Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 5 Gutachten Brandschutzbedarfsplan_Ergebnisbericht_2016-02-23.pdf
Größe
5,1 MB
Erstellt
22.12.16, 05:37
Aktualisiert
24.01.18, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH
www. l u e l f - r i n k e - s i c h e r h e i t sb e r a t u n g . d e
Gutachterliche Prüfung des
Brandschutzbedarfsplanes 2014
der Berufsfeuerwehr Köln
– Ergebnisbericht –
Stand: 23.02.2016
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
© LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH
Vorbemerkungen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Vorbemerkungen
Nachfolgend finden sich einige Vorbemerkungen und eine Übersicht der wesentlichen Begriffserklärungen und Abkürzungen;
weitere Begriffserklärungen und Abkürzungen befinden sich im Abschnitt „Abkürzungen und Definitionen“.
Im Funktionsbesetzungsplan werden die zur Gefahrenabwehr notwendigen Einsatzfunktionen (qualifizierte Einsatzkräfte) und die erforderliche
Besetzungsdauer (z.B. 24 Stunden pro Tag an 365 Tagen im Jahr) definiert.
Angaben zu Funktionen in eckigen Klammern [x] weisen auf eine Funktionsbesetzung werktags tagsüber ab Wache hin.
Die Abkürzung VZÄ bezeichnet das Vollzeitäquivalent und stellt die Maßeinheit für die fiktive Anzahl Vollzeitbeschäftigter bei gegebener
Wochenarbeitszeit dar.
Pro Funktion sind, abhängig von den personalwirtschaftlichen Parametern Wochenarbeitszeit und Anwesenheitswochen, mehrere VZÄ
erforderlich, um die entsprechende Besetzung zu gewährleisten.
(Beispiel: bei einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden sind rund 5 VZÄ pro Funktion erforderlich.)
Die Nettojahresleistungszeit (NJLZ) ist das Produkt aus Anwesenheitswochen (AnWo) und Wochenarbeitszeit (WAZ).
Die wesentlichen Fahrzeug-Abkürzungen für die Grundschutzaufgaben der Feuerwehr sind:
ELW (Einsatzleitwagen z.B. der Führungsfunktion mit Zugführer-Qualifikation (gehobener Feuerwehrtechnischer Dienst)), HLF (Hilfeleistungslöschfahrzeug mit universeller Beladung für verschiedene Einsatzmöglichkeiten), HuRF (Hubrettungsfahrzeug z.B. Drehleiter mit Korb) und
TLF (Tanklöschfahrzeug).
Der Begriff der Hilfsfrist (HF) beinhaltet die Zeitabschnitte der Dispositionszeit (Notrufannahme und -bearbeitung in der Leitstelle) sowie die
Eintreffzeit (ETZ). Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Sie beinhaltet
die Zeitspanne der Ausrückzeit und der Fahrzeit. Da die Dispositionszeit nicht durch die operativen Einheiten der Feuerwehr beeinflusst
werden kann, ist die Eintreffzeit im Rahmen der Betrachtung der Standortstruktur oder des Schutzziels die relevante Planungsgröße. Im
Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
2
Vorbemerkungen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Ausführendes Unternehmen:
LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 2, 41564 Kaarst
www.luelf-rinke-sicherheitsberatung.de
Beteiligte Gutachter:
Gesamtverantwortlicher:
Dipl.-Ing. Uwe-Wolf Lülf, Geschäftsführer
Projektkoordinator:
Dr. Matthias Winterhalder
Kontaktdaten: winterhalder@luelf-rinke.de - Fon: 02131-5250-320
Mitwirkung:
B.Eng. Michael Schmidt
Hinweise:
Die Weitergabe dieses Ergebnisberichts (auch auszugsweise) an davon nicht berührte Dritte und/oder die Veröffentlichung bedarf
unserer ausdrücklichen Zustimmung!
Kaarst, 23.02.2016
ppa. Dr. Matthias Winterhalder
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
i.A. B.Eng. Michael Schmidt
Stand: 23.02.2016
3
Inhaltsverzeichnis
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Inhaltsverzeichnis
0
Extrakt ..................................................................................................................................................................................... 5
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf.................................................................................................................. 15
2
Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanmethodik..................................................... 23
3
2.1
Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen................................................................................................................ 25
2.2
Historische Entwicklung……………..............................................................................................................................31
2.3
Übersicht zu Planungsgrundlagen................................................................................................................................38
2.4
Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................................ 42
2.5
Diskussion der Planungsgrundlagen............................................................................................................................ 44
2.6
Diskussion der angewendeten Bedarfsplanmethodik................................................................................................... 59
2.7
Fazit............................................................................................................................................................................. 61
Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)................................................ 62
3.1
Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr...................................................................................................64
3.2
Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept....................................................................................................... 74
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014…................................................................................. 90
5
Abkürzungen und Definitionen.......................................................................................................................................... 120
Hinweis: Kontaktdaten LUELF & RINKE.................................................................................................................................... 125
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
4
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kapitelübersicht
Kapitel 0: Extrakt
5
Kapitel 1: Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
15
Kapitel 2: Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
23
Kapitel 3: Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
62
Kapitel 4: Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014
90
Kapitel 5: Abkürzungen und Definitionen
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
120
Stand: 23.02.2016
5
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Ausgangssituation und Auftrag
Die LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wurde mit der gutachterlichen Überprüfung des Brandschutzbedarfsplanes 2014 der Stadt Köln beauftragt. Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Diskussion der
Planungsgrundlagen bzw. des Schutzziels sowie die Bewertung der angewendeten Bedarfsplanmethodik und der 19
Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes.
Bezüglich der Diskussion der Planungsgrundlagen lag der primäre Fokus auf der Bewertung des sogenannten „AGBFSchutzziels“ im internationalen und interkommunalen Kontext (mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen). Des Weiteren
wurden das AGBF-Schutzziel und alternative Planungsgrundlagen hinsichtlich ihrer Eignung für eine Anwendung im
Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Köln bewertet.
Rechtsgrundlagen und Planungsgrundlagen
Zu den im Zuge der Brandschutzbedarfsplanung durch die Berufsfeuerwehr Köln berücksichtigten Rechtsgrundlagen
zählen das zum Zeitpunkt der Erstellung des Bedarfsplans maßgebliche „Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung“ (FSHG), die rechtsverbindlich eingeführten Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV), sowie verbindliche
Erlasse des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Diese Rechtsgrundlagen wurden aus externer Sicht fachlich
korrekt im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigt. Hier ist insbesondere der §3 des „Gesetz zur Neuregelung
des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“ (BHKG; Einführung zum 01.01.2016) zu nennen,
welcher eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechende“ Bemessung der Feuerwehr auf kommunaler Ebene fordert
und die Pflicht zur Brandschutzbedarfsplanung regelt.
Zusätzlich wurden Planungsgrundlagen wie die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren (AGBF) berücksichtigt. Bezüglich der Empfehlungen der AGBF („AGBF-Schutzziel“) wird gemäß
Brandschutzbedarfsplan 2014 die Auffassung vertreten, dass es sich bei den der Erstellung des Bedarfsplanes
zugrundeliegenden Empfehlungen von 1998 um eine „anerkannte Regel der Technik“ bzw. den „Stand der Technik in
der Bedarfsplanung“ mit gerichtlicher Rezipierung handelt. Dies wurde im Zuge der Diskussion der
Planungsgrundlagen kritisch hinterfragt und u.a. vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
bewertet.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
6
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion der Planungsgrundlagen
Das AGBF-Schutzziel gibt Empfehlungen zu der zeitlichen Komponente ("Eintreffzeit") und zu den Funktionsstärken
an der Einsatzstelle. Im Hinblick auf die zeitliche Komponente wurde im Jahr 1998 ein Ansatz gewählt, die
zugrundeliegende Zeitkette auf Basis einer vermeintlichen wissenschaftlichen Basis ("CO-Summenkurve")
abzuleiten. Weder die Basis, noch die Herangehensweise zur Ableitung, halten einer wissenschaftlichen
Überprüfung stand – daher liegt für das AGBF-Schutzziel keine wissenschaftliche Grundlage vor.
Auf Basis der Bewertung des AGBF-Schutzziels durch LUELF & RINKE kann aufgrund der nicht vorhandenen
wissenschaftlichen Grundlage das Vorliegen einer „anerkannten Regel der Technik“ bzw. eines „Stand der Technik in
der Bedarfsplanung“ nicht festgestellt werden. Dies bestätigt auch die im November 2015 veröffentlichte
Fortschreibung der Empfehlungen der AGBF, welche sich nunmehr auf „empirische Erkenntnisse“ begründet.
Die erste Komponente der Schutzzieldefinition stellt die „Eintreffzeit“ dar, diesbezügliche Planungen wirken sich in
erster Linie auf die Standortstruktur aus. Die AGBF geht in ihren Empfehlungen von einer einheitlichen Eintreffzeit
aus, was eine homogene Planung der Gebietsabdeckung für das Stadtgebiet Köln bedeuten würde. Der
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln überprüft die Einhaltung im Rahmen einer retrospektiven Einsatzanalyse.
Die bestehende Standortstruktur wird nicht weiter hinterfragt.
Es ist jedoch erkennbar, dass die Standorte nicht im Sinne einer Einhaltung der Eintreffzeit homogen verteilt sind,
sondern sich auch an den Schwerpunkten der Einsatzstellenverteilung orientieren. Dies bedeutet eine
engmaschigere Standortstruktur in den Einsatzstellenschwerpunkten. In den Randbereichen des Stadtgebiets erfolgt
die planerische Abdeckung durch Einheiten der Berufsfeuerwehr in den Folgeminuten. Dies entspricht jedoch nicht
dem Ansatz der AGBF-Empfehlung.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
7
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion der Planungsgrundlagen (Forts.)
Aus externer Sicht wurde die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr Köln jedoch richtigerweise nicht konsequent im
Sinne einer flächendeckenden Struktur geplant. Es wurde ein Risiko-basierter Planungsansatz berücksichtigt,
welcher die bestehende Standortstruktur der Feuerwehr begründet. Die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr ist
insbesondere im Innenstadtbereich zugunsten einer kurzen mittleren Eintreffzeit für einen Großteil der dort
anfallenden Einsatzstellen ausgerichtet und berücksichtigt somit eine der zwei wesentlichen Ebenen der Risikobasierten Bedarfsplanung – nämlich die Verteilung der Einsatzstellen bzw. Einsatzschwerpunkte. Das Risiko bzw.
der Risikobegriff ist in diesem Zusammenhang als das Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und
des Schadensausmaßes zu verstehen.
Im internationalen Vergleich ist eine Risiko-basierte Planung klar zu bestätigen. Eine Übertragbarkeit von
entsprechenden Planungsgrundlagen bzw. Planungsparametern ist jedoch aus externer Sicht sowohl aufgrund der
heterogenen Feuerwehr-Strukturen als auch aufgrund der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen nicht pauschal
möglich. Im interkommunalen Vergleich ist die Anwendung der Empfehlungen der AGBF – insbesondere in NRW –
nicht unüblich. Auf Bundesebene zeigen sich jedoch teilweise stark abweichende kommunale Schutzziele in den
Großstädten, welche stets auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzw. auf Landesebene zu berücksichtigenden
Planungs- resp. Rechtsgrundlagen zurückzuführen sind.
Eine Schutzzieldefinition für die Stadt Köln auf Basis der AGBF-Empfehlungen – als ein Element der
Planungsgrundlagen – ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu bestätigen. Eine konsequente Anwendung der AGBFPlanungsgrundlage zwecks einer flächendeckenden Versorgung des Stadtgebietes würde jedoch eine
unverhältnismäßig Vorhaltung von zusätzlichen Einheiten der Berufsfeuerwehr in den Randbereichen des
Stadtgebietes, verbunden mit einer globalen Anpassung der Standortstruktur, bedingen. Konkret wäre eine mit dem
IST-Zustand vergleichbare Flächendeckung bereits mit 9 Feuerwachen in einer neu geplanten Standortstruktur
darstellbar. Eine auf das gesamte Stadtgebiet bezogene, konsequent flächendeckende Planung wäre mit
zusätzlichen Standorten gegenüber dem IST-Zustand verbunden. Aus externer Sicht ist jedoch in der RisikoBetrachtung die heutige Standortstruktur gut und richtig.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
8
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion der Planungsgrundlagen (Forts.)
Auf die Notwendigkeit einer ortsspezifischen ergänzenden Planung unter Berücksichtigung des individuellen Risikos
wird auch seitens der AGBF hingewiesen. Aus externer Sicht entspricht die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
diesem Ansatz, obgleich dieser im Rahmen der Bedarfsplanung nicht diskutiert wurde. Somit ist auch die
Standortstruktur mit einer hohen Wachendichte im Innenstadtbereich zu begründen, welche auf Basis einer
flächendeckenden Planung gemäß der Empfehlungen der AGBF nicht zwingend erforderlich wäre.
Allgemeine Bewertung der angewendeten Bedarfsplanmethodik
Der Brandschutzbedarfsplan 2014 stellt ein umfangreiches Werk mit zahlreichen Auswertungen und entsprechenden
Fehleranalysen dar. Es sind umfangreiche Darstellungen zur den Gefahrenpotentialen und zu den Einheiten der
Gefahrenabwehr in der Stadt Köln enthalten. Die Darstellung des historischen Verlaufs, des IST-Zustands sowie der
SOLL-Planung und des abschließenden SOLL-/IST-Vergleiches ist nachvollziehbar gegliedert und plausibel.
Aus externer Sicht werden jedoch Anpassungen hinsichtlich zusätzlicher Inhalte bzw. anderweitig zu
berücksichtigender Inhalte empfohlen. Insbesondere die Darstellungen und Analysen zur Personalwirtschaft bzw. zu
den personalwirtschaftlichen Parametern sollte außerhalb der Brandschutzbedarfsplanung betrachtet werden. Es ist
eine saubere Trennung der personalwirtschaftlich verknüpften Planungen für den Rettungsdienst und den
Brandschutz anzustreben. Die Entwicklung der personalwirtschaftlichen Parameter sollte in kürzeren Abständen
überprüft werden.
Des Weiteren sollte die durch die Berufsfeuerwehr Köln betriebene Leitstelle für die Feuerwehr und den
Rettungsdienst außerhalb der Planungen für die operativen Einheiten des abwehrenden Brandschutzes betrachtet
werden. Diesbezüglich wird eine Schutzzieldefinition für die Brandschutzbedarfsplanung, über die durch die
operativen Einheiten beeinflussbaren Zeitabschnitte (Eintreffzeit) – ohne Einbeziehung des Leitstellenprozesses
(Hilfsfrist) – empfohlen. Somit kann sichergestellt werden, dass sich durch die Leitstelle bedingte Defizite nicht in
Form von Auswirkungen auf z.B. die Standortstruktur niederschlagen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
9
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Allgemeine Bewertung der angewendeten Bedarfsplanmethodik (Forts.)
Ergänzend werden zusätzliche Analysen und Darstellungen bezüglich der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehr empfohlen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in Randbereichen des Stadtgebietes der
planerische Erstzugriff durch ehrenamtliche Kräfte erfolgt. Darstellungen zur Standortstruktur und zu einem damit
verbundenen Standortkonzept sollten ebenso wie Darstellungen zur Fahrzeugkonzeption berücksichtigt werden.
Empfehlungen zur Standortstruktur & Funktionsbesetzungsplan
Die Empfehlungen zur Standortstruktur und zum Funktionsbesetzungsplan stellen die Kernelemente der
Untersuchung hinsichtlich einer Abweichung von den Planungen gemäß des Brandschutzbedarfsplanes bzw. eines
alternativen taktischen Konzeptes dar.
Im IST-Zustand kann für die 11 Standorte der Berufsfeuerwehr eine gute Lage in den Einsatzstellen-Schwerpunkten
festgestellt werden. Bei einer konsequenten Planung anhand der Empfehlungen der AGBF wäre eine „entzerrte“
Standortstruktur mit einer reduzierten Anzahl Feuerwachen im Innenstadtbereich das Ergebnis. Auf Basis einer
vollständigen Neuplanung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, wäre eine mit dem IST-Zustand vergleichbare
Flächendeckung bereits mit 9 Feuerwachen darstellbar. Im Falle einer Eintreffzeit von 10 Minuten (entspricht
Schutzziel der Stadt Stuttgart) wäre theoretisch (!) eine dem IST-Zustand entsprechende Gebietsabdeckung des
Stadtgebietes ohne die Feuerwachen 1 und 10 darstellbar. Dieser Ansatz ist jedoch aufgrund des hohen Risikos im
Innenstadtbereich nicht zielführend.
Auf Basis einer ersten Eintreffzeit von 8 Minuten empfehlen wir perspektivisch eine Zusammenlegung der
Feuerwachen 14 (Lövenich) und 3 (Lindenthal).
Die erforderliche Gebietsabdeckung ist mit der Standortstruktur mit 10 Feuerwachen für eine Eintreffzeit von 8
Minuten gemäß Schutzziel darstellbar. Perspektivisch wäre somit eine Reduzierung der Funktionsbesetzung um
4-10 Funktionen (entspricht 20-50 VZÄ) umsetzbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
10
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Empfehlungen zur Standortstruktur & Funktionsbesetzungsplan (Forts.)
Die Planungen der Berufsfeuerwehr zur Verstärkung der Führungseinheiten „Beamter vom Alarmdienst“ (BvA;
Zugführer-Ebene) sind aus externer Sicht richtig. Eine zeitnahe Umsetzung gemäß der Beschreibung im
vorliegenden Dokument wird empfohlen. Das bisherige Modell der Führungsstruktur ist aus externer Sicht als nicht
bedarfsgerecht zu bewerten.
Das empfohlene „Modell 4“ zur Funktionsbesetzung sieht eine Anpassung der Grundschutz-Funktionen auf den
Löschfahrzeugen vor. Bei mittel- / bis langfristiger Umsetzung dieser Empfehlung wäre eine Reduzierung der
erforderlichen Funktionsstärke um insgesamt 2 Funktionen (entspricht 10 VZÄ) darstellbar.
Als mittelfristige Maßnahme empfehlen wir eine Dezentralisierung der derzeit auf Feuerwache 8 stationierten
Tierrettung. Bei einer dezentralen Bearbeitung dieser Einsätze durch mehrere Feuerwachen wäre somit eine
Verteilung der hohen Einsatzzahlen darstellbar. Dies wiederum führt dazu, dass mehr Springerfunktionen angesetzt
werden können und eine Reduzierung der erforderlichen Sonderfunktionen gemäß SOLL-Planung 2014 um zwei
Funktionen (entspricht 10 VZÄ) möglich wäre.
Plausibilitätsprüfung der 19 Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Es wurde eine Einzelbewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes gegliedert in den „operativen
Bereich“, den Bereich „Personalwirtschaft“ und „rückwärtigen Bereich“ durchgeführt.
Der Personalmehrbedarf gemäß Brandschutzbedarfsplan resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung des
Funktionsbesetzungsplans, der Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung der Wachabteilungen
(„Personalfaktor“) sowie dem zusätzlichen Personalbedarf der „rückwärtigen Tätigkeiten“ der Berufsfeuerwehr.
Lediglich der Personalmehrbedarf aufgrund der Anpassung des Funktionsbesetzungsplans ist somit das Resultat der
klassischen Brandschutzbedarfsplanung. Die Anpassung des Personalfaktors ist auf veränderte
Rahmenbedingungen (z.B. Elternzeit) und die überfällige Aktualisierung zurückzuführen. Personalmehrbedarfe im
rückwärtigen Bereich ergeben sich aus Zuwächsen bei den Aufgaben der Berufsfeuerwehr.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
11
0
Extrakt
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Plausibilitätsprüfung der 19 Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014 (Forts.)
Bei Umsetzung der Empfehlung zur Funktionsbesetzung im Grundschutz und bei den Sonderfunktionen ergibt sich
ein Minderbedarf von insgesamt 4 Funktionen (≙ rd. 20 VZÄ) im „operativen Bereich / Einsatzdienst“.
Im Bereich „Personalwirtschaft“ ist die Fortschreibung des Personalfaktors prinzipiell richtig und wir empfehlen,
diesen künftig in kürzeren Intervallen zu aktualisieren. Anhand einer Neubewertung der personalwirtschaftlichen
Parameter durch LUELF & RINKE ergibt sich ein gegenüber der SOLL-Planung um 6 VZÄ reduzierter
Personalbedarf.
Vorbehaltlich der Ergebnisse der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes ergibt sich ein um 1 VZÄ
reduzierter Stellenzuwachs gegenüber dem SOLL gemäß BSBP 2014 für den „rückwärtigen Bereich“.
Aus externer Sicht ist die zwingende Notwendigkeit zur Neubemessung der Personalausstattung der Leitstelle
hervorzuheben.
Insgesamt ergibt sich bei Umsetzung der Empfehlungen zu den Maßnahmen (vorbehaltlich der stadtinternen
Überprüfung) ein um 27 VZÄ reduzierter Personalmehrbedarf gegenüber der SOLL-Planung gemäß BSBP 2014.
Im Falle der zuvor erwähnten Verschmelzung der Feuerwachen 3 und 14 wäre perspektivisch ein zusätzlicher
Minderbedarf von 4 - 10 Funktionen (≙ rd. 20-50 VZÄ) darstellbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
12
0
Extrakt
Tabellarische Zusammenfassung der Prüfung
✓
(✓)
-
Maßnahmen
"operativer Bereich"
Maßnahmen
"Personalwirtschaft"
der Maßnahme empfohlen
in alternativer Form empfohlen
vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen
der Maßnahme nicht empfohlen
Veränderung
gem. SOLLBSBP 2014
[VZÄ]
Maßnahme
Beschreibung
M1: "Schnellere Basisabdeckung Schutzziel Stufe 1"
Identische Fahrzeugvorhaltung und Funktionsbesetzung an allen Feuerwachen
M2: "Schnellere Basisabdeckung Schutzziel Stufe 2"
Anpassung der Funktionsbesetzung auf den HLF und DLK zur Umsetzung des AGBF-Schutzziels
5
Empfehlung von LUELF & RINKE zur Funktionsbesetzung (betrifft M1 u. M2)
Einschub zwecks Darstellung der Auswirkungen der Empfehlungen
-
M3: "Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr"
Verstärkte Einbeziehung der FF in das Einsatzgeschehen; Neugründung FF-Einheit "Kalk"
-
M5: "Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache"
Optimierung der Ausrückzeiten durch bauliche und/oder organisatorische Maßnahmen
-
M8: "Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA)"
Vorhaltung von 2 weiteren BvA erfordert Einstellung von 10 Führungsassistenten
18,5
10
Zwischensumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
33,5
M6: "Anpassung des Personalfaktors"
Fortschreibung des Personalfaktors auf Basis aktueller Auswertungen und veränderter rechtl. Rahmenbedingungen
45,5
M16: "Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung"
Erhöhung des Personalbestandes für die dezentrale Personalverwaltung (2 VZÄ) sowie in den Bereichen „Rechnungsbearbeitung“
und „Organisationsangelegenheiten“ (je 0,5 VZÄ)
3
M17: "Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule"
Anpassung der Personalausstattung aufgrund der zusätzlichen Einsatzdienst-Mitarbeiter
-
M18. "Personalausstattung Werkstätten / Beschaffungsstelle Abt. Technik"
Aufgrund der Personalverstärkung sind Belastungen im Beschaffungswesen und in der Auftragsvergabe (1 VZÄ) sowie in den
Werkstätten und in der technischen Abteilung (5,5 VZÄ) zu kompensieren.
Zwischensumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
6,5
Bewertung L&R
Resultierende
Veränderung
[VZÄ]
(✓)
(✓)
18,5
5
-
-20
✓
✓
✓
10
13,5
(✓)
(✓)
✓
(✓)
39,5
3,0
6,5
55,0
49,0
…
…
…
…
…
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
(✓)
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Anmerkung:
Der im Folgenden dargestellte Gesamt-Mehrbedarf gemäß BSBP resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung des Funktionsbesetzungsplans („operativer Bereich“), der
Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung der Wachabteilungen („Personalfaktor“ im Bereich „Personalwirtschaft“) sowie dem zusätzlichen Personalbedarf im „rückwärtigen
Bereich“ der Berufsfeuerwehr (vgl. folgende Folie).
Lediglich der Personalmehrbedarf aufgrund der Anpassung des Funktionsbesetzungsplans ist somit das Resultat der klassischen Brandschutzbedarfsplanung. Die Anpassung des
Personalfaktors ist auf veränderte Rahmenbedingungen (z.B. Elternzeit) und die überfällige Aktualisierung zurückzuführen.
Personalmehrbedarfe im rückwärtigen Bereich ergeben sich aus Zuwächsen bei den Aufgaben der Berufsfeuerwehr.
Bei Umsetzung der Empfehlung zur Funktionsbesetzung ergibt sich ein Minderbedarf von 2 Funktionen (≙ rd. 20 VZÄ) im „operativen Bereich“.
Vorbehaltlich der Umsetzung der Maßnahmen M16 und M18 ergibt sich im Bereich „Personalwirtschaft“ ein Minderbedarf von 6 VZÄ.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
13
0
Extrakt
Tabellarische Zusammenfassung der Prüfung (Forts.)
✓
(✓)
-
Veränderung
gem. SOLLBSBP 2014
[VZÄ]
Maßnahme
Beschreibung
M4: "Verringerung der Ausfallzeiten der Löschfahrzeuge"
Reduzierung der LF-Ausfallzeiten u.a. auf Basis der Einführung der zentralen Brandschutz-Fortbildung
-
M7: "Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung"
Zentrale BS-Fortbildung aufgrund abnehmender Realbrände und veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen
3
M9: "Optimierung der Führungsfähigkeit"
Einstellung eines Mitarbeiters für zentrale Planungen "Stromausfall-Sicherheit"
1
M10: "Optimierung des Bevölkerungsschutzes"
Einrichtung einer Stelle zur Aktualisierung und Pflege der Wachbezirke und Sirenen
1
M11: "Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm"
Überprüfung der Personalbemessung der Leitstelle sowie Optimierung von Prozessen und Qualifikationen der MA
-
M12: "Einführung S6-Funktion in der Leitstelle"
Einstellung von 5 Mitarbeitern zur Besetzung der "S6-Funktion" in der Leitstelle
5
M13: "Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, EL & Stäben"
Einstellung, Ausbildung und Ausstattung eines Mitarbeiters zur Entwicklung, Planung, Integration und zum Betrieb des
elektronischen Systems für die Stabsarbeit
1
M14: "Verbesserung der Bevölkerungsinformation"
Verstärkung der Stabsstelle "Öffentlichkeitsarbeit" aufgrund des gestiegenen Informationsbedürfnisses
1
M15: "Aufarbeiten der Restbestände"
Verstärkung der Abteilung "Technik und Gebäude" im Bereich der Bauuunterhaltung (1 VZÄ) und Zusetzung von 3 Stellen im
Sachgebiet "Gebäude"
4
M19: "Optimierung Personalwirtschaft im Einsatzdienst"
Erhöhung des Personalbestandes zu Entwicklung und zum Betrieb der Dienstplanungs-Software
2
…
…
Maßnahmen
"rückwärtige Bereiche"
der Maßnahme empfohlen
in alternativer Form empfohlen
vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen
der Maßnahme nicht empfohlen
…
…
…
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
(✓)
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Bewertung L&R
Resultierende
Veränderung
[VZÄ]
✓
✓
(✓)
3
1
-
0
✓
✓
(✓)
(✓)
(✓)
(✓)
5
1
1
4
2
Zwischensumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
18,0
17,0
Gesamtsumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
106,5
79,5
27,0
Differenz Bewertung L&R zu SOLL-BSBP 2014 [VZÄ]
Vorbehaltlich der Ergebnisse der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes ergibt sich ein um 1 VZÄ reduzierter Stellenzuwachs
gegenüber dem SOLL gemäß BSBP 2014 für den „rückwärtigen Bereich“.
Die Umsetzung einer der 19 Maßnahmen kann aus externer Sicht nicht empfohlen werden. Die Umsetzung von 7 Maßnahmen wird vorbehaltlich
der stadtinternen Überprüfung empfohlen. 11 der 19 Maßnahmen werden zur Umsetzung bzw. zur Umsetzung in alternativer Form empfohlen.
Insgesamt ergibt sich bei Umsetzung der Empfehlungen zu den Maßnahmen (vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung) ein um 27
VZÄ reduzierter Personalmehrbedarf gegenüber der SOLL-Planung gemäß BSBP 2014.
Bei Verschmelzung der Feuerwachen 3 und 14 wäre perspektivisch ein zusätzlicher Minderbedarf von 4 - 10 Funktionen
(≙ rd. 20-50 VZÄ) darstellbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
14
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kapitelübersicht
Kapitel 0: Extrakt
5
Kapitel 1: Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
15
Kapitel 2: Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
23
Kapitel 3: Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
62
Kapitel 4: Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014
90
Kapitel 5: Abkürzungen und Definitionen
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
120
Stand: 23.02.2016
15
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Ausgangssituation und Auftrag
Die LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wurde seitens der Stadt Köln beauftragt, eine externe
gutachterliche Prüfung des durch die Berufsfeuerwehr Köln erstellten Brandschutzbedarfsplanes 2014
durchzuführen.
Der Brandschutzbedarfsplan gliedert sich in 4 Hauptteile (A-D). Kernpunkte sind die Risikobetrachtung für die Stadt
Köln, die Darstellung der Gefahrenabwehr, die Darstellung der Schutzziele sowie die zukünftige Entwicklung auf
Basis eines Maßnahmenkatalogs mit insgesamt 19 Maßnahmen (M1-M19). Grundlegend für einige Maßnahmen ist
die mit Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes angestrebte Anpassung der Schutzziel-Definition an die des
„AGBF-Schutzziels“ (Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Hieraus resultieren
deutliche Veränderungen im taktischen Konzept der Berufsfeuerwehr. Des Weiteren ergibt sich ein auf
unterschiedlichen Einflüssen beruhender Zuwachs in der SOLL-Personalausstattung.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Überprüfung bildet die Diskussion der Planungsgrundlage / Schutzziel-Definition
und eine Bewertung der angewendeten Bedarfsplan-Methodik. Mögliche alternative Schutzziel-Definitionen werden
im bundesweiten interkommunalen Vergleich (insbesondere Großstädte in Deutschland) dargestellt. Aufgrund der
Tatsache, dass das Schutzziel indirekt Anforderungen an die Struktur der Feuerwachen und die dort vorgehaltenen
Einsatzfunktionen definiert, ergeben sich konsequenterweise auch personalwirtschaftliche Veränderungen im
Zusammenhang mit der Anpassung des Schutzziels.
Eine Würdigung der Risiken bei Abweichung von der „AGBF-Empfehlung“ erfolgt dabei auf der Basis einer
ingenieurtechnischen, fachlichen Bewertung.
Neben einer Bewertung der angewendeten Planungsgrundlagen und Bedarfsplanmethodik werden die
19 Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014 aus externer Sicht auf Plausibilität überprüft.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
16
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Ausgangssituation und Auftrag (Forts.)
Die Überprüfung des Bedarfsplanes und die Bewertung der daraus resultierenden Maßnahmen basiert auf den
Darstellungen im Brandschutzbedarfsplan 2014, den im Rahmen des Projektes angefragten Daten und Dokumenten,
durch LUELF & RINKE durchgeführte ergänzende Analysen und den Ergebnissen der vor-Ort-Erhebungen (vgl.
Abschnitt „Projektablauf“).
Anmerkungen: Gemäß Auftrag ist die Betrachtung des Rettungsdienstes der Stadt Köln nicht Bestandteil der
Untersuchung. Die Stadt Köln führt diesbezüglich eine getrennte Bemessung der Vorhaltung im
Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung durch. Der Rettungsdienst wird lediglich im Rahmen der
für die Brandschutzbedarfsplanung relevanten Verzahnung betrachtet (Beispiel: Springerfunktion der
Besatzung der Tanklöschfahrzeuge zur Besetzung von RTW in der Spitzenlastabdeckung).
Hinsichtlich der Standortstruktur werden folglich nur die kombinierten Feuer- und Rettungswachen
der Berufsfeuerwehr sowie die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr betrachtet.
Aufgrund der Berechnung des Personalmehrbedarfes im Einsatzdienst unter Berücksichtigung der
Rettungsdienst-Funktionen im Zuge der Fortschreibung des Personalfaktors im BSBP werden diese
nachrichtlich erwähnt.
Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Diskussion der Planungsgrundlage bzw. des Schutzziels und die
Bewertung der angewendeten Bedarfsplanmethodik sowie eine Plausibilitätsprüfung der 19 Maßnahmen des
Brandschutzbedarfsplanes.
Bezüglich der Diskussion der Planungsgrundlagen liegt der primäre Fokus auf der Bewertung des „AGBFSchutzziels“ im internationalen und interkommunalen Kontext (mit Schwerpunkt NRW). Des Weiteren werden das
AGBF-Schutzziel und alternative Planungsgrundlagen hinsichtlich ihrer Eignung für eine Anwendung im Rahmen
der Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Köln bewertet.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
17
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Eckdaten der Stadt Köln
ca. 27,6 km
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einwohner:
1.053.528
(Stand 31.12.2014)
Topografie
Fläche
405,6 km²
davon bebaute Flächen
33,4%
davon Verkehrsflächen
15,9%
Höchster Punkt ü. NN
118 m
Tiefster Punkt ü. NN
38 m
Höhenunterschied max.
81 m
Pendlerströme
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stand 30.06.2014)
Tagbevölkerung
1.190.885
Auspendlerquote
29,0%
Verkehrswege
ca. 28,1 km
Wasserstraßen
Bundeswasserstraße Rhein
Bahnstrecken
diverse Bahnstrecken des Personennahverkehrs, Fernverkehrs sowie Güterverkehrs
Bundesautobahn
rd. 225 km
Bundesstraßen
rd. 137 km
Kreis-/ und Landesstraßen
Sonstige Verkehrsanlagen
rd. 279 km
7 Rheinbrücken verbinden das Stadtgebiet
(davon 2 Eisenbahnbrücken)
Quelle(n): Pegel Köln 02/2015 - Einwohnerentwicklung;
Kölner Statistische Nachrichten 04/2013 - Flächennutzung
Anmerkung: Siedlungsflächen sind orange dargestellt, Industrie- und Gewerbeflächen grau.
Die Stadt Köln ist die bevölkerungsreichste Stadt in Nordrhein-Westfalen sowie
die viertgrößte Stadt der Bundesrepublik Deutschland. Rund zwei Drittel des
Stadtgebietes sind linksrheinisch und rund ein Drittel rechtsrheinisch gelegen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
18
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Die Feuerwehr der Stadt Köln
Die Berufsfeuerwehr verfügt im Brandschutz über 11 kombinierte
Feuer- und Rettungswachen und eine Löschbootstation. Zusätzlich
sind an 6 weiteren Standorten Einheiten des Rettungsdienstes
stationiert.
Von den 1.203 Mitarbeitern sind 911 im Einsatzdienst tätig. Diese 911
Mitarbeiter besetzen in 2 Wachabteilungen 186 Funktionen rund-umdie-Uhr (Brandschutz, Rettungsdienst und Leitstelle) und 7
Funktionen im Tagesdienst. Zusätzlich werden 4 Funktionen des
Einsatzführungsdienstes durch Mitarbeiter der Branddirektion und
durch die Wachvorsteher besetzt.
Legende
Feuerwachen BF
Löschbootstation BF
Feuerwehrhäuser FF
Fernmeldedienst FF
Umweltschutzdienst FF
Quelle: S.69, Brandschutzbedarfsplan Köln 2014
Die Leitstelle für die Stadt Köln befindet sich am Standort der
Feuerwache 5.
Die Freiwillige Feuerwehr Köln gliedert sich in ihren 26 Einheiten
(insgesamt 739 Aktive) wie folgt:
24 Löschgruppen
Fernmeldedienst
Umweltschutzdienst
Zusätzlich existieren 24 Jugendfeuerwehr-Abteilungen mit insgesamt
416 Mitgliedern.
Anmerkung: Nicht dargestellt sind die Rettungswachen (Außenstandorte) der Berufsfeuerwehr Köln.
Stand: 07/2015
Die LG Lövenich sowie die LG Urbach haben unmittelbar benachbarte bzw. gemeinsame Standorte mit
Feuerwachen der Berufsfeuerwehr (FW 14 u. FW 7). Insgesamt verfügt die Feuerwehr Köln somit über 37
Standorte (ohne Rettungswachen und Fernmelde-/ Umweltschutzdienst).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
19
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Brandschutzbedarfsplan 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Wesentliche Veränderungen
Die Grundlage für die Bedarfsplanung 2014 der Stadt Köln bildet die Schutzziel-Definition in Form der Umsetzung der Empfehlungen
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) – das sogenannte „AGBF-Schutzziel“.
Die 19 Umsetzungsmaßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes kommen teilweise aufgrund der Anpassung des Schutzziels
zustande. Des Weiteren sieht der Brandschutzbedarfsplan 2014 weitere Maßnahmen mit unterschiedlichen Hintergründen in
verschiedenen Bereichen der Berufsfeuer Köln vor.
Nachfolgend sind die aus externer Sicht besonders hervorzuhebenden Veränderungen beschrieben:
Vorhaltung eines rund-um-die-Uhr besetzten Tanklöschfahrzeuges auf den Feuerwachen 8 und 14 zur Sicherstellung einer
einheitlichen Basisabdeckung (1. Eintreffzeit / „Schutzzielstufe 1“)
Veränderte Funktionsbesetzung auf den Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) und den Drehleitern (DLK) von nun 6 Funktionen
auf den HLF und 2 Funktionen auf den DLK (zuvor 5 bzw. 3 Fu.) zwecks Sicherstellung einer einheitlichen Unterstützung
(2. Eintreffzeit / „Schutzzielstufe 2“)
Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA = „Beamter vom Alarmdienst“; Führungsstufe Zugführer),
von derzeit 3 BvA auf zukünftig 5 BvA
Anpassung des Personalfaktors auf Basis neuer Auswertungen
Einführung einer zentralen Brandschutzfortbildung zur Kompensierung des Erfahrungsverlustes der im Einsatzdienst tätigen
Beamten aufgrund der rückläufigen Anzahl von Realbränden
Einführung der primär für Information und Kommunikation (IuK) zuständigen „S6-Funktion“ in der Leitstelle aufgrund gestiegener
Sicherheitsanforderungen
Verstärkung des Sachgebietes „Bauunterhaltung“ in der Abteilung Technik zur Durchführung bzw. Projektarbeit im Rahmen von
Neu- und/oder Umbaumaßnahmen
Anpassung der Personalausstattung im Tagesdienst aufgrund neuer Aufgaben
(in verschiedenen Organisationseinheiten, vgl. beispielsweise Maßnahme M15)
Die o.g. Veränderungen resultieren aus dem im BSBP 2014 definierten Maßnahmenkatalog und haben signifikante
Auswirkungen auf den Personalbedarf und/oder das taktische Konzept der Berufsfeuerwehr Köln.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
20
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Brandschutzbedarfsplan 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Tabellarische Darstellung der personalwirtschaftlich relevanten Maßnahmen
Personalwirtschaftlich relevante Maßnahme
M1: "Schnellere Basisabdeckung Schutzziel Stufe 1"
Mehrbedarf
gemäß BSBP
[VZÄ]
Minderbedarf
gemäß BSBP
[VZÄ]
Stellenbewertung
10
-
A8 - A9
Anmerkung:
Erläuterung
Besetzung TLF 14 Fahrzeugführer und Maschinist
1
-
A12
7,5
-
A7
60
-
A8
-
55
A7
45,5
-
A7 - A11
Anpassung des Personalfaktors für 186 rund-um-die-Uhr-Funktionen, 5 Tagesdienstfunktionen
(WAZ 41h) und 2 Tagesdienstfunktionen (WAZ 60h)
M7: "Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung"
3
-
A9 - A9 Z
1 Lehrgangsleiter A9 Z, 2 Ausbilder A9
M8: "Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA)"
10
-
A8
M9: "Optimierung der Führungsfähigkeit"
1
-
A10 / A11
M10: "Optimierung des Bevölkerungsschutzes"
1
-
A8
M12: "Einführung S6-Funktion in der Leitstelle"
5
-
A10 - A12
Sicherstellung einer ständigen Systembetreuung des IuK-Technik
M13: "Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, EL & Stäben"
1
-
A10 / A11
Entwicklung und Betrieb eines elektronischen Stabsführungsmittels
M14: "Verbesserung der Bevölkerungsinformation"
1
-
A11
Optimierung der Information der Bevölkerung (Öffentlichkeitsarbeit)
1
-
A13
Strukturelle Anpassungen Abteilung Technik
3
-
A7 - A12
Verstärkung Sachgebiet Bauunterhaltung
2
-
A8 , A10
Mehrbedarf im Personalsachgebiet aufgrund d. bisherigen Personalzuwaches
0,5
-
EG6
0,5
-
A7
M2: "Schnellere Basisabdeckung Schutzziel Stufe 2"
M6: "Anpassung des Personalfaktors"
Wachvorsteher FW 14
Umwandlung von 2 Tagesdienstfunktionen in rund-um-die-Uhr-Funktionen auf TLF 8
Neubesetzung der Funktion "Angriffstruppführer" auf den HLF
Umwandlung der Stellen der bisherigen Funktion "3. Mann DLK"
M18. "Personalausstattung Werkstätten / Beschaffungsstelle Abt. Technik"
Sicherung der Handlungsfähigkeit des Krisenmanagements
Optimierung der überörtlichen Hilfe, Vorplanung und Ausbau Warnsysteme
Personalmehrbedarf Gesamt [VZÄ]
Mehrbedarf im Finanzbereich aufgrund d. bisherigen Personalzuwaches
Mehrbedarf im Bereich Organisation / Beschaffung aufgrund d. bisherigen Personalzuwaches
2
-
A7/A8
Mehrbedarf in der Bekleidungskammer aufgrund Aufstockung des Einsatzdienstpersonals
1,5
-
A7/A8
Mehrbedarf in der Atemschutzwerkstatt aufgrund Aufstockung des Einsatzdienstpersonals
1
-
A10/A11
Mehrbedarf für Beschaffungen aufgrund Aufstockung des Einsatzdienstpersonals
1
-
A10/A11
Mehrbedarf für Auftragsvergabe Werkstätten aufgrund Aufstockung des Einsatzdienstpersonals
1
-
A6/A7
1
-
A11
1
-
A9 Z
M19: "Optimierung Personalwirtschaft im Einsatzdienst"
Auf Basis der Maßnahmen des BSBP ergibt sich
insgesamt ein Personalmehrbedarf von 106,5
VZÄ.
Besetzung 2 Funktionen Führungsassistent auf den ELW
M15: "Aufarbeiten der Restbestände"
M16: "Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung"
Nicht dargestellt sind 3 VZÄ (befristet) zur
Deckung des Ausbildungsmehrbedarfes aufgrund
des geplanten Personalzuwachses (vgl. M17).
Laut BSBP 2014 sind diese Personalkosten
bereits in den Kosten für die Ausbildung des
zusätzlichen Personals enthalten.
Mehrbedarf für Rechungsbearbeitung aufgrund Aufstockung des Einsatzdienstpersonals
Administration und Betreuung des Systems der Dienstplansoftware "SP-Expert"
106,5
Der Mehrbedarf gemäß BSBP resultiert im
Wesentlichen aus der Anpassung des
Funktionsbesetzungsplans, der Fortschreibung
der Personalbedarfsberechnung der
Wachabteilungen („Personalfaktor“) sowie dem
zusätzlichen Personalbedarf der „rückwärtigen
Tätigkeiten“ der Berufsfeuerwehr.
Lediglich der Personalmehrbedarf aufgrund der
Anpassung des Funktionsbesetzungsplans ist
somit das Resultat der klassischen
Brandschutzbedarfsplanung. Die Anpassung des
Personalfaktors ist auf veränderte
Rahmenbedingungen (z.B. Elternzeit) und die
überfällige Aktualisierung zurückzuführen.
Personalmehrbedarfe im rückwärtigen Bereich
ergeben sich aus Zuwächsen bei den Aufgaben
der Berufsfeuerwehr.
Auf Basis der Maßnahmen des BSBP ergibt sich insgesamt ein Personalmehrbedarf von 106,5 VZÄ.
Aufgrund der Tatsache, dass Personalkosten erfahrungsgemäß 75% - 80% des Budgets von Berufsfeuerwehren
ausmachen, sind die o.g. Maßnahmen besonders hervorzuheben.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
21
1
Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Projektverlauf: Meilensteine und vor-Ort-Termine
03.07.2015: Projektauftakt & Abstimmungstreffen mit Auftraggeber (Projektorganisation) [vor-Ort-Termin]
13.07.2015: Übersendung der ersten Datenanforderung durch LUELF & RINKE
15.07.2015: Abstimmungstreffen zur Besprechung und Abstimmung der Datenerhebung [vor-Ort-Termin]
12.08.2015: Besprechung bzw. Klärung erster Fragen zum Brandschutzbedarfsplan [vor-Ort-Termin]
10.09.2015: Besuch und Begehung der Feuerwachen (linksrheinisch) [vor-Ort-Termin]
(Fokus: bauliche Funktion, Funktionsbesetzung & Sonderaufgaben der Wachen;
Veränderungen durch den BSBP 2014)
11.09.2015: Besuch und Begehung der Feuerwachen (rechtsrheinisch) [vor-Ort-Termin]
(Fokus: bauliche Funktion, Funktionsbesetzung & Sonderaufgaben der Wachen;
Veränderungen durch den BSBP 2014)
23.10.2015: Gespräch mit Abteilungsleiter 373 [vor-Ort-Termin]
28.10.2015: Gespräche mit Amtsleiter, Abteilungsleitern 372, 375 und 376 [vor-Ort-Termin]
29.10.2015: Gespräche mit Abteilungsleitern 370 und 371 [vor-Ort-Termin]
11.12.2015: Übersendung erster Entwurf Ergebnisbericht
15.12.2015: Gespräch mit Abteilungsleiter 374 [vor-Ort-Termin]
17.12.2015: Gespräch mit Sprecher Freiwillige Feuerwehr [vor-Ort-Termin]
26.01.2016: Abstimmungsgespräch zum Entwurfsstand des Ergebnisberichtes [vor-Ort-Termin]
03.02.2016: Übersendung Entwurf Endfassung Ergebnisbericht
23.02.2016: Übersendung Endfassung Ergebnisbericht
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
22
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kapitelübersicht
Kapitel 0: Extrakt
5
Kapitel 1: Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
15
Kapitel 2: Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
23
Kapitel 3: Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
62
Kapitel 4: Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014
90
Kapitel 5: Abkürzungen und Definitionen
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
120
Stand: 23.02.2016
23
2
Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einleitung
Zu Beginn dieses Kapitels werden grundsätzliche Begriffe bzw. Parameter der Bedarfsplanung dargestellt.
Bezogen auf die Stadt Köln wird im Anschluss die historische Entwicklung der Brandschutzbedarfsplanung
dargestellt.
Die für die Stadt Köln angewandten Planungsgrundlagen werden im interkommunalen Vergleich dargestellt und
diskutiert.
Das Kapitel gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Abschnitte:
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
2.2 Historische Entwicklung
2.3 Übersicht zu Planungsgrundlagen
2.4 Rechtliche Grundlagen
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
2.6 Diskussion der angewendeten Bedarfsplanmethodik
2.7 Fazit
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
24
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Dispositionszeit & Eintreffzeit
Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr) ist von
den operativen Einheiten der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung
(= Dispositionszeit) durch die Leitstelle erfolgt. Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der die Dispositionszeit
beinhaltet, in aller Regel nicht zur Definition des Schutzziels herangezogen.
0 min
Brandausbruch
Notruf
"1. Eintreffzeit"
"2. Eintreffzeit"
1,5 min
8 min
+ 5 = 13 min
3,5 min
Beginn
Notrufabfrage
5 min
13 min
Alarmierung
18 min
Zeit
Eintreffen
Ergänzungskräfte
Eintreffen
1. Einheit
"1. Hilfsfrist"
"2. Hilfsfrist"
9,5 min
+ 5 min = 14,5 min
Darstellung der unterschiedlichen Zeitspannen „Hilfsfrist“ und „Eintreffzeit“ am Beispiel der Zeitkette der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(AGBF)
Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle
und beinhaltet den Zeitabschnitt der Ausrückzeit. In dem Zeitabschnitt „Hilfsfrist“ ist zudem die Dauer der
Notrufannahme, -bearbeitung und Alarmierung enthalten.
Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit bzw. Hilfsfrist unterschieden.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
25
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Funktionsstärken & Qualifikationen
Die im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung dargestellten Funktionsstärken werden stets für die 1. und 2.
Eintreffzeit differenziert dargestellt. Sie geben an, wie viele Einsatzkräfte innerhalb der jeweiligen Fristen, für die
erfolgreiche Bearbeitung eines definierten Einsatzszenarios, an der Einsatzstelle eintreffen sollen.
Beispielsweise sollen gemäß der Empfehlungen der AGBF innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten nach der
Alarmierung) 10 Funktionen am Einsatzort eintreffen. Durch diese Kräfte soll bei dem Szenario des kritischen
Wohnungsbrandes in der Regel primär die Menschenrettung durchgeführt werden.
Nach weiteren 5 Minuten, innerhalb der 2. Eintreffzeit (13 Minuten nach der Alarmierung) sollen weitere 6 Funktionen
den Einsatzort erreicht haben, um Maßnahmen zur Unterstützung der Menschenrettung, sowie die
Brandbekämpfung durchzuführen.
Die einsatztaktische Aufteilung der Funktionen bzw. Verteilung der Aufgaben der 10 bzw. 16 Funktionen wird in den
Empfehlungen der AGBF nicht definiert. Somit ergeben sich aus den Empfehlungen keine Anforderungen an die
Qualifikationen der eingesetzten Funktionen.
Die erforderlichen Qualifikationen der Einsatzkräfte werden bei Berufsfeuerwehren planerisch über das jeweilige
taktische Konzept dargestellt.
Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem kritischen
Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen.
Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben zur
Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
26
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zielerreichungsgrad
Der Parameter Zielerreichungsgrad gibt an, in wieviel Prozent der schutzzielrelevanten
Einsätze die an die Eintreffzeiten und Funktionsstärken definierten Anforderungen
(= Qualitätskriterien) vollständig erfüllt werden sollen.
Eine Bedarfsplanung sollte, sofern diese mit realistischen Zielvorgaben verbunden ist, zunächst
planerisch von einer vollständigen (100 %) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert
bebauten Gebiete ausgehen. Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer
planbare äußere Randbedingungen (z. B. Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle
spielen, handelt eine Stadt aus Sicht von LUELF & RINKE bedarfsgerecht, wenn bei der
Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche Schutzzielerfüllung
definiert wird.
Beispielsweise wird der Wert von 90 % auch in den überarbeiteten Empfehlungen der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für die „Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ vom 19.12.2015 aufgeführt.
95%
90%
80%
75%
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes und zum Beginn der Prüfung durch LUELF & RINKE
sahen die Empfehlungen der AGBF vom 16.09.1998 einen Zielerreichungsgrad von 95% vor.
Die für das Schutzniveau in einer Stadt relevanten Parameter „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärken“ werden im
Rahmen der Bedarfsplanung definiert und hinsichtlich der anzustrebenden Erfüllung durch den Zielerreichungsgrad
verknüpft. Gemeinsam stellen diese Qualitätskriterien das Schutzziel für definierte Einsatzszenarien dar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
27
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einleitung
Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) zum Schutzziel basieren auf
dem standardisierten Schadensereignis „Kritischer Wohnungsbrand“, bei dem gemäß der Empfehlungen
regelmäßig mit den größten Personenschäden zu rechnen ist.
Das Szenario wird als „Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei
verqualmten Rettungswegen“ beschrieben.
Zur planerisch erfolgreichen Bewältigung des Einsatzszenarios wurden die zuvor dargestellten Qualitätskriterien
„Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ definiert.
Gemäß den Empfehlungen der AGBF sind die für den Bereich „Brand“ definierten Qualitätskriterien auch für
Einsätze der Art „Technische Hilfeleistung“ hinreichend.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hat Qualitätskriterien für das standardisierte
Schadensereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ definiert. Das Szenario ist im Folgenden in Verbindung mit dem
derzeit praktizierten Konzept des „Kölner Löschzuges“ grafisch dargestellt.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
28
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
1. Eintreffzeit und Aufgabenverteilung gemäß taktischen Konzept „IST-Zustand BF Köln“
1.AT
Ma
GF
„Kölner Löschzug“
1. Eintreffzeit mit
insgesamt 10 Funktionen
DLK
SiTr
Ma
LF
TLF
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
29
2.1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
2. Eintreffzeit und Aufgabenverteilung gemäß taktischen Konzept „IST-Zustand BF Köln“
1.AT
2.AT
Ma
„Kölner Löschzug“
GF
GF
2. Eintreffzeit mit
insgesamt 15 Funktionen
DLK
SiTr
Ma
Ma
LF
TLF
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
LF
Stand: 23.02.2016
30
2.2 Historische Entwicklung
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kölner Schutzziele 1996
Bis zum politischen Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes 2014 gilt in der Stadt Köln nach wie vor das im
Rahmen des BSBP 1996 definierte Schutzziel für den „Kritischen Wohnungsbrand“:
„Kölner Schutzziele“ gemäß BSBP 1996
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:
innerhalb einer Fahrzeit von 8 Minuten mit 10 Fu. (Funktionen)
und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten) mit weiteren 5 Fu. (10 Fu. + 5 Fu. = 15 Fu.)
am Einsatzort ist.
Die in der Schutzzieldefinition 1996 angegebenen Zeitfenster berücksichtigen nicht das Ausrücken aus der
Feuerwache. Die Stärke von 5 Funktionen der Ergänzungseinheit ist auf das in Köln bis heute (noch) praktizierte
taktische Konzept des „3-Mann-Angriffstrupps“ zurückzuführen. Somit ergibt sich eine Löschfahrzeugbesatzung von
5 Funktionen. In der Regel handelt es sich bei der Unterstützungseinheit um das Löschfahrzeug eines benachbarten
Wachbezirkes.
In den später veröffentlichten Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(AGBF) aus dem Jahr 1998 ist die Unterstützung durch 6 Kräfte innerhalb der 2. Eintreffzeit von 13 Min. bzw.
innerhalb der 2. Hilfsfrist von 14,5 Minuten [= insgesamt 16 Fu.]) vorgesehen.
Die bis zum Beschluss des BSBP 2014 verbindlichen „Kölner Schutzziele“ von 1996 unterscheiden sich unter
anderem in den schutzzielrelevanten Zeitabschnitten sowie in der der Stärke der Unterstützungseinheit der
2. Eintreffzeit bzw. Hilfsfrist.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
31
2.2 Historische Entwicklung
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kölner Schutzziele 1996 (Forts.)
Zusätzlich zu dem im Rahmen dieser Untersuchung primär betrachteten Schutzziel für den „Kritischen
Wohnungsbrand“ wurden 1996 weitere Schutzziele für die Technische Hilfeleistung und für Gefahrstoffeinsätze
definiert.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Kritischer Wohnungsbrand
FZ
8
10
13
5
15
95%
Techn. Hilfe ohne Rüstzug
FZ
8
7
13
4
11
95%*
*) ZEG für zweite Einheit (Rüstzug) aufgrund begrenzter Vorhaltung nicht definiert
Techn. Hilfe mit Rüstzug
FZ
8
14
-
-
14
95%*
10 Fu. zuständige FW + 4 Fu. Rüstzug innerhalb der 1. ETZ
*) ZEG für 4 Fu. Rüstzug aufgrund begrenzter Vorhaltung nicht definiert
Gefahrstoffeinsatz
FZ
8
8
13
6
14
95%*
*) ZEG für zweite Einheit (Gefahrstoffeinheit) aufgrund begrenzter Vorhaltung nicht
definiert
Schutzziel
Bemerkung
-
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Im Brandschutzbedarfsplan 1996 wurden weitere Schutzziele für Einsatzszenarien im Bereich der Technischen
Hilfeleistung und bei Gefahrstoffeinsätzen definiert.
Für das Schutzziel „Technische Hilfe ohne Rüstzug“ wurde beispielsweise das Szenario eines Verkehrsunfalls mit
einer einklemmten Person beschrieben. Die „Technische Hilfe mit Rüstzug“ findet z.B. bei Verkehrsunfällen mit
Schienenfahrzeugen Anwendung. Das maßgebliche Szenario für einen „Gefahrstoffeinsatz“ war ein
leckgeschlagener Transportbehälter mit Austritt eines unbekannten Gefahrstoffes.
In den Schutzzielen für die Technische Hilfe und Gefahrstoffeinsätze wurden, aufgrund der begrenzten Vorhaltung
der Sonderkomponenten im Stadtgebiet, keine Zielerreichungsgrade für diese definiert. Je nach Einsatzort waren
somit planerisch längere Fahrzeiten erforderlich.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
32
2.2 Historische Entwicklung
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einführung des AGBF-Schutzziels 2014
Im Jahr 1996 wurde eine Fahrzeit von 8 Minuten – ohne Berücksichtigung der Ausrückzeit – festgelegt.
Dies wurde mit der vorhandenen Standortstruktur der Berufsfeuerwehr begründet (vgl. s. 55, BSBP 1996).
Die Schutzzieldefinition gemäß AGBF sieht hingegen eine Hilfsfrist von 9,5 Minuten vor.
Schutzziel gemäß BSBP 2014 (= „AGBF-Schutzziel“)
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:
innerhalb einer Hilfsfrist von 9,5 Minuten mit 10 Fu. (Funktionen)
und nach weiteren 5 Minuten (9,5 + 5 = 14,5 Minuten) mit weiteren 6 Fu. (10 Fu. + 6 Fu. = 16 Fu.)
am Einsatzort ist.
Anmerkung: Die Hilfsfrist von 9,5 Minuten beinhaltet 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8 Minuten für die
Ausrück- und Fahrzeit. Bei einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute würden somit nach neuer Schutzzieldefinition noch 7 Minuten
für die Anfahrt zum Einsatzort verbleiben.
Aufgrund der Umstellung von einer Fahrzeit von 8 Minuten für die Feuerwehr, hin zu einer Hilfsfrist von 9,5
Minuten ist theoretisch mit einem reduzierten Erreichungsgrad zu rechnen, obgleich sich das in der Stadt Köln
vorliegende Schutzniveau (ohne Berücksichtigung der Umverteilung der Funktionsbesetzung) faktisch nicht
geändert hat.
Dieser Umstand wurde von der Berufsfeuerwehr Köln im BSBP 2014 mit dem Hinweis auf die „statistische
Relevanz einzelner Defizite“ erkannt und als nicht unmittelbares Hemmnis zur Zielerreichung beschrieben.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
33
2.2 Historische Entwicklung
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einführung des AGBF-Schutzziels 2014 (Forts.)
Wie auch bereits im Brandschutzbedarfsplan von 1996 wurden im BSBP 2014 ebenfalls Anforderungen abseits des
Szenario des „Kritischen Wohnungsbrand“ definiert.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bemerkung
Kritischer Wohnungsbrand
HF
9,5
10
14,5
6
16
90%
-
Technische Hilfeleistung
HF
9,5
10
n.d.
4 - 16
14 - 26
90%*
*) ZEG für zweite Einheit(en) nicht definiert; Zusätzlich aufgrund begrenzter
Vorhaltung keine 2. ETZ definiert.
Stärkeansatz ist lageabhängig von 4 Fu. (Rüstzug) bis zu 16 Fu. (ATF)
Einsatzleitung und
Führungssystem (BvA)
HF
14,5
2
-
-
2
90%
Zusätzlich ist lageabhängig ein Gesamteinsatzleiter (OvA) zusätzlich erforderlich. Da
nur 1 Ressource vorgehalten wird, erfolgt keine Definition von Eintreffzeiten und
Zielerreichungsgrad.
Schutzziel
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Abhängig von dem Einsatzszenario der Technischen Hilfeleistung (beinhaltet Gefahrstoffeinsätze) sind unterschiedliche
Stärken der Unterstützungseinheiten zusätzlich zur Grundschutzeinheit erforderlich.
Rüstzug: 4 Funktionen
Gefahrgutzug: 9 Funktionen
Taucher und Höhenrettung: je 5 Funktionen
Analytische Task Force (ATF): 6 - 16 Funktionen (lageabhängig)
Ab einer Gesamt-Einsatzstärke „größer des Kölner Löschzuges“ ist der Einsatz eines BvA („Beamter vom Alarmdienst“;
Führungsfunktion auf Zugführerebene) vorgesehen.
Die Schutzzielanforderungen für Einsätze im Bereich der Technischen Hilfeleistung sehen eine Hilfsfrist von 9,5
Minuten für die Grundschutzeinheit vor, welche in 90% der Fälle erreicht werden soll ( entspricht Anforderungen
an kritischen Wohnungsbrand). Die Stärke der Unterstützungseinheit ist abhängig von der eingesetzten
Sonderkomponente. Aufgrund der begrenzten Vorhaltung im Stadtgebiet wurde keine 2. Eintreffzeit und kein
Zielerreichungsgrad für die Unterstützungseinheit definiert.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
34
2.2 Historische Entwicklung
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einführung des AGBF-Schutzziels 2014 (Forts.)
Für die im Brandschutzbedarfsplan 1996 definierten Schutzziele wurde ein Zielerreichungsgrad
von 95% definiert.
Dieser Wert wird auch in den Empfehlungen der AGBF von 1998 angegeben.
Im BSBP 2014 wird wie auch im BSBP 1996 aufgrund der geringen Vorhaltung der RüstzugKomponenten im Stadtgebiet keine feste 2. Eintreffzeit definiert. Der Zielerreichungsgrad ist
daher für diese Einsätze nicht anzuwenden.
95%
90%
Zukünftig ist eine Reduzierung des Zielerreichungsgrades von 95% auf 90% für die
Schutzziele der Stadt Köln vorgesehen. Auf Seite 9 des BSBP 2014 wird dies als Vorgriff auf
eine geplante Anpassung seitens der AGBF in den Empfehlungen zur Schutzzieldefinition und als
Maßnahme unter Berücksichtigung internationaler Standards sowie der derzeitigen
Rechtsprechung beschrieben.
Anmerkung:
Die kürzlich veröffentlichte Fortschreibung der AGBF-Empfehlungen mit Stand 19.11.2015 sieht
die o.g. Anpassung des Zielerreichungsgrades von 95% auf 90% vor.
Die Schutzzieldefinition im Brandschutzbedarfsplan 2014 sieht eine Reduzierung des Zielerreichungsgrades von
95% auf 90% unter Berücksichtigung von geplanten Änderungen in den Empfehlungen der AGBF, internationaler
Standards sowie der derzeitigen Rechtsprechung vor.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
35
2.2 Historische Entwicklung
Taktisches Konzept: Kölner Löschzug und Ergänzungseinheiten
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Anzahl Funktionen im IST-Zustand Gesamt = 10 + 5 + 2 = 17 Fu.
LF
GF
Ma
DLK
Ma „3. Mann“
GF
AT
Erg.-LF
TLF
GF
Ma
1. Eintreffzeit: 10 Fu.
GF
Ma
ELW
AT
FüAss BvA
2. Eintreffzeit: +5 Fu.
EL
(ohne feste Eintreffzeit)
Anzahl Funktionen im SOLL-Zustand Gesamt = 10 + 6 + 2 = 18 Fu.
LF
GF
Ma
AT
DLK
WT
GF
Ma
Erg.-LF
TLF
GF
Ma
1. Eintreffzeit: 10 Fu.
GF
Ma
AT
ELW
FüAss BvA
WT
2. Eintreffzeit: +6 Fu.
EL
(SOLL: 2. Eintreffzeit)
Aufgrund der veränderten Funktionsbesetzung steht nun bei dem standardisierten Schadenereignis in der
2. Eintreffzeit 1 Funktion zusätzlich zur Verfügung. Die Anwendung der veränderten Planungsgrundlage (BvA
planerisch in der 2. Eintreffzeit an der Einsatzstelle) resultiert in einem Mehrbedarf von 2 BvA (3 BvA 5 BvA).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
36
2.2 Historische Entwicklung
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Synopse der Veränderungen
Brandschutzbedarfsplan 1996
Schutzzielrelevante Zeitabschnitte:
Brandschutzbedarfsplan 2014
Schutzzielrelevante Zeitabschnitte:
Zielerreichungsgrad: 95%
Zielerreichungsgrad: 90%
Funktionsbesetzung LF und DLK:
Funktionsbesetzung LF und DLK:
TLF unverändert
TLF unverändert
5 Fu.
3 Fu.
Funktionen Gesamt gem. Schutzziel:
15 + 0* Funktionen
6 Fu.
2 Fu.
2 Fu.
2 Fu.
Funktionen Gesamt gem. Schutzziel:
16 + 2* Funktionen
*) Aufgrund der planerischen Gesamtstärke oberhalb des „Kölner Löschzuges“ bei dem Schutzziel „Kritischer Wohnungsbrand“ ist das Schutzziel „Einsatzleitung und Führungssystem (BvA)“ mit 2 zusätzlichen
Funktionen ebenfalls zu berücksichtigen (BSBP 2014). In der Vergangenheit war der Einsatz des BvA ebenfalls bei vergleichbaren Einsätzen vorgesehen, erst mit Definition des Schutzziels für den BvA im BSBP 2014
ergibt sich implizit die Einbeziehung in das Schutzziel „Kritischer Wohnungsbrand“. Aufgrund von Sonderaufgaben für den BvA (praktizierter einsatztaktischer IST-Zustand) sind letztlich jedoch die 15 bzw. 16
„Grundschutz-Funktionen“ für das Ereignis des kritischen Wohnungsbrandes maßgeblich.
Wesentliche Unterschiede der Schutzzieldefinitionen sind die Einbeziehung der Zeitabschnitte in der Leitstelle und
der Ausrückzeit sowie die geänderte Funktionsbesetzung auf den LF und DLK, welche eine Gesamtstärke von 16
Funktionen aufgrund der Unterstützungseinheit (i.d.R. Löschfahrzeug) mit nun 6 Funktionen ermöglicht.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
37
2.3 Übersicht zu Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Planungsgrundlagen im internationalen Vergleich
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bemerkung
Deutschland
HF
9,5
10
14,5
6
16
95%
Empfehlungen der AGBF (Bund)
Niederlande (Brand)
HF
5 - 15
min. 4
Lageabhängig im
Additionsverfahren
min. 4
80% /
95%*
Risiko-abhängige, Szenario-basierte Schutzzieldefinition (differenziert)
*) 80% für ETZ 8 Minuten, 95% für ETZ 10 Minuten
Frankreich
HF
15 / 25*
min. 6
Lageabhängig im
Additionsverfahren
min. 6
n.d.
Risiko-abhängige, Szenario-basierte Schutzzieldefinition (differenziert)
*) 15 min. städtisch, 25 min. ländlich
n.d.
Risiko-abhängige Planung
*) 10 min. "dicht besiedelt", 20 min. "gering besiedelt"
**) Unterstützung erfolgt nach spätestens 30 min durch Stützpunkt-Feuerwehr der
Kantone
Land
Schweiz
HF
10 / 20*
min. 10
max. 30*
**
min. 10
Quelle: BrandSchutz - deutsche Feuerwehrzeitung, September 2013, S. 720 ff.
Die auszugsweise Darstellung der Planungsgrundlagen in den Niederlanden, Frankreich und der Schweiz zeigt,
dass der Brandschutz in diesen Ländern auf Basis einer individuellen Risikoanalyse bzw. anhand von
differenzierten Szenarien bemessen wird.
Eine Risiko-basierte bzw. eine Planung auf Basis von Szenarien wird unter anderem auch in Dänemark, Belgien,
Polen und in der Tschechischen Republik praktiziert.
Für 22 der im o.g. Artikel betrachteten Staaten wurde die Methode der Brandschutzbedarfsplanung angegeben. In
13 der 22 Länder wird eine Risiko-basierte bzw. Szenario-abhängige Planung (darunter Deutschland) durchgeführt.
Im Vergleich mit den Niederlanden (25 Regionen und 74 Schadensereignisse) oder Frankreich
(Gefahrenabwehrplanung auf Ebene der Departements) liegt den AGBF-Empfehlungen eine globale
Betrachtungsweise zugrunde. Die AGBF empfiehlt jedoch ausdrücklich eine ergänzende Risiko-basierte
Betrachtung des Stadtgebietes vorzunehmen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
38
2.3 Übersicht zu Planungsgrundlagen
Vergleich von Schutzziel-Rahmenempfehlungen der 16 Bundesländer
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Art der
Referenz
Bemerkung
FZ
10
8
15
6
14
n.d.
städt.
Schutzziel
-
Baden-Württemberg
ETZ
10
10
9
9
15
15-20
9
3-9 *
18
13-18 *
n.d.
n.d.
Hinweis /
Empfehlung
Hamburg
ETZ
8
10
13
6
16
85% *
Hessen
ETZ
10
6
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
Niedersachsen
ETZ
8
9
13
6
15 *
90%
Rheinland Pfalz
ETZ
8
6
15
n.d.
n.d.
n.d.
Verordnung
Saarland
ETZ
8
8
6
9
13
13
9
6
15
15
80%
80%
Verwaltungsvorschrift
Sachsen
ETZ
9
9
14
6
15
90%
Hinweis /
Empfehlung
-
Sachsen-Anhalt
ETZ
12
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
Gesetz
-
Schleswig-Holstein
ETZ
8
10
13
6
16
80%
Hinweis /
Empfehlung
-
Thüringen
ETZ
10
n.d.
20
n.d.
n.d.
n.d.
Verordnung
-
Bayern
HF
10
6
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
Berlin
HF
15
15
14
14
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
14
14
90%
50%
Gesetz (HF)/
Empfehlung
städt.
Schutzziel
Brandenburg
-
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
-
-
Mecklenburg Vorpommern
-
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
-
-
Nordrhein Westfalen
-
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
-
Unterschiedliche Ansätze in den Regierungsbezirken (teilw. Differenzierung der
Funktionsstärke nach ländlichen u. städtischen Strukturen).
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Bundesland
Bremen
städt.
Schutzziel
Gesetz /
Verordnung
Hinweis /
Empfehlung
Szenario: Standardbrand
Szenario: Standardhilfeleistung; *) lageabhängig (i.d.R. Gruppe)
*) Angestrebt werden soll ein Ziellerreichungsgrad von 95%.
Mindeststärke erste Eintreffzeit ableitbar aus
Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen.
*) Ein übergeordneter Einsatzleiter sollte zeitnah mit der ersten Einheit eintreffen.
Mindeststärke erste Eintreffzeit ableitbar aus
Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen.
Gefährdungskategorie B1 & B2
Gefährdungskategorie B3 & B4
Mindeststärke erste Eintreffzeit ableitbar aus Mindestfahrzeugausstattung.
Schutzklasse A
Schutzklasse B
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Der Vergleich der Schutzzieldefinitionen zeigt für den Brandschutz unterschiedliche Hilfsfristen und Eintreffzeiten
der ersten Kräfte. In 3 Bundesländern wurden bislang keine Zeiten definiert.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
39
2.3 Übersicht zu Planungsgrundlagen
Vergleich von Schutzziel-Definitionen in Städten
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
10 größte Städte in Deutschland (Kriterium Einwohner)
Stadt
Einwohner ca.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bemerkung
Köln (BSBP 1996)
1.054.000
FZ
8
10
13
5
15
95%
IST-Schutzziel
Frankfurt am Main
701.000
FZ
5
6
10
10
16
95%
-
Bremen
549.000
FZ
10
8
15
6
14
n.d.
-
1.746.000
ETZ
8
10
13
6
16
85% *
Stuttgart
604.000
ETZ
10
12
15
4
16
95%
-
Düsseldorf
599.000
ETZ
8
10
13
6
16
95%
-
Dortmund
576.000
ETZ
8
10
13
6
16
90%
-
Essen
570.000
ETZ
8
13
13
6
19
n.d.
"Kritischer Kellerbrand"
Berlin
3.422.000
HF
15
15
14
14
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
14
14
90%
50%
Schutzklasse A
Schutzklasse B
Köln (BSBP 2014)
1.054.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
90%
SOLL BSBP 2014
München
1.408.000
HF
10
18
n.d.
n.d.
18
90%
-
Hamburg
*) Angestrebt werden soll ein Ziellerreichungsgrad von 95%
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Der Vergleich der Schutzziele der 10 größten Städte auf Bundesebene zeigt unterschiedliche Anforderungen an die
operative Gefahrenabwehr. Zwecks einer Vergleichbarkeit mit Eintreffzeiten sind bei Schutzzielen mit Angaben zur
Hilfsfrist 1,5 Minuten für den Zeitabschnitt in der Leitstelle (Notrufannahme, -bearbeitung und Alarmierung) auf Basis
der Empfehlungen der AGBF abzuziehen. Bei der Angabe von Fahrzeiten ist zum Vergleich mit Eintreffzeiten jeweils
eine planerische Ausrückzeit von 1 Minute zu addieren.
Die 10 größten Städte in Deutschland verfügen über sehr heterogene Schutzzieldefinitionen, welche beispielsweise
hinsichtlich der Fahrzeiten im Bereich von 5 und umgerechnet 13,5 Minuten liegen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
40
2.3 Übersicht zu Planungsgrundlagen
Vergleich von Schutzziel-Definitionen in Städten
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
10 größte Städte in Nordrhein-Westfalen (Kriterium Einwohner)
Stadt
Köln (BSBP 1996)
Einwohner ca.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bemerkung
FZ
8
10
13
5
15
95%
IST-Schutzziel
1.054.000
Düsseldorf
599.000
ETZ
8
10
13
6
16
95%
-
Dortmund
576.000
ETZ
8
10
13
6
16
90%
-
Essen
570.000
ETZ
8
13
13
6
19
n.d.
"Kritischer Kellerbrand"
Bonn
311.000
ETZ
8
10
13
6
16
80%
-
Münster
300.000
ETZ
8
8
10
9
13
13
6
7
16
16
90%
50%*
städtischer Bereich
ländlicher Bereich
1.054.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
90%
SOLL BSBP 2014
Duisburg
487.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
95%
-
Wuppertal
343.000
HF
10
10
15
6
16
85%
-
Bochum
362.000
HF
10
14
n.d.
n.d.
14
80%
-
Bielefeld
329.000
HF
10
10
15
6
16
90%
-
Köln (BSBP 2014)
*) Anzustreben sind 70%
Bedarfsplan in Beschlussprozess
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Ein Großteil der Schutzziele in den betrachteten Großstädten in Deutschland – insbesondere jedoch in NRW –
basiert hinsichtlich der Eintreffzeiten und Stärken auf den Empfehlungen der AGBF.
Im folgenden Abschnitt werden daher die Auswirkungen bzw. der Stand der Umsetzung des AGBF-Schutzziels für
die Stadt Köln untersucht.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
41
2.4 Rechtliche Grundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Rechtsgrundlagen für die Bedarfsplanung
Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen verschiedene
Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Während beispielsweise die Bauordnung (BauO) NRW oder Erlasse von
Landesebene wie beispielweise der sogenannte „Drehleitererlass“ die Bedarfsplanung beeinflussen, gibt es in den 5
Regierungsbezirken Erlasse mit unterschiedlichsten Anforderungen an die Feuerwehren und die Bedarfsplanung.
Darüber hinaus sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) rechtlich bindend, da diese hinreichend rezipiert
wurden (Einführung durch Runderlass). Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für Feuerwehr-Angehörige als
Versicherte der Unfallkasse ebenfalls bindend.
Die Rechtsgrundlagen nehmen indes keinen konkreten Bezug auf die zu berücksichtigende Planungsgrundlage.
Das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) vom
17.12.2015 (eingeführt mit Stand 01.01.2016) verweist auf die individuell zu berücksichtigenden
Rahmenbedingungen:
§3 (1) BHKG: „Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. […] “
Somit wird deutlich, dass eine einheitliche Planungsgrundlage, welche die „örtlichen Verhältnisse“ nicht aufgreift, im
Sinne der Anforderungen des BHKG nicht gegeben sein kann.
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (BHKG) in NRW sieht eine individuelle, den örtlichen
Verhältnissen entsprechende Planung vor.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
42
2.4 Rechtliche Grundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Rechtsgrundlagen für die Bedarfsplanung (Forts.)
Mit Einführung des BHKG sind die Gemeinden verpflichtet unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben (vgl. §3 (3)).
Des Weiteren wurde mit der Novellierung des Gesetzes gemäß §9 (3) die Pflicht zur Förderung der Freiwilligen
Feuerwehr bzw. des Ehrenamtes verbindlich.
Anmerkungen:
In dem zum 01.01.2016 durch das BHKG abgelöste „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung“ (FSHG) war ebenfalls eine dem §3 (1) BHKG
entsprechende Passage enthalten (vgl. §1 (1) FSHG).
Die Gemeinden haben Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Des
Weiteren ist gemäß BHKG eine rechtlich verbindliche Förderung der Tätigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehr bzw.
im Ehrenamt vorgesehen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
43
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlungen der AGBF
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Allgemeines
Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten vom 16.09.1998 definieren Anforderungen an die Kriterien
Hilfsfrist
Funktionsstärke
Erreichungsgrad
Auf Basis des bereits zuvor definierten Schadensereignis des „Kritischen Wohnungsbrand“ werden Anforderungen
an die operativen Einheiten der Feuerwehr einer Stadt definiert.
Zum 19.11.2015 wurden die Empfehlungen der AGBF fortgeschrieben und somit die Empfehlungen von 1998
abgelöst.
Da der BSBP 2014 sich auf die Empfehlungen von 1998 bezieht und diese zum Zeitpunkt der Untersuchung
maßgeblich waren, werden im Folgenden die Empfehlungen der AGBF von 1998 hinsichtlich ihrer Herleitung und
Anwendung diskutiert.
Im Anschluss erfolgt eine Darstellung der mit Fortschreibung der Empfehlungen vorgenommenen Veränderungen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
44
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit
Das Kriterium der Hilfsfrist mit seinen Bestandteilen „Gesprächs- und Dispositionszeit“ (1,5 min), „Ausrückzeit“ und
„Anfahrtzeit“ (8 min) wird von der AGBF mit insgesamt 9,5 Minuten angegeben. Dies ist durch den Umstand
begründet, dass die Berufsfeuerwehren bzw. die Städte (Adressaten) in der Regel Betreiber der Leitstelle sind und
somit die genannten Zeitabschnitte durch die Feuerwehr beeinflussbar sind.
Exkurs: Aus externer Sicht sollte jedoch eine Definition des Schutzziels über die Eintreffzeit erfolgen, da der
Leitstellenprozess kein klassisches Element der Feuerwehrbedarfsplanung darstellt. Für die Leitstelle sind
im Rahmen der Bedarfsplanung von der Standortstruktur und Funktionsbesetzung unabhängige
Planungsparameter zu definierten.
Die Eintreffzeit und Hilfsfrist wurden – wie auch die übrigen Zeitabschnitte – anhand der sogenannten „COSummenkurve“ aus der ORBIT-Studie abgeleitet.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
45
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Funktionsstärken
Das AGBF-Schutzziel gibt die innerhalb der 1. Eintreffzeit zu erreichende Stärke mit insgesamt 10 Kräften an. Nach
weiteren 5 Minuten sollen Ergänzungskräfte mit einer Stärke von mindestens 6 Funktionen am Einsatzort eintreffen.
Somit ist in der 1. Eintreffzeit lediglich eine Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der
Eigensicherung durchführbar. Die weiteren 6 Kräfte unterstützen nach Eintreffen bei der Menschenrettung und
stehen zur Brandbekämpfung und/oder Entrauchung sowie zur Eigensicherung zur Verfügung.
Eine Empfehlung zu der Zusammensetzung der 10 bzw. 16 Funktionen (z.B. zur Anzahl einzusetzender Trupps) wird
indes nicht abgegeben. Dies berücksichtigt die unterschiedlichen Auffassungen unter den Berufsfeuerwehren zur
notwendigen Funktionsstärke und deren Zusammensetzung in Bezug auf die Qualifikationen bzw. Aufgaben.
Die Schutzzielempfehlungen sehen keine Beschreibung der Qualifikationen bzw. zu übernehmenden Aufgaben der
eingesetzten Kräfte vor und tragen somit den unterschiedlichen taktischen Konzepten der Berufsfeuerwehren
Rechnung.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
46
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Grundlage
CO-Summen-
CO
Die anhand der Orbit Studie
kurve [min*%]
[%]
Maßnahmen wer17 Min
den wirksam
hergeleitete Reanimationsgrenze
16 Min
erlaubt der Feuerwehr eine
15 Min
Entwicklungszeit (4 Min)
planerisch erfolgreiche Rettung
14 Min
innerhalb von 17 Minuten nach
13 Min
Eintreffen
Brandausbruch. Während die
12 Min
Gesprächs- und Dispositionszeit
11 Min
von 1,5 Minuten eine gute
10 Min
Eintreffzeit (8 Min)
Planungsgröße für den
9 Min
(Ausrückzeit +
8 Min
Fahrzeit)
Leitstellenprozess darstellt, ist die Oben: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und
Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der
7 Min
Entdeckungs- und Meldezeit ein
Vorbrenndauer
6 Min
willkürlich definierter Zeitabschnitt, Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978
Alarmierungs5 Min
Abschluß
welcher gemäß AGBF in Städten
Dispositionszeit
Rechts: Herleitung der Eintreffzeit von 8 Minuten bzw.
(1,5 Min)
4 Min
Gesprächszeit
Hilfsfrist
von
9,5
Minuten
am
Zeitstrahl.
angenommen werden kann.
3 Min
Diese ist naturgemäß nicht anhand wissenschaftlicher Untersuchungen
Meldezeit
2 Min
(3,5 Min)
Entdeckungszeit
bestimmbar. Gegenüber den 3,5 Minuten wird für die Entdeckungszeit in
1 Min
der DIN 18232-2 (Bemessung von Rauchabzugsanlagen) eine deutlich
0 Min
Brandausbruch
abweichende Brandentdeckungsdauer von 10 Minuten angenommen.
Die Phase der „Entwicklungszeit“ von 4 Minuten ist nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht plausibel.
Eine Untersuchung von T. Lindemann zeigte ein Minimum von 07:55 Minuten (Max: 19:21) bei einem arithmetischen
Mittel von 13:04 Minuten (±3:05) für die Erkundungs- und Entwicklungszeit. Das gemessene Zeitintervall bezog sich
vor dem Hintergrund der Reanimationsgrenze auf die Dauer vom Eintreffen an der Einsatzstelle bis zur Übergabe
der geretteten Person an den Rettungsdienst.
15
1,5
CO-Gehalt im
Brandraum
10
KohlenmonoxidSummenkurv e
Reanimations1,0 grenze
Erträglichkeitsgrenze
5
0,5
Eingriff sbereich
der Feuerweh r
0
0
0,1
0,5
1
5
10 13 17
50 100
Zeit [min]
(Brandbegi nn T=0)
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
47
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Grundlage (Forts.)
Weitere Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojektes
„TIBRO“ (Taktisch-Strategisch Innovativer Brandschutz auf
Grundlage Risikobasierter Optimierung) bestätigten die Werte für
die Erkundungs- und Entwicklungszeit (Median: 15 min).
Aufgrund der Annahmen zu den beschriebenen Zeitabschnitten
sind folglich die resultierenden Anforderungen an die
Eintreffzeiten der Feuerwehr zu hinterfragen. Aufgrund dessen
wurde im Zuge der WIBERA-Grundsatzstudie ebenfalls auf die
Ableitung von Eintreffzeiten oder ähnlichen Fristen auf Basis der
CO-Summenkurve verzichtet.
Verteilung der Erkundungs- und Entwicklungszeiten; T. Lindemann,
FH Köln, 2010
Darüber hinaus ist die Grundlage der CO-Summenkurve, welche
auf einem historischen Brandszenario basiert, vor dem Hintergrund Ihrer Validität und Eignung als Grundlage für die
Brandschutzbedarfsplanung neu zu bewerten bzw. zu untersuchen.
Unabhängig von der Zusammensetzung des Zeitstrahls bzw. der Grundlage stellt die definierte Eintreffzeit dennoch
einen guten Wert für ein hinreichendes Schutzniveau im innerstädtischen Bereich von (Groß-)Städten dar.
Letztendlich ist jedoch für eine Bewertung der Qualität der planerischen Versorgung nicht allein die Eintreffzeit
ausschlaggebend, sondern auch die den Eintreffzeiten zugeordnete Stärke der Feuerwehr-Einheiten.
Während zwei Intervalle des Zeitstrahls gemäß der AGBF-Empfehlungen auf Annahmen beruhen, ist zudem die
wissenschaftliche Grundlage für die Herleitung des Zeitabschnittes vom Brandausbruch bis einschließlich der
Reanimationsgrenze zu hinterfragen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
48
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Grundlage (Forts.)
Gemäß den Empfehlungen gilt im In- und Ausland der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert,
als „kritisches“ Schadensereignis. Für deutsche Städte sei dies der „Wohnungsbrand im Obergeschoß eines
mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen“.
Diese Art der Betrachtung berücksichtigt jedoch primär die Anzahl, der bei dem jeweiligen Schadensereignis
betroffenen bzw. geschädigten Personen. Unberücksichtigt bleibt die Betrachtung des Risikos aus Sicht des
Individuums. In dieser Betrachtung ist jedoch festzustellen, dass das Risiko bei einem Verkehrsunfall entsprechend
zu Schaden zu kommen, gemeinhin höher ist als bei einem Wohnungsbrand. Dies verdeutlicht auch die Statistik im
Brandschutzbedarfsplan 2014 (S. 57), welche die Personenschäden bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen
darstellt.
Es wird angeführt, dass „die Qualitätskriterien für das Produkt ‚Brandbekämpfung‘ bekanntlich auch für das Produkt
‚Technische Hilfeleistung‘ hinreichend sind“. Dies ist aus der Sichtweise des einsatztaktischen Vorgehens der
Feuerwehr mit Blick auf die Funktionsstärken aus bedarfsplanerischer Sicht nachvollziehbar – bezüglich des
Outcomes eines Trauma-Patienten (Beispiel: Verkehrsunfall) wird jedoch kein Bezug zu der Frage ob die
Qualitätskriterien hinsichtlich der Eintreffzeit hinreichend sind, hergestellt.
Das Schadensereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ stellt auch in Großstädten ein seltenes Ereignis dar. In der
Gesamtbetrachtung ist im Bereich der „Technischen Hilfe“ gegenüber Brandereignissen mit erhöhten
Personenschäden zu rechnen.
Eine Anwendbarkeit der Parameter auf Einsätze im Bereich THL erscheint aus feuerwehrtaktischer Sicht
nachvollziehbar – mit Blick auf medizinische Zusammenhänge (welche gem. AGBF den Qualitätskriterien für den
„Kritischen Wohnungsbrand“ zugrunde liegen) jedoch fragwürdig.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
49
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Rechtsverbindlichkeit
Verschiedentlich, so auch im BSBP 2014 der Stadt Köln, wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei den im Jahre
1998 herausgegebenen Empfehlungen der AGBF-Bund um eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“ bzw.
den „Stand der Technik“ in der Bedarfsplanung handelt (vgl. BSBP auf S. 106 bzw. S. 126).
Das in diesem Zusammenhang häufig zitierte „Rechtsgutachten des Rechtsamtes der Stadt Düsseldorf“ vom
10.06.1997 wird auch im BSBP 2014 zitiert. In dem Gutachten bzw. der Stellungnahme werden jedoch die „Thesen
für eine einheitliche Schutzzieldefinition im Feuerschutz und Rettungsdienst“ der AGBF-NW angeführt. Unabhängig
davon, dass das Rechtsgutachten von 1997 chronologisch keinen Bezug auf die Empfehlungen der AGBF mit
offizieller Veröffentlichung im Jahr 1998 nehmen kann, wird das Vorliegen einer anerkannten Regel der Technik bzw.
des Standes der Technik in diesem Zusammenhang nicht festgestellt.
Während das Rechtsgutachten von einer entsprechenden richterlichen Würdigung des Thesenpapiers im Falle eines
Verfahrens ausging – da keine vergleichbaren Empfehlungen existierten – so ist dieser Punkt aus heutiger Sicht
aufgrund der zahlreichen alternativen Empfehlungen bzw. Gesetze obsolet (vgl. z.B. durch das Innenministerium
Baden-Württemberg eingeführte Empfehlungen des LFV-BW oder auch Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt).
Mit Blick auf die Anforderungen an das Vorliegen einer Regel der Technik (Anerkennung durch Mehrheit der
Fachleute, wissenschaftliche Begründung, praktische Erprobung und Bewährung) konnte das Kriterium der
praktischen Erprobung und Bewährung bei Veröffentlichung der AGBF-Empfehlungen noch nicht vorliegen. Zum
heutigen Zeitpunkt kann eine wissenschaftliche Basis für die Empfehlungen nicht festgestellt werden.
Im BSBP 2014 werden Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zitiert, welche die Begrifflichkeiten
„allgemein anerkannte Regeln der Technik“, „Stand der Technik“ und „Stand von Wissenschaft und Technik“
konkretisieren.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
50
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Rechtsverbindlichkeit (Forts.)
Ungeachtet der klaren Abstufung der drei Status durch das BVerfG werden im BSBP die Empfehlungen der AGBF
zum einen als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ (vgl. S. 106), zum anderen als „Stand der Technik“ in der
Bedarfsplanung (vgl. S. 126) beschrieben.
Schlussendlich kann für die AGBF-Empfehlungen keine Rechtsverbindlichkeit festgestellt werden. Dies ist jedoch
unabhängig von der alleinigen Einstufung der Empfehlungen als anerkannte Regel oder Stand der Technik bzw.
Wissenschaft, sondern primär in einer bis heute fehlenden staatlichen Rezipierung z.B. in einem Gesetz oder in
einer Verwaltungsvorschrift begründet. Eine implizite Rechtsverbindlichkeit der Empfehlungen aufgrund der
Rezeption der reinen Planungsparameter der AGBF in verschiedenen Erlassen und/oder Verordnungen liegt aus
Sicht von LUELF & RINKE ebenfalls nicht vor.
Es handelt es sich vielmehr um die Wiedergabe von Empfehlungen der Leiter der Berufsfeuerwehren in
Deutschland für die Definition eines Qualitätsniveaus bzw. eines normativen Schutzniveaus für Städte mit
Berufsfeuerwehren, welches über die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffes (hier: anerkannte
Regel der Technik) hinaus geht.
Sowohl der Status einer „anerkannten Regel der Technik“ als auch der Status des „Stand der Technik“ für die
AGBF-Empfehlungen kann aus Sicht von LUELF & RINKE allein aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen
Grundlage nicht festgestellt werden.
Unter Berücksichtigung der Vielfalt von Empfehlungen und unterschiedlichen Anforderungen der Gesetzgebung
stellen die AGBF-Empfehlungen keine bundesweit verbindliche Planungsgrundlage dar.
Aus unserer Sicht haben die Empfehlungen der AGBF keinen rechtsverbindlichen Charakter und entsprechen somit
nicht pauschal einer bundesweit anerkannten Regel der Technik bzw. dem Stand der Technik in der
Brandschutzbedarfsplanung.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
51
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Schutzzielempfehlung der AGBF 1998
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schutzzielempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren allein keine hinreichende Planungsgrundlage darstellen.
Dies ist vor allem auf den Fokus auf das Schadensereignis des „Kritischen Wohnungsbrandes“ zurückzuführen.
Sollte bei der Planung entsprechend nur dieses Ereignis als bemessungsrelevant herangezogen werden, so ist
aufgrund des darüber hinaus erhöhten Risikos im Innenstadtbereich von einer Stadt wie z.B. Köln, von einer ggf. zu
geringen Bemessung der operativen Gefahrenabwehr auszugehen. Die Planungen gemäß Brandschutzbedarfsplan
2014 berücksichtigen richtigerweise auch zusätzliche Schutzziele für andere Schadensereignisse.
Für eine fachlich richtige Brandschutzbedarfsplanung ist somit die Risikoanalyse des Stadtgebietes eine essentielle
Voraussetzung, dieser Hinweis wird von der AGBF in den Empfehlungen auch klar herausgestellt und geht ebenfalls
aus den unter Kap. 2.4 dargestellten Anforderungen des §1 FSHG (seit 01.01.2016: §3 BHKG) hervor.
Während sich eine individuelle Risikoanalyse im Ergebnis primär in der Anzahl bzw. Stärke der vorgehaltenen
Einheiten niederschlägt und dahingehend bereits ein Abweichen von den an das Standardereignis gestellten
Anforderungen erforderlich sein kann, sind weitere Dimensionen der Bedarfsplanung, wie zum Beispiel
Auswirkungen auf die Standortstruktur, zu berücksichtigen.
Obgleich die AGBF-Empfehlungen den Hinweis zur Notwendigkeit einer Risiko-basierten Planung geben, geben sie
jedoch keine Hinweise zur Gestaltung und zum Umfang einer derartigen Planung.
Aus externer Sicht sind zwei Ebenen der risikobasierten Bemessung zu berücksichtigen. Die erste Ebene bildet die
Verteilung der Einsatzstellen, welche häufig Schwerpunkte in Form von sogenannten „Einsatztrauben“ bilden. Des
Weiteren ist die Ebene der besonderen Objekte auf Basis der Erstellung von spezifischen Einsatzszenarien (z.B. im
Bereich der U-Bahn) zur Ermittlung des Bedarfes an Einheiten der operativen Gefahrenabwehr einzubeziehen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
52
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Schutzzielempfehlung der AGBF – Fortschreibung 2015
Die zuvor dargestellten Empfehlungen der AGBF vom 16.09.1998 wurden mit Veröffentlichung überarbeiteter
Empfehlungen mit Stand 19.11.2015 fortgeschrieben.
Das maßgebliche Standardereignis ist weiterhin der „kritische Wohnungsbrand“, bei dem nun auch die planerische
Rettung von Personen über Leitern und den Treppenraum festgeschrieben wurde.
Eine „spezielle Risikoanalyse“ ist nach wie vor für das betreffende Stadtgebiet vorgesehen.
Entgegen der in den Empfehlungen von 1998 angeführten Zeitkette (vgl. vorangegangene Diskussion der
Empfehlungen von 1998) wird auf die hohe Toxizität von Brandgasen sowie auf die daraus resultierende
Notwendigkeit zur schnellstmöglichen Rettung von Personen verwiesen. Es werden nunmehr lediglich die
Zeitabschnitte der Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle (1,5 Minuten) sowie die Eintreffzeit von 8 Minuten
als Planungsgrößen genannt. Diese Abschnitte stellen die im Wesentlichen durch die Feuerwehr beeinflussbaren
Zeitabschnitte dar. Mit Fortschreibung der Empfehlungen entfällt ebenfalls die 1998 angeführte wissenschaftliche
Grundlage der Zeitabschnitte. Die Empfehlungen zu den Hilfsfristen sind nunmehr „auf empirischen Erkenntnissen“
begründet.
Hinsichtlich der Funktionsstärken ergeben sich keine Veränderungen. Gemäß der Empfehlungen von 2015 leiten
sich die Funktionsstärken aus „einsatzorganisatorischen Erfordernissen“ ab.
Der Zielerreichungsgrad wurde von 95% (1998) auf 90% angepasst und entspricht somit dem Zielerreichungsgrad
gemäß des Kölner Schutzziels 2014.
Die wesentlichen Veränderungen im Rahmen der Fortschreibung 2015 stellen die Entkoppelung von dem 1998
definierten Zeitstrahl sowie die Anpassung des Zielerreichungsgrades auf 90% dar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
53
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Alternative Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Internationaler Vergleich
In der nebenstehenden Tabelle sind zwecks
eines internationalen Vergleichs
Planungsgrundlagen in den Niederlanden,
Frankreich und der Schweiz dargestellt.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bemerkung
Deutschland
HF
9,5
10
14,5
6
16
95%
Empfehlungen der AGBF (Bund)
Niederlande (Brand)
HF
5 - 15
min. 4
Lageabhängig im
Additionsverfahren
min. 4
80% /
95%*
Risiko-abhängige, Szenario-basierte Schutzzieldefinition (differenziert)
*) 80% für ETZ 8 Minuten, 95% für ETZ 10 Minuten
Frankreich
HF
15 / 25*
min. 6
Lageabhängig im
Additionsverfahren
min. 6
n.d.
Risiko-abhängige, Szenario-basierte Schutzzieldefinition (differenziert)
*) 15 min. städtisch, 25 min. ländlich
Schweiz
HF
10 / 20*
min. 10
min. 10
n.d.
Risiko-abhängige Planung
*) 10 min. "dicht besiedelt", 20 min. "gering besiedelt"
**) Unterstützung erfolgt nach spätestens 30 min durch Stützpunkt-Feuerwehr der
Kantone
Land
Die verwendeten Planungsparameter
unterscheiden sich deutlich, liegen jedoch mit
Ausnahme der maximalen Eintreffzeiten in
Frankreich und der Schweiz in einem vergleichbaren Bereich zu den angewendeten Planungswerten in Deutschland.
max. 30*
**
Quelle: BrandSchutz - deutsche Feuerwehrzeitung, September 2013, S. 720 ff.
Mit Blick auf die Niederlande unterscheiden sich die geforderten Funktionsstärken von den Funktionsstärken gemäß
AGBF-Empfehlung.
Eine Umsetzung der niederländischen Planungsgrundlagen wäre für die Stadt Köln theoretisch (!) denkbar.
So wäre es beispielsweise möglich durch Parallelalarmierung verschiedener kleinerer taktischer Einheiten die
entsprechenden Funktionsstärken zu erreichen. Bezüglich der Eintreffzeiten (im Kernstadtbereich von Köln wäre aus
externer Sicht gemäß den niederländischen Betrachtungen eine Eintreffzeit von 5 Minuten zu erwarten) hätte dies
jedoch massive Auswirkungen auf die Standortstruktur und würde eine starke Dezentralisierung von Standorten
voraussetzen.
Obgleich den Planungsgrundsätzen ebenfalls (wie in der Stadt Köln) eine Risiko-Betrachtung zugrunde liegt,
weichen die Grundlagen teilweise deutlich von den in der Bundesrepublik etablierten Planungsparametern ab
und sind daher aus externer Sicht nicht pauschal für die Stadt Köln anwendbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
54
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Alternative Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Interkommunaler Vergleich
Im bundesweiten Vergleich mit den 10 größten Städten zeigen sich
teilweise sehr deutliche Unterschiede in den Schutzzieldefinitionen.
Die Übertragbarkeit von Schutzzielen beispielsweise aus Städten wie
Frankfurt am Main oder Berlin ist aufgrund der unterschiedlichen
Strukturen aus externer Sicht nicht zielführend.
Eine Anwendung der AGBF-Empfehlungen – jedenfalls hinsichtlich
der Eintreffzeiten, Stärken und Zielerreichungsgrade – ist im auf
Nordrhein-Westfalen bezogenen, interkommunalen Vergleich üblich.
Die AGBF-Empfehlungen wurden aus externer Sicht in vielen Städten
jedoch ebenfalls nicht konsequent hinsichtlich der resultierenden
Auswirkungen auf die Standortstruktur umgesetzt.
Eine Anpassung des relevanten Zeitabschnittes von der Fahrzeit zur
Eintreffzeit bzw. Hilfsfrist erscheint im interkommunalen Vergleich
nachvollziehbar. Eine Definition des Schutzziels über die Fahrzeit ist
aus externer Sicht nicht zielführend, da der Abschnitt der Ausrückzeit
(durch die operativen Einheiten der Feuerwehr beeinflussbar) keine
Berücksichtigung im Schutzziel findet.
Stadt
Einwohner ca.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bem
Köln (BSBP 1996)
1.054.000
FZ
8
10
13
5
15
95%
IST-S
Frankfurt am Main
701.000
FZ
5
6
10
10
16
95%
-
Bremen
FZ
10
8
15
6
14
n.d.
1.746.000
ETZ
8
10
13
6
16
85% *
Stuttgart
604.000
ETZ
10
12
15
4
16
95%
-
Düsseldorf
599.000
ETZ
8
10
13
6
16
95%
-
Dortmund
576.000
ETZ
8
10
13
6
16
90%
-
Essen
570.000
ETZ
8
13
13
6
19
n.d.
"Kritis
Berlin
3.422.000
HF
15
15
14
14
n.d.
n.d.
n.d.
n.d.
14
14
90%
50%
Schut
Schut
Köln (BSBP 2014)
1.054.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
90%
SOLL
München
1.408.000
HF
10
18
n.d.
n.d.
18
90%
-
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bem
FZ
8
10
13
5
15
95%
IST-S
Hamburg
549.000
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Stadt
Köln (BSBP 1996)
Einwohner ca.
1.054.000
Düsseldorf
599.000
ETZ
8
10
13
6
16
95%
-
Dortmund
576.000
ETZ
8
10
13
6
16
90%
-
Essen
570.000
ETZ
8
13
13
6
19
n.d.
"Kritis
Bonn
311.000
ETZ
8
10
13
6
16
80%
-
Münster
300.000
ETZ
8
8
10
9
13
13
6
7
16
16
90%
50%*
städtis
ländlic
1.054.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
90%
SOLL
Duisburg
487.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
95%
-
Wuppertal
343.000
HF
10
10
15
6
16
85%
-
Bochum
362.000
HF
10
14
n.d.
n.d.
14
80%
-
Bielefeld
329.000
HF
10
10
15
6
16
90%
-
Köln (BSBP 2014)
FZ = Fahrzeit | ETZ = Eintreffzeit | HF = Hilfsfrist
Die Festschreibung der Parameter der Eintreffzeit bzw. Hilfsfrist, der Stärken und des Zielerreichungsgrades des
AGBF-Schutzziels ist aus externer Sicht nachvollziehbar. Eine konsequente und vollumfängliche Anwendung des
AGBF-Schutzziels (z.B. mit den Auswirkungen auf die Standortstruktur) kann für Köln und weitere Städte in
Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen nicht festgestellt werden.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
*) Ang
Stand: 23.02.2016
55
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Verwendete Planungsgrundlagen
Es wurden verbindliche Rechtsgrundlagen wie das FSHG (zum 01.01.2016 abgelöst durch BHKG) sowie die
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) berücksichtigt.
Als Planungsgrundlage für die zukünftige (taktische) Ausrichtung der Berufsfeuerwehr Köln wurden die
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren von 1998 herangezogen (zum 15.12.2015
durch AGBF fortgeschrieben).
Die Planungsgrundlagen stellen im internationalen und interkommunalen Vergleich (insbesondere in NRW) die
relevanten und teilweise rechtlich verbindlichen Planungsgrundlagen dar.
Im internationalen Vergleich wurden Planungsgrundlagen vergleichend dargestellt. Aufgrund der verschiedenen
Rechtsgrundlagen in den Ländern ist eine uneingeschränkte Übertragbarkeit der Planungsgrundlagen auf eine
Großstadt in Deutschland aus externer Sicht nicht ohne weiteres möglich.
Dies ist primär auf die zugrundeliegende Rechtsgrundlage in Form des §3 (1) BHKG zurückzuführen, welcher
ortsspezifische Anforderungen an die Bemessung der operativen Gefahrenabwehr stellt: „Für den Brandschutz und
die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren
als gemeindliche Einrichtungen. […] “.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
56
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Umsetzung der Planungsgrundlagen
Gemäß BSBP 2014 wird beabsichtigt die Schutzziele für die Stadt Köln gemäß den Empfehlungen der AGBF
(„AGBF Schutzziel“) anzupassen. Dies wurde hinsichtlich der definierten Eintreffzeiten und Funktionsstärken auch im
BSBP umgesetzt.
Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes von den Empfehlungen der AGBF (von 1998)
abweichende Definition eines Zielerreichungsgrades von 90% anstelle der seitens der AGBF empfohlenen 95% ist
aus externer Sicht nachvollziehbar und stellt einen guten Zielerreichungsgrad für ein Feuerwehr-System dar. Mit
Überarbeitung der AGBF-Empfehlungen zum 15.12.2015 sehen diese nun ebenfalls einen Zielerreichungsgrad von
90% vor.
Auch nach der Fortschreibung der AGBF-Empfehlungen sehen diese eine flächendeckende (bezogen auf das
gesamte Stadtgebiet) Erreichbarkeit von Einsatzstellen innerhalb der 1. Eintreffzeit von 8 Minuten mit 10 Funktionen
vor. Die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr Köln wurde jedoch sowohl historisch als auch im BSBP 2014 nicht auf
eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes ausgerichtet. Der verfolgte Ansatz entspricht vielmehr einer
risikobasierten Planung unter Würdigung der örtlichen Verhältnisse (vgl. dazu §3 BHKG). Somit wurden die
Anforderungen der Planungsgrundlage der AGBF an eine flächendeckende Standortstruktur nicht konsequent
umgesetzt, sondern eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Umsetzung des AGBF-Schutzziels unter
Einbeziehung der Risiken im Stadtgebiet durchgeführt.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
57
2.5 Diskussion der Planungsgrundlagen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Umsetzung der Planungsgrundlagen (Forts.)
Die im internationalen Vergleich dargestellten Planungsgrundlagen berücksichtigen grundsätzlich ebenfalls einen
Risiko- bzw. Szenario-basierten Ansatz. Während die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr eine gute Versorgung der
innerstädtischen Bereiche darstellt, wurde eine Szenario-basierte Planung noch nicht durchgeführt. Der von der BF
zukünftig geplante Ansatz der Planung unter Einbeziehung von Einsatzszenarien ist aus externer Sicht zu
bestätigen.
Es ist zu betonen, dass eine grundlegende Veränderung der verwendeten Planungsgrundlage wie zum Beispiel ein
Konzept mit Hilfsfristen bzw. Fahrzeiten von 5 Minuten wie in den Niederlanden bzw. in der Stadt Frankfurt am Main
nicht ohne eine unter Umständen vollständige Anpassung der bestehenden Standortstruktur umsetzbar ist.
Die Empfehlungen der AGBF stellen somit lediglich eine von zahlreichen, teilweise stark voneinander abweichenden,
Planungsgrundlagen dar. Einschließlich Köln wenden lediglich 4 der 10 größten Städte in Deutschland die AGBFEmpfehlungen an.
Eine fachlich korrekte Bedarfsplanung für die Feuerwehr sollte neben dem Standardereignis „Kritischer
Wohnungsbrand“ auch die individuelle Risikostruktur (2 Ebenen: Einsatzstellenschwerpunkte und Bemessung
anhand von Einsatzszenarien) und alternative Planungsgrundsätze wie z.B. eine Planung mit dem Ziel einer
verkürzten mittleren Eintreffzeit berücksichtigen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
58
2.6 Diskussion der angewendeten Bedarfsplanmethodik
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Bewertung der Inhalte des Brandschutzbedarfsplans
Der durch die Berufsfeuerwehr Köln erstellte Brandschutzbedarfsplan 2014 stellt ein umfangreiches Werk mit
zahlreichen ausführlichen Darstellungen der Feuerwehr der Stadt Köln dar.
Zusätzliche wurden zahlreiche und intensive Datenanalysen durchgeführt. Diese beziehen sich unter anderem auf
konkrete Fragestellungen z.B. hinsichtlich der Sonderfahrzeuge an Feuerwache 8. Des Weiteren wurden
umfangreiche Betrachtungen hinsichtlich der Schutzziel-Erreichung im historischen Vergleich zwischen 2008 und
2012 angestellt. Die Analysen wurden fachlich korrekt umfangreichen Fehlerbetrachtungen und Fehlerkorrekturen
unterzogen.
Dem Dokument liegt eine nachvollziehbare Gliederung zugrunde, diesbezüglich ist insbesondere die Gliederung der
resultierenden Maßnahmen hervorzuheben.
Aus externer Sicht ergeben sich dennoch Empfehlungen hinsichtlich zusätzlich erforderlicher bzw. anderweitig zu
berücksichtigender Inhalte – dazu zählen:
Die Personalbedarfsberechnung (Fortschreibung des Personalfaktors) sollte jährlich vorgenommen werden.
Aus diesem Grund sowie aufgrund der Tatsache, dass sie kein Element der klassischen
Brandschutzbedarfsplanung darstellt, ist sie separat zu betrachten. Im Rahmen der
Brandschutzbedarfsplanung sollte lediglich Funktionsbesetzung auf den Feuerwachen beschrieben werden.
Es ist eine saubere Trennung der Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfsplanung vorzusehen.
Für beide Bereiche existieren bereits eigenständige Planungen, die personalwirtschaftlichen Auswirkungen
der Rettungsdienst-Funktionen auf Basis der Fortschreibung des Personalfaktors (vgl. o.g. Punkt) wurden
jedoch im Brandschutzbedarfsplan berücksichtigt.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
59
2.6 Diskussion der angewendeten Bedarfsplanmethodik
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Bewertung der Inhalte des Brandschutzbedarfsplans (Forts.)
Im Bereich der Leitstelle ist auf Basis zusätzlicher LUELF & RINKE zur Verfügung gestellter Auswertungen
(vgl. Bewertung der Maßnahme M11) zwingender Handlungsbedarf gegeben. Hinzu kommt eine separate
Definition von Schutzzielen für die Leitstelle außerhalb des Rahmens der Brandschutzbedarfsplanung.
Generell sollte die Leitstelle bzw. der Leitstellenprozess nicht im Zuge der Brandschutzbedarfsplanung
betrachtet werden, da dieser nicht durch operative Einheiten der Feuerwehr beeinflussbar ist und
übergreifend sowohl den Brandschutz als auch den Rettungsdienst betrifft.
Es wird eine Erweiterung der Darstellungen und Analysen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr empfohlen.
Beispielsweise sind hier Analysen zum Erkennen von Defiziten der Verfügbarkeit, insbesondere bei den in
den äußeren Stadtteilen gelegenen Freiwilligen Feuerwehren, welche planerisch den Erstzugriff vornehmen,
zu nennen.
Aus externer Sicht sollte eine Fahrzeugkonzeption im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung
vorgenommen werden. Somit besteht die Möglichkeit Bedarfe im Bereich der Fahrzeugtechnik unmittelbar
abzuleiten und plausibel darzulegen.
Im BSBP erfolgt die Beschreibung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr. Darüber hinausgehend wird eine
Diskussion der Standortstruktur empfohlen (vgl. dazu Empfehlung zur Prüfung einer Zusammenlegung der
Feuerwachen 3 und 14). Das Diskussionsergebnis sollte in Form eines Standortkonzeptes dargestellt werden.
Der Brandschutzbedarfsplan 2014 stellt ein inhaltlich umfangreiches Werk dar, welches bereits zahlreiche – sehr
detaillierte und fundierte – Analysen beinhaltet. Aus externer Sicht sind dennoch ergänzende Betrachtungen wie
z.B. ein Fahrzeug- bzw. Standortkonzept erforderlich. Teilweise sollten dargestellte Inhalte wie beispielsweise die
personalwirtschaftlichen Betrachtungen, welche unter anderem auch Einheiten des Rettungsdienstes oder auch die
Leitstelle umfassen, außerhalb der Brandschutzbedarfsplanung behandelt werden.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
60
2.7 Fazit
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zusammenfassung
Wie im interkommunalen Vergleich zu erkennen ist, stellt die geplante Einführung des AGBF-Schutzziels im Rahmen
des Brandschutzbedarfsplanes 2014 keine signifikante Abweichung gegenüber anderen Großstädten in NRW dar.
Art der
Zeit
Zeit 1
[min]
Stärke
erste
Einheit
Zeit 2
[min]
Stärke
zweite
Einheit
Stärke
Gesamt
ZEG
Bemerkung
1.054.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
90%
SOLL BSBP 2014
Düsseldorf
599.000
ETZ
8
10
13
6
16
95%
-
Dortmund
576.000
ETZ
8
10
13
6
16
90%
-
Essen
570.000
ETZ
8
13
13
6
19
n.d.
"Kritischer Kellerbrand"
Duisburg
487.000
HF
9,5
10
14,5
6
16
95%
-
Stadt
Köln (BSBP 2014)
Einwohner ca.
Mit Ausnahme der unterschiedlichen Definition der 1. und 2. Eintreffzeit über die Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit sind die
Parameter identisch (Abweichung Stadt Essen: 3 zusätzliche Funktionen in der 1. Eintreffzeit für „kritischen
Kellerbrand“, sofern in den Fällen einer Hilfsfristdefinition der planerische Wert von 1,5 Minuten gemäß AGBFEmpfehlungen herangezogen wird). Die Schutzzieldefinition auf Basis der Eintreffzeit der Feuerwehr-Einheiten stellt
aus externer Sicht das richtige Vorgehen dar, da der nicht durch operative Einheiten beeinflussbare
Leitstellenprozess nicht im Zuge der Brandschutzbedarfsplanung betrachtet werden sollte.
Dennoch ist festzustellen, dass das AGBF-Schutzziel keine rechtsverbindliche Planungsgrundlage und darüber
hinaus allein kein hinreichendes Planungsinstrument für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten darstellt.
Im Regelfall – so auch in der Stadt Köln – erfolgt jedoch auch keine konsequente Planung gemäß den
Empfehlungen (z.B. Anpassung der Standortstruktur), sondern es fließen weitere relevante Aspekte in die Planungen
ein. Diese werden im Folgenden am Beispiel der Stadt Köln untersucht.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
61
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kapitelübersicht
Kapitel 0: Extrakt
5
Kapitel 1: Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
15
Kapitel 2: Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
23
Kapitel 3: Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
62
Kapitel 4: Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014
90
Kapitel 5: Abkürzungen und Definitionen
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
120
Stand: 23.02.2016
62
3
Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einleitung
Im nachfolgenden Kapitel wird die operative Grundstruktur der Berufsfeuerwehr Köln betrachtet.
Der Fokus liegt im ersten Abschnitt auf der Lage der Feuerwachen im Stadtgebiet.
Im zweiten Abschnitt wird der Funktionsbesetzungsplan unter anderem mit Blick auf die Auswirkungen gemäß der
SOLL-Planung des BSBP bewertet.
Das Kapitel gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Abschnitte:
3.1
Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
3.2
Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
63
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einleitung
Während der historische Hintergrund (Erläuterung der Historie auf S. 106 des BSBP 2014) für die Abweichung von
den Empfehlungen der AGBF hinsichtlich der Funktionsstärken zum einen durch die Chronologie und zum anderen
durch das taktische Konzept der Berufsfeuerwehr Köln zu erklären ist, wird nun die konsequente Umsetzung der
AGBF-Empfehlungen mit Blick auf die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr Köln betrachtet.
Die Darstellung der 7-Minuten-Fahrzeitisochronen
(unter Berücksichtigung einer planerischen
Ausrückzeit von 1 Minute) zeigt, dass die
Standortstruktur der Berufsfeuerwehr Köln nicht
„flächendeckend“ und somit nicht konsequent
nach dem Planungsgrundsatz der AGBFEmpfehlungen entwickelt wurde.
Historisch wurde die Wachstruktur im BSBP 1996
dahingehend beschrieben, dass eine
gleichmäßige Versorgung der „Risikogebiete“
gegeben sein soll. Die Feuerwachen orientieren
sich an konzentrischen Kreisen rund um das
Stadtzentrum.
Die Darstellung des risikobasierten Planungsansatzes (Grafik li.: BSBP 2014) in Form von
Hinweis: Für die nachfolgend dargestellten Varianten mit 9 bzw. 10
Fahrzeitisochronen (Grafik re.) zeigt deutliche Überschneidungen der Isochronen-Flächen sowie
Feuerwachen bezieht sich die Beschreibung der planerischen
Gebietsabdeckung stets auf die im IST-Zustand vorhandene Gebietsabdeckung, planerisch nicht erreichbare Randbereiche des Stadtgebietes.
welche bereits jetzt Bereiche von urbaner Siedlungsstruktur planerisch nicht
(vollständig) versorgt.
Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Köln wurden anhand einer Risikobetrachtung an konzentrischen Kreisen
rund um das Stadtzentrum ausgerichtet und somit nicht gemäß dem Planungsgrundsatz der „Flächendeckung“
geplant.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
64
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Bewertung des heutigen „11-Wachenmodells“ anhand der Risikostruktur
Einwohnerdichte
Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Köln, 2012
Einsatzstellenverteilung
Einsatzstellen „zeitkritisch“ 2014 (n = 5.303)
Besondere Objekte / Flächen
Legende
Brand
Feuerwachen
Technische Hilfeleistung
Siedlungsflächen
Gewerbe- / Industrieflächen
Chemische Industrie (jeweils WF am Standort)
Mit Blick auf die Einwohnerdichte, die Verteilung der Einsatzstellen sowie
die besonderen Gefahrenschwerpunkte im Stadtgebiet („Risikobetrachtung“)
zeigt sich eine bedarfsgerechte Anordnung der Feuerwachen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Waldflächen
Flughafen Köln / Bonn
Universitätsklinikum Köln
Sonstige Flächen (Landwirtschaft, etc.)
Stand: 23.02.2016
65
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Diskussion alternativer Standortstrukturen anhand des Kriteriums „Flächenabdeckung“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Gebietsabdeckung in der Eintreffzeit „8 Minuten“
Eine für Köln beispielhaft auf der Basis des Planungsgrundsatzes der Flächendeckung erstellte Standortstruktur (Mitte), welche somit
strikt den Anforderungen der AGBF entspricht (Ziel: mit IST-Zustand vergleichbare Gebietsabdeckung), weist in der Kartendarstellung
eine „entzerrte“ Struktur der Feuerwachen auf. Nachfolgend werden die dargestellten Standortstrukturen und die ihnen zugrunde
liegenden Planungsgrundlagen anhand einer Eintreffzeit-Simulation verglichen.
Gegenüberstellung der derzeitigen Standortstruktur der BF Köln (11 FW) mit einer vollständig neu geplanten Standortstruktur nach dem Planungsgrundsatz der Flächendeckung (entspricht
AGBF-Ansatz; 9 Feuerwachen) sowie einer gemäß dem Grundsatz der Flächendeckung optimierten IST-Struktur mit 10 Feuerwachen (FW 14 & FW 3 „verschmolzen“).
Bei einer Reduzierung der Anzahl der Feuerwachen, ist mit bereits 9 Standorten (auf Basis der dargestellten
Fahrzeitisochronen) eine mit dem IST-Zustand vergleichbare Flächendeckung darstellbar. Die nach dem
Planungsgrundsatz der „Flächendeckung“ geplanten Standortstrukturen weisen gegenüber der IST-Struktur eine
geringere „Wachendichte“ im Innenstadtbereich auf.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
66
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Standortstrukturen anhand des Kriteriums „Flächenabdeckung“
Abdeckung der Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung
Die Feuerwachen liegen in der IST-Struktur teilweise in den Einsatzschwerpunkten oder in unmittelbarer Nähe zu
diesen. In der Struktur mit 9 Feuerwachen führt die Reduzierung der „Wachendichte“ im Innenstadtbereich zwecks
Sicherstellung der Flächendeckung zu einer Entfernung der Feuerwachen aus den Schwerpunkten der
Einsatzstellenverteilung. Für den Fall eines gemeinsamen Standortes der Feuerwache 14 und 3 würde sich dieser
Effekt auch in diesen Bereichen zeigen.
Gegenüberstellung der derzeitigen Standortstruktur der BF Köln (11 FW) mit einer vollständig neu geplanten Standortstruktur nach dem Planungsgrundsatz der Flächendeckung (entspricht
AGBF-Ansatz; 9 Feuerwachen) sowie einer gemäß dem Grundsatz der Flächendeckung optimierten IST-Struktur mit 10 Feuerwachen (FW 14 & FW 3 „verschmolzen“).
Der Effekt der Entfernung der Wachen aus den Einsatzschwerpunkten ist in der Struktur mit 10 Feuerwachen
(FW 14 und FW 3 „verschmolzen“) für die Ausrückebereiche Lövenich und Lindenthal zu beobachten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
67
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Diskussion alternativer Standortstrukturen anhand des Kriteriums „Flächenabdeckung“ (Forts.)
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Standortstruktur bei Eintreffzeit von 10 Minuten
Eine Eintreffzeit von 10 Minuten stellt in einigen Bundesländern den
planerischen Ansatz für primär durch Freiwillige Feuerwehren versorgte
Bereiche dar, um aufgrund der naturgemäß höheren Ausrückzeit eine
realistisch schaffbare Struktur zu erzielen.
Unter den zuvor dargestellten Großstädten verfügt die Stadt Stuttgart über
einen Planungsansatz „für die Fläche“ mit einer ersten Eintreffzeit von
10 Minuten.
Für die Stadt Köln wäre ohne die Feuerwachen 1 und 10 bei einer Eintreffzeit
von 10 Minuten theoretisch (!) eine mit dem IST-Zustand vergleichbare
Gebietsabdeckung darstellbar.
Aus externer Sicht ist vor dem Hintergrund einer Risiko-basierten Betrachtung
der Entfall der Feuerwachen 1 und 10 jedoch keinesfalls zu empfehlen und
wäre nicht bedarfsgerecht.
Anmerkung:
Diesem Aspekt wird auch bei der Standortstruktur der Feuerwachen im
Innenstadtbereich in Stuttgart Rechnung getragen.
Mit 9 Feuerwachen (IST-Struktur ohne FW 1 und FW 10)
darstellbare Gebietsabdeckung auf Basis einer Eintreffzeit
von 10 Minuten (9 Minuten Fahrzeit, 1 Minute planerische
Ausrückzeit).
Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten (Flächenplanungsansatz der Stadt Stuttgart) wäre theoretisch (!) eine mit dem
IST-Zustand vergleichbare Gebietsabdeckung anhand einer Struktur mit 9 Feuerwachen darstellbar.
Eine derartige Anpassung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr Köln ist vor dem Hintergrund des
innerstädtischen Risikos jedoch keinesfalls zu empfehlen und als nicht bedarfsgerecht zu bewerten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
68
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Diskussion alternativer Standortstrukturen anhand des Kriteriums „Flächenabdeckung“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Simulation zur Erreichbarkeit der Einsatzstellen
Die Berechnung von Eintreffzeiten anhand einer Fahrzeitsimulation erfolgte für 5.303 Einsatzstellen unter
Berücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von einer Minute.
Anteil Einsatzstellen nach benötigter Eintreffzeit [min]
Standortstruktur
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
> 10
Ø
Eintreffzeit
[min]
90%Perzentil
[min]
IST-Struktur
11 Feuerwachen
0%
5%
20%
45%
66%
80%
90%
95%
97%
98%
100%
4,54
7,06
Flächendeckend (entspricht AGBF)
9 Feuerwachen
(vollständige Neuplanung)
0%
2%
9%
21%
40%
62%
82%
93%
97%
99%
100%
5,48
7,74
IST-Struktur, opt. für Flächendeckung
10 Feuerwachen
(FW14 & FW3 "verschmolzen")
0%
4%
17%
40%
61%
79%
90%
95%
97%
98%
100%
4,71
7,06
Ein Vergleich der Strukturen ergibt im 90%-Perzentil für alle 3 Standortstrukturen eine Eintreffzeit innerhalb der Frist
von 8 Minuten gemäß Schutzziel.
Innerhalb der ersten Minuten nach dem Ausrücken werden jedoch in den nach dem Grundsatz der Flächendeckung
geplanten Strukturen weniger Einsatzstellen erreicht.
Im 90%-Perzentil zeigt die derzeitige Struktur der Berufsfeuerwehr gegenüber der nach dem Planungsgrundsatz der
Flächendeckung optimierten Struktur mit 10 Feuerwachen vergleichbare simulierte Eintreffzeiten.
In der IST-Struktur wurde jedoch die Mehrheit der Einsatzstellen bis zum Erreichen dieses Grenzwertes schneller
erreicht.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
69
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Diskussion alternativer Standortstrukturen anhand des Kriteriums „Flächenabdeckung“
Die grafische Darstellung der
Simulationsergebnisse verdeutlicht den
reduzierten Anteil der in den ersten Minuten
nach Ausrücken erreichten Einsatzstellen bei
einer gemäß dem Grundsatz der
Flächendeckung geplanten Standortstruktur.
Anteil erreichter Einsatzstellen [%] nach Eintreffzeit [min]
100%
90%
80%
Anteil erreichter Einsatzstellen [%]
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Gebietsabdeckung in der Eintreffzeit „8 Minuten“ (Forts.)
70%
60%
IST-Struktur
(11 FW)
50%
Flächendeckend
(9 FW)
40%
Opt. ISTStruktur
(10 FW)
30%
20%
10%
0%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
> 10
Eintreffzeit [min]
Die Simulation zeigt, dass die derzeitige Standortstruktur der Berufsfeuerwehr für die Mehrzahl der betrachteten
Einsatzstellen gegenüber einer flächendeckenden Standortstruktur eine bessere Versorgungssituation darstellt.
Eine Standortstruktur nach dem Prinzip der Flächendeckung würde somit bei einem nahezu konstanten 90%Perzentil für die 1. Eintreffzeit eine Verschlechterung der Versorgungssituation für die Mehrheit der Einsätze
bedeuten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
70
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Diskussion alternativer Standortstrukturen anhand des Kriteriums „Flächenabdeckung“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Gebietsabdeckung in der 2. Eintreffzeit „13 Minuten“
Eine flächendeckende Struktur ist aufgrund der „entzerrten“ Wachen auch mit weiteren Nachteilen wie z.B.
geringeren Unterstützungsmöglichkeiten verbunden.
Wie bereits die zuvor dargestellten Fahrzeitisochronen von 7 Minuten erkennen lassen, zeigt auch die Darstellung
der „Unterstützungs-Isochronen“ (z.B. Löschfahrzeuge aus anderen Wachbezirken) mit einer Fahrzeit von 12
Minuten eine deutliche Überschneidung im Innenstadtbereich.
Am Beispiel der Feuerwache 6
(zentrumsnaher Bereich) und
insbesondere der Feuerwache 1 sind gute
Unterstützungsmöglichkeiten durch die
umliegenden Wachbezirke festzustellen.
Bei einer gemäß dem Planungsgrundsatz
der Flächendeckung geplanten
Standortstruktur ist aufgrund der
„entzerrten“ Wachstruktur mit reduzierten
Unterstützungsmöglichkeiten durch die
umliegenden Feuerwachen innerhalb der
2. Eintreffzeit zu rechnen.
Die Karten zeigen die Unterstützungsmöglichkeiten in den Primär-Aktionsradien (auf Basis von 7
Minuten Fahrzeit) der Feuerwachen 6 (li.) und 1 (re.) durch die umliegenden Feuerwachen (Fahrzeit
12 Minuten).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
71
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Fazit
Die SOLL-Planung im Brandschutzbedarfsplan 2014 übernimmt die heutige
Standortstruktur der Berufsfeuerwehr.
Anhand von Einsatzanalysen wird überprüft, inwiefern die Änderung der SchutzzielDefinition in Bezug auf den zeitlichen Parameter der Eintreffzeit mit der
Standortstruktur erfüllt werden kann. Dabei kann die AGBF-Empfehlung „Eintreffzeit
8 Minuten“ gut durch die vorhandene Wachenstruktur erfüllt werden (sofern die
Ausrückzeit auf den Feuerwachen verbessert werden kann).
Es ist jedoch festzustellen, dass eine konsequente Umsetzung der AGBFEmpfehlung theoretisch auch mit einer reduzierten Anzahl Wachen erfolgen kann. In
diesem Fall wäre dann zu prüfen, ob weitere Ergänzungsstaffeln zur Sicherstellung
der Funktionsstärken erforderlich werden.
Bei der Betrachtung bzw. Ableitung der Standortstruktur wurden jedoch weitere
Parameter, insbesondere die schnelle Erreichbarkeit spezifischer Gefahrenpotentiale
und Einsatzstellen richtigerweise berücksichtigt (= „Risikobetrachtung“).
Mit der „11-Wachen-Struktur“ ist in der Fläche eine sehr gute Gebietsabdeckung
darstellbar, insbesondere aber auch eine gute Abdeckung der
Einsatzstellenschwerpunkte.
Kombinierte Darstellung der IST-Struktur (11 FW) und der
Struktur „Flächendeckung“ (9 FW) mit Fahrzeitisochronen
von 7 Minuten je Feuerwache.
Hinweis: Für die Varianten mit 9 bzw. 10 Feuerwachen sowie den IST-Zustand bezieht sich die Beschreibung der Gebietsabdeckung stets auf die im IST-Zustand darstellbare Gebietsabdeckung, welche
bereits jetzt Bereiche von urbaner Siedlungsstruktur planerisch nicht (vollständig) innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten versorgt.
Die konsequente Umsetzung einer flächendeckenden Standortstruktur ist aus externer Sicht nicht erforderlich und im Quervergleich unüblich. Häufig schlägt sich ein nicht-fristgerechtes Eintreffen
innerhalb der ersten Eintreffzeit bei Einsatzstellen in den Randbereichen in Betrachtungen zum Zielerreichungsgrad nicht signifikant nieder. Die IST-Struktur ermöglicht insgesamt eine sehr gute
Abdeckung durch die Einheiten der Berufsfeuerwehr in den Folgeminuten 1-2.
Bei der Ableitung der Standortstruktur mit 11 Feuerwachen wurde richtigerweise neben der Betrachtung der
„Flächendeckung“ auch die „Risikobetrachtung“ berücksichtigt.
Im Falle einer konsequenten Anwendung der AGBF-Empfehlung wäre eine Standortstruktur auch mit einer reduzierten
Anzahl Wachen hinsichtlich der Eintreffzeiten ( Flächendeckung) darstellbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
72
3.1 Bewertung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Fazit (Forts.)
Bezüglich der Lage der Feuerwache 14 fällt auf, dass diese nahe der Stadtgrenze
im Westen des Stadtgebiets lokalisiert ist.
Unter Anwendung des Planungsgrundsatzes der Flächendeckung ist eine
perspektivische Verschmelzung der Feuerwachen 3 und 14 zu diskutieren.
An der Feuerwache 3 ist zudem perspektivisch baulicher Handlungsbedarf
gegeben; außerdem ist die Ausrücksituation an beiden Feuerwachen
problematisch.
Die zuvor dargestellte Simulation zeigt, dass dadurch weiterhin die
Flächenabdeckung gegeben ist, jedoch mit einer reduzierten Erreichbarkeit der
Einsatzstellenschwerpunkte insbesondere in Lindenthal und Lövenich zu rechnen
ist. Im Rahmen der Simulation wurde nicht berücksichtigt, ob eine Umsetzung einer
Feuerwache im erforderlichen Bereich (Simulation hier: Aachener Straße, Höhe
Stadion) möglich ist.
Bei einer Anpassung der Standortstruktur auf zehn Feuerwachen ergibt sich die
Möglichkeit zur Reduzierung des Funktionsbesetzungsplanes im Bereich
„Grundschutz“ um 4 bis 10 rund-um-die-Uhr-Funktionen, abhängig davon, ob eine
Ergänzungsstaffel (= 6 Funktionen) zur Kompensation der reduzierten
Grundschutzeinheiten erforderlich wird.
Gemäß dem Planungsgrundsatz „Flächendeckung“
optimierte IST-Struktur mit 10 Feuerwachen
(FW 14 & FW 3 „verschmolzen“).
Hinweis: Die Maßnahme ist vor dem Hintergrund bereits in Umsetzung befindlicher Neubauprojekte, aufgrund des umfangreichen Planungsaufwands und des hohen Investitionsvolumens als mittel- bis
langfristig zu verstehen. Mittelfristig ist aufgrund des baulichen Zustands ohnehin ein Neubau der Feuerwachen 3 und 14 erforderlich.
Die konsequente Anwendung des Planungsgrundsatzes der Flächendeckung ermöglicht die Verschmelzung der
Feuerwachen 14 „Lövenich“ und 3 „Lindenthal“.
In einer Standortstruktur mit 10 Feuerwachen besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Reduzierung der
Funktionsbesetzung im Bereich „Grundschutz“ um 4 bis 10 Funktionen, in Abhängigkeit der Notwendigkeit einer
Ergänzungsstaffel zur Kompensation der reduzierten Grundschutzeinheiten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
73
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einleitung
Im nachfolgenden Abschnitt wird auf das taktische Konzept und dem damit verbundenen Funktionsbesetzungsplan
der Berufsfeuerwehr Köln eingegangen. Der IST-Zustand wird mit dem SOLL gemäß Brandschutzbedarfsplan 2014
gegenübergestellt.
Zusätzlich sind Vorschläge zur Umgestaltung der Funktionsbesetzung auf den Feuerwachen aus externer Sicht
dargestellt.
Alle Varianten werden abschließend hinsichtlich des sich ergebenden Mehr- bzw. Minderbedarfes an Funktionen
gegenüber dem IST-Zustand und dem SOLL gemäß BSBP 2014 verglichen.
Die Funktionen sind gemäß den nachfolgend dargestellten Besetzungsformen differenziert dargestellt.
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Nachfolgend werden die im BSBP 2014 vorgesehenen Veränderungen gegenüber der Funktionsbesetzung im ISTZustand dargestellt. Zusätzlich werden aus externer Sicht denkbare Alternativmodelle zur Gestaltung der
Funktionsbesetzung bzw. des taktischen Konzeptes dargestellt.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
74
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Funktionsbesetzungsplan „SOLL gemäß BSBP 2014“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zentrale Führung
Im Bereich der zentralen Führung erfolgt die Besetzung von
6 Funktionen für 3 BvA-Ressourcen (BvA und FüAss). 2 Funktionen
entfallen auf die Funktion „Oberbeamter vom Alarmdienst“ (OvA),
welche bei komplexen Einsatzlagen mit besonderen Risiken zum
Einsatz kommt.
Darüber hinausgehende Einsatzlagen werden unter der GesamtEinsatzleitung des Amtsleiters oder seines Stellvertreters unter
Einsatz einer Führungsgruppe oder eines rückwärtigen
Führungsstabes geleitet. Diese Funktionen sind nicht im
Funktionsbesetzungsplan enthalten.
Feuerwachen 5 / 6
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwache 5
OvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwachen 9 / 10
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwachen 3 / 4 / 14
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Die Vorhaltung von 2 zusätzlichen BvA-Ressourcen im Stadtgebiet
führt insgesamt zu einem Mehrbedarf von 4 Funktionen rund-umdie-Uhr (Funktionen FüAss jeweils enthalten).
Feuerwachen 1 / 2
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Funktionsbesetzungsplan
Zentrale Führung
IST-Zustand
8
SOLL BSBP 2014
12
Differenz zum IST-Zustand
Feuerwachen 7 / 8
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Grafische Darstellung der Verteilung der Führungsfunktionen in den
Wachbezirken gemäß SOLL BSBP 2014.
+4
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Stand: 23.02.2016
75
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Funktionsbesetzungsplan „SOLL gemäß BSBP 2014“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Grundschutz
Für den Grundschutz sieht der Funktionsbesetzungsplan im IST-Zustand pro Feuerwache
eine Besetzung von 5 Funktionen auf dem Löschfahrzeug, 3 Funktionen auf dem
Hubrettungsfahrzeug sowie 2 Funktionen auf den TLF vor. Ausnahmen bilden die
Feuerwache 8 und 14, dort erfolgt keine Besetzung der TLF. An Feuerwache 1 wird
zusätzlich ein 2. Löschfahrzeug mit ebenfalls 5 Funktionen rund-um-die-Uhr vorgehalten.
Die veränderte Funktionsbesetzung auf den LF und DLK führt zu einem Mehrbedarf von
1 Funktion an FW 1 für die Besetzung der 6. Funktion auf dem 2. Löschfahrzeug.
An den Feuerwachen 8 und 14 führt die geplante Besetzung von 2 TLF zu einem Mehrbedarf
von insgesamt 4 Funktionen.
Funktionsbesetzungsplan
Grundschutz
IST-Zustand
111
SOLL BSBP 2014
116
Differenz zum IST-Zustand
+5
In Summe somit eine Erhöhung der Funktionsbesetzung um 5 Funktionen.
IST-Zustand „Kölner Löschzug“
SOLL BSBP 2014 „Kölner Löschzug“
LF
DLK
TLF
LF
DLK
TLF
5 Fu.
3 Fu.
2 Fu.
6 Fu.
2 Fu.
2 Fu.
9 Feuerwachen
davon 1 mit zusätzlich
2 Feuerwachen
x 10 Fu. = 90 Fu.
5 Fu. = 5 Fu.
111 Fu. Gesamt
11 Feuerwachen
x 10 Fu. = 110 Fu.
davon 1 mit zusätzlich
6 Fu. = 6 Fu.
116 Fu. Gesamt
x 8 Fu. = 16 Fu.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
76
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Funktionsbesetzungsplan „SOLL gemäß BSBP 2014“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Sonderfunktionen
An den Feuerwachen 1, 2, 5, 8 und 10 (Mole) sind insgesamt
22 Sonderfunktionen rund-um-die-Uhr besetzt. Diese
besetzen beispielsweise Fahrzeuge des Rüstzuges,
Gerätewagen oder Wechselladerfahrzeuge.
Feuerwache 5
RW
Kran
div. SoFzge
Gesamtsumme
=
=
=
=
2 Fu.
2 Fu.
2 Fu.
6 Fu.
4 Funktionen für das Löschboot (LB) sind organisatorisch der
FW 10 zugeordnet. Die Stationierung erfolgt rund-um-die-Uhr
an der Löschbootstation.
Von den 6 + [2] Sonderfunktionen (IST-Zustand) stehen
aufgrund der kostenneutralen Besetzung des TLF 8 durch 2
der Funktionen theoretisch nur noch 4 + [2] zur Verfügung.
Aufgrund der Besetzung des GW-Tierrettung im 24h-Dienst
stehen gemäß SOLL-Planung jedoch weiterhin 6 rund-um-dieUhr Funktionen zur Verfügung.
Funktionsbesetzungsplan
IST-Zustand
SOLL BSBP 2014
Differenz zum IST-Zustand
Sonderfunktionen
22 + [2]
Feuerwache 1
GW-A = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwache 10 / Mole
LB
= 4 Fu.
Gesamtsumme = 4 Fu.
Feuerwache 2
RW
= 2 Fu.
Kran = 2 Fu.
Gesamtsumme = 4 Fu.
Feuerwache 8
WLF =
WLF =
GW-G =
GW-TR =
Gesamtsumme =
6 Fu.
6 Fu.
22
- [2]
Anmerkung: [2] Tagesdienstfunktionen „Bote“
sowie Fahrer ELW L5 sind „organisatorische
Funktionen“ und werden daher nicht betrachtet.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Stand: 23.02.2016
77
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Funktionsbesetzungsplan „SOLL gemäß BSBP 2014“
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zusammenfassung und Vergleich mit dem IST-Zustand
Die Tabelle zeigt die Veränderung der Anzahl der Funktionen in den Bereichen „Zentrale Führung“, „Grundschutz“
und „Sonderfunktionen“ zwischen dem IST-Zustand und dem SOLL gemäß Brandschutzbedarfsplan 2014.
Zentrale Führung
Grundschutz
Sonderfunktionen
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
111
22 + [2]
141,68
0
-8,32
SOLL BSBP 2014
12
116
22
150
8,32
0
Funktionsbesetzungsplan
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x)
Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Die Veränderungen im Funktionsbesetzungsplan ergeben sich aus Anpassungen in den o.g. drei Bereichen.
Die Erhöhung der Anzahl BvA im Stadtgebiet führt zu einem Mehrbedarf von 4 Funktionen (davon 2 Funktionen
Führungsassistenten), dies entspricht im Bereich „Zentrale Führung“ insgesamt rd. 20 VZÄ.
Eine Anpassung der Grundschutz-Einheiten (gleichberechtigte Besetzung auf allen Feuerwachen) ergibt auf Basis
des „SOLL BSBP 2014“ einen Bedarf von zusätzlich 5 Funktionen gegenüber dem IST-Zustand.
In diesem Zusammenhang erfolgt eine kostenneutrale, feste rund-um-die-Uhr-Besetzung von [2] zukünftig
umzuwandelnden Tagdienst-Sonderfunktionen (GW-TR) durch Bildung eines Pools für Sonderfahrzeuge an der
Feuerwache 8.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
78
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zentrale Führung
Die heutige Struktur mit lediglich 2 BvA (und einem BvA-Umwelt auf
Wache 5) ist aus externer Sicht nicht bedarfsgerecht
Planerisch lediglich ein Zugführer links- und rechtsrheinisch
keine Stationierung unter taktischen sondern organisatorischen
Gesichtspunkten
Fahrzeugführer der HLF der Berufsfeuerwehr werden als
„Zugführer“ bezeichnet, jedoch ist planerisch nicht
sichergestellt, dass diese Funktion auch mit einem Mitarbeiter
besetzt wird, der die entsprechende „Zugführer-Qualifikation“
besitzt
Feuerwachen 5 / 6
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwache 5
OvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwachen 9 / 10
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwachen 3 / 4 / 14
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Die Anpassung / Erweiterung im Rahmen des BSBP 2014 ist
richtig.
Wir empfehlen eine Verteilung der BvA nach zeitlichen und
taktischen Aspekten im Stadtgebiet umzusetzen. Somit ist
planerisch sichergestellt, dass innerhalb der zweiten Eintreffzeit
(möglichst zwischen der ersten und zweiten Eintreffzeit) die
Führungsfunktion BvA an der Einsatzstelle eintreffen kann (siehe
Darstellung auf der folgenden Seite).
Struktur trotz Aufwachsens im Quervergleich moderat; ebenfalls die
übergeordnete Führungsstruktur mit einem „OvA“.
Feuerwachen 1 / 2
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwachen 7 / 8
BvA = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Grafische Darstellung der Verteilung der Führungsfunktionen in den
Wachbezirken gemäß SOLL BSBP 2014.
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
79
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zentrale Führung (Forts.)
In der Abbildung ist eine Simulation der Gebietsabdeckung
für fünf Feuerwachen auf der Basis einer Fahrzeit von 10
Minuten dargestellt (entspricht einer Eintreffzeit von 11
Minuten und liegt somit zwischen der ersten und zweiten
Eintreffzeit).
Eine sehr gute Abdeckung des Stadtgebiets hinsichtlich der
Flächendeckung und der Risiko-Betrachtung lässt sich bei
einer festen Stationierung und strategischen Verteilung der
fünf BvA auf folgenden Wachen erzielen
Feuerwache 1 (linksrheinisch)
Feuerwache 4 (linksrheinisch)
Feuerwache 5 (linksrheinisch)
Feuerwache 8 (rechtsrheinisch)
Feuerwache 10 (rechtsrheinisch)
Dadurch ist sichergestellt, dass die Führungsfunktion BvA
innerhalb der Eintreffzeit 13 Minuten flächendeckend und in
weiten Teilen des Stadtgebiets zwischen der ersten und
zweiten Eintreffzeit eintrifft.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
80
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“)
Im Folgenden Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“); da teilweise inklusive „Zugführer-Funktion“ teilweise
Auswirkungen auch auf den Bereich der „zentralen Führung“.
Modell 1: „Gruppe nach FwDV“
10 Funktionen gemäß AGBF keine taktische Einheit gemäß FwDV; hier:
Grundschutzeinheit „Gruppe“ gemäß FwDV.
In Summe Grundschutzeinheit um 1 Funktion im Vergleich zum IST und SOLL
reduziert.
TLF für Standard-Ereignis im Löschzug aufgrund Löschwasserversorgung
planerisch nicht zwingend erforderlich.
Anzahl Trupps identisch zum heutigen IST-Zustand.
Zusätzlich 2 Trupps durch Ergänzungs-LF (bisher 1 weiterer Angriffstrupp)
Besetzung Spitzenlast-RTW in Springerfunktion durch TLF nicht mehr gegeben.
Durch Wegfall der TLF erhöhen sich die Einsatzzahlen der HLF, deshalb ggf.
aufgrund Duplizitätsbetrachtung mehr „Ergänzungs-LF“ erforderlich (ggf. 1-2
Ergänzungsstaffeln zusätzlich).
LF
DLK
6 Fu.
3 Fu.
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
119
0
-9
SOLL BSBP 2014
12
110
6
128
9
0
Alternativmodell 1
"Gruppe nach FwDV"
12
99
12
123
4
-5
Funktionsbesetzungsplan
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
81
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“) (Forts.)
Modell 2: „10 Funktionen inklusive ZF in ETZ 1“
In Summe 10 Funktionen gemäß AGBF-Empfehlung
Relativ häufige Umsetzung bei anderen Berufsfeuerwehren mit
einem „ELW mit Zugführer-Funktion“ innerhalb der ersten
Eintreffzeit.
TLF für Standard-Ereignis im Löschzug aufgrund
Löschwasserversorgung planerisch nicht zwingend erforderlich.
Anzahl Trupps identisch zum heutigen IST-Zustand; jedoch
geringere „Truppstärke“
Besetzung Spitzenlast-RTW in Springerfunktion durch TLF nicht
mehr darstellbar.
Durch Wegfall der TLF erhöhen sich die Einsatzzahlen der HLF,
deshalb ggf. aufgrund Duplizitätsbetrachtung mehr „ErgänzungsLF“ erforderlich (ggf. 1-2 Ergänzungsstaffeln zusätzlich).
ELW
LF
DLK
2 Fu.
6 Fu.
2 Fu.
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
119
0
-9
SOLL BSBP 2014
12
110
6
128
9
0
Alternativmodell 2
"10 Fu. inkl. ZF"
2
110
12
124
5
-4
Funktionsbesetzungsplan
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
82
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“) (Forts.)
Modell 3: „10 Funktionen in zwei versch. Taktischen
Konzepten“
In Summe 10 Funktionen gemäß AGBF-Empfehlung
Zwei prinzipiell unterschiedliche LöschzugZusammensetzungen
Auf 6 Feuerwachen 10 Funktionen inklusive Zugführer, jedoch ohne TLF
Auf 5 Feuerwachen 10 Funktionen inklusive TLF, aber ohne Zugführer
Dadurch kein durchgängiges und einheitliches taktisches
Konzept über alle Feuerwachen.
Besetzung Spitzenlast-RTW in Springerfunktion durch TLF nur
auf den Wachen mit TLF gegeben.
Durch Wegfall der TLF erhöhen sich die Einsatzzahlen der
HLF, deshalb ggf. aufgrund Duplizitätsbetrachtung mehr
„Ergänzungs-LF“ erforderlich (ggf. 1 Ergänzungsstaffel
zusätzlich).
ELW
LF
DLK
2 Fu.
6 Fu.
2 Fu.
LF
DLK
TLF
6 Fu.
2 Fu.
2 Fu.
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
119
0
-9
SOLL BSBP 2014
12
110
6
128
9
0
Alternativmodell 3
„10 Fu. in vers. taktischen Konzepten“
2
110
12
124
5
-4
Funktionsbesetzungsplan
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
83
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“) (Forts.)
Modell 4: „10 Funktionen mit zwei 4-Fu-LF“
In Summe 10 Funktionen gemäß AGBF-Empfehlung
Grundschutzeinheit ohne Zugführer-Funktion / ELW
Identische Besetzung von zwei Löschfahrzeugen mit
je 4 Funktionen
Dadurch identische taktische Einheiten, flexibel einsetzbar
LF-H
DLK
LF-W
4 Fu.
2 Fu.
4 Fu.
Gleichwertige Flexibilität zum IST-Zustand mit bis zu 4 einsetzbaren Trupps, entspricht SOLL BSBP 2014 (für 1. ETZ)
Nach der 2. Eintreffzeit steht im Vergleich mit der SOLL-Planung 1 Trupp weniger zur Verfügung.
Unterschiedliche Ausprägung der LF darstellbar
„LF-H“: Schwerpunkt Hilfeleistung
„LF-W“: Schwerpunkt „Brand/Wasser“, Kompensation der TLF
Investitionsbedarf im Bereich Fahrzeuge & Technik, es bietet sich jedoch eine Umsetzung im Rahmen ohnehin mittelfristig
anstehender Ersatzbeschaffungen der TLF an.
LF-W können TLF-Technik und Ausstattungskomponenten des IST-Zustandes aufgreifen
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
119
0
-9
SOLL BSBP 2014
12
110
6
128
9
0
Alternativmodell 4
„10 Funktionen mit zwei 4-Fu-LF“
12
110
4
126
7
-2
Funktionsbesetzungsplan
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
84
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“) (Forts.)
Modell 4: „10 Funktionen mit zwei 4-Fu-LF“ (Forts.)
Besetzung Spitzenlast-RTW in Springerfunktion durch „LF-W“
darstellbar.
Das (ggf. zufällige [Rückfahrt]) Eintreffen eines mit lediglich 4
LF-H
DLK
Funktionen besetzten Fahrzeuges an einer Einsatzstelle ist
4 Fu.
2 Fu.
heute und künftig bereits mit den TLF zu erwarten.
Eingriff in taktisches Konzept jedoch mit hohem
Schulungsaufwand verbunden (gilt auch für vermeintlich geringfügige Änderung gemäß SOLL BSBP 2014).
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
119
0
-9
SOLL BSBP 2014
12
110
6
128
9
0
Alternativmodell 4
„10 Funktionen mit zwei 4-Fu-LF“
12
110
4
126
7
-2
Funktionsbesetzungsplan
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
LF-W
4 Fu.
85
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Diskussion alternativer Grundschutzeinheiten („Löschzug-Konzepte“) (Forts.)
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
119
0
-9
SOLL BSBP 2014
12
110
6
128
9
0
Alternativmodell 1
"Gruppe nach FwDV"
12
99
12
123
4
-5
Alternativmodell 2
"10 Fu. inkl. ZF"
2
110
12
124
5
-4
Alternativmodell 3
„10 Fu. in vers. taktischen Konzepten“
2
110
12
124
5
-4
Alternativmodell 4
„10 Funktionen mit zwei 4-Fu-LF“
12
110
4
126
7
-2
SOLL-Empfehlung "LUELF&RINKE"
12
110
4
126
7
-2
Funktionsbesetzungsplan
Anmerkung: Tabellarische Zusammenfassung basiert auf einer Struktur mit 11 Feuerwachen.
Unterschiedliche taktische Ansätze liegen diesen Modellen zugrunde.
Aus externer Sicht ist perspektivisch Alternativmodell 4 zu empfehlen, dadurch ist eine noch höhere Flexibilität beim
Einsatz der taktischen Einheiten darstellbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
86
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Sonderfunktionen
Die Vorhaltung von zwei „THL-Schwer-Komponenten“
(Rüstzüge), in „Nord-Süd-Ausrichtung“ strategisch im
Stadtgebiet verteilt, wird als richtig und bedarfsgerecht
bewertet. Es gibt gute Gründe für die „Nord-SüdAusrichtung“, alternativ wäre jedoch auch eine „West-OstAusrichtung“ zu diskutieren.
Die Verlagerung des Gerätewagen-Atemschutz (GW-A) auf
die Feuerwache 10 im Zuge des Neubaus der Wache ist zu
empfehlen und richtig. Somit besteht die Möglichkeit zur
Nutzung der Sonderfunktionen ggf. für weitere
Sonderfahrzeuge. Bei reiner Besetzung eines GW-A wäre
die Besetzung mit lediglich einer Funktion im Quervergleich
nicht unüblich.
Feuerwache 5
RW
Kran
div. SoFzge
Gesamtsumme
=
=
=
=
2 Fu.
2 Fu.
2 Fu.
6 Fu.
Dezentrale Vorhaltung
KLAF / GW-TR = 0 Fu.
[SpFu TLF]
Gesamtsumme
Wir empfehlen eine Dezentralisierung der Tierrettung auf
Basis einer Verteilung von 3-4 Kleinalarmfahrzeugen
(KLAF) / Gerätewagen-Tierrettung (GW-TR) an 3-4
Standorten im Stadtgebiet. Diese übernehmen StandardTierrettungseinsätze, während weiterhin Spezialisten auf
einer Feuerwache im Springerbetrieb vorgehalten werden.
Für diese ist aufgrund der dezentralen Vorhaltung auf den
Feuerwachen ein im Springerbetrieb darstellbares
Einsatzaufkommen zu erwarten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
= 0 Fu.
Feuerwache 2
RW
= 2 Fu.
Kran = 2 Fu.
Gesamtsumme = 4 Fu.
Feuerwache 1
GW-A = 2 Fu.
Gesamtsumme = 2 Fu.
Feuerwache 10 / Mole
LB
= 4 Fu.
Gesamtsumme = 4 Fu.
Feuerwache 8
WLF
WLF
GW-G
Gesamtsumme
=
=
=
=
4 Fu.
4 Fu.
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Stand: 23.02.2016
87
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Sonderfunktionen (Forts.)
Dadurch ist aus externer Sicht eine Reduktion des Funktionsbesetzungsplans um 2
Funktionen darstellbar.
Die Besetzung der Sonderfahrzeuge an Feuerwache 8 ist aus externer Sicht weiterhin
planerisch sichergestellt.
Feuerwache 8
WLF
WLF
GW-G
Gesamtsumme
=
=
=
=
4 Fu.
4 Fu.
Gemäß Brandschutzbedarfsplan 2014 wird die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit zur zeitgleichen Besetzung
beider WLF als „extrem selten“ beschrieben. Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit von 2 der ursprünglich 6
Funktionen, welche gemäß SOLL-Planung zur Besetzung des GW-TR vorgesehen sind, aufgrund der hohen
Einsatzzahlen des GW-TR (2.017 Einsätze in 2012 [Vorhaltung im 8h-Dienst]) und den langen Fahrzeiten zu
Einsatzstellen im gesamten Stadtgebiet eingeschränkt ist.
Für den seltenen Fall, dass eine Besetzung der drei Sonderfahrzeuge erforderlich sein sollte, empfehlen wir eine
mögliche Besetzung der WLF im Einsatzfall durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr zu prüfen.
Die Maßnahme bedingt Investitionen in zusätzliche Kleinalarmfahrzeuge.
Funktionsbesetzungsplan
IST-Zustand
SOLL BSBP 2014
SOLL-Empfehlung "LUELF&RINKE"
SonderFunktionen
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
22 + [2]
22,68
0
0,68
22
22
-0,68
0
20
20
-2,68
-2
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Stand: 23.02.2016
88
3.2 Funktionsbesetzungsplan und taktisches Konzept
Legende:
x
rund-um-die-Uhr Funktion
[x]
nur im Zeitbereich 1 (werktags tagsüber) besetzt
(x) Zeitbereich 1: ab Wache, Zeitbereich 2: in Rufbereitschaft
Bewertung des Funktionsbesetzungsplans
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Zusammenfassung
Zentrale Führung
Grundschutz
(ohne Erg.-HLF)
Ergänzungs-HLF
SonderFunktionen
Summe
Differenz zum
IST-Zustand
Differenz zum
SOLL nach
BSBP 2014
IST-Zustand
8
106
5
22 + [2]
141,68
0
-8,32
SOLL BSBP 2014
12
110
6
22
150
8,32
0
SOLL-Empfehlung "LUELF&RINKE"
12
110
4
20
146
4,32
-4
Funktionsbesetzungsplan
Die Erhöhung der Anzahl BvA im Stadtgebiet führt jeweils zu einem Mehrbedarf von 4 Funktionen gegenüber dem
IST-Zustand.
Eine Anpassung der Grundschutz-Einheiten (gleichberechtigte Besetzung auf allen Feuerwachen) ergibt auf Basis
des „SOLL BSBP 2014“ einen Bedarf von zusätzlich 5 Funktionen gegenüber dem IST-Zustand. In diesem
Zusammenhang erfolgt eine kostenneutrale, feste rund-um-die-Uhr-Besetzung von [2] zukünftig umzuwandelnden
Tagdienst-Sonderfunktionen (GW-TR) durch Bildung eines Pools für Sonderfahrzeuge an der Feuerwache 8.
Gegenüber dem „SOLL BSBP 2014“ sieht die Empfehlung von LUELF & RINKE Veränderungen im Bereich
„Grundschutz“ und „Sonderfunktionen“ vor. Für den „Grundschutz“ ergibt sich ein um 2 Funktionen reduzierter Bedarf
aufgrund der veränderten Besetzung der Löschfahrzeuge.
Im Bereich der „Sonderfunktionen“ sind aus externer Sicht 2 Funktionen „GW-Tierrettung“ dezentral über die
Wachbesatzungen der Feuerwachen auf Basis von Kleinalarmfahrzeugen darstellbar.
Beide Maßnahmen (Grundschutz und Sonderfunktionen) bedingen Investitionen und organisatorische Maßnahmen
und sind daher als mittelfristig zu betrachten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
89
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kapitelübersicht
Kapitel 0: Extrakt
5
Kapitel 1: Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
15
Kapitel 2: Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
23
Kapitel 3: Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
62
Kapitel 4: Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014
90
Kapitel 5: Abkürzungen und Definitionen
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
120
Stand: 23.02.2016
90
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Einleitung
In diesem Kapitel werden die im Brandschutzbedarfsplan 2014 definierten Maßnahmen dargestellt und aus externer
Sicht durch LUELF & RINKE bewertet.
Liegen den Maßnahmen keine unmittelbar zu bewertenden Auswertungen oder Analysen zugrunde, erfolgt die
Bewertung der Maßnahmen im interkommunalen Vergleich, unter Berücksichtigung der in den Gesprächen vor-Ort
gewonnenen Eindrücken oder auch auf Basis planerischer Werte.
Nachfolgend sind die 19 Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes stichpunktartig aufgelistet.
Die darauffolgende Einzelbewertung der Maßnahmen berücksichtigt auch den möglichen Zugewinn oder Verlust
synergetischer Effekte und eventuelle Wechselwirkungen unter den Maßnahmen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
91
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahmenkatalog Brandschutzbedarfsplan 2014: Zusammenfassende Übersicht
Maßnahmen M1-M19
Anmerkung:
Personalwirtschaftlich relevante Maßnahmen
sind fett markiert.
Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen der
Maßnahme 17 sind bereits anderweitig
berücksichtigt (vgl. Erläuterungen im BSBP).
Maßnahme M1: „Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1“
Maßnahme M2: „Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2“
Maßnahme M3: „Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr“
Maßnahme M4: „Verringerung der Ausfallzeiten der Löschfahrzeuge“
Maßnahme M5: „Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache“
Maßnahme M6: „Anpassung des Personalfaktors“
Maßnahme M7: „Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung“
Maßnahme M8: „Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA)“
Maßnahme M9: „Optimierung der Führungsfähigkeit“
Maßnahme M10: „Optimierung des Bevölkerungsschutzes“
Maßnahme M11: „Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm“
Maßnahme M12: „Einführung der S6-Funktion in der Leitstelle“
Maßnahme M13: „Optimierung der Führungsarbeit im Krisenstab, Einsatzleitung und Stäben“
Maßnahme M14: „Verbesserung der Bevölkerungsinformation“
Maßnahme M15: „Aufarbeiten der ‚Restbestände‘“
Maßnahme M16: „Anpassung der Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung 370“
Maßnahme M17: „Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule“
Maßnahme M18: „Anpassung der Personalausstattung in Werkstätten und in der Beschaffungsstelle von 372“
Maßnahme M19: „Optimierung der Personalwirtschaft im Einsatzdienst“
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
92
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M1: „Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Identische Fahrzeugvorhaltung und Funktionsbesetzung an alle Feuerwachen erfordert zusätzliche Vorhaltung und Besetzung von
Tanklöschfahrzeugen (je 2 Fu.) auf den Feuerwachen 8 und 14.
Daraus resultierend: Schaffung einer Stelle Wachvorsteher (FW 14) aufgrund der nun einheitlichen Ausstattung
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Beschaffung, Unterbringung und Unterhaltung je eines TLF auf den Feuerwachen 8 und 14
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der Mitarbeiter für die Besetzung der Fahrzeugfunktionen (=17,5 VZÄ)
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung eines Mitarbeiters (gD) zur Besetzung der Stelle „Wachvorsteher“ (=1 VZÄ)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Der geplante Schritt zur einheitlichen Funktionsbesetzung ist im Sinne eines einheitlichen Schutzniveaus grundsätzlich
nachzuvollziehen.
Wir empfehlen eine leicht abgewandelte taktische Zusammensetzung der Grundschutzkomponente (Abschnitt 3.2).
Wir empfehlen außerdem eine Dezentralisierung des Aufgabenbereiches „Tierrettung“. Durch Stationierung eines KLAF / GW-Tier auf
der Wache 14, dort Nutzung der zusätzlichen Ressource TLF und Erhöhung der Einsatzfrequenzen der Wache.
Es ergibt sich in Folge ein Minderbedarf von 2 Funktionen (im Vergleich zum SOLL gemäß BSBP 2014).
Die Notwendigkeit zur Schaffung der Stelle des Wachvorstehers an Feuerwache 14 bleibt davon unberührt und ist aus externer Sicht
zu bestätigen.
Maßnahme M1 sieht im Sinne eines einheitlichen Schutzniveaus eine identische Fahrzeugvorhaltung und Funktionsbesetzung an allen
Feuerwachen vor. Wir empfehlen eine leicht abgewandelte taktische Zusammensetzung der Grundschutzkomponente (Abschnitt 3.2).
Wir empfehlen außerdem eine Dezentralisierung des Aufgabenbereiches „Tierrettung“.
Es ergibt sich in Folge ein Minderbedarf von 2 Funktionen (im Vergleich zum SOLL gemäß BSBP 2014).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
93
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M2: „Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Änderung der Funktionsbesetzung zur Erfüllung des gemäß des „AGBF-Schutzziels“ vorgesehenen Kräfteansatzes durch
Verschiebung der 3. Funktion DLK auf die jeweils am Standort befindlichen HLF (Ausnahme LF 1-2).
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der Mitarbeiter für die Besetzung der 6. Fahrzeugfunktion auf dem 2. Löschfahrzeug der
Feuerwache 1.
Schulung der Mitarbeiter auf das neue taktische Konzept sowie Ausstattung der 12 Löschfahrzeuge mit Material für je 2 Angriffstrupps
zu 2 Funktionen.
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Obgleich der zukünftige Einsatz von (Angriffs-)Trupps mit 2 Funktionen eine Abkehr vom lange praktizierten taktischen Konzept des
Angriffstrupps mit 3 Funktionen bedeutet, so ist dieser Schritt aus externer Sicht nachvollziehbar.
Der Einsatz von Trupps zu je 2 Funktionen (klassisch: Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) wird im bundesweiten Vergleich
flächendeckend häufig praktiziert. Dem gegenüber stehen Einbußen bei der Sicherheit (z.B. Möglichkeiten der Eigensicherung) des
eingesetzten Trupps. Dies gilt insbesondere für Einsätze im Innenangriff.
Durch die Umsetzung der neuen Grundschutzeinheit jedoch mehr Flexibilität (Beispiel Bildung von „4er-Trupps).
Wir empfehlen eine leicht modifiziertes taktisches Konzept (siehe Abschnitt 3.2).
Es ergibt sich in Folge ein Minderbedarf von 1 Funktionen (im Vergleich zum SOLL gemäß BSBP 2014).
Es wird eine grundlegende Veränderung des einsatztaktischen Konzepts der Berufsfeuerwehr in Form einer veränderten
Funktionsbesetzung auf den HLF und DLK angestrebt. Wir empfehlen ein leicht modifiziertes taktisches Konzept (siehe Abschnitt 3.2).
Es ergibt sich in Folge ein Minderbedarf von 1 Funktionen (im Vergleich zum SOLL gemäß BSBP 2014).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
94
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M3: „Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Weiterführung und Ausbau des verstärkten Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr nach den Kriterien „Schneller, spezieller,
verstärkend“.
Neugründung der FF-Einheit „Kalk“ im Zuge des Neubaus der Feuerwache 10
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Maßnahmen zur Personalgewinnung, Einstellung und Ausbildung und Fahrzeugausstattung für die FF-Einheit „Kalk“
Planungen zur verstärkten Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr
Einführung von Aufwandsentschädigungen / Verdienstausfall für ehrenamtliche Kräfte
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Die verstärkte Einbindung und Würdigung des Ehrenamtes wird positiv bewertet. Dies trifft auch für die Nutzung des Potentials der
Studierenden der FH-Köln am Standort der neuen Feuerwache 10 und die mit einem gemeinsamen Standort verbundenen
Synergieeffekte zu.
Die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, welche planerisch den Erstzugriff in den Außenbereichen des Stadtgebietes
übernehmen, ist – wie auch im BSBP beschrieben – besonders zu beachten. Es sollten daher beispielsweise die Einsätze in diesen
Bereichen gesondert betrachtet bzw. ausgewertet werden. Insbesondere in den Stadtteilen Worringen, Flittard, Langel und Libur ist
der Erstzugriff durch die Freiwillige Feuerwehr aufgrund der Entfernungen zur nächstgelegenen Wache der Berufsfeuerwehr zur
Einhaltung des gesetzten Schutzziels zwangsläufig erforderlich.
Die Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr in das Einsatzgeschehen soll verstärkt werden – zusätzlich ist eine Neugründung der FFEinheit „Kalk“ geplant.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
95
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M3: „Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr“ (Forts.)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht (Forts.)
Zusätzlich sollte unter anderem ein permanentes Controlling der Qualifikationen und der Verfügbarkeiten der Einheiten in
Verbindung mit der Einsatzauswertung durchgeführt werden. Derartige Analysen und die Beschreibung von primären
Zuständigkeiten und Sonderaufgaben sollte im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung weiterhin spezifisch für die einzelnen
Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen.
Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr ist (wie üblich in Städten mit Berufsfeuerwehren) historisch gewachsen. Wir
empfehlen im Rahmen der Bedarfsplanung eine Analyse der Standortstruktur und Ableitung eines „Standort-Zukunftskonzepts“,
dass ggf. eine Optimierung der Standortstruktur mit sich bringt (so fällt auf, dass es benachbarte Standorte mit geringer Entfernung
gibt).
Auch in den von Wachen der Berufsfeuerwehr versorgten Bereichen bzw. im gesamten Stadtgebiet ist die Freiwillige Feuerwehr bei
Großschadenlagen oder einem Massenanfall von Ereignissen erforderlich. Die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in
Sonderaufgaben wirkt trotz des Erstzugriffs durch die Berufsfeuerwehr (insbesondere im Innenstadtbereich) motivationsfördernd.
Wir bestätigen den bereits verfolgten Ansatz und empfehlen diesen künftig ggf. noch auszubauen.
Die zu prüfende Besetzung des WLF-2 an Feuerwache 8 durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr stellt ein Beispiel für derartige
Sonderaufgaben dar.
Analog zu einem Fahrzeugkonzept der Berufsfeuerwehr empfehlen wir die Erarbeitung eines Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige
Feuerwehr im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung.
Die im Brandschutzbedarfsplan dargestellten Maßnahmen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr sind aus externer Sicht zu bestätigen
und können ggf. noch intensiviert bzw. erweitert werden.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
96
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M4: „Verringerung der Ausfallzeiten der Löschfahrzeuge“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Derzeit fällt durch Sonderausbildungen (z.B. Löschboot, Höhenrettung, Taucher) sowie die jährliche Atemschutzübung der Mitarbeiter
des Einsatzdienstes rechnerisch ein Löschfahrzeug für 8 Stunden von Montag bis Freitag täglich aus. Dieser Anteil soll durch
Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung (vgl. M7) sowie durch weitere, noch zu definierende, Maßnahmen reduziert werden.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Prüfung hinsichtlich einer Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft während der Sonderausbildungen z.B. anhand von
Wachbesetzungen durch die Freiwillige Feuerwehr.
Weiterer Personalbedarf oder Anordnung von Mehrarbeit für spezielle Sonderausbildungen außerhalb des Einsatzdienstes.
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Personalwirtschaftliche Effekte der zentralen Brandschutzfortbildung sowie ggf. anderweitiger Kompensationen bei
Sonderausbildungen schlagen sich im sogenannten „Personalfaktor“ nieder ( höherer Anteil Abwesenheiten).
Bestreben zur Reduzierung der Ausfallzeiten aus externer Sicht notwendig und richtig.
Die Einführung der „Zentralen Brandschutzfortbildung“ soll die Ausfallzeiten von Löschfahrzeugen aufgrund von Aus- und Fortbildungen
reduzieren.
Maßnahmen zur Reduzierung der Ausfallzeiten sind aus externer Sicht notwendig und richtig.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
97
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M5: „Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme umfasst verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausrückzeiten. Diese liegen momentan im Mittel bei rd. 2
Minuten und in 90% der Fälle bei 2:42 Minuten („Schutzzieleinsätze“ 2012). Die Überprüfung und ggf. Optimierung der baulichen
Situation auf den Feuerwachen sowie die Planung und Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen sind die Kernelemente.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Durchführung von baulichen Maßnahmen an den Feuerwachen
Planung und Umsetzung organisatorischer Maßnahmen ( vgl. auch M11, Stichwort „Voralarm“)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Aufgrund der Einführung des Voralarms im Laufe des Jahres 2012 kann auf Basis der Auswertung der Daten des Jahres 2012 im
Vergleich mit 2008 noch keine zuverlässige Aussage zu den Auswirkungen dieser Maßnahme getroffen werden (im 90%-Perzentil
konnte für 2012 eine Verbesserung von 2:49 auf 2:42 Minuten gegenüber 2008 erreicht werden). Stichprobenartige Analysen zeigten
jedoch laut Brandschutzbedarfsplan eine deutliche Verkürzung des Zeitabschnittes „Leitstelle & Ausrücken“ von rd. 30 - 40 Sekunden
und in Einzelfällen bis zu 1 Minute.
Aus externer Sicht ist aufgrund der erreichten Ausrückzeiten dringender Handlungsbedarf gegeben. Als Ausrückzeit sollte für
Berufsfeuerwehren und hauptamtlich besetzte Wachen in 90% der Fälle eine Ausrückzeit ≤ 1-1,5 Minuten angestrebt werden (in
Abhängigkeit der baulichen Randbedingungen der jeweiligen Feuerwache).
Die Ausrückzeiten der Einsatzkräfte aus den Feuerwachen sollen durch bauliche und/oder organisatorische Maßnahmen optimiert
werden.
Eine zeitnahe Umsetzung der baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der Ausrückzeiten wird aus externer
Sicht ausdrücklich empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
98
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M6: „Anpassung des Personalfaktors“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Gesetzliche Vorgaben und gestiegener Ausbildungsbedarf führen zu gestiegenen Ausfallzeiten und somit zu einer aus Sicht der
Feuerwehr unabdingbaren Anpassung des Personalfaktors
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Besetzung der durch Anpassung des Personalfaktors zusätzlich erforderlichen Stellen.
Verstärkte Werbung zur Attraktivitätssteigerung der Stadt Köln als Arbeitgeber zwecks einer erfolgreichen Besetzung der
zusätzlichen Stellen (+ 45,5 VZÄ).
Aufgrund veränderter personalwirtschaftlicher Parameter (sowohl innerhalb der Berufsfeuerwehr als auch aufgrund rechtlicher
Rahmenbedingungen; vgl. nachfolgende Tabelle) ist eine Anpassung des Personalfaktors und infolge dessen ein Personalmehrbedarf
erforderlich.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
99
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M6: „Anpassung des Personalfaktors“ (Forts.)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Die derzeitige Personalausstattung der Berufsfeuerwehr Köln ist auf Grundlage des Personalfaktors mit Stand 2007 bemessen
(= 4,7598).
Veränderungen des Personalfaktors sind somit nicht nur auf grundlegende Anpassungen wie z.B. die Einbeziehung des
Verfügerdienstes in die Abwesenheitszeiten zurückzuführen, sondern auch auf Faktoren wie z.B. veränderte Abwesenheiten
aufgrund von „Kur“ oder „Ausbildung außerhalb Einsatzdienst“ oder „Elternzeit“.
Wir empfehlen eine laufende Kontrolle der Entwicklung der Abwesenheiten und jährliche Überprüfung und ggf. Anpassung der
Bedarfsberechnung. Diese sollte außerhalb des Bedarfsplans erfolgen – wir empfehlen innerhalb des Bedarfsplans den
Funktionsbesetzungsplan zu definieren.
Die Personalbedarfsberechnung ist – im Vergleich zur Fortschreibung des BSBP – in deutlich kürzeren Abständen (Empfehlung:
jährlich) fortzuschreiben.
Der Personalzuwachs in Höhe von rd. 45 VZÄ durch die Anpassung des Personalfaktors umfasst alle operativen Funktionen, somit
auch die des Rettungsdienstes. Dieser Personalmehrbedarf ist jedoch nicht (bzw. nur anteilig) durch die Brandschutzbedarfsplanung
entstanden – somit entsteht hier ein „verzerrtes Bild“. Dieser Aspekt spricht ebenfalls für eine Abkopplung aus dem Prozess der
„Brandschutzbedarfsplanung“.
Unter Zugrundlegung dieses Verfahrens haben wir eine Empfehlung für die Ermittlung des „Personalfaktors“ erarbeitet (planerischer
Ansatz „LUELF&RINKE“). Dieser berücksichtigt für die entsprechenden Variablen Mittelwerte der vergangenen 3 Jahre (und
benötigt keinen „Puffer“).
Im IST-Zustand werden bei der Berufsfeuerwehr Köln zur Kompensation von kurzfristigen Ausfällen Verfügerdienste eingeplant.
Für jede Feuerwache und für die Leitstelle wird jeweils ein Verfüger für einen Zeitraum von 24 Stunden vorgehalten. Hierfür erfolgt
eine Anrechnung von jeweils drei Stunden („1/8-Regelung“). Damit können kurzfristige Ausfälle zu Schichtbeginn der „24-StundenSchichten“ aber auch zum späteren zweiten Schichtbeginn für den Rettungsdienst kompensiert werden. Ebenso können Ausfälle
von Mitarbeitern im Dienst (die während des Dienstes zum Beispiel erkranken) kompensiert werden. Diese Organisation ist mit
einem Stundenbedarf in Höhe von rd. 13.000 Stunden p.a. verbunden (entspricht rd. 7,5 VZÄ).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
100
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M6: „Anpassung des Personalfaktors“ (Forts.)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht (Forts.)
Die Einplanung von Verfügerdiensten ist zur Sicherung einer konstanten Funktionsbesetzung zwingend erforderlich und aus
externer Sicht prinzipiell zu bestätigen. Die nach Auskunft der Berufsfeuerwehr nahezu konstante tägliche Funktionsbesetzung zeigt
ein ausgezeichnetes Einhalten der Planungsvorgaben.
Die Vorhaltung einer Verfügerbereitschaft im 24-Stunden-Dienst bietet deutliche organisatorische Vorteile, ist im Quervergleich zu
anderen Berufsfeuerwehren jedoch unüblich. Vor dem Hintergrund und der Zielsetzung der vorliegenden Überprüfung ist diese
Maßnahme neu zu bewerten. Aus externer Sicht ist die Vorhaltung eines Verfügerbereitschaftsdienstes für 1 Stunde pro Wache und
Tag im Brandschutz hinreichend. Aufgrund des zusätzlichen Dienstwechsels im Rettungsdienst ist jedoch ein weiterer Verfüger
erforderlich. In der Betrachtung ist der Bedarf zwischen Brandschutz und Rettungsdienst zu trennen.
Die Ausfälle von Mitarbeitern während des Dienstes („Krank im Dienst“) stellen ein seltenes Ereignis dar. In diesem Fall werden bei
anderen Berufsfeuerwehren Kräfte zur freiwilligen Dienstübernahme üblicherweise durch telefonische Abfrage aktiviert.
Die Maßnahme zur Anpassung der Verfügerdienste führt zu einer Reduktion des Ressourcenbedarfs auf rd. 8.700 Stunden
resp. 5 VZÄ. Dadurch verdoppeln sich jedoch die Anzahl zu vergebener Verfügerdienste, die Belastung des einzelnen Mitarbeiters
ist jedoch als gering zu bewerten (gerade vor dem Hintergrund der Organisation der Besetzung im Brandschutz mit „24-StundenSchichten“ in der „48-Stunden-Woche“).
Hinweis: Die im BSBP 2014 vorgenommene Berechnung der Abwesenheiten wird durch die Anzahl der dem Einsatzdienst zuzuordnenden Personalausstattung (Anzahl VZÄ)
beeinflusst. Diese Abwesenheit hat dann wiederum selbst Einfluss auf die resultierende Personalausstattung. Somit liegt ein Zirkelbezug bei der Berechnung vor, welcher
langfristig zu einer stetigen Beeinflussung des rechnerischen Personalbedarfes führt. Da es sich bei den Abwesenheiten aufgrund des Verfügerdienstes um fest planbare Werte
handelt, wird empfohlen diese Abwesenheiten im Zusammenhang mit den erforderlichen Jahresfunktionsstunden zu berücksichtigen.
Eine Anpassung der Personalbedarfsermittlung war überfällig. Aus Sicht von LUELF & RINKE sollten der Personalfaktor und die
zugrunde liegenden Parameter jährlich – unabhängig von der Brandschutzbedarfsplanung – fortgeschrieben werden. Wie zuvor
tabellarisch dargestellt, sollten zu diesem Zweck für die dargestellten Parameter entsprechende Mittelwerte der vergangenen 3 Jahre
herangezogen werden um eine zukunftsfähige Fortschreibung der Parameter zu gewährleisten.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
101
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Quelle
BSBP - PLAN 2014
IST 2014
IST 2015
Ausfallart
[Tage]
[Tage]
[Tage]
[Tage]
Erholungsurlaub
28,8350
30,0000
31,6070
30,8970
✓
30,0000
Wochenfeiertage
11,6700
11,6700
11,6700
11,6700
✓
11,6700
Zwischensumme
40,5050
41,6700
43,2770
42,5670
-
41,6700
Krankheit
20,0219
20,0000
18,4524
19,6222
Mittelwert
18,6473
Kur
0,6103
1,0000
0,6580
0,6400
Mittelwert
0,6490
Sonderurlaub
1,4664
2,0000
2,0255
1,9867
Mittelwert
2,0061
"gesetzliche
Variablen"
Bewertung L&R
"laufendes Controlling /
Mittelwertbetrachtung"
planerischer Ansatz Anmerkungen:
L&R
BSBP - IST ('11-'13)
[Tage]
Die Abwesenheiten
„Krankheit“, „Kur“,
„Sonderurlaub“ und
„Einsatzzeiten über
Schichtende hinaus“
sollten auf Basis der
empirischen Werte der
vergangenen 3 Jahre im
Rahmen des jährlichen
Controllings des
Personalfaktors ermittelt
werden.
Für die Berechnung der
Mittelwerte für die
Abwesenheiten „Kur“ und
Zwischensumme
22,3276
23,3000
21,3649
23,5376
22,5911
„Sonderurlaub“ konnten
Ausbildung außerhalb Einsatzdienst
7,6500
11,0000
8,2000
9,8229
11,0000
aufgrund von statistischen
✓
Abweichungen lediglich
Tätigkeiten im Tagesdienst
1,0000
1,0000
1,0000
0,9500
1,0000
✓
die Werte für 2014 und
2015 (ohne 2013)
Verfügerbereitschaftsdienst
0,0000
1,5020
1,5020
1,5020
1,0000
(✓)
berücksichtigt werden.
Der Wert für
Zwischensumme
8,6500
13,5020
10,7020
12,2749
13,0000
„Einsatzzeiten über
Schichtende hinaus“
SUMME Abwesenheitstage
71,4826
78,4720
75,3439
78,3795
77,2611
konnte 2015 erstmals
EDV-basiert ausgewertet
Resultierende Anwesenheitstage
189,5174
182,5280
185,6561
182,6205
183,7389
werden und entspricht
somit dem IST 2015. Auch
Nettojahresleistungszeit bei WAZ 48 [h]
1.819,3670
1.752,2688
1.782,2986
1.753,1568
1.763,8934
hier ist perspektivisch eine
Personalfaktor bei WAZ 48 h "PF48"
Mittelwertbetrachtung
4,8149
4,9992
4,9150
4,9967
4,9663
durchzuführen.
Es zeigt sich eine deutliche Abweichung gegenüber dem Planwert gemäß BSBP 2014. Ebenfalls erstmalig konnte der Wert für „Tätigkeiten im Tagesdienst“ 2015 EDV-basiert ausgewertet werden. Der
planerische Wert gemäß BSBP 2014 bzw. für das Jahr 2014 ist somit plausibel.
Einsatzzeiten über Schichtende hinaus
0,2290
0,3000
0,2290
1,2887
Mittelwert
1,2887
"organisatorische
Variablen"
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M6: „Anpassung des Personalfaktors“ (Forts.)
Die Tabelle zeigt die Veränderungen der personalwirtschaftlichen Parameter im IST-Zustand gemäß BSBP 2014 (2011-2013), die PlanWerte für 2014 gemäß BSBP 2014, empirische Werte des Jahres 2014 und 2015 sowie den planerischen Ansatz von LUELF & RINKE.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
102
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M7: „Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Erfahrungsverlust aufgrund der gesunkenen Zahl der Realbrände und einer geringeren Anwesenheitszeit aufgrund von rechtlichen
Veränderungen ( zulässige Wochenarbeitszeit) erfordert eine intensivere Ausbildung im Bereich Brandschutz, analog zur
jährlichen Rettungsdienstfortbildung.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Ein zusätzlicher Lehrgangsleiter und zwei Ausbilder sind zur Organisation und Durchführung der zentralen Brandschutzfortbildung
erforderlich. Des Weiteren entstehen Kosten für das Ausbildungsmaterial und erweiterte Ausbildungsmöglichkeiten (z.B.
Wärmegewöhnungsanlage).
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Eine zentrale Fortbildung wird aufgrund der Gewährleistung eines einheitlichen Ausbildungsstandes (derzeit Ausbildung in WA auf
den FW) und aufgrund erweiterter Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. „Heißtraining“ vor dem Hintergrund der Abnahme der Erfahrungen
bei Realbränden) positiv bewertet.
Der Erfahrungsverlust aufgrund der Abnahme von Realbränden sowie einer geringeren Anwesenheitszeit auf den Feuerwachen
erfordert eine Kompensation in Form einer intensiveren und zentralisierten Ausbildung.
Aus externer Sicht sollte eine jährliche, zentrale Fortbildung inkl. eines „Heißtrainings“ für die Beamten des Einsatzdienstes
durchgeführt werden.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
103
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M8: „Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA)“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Derzeit versehen 3 „Beamte vom Alarmdienst“ (2 BvA, 1 BvA-U für Umwelteinsätze) im Stadtgebiet Führungsdienst auf
Zugführerebene (B IV-Qualifikation). Unter anderem aufgrund von Duplizitätsereignissen, langen Anfahrtswegen oder auch aufgrund
von taktischen Erfordernissen ist aus der Sicht der Berufsfeuerwehr die Anzahl der BvA zu erhöhen.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Beschaffung, Unterbringung und Unterhaltung von 2 zusätzlichen ELW 1
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der Mitarbeiter (=10 VZÄ Führungsassistenten)
Ursprünglicher Zustand: drei BvA nach
organisatorischen und nicht taktischen Aspekten
verteilt im Stadtgebiet.
Zwischenziel Q4/2015: Geplante Zuständigkeit
der 3 BvA nach Wachbezirken. Dezentrale
Stationierung auf einer Feuerwache in
zugewiesenen Wachbezirken.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
SOLL-Zustand gemäß BSBP: Feste Zuordnung
der 5 BvA in den Wachbezirken und den
entsprechenden Standorten.
Stand: 23.02.2016
104
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M8: „Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA)“ (Forts.)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Die angestrebte Entwicklung des Führungsdienstes auf Zugführerebene (BvA) von derzeit 3 BvA hin zu 5 BvA sowie die dezentrale
Verteilung über das Stadtgebiet ist aus externer Sicht als nachvollziehbare und wichtige Maßnahme zu bewerten. Somit kann ein
schnelleres Eintreffen der planerisch für die 2. Eintreffzeit angestrebten Führungsfunktion Zugführer (B IV-Qualifikation) erreicht
werden.
Siehe hierzu auch Ausführungen im Abschnitt 3.2 dieses Ergebnisberichts.
Die Vorhaltung von 2 zusätzlichen BvA rund-um-die-Uhr erfordert die Einstellung von Führungsassistenten und zusätzlicher
technischer Ausstattung für diese Funktionen.
Der Schritt zur zusätzlichen Vorhaltung von BvA-Ressourcen ist aufgrund der Führungsstruktur und der Qualifikationen der im
„Grundschutz“ eingesetzten Beamten nachvollziehbar, die geplante Umsetzung ist aus externer Sicht zu bestätigen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
105
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M9: „Optimierung der Führungsfähigkeit“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die potentielle Bedrohung kritischer Infrastrukturen wie z.B. des Stromnetzes erfordert ein Training der im Führungsdienst tätigen
Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr in der Stabsarbeit. Zur Aufrechterhaltung des Krisenmanagements sind
die Kernnetze der BOS in der Stadt Köln gegen einen Stromausfall oder Angriff zu sichern.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Jährliche Fortbildung für Führungskräfte der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr in Bezug auf die Einsatzleitung
Zwei Mal jährlich Training für die Arbeit im Krisenstab (sofern kein Realeinsatz anfällt).
Mindestens 2 Fortbildungen pro Jahr für die Koordinierungsgruppe
Zentraler und dezentraler Planungsaufwand in den Dienststellen
Einstellung und Ausbildung eines Mitarbeiters bei 37/4 für zentrale Planungen „Stromausfall-Sicherheit“
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Maßnahmen aus externer Sicht zu bestätigen.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung
der Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Die potentielle Bedrohung kritischer Infrastrukturen (hier: Stromversorgung) erfordert zusätzliche Fortbildungen der Mitarbeiter und die
Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters für zentrale Planung zu „Stromausfall-Sicherheit“.
Die Umsetzung wird vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
106
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M10: „Optimierung des Bevölkerungsschutzes“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Im Rahmen des Katastrophenschutzes sind durch die Stadt Köln organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen zum Empfang und zur
Entsendung von überörtlicher Hilfe zu ergreifen, Vorplanungen zum Betreuungsdienst nach Landesvorgabe umzusetzen und ein dreistufiges
Warnsystem auszubauen, zu pflegen und zu organisieren.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Bauliche und technische Einrichtung eines „Sammelraums Süd“ für den Katastrophenschutz
Ausstattung des Kölner Betreuungsdienstes nach neuer Landesnorm 2013
Einrichtung einer Stelle (A 8) zur Aktualisierung und Pflege der rund 1.000 Kölner Warnbezirke und der rund 120 Sirenen.
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Der Bedarf einer Vollzeitstelle zur Aktualisierung und Pflege der Warnbezirke ist aus externer Sicht nicht nachvollziehbar.
Abteilung wird derzeit intern re-organisiert.
Aufgrund der derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen in der Abteilung sollte die Erfordernis einer zusätzlichen Stelle erst nach der
vollständigen Umsetzung der derzeit anhängigen Maßnahmen geprüft werden. Die Prüfung der Notwendigkeit einer Stellenzusetzung ist dann
nach einer entsprechenden Einarbeitungsphase unter Berücksichtigung der Umstrukturierungseffekte und den anfallenden Aufgaben neu zu
beurteilen.
Technische und bauliche Maßnahmen („Sammelraum Süd“ und Ausstattung BtD) zur Optimierung des Bevölkerungsschutzes sollten umgesetzt
werden. Auf Basis der im Brandschutzbedarfsplan angeführten Landesnorm 2013 ist die Ausstattung des Kölner Betreuungsdienstes
anzupassen.
Perspektivisch sollte der Fokus im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz auch auf dem Einsatz neuer (sozialer) Medien liegen.
Zur Umsetzung der im Rahmen des Katastrophenschutzes erforderlichen organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen
ist die Einrichtung einer Stelle zur Aktualisierung und Pflege der Warnbezirke und Sirenen erforderlich.
Der Bedarf einer Vollzeitstelle zur Aktualisierung und Pflege der Warnbezirke ist aus externer Sicht nicht nachvollziehbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
107
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M11: „Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Es werden derzeit umfassende Optimierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes „Siveillance Command“ durchgeführt, zudem
erfolgt eine Neuorganisation der Datenstruktur in Verbindung mit einer Anpassung der Alarm- und Ausrückordnung (AAO).
Die derzeitige Leitstellenbesetzung mit 10 Antretefunktionen auf Basis des ursprünglichen Bemessungsszenarios ist anzupassen
(bereits jetzt unterstützen 2 Funktionen Mo.-Fr. im Zeitraum von 8 bis 16 Uhr). Zusätzlich soll die Funktionsbesetzung für
Großveranstaltungen temporär angepasst werden.
Zur rückwärtigen Führungsunterstützung soll künftig die Funktion des Lagedienstführers aus vorhandenen Mitarbeitern der Leitstelle
und der Branddirektion (jew. gD) besetzt werden.
Zunehmend etablierte Algorithmen zur Abfrage von Notrufen oder telefonischer Ersthilfe erfordern ebenfalls eine Überprüfung der
Personalausstattung.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Überprüfung der Personalbemessung für die Leitstelle
Schulung der Leitstellen-Mitarbeiter auf neue Abfragemethoden und Algorithmen
Einrichtung des Arbeitsplatzes für den Lagedienstführer sowie Unterbringung der entsprechenden Mitarbeiter.
Anmerkung: Aufgrund der im November 2015 vorliegenden Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland, hat sich die
Berufsfeuerwehr Köln entschlossen, eine Funktion „Lagedienstführer“ in der Leitstelle mit sofortiger Wirkung rund-um-die-Uhr zu
besetzen. Diese arbeitet nicht in der Notrufbearbeitung / Disposition, sondern bereitet in übergeordneter Funktion alle lagerelevanten
Informationen auf und wertet diese aus. Zusätzlich leistet Sie Hilfestellungen für den Dienstgruppenleiter.
Es ist eine Überprüfung der derzeitigen Personalbemessung bezüglich der zugrundeliegenden Kriterien sowie die Optimierung von
Prozessen und den Qualifikationen der Leitstellen-Mitarbeiter vorgesehen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
108
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M11: „Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm“ (Forts.)
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Mit Blick auf das Minimum der Wartezeit (bezogen auf die
Stundenbereich Mo.-Fr.) von rd. 25 Sekunden um 08:00 Uhr im
Zeitraum von Montag - Freitag in 99% der Fälle, ist aus
externer Sicht dringender Handlungsbedarf gegeben.
Optimierungen der Arbeitsorganisation haben bereits eine
Verbesserung der Bearbeitungszeiten in der Leitstelle für 2012
gegenüber 2008 gezeigt (Brand, 90% der Fälle 2:10 Minuten
1:28 Minuten; TH, 90% der Fälle > 4 Minuten 2:43
Minuten).
Zwecks einer Optimierung der ebenfalls im Rahmen des
Leitstellenprozesses zu berücksichtigenden Dauer für die
Alarmierung der Einheiten wurde bereits im Jahre 2012 die
Einführung des Voralarms durchgeführt.
Wir empfehlen eine zeitnahe Neubemessung der Leitstelle und
darauf aufbauend Anpassung der Besetzung der
Einsatzleitplätze.
Unabhängig von der dienstplanerischen und
personalwirtschaftlichen Umsetzung, ist die im November 2015
bereits umgesetzte Vorhaltung der Funktion des
„Lagedienstführers“ für eine Leitstelle mit einem der Stadt Köln
entsprechenden Versorgungsbereich als richtig und
bedarfsgerecht zu bewerten.
Diagramm des 99%-Perzentils der Wartezeit bei Notrufen in [s] nach Zeitbereichen (v.li. nach
re.): Montag - Freitag, Samstag und Sonntag.
Die Horizontalen markieren die anzustrebende Wartezeit im 99%-Perzentil von 5 bis 10
Sekunden.
Quelle: Leitstellenbericht Berufsfeuerwehr Köln des Jahres 2014
Neben einer Überprüfung der Personalausstattung für die Leitstelle zur Reduzierung der Wartezeiten bei Notrufen, sollten auch
geplante Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Bearbeitungsdauer in der Leitstelle ergriffen werden.
Wir empfehlen eine zeitnahe Neubemessung der Leitstelle und darauf aufbauend Anpassung der „ELP-Besetzung“.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
109
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M12: „Einführung der S6-Funktion in der Leitstelle“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Neben den für den Regelbetrieb der Leitstelle relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen ergeben sich
aufgrund der zunehmenden Komplexität der technischen Systeme weitere Anforderungen an den Betrieb der Leitstelle z.B. im
Rahmen von Großschadenslagen oder Großveranstaltungen. Diese erfordern eine Inbetriebnahme von mobiler und stationärer
Sondertechnik sowie die lagespezifische Anpassung der bestehenden Systemkonfiguration.
Um die Anforderungen erfüllen zu können, ist die Vorhaltung einer rund-um-die-Uhr besetzten S6-Funktion mit den
Tätigkeitsschwerpunkten IuK- und Leitstellentechnik erforderlich.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung von 5 VZÄ zur Besetzung der rund-um-die-Uhr-Funktion
Einrichtung eines Arbeitsplatzes für die S6-Funktion in der Leitstelle
Bewertung der Maßnahme aus externer Sicht
Aufgaben in der Leitstelle sind wahrzunehmen.
Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung, aus externer Sicht für eine Leitstelle dieser Größenordnung bedarfsgerecht.
Aufgrund der zunehmenden rechtlichen und (IT-)sicherheitstechnischen Anforderungen an den Betrieb der Leitstelle ist die Vorhaltung
einer zusätzlichen rund-um-die-Uhr-Funktion in der Leitstelle zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlich.
Aus externer Sicht ist die Vorhaltung dieser Funktion für eine Leitstelle dieser Größenordnung bedarfsgerecht.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
110
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M13: „Optimierung der Führungsarbeit im Krisenstab, Einsatzleitung und Stäben“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Zwecks einer Optimierung der Führungsarbeit im Krisenstab, in der Einsatzleitung und/oder in Stäben soll das Führungszentrum der
Berufsfeuerwehr ausgebaut werden. Darüber hinaus sind die Feuerwachen als dezentrale Führungseinheiten für Flächenlagen für
Disposition und Stabsarbeit zu ertüchtigen (organisatorisch und technisch). In Konsequenz sind die Einsatzleitwagen der Berufsfeuerwehr
in Ausstattung und Funktionalität an die Stabsräume anzupassen.
Das übergeordnete Ziel ist die redundante bzw. hoch-ausfallsichere und moderne Vernetzung der operativen Führungsstäbe und der
Krisenstabsorgane, die Leitstelle ist daher mit einzubeziehen.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Ausbau des Führungszentrums (Krisenstabsraum und Sozialraum), Umbau des Stabsraumes sowie der Einsatzleitwagen, Ausstattung
der Feuerwachen als dezentrale Führungseinheiten
Anmerkung: Die Planung sieht die Ausstattung der Feuerwache Marienburg als Redundanz für Krisenstab und Einsatzleitung vor - im Zuge anstehender Neubauprojekte ist zu
prüfen, ob diese strategisch günstiger an einer anderen Wache untergebracht werden kann bzw. sollte.
Optimierungsplanung für eine sichere Vernetzung kommunaler Dienststellen und Landesdienststellen, Vorbereitung für IT-Entwicklungen
in der Leitstelle
Einstellung, Ausbildung und Ausstattung eines Mitarbeiters (bei 373) zur Entwicklung, Planung, Integration und zum Betrieb des
elektronischen Systems für die Stabsarbeit ( Beschaffung der Systemkomponenten).
Bewertung der Maßnahme
Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung der
Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Zwecks einer Optimierung der Führungsarbeit ist neben technischen und baulichen Maßnahmen die Einstellung eines Mitarbeiters zur
Entwicklung / Planung, Integration und Betrieb des elektronischen Systems für die Stabsarbeit erforderlich.
Die Umsetzung wird vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
111
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M14: „Verbesserung der Bevölkerungsinformation“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Vor dem Hintergrund eines wachsenden Informationsbedürfnisses der Bevölkerung (Presse, Internet, soziale Medien, etc.) bei z.B.
Störfällen in der chemischen Industrie oder Bombenfunden ist die Personalausstattung der Stabsstelle „Öffentlichkeitsarbeit“ mit 1
VZÄ (gD) nicht mehr bedarfsgerecht. Derzeit werden 2 Mitarbeiter aus dem Bereich „Einsatzplanung“ vertretend eingesetzt.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Verstärkung der Stabsstelle „Öffentlichkeitsarbeit“ um 1 VZÄ. Infolge dessen ist die Bewertung der Stelle des Leiters der Stabsstelle
von A11 nach A12 anzuheben.
Vorhaltung eines Pressesprechers im Schichtdienst. Diese Funktion soll durch einen Einsatzleiter (gD) wahrgenommen werden,
vgl. dazu Maßnahme M8.
Bewertung der Maßnahme
Information der Öffentlichkeit wichtig, Ansprüche und Möglichkeiten gestiegen.
Stärkung der Stabsstelle aus externer Sicht richtig.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung
der Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Aufgrund des gestiegenen Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit ist eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit in Form eines
Pressesprechers im Schichtdienst und der Verstärkung der Stabsstelle „Öffentlichkeitsarbeit“ vorgesehen.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
112
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M15: „Aufarbeiten der ‚Restbestände‘ “
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Teile der in der Vergangenheit angeregten Optimierungen hinsichtlich der Organisation und Personalausstattung der Branddirektion
konnten bis heute nicht realisiert werden. Diese sollen nun umgesetzt werden.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Anhebung der Stellenbewertung der Lehrgangsleiter in der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule von A9 nach A9Z zwecks einer
Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze im Vergleich zu anderen Arbeitsbereichen (z.B. Einsatzdienst).
Definition von besonders einsatzrelevanten Stellen der Branddirektion, welche im Falle einer Vakanz eine unverzügliche
Wiederbesetzung erfordern.
Anpassung der Organisationsstruktur und Personalausstattung der Abteilung Technik (372) unter besonderer Berücksichtigung der
Bauunterhaltung in Form einer Stellenzusetzung von 1 VZÄ gD.
Zusetzung von 3 Stellen im Sachgebiet „Gebäude“ (372/3) – Neubau aufgrund von Umbau- oder Neubaumaßnahmen unter Fw-eigener
PLPS
Bewertung der Maßnahme
Anhebung der Stellenbewertung aus externer Sicht richtig, damit Arbeitsplatz im Vergleich zu Stellen im reinen Einsatzdienst „attraktiv“
ist.
Zahlreiche Neu- und Umbauten stehen bei der Feuerwehr Köln in den nächsten Jahren an. Umfassende Begleitung der Bauvorhaben aus
externer Sicht zwingend erforderlich.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung der
Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Ausstehende Aufgaben(-teile) bereits angeregter und/oder begonnener Optimierungen im Bereich der Branddirektion sollen
abgeschlossen werden.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
113
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M16: „Anpassung der Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung 370“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Auswirkungen einer Erhöhung des Personalbestandes auf Basis des Maßnahmenkatalogs auf die dezentrale
Personalverwaltung, die Rechnungsbearbeitung und auf die Organisation in der Verwaltungsabteilung müssen kompensiert werden.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Erhöhung des Personalbestandes für die dezentrale Personalverwaltung um 2 VZÄ (1 mD, 1 gD)
Erhöhung des Personalbestandes der Bereiche „Rechnungsbearbeitung“ und „Organisationsangelegenheiten“ um je 0,5 VZÄ (E6)
Bewertung der Maßnahme
Maßnahme aus externer Sicht prinzipiell nachvollziehbar.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung
der Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Aufgrund der personalwirtschaftlichen Maßnahmen ergibt sich ein Mehrbedarf an Mitarbeitern in der Verwaltungsabteilung im Bereich
Personalverwaltung, Rechnungsbearbeitung und Organisationsangelegenheiten.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
114
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M17: „Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehr- und
Rettungsdienstschule“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die derzeitige Personalausstattung der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule ist für 4 Lehrgänge á 20 Teilnehmer pro Jahr
bemessen. Der durch den BSBP ermittelte Personalmehrbedarf (Einsatzdienst) erfordert zusätzliche Ausbilder-Kapazitäten.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Zusätzlich sind insgesamt 1 Lehrgangsleiter und 2 Ausbilder erforderlich.
Bewertung der Maßnahme
Kosten für Lehrgangsleiter und Ausbilder gemäß BSBP bereits in den Kosten für Ausbildung des zusätzlichen Personals enthalten
Für die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule ergibt sich, ähnlich wie in der Abteilung Verwaltung, ein Personalmehrbedarf für die
Ausbildung der zusätzlichen Mitarbeiter des Einsatzdienstes.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
115
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M18: „Anpassung der Personalausstattung in Werkstätten und in der
Beschaffungsstelle von 372“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Eine Erhöhung des Personalbestandes geht mit Auswirkungen auf die Belastung der Bekleidungskammer einher. Hinzu kommt eine
verstärkte Fluktuation bei der Freiwilligen Feuerwehr, welche selbst bei konstanter Kräfteanzahl zu vermehrten Aus- und
Einkleidungen führt.
Die Beschaffung, Unterhaltung und Unterbringung zusätzlicher Fahrzeuge und Atemschutzgeräte hat Auswirkungen auf die
Personalausstattung der Technischen Abteilung.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Anpassung der Personalausstattung im Beschaffungswesen und in der Auftragsvergabe um +1 VZÄ
Anpassung der Personalausstattung in den Werkstätten der Technischen Abteilung um +5,5 VZÄ
Bewertung der Maßnahme
Maßnahme aus externer Sicht nachvollziehbar.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung
der Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Für die Werkstätten der Technischen Abteilung sowie das Beschaffungswesen ergibt sich aufgrund der Personalmehrung ebenso eine
Anpassung der derzeitigen Personalausstattung.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
116
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Maßnahme M19: „Optimierung der Personalwirtschaft im Einsatzdienst“
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Gewährleistung einer tagesaktuell konstanten Besetzung der Einsatzdienstfunktionen auf den Feuerwachen erfordert
zwangsläufig den Einsatz einer Dienstplanungs-Software. Dies ist nicht nur aufgrund der zahlreichen rechtlichen Anforderungen an
die Funktionsbesetzung und Personaleinsatzplanung (FSHG, FwDV, UVV, AZVO, etc.) erforderlich. Zusätzlich erfolgt die Besetzung
der Funktionen in verschiedenen Dienst- und Arbeitszeitmodellen.
Letztlich ist eine Funktions-Unterbesetzung (< SOLL-Stärke) auch mit dem Ziel eines konstanten Sicherheitsniveaus nicht vereinbar.
Zudem soll eine Funktions-Überbesetzung (> SOLL-Stärke) aus wirtschaftlichen Gründen ebenso vermieden werden.
Relevante Auswirkungen der Maßnahme
Anpassung der Personalausstattung um +2 VZÄ zur konzeptionellen Entwicklung, Auswertung, Kontrolle und Korrekturbuchung der
Dienstplan-Software. Aufgrund der zahlreichen (tw. dynamischen) Einflussfaktoren auf die Personalplanung ist eine
Benutzerunterstützung (Anwender auf den Feuerwachen) erforderlich.
Bewertung der Maßnahme
Aus externer Sicht ist zu bestätigen, dass eine Benutzerunterstützung / Unterstützung der Anwender auf den Feuerwachen
erforderlich ist.
Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung
der Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Aus externer Sicht ist zu bestätigen, dass eine Benutzerunterstützung / Unterstützung der Anwender auf den Feuerwachen erforderlich
ist. Der Personalmehrbedarf wird im Rahmen einer Untersuchung durch die städtische Organisationsabteilung bewertet.
Vorbehaltlich dieses Ergebnisses ist die Maßnahme aus externer Sicht zu bestätigen (eine detaillierte Organisationsuntersuchung der
Abteilungen der Branddirektion war nicht Gegenstand dieser Untersuchung).
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
117
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
✓
(✓)
Zusammenfassung
-
(✓)
Maßnahmen
"operativer Bereich"
Maßnahmen
"Personalwirtschaft"
der Maßnahme empfohlen
in alternativer Form empfohlen
vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen
der Maßnahme nicht empfohlen
Veränderung
gem. SOLLBSBP 2014
[VZÄ]
Maßnahme
Beschreibung
M1: "Schnellere Basisabdeckung Schutzziel Stufe 1"
Identische Fahrzeugvorhaltung und Funktionsbesetzung an allen Feuerwachen
M2: "Schnellere Basisabdeckung Schutzziel Stufe 2"
Anpassung der Funktionsbesetzung auf den HLF und DLK zur Umsetzung des AGBF-Schutzziels
5
Empfehlung von LUELF & RINKE zur Funktionsbesetzung (betrifft M1 u. M2)
Einschub zwecks Darstellung der Auswirkungen der Empfehlungen
-
M3: "Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr"
Verstärkte Einbeziehung der FF in das Einsatzgeschehen; Neugründung FF-Einheit "Kalk"
-
M5: "Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache"
Optimierung der Ausrückzeiten durch bauliche und/oder organisatorische Maßnahmen
-
M8: "Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BvA)"
Vorhaltung von 2 weiteren BvA erfordert Einstellung von 10 Führungsassistenten
18,5
10
Zwischensumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
33,5
M6: "Anpassung des Personalfaktors"
Fortschreibung des Personalfaktors auf Basis aktueller Auswertungen und veränderter rechtl. Rahmenbedingungen
45,5
M16: "Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung"
Erhöhung des Personalbestandes für die dezentrale Personalverwaltung (2 VZÄ) sowie in den Bereichen „Rechnungsbearbeitung“
und „Organisationsangelegenheiten“ (je 0,5 VZÄ)
3
M17: "Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule"
Anpassung der Personalausstattung aufgrund der zusätzlichen Einsatzdienst-Mitarbeiter
-
M18. "Personalausstattung Werkstätten / Beschaffungsstelle Abt. Technik"
Aufgrund der Personalverstärkung sind Belastungen im Beschaffungswesen und in der Auftragsvergabe (1 VZÄ) sowie in den
Werkstätten und in der technischen Abteilung (5,5 VZÄ) zu kompensieren.
Zwischensumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
6,5
Bewertung L&R
(✓)
(✓)
-
Resultierende
Veränderung
[VZÄ]
18,5
5
-20
✓
✓
✓
10
13,5
(✓)
(✓)
✓
(✓)
55,0
39,5
3,0
6,5
49,0
…
…
…
…
…
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Tabellarische Übersicht
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Anmerkung:
Der im Folgenden dargestellte Gesamt-Mehrbedarf gemäß BSBP resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung des Funktionsbesetzungsplans („operativer Bereich“), der
Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung der Wachabteilungen („Personalfaktor“ im Bereich „Personalwirtschaft“) sowie dem zusätzlichen Personalbedarf im „rückwärtigen
Bereich“ der Berufsfeuerwehr (vgl. folgende Folie).
Lediglich der Personalmehrbedarf aufgrund der Anpassung des Funktionsbesetzungsplans ist somit das Resultat der klassischen Brandschutzbedarfsplanung. Die Anpassung des
Personalfaktors ist auf veränderte Rahmenbedingungen (z.B. Elternzeit) und die überfällige Aktualisierung zurückzuführen.
Personalmehrbedarfe im rückwärtigen Bereich ergeben sich aus Zuwächsen bei den Aufgaben der Berufsfeuerwehr.
Bei Umsetzung der Empfehlung zur Funktionsbesetzung ergibt sich ein Minderbedarf von 2 Funktionen (≙ rd. 20 VZÄ) im „operativen Bereich“.
Vorbehaltlich der Umsetzung der Maßnahmen M16 und M18 ergibt sich im Bereich „Personalwirtschaft“ ein Minderbedarf von 6 VZÄ.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
118
4
Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2014
✓
(✓)
Zusammenfassung
-
(✓)
Veränderung
gem. SOLLBSBP 2014
[VZÄ]
Maßnahme
Beschreibung
M4: "Verringerung der Ausfallzeiten der Löschfahrzeuge"
Reduzierung der LF-Ausfallzeiten u.a. auf Basis der Einführung der zentralen Brandschutz-Fortbildung
-
M7: "Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung"
Zentrale BS-Fortbildung aufgrund abnehmender Realbrände und veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen
3
M9: "Optimierung der Führungsfähigkeit"
Einstellung eines Mitarbeiters für zentrale Planungen "Stromausfall-Sicherheit"
1
M10: "Optimierung des Bevölkerungsschutzes"
Einrichtung einer Stelle zur Aktualisierung und Pflege der Wachbezirke und Sirenen
1
M11: "Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm"
Überprüfung der Personalbemessung der Leitstelle sowie Optimierung von Prozessen und Qualifikationen der MA
-
M12: "Einführung S6-Funktion in der Leitstelle"
Einstellung von 5 Mitarbeitern zur Besetzung der "S6-Funktion" in der Leitstelle
5
M13: "Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, EL & Stäben"
Einstellung, Ausbildung und Ausstattung eines Mitarbeiters zur Entwicklung, Planung, Integration und zum Betrieb des
elektronischen Systems für die Stabsarbeit
1
M14: "Verbesserung der Bevölkerungsinformation"
Verstärkung der Stabsstelle "Öffentlichkeitsarbeit" aufgrund des gestiegenen Informationsbedürfnisses
1
M15: "Aufarbeiten der Restbestände"
Verstärkung der Abteilung "Technik und Gebäude" im Bereich der Bauuunterhaltung (1 VZÄ) und Zusetzung von 3 Stellen im
Sachgebiet "Gebäude"
4
M19: "Optimierung Personalwirtschaft im Einsatzdienst"
Erhöhung des Personalbestandes zu Entwicklung und zum Betrieb der Dienstplanungs-Software
2
…
…
Maßnahmen
"rückwärtige Bereiche"
der Maßnahme empfohlen
in alternativer Form empfohlen
vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes empfohlen
der Maßnahme nicht empfohlen
…
…
…
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Tabellarische Übersicht (Forts.)
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Umsetzung
Bewertung L&R
Resultierende
Veränderung
[VZÄ]
✓
✓
(✓)
3
1
-
0
✓
✓
(✓)
(✓)
(✓)
(✓)
5
1
1
4
2
Zwischensumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
18,0
17,0
Gesamtsumme Personalmehrbedarf [VZÄ]
106,5
79,5
27,0
Differenz Bewertung L&R zu SOLL-BSBP 2014 [VZÄ]
Vorbehaltlich der Ergebnisse der stadtinternen Überprüfung des Personalmehrbedarfes ergibt sich ein um 1 VZÄ reduzierter Stellenzuwachs
gegenüber dem SOLL gemäß BSBP 2014 für den „rückwärtigen Bereich“.
Die Umsetzung einer der 19 Maßnahmen kann aus externer Sicht nicht empfohlen werden. Die Umsetzung von 7 Maßnahmen wird vorbehaltlich
der stadtinternen Überprüfung empfohlen. 11 der 19 Maßnahmen werden zur Umsetzung bzw. zur Umsetzung in alternativer Form empfohlen.
Insgesamt ergibt sich bei Umsetzung der Empfehlungen zu den Maßnahmen (vorbehaltlich der stadtinternen Überprüfung) ein um 27
VZÄ reduzierter Personalmehrbedarf gegenüber der SOLL-Planung gemäß BSBP 2014.
Bei Verschmelzung der Feuerwachen 3 und 14 wäre perspektivisch ein zusätzlicher Minderbedarf von 4 - 10 Funktionen
(≙ rd. 20-50 VZÄ) darstellbar.
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
119
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kapitelübersicht
Kapitel 0: Extrakt
5
Kapitel 1: Ausgangssituation, Auftrag und Projektablauf
15
Kapitel 2: Diskussion der Planungsgrundlagen und der angewendeten Bedarfsplanungsmethodik
23
Kapitel 3: Bewertung der operativen Grundstruktur (Feuerwachen & Funktionsbesetzungsplan)
62
Kapitel 4: Bewertung der Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans 2014
90
Kapitel 5: Abkürzungen und Definitionen
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
120
Stand: 23.02.2016
120
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
5
Abkürzungen und Definitionen
[Def.]
vgl. Definition auf dieser Seite
AAO
AGBF
AGT
BMA
Def
Dispositionszeit
DIN
Eintreffzeit(en)
ETZ
Fe
Feuer 1
Alarm- und Ausrückeordnung
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Atemschutzgeräteträger
Brandmeldeanlage
Definition
Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr
Deutsches Institut für Normung
vgl. Definition in Abschnitt 4
Eintreffzeit
Feiertag(e)
Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“) und
Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr)
Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren)
Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren)
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade)
Freiwillige Kräfte
Führerschein der Klasse C, CE bzw. ll
Feuerwehrtechnische Zentrale
Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird
Feuerwehr
Feuerwehrdienstvorschrift(en)
Feuerwache
Feuer 2
Feuer 3
FF
FM (Sb)
FrK
FS C / CE / ll
FTZ
Funktion(en) / Fu
Fw
FwDV
FW
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
121
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
5
Abkürzungen und Definitionen
[Def.]
vgl. Definition auf dieser Seite
GF
GSG
Hilfsfrist(en)
Isochrone(n)
Gruppenführer
Gefährliche Stoffe und Güter
vgl. Definition in Abschnitt 4
Punkte oder Bereiche die von einem Ausgangspunkt (z.B. Feuerwehrstandort) aus in der
selben Zeit zu erreichen sind
Jugendfeuerwehr
Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten
Rettungswegen [vgl. „standardisiertes Schadensereignis“ in: Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, 16.09.1998]
Landesbauordnung
Landesfeuerwehrverband
Löschzug
Maschinist
Normal-Null
Ortsteil
Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb
oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%-Perzentil der
Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10% der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht, als
den angegebenen Minutenwert.
persönliche Schutzausrüstung
Qualitätsmanagement
Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz)
JF / JFw
Kritischer Wohnungsbrand
LBO
LFV
LZ
MA
NN
OT
Perzentil
PSA
QM
StörfallVO
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
122
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
5
Abkürzungen und Definitionen
[Def.]
vgl. Definition auf dieser Seite
THL
UVV
VB
VF
Vollalarm
VO zum BlmSchG
worst-case (englisch)
ZB
ZB 1
ZB 2
Zeitkritischer Einsatz
Technische Hilfe (-Leistung)
Unfallverhütungsvorschrift
Vorbeugender Brandschutz
Verbandsführer
Parallele Alarmierung aller Einheiten
Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
Betrachtung des „schlimmsten Falles“
Zeitbereich
Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) tagsüber
Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) nachts + Sa. + So. + Feiertage
Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum.
Zielerreichungsgrad
Zugführer
Zivilschutzgesetz
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes
ZEG
ZF
ZSG
ZSNeuOG
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
123
5
Abkürzungen und Definitionen
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Fahrzeuge
AB
DLK
ELW
GW
GW-L
HLF
Abrollbehälter
Drehleiter mit Korb
Einsatzleitwagen
Gerätewagen
Gerätewagen Logistik
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
LF
LiMa-Anhänger
MTF/ MTW
MZA
MZB
Löschgruppenfahrzeug
Lichtmast-Anhänger
Mannschaftstransportfahrzeug / Mannschaftstransportwagen
Mehrzweckanhänger
Mehrzweckboot
MZF
Mehrzweckfahrzeug
RW
S/W-Werfer
TRO-/ P-TLF
WLF
Rüstwagen
Schaum-/Wasser-Werfer
Trocken- / Pulver-Tanklöschfahrzeug
Wechselladerfahrzeug
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
124
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung!
Kontaktdaten
LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 2
41564 Kaarst
Tel: 02131-5250 30
Fax: 02131-5250 399
E-Mail: info@luelf-rinke.de
Internet: www.luelf-rinke-sicherheitsberatung.de
Gutachterliche Prüfung des BSBP 2014 der Berufsfeuerwehr Köln, ERGEBNISBERICHT
Stand: 23.02.2016
125