Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
25.02.17, 03:56
Aktualisiert
28.01.18, 02:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VII-1203
Ursprung:
Antrag, Fraktion der SPD
Bezirksamt
Beratungsfolge:
29.06.2016
07.07.2016
14.09.2016
01.03.2017
BVV
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/ 041/VII
StadtGrü/090/VII
BVV/ 042/VII
BVV/005/VIII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk
Pankow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 20.02.2017
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-1203
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2017
Drucksache-Nr.:
VII-1203
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens
der Bezirksverordnetenversammlung –Drucksache Nr.: VII-1203
„Die BVV möge beschließen:
In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem
Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung
von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen
können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die
Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten
Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu
setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und
verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.
Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind
die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren
Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.
1.
Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten,
analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und
Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:
Priorität 1:
Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne
a)
XVIII-27 = Karow Süd,
b)
XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende
Bebauung)
c)
3-18 = Wilhelmsruher Tor
d)
3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.
e)
3-59 = Ludwig-Quidde-Straße
f)
3-60 = Pankower Tor
Priorität 2:
Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen
Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache
VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:
a)
B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow
b)
Buch IV
c)
Michelangelostraße
Priorität 3:
vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:
a)
Am Sandhaus (süd-östlich), XIX - 35 a+b neu, mit neuer
Gebietsabgrenzung
b)
Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg
c)
der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße
d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung
der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)
e)
XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg
Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang
diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind.
Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw.
Entwürfe sowie planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die
BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.
2.
Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder
Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte
bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache
ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von §
34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß
Wohnbaukonzept möglich.
3.
Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses
Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu
berichten."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt nimmt die Drucksache VII-1203 zur Kenntnis.
Zu 1.)
Die in der Priorität 1 genannten Bebauungspläne werden entsprechend der
Prioritätensetzung bearbeitet:
Für den Bebauungsplanentwurf XVIII-27 „Karow Süd“ und den
Bebauungsplanentwurf XVIII 31 „Blankenburg, Triftstraße“ finden derzeit informelle
Beratungen mit den Grundstückseigentümern statt. Die Kooperationsbereitschaft der
Eigentümer ist nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung
Voraussetzung für die Aufstellung und Bearbeitung von Bebauungsplänen für den
Wohnungsbau.
Für den Bebauungsplanentwurf 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ werden derzeit die
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB ausgewertet. Die nächsten Verfahrensschritte sind für das erste
Quartal 2017 beabsichtigt.
Für den Bebauungsplanentwurf 3-41 „Idunastr./Neukirchstr.“ befinden sich auf der
Grundlage des erreichten Verfahrensstandes derzeit die notwendigen
Erschließungsverträge und die städtebaulichen Verträge in der Verhandlung.
Der Abschluss der Verträge ist Voraussetzung für die Öffentlichkeitsbeteiligung, die
in 2017 stattfinden wird.
Für den Bebauungsplanentwurf 3-59 „Ludwig-Quidde-Straße“ wurde Ende 2016 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Auch das Projekt Pankower Tor wird prioritär bearbeitet. Ein Rahmenvertrag zur
Projektentwicklung befindet sich derzeit in der Abstimmung. Parallel soll ein externer
Projektsteuerer beauftragt werden. Ziel ist es im I. Quartal 2018, einen abgestimmten
städtebaulichen Rahmenplan vorliegen zu haben. Dieser stellt die Grundlage für den
Bebauungsplanentwurf 3-60 dar. Flankierend zur Erstellung des städtebaulichen
Rahmenplans soll bereits die verbindliche Bauleitplanung mit städtebaulichen
Verträgen vorbereitet und ein qualitätssicherndes Verfahren zur Sicherung eines
nachhaltigen Städtebaus angestrebt werden. Das FNP-Änderungsverfahren für das
Gebiet soll laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Anfang 2018
abgeschlossen werden.
Für die in der Priorität 2 genannten Wohnbaustandorte werden derzeit die
städtebaulichen, infrastrukturellen und stadttechnischen Rahmenbedingungen
geklärt.
Nach Abschluss der Planfeststellung für die B2-Anbindung soll das Planverfahren für
den Bebauungsplanentwurf XVIII-25a „Am Teichberg“ übergeleitet und fortgeführt
werden.
Nach Klärung der städtebaulichen Zielstellung, der lärmtechnischen Anforderungen
und der eigentumsrechtlichen und waldrechtlichen Situation soll für Buch IV ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Nach weiterer Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses für die Michelangelostraße und nach erforderlicher Abstimmung sollen für den Bereich ab 2017 mehrere
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Die in der Priorität 3 benannten Flächen am Blankenburger Pflasterweg sowie
östlich der Heinersdorfer Straße liegen im Untersuchungsbereich „Blankenburger
Süden“, für den der Senat von Berlin die Durchführung von Vorbereitenden
Untersuchungen nach § 165 BauGB beschlossen hat. (Abl. 38/2016, veröffentlicht
am 09.09.2016). Die Zuständigkeit der Durchführung der Vorbereitenden
Untersuchungen liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen,
Bebauungspläne für den Wohnungsbau in diesem Bereich berühren die
Gesamtinteressen des Landes Berlin.
Für die in der Priorität 3 benannten Flächen in Buch (Am Sandhaus,
Geltungsbereiche XIX-35a und XIX-35b, ehemaliger Krankenhausbereiche ÖB VI
und ÖB VII) werden derzeit im Rahmen der Erstellung des ISEK Buch entsprechende
konzeptionelle Überlegungen angestellt und städtebauliche Planungen
vorabgestimmt.
Für den in der Priorität 3 benannten Bebauungsplanentwurf XVIII-30d „Karower
Damm“ fehlt derzeit die Voraussetzung, die Entwicklung nach dem Berliner Modell zu
betreiben. Mit dem Grundstückseigentümer wurden aber erste Kontakte
aufgenommen.
Zu 2.)
Das bezirkliche Wohnungsbaukonzept ist inzwischen öffentlich zugänglich auf der
Internetseite eingestellt worden. Dies hat in den Sprechstunden bereits (auch
telefonisch) zu verstärkten Nachfragen von potenziellen Bauträgern geführt. In
solchen Situationen ist eine Befassung mit den nachrangigen Flächen und
Bebauungskonzepten unvermeidbar.
Bei der Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB ist nach geltender Rechtslage
das Einfügungsgebot des § 34 BauGB ausschlaggebend. Der § 34 BauGB eröffnet
dem Bezirksamt keine Möglichkeit, Bauanträge oder Bauvoranfragen für Vorhaben
aufgrund ihrer Größenordnung abzulehnen oder zurückzustellen.
Zu 3.)
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen wird jährlich über den Stand
der Projekte unterrichtet werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
Bezirksbürgermeister
für den Leiter der Abteilung
Stadtentwicklung und Bürgerdienste