Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
22.12.16, 05:38
Aktualisiert
24.01.18, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1820/2016
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
17 01
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "AWO Kreisverband
Köln UG"
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Datum
21.06.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die gemeinnützige „AWO Kreisverband Köln UG“, Rubensstr. 7-13, 50676 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
€
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Nein
Ja
%
€
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
ab Haushaltsjahr:
b) Sachaufwendungen etc.
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Die gemeinnützige „AWO Kreisverband Köln UG“, Rubensstr. 7-13, 50676 Köln wurde am 07.04.2011
durch die Vertreter des „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ gegründet und am 14.04.2011 mit
Sitz in Köln im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB-Nr. 72148 eingetragen.
Die Gesellschaft ist bereits seit dem 01.08.2011 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und beantragt
nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß beglaubigter Abschrift des Protokolls zur Gesellschaftsgründung, die Förderung:
- der Jugendhilfe
- der Erziehung
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der
freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten
Hierbei verfolgt die AWO Kreisverband Köln UG ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Maßnahmen der
Schulkinderbetreuung und darüber hinaus durch die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen.
Die „AWO Kreisverband Köln UG“ ist korporatives Mitglied des „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln
e.V.“.
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Ulrike Volland-Dörmann.
Ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG ist beantragt.
3
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 09.03.2015 einen Freistellungsbescheid für 2013 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag erteilt.
Die „AWO Kreisverband Köln UG“ beabsichtigt, die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung „Villa
Fantasia“, Sedanstr. 9, 50668 Köln zu übernehmen. Die Einrichtung befindet sich derzeit in der Trägerschaft des „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ und soll zum 01.08.2016 in die gemeinnützige „AWO KV Köln UG“ überführt werden. Der neue Träger wird in alle Rechte und Pflichten des bisherigen eintreten. Zur Genehmigung dieses Trägerwechsels wird noch eine gesonderte Mitteilung
folgen.
Die „AWO Kreisverband Köln UG“ erfüllt mit Ihren Angeboten die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und leistet einen nicht unwesentlichen
Beitrag zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe.
Nach Auffassung der Jugendverwaltung gewährleistet die Gesellschaft seit mehr als drei Jahren eine
den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit, so dass sie gemäß §
75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen ist.
Die Konzeption der Kita. „Villa Fantasia“ ist zur Einsichtnahme unter Session-Nr. 1820/2016 hinterlegt.