Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
Größe
385 kB
Erstellt
10.01.17, 00:31
Aktualisiert
24.01.18, 05:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die
Gremium
Sitzungstermin
Tag der Absendung
10. Sitzung des
Landschaftsbeirates bei der
unteren Landschaftsbehörde
15.11.2016
09.01.2017
Sitzungsort
Sitzungsdauer
Unterschriftsdatum
Technisches Rathaus,
Multifunktionsraum 1.0.120
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
06.01.2017
Anwesend von den Mitgliedern
Beiratsmitglieder
Dr. Ingo Franke
Jörg Große-Munkenbeck
Heidi Hopkins
Willi Jelinek
Mathias Krisch
Hans-Günter Lischo
Michael Marscheider
Kirstin Nieland
Herbert Schulte Limbeck
Anna-Maria Van den Meulenhof
Friedrich-Wilhelm Wünnenberg
bis 17.15 Uhr
bis 18.20 Uhr
bis 18.10 Uhr
Abwesend und entschuldigt
Beiratsmitglieder
Christian Ascherfeld
Martin Blumenkamp
Andreas Bonnermann
Dr. Heike Galhoff
Jürgen Haarmann
Dominik Jablotschkin
Ulrich Jeromin
Richard Kohlleppel
Jürgen Kost
1
Manfred Küchler
Dr. Fritz Ludescher
Friedhelm Lueg
Heike Peter
Wolfgang Pfeiffer
Lisa Ponath
Claus Sandke
Hendrik Toepper
Ernst Wilhelm Westerhoff
Käthe Wissmann
Anwesend von der Landschaftswacht
Myrna Kock
Hans-Joachim Schäfer
Gäste
Herr Heuser
Herr Jacob
Frau Czarnetzki
Josef Eiersbrock
Helga Otersen
Stefan Beckmann
Brigitte Griese
Karin Jelinek
Jochen Froelich
Tina Wiener
Biologische Station Östliches Ruhrgebiet
Büro Hamann & Schulte
Büro Hamann & Schulte
i. A. der Thyssengas GmbH
NABU
Büro Froelich & Sporbeck
Anwesend von der Verwaltung
Michael Grothe
Peter Morgalla
Dr. Peter Gausmann
Melanie Gronewald
Klaus Nowak
Ines Eichel
Karan Malla
Gerd Grobelny
Eckart Kröck
Andreas Borchardt
Michael Kammler
Dr. Petra Hertel
Martin Buschmann
67 2
67 21
67 21
67 21
67 21
67 21
31 1
32 11
61
61 42
66 4
67 3010
67 0010
Vorsitz:
Heidi Hopkins
Schriftführung:
Ines Eichel
2
Vor Eintritt in die Tagesordnung
1. Begrüßung
Frau Hopkins begrüßt als Vorsitzende des Landschaftsbeirates die Mitglieder des Landschaftsbeirates und deren Stellvertreter, die Vertreter der Verwaltung sowie anwesende Gäste.
2. Beschlussfähigkeit
Der Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde ist mit 11 anwesenden Mitgliedern und
Stellvertreterinnen/Stellvertretern beschlussfähig. Entschuldigungen sind dem Protokoll zu entnehmen.
3. Ordnungsgemäße Einberufung feststellen
Die Einladung zur heutigen Sitzung mit der Tagesordnung und den dazugehörigen Sitzungsunterlagen ist den Mitgliedern fristgerecht übersandt worden.
Frau Hopkins fragt, ob gegen die ordnungsgemäße Einberufung Widerspruch erhoben wird.
Das ist nicht der Fall.
5. Zur Tagesordnung
Frau Hopkins fragt, ob es weitere Ergänzungen oder Änderungen der Tagesordnung gibt?
Das ist der Fall.
Der Ablauf der Tagesordnung wird verändert.
Zunächst wird der TOP 4.2 – Regionalplan Ruhr: Potenzielle neue Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) und Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) zur Diskussion mit dem
RVR – (Beschlussvorlage der Verwaltung 20161593/1) behandelt.
Die Tagesordnung wird im öffentlichen Teil um die nachfolgenden Tagesordnungspunkte erweitert:
TOP 3.2
Einbringung von Sedimenten aus der Ruhr in ein Gewässer
Die Beschussvorlage 20163006 wird als Tischvorlage von Hr. Dr. Gausmann von
der Verwaltung eingebracht. Es ist eine Zustimmung bzw. Ablehnung zur Befreiung
der unteren Landschaftsbehörde zu erteilen.
3
TOP 4.11
Baumpflegemaßnahmen (Fällmaßnahmen) im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr
2016/2017.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung 20162956 wird als Tischvorlage von Hr.
Buschmann von der Verwaltung eingebracht. Die Mitteilung ist zur Kenntnis zu
nehmen.
Der Landschaftsbeirat stimmt der so geänderten und erweiterten Tagesordnung zu.
Frau Hopkins fragt, ob es Anmerkungen und Ergänzungen zur Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.09.16 gibt.
Das ist der Fall.
Folgende Ergänzungen sind im öffentlichen Teil gewünscht.
TOP 3.1
Abkopplung des Niederschlagswassers im Bereich Sauerlandstraße/ Jugendheim in
Bochum Bergen
Der Landschaftsbeirat bittet die Verwaltung um Beteiligung der unteren Forstbehörde, wenn Waldfläche betroffen ist.
Nach Einschätzung des Landschaftsbeirates handelt es sich bei dem betroffenen
Feldgehölz um Wald im Sinne des Gesetzes. Daher ist die Forstbehörde zu beteiligen. Die Kompensation ist mit der Forstbehörde abzustimmen.
TOP 3.2
Qualifizierung des Emscher Park Radweges von der Anbindung Erzbahntrasse bis
zur Anbindung Parkway-EmscherRuhr
Der Landschaftsbeirat fordert, dass im Waldbereich grundsätzlich keine Asphaltierung von Wegen erfolgen soll. Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Stimmen. Dagegen:
0 Stimmen. Enthaltungen: 3 Stimmen.
Des Weiteren stimmt der Landschaftsbeirat einer Befreiung von den Festsetzungen
des Landschaftsplanes nur unter der Maßgabe zu, dass eine Asphaltierung des
Radwegs im Wald unterbleibt.
Siehe unten unter TOP 5 Anfragen und Anträge: Kein Asphalt im Wald.
TOP 4.1
Qualifizierung des Ruhrtalradweges vom Kemnader See bis zur Koster Brücke in
Bochum Stiepel
Der Landschaftsbeirat gibt zu Bedenken, dass der Ruhrtal-Radweg ca. drei Monate
im Jahr wegen Hochwassers nicht befahrbar ist.
TOP 4.2
Bebauungsplan Nr. 975 „Autohof Hansastraße“
Der Landschaftsbeirat bittet um weitere Beteiligung im Verfahren und fragt nach,
welche Fläche jetzt als vorhabennahe Ausgleichs- und Ersatzfläche für den Autobahnkreuzbau vorgesehen ist und welche vorhabennahe Ausgleichs- und Ersatzfläche für den Autohof Hansastraße vorgesehen ist.
4
Zum Nicht-Öffentlichen Teil fragt der Landschaftsbeirat, warum TOP 10.1 – Errichtung eines integrativen Wohnquartiers mit drei Mehrfamilienhäusern und Unterparkungsebene im Souterrain - nicht
erneut auf die Tagesordnung dieser Sitzung genommen wurde.
Es erfolgte der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Mitteilung der Verwaltung handelt, die als
zusätzliche Erläuterung in einem Bürgeranschreiben an den Landschaftsbeirat erfolgte.
Die Mitteilung ist lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
5
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
1.1
Sitzungstermine für den Landschaftsbeirat 2017
Vorlage: 20162708
Der Landschaftsbeirat bittet die untere Landschaftsbehörde um Prüfung, ob ein weiterer
Sitzungstermin terminiert werden kann.
Gegen die Terminierung der Sitzungstermine für das Jahr 2017 gemäß Beschlussvorlage wurde seitens der anwesenden Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter kein Einspruch erhoben. Die Terminierung wurde zur Kenntnis genommen.
2
Anregungen und Empfehlungen
keine Tagesordnungspunkte
3
Befreiungen
3.1
Erdgasanschlussleitung zum Kraftwerk der Ruhr-Universität
Vorlage: 20162843
Das Vorhaben wurde vom Architekten Hr. Eiersbrock i.A. der Thyssengas GmbH vorgestellt. Die Ergebnisse aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan und der Artenschutzprüfung haben die Vertreter des Büros Hamann & Schulte vorgetragen.
Es gilt, Vermeidungsmaßnahmen (Bsp. Beachtung der Brutzeit bei der Bauzeit oder Errichtung eines Amphibienschutzzaunes) anzustreben. Ansonsten werden Eingriffe durch
Ersatzgeldzahlungen nach vorheriger Bilanzierung ausgeglichen.
Der Beirat fragt an, ob eine Trassenverlegung möglich ist, denn er sieht eine mögliche
Beschädigung des Wurzelwerks der in der Nähe befindlichen Roteichen entlang des
Hustadtringes.
Die Planung des Vorhabens ist bereits abgeschlossen. Änderungen wären mit einem
hohen zeitlichen und verwaltungstechnischen Aufwand verbunden. Ebenso ist eine
Trassenverlegung nicht möglich, da die Fläche an eine Fläche mit Ausgleichpflanzungen
(Straßen NRW) grenzt.
Der Beirat weist darauf hin, dass bei Baumaßnahmen die Vorschriften der DIN 18920
zwingend einzuhalten sind. Des Weiteren fordert der Landschaftsbeirat die Einhaltung
sämtlicher Regelwerke, u.a. auch die RAS-LP-4 und die ZTV Baumpflege sowie die Vorgaben zum Bodenschutz.
Der Befreiung wird unter der Bedingung der Einhaltung der DIN 18920 und den oben
genannten Regelwerken sowie einer ökologischen Baubegleitung nach Beschlussvorlage zugestimmt. Anhand von Wurzelschürfgräben ist das Vorhandensein von Wurzeln
über 2 cm zu überprüfen.
Entsprechend dem Wunsch des Beirates wird die untere Landschaftsbehörde über die
Ergebnisse und Erkenntnisse berichten.
6
Abstimmungsergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
3.2
Einbringung von Sedimenten aus der Ruhr in ein Gewässer
Vorlage: 20163006
Das Vorhaben wurde vorgestellt. Die Befreiung ist laut Verwaltung erforderlich, da das
Gebiet einstweilig sichergestellt wurde und den Schutzstatus eines Naturschutzgebietes
genießt.
Eine Artenschutzprüfung wurde vorgenommen.
Der Beirat erkennt die Relevanz der Filterbecken für den Artenschutz. Dabei spielt laut
Verwaltung die Wassereinspeisung der Filterbecken eine große Rolle.
Die Verwaltung bejaht die Frage, ob es sich bei der geplanten Maßnahme zunächst um
eine einmalige Maßnahme handelt.
Der Befreiung wird mit Mehrheitsbeschluss nach Beschlussvorlage zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Enthaltung
4 Stimmen
Dagegen
1 Stimme
Dafür
5 Stimmen
4
Mitteilungen
4.1
Altlastensanierung, Kanalbau und Gewässerrenaturierung im Talraum des Gerther Mühlenbaches in Bochum-Gerthe
Vorlage: 20162779
In einem ausführlichen Vortrag wird das Vorhaben seitens der Verwaltung (Tiefbaumt,
Untere Bodenschutzbehörde und Untere Landschaftsbehörde) vorgestellt. Für das Planungsbüro Froelich & Sporbeck erläutert stellvertretend Hr. Froelich ergänzend die Ergebnisse, die mit den Planungen und den damit verbundenen Eingriffen in Natur und
Landschaft einhergehen. Er fasst die Maßnahmen des LBP zusammen und beschreibt
sie.
Die Gewässerrenaturierung wird auf erhöhtem Erdboden ausgeführt. Somit kann das
belastete Bachwasser von dem nicht belasteten Grundwasser entkoppelt werden. Die
Trennung erfolgt über eine, quer zum Gerther Mühlenbach verlaufende, einzubringende
Spundwand. Das Wasser wird in ein Pflanzenklärbecken abgeführt und gereinigt. Die
Reinigungsfilterung erfolgt über Hyazinthen.
Der Landschaftsbeirat fragt nach der Reinigungsleistung im Winter, wenn das Pflanzenwachstum rückläufig ist und hinterfragt, ob die Wahl der Wasserhyazinthen für hiesige
Breitengrade geeignet ist. Diese grüne Schwimmpflanze zählt zu den tropischen Gewächsen, was bedeutet, dass diese nicht für Temperaturen unter 10 Grad Celsius geeignet sind, geschweige denn bei Minusgraden.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.2
Regionalplan Ruhr
hier: Potenzielle neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) und
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) zur Diskussion mit dem RVR
Vorlage: 20161593/1
7
Ergänzend zu der bereits am 23.08.16 für den Landschaftsbeirat stattgefundenen Informationsveranstaltung referieren heute Hr. Kröck, Leiter des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes, und Hr. Borchardt über die bisherigen Änderungen in der Flächendiskussion.
Sie weisen darauf hin, dass die Stadt Bochum lediglich ein beratendes Mitspracherecht
hat. Die Entscheidung wird seitens der Regionalversammlung des Regionalverbandes
Ruhr (RVR) getroffen.
Der Landschaftsbeirat sieht sich veranlasst, die Transparenz der Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung zum Regionalplan zu hinterfragen: Wieviel Einfluss hat
das Planungsamt Bochum, der RVR, wieviel die Politik vor Ort und wer entscheidet im
Regionalparlament über den Regionalplan für Bochum.
Der RVR hat für die Stadt Bochum einen Bedarf errechnet. Diagnostiziert werden bis
zum Jahr 2034 82 Hektar an industriell gewerblichen Flächen und 24 Hektar an Siedlungsflächen.
Bisher ergibt sich, dass die vorgeschlagenen Flächen zur o.a. Berechnung ein Defizit
aufweisen.
Am 08.12.16 wird aller Voraussicht nach der Rat über die Vorlage entscheiden. Das formale Verfahren wird voraussichtlich Ende 2017 anlaufen.
Die Verwaltung betont, dass die Stellungnahme des Landschaftsbeirates vom
11.09.2016 Beachtung gefunden und in die Auflistung der vorgeschlagenen Flächen
Einfluss genommen hat. Aufgrund des Votums des Beirates werden die Flächen 5.2
(GIB) und 6.1 (GIB) nicht mehr als attraktiv eingestuft und somit nicht vorgeschlagen.
Dennoch kritisiert der Beirat, seine Stellungnahme sei nicht ausreichend gewürdigt worden.
Der Beirat merkt an, dass die Planungen im Widerspruch zu alten Ratsbeschlüssen stehen. Laut regionalem Flächennutzungsplan sollen die regionalen Grünzüge als Bestandteil einer natürlichen Entwicklung und Erhaltung dienen, weswegen die GIB-Flächen 2.2,
4.3 und 6.1 und die ASB-Flächen 3.2 und 5.1 bei den Planungen nicht berücksichtigt
werden dürften.
Weiterhin bringt der Beirat deutlich zum Ausdruck, dass im Zuge von Nachhaltigkeit ein
anderer Umgang mit der freien Fläche stattfinden muss und stellt deswegen die Frage
nach Aufstockungsmöglichkeiten. Der Beirat weist ferner darauf hin, dass in den Erhebungen zum RFNP festgestellt wurde, dass durch Baulückenschließung etwa so viel
Wohnfläche geschaffen werden könnte wie durch die Bebauung der neu ausgewiesenen
ASB.
Laut Verwaltung liegen auf den gewerblichen und den wohnbaulich genutzten Beständen Restriktionen infolge von Altlasten. Dennoch werden Aufstockungsmöglichkeiten
geprüft.
Der Landschaftsbeirat fordert Herrn Kröck und seine Kollegen ausdrücklich auf, die
Nachhaltigkeit der ökologischen Funktionen und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen in
den Vorschlägen zu erarbeiten und zu berücksichtigen. Dies ist bisher aus Sicht des
Landschaftsbeirates noch nicht ausreichend geschehen: Es geht nicht darum, Bochum
weiter zu verbauen, sondern es lebenswert zu erhalten.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.3
Kastrationspflicht von freilaufenden Katzen in Bochum
Vorlage: 20161467
Der Beirat diskutiert über den Erfolg einer Katzenkastration freilaufender Katzen. Kurzfristig wird sich zum Schutz anderer Arten (insbesondere heimische Vogelarten) keine
Änderung ergeben. Langfristig wird sich aber der Bestand an Katzen verringern, was
dann wiederum Auswirkungen auf andere Arten und deren Überleben hat.
8
Der Beirat sieht auch das Problem der Kostenübernahme von Katzenkastrationsmaßnahmen. In dem Zusammenhang ist eventuell über eine Katzensteuer oder die Kennzeichnung von Katzen nachzudenken, um die möglichen Kosten nicht auf die Allgemeinheit umzuverteilen.
Der Landschaftsbeirat spricht sich nach der Diskussion für die Kastrations- und Chippflicht mit Registrierung freilaufender Katzen in Bochum aus.
Die in der Sitzung angesprochenen "Gründe für die Notwendigkeit einer Kastrationspflicht" des Amtstierarztes des Kreises Paderborn und das Infoblatt des Arbeitskreises
Umweltschutz bittet der Landschaftsbeirat der Niederschrift beizufügen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.4
Trassenfreischnitt an den Gashochdruckleitungen L 05001 Recklinghausen-HerneBochum-Hiltrop und L 05002 Bochum-Hiltrop / Bochum-Werne
Vorlage: 20162614
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.5
Dritte Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum
Vorlage: 20162334
Der Beirat fragt an, warum Streuobstwiesen nicht in die Satzung aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um geschützte Landschaftsbestandteile.
Der Beirat ist der Meinung, dass der Passus „Obstbäume, bei denen eine erwerbswirtschaftliche Nutzung vorliegt“ aus der Satzung gelöscht werden kann, da dies für Bochum
nicht relevant ist.
Der Landschaftsbeirat fordert, den Entwurf der Baumschutzsatzung zu ändern und die 3Meter-Abstandsregelung zu Außenwänden von Gebäuden mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen zu streichen.
Bäume, die in einem Abstand von weniger als 3 m zu den Häusern und Gebäuden stehen, sollten auch weiterhin grundsätzlich durch die Baumschutzsatzung geschützt werden. Die Stadt hat die Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen zu genehmigen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.6
Diversität und Aktivität von Fledermäusen an Stauseen der Ruhr in Bezug auf Störfaktoren
Vorlage: 20162553
Frau Wiener stellt die Ergebnisse ihrer universitären Masterarbeit vor.
Sie hat das Fledermausvorkommen am Baldeneysee, am Harkortsee, am Hengstsee,
am Kemnader See, am Ümminger See und an den Harpener Teichen untersucht.
In dem Kurzvortrag erläutert sie die Diversität und Aktivität der Fledermäuse an den
Seen, die auf Bochumer Stadtgebiet liegen.
4.7
Freiflächenkonzept für den Landschafts- und Klimapark Springorum in Bochum-Weitmar
Vorlage: 20162130
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.8
Umgesetzte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Herrensiepen in BochumLangendreer
9
Vorlage: 20162054
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.9
Fertigstellung Parkband West und Kompensationsfläche Mühlenkampswiese in BochumWest
Vorlage: 20162051
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.10
Bericht zum Monitoring der Amphibienschutzanlage im Lottental
Vorlage: 20162053
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.11
Baumpflegemaßnahmen (Fällmaßnahmen) im öffentlichen Raum in Winterhalbjahr
2016/2017
Vorlage: 20162956
Der Beirat kritisiert, zu spät über die Vorlage informiert worden zu sein.
Die Vorlage wurde als Tischvorlage eingebracht, weil in der ursprünglichen Vorlage der
Landschaftsbeirat in der Beratungsfolge versehentlich außer Acht gelassen wurde.
Die Verwaltung betont ausdrücklich, dass circa 99 Prozent der gelisteten Bäume, die im
Rahmen der Baumpflegemaßnahmen gefällt werden sollen, nicht in die Zuständigkeit der
unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates fallen. Lediglich geschützte
Bäume und Alleen sind zu betrachten.
Der Landschaftsbeirat bemerkt, dass die Tatsache, dass zahllose Fällmaßnahmen als
"Baumpflegemaßnahmen" tituliert werden, tief blicken lässt. Wenn weiterhin Bäume im
vorgegebenen Maße ohne ausreichend Nachpflanzungen gefällt werden, ist Bochums
Perspektive: BAUMLEER!
Die Verwaltung teilt mit, dass künftig die Fällgründe im Fällkataster in vier Kategorien
hinterlegt werden. Das kritisiert der Beirat.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5
Anfragen
5.1
Der Landschaftsbeirat gibt nachfolgende Stellungnahme ab:
„Kein Asphalt im Wald“:
Nach unserem Verständnis des Wegebauerlasses ist die Walderschließung "bedarfsgerecht“ zu
planen. Es stellt sich die Frage, ob eine versiegelte Decke für einen Radweg im Wald "bedarfsgerecht" ist. Dies bezweifeln wir vehement. Der RVR und auch die Stadt mögen Teerdecken schön
finden, wegen der angeblich geringeren Unterhaltungsleistungen, aber grundsätzlich ist das Radfahren nicht an Teerdecken gebunden, d.h. die Radfahrer brauchen diese nicht. Argumentiert wird
seitens des RVR, dass eine teergebundene Decke Voraussetzung für eine Förderung sei. Mag so
sein, aber dann wäre doch zunächst die Sinnhaftigkeit der Förderung zu hinterfragen.
Gemäß LG wäre bei einem Eingriff zunächst zu prüfen, ob dieser vermeidbar wäre.
(Vermeidungsgebot). Das ist unabhängig von der Förderung! Daher müsste im Fall Radwegebau und
,,Fahrradautobahn" es Aufgabe der ULB sein, bei einem solchen Ansinnen zu prüfen, ob der Eingriff die Versiegelung eines bisher mit einer wassergebundenen Decke versehenen Waldweges mit einer
Teerdecke ist ein solcher Eingriff (siehe Eingriffsregelung LANUV), nicht grundsätzlich vermeidbar
wäre. Der Eingriff ist unseres Erachtens vermeidbar - Primat der Vermeidung eines Eingriffs -,
weil Teerdecken für Fahrradwege nicht erforderlich sind. Daher möge die ULB dem Landschaftsbeirat den Abwägungsprozess schriftlich zur Kenntnis geben und spätestens in der nächsten
Sitzung nachvollziehbar erläutern.
Bereits bei der ersten Vorstellung der Radwegtrassierung hatte der Landschaftsbeirat seine Bedenken dahingehend geäußert.
Auch im Zusammenhang mit der Radwegeasphaltierung im Bereich Bochum-Gerthe hatte der
10
Landschaftsbeirat die Versiegelung aufgrund der nachteiligen Folgen für Natur und Umwelt kritisiert.
Die Einwände des Landschaftsbeirates der vergangenen Jahre werden anscheinend nicht gehört
und nicht ernst genommen.
Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, fordern wir ULB auf, den in der Landschaftsbeiratssitzung vom 13.9.16 gefassten Beschluss: Kein Asphalt im Wald! und unserem
Widerspruch zur Befreiung umzusetzen.
5.2
Anfrage des Landschaftsbeirates: Wie und wofür die ULB, die bereits vom RVR gezahlten
Ersatzgelder einsetzt? Welche Fläche, Flächengröße, Maßnahme etc...
Aus gegebenem Anlass stellt der Beirat folgende Anträge:
1. Kompensation im Wald:
Der Landschaftsbeirat fordert, dass die Kompensation für den Wald auch in Bochum nach der
Eingriffsregelung der LANUV erfolgt und die eventuellen Defizite im Wald auch dem Wald
zugutekommen.
2. Feldgehölze:
Grundsatz Feldgehölz: Feldgehölze werden in der Eingriffsregelung der LANUV immer zusammen mit dem Wald behandelt. Daher ist die grundsätzliche Vermutung, dass als "Feldgehölze"
dargestellte Flächen in aller Regel kleinere Waldflächen sind. Feststellen muss dies die Forstbehörde. Diese ist dafür zuständig, nicht die ULB. Der Landschaftsbeirat fordert grundsätzlich, dass
bei Angabe des Wortes "Feldgehölz" die Forstbehörde die Waldeigenschaft prüft.
- Gastrasse Thyssen: Feldgehölz ist Wald (entlang der Universitätsstraße),
- Sauerlandstraße/ Jugendheim in Bochum-Bergen Abkopplung des Niederschlagswassers,
Mischwassereinleitungen
Bei dem Feldgehölz handelt es sich um Wald: Bei Wald ist die Forstbehörde zu beteiligen!!!!
- Etc.
3. Größe zukünftiger Kahlschlagsflächen in Bochum
Aufgrund der Erfahrungen in Bochum-Bergen beantragt der Landschaftsbeirat die Flächengröße
zukünftiger Kahlschlagsflächen in Bochum für kleinere oder linienförmige in der freien Landschaft
gelegenen Wäldchen und Feldgehölzen auf maximal 1 ha zu beschränken.
4. Baumaßnahmen und Eingriffe
Der Landschaftsbeirat fordert, dass bei Baumaßnahmen im Wald und in der freien Landschaft in
Bochum die Vorgaben der RAS-LP 4, der DIN 18920, die Vorgaben zum Bodenschutz (wie
Bodenschutzgesetz und entsprechende DIN) sowie die ZTV Baumpflege zwingend einzuhalten
sind und stellt den Antrag, dass die Regelwerke grundsätzlich bei allen Baumaßnahmen in Bochum Berücksichtigung finden. Der Landschaftsbeirat bittet die untere Landschaftsbehörde, die
zuständigen Verwaltungsstellen entsprechend zu informieren.“
Aus v. g. Stellungnahme ergeben sich zwei Anfragen:
5.1.: Der Beschluss: Kein Asphalt im Wald! und unser Widerspruch zur Befreiung ist umzusetzen.
5.2: Wie und wofür setzt die Untere Landschaftsbehörde die bereits an die Stadt gezahlten Ersatzgelder ein: für welche Maßnahmen? welche Fläche, Flächengröße?
Die Anfragen und Empfehlungen werden seitens der Verwaltung geprüft und schriftlich
beantwortet.
11
gez. Hopkins
gez. Eichel
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Heidi Hopkins
Ines Eichel
Vorsitzende
Schriftführerin
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