Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt_mit Verfahrensablauf.pdf
Größe
518 kB
Erstellt
04.02.17, 01:34
Aktualisiert
28.01.18, 02:56
Stichworte
Inhalt der Datei
RAHMENKONZEPTION
BÜRGERHAUSHALT LICHTENBERG
Präambel
Der Bürgerhaushalt ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen einer Bürgerkommune und der
Lichtenberger Gemeinwesenentwicklung. Der öffentliche Dialog über festgestellte Bedarfe
und verfügbare Ressourcen einerseits, sowie die Transparenz der Haushaltsentscheidungen
andererseits, ermöglicht einen Informationsgewinn sowohl bei den beteiligten Bürgerinnen
und Bürgern als auch bei den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Bezirkspolitik.
Das hier beschriebene Bürgerbeteiligungsverfahren spannt den Bogen zwischen dem
Bürgerhaushalt, dem Kiezfonds und einem modernen Anliegenmanagement.
Alle Beteiligten beachten im Interesse des Bezirkes das Prinzip der Überparteilichkeit des
Verfahrens.
Verfahrensträger des Bürgerhaushaltes sind das Bezirksamt Lichtenberg (verfahrensführende Stelle) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemeinsam.
1
Ziele und Merkmale des Lichtenberger Bürgerhaushaltes
Der Zugang ist niedrigschwellig. Für die Teilnahme legitimiert ist, wer in Lichtenberg
wohnt und/oder arbeitet.
Der Bezirkshaushaltsplan ist verständlich und lesbar.
Das Verfahren ist offen, auf Dauer angelegt und findet im jährlichen Zyklus statt.
Das bürgerschaftliche Engagement wird gefördert.
Die Partizipation/ Teilhabe wird für alle Stadtteile und den Bezirk insgesamt
durchgeführt.
Die Partizipation/ Teilhabe befördert die Entwicklung der Stadtteile.
Mit dem Bürgerhaushalt wird Chancengleichheit gesichert und die Gleichstellung
gefördert.
Die Beteiligung erfolgt in einem eigenständigen Diskussions- und
Konsultationsprozess auf den Wegen:
o Stadtteildialog
o Internetdialog
Soziale und kulturelle Angebote der öffentlichen Hand und von freien Trägern sind
vernetzt und aufeinander abgestimmt.
Das stadtteilbezogene Handeln der Verwaltung wird gestärkt.
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2
Die nur begrenzt verfügbaren Mittel können aufgrund sorgfältiger Prioritätenabwägung und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger effektiv eingesetzt
werden.
Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt legen Rechenschaft darüber ab,
inwieweit die Vorschläge in den Bezirkshaushaltsplan aufgenommen bzw. im
Rahmen der Haushaltsdurchführung umgesetzt wurden.
Das Beteiligungsverfahren mündet jährlich in einem Evaluationsworkshop, der der
Auswertung des Gesamtprozesses, der Beurteilung von Einzelmodulen insbesondere
auf deren Effizienz hin und im Ergebnis der Anpassung des Verfahrens an
individuelle Gegebenheiten dient.
Beteiligungsinhalte
Im Rahmen des Bürgerhaushaltes können zu folgenden Themenbereichen Vorschläge
eingereicht werden:
Öffentliche Bibliotheken
Gesundheitsförderung
Allgemeine Kinder- und Jugendförderung
Kulturelle Angebote aller kommunalen Einrichtungen
Musikschule
Ehrenamtlicher Dienst für Senioren/ Seniorenbetreuung
Sportförderung
Stadtteilprojekte
Grünflächen und Spielplätze
Öffentliches Straßenland
Volkshochschule
Wirtschaftsförderung
Die Bezirksverordnetenversammlung kann in Abstimmung mit Bürgerschaft und Verwaltung
für jedes Jahr ein Schwerpunktthema festlegen.
3
Umgang mit den Vorschlägen
3.1
Eingang der Vorschläge
Vorschläge können ganzjährig auf drei unterschiedlichen Wegen eingereicht werden:
schriftlich
im Internetdialog
im Dialog in den Stadtteilen
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Die Vorschlagseinreichung ist nur unter Angabe von Name, Vorname und kontaktierfähigen
Daten (Postanschrift und/oder Telefonnummer und/oder E - Mail - Adresse) möglich.
Anonym eingereichte Vorschläge werden nicht weiter behandelt. Die Angaben werden zur
Einbeziehung der Vorschlagseinreicher*innen in den Umgang mit ihren Vorschlägen von der
Entscheidung zur Vorschlagseinordnung bis hin zum Umsetzungsbericht bzw. zur ggf.
notwendigen Konkretisierung von Vorschlagsinhalten benötigt und danach unverzüglich
gelöscht bzw. vernichtet.
Jeder Vorschlag erhält eine sogenannte „Tracking-Nummer“, mit deren Hilfe der Weg des
Vorschlags in Form eines Lebenslaufes von der Einreichung bis zur Umsetzung jederzeit im
Statusbericht nachvollziehbar ist.
3.1.1
Schriftliche Einreichung von Vorschlägen
Vorschläge können unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Vorschlagsblattes online und offline identisch - (online auf www.buergerhaushalt-lichtenberg.de abrufbar bzw.
in den Stadtteilzentren, den Bürgerämtern, den Jugendfreizeiteinrichtungen, den
Seniorenfreizeitstätten, Weiterbildungseinrichtungen und anderen Anlaufstellen des
Bezirksamtes mit Bürgerkontakt ausliegend) eingereicht werden.
Generell ist aber auch die formlose Einbringung von Vorschlägen an die Adresse:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Stabsstelle Bürgerbeteiligung/ Bürgerhaushalt
10360 Berlin
möglich.
Unabdingbar sind kontaktierfähige Daten des*der Vorschlagseinreichers*in (siehe Punkt
3.1).
3.1.2
Internetdialog
Auch im Internet ist die Einbringung eines Vorschlages jederzeit möglich. Es gelten die
gleichen Regeln hinsichtlich der Angabe von kontaktierfähigen Daten (siehe Punkt 3.1).
Alle Vorschläge zum Bürgerhaushalt können online eingesehen und anliegenkonkret
gefiltert werden (themenbezogen, stadtteilbezogen etc.).
Bibliotheken, Stadtteilzentren und Freizeiteinrichtungen unterstützen Bürger*innen bei der
Eingabe ihrer Vorschläge. Die Stadtteilzentren verweisen auf ihren Webseiten zur Seite des
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Bürgerhaushalts. Der Verweis führt auf eine Seite, welche die eingereichten Vorschläge aus
dem jeweiligen Stadtteil anzeigt.
Die Vorschläge können benutzerfreundlich auf einer Stadtkarte verknüpft/ visualisiert
werden. Die aktuelle Bearbeitungsphase eines Vorschlags wird ansprechend, in Form von
Bearbeitungsständen und Ereignissen im Lebenslauf visualisiert.
Nutzer*innen können per Knopfdruck Interesse an einem Vorschlag bekunden. Sie werden
daraufhin automatisch bei Änderungen bzw. neuen Phasen des Vorschlags informiert.
Sollte ein*e Vorschlagseinreicher*in Änderungswünsche zum Vorschlag haben, ist dies
moderiert via E-Mail möglich.
Vorliegende Stellungnahmen/ Beschlüsse der zuständigen Gremien, Fachämter und anderen
Behörden/ Einrichtungen zu den Vorschlägen werden entsprechend veröffentlicht.
Die Vorschläge zum Bürgerhaushalt lassen sich in jeder Bearbeitungsphase kommentieren.
Eine durch die Online-Moderation begleitete Diskussion zu den Vorschlägen ist über die
Kommentarfunktion möglich.
3.1.3
Dialog in den Stadtteilen
In Veranstaltungen und anderen diskursiven Verfahren der Bürgerbeteiligung werden
Vorschläge für den Bürgerhaushalt und das ggf. festgelegte Schwerpunktthema erarbeitet.
Die Diskussion soll zur Qualifizierung von Vorschlägen beitragen. Die Weiterentwicklung der
Stadtteilziele ist zu berücksichtigen.
Der stadtteilbezogene Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik
wird mit Unterstützung des Bezirksamtes (insbesondere inhaltliche Begleitung durch die
Fachämter) durch die Stadtteilkoordinationen organisiert. Die Organisatoren schaffen die
Voraussetzungen für barrierefreie und familiengerechte Veranstaltungsorte und Formate.
Insbesondere für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sind, ggf. mit Unterstützung
der Koordinatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung, geeignete Beteiligungsmethoden
anzubieten (Zukunftswerkstätten, Projekttage, zielgruppengerechte
Informationsmaterialien).
Die Moderation bzw. Diskussionsleitung achtet in den Veranstaltungen darauf, dass bei
haushaltsrelevanten Vorschlägen wegen der nur begrenzt verfügbaren Mittel grundsätzlich
auch über Minderbedarfe und Ausgabenreduzierungen als Beitrag zur Finanzierung
diskutiert wird.
In den Veranstaltungen wird stadtteilbezogen auch zum Stand der Umsetzung von
Vorschlägen aus vorhergehenden Bürgerhaushalten berichtet.
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Bei der Erfassung der erarbeiteten Vorschläge in Veranstaltungen und anderen diskursiven
Verfahren gelten die gleichen Regeln hinsichtlich der Angabe von kontaktierfähigen Daten
(siehe Punkt 3.1).
3.2
Sichtung der Vorschläge
Alle eingehenden Vorschläge (schriftlich, aus dem Stadtteildialog oder direkt online
eingereicht) werden im Internetportal www.buergerhaushalt-lichtenberg.de erfasst und sind
dort fortlaufend einzusehen.
Nach Sichtung durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt und unter Abgleich der
vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern werden die Vorschläge in die jeweils
geeigneten Bearbeitungsverfahren geleitet und das Begleitgremium wird hierzu informiert.
Es sind dies im Einzelnen:
Anliegenmanagement
Behandlung in zuständigen Fachausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung
(Einreichung über die Bezirksamtsmitglieder)
Empfehlung zur Umsetzung an andere Behörde/ Einrichtung bei Zuständigkeit
Dritter (Beratung und Beschlussfassung in BVV, Einreichung über den Vorsteher der
BVV)
Begleitgremium
3.3
Bearbeitung der Vorschläge
3.3.1
Anliegenmanagement
Die im Rahmen des Anliegenmanagement an die Fachämter geleiteten Vorschläge werden
dort fachspezifisch geprüft und abschließend bearbeitet. Das Ergebnis wird dem*der
Vorschlagseinreicher*in bekannt gegeben.
3.3.2
Fachausschüsse
Vorschläge, die nach Aussage der Fachämter eine Behandlung in den entsprechenden
Fachausschüssen der BVV erfordern, werden über den Vorsteher der BVV in die Ausschüsse
geleitet, dort beraten und mit Beschlussempfehlungen versehen der BVV zur
Beschlussfassung vorgelegt. In Abhängigkeit des Beschlusses kann eine Umsetzung ggf.
erfolgen bzw. eine Ablehnung ausgesprochen werden. Das Ergebnis wird dem*der
Vorschlagseinreicher*in bekannt gegeben.
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3.3.3
Zuständigkeit Dritter
Vorschläge, für deren Umsetzung nach Aussage der Fachämter eine andere Behörde/
Einrichtung zuständig wäre, werden über den Vorsteher der BVV in die Fachausschüsse
geleitet, dort beraten und mit Beschlussempfehlungen versehen der BVV zur
Beschlussfassung vorgelegt. In Abhängigkeit des Beschlusses kann eine Weiterleitung der
Empfehlung an die zuständige Behörde/ Einrichtung erfolgen bzw. eine Ablehnung
ausgesprochen werden. Das Ergebnis wird dem*der Vorschlagseinreicher*in bekannt
gegeben.
3.3.4
Begleitgremium
Vorschläge, die sich in die Haushaltsdurchführung bzw. Haushaltsplanung einordnen lassen,
werden dem Begleitgremium Bürgerhaushalt zur Beratung vorgelegt.
Dem Begleitgremium stehen für die Behandlung der Vorschläge folgende Möglichkeiten des
Umgangs zur Verfügung:
Vorschläge, die nach Aussage des Fachamtes aus dem beschlossenen Haushaltsplan
umgesetzt werden können, werden der BVV zur Beratung und empfehlenden
Beschlussfassung übergeben.
Vorschläge, die nicht aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden
können, werden in das Votierungsverfahren geleitet.
Vorschläge, deren Umsetzung nicht möglich ist (inhaltlich oder nach vorliegender
Beschlusslage der BVV), werden vom Begleitgremium der BVV zur Ablehnung
empfohlen.
Vorschläge, die über den Kiezfonds realisiert werden können, werden an die
entsprechende Bürgerjury zur Beratung und Beschlussfassung geleitet.
Die Selbständigkeit der Bürgerjurys hinsichtlich der Entscheidungsbefugnis wird vom
Beschluss des Begleitgremiums nicht berührt.
Die Vorschläge, zu denen das Begleitgremium eine Beschlussempfehlung an die BVV richtet,
werden als Vorlage über den BVV - Vorstand in der Regel vierteljährlich eingereicht.
4
Aufgaben und Struktur des Begleitgremiums
Das Begleitgremium führt den Gesamtprozess Bürgerhaushalt und trägt dafür Sorge, dass
die Moderation des dazu stattfindenden Internetdialogs durch die Geschäftsstelle
Bürgerhaushalt erfolgt.
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Es regt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Evaluation Veränderungen
und Verbesserungen des Bürgerhaushaltes an und legt dazu dem Bezirksamt und der BVV
Vorschläge für Arbeitsaufträge an die Bezirksverwaltung zur Beschlussfassung vor.
Das Begleitgremium führt und organisiert den permanenten Dialog mit den Bürgern*innen
zu ihren Vorschlägen zum Bürgerhaushalt Lichtenberg. Es systematisiert und verabschiedet
Beschlussempfehlungen an die BVV zu ihm zugeleiteten Vorschlägen grundsätzlich
mindestens einmal je Quartal.
Die Fachverwaltungen des Bezirksamtes unterstützen und beraten das Begleitgremium.
Das Begleitgremium berät generell öffentlich und arbeitet auf der Grundlage einer eigenen,
von der BVV bestätigten, Geschäftsordnung.
Das Begleitgremium besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Es kann
bei Bedarf Betroffene, Experten*innen und sachkundige Bürger*innen zur Beratung
hinzuziehen.
Die Teilnahme der jeweiligen Einreicher*innen an der Beratung und Beschlussfassung zu
den Bürgerhaushaltsvorschlägen ist zu gewährleisten.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
10 Bürgervertreter*innen (pro Prognoseraum des Bezirkes je eine Frau und ein Mann)
jeweils ein*e Bezirksverordnete*r der in der BVV vertretenen Fraktionen
Bezirksbürgermeister*in
Ständige Mitglieder mit beratender Stimme sind:
ein Mitglied der Seniorenvertretung
ein Mitglied des Beirates von und für Menschen mit Behinderung
ein Mitglied des Beirates für Migrantenangelegenheiten
ein Mitglied des Bezirksschülerausschusses
die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes
ein*e Vertreter*in aus der Organisationseinheit Sozialraumorientierte
Planungskoordination (OE SPK)
Stabsstelle Bürgerbeteiligung/ Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
ein*e Vertreter*in aus dem Finanzservice (haushaltsverantwortliche Stelle des
Bezirksamtes)
fachthematisch hinzuzuziehende Mitglieder des Bezirksamtes und/ oder
Vertreter*innen aus den Ämtern der Bezirksverwaltung
je ein*e Vertreter*in der Stadtteilzentren
Lichtenberger Bezirksverordnete können für die beratende Mitgliedschaft nicht nominiert
werden.
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5
Votierung
Vorschläge, die bis zum Ende des I. Quartals eingereicht bzw. in Veranstaltungen des
Stadtteildialoges erarbeitet werden und vom Begleitgremium zur Votierung vorgesehen
sind, werden in das Votierungsverfahren desselben Jahres geleitet.
5.1
Aufstellung der Votierungsliste
Das Begleitgremium empfiehlt eine Votierung für Vorschläge, die nicht aus dem
beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden, aber ggf. im Rahmen der
Haushaltsplanung Berücksichtigung finden können.
Die Vorschläge sollten aus fachlicher und finanzieller Sicht eine angemessene Chance auf
Umsetzung haben.
Das Begleitgremium kann entweder eine einheitliche Votierungsliste für den gesamten
Bezirk aufstellen (bspw. zum Schwerpunktthema), oder für jeden der 13 Stadtteile eine
Votierungsliste mit lokal bezogenen Vorschlägen.
5.2
Organisation der Votierung
Eine Votierung ist für alle Stadtteile als Fixtermin verbindlich und wird rechtzeitig bekannt
gegeben.
In Abhängigkeit von der erstellten Votierungsliste (Gesamtliste oder stadteilbezogene Liste)
wird eine Votierung innerhalb
einer Woche an zentralen Votierungsstandorten (bezogen auf eine Gesamtliste) bzw.
eines Monats an dezentralen Votierungsstandorten (bezogen auf die Stadtteil-Listen)
durchgeführt.
Die Votierung findet im gleichen Zeitraum vor Ort und im Internet statt.
Die Stadtteilzentren benennen Standorte und Medien, die für die Votierung und
Bekanntmachung geeignet sind. Diese sind der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt vorab
bekannt zu geben.
An den Votierungsstandorten sollen nach Möglichkeit Verordnete und Bezirksamtsmitglieder
verfügbar sein, um mit Bürgern*innen in den Dialog zu den Vorschlägen zu kommen.
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5.3
Zusammenfassung der Votierungsergebnisse
Nach Abschluss der Votierung werden die Ergebnisse vorschlagskonkret ausgewiesen und in
Abhängigkeit der zu votierenden Listen die Vorschläge mit der höchsten Bewertung
ermittelt.
Hierbei werden
bezogen auf eine Gesamtliste die ersten zehn Vorschläge und
bezogen auf stadteilbezogene Listen die ersten drei Vorschläge je Stadtteil
für den weiteren Umgang berücksichtigt
Die Ergebnisse werden zeitnah in geeigneter Form (u.a. online abrufbar, in den
Stadtteilzentren, den Bürgerämtern, den Jugendfreizeiteinrichtungen, den
Seniorenfreizeitstätten, Weiterbildungseinrichtungen des Bezirksamtes und anderen
Anlaufstellen mit Bürgerkontakt ausliegend) der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
5.4
Übergabe der Votierungsergebnisse an die Bezirksverordnetenversammlung
Die so ermittelten Vorschläge werden der BVV als Drucksache zur Beratung und
Beschlussfassung übergeben.
Die BVV prüft die votierten Vorschläge in einem diskursiven und rechenschaftslegenden
Prozess auf deren Umsetzung hin.
6
Öffentlichkeitsarbeit
Die Gestaltung aller Materialien der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in einem einheitlichen und
identitätsstiftendem Layout.
Für Veröffentlichungen aller Art ist die Verwendung des Logos Bürgerhaushalt Lichtenberg
verbindlich.
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Die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt koordiniert die Herstellung von Informationsmaterialien
für den Bürgerhaushalt und den Internetauftritt zum Beteiligungsverfahren.
Zur begleitenden Berichterstattung werden alle verfügbaren bzw. geeigneten und
zielgruppenorientierten Informationskanäle im Sinne einer Cross-Media-Strategie genutzt.
6.1
Informationsmaterialien
Der*die Bezirksbürgermeister*in lädt zu Beginn einer neuen Beteiligungsperiode durch
Zufall ausgewählte Haushalte, proportional verteilt auf alle Stadtteile, per Brief ein, sich am
Bürgerhaushalt Lichtenberg zu beteiligen.
In zielgruppenspezifischen Flyern wird über das Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt und
seine Möglichkeiten informiert.
Stadtteilkonkrete Karten können über bereits umgesetzte Vorschläge der einzelnen
Bürgerhaushaltsjahre berichten und damit als Grundlage für Kiezspaziergänge dienen.
6.2
Internet
Das Online-Portal www.buergerhaushalt-lichtenberg.de ist eine Informations- und
Diskussionsplattform zum Bürgerhaushalt im Bezirk Lichtenberg.
Es stehen jährlich aktualisierte und mit statistischen Daten und Fakten angereicherte
Informationen über den Bezirk Lichtenberg und seine Stadtteile zur Verfügung.
Das Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt an sich wird anschaulich erläutert. Ein kurzer
Text erklärt an Beispielen, was Gegenstand von Vorschlägen zum Bürgerhaushalt sein kann.
Zu Anliegen, die nicht Gegenstand des Bürgerhaushalts sind, werden entsprechende Links
angegeben (z.B. Ordnungsamt-Online).
Es wird jederzeit die Möglichkeit geboten, Auskunft über den aktuellen Stand im laufenden
Prozedere zu bekommen. Hier können Vorschläge direkt eingebracht, diskutiert und
kommentiert werden. Zusätzlich stehen alle anderen eingegangenen Vorschläge (schriftlich
oder aus dem Stadtteildialog) zur gemeinschaftlichen Diskussion.
Die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt stellt die Online-Moderation sicher.
Über den Werdegang der Vorschläge aus den einzelnen Bürgerhaushaltsjahren wird
anschaulich berichtet.
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Die Träger der Stadtteilarbeit nutzen ihre Homepages (Kiezportale) für Verlinkungen auf die
Seite des Bezirksamtes Lichtenberg und bieten stets aktualisierte Informationen zum
Bürgerhaushalt mit Schwerpunkt auf die stadtteilbezogenen Aspekte an.
Eine öffentliche Schnittstelle sowie Möglichkeiten zum Datenimport und -export sind
vorhanden.
6.3
Veranstaltungen
In verschiedenen, durch die Stadtteilkoordinationen organisierten, Informationsrunden
(mindestens eine Veranstaltung je Stadtteil) wird zu Beginn einer neuen Beteiligungsperiode
über das Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt an sich und seine Möglichkeiten informiert.
Auf Veranstaltungen im Bezirk, bei denen es sich thematisch anbietet, soll der
Bürgerhaushalt vorgestellt und die Möglichkeit der Information gegeben werden.
Im Bezirk vorhandene Netzwerke und Gremien sollen stärker für die Gewinnung von
Multiplikatoren und die Informationstransparenz genutzt werden.
7
Berichterstattung
Ein wesentlicher Bestandteil des Beteiligungsverfahrens Bürgerhaushalt Lichtenberg ist die
transparente und regelmäßige Berichterstattung.
Dabei geht es nicht nur um die reine Informationsbereitstellung, sondern auch um die aktive
Einbeziehung der Vorschlagseinreicher*innen.
Die mindestens quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Begleitgremiums werden durch
die Vorschlagseinreicher*innen begleitet und auch andere Bürger*innen haben die
Möglichkeit, sich vor Ort über die Entscheidungen zu informieren.
Die Vorschlagseinreicher*innen werden direkt über den Umgang mit bzw. das Ergebnis ihres
Vorschlags informiert. Über die, den Vorschlägen anhängige Trackingnummer, können auf
der Internetseite die jeweils aktuelle Bearbeitungsphase und Ereignisse abgefragt werden.
Die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und auch ihrer Ausschüsse, in denen die
Vorschläge inhaltlich beraten werden, sind öffentlich.
Die Fachämter erläutern und veranschaulichen, wie und mit welchen Ergebnissen sie die von
der Bezirksverordnetenversammlung zur Aufnahme in die Haushaltsplanung vorgesehenen
Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger in den entsprechenden Haushaltsjahren umsetzen
bzw. umgesetzt haben.
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Umgesetzte Vorschläge sind vor Ort je nach Möglichkeiten zu kennzeichnen bzw.
auszuweisen und in die entsprechenden Informationsmaterialien aufzunehmen.
Eine mediale Berichterstattung über die erfolgte Umsetzung von Vorschlägen/
Empfehlungen der Bürgerhaushalte ist anzustreben. Dies befördert die Transparenz des
Verfahrens und kann zur Wahrung bzw. Steigerung von Qualität und Quantität der
Beteiligung beitragen.
8
Rechenschaft
Die BVV befindet über alle ihr im Verfahren des Bürgerhaushaltes zugeleiteten Vorschläge,
nach Beratung in den Fachausschüssen und legt ihre Rechenschaft in Form von
Beschlusslagen zu Drucksachen ab. Dies kann in Form von Listen oder vorschlagskonkreten
Einzeldrucksachen erfolgen. Hierbei sind insbesondere die Gründe für eine Ablehnung
darzustellen.
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Darstellung
Haushaltsplanung
durch Verwaltung
Einzelvorschläge
Alle Themen möglich |
ganzjährig
Vorschläge aus
Veranstaltungen/diskursiven
Verfahren
Alle Themen möglich + ggf. Schwerpunktthema
Fachämter
Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
Erste Einschätzung
Anliegen
Fachämter
A
U
Fachthema
Vorschlag
Zuständige
Behörde/Einrichtung
Fachausschuss
über Bezirksamtsmitglieder
A
Empfehlung
nach Beratung und
Beschluss BVV
U
Begleitgremium
Umsetzung aus
beschlossenem
Haushaltsplan
A
quartalsweise
A
Ablehnung
BVV
Umsetzung
Bürgerjury
Votierung
Ablehnung
Umsetzung
Stadtteil-Liste oder
Gesamtliste
BVV
Haushaltsplanbeschluss
U
Umsetzung
A
Ablehnung
Verfahrensablauf Bürgerhaushalt ab 2017
Anlage zur Rahmenkonzeption
U
Fachämter
Ablehnung
Umsetzung
U