Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Begleitgremium Bürgerhaushalt_Beschluss Begleitgremium 12 01 17.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
04.02.17, 01:34
Aktualisiert
28.01.18, 02:56
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Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Begleitgremium Bürgerhaushalt
Geschäftsordnung des Begleitgremiums
Bürgerhaushalt Lichtenberg
Präambel
Der Bürgerhaushalt ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen einer Bürgerkommune und zugleich
der Lichtenberger Gemeinwesenentwicklung. Der öffentliche Dialog über festgestellte Bedarfe und
verfügbare Ressourcen einerseits, sowie die Transparenz der Haushaltsentscheidungen
andererseits, ermöglicht einen Informationsgewinn sowohl bei den beteiligten Bürgerinnen und
Bürgern als auch bei den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Bezirkspolitik.
Alle Beteiligten beachten im Interesse des Bezirks das Prinzip der Überparteilichkeit des Verfahrens.
Verfahrensträger des Bürgerhaushaltes sind das Bezirksamt Lichtenberg (verfahrensführende
Stelle) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemeinsam.
Das Begleitgremium berät generell öffentlich und arbeitet auf der Grundlage einer eigenen, von
der BVV bestätigten, Geschäftsordnung.
1.
Aufgaben des Begleitgremiums
Das Begleitgremium führt den Gesamtprozess Bürgerhaushalt und trägt dafür Sorge, dass die
Moderation des dazu stattfindenden Internetdialogs durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
erfolgt.
Es regt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Evaluation Veränderungen und
Verbesserungen des Bürgerhaushaltes an und legt dazu dem Bezirksamt und der BVV Vorschläge
für Arbeitsaufträge an die Bezirksverwaltung zur Beschlussfassung vor.
Allgemeine Aufgaben
•
Einbindung der und Rückkopplung zur politischen Ebene, Verwaltung und lokalen
Akteuren.
•
Entgegennahme von Ergebnissen der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder
und Entscheidung über Beschlussanträge.
•
Mitverantwortung bei der Weiterentwicklung und für die Realisierung der kommenden
Bürgerhaushalte auf Basis der Verfahrensevaluation.
•
Gewährleistung konkreter Arbeitsergebnisse.
Mitverantwortung für die Akzeptanzsicherung.
Stand: Beschluss Begleitgremium Bürgerhaushalt 12.01.2017
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Begleitgremium Bürgerhaushalt
2.
Zusammensetzung des Begleitgremiums
Das Begleitgremium besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
Es kann bei Bedarf Betroffene, Experten*innen und sachkundige Bürger*innen zur Beratung
hinzuziehen.
2.1 Stimmberechtigte Mitglieder
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
•
•
•
10 Bürgervertreter*innen (pro Prognoseraum des Bezirkes je eine Frau und ein Mann)
ein*e Bezirksverordnete*r der in der BVV vertretenen Fraktionen
Bezirksbürgermeister*in
2.2 Ständige Mitglieder mit beratender Stimme
Ständige Mitglieder mit beratender Stimme sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
3.
ein Mitglied der Seniorenvertretung
ein Mitglied des Beirates von und für Menschen mit Behinderung
ein Mitglied des Beirates für Migrantenangelegenheiten
ein Mitglied des Bezirksschülerausschusses
die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes
ein*e Vertreter*in aus der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination
(OE SPK)
Stabsstelle Bürgerbeteiligung/ Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
ein*e Vertreter*in aus dem Finanzservice (haushaltsverantwortliche Stelle des Bezirksamtes)
fachthematisch hinzuzuziehende Mitglieder des Bezirksamtes und/ oder Vertreter*innen aus
den Ämtern der Bezirksverwaltung
je ein*e Vertreter*in der Stadtteilzentren
Vorsitz
Vorsitzende*r des Begleitgremiums ist der*die Bezirksbürgermeister*in. Es gilt die in der
Geschäftsordnung für das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin getroffene Vertretungsregelung. Eine
anderweitige Übertragung des Vorsitzes ist möglich.
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Begleitgremium Bürgerhaushalt
4.
Vertretung
Für die stimmberechtigten Mitglieder ist die Benennung eines*r Vertreters*in möglich.
5.
Beschlussfähigkeit
Festlegungen und Beschlüsse des Begleitgremiums sind, bei gleichem Stimmrecht, durch die
Mehrheit der Anwesenden zu fassen – bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der
Vorsitzenden.
Die Mitglieder des Begleitgremiums verpflichten sich zur Teilnahme an den Sitzungen des
Gremiums.
6.
Sitzungen und Sitzungsintervalle
Die Sitzungen des Begleitgremiums finden regelmäßig einmal im letzten Monat jedes Quartals,
jeweils am 2. Donnerstag in der Zeit von 17 Uhr – 21 Uhr statt.
In den Sitzungen erarbeitet das Begleitgremium in gemeinsamer Erörterungsrunde mit den
Vorschlagseinreichern*innen und der ggf. hinzugezogenen Fachverwaltung die Möglichkeiten des
Umgangs mit den bis dato eingegangen Vorschlägen zum Bürgerhaushalt, beschließt diese
Empfehlungen und bearbeitet anschließend die jeweils weitere Tagesordnung der Sitzung.
Bei Bedarf können Sonder-Sitzungstermine vereinbart werden.
Die Sitzungen des Begleitgremiums werden dahingehend protokolliert (Ergebnisprotokoll), dass im
Anschluss an die Sitzungen alle inhaltsrelevanten Informationen vorschlagskonkret erfasst und im
Internet auf www.buergerhaushalt-lichtenberg.de aktualisiert werden.
Die Protokolle werden den Mitgliedern unverzüglich auf Wunsch auf elektronischem Weg (per E –
Mail) oder schriftlich zur Verfügung gestellt.
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7.
Abstimmungsprozess und Legitimation
Die im Begleitgremium besprochenen Vorschläge werden je nach empfohlener
Umsetzungsmöglichkeit an zuständiger Stelle weiterbehandelt:
•
•
•
•
Vorschläge, die nach Aussage des Fachamtes aus dem beschlossenen Haushaltsplan
umgesetzt werden können, werden der BVV zur Beratung und empfehlenden
Beschlussfassung übergeben.
Vorschläge, die nicht aus dem beschlossenen Haushaltsplan umgesetzt werden können,
werden in das Votierungsverfahren geleitet.
Vorschläge, deren Umsetzung nicht möglich ist (inhaltlich oder nach vorliegender
Beschlusslage der BVV), werden vom Begleitgremium der BVV zur Ablehnung empfohlen.
Vorschläge, die über den Kiezfonds realisiert werden können, werden an die
entsprechende Bürgerjury zur Beratung und Beschlussfassung geleitet.
Die Selbständigkeit der Bürgerjurys hinsichtlich der Entscheidungsbefugnis wird vom
Beschluss des Begleitgremiums nicht berührt.
Das Begleitgremium ist legitimiert zur Initiierung von Bezirksamts- und BVV Beschlussvorlagen.
Das Begleitgremium beauftragt die beratenden Mitglieder der Bezirksverwaltung mit den
entsprechenden Verfahrensdurchführungen.
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Begleitgremium Bürgerhaushalt
Anlage 1
Stimmberechtigte Mitglieder
Bürgervertreter*innen
Vertretung
Hohenschönhausen Nord
Frau NN
Herr Dr. Michael Wendel
Hohenschönhausen Süd
Frau Bianca Geiß
Herr Manfred Ujma
Lichtenberg Nord
Frau Hella Wess
Herr NN
Lichtenberg Mitte
Frau Gabriele Osmankac-Koch
Herr Kay-Jens Reypa
Lichtenberg Süd
Frau NN
Herr Jürgen W. Laue
Herr Thomas Graichen
Frau Gabriela Flügel
Fraktionen
BVV Fraktion DIE LINKE.
Frau Claudia Engelmann
Frau Marion Baumann
BVV Fraktion SPD
Herr Dr. Erik Gührs
Herr Manfred Becker
BVV Fraktion AfD
Herr Steven Kontze
Frau Gisela Starke
BVV Fraktion CDU
Herr Marcel Bertsch
BVV Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen
Frau Jutta Griep
Bezirksamt
Bezirksbürgermeister
Stand: Januar 2017
Herr Michael Grunst
Frau Birgit Monteiro
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Begleitgremium Bürgerhaushalt
Beratende Mitglieder
•
•
ein Mitglied der Seniorenvertretung
ein Mitglied des Beirates von und für Menschen mit
Behinderung
ein Mitglied des Beirates für Migrantenangelegenheiten
ein Mitglied des Bezirksschülerausschusses
•
je ein*e Vertreter*in der Stadtteilzentren (STZ)
•
•
Frau Renate Mohrs
Frau Helga Herzog
NN
NN
Hohenschönhausen Nord
Frau Beate Janke
Hohenschönhausen Süd
Frau Sabine Kanis
Lichtenberg Nord
Herr Thomas Drobisch
Frau Daniela Dahlke
Herr Reimer Dunkel
Lichtenberg Mitte
Frau Sabrina Herrmann
Lichtenberg Süd
Frau Susann Kubisch
Verwaltung
•
die Gleichstellungsbeauftragte
Frau Majel Kundel
•
ein*e Vertreter*in aus der OE Sozialraumorientierte
Planungskoordination (SPK)
Herr Kai-Uwe Heymann
•
Stabstelle Bürgerbeteiligung /Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
Frau Silvia Gröber
Frau Lilia Lengert
•
ein*e Vertreter*in aus dem Finanzservice
(haushaltsverantwortliche Stelle des Bezirksamtes)
•
fachthematisch hinzuzuziehende Mitglieder des Bezirksamtes
und/oder Vertreter*innen aus den Ämtern der
Bezirksverwaltung
Stand: Januar 2017
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