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Anlage 1 - Erläuterungsbericht.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 - Erläuterungsbericht.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
22.12.16, 05:58
Aktualisiert
24.01.18, 04:55

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Landesbetrieb Straßenbau NRW B 51, von AN 24, Station 0+000,00 bis AN 29, Station 1+050,00 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich von Anschlussstelle Brühl bis K27 und B51a PROJIS-Nr.: - Unterlagen 1. Deckblatt zum Feststellungsentwurf vom 15.03.2010 - Erläuterungsbericht - Entwurfsdatum: 31.03.2005 Aufgestellt: 14.04.2016 Zugehöriger Vorentwurf aufgestellt: Bonn, 31.03.05 Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel Der Leiter der Niederlassung Bonn i.A. gez. Decker gez.: Decker Zugehöriger Vorentwurf geprüft: Zugehöriger Vorentwurf genehmigt: Gelsenkirchen, 16.01.06 Bonn, 27.02.08 Düsseldorf, 24.10.06 Betriebssitz i.A. gez.: Höckber BMVBS MBV NRW gez.: Diekmann gez.: Heinze B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 0. 1. Vorbemerkung Deckblatt Allgemeines zur Baumaßnahme 5 5 2. 2.1 2.2 Planerische Zielsetzung und Bedarf Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet und Darstellung der Varianten 7 7 8 2.2.1 Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet 8 2.2.1.1 Lage im Naturraum und Beschreibung des Planungsgebiets 8 2.2.1.2 Mensch und Erholungsnutzung 9 2.2.1.3 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 10 2.2.1.4 Geologie, Morphologie, Böden 13 2.2.1.5 Wasser 14 2.2.1.6 Klima / Luftqualität 14 2.2.1.7 Landschaftsbild 15 2.2.2 Darstellung der Varianten 16 2.2.2.1 Varianten der B 51n 16 2.2.2.2 Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt 17 2.3 2.4 Variantenplan Beurteilung der einzelnen Varianten 25 26 2.4.1 Varianten der B 51n 26 2.4.1.1 Städtebau 26 2.4.1.2 Verkehrsverhältnisse 26 2.4.1.3 Straßenbauliche Infrastruktur 26 2.4.1.4 Natur und Landschaft 27 2.4.1.5 Flächenbedarf / Wirtschaftlichkeit 27 2.4.2 Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt 27 2.5 Begründung der Vorschlagslinie 30 2.5.1 Aussagen Dritter zu den Varianten 32 2.6 3. 4. Auflistung der Gutachten Zweck und Rechtsgrundlage der Planfeststellung Einzelheiten der Baumaßnahme 32 33 34 4.1 Strecken- und Verkehrscharakteristik 34 4.1.1 B 51n 34 4.1.2 L 150 34 4.1.3 L 194 35 4A_01e55844.doc Seite 1 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 4.1.4 B 51alt 35 4.1.5 K15 36 4.1.6 Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 36 4.1.7 Rampen des Knotens L 150 / A 553 37 4.1.8 Knoten L 150 / L 194 / B 51alt / L 103n 37 4.1.9 Rampen des Kreisels B51n/Verbindungsstraße zur B51alt Rampen des Knotenpunkts B 51n / K 27 37 4.1.10 Wirtschaftswegunterführung bei Bau-km 1+960 und Wirtschaftswegenetz 38 4.2 4.3 4.4 Querschnitt Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrswegenetz Bodenmassen und Abfallbeseitigung 38 39 40 4.5 Straßenentwässerung 41 4.5.1 Vorhandene Situation 41 4.5.2 Geplantes Entwässerungssystem 41 4.5.2.1 Südlicher Abschnitt 41 4.5.2.2 Nördlicher Abschnitt 42 4.6 Ingenieurbauwerke 42 4.7 4.8 4.9 5. Straßenausstattung Rastanlagen, Nebenanlagen, Versorgungsleitungen Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 44 44 45 45 5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 45 5.1.1 Lärmsituation 46 5.1.2 Schadstoffsituation 46 5.1.3 Erschütterungen 47 5.1.4 Anlagebedingte Auswirkungen auf Erholungs- und Naturerlebnis 48 5.2 Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt (Fauna und Flora) 48 5.3 Boden 51 5.3.1 Flächenbedarf 51 5.3.2 Beeinträchtigung des Bodens 51 5.4 Wasser (Oberflächen- und Grundwasser) 52 5.4.1 Oberflächenwasser 52 5.4.2 Grundwasser 52 5.5 Luft und Klima 53 5.5.1 Lufthygienische Situation 53 4A_01e55844.doc Seite 2 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 5.6 5.7 5.8 5.9 Landschaftsbild Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete 53 54 55 55 5.9.1 Naturschutzgebiete / Geschützter Landschaftsbestandteil 55 5.9.2 Landschaftsschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete 55 5.9.3 Biotopkataster Nordrhein-Westfalen 56 5.9.4 Wasserschutzgebiete 56 6. 6.1 Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 56 56 6.1.1 Lärmschutz 56 6.1.2 Schadstoffbelastung 57 6.2 Natur und Landschaft 57 6.2.1 Kompensationskonzept 57 6.2.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 58 6.2.2.1 Erhalt von Gehölzbeständen und Schutzmaßnahmen 58 6.2.2.2 Bauzeitenregelung 59 6.2.2.3 Ergänzungsuntersuchung vor Baubeginn 59 6.2.2.4 Gestaltungsmaßnahmen 59 6.2.2.5 Ausgleichsmaßnahmen 60 6.2.2.6 Bilanzierung Eingriff und Ausgleich 62 6.2.3 Boden und Wasser (Grund- und Oberflächenwasser) 63 6.2.4 Luft und Klima 63 6.2.5 Landschaft 64 6.2.6 Kultur und sonstige Sachgüter 64 6.2.7 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 64 7. Kostenträger 65 8. 8.1 8.2 Durchführung der Baumaßnahme Träger der Baumaßnahme Zeitliche Abwicklung 65 65 65 8.3 8.4 9. Grunderwerb und Entschädigung Auswirkungen während der Bauzeit Flurbereinigung 66 66 66 4A_01e55844.doc Seite 3 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Tabellenverzeichnis Tab. 1: Straßenbauliche Infrastruktur der Varianten gemäß UVS 1992 26 Tab. 2: Vor- und Nachteile der Variante 3 und 4 Varianten 1, 5 und 6 29 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Variante 1: Knoten als halbes Kleeblatt zur Verknüpfung B 51n / K 27 19 Abb. 2: Variante 2: Knoten als plangleicher großer Kreisverkehr 20 Abb. 3: Variante 3: Knoten als Trompete 21 Abb. 4: Variante 4: Knoten als KVP mit Unterführung der Richtung Brühl-Eifeltor 22 Abb. 5: Variante 5: Teilplangleicher Knoten mit Überführung der K 27 23 Abb. 6: Variante 6: Plangleicher Knoten mit Lichtsignalanlage 24 Abb. 7: Übersichtskarte der Varianten aus der UVS 1992 25 Abb. 8: Gewählte Variante der Linienführung der B 51n 31 Abb. 9: Querschnitt der B 51n 39 4A_01e55844.doc Seite 4 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 0. Vorbemerkung Deckblatt Änderungen und Ergänzungen im Rahmen des Deckblattes sind im Folgenden in blauer Kursivschrift eingetragen. 1. Allgemeines zur Baumaßnahme Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau der Ortsumgehung KölnMeschenich, B51n mit einer Baulänge von ca. 3,1 km ca. 3,3 km. Meschenich liegt ca. 4,5 km östlich des Rheins und ca. 2,5 km südlich des Kölner Autobahnringes (BAB A 4). Die Maßnahme liegt vorwiegend im Gebiet der Städte Köln und Hürth. Im südlichen Planungsbereich wird das Gebiet der Stadt Brühl tangiert. Die B 51n stellt an der südlichen Planungsgrenze die Weiterführung der BAB A 553 in Richtung Köln dar. Unter Berücksichtigung der raumordnerischen Entwicklungsziele erfolgt an der nördlichen Planungsgrenze die Hauptausrichtung der B 51n zum Güterverteilzentrum (GVZ) Köln/Eifeltor über die heutige K 27. An der nördlichen Planungsgrenze schließt die B 51n an die B 51 alt (Brühler Landstraße) an. Die Planungen für die Ortsumgehung Köln-Meschenich begannen in den achtziger Jahren. Eine UVS wurde am 14.12.1993 in einer öffentlichen Sitzung in Köln-Meschenich vorgestellt. In dieser Veranstaltung haben sich die anwesenden Bürger gegen die ortsnahe Variante, die aus der UVS als die umweltfreundlichste hervorging, ausgesprochen. Favorisiert wurde die ortsfernere Variante. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 17.05.1994 beteiligt. Aufgrund der Ergebnisse der Bürgeranhörung, der Beteiligung der TÖB und der sich daran anschließenden Diskussionen in den politischen Entscheidungsgremien hat sich der Rat der Stadt Köln in der Sitzung vom 21.06.1994 für die ortsferne Variante 2 entschieden. Die Festlegung der Linienführung erfolgte am 25.09.1997 durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. In der Entwurfsbesprechung (Bund-Land-Besprechung) am 19.03.2002 im MVEL wurde dem im Vorentwurf zugrunde gelegten Querschnitt der RQ 15,5 grundsätzlich zugestimmt. 4A_01e55844.doc Seite 5 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Ebenfalls in der Bund-Land-Besprechung am 24.09.2003 wurden die Knotenpunktkonzepte abgestimmt. Die Ausrichtung der Hauptfahrbeziehung in Richtung K 27 / Eifeltor / BAB A 4 ist eine Forderung des BMVBW und entspricht dem späteren Umstufungskonzept auf Stadtgebiet Köln. Die Ausrichtung der Hauptfahrbeziehung in Richtung der B 51 alt wurde mit dem BMVI in 2015 abgestimmt. Im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Meschenich ergeben sich neben dem Neubau der B 51n folgende weitere Maßnahmen: • Zweibahniger Ausbau der L 150 auf einer Länge von 0,74 km • Planfreier Knotenpunkt zur Verknüpfung der L 150 mit der A 553 in Form eines Kleeblattes • 4-armiger Knoten mit Anschluss der L 150, der L 194, der B 51alt und der geplanten L 103n • Ausbau der L 194 auf einer Länge von 0,270 km • Neubau der B 51 alt (Brühler Landstraße) mit parallel geführtem Radweg auf einer Länge von 0,64 km • Verlegung/Neubau der Gemeindestraße „In der Hell“ auf einer Länge 0,48 km mit Anbindung an die B 51alt • Neubau einer Wirtschaftswegunterführung unter der B 51n, Länge 0,27 km • Verlegung/Neubau der K15 auf einer Länge 0,48 km • Planfreier Knotenpunkt zur Verknüpfung der B 51n/ K 27 mit der B 51alt in Form einer Parallelrampenlösung mit Kreisverkehrsführung auf der Basisstraße • Neubau der „Verbindungsstraße zur B51alt“ zur Anbindung der B 51alt an die B 51n/K 27 auf einer Länge von 0,75 km • Neubau einer Anliegerstraße „Am Kreuzweg“ auf einer Länge von 0,35 km als Ersatz für die entfallende Grundstückserschließung über die K 27 • Neubau der plangleichen Kreuzung im Zuge der „Verbindungsstraße zur B 51alt“ mit Anbindung der Straße „Am Kölnberg“ und der neuen Anliegerstraße „Am Kreuzweg“ • Teilplanfreier Knotenpunkt zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27 • Umbau der Einmündung „Am Kölnberg“/ „Alte Brühler Straße“ • Verlegung/Neubau von Wirtschaftswegen 4A_01e55844.doc Seite 6 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Durch den Neubau der Ortsumgehung B 51n erhält die Ortslage Meschenich aufgrund der Verkehrsumlagerung die dringend erforderliche Entlastung. Die Nutzungskonflikte auf der Ortsdurchfahrt werden deutlich reduziert und die Wohnumfeldqualität verbessert. Die neue Verkehrsanlage ist entsprechend des prognostizierten Verkehrsaufkommens dimensioniert; sie trägt durch die Vermeidung von Stauungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit für den Straßennutzer bei. Die B51n wird von Bau-km 0+395 (Netzknoten 5107081) bis zum Planfeststellungsende bei Bau-km 3+022,293 Bau-km 3+314,845 als Bundesstraße gewidmet. Im Knoten A553/B51/L150/L194 werden die Rampen Godorf- Köln mit 301 m, Godorf-Euskirchen mit 283 m und Köln-Brühl mit 263 m als Bundesstraße B51, die Rampe Brühl-Euskirchen mit 240 m als Autobahn A553 gewidmet. Zwei Teistücke der bisherigen B51 in diesem Knoten nämlich Euskirchen-OD Meschenich mit 220 m und Brühl-Euskirchen mit 257 m werden eingezogen. Die Widmungen und Einziehungen werden mit der Verkehrsfreigabe wirksam. Weitere Widmungen, Umstufungen und Einziehungen im Zusammenhang mit dem Bau der OU Köln/Meschenich werden in einem gesonderten Umstufungsverfahren geregelt. Die B51n wird beginnend bei der Anschlussstelle Brühl-Nord der A553 bis zum Anschluss an die K 27 als Kraftfahrstraße angeordnet. Zwischen K 27 und B 51alt sind aufgrund der netzstrukturellen Rahmenbedingungen landwirtschaftliche Verkehre zuzulassen. 2. Planerische Zielsetzung und Bedarf 2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse In der Ortslage Meschenich muss die bestehende B 51 unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht werden. Dabei steht die als maßgeblich zu bezeichnende Verbindungsfunktion der B 51 im Gegensatz zu den übrigen Ansprüchen an den öffentlichen Straßenraum, wie die Aufenthalts-, Erschließungs- und auch Kommunikationsfunktion. Die derzeitige Ortsdurchfahrtsstraße ist zur Aufnahme der vorhandenen und zukünftigen ansteigenden Verkehrsbelastungen wenig geeignet. In der Verkehrsuntersuchung (PTV AG, Dez. 2008, Stand Apr. 2016) wurden für den Analysefall 2008 ein durchschnittl. täglicher Ver- 4A_01e55844.doc Seite 7 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht kehr (DTV-W5) von 21.400 Kfz/24h auf der B 51 in der Ortsdurchfahrt Meschenich festgestellt. Für das Jahr 2025 werden dort 20.400 Kfz/24h prognostiziert. Die unverträglich hohen Kfz-Belastungen verursachen eine große Trennwirkung, durch die der Ort in zwei etwa gleich große Teile geteilt wird und führen zu starken Lärm- und Schadstoffbelastungen der angrenzenden Wohnbebauung. Die aufgeführten Unverträglichkeiten können unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit durch bauliche Maßnahmen nicht ausgeräumt werden, so dass der Bau der Ortsumgehungsstraße B 51n notwendig wird. 2.2 Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet und Darstellung der Varianten 2.2.1 2.2.1.1 Beschreibung der Umwelt im Planungsgebiet Lage im Naturraum und Beschreibung des Planungsgebiets Die naturräumliche Einheit ist die Nr. 551 'Köln-Bonner Rheinebene' mit den ausgedehnten Niederterrassenebenen beiderseits des Rheines. Weiter naturräumlich differenziert befindet sich das Vorhaben im Bereich der Brühler Lößplatte (551.40) und der Köln-Bonner Niederterrasse (551.30). Das Planungsgebiet zählt zu den für den Gemüse- und Obstanbau bedeutenden Bereichen mit fast durchgehend großflächigem Intensivanbau oder Ackernutzung. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf Flächen im Stadtgebiet Brühl und Hürth, beide Rhein-Erft-Kreis und auf Flächen der Stadt Köln. Die geplante Trasse der B 51n verläuft westlich der Ortslage Meschenich und somit überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Hürth. Im Süden erfolgt der Anschluss an die A 553 und die L 150, im Norden an die K 27 und die B 51. Im Planungsgebiet zeigen sich die typischen Nutzungsmuster der Rheinischen Niederterrasse im Umfeld von urbanen Verdichtungsräumen. Im Süden (Stadt Brühl) des Untersuchungsgebietes dominieren industrielle und gewerbliche Nutzungen. Im Osten reichen die Siedlungsgebiete von Meschenich in das Gebiet, hier mit Einzel- und Reihenhausbebauung, am nördlichen Siedlungsrand von Meschenich auch mit Hochhausbebauung. Im Norden liegen einzelne Gewerbebauflächen innerhalb der freien Landschaft. Westlich der B 51 (Stadtgebiet Hürth und Brühl) liegen eine aktive Abgrabungsfläche, südlich der L 150 eine aktive und zwei abgeschlossene Abbauflächen sowie nördlich der L 150 eine ehemalige Deponiefläche. 4A_01e55844.doc Seite 8 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Der überwiegende Flächenanteil ist bestimmt von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auf den intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen wird entsprechend der hohen Ackerzahlen vorwiegend Getreide und Zuckerrübe angebaut. Daneben gibt es auch Spargel-, Rhabarber- sowie Zierkürbis- und Baumschulkulturen. Im FNP der Stadt Köln werden derzeitige Ackerflächen am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Meschenich als Wohnbaufläche, reines Mischgebiet sowie Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung 'Dauerkleingärten' dargestellt. Die derzeit aktive Abgrabung westlich der B 51 wird voraussichtlich noch bis 2020 in Betrieb sein. Abschnittsweise sind Rekultivierungen zu Wald und Ackerflächen vorgesehen. 2.2.1.2 Mensch und Erholungsnutzung Eine aktive Erholungsnutzung liegt im Südosten des Planungsgebiets am Alt Engeldorfer Hof in Form eines Reiterhofes mit angrenzenden Reitplätzen vor. Am nördlich Ortsrand von Meschenich befindet sich innerhalb der Grünanlage am Fuße der Hochhäuser ein Bolz- und Spielplatz. Weitere Freizeiteinrichtungen kommen im Planungsgebiet nicht vor. Die siedlungsnahen Flurbereiche werden im Zuge der Feierabend- und Kurzzeiterholung von Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt. Im Westen wird der Flurbereich in Nord-SüdRichtung durch die Bahntrasse durchschnitten. Drei Unterführungen stellen die Verbindung in Richtung Fischenich (Stadt Hürth) her. Eine Fahrradhauptroute führt von Brühl aus kommend entlang der L 194 und weiter über die Straße In der Hell zum Alt Engeldorfer Hof. Eine Fahrradnebenroute ist in den einschlägigen Karten zwischen den Ortslagen Fischenich (Stadt Hürth) und Meschenich über den Meschenicher Weg dargestellt. Das Planungsgebiet ist durch vielfältige Nutzung stark beansprucht. Große Flächen stehen durch den Kiesabbau oder die Folgenutzungen des Kiesabbaus, wie dem Naturschutz oder der Rekultivierung, der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Entlang der stark befahrenen Verkehrstrassen beeinträchtigen Lärm und Schadstoffemissionen das Umfeld. 4A_01e55844.doc Seite 9 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 2.2.1.3 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Kartierung der Biotope Im Mai 2003, September 2004 und Juni 2009 wurden die innerhalb des Planungsgebiets bestehenden Biotoptypen flächendeckend erfasst. Die Zuordnung der Biotopstrukturen zu den zutreffenden Biotoptypen erfolgte gemäß der Biotoptypenliste der LANUV1. Die Abgrenzung und Ausdehnung der kartierten Biotoptypen ist der Unterlage 12.1.1: Bestandsplan, M 1:5.000 zu entnehmen. In der Unterlage 12.0 Tabellen und Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP sind die erfassten Biotope in Tabelle 12.0.1 mit dazugehörigem Kurzcode, dem Biotopwert und der Zuordnung der Wiederherstellungszeiträume aufgelistet. Innerhalb des Planungsgebiets kommen folgende Biotoptypen vor: Kleingewässer Temporäre Kleingewässer kommen im Bereich der aktiven und stillgelegten Kiesabgrabungen mit unterschiedlichem, zum Großteil fehlendem Uferbewuchs vor. Auf Grund der ständig wechselnden Lage der Gewässer werden diese im Bestandsplan nicht dargestellt. Ein bedingt naturnaher ständig Wasser führender Teich liegt am Neu Engeldorfer Hof, ein naturfernes, temporär Wasser führendes Regenversickerungsbecken südlich der L 150. Wald, Feldgehölze, Gebüsche Kleinere Laubwaldaufforstungen bzw. Feldgehölze mit bodenständigen Arten (u.a. Bergahorn, Birke, Hainbuche, Stieleiche) und Strauchunterwuchs (u.a. Liguster, Hartriegel, Weißdorn, Hundsrose) kommen mit überwiegend jüngerem bis mittlerem Baumholz vor. Im Norden, angrenzend an eine Lagerfläche liegt ein Feldgehölz, das sich aus einer brach gefallenen Kirschplantage entwickelt hat. Die Struktur hat eine lokale Bedeutung für den Biotopund Artenschutz. Kleinere Gebüsche mit unterschiedlichen Anteilen von lebensraumtypischen Gehölzen säumen die Abgrabungsflächen bzw. kommen vereinzelt in der Feldflur vor. Baumreihen Auf einem kurzen stillgelegten Abschnitt der B 51 stehen Altbäume im Wechsel mit jüngeren bis zum Boden beasteten Bäumen. Des Weiteren kommen Baumreihen am Reitplatz des Reiterhofes und am Neu Engeldorfer Hof vor. Wirtschaftgrünland und Ruderalfluren 1 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: 'Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2008' 4A_01e55844.doc Seite 10 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Grünlandflächen sind nur sehr vereinzelt und kleinflächig im Plangebiet vorhanden. Die größeren Teilflächen sind Pferdeweiden am Alt Engelsdorfer Hof. Ansonsten kommen kleinflächige Wiesenbereiche in Ortsnähe und Ruderalflure an aufgelassenen Flächen vor. Acker und Dauerkulturen Der weitaus größte Flächenanteil im Planungsgebiet wird von intensiv genutzten Acker- und Gemüseanbauflächen eingenommen. Innerhalb der Ackerflur liegen einzelne Flächen, die mit Baumschulkulturen und Beerstrauchplantagen bestanden sind. Bei den Baumschulflächen weisen einige Unterwuchs mit geschlossener Krautschicht auf, wenige Flächen sind brach gefallen. Gärten- und Grünanlagen Im siedlungsnahen Bereich und am landwirtschaftlichen Hof kommen Ziergärten, intensiv genutzte größere Gartenflächen, Rasenflächen und Grünanlagen vor. Im Norden ragt eine Teilfläche des Friedhofes Steinneuerhof von Köln-Rondorf ins Planungsgebiet. Verkehrsflächen und Begleitgrün Das Planungsgebiet wird von mehreren Hauptverkehrsadern durchzogen, an die das örtliche Straßennetz anschließt. Die Feldwege sind überwiegend geschottert oder es handelt sich um Erdwege mit schmalen begleitenden Grassäumen. Entlang der Straßen wachsen insbesondere an der L 150 Baumhecken und Gebüsche mit bodenständigen und nicht bodenständigen Gehölzen. Die Strukturen sind dabei auf die Böschungsflächen begrenzt. Der überwiegende Teil des Begleitgrüns wird von Gras- und Krautflächen der Böschungen und Randflächen eingenommen. Markant sind die alten Baumalleen entlang der B 51 südlich und nördlich der Ortsdurchfahrt und an der Hofzufahrt zum Neu Engeldorfer Hof. Es sind überwiegend Linden sowie einige Bergund Spitzahornbäume mit Stammumfängen bis über 2,0 m. Die Alleen sind heute lückig und wurden schon teilweise nachgepflanzt. Abgrabungen Westlich der geplanten Trasse liegt eine aktive Kies- und Sandabgrabung mit Erweiterungsflächen nach Norden. Südlich der L 150 liegt eine ehemalige Abgrabungsfläche, die heute teilverfüllt, aber noch nicht rekultiviert ist, da hier noch Formsande oberflächennah lagern. Auf diesen Flächen haben sich Ruderalfluren entwickelt und die Verbuschung setzt ein. Siedlungsflächen Der im Planungsgebiet dargestellte Ortsrand von Meschenich wird überwiegend von Einzelund Reihenhausbebauung eingenommen, nur im Norden grenzt hier die Hochhausbebauung direkt an die freie Landschaft. Außerhalb des geschlossenen Ortsbereiches liegen zwei Gehöfte und mehrere Gewerbeflächen. Im Stadtgebiet Brühl schließt das Planungsgebiet mit einem großflächigen Gewerbegebiet ab. 4A_01e55844.doc Seite 11 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Siedlungsbrachen und Auffüllungsflächen Zwischen der L 150 und dem südlichen Ortsrand von Meschenich liegen aufgelassenen Gewerbeflächen und eine ehemalige Deponiefläche. Diese Brachen zeigen beginnende bis fortschreitende Verbuschung, teilweise schon die Ausbildung von Birken-Vorwald Stadien. Fauna Bestandserfassung im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Gutachtens Durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung2 wurden als planungsrelevante Artengruppen die Vögel, Amphibien und die Fledermäuse untersucht. Die Erfassungen erfolgten ab Juni 2008 bis Juni 2009. Das Artenschutzrechtliche Gutachten ist in der Unterlage 12.0.9 beigefügt. Die Kartierungen und die Auswertung der Fachinformationssysteme lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vögel Es wurden insgesamt 48 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Davon zählen 9 Arten zu den sogenannten 'planungsrelevanten' Arten nach LANUV. Er sind dies: • Mäusebussard und Turmfalke (streng geschützt) • Rebhuhn, Feldlerche, Rauchschwalbe und Mehlschwalbe (Arten einer Gefährdungskategorie nach der RL NW) • Graureiher, Lachmöwe und Saatkrähe (Arten, die in Kolonien brüten) Zusätzlich sollen nach Angabe der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln auch folgende Arten als planungsrelevant betrachtet werden: • Gelbspötter und Dorngrasmücke Innerhalb des Lebensbereiches der offenen Ackerflächen kommen im Plangebiet die Feldlerche mit insgesamt 13 Brutpaaren und das Rebhuhn mit 4 Brutpaaren vor. Die Gehölzbestände am Rande der Kiesgrube werden von der Dorngrasmücke und dem Gelbspötter genutzt. Alle anderen planungsrelevanten Arten sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet. Eulen konnten nicht nachgewiesen werden. Amphibien Es wurden im Bereich der aktiven Kiesgrube folgende Arten festgestellt: • Wechselkröte • Kreuzkröte 2 Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, DiplomBiologe, 52223 Stolberg, Stand 17.11.2009 4A_01e55844.doc Seite 12 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht • Erdkröte Wechselkröte und Kreuzkröte gehören zu den streng geschützten Arten. Die Vorkommen begrenzen sich auf die Kiesgrubenbereiche. Massive Wechselbeziehungen aus der Kiesgrube in die Umgebung und umgekehrt konnten nicht festgestellt werden. Fledermäuse Alle Fledermausarten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt und daher als planungsrelevant zu betrachten. Im Untersuchungsgebiet wurden 2 Arten festgestellt: • Zwergfledermaus • Großes Mausohr Die Zwergfledermaus mit bevorzugten Quartieren an Gebäuden wurde am westlichen Ortsrandbereich von Meschenich sowie entlang der Gehölzbestände am Rande der Kiesgrube regelmäßig beobachtet. Das Große Mausohr wurde lediglich einmal beim Überfliegen des Plangebietes festgestellt, was darauf deutet, dass das Gebiet als Jagdhabitat für diese Art keine Bedeutung hat. 2.2.1.4 Geologie, Morphologie, Böden Geologie und Böden Der geologische Untergrund besteht aus Löß über Sand und Kies der unteren Mittelterrasse (Pleistozän). Über dem geologischen Untergrund haben sich überwiegend die Bodentypen Parabraunerde pseudovergleyt (L31), Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerden (L32) und Parabraunerde z.T. Pseudogley-Parabraunerden (L34) gebildet. Es sind sehr ertragreiche Böden mit hoher Sorptionsfähigkeit, hoher nutzbarer Wasserkapazität und mittlerer Wasserdurchlässigkeit. Dazwischen liegen kleinflächige Bereiche mit Kolluvium (K3) aus umgelagertem Lößlehm über Sand oder Kies der Mittelterrasse3. Die Bereiche der aktiven und ehemaligen Abgrabungen sind in ihrem natürlichen Bodengefüge gestört. Informationen zu den Bodenqualitäten der schon rekultivierten Flächen liegen nicht vor. Morphologie Die natürlichen Geländehöhen liegen im Planungsgebiet zwischen 59,4 und 60,50 m üNN. Insgesamt ist es eine flach nach Nordost geneigte Ebene. Im Nordosten reicht der Übergang von 3 Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Bodenkarte 1:50.000, Blatt L 5106 Köln, 1972 4A_01e55844.doc Seite 13 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht der Mittel- zur Niederterrasse in das Gebiet hinein. Hier fällt das Gelände um 8 Höhenmeter nach Osten ab. Durch Abgrabungstätigkeiten des Kiesabbaus kommen mehrere künstliche Senken und Halden im Planungsgebiet vor. Altlasten Im Trassenverlauf sind nach Angabe der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises im Kreisgebiet keine Eintragungen im Altlastenkataster vorhanden. Auf dem Gebiet der Stadt Köln sind mehrere Altlasten bekannt. Im unmittelbaren Trassenbereich liegen nördlich und südlich der L 150 die Altlasten 21307 und 2131024. Beide Altablagerungen zeigen keine Auffälligkeiten bei den Bodenluft-Untersuchungen und stellen bei derzeitiger Nutzung keine Gefährdung dar. Es sind Verfüllungen mit Bodenaushub, Bauschutt, Schlacken und Formsanden. Weitere Altlasten liegen östlich außerhalb des Planungsgebiets oder im Siedlungsbereich von Meschenich. 2.2.1.5 Wasser Es sind keine Wasserschutzzonen von der Planung betroffen. Grundwasser Das Planungsgebiet liegt im Bereich ergiebiger Grundwasservorkommen der Sand– und Kiesschichten der Niederterrasse. Die Höhengleichen des freien Grundwasserspiegels im oberen Stockwerk liegen bei unter 40 m üNN, womit der Flurabstand ja nach Relief zwischen 10 bis annähernd 20 m liegt. Die Grundwasserfließrichtung ist in nördlicher Richtung5. Oberflächengewässer Im Planungsgebiet kommen künstliche ständig oder zeitweise Wasser führende Gewässer im Bereich der aktiven Kiesabgrabung und der Deponie der Eisenwerke Brühl bzw. in dem daran angrenzenden Restloch (Altlast Nr. 21307) vor. Die Gewässer sind temporär, da für beide Bereiche Rekultivierungspläne zur Auffüllung und Wiedernutzbarmachung als landwirtschaftliche Ertragsflächen vorliegen. Ein kleiner künstlicher Teich liegt angrenzend an den Neu Engeldorfer Hof. 2.2.1.6 Klima / Luftqualität Das Planungsgebiet liegt in der wärmebegünstigten Kölner Bucht südlich des Stadtgebietes von Köln. Das Jahresmittel der Temperatur liegt bei 9° bis 10°C. Die jährliche Niederschlagshöhe 4 5 Stadt Köln, Amt 57-21, Stellungnahme gem. Umweltinformationsgesetz, 22.07.2004 Deutscher Planungsatlas, Band I: Nordrhein-Westfalen, Hydrogeologie, Hannover1978 4A_01e55844.doc Seite 14 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht beträgt im Mittel 650 bis 700 mm. Nach der Klimafunktionskarte der Stadt Köln6 ist der Raum dem Freilandklima I (gute Ausprägung) mit ungestörtem ausgeprägtem Tagesgang von Temperatur und Feuchte, windoffen und mit Funktionen zur Frisch- und Kaltluftproduktion ausgewiesen. 2.2.1.7 Landschaftsbild Das Planungsgebiet ist eine typische Bördenlandschaft, geprägt von der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der ertragreichen Böden. Die flache offene Landschaft lässt Sichtbezüge zu umgebenden Siedlungen und Gewerbegebieten zu. Auf das Landschaftsbild störend wirkende Elemente werden dadurch besonders deutlich wahrgenommen. Dies sind u.a. die Baukörper der Eisenwerke Brühl und die daran angrenzenden Industriebauten im Süden, die querenden Hochspannungsleitungen, die Deponien der Abgrabungsflächen und die massive Ortsrandbebauung im Norden von Meschenich. Mehrere aktive und abgeschlossene Abgrabungsflächen prägen je nach Abgrabungsfortschritt bei den aktiven Gruben in stetig verändernder Geländeform Teilbereiche der südlichen Feldflur. Landschaftsbildeinheiten Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes im Planungsgebiet erfolgt zunächst eine Einteilung in unterschiedliche Landschaftsbildeinheiten, die sich hauptsächlich auf Grund der Nutzung unterscheiden. Es werden folgende Landschaftsbildeinheiten unterschieden: A - Offene, weiträumige Ackerflur Offene agrarisch genutzte Feldflur in einer überwiegend reliefarmen Ebene. Wenige Strukturelemente in der Landschaft mit nur geringer Kulissenwirkung lassen weite Sichtachsen und Fernsicht zu. Querung und Durchschneidung durch mehrere Verkehrsbänder. B - Kiesabbauflächen aktiv, Brachen und junge Rekultivierungsflächen von Abbaugruben Vielfältige Strukturen mit deutlichen Anzeichen der dominierenden anthropogenen Nutzung und die noch der Veränderung unterliegenden aktiven Abgrabungsflächen. Junge Rekultivierungsflächen mit noch nicht raumwirksamen Anpflanzungen. Brachen mit beginnender und fortschreitender Verbuschung, randliche Gehölzbestände. C - Siedlungs- und Gewerbeflächen Durch anthropogene Nutzung überformte bebaute und intensiv genutzte Flächen. Landschaftsbild prägende Strukturelemente 6 Stadt Köln, Synthetische Klimafunktionskarte, UVP Geschäftsstelle, Stand 1997 4A_01e55844.doc Seite 15 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Der westliche Siedlungsrand von Meschenich ist nur in den wenigen Abschnitten mit älteren Gebäuden auch durch Gehölzbestand gut eingegrünt. Im Norden bildet die Grünanlage an den Hochhäusern einen optischen Abschluss. Am südlichen Ortsrand bilden die markanten Gehölzbestände am Neu und am Alt Engelsdorfer Hof den Abschluss zur Feldflur, ergänzt durch Baumhecken und Baumreihen an den Reitplätzen. Entlang der Ränder der Kiesgruben bilden Baumhecken in unterschiedlichen Altersstrukturen den Sichtschutz zu den Abgrabungen. Die eingewachsenen und älteren Baumhecken auf den Böschungsflächen zur L 150 bilden eine raumwirksame Gehölzkulisse im Süden des Plangebietes. Markant treten die Baumreihen an der B 51, insbesondere nördlich von Meschenich in Erscheinung. 2.2.2 2.2.2.1 Darstellung der Varianten Varianten der B 51n Vor dem Hintergrund sinnvoller Verkehrsbeziehungen und Anknüpfungen an das bestehende Straßennetz wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie von 1992 für die Neutrassierung der B 51n einerseits Streckenführungen untersucht, die westlich von Meschenich, in mehr oder weniger weitem Bogen um den Ort herum führen und dann zurück in die Brühler Str. einmünden, andererseits sollten mögliche Nord-Süd-Verbindungen zwischen der BAB A 4 und der BAB A 553 betrachtet werden. Für den zweit genannten Fall wurden Trassenführungen diskutiert, die zum einem eine teilweise Mitnutzung der K 27, zum anderen eine weitgehende Bündelung mit der Bundesbahnstrecke beinhalten. Es wurde folgende fünf Trassenvarianten (s. Bild 5 unter 2.3) näher untersucht: 1. Kurze Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die Brühler Straße im Norden und im Süden 2. Lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die A 553 im Süden und an die Brühler Straße im Norden 3. Sehr lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die A 553 im Süden und an die A 4 im Norden, bei teilweiser Nutzung der Trasse der K 27 4. Sehr lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an die A 553 im Süden und an die A 4 im Norden, bei teilweiser bahnnaher Streckenführung 4A_01e55844.doc Seite 16 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 5. Sehr lange Umgehung um Meschenich mit direkter Anbindung an eine mögliche westwärtige Verlängerung der L 150 im Süden bzw. an die A 4 im Norden bei großteils bahnnaher Streckenführung 2.2.2.2 Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt Für die Verknüpfung der Ortsumgehung Meschenich mit dem im nördlichen Planungsabschnitt vorhandenen klassifizierten Straßennetz K 27 und B 51 wurden verschiedene Varianten untersucht, sowohl für die Hauptrichtung im Norden zum GVZ Köln/Eifeltor als auch zur bestehenden B 51. 1. Knoten als halbes Kleeblatt zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27 (Abb. 1) Die Hauptrichtung bei dieser Variante ist die Verbindung aus Richtung Brühl auf die alte Trasse der B 51. Die K 27 wird über die B 51n geführt und über 2 Einmündungen an die B 51n angeschlossen. 2. Knoten als plangleicher großer Kreisverkehr (Abb. 2) Der Knoten ist als 2-streifiger Kreisverkehr mit großem Durchmesser und 4 Anschlussarmen geplant. Die Ableitung des Verkehrs vom Kölnberg in Richtung B 51 und von der K 27 kommend erfolgt zur Entlastung der Kreisfahrbahn über Bypässe. 3. Knoten als Trompete (Abb. 3) Die Hauptrichtung dieser Variante ist die Verbindung Brühl→Eifeltor/Köln über die Trasse der K 27. Die Verbindungsstraße zur B 51alt wird über die B 51n geführt. Der Anschluss an die B 51n erfolgt planfrei über ein Rampensystem. Der Ast der K 27 von Meschenich kommend wird abgebunden und im Bereich der alten B 51 an die Verbindungsstraße zur B 51n angeschlossen 4A_01e55844.doc Seite 17 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 4. Knoten als Kreisverkehr mit Unterführung der Richtung Brühl→ →Eifeltor/Köln (Abb. 4) Die Verbindungsstraße zur B 51alt wird über einen planfreien Kreisverkehr mit 4 Verbindungsrampen an die B 51n angeschlossen. Ein zusätzlicher plangleicher Knotenpunkt schließt die Bebauung „Kölnberg“ Meschenich kommend an die Verbindungsstraße zur B 51alt an. 5. Knoten als teilplangleiche Kreuzung zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27 (Abb. 5) Die Hauptrichtung bei dieser Variante ist die Verbindung aus Richtung Brühl auf die alte Trasse der B 51. Die K 27 wird über die B 51n geführt und über eine Rampe mit jeweils einer Einmündung an der übergeordneten und der untergeordneten Straße an die B 51n angeschlossen. 6. Knoten als plangleiche Kreuzung mit Lichtsignalanlage zur Verknüpfung der B 51n mit der K 27 (Abb. 6) Die Hauptrichtung bei dieser Variante ist die Verbindung aus Richtung Brühl auf die alte Trasse der B 51. B 51n und K 27 bilden eine plangleiche Kreuzung. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage geregelt. In sämtlichen Knotenpunktzufahrten sind jeweils Abbiegestreifen angeordnet. 4A_01e55844.doc Seite 18 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 1: Variante 1: Knoten als halbes Kleeblatt zur Verknüpfung B 51n / K 27 4A_01e55844.doc Seite 19 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 2: Variante 2: Knoten als plangleicher großer Kreisverkehr 4A_01e55844.doc Seite 20 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 3: Variante 3: Knoten als Trompete 4A_01e55844.doc Seite 21 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 4: Variante 4: Knoten als KVP mit Unterführung der Richtung Brühl-Eifeltor 4A_01e55844.doc Seite 22 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 5: Variante 5: Teilplangleicher Knoten mit Überführung der K 27 4A_01e55844.doc Seite 23 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 6: Variante 6: Plangleicher Knoten mit Lichtsignalanlage 4A_01e55844.doc Seite 24 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 2.3 Variantenplan Abb. 7: Übersichtskarte der Varianten aus der UVS 1992 4A_01e55844.doc Seite 25 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 2.4 Beurteilung der einzelnen Varianten Die Bewertung der vorab beschriebenen Varianten erfolgte im Rahmen der Gesamtabwägung aller abwägungserheblichen öffentlichen und privaten Belange u. a. nach den Kriterien Städtebau, Verkehrsverhältnisse, straßenbauliche Infrastruktur sowie Wirtschaftlichkeit. 2.4.1 2.4.1.1 Varianten der B 51n Städtebau Die Varianten 1 und 2 tragen der Verbindung zwischen der A 553 und der A 4 bzw. dem GVZ Eifeltor deutlich weniger Rechnung als die Varianten 3 bis 5. Bei den Varianten 1 und 2 erfolgt die Anbindung des GVZ Eifeltors über die K 27, die nördlich von Meschenich über einen plangleichen Knoten mit der B 51n verknüpft. 2.4.1.2 Verkehrsverhältnisse Die untersuchten Varianten dienen alle der verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt Meschenich. Bei der Variante 1 müsste aufgrund der dichten Folge von signalgesteuerten Knoten für die gesamte Strecke der B 51n eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 70 km/h vorgesehen werden. 2.4.1.3 Straßenbauliche Infrastruktur Die Varianten weisen relativ große Unterschiede in der Ausbaulänge auf. Angaben zur straßenbaulichen Infrastruktur sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Variante Länge Anzahl Brücken aktive LS-Anlagen 1 2 3 4 5 [km] 2,11 2,94 5,25 5,15 5,32 [-] 0 2 2 6 6 [-] ja ja ja nein nein Tab. 1: 4A_01e55844.doc Anzahl plangleiche Knoten [-] 3 2 4 1 1 Anzahl planfreie Knoten [-] 0 0 0 2 2 Straßenbauliche Infrastruktur der Varianten gemäß UVS 1992 Seite 26 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 2.4.1.4 Natur und Landschaft Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind aufgrund der Nutzungsstruktur des Gebietes vergleichsweise gering und unterscheiden sich bei den einzelnen Varianten nicht erheblich. Lediglich bezüglich des Zerschneidungseffektes ergeben sich Unterschiede durch die von Variante 1 bis 5 zunehmende Entfernung vom Ortsrand. 2.4.1.5 Flächenbedarf / Wirtschaftlichkeit Die Ausbaulänge der Varianten nimmt von 2,11 km bei Variante 1 bis 5,32 km bei Variante 5 stetig zu. Analog nimmt auch der Flächenbedarf stetig zu. Die günstigste Variante in Bezug auf den Flächenbedarf ist die Variante 1. Für die im Rahmen zur UVS durchgeführte straßenbauliche Variantenuntersuchung wurde eine Kostenschätzung durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Varianten aufgrund der unterschiedlichen Trassenlängen in den Baukosten entsprechend stark variieren. So ist die Variante 1 als die kürzeste Variante die kostengünstigste, die Variante 5 als die längste Variante die teuerste. 2.4.2 Varianten des Knoten B 51n / K 27 bzw. Verbindungsstraße zur B 51alt Gemäß dem mit dem BMVBW in 2003 geführten Abstimmungsgespräch sollte die B 51n als Hauptrichtung die Richtung Brühl→Eifeltor/Köln erhalten. Aufgrund dieser Festlegung wurden die Varianten 1 und 2 (Abb. 1 und 2) zunächst nicht weiter verfolgt. Im Jahr 2015 fand eine neuerliche Abstimmung mit dem BMVI statt mit dem Ergebnis, dass als Hauptrichtung zukünftig die Richtung Brühl→B 51 alt anzusehen ist. Dementsprechend wurden weitere Varianten für die Anbindung der K 27 entwickelt (Varianten 5 und 6) und mit einer aktualisierten Variante 1 verglichen. Die Varianten 3 und 4 scheiden aufgrund ihrer abweichenden Hauptrichtung aus. 4A_01e55844.doc Seite 27 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Knotenpunktform EKL der übergeordneten Straße EKL der untergeordneten Straße Leistungsfähigkeit Lichtsignalanlage Planungsgeschwindigkeit in der übergeordneten Straße Planungsgeschwindigkeit in der untergeordneten Straße Flächenbedarf Einbindung in die Landschaft 4A_01e55844.doc Variante 1 teilplanfrei Variante 5 teilplangleich Variante 6 plangleich EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 3 EKL 3 EKL 3 Die Nachweise nach HBS ergeben eine ausreichende Verkehrsqualität für alle Knotenströme. nicht erforderlich Die Nachweise nach HBS ergeben eine ausreichende Verkehrsqualität für alle Knotenströme. An den Einmündungen der Verbindungsrampe in die übergeordnete und in die untergeordnete Straße (3armige Knoten) 90 - 110 km/h 70 km/h (gemäß EKL) (wegen LSA) Der Verkehrsfluss wird durch die LSA unterbrochen. 70 km/h 70 km/h (wegen Knotenpunkten) (wegen LSA) Der Verkehrsfluss wird durch die LSA unterbrochen. befestigte Fläche: befestigte Fläche: ca. 13.000 m² ca. 12.000 m² unbefestigte Fläche: unbefestigte Fläche: ca. 20.000 m² ca. 15.000 m² Aufgrund der Einschnittslage Die Böschungsfläche ist der B51n werden relativ geringer als in Variante 1, da große Böschungsflächen nur eine Rampe angelegt erforderlich. wird. Die Nachweise nach HBS ergeben eine ausreichende Verkehrsqualität für alle Knotenströme. An der Kreuzung der beiden Straßen (4armiger Knoten) 70 km/h (wegen LSA) Der Verkehrsfluss wird durch die LSA unterbrochen. 70 km/h (wegen LSA) Der Verkehrsfluss wird durch die LSA unterbrochen. befestigte Fläche: ca. 10.000 m² unbefestigte Fläche: ca. 8.000 m² Aufgrund der Geländegleichlage der B51n ergeben sich geringere Böschungsflächen. Wegen der erforderlichen zusätzlichen Fahrstreifen im Knotenpunkt, ist die befestigte Fläche nur wenig kleiner als in den anderen Varianten. Durch die Tieflage der B51n Durch die Tieflage der B51n Die B51n durchschneidet die wirkt der Verkehrsweg nicht wirkt der Verkehrsweg nicht Landschaft in Geländedominierend im dominierend im gleichlage. Der vorausLandschaftsbild. Landschaftsbild. sichtlich erforderliche zusätzliche Lärmschutz verstärkt die Präsenz des Verkehrswegs in der Landschaft. Zusätzlich wird der Rad- und Gehweg an der K27 über die B51n überführt, so dass entsprechende Dämme angelegt werden. Seite 28 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Lärmschutz Fußgänger- und Radverkehr Anbindung untergeordneter Wege und Zufahrten Kosten Tab. 2: 4A_01e55844.doc Variante 1 Aufgrund der Tieflage der B51n wird davon ausgegangen, dass kein zusätzlicher Lärmschutz erforderlich ist. Variante 2 Aufgrund der Tieflage der B51n wird davon ausgegangen, dass kein zusätzlicher Lärmschutz erforderlich ist. Entlang der B51n ist kein Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen. An der K27 wird analog zum Bestand auf der Südseite ein Rad-/Gehweg angelegt. Dieser muss eine Einmündung einer Rampe zur B51n queren. An die B51n werden keine untergeordneten Wege oder Zufahrten angeschlossen. Durch die Maßnahme entstehende Lücken im landwirtschaftlichen Wegenetz werden durch die Anlage neuer ergänzender Wege geschlossen. Die Baukosten des Knotenpunktes (ohne Maßnahmen an Wirtschaftswegen) betragen ca. 3,35 Mio. € (netto). Die Maßnahmen am Wirtschaftswegenetz sind in allen Varianten ungefähr gleich. Entlang der B51n ist kein Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen. An der K27 wird analog zum Bestand auf der Südseite ein Rad-/Gehweg angelegt. Dieser befindet sich auf der der Einmündung der Rampe zur B51n abgewandten Seite. An die B51n werden keine untergeordneten Wege oder Zufahrten angeschlossen. Durch die Maßnahme entstehende Lücken im landwirtschaftlichen Wegenetz werden durch die Anlage neuer ergänzender Wege geschlossen. Die Baukosten des Knotenpunktes (ohne Maßnahmen an Wirtschaftswegen) betragen ca. 3,10 Mio. € (netto). Die Maßnahmen am Wirtschaftswegenetz sind in allen Varianten ungefähr gleich. Es entstehen zusätzliche Unterhaltungskosten für die beiden LSA. Variante 3 Aufgrund der Geländegleichlage der B51n wird davon ausgegangen, dass zusätzlicher Lärmschutz zum Schutz der vorhandenen Bebauung erforderlich ist. Entlang der B51n ist kein Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen. Parallel zur K27 wird auf der Südseite ein Rad-/Gehweg angelegt. Dieser wird mittels eines Überführungsbauwerks über die B51n geführt. An die B51n werden keine untergeordneten Wege oder Zufahrten angeschlossen. Durch die Maßnahme entstehende Lücken im landwirtschaftlichen Wegenetz werden durch die Anlage neuer ergänzender Wege geschlossen. Die Baukosten des Knotenpunktes (ohne Maßnahmen an Wirtschaftswegen) betragen ca. 2,35 Mio. € (netto). Die Maßnahmen am Wirtschaftswegenetz sind in allen Varianten ungefähr gleich. Es entstehen zusätzliche Unterhaltungskosten für die LSA. Vor- und Nachteile der Variante 3 und 4 Varianten 1, 5 und 6 Seite 29 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 2.5 Begründung der Vorschlagslinie Die im Vergleich zur Variante 1 ortsfernere Variante 2 der B 51n wurde am 25.09.1997 durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen linienbestimmt. Gründe für diese Wahl sind im Vergleich zu den Varianten 3, 4, 5 die Kürze der Streckenführung, der geringere Flächenbedarf, geringere Bodenversiegelung sowie niedrigere Baukosten. Obwohl Variante 1 im Vergleich zu allen anderen bezüglich der genannten Aspekte am besten abschnitt, konnte sie wegen ihrer Ortsnähe und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung nicht gewählt werden. Als Ergebnis der im Rahmen der Entwurfsplanung geführten Abstimmungsgespräche mit dem BMVBW wurde im Jahr 2003 als geänderte Hauptausrichtung die Richtung GVZ Eifeltor definiert. Durch die Ausrichtung der B 51n zum GVZ Köln-Eifeltor wird der regionale Wirtschaftsverkehr gestärkt, da die B51n über die A 553 eine direkte Verbindung zur A1/ A 61 darstellt. In neuerlicher Abstimmung mit dem BMVI wurde in 2015 festgelegt, dass die Hauptrichtung der B 51n im Norden der Anschluss an die B 51 alt darstellt. Dies steht im Zusammenhang mit der geplanten Fortführung B 51n zur Straße Am Eifeltor und weiter zur AS Köln-Klettenberg/Eifeltor an der A 4. Die B 51n stellt dann als Verlängerung der A 553 die direkte Verbindung zwischen A 4 und A 1 / A 61 dar. 4A_01e55844.doc Seite 30 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 8: Gewählte Variante der Linienführung der B 51n 4A_01e55844.doc Seite 31 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Bei den Varianten des Knotens B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt wurde aufgrund der eindeutigen Verkehrsführung, der Minimierung des Flächenverbrauches und der besseren Einpassung in das Landschaftsbild die Variante 4 (Abb. 4) gewählt. Bei den Varianten des Knotens B 51n / K 27 wurde aufgrund der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der durchgängigen Streckencharakteristik und der besseren Einpassung in das Landschaftsbild die Variante 1 (Abb. 1) gewählt. 2.5.1 Aussagen Dritter zu den Varianten Der Rat der Stadt Köln hat sich in der Sitzung vom 21.06.1994 für die ortsferne Variante 2 der B 51n entschieden. Am 28.05.2003 fand der 1. Beteiligungstermin der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände statt. Dort wurde die Entwurfsplanung im Konzept vorgestellt. Die hohe Flächeninanspruchnahme des als Trompete ausgebildeten planfreien Anschlusses der B 51n/K27 an die Verbindungsstraße zur B 51 alt nordwestlich von Meschenich wurde allgemein kritisiert. Aufgrund der Einwände wurde für den planfreien Knoten eine Parallelrampenlösung mit integriertem Kreisverkehr entwickelt (Abb. 4). Der Kreisel wird mit zwei Brückenbauwerken über die B51n geführt. Am 23.01.2004 fand ein Informationstermin für die Landwirtschaft und deren Interessenvertretungen statt. Es wurden verschiedene Varianten des Wirtschaftswegenetzes diskutiert. Die Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes soll im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt werden. 2.6 Auflistung der Gutachten Folgende Gutachten wurden im Rahmen der Maßnahme erstellt: • Verkehrsuntersuchung : „B 51n, Ortsumfahrung Köln -Meschenich“, PTV Planung Transport Verkehr AG, Stand 12.10.2008 April 2016 • Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom-Biologe, Stolberg, Stand 17.11.2009, Unterlage 12.0.9 • Sondierbohrungen (BS) und Bohrkernentnahmen (BK) Baumaßnahme OU in Köln –Meschenich, ABAG GmbH Kerpen, 08.07.2009 4A_01e55844.doc Seite 32 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht • Sondierbohrungen (BS), leichte Rammsondierung (DPL5) und Versickerversuche (V), ABAG GmbH Kerpen, 29.06.2003 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Planfeststellung Das Straßenbauvorhaben greift in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berührt bestehende Rechtsverhältnisse. Zur umfassenden Problembewältigung sind daher in der Planfeststellung alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen - mit Ausnahme der Enteignung – rechts gestaltend zu regeln. Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden • welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden oder auf Verlangen übernommen werden müssen, • welche Folgemaßnahmen an anderen Anlagen notwendig sind, • wie die Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten abzugrenzen sind, • ob und welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, • welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaften erforderlich sind. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Die Planfeststellung ersetzt jedoch nicht die für die Durchführung der Straßenbaumaßnahme erforderlichen privatrechtlichen Regelungen. Die Rechtsgrundlage der Planfeststellung für die Bundesfernstraßen ergibt sich aus § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit Teil V, Abschnitt 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§§ 72 bis 78 VwVfG NW) 4A_01e55844.doc Seite 33 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 4. Einzelheiten der Baumaßnahme 4.1 Strecken- und Verkehrscharakteristik 4.1.1 B 51n Die Streckencharakteristik der Ortsumgehung ist geprägt durch eine gestreckte Linienführung und die planfreien Knotenpunkte. Die B 51n erhält keine Zufahrten und übernimmt damit keine Erschließungsfunktionen für angrenzende Grundstücke. Entsprechend ihrer Anordnung im Straßennetz übernimmt die B 51n in Zusammenhang mit dem vorgesehenen 3-streifigen Querschnitt die Übergangsfunktion zwischen der zweibahnigen A 553 und der einbahnigen K 27 B 51 alt. Die Verkehrscharakteristik ist geprägt von Wirtschafts- und Berufspendlerverkehr. Die beiden in der Maßnahme vorgesehenen Knotenpunkte markieren den Übergang auf Strecken mit angebauten Bereichen: 4-armiger Knotenpunkt am Ende der L 150 mit L 194 in Richtung Brühl, B 51alt • in Richtung Meschenich und geplanter L 103n Kreisverkehr mit planfreier Führung der B 51n und Anschluss an die Bebauung • „Am Kölnberg“ in Meschenich Teilplanfreier Knotenpunkt an der K 27 mit Anschluss an die Bebauung „Am • Kölnberg“ in Meschenich Der Gradientenverlauf der B 51n ist am Planfeststellungsbeginn durch die bestehende Höhe der A 553 bestimmt. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Höhe der B 51n am bestehenden Gelände und verläuft im Knotenbereich B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 in Tieflage unter dem geplanten Kreisverkehr der K 27 hindurch. Am Planfeststellungsende schließt die B 51n in vorhandener Höhenlage an die bestehende K 27 B 51 alt an. 4.1.2 L 150 Die L 150 verbindet die A 553 und die A 555 und wird als überregionale Straßenverbindung auf 0,75 km Länge im Anschluss an die bestandskräftige Ausbauplanung zweibahnig ausgebaut. Die Achse der L 150 orientiert sich am Bestand. Entsprechend der Ausbauplanung der L 150 zwischen der A 553 und der A 555 (gesonderte Planung) erfolgt die Verbreiterung nach Süden. 4A_01e55844.doc Seite 34 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Im Planungsbereich wird die Streckencharakteristik der L 150 vom planfreien Knoten mit der A 553 und dem Anschluss an den Knoten L 150/L 194/B 51alt/L 103n geprägt. Als Zwangspunkte für die Achse gelten die Anschlussrichtung der Anschlussplanung zur A 555 sowie die bestehende Brücke über die A 553. Wegen der Problematik der Querspannung bei Verbreiterung der vorhandenen Brücke wird für die Richtungsfahrbahn Godorf eine neue Brücke über die A 553 errichtet. Die Gradiente wird, wie die Achse, von der Anpassung an den Bestand bestimmt. Es werden für die linke (Fahrtrichtung Godorf) und für die rechte (Fahrtrichtung Brühl) getrennte Gradienten entwickelt. 4.1.3 L 194 Die L 194 wird vom Knoten L 150/L 194/B 51alt/L 103n auf einer Länge von ca. 270 m ausgebaut. Durch die geplante Knotengeometrie erhält sie in Richtung Brühl 2 Fahrstreifen, die an der Planfeststellungsgrenze auf den Bestand rückverzogen werden. Achse und Gradiente orientieren sich am Bestand. 4.1.4 B 51alt Um eine direkte Verbindung zwischen Brühl und Meschenich zu gewährleisten, wird die B 51alt umgebaut. Der Umbau beginnt in Höhe des Neu Engeldorfer Hofes und endet am Knoten L 150 / L 194 / B 51alt/ L 103n. An die B 51alt erfolgt der Anschluss der verlegten Straße „In der Hell“, deren heutiger Knotenpunkt durch die B 51n überbaut wird. Die Achse der B 51alt ist eine Gerade, die sich an der historischen Straßenverbindung zwischen Brühl und Meschenich orientiert. Die Gradiente wird von den Zwangshöhen zur Überführung über die B 51n und der Trassierung der Direktrampe Köln-Brühl bestimmt. 4A_01e55844.doc Seite 35 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 4.1.5 K15 Die K 15 verbindet die Ortschaften Hürth-Fischenich und Köln-Meschenich. Die Streckencharakteristik ist geprägt durch Geradenabschnitte mit anschließenden Einzelkurven. Durch die neue Trasse wird die Achse der K 15 begradigt und mit einem neuen Bauwerk über die B 51n geführt. Die Gradiente der K 15 orientiert sich an den Vorgaben der Gradiente der B 51n im Bereich der Überführung. 4.1.6 Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 Die Verbindungsstraße zur B 51alt beginnt auf der B 51alt (Brühler Landstraße) unmittelbar südlich der letzten Grundstückszufahrt vor Meschenich und führt zum Kreisel der B 51n. Die Achse wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt: • Der Abstand zu dem von der Stadt Köln im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Mischgebiet nördlich der Straße „Am Kölnberg“ soll die Einhaltung des Nachtimmissionsgrenzwertes von 54 dB(A) nach Möglichkeit gewährleisten. • Der Abstand zwischen der Verbindungsstraße und der Einmündung „Am Kölnberg/ Alte Brühler Straße“ muss so groß sein, dass eine ausreichende Aufstelllänge auf der Straße „Am Kölnberg“ zwischen den Knotenpunkten „Am Kölnberg/ Alte Brühler Straße“ und „Verbindungsstraße zur B51a“/ „Am Kölnberg“/“Anliegerstraße“ zur Verfügung steht. Die Gradiente der Verbindungsstraße orientiert sich am bestehenden Gelände. Die K 27 verbindet die Ortslage Köln-Meschenich mit dem Industrie- und Gewerbegebiet an der Straße Am Eifeltor. Die Straße wird über die B 51n, die sich hier in Tieflage befindet, überführt. Der Ausbaubereich hat eine Länge von ca. 300 m. Es entstehen zwei Knotenpunkte in Form der Einmündungen der Verbindungsrampen zur B 51n. Die K 27 wird im Bereich der Einmündungen jeweils um einen Linksabbiegefahrstreifen verbreitert. In Lage und Höhe orientiert sich die K 27 am Bestand. 4A_01e55844.doc Seite 36 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 4.1.7 Rampen des Knotens L 150 / A 553 Im Sinne der Flächenverbrauchsminimierung und zur Gewährleistung einer bestandsnahen Linienführung werden die Trassierungselemente der Achse in der Größenordnung der Mindestparameter gewählt. Die Rampen des planfreien Knotens L 150 / A 553 erhalten separate Fahrbahnen, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind. Die Geometrie der Anschlussrampen entspricht der Kleeblattform. Lediglich die Rampen der Fahrtrichtungen Köln – Brühl und Godorf – Euskirchen werden aus Platzmangel verschoben: die Rampe Köln – Brühl wird als direkte Rampe von der B 51n auf die B 51alt • geführt die Rampe Godorf – Euskirchen rückt an den Knoten L 150 / L 194 / Β 51alt / • L 103n heran und verläuft teilweise auf der bestehenden Trasse der alten B 51. 4.1.8 Knoten L 150 / L 194 / B 51alt / L 103n Der geplante 4-armige plangleiche Knoten verbindet 4 klassifizierte Straßen miteinander. Die Anzahl der Fahrstreifen ergibt sich aus der prognostizierten Knotenpunktströmen der Verkehrsuntersuchung. So sind für die Fahrtrichtung Godorf – Brühl auf der L 150 und zukünftig für die Fahrbeziehung L 103n – Godorf mehrere Fahrstreifen erforderlich. Die Geometrie der Knotenpunktarme ergibt sich nach trassierungs- und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten. 4.1.9 Rampen des Kreisels B51n/Verbindungsstraße zur B51alt Rampen des Knotenpunkts B 51n / K 27 Die Verbindungsrampen vom Kreisel zur B 51n sind als Parallelrampen geplant. Der Abstand der Parallelrampen zur B 51n ergibt sich aus den Neigungen der Regelböschung von 1:1,5 in Abhängigkeit der Rampengradienten. Weiterhin ist der Abstand des Böschungsfußpunktes in der Fahrtrichtung Süden maßgebend von der erforderlichen Haltesichtweite bestimmt, die auf der durchgehenden B 51n für V85=100 km/h einzuhalten ist. 4A_01e55844.doc Seite 37 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Die Verbindungsrampen zwischen B 51n und K 27 sind jeweils als Schleifenrampen geplant. Der Kurveninnenradius beträgt 42 bzw. 50 m. Der Anschluss an die untergeordnete K 27 erfolgt als Einmündung. 4.1.10 Wirtschaftswegunterführung bei Bau-km 1+960 und Wirtschaftswegenetz Durch die B 51n werden bestehende Wirtschaftswegeverbindungen unterbrochen. Zur weiteren Erreichbarkeit der Grundstücke werden entlang der B 51n parallele Wirtschaftswege angelegt. Bei Bau-km 1+960 wird eine Wirtschaftswegeunterführung hergestellt. Die Achse der Wirtschaftswegunterführung orientiert sich am Verlauf des bestehenden Wirtschaftsweges. Zur Beschränkung der Ausbaulänge werden Längsneigungen von 8 % angewendet; diese entspricht der Höchstlängsneigung für Wirtschaftswege nach den „Richtlinien für den ländlichen Wegebau (1999)“ für einen geringen Schwierigkeitsgrad. Die lichte Durchfahrtshöhe der Unterführung ist mit 4,50 m gewählt. 4.2 Querschnitt Die Ortsumgehung B 51n erhält einen 3-streifigen Querschnitt (2+1) RQ 15,5 mit folgenden Abmessungen: Bankett: 1,50 m Fahrstreifen + Randstreifen: 3,75 m Fahrstreifen: 3,25 m Trennstreifen: 0,50 m Fahrstreifen + Randstreifen: 4,00 m Bankett 2,50 m -------------------------------------------------Gesamtbreite: 4A_01e55844.doc 15,50 m Seite 38 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Abb. 9: Querschnitt der B 51n Ab dem Knoten B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 im Norden erfolgt der Ausbau mit einer Fahrbahnbreite von 8,00 m und wird am Planfeststellungsende bei Bau-km 3+022,293 Bau-km 3+314,845 auf die bestehende Breite von 6,50 m der B 51 alt verzogen. Im Süden erfolgt der Übergang auf den zweibahnigen Querschnitt der A 553 (RQ 29,5). Die Querschnitte sind in der Unterlage 6 dargestellt. 4.3 Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrswegenetz Durch die B 51n wird die Ortsdurchfahrt Meschenich erheblich von Verkehr entlastet. Die für den Prognosehorizont 2025 prognostizierte tägliche Verkehrsmenge (DTV) ohne B 51n von 22.100 Kfz/24h wird durch die Ortsumgehung auf 6.300 Kfz/24h reduziert, was einer Senkung der Verkehrsbelastung um 71% entspricht. Durch die geplante B 51n ergeben sich folgende Änderungen im vorhandenen Wegenetz: • Auflösung des Knotens A 553 / B 51 / ‚In der Hell’ • Ausbildung des Knotens A 553 / L 150 zur Anschlussstelle • Verlegung der B 51alt • Anschluss der Straße ‚In der Hell’ an die verlegte B 51alt • Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes 4A_01e55844.doc Seite 39 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht • Anschluss der B 51alt im Norden über eine Verbindungsstraße an die B 51n über einen planfreien Knoten mit Kreisverkehr und Verbindungsrampen Anschluss der B 51n an die B 51alt im Norden • Anschluss der K27 aus Richtung Meschenich über einen 4-armigen Knoten an die Verbindungsstraße zwischen B 51alt und B 51n Anschluss der K 27 über einen teilplanfreien Knotenpunkt mit zwei Verbindungsrampen an die B 51n • Erschließung der Wohn- und Gewerbenutzung ‚Am Kreuzweg’ über eine separate Straße, die an den 4-armigen Knoten der Verbindungsstraße zwischen B 51alt und B 51n anschließt. 4.4 Bodenmassen und Abfallbeseitigung Die innerhalb der Baustrecke anfallenden Überschussmassen von ca. 60.000 m3 werden auf Bodendeponien abgelagert, deren Lage noch nicht festgelegt ist. Sie sollen aus rechtlichen Gründen zur Gewährleistung der Wettbewerbsgleichheit dem Angebotsverfahren gemäß der „Verdingungsordnung für Bauleistungen” unter Beachtung der Bestimmungen des Abgrabungsgesetzes vorbehalten bleiben. Die Straßenaufbruchmaterialien werden nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden • soweit sie umweltverträglich sind, innerhalb der Baustrecke wieder eingebaut, • soweit sie erst nach einer Aufarbeitung umweltverträglich sind, nach dieser Aufarbeitung innerhalb der Baustrecke wieder eingebaut, soweit sie nicht unter die vorstehenden Materialien fallen, auf eine geeignete, genehmigte Deponie gebracht. Für die Baumaßnahme werden ca. 90.000 m³ Zusatz-Erdmassen benötigt. Die Lieferung dieser Zusatzmassen soll zur Gewährung der Wettbewerbsgleichheit dem Angebotsverfahren gemäß der „Verdingungsordnung für Bauleistungen” vorbehalten bleiben. Bei der Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (Recycling-Baustoffen), industriellen Nebenprodukten und Hausmüllverbrennungsaschen im Erd- und Fahrbahndeckenbau wird der Gem. RdErl. vom 09.10.2001 des MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) -IV-3–953-26308-IV-8-1573-30052- und des MWMEV (Mi- 4A_01e55844.doc Seite 40 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht nisteriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW) -VI-A3-32-40/45- sowie § 26 Abs. 2 und § 34 Abs. 2 WHG beachtet. 4.5 Straßenentwässerung 4.5.1 Vorhandene Situation Eine zentrale Versickerungseinrichtung befindet sich im südöstlichen Quadranten des Knotens A 553/ L 150. Die Beckenanlage besteht aus einem Absetzbecken mit starrer Tauchwand und einem Versickerbecken. An die Anlage sind Abschnitte der A 553 und der L 150 angeschlossen. Im übrigen Planungsbereich sind keine Entwässerungseinrichtungen vorhanden. Die Fahrbahnentwässerung erfolgt entweder breitflächig über die Böschung ins Gelände oder über eine Muldenversickerung. Da das Gelände eben ist und sich im Planungsbereich kein natürlicher Vorfluter befindet, bedingt die Neubaumaßnahme keine Veränderung von natürlichen Einzugsgebieten. 4.5.2 Geplantes Entwässerungssystem Es wird angestrebt, dort wo möglich, die Fahrbahn breitflächig über die Böschung ins Gelände zu entwässern. Die Gradienten der Neubauabschnitte sind, wenn es die Beachtung der übrigen Zwangspunkte zulässt, so definiert, dass das Fahrbahnwasser über die Böschung abfließen und auch das Planum frei entwässern kann. 4.5.2.1 Südlicher Abschnitt Ein Teil des Oberflächenwassers aus dem Knoten L 150 / L 194 / B 51alt / L 103n und der A 553 wird über Borde und straßeneigene Mulden gesammelt und in freiem Gefälle über Rohrleitungen in das vorhandene Versickerbecken im Anschlussbereich A 553 / L 150 zugeführt. Die vorhandene Versickerfläche des Beckens wird vergrößert. Die erweiterte Einleitungsstelle (Einleitstelle 1) leitet dem Grundwasser maximal 4,5 l/s zu. Das Oberflächenwasser der Rampen der Anschlussstelle A 553 / L 150, L 194 und Teilbereichen der A 553/B 51n wird breitflächig über die Bankette und Böschungen den straßeneigenen 4A_01e55844.doc Seite 41 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Versickergräben zugeführt, Die Geometrie der Versickergräben berücksichtigt eine Entwässerung des Planums. Eine verteilte Versickerung findet durch die Querriegel statt, die in den Versickergräben in Abhängigkeit von der Topographie angeordnet werden. Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis, auf die Darstellung in den Planunterlagen und auf die wassertechnischen Unterlagen verwiesen. 4.5.2.2 Das Nördlicher Abschnitt Oberflächenwasser der B 51n und der Rampen am Anschluss B 51n / Verbindungsstraße B 51alt B 51n / K 27 wird von Bau-km 2+160 – 2+780 3+080 in straßeneigenen Mulden und Rohrleitungen gesammelt und im freien Gefälle in eine Versickeranlage bei Bau-km 2+650 Bau-km 2+630 geführt. Die hier neu zu erschaffende Einleitungsstelle (Einleitstelle 2) leitet dem Grundwasser maximal 2,6 l/s 3,0 l/s zu. Das Oberflächenwasser der B 51n wird von Bau-km 2+780 – 2+965 breitflächig über die Bankette und Böschungen dem straßeneigenen Versickergraben zugeführt, Die Geometrie des Versickergrabens berücksichtigt eine Entwässerung des Planums. Eine verteilte Versickerung findet durch die Querriegel statt, die in dem Versickergraben in Abhängigkeit von der Topographie angeordnet werden. Das Oberflächenwasser der Verbindungsstraße von der B 51alt zur B 51n K 27 wird analog zum Bestand breitflächig über die Böschung entwässert. Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis, auf die Darstellung in den Planunterlagen und auf die wassertechnischen Unterlagen verwiesen. 4.6 Ingenieurbauwerke Im Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes ist der Neubau von 5 Brückenbauwerken vorgesehen. Ein vorhandenes Bauwerk (Nr. 1) im Zuge der L 150 wird verbreitert. Das vorhandene Bauwerk der L 150 über die A 553 (Nr. 2a) wird nicht verändert. 4A_01e55844.doc Seite 42 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Die Bauwerke erhalten folgende Abmessungen: • • • • • • Bauwerk Nr. 1, L 150, Stat. 0+327,334 • Verbreiterung der bestehenden Brücke über einen Wirtschaftweg • Lichte Weite: 12,50 m senkrecht zur Achse des Wirtschaftsweges • Breite zwischen den Geländern: 13,50 m bis 17,50 m Bauwerk Nr. 2, L 150, Stat. 0+529,110 • Neubau, Überführung der L150 über die A 553 • Lichte Weite: 2 x 15,25 m • Breite zwischen den Geländern: 14,75 m Bauwerk Nr. 3, B 51alt, Stat. 0+431,359 • Neubau, Überführung der B 51 alt über die B 51n • Lichte Weite: 23,00 m • Breite zwischen den Geländern: 13,25 m Bauwerk Nr. 4, B51n, Stat. 1+960,015 • Neubau, Unterführung eines Wirtschaftsweges unter die B 51n • Lichte Weite: 5,50 m • Breite zwischen den Geländern: 16,25 m Bauwerk Nr. 5, K15, Stat. 2+297,530 (B 51n) • Neubau, Überführung der K15 über die B 51n • Lichte Weite 30,00 m Lichte Weite 26,50 m • Breite zwischen den Geländern 10,50 m Bauwerk Nr. 6, Kreisel Verbindungsstraße zur B 51alt, Stat. 2+535,701 (B 51n) 4A_01e55844.doc • Neubau, Überführung des Kreisels über die B 51n • Lichte Weite: 21,85 m • Breite zwischen den Geländern: 11,75 m Seite 43 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht • • Bauwerk Nr. 6, K 27, Stat. 2+673,753 (B 51n) • Neubau, Überführung der K 27 über die B 51n • Lichte Weite: 30,00 m • Breite zwischen den Geländern: 13,35 m Bauwerk Nr. 7, Kreisel Verbindungsstraße zur B 51alt, Stat. 2+605,937 (B 51n) 4.7 • Neubau, Überführung des Kreisels über die B 51n • Lichte Weite: 24,75 m • Breite zwischen den Geländern: 9,75 m Straßenausstattung Die B 51n erhält eine Grundausstattung mit Markierung, Leiteinrichtungen und Beschilderung entsprechend den einschlägigen Richtlinien. Das gilt ebenso für den Radweg sowie im Rahmen der Ersatzverpflichtung für das von der Baumaßnahme betroffene Straßen- und Wegenetz. Die Aufstellung und Anbringung von amtlichen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der wegweisenden Beschilderung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens vor Verkehrsfreigabe mit den nach der StVO zuständigen Stellen geregelt. 4.8 Rastanlagen, Nebenanlagen, Versorgungsleitungen Rast- und Nebenanlagen sind im Planfeststellungsabschnitt keine vorhanden oder geplant. In den Lageplänen zu den Planfeststellungsunterlagen sind die Versorgungsleitungen (Telekommunikationslinien, Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, usw.) dargestellt, soweit deren Verlauf dem Landesbetrieb aufgezeigt wurde. Sofern Versorgungsleitungen zu verlegen, anzupassen, zu sichern oder zu beseitigen sind, erfolgen entsprechende Regelungen im Bauwerksverzeichnis. 4A_01e55844.doc Seite 44 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Auf die nachstehenden Regelungen zu Nr. 7.0 (Kostenregelungen) und Nr. 8.1 (Träger der Baumaßnahme) sowie auf das Bauwerksverzeichnis wird hingewiesen. 4.9 Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr Im Zuge der Baumaßnahme werden entlang der B 51n und den betroffenen Verkehrswegen keine Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr hergestellt bzw. verändert. 5. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Absatz 1 und 2 UVPG genannten Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselbeziehungen) sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird auf Abschnitt 2.2 dieses Erläuterungsberichtes und auf die Aussagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung hier im Erläuterungsbericht und in der Unterlage 12 verwiesen, in dem die Auswirkungen der vorliegenden Baumaßnahme näher ermittelt und beschrieben sind. Die Ermittlung des Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt auf der Grundlage des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW. 5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Als bau- und betriebsbedingte Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Menschen sind im Wesentlichen zu nennen: • vorübergehende verstärkte visuelle und akustische Wahrnehmung des landschaftsuntypischen Straßenkörpers durch Beseitigung von Straßenbegleitgrün und vorh. Lärmschutzwällen • Erhöhung der Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen durch den Baustellenbetrieb und Baustellenverkehr • Vorübergehende Verkehrsbehinderungen und -gefährdung durch die Verkehrsführung während der Bauzeit 4A_01e55844.doc Seite 45 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Verbesserung der Wohnqualität der Ortsdurchfahrt Meschenich durch die B 51n • und der damit verbundenen Reduzierung des Verkehrslärms und der Luftschadstoffbelastung für die Anlieger 5.1.1 Lärmsituation Die Lärmberechnungen werden mit den Zahlen der Verkehrsprognose 2025 durchgeführt. Sie enthalten Berechnungen im Rahmen der Lärmvorsorge bei Neubau sowie Überprüfungen auf wesentliche Änderung infolge von erheblichen Baulichen Eingriffen an bestehenden Verkehrswegen. Gemäß den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VlärmSchR97) vom 2. Juni 1997, Ziffer VI.10.6 wird eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege bei der Ermittlung der Anspruchvoraussetzung auch dann nicht berücksichtigt, wenn Gegenstand einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung der Bau eines Verkehrsweges und – als notwendige Folgemaßnahme – die Änderung eines anderen Verkehrsweges ist. Der Kreis der Anspruchberechtigten ist für jeden Verkehrsweg getrennt zu ermitteln. Die Immissionspegelberechnungen werden für alle maßgebenden Gebäude und Außenwohnbereiche durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen lediglich am Kreuzweg Pegelüberschreitungen und damit Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutz dem Grunde nach. In allen anderen Bereichen führt der prognostizierte Verkehrslärm nicht zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte in den Außenwohnbereichen eingehalten werden. Lediglich an den beiden obersten Geschossen der Westseite des Gebäudes „Alte Brühler Straße 8“ treten Überschreitungen des Nachtgrenzwertes auf. Diese befinden sich in einer akustisch nicht wahrnehmbaren Größenordnung von 0,3dB(A). Ausführliche Erläuterungen und Ergebnisse des lärmtechnischen Fachbeitrages sind in der Unterlage 11 enthalten. 5.1.2 • Schadstoffsituation Luftschadstoffe Die gebietstypische Vorbelastung wurde anhand des „Merkblattes über Luftverunreinigungen an Straßen“ (MLuS-2002, geänderte Fassung 2005) der Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität 4A_01e55844.doc Seite 46 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (RLuS-2012) und anhand von EURADDaten in Abstimmung mit dem LANUV gewählt. Die der Luftschadstoffabschätzung zugrunde gelegten Verkehrsstärken sind die Verkehrsprognosewerte des Jahres 2025. Es wurden die beiden der B51n nächstgelegenen Immissionspunkte (Abstand 25 m bzw. 200 m) untersucht. Die durchgeführte Luftschadstoffabschätzung zeigt, dass keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind. Der Erläuterungsbericht zur Luftschadstoffuntersuchung ist in der Unterlage 14 enthalten. Auf die nachstehenden Ausführungen zu Nr. 5.5 (Auswirkungen auf Luft und Klima) wird verwiesen. Bodenschadstoffe • Mit einem erhöhten Schadstoffeintrag in Boden und Aufwuchs ist nur auf den schmalen Streifen von 1 bis 2 m beiderseits der Straße zu rechnen. Außerhalb dieses Bereiches nimmt die Kontamination steil ab. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Ablagerungen von Schadstoffen in den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Aufwuchs und Aufnahme in die Nahrungskette ist daher nicht zu erwarten. 5.1.3 Erschütterungen Weder durch die Bauarbeiten noch durch den Betrieb der B 51n und der anderen im Rahmen der Maßnahme zu verändernden Verkehrswege ergeben sich Erschütterungseinwirkungen auf Nachbargrundstücke, die deren Benutzung über das ortsübliche Maß hinaus beeinflussen. Dies gilt, obwohl bisher gesetzliche Vorschriften für den Erschütterungs-Immissionsschutz fehlen. Denn zum einen sind die Bauarbeiten unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen und zum anderen befinden sich keine erschütterungsempfindlichen Anlagen und Gebäude in der Nähe der geplanten Trassen. Es kommen nur moderne Maschinen zum Einsatz und die Arbeiten werden nach den neuesten straßenbautechnischen Verfahren ausgeführt. 4A_01e55844.doc Seite 47 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Aufgrund des Deckenaufbaus entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastung ist mit Erschütterungen durch den Betrieb der Straße, die über das ortsübliche Maß hinausgehen, nicht zu rechnen. 5.1.4 Anlagebedingte Auswirkungen auf Erholungs- und Naturerlebnis Ein bisher zusammenhängender großer Freiraum wird durch den Straßenneubau zerschnitten und in kleinere Teilräume unterteilt. Damit einher geht ein Qualitätsverlust des Freiraumes für die siedlungsnahe Erholungsnutzung. Der Landschaftsraum insbesondere im Nahbereich der Trasse wird in seiner Funktion als siedlungsnaher Erholungsraum für Fußgänger und Radfahrer geschmälert. Die vorhandenen Wegebeziehungen werden zwar wiederhergestellt bzw. durch die Neuanlage der Wirtschaftswege verbessert, jedoch wird der Raum durch die Straßenimmissionen künftig belastet sein. 5.2 Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt (Fauna und Flora) 5.2.1 Auswirkungen auf Biotope und Lebensräume Die Grundlage der Eingriffsermittlung nach ELES ist in der Unterlage 12.0.2 ausführlich dargestellt. Die Baubedingten Auswirkungen umfassen die Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsstreifen sowie zur Lagerung von Erdmassen. Anlagebedingt wird dauerhaft 73.570 64.365 m² offener Boden versiegelt und 15.750 18.115 m² teilversiegelt, wodurch Stand- und Lebensraum für die heimische Flora und Fauna entfällt. Die ausführliche Tabelle zur Eingriffsermittlung siehe Unterlage 12.0.3. Anlagebedingte Eingriffe in Biotope - direkte Projektwirkung Konflikt 1 2 3 4 5 Beeinträchtigter Biotoptyp Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzen < 50% Baumreihe / -gruppe, lebensraumtypische Gehölze >70% mit mittlerem bzw. geringem Baumholz Ruderalflur mit Anteil Störanzeiger Neo-, Nitrophyten Acker, intensiv Ackerwildbrache 4A_01e55844.doc Fläche I Straße, m² Fläche II unbefestigte Nebenflächen m² Gesamtwert Eingriff KurzCode Biotopwert BB01 5 65 1.965 10.150 BF6d BF6b 6 730 355 6.510 K2 5 820 995 9.075 HA01 2 HB2 4 71.135 63.700 215 * ** 140.270 127.400 860 Seite 48 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 6 7 8 9a 9b 10 11 Baumschule mit geschl. Krautschicht / brachliegend Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand Baumallee aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, mittleres Baumholz Baumallee aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, starkes Baumholz Verfüllung mit Gebüsch, Pionier-, Vorwaldstadium Teilversiegelte Flächen 5.110 4.510 5.195 4.960 5.930 6.365 20.440 18.040 10.390 9.920 23.720 25.460 HJ62 / HJ62a 4 VA2 2 VA3 3 BH6 7 0 250 1.750 BH7 8 300 655 345 5.160 8.000 HW4 4 75 * 300 VF1 1 745 675 - 745 675 89.320 82.770 3.910 229.370 218.140 Summe ** * ** * = Flächen werden für die Berechnung des Eingriffswertes nicht herangezogen. Der Eingriff in den entsprechenden Biotoptyp gilt durch die Neuanlage von Straßenbegleitgrün als in sich ausgeglichen. **= Flächen müssen bei der Berechnung nicht herangezogen werden, wenn in entsprechendem Umfang Straßenbegleitgrün mit Gehölzen (Biotopwert 4) angelegt wird. Ziel ist, diese Flächen 1:1 auf den Böschungsflächen auszugleichen. Die betriebsbedingten Auswirkungen werden durch die Ermittlung des Eingriffswertes der Belastungszone, der beidseitig des Fahrbahnrandes 50 m beträgt, beziffert. Insgesamt beträgt der Eingriffswert der Belastungszone 112.783 110.618 Biotopwertpunkte, siehe Unterlage 12.0.4. Zu den Auswirkungen zählen durch die Inbetriebnahme der Straße u.a.: • allgemeine Zerschneidungs- und Barrierewirkungen • Kollisionsgefahr für Vögel, Kleinsäuger, Hasen und Amphibien • Straßenbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmwirkungen • Schadstoff-, Salz- und Staubeintrag in die Seitenflächen • optische Reize durch Lichtwirkungen • Gelände- und kleinklimatische Veränderungen Der Eingriff in Biotope summiert sich durch Addition der direkten und der indirekten Projektwirkungen auf insgesamt 335.540 316.758 Biotopwertpunkte. 5.2.2 Auswirkungen auf die Tierarten Die Trasse verläuft vorwiegend durch den Lebensraum 'offene Ackerflächen' und tangiert randlich die Gehölzbestände der Kiesgrubeneingrünung. Das Artenschutzrechtliche Gutachten, siehe Unterlage 12.0.9, kommt nach Auswertung der Bestandsdaten und unter Berücksichtigung 4A_01e55844.doc Seite 49 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht der zu erwartenden Auswirkungen durch den Straßenbau zu folgendem zusammengefasstem Ergebnis: Nach Umsetzung der Maßnahme bleibt für die als Nahrungsgäste im Plangebiet erfassten planungsrelevanten Vögel (Graureiher, Turmfalke, Mäusebussard, Lachmöwe, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe und Saatkrähe) die ökologische Funktion des Gesamtraumes als Nahrungshabitat erhalten. Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Das Rebhuhn hat seinen Verbreitungsschwerpunkt ca. 200 m westlich der Trasse. Erhebliche Störungen mit Relevanz für die lokale Population sind nicht anzunehmen. Bei der Feldlerche ist durch die Baumaßnahme bei ca. 5 Revieren von einem Verlust bzw. einer Beeinträchtigung auszugehen, Konflikt Nr. 12. Hier werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie funktionserhaltende Maßnahmen notwendig. Der Trassenverlauf führt unmittelbar entlang der Gehölzbestände am Kiesgrubenrand. Dadurch sind einige der derzeitigen Brutplätze der Dorngrasmücke und des Gelbspötters beeinträchtigt, Konflikt Nr. 13. Für beide Arten gibt es im unmittelbaren Umfeld die Möglichkeit auf ungestörte Bereiche auszuweichen. Populationsrelevante Wirkungen durch das Vorhaben sind somit nicht zu erwarten, insbesondere wenn durch die vorgeschlagenen Schutzmaßnahme S2 die Gehölzbestände nur geringfügig beeinträchtigt werden. In Bezug auf die streng geschützten Amphibienarten Wechselkröte und Kreuzkröte ist festzustellen, dass die Arten außerhalb der Kiesgruben nicht angetroffen wurden. Ebenfalls wurden keine massiven Wechselbeziehungen in die Umgebung und umgekehrt festgestellt. Die Kiesgruben selbst sind von der Straßenbaumaßnahme nicht betroffen, wodurch es nicht zu Eingriffen in unersetzbare Biotope kommt. Bei den beiden festgestellten Fledermausarten liegen ebenfalls keine Zerstörungen unersetzbarer Biotope vor. Bei der Zwergfledermaus wird ein Teil ihres derzeitigen Jagdreviers tangiert, das sich künftig auf die neu anzulegenden Gehölzbestände entlang des Straßenneubaus ausdehnen könnte. Die ökologische Funktion des Raumes bleibt auch mit Umsetzung der Baumaßnahme erhalten. Es kommt nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. 4A_01e55844.doc Seite 50 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 5.3 Boden 5.3.1 Flächenbedarf Das gesamte Planungsgebiet, mit Ausnahme der aktiven und ehemaligen Abgrabungsflächen, liegt im Bereich schutzwürdiger Böden. Es handelt sich hierbei um Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Nach ELES handelt sich hierbei um ein abiotisches Wert- oder Funktionselement besonderer Bedeutung. Da die Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit zusammenhängend regional großräumig vorkommen, relativiert sich über den Raumbezug die besondere Bedeutung und es erfolgt hier somit keine gesonderte Bewertung, noch wird ein zusätzlicher Ausgleich angerechnet. Der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme beträgt: 5.3.2 • für Straßenbauzwecke 29,13 22,05 ha • für Ausgleichsmaßnahmen 15,18 15,17 ha Gesamtflächenbedarf 44,31 37,22 ha Beeinträchtigung des Bodens Die baubedingten Auswirkungen umfassen die Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsstreifen sowie zur Lagerung von Erdmassen, die Gefahr der Boden- und Grundwasserkontamination durch Treib- und Schmierstoffe der Baumaschinen, den Anfall von Oberboden und Bodenaushub und das Verdichten des Bodens durch Befahren mit schwerem Arbeitsgerät. Durch die Bodenverdichtung und die Versiegelung kommt es zur Zerstörung des Bodenaufbaus, zur Vernichtung von Bodenlebewesen, zum Entzug der Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen und zum Entzug der Filterungs-, Puffer- und Stoffumsetzungsfunktion. Durch die Anlage der Straße und der Wirtschaftswege wird insgesamt 73.570 64.365 m² offener Boden vollversiegelt und 15.750 18.115 m² offener Boden teilversiegelt. Im Bereich nicht mehr benötigter Verkehrsflächen kann Boden auf einer Fläche von 10.750 9.775 m² entsiegelt und zu Vegetationsflächen rekultiviert werden. Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen umfassen den Schadstoffeintrag, wodurch der Boden in seiner Struktur und in seinem Aufbau verändert wird sowie die physikalischen und chemischen Änderungen durch den Eintrag von Streusalz. 4A_01e55844.doc Seite 51 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 5.4 Wasser (Oberflächen- und Grundwasser) 5.4.1 Oberflächenwasser Vorhandenen Oberflächengewässer werden von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. Ein Teil des von den befestigten Verkehrsflächen beschleunigt ablaufenden Niederschlagswassers, das unterschiedlich stark mit den vom Kfz-Verkehr erzeugten und auf der Fahrbahn abgelagerten organischen (Kohlenwasserstoffe) und anorganischen Stoffen (Schwermetalle, Blei, Cadmium, Zink und Chrom) belastet sein kann, versickert im Bereich des Straßenrandes oder in den geplanten Gräben. Ein weiterer Teil des Oberflächenwassers wird über Kanalleitungen und Absetzanlagen Versickereinrichtungen zugeführt und zwar: • in ein Versickerbecken im Bereich der Anschlussstelle A 553 / L 150 bei Bau-km 0+200 mit einer Menge von bis zu 211 l/s (Einleitstelle 1, Versickermenge 4,5l/s)) • in ein Versickerbecken im Bereich des Knotens B 51n / Verbindungsstraße zur B 51alt K 27 bei Bau-km 2+650 Bau-km 2+630 mit einer Menge von bis zu 119 l/s 144 l/s (Einleitstelle 2, Versickermenge 2,6l/s 3,0 l/s) Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis, auf die Darstellung in den Planunterlagen und auf die wassertechnischen Unterlagen verwiesen. Die Niederschlagswässer werden nach dem Stand der Technik behandelt und über die belebte Bodenzone schadlos dem Untergrund zugeführt. 5.4.2 Grundwasser Grundwasserströme und Grundwasserhorizonte werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt, da die Geländeeinschnitte oberhalb des obersten Grundwasserhorizontes liegen. Während der Bauzeit besteht die Gefahr der Grundwasserkontamination durch Treib- und Schmierstoffe der Baufahrzeuge und Baumaschinen. Anlagebedingt entfällt durch die Neuversiegelung Versickerungsfläche für die Grundwasserneubildung. Durch die überwiegend flächige Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers 4A_01e55844.doc Seite 52 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht über die belebte Bodenzone kann auch mit Schadstoffen belastetes Wasser dem Grundwasser gefiltert zugeleitet werden. 5.5 Luft und Klima 5.5.1 Lufthygienische Situation Luftverunreinigungen an Straßen entstehen im Wesentlichen durch die Verbrennungsprozesse in Otto- und Dieselmotoren und durch Abrieb von Bremsbelägen, Reifen und Fahrbahnbelägen. Die Ausbreitung der Emissionen aus dem Kfz-Verkehr hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zu nennen sind insbesondere meteorologische Bedingungen sowie fotochemische und physikalisch-chemische Umwandlungsprozesse, aber auch die Topographie und die Anpflanzungen am Straßenrand. Tendenziell haben Untersuchungen jedoch ergeben, dass die Schadstoffkonzentrationen mit zunehmendem Abstand vom Fahrbahnrand relativ rasch abnehmen. Die Erhöhung der Schadstoffmenge im Planungsraum durch die Schaffung zusätzlichen Verkehrsraumes und durch die zu erwartende allgemeine Verkehrssteigerung, steht eine Verminderung der Schadstoffe durch den mit dem Ausbau der B 51n erreichten gleichmäßigeren Verkehrsablauf, sowie dem steigenden Anteil an schadstoffarmen Kraftfahrzeugen gegenüber. 5.6 Landschaftsbild Bei einer Regelfallbetrachtung nach ELES erfolgt ein Verzicht auf eine rechnerische Herleitung des Kompensationsbedarfes für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie auf ein zusätzliches Kompensationserfordernis. Die Trasse verläuft ausschließlich durch den Landschaftsbildtyp: A - 'offene weiträumige Feldflur'. Durch den Neubau der Trasse kommt es zu folgenden Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild: • Visueller ästhetischer Qualitätsverlust im Nahbereich der Trasse durch Versiegelung, Anlage neuer Böschungen und Einschnitte, Bauwerke in der freien Landschaft 4A_01e55844.doc • Verlust von alten, raumwirksamen Straßenbäumen mit Alleencharakter • Verlust eingewachsener alter Baumhecken auf Straßenböschungen • Zerschneidung eines bisher zusammenhängenden ungestörten Freiraumes Seite 53 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 5.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Im Bereich der Baumaßnahme werden keine Denkmäler/ Naturdenkmäler, Bildstöcke, Wegekreuze oder ähnliches angetroffen. Bezüglich der Bodendenkmalpflege wird auf Grund unterschiedlicher Zuständigkeiten wie folgt unterschieden: Bereich Rhein -Erft-Kreis Zur Feststellung der entscheidungserheblichen Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut wird eine Prospektion in dem im Rhein-Erft-Kreis verlaufenden Trassenabschnitt (einschließlich des Arbeitsstreifens) durchgeführt. Auf der Grundlage des Prospektionsergebnisses erfolgt eine Fixierung der Betroffenheit der Kulturgüter in Bezug auf die Trasse, verbunden mit der Bestimmung der Denkmalwürdigkeit der durch die Planung betroffenen Bodendenkmäler durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege. Weitere Einzelheiten zur Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes werden in der Folge im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange festgelegt. Bereich Stadt Köln Im Trassenbereich zwischen der K 27 Am Kölnberg und der B 51 Brühler Landstraße werden, wie vom Römisch-Germanischen Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln vorgeschlagen, bauintegrierte archäologische Untersuchungen im Bereich der Fundstellen 1995.059 durch eine Fachfirma durchgeführt. Die hierzu erforderliche Erlaubnis nach § 13 DSchG NRW wird auf der Grundlage eines vom Römisch-Germanischen Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln genehmigten fachlichen Konzeptes, eingeholt. Die Straßenbauverwaltung gewährleistet Maßnahmen des Denkmalschutzes, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch den Trassenbau verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. soweit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. Vorhandene unterirdische Leitungstrassen werden in kurzen Abschnitten verlegt, oberirdische Leitungstrassen sind nicht betroffen, d.h. deren Maste können an den heutigen Standorten stehen bleiben. 4A_01e55844.doc Seite 54 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die Wechselwirkungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel der biotischen und abiotischen Faktoren und subsumieren sich unter dem Begriff Naturhaushalt. Im Planungsgebiet bestimmt die anthropogene Nutzung die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Flächen mit offenem Boden dienen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Versickerungsflächen für Niederschlagswasser. Die biologische Vielfalt ist durch die Lage im intensiv genutzten Agrarraum der Börde und die geringe Ausstattung an Biotopstrukturen deutlich eingeschränkt. 5.9 Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete 5.9.1 Naturschutzgebiete / Geschützter Landschaftsbestandteil Das Naturschutzgebiet N6 “Kiesgruben Meschenich“ liegt außerhalb des Planungsgebiets und wird von dem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Die Obstbrache im Norden von Meschenich (LB 2.11) und der Hofbereich des Neu Engeldorfer Hofes (LB 2.03) sind geschützte Landschaftsbestandteile im Planungsgebiet. Etwas außerhalb liegt der ebenfalls geschützte Hofbereich um den Alt Engeldorfer Hof (LB 2.04). Durch das Bauvorhaben wird keiner der geschützten Landschaftsbestandteile beeinträchtigt. 5.9.2 Landschaftsschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete Im Rhein-Erft-Kreis liegt ein Teil des Planungsgebiets im Landschaftsschutzgebiet 2.2-20 LSG “Abgrabungsflächen bei Brühl und Wesseling“ des Landschaftsplanes Nr. 8 “Rheinterrassen“7 (Blatt Brühl). Auf dem Gebiet der Stadt Köln liegen größere Flächenanteile im Landschaftsschutzgebiet L 18 “Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“8 des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Nach den Textlichen Festsetzungen zu den Landschaftsplänen ist innerhalb der Landschaftsschutzgebiete die Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen verboten. Durch das Bauvorhaben werden die Entwicklungsziele für die Landschaft sowie die besonderen Schutzzwecke der Schutzgebiete nicht beeinträchtigt oder laufen diesen zuwider. 7 8 Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 8 ‚Rheinterrassen, (Blatt Brühl), 5. Änderung Stand 12.05.2004 Stadt Köln, Landschaftsplan der Stadt Köln, 1991 4A_01e55844.doc Seite 55 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Eine Befreiung von den Verbotsvorschriften der Landschaftspläne wird durch den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss erwirkt. Im Planungsgebiet und im weiteren Umfeld sind keine Natura 2000 Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie ausgewiesen. 5.9.3 Biotopkataster Nordrhein-Westfalen Folgende Flächen sind im Biotopkataster NRW gelistet: BK-5107-021, "Kirsch-Plantagen-Brache vor Meschenich“ westlich der B 51 (LB 2.11) BK-5107-907, “NSG-Kiesgruben Meschenich“ (N 6) BK-5107-012, “Kleingewässer am Engelsdorfer Hof“ (Teil des LB2.03) Durch das Bauvorhaben wird keines der Biotope beeinträchtigt. 5.9.4 Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 6. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt 6.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 6.1.1 Lärmschutz Für die Baumaßnahme sind nach den Vorschriften der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. 1990, S. 1036) unter Berücksichtigung der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 - (Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 und Nr. 17/1992 des Bundesministers für Verkehr - VkBl. 1990, S. 258 und 1992, S. 208) lärmtechnische Untersuchungen unter Einbeziehung der Außenwohnbereiche durchgeführt worden. Der Berechnung der Lärmemmissionen liegt eine Verkehrsprognose für 2025 zu Grunde. Es wird ein lärmmindernder Belag mit DStro = -2 dB(A) berücksichtigt. Aktiver Lärmschutz ist wegen der Entfernung zur Bebauung nicht vorgesehen. Lediglich am Gebäude „Am Kreuzweg 1-3“ 4A_01e55844.doc Seite 56 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht „Alte Brühler Straße 8“ werden die Grenzwerte der 16. BImSchV um 0,3 dB(A) überschritten. Der Schutz erfolgt passiv, sofern die Bausubstanz keinen ausreichenden Schutz bietet. Detaillierte Angaben zum Lärmschutz finden sich sind in Unterlage 11. 6.1.2 Schadstoffbelastung Die Ermittlung der Schadstoffimmissionen (Jahresmittelwerte) für die Prognosebelastung erfolgt nach dem „Merkblatt für Luftverunreinigung an Straßen“ (MLuS 2002, geänderte Fassung 2005) den „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (RLuS-2012). Untersucht werden: CO, NOx, Pb, SO2, Benzol, PM10. Untersucht werden: CO, NO2, NO, SO2, Benzol, PM10, PM2,5. Es wurden die beiden der B51n nächstgelegenen Immissionspunkte ( 25 m bzw. 200 m) untersucht. Die durchgeführte Luftschadstoffabschätzung zeigt, dass keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind. Das Thema Schadstoffbelastung wird ausführlich in Unterlage 14 behandelt. 6.2 Natur und Landschaft 6.2.1 Kompensationskonzept Für das Kompensationskonzept wurden vorhandene Unterlagen und Planungen ausgewertet, um für den Planungsraum geeignete Maßnahmen und Flächen herauszufiltern. Des Weiteren wird das Artenschutzrechtliche Gutachten herangezogen, um den Belangen des Artenschutzes vor Ort gerecht zu werden. Landschaftsplan Köln Der Planungsgebiet liegt hier innerhalb des Entwicklungszieles 3 'Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belegenden Elementen'. Die Entwicklungsziele finden sich wieder in den in diesem Teilbereich festgesetzten konkreten Maßnahmen. Es sind dies überwiegend Anlage von Feldgehölzen, Pflanzung von Baumreihen und Baumgruppen entlang von Feldwegen und Pflanzung eines großen Feldgehölzes an der Terrassenkante nördlich der Ortslage Meschenich. 4A_01e55844.doc Seite 57 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Landschaftsplan 8, Rheinterrassen, Rhein-Erft-Kreis Der überwiegende Teil des Planungsgebiets liegt hier innerhalb des Entwicklungszieles 2 'Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen'. Teilflächen, die die Bereiche der aktiven und abgeschlossenen Abgrabungsflächen enthalten, liegen im Bereich mit dem Entwicklungsziel 3 'Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft'. Die Maßnahmenfestsetzungen beinhalten punktuelle Pflanzmaßnahmen in der Flur. Vorgaben aus dem Artenschutzrechtlichen Gutachten Im artenschutzrechtlichen Gutachten werden Vermeidungsmaßnahmen u.a. in Form von Bauzeitenregelungen, Ergänzungsuntersuchungen vor Baubeginn und funktionserhaltende Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Population der Feldlerche gefordert und begründet. Gesamtzielsetzung der Kompensationsmaßnahmen für den Planungsraum Nach ELES sind Kompensationsmaßnahmen anzustreben, die eine Multifunktionalität von Flächen für alle Funktionsbereiche (hier der Lebensraumfunktion, der abiotischen Funktionen und des Landschaftsbildes) gewährleisten. 6.2.2 6.2.2.1 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Erhalt von Gehölzbeständen und Schutzmaßnahmen Innerhalb des Baufeldes und angrenzend daran sind vorhandene Bäume und Baum- und Strauchhecken zu erhalten und vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen, vgl. Maßnahmenblätter S1 und S2 Unterlage 12.0.8. Die Schutzmaßnahmen sind entsprechend der folgenden Vorgaben durchzuführen: - RAS-LP-4 “Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“, 1999 - DIN 18920 “Vegetationstechnik im Landschaftsbau “Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“, 1990 4A_01e55844.doc Seite 58 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 6.2.2.2 Bauzeitenregelung Zum Schutz der Feldvogelarten, die auf jährlich wechselnden Ackerflächen im Trassenraum brüten, ist eine Bauzeitenregelung für das Abschieben des Oberbodens notwendig. Die Bodenarbeiten müssen demnach außerhalb der Brutzeit, also nicht in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 30. September, vorgenommen werden vgl. Maßnahmenblatt V1, Unterlage 12.0.8. 6.2.2.3 Ergänzungsuntersuchung vor Baubeginn Vor der Rodung von Gehölzen, insbesondere der älteren Alleebäume, muss ein FledermausCheck hinsichtlich möglicher Baumhöhlenquartiere stattfinden. Vor Abschieben des Oberbodens ist zur Aktivitätszeit des Feldhamsters ein Ablaufen der Trasse zwecks Bausuche und ggf. Tierrettung bzw. -umsiedelung in Abstimmung mit den Landschaftsbehörden vorzunehmen, vgl. Maßnahmenblatt V2, Unterlage 12.0.8. 6.2.2.4 Gestaltungsmaßnahmen Die Maßnahmen sind in den Maßnahmenplänen 12.2.2 bis 12.2.13, M 1:500 dargestellt und in der Unterlage 12.0.5 nach Art und Lage der Maßnahmen aufgelistet. Die inhaltliche detaillierte Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in den Maßnahmenblättern G 1 bis G 9, Unterlage 12.0.8. Alle Begrünungsmaßnahmen, die im Bereich des technischen Bauwerkes der Straße durchgeführt werden, zählen zu den Gestaltungsmaßnahmen. Auch die Begrünungen der Innenflächen der Verbindungsrampen zählen zu den Gestaltungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen übernehmen vorwiegend Funktionen zur Einbindung des Verkehrsbauwerkes in das Umfeld, zur Wiederherstellung der Straßenseitenflächen einschließlich deren Bewuchses und zur räumlichen Strukturierung des Landschaftsbildes. Des Weiteren dienen sie zur Orientierung über den Streckenverlauf für den Straßennutzer und somit der Verkehrssicherheit. Zusammenfassung der Gestaltungsmaßnahmen Nr. der Maßnahme Art der Maßnahme Fläche / Anzahl Pflanzung von straßenbegleitenden Baumreihen 115 127 Bäume G2 Pflanzung von Baumgruppen oder Einzelbäumen 53 51 Bäume G3 dichte Gehölzpflanzung auf der Böschung aus standorttypischen Baum- und Straucharten G1 4A_01e55844.doc 9.890 6.675 m² Seite 59 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 16.570 17.780 m² G4 dichte Gehölzpflanzung aus standorttypischen Straucharten G5 Aufforstungsfläche mit standorttypischen Laubgehölzen 13.525 m² G6 Pflanzung von angepassten und schnittverträglichen Gehölzarten im Mittelstreifen 2.075 m² G7 Fläche für Sukzession 9.915 m² G8 Einsaat von Landschaftsrasen (Bankette und Böschungen) 143.815 138.835 m² G9 Einsaat von Landschaftsrasen (reduzierter Saatgutmenge) 10.580 10.690 m² Durch die Begrünung der Straßenböschungen und Seitenflächen ohne und mit Gehölzen gelten die Eingriffe in Flächen mit geringerer oder gleichwertiger ökologischer Wertigkeit, verursacht durch eben diese Böschungs- und Seitenflächen, als in sich ausgeglichen. 6.2.2.5 Ausgleichsmaßnahmen Zur Kompensation des durch die Baumaßnahme verursachten Eingriffs werden Biotopgestaltungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen als funktionserhaltende Maßnahmen für die Fauna -artenschutzrechtlich bedingt- zwingend erforderlich. Die Maßnahmen sind im Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlage 12.3 dargestellt sowie in den Maßnahmenblättern A 1 bis A 3 sowie VA1 und VA2, Unterlage 12.0.8 erläutert. Zusammenfassung der Ausgleichsmaßnahmen Nr. der Maßnahme Art der Maßnahme Fläche / Anzahl A1 Flächenentsiegelung und Anlage von Vegetationsflächen 10.750 6.020 m² A2 Flächenentsiegelung alte Fahrbahn B 51 und Landschaftsrasenansaat 1.930 3.755 m² A3 Biotopgestaltung der Rekultivierungsfläche 123.864 m² VA1 Ackerbrache (funktionserhaltende Maßnahme Feldlerche) 15.540 m² VA2 Feldlerchenfenster und Ackerrandstreifen (funktionserhaltende Maßnahme Feldlerche) (34.573 m²*) 2.500 m² * Gesamtfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit produktionsintegrierten Maßnahmen 4A_01e55844.doc Seite 60 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Ausgleichsmaßnahmen Biotopfunktion Die Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahr- und Radwegeflächen (A1 und A2) kann in untergeordnetem Umfang zur Kompensation der Flächenversiegelung beigetragen. Die Flächen liegen im Trassen nahen Bereich und werden als Begleitgrün mit oder ohne Gehölze angelegt. Zwei Teilflächen können als landwirtschaftliche Nutzflächen rekultiviert werden. Zum Ausgleich des Eingriffes in die Biotopfunktionen durch die Baumaßnahme steht eine Fläche unweit der Baumaßnahme zur Verfügung (A3). Es handelt sich um die Rekultivierungsfläche R212 mit einer Gesamtfläche von ca. 12,386 ha südlich der L150. Für die Fläche besteht die Vorgabe der Wiederherstellung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Maßnahme sieht dafür die Erhaltung von großen offenen Flächen als Kies- und Rohbodenflächen vor, die von Verbuschung freigehalten werden sollen. Des Weiteren sind Geländesenken für temporäre und dauerhafte Wasserflächen zu schaffen. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze sollen dornreiche Sträucher als Heckenstrukturen das Gelände abgrenzen. Die Maßnahme erfüllt die Anforderung der Multifunktionalität in Bezug auf den Biotopwert und die abiotischen Funktionen. Für den Artenschutz kann diese Fläche allerdings nicht herangezogen werden, da sie im Zuge der lang andauernden Wiederverfüllung und des heute vorliegenden Brachestadiums bereits von einer Vielzahl von Offenlandarten besiedelt wurde. Somit können auf dieser Fläche keine Ausweichreviere für Eingriffe an anderer Stelle geschaffen werden. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Artenschutz Im Artenschutzrechtlichen Gutachten werden funktionserhaltende Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Population der Feldlerche festgeschrieben. Die Ausgleichsmaßnahmen VA1 und VA2 kompensieren den Verlust von 5 Brutrevieren der Feldlerche durch Schaffung von Strukturen für Ausweichbrutreviere sowie von Flächen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes. Die Maßnahmenfläche VA1 schließt an eine Kompensationsfläche des Straßenbaulastträgers für die L150 (im Planfeststellungsverfahren) an und umfasst 15.540 m². Hier soll eine Ackerbrache entstehen, die durch dreijährigen Umbruch dauerhaft als Offenlandbiotop erhalten bleibt. Bei der Maßnahmenfläche VA2 sollen nach dem Vorbild des Feldlerchenprojektes der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sogenannte Feldlerchenfenster innerhalb der Ackerflächen angelegt werden. Es handelt sich hierbei um eine produktionsintegrierte Maßnahme. Auf einer Gesamtfläche von 3,4 ha sollen 14 Flächen je ca. 20 m² nicht eingesät werden. Erwachsene Feldlerchen können diese Fehlstellen als 'Anflugschneisen' nutzen, wobei die Nester im angrenzenden Getreide angelegt werden. 4A_01e55844.doc Seite 61 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Zusätzlich sind Strukturen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes notwendig, die durch die Anlage von 5-8 m breiten Ackerrandstreifen in einem Gesamtflächenumfang von ca. 2.200 m² geschaffen werden. Die Anordnung und Lage der Feldlerchenfenster und der Ackerrandstreifen erfolgt in Abstimmung mit dem Bewirtschafter und kann jährlich bzw. zweijährlich wechseln. Die Maßnahmen sind ein Jahr vor Baubeginn umzusetzen. Mit Umsetzungen dieser Maßnahmen kann der Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Brutrevieren durch den Straßenbau kompensiert werden. Ein Monitoring ist nur für die Maßnahmen der sogenannten 'Lerchenfenster' notwendig, da hier noch keine hinreichend langen Erfahrungen zur Annahme der Flächen vorliegen. Für diese Flächen wir ein dreijähriges Monitoring mit Effizienzkontrolle durchgeführt. 6.2.2.6 Bilanzierung Eingriff und Ausgleich Nachfolgend sind die Werte der Eingriffsermittlung zusammengefasst und den Werten der Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt. Gegenüberstellung der Biotopwerte von Eingriff und Ausgleichsmaßnahmen Eingriff Dauerhafte Eingriffe durch Versiegelung und Befestigung sowie Eingriffe in höherwertige Biotope im Bereich der Straßenböschungen, Bankette und Arbeitsräume Biotopwert Eingriff 229.370 218.140 Eingriffe durch indirekte Projektwirkung 112.783 100.618 Summe 342.153 318.758 Maßnahme A 1- A3: Entsiegelung und Anlage von Vegetationsflächen, Biotopgestaltung der Rekultivierungsfläche VA1 und VA2: vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Biotopwert Maßnahmen 396.952 391.142 54.120 451.072 445.262 Mit Umsetzung aller Maßnahmen kann der Eingriff in die Biotopfunktionen kompensiert werden. Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen: Der durch den Straßenbau bedingte Eingriff in Produktionsflächen der Landwirtschaft umfasst 232.430 204.045 m² durch die Anlage der Straßenflächen, der Böschungen und Seitenflächen. Für die Ausgleichmaßnahmen werden 140.904 m² an landwirtschaftlicher Nutzfläche entzogen. 4A_01e55844.doc Seite 62 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Damit wird die 1:1 Regelung für die Flächeninanspruchnahmen landwirtschaftlich genutzter Flächen nach ELES deutlich unterschritten (1: 0,6 0,7). 6.2.3 Boden und Wasser (Grund- und Oberflächenwasser) Der Baustellenbetrieb hat alle einschlägigen Vorgaben im Umgang mit boden- und wassergefährdenden Stoffen einzuhalten. Dabei sind boden- und/oder wassergefährdende Stoffe ordnungsgemäß zu lagern, zu verarbeiten und zu entsorgen. Abfallstoffe, Verpackungsmaterial und Baureste sind in geschlossenen Containern zu sammeln und ebenfalls kontrolliert zu entsorgen. Nur ordnungsgemäß gewartete Bau- und Transportmaschinen sind zum Einsatz zu bringen. Beim baubedingten Eingriff in natürlich gewachsenen Mutterboden gelten die Vorgaben nach § 202 BauGB. Danach ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Die Niederschlagswässer werden nach dem Stand der Technik behandelt und über die belebte Bodenzone schadlos dem Untergrund zugeführt. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen A1, A2, A3, VA1 und VA2 gewährleisten eine Multifunktionalität auch für das Schutzgut Boden und Wasser. Ein Erfordernis additiver Maßnahmen für Eingriffe in abiotische Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung besteht daher nicht. 6.2.4 Luft und Klima Für die Luftschadstoffe wurde ein Nachweis über die zu erwartende Belastung gemäß Merkblatt für die Luftschadstoffe an Straßen (MLuS) den „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (RLuS-2012) durchgeführt (siehe Unterlage 14). Die Richtwerte werden demnach nicht überschritten. Die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen gewährleisten durch ihre Multifunktionalität für verschiedene Funktionsbereiche auch eine Kompensation der Auswirkungen auf Klima / Luft. Durch Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern werden auch klimaökologisch 4A_01e55844.doc Seite 63 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht positive Wirkungen erzeugt. Dadurch erfolgt ebenfalls eine Verminderung der Schadstoffausbreitung. 6.2.5 Landschaft Die in Kapitel 5.6 beschriebenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Baumaßnahme können weitgehend durch die umfangreichen Begrünungsmaßnahmen vermindert bzw. kompensiert werden. Durch die intensiven Abpflanzungen von Böschungen und Brückenwiderlagern werden diese Baukörper in die Landschaft eingebunden bzw. treten mit dem Heranwachsen der Pflanzung weniger als 'Fremdkörper' in der Landschaft in Erscheinung. Der Verlust an markanten Bäumen und Heckenpflanzungen wird durch die Pflanzung von Baum- und Strauchhecken auf den Böschungen sowie durch die umfangreichen Baumpflanzungen ausgeglichen. 6.2.6 Kultur und sonstige Sachgüter Im Zuge der Baumaßnahme müssen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Transportleitungen verlegt werden. Die Straßenbauverwaltung gewährleistet Maßnahmen des Denkmalschutzes, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch den Trassenbau verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. soweit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. 6.2.7 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Die gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz erforderliche Berücksichtigung von Wechselwirkungen der Schutzmaßnahmen wurde im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbewertung beachtet. Die entwickelten landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen dienen multifunktionaler Aufwertung aller Schutzgüter. 4A_01e55844.doc Seite 64 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht 7. Kostenträger Die Kosten der Baumaßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), soweit im Einzelnen nicht eine andere Regelung im Bauwerksverzeichnis ausgewiesen ist. Die Kostenteilung mit anderen Trägern wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Bei Maßnahmen an Versorgungsleitungen sind im Bauwerksverzeichnis keine Kostenregelungen ausgewiesen. Diese erfolgen aufgrund bestehender Verträge bzw. nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts außerhalb der Planfeststellung. 8. Durchführung der Baumaßnahme 8.1 Träger der Baumaßnahme Die Baumaßnahme wird für die Bundesrepublik Deutschland in Auftragsverwaltung für das Land Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Straßenbau (Straßenbauverwaltung) durchgeführt. Soweit Anpassungsmaßnahmen an den Versorgungsanlagen vorzunehmen sind, wird angestrebt, diese im Rahmen bestehender Verträge bzw. in Anwendung des bürgerlichen Rechts vom jeweiligen Eigentümer vornehmen zu lassen. 8.2 Zeitliche Abwicklung Die Maßnahme soll nach Vorliegen der baurechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Einzelheiten der Baumaßnahme werden - soweit erforderlich - rechtzeitig vor Baubeginn mit den jeweils betroffenen Baulastträgern bzw. Eigentümern von Versorgungsanlagen noch abgestimmt. Die Durchführung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen im direkten Trassenbereich sowie die Pflanzung des Straßenbegleitgrüns wird die Straßenbauverwaltung innerhalb eines Jahres nach Herstellung der Fahrbahn vornehmen. 4A_01e55844.doc Seite 65 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des direkten Trassenbereiches wird die Straßenbauverwaltung spätestens mit dem Baubeginn einleiten und innerhalb eines Jahres abschließen. Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz werden 1 Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnahme begonnen und unmittelbar umgesetzt. Die jeweilige Vegetationsperiode wird berücksichtigt. 8.3 Grunderwerb und Entschädigung Die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind dem Grundstücksverzeichnis - Unterlage 9 - und den Grunderwerbsplänen - Unterlage 10 - zu entnehmen. Die Flächen sind im Grunderwerbsverzeichnis als "zu erwerben", als "vorübergehend in Anspruch zu nehmen" bzw. als "dauernd zu beschränken" ausgewiesen und in den Plänen durch entsprechende Signatur dargestellt. Mit den Betroffenen werden außerhalb des Planfeststellungsverfahrens Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen geführt. 8.4 Auswirkungen während der Bauzeit Bei der Durchführung der Baumaßnahme wird sich eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem vorhandenen Straßen- und Wegenetz nicht immer vermeiden lassen. Über die zur Lenkung des Verkehrs notwendigen Maßnahmen werden rechtzeitig mit den zuständigen Stellen Abstimmungen herbeigeführt. 9. Flurbereinigung In dem zur Feststellung anstehenden Plan ist in Bezug auf die Wiederherstellung des Wegeund Gewässernetzes, die nach dem alten Flurzustand sich ergebende Ersatzverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) ausgewiesen. Unabhängig davon ist die Bundesstraßenverwaltung bereit, sich nach dem Maße der Verursachung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens kostenmäßig an sinnvolleren Maßnahmen zu beteiligen, wenn die Flurbereinigungsbehörde die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft. 4A_01e55844.doc Seite 66 B 51n, Ortsumgehung Köln – Meschenich Erläuterungsbericht Die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers ist nach den Grundsätzen der Veranlassung im Flurbereinigungsverfahren zu regeln. Zur Vermeidung von Behinderungen, Verzögerungen und Kostenerhöhungen der Straßenbaumaßnahme sind Abweichungen vom festgestellten Plan nur dann möglich, wenn die Änderungen rechtzeitig vor der Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme zwischen der Flurbereinigungsverwaltung und der Bundesstraßenverwaltung abgestimmt sind. Das gleiche gilt sinngemäß auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 4 und 5 Landschaftsgesetz (LG). 4A_01e55844.doc Seite 67