Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
22.12.16, 05:37
Aktualisiert
24.01.18, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1744/2016
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
I/37/370/1
Beschlussvorlage
15.06.2016
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
20.06.2016
Gesundheitsausschuss
21.06.2016
Finanzausschuss
27.06.2016
Rat
28.06.2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans unter dem Vorbehalt, dass
die haushaltstechnische Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe sichergestellt ist.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Beschlussvorlagen über die sächlichen
und personellen Erfordernisse einzubringen.
Alternative:
Eine Alternative besteht nicht, da ansonsten die rechtlich vorgegebenen Hilfsfristen nicht eingehalten
werden können.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
€
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Nein
Ja
%
€
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Die Verwaltung wird die notwendigen Beschlussvorlagen über die sächlichen und personellen Erfordernisse gemäß Anlage 1 mit Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen einbringen.
Begründung
Rechtsgrundlagen
Entsprechend § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) legt die Stadt Köln einen neuen
Rettungsdienstbedarfsplan vor. Der Rettungsdienstbedarfsplan analysiert die Veränderungen der
letzten Jahre, unternimmt eine Vorausschau in die nächsten fünf Jahre und ermittelt den Ressourcenbedarf des Rettungsdienstes. Das Ziel ist die Sicherstellung der durch das RettG NRW geforderten bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes
mit einem funktionierenden Rettungsdienstsystem (§ 6 RettG NRW).
Gemäß § 12 Abs. 1 RettG wurden die Anzahl und die Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge
neu festgelegt.
Änderungsbedarf
In der Anlage 1 werden die wichtigsten Maßnahmen und Änderungen dieses Rettungsdienstbedarfsplans, die sich aus der Entwicklung der Fallzahlen ergeben haben, zusammenfassend dargestellt.
Die Bedarfsberechnung hat ergeben, dass elf neue Rettungswagen und fünf neue Notarzteinsatz-
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fahrzeuge vorgehalten werden müssen. Bei bereits vorhandenen Rettungswagen sind teilweise die
Vorhaltezeiten dem Bedarf angepasst worden. Der bisher nur im Bedarfsfall besetzte Spezial-RTW
für den Transport von Schwergewichtigen wird nun regelmäßig besetzt.
Mit der Vorhaltung zusätzlicher Fahrzeuge sind auch Stellenzusetzungen für die Funktionsbesetzung
und den damit verbundenen Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen notwendig.
Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erfolgt unter der Maßgabe der haushaltsmäßigen Umsetzbarkeit in den jeweiligen Haushaltsjahren. Es wird eine vollständige Refinanzierung der entstehenden Mehraufwendungen inkl. Notfallsanitäterausbildung angestrebt. Hierzu wird noch im Haushaltsjahr 2016 eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung gemäß § 14 RettG vorgenommen. Die erforderlichen Beschlussvorlagen wird die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans einbringen.
Beteiligungsverfahren
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 12 Abs. 2, 3 und 4 RettG NRW wurde eingehalten: Der Entwurf
des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplans wurde mit den vollständigen Anlagen den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern rettungsdienstlicher Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der örtlichen Gesundheitskonferenz sowie den Rettungsdienstträgern der umliegenden Kreise und Städte zur schriftlichen
Stellungnahme zugeleitet. Die bis zum 30.05.2016 eingegangenen Vorschläge und Anregungen wurden bewertet und ggf. berücksichtigt.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Finanzierung der Maßnahmen ist bereits im Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt worden. Es
werden vor allem Mittel für zusätzliches Personal und für neue Fahrzeuge benötigt. Für die Fahrzeuge und die Besetzung mit Rettungsdienstpersonal sowie für Sachmittel wurden bereits Aufwendungen
im Haushaltsplan veranschlagt (2016: 98.800 €; 2017: 11.146.050 €; 2018 ff.: 18.126.600 €). In gleicher Höhe wurden auch Erträge berücksichtigt, da von einer 100%igen Refinanzierung über Rettungsdienstgebühren ausgegangen wird. Die Stellen im Verwaltungsbereich (Stellen, die nicht der
Besetzung der Fahrzeuge dienen), sind noch nicht alle im Haushaltsplan berücksichtigt. Allerdings ist
mit den 40 zusätzlichen Stellen für die Leitstelle der weitaus größte Teil der Stellen mit entsprechenden Aufwendungen (2016: 259.350 €; 2017: 1.556.100 €; 2018: 2.593.500 €; 2019 ff.: 2.964.000 €)
bereits veranschlagt. Hierfür wurden Erträge in Höhe von 60% der Aufwendungen berücksichtigt, da
dieser Anteil über Rettungsdienstgebühren refinanziert werden kann. Aufgrund der teils langen Vorlaufzeiten, z.B. für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und für die Personalgewinnung, wird der Rettungsdienstbedarfsplan über mehrere Jahre umgesetzt. Mit der auf Basis des Rettungsdienstbedarfsplans neu zu erstellenden Satzung werden die bereits veranschlagten Aufwendungen konkretisiert,
sodass ggf. Korrekturen vorzunehmen sind. Mittels dieser Vorlage soll zuerst der Bedarf beschlossen
werden und im Nachgang mit weiteren Vorlagen die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen mit entsprechender Konkretisierung der haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Begründung der Dringlichkeit
In den Rettungsdienst der Stadt Köln wurden die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) gem. §
13 RettG mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag als Verwaltungshelfer eingebunden. Da sich die Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplans insbesondere durch die rechtlich vorgeschriebenen Gespräche
mit den Kostenträgern (Krankenkassen) verzögerte, mussten die Verträge mit den Hilfsorganisationen
im Rahmen einer Interimslösung verlängert werden, was zu erheblichen Preissteigerungen führte.
Nach Inkraftsetzen des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplans wird für die Einbindung in den Rettungsdienst ein neues Auswahlverfahren durchgeführt, welches sehr langwierig ist. Bei Verzögerungen droht eine weitere Interimsvereinbarung mit erneuten Preissteigerungen.
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Anlagen
Anlage 1
Zusammenfassung Rettungsdienstbedarfsplan 2016