Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.02.17, 03:43
Aktualisiert
27.01.18, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VII-0935
Ursprung:
Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksamt
Beratungsfolge:
25.03.2015
21.04.2015
06.05.2015
23.09.2015
16.11.2016
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/ 030/VII
VerkOrd/063/VII
BVV/ 031/VII
BVV/ 034/VII
BVV/002/VIII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Fahrplan der Tram M10 einhalten
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 07.11.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-0935
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
25.10.2016
Drucksache-Nr.: VII-0935
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fahrplan der Tram M10 einhalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0935
„Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung intensiv dafür
einzusetzen, dass die Tram M10 ihren Fahrplan zukünftig einhalten kann und die
momentan häufig auftretenden sehr langen Verspätungen, Zugausfälle und
Veränderungen der Linienführung vermieden werden, die durch Baustellen,
Überlastung der Strecke durch Umleitungsverkehr und die fehlende eigene Fahrspur
der Tram hervorgerufen werden.
Dazu soll das Bezirksamt
1. die zuständige Senatsverwaltung und die Verkehrslenkung Berlin auffordern,
dass in Richtung Warschauer Straße der Bereich der Straßenbahngleise der
M10 auf der Eberswalder Straße zwischen Topsstraße und Haltestelle als
Sperrfläche gekennzeichnet werden kann,
2. die zuständige Senatsverwaltung und die Verkehrslenkung Berlin auffordern,
dass in Richtung Warschauer Straße die Pförtnerampelschaltung vor der
Kreuzung auf der Eberswalder Straße ausgeschaltet wird.
3. angesichts der Bearbeitungspolitik der Verkehrslenkung Berlin einen
entsprechenden Bezirksamtsbeschluss fassen und an die zuständige
Senatsverwaltung und die Verkehrslenkung Berlin übermitteln.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß
BezVG § 13 (3) gesandt.
Die Antwort liegt nun vor und wird wörtlich wiedergegeben:
„Mit Ihrem Schreiben vom 05.10.2015 haben Sie die BVV Drucksache Nr. VII-0935 mit
der Bitte um Prüfung übermittelt. Diese beinhaltet Maßnahmenvorschläge, welche zur
Einhaltung des Fahrplans der Tramlinie M10 beitragen sollen.
Nach eingehender Prüfung der örtlichen Verkehrsverhältnisse durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In der Antwort zu Frage 5 der Drucksache 17/14 996 des Berliner Abgeordnetenhauses
vom 20.11.2014 wurde dargelegt, dass die Einschränkung des Abflussraumes durch
verbotswidrig parkende Fahrzeuge ursächlich für die Staubildung im Zufluss der
Lichtzeichenanlage Schönhauser Allee/Eberswalder Straße ist.
Das heißt, es ist während der Hauptverkehrszeiten ein zweistreifiger Abflussraum
erforderlich. Dieser wird aber nur dann von ausreichend vielen Fahrzeugen genutzt,
wenn der Zufluss ebenfalls auf zwei Fahrstreifen erfolgt. Jedoch würde eine
Abmarkierung des linken Fahrstreifens, bis zum Beginn der Haltestelle, in dem auch die
Straßenbahn fährt, nicht dazu führen, dass die auf einem Fahrstreifen zufließenden Kfz
sich im Stauraum des Haltestellenbereiches auf die dort zur Verfügung stehenden zwei
Fahrstreifen verteilen, da sie sich unmittelbar nach der Kreuzung wieder auf einen
Fahrstreifen verflechten müssen. Dagegen würde sich der vor der LSA bildende
Rückstau in der Eberswalder Straße gegenüber heute deutlich verlängern. Dabei wären
auch negative Folgen für die sich annähernde Straßenbahn zu befürchten.
Ebenso wurde die weitere Anregung, auf die Pförtneranlage in der Eberswalder Straße
vor dem signalisierten Knoten Schönhauser Allee/Danziger Straße – Eberswalder
Straße, Kastanienallee – Pappelallee zu verzichten, durch das Qualitätsmanagement
der VLB geprüft. Die Vorsignalisierung in der Eberswalder Straße dient der geordneten
Abwicklung des Haltevorgangs. Das Signal wird zyklisch geschaltet, aufgrund von
negativen Erfahrungen mit der anforderungsbasierten Freigabe des Vorsignals. Dabei
wird ein immer gleich bleibender Versatz zum Hauptsignal an der Schönhauser Allee
eingehalten, der bewirkt, dass der Haltestellenbereich grundsätzlich von
Kraftfahrzeugen freigehalten wird und die Straßenbahn mit Passieren des Vorsignals
mit der vollen Zuglänge in die Haltestelle einfahren kann. Infolge dieses abgestimmten,
statischen Versatzes der Freigabezeiten wird die Durchlassfähigkeit für den übrigen
Fahrverkehr nicht reduziert, folglich führt die Vorsignalisierung auch nicht zu einer
Verlängerung des Rückstaus, sondern nur zu einer geringfügigen Verlagerung.
Des Weiteren erfolgt bei Passieren des Vorsignals die Hauptanmeldung der
Straßenbahn am Knotenpunkt, welche die bevorzugte Abwicklung der Straßenbahn
auslöst. Auch hierfür ist es von Bedeutung, dass die Straßenbahn zuverlässig mit der
vollen Länge in die Haltestelle einfährt. Nach Ablauf der prognostizierten
Haltestellenaufenthaltsdauer kann die Straßenbahn die ihr zur Verfügung gestellte
Freigabezeit nutzen.
Die zyklische Freigabe des Vorsignals (statt einer anforderungsbasierten Freigabe) hat
daneben auch sicherheitsrelevante Vorteile. Auf die Rückfallebene des
Schlüsselschalters kann an dieser Stelle verzichtet werden. Gefahren, die für das
Fahrpersonal beim Queren der Fahrbahn entstehen können, werden somit
ausgeschlossen.
Die Vorteile für den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Sicherheit des
Fahrpersonals stehen der Stauraumverlagerung durch die Zeitinsel gegenüber. Aus
diesem Grund kann dem Antrag der BVV auf Aufhebung der Vorsignalisierung nicht
gefolgt werden. Die Auswirkungen einer Abmarkierung des Gleises als Sperrfläche im
Annäherungsbereich, wie im Antrag der BVV genannt, bedarf zunächst einer
eingehenden verkehrstechnischen Untersuchung, um eine Abwägung der Vor- und
Nachteile vornehmen zu können. Die VLB wird ein entsprechendes Gutachten in
Auftrag geben.
Über die im Antrag der BVV genannte Problematik der Fahrtrichtung Warschauer
Straße hinaus wurde durch meine Mitarbeiter auch die entgegengesetzte Fahrtrichtung
der Linie M10 überprüft. Durch eine zwischenzeitlich bereits erfolgte Anpassung der
Lichtsignalanlage Danziger Straße (Knaackstr.- Lychener Str.) wurde das Spektrum der
möglichen Abläufe erweitert. Welche Schaltfolge am günstigsten ist, hängt vom
Signalisierungszustand bei Registrierung der Annäherung der Straßenbahn ab. Nach
ersten Auswertungen der BVG profitieren einzelne Straßenbahnen hiervon deutlich, im
Mittel ist eine leichte Verbesserung zu verzeichnen.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung