Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 - Erläuterungsbericht.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
22.12.16, 05:58
Aktualisiert
24.01.18, 04:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Landesbetrieb Straßenbau NRW
B 51, von AN 24, Station 0+000,00 bis AN 29, Station 1+050,00
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
von Anschlussstelle Brühl bis K27 und B51a
PROJIS-Nr.: -
Unterlagen
1. Deckblatt zum
Feststellungsentwurf
vom 15.03.2010
- Erläuterungsbericht -
Entwurfsdatum: 31.03.2005
Aufgestellt: 14.04.2016
Zugehöriger Vorentwurf aufgestellt:
Bonn, 31.03.05
Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
Der Leiter der Niederlassung Bonn
i.A.
gez. Decker
gez.: Decker
Zugehöriger Vorentwurf geprüft:
Zugehöriger Vorentwurf genehmigt:
Gelsenkirchen, 16.01.06
Bonn, 27.02.08
Düsseldorf, 24.10.06
Betriebssitz
i.A.
gez.: Höckber
BMVBS
MBV NRW
gez.: Diekmann
gez.: Heinze
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Inhaltsverzeichnis
0.
1.
Vorbemerkung Deckblatt
Allgemeines zur Baumaßnahme
5
5
2.
2.1
2.2
Planerische Zielsetzung und Bedarf
Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse
Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet und Darstellung der
Varianten
7
7
8
2.2.1
Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet
8
2.2.1.1
Lage im Naturraum und Beschreibung des Planungsgebiets
8
2.2.1.2
Mensch und Erholungsnutzung
9
2.2.1.3
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
10
2.2.1.4
Geologie, Morphologie, Böden
13
2.2.1.5
Wasser
14
2.2.1.6
Klima / Luftqualität
14
2.2.1.7
Landschaftsbild
15
2.2.2
Darstellung der Varianten
16
2.2.2.1
Varianten der B 51n
16
2.2.2.2
Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt
17
2.3
2.4
Variantenplan
Beurteilung der einzelnen Varianten
25
26
2.4.1
Varianten der B 51n
26
2.4.1.1
Städtebau
26
2.4.1.2
Verkehrsverhältnisse
26
2.4.1.3
Straßenbauliche Infrastruktur
26
2.4.1.4
Natur und Landschaft
27
2.4.1.5
Flächenbedarf / Wirtschaftlichkeit
27
2.4.2
Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt
27
2.5
Begründung der Vorschlagslinie
30
2.5.1
Aussagen Dritter zu den Varianten
32
2.6
3.
4.
Auflistung der Gutachten
Zweck und Rechtsgrundlage der Planfeststellung
Einzelheiten der Baumaßnahme
32
33
34
4.1
Strecken- und Verkehrscharakteristik
34
4.1.1
B 51n
34
4.1.2
L 150
34
4.1.3
L 194
35
4A_01e55844.doc
Seite 1
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
4.1.4
B 51alt
35
4.1.5
K15
36
4.1.6
Verbindungsstraße zur B 51alt K 27
36
4.1.7
Rampen des Knotens L 150 / A 553
37
4.1.8
Knoten L 150 / L 194 / B 51alt / L 103n
37
4.1.9
Rampen des Kreisels B51n/Verbindungsstraße zur B51alt Rampen des
Knotenpunkts B 51n / K 27
37
4.1.10
Wirtschaftswegunterführung bei Bau-km 1+960 und Wirtschaftswegenetz
38
4.2
4.3
4.4
Querschnitt
Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrswegenetz
Bodenmassen und Abfallbeseitigung
38
39
40
4.5
Straßenentwässerung
41
4.5.1
Vorhandene Situation
41
4.5.2
Geplantes Entwässerungssystem
41
4.5.2.1
Südlicher Abschnitt
41
4.5.2.2
Nördlicher Abschnitt
42
4.6
Ingenieurbauwerke
42
4.7
4.8
4.9
5.
Straßenausstattung
Rastanlagen, Nebenanlagen, Versorgungsleitungen
Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
44
44
45
45
5.1
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
45
5.1.1
Lärmsituation
46
5.1.2
Schadstoffsituation
46
5.1.3
Erschütterungen
47
5.1.4
Anlagebedingte Auswirkungen auf Erholungs- und Naturerlebnis
48
5.2
Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt (Fauna und Flora)
48
5.3
Boden
51
5.3.1
Flächenbedarf
51
5.3.2
Beeinträchtigung des Bodens
51
5.4
Wasser (Oberflächen- und Grundwasser)
52
5.4.1
Oberflächenwasser
52
5.4.2
Grundwasser
52
5.5
Luft und Klima
53
5.5.1
Lufthygienische Situation
53
4A_01e55844.doc
Seite 2
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
5.6
5.7
5.8
5.9
Landschaftsbild
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete
53
54
55
55
5.9.1
Naturschutzgebiete / Geschützter Landschaftsbestandteil
55
5.9.2
Landschaftsschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete
55
5.9.3
Biotopkataster Nordrhein-Westfalen
56
5.9.4
Wasserschutzgebiete
56
6.
6.1
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
56
56
6.1.1
Lärmschutz
56
6.1.2
Schadstoffbelastung
57
6.2
Natur und Landschaft
57
6.2.1
Kompensationskonzept
57
6.2.2
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
58
6.2.2.1
Erhalt von Gehölzbeständen und Schutzmaßnahmen
58
6.2.2.2
Bauzeitenregelung
59
6.2.2.3
Ergänzungsuntersuchung vor Baubeginn
59
6.2.2.4
Gestaltungsmaßnahmen
59
6.2.2.5
Ausgleichsmaßnahmen
60
6.2.2.6
Bilanzierung Eingriff und Ausgleich
62
6.2.3
Boden und Wasser (Grund- und Oberflächenwasser)
63
6.2.4
Luft und Klima
63
6.2.5
Landschaft
64
6.2.6
Kultur und sonstige Sachgüter
64
6.2.7
Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
64
7.
Kostenträger
65
8.
8.1
8.2
Durchführung der Baumaßnahme
Träger der Baumaßnahme
Zeitliche Abwicklung
65
65
65
8.3
8.4
9.
Grunderwerb und Entschädigung
Auswirkungen während der Bauzeit
Flurbereinigung
66
66
66
4A_01e55844.doc
Seite 3
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Tabellenverzeichnis
Tab. 1:
Straßenbauliche Infrastruktur der Varianten gemäß UVS 1992
26
Tab. 2:
Vor- und Nachteile der Variante 3 und 4 Varianten 1, 5 und 6
29
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Variante 1: Knoten als halbes Kleeblatt zur Verknüpfung B 51n / K 27
19
Abb. 2:
Variante 2: Knoten als plangleicher großer Kreisverkehr
20
Abb. 3:
Variante 3: Knoten als Trompete
21
Abb. 4:
Variante 4: Knoten als KVP mit Unterführung der Richtung Brühl-Eifeltor
22
Abb. 5:
Variante 5: Teilplangleicher Knoten mit Überführung der K 27
23
Abb. 6:
Variante 6: Plangleicher Knoten mit Lichtsignalanlage
24
Abb. 7:
Übersichtskarte der Varianten aus der UVS 1992
25
Abb. 8:
Gewählte Variante der Linienführung der B 51n
31
Abb. 9:
Querschnitt der B 51n
39
4A_01e55844.doc
Seite 4
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
0.
Vorbemerkung Deckblatt
Änderungen und Ergänzungen im Rahmen des Deckblattes sind im Folgenden in blauer Kursivschrift eingetragen.
1.
Allgemeines zur Baumaßnahme
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau der Ortsumgehung KölnMeschenich, B51n mit einer Baulänge von ca. 3,1 km ca. 3,3 km. Meschenich liegt ca. 4,5 km
östlich des Rheins und ca. 2,5 km südlich des Kölner Autobahnringes (BAB A 4). Die Maßnahme liegt vorwiegend im Gebiet der Städte Köln und Hürth. Im südlichen Planungsbereich wird
das Gebiet der Stadt Brühl tangiert.
Die B 51n stellt an der südlichen Planungsgrenze die Weiterführung der BAB A 553 in Richtung
Köln dar. Unter Berücksichtigung der raumordnerischen Entwicklungsziele erfolgt an der nördlichen Planungsgrenze die Hauptausrichtung der B 51n zum Güterverteilzentrum (GVZ)
Köln/Eifeltor über die heutige K 27. An der nördlichen Planungsgrenze schließt die B 51n an die
B 51 alt (Brühler Landstraße) an.
Die Planungen für die Ortsumgehung Köln-Meschenich begannen in den achtziger Jahren. Eine
UVS wurde am 14.12.1993 in einer öffentlichen Sitzung in Köln-Meschenich vorgestellt. In dieser Veranstaltung haben sich die anwesenden Bürger gegen die ortsnahe Variante, die aus der
UVS als die umweltfreundlichste hervorging, ausgesprochen. Favorisiert wurde die ortsfernere
Variante. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am
17.05.1994 beteiligt. Aufgrund der Ergebnisse der Bürgeranhörung, der Beteiligung der TÖB
und der sich daran anschließenden Diskussionen in den politischen Entscheidungsgremien hat
sich der Rat der Stadt Köln in der Sitzung vom 21.06.1994 für die ortsferne Variante 2 entschieden.
Die Festlegung der Linienführung erfolgte am 25.09.1997 durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
In der Entwurfsbesprechung (Bund-Land-Besprechung) am 19.03.2002 im MVEL wurde dem im
Vorentwurf zugrunde gelegten Querschnitt der RQ 15,5 grundsätzlich zugestimmt.
4A_01e55844.doc
Seite 5
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Ebenfalls in der Bund-Land-Besprechung am 24.09.2003 wurden die Knotenpunktkonzepte
abgestimmt. Die Ausrichtung der Hauptfahrbeziehung in Richtung K 27 / Eifeltor / BAB A 4 ist
eine Forderung des BMVBW und entspricht dem späteren Umstufungskonzept auf Stadtgebiet
Köln. Die Ausrichtung der Hauptfahrbeziehung in Richtung der B 51 alt wurde mit dem BMVI in
2015 abgestimmt.
Im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Meschenich ergeben sich neben dem Neubau der
B 51n folgende weitere Maßnahmen:
•
Zweibahniger Ausbau der L 150 auf einer Länge von 0,74 km
•
Planfreier Knotenpunkt zur Verknüpfung der L 150 mit der A 553 in Form eines
Kleeblattes
•
4-armiger Knoten mit Anschluss der L 150, der L 194, der B 51alt und der geplanten L 103n
•
Ausbau der L 194 auf einer Länge von 0,270 km
•
Neubau der B 51 alt (Brühler Landstraße) mit parallel geführtem Radweg auf
einer Länge von 0,64 km
•
Verlegung/Neubau der Gemeindestraße „In der Hell“ auf einer Länge 0,48 km mit
Anbindung an die B 51alt
•
Neubau einer Wirtschaftswegunterführung unter der B 51n, Länge 0,27 km
•
Verlegung/Neubau der K15 auf einer Länge 0,48 km
•
Planfreier Knotenpunkt zur Verknüpfung der B 51n/ K 27 mit der B 51alt in Form
einer Parallelrampenlösung mit Kreisverkehrsführung auf der Basisstraße
•
Neubau der „Verbindungsstraße zur B51alt“ zur Anbindung der B 51alt an die
B 51n/K 27 auf einer Länge von 0,75 km
•
Neubau einer Anliegerstraße „Am Kreuzweg“ auf einer Länge von 0,35 km als
Ersatz für die entfallende Grundstückserschließung über die K 27
•
Neubau der plangleichen Kreuzung im Zuge der „Verbindungsstraße zur B 51alt“
mit Anbindung der Straße „Am Kölnberg“ und der neuen Anliegerstraße „Am
Kreuzweg“
•
Teilplanfreier Knotenpunkt zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27
•
Umbau der Einmündung „Am Kölnberg“/ „Alte Brühler Straße“
•
Verlegung/Neubau von Wirtschaftswegen
4A_01e55844.doc
Seite 6
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Durch den Neubau der Ortsumgehung B 51n erhält die Ortslage Meschenich aufgrund der Verkehrsumlagerung die dringend erforderliche Entlastung. Die Nutzungskonflikte auf der Ortsdurchfahrt werden deutlich reduziert und die Wohnumfeldqualität verbessert.
Die neue Verkehrsanlage ist entsprechend des prognostizierten Verkehrsaufkommens dimensioniert; sie trägt durch die Vermeidung von Stauungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und Wirtschaftlichkeit für den Straßennutzer bei.
Die B51n wird von Bau-km 0+395 (Netzknoten 5107081) bis zum Planfeststellungsende bei
Bau-km 3+022,293
Bau-km 3+314,845
als
Bundesstraße
gewidmet.
Im
Knoten
A553/B51/L150/L194 werden die Rampen Godorf- Köln mit 301 m, Godorf-Euskirchen mit
283 m und Köln-Brühl mit 263 m als Bundesstraße B51, die Rampe Brühl-Euskirchen mit 240 m
als Autobahn A553 gewidmet. Zwei Teistücke der bisherigen B51 in diesem Knoten nämlich
Euskirchen-OD Meschenich mit 220 m und Brühl-Euskirchen mit 257 m werden eingezogen.
Die Widmungen und Einziehungen werden mit der Verkehrsfreigabe wirksam. Weitere Widmungen, Umstufungen und Einziehungen im Zusammenhang mit dem Bau der OU
Köln/Meschenich werden in einem gesonderten Umstufungsverfahren geregelt. Die B51n wird
beginnend bei der Anschlussstelle Brühl-Nord der A553 bis zum Anschluss an die K 27 als
Kraftfahrstraße angeordnet. Zwischen K 27 und B 51alt sind aufgrund der netzstrukturellen
Rahmenbedingungen landwirtschaftliche Verkehre zuzulassen.
2.
Planerische Zielsetzung und Bedarf
2.1
Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse
In der Ortslage Meschenich muss die bestehende B 51 unterschiedlichen Nutzungsansprüchen
gerecht werden. Dabei steht die als maßgeblich zu bezeichnende Verbindungsfunktion der B 51
im Gegensatz zu den übrigen Ansprüchen an den öffentlichen Straßenraum, wie die Aufenthalts-, Erschließungs- und auch Kommunikationsfunktion.
Die derzeitige Ortsdurchfahrtsstraße ist zur Aufnahme der vorhandenen und zukünftigen ansteigenden Verkehrsbelastungen wenig geeignet. In der Verkehrsuntersuchung (PTV AG,
Dez. 2008, Stand Apr. 2016) wurden für den Analysefall 2008 ein durchschnittl. täglicher Ver-
4A_01e55844.doc
Seite 7
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
kehr (DTV-W5) von 21.400 Kfz/24h auf der B 51 in der Ortsdurchfahrt Meschenich festgestellt.
Für das Jahr 2025 werden dort 20.400 Kfz/24h prognostiziert.
Die unverträglich hohen Kfz-Belastungen verursachen eine große Trennwirkung, durch die der
Ort in zwei etwa gleich große Teile geteilt wird und führen zu starken Lärm- und Schadstoffbelastungen der angrenzenden Wohnbebauung.
Die aufgeführten Unverträglichkeiten können unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit durch
bauliche Maßnahmen nicht ausgeräumt werden, so dass der Bau der Ortsumgehungsstraße
B 51n notwendig wird.
2.2
Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet und Darstellung der Varianten
2.2.1
2.2.1.1
Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet
Lage im Naturraum und Beschreibung des Planungsgebiets
Die naturräumliche Einheit ist die Nr. 551 'Köln-Bonner Rheinebene' mit den ausgedehnten
Niederterrassenebenen beiderseits des Rheines. Weiter naturräumlich differenziert befindet
sich das Vorhaben im Bereich der Brühler Lößplatte (551.40) und der Köln-Bonner Niederterrasse (551.30). Das Planungsgebiet zählt zu den für den Gemüse- und Obstanbau bedeutenden Bereichen mit fast durchgehend großflächigem Intensivanbau oder Ackernutzung.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf Flächen im Stadtgebiet Brühl und Hürth, beide
Rhein-Erft-Kreis und auf Flächen der Stadt Köln. Die geplante Trasse der B 51n verläuft westlich der Ortslage Meschenich und somit überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Hürth. Im Süden
erfolgt der Anschluss an die A 553 und die L 150, im Norden an die K 27 und die B 51.
Im Planungsgebiet zeigen sich die typischen Nutzungsmuster der Rheinischen Niederterrasse
im Umfeld von urbanen Verdichtungsräumen. Im Süden (Stadt Brühl) des Untersuchungsgebietes dominieren industrielle und gewerbliche Nutzungen. Im Osten reichen die Siedlungsgebiete
von Meschenich in das Gebiet, hier mit Einzel- und Reihenhausbebauung, am nördlichen Siedlungsrand von Meschenich auch mit Hochhausbebauung. Im Norden liegen einzelne Gewerbebauflächen innerhalb der freien Landschaft.
Westlich der B 51 (Stadtgebiet Hürth und Brühl) liegen eine aktive Abgrabungsfläche, südlich
der L 150 eine aktive und zwei abgeschlossene Abbauflächen sowie nördlich der L 150 eine
ehemalige Deponiefläche.
4A_01e55844.doc
Seite 8
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Der überwiegende Flächenanteil ist bestimmt von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auf den
intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen wird entsprechend der hohen Ackerzahlen vorwiegend Getreide und Zuckerrübe angebaut. Daneben gibt es auch Spargel-, Rhabarber- sowie
Zierkürbis- und Baumschulkulturen.
Im FNP der Stadt Köln werden derzeitige Ackerflächen am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Meschenich als Wohnbaufläche, reines Mischgebiet sowie Grünfläche mit der näheren
Zweckbestimmung 'Dauerkleingärten' dargestellt.
Die derzeit aktive Abgrabung westlich der B 51 wird voraussichtlich noch bis 2020 in Betrieb
sein. Abschnittsweise sind Rekultivierungen zu Wald und Ackerflächen vorgesehen.
2.2.1.2
Mensch und Erholungsnutzung
Eine aktive Erholungsnutzung liegt im Südosten des Planungsgebiets am Alt Engeldorfer Hof in
Form eines Reiterhofes mit angrenzenden Reitplätzen vor. Am nördlich Ortsrand von Meschenich befindet sich innerhalb der Grünanlage am Fuße der Hochhäuser ein Bolz- und Spielplatz.
Weitere Freizeiteinrichtungen kommen im Planungsgebiet nicht vor.
Die siedlungsnahen Flurbereiche werden im Zuge der Feierabend- und Kurzzeiterholung von
Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt. Im Westen wird der Flurbereich in Nord-SüdRichtung durch die Bahntrasse durchschnitten. Drei Unterführungen stellen die Verbindung in
Richtung Fischenich (Stadt Hürth) her.
Eine Fahrradhauptroute führt von Brühl aus kommend entlang der L 194 und weiter über die
Straße In der Hell zum Alt Engeldorfer Hof. Eine Fahrradnebenroute ist in den einschlägigen
Karten zwischen den Ortslagen Fischenich (Stadt Hürth) und Meschenich über den Meschenicher Weg dargestellt.
Das Planungsgebiet ist durch vielfältige Nutzung stark beansprucht. Große Flächen stehen
durch den Kiesabbau oder die Folgenutzungen des Kiesabbaus, wie dem Naturschutz oder der
Rekultivierung, der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
Entlang der stark befahrenen Verkehrstrassen beeinträchtigen Lärm und Schadstoffemissionen
das Umfeld.
4A_01e55844.doc
Seite 9
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
2.2.1.3
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Kartierung der Biotope
Im Mai 2003, September 2004 und Juni 2009 wurden die innerhalb des Planungsgebiets bestehenden Biotoptypen flächendeckend erfasst. Die Zuordnung der Biotopstrukturen zu den zutreffenden Biotoptypen erfolgte gemäß der Biotoptypenliste der LANUV1. Die Abgrenzung und
Ausdehnung der kartierten Biotoptypen ist der Unterlage 12.1.1: Bestandsplan, M 1:5.000 zu
entnehmen. In der Unterlage 12.0 Tabellen und Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP sind die erfassten Biotope in Tabelle 12.0.1 mit dazugehörigem
Kurzcode, dem Biotopwert und der Zuordnung der Wiederherstellungszeiträume aufgelistet.
Innerhalb des Planungsgebiets kommen folgende Biotoptypen vor:
Kleingewässer
Temporäre Kleingewässer kommen im Bereich der aktiven und stillgelegten Kiesabgrabungen
mit unterschiedlichem, zum Großteil fehlendem Uferbewuchs vor. Auf Grund der ständig wechselnden Lage der Gewässer werden diese im Bestandsplan nicht dargestellt. Ein bedingt naturnaher ständig Wasser führender Teich liegt am Neu Engeldorfer Hof, ein naturfernes, temporär
Wasser führendes Regenversickerungsbecken südlich der L 150.
Wald, Feldgehölze, Gebüsche
Kleinere Laubwaldaufforstungen bzw. Feldgehölze mit bodenständigen Arten (u.a. Bergahorn,
Birke, Hainbuche, Stieleiche) und Strauchunterwuchs (u.a. Liguster, Hartriegel, Weißdorn,
Hundsrose) kommen mit überwiegend jüngerem bis mittlerem Baumholz vor.
Im Norden, angrenzend an eine Lagerfläche liegt ein Feldgehölz, das sich aus einer brach gefallenen Kirschplantage entwickelt hat. Die Struktur hat eine lokale Bedeutung für den Biotopund Artenschutz.
Kleinere Gebüsche mit unterschiedlichen Anteilen von lebensraumtypischen Gehölzen säumen
die Abgrabungsflächen bzw. kommen vereinzelt in der Feldflur vor.
Baumreihen
Auf einem kurzen stillgelegten Abschnitt der B 51 stehen Altbäume im Wechsel mit jüngeren bis
zum Boden beasteten Bäumen. Des Weiteren kommen Baumreihen am Reitplatz des Reiterhofes und am Neu Engeldorfer Hof vor.
Wirtschaftgrünland und Ruderalfluren
1
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: 'Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2008'
4A_01e55844.doc
Seite 10
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Grünlandflächen sind nur sehr vereinzelt und kleinflächig im Plangebiet vorhanden. Die größeren Teilflächen sind Pferdeweiden am Alt Engelsdorfer Hof. Ansonsten kommen kleinflächige
Wiesenbereiche in Ortsnähe und Ruderalflure an aufgelassenen Flächen vor.
Acker und Dauerkulturen
Der weitaus größte Flächenanteil im Planungsgebiet wird von intensiv genutzten Acker- und
Gemüseanbauflächen eingenommen. Innerhalb der Ackerflur liegen einzelne Flächen, die mit
Baumschulkulturen und Beerstrauchplantagen bestanden sind. Bei den Baumschulflächen weisen einige Unterwuchs mit geschlossener Krautschicht auf, wenige Flächen sind brach gefallen.
Gärten- und Grünanlagen
Im siedlungsnahen Bereich und am landwirtschaftlichen Hof kommen Ziergärten, intensiv genutzte größere Gartenflächen, Rasenflächen und Grünanlagen vor. Im Norden ragt eine Teilfläche des Friedhofes Steinneuerhof von Köln-Rondorf ins Planungsgebiet.
Verkehrsflächen und Begleitgrün
Das Planungsgebiet wird von mehreren Hauptverkehrsadern durchzogen, an die das örtliche
Straßennetz anschließt. Die Feldwege sind überwiegend geschottert oder es handelt sich um
Erdwege mit schmalen begleitenden Grassäumen.
Entlang der Straßen wachsen insbesondere an der L 150 Baumhecken und Gebüsche mit bodenständigen und nicht bodenständigen Gehölzen. Die Strukturen sind dabei auf die Böschungsflächen begrenzt. Der überwiegende Teil des Begleitgrüns wird von Gras- und Krautflächen der Böschungen und Randflächen eingenommen.
Markant sind die alten Baumalleen entlang der B 51 südlich und nördlich der Ortsdurchfahrt und
an der Hofzufahrt zum Neu Engeldorfer Hof. Es sind überwiegend Linden sowie einige Bergund Spitzahornbäume mit Stammumfängen bis über 2,0 m. Die Alleen sind heute lückig und
wurden schon teilweise nachgepflanzt.
Abgrabungen
Westlich der geplanten Trasse liegt eine aktive Kies- und Sandabgrabung mit Erweiterungsflächen nach Norden. Südlich der L 150 liegt eine ehemalige Abgrabungsfläche, die heute
teilverfüllt, aber noch nicht rekultiviert ist, da hier noch Formsande oberflächennah lagern. Auf
diesen Flächen haben sich Ruderalfluren entwickelt und die Verbuschung setzt ein.
Siedlungsflächen
Der im Planungsgebiet dargestellte Ortsrand von Meschenich wird überwiegend von Einzelund Reihenhausbebauung eingenommen, nur im Norden grenzt hier die Hochhausbebauung
direkt an die freie Landschaft. Außerhalb des geschlossenen Ortsbereiches liegen zwei Gehöfte
und mehrere Gewerbeflächen. Im Stadtgebiet Brühl schließt das Planungsgebiet mit einem
großflächigen Gewerbegebiet ab.
4A_01e55844.doc
Seite 11
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Siedlungsbrachen und Auffüllungsflächen
Zwischen der L 150 und dem südlichen Ortsrand von Meschenich liegen aufgelassenen Gewerbeflächen und eine ehemalige Deponiefläche. Diese Brachen zeigen beginnende bis fortschreitende Verbuschung, teilweise schon die Ausbildung von Birken-Vorwald Stadien.
Fauna
Bestandserfassung im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Gutachtens
Durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung2 wurden als planungsrelevante Artengruppen die Vögel, Amphibien und die Fledermäuse untersucht. Die Erfassungen erfolgten ab
Juni 2008 bis Juni 2009. Das Artenschutzrechtliche Gutachten ist in der Unterlage 12.0.9 beigefügt.
Die Kartierungen und die Auswertung der Fachinformationssysteme lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Vögel
Es wurden insgesamt 48 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Davon zählen 9 Arten
zu den sogenannten 'planungsrelevanten' Arten nach LANUV.
Er sind dies:
•
Mäusebussard und Turmfalke (streng geschützt)
•
Rebhuhn, Feldlerche, Rauchschwalbe und Mehlschwalbe (Arten einer Gefährdungskategorie nach der RL NW)
•
Graureiher, Lachmöwe und Saatkrähe (Arten, die in Kolonien brüten)
Zusätzlich sollen nach Angabe der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln auch folgende
Arten als planungsrelevant betrachtet werden:
•
Gelbspötter und Dorngrasmücke
Innerhalb des Lebensbereiches der offenen Ackerflächen kommen im Plangebiet die Feldlerche
mit insgesamt 13 Brutpaaren und das Rebhuhn mit 4 Brutpaaren vor. Die Gehölzbestände am
Rande der Kiesgrube werden von der Dorngrasmücke und dem Gelbspötter genutzt.
Alle anderen planungsrelevanten Arten sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet. Eulen
konnten nicht nachgewiesen werden.
Amphibien
Es wurden im Bereich der aktiven Kiesgrube folgende Arten festgestellt:
•
Wechselkröte
•
Kreuzkröte
2
Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, DiplomBiologe, 52223 Stolberg, Stand 17.11.2009
4A_01e55844.doc
Seite 12
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
•
Erdkröte
Wechselkröte und Kreuzkröte gehören zu den streng geschützten Arten. Die Vorkommen begrenzen sich auf die Kiesgrubenbereiche. Massive Wechselbeziehungen aus der Kiesgrube in
die Umgebung und umgekehrt konnten nicht festgestellt werden.
Fledermäuse
Alle Fledermausarten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt und daher als
planungsrelevant zu betrachten.
Im Untersuchungsgebiet wurden 2 Arten festgestellt:
•
Zwergfledermaus
•
Großes Mausohr
Die Zwergfledermaus mit bevorzugten Quartieren an Gebäuden wurde am westlichen Ortsrandbereich von Meschenich sowie entlang der Gehölzbestände am Rande der Kiesgrube regelmäßig beobachtet.
Das Große Mausohr wurde lediglich einmal beim Überfliegen des Plangebietes festgestellt, was
darauf deutet, dass das Gebiet als Jagdhabitat für diese Art keine Bedeutung hat.
2.2.1.4
Geologie, Morphologie, Böden
Geologie und Böden
Der geologische Untergrund besteht aus Löß über Sand und Kies der unteren Mittelterrasse
(Pleistozän).
Über dem geologischen Untergrund haben sich überwiegend die Bodentypen Parabraunerde
pseudovergleyt (L31), Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerden (L32)
und Parabraunerde z.T. Pseudogley-Parabraunerden (L34) gebildet. Es sind sehr ertragreiche
Böden mit hoher Sorptionsfähigkeit, hoher nutzbarer Wasserkapazität und mittlerer Wasserdurchlässigkeit. Dazwischen liegen kleinflächige Bereiche mit Kolluvium (K3) aus umgelagertem
Lößlehm über Sand oder Kies der Mittelterrasse3.
Die Bereiche der aktiven und ehemaligen Abgrabungen sind in ihrem natürlichen Bodengefüge
gestört. Informationen zu den Bodenqualitäten der schon rekultivierten Flächen liegen nicht vor.
Morphologie
Die natürlichen Geländehöhen liegen im Planungsgebiet zwischen 59,4 und 60,50 m üNN. Insgesamt ist es eine flach nach Nordost geneigte Ebene. Im Nordosten reicht der Übergang von
3
Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Bodenkarte 1:50.000, Blatt L 5106 Köln, 1972
4A_01e55844.doc
Seite 13
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
der Mittel- zur Niederterrasse in das Gebiet hinein. Hier fällt das Gelände um 8 Höhenmeter
nach Osten ab. Durch Abgrabungstätigkeiten des Kiesabbaus kommen mehrere künstliche
Senken und Halden im Planungsgebiet vor.
Altlasten
Im Trassenverlauf sind nach Angabe der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises im Kreisgebiet
keine Eintragungen im Altlastenkataster vorhanden. Auf dem Gebiet der Stadt Köln sind mehrere Altlasten bekannt. Im unmittelbaren Trassenbereich liegen nördlich und südlich der L 150 die
Altlasten 21307 und 2131024. Beide Altablagerungen zeigen keine Auffälligkeiten bei den Bodenluft-Untersuchungen und stellen bei derzeitiger Nutzung keine Gefährdung dar. Es sind Verfüllungen mit Bodenaushub, Bauschutt, Schlacken und Formsanden. Weitere Altlasten liegen
östlich außerhalb des Planungsgebiets oder im Siedlungsbereich von Meschenich.
2.2.1.5
Wasser
Es sind keine Wasserschutzzonen von der Planung betroffen.
Grundwasser
Das Planungsgebiet liegt im Bereich ergiebiger Grundwasservorkommen der Sand– und Kiesschichten der Niederterrasse. Die Höhengleichen des freien Grundwasserspiegels im oberen
Stockwerk liegen bei unter 40 m üNN, womit der Flurabstand ja nach Relief zwischen 10 bis
annähernd 20 m liegt. Die Grundwasserfließrichtung ist in nördlicher Richtung5.
Oberflächengewässer
Im Planungsgebiet kommen künstliche ständig oder zeitweise Wasser führende Gewässer im
Bereich der aktiven Kiesabgrabung und der Deponie der Eisenwerke Brühl bzw. in dem daran
angrenzenden Restloch (Altlast Nr. 21307) vor. Die Gewässer sind temporär, da für beide Bereiche Rekultivierungspläne zur Auffüllung und Wiedernutzbarmachung als landwirtschaftliche
Ertragsflächen vorliegen. Ein kleiner künstlicher Teich liegt angrenzend an den Neu Engeldorfer
Hof.
2.2.1.6
Klima / Luftqualität
Das Planungsgebiet liegt in der wärmebegünstigten Kölner Bucht südlich des Stadtgebietes von
Köln. Das Jahresmittel der Temperatur liegt bei 9° bis 10°C. Die jährliche Niederschlagshöhe
4
5
Stadt Köln, Amt 57-21, Stellungnahme gem. Umweltinformationsgesetz, 22.07.2004
Deutscher Planungsatlas, Band I: Nordrhein-Westfalen, Hydrogeologie, Hannover1978
4A_01e55844.doc
Seite 14
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
beträgt im Mittel 650 bis 700 mm. Nach der Klimafunktionskarte der Stadt Köln6 ist der Raum
dem Freilandklima I (gute Ausprägung) mit ungestörtem ausgeprägtem Tagesgang von Temperatur und Feuchte, windoffen und mit Funktionen zur Frisch- und Kaltluftproduktion ausgewiesen.
2.2.1.7
Landschaftsbild
Das Planungsgebiet ist eine typische Bördenlandschaft, geprägt von der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der ertragreichen Böden. Die flache offene Landschaft lässt Sichtbezüge zu umgebenden Siedlungen und Gewerbegebieten zu.
Auf das Landschaftsbild störend wirkende Elemente werden dadurch besonders deutlich wahrgenommen. Dies sind u.a. die Baukörper der Eisenwerke Brühl und die daran angrenzenden
Industriebauten im Süden, die querenden Hochspannungsleitungen, die Deponien der Abgrabungsflächen und die massive Ortsrandbebauung im Norden von Meschenich.
Mehrere aktive und abgeschlossene Abgrabungsflächen prägen je nach Abgrabungsfortschritt
bei den aktiven Gruben in stetig verändernder Geländeform Teilbereiche der südlichen Feldflur.
Landschaftsbildeinheiten
Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes im Planungsgebiet erfolgt zunächst
eine Einteilung in unterschiedliche Landschaftsbildeinheiten, die sich hauptsächlich auf Grund
der Nutzung unterscheiden. Es werden folgende Landschaftsbildeinheiten unterschieden:
A - Offene, weiträumige Ackerflur
Offene agrarisch genutzte Feldflur in einer überwiegend reliefarmen Ebene. Wenige Strukturelemente in der Landschaft mit nur geringer Kulissenwirkung lassen weite Sichtachsen und
Fernsicht zu. Querung und Durchschneidung durch mehrere Verkehrsbänder.
B - Kiesabbauflächen aktiv, Brachen und junge Rekultivierungsflächen von Abbaugruben
Vielfältige Strukturen mit deutlichen Anzeichen der dominierenden anthropogenen Nutzung und
die noch der Veränderung unterliegenden aktiven Abgrabungsflächen. Junge Rekultivierungsflächen mit noch nicht raumwirksamen Anpflanzungen. Brachen mit beginnender und fortschreitender Verbuschung, randliche Gehölzbestände.
C - Siedlungs- und Gewerbeflächen
Durch anthropogene Nutzung überformte bebaute und intensiv genutzte Flächen.
Landschaftsbild prägende Strukturelemente
6
Stadt Köln, Synthetische Klimafunktionskarte, UVP Geschäftsstelle, Stand 1997
4A_01e55844.doc
Seite 15
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Der westliche Siedlungsrand von Meschenich ist nur in den wenigen Abschnitten mit älteren
Gebäuden auch durch Gehölzbestand gut eingegrünt. Im Norden bildet die Grünanlage an den
Hochhäusern einen optischen Abschluss. Am südlichen Ortsrand bilden die markanten Gehölzbestände am Neu und am Alt Engelsdorfer Hof den Abschluss zur Feldflur, ergänzt durch
Baumhecken und Baumreihen an den Reitplätzen.
Entlang der Ränder der Kiesgruben bilden Baumhecken in unterschiedlichen Altersstrukturen
den Sichtschutz zu den Abgrabungen. Die eingewachsenen und älteren Baumhecken auf den
Böschungsflächen zur L 150 bilden eine raumwirksame Gehölzkulisse im Süden des Plangebietes. Markant treten die Baumreihen an der B 51, insbesondere nördlich von Meschenich in Erscheinung.
2.2.2
2.2.2.1
Darstellung der Varianten
Varianten der B 51n
Vor dem Hintergrund sinnvoller Verkehrsbeziehungen und Anknüpfungen an das bestehende
Straßennetz wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie von 1992 für die Neutrassierung der
B 51n einerseits Streckenführungen untersucht, die westlich von Meschenich, in mehr oder weniger weitem Bogen um den Ort herum führen und dann zurück in die Brühler Str. einmünden,
andererseits sollten mögliche Nord-Süd-Verbindungen zwischen der BAB A 4 und der BAB A
553 betrachtet werden. Für den zweit genannten Fall wurden Trassenführungen diskutiert, die
zum einem eine teilweise Mitnutzung der K 27, zum anderen eine weitgehende Bündelung mit
der Bundesbahnstrecke beinhalten.
Es wurde folgende fünf Trassenvarianten (s. Bild 5 unter 2.3) näher untersucht:
1. Kurze Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die Brühler Straße im Norden
und im Süden
2. Lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die A 553 im Süden und an die
Brühler Straße im Norden
3. Sehr lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die A 553 im Süden und
an die A 4 im Norden, bei teilweiser Nutzung der Trasse der K 27
4. Sehr lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die A 553 im Süden und
an die A 4 im Norden, bei teilweiser bahnnaher Streckenführung
4A_01e55844.doc
Seite 16
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
5. Sehr lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an eine mögliche westwärtige Verlängerung der L 150 im Süden bzw. an die A 4 im Norden bei großteils bahnnaher
Streckenführung
2.2.2.2
Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt
Für die Verknüpfung der Ortsumgehung Meschenich mit dem im nördlichen Planungsabschnitt
vorhandenen klassifizierten Straßennetz K 27 und B 51 wurden verschiedene Varianten untersucht, sowohl für die Hauptrichtung im Norden zum GVZ Köln/Eifeltor als auch zur bestehenden
B 51.
1. Knoten als halbes Kleeblatt zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27 (Abb. 1)
Die Hauptrichtung bei dieser Variante ist die Verbindung aus Richtung Brühl auf die alte
Trasse der B 51. Die K 27 wird über die B 51n geführt und über 2 Einmündungen an die
B 51n angeschlossen.
2. Knoten als plangleicher großer Kreisverkehr (Abb. 2)
Der Knoten ist als 2-streifiger Kreisverkehr mit großem Durchmesser und 4 Anschlussarmen geplant. Die Ableitung des Verkehrs vom Kölnberg in Richtung B 51 und von der
K 27 kommend erfolgt zur Entlastung der Kreisfahrbahn über Bypässe.
3. Knoten als Trompete (Abb. 3)
Die Hauptrichtung dieser Variante ist die Verbindung Brühl→Eifeltor/Köln über die Trasse der K 27. Die Verbindungsstraße zur B 51alt wird über die B 51n geführt. Der Anschluss an die B 51n erfolgt planfrei über ein Rampensystem. Der Ast der K 27 von
Meschenich kommend wird abgebunden und im Bereich der alten B 51 an die Verbindungsstraße zur B 51n angeschlossen
4A_01e55844.doc
Seite 17
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
4. Knoten als Kreisverkehr mit Unterführung der Richtung Brühl→
→Eifeltor/Köln
(Abb. 4)
Die Verbindungsstraße zur B 51alt wird über einen planfreien Kreisverkehr mit 4 Verbindungsrampen an die B 51n angeschlossen. Ein zusätzlicher plangleicher Knotenpunkt
schließt die Bebauung „Kölnberg“ Meschenich kommend an die Verbindungsstraße zur
B 51alt an.
5. Knoten als teilplangleiche Kreuzung zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27
(Abb. 5)
Die Hauptrichtung bei dieser Variante ist die Verbindung aus Richtung Brühl auf die alte
Trasse der B 51. Die K 27 wird über die B 51n geführt und über eine Rampe mit jeweils
einer Einmündung an der übergeordneten und der untergeordneten Straße an die B 51n
angeschlossen.
6. Knoten als plangleiche Kreuzung mit Lichtsignalanlage zur Verknüpfung der
B 51n mit der K 27 (Abb. 6)
Die Hauptrichtung bei dieser Variante ist die Verbindung aus Richtung Brühl auf die alte
Trasse der B 51. B 51n und K 27 bilden eine plangleiche Kreuzung. Der Verkehr wird
mittels Lichtsignalanlage geregelt. In sämtlichen Knotenpunktzufahrten sind jeweils Abbiegestreifen angeordnet.
4A_01e55844.doc
Seite 18
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 1: Variante 1: Knoten als halbes Kleeblatt zur Verknüpfung B 51n / K 27
4A_01e55844.doc
Seite 19
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 2: Variante 2: Knoten als plangleicher großer Kreisverkehr
4A_01e55844.doc
Seite 20
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 3: Variante 3: Knoten als Trompete
4A_01e55844.doc
Seite 21
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 4: Variante 4: Knoten als KVP mit Unterführung der Richtung Brühl-Eifeltor
4A_01e55844.doc
Seite 22
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 5: Variante 5: Teilplangleicher Knoten mit Überführung der K 27
4A_01e55844.doc
Seite 23
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 6: Variante 6: Plangleicher Knoten mit Lichtsignalanlage
4A_01e55844.doc
Seite 24
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
2.3
Variantenplan
Abb. 7: Übersichtskarte der Varianten aus der UVS 1992
4A_01e55844.doc
Seite 25
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
2.4
Beurteilung der einzelnen Varianten
Die Bewertung der vorab beschriebenen Varianten erfolgte im Rahmen der Gesamtabwägung
aller abwägungserheblichen öffentlichen und privaten Belange u. a. nach den Kriterien Städtebau, Verkehrsverhältnisse, straßenbauliche Infrastruktur sowie Wirtschaftlichkeit.
2.4.1
2.4.1.1
Varianten der B 51n
Städtebau
Die Varianten 1 und 2 tragen der Verbindung zwischen der A 553 und der A 4 bzw. dem GVZ
Eifeltor deutlich weniger Rechnung als die Varianten 3 bis 5. Bei den Varianten 1 und 2 erfolgt
die Anbindung des GVZ Eifeltors über die K 27, die nördlich von Meschenich über einen plangleichen Knoten mit der B 51n verknüpft.
2.4.1.2
Verkehrsverhältnisse
Die untersuchten Varianten dienen alle der verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt
Meschenich. Bei der Variante 1 müsste aufgrund der dichten Folge von signalgesteuerten Knoten für die gesamte Strecke der B 51n eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 70 km/h
vorgesehen werden.
2.4.1.3
Straßenbauliche Infrastruktur
Die Varianten weisen relativ große Unterschiede in der Ausbaulänge auf. Angaben zur straßenbaulichen Infrastruktur sind in Tabelle 1 zusammengestellt.
Variante
Länge
Anzahl
Brücken
aktive
LS-Anlagen
1
2
3
4
5
[km]
2,11
2,94
5,25
5,15
5,32
[-]
0
2
2
6
6
[-]
ja
ja
ja
nein
nein
Tab. 1:
4A_01e55844.doc
Anzahl
plangleiche
Knoten
[-]
3
2
4
1
1
Anzahl
planfreie
Knoten
[-]
0
0
0
2
2
Straßenbauliche Infrastruktur der Varianten gemäß UVS 1992
Seite 26
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
2.4.1.4
Natur und Landschaft
Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind aufgrund der Nutzungsstruktur des Gebietes vergleichsweise gering und unterscheiden sich bei den einzelnen Varianten nicht erheblich. Lediglich bezüglich des Zerschneidungseffektes ergeben sich Unterschiede durch die von Variante 1
bis 5 zunehmende Entfernung vom Ortsrand.
2.4.1.5
Flächenbedarf / Wirtschaftlichkeit
Die Ausbaulänge der Varianten nimmt von 2,11 km bei Variante 1 bis 5,32 km bei Variante 5
stetig zu. Analog nimmt auch der Flächenbedarf stetig zu. Die günstigste Variante in Bezug auf
den Flächenbedarf ist die Variante 1.
Für die im Rahmen zur UVS durchgeführte straßenbauliche Variantenuntersuchung wurde eine
Kostenschätzung durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Varianten aufgrund der unterschiedlichen Trassenlängen in den Baukosten entsprechend stark variieren. So ist die Variante 1 als
die kürzeste Variante die kostengünstigste, die Variante 5 als die längste Variante die teuerste.
2.4.2
Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt
Gemäß dem mit dem BMVBW in 2003 geführten Abstimmungsgespräch sollte die B 51n als
Hauptrichtung die Richtung Brühl→Eifeltor/Köln erhalten. Aufgrund dieser Festlegung wurden
die Varianten 1 und 2 (Abb. 1 und 2) zunächst nicht weiter verfolgt.
Im Jahr 2015 fand eine neuerliche Abstimmung mit dem BMVI statt mit dem Ergebnis, dass als
Hauptrichtung zukünftig die Richtung Brühl→B 51 alt anzusehen ist. Dementsprechend wurden
weitere Varianten für die Anbindung der K 27 entwickelt (Varianten 5 und 6) und mit einer aktualisierten Variante 1 verglichen. Die Varianten 3 und 4 scheiden aufgrund ihrer abweichenden
Hauptrichtung aus.
4A_01e55844.doc
Seite 27
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Knotenpunktform
EKL der übergeordneten Straße
EKL der untergeordneten Straße
Leistungsfähigkeit
Lichtsignalanlage
Planungsgeschwindigkeit in der
übergeordneten
Straße
Planungsgeschwindigkeit in der
untergeordneten
Straße
Flächenbedarf
Einbindung in die
Landschaft
4A_01e55844.doc
Variante 1
teilplanfrei
Variante 5
teilplangleich
Variante 6
plangleich
EKL 1
EKL 2
EKL 3
EKL 3
EKL 3
EKL 3
Die Nachweise nach HBS
ergeben eine ausreichende
Verkehrsqualität für alle
Knotenströme.
nicht erforderlich
Die Nachweise nach HBS
ergeben eine ausreichende
Verkehrsqualität für alle
Knotenströme.
An den Einmündungen der
Verbindungsrampe in die
übergeordnete und in die
untergeordnete Straße
(3armige Knoten)
90 - 110 km/h
70 km/h
(gemäß EKL)
(wegen LSA)
Der Verkehrsfluss wird durch
die LSA unterbrochen.
70 km/h
70 km/h
(wegen Knotenpunkten)
(wegen LSA)
Der Verkehrsfluss wird durch
die LSA unterbrochen.
befestigte Fläche:
befestigte Fläche:
ca. 13.000 m²
ca. 12.000 m²
unbefestigte Fläche:
unbefestigte Fläche:
ca. 20.000 m²
ca. 15.000 m²
Aufgrund der Einschnittslage Die Böschungsfläche ist
der B51n werden relativ
geringer als in Variante 1, da
große Böschungsflächen
nur eine Rampe angelegt
erforderlich.
wird.
Die Nachweise nach HBS
ergeben eine ausreichende
Verkehrsqualität für alle
Knotenströme.
An der Kreuzung der beiden
Straßen (4armiger Knoten)
70 km/h
(wegen LSA)
Der Verkehrsfluss wird durch
die LSA unterbrochen.
70 km/h
(wegen LSA)
Der Verkehrsfluss wird durch
die LSA unterbrochen.
befestigte Fläche:
ca. 10.000 m²
unbefestigte Fläche:
ca. 8.000 m²
Aufgrund der Geländegleichlage der B51n ergeben sich
geringere Böschungsflächen.
Wegen der erforderlichen
zusätzlichen Fahrstreifen im
Knotenpunkt, ist die
befestigte Fläche nur wenig
kleiner als in den anderen
Varianten.
Durch die Tieflage der B51n Durch die Tieflage der B51n Die B51n durchschneidet die
wirkt der Verkehrsweg nicht wirkt der Verkehrsweg nicht Landschaft in Geländedominierend im
dominierend im
gleichlage. Der vorausLandschaftsbild.
Landschaftsbild.
sichtlich erforderliche
zusätzliche Lärmschutz
verstärkt die Präsenz des
Verkehrswegs in der
Landschaft. Zusätzlich wird
der Rad- und Gehweg an der
K27 über die B51n überführt,
so dass entsprechende
Dämme angelegt werden.
Seite 28
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Lärmschutz
Fußgänger- und
Radverkehr
Anbindung untergeordneter Wege
und Zufahrten
Kosten
Tab. 2:
4A_01e55844.doc
Variante 1
Aufgrund der Tieflage der
B51n wird davon
ausgegangen, dass kein
zusätzlicher Lärmschutz
erforderlich ist.
Variante 2
Aufgrund der Tieflage der
B51n wird davon
ausgegangen, dass kein
zusätzlicher Lärmschutz
erforderlich ist.
Entlang der B51n ist kein
Fußgänger- und Radverkehr
vorgesehen.
An der K27 wird analog zum
Bestand auf der Südseite ein
Rad-/Gehweg angelegt.
Dieser muss eine
Einmündung einer Rampe
zur B51n queren.
An die B51n werden keine
untergeordneten Wege oder
Zufahrten angeschlossen.
Durch die Maßnahme
entstehende Lücken im
landwirtschaftlichen
Wegenetz werden durch die
Anlage neuer ergänzender
Wege geschlossen.
Die Baukosten des Knotenpunktes (ohne Maßnahmen
an Wirtschaftswegen)
betragen ca. 3,35 Mio. €
(netto). Die Maßnahmen am
Wirtschaftswegenetz sind in
allen Varianten ungefähr
gleich.
Entlang der B51n ist kein
Fußgänger- und Radverkehr
vorgesehen.
An der K27 wird analog zum
Bestand auf der Südseite ein
Rad-/Gehweg angelegt.
Dieser befindet sich auf der
der Einmündung der Rampe
zur B51n abgewandten Seite.
An die B51n werden keine
untergeordneten Wege oder
Zufahrten angeschlossen.
Durch die Maßnahme
entstehende Lücken im
landwirtschaftlichen
Wegenetz werden durch die
Anlage neuer ergänzender
Wege geschlossen.
Die Baukosten des Knotenpunktes (ohne Maßnahmen
an Wirtschaftswegen)
betragen ca. 3,10 Mio. €
(netto). Die Maßnahmen am
Wirtschaftswegenetz sind in
allen Varianten ungefähr
gleich. Es entstehen
zusätzliche Unterhaltungskosten für die beiden LSA.
Variante 3
Aufgrund der Geländegleichlage der B51n wird davon
ausgegangen, dass
zusätzlicher Lärmschutz zum
Schutz der vorhandenen
Bebauung erforderlich ist.
Entlang der B51n ist kein
Fußgänger- und Radverkehr
vorgesehen.
Parallel zur K27 wird auf der
Südseite ein Rad-/Gehweg
angelegt. Dieser wird mittels
eines Überführungsbauwerks über die B51n geführt.
An die B51n werden keine
untergeordneten Wege oder
Zufahrten angeschlossen.
Durch die Maßnahme
entstehende Lücken im
landwirtschaftlichen
Wegenetz werden durch die
Anlage neuer ergänzender
Wege geschlossen.
Die Baukosten des Knotenpunktes (ohne Maßnahmen
an Wirtschaftswegen)
betragen ca. 2,35 Mio. €
(netto). Die Maßnahmen am
Wirtschaftswegenetz sind in
allen Varianten ungefähr
gleich. Es entstehen
zusätzliche Unterhaltungskosten für die LSA.
Vor- und Nachteile der Variante 3 und 4 Varianten 1, 5 und 6
Seite 29
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
2.5
Begründung der Vorschlagslinie
Die im Vergleich zur Variante 1 ortsfernere Variante 2 der B 51n wurde am 25.09.1997 durch
den Minister für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen linienbestimmt. Gründe für diese Wahl sind im Vergleich zu den Varianten 3, 4, 5 die
Kürze der Streckenführung, der geringere Flächenbedarf, geringere Bodenversiegelung sowie
niedrigere Baukosten. Obwohl Variante 1 im Vergleich zu allen anderen bezüglich der genannten Aspekte am besten abschnitt, konnte sie wegen ihrer Ortsnähe und der damit verbundenen
negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung nicht gewählt werden.
Als Ergebnis der im Rahmen der Entwurfsplanung geführten Abstimmungsgespräche mit dem
BMVBW wurde im Jahr 2003 als geänderte Hauptausrichtung die Richtung GVZ Eifeltor definiert. Durch die Ausrichtung der B 51n zum GVZ Köln-Eifeltor wird der regionale Wirtschaftsverkehr gestärkt, da die B51n über die A 553 eine direkte Verbindung zur A1/ A 61 darstellt.
In neuerlicher Abstimmung mit dem BMVI wurde in 2015 festgelegt, dass die Hauptrichtung der
B 51n im Norden der Anschluss an die B 51 alt darstellt. Dies steht im Zusammenhang mit der
geplanten Fortführung B 51n zur Straße Am Eifeltor und weiter zur AS Köln-Klettenberg/Eifeltor
an der A 4. Die B 51n stellt dann als Verlängerung der A 553 die direkte Verbindung zwischen
A 4 und A 1 / A 61 dar.
4A_01e55844.doc
Seite 30
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 8: Gewählte Variante der Linienführung der B 51n
4A_01e55844.doc
Seite 31
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Bei den Varianten des Knotens B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt wurde aufgrund der eindeutigen Verkehrsführung, der Minimierung des Flächenverbrauches und der besseren Einpassung in das Landschaftsbild die Variante 4 (Abb. 4) gewählt. Bei den Varianten des Knotens
B 51n / K 27 wurde aufgrund der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der durchgängigen
Streckencharakteristik und der besseren Einpassung in das Landschaftsbild die Variante 1
(Abb. 1) gewählt.
2.5.1
Aussagen Dritter zu den Varianten
Der Rat der Stadt Köln hat sich in der Sitzung vom 21.06.1994 für die ortsferne Variante 2 der
B 51n entschieden.
Am 28.05.2003 fand der 1. Beteiligungstermin der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände statt. Dort wurde die Entwurfsplanung im Konzept vorgestellt. Die
hohe Flächeninanspruchnahme des als Trompete ausgebildeten planfreien Anschlusses der
B 51n/K27 an die Verbindungsstraße zur B 51 alt nordwestlich von Meschenich wurde allgemein kritisiert. Aufgrund der Einwände wurde für den planfreien Knoten eine Parallelrampenlösung mit integriertem Kreisverkehr entwickelt (Abb. 4). Der Kreisel wird mit zwei Brückenbauwerken über die B51n geführt.
Am 23.01.2004 fand ein Informationstermin für die Landwirtschaft und deren Interessenvertretungen statt. Es wurden verschiedene Varianten des Wirtschaftswegenetzes diskutiert. Die
Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes soll im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens
durchgeführt werden.
2.6
Auflistung der Gutachten
Folgende Gutachten wurden im Rahmen der Maßnahme erstellt:
•
Verkehrsuntersuchung : „B 51n, Ortsumfahrung Köln -Meschenich“, PTV Planung
Transport Verkehr AG, Stand 12.10.2008 April 2016
•
Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung,
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe, Stolberg, Stand 17.11.2009, Unterlage 12.0.9
•
Sondierbohrungen (BS) und Bohrkernentnahmen (BK) Baumaßnahme OU in
Köln –Meschenich, ABAG GmbH Kerpen, 08.07.2009
4A_01e55844.doc
Seite 32
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
•
Sondierbohrungen (BS), leichte Rammsondierung (DPL5) und Versickerversuche
(V), ABAG GmbH Kerpen, 29.06.2003
3.
Zweck und Rechtsgrundlage der Planfeststellung
Das Straßenbauvorhaben greift in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berührt bestehende Rechtsverhältnisse.
Zur umfassenden Problembewältigung sind daher in der Planfeststellung alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und
anderen Behörden sowie Betroffenen - mit Ausnahme der Enteignung – rechts gestaltend zu
regeln.
Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden
•
welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden
oder auf Verlangen übernommen werden müssen,
•
welche Folgemaßnahmen an anderen Anlagen notwendig sind,
•
wie die Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten
abzugrenzen sind,
•
ob und welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind,
•
welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaften erforderlich sind.
Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und
Planfeststellungen, nicht erforderlich.
Die Planfeststellung ersetzt jedoch nicht die für die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
erforderlichen privatrechtlichen Regelungen.
Die Rechtsgrundlage der Planfeststellung für die Bundesfernstraßen ergibt sich aus § 17 des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit Teil V, Abschnitt 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§§ 72 bis 78 VwVfG NW)
4A_01e55844.doc
Seite 33
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
4.
Einzelheiten der Baumaßnahme
4.1
Strecken- und Verkehrscharakteristik
4.1.1
B 51n
Die Streckencharakteristik der Ortsumgehung ist geprägt durch eine gestreckte Linienführung
und die planfreien Knotenpunkte. Die B 51n erhält keine Zufahrten und übernimmt damit keine
Erschließungsfunktionen für angrenzende Grundstücke. Entsprechend ihrer Anordnung im
Straßennetz übernimmt die B 51n in Zusammenhang mit dem vorgesehenen 3-streifigen Querschnitt die Übergangsfunktion zwischen der zweibahnigen A 553 und der einbahnigen K 27
B 51 alt. Die Verkehrscharakteristik ist geprägt von Wirtschafts- und Berufspendlerverkehr.
Die beiden in der Maßnahme vorgesehenen Knotenpunkte markieren den Übergang auf Strecken mit angebauten Bereichen:
4-armiger Knotenpunkt am Ende der L 150 mit L 194 in Richtung Brühl, B 51alt
•
in Richtung Meschenich und geplanter L 103n
Kreisverkehr mit planfreier Führung der B 51n und Anschluss an die Bebauung
•
„Am Kölnberg“ in Meschenich
Teilplanfreier Knotenpunkt an der K 27 mit Anschluss an die Bebauung „Am
•
Kölnberg“ in Meschenich
Der Gradientenverlauf der B 51n ist am Planfeststellungsbeginn durch die bestehende Höhe
der A 553 bestimmt. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Höhe der B 51n am bestehenden
Gelände und verläuft im Knotenbereich B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 in Tieflage
unter dem geplanten Kreisverkehr der K 27 hindurch. Am Planfeststellungsende schließt die
B 51n in vorhandener Höhenlage an die bestehende K 27 B 51 alt an.
4.1.2
L 150
Die L 150 verbindet die A 553 und die A 555 und wird als überregionale Straßenverbindung auf
0,75 km Länge im Anschluss an die bestandskräftige Ausbauplanung zweibahnig ausgebaut.
Die Achse der L 150 orientiert sich am Bestand. Entsprechend der Ausbauplanung der L 150
zwischen der A 553 und der A 555 (gesonderte Planung) erfolgt die Verbreiterung nach Süden.
4A_01e55844.doc
Seite 34
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Im Planungsbereich wird die Streckencharakteristik der L 150 vom planfreien Knoten mit der
A 553 und dem Anschluss an den Knoten L 150/L 194/B 51alt/L 103n geprägt.
Als Zwangspunkte für die Achse gelten die Anschlussrichtung der Anschlussplanung zur A 555
sowie die bestehende Brücke über die A 553. Wegen der Problematik der Querspannung bei
Verbreiterung der vorhandenen Brücke wird für die Richtungsfahrbahn Godorf eine neue Brücke über die A 553 errichtet.
Die Gradiente wird, wie die Achse, von der Anpassung an den Bestand bestimmt. Es werden für
die linke (Fahrtrichtung Godorf) und für die rechte (Fahrtrichtung Brühl) getrennte Gradienten
entwickelt.
4.1.3
L 194
Die L 194 wird vom Knoten L 150/L 194/B 51alt/L 103n auf einer Länge von ca. 270 m ausgebaut. Durch die geplante Knotengeometrie erhält sie in Richtung Brühl 2 Fahrstreifen, die an der
Planfeststellungsgrenze auf den Bestand rückverzogen werden. Achse und Gradiente orientieren sich am Bestand.
4.1.4
B 51alt
Um eine direkte Verbindung zwischen Brühl und Meschenich zu gewährleisten, wird die B 51alt
umgebaut. Der Umbau beginnt in Höhe des Neu Engeldorfer Hofes und endet am Knoten
L 150 / L 194 / B 51alt/ L 103n. An die B 51alt erfolgt der Anschluss der verlegten Straße „In der
Hell“, deren heutiger Knotenpunkt durch die B 51n überbaut wird.
Die Achse der B 51alt ist eine Gerade, die sich an der historischen Straßenverbindung zwischen Brühl und Meschenich orientiert.
Die Gradiente wird von den Zwangshöhen zur Überführung über die B 51n und der Trassierung
der Direktrampe Köln-Brühl bestimmt.
4A_01e55844.doc
Seite 35
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
4.1.5
K15
Die K 15 verbindet die Ortschaften Hürth-Fischenich und Köln-Meschenich. Die Streckencharakteristik ist geprägt durch Geradenabschnitte mit anschließenden Einzelkurven.
Durch die neue Trasse wird die Achse der K 15 begradigt und mit einem neuen Bauwerk über
die B 51n geführt.
Die Gradiente der K 15 orientiert sich an den Vorgaben der Gradiente der B 51n im Bereich der
Überführung.
4.1.6
Verbindungsstraße zur B 51alt K 27
Die Verbindungsstraße zur B 51alt beginnt auf der B 51alt (Brühler Landstraße) unmittelbar
südlich der letzten Grundstückszufahrt vor Meschenich und führt zum Kreisel der B 51n.
Die Achse wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt:
•
Der Abstand zu dem von der Stadt Köln im Flächennutzungsplan ausgewiesenen
Mischgebiet nördlich der Straße „Am Kölnberg“ soll die Einhaltung des Nachtimmissionsgrenzwertes von 54 dB(A) nach Möglichkeit gewährleisten.
•
Der Abstand zwischen der Verbindungsstraße und der Einmündung „Am Kölnberg/ Alte
Brühler Straße“ muss so groß sein, dass eine ausreichende Aufstelllänge auf der Straße
„Am Kölnberg“ zwischen den Knotenpunkten „Am Kölnberg/ Alte Brühler Straße“ und
„Verbindungsstraße zur B51a“/ „Am Kölnberg“/“Anliegerstraße“ zur Verfügung steht.
Die Gradiente der Verbindungsstraße orientiert sich am bestehenden Gelände.
Die K 27 verbindet die Ortslage Köln-Meschenich mit dem Industrie- und Gewerbegebiet an der
Straße Am Eifeltor.
Die Straße wird über die B 51n, die sich hier in Tieflage befindet, überführt. Der Ausbaubereich
hat eine Länge von ca. 300 m. Es entstehen zwei Knotenpunkte in Form der Einmündungen der
Verbindungsrampen zur B 51n. Die K 27 wird im Bereich der Einmündungen jeweils um einen
Linksabbiegefahrstreifen verbreitert. In Lage und Höhe orientiert sich die K 27 am Bestand.
4A_01e55844.doc
Seite 36
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
4.1.7
Rampen des Knotens L 150 / A 553
Im Sinne der Flächenverbrauchsminimierung und zur Gewährleistung einer bestandsnahen
Linienführung werden die Trassierungselemente der Achse in der Größenordnung der Mindestparameter gewählt.
Die Rampen des planfreien Knotens L 150 / A 553 erhalten separate Fahrbahnen, die durch
einen Mittelstreifen getrennt sind. Die Geometrie der Anschlussrampen entspricht der Kleeblattform. Lediglich die Rampen der Fahrtrichtungen Köln – Brühl und Godorf – Euskirchen werden
aus Platzmangel verschoben:
die Rampe Köln – Brühl wird als direkte Rampe von der B 51n auf die B 51alt
•
geführt
die Rampe Godorf – Euskirchen rückt an den Knoten L 150 / L 194 / Β 51alt /
•
L 103n heran und verläuft teilweise auf der bestehenden Trasse der alten B 51.
4.1.8
Knoten L 150 / L 194 / B 51alt / L 103n
Der geplante 4-armige plangleiche Knoten verbindet 4 klassifizierte Straßen miteinander. Die
Anzahl der Fahrstreifen ergibt sich aus der prognostizierten Knotenpunktströmen der Verkehrsuntersuchung. So sind für die Fahrtrichtung Godorf – Brühl auf der L 150 und zukünftig für die
Fahrbeziehung L 103n – Godorf mehrere Fahrstreifen erforderlich. Die Geometrie der Knotenpunktarme ergibt sich nach trassierungs- und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten.
4.1.9
Rampen des Kreisels B51n/Verbindungsstraße zur B51alt Rampen des
Knotenpunkts B 51n / K 27
Die Verbindungsrampen vom Kreisel zur B 51n sind als Parallelrampen geplant. Der Abstand
der Parallelrampen zur B 51n ergibt sich aus den Neigungen der Regelböschung von 1:1,5 in
Abhängigkeit der Rampengradienten. Weiterhin ist der Abstand des Böschungsfußpunktes in
der Fahrtrichtung Süden maßgebend von der erforderlichen Haltesichtweite bestimmt, die auf
der durchgehenden B 51n für V85=100 km/h einzuhalten ist.
4A_01e55844.doc
Seite 37
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Die Verbindungsrampen zwischen B 51n und K 27 sind jeweils als Schleifenrampen geplant.
Der Kurveninnenradius beträgt 42 bzw. 50 m. Der Anschluss an die untergeordnete K 27 erfolgt
als Einmündung.
4.1.10
Wirtschaftswegunterführung bei Bau-km 1+960 und Wirtschaftswegenetz
Durch die B 51n werden bestehende Wirtschaftswegeverbindungen unterbrochen. Zur weiteren
Erreichbarkeit der Grundstücke werden entlang der B 51n parallele Wirtschaftswege angelegt.
Bei Bau-km 1+960 wird eine Wirtschaftswegeunterführung hergestellt. Die Achse der Wirtschaftswegunterführung orientiert sich am Verlauf des bestehenden Wirtschaftsweges. Zur Beschränkung der Ausbaulänge werden Längsneigungen von 8 % angewendet; diese entspricht
der Höchstlängsneigung für Wirtschaftswege nach den „Richtlinien für den ländlichen Wegebau
(1999)“ für einen geringen Schwierigkeitsgrad. Die lichte Durchfahrtshöhe der Unterführung ist
mit 4,50 m gewählt.
4.2
Querschnitt
Die Ortsumgehung B 51n erhält einen 3-streifigen Querschnitt (2+1) RQ 15,5 mit folgenden
Abmessungen:
Bankett:
1,50 m
Fahrstreifen + Randstreifen:
3,75 m
Fahrstreifen:
3,25 m
Trennstreifen:
0,50 m
Fahrstreifen + Randstreifen:
4,00 m
Bankett
2,50 m
-------------------------------------------------Gesamtbreite:
4A_01e55844.doc
15,50 m
Seite 38
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Abb. 9: Querschnitt der B 51n
Ab dem Knoten B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 im Norden erfolgt der Ausbau mit
einer Fahrbahnbreite von 8,00 m und wird am Planfeststellungsende bei Bau-km 3+022,293
Bau-km 3+314,845 auf die bestehende Breite von 6,50 m der B 51 alt verzogen. Im Süden erfolgt der Übergang auf den zweibahnigen Querschnitt der A 553 (RQ 29,5).
Die Querschnitte sind in der Unterlage 6 dargestellt.
4.3
Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrswegenetz
Durch die B 51n wird die Ortsdurchfahrt Meschenich erheblich von Verkehr entlastet. Die für
den Prognosehorizont 2025 prognostizierte tägliche Verkehrsmenge (DTV) ohne B 51n von
22.100 Kfz/24h wird durch die Ortsumgehung auf 6.300 Kfz/24h reduziert, was einer Senkung
der Verkehrsbelastung um 71% entspricht.
Durch die geplante B 51n ergeben sich folgende Änderungen im vorhandenen Wegenetz:
•
Auflösung des Knotens A 553 / B 51 / ‚In der Hell’
•
Ausbildung des Knotens A 553 / L 150 zur Anschlussstelle
•
Verlegung der B 51alt
•
Anschluss der Straße ‚In der Hell’ an die verlegte B 51alt
•
Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes
4A_01e55844.doc
Seite 39
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
•
Anschluss der B 51alt im Norden über eine Verbindungsstraße an die B 51n über
einen planfreien Knoten mit Kreisverkehr und Verbindungsrampen Anschluss der
B 51n an die B 51alt im Norden
•
Anschluss der K27 aus Richtung Meschenich über einen 4-armigen Knoten an
die Verbindungsstraße zwischen B 51alt und B 51n Anschluss der K 27 über einen teilplanfreien Knotenpunkt mit zwei Verbindungsrampen an die B 51n
•
Erschließung der Wohn- und Gewerbenutzung ‚Am Kreuzweg’ über eine separate Straße, die an den 4-armigen Knoten der Verbindungsstraße zwischen B 51alt
und B 51n anschließt.
4.4
Bodenmassen und Abfallbeseitigung
Die innerhalb der Baustrecke anfallenden Überschussmassen von ca. 60.000 m3 werden auf
Bodendeponien abgelagert, deren Lage noch nicht festgelegt ist. Sie sollen aus rechtlichen
Gründen zur Gewährleistung der Wettbewerbsgleichheit dem Angebotsverfahren gemäß der
„Verdingungsordnung für Bauleistungen” unter Beachtung der Bestimmungen des Abgrabungsgesetzes vorbehalten bleiben.
Die Straßenaufbruchmaterialien werden nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden
•
soweit sie umweltverträglich sind, innerhalb der Baustrecke wieder eingebaut,
•
soweit sie erst nach einer Aufarbeitung umweltverträglich sind, nach dieser Aufarbeitung innerhalb der Baustrecke wieder eingebaut, soweit sie nicht unter die
vorstehenden Materialien fallen, auf eine geeignete, genehmigte Deponie gebracht.
Für die Baumaßnahme werden ca. 90.000 m³ Zusatz-Erdmassen benötigt. Die Lieferung dieser
Zusatzmassen soll zur Gewährung der Wettbewerbsgleichheit dem Angebotsverfahren gemäß
der „Verdingungsordnung für Bauleistungen” vorbehalten bleiben.
Bei der Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (Recycling-Baustoffen), industriellen Nebenprodukten und Hausmüllverbrennungsaschen im Erd- und Fahrbahndeckenbau wird der
Gem. RdErl. vom 09.10.2001 des MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) -IV-3–953-26308-IV-8-1573-30052- und des MWMEV (Mi-
4A_01e55844.doc
Seite 40
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
nisteriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW) -VI-A3-32-40/45- sowie
§ 26 Abs. 2 und § 34 Abs. 2 WHG beachtet.
4.5
Straßenentwässerung
4.5.1
Vorhandene Situation
Eine zentrale Versickerungseinrichtung befindet sich im südöstlichen Quadranten des Knotens
A 553/ L 150. Die Beckenanlage besteht aus einem Absetzbecken mit starrer Tauchwand und
einem Versickerbecken. An die Anlage sind Abschnitte der A 553 und der L 150 angeschlossen.
Im übrigen Planungsbereich sind keine Entwässerungseinrichtungen vorhanden. Die Fahrbahnentwässerung erfolgt entweder breitflächig über die Böschung ins Gelände oder über eine
Muldenversickerung. Da das Gelände eben ist und sich im Planungsbereich kein natürlicher
Vorfluter befindet, bedingt die Neubaumaßnahme keine Veränderung von natürlichen Einzugsgebieten.
4.5.2
Geplantes Entwässerungssystem
Es wird angestrebt, dort wo möglich, die Fahrbahn breitflächig über die Böschung ins Gelände
zu entwässern. Die Gradienten der Neubauabschnitte sind, wenn es die Beachtung der übrigen
Zwangspunkte zulässt, so definiert, dass das Fahrbahnwasser über die Böschung abfließen
und auch das Planum frei entwässern kann.
4.5.2.1
Südlicher Abschnitt
Ein Teil des Oberflächenwassers aus dem Knoten L 150 / L 194 / B 51alt / L 103n und der
A 553 wird über Borde und straßeneigene Mulden gesammelt und in freiem Gefälle über Rohrleitungen in das vorhandene Versickerbecken im Anschlussbereich A 553 / L 150 zugeführt. Die
vorhandene Versickerfläche des Beckens wird vergrößert. Die erweiterte Einleitungsstelle (Einleitstelle 1) leitet dem Grundwasser maximal 4,5 l/s zu.
Das Oberflächenwasser der Rampen der Anschlussstelle A 553 / L 150, L 194 und Teilbereichen der A 553/B 51n wird breitflächig über die Bankette und Böschungen den straßeneigenen
4A_01e55844.doc
Seite 41
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Versickergräben zugeführt, Die Geometrie der Versickergräben berücksichtigt eine Entwässerung des Planums. Eine verteilte Versickerung findet durch die Querriegel statt, die in den Versickergräben in Abhängigkeit von der Topographie angeordnet werden.
Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis, auf die Darstellung in den
Planunterlagen und auf die wassertechnischen Unterlagen verwiesen.
4.5.2.2
Das
Nördlicher Abschnitt
Oberflächenwasser
der
B 51n
und
der
Rampen
am
Anschluss
B 51n / Verbindungsstraße B 51alt B 51n / K 27 wird von Bau-km 2+160 – 2+780 3+080 in straßeneigenen Mulden und Rohrleitungen gesammelt und im freien Gefälle in eine Versickeranlage bei Bau-km 2+650 Bau-km 2+630 geführt. Die hier neu zu erschaffende Einleitungsstelle
(Einleitstelle 2) leitet dem Grundwasser maximal 2,6 l/s 3,0 l/s zu.
Das Oberflächenwasser der B 51n wird von Bau-km 2+780 – 2+965 breitflächig über die Bankette und Böschungen dem straßeneigenen Versickergraben zugeführt, Die Geometrie des
Versickergrabens berücksichtigt eine Entwässerung des Planums. Eine verteilte Versickerung
findet durch die Querriegel statt, die in dem Versickergraben in Abhängigkeit von der Topographie angeordnet werden.
Das Oberflächenwasser der Verbindungsstraße von der B 51alt zur B 51n K 27 wird analog
zum Bestand breitflächig über die Böschung entwässert.
Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis, auf die Darstellung in den
Planunterlagen und auf die wassertechnischen Unterlagen verwiesen.
4.6
Ingenieurbauwerke
Im Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes ist der Neubau von 5 Brückenbauwerken vorgesehen. Ein vorhandenes Bauwerk (Nr. 1) im Zuge der L 150 wird verbreitert. Das
vorhandene Bauwerk der L 150 über die A 553 (Nr. 2a) wird nicht verändert.
4A_01e55844.doc
Seite 42
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Die Bauwerke erhalten folgende Abmessungen:
•
•
•
•
•
•
Bauwerk Nr. 1, L 150, Stat. 0+327,334
•
Verbreiterung der bestehenden Brücke über einen Wirtschaftweg
•
Lichte Weite: 12,50 m senkrecht zur Achse des Wirtschaftsweges
•
Breite zwischen den Geländern: 13,50 m bis 17,50 m
Bauwerk Nr. 2, L 150, Stat. 0+529,110
•
Neubau, Überführung der L150 über die A 553
•
Lichte Weite: 2 x 15,25 m
•
Breite zwischen den Geländern: 14,75 m
Bauwerk Nr. 3, B 51alt, Stat. 0+431,359
•
Neubau, Überführung der B 51 alt über die B 51n
•
Lichte Weite: 23,00 m
•
Breite zwischen den Geländern: 13,25 m
Bauwerk Nr. 4, B51n, Stat. 1+960,015
•
Neubau, Unterführung eines Wirtschaftsweges unter die B 51n
•
Lichte Weite: 5,50 m
•
Breite zwischen den Geländern: 16,25 m
Bauwerk Nr. 5, K15, Stat. 2+297,530 (B 51n)
•
Neubau, Überführung der K15 über die B 51n
•
Lichte Weite 30,00 m Lichte Weite 26,50 m
•
Breite zwischen den Geländern 10,50 m
Bauwerk Nr. 6, Kreisel Verbindungsstraße zur B 51alt, Stat. 2+535,701
(B 51n)
4A_01e55844.doc
•
Neubau, Überführung des Kreisels über die B 51n
•
Lichte Weite: 21,85 m
•
Breite zwischen den Geländern: 11,75 m
Seite 43
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
•
•
Bauwerk Nr. 6, K 27, Stat. 2+673,753 (B 51n)
•
Neubau, Überführung der K 27 über die B 51n
•
Lichte Weite: 30,00 m
•
Breite zwischen den Geländern: 13,35 m
Bauwerk Nr. 7, Kreisel Verbindungsstraße zur B 51alt, Stat. 2+605,937
(B 51n)
4.7
•
Neubau, Überführung des Kreisels über die B 51n
•
Lichte Weite: 24,75 m
•
Breite zwischen den Geländern: 9,75 m
Straßenausstattung
Die B 51n erhält eine Grundausstattung mit Markierung, Leiteinrichtungen und Beschilderung
entsprechend den einschlägigen Richtlinien.
Das gilt ebenso für den Radweg sowie im Rahmen der Ersatzverpflichtung für das von der
Baumaßnahme betroffene Straßen- und Wegenetz.
Die Aufstellung und Anbringung von amtlichen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen gemäß
Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der wegweisenden Beschilderung wird außerhalb des
Planfeststellungsverfahrens vor Verkehrsfreigabe mit den nach der StVO zuständigen Stellen
geregelt.
4.8
Rastanlagen, Nebenanlagen, Versorgungsleitungen
Rast- und Nebenanlagen sind im Planfeststellungsabschnitt keine vorhanden oder geplant.
In den Lageplänen zu den Planfeststellungsunterlagen sind die Versorgungsleitungen (Telekommunikationslinien, Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, usw.) dargestellt, soweit deren Verlauf dem Landesbetrieb aufgezeigt wurde.
Sofern Versorgungsleitungen zu verlegen, anzupassen, zu sichern oder zu beseitigen sind, erfolgen entsprechende Regelungen im Bauwerksverzeichnis.
4A_01e55844.doc
Seite 44
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Auf die nachstehenden Regelungen zu Nr. 7.0 (Kostenregelungen) und Nr. 8.1 (Träger der
Baumaßnahme) sowie auf das Bauwerksverzeichnis wird hingewiesen.
4.9
Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr
Im Zuge der Baumaßnahme werden entlang der B 51n und den betroffenen Verkehrswegen
keine Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr hergestellt bzw. verändert.
5.
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Absatz 1 und 2 UVPG genannten
Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselbeziehungen) sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird auf
Abschnitt 2.2 dieses Erläuterungsberichtes und auf die Aussagen der Landschaftspflegerischen
Begleitplanung hier im Erläuterungsbericht und in der Unterlage 12 verwiesen, in dem die Auswirkungen der vorliegenden Baumaßnahme näher ermittelt und beschrieben sind.
Die Ermittlung des Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt auf der Grundlage des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der
Baulast des Bundes oder des Landes NRW.
5.1
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
Als bau- und betriebsbedingte Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Menschen
sind im Wesentlichen zu nennen:
•
vorübergehende verstärkte visuelle und akustische Wahrnehmung des landschaftsuntypischen Straßenkörpers durch Beseitigung von Straßenbegleitgrün
und vorh. Lärmschutzwällen
•
Erhöhung der Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen durch den Baustellenbetrieb
und Baustellenverkehr
•
Vorübergehende Verkehrsbehinderungen und -gefährdung durch die Verkehrsführung während der Bauzeit
4A_01e55844.doc
Seite 45
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Verbesserung der Wohnqualität der Ortsdurchfahrt Meschenich durch die B 51n
•
und der damit verbundenen Reduzierung des Verkehrslärms und der Luftschadstoffbelastung für die Anlieger
5.1.1
Lärmsituation
Die Lärmberechnungen werden mit den Zahlen der Verkehrsprognose 2025 durchgeführt. Sie
enthalten Berechnungen im Rahmen der Lärmvorsorge bei Neubau sowie Überprüfungen auf
wesentliche Änderung infolge von erheblichen Baulichen Eingriffen an bestehenden Verkehrswegen.
Gemäß den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VlärmSchR97) vom 2. Juni 1997, Ziffer VI.10.6 wird
eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege bei der Ermittlung der Anspruchvoraussetzung auch dann nicht berücksichtigt, wenn Gegenstand einer Planfeststellung
oder einer Plangenehmigung der Bau eines Verkehrsweges und – als notwendige Folgemaßnahme – die Änderung eines anderen Verkehrsweges ist. Der Kreis der Anspruchberechtigten
ist für jeden Verkehrsweg getrennt zu ermitteln.
Die Immissionspegelberechnungen werden für alle maßgebenden Gebäude und Außenwohnbereiche durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen lediglich am Kreuzweg Pegelüberschreitungen und damit Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutz dem Grunde nach. In allen
anderen Bereichen führt der prognostizierte Verkehrslärm nicht zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte in den Außenwohnbereichen eingehalten werden. Lediglich an den beiden obersten Geschossen der Westseite des Gebäudes „Alte Brühler Straße 8“ treten Überschreitungen des Nachtgrenzwertes auf.
Diese befinden sich in einer akustisch nicht wahrnehmbaren Größenordnung von 0,3dB(A).
Ausführliche Erläuterungen und Ergebnisse des lärmtechnischen Fachbeitrages sind in der Unterlage 11 enthalten.
5.1.2
•
Schadstoffsituation
Luftschadstoffe
Die gebietstypische Vorbelastung wurde anhand des „Merkblattes über Luftverunreinigungen an
Straßen“ (MLuS-2002, geänderte Fassung 2005) der Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität
4A_01e55844.doc
Seite 46
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (RLuS-2012) und anhand von EURADDaten in Abstimmung mit dem LANUV gewählt.
Die der Luftschadstoffabschätzung zugrunde gelegten Verkehrsstärken sind die Verkehrsprognosewerte des Jahres 2025.
Es wurden die beiden der B51n nächstgelegenen Immissionspunkte (Abstand 25 m bzw.
200 m) untersucht.
Die durchgeführte Luftschadstoffabschätzung zeigt, dass keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind.
Der Erläuterungsbericht zur Luftschadstoffuntersuchung ist in der Unterlage 14 enthalten.
Auf die nachstehenden Ausführungen zu Nr. 5.5 (Auswirkungen auf Luft und Klima) wird verwiesen.
Bodenschadstoffe
•
Mit einem erhöhten Schadstoffeintrag in Boden und Aufwuchs ist nur auf den schmalen Streifen
von 1 bis 2 m beiderseits der Straße zu rechnen. Außerhalb dieses Bereiches nimmt die Kontamination steil ab. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Ablagerungen von
Schadstoffen in den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Aufwuchs und Aufnahme in die Nahrungskette ist daher nicht zu erwarten.
5.1.3
Erschütterungen
Weder durch die Bauarbeiten noch durch den Betrieb der B 51n und der anderen im Rahmen
der Maßnahme zu verändernden Verkehrswege ergeben sich Erschütterungseinwirkungen auf
Nachbargrundstücke, die deren Benutzung über das ortsübliche Maß hinaus beeinflussen. Dies
gilt, obwohl bisher gesetzliche Vorschriften für den Erschütterungs-Immissionsschutz fehlen.
Denn zum einen sind die Bauarbeiten unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen und zum anderen befinden sich keine erschütterungsempfindlichen Anlagen
und Gebäude in der Nähe der geplanten Trassen.
Es kommen nur moderne Maschinen zum Einsatz und die Arbeiten werden nach den neuesten
straßenbautechnischen Verfahren ausgeführt.
4A_01e55844.doc
Seite 47
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Aufgrund des Deckenaufbaus entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastung ist mit Erschütterungen durch den Betrieb der Straße, die über das ortsübliche Maß hinausgehen, nicht
zu rechnen.
5.1.4
Anlagebedingte Auswirkungen auf Erholungs- und Naturerlebnis
Ein bisher zusammenhängender großer Freiraum wird durch den Straßenneubau zerschnitten
und in kleinere Teilräume unterteilt. Damit einher geht ein Qualitätsverlust des Freiraumes für
die siedlungsnahe Erholungsnutzung.
Der Landschaftsraum insbesondere im Nahbereich der Trasse wird in seiner Funktion als siedlungsnaher Erholungsraum für Fußgänger und Radfahrer geschmälert. Die vorhandenen Wegebeziehungen werden zwar wiederhergestellt bzw. durch die Neuanlage der Wirtschaftswege
verbessert, jedoch wird der Raum durch die Straßenimmissionen künftig belastet sein.
5.2
Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt (Fauna und Flora)
5.2.1
Auswirkungen auf Biotope und Lebensräume
Die Grundlage der Eingriffsermittlung nach ELES ist in der Unterlage 12.0.2 ausführlich dargestellt.
Die Baubedingten Auswirkungen umfassen die Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsstreifen
sowie zur Lagerung von Erdmassen. Anlagebedingt wird dauerhaft 73.570 64.365 m² offener
Boden versiegelt und 15.750 18.115 m² teilversiegelt, wodurch Stand- und Lebensraum für die
heimische Flora und Fauna entfällt.
Die ausführliche Tabelle zur Eingriffsermittlung siehe Unterlage 12.0.3.
Anlagebedingte Eingriffe in Biotope - direkte Projektwirkung
Konflikt
1
2
3
4
5
Beeinträchtigter Biotoptyp
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzen < 50%
Baumreihe / -gruppe, lebensraumtypische Gehölze >70%
mit mittlerem bzw. geringem
Baumholz
Ruderalflur mit Anteil Störanzeiger Neo-, Nitrophyten
Acker, intensiv
Ackerwildbrache
4A_01e55844.doc
Fläche I
Straße, m²
Fläche II
unbefestigte
Nebenflächen
m²
Gesamtwert
Eingriff
KurzCode
Biotopwert
BB01
5
65
1.965
10.150
BF6d
BF6b
6
730
355
6.510
K2
5
820
995
9.075
HA01
2
HB2
4
71.135
63.700
215
*
**
140.270
127.400
860
Seite 48
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
6
7
8
9a
9b
10
11
Baumschule mit geschl.
Krautschicht / brachliegend
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
Baumallee aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %,
mittleres Baumholz
Baumallee aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %,
starkes Baumholz
Verfüllung mit Gebüsch, Pionier-, Vorwaldstadium
Teilversiegelte Flächen
5.110
4.510
5.195
4.960
5.930
6.365
20.440
18.040
10.390
9.920
23.720
25.460
HJ62 /
HJ62a
4
VA2
2
VA3
3
BH6
7
0
250
1.750
BH7
8
300
655
345
5.160
8.000
HW4
4
75
*
300
VF1
1
745
675
-
745
675
89.320
82.770
3.910
229.370
218.140
Summe
**
*
**
* = Flächen werden für die Berechnung des Eingriffswertes nicht herangezogen. Der Eingriff in den entsprechenden Biotoptyp gilt durch die Neuanlage von Straßenbegleitgrün als in sich ausgeglichen.
**= Flächen müssen bei der Berechnung nicht herangezogen werden, wenn in entsprechendem Umfang
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen (Biotopwert 4) angelegt wird. Ziel ist, diese Flächen 1:1 auf den Böschungsflächen auszugleichen.
Die betriebsbedingten Auswirkungen werden durch die Ermittlung des Eingriffswertes der Belastungszone, der beidseitig des Fahrbahnrandes 50 m beträgt, beziffert. Insgesamt beträgt der
Eingriffswert der Belastungszone 112.783 110.618 Biotopwertpunkte, siehe Unterlage 12.0.4.
Zu den Auswirkungen zählen durch die Inbetriebnahme der Straße u.a.:
•
allgemeine Zerschneidungs- und Barrierewirkungen
•
Kollisionsgefahr für Vögel, Kleinsäuger, Hasen und Amphibien
•
Straßenbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmwirkungen
•
Schadstoff-, Salz- und Staubeintrag in die Seitenflächen
•
optische Reize durch Lichtwirkungen
•
Gelände- und kleinklimatische Veränderungen
Der Eingriff in Biotope summiert sich durch Addition der direkten und der indirekten Projektwirkungen auf insgesamt 335.540 316.758 Biotopwertpunkte.
5.2.2
Auswirkungen auf die Tierarten
Die Trasse verläuft vorwiegend durch den Lebensraum 'offene Ackerflächen' und tangiert randlich die Gehölzbestände der Kiesgrubeneingrünung. Das Artenschutzrechtliche Gutachten, siehe Unterlage 12.0.9, kommt nach Auswertung der Bestandsdaten und unter Berücksichtigung
4A_01e55844.doc
Seite 49
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
der zu erwartenden Auswirkungen durch den Straßenbau zu folgendem zusammengefasstem
Ergebnis:
Nach Umsetzung der Maßnahme bleibt für die als Nahrungsgäste im Plangebiet erfassten planungsrelevanten Vögel (Graureiher, Turmfalke, Mäusebussard, Lachmöwe, Rauchschwalbe,
Mehlschwalbe und Saatkrähe) die ökologische Funktion des Gesamtraumes als Nahrungshabitat erhalten. Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig.
Das Rebhuhn hat seinen Verbreitungsschwerpunkt ca. 200 m westlich der Trasse. Erhebliche
Störungen mit Relevanz für die lokale Population sind nicht anzunehmen.
Bei der Feldlerche ist durch die Baumaßnahme bei ca. 5 Revieren von einem Verlust bzw. einer
Beeinträchtigung auszugehen, Konflikt Nr. 12. Hier werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie funktionserhaltende Maßnahmen notwendig.
Der Trassenverlauf führt unmittelbar entlang der Gehölzbestände am Kiesgrubenrand. Dadurch
sind einige der derzeitigen Brutplätze der Dorngrasmücke und des Gelbspötters beeinträchtigt,
Konflikt Nr. 13. Für beide Arten gibt es im unmittelbaren Umfeld die Möglichkeit auf ungestörte
Bereiche auszuweichen. Populationsrelevante Wirkungen durch das Vorhaben sind somit nicht
zu erwarten, insbesondere wenn durch die vorgeschlagenen Schutzmaßnahme S2 die Gehölzbestände nur geringfügig beeinträchtigt werden.
In Bezug auf die streng geschützten Amphibienarten Wechselkröte und Kreuzkröte ist festzustellen, dass die Arten außerhalb der Kiesgruben nicht angetroffen wurden. Ebenfalls wurden
keine massiven Wechselbeziehungen in die Umgebung und umgekehrt festgestellt. Die Kiesgruben selbst sind von der Straßenbaumaßnahme nicht betroffen, wodurch es nicht zu Eingriffen in unersetzbare Biotope kommt.
Bei den beiden festgestellten Fledermausarten liegen ebenfalls keine Zerstörungen unersetzbarer Biotope vor. Bei der Zwergfledermaus wird ein Teil ihres derzeitigen Jagdreviers tangiert,
das sich künftig auf die neu anzulegenden Gehölzbestände entlang des Straßenneubaus ausdehnen könnte. Die ökologische Funktion des Raumes bleibt auch mit Umsetzung der Baumaßnahme erhalten. Es kommt nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
lokalen Population.
4A_01e55844.doc
Seite 50
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
5.3
Boden
5.3.1
Flächenbedarf
Das gesamte Planungsgebiet, mit Ausnahme der aktiven und ehemaligen Abgrabungsflächen,
liegt im Bereich schutzwürdiger Böden. Es handelt sich hierbei um Böden mit regional hoher
Bodenfruchtbarkeit. Nach ELES handelt sich hierbei um ein abiotisches Wert- oder Funktionselement besonderer Bedeutung. Da die Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit zusammenhängend regional großräumig vorkommen, relativiert sich über den Raumbezug die besondere Bedeutung und es erfolgt hier somit keine gesonderte Bewertung, noch wird ein zusätzlicher Ausgleich angerechnet.
Der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme beträgt:
5.3.2
•
für Straßenbauzwecke
29,13 22,05 ha
•
für Ausgleichsmaßnahmen
15,18 15,17 ha
Gesamtflächenbedarf
44,31 37,22 ha
Beeinträchtigung des Bodens
Die baubedingten Auswirkungen umfassen die Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsstreifen
sowie zur Lagerung von Erdmassen, die Gefahr der Boden- und Grundwasserkontamination
durch Treib- und Schmierstoffe der Baumaschinen, den Anfall von Oberboden und Bodenaushub und das Verdichten des Bodens durch Befahren mit schwerem Arbeitsgerät. Durch die Bodenverdichtung und die Versiegelung kommt es zur Zerstörung des Bodenaufbaus, zur Vernichtung von Bodenlebewesen, zum Entzug der Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen und
zum Entzug der Filterungs-, Puffer- und Stoffumsetzungsfunktion.
Durch die Anlage der Straße und der Wirtschaftswege wird insgesamt 73.570 64.365 m² offener
Boden vollversiegelt und 15.750 18.115 m² offener Boden teilversiegelt. Im Bereich nicht mehr
benötigter Verkehrsflächen kann Boden auf einer Fläche von 10.750 9.775 m² entsiegelt und zu
Vegetationsflächen rekultiviert werden.
Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen umfassen den Schadstoffeintrag, wodurch der Boden
in seiner Struktur und in seinem Aufbau verändert wird sowie die physikalischen und chemischen Änderungen durch den Eintrag von Streusalz.
4A_01e55844.doc
Seite 51
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
5.4
Wasser (Oberflächen- und Grundwasser)
5.4.1
Oberflächenwasser
Vorhandenen Oberflächengewässer werden von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Ein Teil des von den befestigten Verkehrsflächen beschleunigt ablaufenden Niederschlagswassers, das unterschiedlich stark mit den vom Kfz-Verkehr erzeugten und auf der Fahrbahn abgelagerten organischen (Kohlenwasserstoffe) und anorganischen Stoffen (Schwermetalle, Blei,
Cadmium, Zink und Chrom) belastet sein kann, versickert im Bereich des Straßenrandes oder
in den geplanten Gräben.
Ein weiterer Teil des Oberflächenwassers wird über Kanalleitungen und Absetzanlagen Versickereinrichtungen zugeführt und zwar:
•
in ein Versickerbecken im Bereich der Anschlussstelle A 553 / L 150 bei
Bau-km 0+200 mit einer Menge von bis zu 211 l/s (Einleitstelle 1, Versickermenge 4,5l/s))
•
in ein Versickerbecken im Bereich des Knotens
B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 bei Bau-km 2+650 Bau-km
2+630 mit einer Menge von bis zu 119 l/s 144 l/s (Einleitstelle 2, Versickermenge 2,6l/s 3,0 l/s)
Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis, auf die Darstellung in den
Planunterlagen und auf die wassertechnischen Unterlagen verwiesen.
Die Niederschlagswässer werden nach dem Stand der Technik behandelt und über die belebte
Bodenzone schadlos dem Untergrund zugeführt.
5.4.2
Grundwasser
Grundwasserströme und Grundwasserhorizonte werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt, da die Geländeeinschnitte oberhalb des obersten Grundwasserhorizontes liegen.
Während der Bauzeit besteht die Gefahr der Grundwasserkontamination durch Treib- und
Schmierstoffe der Baufahrzeuge und Baumaschinen.
Anlagebedingt entfällt durch die Neuversiegelung Versickerungsfläche für die Grundwasserneubildung. Durch die überwiegend flächige Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers
4A_01e55844.doc
Seite 52
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
über die belebte Bodenzone kann auch mit Schadstoffen belastetes Wasser dem Grundwasser
gefiltert zugeleitet werden.
5.5
Luft und Klima
5.5.1
Lufthygienische Situation
Luftverunreinigungen an Straßen entstehen im Wesentlichen durch die Verbrennungsprozesse
in Otto- und Dieselmotoren und durch Abrieb von Bremsbelägen, Reifen und Fahrbahnbelägen.
Die Ausbreitung der Emissionen aus dem Kfz-Verkehr hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zu
nennen sind insbesondere meteorologische Bedingungen sowie fotochemische und physikalisch-chemische Umwandlungsprozesse, aber auch die Topographie und die Anpflanzungen am
Straßenrand. Tendenziell haben Untersuchungen jedoch ergeben, dass die Schadstoffkonzentrationen mit zunehmendem Abstand vom Fahrbahnrand relativ rasch abnehmen.
Die Erhöhung der Schadstoffmenge im Planungsraum durch die Schaffung zusätzlichen Verkehrsraumes und durch die zu erwartende allgemeine Verkehrssteigerung, steht eine Verminderung der Schadstoffe durch den mit dem Ausbau der B 51n erreichten gleichmäßigeren
Verkehrsablauf, sowie dem steigenden Anteil an schadstoffarmen Kraftfahrzeugen gegenüber.
5.6
Landschaftsbild
Bei einer Regelfallbetrachtung nach ELES erfolgt ein Verzicht auf eine rechnerische Herleitung
des Kompensationsbedarfes für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie
auf ein zusätzliches Kompensationserfordernis.
Die Trasse verläuft ausschließlich durch den Landschaftsbildtyp: A - 'offene weiträumige Feldflur'. Durch den Neubau der Trasse kommt es zu folgenden Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild:
•
Visueller ästhetischer Qualitätsverlust im Nahbereich der Trasse durch Versiegelung, Anlage neuer Böschungen und Einschnitte, Bauwerke in der freien Landschaft
4A_01e55844.doc
•
Verlust von alten, raumwirksamen Straßenbäumen mit Alleencharakter
•
Verlust eingewachsener alter Baumhecken auf Straßenböschungen
•
Zerschneidung eines bisher zusammenhängenden ungestörten Freiraumes
Seite 53
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
5.7
Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Bereich der Baumaßnahme werden keine Denkmäler/ Naturdenkmäler, Bildstöcke, Wegekreuze oder ähnliches angetroffen. Bezüglich der Bodendenkmalpflege wird auf Grund unterschiedlicher Zuständigkeiten wie folgt unterschieden:
Bereich Rhein -Erft-Kreis
Zur Feststellung der entscheidungserheblichen Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut
wird eine Prospektion in dem im Rhein-Erft-Kreis verlaufenden Trassenabschnitt (einschließlich
des Arbeitsstreifens) durchgeführt. Auf der Grundlage des Prospektionsergebnisses erfolgt eine
Fixierung der Betroffenheit der Kulturgüter in Bezug auf die Trasse, verbunden mit der Bestimmung der Denkmalwürdigkeit der durch die Planung betroffenen Bodendenkmäler durch das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege.
Weitere Einzelheiten zur Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes werden in
der Folge im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange festgelegt.
Bereich Stadt Köln
Im Trassenbereich zwischen der K 27 Am Kölnberg und der B 51 Brühler Landstraße werden,
wie vom Römisch-Germanischen Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln
vorgeschlagen, bauintegrierte archäologische Untersuchungen im Bereich der Fundstellen
1995.059 durch eine Fachfirma durchgeführt. Die hierzu erforderliche Erlaubnis nach § 13
DSchG NRW wird auf der Grundlage eines vom Römisch-Germanischen Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln genehmigten fachlichen Konzeptes, eingeholt.
Die Straßenbauverwaltung gewährleistet Maßnahmen des Denkmalschutzes, die nach Art und
Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch den Trassenbau verursachte Zerstörung
von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. soweit zu minimieren, wie
dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist.
Vorhandene unterirdische Leitungstrassen werden in kurzen Abschnitten verlegt, oberirdische
Leitungstrassen sind nicht betroffen, d.h. deren Maste können an den heutigen Standorten stehen bleiben.
4A_01e55844.doc
Seite 54
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
5.8
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Die Wechselwirkungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel der biotischen und abiotischen
Faktoren und subsumieren sich unter dem Begriff Naturhaushalt. Im Planungsgebiet bestimmt
die anthropogene Nutzung die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Flächen mit offenem
Boden dienen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Versickerungsflächen für Niederschlagswasser. Die biologische Vielfalt ist durch die Lage im intensiv genutzten Agrarraum
der Börde und die geringe Ausstattung an Biotopstrukturen deutlich eingeschränkt.
5.9
Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete
5.9.1
Naturschutzgebiete / Geschützter Landschaftsbestandteil
Das Naturschutzgebiet N6 “Kiesgruben Meschenich“ liegt außerhalb des Planungsgebiets und
wird von dem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt.
Die Obstbrache im Norden von Meschenich (LB 2.11) und der Hofbereich des Neu Engeldorfer
Hofes (LB 2.03) sind geschützte Landschaftsbestandteile im Planungsgebiet. Etwas außerhalb
liegt der ebenfalls geschützte Hofbereich um den Alt Engeldorfer Hof (LB 2.04). Durch das Bauvorhaben wird keiner der geschützten Landschaftsbestandteile beeinträchtigt.
5.9.2
Landschaftsschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete
Im Rhein-Erft-Kreis liegt ein Teil des Planungsgebiets im Landschaftsschutzgebiet 2.2-20 LSG
“Abgrabungsflächen bei Brühl und Wesseling“ des Landschaftsplanes Nr. 8 “Rheinterrassen“7
(Blatt Brühl).
Auf dem Gebiet der Stadt Köln liegen größere Flächenanteile im Landschaftsschutzgebiet L 18
“Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“8 des Landschaftsplanes der Stadt Köln.
Nach den Textlichen Festsetzungen zu den Landschaftsplänen ist innerhalb der Landschaftsschutzgebiete die Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen verboten.
Durch das Bauvorhaben werden die Entwicklungsziele für die Landschaft sowie die besonderen
Schutzzwecke der Schutzgebiete nicht beeinträchtigt oder laufen diesen zuwider.
7
8
Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 8 ‚Rheinterrassen, (Blatt Brühl), 5. Änderung Stand 12.05.2004
Stadt Köln, Landschaftsplan der Stadt Köln, 1991
4A_01e55844.doc
Seite 55
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Eine Befreiung von den Verbotsvorschriften der Landschaftspläne wird durch den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss erwirkt.
Im Planungsgebiet und im weiteren Umfeld sind keine Natura 2000 Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie ausgewiesen.
5.9.3
Biotopkataster Nordrhein-Westfalen
Folgende Flächen sind im Biotopkataster NRW gelistet:
BK-5107-021, "Kirsch-Plantagen-Brache vor Meschenich“ westlich der B 51 (LB 2.11)
BK-5107-907, “NSG-Kiesgruben Meschenich“ (N 6)
BK-5107-012, “Kleingewässer am Engelsdorfer Hof“ (Teil des LB2.03)
Durch das Bauvorhaben wird keines der Biotope beeinträchtigt.
5.9.4
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
6.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
6.1
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
6.1.1
Lärmschutz
Für die Baumaßnahme sind nach den Vorschriften der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)
vom 12. Juni 1990 (BGBl. 1990, S. 1036) unter Berücksichtigung der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 - (Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr.
8/1990 und Nr. 17/1992 des Bundesministers für Verkehr - VkBl. 1990, S. 258 und 1992, S.
208) lärmtechnische Untersuchungen unter Einbeziehung der Außenwohnbereiche durchgeführt worden.
Der Berechnung der Lärmemmissionen liegt eine Verkehrsprognose für 2025 zu Grunde. Es
wird ein lärmmindernder Belag mit DStro = -2 dB(A) berücksichtigt. Aktiver Lärmschutz ist wegen der Entfernung zur Bebauung nicht vorgesehen. Lediglich am Gebäude „Am Kreuzweg 1-3“
4A_01e55844.doc
Seite 56
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
„Alte Brühler Straße 8“ werden die Grenzwerte der 16. BImSchV um 0,3 dB(A) überschritten.
Der Schutz erfolgt passiv, sofern die Bausubstanz keinen ausreichenden Schutz bietet.
Detaillierte Angaben zum Lärmschutz finden sich sind in Unterlage 11.
6.1.2
Schadstoffbelastung
Die Ermittlung der Schadstoffimmissionen (Jahresmittelwerte) für die Prognosebelastung erfolgt
nach dem „Merkblatt für Luftverunreinigung an Straßen“ (MLuS 2002, geänderte Fassung 2005)
den „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (RLuS-2012).
Untersucht werden: CO, NOx, Pb, SO2, Benzol, PM10. Untersucht werden: CO, NO2, NO, SO2,
Benzol, PM10, PM2,5.
Es wurden die beiden der B51n nächstgelegenen Immissionspunkte ( 25 m bzw. 200 m) untersucht. Die durchgeführte Luftschadstoffabschätzung zeigt, dass keine Überschreitungen der
Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind.
Das Thema Schadstoffbelastung wird ausführlich in Unterlage 14 behandelt.
6.2
Natur und Landschaft
6.2.1
Kompensationskonzept
Für das Kompensationskonzept wurden vorhandene Unterlagen und Planungen ausgewertet,
um für den Planungsraum geeignete Maßnahmen und Flächen herauszufiltern. Des Weiteren
wird das Artenschutzrechtliche Gutachten herangezogen, um den Belangen des Artenschutzes
vor Ort gerecht zu werden.
Landschaftsplan Köln
Der Planungsgebiet liegt hier innerhalb des Entwicklungszieles 3 'Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belegenden Elementen'. Die Entwicklungsziele finden sich wieder in den in diesem Teilbereich festgesetzten konkreten Maßnahmen.
Es sind dies überwiegend Anlage von Feldgehölzen, Pflanzung von Baumreihen und Baumgruppen entlang von Feldwegen und Pflanzung eines großen Feldgehölzes an der Terrassenkante nördlich der Ortslage Meschenich.
4A_01e55844.doc
Seite 57
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Landschaftsplan 8, Rheinterrassen, Rhein-Erft-Kreis
Der überwiegende Teil des Planungsgebiets liegt hier innerhalb des Entwicklungszieles 2 'Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und
mit gliedernden und belebenden Elementen'. Teilflächen, die die Bereiche der aktiven und abgeschlossenen Abgrabungsflächen enthalten, liegen im Bereich mit dem Entwicklungsziel 3
'Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft'.
Die Maßnahmenfestsetzungen beinhalten punktuelle Pflanzmaßnahmen in der Flur.
Vorgaben aus dem Artenschutzrechtlichen Gutachten
Im artenschutzrechtlichen Gutachten werden Vermeidungsmaßnahmen u.a. in Form von Bauzeitenregelungen, Ergänzungsuntersuchungen vor Baubeginn und funktionserhaltende Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Population der Feldlerche gefordert und begründet.
Gesamtzielsetzung der Kompensationsmaßnahmen für den Planungsraum
Nach ELES sind Kompensationsmaßnahmen anzustreben, die eine Multifunktionalität von Flächen für alle Funktionsbereiche (hier der Lebensraumfunktion, der abiotischen Funktionen und
des Landschaftsbildes) gewährleisten.
6.2.2
6.2.2.1
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Erhalt von Gehölzbeständen und Schutzmaßnahmen
Innerhalb des Baufeldes und angrenzend daran sind vorhandene Bäume und Baum- und
Strauchhecken zu erhalten und vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen, vgl. Maßnahmenblätter S1 und S2 Unterlage 12.0.8.
Die Schutzmaßnahmen sind entsprechend der folgenden Vorgaben durchzuführen:
-
RAS-LP-4 “Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“, 1999
-
DIN 18920 “Vegetationstechnik im Landschaftsbau “Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“, 1990
4A_01e55844.doc
Seite 58
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
6.2.2.2
Bauzeitenregelung
Zum Schutz der Feldvogelarten, die auf jährlich wechselnden Ackerflächen im Trassenraum
brüten, ist eine Bauzeitenregelung für das Abschieben des Oberbodens notwendig. Die Bodenarbeiten müssen demnach außerhalb der Brutzeit, also nicht in der Zeit zwischen dem 01. März
und dem 30. September, vorgenommen werden vgl. Maßnahmenblatt V1, Unterlage 12.0.8.
6.2.2.3
Ergänzungsuntersuchung vor Baubeginn
Vor der Rodung von Gehölzen, insbesondere der älteren Alleebäume, muss ein FledermausCheck hinsichtlich möglicher Baumhöhlenquartiere stattfinden. Vor Abschieben des Oberbodens ist zur Aktivitätszeit des Feldhamsters ein Ablaufen der Trasse zwecks Bausuche und ggf.
Tierrettung bzw. -umsiedelung in Abstimmung mit den Landschaftsbehörden vorzunehmen, vgl.
Maßnahmenblatt V2, Unterlage 12.0.8.
6.2.2.4
Gestaltungsmaßnahmen
Die Maßnahmen sind in den Maßnahmenplänen 12.2.2 bis 12.2.13, M 1:500 dargestellt und in
der Unterlage 12.0.5 nach Art und Lage der Maßnahmen aufgelistet. Die inhaltliche detaillierte
Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in den Maßnahmenblättern G 1 bis G 9, Unterlage
12.0.8.
Alle Begrünungsmaßnahmen, die im Bereich des technischen Bauwerkes der Straße durchgeführt werden, zählen zu den Gestaltungsmaßnahmen. Auch die Begrünungen der Innenflächen der Verbindungsrampen zählen zu den Gestaltungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen
übernehmen vorwiegend Funktionen zur Einbindung des Verkehrsbauwerkes in das Umfeld,
zur Wiederherstellung der Straßenseitenflächen einschließlich deren Bewuchses und zur räumlichen Strukturierung des Landschaftsbildes. Des Weiteren dienen sie zur Orientierung über den
Streckenverlauf für den Straßennutzer und somit der Verkehrssicherheit.
Zusammenfassung der Gestaltungsmaßnahmen
Nr. der
Maßnahme
Art der Maßnahme
Fläche / Anzahl
Pflanzung von straßenbegleitenden Baumreihen
115 127 Bäume
G2
Pflanzung von Baumgruppen oder Einzelbäumen
53 51 Bäume
G3
dichte Gehölzpflanzung auf der Böschung aus standorttypischen
Baum- und Straucharten
G1
4A_01e55844.doc
9.890 6.675 m²
Seite 59
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
16.570 17.780 m²
G4
dichte Gehölzpflanzung aus standorttypischen Straucharten
G5
Aufforstungsfläche mit standorttypischen Laubgehölzen
13.525 m²
G6
Pflanzung von angepassten und schnittverträglichen Gehölzarten
im Mittelstreifen
2.075 m²
G7
Fläche für Sukzession
9.915 m²
G8
Einsaat von Landschaftsrasen (Bankette und Böschungen)
143.815 138.835 m²
G9
Einsaat von Landschaftsrasen (reduzierter Saatgutmenge)
10.580 10.690 m²
Durch die Begrünung der Straßenböschungen und Seitenflächen ohne und mit Gehölzen gelten
die Eingriffe in Flächen mit geringerer oder gleichwertiger ökologischer Wertigkeit, verursacht
durch eben diese Böschungs- und Seitenflächen, als in sich ausgeglichen.
6.2.2.5
Ausgleichsmaßnahmen
Zur Kompensation des durch die Baumaßnahme verursachten Eingriffs werden Biotopgestaltungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen als funktionserhaltende Maßnahmen für die Fauna -artenschutzrechtlich bedingt- zwingend erforderlich. Die Maßnahmen sind
im Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlage 12.3 dargestellt sowie in
den Maßnahmenblättern A 1 bis A 3 sowie VA1 und VA2, Unterlage 12.0.8 erläutert.
Zusammenfassung der Ausgleichsmaßnahmen
Nr. der
Maßnahme
Art der Maßnahme
Fläche / Anzahl
A1
Flächenentsiegelung und Anlage von Vegetationsflächen
10.750 6.020 m²
A2
Flächenentsiegelung alte Fahrbahn B 51 und Landschaftsrasenansaat
1.930 3.755 m²
A3
Biotopgestaltung der Rekultivierungsfläche
123.864 m²
VA1
Ackerbrache (funktionserhaltende Maßnahme Feldlerche)
15.540 m²
VA2
Feldlerchenfenster und Ackerrandstreifen (funktionserhaltende Maßnahme Feldlerche)
(34.573 m²*)
2.500 m²
* Gesamtfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit produktionsintegrierten Maßnahmen
4A_01e55844.doc
Seite 60
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Ausgleichsmaßnahmen Biotopfunktion
Die Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahr- und Radwegeflächen (A1 und A2) kann in untergeordnetem Umfang zur Kompensation der Flächenversiegelung beigetragen. Die Flächen liegen im Trassen nahen Bereich und werden als Begleitgrün mit oder ohne Gehölze angelegt.
Zwei Teilflächen können als landwirtschaftliche Nutzflächen rekultiviert werden.
Zum Ausgleich des Eingriffes in die Biotopfunktionen durch die Baumaßnahme steht eine Fläche unweit der Baumaßnahme zur Verfügung (A3). Es handelt sich um die Rekultivierungsfläche R212 mit einer Gesamtfläche von ca. 12,386 ha südlich der L150. Für die Fläche besteht
die Vorgabe der Wiederherstellung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Maßnahme sieht
dafür die Erhaltung von großen offenen Flächen als Kies- und Rohbodenflächen vor, die von
Verbuschung freigehalten werden sollen. Des Weiteren sind Geländesenken für temporäre und
dauerhafte Wasserflächen zu schaffen. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze sollen dornreiche Sträucher als Heckenstrukturen das Gelände abgrenzen.
Die Maßnahme erfüllt die Anforderung der Multifunktionalität in Bezug auf den Biotopwert und
die abiotischen Funktionen. Für den Artenschutz kann diese Fläche allerdings nicht herangezogen werden, da sie im Zuge der lang andauernden Wiederverfüllung und des heute vorliegenden Brachestadiums bereits von einer Vielzahl von Offenlandarten besiedelt wurde. Somit können auf dieser Fläche keine Ausweichreviere für Eingriffe an anderer Stelle geschaffen werden.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Artenschutz
Im Artenschutzrechtlichen Gutachten werden funktionserhaltende Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Population der Feldlerche festgeschrieben. Die Ausgleichsmaßnahmen VA1 und
VA2 kompensieren den Verlust von 5 Brutrevieren der Feldlerche durch Schaffung von Strukturen für Ausweichbrutreviere sowie von Flächen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes. Die
Maßnahmenfläche VA1 schließt an eine Kompensationsfläche des Straßenbaulastträgers für
die L150 (im Planfeststellungsverfahren) an und umfasst 15.540 m². Hier soll eine Ackerbrache
entstehen, die durch dreijährigen Umbruch dauerhaft als Offenlandbiotop erhalten bleibt.
Bei der Maßnahmenfläche VA2 sollen nach dem Vorbild des Feldlerchenprojektes der Stiftung
Rheinische Kulturlandschaft sogenannte Feldlerchenfenster innerhalb der Ackerflächen angelegt werden. Es handelt sich hierbei um eine produktionsintegrierte Maßnahme. Auf einer Gesamtfläche von 3,4 ha sollen 14 Flächen je ca. 20 m² nicht eingesät werden. Erwachsene Feldlerchen können diese Fehlstellen als 'Anflugschneisen' nutzen, wobei die Nester im angrenzenden Getreide angelegt werden.
4A_01e55844.doc
Seite 61
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Zusätzlich sind Strukturen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes notwendig, die durch die
Anlage von 5-8 m breiten Ackerrandstreifen in einem Gesamtflächenumfang von ca. 2.200 m²
geschaffen werden.
Die Anordnung und Lage der Feldlerchenfenster und der Ackerrandstreifen erfolgt in Abstimmung mit dem Bewirtschafter und kann jährlich bzw. zweijährlich wechseln.
Die Maßnahmen sind ein Jahr vor Baubeginn umzusetzen. Mit Umsetzungen dieser Maßnahmen kann der Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Brutrevieren durch den Straßenbau kompensiert werden.
Ein Monitoring ist nur für die Maßnahmen der sogenannten 'Lerchenfenster' notwendig, da hier
noch keine hinreichend langen Erfahrungen zur Annahme der Flächen vorliegen. Für diese Flächen wir ein dreijähriges Monitoring mit Effizienzkontrolle durchgeführt.
6.2.2.6
Bilanzierung Eingriff und Ausgleich
Nachfolgend sind die Werte der Eingriffsermittlung zusammengefasst und den Werten der Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt.
Gegenüberstellung der Biotopwerte von Eingriff und Ausgleichsmaßnahmen
Eingriff
Dauerhafte Eingriffe durch Versiegelung und Befestigung sowie Eingriffe in höherwertige
Biotope im Bereich der Straßenböschungen, Bankette und
Arbeitsräume
Biotopwert
Eingriff
229.370
218.140
Eingriffe durch indirekte Projektwirkung
112.783
100.618
Summe
342.153
318.758
Maßnahme
A 1- A3: Entsiegelung und Anlage
von Vegetationsflächen, Biotopgestaltung der Rekultivierungsfläche
VA1 und VA2: vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
Biotopwert
Maßnahmen
396.952
391.142
54.120
451.072
445.262
Mit Umsetzung aller Maßnahmen kann der Eingriff in die Biotopfunktionen kompensiert werden.
Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen:
Der durch den Straßenbau bedingte Eingriff in Produktionsflächen der Landwirtschaft umfasst
232.430 204.045 m² durch die Anlage der Straßenflächen, der Böschungen und Seitenflächen.
Für die Ausgleichmaßnahmen werden 140.904 m² an landwirtschaftlicher Nutzfläche entzogen.
4A_01e55844.doc
Seite 62
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Damit wird die 1:1 Regelung für die Flächeninanspruchnahmen landwirtschaftlich genutzter Flächen nach ELES deutlich unterschritten (1: 0,6 0,7).
6.2.3
Boden und Wasser (Grund- und Oberflächenwasser)
Der Baustellenbetrieb hat alle einschlägigen Vorgaben im Umgang mit boden- und wassergefährdenden Stoffen einzuhalten. Dabei sind boden- und/oder wassergefährdende Stoffe
ordnungsgemäß zu lagern, zu verarbeiten und zu entsorgen. Abfallstoffe, Verpackungsmaterial
und Baureste sind in geschlossenen Containern zu sammeln und ebenfalls kontrolliert zu entsorgen. Nur ordnungsgemäß gewartete Bau- und Transportmaschinen sind zum Einsatz zu
bringen.
Beim baubedingten Eingriff in natürlich gewachsenen Mutterboden gelten die Vorgaben nach §
202 BauGB. Danach ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung
und Vergeudung zu schützen.
Die Niederschlagswässer werden nach dem Stand der Technik behandelt und über die belebte
Bodenzone schadlos dem Untergrund zugeführt.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen A1, A2, A3, VA1 und VA2 gewährleisten eine Multifunktionalität auch für das Schutzgut Boden und Wasser. Ein Erfordernis additiver Maßnahmen
für Eingriffe in abiotische Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung besteht daher
nicht.
6.2.4
Luft und Klima
Für die Luftschadstoffe wurde ein Nachweis über die zu erwartende Belastung gemäß Merkblatt
für die Luftschadstoffe an Straßen (MLuS) den „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an
Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (RLuS-2012) durchgeführt (siehe Unterlage
14). Die Richtwerte werden demnach nicht überschritten.
Die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen gewährleisten durch ihre Multifunktionalität für verschiedene Funktionsbereiche auch eine Kompensation der Auswirkungen auf
Klima / Luft. Durch Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern werden auch klimaökologisch
4A_01e55844.doc
Seite 63
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
positive Wirkungen erzeugt. Dadurch erfolgt ebenfalls eine Verminderung der Schadstoffausbreitung.
6.2.5
Landschaft
Die in Kapitel 5.6 beschriebenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Baumaßnahme können weitgehend durch die umfangreichen Begrünungsmaßnahmen vermindert bzw.
kompensiert werden. Durch die intensiven Abpflanzungen von Böschungen und Brückenwiderlagern werden diese Baukörper in die Landschaft eingebunden bzw. treten mit dem Heranwachsen der Pflanzung weniger als 'Fremdkörper' in der Landschaft in Erscheinung.
Der Verlust an markanten Bäumen und Heckenpflanzungen wird durch die Pflanzung von
Baum- und Strauchhecken auf den Böschungen sowie durch die umfangreichen Baumpflanzungen ausgeglichen.
6.2.6
Kultur und sonstige Sachgüter
Im Zuge der Baumaßnahme müssen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Transportleitungen
verlegt werden.
Die Straßenbauverwaltung gewährleistet Maßnahmen des Denkmalschutzes, die nach Art und
Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch den Trassenbau verursachte Zerstörung
von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. soweit zu minimieren, wie
dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist.
6.2.7
Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Die gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz erforderliche Berücksichtigung von Wechselwirkungen der Schutzmaßnahmen wurde im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbewertung
beachtet. Die entwickelten landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen dienen multifunktionaler Aufwertung aller Schutzgüter.
4A_01e55844.doc
Seite 64
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
7.
Kostenträger
Die Kosten der Baumaßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), soweit im Einzelnen nicht eine andere Regelung im Bauwerksverzeichnis ausgewiesen
ist. Die Kostenteilung mit anderen Trägern wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt.
Bei Maßnahmen an Versorgungsleitungen sind im Bauwerksverzeichnis keine Kostenregelungen ausgewiesen. Diese erfolgen aufgrund bestehender Verträge bzw. nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts außerhalb der Planfeststellung.
8.
Durchführung der Baumaßnahme
8.1
Träger der Baumaßnahme
Die Baumaßnahme wird für die Bundesrepublik Deutschland in Auftragsverwaltung für das
Land Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Straßenbau (Straßenbauverwaltung) durchgeführt.
Soweit Anpassungsmaßnahmen an den Versorgungsanlagen vorzunehmen sind, wird angestrebt, diese im Rahmen bestehender Verträge bzw. in Anwendung des bürgerlichen Rechts
vom jeweiligen Eigentümer vornehmen zu lassen.
8.2
Zeitliche Abwicklung
Die Maßnahme soll nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
durchgeführt werden. Einzelheiten der Baumaßnahme werden - soweit erforderlich - rechtzeitig
vor Baubeginn mit den jeweils betroffenen Baulastträgern bzw. Eigentümern von Versorgungsanlagen noch abgestimmt.
Die Durchführung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen im direkten Trassenbereich
sowie die Pflanzung des Straßenbegleitgrüns wird die Straßenbauverwaltung innerhalb eines
Jahres nach Herstellung der Fahrbahn vornehmen.
4A_01e55844.doc
Seite 65
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des direkten Trassenbereiches wird die Straßenbauverwaltung spätestens mit dem Baubeginn einleiten und innerhalb
eines Jahres abschließen. Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz werden 1 Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnahme begonnen und unmittelbar umgesetzt.
Die jeweilige Vegetationsperiode wird berücksichtigt.
8.3
Grunderwerb und Entschädigung
Die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind
dem Grundstücksverzeichnis - Unterlage 9 - und den Grunderwerbsplänen - Unterlage 10 - zu
entnehmen.
Die Flächen sind im Grunderwerbsverzeichnis als "zu erwerben", als "vorübergehend in Anspruch zu nehmen" bzw. als "dauernd zu beschränken" ausgewiesen und in den Plänen durch
entsprechende Signatur dargestellt.
Mit den Betroffenen werden außerhalb des Planfeststellungsverfahrens Grunderwerbs- und
Entschädigungsverhandlungen geführt.
8.4
Auswirkungen während der Bauzeit
Bei der Durchführung der Baumaßnahme wird sich eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf
dem vorhandenen Straßen- und Wegenetz nicht immer vermeiden lassen. Über die zur Lenkung des Verkehrs notwendigen Maßnahmen werden rechtzeitig mit den zuständigen Stellen
Abstimmungen herbeigeführt.
9.
Flurbereinigung
In dem zur Feststellung anstehenden Plan ist in Bezug auf die Wiederherstellung des Wegeund Gewässernetzes, die nach dem alten Flurzustand sich ergebende Ersatzverpflichtung der
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) ausgewiesen. Unabhängig davon ist
die Bundesstraßenverwaltung bereit, sich nach dem Maße der Verursachung im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens kostenmäßig an sinnvolleren Maßnahmen zu beteiligen, wenn die
Flurbereinigungsbehörde die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft.
4A_01e55844.doc
Seite 66
B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich
Erläuterungsbericht
Die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers ist nach den Grundsätzen der Veranlassung
im Flurbereinigungsverfahren zu regeln.
Zur Vermeidung von Behinderungen, Verzögerungen und Kostenerhöhungen der Straßenbaumaßnahme sind Abweichungen vom festgestellten Plan nur dann möglich, wenn die Änderungen rechtzeitig vor der Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme zwischen der Flurbereinigungsverwaltung und der Bundesstraßenverwaltung abgestimmt sind.
Das gleiche gilt sinngemäß auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 4 und 5 Landschaftsgesetz (LG).
4A_01e55844.doc
Seite 67