbetrieben unter Berücksichtigung des Verschleißzustandes und der erforderlichen Transportkapazitäten systematisch weitentwickelt.
Die 28 Hochflurfahrzeuge der Serie 2100 mit Baujahr 1984 und 1985 (Zweite Generation B-Wagen) werden für eine Nutzungsdauer von weiteren 30 Jahren umfangreich saniert, da die Fahrzeugsubstanz noch sehr gut ist und somit die Modernisierung eine kostengünstige Alternative zur Neubeschaffung von Fahrzeugen darstellt.
Ursprünglich war die Nutzungsdauer für 30 Jahre geplant, also etwa bis 2014/2015.
Die neu entstehende Serie 2400 wird äußerlich an die Fahrzeuge der Serie K5000
sowie K5200 angeglichen. Im Innenbereich wird durch den Verzicht auf eine von
zwei Fahrerkabinen die Kapazität erhöht und durch den Ausbau einiger Sitze ein
Mehrzweckbereich geschaffen.
Die 12 nicht mehr zu modernisierenden Fahrzeuge der Serie 2200 müssen spätestens im Jahr 2020 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden. Weitere 4 Fahrzeuge
werden als Ersatz für die restlichen Fahrzeuge der Serie 2000 sowie 4 weitere
Fahrzeuge für Linienverdichtungen benötigt. Bereits 2014 wurden daher 20 neue
Hochflur-Stadtbahnwagen bestellt, die in den nächsten Jahren ausgeliefert werden.
Während in die Neubeschaffung bzw. in die Generalüberholung von Stadtbahnen
jeweils die neuesten Standards und Erkenntnisse einfließen können, muss der
Fahrzeugbestand im Rahmen der technischen Möglichkeiten an die gestiegenen
Anforderungen insbesondere der Barrierefreiheit angepasst werden.
Zwischen der Bahnsteigkante und der Türschwelle des Wagenkastens kann in Abhängigkeit von der Fahrzeugbesetzung und dem Wartungszustand eine Höhendifferenz auftreten, die zur Gewährleistung der Barrierefreiheit möglichst klein gehalten
werden muss. Dazu können bisher waagerecht eingebaute Trittstufeneinheiten
schräg eingebaut werden, wenn der Fahrzeugaufbau dieses zulässt. Die ersten
Versuche hierzu wurden mit den Behindertenverbänden und der Technischen Aufsichtsbehörde abgestimmt und für praktikabel befunden.
Der weitere Schrägeinbau von Trittstufen in der Hochflurfahrzeugflotte erfolgt kontinuierlich im Rahmen der Hauptuntersuchung der jeweiligen Fahrzeuge. Bei der
Terminierung der Umrüstung ist zu berücksichtigen, dass immer genügend Fahrzeuge für den täglichen Betrieb einsatzbereit sein müssen – auch für den Fall, dass
Fahrzeuge in Folge von Unfällen oder technischen Störungen unerwartet aus dem
Verkehr gezogen werden. Der Umbau soll 2022 abgeschlossen sein.
Zusätzlich wurde bei der Stadtbahn erfolgreich die Spaltmaßüberbrückungskante
eingeführt, die dazu beiträgt, den verbleibenden Spalt zwischen Bahnsteigkante und
Türschwelle weiter zu verringern. Hiermit werden alle Stadtbahnwagen, bei denen
dies technisch möglich ist, ausgestattet.
Ein weiteres Thema ist die Schaffung von Mehrzweckbereichen in den Hochflurbahnen durch Entfernen von Sitzen und Einbau von Geländern. Die Ausführung der
Geländer ist zukünftig verstärkt darauf abzustimmen, dass Rollstühle in diesem Bereich kippsicher abgestellt werden können. Die Schaffung der Mehrzweckbereiche
soll bis 2022 abgeschlossen werden.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.3
245
Weiterentwicklung des Busangebots und des Angebots an flexiblen
Bedienungsformen
Das Kölner Busnetz wird im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung kontinuierlich überprüft und bei Bedarf nachfragegerecht angepasst. Das Vorgehen hat sich
bewährt und wird auch in Zukunft fortgesetzt. Im Gegensatz zum Stadtbahnbereich
sind Anpassungen im Busnetz grundsätzlich flexibler und kurzfristiger möglich.
Der Aufgabenträger Stadt Köln wird das Busliniennetz in der folgenden Reihenfolge
überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorschlagen:
•
Rechtsrheinisch Süd
•
Linksrheinisch Nord
•
Rechtsrheinisch Nord
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt der Feinerschließung
von Siedlungsbereichen durch Buslinien perspektivisch eine höhere Bedeutung zu.
Zur Ergänzung des Busnetzes bieten sich im Bedarfsfall die flexiblen Bedienungsformen TaxiBus211 und Anruf-Sammel-Taxi (AST) an. In Gebieten mit einer hohen
absoluten Anzahl von Senioren könnte die Zugänglichkeit zum ÖPNV verstärkt über
geänderte Bussysteme oder flexible Bedienungsformen sichergestellt werden. Dies
trifft insbesondere auf solche Fälle zu, in denen Buslinien nicht oder nicht wirtschaftlich im bestehenden Liniennetz zum Beispiel durch zusätzliche Haltestellen oder
Modifikationen des Linienwegs zur Feinerschließung eingesetzt werden können.
Die in Frage kommenden Gebiete sollen zukünftig vertiefend untersucht werden. Es
soll ein Systemvorschlag entwickelt werden, der ein Bedienungskonzept enthält und
sich nach Möglichkeit auf das gesamte Kölner Stadtgebiet anwenden lässt (siehe
Kapitel 6.1.2).
8.3.1
Linienführung und Fahrplanangebot
Linienführungen und das Fahrplanangebot werden auf der Basis von regelmäßig
durchgeführten Fahrgastzählungen – z.T. auch unabhängig von den teilräumlichen
Busnetzplanungen – bei Bedarf überprüft und ggf. optimiert. Tabelle 8-7 zeigt beispielhaft die Linienänderungen im Busnetz seit 2012.
Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird im Regelfall nach ein bis anderthalb Jahren überprüft, um Schlussfolgerungen für eine dauerhaft effiziente Ausgestaltung des ÖPNV-Netzes zu ziehen. So hat die Überprüfung der neu gestalteten
Buslinie 142 („Uni-Buslinie“) ergeben, dass Nachfragespitzen ausschließlich im
Zweistundenraster während Vorlesungszeiten in der Universität auftreten. Aus diesem Grund wurde die Kapazität nachfragegerecht mit gezielt eingesetzten Verstärkerfahrten ausgeweitet.
Ebenso wurde die Umstrukturierung der Buslinien 163 und 164 mit dem Ergebnis
evaluiert, dass die derzeit angebotene Taktfolge nachfragegerecht ist und beibehalten wird. Das Abendangebot wurde aufgrund von Fahrgastzählungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 auf der Linie 164 verdichtet.
Die im Zuge der Umstrukturierung des Angebots auf der Buslinie 135 eingesetzten
Schülerfahrten zwischen Meschenich und Hahnwald wurden mangels Nachfrage im
Dezember 2012 wieder eingestellt.
211
Der Begriff „TaxiBus“ ersetzt analog zur VRS-weiten Verwendung seit Dezember 2012 den Begriff „RufBus“.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
246
Linienänderungen im Busnetz
Linie
150
Maßnahme
Zeitpunkt
Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2012 Verlängerung der
Buslinie 150 über „Bahnhof Deutz/Messe“ in den Bereich
Kalk West/Odysseum sowie Dillenburger Straße212:
Dezember
2012
Verlängerung über die bisherige Endhaltestelle „Bf
Deutz/Messe“ hinaus über die Haltestellen „Gummersbacher Str.“ (neu), „Corintostr.“ (neu, am Odysseum), „WalterPauli-Ring“ (Verbindung Linie 159), „Kalk Post“ (Verbindung Linien 1, 9 und 159), „Kalk Karree“ (neu), „ChristianSünner-Str.“ (neu) und „Heinrich-Bützler-Straße“ (neu,
Endhaltestelle). Hierdurch wird das Wohn- und Gewerbegebiet auf dem ehemaligen CFK-Gelände in Kalk erschlossen. Betriebszeiten auf dem gesamten Linienabschnitt:
213
6:00 Uhr bis 23:30 Uhr im 30-Minuten-Takt
RufBus
188
Einstellung des Betriebs der RufBus-Linie 188 „Bahnhof
Deutz/LANXESS arena“ – „Gebrüder-Coblenz-Straße“ aufgrund sehr geringer Nachfrage
Dezember
2012
AST 184
Einführung einer neuen AST-Linie zur Bedienung des Lentparks
Februar 2013
AST 188
Einführung einer neuen AST-Linie zur Bedienung des Gut
Leidenhausen
Mai 2013
106/132/133
Neustrukturierung der Linienführung zwischen „Chlodwigplatz“ und „Heumarkt“ bzw. „Breslauer Platz/Hbf“
Dezember
2013
120
Verlängerung bis zur Haltestelle „Blumenberg S-Bahn“,
Busanbindung des Stadtteils Blumenberg
Dezember
2013
Tabelle 8-7:
8.3.2
Linienänderungen im Busnetz seit 2012, geordnet nach Realisierungszeitpunkt, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
Haltestelleninfrastruktur
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde die Prioritätenliste für
den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen aktualisiert. Entsprechend der bisherigen Vorgehensweise legt die Prioritätenliste den linienweisen Ausbau der Haltestellen fest. Die Ausbaumaßnahmen werden entsprechend der Reihung in Tabelle
8-8 umgesetzt. Linien mit größtenteils gemeinsam bedienten Haltestellen sind dabei
zusammengefasst dargestellt.
Gemäß PBefG sind im Nahverkehrsplan „… die Belange der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“214 Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den
Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltestellen mit 18 cm hohen Bor212
Beschlussvorlage Session-Nr. 1370/2012, Rat 28.06.2012.
213
Zum Zeitpunkt der Analyse verkehrt die Linie 150 zwischen ca. 9:00 Uhr und 23:00 Uhr zwischen
Bahnhof Deutz/LANXESS arena und Claudius Therme alle 30 Minuten.
214
PBefG §8 Abs. 3.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
247
den und Bodenindikatoren hergestellt, die vom Bus geradlinig angefahren werden
können. Bis zum Jahr 2022 ist die Zielbestimmung des PBefG, die den komplett
barrierefreien Umbau aller Haltestellen betreffen würde, mit den bereit stehenden
personellen Ressourcen und den begrenzten Fördermittelkontingenten jedoch nicht
realisierbar. Den von der Novelle des PBefG erzeugten zusätzlichen Finanzbedarf
für die Herstellung eines barrierefreien ÖPNV kann die Stadt Köln aus eigener Kraft
nicht aufbringen. Bund und Länder tragen eine politische Mitverantwortung für die
Umsetzung der im PBefG vorgegebenen Zielbestimmung und sind insoweit aufgefordert, für eine angemessene Finanzausstattung der Aufgabenträger Sorge zu tragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der steigende Finanzierungsbedarf nicht
nur durch die Umsetzung des hier vorgestellten Ausbauprogramms generiert wird,
sondern auch durch die zukünftige Instandhaltung der Haltestelleninfrastruktur (z.B.
Erneuerung der Busborde und Bodenindikatoren).
In der Prioritätenliste ist daher eine Priorisierung nach den bedeutsamsten Maßnahmen vorgenommen worden, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Für einen möglichst effektiven Ressourceneinsatz wurden zunächst nur Haltestellen mit mindestens 50 Ein- und Aussteigern
pro Tag berücksichtigt. Damit sind alle 479 noch nicht barrierefrei ausgebauten
Bushaltestellen mit mehr als 50 Ein- und Aussteigern in der neuen Prioritätenliste
enthalten. Die Sortierung der Liste ergibt sich durch die Gesamtanzahl an Fahrgästen bezogen auf die Anzahl der Haltestellen im Linienverlauf. Somit sind die Linien
nach ihrer Bedeutung priorisiert. Haltestellen mit einem besonderen sensiblen Umfeld (z.B. Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, soziale Einrichtungen für Menschen
mit Behinderungen, Friedhöfe) werden unabhängig von den tatsächlichen Fahrgastzahlen im Rahmen der linienweisen Bearbeitung ausgebaut.
Bis 2022 werden die Haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und
140 in Angriff genommen. Die Haltestellen an den übrigen 24 Linien können somit
absehbar erst ab 2022 umgebaut werden. Dies betrifft ebenso die Bushaltestellen,
die weniger als 50 Ein- und Aussteiger aufweisen. Verschiebungen in der Prioritätensetzung können sich im Rahmen von vorgezogenen Haltestellenumbauten zur
Mobilitätssicherung schutzbedürftiger Fahrgastgruppen ebenso ergeben wie infolge
weitergehender bzw. grundlegender Straßenumbauten.
Rangfolge
Linie
Anzahl
auszubauender
Haltestellen
Barrierefreier Ausbau bis 2022:
127
1
157
2
133215
3
160
4
147
5
216
120
6
140
7
21
29
3
20
13
21
36
Ein- und Aussteiger
(Mittelwert je
Haltestelle)
657
601
515
460
437
411
397
215
Bezieht sich nur auf den nördlichen Linienabschnitt „Chlodwigplatz“ – „Breslauer Platz/Hbf. Bis
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurde dieser Linienast von der Buslinie 106 bedient.
216
Für die Haltestelle „Kallbergstraße“ liegen noch keine Daten vor.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
248
Rangfolge
Linie
Anzahl
auszubauender
Haltestellen
Barrierefreier Ausbau ab 2022:
155
8
141/143
9
145/149217
10
121
11
126
12
154
13
125
14
130
15
131
16
161
17
122
18
162
19
139
20
135
21
164
22
142218
23
163
24
156
25
150219
26
144
27
138220
28
153221
158222
190223
-
Tabelle 8-8:
19
40
10
33
19
24
20
28
31
7
12
16
14
15
10
11
2
3
8
6
1
1
2
4
Ein- und Aussteiger
(Mittelwert je
Haltestelle)
378
369
368
313
289
287
266
264
252
251
249
248
206
198
195
161
157
142
133
110
89
-
Prioritätenliste zum linienbezogenen barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen, Stand 2014
Quelle: KVB AG
Haltestellen, die ausschließlich von den Buslinien 158 und 190 angefahren werden,
sind nicht in der Bewertung enthalten, da auf diesen Linien zum Zeitpunkt der Ana217
Die Haltestellen im Neubaugebiet Widdersdorf Süd werden durch den Erschließungsträger als
barrierefreie Buskaps ausgebaut. Somit sind auch die ausschließlich von der Linie 149 (und 962)
bedienten Haltestellen bereits ausgebaut oder werden zeitnah ausgebaut. Für die Haltestelle
„Curt-Stenvert-Bogen“ liegen noch keine Daten vor.
218
Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 142 ab der Haltestelle Universitätsstraße in Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden vorrangig ausgebaut. Die Finanzierung soll
aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen.
219
Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 150 ab der Haltestelle
Gummersbacher Straße in Fahrtrichtung Kalk werden vorrangig ausgebaut. Die Finanzierung soll
aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen.
220
Für die Haltestellen „GVZ Süd“ und „Am Eifeltor“ liegen noch keine Daten vor.
221
Neue Haltestelle „Lüderichstraße“ nicht ausgebaut; Nachfrage noch nicht erhoben.
222
Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben.
223
Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
249
lyse noch keine Nachfrageerhebung durchgeführt wurde und sich gegebenenfalls
noch Änderungen in der Linienführung ergeben können. Daher kann eine Einsortierung in die Prioritätenliste noch nicht erfolgen.
8.3.3
Busbeschleunigung
Zusätzlich zu den in Kapitel 5.2.3 beschriebenen, bereits vorhandenen Busbeschleunigungsmaßnahmen ist eine Prüfung, ob eine Ausweitung im bestehenden
Liniennetz erfolgen kann, vorgenommen worden. Der Umsetzung etwaiger Maßnahmen steht eine Reihe von Hindernissen entgegen, zum Beispiel zu enge Straßenquerschnitte oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Hauptverkehrs- bzw.
Ausfallstraßen. Des Weiteren ist aufgrund hoher Umbaukosten eine Ausweitung der
Busbeschleunigungsmaßnahmen nur bei Linienverkehr mit hohen Fahrzeugfolgen
(mindestens 10-Minuten-Takt) angemessen.
Grundsätzlich stabilisiert eine Busbeschleunigungsmaßnahme den Betriebsablauf,
so dass die Einhaltung des Fahrplans und somit die Pünktlichkeit verbessert werden.
Busbeschleunigung mit vom übrigen Kfz-Verkehr abgetrennten ÖPNV-Fahrspuren,
LSA-Bevorrechtigung oder busverträglichere Umgestaltungen von Straßenräumen
(zum Beispiel durch Reduzierung des Parkraumangebotes in den Seitenbereichen
und Beseitigung von Busbuchten zugunsten von Fahrbahnrandhaltestellen oder
Buskaps) haben aufgrund der erheblichen Störungen des Busverkehrs durch ein
hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr auf folgenden Streckenabschnitten, die weitestgehend bereits im 2. Nahverkehrsplan224 benannt wurden, einen vordringlichen Bedarf:
1. Äußere Kanalstraße (zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße):
Buslinien 139, 140, 141 und 143 jeweils im 20-Minuten-Takt
2. Clevischer Ring (zwischen Dünnwalder Straße und Abzweig zur Bergisch Gladbacher Straße Richtung Wiener Platz):
Buslinien 151 und 152 jeweils im 20-Minuten-Takt, Buslinien 153 und 159 jeweils im 10-Minuten-Takt sowie Regionalbuslinien 250, 260 und 434 jeweils im
30-/60-Minuten-Takt
3. Frankfurter Straße (zwischen Bahnhof Mülheim und Wiener Platz):
Buslinien 151 und 152 jeweils im 20-Minuten-Takt, Buslinien 153 und 159 jeweils im 10-Minuten-Takt
4. Frankfurter Straße ab Stadtautobahn (B55a) im Zulauf auf die Haltestelle
„Ostheim“ in Fahrtrichtung Porz:
Buslinien 151 und 152 jeweils im 20-Minuten-Takt, teilweise Linie 153 im 10Minuten-Takt
Für folgende weitere Strecken sollten, ggf. im Zuge von Erneuerungsprogrammen,
geeignete Maßnahmen zur Busbeschleunigung, wie zum Beispiel eine konsequente, routenbezogene Bevorrechtigung des Busverkehrs an Lichtsignalanlagen, umgesetzt werden:
1. Äußere Kanalstraße (zwischen Butzweilerstraße und Iltisstraße Richtung Süden):
Buslinie 140 im 20-Minuten-Takt
224
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Nahverkehrsplan Köln. 2003 – 2007. Köln.
2004. S.148.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
250
2. Kaiserstraße (ab Frankfurter Straße in Richtung Porz Markt);
Buslinien 151, 152 jeweils im 20-Minuten-Takt, 160 im 10-Minuten-Takt, 161 im
30-Minuten-Takt und 162 im 20-Minuten-Takt (in der HVZ bis zu 17 Fahrten pro
Stunde und Richtung)
3. Kalker Hauptstraße (zwischen DB-Trasse und Eythstraße):
Buslinie 159 im 10-Minuten-Takt
4. Longericher Straße (von Militärringstraße bis Contzenstraße):
Buslinien 121, 127 und 139 im 20- bzw. teilweise 10-Minuten-Takt (Linie 127)
5. Widdersdorfer Straße:
Buslinien 141 und 143 jeweils im 20-Minuten-Takt
Die im 2. Nahverkehrsplan aufgeführte Busspur auf der Riehler Straße ist nicht
mehr erforderlich. Dort verkehrt inzwischen die Linie 140 als einzige Linie nur noch
im 20-Minuten-Takt, so dass eine Busspur hier keinen ausreichenden Nutzen hätte,
zumal keine gravierenden betrieblichen Probleme an dieser Stelle mehr auftreten.
Eine Busspur auf der Rheinuferstraße wurde gutachterlich geprüft und aufgrund der
negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss verworfen225.
Grundsätzlich sollten bei Umgestaltungen der Straßenquerschnitte oder laufenden
Erneuerungen des Straßenraums und der Lichtsignalanlagen die Belange des Busverkehrs in Hinblick auf dessen Beschleunigung im Streckenverlauf und an Knotenpunkten möglichst vorrangig berücksichtigt werden. Hierbei sind auch innovative
Lösungen ohne eine abmarkierte Busspur in Betracht zu ziehen. So gibt es Beispiele von engen, häufig zugestauten Straßenabschnitten, in denen der Busfahrer eine
vorausliegende LSA so beeinflussen kann, dass die Fahrzeugreihe vor dem Bus mit
Prioriät abfließt. Nachdem der Bus den Knoten passiert hat, schaltet die LSA wieder
im Normalprogramm.226
Finanzierung
Die Finanzierung von besonderen ÖPNV-Fahrspuren erfolgt gemäß der „Richtlinie
des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) für die Weiterleitung von
Zuwendungen gemäß § 12 ÖPNVG NRW zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland“.
Demnach ist die „Anlage von Bussonderspuren auf Straßen in kommunaler Straßenbaulastträgerschaft […] grundsätzlich förderfähig, wenn die zuwendungsfähigen
Ausgaben über der Bagatellgrenze gemäß 1.4.1. k) und unterhalb der Bagatellgrenze der Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) von 200.000.EUR liegen“227. Die Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt je nach
Grad der Verbesserung der Beschleunigung.
225
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 17.08.2006 zu TOP 2.1: Pilotprojekt Bus- und Taxispur
auf der Rheinuferstraße (Session-Nr. 1034/006 und 1232/006)
226
Ein vergleichbares Beispiel (mit Stadtbahn) befindet sich in Hannover-Linden.
227
ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008, geändert mit Beschluss der Verbandsversammlung des ZV NVR am 9. Juli 2010, Punkt 1.2.3 „Bushaltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe
(ZOB), Bussonderspuren“.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.3.4
251
Prüfung eines Express-Bus-Netzes
Angesichts der hohen Auslastung bzw. zeitweisen Überlastung des bestehenden
ÖPNV-Angebots, des prognostizierten starken Bevölkerungswachstums und der
langen Umsetzungszeiträume von Erweiterungsinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt, die
Einrichtung eines regionalen Express-Bus-Netzes für Pendler mit lediglich einigen
wenigen, stark nachgefragten Haltepunkten in Köln und den angrenzenden Kommunen zu prüfen.
Die Prüfung soll mehrere Varianten zum Umfang eines Express-Bus-Netzes in Abstufung der Bedarfssituation und der haushaltsmäßigen Auswirkungen umfassen.
Es soll dargestellt werden, durch welche Voraussetzungen und Maßnahmen reale
Zeitgewinne für Express-Bus-Linien im Stadtgebiet ermöglicht werden können. Zudem sollen Relationen dargestellt werden, die nicht durch schienengebundenen
ÖPNV bedient werden, aber wegen hohem Fahrgastaufkommen für Busverbindungen relevant sind. Besonders die Anbindung von unterversorgten Stadtteilen und
denen, deren ÖPNV-Kapazitäten bereits ausgeschöpft bzw. sogar überschritten
sind, sollen dabei berücksichtigt werden.
Beschleunigungspotentiale durch die Einrichtung von Busspuren sollen in diesem
Rahmen ebenfalls betrachtet werden. Weiterhin sind der Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes
oder des Bundes in die Prüfung einzubeziehen.
8.3.5
Einsatz von Elektrobussen im Stadtverkehr
Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 wird die Kölner Verkehrsbetriebe AG
(KVB) die innerstädtische Buslinie 133 (Zollstock Südfriedhof – Chlodwigplatz –
Heumarkt – Breslauer Platz) auf vollelektrischen Betrieb umstellen. Etwa 9.000
Fahrgäste sind an einem durchschnittlichen Werktag auf der Linie 133 unterwegs.
Im Rahmen des Pilotprojekts soll ermittelt werden, ob sich die neue Antriebstechnik
unter den realen Bedingungen des Innenstadtverkehrs mit seinen vielfachen Störungen durch Staus, Falschparker, Unfälle, Baustellen etc. bewährt. Hierfür hat die
KVB acht Elektrogelenkbusse bei einem niederländischen Hersteller erworben. An
den Endhaltestellen werden durch die RheinEnergie Ladestationen errichtet. Die
Elektrobusse sollen einen Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung in der
Innenstadt leisten.
Die Anschaffung der ersten acht Elektrobusse der KVB-Flotte für dieses Pilotprojekt
erfolgt über Eigenmittel (65%) plus Landeszuwendung (35%).
Aufgrund der hohen Investitionskosten ist es den kommunalen Verkehrsunternehmen z.Zt. ohne Zuwendungen nicht möglich, ihre Busflotte auf Elektrobetrieb umzustellen. Erst im Rahmen einer Großserienproduktion sind künftig sinkende Anschaffungskosten zu erwarten.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind daher zusätzliche Fördermöglichkeiten für
elektrobetriebene Busflotten durch den Bund wichtig, um weitere Buslinien in Köln
auf vollelektrischen Betrieb umstellen zu können. Dafür böte sich ggfs. die zukünftige Buslinie in Mülheim-Süd an, da dieser neue Stadtteil ein Modellgebiet im Projekt
Horizon 2020 darstellt, in dem unter anderem auch neue Formen der Mobilität erprobt werden sollen.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
252
8.4
Dynamische Fahrgastinformationen für Bus und Bahn
Um die bestehenden Einrichtungen zur Fahrgastinformation kundenorientiert und
unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit auf qualitativ hohem Niveau weiter zu
entwickeln, sollen folgende Schwerpunkte verfolgt werden:
•
An den Bushaltestellen wird geprüft, ob das bestehende Fahrgastinformationssystem durch weitere DFI-Anlagen ausgebaut werden kann. Um die Kosten zu
reduzieren, bieten sich für die weiteren Haltestellen sogenannte „DFI light“ an,
bei denen auf eine Stromzuleitung verzichtet werden kann.
•
Zur besseren Fahrgastinformation an Verknüpfungspunkten im Stadtbahnnetz
sollten die bestehenden Anlagen zusätzlich um Hinweise auf Anschlusslinien,
die auf unterschiedlichen Ebenen oder an unterschiedlichen Haltestellenpositionen sich kreuzender Strecken verkehren, ergänzt werden. Dies erfolgt im Stadtbahnbereich zurzeit bereits an einigen Haltestellen wie zum Beispiel „Aachener
Straße/Gürtel“ (Linien 1, 7, 13) und „Amsterdamer Straße/Gürtel“ (Linien 13, 16)
mit Hilfe von MOFIS-Anlagen auf den Bahnsteigen sowie mit Großflächenanzeigern.
An weiteren Haltestellen werden auch die Buslinien auf Großflächenanzeigern
mitberücksichtigt. Dies sind zum Beispiel Bahnhof Deutz (Linien 1, 3, 4, 9, 150,
153, 156), Neusser Straße/Gürtel (Linien, 12, 13, 15, 121, 140, 147) Venloer
Straße/Gürtel (Linien, 3, 4, 13, 141, 142, 143), Wiener Platz (Linien 4, 13, 18,
151, 152, 153, 159, 190, 250, 260, 434).
Die technischen Möglichkeiten insbesondere bei beengten Platzverhältnissen
auf Tunnel- und Hochbahnsteigen sind zu prüfen. Grundsätzlich sollten an allen
Kreuzungshaltestellen entsprechende Informationen zur Verfügung stehen.
•
An Verknüpfungspunkten mit dem SPNV sollten – sofern technisch machbar –
die Abfahrzeiten des SPNV und des ÖPNV integriert dargestellt werden. Beispiele für eine solche Darstellung mit Hilfe eines Großflächenanzeigers, der
auch Informationen zum SPNV wiedergibt, befinden sich am Verknüpfungspunkt
„Köln Messe/Deutz“ (Verteilergeschoss) sowie „Weiden West“.
•
Damit auch hörgeschädigte ÖPNV-Kunden die akustischen Informationen an
den Haltestellen störungsfrei wahrnehmen können, ist es zwischenzeitlich technisch möglich, die Lautsprecherdurchsagen über Induktionsschleifensysteme
drahtlos auf Hörgeräte zu übertragen. Ein Pilotprojekt könnte klären, ob und wie
sich die Kölner Haltestellen mit einer derartigen Technik ausrüsten lassen.
•
Für Sehbehinderte ist an Haltestellen mit mehreren Buslinien eine akustische
Busansage zur Linie und Ziel des jeweils aktuell einfahrenden Busses hilfreich.
Es ist zu prüfen, ob eine derartige Funktion in die Busse eingebaut werden
kann.
8.5
Weiterentwicklung intermodaler Angebote
Der Ausbau intermodaler Angebote macht das ÖPNV-System flexibler und ermöglicht den Nutzern eine verbesserte Erreichbarkeit der Ziele. Die Nutzung des ÖPNV
wird dadurch attraktiver und der Umstieg vom MIV auf den ÖPNV bzw. SPNV erleichtert. Die Kombination von SPNV und Fahrrad kann somit auch zu einer Entlastung des städtischen ÖPNV beitragen.
Im Folgenden werden zunächst Bausteine zur Ergänzung des vorhandenen Parkand-Ride-Systems und anschließend Maßnahmen und Konzeptansätze zum Ausbau von Bike-and-Ride-Angeboten (B+R) im Vor- und Nachtransport zum ÖPNV
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
253
dargestellt. Weiterhin erfolgen Aussagen zu Car-Sharing sowie Vorschläge zum
Ausbau von Verknüpfungspunkten zu sogenannten „Mobilitätsdrehscheiben“ zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern.
8.5.1
Park-and-Ride-System
Das Park-and-Ride-System (P+R) in Köln ist bereits so gut ausgebaut, dass Maßnahmen zur Optimierung dieses Angebots schwerpunktmäßig im Zusammenhang
mit dem Ausbau von Verknüpfungspunkten sowie mit der Verbesserung der P+RInfrastruktur von einzelnen Standorten stehen. Dies ist zum Beispiel beim geplanten
Ausbau der P+R-Anlage an der Stadtbahnhaltestelle Sürth Bf. der Fall. Ebenso ist
am Bf. Wahn die Errichtung eines P+R-Parkhauses geplant.
Bei der 2006 errichteten, überaus erfolgreichen P+R-Anlage Weiden West ist eine
Erweiterung in Form einer Parkpalette vorgesehen. In der Umsetzung schwierig
wäre hingegen eine Erweiterung der vollständig ausgelasteten P+R-Anlage Thielenbruch als Parkpalette, deren Zufahrt durch ein reines Wohngebiet erfolgt, ebenso
wie die Erweiterung der Parkpalette in Bocklemünd.
Im Zuge der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn ist die Errichtung eines P+RTerminals an der Endhaltestelle „Arnoldshöhe“ am Verteilerkreis Köln-Marienburg
mit rund 600 Stellplätzen geplant.
Grundsätzlich sollte sich P+R auf leistungsfähige Verknüpfungspunkte im Außenbereich des Stadtgebietes konzentrieren, um Autofahrern weit vor der Innenstadt die
Möglichkeit zu bieten, auf den ÖPNV umzusteigen. In diesem Zusammenhang ist
bei Nutzungsänderungen oder Überplanungen auch ein Rückbau von P+R-Anlagen
im Kernstadtbereich zu erwägen (z.B. an der Haltestelle Zoo/Flora).
8.5.2
Maßnahmen zur Förderung von Bike and Ride
Ausbau von Fahrradabstellanlagen
Die Stadt Köln sieht im Zuge der kontinuierlich wachsenden Fahrradnutzung noch
erhebliche Potenziale zur Nutzung der Kombination von Fahrrad und Bahn. Daher
strebt sie an, das B+R-Angebot an allen S-Bahn- und DB-Bahnhöfen und an ausgewählten Stadtbahn-Haltestellen quantitativ und qualitativ auszubauen. Bei guter
Qualität und hinreichender Anzahl von Abstellanlagen sind erfahrungsgemäß hohe
Zuwächse bei der B+R-Nutzung zu erwarten.
2014 gab es rund 13.400 Fahrradabstellplätze an Kölner Haltestellen. Neben einfachen Haarnadel-Stellplätzen gibt es auch überdachte Abstellanlagen und rd. 500
separate Fahrradboxen. In der nächsten Bike-and-Ride-Ausbaustufe sind weitere
500 hochwertige Fahrradabstellplätze (Fahrradboxen oder überdachte Fahrradabstellanlagen) geplant.
Ergänzend zur bestehenden Radstation am Hauptbahnhof sind mittelfristig weitere
Fahrradstationen an folgenden drei Bahnhöfen geplant:
•
Bahnhof Köln-Süd
•
Köln Ehrenfeld
•
Köln Mülheim
Mit einer steigenden Anzahl von Elektrofahrrädern wird in naher Zukunft ein erhöhter Bedarf an hochwertigen Abstellmöglichkeiten zum Beispiel in Form von Fahrradboxen gesehen. In dem Zusammenhang wird der systematische Ausbau einer Infrastruktur mit Akku-Ladestationen und -Schließfächern an Haltestellen notwendig.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
254
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von B+R wäre zu prüfen, inwieweit auch
aufkommensstarke Bushaltestellen mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet werden
sollten. Hier könnten sich Haltestellen an besonders leistungsfähigen Buslinien eignen, die Direktverbindungen zu zentralen Zielbereichen herstellen.
Die bestehenden B+R-Anlagen müssen zudem kontinuierlich gepflegt und in ihrer
Substanz nutzerfreundlich erhalten werden, um die Attraktivität des B-R-Systems zu
erhalten.
B+R im Nachtransport – Konzeptansatz für peripher gelegene Gewerbegebiete
Das Fahrrad spielt nicht nur als Zubringer zum ÖPNV eine Rolle, sondern hat auch
als Abbringer von der Haltestelle zum Zielort (zum Beispiel Arbeits- oder Ausbildungsplatz) ein hohes Potenzial. Dies soll am Beispiel der Verbesserung der Erreichbarkeit von Gewerbegebieten illustriert werden.
Abseits von Schienenstrecken gelegene Gewerbegebiete, deren Anbindung mit
dem ÖPNV kaum wirtschaftlich betrieben werden kann, eignen sich in besonderer
Weise für die Erschließung mit einer intermodalen Kombination von ÖPNV/SPNV
und Fahrrad. Ausgangspunkt sind attraktiv bediente ÖPNV/SPNV-Haltepunkte in
einer Entfernung von bis zu drei Kilometern vom Ziel. Hier kann das Fahrrad die
Transportkette von Tür zu Tür schließen. Voraussetzung ist, dass an der Ausstiegshaltestelle Fahrräder verfügbar sind, die nachts – zum Beispiel in Fahrradboxen –
gut gesichert werden können. Die flexible Kombination von schnellem ÖPNV/SPNV
und Fahrrad kann so besonders im zeitsensiblen Berufsverkehr eine Alternative
zum Pkw darstellen. Abbildung 8-7 verdeutlicht an einem Beispiel das System und
die – je nach örtlicher Situation – gegebenenfalls vorhandenen Zeitvorteile von B+R
im Vor- und Nachtransport bei gleicher Strecke.
Abbildung 8-7:
Beispielhafter Reisezeitvergleich bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittelkombinationen
Quelle: Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des
Landes Nordrhein-Westfalen228
Elektrofahrräder erweitern die mittlere räumliche Reichweite des Fahrrades als Zuund Abbringer auf etwa vier Kilometer. Sie verringern zudem körperliche Anstrengungen auf dem Weg zum Arbeitsplatz, wodurch der Zugang zur Fahrradnutzung
erleichtert werden kann. Abbildung 8-8 illustriert die verschiedenen Reichweiten von
228
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen: Ab in die
Pedale! S. 19. Düsseldorf, 2003.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
255
Fußgängern, Radfahrern und Benutzern von Elektrofahrrädern im Zu- und Abtransport von Haltestellen.
Abbildung 8-8:
Reichweiten von Fußgängern, Radfahrern und Elektrofahrrad-/
Pedelec-Nutzern als Zu- und Abbringer des ÖPNV
Quelle: Onnen-Weber, U.229
Fahrradverleihsystem230
Fahrradverleihsysteme sind eine interessante Alternative zur Nutzung des eigenen
Fahrrads, insbesondere im Nachtransport, bei dem in der Regel ein zweites eigenes
Fahrrad vorgehalten werden müßte. Auch für die spontane Nutzung des Fahrrads
können Verleihsysteme neue Mobilitätsmöglichkeiten bieten. Im Gegensatz zu einem eigenen Fahrrad muss sich der Nutzer nicht um die Wartung, Abstellung und
Sicherung des Fahrrads kümmern. Verleihsysteme verbessern wie beim Carsharing
die zeitliche Auslastung der Räder. Ein professionelles Betreiberkonzept optimiert
auch die Aspekte Fahrzeugqualität und Wartung. Durch konsequente Automatisierung und Kundenkommunikation über das Internet können Fahrradverleihsysteme
kostengünstig betrieben werden.
Abbildung 8-9 zeigt die verschiedenen Einsatzbereiche eines Fahrradverleihsystems, bei dem ein Pool von (Elektro-)Fahrrädern flexibel zum Vor- und Nachtransport genutzt werden kann. Die Ausgabe der Räder kann automatisiert mit Zugangskarte oder per Einchecken mit dem Mobiltelefon geschehen. Die Nutzung auf
Arbeitswegen setzt eine Rückgabestation in Arbeitsplatznähe oder ein kostengünstiges Tarifmodell für längere Ausleihzeiten voraus.
In Köln ist der Aufbau eines solchen Systems dort sinnvoll, wo keine attraktive und
zugleich wirtschaftliche ÖPNV-Bedienung möglich ist. Ein gutes intermodales Angebot würde das ÖPNV-System attraktiver machen und zusätzliche Nutzer zuführen.
Bevor konkrete Standortvorschläge erfolgen, die sich als Pilotprojekt in Köln eignen,
werden einige erfolgreiche Beispiele dargestellt.
229
Onnen-Weber, U.: Elektromobilität als Mobilitätschance für strukturschwache Region. Projekt des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Kompetenzzentrum Mobilität und Logistik
an der Hochschule Wismar (Vortrag 30./31.05.2011 in Nürnberg anlässlich des Nationalen Radverkehrskongresses).
230
Vgl. auch die Übersicht der Modellprojekte zu Fahrradverleihsystemen im Kontext des Nationalen
Radverkehrsplans des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/fahrradverleihsysteme/modellprojekte/, Abfragedatum:
28.08.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
256
Fahrradverleihsystem der Kölner Verkehrs-Betriebe AG seit 2015
Am 08.05.2015 startete das Leihfahrradangebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
mit 910 Leihfahrrädern der Firma nextbike zunächst als teilweise flexibles (Finden
und Abstellen im Straßenraum) und zum Teil stationsgebundenes System in der
Innenstadt, in Braunsfeld, Butzweiler, Deutz, Lindenthal und Mülheim. Zu Beginn
stehen 20 Stationen zur Verfügung, die bis 2017 um zusätzliche 80 erweitert werden. Das Angebot ist in den VRS-Tarif integriert.231
Abbildung 8-9:
Einsatzbereiche von Fahrradverleihsystemen
Quelle: Thiemann-Linden u.a. (2010)232
Projektbeispiele: B+R im Nachtransport zum Arbeitsplatz
Ein bereits seit vielen Jahrzehnten praktiziertes Beispiel für den Nachtransport ausgehend von den Bahnhöfen oder zentralen Pendlerparkplätzen zum Arbeitsplatz
stellen die „Roten Fahrräder“ in den CHEMPARKs Leverkusen und Dormagen
(vormals Bayerwerk) für die Beschäftigten dar.233
Neuere Projekte basieren auf technischen und organisatorischen Innovationen:
231
Vgl. http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=2&id=2338,
Abfragedatum: 30.10.2014.
232
Thiemann-Linden, J. u.a., Difu (Hg): Fahrradverleihsysteme in Europa. Forschung Radverkehr.
Berlin. 2010. S. 3.
233
Nähere Informationen. http://www.leverkusen.com/guide/index.php?view=00026, Abfragedatum:
28.08.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
257
1. „OV-fiets“, Niederlande234
„OV-Fiets“ ist ein landesweites Angebot in den Niederlanden speziell für Pendler
zum Nachtransport zum Arbeitsplatz. An über 200 Bahnhaltestellen befinden
sich personalbesetzte Fahrradparkhäuser, zunehmend auch Fahrradboxen sowie Fahrradverleihtechnik ohne Personalpräsenz. Ein Mietfahrrad kostet 3 Euro
pro Tag (maximal 20 Stunden). Für Dauernutzer bestehen Vergünstigungen.
Ebenfalls werden Kooperationen mit Arbeitgebern praktiziert. Durch konsequente Automatisierung und Kundenkommunikation über das Internet wird das System kostengünstig betrieben.
2. „bike + business“, Frankfurt/Rhein-Main235
„bike + business“ ist ein Pilotprojekt zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
unter der Federführung des ADFC Hessen und des Regionalverbands FrankfurtRheinMain. Es wurde im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans konzipiert.236 Das Projekt umfasst Service-, Kommunikations- und Infrastrukturmaßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zwecks Erschließung peripher gelegener Gewerbegebiete. Der Nachtransport mit dem Fahrrad von den S-BahnStationen zum Arbeitsplatz spielt in diesem Konzept eine wesentliche Rolle.
3. „Biketowers“
237
, Meckenbeuren (Allgäu), Haguenau (Elsass, Frankreich)
Fahrradparkhäuser, die das diebstahlsichere Parken der Räder in flächensparsamer Turmform mit Ladestationen für Elektrofahrräder und automatisiertem
Fahrradverleih kombinieren, sind eine neue Entwicklung. Die Technik wurde zuerst an den Bahnhöfen in Meckenbeuren im Allgäu und in Haguenau im Elsass
erprobt. Das Konzept eignet sich für B+R im Vor- und Nachtransport und wird
zugleich für den touristischen Fahrradverleih genutzt.
Anwendungsfälle für Kölner Gewerbegebiete
Als mögliche Anwendungsfälle für B+R im Nachtransport sind Kölner Gewerbegebiete geeignet, die vom schienengebundenen ÖPNV nur peripher erschlossen sind
oder für deren ÖPNV-Erschließung ein kostenintensiver Busverkehr eingerichtet
werden müsste. Als realistischer Radius für den Nachtransport im Berufsverkehr
wird ein Gebiet von 2,5 Kilometern um die Ausstiegshaltestelle betrachtet. Dieser
Radius kann bei der Nutzung von Elektrofahrrädern auf mindestens vier Kilometer
erweitert werden. Bei der Auswahl der Gebiete sollte auf konkurrenzfähige Reisezeiten im Vergleich zur Pkw-Nutzung, eine gute Erreichbarkeit der ÖPNV-Haltestellen,
die zu B+R-Standorten ausgebaut werden sollen sowie auf eine gute Einbindung in
das stadtweite und regionale Radverkehrsnetz geachtet werden.
Es werden folgende Gewerbegebiete für eine vertiefende Untersuchung vorgeschlagen:
234
Niederländisch „OV-fiets“ [OV = openbaar vervoer] bedeutet übersetzt „ÖV-Fahrrad“, Fahrrad,
das in Verbindung mit dem Öffentlichen Verkehr eingesetzt wird; vgl. auch: http://2011.nationalerradverkehrskongress.de/programm/praesentationen/spape-ineke-ov-fiets.pdf, Abfragedatum:
02.09.2014.
235
Nähere Informationen http://bikeandbusiness.de/aktuelles/, Abfragedatum: 02.09.2014.
236
Projektpartner sind die GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit), die Stadt Eschborn
sowie ein kommerzieller, überregionaler Fahrradverleiher, die Firma „nextbike“, Leipzig, die auch
anderenorts (Metropolrad Ruhr) als eigene Marke zugunsten des lokalen Projekts in den Hintergrund tritt. In der Regel funktioniert das nextbike-System ohne Boxen. Zum Projekt „bike+business“ siehe: http://bikeandbusiness.de/aktuelles/, Abfragedatum: 02.09.2014; zum Anbieter nextbike siehe: http://www.nextbike.de, Abfragedatum. 02.09.2014.
237
Vgl.: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/praxisbeispiele/anzeige.phtml?id=2197, Abfragedatum: 28.08.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
258
Airport-Businesspark/Industriegebiet Gremberghoven/Gewerbegebiet Porz-Eil
Der ca. 30 Hektar große Airport-Businesspark liegt im Stadtteil Gremberghoven nur
5 Kilometer entfernt vom Flughafen Köln/Bonn. Er wird begrenzt von der A 4 im
Norden, von der Frankfurter Straße im Osten, von der A 559 im Süden und von der
Strecke der S 12 / RE 8 / RB 27 im Westen. Östlich des Airport-Businessparks
grenzt das Industriegebiet Gremberghoven an, welches zwischen der Frankfurter
Straße und der Flughafenschleife (Strecke der S 13) liegt. Im südlich angrenzenden
Stadtteil Eil befindet sich, durchzogen von der A 59 und der A 559, das gleichnamige Gewerbegebiet, das von der Strecke der S 13 im Norden begrenzt wird.
Insgesamt umfassen die drei Gewerbe- und Industriegebiete eine Bruttofläche von
ca. 150 ha.
Folgende Haltestellenstandorte sollten für B+R im Nachtransport überprüft werden:
•
„Köln Airport-Businesspark“ (S 12)
•
„Köln Frankfurter Straße“ (S 13, RB25).
B+R im Nachtransport ist insbesondere für Pendler in den Bereich Hansestraße
interessant, für die ein Umstieg auf die Buslinien 151/152 z.B. aufgrund zu langer
Fußwege nicht attraktiv ist. Dies trifft auch für die Gewerbestandorte an der Theodor-Heuss-Straße und der Rudolf-Diesel-Straße zu, die vom Haltepunkt „Köln Steinstraße“ (S 12) aus am besten zu erreichen sind.
Gewerbegebiet Feldkassel/Langel
Das Gewerbegebiet Feldkassel/Langel befindet sich im Kölner Norden im Stadtbezirk Chorweiler, 12 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Die Stadt Köln hat im Anschluss an das Gewerbegebiet Feldkassel (3 ha) mit dem Gewerbe- und Industriegebiet Langel weitere 55 ha für die Ansiedlung von Unternehmen ausgewiesen, die
das Gewerbegebiet Feldkassel nach Nordwesten hin verlängern.238 Es handelt sich
somit um ein großflächiges Gewerbegebiet, das vom ÖPNV nur mit sehr großem
Aufwand attraktiv erschlossen werden kann.
Folgende Haltestellenstandorte sollten für B+R im Nachtransport überprüft werden:
•
„Köln-Blumenberg“ (S 11)
•
„Köln-Chorweiler“ (S 11, Stadtbahnlinie 15)
•
„Merkenich“ (Stadtbahnlinie 12)
Industriepark Köln-Nord (Niehl)
Der 61 Hektar große Industriepark Köln-Nord, gelegen im Stadtteil Niehl zwischen
der A 1, der Industriestraße, der Geestemünder Straße und der Neusser Landstraße, beherbergt Unternehmen aus Fahrzeugbau, Logistik, Chemie und Umweltwirtschaft. Im Zentrum des Areals liegen der seit langem in Köln ansässige Betrieb von
Exxon und die Infineum GmbH. Im nördlichen Teil des Industrieparks sind neun
Hektar für Firmen aus den Bereichen Recycling und Entsorgung vorgesehen, 26
Hektar sind als Zone West dem Branchenschwerpunkt Chemie vorbehalten. Im Süden, mit 34 Hektar die größte Teilfläche, finden Unternehmen aus dem Umfeld der
Automobilwirtschaft künftig ihren Platz.239
238
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/7/wirtschaftsstandort/gewerbegebiete/feldkassel-langel/, Abfragedatum: 18.07.2013.
239
Vgl. http://www.stadt-koeln.de/7/wirtschaftsstandort/gewerbegebiete/industriepark-nord/, Abfragedatum: 25.07.2013.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
259
Folgende Haltestellenstandorte sollten für B+R im Nachtransport überprüft werden:
•
„Wilhelm-Sollmann-Straße“ (Stadtbahnlinien 12, 15),
•
„Heimersdorf“ (Stadtbahnlinie 15),
•
mögliche weitere Standorte entlang der Stadtbahnlinie 12 auf der Emdener
Straße.
Gegebenenfalls ließe sich ergänzend der Wettbewerb „Die fahrradfreundlichsten
Arbeitgeber“ des „Bundesdeutschen Arbeitskreises für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V.“240 zu B+R im Nachtransport in ein solches Projekt öffentlichkeitswirksam einbinden.
Sollten positive Erfahrungen aus einem Pilotprojekt zu B+R im Nachtransport gewonnen werden, wird empfohlen, systematisch alle Kölner Gewerbegebiete entsprechend zu überprüfen.
B+R im Nachtransport als Baustein zur Reduzierung von Kapazitätsengpässen im Kölner ÖPNV-System
Das Fahrrad im Nachtransport beim SPNV sollte in Köln stärker als Instrument für
den Umgang mit Kapazitätsengpässen des ÖPNV-Systems in den Spitzenstunden
zum Einsatz kommen. In den Niederlanden und in London ist die Entlastung des
ÖPNV ein zentrales Motiv für eine aufwändige Radverkehrsförderung mit Fahrradparkhäusern an den Hauptbahnhöfen, Fahrradverleihsystemen und Radschnellwegen.
Einpendler nach Köln kombinieren schon jetzt SPNV und Fahrrad im Nachtransport.
So ist zum Beispiel der Bahnhof Köln Süd für Einpendler aus dem Raum
Bonn/Euskirchen ein wichtiger Umsteigepunkt zum Fahrrad. Von dort aus sind zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplatzschwerpunkte im südlichen Innenstadtbereich –
u.a. die Universität – gut erreichbar. Die Fahrradabstellanlagen dort sind seit Jahren
überlastet und müssen ausgebaut werden. Hier bestehen bereits Planungsüberlegungen in Form einer Machbarkeitsuntersuchung für eine Fahrradstation241.
Auch von anderen Bahnhöfen wie Köln-Ehrenfeld, Köln Messe/Deutz, Köln-Mülheim
und Köln West lassen sich viele Ziele gut mit dem Fahrrad erreichen. Mit diebstahlsicheren Abstellanlagen, flankiert von einer zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit, lassen sich systematisch weitere Potenziale für B+R im (Vor- und) Nachtransport aktivieren und die ÖPNV-Linien teilweise entlasten.
Die Strategie, nennenswerte Verkehrsströme in der Kernstadt auf den Radverkehr
umzuleiten, um den ÖPNV zu entlasten, kann an einzelnen Tagen mit schlechtem
Wetter, vor allem bei Eis und Schnee, problematisch werden. An solchen, jedoch
erfahrungsgemäß wenigen Tagen im Jahr, würde das ohnehin stark nachgefragte
ÖPNV-System zusätzlich beansprucht und dessen Leistungsfähigkeit möglicherweise überschritten. Beim Nachtransport in periphere Gewerbegebiete stellt sich
dieses Problem nicht, da der ÖPNV auf diesen Teilstrecken zumeist keine Kapazitätsprobleme hat.
Fahrradmitnahme im ÖPNV
Neben Bike and Ride und Verleihsystemen bietet auch die Mitnahme des eigenen
Fahrrads im ÖPNV die Möglichkeit zum Nachtransport von der Zielhaltestelle. Durch
240
http://www.baumev.de, Abfragedatum: 28.08.2014.
241
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik. Fahrradstation am Bahnhof Süd / Universität –
Machbarkeitsuntersuchung. Köln. 2012 (Stand: 12.03.2012);
http://offeneskoeln.de/attachments/6/0/pdf352606.pdf, Abfragedatum: 28.08.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
260
die beschränkte Stellfläche für Fahrräder in den Stadtbahnzügen und Bussen, insbesondere in den für Pendler relevanten Hauptverkehrszeiten, und bedingt durch
die bevorrechtigte Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen (siehe Kapitel 6.1.3) ist die Transportkapazität bereits im Bestand sehr begrenzt und kaum
ausweitbar. Eine Erweiterung der Stellplatzkapazität in den Fahrzeugen durch Vergrößerung der Mehrzweckbereiche geht zu Lasten der Sitzplatzzahl. Generell bedeutet die Nutzung der Fahrradmitnahme eine Einschränkung der Beförderungskapazität, so dass eine verstärkte Inanspruchnahme dieses Angebots dem Ziel einer
Kapazitätserweiterung entgegen läuft (siehe Kapitel 5.6).
Handlungsansatz:
Bestehende Angebote ausbauen und an aktuelle Erfordernisse anpassen
Bei der Umsetzung von B+R im Nachtransport sind folgende erfolgreich erprobte
Bausteine von besonderer Bedeutung:
B+R im Nachtransport
1. Fahrradboxen
Voraussetzungen für die Akzeptanz bei den Nutzern sind die Nähe zum Bahnsteig, eine kundenfreundliche Verwaltung des Zugangs sowie eine effiziente Organisation der Wartung. Ebenso sollten vermehrt auch Lademöglichkeiten für
Elektrofahrräder (z.B. Induktion in Führungsschienen) bzw. für Akkus (Schließfächer für verschiedene Akkuladesysteme) vorgesehen werden.
2. Automatisches Fahrradverleihsystem
Es sollte geprüft werden, ob sich ein an anderer Stelle etabliertes Fahrradverleihsystem auf Gewerbegebiete gegebenenfalls mit Kofinanzierung durch die
Nutznießer (Betriebe, Standortgemeinschaften) ausdehnen lässt. Hierzu könnten Pilotprojekte in den oben genannten Gewerbegebieten gestartet werden.
3. Fahrradstationen mit Personaleinsatz
Personell besetzte Fahrradstationen wie am Kölner Hauptbahnhof können verschiedene Betreibermodelle und Trägerschaften haben, wie zum Beispiel soziale Einrichtungen zur Qualifizierung von Jugendlichen oder Langzeitarbeitslosen.242 Es sollten ausreichende Öffnungszeiten für Pendler gewährleistet werden, eventuell durch Kombination mit einer automatisierten Betriebsführung.243
Darüber hinaus wird die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Kölner VerkehrsBetriebe AG folgende Handlungsansätze prüfen:
•
Die Kooperation der Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit der Deutschen Bahn AG
beim Angebot „Call a Bike“, bei dem Stammkunden mit dem „AboPlusProgramm“ Fahrräder zu vergünstigten Konditionen mieten können, soll ausgebaut werden. Gegebenenfalls sind auch die Aktivitäten weiterer Anbieter von
Fahrradverleihsystemen zu berücksichtigen.
•
Es soll geprüft werden, inwiefern und unter welchen Bedingungen das Mietfahrradangebot auch auf Standorte jenseits des Gürtels ausgeweitet werden kann,
um das ÖPNV-System in den Außenbereichen optimal zu ergänzen.
242
Eine Übersicht über Standorte der Radstationen in NRW gibt http://www.radstation-nrw.de/
willkommen-bei-den-radstationen-nrw/alphabetische-liste-nach-ortsnamen.html, Abfragedatum:
02.09.2014.
243
Eine solche Kombination wird in der 2011 eröffneten Radstation am Bahnhof Kerpen-Horrem
praktiziert.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
261
•
Fahrradverleihsysteme sind um ein Angebot an Elektrofahrrädern zu ergänzen,
um die Reichweiten bei der Kombination von Fahrrad und ÖPNV zu erhöhen.
•
Möglichkeiten zur optimierten Erschließung peripherer Gewerbegebiete mit B+R
im Nachtransport sollen in einer Machbarkeitsstudie vertiefend untersucht und
ein tragfähiges Betreiberkonzept hierzu entwickelt werden. Auch hierbei sind
verschiedene Anbieter von Fahrradverleihsystemen zu berücksichtigen.
•
Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung der intermodalen Angebote in peripheren Gewerbegebieten sollen unter Berücksichtigung innovativer Finanzierungsansätze (wie Nutznießerbeteiligung, PPP) konkretisiert werden.
Förderung
Aus der Nahmobilitätsstrategie des Landes NRW (2012)244 lässt sich eine Förderung von B+R-Projekten, wie sie oben beschrieben werden, ableiten. Die Förderkulisse von B+R könnte mittelfristig aus weiteren Förderansätzen gespeist werden.
Dies wären zum Beispiel:
•
Nicht-investive Projekte des Nationalen Radverkehrsplans 2002-2012 bzw.
2020,
•
Nationale und europäische Programme zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung, wie zum Beispiel „Intelligent Energy Europe“ (IEE) der EU245,
•
Künftige Projekte des Mobilitätsmanagements in Nachfolge des Programms „effizient mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)246 aus Mitteln des Emissionshandels.
8.5.3
Car Sharing
Vor dem Hintergrund differenzierter werdender Verhaltensmuster bei der Verkehrsmittelwahl gewinnt die Kombination von Verkehrsmitteln zunehmend Nutzer (siehe
Kapitel 5.2.5). Neben den klassischen Angeboten B+R, Fahrradmitnahme und P+R
hat Car-Sharing in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. . Flexible Kombinationsmöglichkeiten von ÖPNV, Fahrrad und gemeinschaftlich genutztem Pkw werden zunehmend nachgefragt. Auch wenn Car-Sharing nicht in erster Linie auf eine
Kombination mit dem ÖPNV abzielt, lässt es sich doch gut mit diesem kombinieren.
Car-Sharing-Nutzer sind aufgrund ihrer Wahlfreiheit als potenzielle ÖPNV-Kunden
zu betrachten.
In 503 deutschen Städten und Gemeinden standen im Januar 2015 ca. 15.400
Fahrzeuge zur Verfügung. Zu Beginn des Jahres 2015 gab es bundesweit
1.040.000 Car-Sharing-Nutzer. Sowohl die Zahl der Fahrzeuge als auch die der
Nutzer ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Allein im Jahr 2014 hat sich die
Nutzerzahl um 37,4% erhöht.247
Zu unterscheiden ist zwischen klassischen stationsbasierten Angeboten und frei im
Straßenraum verfügbaren Angeboten. Bei ersteren werden die Fahrzeuge an definierten Stellplätzen abgeholt und wieder abgestellt, während bei den letzteren in244
Vgl. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NordrheinWestfalen e.V. (2012): NAHMOBILITÄT 2.0. Krefeld.
245
Siehe http://ec.europa.eu/energy/intelligent/, Abfragedatum: 08.09.2014.
246
Siehe http://www.effizient-mobil.de/, Abfragedatum: 08.09.2014.
247
Bundesverband CarSharing e.V., Jahresbericht 2014/2015, Berlin 2015.
http://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/ueber_den_bcs/pdf/bcs_jahresbericht_201415.pdf, abgerufen am 05.04.2016.
262
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
nerhalb eines Bedienungsbereichs alle öffentlichen Stellplätze im Straßenraum genutzt werden können. Insbesondere die neuen nicht stellplatzgebundenen, als „free
floating“ bezeichneten Angebote haben in der jüngsten Zeit stark zum Zuwachs beigetragen (siehe Abbildung 8-10).
Abbildung 8-10: Entwicklung des CarSharing in Deutschland 1997 bis 2015
(aufgeteilt auf stationsbasierte+stationsunabhängige Angebote)
Quelle: Bundesverband CarSharing, Jahresbericht 2014/15
In Köln sind fünf Car-Sharing-Unternehmen tätig (ohne Anbieter, die Privat-Pkw
vermitteln). In seiner Sitzung am 19.01.2010 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, dass den in Köln tätigen stationsbasierten Car-Sharing-Unternehmen (derzeit
„Cambio“ und „Flinkster“) unmittelbar an ÖPNV-Haltepunkten unter Einhaltung definierter Rahmenvorgaben Stellplätze auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung
gestellt werden.248
Des Weiteren wird das Car-Sharing-Angebot in Köln seit dem Jahr 2012 durch zwei
neue Anbieter – „Car2go“ und „DriveNow“ – ergänzt. Diese Angebote unterscheiden
sich von den bestehenden dadurch, dass keine Stationen für das Abstellen der
Fahrzeuge ausgewiesen werden, sondern die Fahrzeuge flexibel im öffentlichen
Straßenraum oder in öffentlichen Parkhäusern zugänglich sind.
Seit Mai 2013 besteht eine Kooperation zwischen dem VRS und der CarsharingTochter der DB „Flinkster“ bzw. mit dem lokalen Flinkster-Anbieter Sharegroup
GmbH. Kunden mit VRS-eTicket (Job-, Großkunden-, Aktiv60-, Monats-, Starter-,
Formel9- oder SchülerTicket) können zu vergünstigten Konditionen Autos verschiedener Fahrzeugklassen als Ergänzung zum ÖPNV-Angebot nutzen. Etwa 200 Fahr-
248
Es handelt sich um insgesamt 49 Stellplätze in den Stadtteilen Deutz, Ehrenfeld, Zollstock, Poll,
Sülz, Holweide und Innenstadt. Vgl. Vorlage im Verkehrsausschuss vom 09.03.2015 „CarSharing im öffentlichen Raum“ (Session-Nr. 0087/2015).
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
263
zeuge stehen an 100 Stationen in Köln, Bonn, Erftstadt, Erftstadt-Liblar, KerpenHorrem, Troisdorf, Siegburg und am Flughafen Köln/Bonn bereit.249
Die Vorteilsangebote für Stammkunden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(„AboPlus-Programm“250), die auch Kooperationen mit allen in Köln tätigen CarSharing-Anbietern umfassen und Abo-Kunden Vergünstigungen beim Car-Sharing
ermöglichen, sollten beibehalten und ausgebaut werden. Ebenso sollen Stellplätze
für Car-Sharing-Angebote an wichtigen Haltepunkten des ÖPNV und des SPNV
systematisch bereitgestellt werden, um eine möglichst verlässliche Nutzung der
Kombination von Car-Sharing und ÖPNV zu ermöglichen.
8.5.4
Ausbau von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen
Zur optimalen Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger zu einem System sollten
an strategisch günstig gelegenen Haltestellen Mobilitätsstationen entwickelt werden.
Hierbei handelt es sich um besonders ausgestattete Verknüpfungspunkte, die Angebote zur Nutzung einer Vielfalt von Verkehrsmitteln bereitstellen und neben den
klassischen Verknüpfungsfunktionen auch Service anbieten. Diese können sich sowohl im Außenbereich – mit stärkerer Orientierung auf P+R – als auch im Innenbereich – mit stärkerer intermodaler Orientierung auf Radverkehr und Car-Sharing –
befinden.
Mobilitätsstationen sollten möglichst folgende Merkmale aufweisen:
•
leistungsfähige Schienenanbindung, bestenfalls Verknüpfung zwischen Stadtbahn und SPNV
•
ggf. Busanbindung
statische und dynamische, verkehrsträgerübergreifende Fahrgastinformationen
•
•
Fahrradabstellanlagen (Fahrradständer, -boxen, automatische Fahrradparkanlagen)
•
Fahrradverleihstationen (je nach Bedeutung mit oder ohne Personal zum Beispiel in Form von Radstationen)
•
Infrastruktur zur Nutzung von Elektrofahrrädern (Akku-Aufladestation, AkkuSchließfächer)
•
Car-Sharing- und ggf. Mietwagenangebote
Pkw-Stellplätze (nur im Außenbereich)
•
•
•
•
Taxistand
Kurzparkzonen („Kiss+Ride“-Spur)
Ergänzende Einrichtungen wie zum Beispiel Kiosk, Fahrkartenverkauf, Toilette
Zur optimalen Erreichbarkeit für den Fuß- und Radverkehr müssen Mobilitätsstationen barrierefrei gestaltet und an ihr Umfeld angebunden werden.
Ein Beispiel für eine gut angenommene P+R-Anlage, die sich für den Ausbau zu
einer Mobilitätsstation eignet, ist der Verknüpfungspunkt Weiden West am Kreuzungspunkt
Aachener
Straße/Bonnstraße
im
Pendlerkorridor
westlicher/nordwestlicher Rhein-Erft-Kreis – Köln. Standortvorteile dieser Station sind der
dichte S-Bahn-Takt, die Verknüpfung S-Bahn/Stadtbahn sowie die günstige Lage im
überörtlichen Verkehrsnetz.
249
Vgl. http://www.vrs-flinkster.de/, Abfragedatum: 08.09.2014.
250
„Die AboPlus-Partner bieten KVB-AboKunden exklusive Rabatte und Leistungen aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Einkauf, Service und Mobilität“, vgl. http://www.kvb-koeln.de/
german/tarif/abo_plus/index.html, Abfragedatum: 09.09.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
264
Im Zuge weiterer planerischer Überlegungen – auch im Hinblick auf ein künftiges
„Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr“251 – sollte eine Prüfung verschiedener Standorten erfolgen, die Potenziale für eine Entwicklung zu Mobilitätsstationen haben. Tabelle 8-9 gibt einen Überblick über näher zu prüfende Standorte auf
Kölner Stadtgebiet.
Zu prüfende Standorte
SPNV
Stadtbahn
Bahnhof Köln-Ehrenfeld
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
Bahnhof Köln-Messe/Deutz
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
Bahnhof Köln-Mülheim
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
Bahnhof Köln Süd
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
(Linie 9) /
Option Neubau
Haltestelle Linie 18252
Weiden West
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
Köln-Chorweiler
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
Köln Geldernstraße/Parkgürtel
Anschluss vorhanden
Anschluss vorhanden
Verknüpfungspunkte im Bestandsnetz
Frankfurter Straße/Köln Airport Business
Buslinien mit stadtbahnAnschluss vorhanden
Park
ähnlicher Funktion
Verknüpfungspunkte als Neubaumaßnahmen
„Alt Bocklemünd“
Neubau
ggf. Neubau
Nicht vorgesehen
Neubau
„Bonner Wall“
Neubau
Anschluss vorhanden
„Mülheim Berliner Straße“
Neubau
Anschluss vorhanden
„Arnoldshöhe/Verteilerkreis Süd“
Tabelle 8-9:
Mögliche Standorte zum Ausbau von Verknüpfungspunkten zu
Mobilitätsstationen, Stand 2015
Quelle: Planungsbüro VIA
An den beiden Standorten Bahnhof Köln-Messe/Deutz und Köln-Mülheim werden im
Rahmen des von der EU geförderten Projekts „grow smarter“ ab 2016
Mobilitätsstationen eingerichtet, die bezüglich ihrer Gestaltung und Ausstattung
einern Modellcharakter für zukünftige Mobilitätsstationen aufweisen sollen.
Problematisch ist aus Kölner Sicht, dass viele ÖPNV-Kunden aus den
Umlandgemeinden zur Umgehung der Tarifzonengrenze mit ihrem privaten PKW
Verknüpfungspunkte auf Kölner Stadtgebiet anfahren, statt P&R-Angebote bereits in
ihrer Heimatgemeinde zu nutzen. Eine grundlegende Änderung dieses Verhaltens
ließe sich jedoch nur durch eine Verschiebung der Tarifzonengrenzen erreichen und
würde somit eine grundlegende Modifizierung des Tarif- und EinnahmeaufteilungsSystems innerhalb des VRS voraussetzen.
251
252
Arbeitstitel für die geplante Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzepts.
Der Neubau einer Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 unmittelbar im Bereich Bahnunterführung/
Luxemburger Straße würde eine Mobilitätsdrehscheibe „ Bahnhof Köln Süd“ deutlich aufwerten,
da attraktive kurze Umsteigewege entstünden und Wegeketten deutlich beschleunigt werden
könnten.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.6
265
Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz
Unabhängig von Streckenerweiterungen, Bahnsteiganpassungen oder Aufzugsnachrüstungen sind im Bestand der ÖPNV-Anlagen weitere, für den sicheren, störungsarmen und umweltfreundlichen Betrieb notwendige Infrastrukturmaßnahmen
geplant, die hier zusammenfassend aufgeführt werden.
Von besonderer Wichtigkeit ist hierbei die an erster Stelle genannte Kapazitätserweiterung der in weiten Abschnitten überlasteten Ost-West-Achse.
Maßnahme
Sachstand bzw. Realisierungszeitpunkt
Vordringliche Maßnahmen
Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse (Ertüchtigung
der Strecke zum Betrieb mit Langzügen / Dreifachtraktion)
Gutachten / Machbarkeitsstudie in
Bearbeitung
Hochwasserschutz der U-Bahnanlagen und Schutz
vor Grundwasser
Gutachten liegen vor, Umsetzung
hat höchste Priorität
Nachrüstung der Trockenleitungen in der U-Bahn
(Löschwassereinrichtung)
Baubeginn 2013, weitere Bauabschnitte sukzessive, Maßnahme
ist förderfähig
Ertüchtigung der U-Bahn-Anlagen gemäß aktueller
Anforderungen des Brandschutzes
in Planung, Maßnahme ist förderfähig
Modernisierung der Bahnsteiganlagen an HGKHaltestellen (Linie 7 und Linie 16)
Umsetzung seit 2013
Beschleunigungsmaßnahmen Stadtbahnlinie 12,
nördlicher Ast sowie Ringe
in Planung, schrittweise Umsetzung
Rasengleis Ost-West-Achse zwischen Heumarkt und
Neumarkt
Umsetzung in Abschnitten seit
2014
weitere Maßnahmen
Einbau taktiler Leitsysteme auf der Stadtbahnlinie 15
Erweiterung der Stadtbahn-Abstellkapazitäten
Tabelle 8-10:
Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz, Stand
2015
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
266
8.7
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Bedeutung des SPNV für die Weiterentwicklung des ÖPNV
Das SPNV-Netz dient der Verbindung der Ballungsrandgebiete mit dem Kern des
Ballungsraumes und bildet dabei gleichzeitig innerhalb der Kernzone des Ballungsraums insbesondere durch das Produkt der S-Bahn das Rückgrat für den städtischen ÖPNV. Der ÖPNV übernimmt im Verbund mit dem SPNV die Zubringerfunktion zu den Umsteigepunkten und die Feinverteilung der Fahrgastströme innerhalb
des Ballungsraums. Der Ausbau des städtischen ÖPNV-Angebots orientiert sich
daher an der Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs.
Im Kölner Ballungsraum konnte das SPNV-System in den vergangenen Jahren
deutliche Fahrgaststeigerungen verzeichnen. Diese werden auch in den kommenden Jahren anhalten. So erwartet der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
im 25-Kilometer-Radius um die Ballungskerne eine jährliche lineare Nachfragesteigerung um zwei bis drei Prozent.253 Es ist mit weiterhin deutlich ausgeprägten Pendlerströmen in der Hauptverkehrszeit zwischen den Oberzentren Aachen, Bonn,
Köln, Düsseldorf sowie aus der jeweiligen Region in die vier Oberzentren zu rechnen.
Das bestehende SPNV-Angebot soll gemäß dem am 17.03.2016 beschlossenen
SPNV-Nahverkehrsplan des NVR deutlich ausgeweitet werden, um der schon heute
sehr hohen Nachfrage zu entsprechen und Engpässe abzubauen. Ziel ist es, den
Fahrplantakt im schienengebundenen Nahverkehr zwischen den Oberzentren der
Region sowie auf den Zulaufstrecken in den Kölner Bahnknoten deutlich zu erhöhen.
Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes bedarf es eines Ausbaus
der Infrastruktur im gesamten Planungsgebiet des NVR. Die wichtigsten Maßnahmen sind hierbei der Ausbau eines vom Fern- und Güterverkehr getrennten S-BahnNetzes und die Einführung des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX).
Eine besondere Bedeutung für den städtischen ÖPNV hat der geplante Ausbau des
S-Bahn-Netzes in Köln. Die sogenannte S-Bahn-Stammstrecke über die Hohenzollernbrücke soll für eine dichtere Zugfolge von 2,5 Minuten ausgebaut werden. Hierzu müssen im Kölner Hauptbahnhof und im Bahnhof Köln Messe/Deutz jeweils ein
zusätzliches Gleis mit Bahnsteig angelegt und die Zulaufstrecken entsprechend
angebunden werden. Durch den Ausbau des S-Bahn-Netzes entstehen neue Linienverbindungen, neue Haltepunkte und dichtere Takte, die nicht nur die regionale,
sondern auch die innerstädtische Verkehrserschließung stärken.
Auf Grundlage der für den Bundesverkehrswegeplan und den ÖPNV-Bedarfsplan
NRW angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen hat der NVR im SPNVNahverkehrsplan 2016 ein mehrstufiges Zielnetz entwickelt, das die Zeithorizonte
2020, 2025 und 2030 umfasst und auf den folgenden Seiten beschrieben wird.
253
Nahverkehr Rheinland GmbH: „SPNV-Nahverkehrsplan 2016“, Vorlage zur NVRVerbandsversammlung vom 17.03.2016, Anlage zur Ds.-Nr. NVR-10/2016, Seite 4-5
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.7.1
267
Zielnetze
Zielnetz 2020
In diesem Zielnetz werden die ab 2016 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen beschrieben. Diese Maßnahmen sind bereits vertraglich vereinbart und finanztechnisch weitestgehend abgesichert. Im unmittelbaren Zulauf auf Köln soll das Angebot
durch eine Linienverlängerung der RB 25 bis Lüdenscheid ausgeweitet werden. Die
RE 6a wird bereits ab dem Fahrplanjahr 2017 in die Linie RE 6 integriert. Ebenso
soll das niederländische Venlo wieder direkt ab Köln zu erreichen sein.
Nach den bereits zum Fahrplanjahr 2016 durchgeführten Angebots-Ausweitungen
mit Einführung der RE 6a und der S 19 sind somit bis 2020 nur noch geringfügige
Änderungen im SPNV-Angebot zu erwarten, da fast alle weiteren geplanten Änderungen aufwändige Infrastrukturmaßnahmen voraussetzen, die sich erst im Hinblick
auf die Zielnetze 2025 und 2030 realisieren lassen.
Abbildung 8-11: Netzveränderungen 2020 (Ausschnitt)
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
268
RE-Linien im Netz 2020
Linie
Laufweg
Takt
RE 1
Aachen – Köln – Düsseldorf – Hamm
60 Min.
RE 4
Aachen – Mönchengladbach – Düsseldorf – Hagen – Dortmund 60 Min.
RE 5
Koblenz – Bonn – Köln – Düsseldorf – Wesel – Emmerich /
Bocholt
60 Min.
RE 6
Minden – Dortmund – Düsseldorf – Köln – Köln/Bonn
Flughafen
60 Min.
RE 6a
Düsseldorf – Neuss – Dormagen – Köln - Köln/Bonn
254
Flughafen
60 Min.
RE 7
Rheine - Wuppertal – Köln – Krefeld
60 Min.
RE 8
Koblenz – Linz – Köln/Bonn Flughafen – Köln – Mönchengladbach - Venlo
60 Min.
RE 9 (RSX) Aachen – Köln – Siegen
60 Min.
RE 12
(Sprinter)
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier
Einzellagen
RE 22
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier
60 Min.
RB- und S-Bahn-Linien im Netz 2020
Linie
Laufweg
Takt
RB 24
Köln – Euskirchen – Kall (– Gerolstein)
30/60 Min.
RB 25
Köln – Overath – Gummersbach - Marienheide 255
Meinerzhagen - Lüdenscheid
30/60 Min.
RB 26
Köln – Bonn – Koblenz
60 Min.
RB 27
Koblenz – Linz – Köln – Mönchengladbach
60 Min.
RB 38
Köln – Horrem – Bedburg – Grevenbroich – Neuss – Düsseldorf 60 Min. /abschnittsw. 30 Min.)
RB 48
Wuppertal – Köln – Hürth-Kalscheuren - Bonn-Mehlem
30 Min.
S6
Essen – Düsseldorf – Leverkusen – Köln Hansaring (- Köln256
Chorweiler – Köln-Worringen)
20 Min.
S 11
Düsseldorf Flughafen – Düsseldorf – Neuss – Dormagen – Köln 20 Min.
– Bergisch Gladbach
S 12
(Horrem) – Köln-Ehrenfeld – Köln – Troisdorf – Hennef – (Eitorf
– Windeck-Au)
S 13/S 19
(Düren) – Sindorf - Horrem – Köln-Ehrenfeld – Köln – Köln/Bonn 20 Min.
Flughafen – Troisdorf – Hennef (Sieg) – Windeck-Au
Tabelle 8-11:
20/60 Min.
Maßnahmen im Zielnetz 2020 mit Bezug auf Köln
(fett: Veränderungen gegenüber dem Status quo Fahrplanjahr
2016)
254
Die RE 6a wird im Dez. 2016 in die Linie RE 6 integriert; damit stehen zwischen Düsseldorf und
Köln drei stündliche RE-Verbindungen zur Verfügung
255
Diese Maßnahme wurde am 27.02.2014 umgesetzt.
256
Diese Maßnahme wurde im Dezember 2012 umgesetzt und im Dezember 2015 um je zwei Zugpaare ergänzt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
269
Zielnetz 2025
Dieses Zielnetz stellt den zusätzlichen mittelfristigen Bedarf auf Grundlage ergänzender Infrastrukturmaßnahmen dar, die insbesondere der Ausweitung des S-BahnNetzes dienen.
Das S-Bahn-Netz übernimmt dann heutige Regionalbahnleistungen. Als neue Verbindungen sollen S-Bahn-Linien in den Rhein-Erft-Kreis nach Bergheim/Bedburg (S
12) sowie in Richtung Pulheim und weiter nach Mönchengladbach (S 6)) hinzukommen ebenso wie die S 13 über die rechte Rhein-Strecke in Richtung BonnOberkassel. Zwischen Köln-Worringen und Bergisch Gladbach soll durch Einrichtung von Verstärkerfahrten zu den Hauptverkehrszeiten der 10-Minuten-Takt eingeführt werden, was den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts zwischen KölnDellbrück und Bergisch Gladbach voraussetzt.
Im RE-Netz erfolgt die Ausweitung des Angebots schneller Verbindungen durch die
Eifel nach Trier.
Abbildung 8-12: Netzveränderungen 2025 (Ausschnitt)
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
270
RE-Linien im Zielnetz 2025
Linie
Laufweg
Takt
RE 1
Aachen – Köln – Düsseldorf – Hamm
60 Min.
RE 5
Koblenz – Bonn – Köln – Düsseldorf – Wesel – Emmerich /
Bocholt
60 Min.
RE 6
Minden – Dortmund – Düsseldorf – Köln– Köln/Bonn Flughafen
60 Min.
RE 7
Rheine - Wuppertal – Köln – Krefeld
60 Min.
RE 8 *
Koblenz – Linz – Köln/Bonn Flughafen - Köln –
Mönchengladbach - Venlo
60 Min.
RE 9 (RSX) Aachen – Köln – Siegen
60 Min.
RE 12
(Sprinter)
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier
120 Min.
RE 22
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier
60 Min.
*
RE 8 wird zwischen Köln und Koblenz erheblich beschleunigt und verkehrt auf kürzestem Weg; die Bedienung von Köln/Bonn Flughafen erfolgt durch RE 6 / S 13
RB- und S-Bahn-Linien im Zielnetz 2025
Linie
Laufweg
Takt
RB 24
Köln – Euskirchen – Kall (– Gerolstein)
30/60 Min.
RB 25
Köln – Overath – Gummersbach - Marienheide – Meinerzhagen 30/60 Min.
- Lüdenscheid
RB 27
Bonn-Oberkassel – Linz (Rhein) – Neuwied – Koblenz
(Abschnitt Mönchengladbach – Bonn-Oberkassel wird
durch S 13 ersetzt)
60 Min.
RB 38
Bedburg – Grevenbroich – Neuss – Düsseldorf
(Abschnitt Köln – Bedburg wird nach Umstellung auf
S-Bahn-Verkehr durch S 12 ersetzt)
60 Min.
RB 48
Wuppertal – Köln – Bonn-Mehlem
30 Min.
S6
Essen – Düsseldorf – Leverkusen – Köln – Pulheim –
Grevenbroich - Mönchengladbach
20/40/60 Min.
S 11
Düsseldorf Flughafen T. – Neuss – Köln-Worringen – Köln –
Bergisch Gladbach
20 / 10 Min.
S 12
Bedburg – Bergheim – Horrem – Köln – Troisdorf – Eitorf –
Windeck-Au
20/60 Min.
S 13
Düren - Horrem – Köln – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf –
Bonn-Oberkassel (- Linz – Koblenz)
20/60 Min.
S 19
Köln-Nippes – Köln - Troisdorf – Eitorf – Windeck-Au
20/60 Min.
Tabelle 8-12:
Maßnahmen im Zielnetz 2025 mit Bezug auf Köln
(fett: Veränderungen gegenüber dem Zielnetz 2020)
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
271
Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Der RRX soll zukünftig als neues Produkt den Nahverkehr in den bevölkerungsstarken Metropolregionen Rheinland und Ruhrgebiet prägen. Er ermöglicht spürbare
Reisezeitverkürzungen sowie Takterhöhungen auf der Achse Köln-Dortmund und
ersetzt hier die bestehenden RE-Linien 1, 5 und 6. Zwischen Köln Messe/Deutz und
Dortmund ist durch Überlagerung von vier RRX-Linien ein 15-Minuten-Takt geplant.
Zur betrieblichen Abwicklung und zur Realisierung der angestrebten Reisezeitverkürzungen des RRX-Betriebs sind diverse Streckenausbauten (vor allem außerhalb
des NVR-Gebietes) erforderlich, die nach heutigem Kenntnisstand erst bis 2030
vollständig abgeschlossen werden können. Vorher sollen auf den o.g. RE-Linien
bereits neue, sprintstarke, elektrische und mehrfachtraktionsfähige Doppelstocktriebfahrzeuge im Zweirichtungsbetrieb eingesetzt werden.
Abbildung 8-13:
RRX-Zielnetz
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH
Im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans werden die in Aussicht genommenen RRX-Haltepunkte Köln-Mülheim und Düsseldorf-Benrath näher
untersucht. Die Stadt Köln und der NVR wirken auf eine Bedienung des Haltes KölnMülheim hin.
272
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Zielnetz 2030
Dieses Zielnetz umfasst die langfristig geplante Angebotsentwicklung, welche nur
mit einem massiven Infrastrukturausbau realisierbar ist.
Als zentrale Maßnahme für die hiesige Metropolregion ist die Einführung des RheinRuhr-Expresses (RXX) im vorgesehenen Regelbetrieb zu nennen.
Die Regionalbahnen sollen weitestgehend in S-Bahn-Linien überführt werden. Zentrale Infrastrukturmaßnahme auf Kölner Stadtgebiet ist die geplante S-BahnWestspange zwischen Köln-Hansaring und Köln-Klettenberg, welche die Voraussetzungen für eine Ausweitung des Nahverkehrsangebots nach Bonn und in die Eifel
durch die neuen S-Bahn-Linien S 17 und S 15 schaffen soll. Die geplante S 15 wird
den Oberbergischen Kreis im S-Bahn-Takt an das Oberzentrum Köln anbinden.
Für die künftige siedlungsräumliche Entwicklung der Stadt Köln ist insbesondere die
zusätzlich geplante neue S-Bahn-Südlinie (S 16) von Bedeutung, welche die Parkstadt Süd, den Deutzer Hafen und die Technische Hochschule Deutz durch eine
über die Südbrücke geführte Strecke an den Kölner S-Bahn-Ring und den Flughafen Köln/Bonn anbinden soll.
Darüber hinaus soll der Raum Lüdenscheid wieder auf der Schiene mit einem REAngebot nach Köln angeschlossen werden.
Abbildung 8-14:
Netzveränderungen 2030+ (Ausschnitt)
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
273
RRX/RE-Linien im Zielnetz 2030
Linie
Laufweg
Takt
RRX 1 *
Aachen – Köln – Düsseldorf – Dortmund – Münster
60 Min.
RRX 2 **
Bonn – Köln - Düsseldorf – Dortmund
60 Min.
RRX 4 ***
(Siegen -) Köln/Bonn Flughafen – Köln – Düsseldorf –
Dortmund
60 Min.
RRX 6 **** Koblenz – Bonn – Köln – Düsseldorf – Dortmund - Minden
60 Min.
RE 7
Rheine - Wuppertal – Köln – Krefeld
60 Min.
RE 8
Koblenz – Linz – Köln/Bonn Flughafen – Köln –
Mönchengladbach (- Venlo)
60 Min.
RE 9 (RSX) Aachen – Köln – Siegen
60 Min.
RE 12
(Sprinter)
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier
120 Min.
RE 22
(Lüdenscheid – Brügge -) Meinerzhagen – Gummersbach –
Overath - Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier
60 Min.
*
RRX 1 ersetzt RE 1 Aachen – Hamm
** RRX 2 im Abschnitt Köln – Dortmund neu als vierte RRX-Linie
*** RRX 4 ersetzt zwischen Düsseldorf und Köln/Bonn Flughafen RE 6;
Einzelfahrten als SPRINTER v/n. Siegen
**** RRX 6 ersetzt RE 5 Koblenz – Emmerich / Bocholt
RB- und S-Bahn-Linien im Zielnetz 2030
Linie
Laufweg
Takt
RB 48
Wuppertal – Köln – Bonn-Mehlem
30 Min.
S6
Essen – Düsseldorf – Leverkusen – Köln – Pulheim –
Grevenbroich – Mönchengladbach
(20-Min.-Takt auch im Abschnitt Köln – Pulheim /
Grevenbroich, 60-Min.-Takt bis Mönchengladbach)
20/40/60 Min.
S 11
Düsseldorf Flughafen T. – Neuss – Köln-Worringen – Köln –
Bergisch Gladbach
20 Min.
S 11 V
Köln-Worringen – Köln – Bergisch Gladbach
20 Min.
S 12
(Grevenbroich -) Bedburg – Bergheim – Horrem – Köln –
Troisdorf – Eitorf – Au
20/60 Min.
S 13
Düren - Horrem – Köln – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf –
Bonn-Oberkassel (- Linz – Koblenz)
20/60 Min.
S 15
(Gummersbach -) Overath – Köln – Euskirchen (- Kall)
20/60 Min.
S 16
Leverkusen – Köln-Messe/Deutz – Köln-Bonner Wall – Köln- 20 Min.
Poll – Köln/Bonn Flughafen – Windeck-Au
S 17
Köln Messe/Deutz – Brühl – Bonn – Bonn-Mehlem
S 18
Köln/Bonn Flughafen – Bonn
Tabelle 8-13: Maßnahmen im Zielnetz 2030 mit Bezug auf Köln
(fett: Veränderungen gegenüber dem Zielnetz 2025)
20 Min.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
274
Zusätzliche SPNV-Haltepunkte
Zusammenfassend betrachtet sollen mit dem in den vorgenannten Zielnetzen vorgestellten Ausbau des S-Bahn-Systems folgende neue Haltepunkte auf Kölner
Stadtgebiet realisiert werden:
In Verbindung mit dem Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke für die S 11
•
Köln Kalk-West (mittelfristig)
•
Köln Berliner Straße (mittelfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinie 4)
In Verbindung mit dem Ausbau der Strecke Köln-Mönchengladbach für die S 6
•
Köln Bocklemünd (mittelfristig, ggfs. Verknüpfung mit Stadtbahnverlängerung)
In Verbindung mit dem Neubau der S-Bahn-Westspange für die S 15 und S 17
•
Köln Aachener Straße (langfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinien 1, 7)
•
Köln Weißhausstraße (langfristig)
•
Köln Klettenberg (langfristig, ggfs. Verknüpfung mit Stadtbahnverlängerung)
In Verbindung mit dem Neubau der S-Bahnstrecke über die Südbrücke S 16
•
Köln Bonner Wall (langfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinie 17 und Linie 5)
•
Köln Poll (langfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinie 7)
•
Köln Humboldt-Gremberg (langfristig)
8.7.2
Ausgewählte Maßnahmen zum Ausbau des Bahnknotens
Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit von Netz und Knoten257 im Rahmen des
vom NVR und der DB Netz gemeinsam beauftragten Bahnknoten-Gutachtens haben für das SPNV-Netz einen Bedarf von 15 verschiedenen Maßnahmen in Köln
und der Region gezeigt. Im Folgenden sind hiervon die 8 Maßnahmen, die den Personenverkehr auf Kölner Stadtgebiet unmittelbar betreffen, kurz skizziert:
1. Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke für eine 2,5-Minuten-Zugfolge
Damit über die S-Bahn-Stammstrecke mehr Züge rollen können, müssen im
Kölner Hbf und im Bahnhof Köln Messe/Deutz zusätzliche S-Bahn-Gleise sowie
Bahnsteige geschaffen und die Leit- und Sicherheitstechnik für einen 2,5Minuten-Takt ausgebaut werden.Weiterhin umfasst diese Maßnahme den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke von Köln-Dellbrück nach Bergisch Gladbach
und die Einrichtung neuer Haltepunkte Köln Kalk-West und Berliner Straße.
2. Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren
Durch ein mehrgleisiges Überwerfungsbauwerk als Teil des Westring-Ausbaus
(siehe folgende Maßnahme) können die Eifelstrecke Richtung Köln und die Güterzugstrecke Richtung Süden niveaufrei mit der linken Rheinstrecke verknüpft
werden.
3. Neubau der Westspange als S-Bahn-Strecke in vier Bauabschnitten
Neue Gleise werden von Köln Hansaring aus bis Köln Süd bzw. Hürth257
Vgl. „Bahnknoten Köln. Maßnahmen gegen den Kollaps – fit für die Zukunft“. Hrsg. v. NVR und
DB Netz AG. Köln 2012.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
275
Kalscheuren in vier einzelnen Baustufen mit jeweils eigenem Verkehrswert weitergeführt. Hierdurch können Linien in Richtung Bonn und Euskirchen bzw. Eifel
eingerichtet und das übrige Netz für den Güterverkehr entlastet werden. Dazu
erlaubt die Maßnahme eine bessere innerstädtische Erschließung durch neue
Stationen und Stadtbahnverknüpfungen.
4. Ausbau der Gleisverbindung Bahnhof Köln Messe/Deutz
Zwei neue Weichenverbindungen zur Siegstrecke bzw. zur rechten Rheinstrecke ermöglichen zusätzliche Fahrwege in diverse Gleise. Dadurch können mehr
Züge mit mehr Flexibilität fahren und sowohl die Betriebsqualität als auch die
Pünktlichkeit erheblich verbessert werden.
5. Verlängerung der Schnellfahrstrecke Köln – Rhein/Main
Diese Maßnahme ermöglicht es, zusätzliche Fernverkehrszüge der ICE-Strecke
von und nach Frankfurt aufzunehmen.
6. Ausbau von Köln Bonntor zum Personenbahnhof
Die neue Station „Köln, Bonner Wall“ verknüpft den SPNV mit dem ÖPNV der
Nord-Süd Stadtbahn. Zu realisieren sind ein neuer Bahnsteig und zusätzliche
Weichen, die den Regionalverkehr weitestgehend unabhängig vom Güterverkehr ermöglichen.
7. Ausbau Gleisverbindung Köln Hbf
Der Neubau von zwei Weichen im Kölner Hauptbahnhof für Parallelfahrten nach
Gleis 7 und 8 erhöht die Kapazität und verbessert die Betriebsqualität.
8. Anbindung der Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach
Damit zur Entlastung des Bahnknotens Fern- und Nahverkehr über getrennte
Gleise rollen können, ist auch die Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach an
die S-Bahn-Stammstrecke anzubinden.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
276
8.8
ÖPNV auf dem Rhein
Neben dem schienen- und straßengebundenen ÖPNV bietet der Rhein ebenfalls
eine Möglichkeit, öffentlichen Verkehr anzubieten, der über den reinen Ausflugsund Gelegenheitsverkehr hinausgeht. Zur erfolgreichen Integration eines solchen
ergänzenden Angebotes in das vorhandene ÖPNV-Netz müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist die Verknüpfung mit dem bereits bestehenden
Angebot unabdingbar, um einen einfachen und komfortablen Umstieg von einem
zum anderen Verkehrssystem wie gewohnt zu ermöglichen und damit das Einzugsgebiet des wassergebundenen ÖPNV zu erweitern. Zum anderen muss das neue
Angebot einen angemessenen Grundtakt bieten, um im Vergleich mit dem bestehenden Angebot als attraktiv wahrgenommen zu werden. Darüber hinaus sollte das
neue Angebot natürlich in den regulären VRS-Tarif integriert sein.
Aktuell bestehen auf Kölner Stadtgebiet bereits drei Fährdienste über den Rhein, die
organisatorisch stärker in das ÖPNV-Netz integriert werden könnten. Ergänzend
wurden bereits Potenziale und Aufwand einer Buslinie zwischen Porz und Rodenkirchen untersucht, womit alternativ der Rhein als Barriere für ÖPNV-Nutzer zwischen
den südlichen rechts- und linksrheinischen Stadtteilen überwunden werden könnte.
Weiterhin wurde vom Rat der Stadt Köln die Einrichtung eines regionalen Wasserbusliniensystems angeregt, für das erst noch ein betrieblich realisierbarer Vorschlag
zu erarbeiten ist. Er kann aufbauen auf bereits vorliegenden Erkenntnissen aus einer früheren Machbarkeitsstudie für eine „Wasserbuslinie“ zwischen Köln-Mülheim
und Porz, welche die KVB AG bereits vor der Erstellung des Nahverkehrsplans beauftragt hatte.
8.8.1
Möglichkeiten der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System
Die zurzeit auf Kölner Stadtgebiet verkehrenden drei Rheinfähren bieten ergänzende Verbindungen zum ÖPNV-Netz an und sollen nach Möglichkeit stärker in dieses
Netz integriert werden.
Fährstrecke
Betriebszeiten
Gesellschafter
Betreiber
Köln-Langel –
Täglich ca. 6:00 Uhr bis ca.
Leverkusen-Hitdorf 20:00 Uhr, geringfügige Einschränkungen am Wochenende und in den Monaten Oktober bis Februar
Stadt Leverkusen,
Häfen und Güterverkehr Köln AG
(HGK) zu jeweils
50 %
Koelnmesse-Fähre Nur zu Messezeiten
Köln Frankenwerft
– Kölnmesse
Personen-Schiffahrtsbetrieb Hans
Linden e. K., Köln
Köln-Weiß –
Köln-Zündorf
•
Rheinfähre KölnLangel/Hitdorf
GmbH
Heiko Dietrich, Köln-Weiß
äglich von April bis September ca. 10/11:00 Uhr bis ca.
19/20:00 Uhr bzw. Sonnenuntergang
•
1.10. bis 01.11. am Wochenende und Feiertagen,
Tabelle 8-14:
Rheinfähren auf dem Gebiet der Stadt Köln, Stand 2015
Quelle: Planungsbüro VIA
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
277
Zur Verbesserung der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System sind folgende Maßnahmen denkbar:
•
Einbeziehung der Fähren in die Fahrgastinformation des VRS (Printmedien
wie Fahrplanbücher, Liniennetzpläne sowie elektronische Medien je nach
Praktikabilität aufgrund der zum Teil unregelmäßigen Bedienungszeiten und
Abhängigkeiten der Bedienung von den Rheinwasserständen)
•
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 wurden Informationen zur Rheinfähre Köln-Langel – Lev.-Hitdorf in das Fahrplanbuch „Köln/Dormagen“ des
VRS aufgenommen.
•
Bewerbung der Fährangebote als Teil des ÖPNV-Systems
•
Prüfung einer tariflichen Integration insbesondere der Rheinfähre KölnLangel – Lev.-Hitdorf als ganzjährig verfügbares und in Langel mit dem
ÖPNV gut verknüpftes Angebot nach dem Vorbild der Integration von Rheinfähren im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM).
Mit VRM-Tickets über den Rhein
Seit mehreren Jahren verfolgt der Verkehrsverbund Rhein-Mosel das Ziel,
Fährverbindungen in den Verbundtarif zu integrieren. Bereits seit dem Jahr
2004 ist die Fähre an der Loreley dabei. Ab dem 01.04.2012 werden nun auch
auf der Rheinfähre zwischen Boppard und Filsen VRM-Fahrscheine anerkannt.
Verbundtickets können bei den Bus- und Bahnunternehmen erworben werden,
auf der Fähre selbst findet jedoch kein Verkauf statt.
Durch diese tarifliche Integrationsmaßnahme können auf die jeweils andere
Rheinseite durchtarifierte Fahrausweise für die Gesamtstrecke gelöst werden,
das heißt, ein Fahrschein ersetzt Bus-, Bahn- und Fähr-Ticket. Hierdurch können neue, tariflich und zeitlich attraktive Fahrtverbindungen für die ÖPNVKunden erschlossen werden. […]258
8.8.2
Potenziale einer rheinquerenden Buslinie Rodenkirchen – Porz
Ergänzend zu den bestehenden Fährverbindungen für verschiedene rheinquerende
Relationen wurde ebenfalls geprüft, inwieweit alternativ zwischen Porz und Rodenkirchen eine Buslinie diese Verbindung übernehmen könnte.
Die Verkehrsbeziehungen zwischen den Stadtbezirken Porz und Rodenkirchen sind
insgesamt gering. Lediglich knapp 2 % der Wege aller Porzer sind auf den Stadtbezirk Rodenkirchen ausgerichtet. Hingegen beträgt der Anteil der Wege in die Innenstadt 8 %, in den Rhein-Sieg-Kreis sowie in den Stadtbezirk Kalk jeweils mehr als
2 %. Aus Rodenkirchen führen nur 1 % der Wege in den Stadtbezirk Porz gegenüber 13 % in die Innenstadt, 6 % in den Stadtbezirk Lindenthal und 3 % in den
Rhein-Erft-Kreis.259
Geprüft wurde die Führung einer neuen Buslinie zwischen den Stadtteilzentren von
Porz und Rodenkirchen über die Rodenkirchener Autobahnbrücke. Es wurde eine
258
http://www.vrminfo.de/vrm-aktuell/news/news-detail/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]
=907&cHash=2dbcbd72518cb326872089506deb6677, siehe auch http://www.vrminfo.de/
fahrkarten-tarife/faehrnutzung-im-vrm/, Abfragedatum jeweils 28.08.2014.
259
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025.
Köln. S. 38ff.
278
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
Strecke von Porz Markt ausgehend und im weiteren Verlauf über die Kölner Straße
(L 82) bis zur Autobahnanschlussstelle Köln-Poll angenommen, die über die A 4
zum Autobahnkreuz Köln-Süd, dann über die A 555 bis zum Verteilerkreis, die Militärringstraße, Am Forstbotanischen Garten und die Friedrich-Ebert-Straße über den
Bahnhof Rodenkirchen in Richtung Rodenkirchen Zentrum verläuft. Die Fahrzeit
zwischen Porz Markt und Rodenkirchen Mitte betrüge bei reibungslosem Verkehrsablauf rund 25 Minuten. Alternative Verbindungen mit den Stadtbahnlinien 7 und 16
mit Umstieg am Neumarkt benötigen eine Fahrzeit von etwa 45 bis 50 Minuten je
nach Fahrtrichtung. Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn (und hier bereits mit der Teilinbetriebnahme Süd; vgl. Kapitel 8.1.5) wird sich die Fahrzeit um
rund 5-10 Minuten verkürzen.
Bei einer Betriebszeit montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie
an Samstagen zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr und einem angenommenen 30Minuten-Takt ergäben sich jährliche Betriebskosten von rund 800.000 €.
Die ermittelte Fahrzeitverkürzung betrifft die Direktverbindung zwischen den Stadtteilzentren. Viele häufig nachgefragte Wohn- und Arbeitsplatzstandorte sowohl in
Rodenkirchen als auch in Porz lassen sich nur durch weiteres Umsteigen erreichen.
Zu nennen sind hier beispielhaft linksrheinisch Rodenkirchen Süd, Michaelshoven
und Sürth sowie rechtsrheinisch Ziele längs der S-Bahn-Achsen in Richtung Wahn
(Airport Businesspark und Flughafen) oder die Siedlungsachse in Richtung Zündorf
an der Stadtbahnlinie 7. Durch diese Umsteigevorgänge verlängert sich die Reisezeit erheblich und die Attraktivität der Verbindung über die Rodenkirchener Brücke
verringert sich in gleichem Maße. So dauert zum Beispiel eine Fahrt zwischen Rodenkirchen Bahnhof und Airport Businesspark über Köln Hbf etwa 40 bis 45 Minuten, die von einer Umsteigeverbindung mit dem Bus nicht unterboten werden kann.
Die geringe Erschließungswirkung der geprüften Buslinie ließe sich nur auf Kosten
der angestrebten Fahrzeiten zwischen Porz Markt und Rodenkirchen Mitte deutlich
erhöhen, was wiederum die Attraktivität der Verbindung in Bezug auf die Reisezeiten mindert. Auf der Autobahn ist die zulässige Geschwindigkeit des Busses auf 60
km/h beschränkt, wenn Fahrgäste befördert werden sollen, für die keine Sitzplätze
zur Verfügung stehen. Zudem besteht das Problem der Störanfälligkeit aufgrund von
starkem Verkehrsaufkommen während der Spitzenstunden, was die Fahrplanzuverlässigkeit einschränkt.
Aufgrund der bestehenden Verkehrsnachfrage, der mäßigen Attraktivität für die tatsächlich nachgefragten Relationen zwischen Verkehrsquellen und -zielen im gesamten Gebiet der Stadtbezirke Rodenkirchen und Porz sowie der bestehenden Alternativverbindungen über die Innenstadt lässt sich der wirtschaftliche Betrieb einer Buslinie über den Rhein nicht darstellen.
Somit kann die Einrichtung einer Buslinie über die Rodenkirchener Brücke unter den
derzeitigen Rahmenbedingungen nicht empfohlen werden. Sie scheint auch nicht
geeignet, zur Entlastung der in der Hauptverkehrszeit stark nachgefragten Stadtbahnlinien 7 und 16 beitragen zu können, da abgesehen von den für die meisten
Relationen ohnehin unattraktiven Reisezeiten in den Spitzenzeiten noch erschwerend die Verkehrsbelastung auf der Rodenkirchener Brücke hinzukommt.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
8.8.3
279
Einrichtung eines regionalen Wasserbusliniensystems
Als Folge der städtebaulichen Entwicklung großer Areale entlang des Rheins bzw.
in Rheinnähe gewinnt die Idee der Nutzung des Flusses für ein ÖPNV-Angebot auf
dem Wasser weiter an Attraktivität. Mittel- bis langfristig wird sich die Bevölkerungsund Arbeitsplatzdichte am Rhein durch die neuen Stadtquartiere Parkstadt Süd,
Deutzer Hafen und Mülheim Süd deutlich erhöhen. Vergleichbare Entwicklungen
sind in der ganzen Region zu beobachten. Die Einführung eines Wasserbussystems
bietet in Kooperation mit den benachbarten Gebietskörperschaften, dem Region
Köln/Bonn e.V. und dem VRS grundsätzlich die Chance, den bestehenden wie auch
den am Rhein neu entstehenden Siedlungsbereichen ein attraktives zusätzliches
Verkehrsmittel zur Seite zu stellen.
Am 10.05.2016 hat der Rat der Stadt Köln daher mit breiter Mehrheit beschlossen,
zukünftig in Köln Wasserbusse als weiteres Element des ÖPNV einzuführen. Die
Verwaltung und die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind aufgefordert, gemeinsam
mit Bonn, Leverkusen und dem Rhein‐Sieg‐Kreis ein Linien- und Betreiberkonzept
für ein regionales, stufenweise einführbares Wasserbussystem zu erarbeiten, wie es
in Städten wie Hamburg oder Rotterdam bereits besteht.
Die Wasserbusse sollen in das bestehende ÖPNV‐Tarifsystem eingebunden werden. Ihre Haltestellen sollen eng mit Bus, Bahnen und anderen Mobilitätssystemen
verknüpft sein und so mehr Menschen in der Stadt Köln und den benachbarten
Städten entlang des Rheins den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel erleichtern.
Als Pilotprojekt soll der erste Wasserbus zeitnah zwischen Porz und Rodenkirchen
starten.
Die Einführung eines Wasserbusliniensystems bedarf einer sorgfältigen Prüfung
bezüglich der erzielbaren Vorteile für die künftigen Nutzer und der Auswirkungen auf
den städtischen Haushalt. Zudem sind Förderpotenziale für die Einführung des
Wasserbusliniensystems und für die Finanzierung des Betriebs zu ermitteln.
Für den Erfolg einer Wasserbuslinie ist die Konkurrenzfähigkeit zum alternativen
Angebot sowohl im ÖPNV als auch im MIV von wesentlicher Bedeutung. Neue
Fahrgäste sind vor allem dann zu erwarten, wenn sie durch die Benutzung der
Wasserbuslinie deutliche Reisezeitvorteile erzielen und dabei sowohl beim Komfort
als auch beim Fahrpreis ihre Erwartungen erfüllt werden können. Letzteres kann mit
der vollständigen Integration der Fahrpreise in den bestehenden VRS-Tarif erreicht
werden. Zum Komfort gehören neben dem Einsatz moderner schwimmfähiger Fahrzeuge die Ausgestaltung und Anbindung der Anlegestellen, das Angebot einer urbanen Taktfrequenz sowie optimale Verknüpfungen zum vorhandenen ÖPNV-Netz.
Diese Erfolgskriterien sollen daher der Konzeption eines regionalen Wasserbusliniensystems zu Grunde gelegt werden. Ein Vorschlag wird seitens der Fachverwaltung erarbeitet.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
280
9
Wirksamkeitsabschätzung
Die im vorliegenden Nahverkehrsplan beschriebenen Maßnahmen werden im Hinblick auf ihre erwartete Wirkung im Folgenden qualitativ bewertet.260
Ex-Ante-Wirkungsabschätzung
Mit Hilfe einer ex-Ante-Wirkungsabschätzung sollen mögliche Zielkonflikte zwischen
den wichtigsten Wirkungsbereichen der Nahverkehrsplanung aufgezeigt werden, um
einzelne Maßnahmen differenzierter beurteilen zu können. Bewertet wird die unmittelbare Wirksamkeit einer Maßnahme zur Verbesserung des Mobilitätssystems (Effektivität) sowie die Wirtschaftlichkeit (Effizienz).
Im Anschluss an eine kurze Charakterisierung der verschiedenen Wirkungsfelder
wird in Tabelle 9-1 eine Bewertungsmatrix dargestellt, mit deren Hilfe der Grad an
Zielerreichung von Einzelmaßnahmen beschrieben wird.261
Wirkungsfelder
1. Die Fahrgastentwicklung lässt sich mit Hilfe von Fahrgastzahlen messen. Eine
zunehmende Nutzunghäufigkeit gibt Auskunft über die Attraktivität des Angebotes für die Fahrgäste. Die Fahrgastentwicklung kann zugleich Hinweise auf die
Einnahmeentwicklung der Betreiber geben. Wenn mit Neukunden gerechnet
wird, ist diese eindeutig positiv. Nutzen aber vorhandene ZeitTicket-Kunden das
neue Angebot intensiver, können keine zusätzlichen Einnahmen erzielt werden.
Dies wurde zum Beispiel bei der Ausweitung des Nachtverkehrs festgestellt.262
Dennoch tragen auch mehr Fahrten der ZeitTicket-Kunden aufgrund höherer Attraktivität zum Ziel einer positiven Fahrgastentwicklung bei.
2. Wirtschaftlichkeit ist ein Wirkungsfeld, das auf einen begrenzten Ressourceneinsatz von Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bei einer gleichzeitig hohen Ausschöpfung des ÖPNV-Potenzials abzielt. Aufwand und Ertrag sollen in
einem günstigen Verhältnis zueinander stehen.
So sind zum Beispiel zusätzliche Nachtverkehrsangebote, Angebotserweiterungen im Busverkehr oder die Ausweitung flexibler Bedienungsformen eher im
Hinblick auf eine Angebotsverbesserung und nicht unbedingt als ein Beitrag zu
mehr Wirtschaftlichkeit zu sehen
Die Fahrgastinteressen stehen dabei häufig in einem Spannungsverhältnis zu
der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Betriebs. Somit kann unter Umständen
nicht überall so viel Verkehrsleistung angeboten werden, wie es aus Sicht der
Fahrgäste wünschenswert wäre.
3. Das Wirkungsfeld Finanzierung soll aufzeigen, ob die finanziellen Mittel zur
Umsetzung einer Maßnahme bereitgestellt werden können.
Der privat finanzierte Beitrag zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ins Gewerbegebiet „Am Butzweilerhof“ war zum Beispiel eine zentrale Voraussetzung für
die Realisierung dieser Maßnahme.
260
Zur Evaluation der Verkehrsentwicklungsplanung siehe auch: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Arbeitsgruppe Verkehrsplanung: Hinweise zur Verkehrsentwicklungsplanung. Entwurf; Stand: 06.09.2012.
261
In Anlehnung an den Nahverkehrsplan 2006-2009 für das Land Berlin, Kapitel VI.2.
262
Mitteilung der Verwaltung an den Verkehrsausschuss am 28.01.2014 „Sachstandsbericht zum
Nachtverkehr“, TOP 7.6, Session 0080/2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
281
4. Der ÖPNV bietet vielfältige Impulse für die Stadtentwicklung. Er stellt im
Rahmen der Daseinsvorsorge die allgemeine Erreichbarkeit zum Beispiel von
Bezirkszentren und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und kulturellen Veranstaltungsorten sowie Dienstleistern im Gesundheitswesen sicher. Insbesondere durch Stadtbahnanbindungen werden Wohn- und Gewerbestandorte attraktiver, und so wird eine positive Entwicklung der Stadtteile gefördert. Zugleich wird
die Straßenraumgestaltung mit dem Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur in vielen
Fällen deutlich attraktiver, wie zum Beispiel im Zuge des Umbaus der Stadtbahnlinie 5 in Neuehrenfeld und Ossendorf sowie der Linie 12 in Zollstock.
Geplante Stadtbahnverlängerungen wie zum Beispiel nach BocklemündMengenich können die kleinräumige lokale Entwicklung günstig beeinflussen.
5. Lokale Umweltentlastung bedeutet wirksame Lärm- und Abgasminderung
durch Reduzierung des Pkw-Verkehrs mit möglichst umweltverträglichen Stadtbahnen und Bussen. Auch der ÖPNV kann durch geringere Lärmmissionen infolge der Beschaffung lärmmindernder Technik zur weiteren Umweltentlastung
beitragen.
Ein dichtes und häufig bedientes Haltestellennetz in der Innenstadt macht zahlreiche Pkw-Fahrten ins Zentrum überflüssig und bietet die Voraussetzung für eine fußgänger- und fahrradfreundliche Innenstadt mit hoher Aufenthaltsqualität,
da die für den Pkw benötigten Flächen im Straßenraum reduziert werden können. Auch die Kombination von ÖPNV und Fahrrad trägt zu einer umweltschonenden Mobilitätskultur in Köln bei.
6. Der Beitrag des ÖPNV zum Klimaschutz ergibt sich durch die Substitution von
Pkw-Fahrten durch den ÖPNV. Je höher der Anteil der durch den ÖPNV ersetzten Pkw-Wege, umso mehr fossile Energie kann eingespart werden. Die Wirkung ist nicht lokal, sondern durch die Minderung von zum Beispiel CO2Emissionen in der Atmosphäre global.
Für den Bau der Nord-Süd Stadtbahn wurde ein CO2-Minderungseffekt aus
künftig vermiedenen Pkw-Fahrten in Höhe von 11.000 Tonnen pro Jahr ermittelt.
7. Beitrag zur sozialen Inklusion bedeutet, dass niemand von der Nutzung des
ÖPNV ausgeschlossen („exkludiert“) ist – oder nachträglich erst durch besondere Maßnahmen wieder integriert werden muss. Baulich bedeutet dies den barrierefreien Umbau des Gesamtsystems ÖPNV. Unter sozialen Gesichtspunkten erschließt und verbindet der ÖPNV alle Teilräume der Stadt und ermöglicht den
Zugang zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.
Die Schaffung von Barrierefreiheit ermöglicht mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Personen mehr Teilhabe am öffentlichen Leben. An nur schwach
genutzten Haltestellen ist bezüglich des Maßnahmenumfangs eine Abwägung
zwischen den Anforderungen der Fahrgäste und wirtschaftlichen sowie technischen Kriterien erforderlich (z.B. verkürzter Ausbau der Haltestellen).
8. Das Wirkungsfeld Förderung der Mobilität von Senioren und mobilitätseingeschränkten Personen umfasst neben dem Aspekt der Barrierefreiheit auch
die Unterstützung eigenständiger Mobilitätsteilhabe. Außerdem wird durch die
Förderung der Mobilität von Senioren der demografischen Entwicklung Rechnung getragen.
Das Platzangebot ist über alle Verkehrszeiten des Tages ausreichend zu bemesen, damit diesen sensiblen Nutzergruppen nach Möglichkeit auch ausreichend
Platz in Bus und Bahn angeboten werden kann. Ebenfalls wird die Mobilität von
Senioren oder mobilitätseingeschränkten Personen durch flexible Bedienungsformen unterstützt, mit deren Hilfe auch solche Gebiete erschlossen werden
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
282
können, die sich aus straßenräumlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht
in das Stadtbahn- und Busnetz integrieren lassen.
9. Mit der Förderung der Multimodalität kann auf den zunehmenden Trend gerade der jüngeren Generation reagiert werden, spontan verschiedene Verkehrsmittel situationsspezifisch zu wählen. Multimodalität ersetzt den „monomodalen“
Lebensstil, bei dem in der Regel nur das Auto genutzt wird. Auch intermodale
Angebote wie zum Beispiel die Kombination von ÖPNV und Fahrrad bei Vorund/oder Nachtransport sollten weiter ausgebaut werden.
Nachfolgende Tabelle 9-1 gibt einen Überblick über die verschiedenen Wirkungsfelder, auf die die einzelnen Maßnahmen Einfluss nehmen.
Fahrgastentwicklung
Wirtschaftlichkeit
Finanzierung
Impulse für Stadtentwicklung
Umweltentlastung
lokal
Beitrag zum Klimaschutz
Beitrag zur sozialen
Inklusion
Förderung der Mobilität von Senioren
Förderung der
Multimodalität
Wirkungsfelder
Dauerhafte Bereitstellung des
fahrplanmäßigen ÖPNVAngebots
+
o
o
+
o
+
+
+
+
Ausweitung Nachtverkehr
+
o
-
+
o
+
o
o
o
Teilräumliche Busnetzplanung
+
o
o
+
+
+
+
+
o
Weiterentwicklung flexibler Bedienungsformen (Prüfauftrag)
o
o
-
o
o
o
+
++
o
Optimierung von multi/intermodalen Angeboten
(B+R, P+R, Car-Sharing, Fahrradverleih)
+
+
+
+
+
+
+
o
++
Mobilitätsstationen
+
o
-
+
o
+
o
o
++
Integration bestehender Rheinfähren in den ÖPNV
+
-
o
o
o
o
o
o
+
Verlängerung Stadtbahnstrecken
+
+
-
+
+
+
+
+
o
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
+
o
-
+
o
o
++
++
+
Ausbau Fahrgastinformation
(MOFIS- und DFI-Anlagen)
+
o
-/o*
o
o
o
+
+
o
Infrastruktur
Multi-/Intermodalität
Verkehrsangebot
Maßnahmen
++
+
o
*
= Maßnahme als zentrale Voraussetzung
= Maßnahme zur Zielerfüllung im Wirkungsfeld förderlich
= Maßnahme ohne besondere Relevanz für das Wirkungsfeld
= Maßnahme mit eher ungünstigen Auswirkungen auf das Wirkungsfeld
= Je nach Verfügbarkeit von Fördermöglichkeiten
Tabelle 9-1:
Ex-Ante-Bewertung zentraler Maßnahmen der Nahverkehrsplanung, Stand 2014
Quelle: Planungsbüro VIA
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
283
Wirkungen der Maßnahmen
Die nachfolgend im Hinblick auf die oben genannten Wirkungsfelder kurz beschriebenen und in diesem Nahverkehrsplan behandelten Maßnahmen sind nach Häufigkeit der positiven Bewertungen (++, +) sortiert, so dass ihr Stellenwert in der Nahverkehrsplanung der Stadt Köln deutlich wird:
1. Bei der Schaffung und Optimierung multi-/intermodaler Angebote wird deutlich, welche Potenziale zur Optimierung des ÖPNV-Systems bei einer konsequenten Vernetzung mit den übrigen Mobilitätsträgern bestehen. Ein wichtiger
Schwerpunkt beim Ausbau multimodaler Angebote liegt bei den „weichen“ und
kostengünstigen Maßnahmen wie zum Beispiel der Öffentlichkeitsarbeit. Neue
Infrastrukturen müssten nur punktuell geschaffen werden.
2. Das gesamtstädtische ÖPNV-Angebot hat zahlreiche positive Impulse auf die
meisten der oben beschriebenen Wirkungsbereiche. Die Finanzierung und damit
die nachhaltige Vorhaltung des Angebots sind grundsätzlich sicher gestellt, die
Wirtschaftlichkeit wird mit Blick auf den kommunalen Nutzen als gegeben angesehen.
3. Die Verlängerung von Stadtbahnstrecken hat ebenfalls zahlreiche positive
Effekte. Problematisch ist jedoch die Finanzierung der aufwändigen Infrastruktur
4. Einen sehr stark sozialen Nutzen hat die Herstellung von barrierefreien Haltestellen. Damit werden die soziale Inklusion sowie die Mobilität von Senioren
gefördert. Bei diesen Maßnahmen sind erhebliche öffentliche Mittel erforderlich,
so dass eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen erfolgen muss und die Realisierung der Umbauten einen langen Zeitraum beansprucht.
5. Der Ausbau von Verknüpfungshaltestellen zu Mobilitätsstationen verbessert
die Netzwirkung des ÖPNV-Systems und unterstützt die Schaffung eines integrierten Verkehrsangebotes, das die Mobilität auch ohne eigenen Pkw ermöglicht.
6. Maßnahmen, die im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung umgesetzt
werden, sind lokal wirksam und verbessern die Erschließungs- und Verbindungsqualität in den einzelnen Stadtteilen und -bezirken. Insbesondere soziale
Aspekte wie zum Beispiel die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Versorgungseinrichtungen werden hier berücksichtigt.
Im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung erfolgen künftig weitergehende
systematische Überlegungen zur Verbesserung der kleinräumigen Erschließung
einzelner Siedlungsgebiete mit flexiblen Bedienungsformen, die vom Busverkehr
nicht adäquat bedient werden können. Dabei wird besonders die Zielrichtung
verfolgt, die Mobilität der zunehmenden Anzahl von Senioren zu erhalten und zu
verbessern.
7. Die Ausweitung des Nachtverkehrs zielte darauf ab, die Attraktivität der Stadt
Köln als großstädtische Metropole mit ihren zahlreichen Kultur- und Freizeitangeboten, aber auch als Wirtschaft- und Verkehrsknotenpunkt im Regional- und
Fernverkehr zu stärken und weiter auszubauen. Die größten Impulse beziehen
sich somit auf die Stadtentwicklung. Um Wirtschaftlichkeit und Finanzierung sicher zu stellen, wird ein nachfragebezogenes Nachtverkehrskonzept angeboten.
8. Mit der Ausweitung integrierter Mobilitätsangebote wie zum Beispiel dem
Ausbau von Bike + Ride-, Park + Ride- sowie Car-Sharing-Angeboten, der Einrichtung eines KVB-Fahrradverleihsystems sowie der Entwicklung von Mobilitätsstationen an wichtigen Verknüpfungspunkten wird die Netzwirkung des
ÖPNV wesentlich verbessert. Auch die stärkere Integration Rheinfähren in das
3. Nahverkehrsplan Köln
Modifizierung des ÖPNV-Angebots
284
ÖPNV-System wird als Service-Maßnahme angesehen, die punktuell das
ÖPNV-Angebot ergänzen kann.
9. Sehr stark servicebezogen ist die Fahrgastinformation an Stadtbahn- und
Bushaltestellen mit MOFIS- und DFI-Anlagen. Sie unterstützt die positive Fahrgastentwicklung und stellt ein Standardausstattungsmerkmal der meisten Haltestellen dar. Der weitere Ausbau der Fahrgastinformation fördert die Seniorenmobilität und die soziale Inklusion.
Ex-Post-Wirkungsabschätzung
Neben der Wirkungsabschätzung der im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans
vorgeschlagenen Maßnahmen ist – wie bereits in der Vergangenheit – vorgesehen,
diese nach deren Umsetzung ex post systematisch und quantitativ zu bewerten.
Diese Evaluierung soll sicherstellen, dass bei Nichterreichen von Standards und
planerischen Zielen nachgesteuert werden kann. Dies erfolgt auf verschiedene Wege:
•
Kontinuierlicher Abgleich von Bedarf und Angebot mit Hilfe von Fahrgastzählungen, insbesondere bei veränderten Angeboten (Fahrplan, Linienführung) anderthalb bis zwei Jahre nach Maßnahmenumsetzung
•
Kontinuierliche Überprüfung der im Rahmen der teilräumlichen Busnetzplanung
umgesetzten Maßnahmen
•
Überprüfung qualitativer Angebotsbestandteile durch regelmäßige Bewertung
des ÖPNV-Angebots mit Hilfe des „ÖPNV-Kundenbarometers“, das von der
Firma TNS Infratest GmbH im Auftrag der Kölner Verkehrs-Betriebe AG jährlich
in Form von Kundenbefragungen durchgeführt wird
•
Überprüfungen von Angebot und Service durch Testkunden
•
Auswertung des Beschwerdemanagements.
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen wird Rechenschaft
abgelegt, inwieweit der ÖPNV die Ziele der Nahverkehrsplanung erfüllt oder wo Anpassungs- oder Diskussionsbedarf über die Rahmenvorgaben entstanden ist. Hierzu zählen auch das in Kapitel 6 beschriebene Umweltmonitoring der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie zahlreiche Einzeluntersuchungen zur Nachfrageentwicklung nach netz- und fahrplanrelevanten Maßnahmen. Ein Beispiel für ein solches
Vorgehen ist die Nachheruntersuchung der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des
Nachtverkehrs, die im Zuge der Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans umgesetzt
wurden. 263
263
Vgl. Mitteilung der Verwaltung an den Verkehrsausschuss am 28.01.2014 „Sachstandsbericht
zum Nachtverkehr“, TOP 7.6, Session 0080/2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Ausblick
285
10 Ausblick
Der vorliegende 3. Nahverkehrsplan für die Stadt Köln hat keinen festgelegten Planungshorizont. Er ist gemäß § 9 Absatz 5 ÖPNV-Gesetz NRW bei Bedarf fortzuschreiben. Somit kann seine Fortschreibung dann erfolgen, wenn veränderte Rahmenbedingungen neue Schwerpunktsetzungen erfordern. Einige Entwicklungen und
mögliche Schwerpunkte künftiger Fortschreibungen deuten sich jedoch schon an
und sollen aus der heutigen Perspektive kurz umrissen werden:
Neue Mobilitätsstrategie entwickeln
Bevölkerungszunahme und Fahrgaststeigerungen in Verbindung mit umweltpolitischen Herausforderungen werden nach derzeitiger Einschätzung dazu führen, dass
die Stadt Köln eine ganzheitliche Mobilitätsstrategie für die kommenden Jahre entwickeln muss. Dabei wird, einer zunehmenden mobilen Internetnutzung, dem sich
wandelnden Nutzerverhalten hin zu einer flexiblen, stärker multimodalen Verkehrsmittelwahl und der technischen Entwicklung bei der Elektromobilität Rechnung zu
tragen sein.
Im August 2014 hat die Stadt Köln ein Strategiepapier zur Mobilitätsentwicklung
unter dem Titel „Köln mobil 2025" vorgestellt, das Leitziele und Handlungsempfehlungen für die künftige Verkehrsentwicklung in Köln enthält. Diese sollen “durch einen zusammen mit der Bürgerschaft erarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan (Stadtentwicklungskonzept Mobilität´) konkretisiert, operationalisier und mit Zielindikatoren
versehen werden“.264
Auf wachsende Rolle des ÖPNV einrichten
Innerhalb des geplanten Stadtentwicklungskonzepts Mobilität und Verkehr wird dem
ÖPNV entsprechend der sich wandelnden gesellschaftlichen und verkehrlichen
Rahmenbedingungen eine wachsende Bedeutung zukommen. Entsprechende Strategien und Maßnahmen sollten in diesem Zusammenhang definiert werden. Diese
würden in der Folge bei einer NVP-Fortschreibung Berücksichtigung finden.
Kapazitäten ausbauen
Wenn sich die Fahrgaststeigerungen der vergangenen Jahre weiter fortsetzen oder
in Folge von Zuwanderung nach Köln möglicherweise weiter verstärken werden,
wird die Frage der nötigen Kapazitäten noch intensiver als heute im Vordergrund
stehen. Ebenso kann, entgegen der aktuellen Situation, langfristig mit wachsenden
Energiekosten durch steigende Ölpreise bei einem knapper werdenden Angebot
(„Peak Oil“) gerechnet werden, die zu einer deutlich höheren Nachfrage beim ÖPNV
führen dürften.265
Infrastruktur erhalten und erneuern
Der Investitionsbedarf im ÖPNV wird voraussichtlich künftig eine noch größere Rolle
spielen, da die bestehende Infrastruktur teilweise in die Jahre kommt und nicht dauerhaft auf Verschleiss gefahren werden darf:
264
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister: Köln mobil 2025. Köln. 2014. S.26.
265
Vgl. http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52761/peak-oil sowie
http://www.peak-oil.com/peak-oil/, Abfragedatum: 15.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Ausblick
286
„In Köln besteht ein erheblicher Investitionsbedarf für den Unterhalt und die Erneuerung des
Stadtbahnnetzes und seiner technischen Ausrüstung, von dem nur ein Teil aus Eigenmitteln
der Stadt und der KVB zu leisten ist.
Die Intraplan-Studie „Bedarf an Reinvestitionen für den schienengebundenen ÖSPV in Nordrhein-Westfalen“ vom August 2012 hat den Infrastrukturbedarf für die ÖPNV-Unternehmen in
NRW ermittelt. Danach beziffern die Gutachter des Institutes Intraplan den durchschnittlichen jährlichen Reinvestitionsbedarf für die Jahre 2017 bis 2025 auf 42,8 Millionen Euro.
Zusätzlich werden für die kommunalen Tunnelbauwerke Kölns nach ersten Berechnungen
bis 2021 jährlich 60 Millionen Euro benötigt.
Für die Erneuerung des Fuhrparks sind im Zeitraum 2017 bis 2025 jährlich im Durchschnitt
62,2 Millionen für Ersatzbeschaffungen notwendig.
Dieser künftige Finanzbedarf kann nicht allein von Stadt und KVB geschultert werden, sondern hier braucht es die bewährte gemeinsame Bund-Länder-Kommunal-Finanzierung mit
einem ausreichenden Finanzvolumen.“266
Die Kölner Verkehrsbetriebe rechnen bis 2025 insgesamt mit einem Bedarf von rd. 1 Mrd. €
für die Instandhaltung und Erneuerung des bestehenden Stadtbahn- und Busnetzes.
Finanzierungsinstrumente sichern
Neben der Nutzerfinanzierung (Fahrgeldeinnahmen) ist die Mittelbereitstellung
durch Bund und Länder ein unverzichtbarer Baustein für die Finanzierung eines
leistungsstarken ÖPNV. Ohne Zuschüsse könnte die Infrastruktur nicht in der notwendigen Größenordnung und Qualität weiterentwickelt und erhalten werden. Daher
ist die Fortsetzung bzw. Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente unbedingt
erforderlich. Außerdem sind neben den Mitteln für die kommunalen Investitionen
auch zusätzliche Mittel für die Erhaltung der ÖPNV-Infrastruktur bereit zu stellen.
Bei den anstehenden Gesetzgebungsverfahren sollte daher auch die Erhaltung der
Infrastruktur als Fördergegenstand einfließen.
Die Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz dienen vorzugsweise der Betriebsfinanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), werden aber auch für investive Zwecke des Nahverkehrs, z. B. für Investitionen zur Herstellung von Barrierefreiheit, genutzt. Die Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer
wird in einer Rechtsverordnung geregelt.
Das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist
das bewährte Förderprogramm des Bundes für große kommunale Verkehrsinvestitionen ab einer Größenordnung von zuwendungsfähigen Kosten über 50 Mio. € und
soll nach einer Einigung zwischen Bund und Ländern mindestens in bisheriger Höhe
fortgeführt werden. Mittel nach dem GVFG-Bundesprogramm könnten in Köln
z.B.für den Ausbau der Ost-West-Achse für Langzüge in Anspruch genommen werden.
Am 24.06.2015 ist mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Kraft getreten. Im Sonderinvestitionsprogramm des Bundes für
finanzschwache Kommunen stehen 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung, wovon das Land
NRW einen Anteil von rd. 32 % erhält. In diesem Programm können kommunale
ÖPNV-Investitionen nur in begrenztem Umfang gefördert werden (Barrierefreiheit,
Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung).
Neben dem GVFG-Bundesprogramm gewährt der Bund den Ländern sogenannte
Entflechtungsmittel (früher GVFG-Länderprogramm), die in NRW jeweils zur Hälfte
für den Ausbau des kommunalen ÖPNV und den Straßenbau genutzt werden. Aus
266
http://www.damit-deutschland-vorne-bleibt.de/pm-koeln-kvb-vrs-deutschlandtag-desnahverkehrs.pdfx, Abfragedatum: 14.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Ausblick
287
diesen Mitteln wurden bislang im Rahmen des § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert
(z. B. die neue Leitstelle der KVB oder die Streckenverlängerung der Linie 3 Bocklemünd/Mengenich).
Das ÖPNV-Gesetz NRW muss ebenfalls novelliert werden. Voraussetzung dafür ist
die endgültige Klärung der Finanzierungskulisse (Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel) zwischen Bund und Land NRW. Aus Sicht der Stadt Köln ist sicherzustellen, dass das neue ÖPNVG NRW seinen Beitrag leistet, damit die erforderlichen
Wachstumsinvestitionen von 1,1 Mrd. € bis 2030 nach dem ÖPNV-Bedarfsplan und
die Erhaltungsinvestitionen für die KVB in Höhe von 1 Mrd. € bis 2025 finanziert
werden können.
Mobilitätsmanagement einrichten
Neben Erhalt und Ausbau der Infrastruktur sowie der Erweiterung der Kapazitäten
ist es im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum der Stadt Köln notwendig, Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln, die bei der Entstehung des
Verkehrs ansetzen. Verkehrs- und flächensparende Siedlungsstrukturen mit guter
Nahversorgung und Ausstattung mit sozialer Infrastruktur sind eine Möglichkeit, längere Fahrten zu vermeiden und die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad zu
fördern. Durch geeignete Maßnahmen der Information und Beratung sollen den
Bürgern Alternativen zur MIV-Nutzung aufgezeigt werden, so dass Pkw-Fahrten auf
den ÖPNV – oder die nicht-motorisierten Verkehrsarten – verlagert werden können.
Notwendige Verkehre sollen möglichst verträglich abgewickelt werden, wobei der
ÖPNV eine weiterhin wachsende Rolle spielen wird. Um einen solch umfassenden
Prozess anzustoßen und seine Wirkung zu verstärken, ist ein umfassendes kommunales Mobilitätsmanagement hilfreich. Ziel ist die Veränderung des Mobilitätsverhaltens, das heißt die Beeinflussung der Verkehrsnachfrage.
Um die Ziele [des Mobilitätsmanagements] „zu erreichen, werden Kooperationen
zwischen unterschiedlichen Akteuren wie Politik, Einrichtungen, Anbietern von Verkehrsdienstleistungen sowie letztlich den Verkehrsteilnehmern initiiert und Synergien gefördert. Zusätzlich ist ein hohes Maß an Information, Kommunikation, Organisation und Koordination zwischen den beteiligten Akteuren erforderlich. Notwendig
ist weiterhin umfassendes Marketing.“267 Im Rahmen des Netzwerks Verkehrssicheres NRW wurde beim VRS die Koordinierungsstelle Mobilitätsmanagement für den
Regierungsbezirk Köln eingerichtet.
Verkehrsmittel noch stärker verknüpfen
Die Thematik der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger wird zukünftig ein
stärkeres Gewicht erhalten. Der Kölner Verkehrs-Betriebe AG kommt zunehmend
die Rolle eines Mobilitätsdienstleisters zu, der mit Hilfe von ergänzenden Angeboten
wie zum Beispiel Car-Sharing, Fahrradverleihsystem, Park + Ride sowie Bike + Ride
verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsketten bereitstellt. Der im vorliegenden Nahverkehrsplan beschriebene Aus- und Neubau von Verknüpfungspunkten zu multimodalen Mobilitätsstationen ist ebenfalls ein Ansatz zur weiteren Effizienzsteigerung
des ÖPNV-Netzes und zum Ausbau eines verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätssystems.
267
http://busse-und-bahnen.nrw.de/service-organisation/projekte/mobilitaetsmanagement/, Abfragedatum: 14.07.2014. Diese Quelle umfasst umfangreiche Hintergrundinformationen zum Thema
Mobilitätsmanagement.
3. Nahverkehrsplan Köln
Ausblick
288
Der Abschlussbericht der ÖPNV-Zukunftskommission der Landesregierung NRW
weist deutlich auf Ansätze zu einer Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems in Richtung vernetzter Mobilitätsdienstleistungen hin:
„So empfiehlt die Kommission, dass ÖPNV-Unternehmen als Mobilitätsdienstleister neben
ihrem Hauptgeschäft dem Kunden auch aufzeigen sollten, wie er nach einer Bahn- oder
Busfahrt, zum Beispiel mit Leihautos, Leihfahrrädern oder Mitfahrgelegenheiten, bis nach
Hause kommt (Tür-zu-Tür-Bedienung). Die Fahrgastrechte seien zu verbessern und insbesondere die Informationen über Verspätungen, ausfallende Züge und andere Reisemöglichkeiten schneller und einfacher an den Kunden zu bringen. Hierzu sollte auch mehr auf neue
Technologien wie zum Beispiel das Smartphone gesetzt werden. Im Übrigen müsse auch
die Elektromobilität von besonderer Bedeutung für den ÖPNV werden.“ 268
Stadtbahnstrecken verlängern und Tangentialverkehre stärken
Vor dem Hintergrund weiter steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV ist zu erwarten,
dass sich zukünftige Fortschreibungen des Nahverkehrsplans mit der Weiterentwicklung der Netzstruktur befassen werden. Hierbei dürfte neben der Thematik der
Verlängerung von Stadtbahnstrecken auch die Stärkung innerstädtischer tangentialer ÖPNV-Angebote in Verbindung mit der Entlastung der stark nachgefragten radialen Verbindungen zu untersuchen sein.
Klimaschutz und Lärmschutz berücksichtigen
Das Erreichen der Klimaschutzziele der Stadt Köln ist ein weiterer zentraler Faktor,
der den Ausbau des ÖPNV-Systems über die Geltungsdauer des vorliegenden
Nahverkehrsplans hinaus erforderlich macht. Ein sich weiterentwickelndes ÖPNVSystem ist eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Klimaschutz, da
der ÖPNV künftig eine größere Zahl von heute noch mit dem Pkw abgewickelten
Fahrten aufzunehmen hat. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung neuer umweltfreundlicher Technologien und Antriebe bei den Fahrzeugen des ÖPNV zu nennen,
die in Zukunft auch weiter ausgebaut werden soll. Als Beispiele hierfür sei die für
das Fahrplanjahr 2017 geplante Einführung des Elektrobusbetriebs auf der Linie
133 genannt269, der Einsatz zweier Hybridbusse270 sowie der Test zweier Kraftstoff
einsparender Leichtbaubusse.271
Auch der ÖPNV trägt seinen Anteil zur Lärmbelastung in der Stadt bei, wenngleich
der Lärm von Stadtbahnen und Bussen in der Regel vom übrigen Straßenverkehrslärm überlagert wird. Der Lärmaktionsplan zeigt, auf welchen Streckenabschnitten
besonders viele Bürger von starken Lärmimissionen betroffen sind. In diesen Lärmbelastungsschwerpunkten sollten bei anstehenden Gleissanierungen der Stadtbahnen möglichst körperschall- und erschütterungsarme Schienenlagerungen zum Einsatz kommen. Weiterhin ist zu überlegen, ob auf Buslinien, welche die Lärmbelastungsschwerpunkte tangieren, bevorzugt die neuesten Busse mit den geringsten
Lärmemissionen eingesetzt werden können.
268
http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv_2013/2013_08_30_Ergebnisse
_OEPNV_Zukunft/index.php, Abfragedatum: 14.07.2014.
269
http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&id=2262, Abfragedatum: 14.07.2014.
270
http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=1&id=1774,
Abfragedatum: 14.07.2014.
271
http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=14&id=2185,
Abfragedatum: 14.07.2014.
3. Nahverkehrsplan Köln
Ausblick
289
Regionale Blickweise der Nahverkehrsplanung stärken
Um einen möglichst großen Anteil von Pkw-Fahrten auch aus dem Umland auf umweltverträgliche und klimaschonende Verkehrsmittel zu verlagern, erscheint es geboten, die künftige kommunale Nahverkehrsplanung noch stärker auf die Verflechtungen mit den Umlandkommunen auszurichten. Auch wenn der Nahverkehrsplan
zunächst ein kommunales Planungsinstrument ist, sollten die Schnittstellen zur regionalen Verkehrsplanung einbezogen werden. Nur ein regional integriertes und
kooperatives Vorgehen gemeinsam mit den benachbarten Gebietskörperschaften,
kann dazu beitragen, weitere leistungsfähige integrierte Angebote im ÖPNV zu
schaffen, die die klima- und umweltpolitisch notwendigen Veränderungen bei der
Verkehrsmittelwahl ermöglichen.
Mit der Anhörung der benachbarten Aufgabenträger erfolgt ein erster Schritt zur
Verknüpfung der kommunalen Nahverkehrsplanung mit der Nahverkehrsplanung
der Kreise im Kölner Umland. Zentrale konkrete planerische Schnittstellen für die
Verzahnung kommunaler und regionaler Belange im Zuge der laufenden Nahverkehrsplanung lassen sich wie folgt umreißen:
•
Weiterentwicklung des SPNV in Aufgabenträgerschaft des NVR (siehe Kap.8.6):
Planung des SPNV und Abstimmung der kommunalen Belange mit den regionalen Anforderungen an Verkehrsnetz und –angebot, die im Nahverkehrsplan des
NVR dargestellt werden (Beispiele: Ausbau des Bahnknotens Köln, Erweiterung
des S-Bahn-Systems, künftige Zugangsstationen zum Rhein-Ruhr-Express
(RXX) auf Kölner Stadtgebiet)
•
Planung interlokaler Verkehre mit Stadtbahn und Regionalbus (siehe Kap.8.1.5
sowie Kap. 5.1.3):
Weiterentwicklung interkommunaler Stadtbahn- und Buslinien (Beispiele: Bereitstellung eines nachfragegerechten Fahrplanangebots, Feinabstimmung der
Erschließungsfunktion von Regional- und Stadtbus, Busbeschleunigung auf Regionalbusachsen, Bereitstellung attraktiver Regionalbushaltestellen auf Kölner
Stadtgebiet, Verlängerung von Stadtbahnstrecken ins Umland)
•
das Park-and-Ride-System (P+R) der Stadt Köln (siehe Kap.8.5.1)
•
der Ausbau von Verknüpfungspunkten unterschiedlicher Verkehrsmittel
(SPNV, Stadtbahn, Bus, Pkw, Fahrrad) zu Mobilitätsstationen mit weitergehenden Service-Angeboten wie zum Beispiel Fahrradverleihsystem, Car-Sharing,
Taxi; siehe Kap. 8.5.4)
•
Setzung gemeinsamer, regional abgestimmter Standards und Förderbedingungen zur Verringerung von Investitionsbedarfen bzw. zur Mobilisierung von
Kostensenkungspotenzialen, wie dies von der ÖPNV-Zukunftskommission NRW
vorgeschlagen wird272.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine regionale Abstimmung der Nahverkehrsplanung überall dort sinnvoll ist, wo Verkehrsströme aus dem Umland einen direkten
Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur haben und möglichst stadtverträglich abgewickelt werden sollen. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ist zu bedenken, dass attraktive öffentliche Verkehrsangebote möglichst
quellnah in den Umlandkreisen bereitgestellt werden sollten, um größtmögliche Verlagerungseffekte zu erzielen. Dies zu erreichen ist eine wesentliche Aufgabe regionaler Kooperation.
272
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (Hg). Zukunft
des ÖPNV in NRW. Weichenstellung für 2020/2050. Abschlussbericht (Kurzfassung). Düsseldorf/Berlin. S.49; http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Kurzfassung.pdf, Abfragedatum: 14.07.2014.
290
3. Nahverkehrsplan Köln
Ausblick
3. Nahverkehrsplan Köln
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