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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
29.01.17, 05:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:51

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 5. Wahlperiode Ursprung: Mündliche Anfragen TOP-Nr.: Bezirksverordnete Mündliche Anfragen DS-Nr: 0076/5 Beratungsfolge: Datum Gremium 19.01.2017 BVV BVV-004/5 beantwortet Mündliche Anfragen 1. Mündliche Anfrage Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Wiederaufgenommener Bahnverkehr am Schieneninnenring Ich frage das Bezirksamt: 1. Wann werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die Wiederinbetriebnahme und dem Umfang der Nutzung des südwestlichen Schieneninnenrings informiert, wie am 15.12.2016 in der BVV beschlossen, da bereits seit Ende Dezember 2016 die Deutsche Bahn AG diesen wieder befährt? 2. Inwieweit setzt sich das Bezirksamt für aufzustockende Lärmschutzmaßnahmen ein? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger. 2. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion Schulneubauten auch für Bezirksbürger? Ich frage das Bezirksamt: 1. Weshalb hat das Bezirksamt in der am 16. Januar veröffentlichten Liste der Schulbaumaßnahmen nur zwei OSZ (landesunmittelbar) gemeldet? 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 1 2. Wo bleiben die in Schulausschuss mit detaillierten Planskizzen vorgelegten Bauplanungen für Grund- und Oberschulen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger. 3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sicherheit von Schülerlotsinnen und -lotsen Ich frage das Bezirksamt: 1.) Wie bewertet das Bezirksamt aktuell die Sicherheit von Schülerlotsinnen und lotsen u. a. in der Prinzregentenstraße und insgesamt im Bezirk? 2.) Sind dem Bezirksamt Fälle wie an der Kreuzung Eisenacher Straße/Luitpoldstraße an der Werbellinsee-Grundschule in Schöneberg bekannt und wenn ja, was unternimmt das Bezirksamt dagegen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Schmitt-Schmelz. 4. Mündliche Anfrage Johannes Heyne FDP-Fraktion Berlin braucht Tegel Ich frage das Bezirksamt: 1. Am 21.11.2016 startete die 2. Stufe des Volksbegehrens „Berlin braucht Tegel“. Gem. Information der Landeswahlleiterin besteht im Bezirk CharlottenburgWilmersdorf an drei Standorten (Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin, Bürgeramt Wilmersdorfer Str. 46, 10627 Berlin und Bürgeramt Heerstraße 12, 14052 Berlin) die Möglichkeit, für das Volksbegehren „Berlin braucht Tegel“ seine Unterschrift zu leisten. Warum kann hier im Rathaus Charlottenburg keine Unterschrift geleistet werden? a) Sind an den genannten drei Standorten deutliche Hinweise auf die Möglichkeit zur Unterschriftsleistung vorgenommen worden, wenn nicht warum nicht? b) Wurden die Mitarbeiter der Bürgerämter darüber informiert, dass die Unterschriftsleistung im jeweiligen Bürgeramt vorgenommen werden kann und weisen diese darauf in? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz. 5. Mündliche Anfrage Dr. Felicitas Tesch SPD-Fraktion Sprachlerntagebücher Ich frage das Bezirksamt: 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 2 1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es teilweise Probleme bei der Weitergabe der Sprachlerntagebücher von den Kitas an die Grundschulen gibt und wenn ja, welche? 2. Wie wird die Weitergabe in Charlottenburg-Wilmersdorf gehandhabt? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger. 6. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Notunterkünfte für wohnungslose im Bezirk Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Notunterkunftplätze hält der Bezirk im Rahmen der Kältehilfe vor? 2. Welche Anstrengungen gab es von Seiten des Bezirksbürgermeisters, um zusätzliche Mittel für die Kältehilfe bei den zuständigen Senatsstellen einzufordern? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann. 7. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Weitere Planung zur Unterbringung der Geflüchteten Ich frage das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass die angedachte Container-Unterkunft im Olympiapark nicht gebaut wird (wie auf der Einwohnerversammlung in der Kirche Eichenallee am 11. 1. mitgeteilt), falls nicht, was ist der Grund? 2. Wie sieht die weitere Planung hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten im Bezirk aus, insbesondere hinsichtlich der noch immer bestehenden Notunterkunft ICC, der Quedlinburger Straße und der Eschenallee? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Trifft es zu, dass die angedachte Container-Unterkunft im Olympiapark nicht gebaut wird (wie auf der Einwohnerversammlung in der Kirche Eichenallee am 11.01. mitgeteilt), falls nicht, was ist der Grund? Es ist richtig, dass das Bezirksamt derzeit nicht mehr mit einem Bau von Tempohomes auf dem Gelände am Olympiabad rechnet. In jedem Fall wurde eine entsprechende Nutzung für das Jahr 2017 ausgeschlossen. Die Gründe dafür sind dem Bezirksamt nur ansatzweise bekannt, weil die Verantwortung für den Bau auf der Ebene des Landes liegt. Das Bezirksamt hatte bereits von einer Problematik des Tier- und Artenschutzes berichtet. Bekannt ist auch, dass es unklare Fragen im Blick auf die Zuwegung zum Standort gegeben hat. Bekannt ist ferner, dass 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 3 für den Standort immisionsschutzrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die Nutzung des Olympiastadions im Raume stehen. Nach Einschätzung des Bezirksamts war bei der Entscheidung ausschlaggebend, dass das Land bereits verbindliche Verträge für eine bestimmte Menge von Tempohomes eingegangen ist und es für diesen Standort absehbar war, dass kurzfristig keine Lösung für die anstehenden Fragen gefunden werden kann. Deshalb hat man sich gegen diesen Standort entschieden. Der Standort Olympiapark ist auch auf der im Senat am 25.10.2016 beschlossenen Standortliste für neue Flüchtlingsunterkünfte nicht mehr enthalten. 2. Wie sieht die weitere Planung hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten im Bezirk aus, insbesondere hinsichtlich der noch immer bestehende Notunterkunft ICC, der Quedlinburger Straße und der Eschenallee? Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2016 in der Senatsvorlage der Nummer S1509/2016 den Freizug von drei Flüchtlingsunterkünften in unserem Bezirk beschlossen: Messedamm 11 - ICC Halemweg 24 - Poelchau Oberschule Fehrbelliner Platz 4/Brienner Straße 16 - Rathaus Wilmersdorf Die Präsidentin des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, Frau Langenheine, hat bei ihrem Besuch im Bezirksamt am 17.01.2017 bestätigt, dass die Räumung der Notunterkunft Halemweg, wie geplant, zum 31.03.2017 und für das Rathaus Wilmersdorf zum Ende Juni 2017 erfolgen wird. Das ICC steht mit Priorität 1 auf der Freizugsliste nach Freizug aller Sporthallen. Ein Termin kann aber noch nicht benannt werden. Der Aufbau des Tempohomes auf Platz 3 im Stadion Wilmersdorf soll – abhängig von den Witterungsverhältnissen - innerhalb von vier Wochen erfolgen. Die Fertigstellung wird bis März 2017 erwartet. Die Eschenallee war ja von Anfang an als langfristiger Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen. Nach Auskunft des LAF wurde für die Eschenallee eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben (inkl. Kitastandort und Begegnungscafé „Ulme 35“). Dabei handelt es um eine reine Wirtschaftlichkeitsstudie, um eine planungsbezogene Entscheidungshilfe zu erhalten. Bislang wurde keinerlei Vor-/ Entscheidung getroffen. Das Bezirksamt hat jedoch gegenüber dem LAF bemängelt, dass der Bezirk nicht einbezogen wurde und erwartet, dass dies künftig berücksichtigt wird. Für den 25. Januar 2017 ist ein Treffen zwischen der BIM und dem Bezirksamt (Frau Schmitt-Schmelz und Herr Engelmann) im ehemaligen Laborgebäude bezüglich des geplanten Kita-Standortes geplant. Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann 8. Mündliche Anfrage Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Unbenutzbarer Radfahrweg Hildegardstraße Ich frage das Bezirksamt: 1. Ist eine Erneuerung des Radfahrweges auf der Hildegardstraße in absehbarer Zeit zu erwarten? 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 4 2. Inwieweit kann die irreführende Situation an der Hildegardstraße / Livländische Straße, dass Radfahrer auf dem Radweg absteigen sollen, um ihn kurz darauf wieder benutzen zu dürfen beseitigt werden? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 1. Ist eine Erneuerung des Radfahrweges auf der Hildegardstraße in absehbarer Zeit zu erwarten? und 2. Inwieweit kann die irreführende Situation an der Hildegardstraße / Livländische Straße, dass Radfahrer auf dem Radweg absteigen sollen, um ihn kurz darauf wieder benutzen zu dürfen beseitigt werden? Livländische Straße und Hildegardstraße sind Teil einer Tempo 30-Zone, der Radweg Hildegardstraße ist nicht benutzungspflichtig. Der Radweg insgesamt ist sehr nah an den Straßenbäumen gebaut worden, an vielen Stellen gibt es Wurzelaufwölbungen. So auch an der Ecke Livländische Straße, wo diese Aufwölbung eine Ausdehnung angenommen hat, die nicht mehr gefahrlos für Radfahrende überfahrbar ist. Daraus resultiert die Sperrung. Eine durchgehende Nutzung des, wie gesagt nicht mehr benutzungspflichtigen Radweges, wäre nur möglich, wenn der Baum gefällt und der Wurzelballen entfernt werden würde. Eine komplette Sanierung des Radweges käme einer Neuplanung und einem Neubau gleich. Wir werden aber in den nächsten Monaten eine Prioritätenliste Radfahrinfrastruktur erarbeiten und diese im Fahr-Rat sowie mit den zuständigen Ausschüssen der BVV diskutieren. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schruoffeneger 9. Mündliche Anfrage Christoph Wapler Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eis- und Schneeräumung auf Geh- und Radwegen Ich frage das Bezirksamt: 1) Wie bewertet das Bezirksamt die Eis- und Schneeräumung auf Geh- und Radwegen nach den ersten Schneefällen dieses Winters? 2) Kann das Bezirksamt darstellen, in wie vielen Fällen das Ordnungsamt die Schneeräumung verlangt hat, Bußgelder verhängt hat und darauf Eis und Schnee beseitigt wurden? Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt: zu 1. und 2. Der Ablauf bei Eingang einer Beschwerde ist folgender: Mitarbeiter/innen des Außendienstes prüfen anhand der eingehenden Meldungen die 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 5 Situation vor Ort, ermitteln, ob die Beschwerde berechtigt ist und nehmen den Sachverhalt auf. Sie entscheiden, ob akut eine Gefahrensituation gegeben ist und eine Ersatzvornahme durch die BSR erforderlich ist. Die Vorgänge werden dann vom Innendienst gesichtet, der Verantwortliche für den Straßenabschnitt ermittelt und bei einem Verstoß ein Verwarnungsgeld oder nach einer Anhörung ein Bußgeld erhoben. Die Höhe ist abhängig davon, ob der Verantwortliche in der Vergangenheit bereits Verstöße begangen hat, wie groß die zu räumenden Fläche ist und wie schwer die dokumentierte Verfehlung ist. Bisher sind beim Ordnungsamt 40 Fälle sowohl telefonisch, als auch elektronisch (via E-Mail und AMS) angezeigt als auch vom Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst festgestellt worden. 15 Ersatzvornahmen und damit der Auftrag eine akute Gefahrenstelle umgehend zu beseitigen, wurden an die BSR übermittelt. Verwarnungsgelder oder Bußgelder wurden für die aktuelle Wintersaison noch nicht erhoben. Die Vorgänge sind derzeit in Bearbeitung. Insgesamt ist anzumerken, dass der Räum- und Streupflicht im Großen und Ganzen nachgegangen wird. Durch die Neufassung des Straßenreinigungsgesetzes im Jahr 2010 sind einige Veränderungen auf Hauseigentümer zugekommen, beispielsweise die Erhöhung der Breite auf 1,50 m. Seitdem sind Verbesserungen immer noch möglich. Bei konkreten Erkenntnissen im Einzelfall ist das Bezirksamt für Informationen dankbar, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Arne Herz 10. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Ich frage das Bezirksamt: 1) Sind inzwischen alle Unterkünfte für unbegleitete mj. Flüchtlinge im Bezirk geschlossen worden? Falls ja, wo und wie sind die Jugendlichen jetzt untergebracht? 2) Haben alle im Bezirk ansässigen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge inzwischen einen Vormund? Falls nein, was tut das BA, um weitere Vormünder zu gewinnen? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt: 1. Sind inzwischen alle Unterkünfte für unbegleitete mj. Flüchtlinge im Bezirk geschlossen worden? Falls ja, wo und wie sind die Jugendlichen jetzt untergebracht? 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 6 Nach aktuellem Stand ist die von Ihnen gestellte Frage zu verneinen. Gegenwärtig werden in Charlottenburg-Wilmersdorf die Prinzregentenstr. als Außenstelle der Erstaufnahme und Clearingstelle genutzt bei der eine Schließung nicht angedacht ist sowie das Horst-Kober-Sportzentrum im Auftrag von SenBJF. Des Weiteren möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, das die jungen Menschen nach der Clearingphase den Bezirken vom Landesjugendamt nach einer bestimmten Quote zugewiesen werden. Die von unserem Jugendamt betreuten UMA werden berlinweit in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, umgekehrt werden ggf. in unserem Bezirk lebende UMA von verschiedenen Jugendämtern betreut. 2. Haben alle im Bezirk ansässigen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge inzwischen einen Vormund? Falls nein, was tut das BA, um weitere Vormünder zu gewinnen? Diese Frage kann aus den oben genannten Gründen nicht beantwortet werden. Zum Clearing gehört auch die Anregung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Bestellung eines Vormundes. Erfolgt die Bestellung eines Amtsvormundes, liegt hier die Zuständigkeit beim Jugendamt Steglitz-Zehlendorf. Es kann im Einzelfall vorkommen, dass bei Zuweisung eines UMA an den Bezirk die Bestellung eines Vormundes durch das Familiengericht noch nicht vorliegt. Darüber dass dies daran läge, dass es nicht genügend geeignete Vormünder gäbe, liegen hier keine Erkenntnisse vor. Es ist aber bekannt, dass das Bezirksamt SteglitzZehlendorf mit unterschiedlichen Trägern, die Interessenten ausbildet und begleitet, zusammenarbeitet. Diese Träger erhalten für diese Tätigkeit Zuwendungen von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie. Ebenso ist bekannt, dass es bei der Rechtsanwaltskammer eine Liste potentieller Interessenten für die Übernahme einer Vormundschaft geben soll. Für eigene, darüber hinaus gehende Aktivitäten zur Gewinnung von Vormündern sieht das Bezirksamt gegenwärtig keine Notwendigkeit. Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz 11. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neugestaltung des Autobahnkreuzes am Funkturm Ich frage das Bezirksamt: 1) Inwieweit wird das Bezirksamt in die Planungen der Neugestaltung des Autobahnkreuzes eingebunden bzw. informiert? 2) Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, an der Neugestaltung mitzuwirken, um zum Beispiel mehr Lärmschutz einzufordern oder eine bessere Gestaltung des Autobahnkreuzes in die verkehrliche Situation des Bezirks zu erwirken? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 7 die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 1. Inwieweit wird das Bezirksamt in die Planungen der Neugestaltung des Autobahnkreuzes eingebunden bzw. informiert? und 2. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, an der Neugestaltung mitzuwirken, um zum Beispiel mehr Lärmschutz einzufordern oder eine bessere Gestaltung des Autobahnkreuzes in die verkehrliche Situation des Bezirks zu erwirken? Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist der aktuelle Stand des Projekts, dass zurzeit weitere Grundlagen zur Gewährleistung einer hinreichenden Planung ermittelt werden. Ausgehend von der Machbarkeitsstudie wird die Planung ab Mitte 2017 mit weiteren Variantenuntersuchungen fortgeführt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass es in die Planungen eng eingebunden wird und wird dies auch einfordern, um bei den Themen Lärmschutz und Verkehr die Belange des Bezirkes anzubringen. Wir haben dabei auch das Interesse, mögliche Flächenressourcen für andere Nutzungen zu erschließen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schruoffeneger 12. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schulwegsicherheit Paula Fürst Schule Ich frage das Bezirksamt: 1) Nachdem Herr Stadtrat Herz auf die Mündliche Anfrage zur Schulwegsicherheit an der Paula Fürst Schule in der BVV im Dezember 2016 mitgeteilt hat, er werde sich selbst ein Bild der dortigen Situation machen, wird angefragt, ob das inzwischen geschehen ist? 2) Falls nein, wann wird das passieren? Falls ja, was plant das BA zur Verbesserung der Situation, nachdem trotz erfolgter Maßnahmen wie Tempo 30 Zone, Halteverbot, Berliner Kissen etc. die Verkehrssituation für die Schüler/innen (insbesondere zu Schulbeginn) nach wie vor gefährlich ist? Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt: zu 1. und 2. Der Termin wurde in der 2. Kalenderwoche für den 20. Januar 2017 vereinbart. Teilnehmen werden der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, die Schulleiterin sowie Vertreter der Gesamtelternvertretung. Es wird im zuständigen Ausschuss berichtet. Mit freundlichen Grüßen Arne Herz 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 8 13. Mündliche Anfrage Jenny Wieland Fraktion Bündnis 90/Di Grünen Gibt es leerstehende Bima-Immobilien im Bezirk? Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele leerstehende Immobilien der BIMA gibt es in unserem Bezirk und für welche Nutzungen sind sie geeignet? 2. Welches Konzept hat die BIMA bislang dem Bezirk kommuniziert, wie sie mit den betroffenen Immobilien umgehen will und wie wird der Bezirk in Entscheidungen einbezogen? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 3. Wie viele leerstehende Immobilien der BIMA gibt es in unserem Bezirk und für welche Nutzungen sind sie geeignet? und 4. Welches Konzept hat die BIMA bislang dem Bezirk kommuniziert, wie sie mit den betroffenen Immobilien umgehen will und wie wird der Bezirk in Entscheidungen einbezogen? Dem Bezirksamt sind weder entsprechenden Leerstände im Bezirk bekannt noch erfolgte eine Kommunikation seitens durch die BIMA über Konzepte dazu. Der Fragestellerin wird empfohlen, auf den in der Presse zitierten Bericht des Bundesrechnungshofs zurückzugreifen. Dazu ist jedoch bereits bekannt geworden, dass es um leerstehende Büroflächen von 100 000 Quadratmetern geht, die insbesondere in der Dorotheenstraße 68 und im ehemaligen Haus der Statistik am Alexanderplatz liegen. Laut Bundesrechnungshof bieten diese Platz für 6 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund des in der Bezirksverwaltung festgestellten Büroraumbedarfes werde ich mich kurzfristig an das Bundesministerium der Finanzen wenden und dort um Prüfung bitten, ob es passende, leerstehende Bundesflächen im Bezirk gibt. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schruoffeneger 0076/5 Ausdruck vom: 21.02.2017 Seite: 9