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Begleitgremium Bürgerhaushalt_Beschluss Begleitgremium 12 01 17.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Begleitgremium Bürgerhaushalt_Beschluss Begleitgremium 12 01 17.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
04.02.17, 01:34
Aktualisiert
28.01.18, 02:56

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Begleitgremium Bürgerhaushalt Geschäftsordnung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt Lichtenberg Präambel Der Bürgerhaushalt ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen einer Bürgerkommune und zugleich der Lichtenberger Gemeinwesenentwicklung. Der öffentliche Dialog über festgestellte Bedarfe und verfügbare Ressourcen einerseits, sowie die Transparenz der Haushaltsentscheidungen andererseits, ermöglicht einen Informationsgewinn sowohl bei den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Bezirkspolitik. Alle Beteiligten beachten im Interesse des Bezirks das Prinzip der Überparteilichkeit des Verfahrens. Verfahrensträger des Bürgerhaushaltes sind das Bezirksamt Lichtenberg (verfahrensführende Stelle) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemeinsam. Das Begleitgremium berät generell öffentlich und arbeitet auf der Grundlage einer eigenen, von der BVV bestätigten, Geschäftsordnung. 1. Aufgaben des Begleitgremiums Das Begleitgremium führt den Gesamtprozess Bürgerhaushalt und trägt dafür Sorge, dass die Moderation des dazu stattfindenden Internetdialogs durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt erfolgt. Es regt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Evaluation Veränderungen und Verbesserungen des Bürgerhaushaltes an und legt dazu dem Bezirksamt und der BVV Vorschläge für Arbeitsaufträge an die Bezirksverwaltung zur Beschlussfassung vor. Allgemeine Aufgaben • Einbindung der und Rückkopplung zur politischen Ebene, Verwaltung und lokalen Akteuren. • Entgegennahme von Ergebnissen der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder und Entscheidung über Beschlussanträge. • Mitverantwortung bei der Weiterentwicklung und für die Realisierung der kommenden Bürgerhaushalte auf Basis der Verfahrensevaluation. • Gewährleistung konkreter Arbeitsergebnisse. Mitverantwortung für die Akzeptanzsicherung. Stand: Beschluss Begleitgremium Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 1 von 4 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Begleitgremium Bürgerhaushalt 2. Zusammensetzung des Begleitgremiums Das Begleitgremium besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Es kann bei Bedarf Betroffene, Experten*innen und sachkundige Bürger*innen zur Beratung hinzuziehen. 2.1 Stimmberechtigte Mitglieder Stimmberechtigte Mitglieder sind: • • • 10 Bürgervertreter*innen (pro Prognoseraum des Bezirkes je eine Frau und ein Mann) ein*e Bezirksverordnete*r der in der BVV vertretenen Fraktionen Bezirksbürgermeister*in 2.2 Ständige Mitglieder mit beratender Stimme Ständige Mitglieder mit beratender Stimme sind: • • • • • • • • • • 3. ein Mitglied der Seniorenvertretung ein Mitglied des Beirates von und für Menschen mit Behinderung ein Mitglied des Beirates für Migrantenangelegenheiten ein Mitglied des Bezirksschülerausschusses die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes ein*e Vertreter*in aus der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) Stabsstelle Bürgerbeteiligung/ Geschäftsstelle Bürgerhaushalt ein*e Vertreter*in aus dem Finanzservice (haushaltsverantwortliche Stelle des Bezirksamtes) fachthematisch hinzuzuziehende Mitglieder des Bezirksamtes und/ oder Vertreter*innen aus den Ämtern der Bezirksverwaltung je ein*e Vertreter*in der Stadtteilzentren Vorsitz Vorsitzende*r des Begleitgremiums ist der*die Bezirksbürgermeister*in. Es gilt die in der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin getroffene Vertretungsregelung. Eine anderweitige Übertragung des Vorsitzes ist möglich. Stand: Beschluss Begleitgremium Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 2 von 4 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Begleitgremium Bürgerhaushalt 4. Vertretung Für die stimmberechtigten Mitglieder ist die Benennung eines*r Vertreters*in möglich. 5. Beschlussfähigkeit Festlegungen und Beschlüsse des Begleitgremiums sind, bei gleichem Stimmrecht, durch die Mehrheit der Anwesenden zu fassen – bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden. Die Mitglieder des Begleitgremiums verpflichten sich zur Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums. 6. Sitzungen und Sitzungsintervalle Die Sitzungen des Begleitgremiums finden regelmäßig einmal im letzten Monat jedes Quartals, jeweils am 2. Donnerstag in der Zeit von 17 Uhr – 21 Uhr statt. In den Sitzungen erarbeitet das Begleitgremium in gemeinsamer Erörterungsrunde mit den Vorschlagseinreichern*innen und der ggf. hinzugezogenen Fachverwaltung die Möglichkeiten des Umgangs mit den bis dato eingegangen Vorschlägen zum Bürgerhaushalt, beschließt diese Empfehlungen und bearbeitet anschließend die jeweils weitere Tagesordnung der Sitzung. Bei Bedarf können Sonder-Sitzungstermine vereinbart werden. Die Sitzungen des Begleitgremiums werden dahingehend protokolliert (Ergebnisprotokoll), dass im Anschluss an die Sitzungen alle inhaltsrelevanten Informationen vorschlagskonkret erfasst und im Internet auf www.buergerhaushalt-lichtenberg.de aktualisiert werden. Die Protokolle werden den Mitgliedern unverzüglich auf Wunsch auf elektronischem Weg (per E – Mail) oder schriftlich zur Verfügung gestellt. Stand: Beschluss Begleitgremium Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 3 von 4 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Begleitgremium Bürgerhaushalt 7. Abstimmungsprozess und Legitimation Die im Begleitgremium besprochenen Vorschläge werden je nach empfohlener Umsetzungsmöglichkeit an zuständiger Stelle weiterbehandelt: • • • • Vorschläge, die nach Aussage des Fachamtes aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden können, werden der BVV zur Beratung und empfehlenden Beschlussfassung übergeben. Vorschläge, die nicht aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden können, werden in das Votierungsverfahren geleitet. Vorschläge, deren Umsetzung nicht möglich ist (inhaltlich oder nach vorliegender Beschlusslage der BVV), werden vom Begleitgremium der BVV zur Ablehnung empfohlen. Vorschläge, die über den Kiezfonds realisiert werden können, werden an die entsprechende Bürgerjury zur Beratung und Beschlussfassung geleitet. Die Selbständigkeit der Bürgerjurys hinsichtlich der Entscheidungsbefugnis wird vom Beschluss des Begleitgremiums nicht berührt. Das Begleitgremium ist legitimiert zur Initiierung von Bezirksamts- und BVV Beschlussvorlagen. Das Begleitgremium beauftragt die beratenden Mitglieder der Bezirksverwaltung mit den entsprechenden Verfahrensdurchführungen. Stand: Beschluss Begleitgremium Bürgerhaushalt 12.01.2017 Seite 4 von 4 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Begleitgremium Bürgerhaushalt Anlage 1 Stimmberechtigte Mitglieder Bürgervertreter*innen Vertretung Hohenschönhausen Nord Frau NN Herr Dr. Michael Wendel Hohenschönhausen Süd Frau Bianca Geiß Herr Manfred Ujma Lichtenberg Nord Frau Hella Wess Herr NN Lichtenberg Mitte Frau Gabriele Osmankac-Koch Herr Kay-Jens Reypa Lichtenberg Süd Frau NN Herr Jürgen W. Laue Herr Thomas Graichen Frau Gabriela Flügel Fraktionen BVV Fraktion DIE LINKE. Frau Claudia Engelmann Frau Marion Baumann BVV Fraktion SPD Herr Dr. Erik Gührs Herr Manfred Becker BVV Fraktion AfD Herr Steven Kontze Frau Gisela Starke BVV Fraktion CDU Herr Marcel Bertsch BVV Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Frau Jutta Griep Bezirksamt Bezirksbürgermeister Stand: Januar 2017 Herr Michael Grunst Frau Birgit Monteiro Seite 1 von 2 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Begleitgremium Bürgerhaushalt Beratende Mitglieder • • ein Mitglied der Seniorenvertretung ein Mitglied des Beirates von und für Menschen mit Behinderung ein Mitglied des Beirates für Migrantenangelegenheiten ein Mitglied des Bezirksschülerausschusses • je ein*e Vertreter*in der Stadtteilzentren (STZ) • • Frau Renate Mohrs Frau Helga Herzog NN NN Hohenschönhausen Nord Frau Beate Janke Hohenschönhausen Süd Frau Sabine Kanis Lichtenberg Nord Herr Thomas Drobisch Frau Daniela Dahlke Herr Reimer Dunkel Lichtenberg Mitte Frau Sabrina Herrmann Lichtenberg Süd Frau Susann Kubisch Verwaltung • die Gleichstellungsbeauftragte Frau Majel Kundel • ein*e Vertreter*in aus der OE Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) Herr Kai-Uwe Heymann • Stabstelle Bürgerbeteiligung /Geschäftsstelle Bürgerhaushalt Frau Silvia Gröber Frau Lilia Lengert • ein*e Vertreter*in aus dem Finanzservice (haushaltsverantwortliche Stelle des Bezirksamtes) • fachthematisch hinzuzuziehende Mitglieder des Bezirksamtes und/oder Vertreter*innen aus den Ämtern der Bezirksverwaltung Stand: Januar 2017 Seite 2 von 2