Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
22.02.17, 03:42
Aktualisiert
28.01.18, 03:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VIII-0036
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen, Personal
und Immobilien
Beratungsfolge:
16.11.2016
08.12.2016
19.01.2017
23.02.2017
16.03.2017
27.04.2017
17.05.2017
BVV
FinPersIm
FinPersIm
FinPersIm
FinPersIm
FinPersIm
BVV
BVV/002/VIII
FinPersI/002/VIII
FinPersI/004/VIII
FinPersI/006/VIII
FinPersI/007/VIII
FinPersI/010/VIII
BVV/007/VIII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
im Ausschuss abgelehnt
Betreff: Keine Sondernutzungsgebühren und keine Gebühren für
Verwaltungsakte im Zusammenhang mit von gemeinnützigen
Organisationen durchgeführten Festen
Abstimmungsergebnis Ausschuss für
Finanzen, Personal und Immobilien
1 Ja / 8 Nein / 4 Enthaltungen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Veranstaltern von Dorf-, Stadtteil- und Feuerwehrfesten
o.ä., die anerkannt gemeinnützig sind, von Sondernutzungsgebühren und
Verwaltungsgebühren zu befreien.
Berlin, den 03.05.2017
Einreicher: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Drs. VIII-0036
Begründung:
Begründung des beratenden Ausschusses:
Der Antrag suggeriert, das Bezirksamt könne die rechtlichen Grundlagen des Landes
Berlin ignorieren und Gebühren für Feste nach Lust und Laune erheben. Der
Ausschuss hält eine solche Handlungsweise für rechtswidrig und empfiehlt daher der
BVV, den Antrag abzulehnen.
Begründung Ursprungsantrag:
Gemäß §6 Abs. 5 des GrünanlG vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) geändert
durch Art. XLVIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), § 27 Abs. 2 des
Gesetzes vom 16. September 2004 (GVbl. S. 391) und § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom
29. September 2004 (GVBl. S. 424), können für die Benutzung öffentlicher Flächen
Entgelte durch das Bezirksamt erhoben werden.
Die Berechnung und Vereinbarung des Sondernutzungsentgelts obliegt hierbei dem
Ermessenspielraum des Bezirksamtes. Das jeweilige Entgelt wird im Wege der
einseitigen Leistungsbestimmung gem. §315 BGB festgesetzt. Der
Ermessensspielraum bei den Gebühren wurde vom Bezirk Pankow in der
Vergangenheit zu Lasten der ehrenamtlichen Veranstalter genutzt. Das bedeutet
beispielsweise, dass ehrenamtlich Tätige und anerkannt gemeinnützige Vereine
Sondernutzungsgebühren für eine Veranstaltung von über 17.000 Euro haben zahlen
müssen.
Diese Verwaltungs- und Nutzungsgebühren erschweren die gemeinnützige Arbeit
enorm. Feuerwehr- Stadtteil- und Dorffeste tragen zum kulturellen und
gesellschaftlichen Austausch bei, haben identitätsstiftenden Charakter und in ihren
verschiedenen Formen eine lange Tradition in Pankow.
Gerade in einer so schnell expandierenden Stadt wie Berlin und insbesondere im
größten und am stärksten wachsenden Bezirk Pankow gehen regionale Bezugspunkte
leicht verloren; deshalb ist es umso wichtiger, das identitätsstiftende Potential dieser
Feste zu nutzen und zu auszubauen. Insbesondere im Hinblick auf den jährlichen
Zustrom von 40.000 Neuberlinern, unter denen sich auch viele Immigranten befinden,
können diese gemeinnützigen Veranstaltungen integrationsfördernd sein und fungieren
als Brückenbauer innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft.
Bezirksamt und BVV sollten alles dafür tun, ehrenamtliches Engagement zu
unterstützen und nicht zu behindern. Der Bezirk Pankow muss nicht an der
ehrenamtlichen Arbeit Freiwilliger verdienen. Die reine Miete für eine öffentliche Fläche
(nicht die Reinigung, Instandsetzung etc.) ist jedoch eine unnötige Belastung der
Ehrenamtlichen und ihres Engagements.