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Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt_mit Verfahrensablauf.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt_mit Verfahrensablauf.pdf
Größe
518 kB
Erstellt
04.02.17, 01:34
Aktualisiert
28.01.18, 02:56

Inhalt der Datei

RAHMENKONZEPTION BÜRGERHAUSHALT LICHTENBERG Präambel Der Bürgerhaushalt ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen einer Bürgerkommune und der Lichtenberger Gemeinwesenentwicklung. Der öffentliche Dialog über festgestellte Bedarfe und verfügbare Ressourcen einerseits, sowie die Transparenz der Haushaltsentscheidungen andererseits, ermöglicht einen Informationsgewinn sowohl bei den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Bezirkspolitik. Das hier beschriebene Bürgerbeteiligungsverfahren spannt den Bogen zwischen dem Bürgerhaushalt, dem Kiezfonds und einem modernen Anliegenmanagement. Alle Beteiligten beachten im Interesse des Bezirkes das Prinzip der Überparteilichkeit des Verfahrens. Verfahrensträger des Bürgerhaushaltes sind das Bezirksamt Lichtenberg (verfahrensführende Stelle) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemeinsam. 1 Ziele und Merkmale des Lichtenberger Bürgerhaushaltes           Der Zugang ist niedrigschwellig. Für die Teilnahme legitimiert ist, wer in Lichtenberg wohnt und/oder arbeitet. Der Bezirkshaushaltsplan ist verständlich und lesbar. Das Verfahren ist offen, auf Dauer angelegt und findet im jährlichen Zyklus statt. Das bürgerschaftliche Engagement wird gefördert. Die Partizipation/ Teilhabe wird für alle Stadtteile und den Bezirk insgesamt durchgeführt. Die Partizipation/ Teilhabe befördert die Entwicklung der Stadtteile. Mit dem Bürgerhaushalt wird Chancengleichheit gesichert und die Gleichstellung gefördert. Die Beteiligung erfolgt in einem eigenständigen Diskussions- und Konsultationsprozess auf den Wegen: o Stadtteildialog o Internetdialog Soziale und kulturelle Angebote der öffentlichen Hand und von freien Trägern sind vernetzt und aufeinander abgestimmt. Das stadtteilbezogene Handeln der Verwaltung wird gestärkt. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 1 von 12    2 Die nur begrenzt verfügbaren Mittel können aufgrund sorgfältiger Prioritätenabwägung und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger effektiv eingesetzt werden. Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt legen Rechenschaft darüber ab, inwieweit die Vorschläge in den Bezirkshaushaltsplan aufgenommen bzw. im Rahmen der Haushaltsdurchführung umgesetzt wurden. Das Beteiligungsverfahren mündet jährlich in einem Evaluationsworkshop, der der Auswertung des Gesamtprozesses, der Beurteilung von Einzelmodulen insbesondere auf deren Effizienz hin und im Ergebnis der Anpassung des Verfahrens an individuelle Gegebenheiten dient. Beteiligungsinhalte Im Rahmen des Bürgerhaushaltes können zu folgenden Themenbereichen Vorschläge eingereicht werden:             Öffentliche Bibliotheken Gesundheitsförderung Allgemeine Kinder- und Jugendförderung Kulturelle Angebote aller kommunalen Einrichtungen Musikschule Ehrenamtlicher Dienst für Senioren/ Seniorenbetreuung Sportförderung Stadtteilprojekte Grünflächen und Spielplätze Öffentliches Straßenland Volkshochschule Wirtschaftsförderung Die Bezirksverordnetenversammlung kann in Abstimmung mit Bürgerschaft und Verwaltung für jedes Jahr ein Schwerpunktthema festlegen. 3 Umgang mit den Vorschlägen 3.1 Eingang der Vorschläge Vorschläge können ganzjährig auf drei unterschiedlichen Wegen eingereicht werden:    schriftlich im Internetdialog im Dialog in den Stadtteilen Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 2 von 12 Die Vorschlagseinreichung ist nur unter Angabe von Name, Vorname und kontaktierfähigen Daten (Postanschrift und/oder Telefonnummer und/oder E - Mail - Adresse) möglich. Anonym eingereichte Vorschläge werden nicht weiter behandelt. Die Angaben werden zur Einbeziehung der Vorschlagseinreicher*innen in den Umgang mit ihren Vorschlägen von der Entscheidung zur Vorschlagseinordnung bis hin zum Umsetzungsbericht bzw. zur ggf. notwendigen Konkretisierung von Vorschlagsinhalten benötigt und danach unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet. Jeder Vorschlag erhält eine sogenannte „Tracking-Nummer“, mit deren Hilfe der Weg des Vorschlags in Form eines Lebenslaufes von der Einreichung bis zur Umsetzung jederzeit im Statusbericht nachvollziehbar ist. 3.1.1 Schriftliche Einreichung von Vorschlägen Vorschläge können unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Vorschlagsblattes online und offline identisch - (online auf www.buergerhaushalt-lichtenberg.de abrufbar bzw. in den Stadtteilzentren, den Bürgerämtern, den Jugendfreizeiteinrichtungen, den Seniorenfreizeitstätten, Weiterbildungseinrichtungen und anderen Anlaufstellen des Bezirksamtes mit Bürgerkontakt ausliegend) eingereicht werden. Generell ist aber auch die formlose Einbringung von Vorschlägen an die Adresse: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Stabsstelle Bürgerbeteiligung/ Bürgerhaushalt 10360 Berlin möglich. Unabdingbar sind kontaktierfähige Daten des*der Vorschlagseinreichers*in (siehe Punkt 3.1). 3.1.2 Internetdialog Auch im Internet ist die Einbringung eines Vorschlages jederzeit möglich. Es gelten die gleichen Regeln hinsichtlich der Angabe von kontaktierfähigen Daten (siehe Punkt 3.1). Alle Vorschläge zum Bürgerhaushalt können online eingesehen und anliegenkonkret gefiltert werden (themenbezogen, stadtteilbezogen etc.). Bibliotheken, Stadtteilzentren und Freizeiteinrichtungen unterstützen Bürger*innen bei der Eingabe ihrer Vorschläge. Die Stadtteilzentren verweisen auf ihren Webseiten zur Seite des Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 3 von 12 Bürgerhaushalts. Der Verweis führt auf eine Seite, welche die eingereichten Vorschläge aus dem jeweiligen Stadtteil anzeigt. Die Vorschläge können benutzerfreundlich auf einer Stadtkarte verknüpft/ visualisiert werden. Die aktuelle Bearbeitungsphase eines Vorschlags wird ansprechend, in Form von Bearbeitungsständen und Ereignissen im Lebenslauf visualisiert. Nutzer*innen können per Knopfdruck Interesse an einem Vorschlag bekunden. Sie werden daraufhin automatisch bei Änderungen bzw. neuen Phasen des Vorschlags informiert. Sollte ein*e Vorschlagseinreicher*in Änderungswünsche zum Vorschlag haben, ist dies moderiert via E-Mail möglich. Vorliegende Stellungnahmen/ Beschlüsse der zuständigen Gremien, Fachämter und anderen Behörden/ Einrichtungen zu den Vorschlägen werden entsprechend veröffentlicht. Die Vorschläge zum Bürgerhaushalt lassen sich in jeder Bearbeitungsphase kommentieren. Eine durch die Online-Moderation begleitete Diskussion zu den Vorschlägen ist über die Kommentarfunktion möglich. 3.1.3 Dialog in den Stadtteilen In Veranstaltungen und anderen diskursiven Verfahren der Bürgerbeteiligung werden Vorschläge für den Bürgerhaushalt und das ggf. festgelegte Schwerpunktthema erarbeitet. Die Diskussion soll zur Qualifizierung von Vorschlägen beitragen. Die Weiterentwicklung der Stadtteilziele ist zu berücksichtigen. Der stadtteilbezogene Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik wird mit Unterstützung des Bezirksamtes (insbesondere inhaltliche Begleitung durch die Fachämter) durch die Stadtteilkoordinationen organisiert. Die Organisatoren schaffen die Voraussetzungen für barrierefreie und familiengerechte Veranstaltungsorte und Formate. Insbesondere für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sind, ggf. mit Unterstützung der Koordinatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung, geeignete Beteiligungsmethoden anzubieten (Zukunftswerkstätten, Projekttage, zielgruppengerechte Informationsmaterialien). Die Moderation bzw. Diskussionsleitung achtet in den Veranstaltungen darauf, dass bei haushaltsrelevanten Vorschlägen wegen der nur begrenzt verfügbaren Mittel grundsätzlich auch über Minderbedarfe und Ausgabenreduzierungen als Beitrag zur Finanzierung diskutiert wird. In den Veranstaltungen wird stadtteilbezogen auch zum Stand der Umsetzung von Vorschlägen aus vorhergehenden Bürgerhaushalten berichtet. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 4 von 12 Bei der Erfassung der erarbeiteten Vorschläge in Veranstaltungen und anderen diskursiven Verfahren gelten die gleichen Regeln hinsichtlich der Angabe von kontaktierfähigen Daten (siehe Punkt 3.1). 3.2 Sichtung der Vorschläge Alle eingehenden Vorschläge (schriftlich, aus dem Stadtteildialog oder direkt online eingereicht) werden im Internetportal www.buergerhaushalt-lichtenberg.de erfasst und sind dort fortlaufend einzusehen. Nach Sichtung durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt und unter Abgleich der vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern werden die Vorschläge in die jeweils geeigneten Bearbeitungsverfahren geleitet und das Begleitgremium wird hierzu informiert. Es sind dies im Einzelnen:  Anliegenmanagement  Behandlung in zuständigen Fachausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (Einreichung über die Bezirksamtsmitglieder)  Empfehlung zur Umsetzung an andere Behörde/ Einrichtung bei Zuständigkeit Dritter (Beratung und Beschlussfassung in BVV, Einreichung über den Vorsteher der BVV)  Begleitgremium 3.3 Bearbeitung der Vorschläge 3.3.1 Anliegenmanagement Die im Rahmen des Anliegenmanagement an die Fachämter geleiteten Vorschläge werden dort fachspezifisch geprüft und abschließend bearbeitet. Das Ergebnis wird dem*der Vorschlagseinreicher*in bekannt gegeben. 3.3.2 Fachausschüsse Vorschläge, die nach Aussage der Fachämter eine Behandlung in den entsprechenden Fachausschüssen der BVV erfordern, werden über den Vorsteher der BVV in die Ausschüsse geleitet, dort beraten und mit Beschlussempfehlungen versehen der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. In Abhängigkeit des Beschlusses kann eine Umsetzung ggf. erfolgen bzw. eine Ablehnung ausgesprochen werden. Das Ergebnis wird dem*der Vorschlagseinreicher*in bekannt gegeben. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 5 von 12 3.3.3 Zuständigkeit Dritter Vorschläge, für deren Umsetzung nach Aussage der Fachämter eine andere Behörde/ Einrichtung zuständig wäre, werden über den Vorsteher der BVV in die Fachausschüsse geleitet, dort beraten und mit Beschlussempfehlungen versehen der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. In Abhängigkeit des Beschlusses kann eine Weiterleitung der Empfehlung an die zuständige Behörde/ Einrichtung erfolgen bzw. eine Ablehnung ausgesprochen werden. Das Ergebnis wird dem*der Vorschlagseinreicher*in bekannt gegeben. 3.3.4 Begleitgremium Vorschläge, die sich in die Haushaltsdurchführung bzw. Haushaltsplanung einordnen lassen, werden dem Begleitgremium Bürgerhaushalt zur Beratung vorgelegt. Dem Begleitgremium stehen für die Behandlung der Vorschläge folgende Möglichkeiten des Umgangs zur Verfügung:  Vorschläge, die nach Aussage des Fachamtes aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden können, werden der BVV zur Beratung und empfehlenden Beschlussfassung übergeben.  Vorschläge, die nicht aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden können, werden in das Votierungsverfahren geleitet.  Vorschläge, deren Umsetzung nicht möglich ist (inhaltlich oder nach vorliegender Beschlusslage der BVV), werden vom Begleitgremium der BVV zur Ablehnung empfohlen.  Vorschläge, die über den Kiezfonds realisiert werden können, werden an die entsprechende Bürgerjury zur Beratung und Beschlussfassung geleitet. Die Selbständigkeit der Bürgerjurys hinsichtlich der Entscheidungsbefugnis wird vom Beschluss des Begleitgremiums nicht berührt. Die Vorschläge, zu denen das Begleitgremium eine Beschlussempfehlung an die BVV richtet, werden als Vorlage über den BVV - Vorstand in der Regel vierteljährlich eingereicht. 4 Aufgaben und Struktur des Begleitgremiums Das Begleitgremium führt den Gesamtprozess Bürgerhaushalt und trägt dafür Sorge, dass die Moderation des dazu stattfindenden Internetdialogs durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt erfolgt. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 6 von 12 Es regt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Evaluation Veränderungen und Verbesserungen des Bürgerhaushaltes an und legt dazu dem Bezirksamt und der BVV Vorschläge für Arbeitsaufträge an die Bezirksverwaltung zur Beschlussfassung vor. Das Begleitgremium führt und organisiert den permanenten Dialog mit den Bürgern*innen zu ihren Vorschlägen zum Bürgerhaushalt Lichtenberg. Es systematisiert und verabschiedet Beschlussempfehlungen an die BVV zu ihm zugeleiteten Vorschlägen grundsätzlich mindestens einmal je Quartal. Die Fachverwaltungen des Bezirksamtes unterstützen und beraten das Begleitgremium. Das Begleitgremium berät generell öffentlich und arbeitet auf der Grundlage einer eigenen, von der BVV bestätigten, Geschäftsordnung. Das Begleitgremium besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Es kann bei Bedarf Betroffene, Experten*innen und sachkundige Bürger*innen zur Beratung hinzuziehen. Die Teilnahme der jeweiligen Einreicher*innen an der Beratung und Beschlussfassung zu den Bürgerhaushaltsvorschlägen ist zu gewährleisten. Stimmberechtigte Mitglieder sind:  10 Bürgervertreter*innen (pro Prognoseraum des Bezirkes je eine Frau und ein Mann)  jeweils ein*e Bezirksverordnete*r der in der BVV vertretenen Fraktionen  Bezirksbürgermeister*in Ständige Mitglieder mit beratender Stimme sind:  ein Mitglied der Seniorenvertretung  ein Mitglied des Beirates von und für Menschen mit Behinderung  ein Mitglied des Beirates für Migrantenangelegenheiten  ein Mitglied des Bezirksschülerausschusses  die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes  ein*e Vertreter*in aus der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK)  Stabsstelle Bürgerbeteiligung/ Geschäftsstelle Bürgerhaushalt  ein*e Vertreter*in aus dem Finanzservice (haushaltsverantwortliche Stelle des Bezirksamtes)  fachthematisch hinzuzuziehende Mitglieder des Bezirksamtes und/ oder Vertreter*innen aus den Ämtern der Bezirksverwaltung  je ein*e Vertreter*in der Stadtteilzentren Lichtenberger Bezirksverordnete können für die beratende Mitgliedschaft nicht nominiert werden. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 7 von 12 5 Votierung Vorschläge, die bis zum Ende des I. Quartals eingereicht bzw. in Veranstaltungen des Stadtteildialoges erarbeitet werden und vom Begleitgremium zur Votierung vorgesehen sind, werden in das Votierungsverfahren desselben Jahres geleitet. 5.1 Aufstellung der Votierungsliste Das Begleitgremium empfiehlt eine Votierung für Vorschläge, die nicht aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden, aber ggf. im Rahmen der Haushaltsplanung Berücksichtigung finden können. Die Vorschläge sollten aus fachlicher und finanzieller Sicht eine angemessene Chance auf Umsetzung haben. Das Begleitgremium kann entweder eine einheitliche Votierungsliste für den gesamten Bezirk aufstellen (bspw. zum Schwerpunktthema), oder für jeden der 13 Stadtteile eine Votierungsliste mit lokal bezogenen Vorschlägen. 5.2 Organisation der Votierung Eine Votierung ist für alle Stadtteile als Fixtermin verbindlich und wird rechtzeitig bekannt gegeben. In Abhängigkeit von der erstellten Votierungsliste (Gesamtliste oder stadteilbezogene Liste) wird eine Votierung innerhalb  einer Woche an zentralen Votierungsstandorten (bezogen auf eine Gesamtliste) bzw.  eines Monats an dezentralen Votierungsstandorten (bezogen auf die Stadtteil-Listen) durchgeführt. Die Votierung findet im gleichen Zeitraum vor Ort und im Internet statt. Die Stadtteilzentren benennen Standorte und Medien, die für die Votierung und Bekanntmachung geeignet sind. Diese sind der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt vorab bekannt zu geben. An den Votierungsstandorten sollen nach Möglichkeit Verordnete und Bezirksamtsmitglieder verfügbar sein, um mit Bürgern*innen in den Dialog zu den Vorschlägen zu kommen. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 8 von 12 5.3 Zusammenfassung der Votierungsergebnisse Nach Abschluss der Votierung werden die Ergebnisse vorschlagskonkret ausgewiesen und in Abhängigkeit der zu votierenden Listen die Vorschläge mit der höchsten Bewertung ermittelt. Hierbei werden  bezogen auf eine Gesamtliste die ersten zehn Vorschläge und  bezogen auf stadteilbezogene Listen die ersten drei Vorschläge je Stadtteil für den weiteren Umgang berücksichtigt Die Ergebnisse werden zeitnah in geeigneter Form (u.a. online abrufbar, in den Stadtteilzentren, den Bürgerämtern, den Jugendfreizeiteinrichtungen, den Seniorenfreizeitstätten, Weiterbildungseinrichtungen des Bezirksamtes und anderen Anlaufstellen mit Bürgerkontakt ausliegend) der Öffentlichkeit bekannt gemacht. 5.4 Übergabe der Votierungsergebnisse an die Bezirksverordnetenversammlung Die so ermittelten Vorschläge werden der BVV als Drucksache zur Beratung und Beschlussfassung übergeben. Die BVV prüft die votierten Vorschläge in einem diskursiven und rechenschaftslegenden Prozess auf deren Umsetzung hin. 6 Öffentlichkeitsarbeit Die Gestaltung aller Materialien der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in einem einheitlichen und identitätsstiftendem Layout. Für Veröffentlichungen aller Art ist die Verwendung des Logos Bürgerhaushalt Lichtenberg verbindlich. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 9 von 12 Die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt koordiniert die Herstellung von Informationsmaterialien für den Bürgerhaushalt und den Internetauftritt zum Beteiligungsverfahren. Zur begleitenden Berichterstattung werden alle verfügbaren bzw. geeigneten und zielgruppenorientierten Informationskanäle im Sinne einer Cross-Media-Strategie genutzt. 6.1 Informationsmaterialien Der*die Bezirksbürgermeister*in lädt zu Beginn einer neuen Beteiligungsperiode durch Zufall ausgewählte Haushalte, proportional verteilt auf alle Stadtteile, per Brief ein, sich am Bürgerhaushalt Lichtenberg zu beteiligen. In zielgruppenspezifischen Flyern wird über das Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt und seine Möglichkeiten informiert. Stadtteilkonkrete Karten können über bereits umgesetzte Vorschläge der einzelnen Bürgerhaushaltsjahre berichten und damit als Grundlage für Kiezspaziergänge dienen. 6.2 Internet Das Online-Portal www.buergerhaushalt-lichtenberg.de ist eine Informations- und Diskussionsplattform zum Bürgerhaushalt im Bezirk Lichtenberg. Es stehen jährlich aktualisierte und mit statistischen Daten und Fakten angereicherte Informationen über den Bezirk Lichtenberg und seine Stadtteile zur Verfügung. Das Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt an sich wird anschaulich erläutert. Ein kurzer Text erklärt an Beispielen, was Gegenstand von Vorschlägen zum Bürgerhaushalt sein kann. Zu Anliegen, die nicht Gegenstand des Bürgerhaushalts sind, werden entsprechende Links angegeben (z.B. Ordnungsamt-Online). Es wird jederzeit die Möglichkeit geboten, Auskunft über den aktuellen Stand im laufenden Prozedere zu bekommen. Hier können Vorschläge direkt eingebracht, diskutiert und kommentiert werden. Zusätzlich stehen alle anderen eingegangenen Vorschläge (schriftlich oder aus dem Stadtteildialog) zur gemeinschaftlichen Diskussion. Die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt stellt die Online-Moderation sicher. Über den Werdegang der Vorschläge aus den einzelnen Bürgerhaushaltsjahren wird anschaulich berichtet. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 10 von 12 Die Träger der Stadtteilarbeit nutzen ihre Homepages (Kiezportale) für Verlinkungen auf die Seite des Bezirksamtes Lichtenberg und bieten stets aktualisierte Informationen zum Bürgerhaushalt mit Schwerpunkt auf die stadtteilbezogenen Aspekte an. Eine öffentliche Schnittstelle sowie Möglichkeiten zum Datenimport und -export sind vorhanden. 6.3 Veranstaltungen In verschiedenen, durch die Stadtteilkoordinationen organisierten, Informationsrunden (mindestens eine Veranstaltung je Stadtteil) wird zu Beginn einer neuen Beteiligungsperiode über das Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt an sich und seine Möglichkeiten informiert. Auf Veranstaltungen im Bezirk, bei denen es sich thematisch anbietet, soll der Bürgerhaushalt vorgestellt und die Möglichkeit der Information gegeben werden. Im Bezirk vorhandene Netzwerke und Gremien sollen stärker für die Gewinnung von Multiplikatoren und die Informationstransparenz genutzt werden. 7 Berichterstattung Ein wesentlicher Bestandteil des Beteiligungsverfahrens Bürgerhaushalt Lichtenberg ist die transparente und regelmäßige Berichterstattung. Dabei geht es nicht nur um die reine Informationsbereitstellung, sondern auch um die aktive Einbeziehung der Vorschlagseinreicher*innen. Die mindestens quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Begleitgremiums werden durch die Vorschlagseinreicher*innen begleitet und auch andere Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich vor Ort über die Entscheidungen zu informieren. Die Vorschlagseinreicher*innen werden direkt über den Umgang mit bzw. das Ergebnis ihres Vorschlags informiert. Über die, den Vorschlägen anhängige Trackingnummer, können auf der Internetseite die jeweils aktuelle Bearbeitungsphase und Ereignisse abgefragt werden. Die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und auch ihrer Ausschüsse, in denen die Vorschläge inhaltlich beraten werden, sind öffentlich. Die Fachämter erläutern und veranschaulichen, wie und mit welchen Ergebnissen sie die von der Bezirksverordnetenversammlung zur Aufnahme in die Haushaltsplanung vorgesehenen Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger in den entsprechenden Haushaltsjahren umsetzen bzw. umgesetzt haben. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 11 von 12 Umgesetzte Vorschläge sind vor Ort je nach Möglichkeiten zu kennzeichnen bzw. auszuweisen und in die entsprechenden Informationsmaterialien aufzunehmen. Eine mediale Berichterstattung über die erfolgte Umsetzung von Vorschlägen/ Empfehlungen der Bürgerhaushalte ist anzustreben. Dies befördert die Transparenz des Verfahrens und kann zur Wahrung bzw. Steigerung von Qualität und Quantität der Beteiligung beitragen. 8 Rechenschaft Die BVV befindet über alle ihr im Verfahren des Bürgerhaushaltes zugeleiteten Vorschläge, nach Beratung in den Fachausschüssen und legt ihre Rechenschaft in Form von Beschlusslagen zu Drucksachen ab. Dies kann in Form von Listen oder vorschlagskonkreten Einzeldrucksachen erfolgen. Hierbei sind insbesondere die Gründe für eine Ablehnung darzustellen. Stand: Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 12 von 12 Darstellung Haushaltsplanung durch Verwaltung Einzelvorschläge Alle Themen möglich | ganzjährig Vorschläge aus Veranstaltungen/diskursiven Verfahren Alle Themen möglich + ggf. Schwerpunktthema Fachämter Geschäftsstelle Bürgerhaushalt Erste Einschätzung Anliegen Fachämter A U Fachthema Vorschlag Zuständige Behörde/Einrichtung Fachausschuss über Bezirksamtsmitglieder A Empfehlung nach Beratung und Beschluss BVV U Begleitgremium Umsetzung aus beschlossenem Haushaltsplan A quartalsweise A Ablehnung BVV Umsetzung Bürgerjury Votierung Ablehnung Umsetzung Stadtteil-Liste oder Gesamtliste BVV Haushaltsplanbeschluss U Umsetzung A Ablehnung Verfahrensablauf Bürgerhaushalt ab 2017 Anlage zur Rahmenkonzeption U Fachämter Ablehnung Umsetzung U