Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
11.02.17, 00:27
Aktualisiert
24.01.18, 04:46
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Mitteilung der Verwaltung
Vorlage Nr.: 20170113
Status: öffentlich
Datum: 26.01.2017
Verfasser/in: Andreas Borchardt
Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Regionalplan
Ruhr
hier: Umgang mit den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen in
den Städten der Planungsgemeinschaft zum Regionalen Flächennutzungsplan
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien:
Ausschuss für Strukturentwicklung
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
22.02.2017
Kenntnisnahme
Wortlaut:
Vorbemerkung
Diese Vorlage wurde in die Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) zum RFNP
am 02.12.2016 in die politische Diskussion eingebracht und nach Aussprache zur Kenntnis
genommen. Sie gibt den damaligen Sachstand wieder.
1. Rahmenbedingungen
Im Oktober 2009 erhielt der Regionalverband Ruhr (RVR) per Gesetz die Zuständigkeit für
die Regionalplanung in seinem Verbandsgebiet. In einem umfangreichen informellen Vorverfahren werden seitdem die Vorbereitungen zur Erarbeitung des Planentwurfs und zur Einleitung des eigentlichen formellen Planverfahrens getroffen.
Der RVR erarbeitet gegenwärtig den zeichnerischen Entwurfsteil des Regionalplans Ruhr. In
diesem Zusammenhang hat er zuletzt im Rahmen der so genannten „Stadtgespräche“ mit
allen Städten und Kreisen im Verbandsgebiet seine bisherigen Planungsvorstellungen diskutiert und abgestimmt. Im Rahmen der RFNP- Planungsgemeinschaft fand dieser Prozess mit
dem teilregionalen Gespräch am 25.08.2016 und den anschließenden einzelgemeindlichen
Gesprächen im September 2016 ihren Abschluss. Gegenstand der Gespräche war insbesondere die landesplanerisch vorgegebene bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsflächen zur Entwicklung von Wohnen und Gewerbe und ihre örtliche Umsetzbarkeit im Regionalplan Ruhr.
Der RVR hatte hierzu im Jahr 2014 im Diskurs mit den Kommunen und in Abstimmung mit
der Landesplanungsbehörde eine Methodik zur Ermittlung der entsprechenden Bedarfe erarbeitet. Diese Methodik ist im Grundsatz zwischenzeitlich im Landesentwicklungsplan fest1
geschrieben worden. Die Wohnbauflächenbedarfe resultieren danach überwiegend nicht
mehr aus steigenden Haushaltszahlen, sondern aus der qualitativen Neubaunachfrage bzw.
aus einem flächenwirksamen Ersatzbedarf. Die Wirtschaftsflächenkontingente ergeben sich
aus der Hochrechnung der Flächenumsätze im betrachteten Stützzeitraum.
Aus der Bilanzierung der so ermittelten rechnerischen Bedarfe und der – über das Siedlungsflächenmonitoring ruhrFIS zum Stichtag 01.01.2014 ermittelten – Bauflächenpotenziale
innerhalb der Bauflächen des RFNP ergibt sich der planerische Handlungsbedarf für die
Ausweisung zusätzlicher Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr.
Angesichts der starken Flüchtlingszuwanderung und der im Resultat daraus zu erwartenden
zusätzlichen Flächenbedarfe hat der RVR die Bedarfsermittlung für Siedlungsbereiche im
Regionalplan Ruhr Ende 2015 angepasst, indem der Planungshorizont von 2030 auf 2034
verlängert wurde. In der Konsequenz übersteigen die rechnerischen Bedarfe bzw. Kontingente sowohl für das Wohnen als auch für Gewerbe die planerisch bereits gesicherten Potenziale in der Planungsgemeinschaft deutlich und lösen einen erheblichen planerischen
Handlungsbedarf für den Regionalplan aus.
Obwohl für Anfang 2017 seitens des RVR bereits die nächste Aktualisierungsphase für ruhrFIS angekündigt wurde (Stichtag: 01.01.2017), bleiben die nach ruhrFIS mit Stichtag
01.01.2014 ermittelten Bestandsdaten Planungsgrundlage. Der RVR begründet dies mit einem zwingend erforderlichen Redaktionsschluss bezüglich der Datengrundlage, da sich ansonsten im Aufstellungsverfahren fortlaufend planerische Anpassungserfordernisse ergeben
würden.
Bezogen auf die Städte der Planungsgemeinschaft ergeben sich für den Regionalplan Ruhr
folgende Zahlen:
BO
E
GE
HER
MH
OB
SUMME
117,5
184,4
82,0
49,8
96,3
65,0
595,0
entspricht auf
Ebene Regionalplan
Saldo (netto)
Flächenbedarf
(netto)
In ha
Reserven gem.
RuhrFIS (netto)
Flächenbedarfe für den Regionalplan Ruhr
– WOHNBAUFLÄCHEN -
103,3
103,6
61,3
29,7
33,0
50,9
381,8
14,2
80,8
20,7
20,1
63,3
14,1
213,2
24,3
138,6
35,5
34,5
108,6
24,2
365,7
entspricht auf
Ebene Regionalplan
Saldo neu (netto)
Reserven gem.
RuhrFIS (netto)
In ha
Flächenkontingent (netto) –
Flächenbedarfe für den Regionalplan Ruhr
- LOKALES WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONTINGENT -
2
BO
E
GE
HER
MH
OB
SUMME
*
230,7
251,5
158,5
80,5
83,6
86,2
891,0
114,2*
122,1
158,2
67,6
25,2
62,5
549,8
116,2
129,3
0,3
12,9
58,4
23,7
340,8
174,3
193,9
0,4
19,4
87,6
35,5
510,5
Wg. stichtagsbezogener Erfassung ohne Opel und Outokumpu
Bezogen auf den RFNP stellen die rechnerisch ermittelten Bedarfe und die sich daraus ergebenden planerischen Handlungsbedarfe eine erhebliche Herausforderung dar. In den
meisten der RFNP-Städte werden die Bedarfe nicht in vollem Umfang räumlich zu verorten
sein. In der Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses RFNP (vbA) vom 08.04.2016
hatte die Verwaltung hierzu grundsätzlich berichtet. Der vbA hatte daraufhin den Wunsch
geäußert, diese Informationen in einer der nächsten Sitzungen zu verdichten und insbesondere aufzuzeigen, wie die einzelnen Städte mit dem Thema Siedlungsflächenentwicklung im
Hinblick auf den Regionalplan Ruhr umgehen.
2. Bisheriger Umgang mit den Bedarfszahlen in den Städten
Die beschriebenen Siedlungsflächenbedarfe und die daraus resultierenden planerischen
Handlungserfordernisse sind in allen sechs Städten der Planungsgemeinschaft aufgegriffen
worden. Die Identifikation von Potenzialen für das Wohnen ist dabei in allen Städten thematisiert worden, während – aufgrund der hier differenzierter zu sehenden Bedarfslage und größerer Hemmnisse bei der Identifikation zusätzlicher Flächen – die Wirtschaftsflächen (bislang) teilweise weniger im Vordergrund standen. Die Vorgehensweise und der Sachstand in
den einzelnen Städten sind am Ende dieser Vorlage dargestellt.
Das methodische Vorgehen, die zugrunde liegenden stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen und die Einbindung der lokalen Politik variieren in den sechs Städten als Resultat
unterschiedlicher Herausforderungen, räumlicher Möglichkeiten, bestehender planerischer
Konzepte und lokaler Gepflogenheiten, weisen aber dennoch ein hohes Maß an Gemeinsamkeiten auf, so dass eine hinreichende Kohärenz der Vorgehensweisen im gemeinsamen
Planungsraum festgestellt werden kann.
Methodische Herangehensweisen
In allen Städten erfolgte (bzw. erfolgt) zunächst eine Überprüfung der Potenziale mit dem
primären Ziel der Identifikation von Innenentwicklungspotenzialen bzw. von Potenzialen innerhalb der Bauflächen des RFNP. Die Tiefe und Systematik der Analysen variieren dabei,
teilweise ist – im Vorgriff auf die bereits erwähnte Fortschreibung des Siedlungsflächenmonitorings „ruhrFIS“ im Jahr 2017 – bereits eine vollständige Aktualisierung der Bauflächenpotenziale ab 2.000 m2 durchgeführt worden, teilweise wurden darüber hinaus auch die (vom
RVR nicht als Potenziale angerechnete) Baulücken < 2.000m2 in die Betrachtung einbezogen.
Überwiegend auf dieser Grundlage ist wiederum in allen Städten – vor allem in Hinblick auf
die Flächenkulisse des Regionalplans Ruhr – auch die planerische Sicherung über die Bauflächenkulisse des RFNP hinausgehender Flächenpotenziale thematisiert worden. Dies geschieht in allen Städten unter der Prämisse einer vorrangigen Inanspruchnahme von Innenentwicklungspotenzialen und einer möglichst raum- und umweltverträglichen Lokalisierung
der Flächen. Es ist aber zu konstatieren, dass sich der Sachstand, die inhaltlich-fachliche
Perspektive auf die Thematik und das Ausmaß, in dem Potenziale außerhalb der Bauflä3
chenkulisse des RFNP identifiziert bzw. vorgeschlagen wurden, nicht unerheblich unterscheidet.
Ergebnisse
Während in Essen bislang ein Verfahren zur Identifikation und Abstimmung künftiger Wohnbauflächen (Wohnungsnachfrageanalyse) beauftragt wurde, wurden in Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Vorschläge der Verwaltungen für die Verortung
eines Teils der ermittelten Bedarfe erarbeitet. Lediglich in Bochum wurden verwaltungsseitig
mögliche Potenziale in einem Umfang ermittelt, der die lokalen Bedarfe komplett abdeckt
und darüber hinausgeht. Insgesamt erscheint es aber als unrealistisch, dass die vom RVR
dem RFNP-Raum zuerkannten Bedarfe zur Gänze in der Siedlungsflächenkulisse des Regionalplans Ruhr umsetzbar sein werden.
Lokale Politik
Eine Information bzw. Einbindung der lokalen Politik zu der Thematik hat weitgehend stattgefunden. Teilweise wurden dabei bereits umfangreiche Flächenkataloge zur Diskussion gestellt, teilweise sind Ratsbeschlüsse zur Flächenkulisse in Vorbereitung bzw. bereits erfolgt.
Die Perspektive liegt dabei nicht in allen Städten ausschließlich auf der Regionalplanung,
zum Teil erfolgt eine Verknüpfung mit darüber hinausgehenden wohnungs- und baulandpolitischen Prozessen.
3. Ausblick
Der RVR wertet zurzeit die umfangreichen Ergebnisse der eingangs beschriebenen „Stadtgespräche“ aus. Es handelte sich um reine Arbeitsgespräche im Rahmen des informellen
Vorverfahrens. Die Siedlungsflächenkulisse für den Regionalplan ist dabei diskutiert worden.
Die Städte waren zu diesem Zeitpunkt in unterschiedlichem Maße in der Lage, dem RVR
bereits Flächen zu nennen, deren Einbeziehung in den Siedlungsraum gewünscht ist.
Im Nachgang zu den Gesprächen hat die Planungsgemeinschaft dem RVR gegenüber ihre
Sichtweise schriftlich bekräftigt, dass die sechs Städte im Hinblick auf den Regionalplan als
gemeinsamer Bedarfsraum aufgefasst werden wollen, ein „Poolen“ der Bedarfe und die
Entnahme von Flächenkontingenten aus diesem Pool durch einzelne Städte auch über ihren
eigenen Bedarf hinaus somit möglich ist. Da – auch nach Überführung des RFNP in einen
GFNP – die planerische Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen auf FNP-Ebene die Zustimmung aller sechs Räte erfordert, ist die Interessenswahrung der Städte untereinander gewährleistet. Im Textteil des Regionalplans sollen neben der Ebene der Planungsgemeinschaft aber auch die Potenziale und Bedarfe der einzelnen Städte erkennbar sein.
Es ist vorgesehen, dass vom RVR im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings neben den
Potenzialen (Fortschreibung ruhrFIS alle drei Jahre) auch die rechnerischen Bedarfe regelmäßig angepasst werden. Es wird davon ausgegangen, dass auf die im Regionalplan nicht
verorteten Bedarfe im Rahmen von Zielabweichungs- und Änderungsverfahren (die dann
allerdings vom RVR durchzuführen sind) zugegriffen werden kann.
Der RVR erarbeitet auf Grundlage der mit allen 53 Verbandskommunen durchgeführten Gespräche gegenwärtig den zeichnerischen Vorentwurf des Regionalplans. Parallel werden die
textlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und deren Erläuterungen erarbeitet. Der
verfahrenseinleitende Erarbeitungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2017 angekündigt.
Dem schließt sich das formelle Beteiligungsverfahren an, in dem die Kommunen (und die
Planungsgemeinschaft) – unter Einbindung der Politik – Stellung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und insbesondere zur Siedlungsflächenkulisse nehmen können. Zum weiteren
Verfahrensablauf hat der RVR bisher noch keinen Zeitplan vorgelegt.
4
5
Sachstand zu den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen
bei der Stadt
Bochum
Ausgangslage:
Bereits die erste Bedarfsberechnung des RVR ermittelte für die Stadt Bochum mit 87,6 ha
ein hohes Defizit an Gewerbeflächenreserven. Durch die Ausweitung des Planungshorizontes verdoppelte sich der rechnerische Handlungsbedarf auf 172,6 ha. Dem gegenüber ist
das Defizit im Bereich des Wohnens deutlich kleiner. Durch die Ausweitung des Planungszeitraumes wurde aus einer geringfügigen Überdeckung eine Unterdeckung von 24,3 ha.
Methodik / Vorgehen:
Vor dem Hintergrund des sehr hohen rechnerischen Bedarfs im gewerblichen Bereich entschied sich die Verwaltung in Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum bereits 2015 dazu, die Datenbasis der Gewerbeflächenreserven zu aktualisieren.
Durch die Einbeziehung von zwischenzeitlich freigesetzten Flächenreserven (insb. auf den
Flächen von ehem. Outokumpu bzw. Opel) konnte das rechnerische Defizit auf 82 ha reduziert werden. Gleichzeitig zeigte sich bei der Auswertung der bestehenden Gewerbeflächenreserven, dass die Stadt Bochum einen überdurchschnittlich hohen Anteil an restriktionsbelasteten Flächen aufweist. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Rat der Stadt Bochum
im April 2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst, sowohl eine Strategie zum Abbau der Entwicklungshemmnisse zu entwickeln als auch potenzielle neue Flächen für eine gewerbliche
Entwicklung zu prüfen.
Im Bereich der Wohnbauflächenentwicklung verfolgt die Stadt Bochum ebenfalls eine offensive Strategie. Bereits im Februar 2016 stimmte der Ausschuss für Strukturentwicklung der
Aufstellung eines Handlungskonzeptes Wohnen zu. Damit soll auf die festzustellende Anspannung der Marktlage reagiert und mehr Wohnraum geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund eröffnen die erhöhten Bedarfszahlen des RVR neue Handlungsspielräume zur Qualifizierung und Ausdifferenzierung des Wohnungsangebots.
Auf der Grundlage der vorgenannten Beschlüsse wurden mehr als 50 Flächen auf ihre Eignung als potenzielle neue Standorte für Gewerbe (Prüfgrenze > 3 ha) bzw. Wohnen (Prüfgrenze > 2 ha) geprüft, bewertet und in Steckbriefen aufbereitet. Während im Bereich des
Wohnens von Seiten der Verwaltung keine Flächen in den Regionalen Grünzügen priorisiert
werden, ließ sich dieses bei den Gewerbeflächen nicht vermeiden. Ohne eine Inanspruchnahme der Regionalen Grünzüge lässt sich der Bedarf an Gewerbeflächen in Bochum nicht
verorten.
Einbeziehung / Kommunikation lokale Politik:
Die Bochumer Politik wurde frühzeitig in die Diskussion eingebunden. Die zunächst getrennten Handlungsstränge wurden im Mai 2016 zusammen geführt und werden seitdem gemeinsam diskutiert. Unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den Stadtgesprächen mit dem RVR
hat die Verwaltung im Herbst 2016 eine Vorlage eingebracht, um die potenziellen neuen Flächen für Gewerbe und Wohnen zu bestimmen, die dem RVR als Wunsch zur Aufnahme in
den Regionalplan Ruhr gemeldet werden sollen. Sie wird sowohl in den Stadtbezirken als
auch in den zuständigen Fachausschüssen beraten und soll am 08.12.2016 vom Rat der
Stadt Bochum beschlossen werden. Die von der Verwaltung eingebrachte Vorlage umfasst
mehr Flächenvorschläge, als der Stadt Bochum als Bedarf zugeordnet sind, so dass ggf.
auch eine Verrechnung mit dem gemeinsamen Bedarf in Erwägung gezogen werden könnte.
(Hinweis: Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 als „erste Tranche“
44,9 ha GIB sowie 34,0 ha ASB zur Meldung an den RVR beschlossen. Damit bleiben die
gemeldeten potenziellen neuen GIB hinter dem ermittelten Bedarf zurück)
6
Sachstand zu den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen
bei der Stadt
Essen
Mit dem am 19.11.2015 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) beschlossenen Konzept "Bedarfsgerechte Flächenentwicklung" ist die Stadt Essen einer Neuausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflächen im Freiraum nur in geringem Ausmaß gefolgt. Die 41 priorisierten Wohnbauflächen sollen nun sukzessive der Bearbeitung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zugeführt werden. Zur konkreten Bedarfsermittlung
der zukünftigen Wohnungsnachfrage in Essen erfolgt derzeit die Aktualisierung der Wohnungsnachfrageanalyse 2020+ Essen (InWIS, 2013). Hierin wird das Wohnbauflächenangebot aus der Analyse 2013 (aktualisiert), ergänzt um Flächen aus dem Konzept "Bedarfsgerechte Flächenentwicklung", der zu ermittelnden Wohnungsnachfrage bis 2030 gegenübergestellt.
In einer Vorlage, die am 16.06.2016 in die politische Beratung der Stadt Essen eingebracht
wurde, wurden u.a. folgende Handlungsvorschläge zur Förderung des Wohnungsbaus von
der Verwaltung unterbreitet:
Mobilisierung von Baugrundstücken mit Nachverdichtungsmöglichkeiten:
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung am
21.04.2016 die Verwaltung beauftragt "zu prüfen, inwieweit sich eine Nachverdichtung
im Essener Stadtraum städtebaulich verträglich umsetzen lässt". Die konzeptionelle
Vorarbeit zu einer städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung und die im Anschluss daran notwendige direkte Ansprache von Wohnungsbaugesellschaften, -unternehmen und
privaten Eigentümern soll durch ein extern zu beauftragendes Architekturbüro / Planungsbüro bewerkstelligt werden. Die vorgesehene "Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung in Essen" (derzeit Auftragsvergabe, gepl. Fertigstellung
Mitte 2017) bildet mit der Entwicklung einer städtebaulichen Strategie zur Nachverdichtung einen wichtigen Baustein im Rahmen des "Essener Konzeptes zur Förderung des
Wohnungsbaus".
Kooperatives Verfahren für die Diskussion über zukünftige Standorte des Wohnungsbaus:
Da die bisherige Flächenkulisse nicht ausreicht, die Wohnbaubedarfe auch nur annähernd zu befriedigen, sollen in einem kooperativen und offenen Verfahren neue Wohnbauflächen gefunden werden. Da ein Beteiligungsverfahren angedacht ist, das über den
Mindeststandard der Bauleitplanung hinaus geht, soll mit einer externen Agentur zusammengearbeitet werden, die über breite Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsverfahren
verfügt. Auch die Politik soll intensiv in diesen Diskussionsprozess eingebunden werden.
Die Entwicklung von Gewerbeflächen konzentriert sich in Essen derzeit auf die Bereiche
Krupp-Gürtel ("Essen.51") und IKEP (Interkommunaler Entwicklungsplan Essen /Bottrop /
RAG). Hier wird ein Brachflächenrecycling betrieben. Ob das Thema "Ausweisung von neuen Gewerbeflächen" erneut angegangen wird, muss noch in Abstimmung mit der Essener
Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) entschieden werden.
Eine in Abstimmung mit der Stadt Mülheim an der Ruhr zur Diskussion stehende Fläche für
zukünftige Entwicklungsoptionen der Stadt Essen ist der Flughafen Essen/Mülheim.
7
Sachstand zu den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen
bei der Stadt
Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen ergibt sich aufgrund der Siedlungsflächenbedarfsberechnung des RVR
Handlungsbedarf nur bei der Festlegung von zusätzlichen ASB, d.h. im Wesentlichen bei der
Ausweisung von neuen Wohnbauflächen. Bei der Entwicklung ihres Wohnungsmarktes verfolgt die Stadt eine Doppelstrategie: Zum einen soll der Wohnungsbestand aufgewertet und
die vorhandenen Leerstände beseitigt werden (durch Modernisierung und Sanierung oder
Rückbau). Zum anderen soll Wohnungsneubau auf Potenzialflächen betrieben werden. Dies
soll vorrangig innerhalb des vorhandenen Siedlungsraums geschehen, z.B. durch Umnutzung, Umbau, Nachverdichtung sowie Erschließung von Brachflächen und Baulücken. Wie in
den anderen Städten der Planungsgemeinschaft ist der Freiraum auch in Gelsenkirchen ein
knappes Gut und schützenswert. Eine bauliche Inanspruchnahme von Freiraumflächen soll
daher weitgehend vermieden werden. Eine Ausweitung des Siedlungsraums darf nur maßvoll erfolgen, z.B. durch geringfügige Arrondierungen des Siedlungskörpers.
Die Doppelstrategie nimmt Bezug auf den Ratsbeschluss aus April 2016, worin der Rat die
Verwaltung beauftragt hat, die Möglichkeiten des Neubaus von öffentlich geförderten Mietwohnungen auszuschöpfen und dazu die vorhandenen Wohnbauflächenpotenziale zu überprüfen, den aktivierbaren Leerstand neu zu berechnen sowie dysfunktionalen Wohnraum
und Schrottimmobilien zu beseitigen.
Vor dem Hintergrund der genannten Doppelstrategie wurden zur Verortung der vom RVR
errechneten Bedarfe über die im ruhrFIS verankerten Reserven hinausgehende Potenzialflächen im Innenbereich untersucht – zunächst beschränkt auf unbebaute/brachliegende Flächen, flächige Nachverdichtungsmöglichkeiten (z.B. in Baublock-Innenbereichen), Umnutzungsmöglichkeiten von Grundstücken und Baulücken. Dabei wurden auch Flächen unterhalb von 2.000 m² betrachtet. Zusätzlich wurde geprüft, ob im Freiraum geeignete Arrondierungsflächen vorhanden sind. Die Bewertung der Eignung der Flächen wurde anhand eines
Prüfschemas nach verschiedenen Kriterien vorgenommen und die zeitliche Realisierbarkeit
eingeschätzt (kurz-, mittel-, langfristige Umsetzbarkeit). Alle somit ermittelten Potenzialflächen werden in einem sich noch im Aufbau befindlichen Wohnbauflächenkataster geführt.
Als Ergebnis der Flächenuntersuchung zeigt sich, dass nur in sehr geringfügigem Umfang
neue Flächen im Außenbereich geeignet sind für eine Wohnbebauung. Der vom RVR ermittelte Bedarf kann dadurch nicht abgedeckt werden, was aber mit Blick auf die angestrebte
Stärkung der Innenentwicklung auch nicht gewollt ist. Es ist auch deutlich geworden, dass
noch erhebliche Reserven und Potenziale im Wohnungsbestand bzw. innerhalb des Siedlungsraums vorhanden sind. Allein die leerstehenden Wohnungen belaufen sich auf rund
13.000. Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt Maßnahmen zur Aktivierung der Eigentümer,
u.a. durch Wohnbaukonferenzen mit der Wohnungswirtschaft und die Einrichtung eines „Mobilisierers“ (Ansprache, Vermittlung, Beratung). Um die bisher gewonnenen Kenntnisse über
die Handlungserfordernisse auf dem Gelsenkirchener Wohnungsmarkt zu vervollständigen
und zu vertiefen, soll kurz- bis mittelfristig ein Strategie- und Maßnahmenprogramm Wohnen
erarbeitet werden, welches u.a. eine systematische Bestands- und Bedarfsanalyse (auch im
Hinblick auf Zielgruppen) enthält.
8
Sachstand zu den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen
bei der Stadt
Herne
Ausgangslage:
Der für Gewerbe vom RVR ermittelte planerische Handlungsbedarf für Herne ist relativ gering. Zudem bestehen faktisch kaum räumliche Möglichkeiten zur Identifikation und Entwicklung zusätzlicher gewerblicher Flächenpotenziale. Darum steht das Wohnen aufgrund des
relativ erheblichen planerischen Handlungsbedarfs und der realistischerer Möglichkeiten,
entwickelbare Flächen zu identifizieren, planerisch zunächst im Fokus.
Methodik / Vorgehen:
Vor dem Hintergrund der bald drei Jahre zurückliegenden Aktualisierung der Potenzialermittlung des RVR (ruhrFIS 2014) hat sich die Stadt Herne entschlossen, die Potenziale zu prüfen bzw. neu zu ermitteln. Dabei wurden auch die Baulücken < 2.000 m2 bilanziell anteilig
eingerechnet. Der rechnerische planerische Handlungsbedarf konnte dadurch (Identifikation
zusätzlicher Innenentwicklungspotenziale) deutlich reduziert werden.
Für die Verortung des verbleibenden planerischen Handlungsbedarfs wurden durch den
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung Flächenvorschläge auch außerhalb der Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen gemäß RFNP ermittelt und innerhalb der Verwaltung vorabgestimmt. Eine vollständige Verortung der Bedarfe war dabei nicht möglich.
Eine Neuermittlung der gewerblichen Flächenpotenziale (inkl. gewerblicher Baulücken) ist in
Vorbereitung.
Einbeziehung / Kommunikation lokale Politik:
Ein vollständiger Katalog der vorgeschlagenen Wohnbauflächenpotenziale ab 2.000 m2 wurde im September 2016 in Fachausschüsse und Bezirksvertretungen im Sinne einer ersten
Lesung als Berichtsvorlage eingebracht. Ein auf Basis der Diskussionsergebnisse überarbeiteter Katalog mit 57 Flächen wird als Beschlussvorlage beginnend mit dem Planungsausschuss am 03.11.2016 in die Gremien eingebracht. Der Katalog soll dann Grundlage sowohl
der Interessenwahrnehmung gegenüber der Regionalplanung als auch der Fortschreibung
des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) sein, das die aktive planerische Entwicklung der 10-15 geeignetsten Wohnbauflächenpotenziale zum Ziel hat.
9
Sachstand zu den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen
bei der Stadt
Mülheim an der Ruhr
1. Politische Kommunikation / Beteiligungen / Beschlüsse: erfolgt/vorgesehen
Der zuständige Fachausschuss (WStM-A - Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und
Mobilität) und die drei Bezirksvertretungen wurden im 2. Quartal 2015 über das kooperative
Aufstellungsverfahren des Regionalplans Ruhr und mögliche Flächenpotenziale informiert.
Vor dem Mülheimer Stadtgespräch, am 08.09.2016 wurde der WStM-A umfangreich zur geplanten Vorgehensweise bezüglich des Stadtgespräches und zu Flächenpotenzialen informiert.
2. Durchgeführte Analysen – verwendete Methodik/Kriterien:
Zunächst wurden im Rahmen einer gesamtstädtischen Betrachtung Flächenpotenziale zur
Deckung der Handlungsbedarfe identifiziert. Aus Gründen des Freiraumschutzes wurden in
erster Linie Flächenpotenziale im Innenbereich gesucht und lediglich einige Arrondierungen
in Betracht gezogen. Die vorhandenen Potenziale wurden auf der Basis der ruhrFIS Reserven Stand Anfang 2014 zugrunde gelegt.
3. Wesentliche Ergebnisse:
Im Vorfeld des Mülheimer Stadtgesprächs wurden von der Verwaltung vier größere Erweiterungsflächen geprüft, die sich jedoch nicht als praktikabel erwiesen haben. Die Flächen sollen maximal in den Randbereichen als Arrondierungsflächen weiter verfolgt werden. Teilweise handelt es sich um wertvolle Freiräume. Gegen eine bauliche Inanspruchnahme sprechen
u. a.: Schwierigkeiten bei der Entwässerung, Bedeutung als Kaltluftbildungsbereich, langfristig angestrebte Entwicklung zum Naturerfahrungsraum (Ort für unreglementiertes Spielen).
3.1 Wichtige Entwicklungsoptionen der Stadt Mülheim:
Im Ortsteil Selbeck leben derzeit rd. 1.700 EW. Er wird deshalb vom RVR dem Freiraum zugeordnet. Da die Stadt Mülheim im Umfeld erhebliche Entwicklungspotenziale sieht, strebt
sie für Selbeck eine ASB-Festlegung an.
Die größte zur Diskussion stehende Fläche für zukünftige Entwicklungsoptionen der Stadt ist
der Flughafen Essen/Mülheim, hierzu läuft eine Abstimmung mit der Stadt Essen.
3.2 Potenziale / planerische Handlungsbedarfe:
In Mülheim an der Ruhr können nach derzeitigem Abstimmungsstand maximal circa 60 %
der Wohn- und Gewerbeflächenhandlungsbedarfe, die nach der Modellrechnung möglich
wären, planerisch verortet werden.
Angesichts der weitgehenden Unterschutzstellung des Mülheimer Freiraums durch Naturund Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile ist eine bedeutend
darüber hinaus gehende Verortung der Handlungsbedarfe schwierig.
10
Sachstand zu den vom Regionalverband Ruhr ermittelten Siedlungsflächenbedarfen
bei der Stadt
Oberhausen
Für die Stadt Oberhausen bestand auf der Grundlage der ursprünglichen Bedarfszahlen sowohl im Bereich des Wohnens als auch der Wirtschaft regionalplanerisch nur ein geringer
Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund der auch für Oberhausen deutlich gestiegenen aktuellen Bedarfszahlen wurde in einem umfangreichen Analyseprozess das gesamte Stadtgebiet daraufhin untersucht, ob über die bekannten ruhrFIS- Reserven hinaus weitere Flächen
für Siedlungsentwicklungen sowohl im Bereich des Wohnens als auch im Bereich der Wirtschaftsflächen lokalisiert werden können. Hierbei standen zunächst alle ruhrFIS- Flächen im
Fokus, die auf Grund unterschiedlichster Restriktionen bisher nicht als Reserven geeignet
waren, sowie alle Wirtschaftsflächen, die auf Grund ihrer Betriebsgebundenheit vom RVR
nicht als Reserven angerechnet werden. Mittels einer Auswertung diverser kommunaler
Konzepte sowie bekannter Abrissvorhaben wurde überprüft, ob weitere Flächen mit Potenzialeignung zur Verfügung stehen. Parallel erfolgte eine Erfassung von baulichen Inanspruchnahmen im Rahmen der ruhrFIS-Flächenkulisse. Priorität besaß eine Flächenverortung möglichst innerhalb des Siedlungsraums. Eine Inanspruchnahme von Freiraum soll nach gegenwärtigem Stand nur in vereinzelten Fällen mit einer Gesamtgröße von wenigen Hektar erfolgen. Betrachtet wurden im gesamten Prozess ausschließlich Flächen, die größer als
2.000qm sind.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass nach Abschluss des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses an zusätzlichen Siedlungsreserven lediglich ein Gesamtvolumen von etwa 60%
des Handlungsbedarfs erreicht werden konnte. Davon entfällt der Hauptanteil auf mögliche
Wohnbaureserven. Insgesamt befinden sich die untersuchten Flächen nur zu etwa einem
Viertel in öffentlicher Hand, so dass derzeit die Fragen der Mobilisierbarkeit nur schwierig zu
beantworten sind, was eine Priorisierung von Flächenentwicklungen zusätzlich erschwert.
Bei den Wirtschaftsflächen kommt hinzu, dass in Oberhausen große Bereiche weiterhin als
„betriebsgebundene“ Flächen gelten, die somit dem allgemeinen Markt nicht zur Verfügung
stehen. Auf Grund der hohen baulichen Dichte in Oberhausen ist die Verortung zusätzlicher
Siedlungsflächen nur sehr schwierig räumlich umsetzbar. Durch den entsprechend geringen
Freiraumanteil führen Inanspruchnahmen schnell zu räumlichen Funktionseinbußen und dem
Verlust städtebaulicher Qualität. Zielvorstellung ist deshalb, den Freiraum zu erhalten und
nach Möglichkeit zu entwickeln. Dies macht deutlich, dass die neuen Zielzahlen des RVR
derzeit nicht annähernd erreicht werden können.
Nach einer grundsätzlichen Berichterstattung zur Siedlungsflächenkonzeption des Regionalverbandes Ruhr im Februar 2015 wurden die aktuellen Vorgaben des RVR sowie die Ergebnisse des o.g. Analyse- und Abstimmungsprozesses im Juni 2016 dem Planungsausschuss
der Stadt Oberhausen vorgestellt. Die ermittelten zusätzlichen Flächenreserven wurden akzeptiert und sollen somit in die weitere Betrachtung der Flächenpotenziale einbezogen werden. Eine Aktualisierung wird im Rahmen des anstehenden Raumbeobachtungsprozesses
ruhrFIS 2017 Anfang des nächsten Jahres erfolgen.
Anlagen:
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