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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
25.02.17, 03:56
Aktualisiert
28.01.18, 03:47

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VIII-0115 Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 01.03.2017 04.04.2017 17.05.2017 BVV StadtGrü BVV BVV/005/VIII StadtGrü/008/VIII BVV/007/VIII überwiesen im Ausschuss abgelehnt Betreff: Informationsveranstaltung zur geplanten Bebauung der Falkenberger Straße 151-154 Abstimmungsergebnis Ausschuss 4 Ja / 9 Nein / 1 Enthaltungen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, eine für die Öffentlichkeit zugängliche Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Gesobau, des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu organisieren und diese zeitnah durchzuführen. Dem Bezirksamt Pankow wird darüber hinaus empfohlen, sich im Vorfeld der Informationsveranstaltung mit der zuständigen Senatsverwaltung in Verbindung zu setzen und zu eruieren, ob der geplante Standort für eine modulare Unterkunft tatsächlich noch benötigt wird und wenn dies nicht der Fall sein sollte, einen sofortigen Baustopp zu veranlassen. Berlin, den 10.04.2017 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Begründung siehe Rückseite Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VIII-0115 Begründung: Begründung des beratenden Ausschusses: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat sich auf seiner Sitzung vom 04. April 2017 unter reger Bürgerbeteiligung mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt. Zunächst wurde festgestellt, dass die geforderte Informations-veranstaltung zum 25. April 2017 terminiert wurde. Darüber hinaus führte Stadtrat Kuhn aus, dass sich das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in ständiger Abstimmung zur Aktualisierung der erforderlichen Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter befindet. Der Ausschuss war denn auch mehrheitlich der Auffassung, dass sich der Antrag somit zeitlich und inhaltlich erledigt habe. In einer angeregten Diskussion mit anwesenden Anwohnern stellte sich jedoch heraus, dass diese – getrieben von ihrer Sorge um die erfolgreiche Integration der bereits in unmittelbarer Nähe untergebrachten Geflüchteten – die nachverdichtende Bebauung an der Falkenberger Straße durch die Gesobau grundsätzlich ablehnen. Dieses Anliegen hingegen ist nicht Gegenstand des vorliegenden Antrages. Ein geforderter Baustopp scheitert bereits an den rechtlichen Rahmenbedingungen, bewegt sich die beabsichtigte Bauplanung doch eindeutig im Rahmen des § 34 BauGB, der insoweit einen Rechtsanspruch der Gesobau begründet. Andere, einen sofortigen Baustopp rechtfertigende, insbesondere bauaufsichtliche Argumente, waren indes nicht ersichtlich und wurden auch nicht vorgetragen. Daher empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit 4 JaStimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Ablehnung der Drucksache. Text Ursprungsantrag des Einreichers: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, eine für die Öffentlichkeit zugängliche Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Gesobau, des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu organisieren und diese zeitnah durchzuführen. Dem Bezirksamt Pankow wird darüber hinaus empfohlen, sich im Vorfeld der Informationsveranstaltung mit der zuständigen Senatsverwaltung in Verbindung zu setzen und zu eruieren, ob der geplante Standort für eine modulare Unterkunft tatsächlich noch benötigt wird und wenn dies nicht der Fall sein sollte, einen sofortigen Baustopp zu veranlassen. Begründung des Ursprungsantrags: Wie der Internetseite der Gesobau zu entnehmen ist, plant diese die Errichtung von 66 Wohnungen für 300 Menschen in modularer Bauweise auf dem 6.511m² großen Grundstück in der Falkenberger Straße 151-154. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um temporäre, ausschließlich von Flüchtlingen genutzte, Wohnungen. Stattdessen sind die Gebäude für eine normale Lebensdauer von Neubauten geplant und sollen zukünftig allen Bevölkerungsgruppen als Wohnraum zur Verfügung stehen (eigene Darstellung der Gesobau). Insofern handelt es sich bei diesem Bauvorhaben um eine zeitlich unbegrenzte massive Nachverdichtung des ohnehin schon dicht bebauten Gebiets um die Falkenberger Straße mit viergeschossigen Gebäuden. Diese Nachverdichtung wird auf Dauer spürbare Auswirkungen auf die bereits dort wohnenden Menschen haben und den Charakter der aktuellen Wohnanlage deutlich verändern. Vor diesem Hintergrund sollten die Betroffenen frühzeitig – insbesondere über die langfristigen Entwicklungen – informiert und gehört werden. Nach eigener Aussage der Gesobau als Bauherrin, steht diese gemeinsam mit dem Bezirksamt Pankow mit zahlreichen Institutionen in Weißensee in direktem Kontakt und gibt in Form von Informationsschreiben die aktuellen Entwicklungen bekannt. Des Weiteren ist nach Fertigstellung des Baus ein sogenannter „Tag der offenen Tür“ geplant. Diese Art der Informationspolitik ist unbefriedigend, zumal bei weitem nicht alle direkt und indirekt Betroffenen erreicht werden und der Zeitpunkt für eine Information bereits viel zu spät ist. Dies belegen auch zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung. Insofern scheint eine Informationsveranstaltung, über die im Vorfeld breit informiert wird, unter Beteiligung der zuständigen Behörden und Organisationen dringend geboten. Beispielgebend für das Format und die Durchführung einer solchen Veranstaltung kann der vom Bürgerverein Französisch-Buchholz organisierte Bürgerdialog dienen, bei dem weit über 200 Bürgerinnen und Bürger mit Vertretern von Betreibern, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, dem LAF und dem zuständigen Polizeiabschnitt 13 diskutiert haben. Am 25. Februar 2017 erklärte die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, gegenüber dem rbb, dass der Vertrag mit dem Land Brandenburg zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf in Kürze gekündigt werde. Sie begründet dies mit: „Jetzt kommen aber nicht mehr so viele geflüchtete Menschen, zum einen", sagte Breitenbach. "Zum anderen gehen die Asylverfahren ausgesprochen schnell. So dass es sich gar nicht lohnt, diese Menschen nach Wünsdorf zu schicken." Menschen, deren Heimat vom Gesetzgeber als sicheres Herkunftsland eingeschätzt wurde, wolle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht nach Wünsdorf ziehen lassen. "Damit haben wir keine Menschen, um sie dort unterzubringen. Wir bezahlen aber jeden Tag viel Geld. Deswegen müssen wir uns im Senat darüber verständigen, wie wir damit umgehen." Insofern stellt sich zunächst grundlegend die Frage, ob eine weitere Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Pankow auch vor dem Hintergrund der in Kürze zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Ortsteil Buch und auf der Elisabethaue bedarfsgerecht ist. Bis diese Frage beantwortet ist, sollten im Bereich der Falkenberger Straße, in welchem bereits eine Flüchtlingsunterkunft existiert, keine weiteren Tatsachen geschaffen werden. Die bereits erfolgten Baumfällungen sind nicht mehr rückgängig zu machen. Weitere bauvorbereitende Maßnahmen, die zum Rückbau des Spielplatzes und der Grünanlagen führen würden, sind jedoch vor dem Hintergrund der zu klärenden Bedarfsfrage vorerst zu stoppen.