Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
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106 kB
Erstellt
29.01.17, 05:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:51
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfragen
TOP-Nr.:
Bezirksverordnete
Mündliche Anfragen
DS-Nr: 0076/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.01.2017
BVV
BVV-004/5
beantwortet
Mündliche Anfragen
1. Mündliche Anfrage
Ann-Kathrin Biewener
SPD-Fraktion
Wiederaufgenommener Bahnverkehr am
Schieneninnenring
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die
Wiederinbetriebnahme und dem Umfang der Nutzung des südwestlichen
Schieneninnenrings informiert, wie am 15.12.2016 in der BVV beschlossen,
da bereits seit Ende Dezember 2016 die Deutsche Bahn AG diesen wieder
befährt?
2. Inwieweit setzt sich das Bezirksamt für aufzustockende
Lärmschutzmaßnahmen ein?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche Anfrage
Albrecht Förschler
CDU-Fraktion
Schulneubauten auch für Bezirksbürger?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Weshalb hat das Bezirksamt in der am 16. Januar veröffentlichten Liste der
Schulbaumaßnahmen nur zwei OSZ (landesunmittelbar) gemeldet?
0076/5
Ausdruck vom: 21.02.2017
Seite: 1
2. Wo bleiben die in Schulausschuss mit detaillierten Planskizzen vorgelegten
Bauplanungen für Grund- und Oberschulen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
3. Mündliche Anfrage
Alexander Kaas Elias
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sicherheit von Schülerlotsinnen und -lotsen
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Wie bewertet das Bezirksamt aktuell die Sicherheit von Schülerlotsinnen und lotsen u. a. in der Prinzregentenstraße und insgesamt im Bezirk?
2.) Sind dem Bezirksamt Fälle wie an der Kreuzung Eisenacher
Straße/Luitpoldstraße an der Werbellinsee-Grundschule in Schöneberg bekannt
und wenn ja, was unternimmt das Bezirksamt dagegen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Schmitt-Schmelz.
4. Mündliche Anfrage
Johannes Heyne
FDP-Fraktion
Berlin braucht Tegel
Ich frage das Bezirksamt:
1. Am 21.11.2016 startete die 2. Stufe des Volksbegehrens „Berlin braucht Tegel“.
Gem. Information der Landeswahlleiterin besteht im Bezirk CharlottenburgWilmersdorf an drei Standorten (Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, 10713
Berlin, Bürgeramt Wilmersdorfer Str. 46, 10627 Berlin und Bürgeramt Heerstraße
12, 14052 Berlin) die Möglichkeit, für das Volksbegehren „Berlin braucht Tegel“
seine Unterschrift zu leisten.
Warum kann hier im Rathaus Charlottenburg keine Unterschrift geleistet
werden?
a) Sind an den genannten drei Standorten deutliche Hinweise auf die
Möglichkeit zur Unterschriftsleistung vorgenommen worden, wenn nicht
warum nicht?
b) Wurden die Mitarbeiter der Bürgerämter darüber informiert, dass die
Unterschriftsleistung im jeweiligen Bürgeramt vorgenommen werden kann
und weisen diese darauf in?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz.
5. Mündliche Anfrage
Dr. Felicitas Tesch
SPD-Fraktion
Sprachlerntagebücher
Ich frage das Bezirksamt:
0076/5
Ausdruck vom: 21.02.2017
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1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es teilweise Probleme bei der Weitergabe
der Sprachlerntagebücher von den Kitas an die Grundschulen gibt und wenn
ja, welche?
2. Wie wird die Weitergabe in Charlottenburg-Wilmersdorf gehandhabt?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
6. Mündliche Anfrage
Karsten Sell
CDU-Fraktion
Notunterkünfte für wohnungslose im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Notunterkunftplätze hält der Bezirk im Rahmen der Kältehilfe vor?
2. Welche Anstrengungen gab es von Seiten des Bezirksbürgermeisters, um
zusätzliche Mittel für die Kältehilfe bei den zuständigen Senatsstellen
einzufordern?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
7. Mündliche Anfrage
Dr. Petra Vandrey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Weitere Planung zur Unterbringung der
Geflüchteten
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass die angedachte Container-Unterkunft im Olympiapark nicht
gebaut wird (wie auf der Einwohnerversammlung in der Kirche Eichenallee am
11. 1. mitgeteilt), falls nicht, was ist der Grund?
2. Wie sieht die weitere Planung hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten im
Bezirk aus, insbesondere hinsichtlich der noch immer bestehenden Notunterkunft
ICC, der Quedlinburger Straße und der Eschenallee?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Trifft es zu, dass die angedachte Container-Unterkunft im Olympiapark nicht
gebaut wird (wie auf der Einwohnerversammlung in der Kirche Eichenallee am
11.01. mitgeteilt), falls nicht, was ist der Grund?
Es ist richtig, dass das Bezirksamt derzeit nicht mehr mit einem Bau von Tempohomes auf dem
Gelände am Olympiabad rechnet. In jedem Fall wurde eine entsprechende Nutzung für das
Jahr 2017 ausgeschlossen. Die Gründe dafür sind dem Bezirksamt nur ansatzweise bekannt,
weil die Verantwortung für den Bau auf der Ebene des Landes liegt. Das Bezirksamt hatte
bereits von einer Problematik des Tier- und Artenschutzes berichtet. Bekannt ist auch, dass es
unklare Fragen im Blick auf die Zuwegung zum Standort gegeben hat. Bekannt ist ferner, dass
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Ausdruck vom: 21.02.2017
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für den Standort immisionsschutzrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die Nutzung des
Olympiastadions im Raume stehen.
Nach Einschätzung des Bezirksamts war bei der Entscheidung ausschlaggebend, dass das
Land bereits verbindliche Verträge für eine bestimmte Menge von Tempohomes eingegangen
ist und es für diesen Standort absehbar war, dass kurzfristig keine Lösung für die anstehenden
Fragen gefunden werden kann. Deshalb hat man sich gegen diesen Standort entschieden.
Der Standort Olympiapark ist auch auf der im Senat am 25.10.2016 beschlossenen
Standortliste für neue Flüchtlingsunterkünfte nicht mehr enthalten.
2. Wie sieht die weitere Planung hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten im
Bezirk aus, insbesondere hinsichtlich der noch immer bestehende Notunterkunft
ICC, der Quedlinburger Straße und der Eschenallee?
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2016 in der Senatsvorlage der
Nummer S1509/2016 den Freizug von drei Flüchtlingsunterkünften in unserem Bezirk
beschlossen:
Messedamm 11 - ICC
Halemweg 24 - Poelchau Oberschule
Fehrbelliner Platz 4/Brienner Straße 16 - Rathaus Wilmersdorf
Die Präsidentin des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, Frau Langenheine, hat bei
ihrem Besuch im Bezirksamt am 17.01.2017 bestätigt, dass die Räumung der Notunterkunft
Halemweg, wie geplant, zum 31.03.2017 und für das Rathaus Wilmersdorf zum Ende Juni 2017
erfolgen wird. Das ICC steht mit Priorität 1 auf der Freizugsliste nach Freizug aller Sporthallen.
Ein Termin kann aber noch nicht benannt werden.
Der Aufbau des Tempohomes auf Platz 3 im Stadion Wilmersdorf soll – abhängig von den
Witterungsverhältnissen - innerhalb von vier Wochen erfolgen. Die Fertigstellung wird bis März
2017 erwartet.
Die Eschenallee war ja von Anfang an als langfristiger Standort für die Unterbringung von
Flüchtlingen vorgesehen. Nach Auskunft des LAF wurde für die Eschenallee eine
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben (inkl. Kitastandort und Begegnungscafé „Ulme 35“).
Dabei handelt es um eine reine Wirtschaftlichkeitsstudie, um eine planungsbezogene
Entscheidungshilfe zu erhalten. Bislang wurde keinerlei Vor-/ Entscheidung getroffen. Das
Bezirksamt hat jedoch gegenüber dem LAF bemängelt, dass der Bezirk nicht einbezogen wurde
und erwartet, dass dies künftig berücksichtigt wird. Für den 25. Januar 2017 ist ein Treffen
zwischen der BIM und dem Bezirksamt (Frau Schmitt-Schmelz und Herr Engelmann) im
ehemaligen Laborgebäude bezüglich des geplanten Kita-Standortes geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
8. Mündliche Anfrage
Ann-Kathrin Biewener
SPD-Fraktion
Unbenutzbarer Radfahrweg Hildegardstraße
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist eine Erneuerung des Radfahrweges auf der Hildegardstraße in
absehbarer Zeit zu erwarten?
0076/5
Ausdruck vom: 21.02.2017
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2. Inwieweit kann die irreführende Situation an der Hildegardstraße /
Livländische Straße, dass Radfahrer auf dem Radweg absteigen sollen, um
ihn kurz darauf wieder benutzen zu dürfen beseitigt werden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Ist eine Erneuerung des Radfahrweges auf der Hildegardstraße in
absehbarer Zeit zu erwarten?
und
2. Inwieweit kann die irreführende Situation an der Hildegardstraße /
Livländische Straße, dass Radfahrer auf dem Radweg absteigen sollen, um
ihn kurz darauf wieder benutzen zu dürfen beseitigt werden?
Livländische Straße und Hildegardstraße sind Teil einer Tempo 30-Zone, der Radweg
Hildegardstraße ist nicht benutzungspflichtig. Der Radweg insgesamt ist sehr nah an
den Straßenbäumen gebaut worden, an vielen Stellen gibt es Wurzelaufwölbungen. So
auch an der Ecke Livländische Straße, wo diese Aufwölbung eine Ausdehnung
angenommen hat, die nicht mehr gefahrlos für Radfahrende überfahrbar ist. Daraus
resultiert die Sperrung. Eine durchgehende Nutzung des, wie gesagt nicht mehr
benutzungspflichtigen Radweges, wäre nur möglich, wenn der Baum gefällt und der
Wurzelballen entfernt werden würde. Eine komplette Sanierung des Radweges käme
einer Neuplanung und einem Neubau gleich. Wir werden aber in den nächsten Monaten
eine Prioritätenliste Radfahrinfrastruktur erarbeiten und diese im Fahr-Rat sowie mit den
zuständigen Ausschüssen der BVV diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage
Christoph Wapler
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eis- und Schneeräumung auf Geh- und Radwegen
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie bewertet das Bezirksamt die Eis- und Schneeräumung auf Geh- und
Radwegen nach den ersten Schneefällen dieses Winters?
2) Kann das Bezirksamt darstellen, in wie vielen Fällen das Ordnungsamt die
Schneeräumung verlangt hat, Bußgelder verhängt hat und darauf Eis und
Schnee beseitigt wurden?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. und 2.
Der Ablauf bei Eingang einer Beschwerde ist folgender:
Mitarbeiter/innen des Außendienstes prüfen anhand der eingehenden Meldungen die
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Ausdruck vom: 21.02.2017
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Situation vor Ort, ermitteln, ob die Beschwerde berechtigt ist und nehmen den
Sachverhalt auf. Sie entscheiden, ob akut eine Gefahrensituation gegeben ist und eine
Ersatzvornahme durch die BSR erforderlich ist.
Die Vorgänge werden dann vom Innendienst gesichtet, der Verantwortliche für den
Straßenabschnitt ermittelt und bei einem Verstoß ein Verwarnungsgeld oder nach einer
Anhörung ein Bußgeld erhoben. Die Höhe ist abhängig davon, ob der Verantwortliche in
der Vergangenheit bereits Verstöße begangen hat, wie groß die zu räumenden Fläche
ist und wie schwer die dokumentierte Verfehlung ist.
Bisher sind beim Ordnungsamt 40 Fälle sowohl telefonisch, als auch elektronisch (via
E-Mail und AMS) angezeigt als auch vom Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst
festgestellt worden. 15 Ersatzvornahmen und damit der Auftrag eine akute
Gefahrenstelle umgehend zu beseitigen, wurden an die BSR übermittelt.
Verwarnungsgelder oder Bußgelder wurden für die aktuelle Wintersaison noch nicht
erhoben. Die Vorgänge sind derzeit in Bearbeitung.
Insgesamt ist anzumerken, dass der Räum- und Streupflicht im Großen und Ganzen
nachgegangen wird. Durch die Neufassung des Straßenreinigungsgesetzes im Jahr
2010 sind einige Veränderungen auf Hauseigentümer zugekommen, beispielsweise die
Erhöhung der Breite auf 1,50 m. Seitdem sind Verbesserungen immer noch möglich.
Bei konkreten Erkenntnissen im Einzelfall ist das Bezirksamt für Informationen dankbar,
um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
10. Mündliche Anfrage
Dr. Petra Vandrey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Ich frage das Bezirksamt:
1) Sind inzwischen alle Unterkünfte für unbegleitete mj. Flüchtlinge im Bezirk
geschlossen worden? Falls ja, wo und wie sind die Jugendlichen jetzt
untergebracht?
2) Haben alle im Bezirk ansässigen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge
inzwischen einen Vormund? Falls nein, was tut das BA, um weitere
Vormünder zu gewinnen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
1. Sind inzwischen alle Unterkünfte für unbegleitete mj. Flüchtlinge im Bezirk
geschlossen worden? Falls ja, wo und wie sind die Jugendlichen jetzt untergebracht?
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Ausdruck vom: 21.02.2017
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Nach aktuellem Stand ist die von Ihnen gestellte Frage zu verneinen. Gegenwärtig
werden in Charlottenburg-Wilmersdorf die Prinzregentenstr. als Außenstelle der
Erstaufnahme und Clearingstelle genutzt bei der eine Schließung nicht angedacht ist
sowie das Horst-Kober-Sportzentrum im Auftrag von SenBJF.
Des Weiteren möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, das die jungen Menschen nach der
Clearingphase den Bezirken vom Landesjugendamt nach einer bestimmten Quote
zugewiesen werden. Die von unserem Jugendamt betreuten UMA werden berlinweit in
Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, umgekehrt werden ggf. in unserem Bezirk
lebende UMA von verschiedenen Jugendämtern betreut.
2. Haben alle im Bezirk ansässigen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge
inzwischen einen Vormund? Falls nein, was tut das BA, um weitere Vormünder zu
gewinnen?
Diese Frage kann aus den oben genannten Gründen nicht beantwortet werden.
Zum Clearing gehört auch die Anregung einer Entscheidung des Familiengerichts zur
Bestellung eines Vormundes. Erfolgt die Bestellung eines Amtsvormundes, liegt hier die
Zuständigkeit beim Jugendamt Steglitz-Zehlendorf.
Es kann im Einzelfall vorkommen, dass bei Zuweisung eines UMA an den Bezirk die
Bestellung eines Vormundes durch das Familiengericht noch nicht vorliegt.
Darüber dass dies daran läge, dass es nicht genügend geeignete Vormünder gäbe,
liegen hier keine Erkenntnisse vor. Es ist aber bekannt, dass das Bezirksamt SteglitzZehlendorf mit unterschiedlichen Trägern, die Interessenten ausbildet und begleitet,
zusammenarbeitet. Diese Träger erhalten für diese Tätigkeit Zuwendungen von der
Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie.
Ebenso ist bekannt, dass es bei der Rechtsanwaltskammer eine Liste potentieller
Interessenten für die Übernahme einer Vormundschaft geben soll.
Für eigene, darüber hinaus gehende Aktivitäten zur Gewinnung von Vormündern sieht
das Bezirksamt gegenwärtig keine Notwendigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
11. Mündliche Anfrage
Alexander Kaas Elias
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neugestaltung des Autobahnkreuzes am Funkturm
Ich frage das Bezirksamt:
1) Inwieweit wird das Bezirksamt in die Planungen der Neugestaltung des
Autobahnkreuzes eingebunden bzw. informiert?
2) Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, an der Neugestaltung mitzuwirken,
um zum Beispiel mehr Lärmschutz einzufordern oder eine bessere
Gestaltung des Autobahnkreuzes in die verkehrliche Situation des Bezirks zu
erwirken?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
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Ausdruck vom: 21.02.2017
Seite: 7
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Inwieweit wird das Bezirksamt in die Planungen der Neugestaltung des
Autobahnkreuzes eingebunden bzw. informiert?
und
2. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, an der Neugestaltung mitzuwirken,
um zum Beispiel mehr Lärmschutz einzufordern oder eine bessere
Gestaltung des Autobahnkreuzes in die verkehrliche Situation des Bezirks zu
erwirken?
Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist der
aktuelle Stand des Projekts, dass zurzeit weitere Grundlagen zur Gewährleistung einer
hinreichenden Planung ermittelt werden. Ausgehend von der Machbarkeitsstudie wird
die Planung ab Mitte 2017 mit weiteren Variantenuntersuchungen fortgeführt. Das
Bezirksamt geht davon aus, dass es in die Planungen eng eingebunden wird und wird
dies auch einfordern, um bei den Themen Lärmschutz und Verkehr die Belange des
Bezirkes anzubringen. Wir haben dabei auch das Interesse, mögliche
Flächenressourcen für andere Nutzungen zu erschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage
Dr. Petra Vandrey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Schulwegsicherheit Paula Fürst Schule
Ich frage das Bezirksamt:
1) Nachdem Herr Stadtrat Herz auf die Mündliche Anfrage zur
Schulwegsicherheit an der Paula Fürst Schule in der BVV im Dezember 2016
mitgeteilt hat, er werde sich selbst ein Bild der dortigen Situation machen,
wird angefragt, ob das inzwischen geschehen ist?
2) Falls nein, wann wird das passieren? Falls ja, was plant das BA zur
Verbesserung der Situation, nachdem trotz erfolgter Maßnahmen wie Tempo
30 Zone, Halteverbot, Berliner Kissen etc. die Verkehrssituation für die
Schüler/innen (insbesondere zu Schulbeginn) nach wie vor gefährlich ist?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. und 2.
Der Termin wurde in der 2. Kalenderwoche für den 20. Januar 2017 vereinbart.
Teilnehmen werden der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, die Schulleiterin sowie
Vertreter der Gesamtelternvertretung.
Es wird im zuständigen Ausschuss berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
0076/5
Ausdruck vom: 21.02.2017
Seite: 8
13. Mündliche Anfrage
Jenny Wieland
Fraktion Bündnis 90/Di Grünen
Gibt es leerstehende Bima-Immobilien im Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele leerstehende Immobilien der BIMA gibt es in unserem Bezirk und
für welche Nutzungen sind sie geeignet?
2. Welches Konzept hat die BIMA bislang dem Bezirk kommuniziert, wie sie mit
den betroffenen Immobilien umgehen will und wie wird der Bezirk in
Entscheidungen einbezogen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
3. Wie viele leerstehende Immobilien der BIMA gibt es in unserem Bezirk und für
welche Nutzungen sind sie geeignet?
und
4. Welches Konzept hat die BIMA bislang dem Bezirk kommuniziert, wie sie mit den
betroffenen Immobilien umgehen will und wie wird der Bezirk in Entscheidungen
einbezogen?
Dem Bezirksamt sind weder entsprechenden Leerstände im Bezirk bekannt noch
erfolgte eine Kommunikation seitens durch die BIMA über Konzepte dazu. Der
Fragestellerin wird empfohlen, auf den in der Presse zitierten Bericht des
Bundesrechnungshofs zurückzugreifen. Dazu ist jedoch bereits bekannt geworden,
dass es um leerstehende Büroflächen von 100 000 Quadratmetern geht, die
insbesondere in der Dorotheenstraße 68 und im ehemaligen Haus der Statistik am
Alexanderplatz liegen. Laut Bundesrechnungshof bieten diese Platz für 6 700
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund des in der Bezirksverwaltung
festgestellten Büroraumbedarfes werde ich mich kurzfristig an das Bundesministerium
der Finanzen wenden und dort um Prüfung bitten, ob es passende, leerstehende
Bundesflächen im Bezirk gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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