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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
22.12.16, 05:38
Aktualisiert
24.01.18, 04:51

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 1820/2016 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "AWO Kreisverband Köln UG" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Jugendhilfeausschuss Datum 21.06.2016 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die gemeinnützige „AWO Kreisverband Köln UG“, Rubensstr. 7-13, 50676 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv € Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Nein Ja % € Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen ab Haushaltsjahr: b) Sachaufwendungen etc. € € Beginn, Dauer Begründung: Die gemeinnützige „AWO Kreisverband Köln UG“, Rubensstr. 7-13, 50676 Köln wurde am 07.04.2011 durch die Vertreter des „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ gegründet und am 14.04.2011 mit Sitz in Köln im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB-Nr. 72148 eingetragen. Die Gesellschaft ist bereits seit dem 01.08.2011 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß beglaubigter Abschrift des Protokolls zur Gesellschaftsgründung, die Förderung: - der Jugendhilfe - der Erziehung - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten Hierbei verfolgt die AWO Kreisverband Köln UG ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Maßnahmen der Schulkinderbetreuung und darüber hinaus durch die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen. Die „AWO Kreisverband Köln UG“ ist korporatives Mitglied des „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Ulrike Volland-Dörmann. Ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG ist beantragt. 3 Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 09.03.2015 einen Freistellungsbescheid für 2013 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag erteilt. Die „AWO Kreisverband Köln UG“ beabsichtigt, die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung „Villa Fantasia“, Sedanstr. 9, 50668 Köln zu übernehmen. Die Einrichtung befindet sich derzeit in der Trägerschaft des „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ und soll zum 01.08.2016 in die gemeinnützige „AWO KV Köln UG“ überführt werden. Der neue Träger wird in alle Rechte und Pflichten des bisherigen eintreten. Zur Genehmigung dieses Trägerwechsels wird noch eine gesonderte Mitteilung folgen. Die „AWO Kreisverband Köln UG“ erfüllt mit Ihren Angeboten die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe. Nach Auffassung der Jugendverwaltung gewährleistet die Gesellschaft seit mehr als drei Jahren eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit, so dass sie gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen ist. Die Konzeption der Kita. „Villa Fantasia“ ist zur Einsichtnahme unter Session-Nr. 1820/2016 hinterlegt.