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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
230 kB
Erstellt
29.01.17, 00:18
Aktualisiert
02.02.18, 18:48

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20163281 Status: öffentlich Datum: 23.12.2016 Verfasser/in: Kräber, Arno Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Erschließungsvertrag DSV Obere Stahlindustrie hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma DSV Real Estate Bochum ApS & Co.KG (Erschießungsträgerin) und mit der Firma Reinhold Mendritzki Kaltwalzwerk GmbH & Co.KG (Grundstückseigentümerin) Beschlussvorschriften: § 41 GO NRW Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 19.01.2017 Entscheidung Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit der Fima DSV Real Estate Bochum ApS & Co. KG, Schlachte 15/18, 28195 Bremen und der Firma Reinhold Mendritzki Kaltwalzwerk GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Begründung: Die Erschließungsträgerin beabsichtigt, im Gewerbegebiet Obere Stahlindustrie im Gewerbepark Stahlhausen in der Gemarkung Wiemelhausen, Flur 1, auf dem Flurstück 251 den Neubau eines Logistikzentrums auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 866 – Gewerbepark Stahlhausen- der Stadt Bochum, der am 12.12.2016 Rechtskraft erlangt hat. Da die Stadt aus finanziellen Gründen die Herstellung der Erschließungsanlage nicht selbst durchführt, stellt sich die Investorin als Erschließungsträgerin zur Verfügung. Die Herstellungskosten der Erschließungsstraßen einschließlich ihrer Entwässerung, Straßenbeleuchtung, sowie sämtlicher Vegetationsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum übernimmt die Erschließungsträgerin. Die Stadt ist noch nicht Eigentümerin des für den Bau der Erschließungsanlagen benötigten Straßenlandes. Das für den Ausbau der späteren öffentlichen Verkehrsflächen benötigte Straßenland befindet sich im Eigentum der Firma Reinhold Mendritzki Kaltwalzwerk GmbH & Co. KG (Grundstückseigentümerin). Die Grundstückseigentümerin verpflichtet sich gegenüber der Stadt das neu gebildete Straßenflurstück auf dem sich die Erschließungsanlage befindet, kosten- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt zu überführen. Seite 1 von 2 Die Eigentumsübertragung erfolgt im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens -VU 820- (nach Ausbau und Abnahme). Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (hier: Erschließungsvertrag) erforderlich. Die Straßen- und Entwässerungsplanung für die herzustellenden Anlagen werden durch eine gesonderte Beschlussvorlage in dieser Sitzung vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Erschließungsvertrag Entwurf Lageplan Seite 2 von 2