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VzK § 13 BA Schlussbericht, 5 BVV am 01 03 2017.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13 BA Schlussbericht, 5 BVV am 01 03 2017.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
25.02.17, 03:56
Aktualisiert
28.01.18, 02:57

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VII-1203 Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD Bezirksamt Beratungsfolge: 29.06.2016 07.07.2016 14.09.2016 01.03.2017 BVV StadtGrü BVV BVV BVV/ 041/VII StadtGrü/090/VII BVV/ 042/VII BVV/005/VIII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 20.02.2017 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: zur Kenntnis genommen ohne Aussprache X zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VII-1203 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 24.01.2017 Drucksache-Nr.: VII-1203 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –Drucksache Nr.: VII-1203 „Die BVV möge beschließen: In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen. Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen. 1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen: Priorität 1: Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne a) XVIII-27 = Karow Süd, b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung) c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr. e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße f) 3-60 = Pankower Tor Priorität 2: Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen: a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow b) Buch IV c) Michelangelostraße Priorität 3: vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten: a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX - 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus) e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann. 2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich. 3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten." wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt nimmt die Drucksache VII-1203 zur Kenntnis. Zu 1.) Die in der Priorität 1 genannten Bebauungspläne werden entsprechend der Prioritätensetzung bearbeitet: Für den Bebauungsplanentwurf XVIII-27 „Karow Süd“ und den Bebauungsplanentwurf XVIII 31 „Blankenburg, Triftstraße“ finden derzeit informelle Beratungen mit den Grundstückseigentümern statt. Die Kooperationsbereitschaft der Eigentümer ist nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Voraussetzung für die Aufstellung und Bearbeitung von Bebauungsplänen für den Wohnungsbau. Für den Bebauungsplanentwurf 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ werden derzeit die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ausgewertet. Die nächsten Verfahrensschritte sind für das erste Quartal 2017 beabsichtigt. Für den Bebauungsplanentwurf 3-41 „Idunastr./Neukirchstr.“ befinden sich auf der Grundlage des erreichten Verfahrensstandes derzeit die notwendigen Erschließungsverträge und die städtebaulichen Verträge in der Verhandlung. Der Abschluss der Verträge ist Voraussetzung für die Öffentlichkeitsbeteiligung, die in 2017 stattfinden wird. Für den Bebauungsplanentwurf 3-59 „Ludwig-Quidde-Straße“ wurde Ende 2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Auch das Projekt Pankower Tor wird prioritär bearbeitet. Ein Rahmenvertrag zur Projektentwicklung befindet sich derzeit in der Abstimmung. Parallel soll ein externer Projektsteuerer beauftragt werden. Ziel ist es im I. Quartal 2018, einen abgestimmten städtebaulichen Rahmenplan vorliegen zu haben. Dieser stellt die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf 3-60 dar. Flankierend zur Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans soll bereits die verbindliche Bauleitplanung mit städtebaulichen Verträgen vorbereitet und ein qualitätssicherndes Verfahren zur Sicherung eines nachhaltigen Städtebaus angestrebt werden. Das FNP-Änderungsverfahren für das Gebiet soll laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Anfang 2018 abgeschlossen werden. Für die in der Priorität 2 genannten Wohnbaustandorte werden derzeit die städtebaulichen, infrastrukturellen und stadttechnischen Rahmenbedingungen geklärt. Nach Abschluss der Planfeststellung für die B2-Anbindung soll das Planverfahren für den Bebauungsplanentwurf XVIII-25a „Am Teichberg“ übergeleitet und fortgeführt werden. Nach Klärung der städtebaulichen Zielstellung, der lärmtechnischen Anforderungen und der eigentumsrechtlichen und waldrechtlichen Situation soll für Buch IV ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Nach weiterer Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses für die Michelangelostraße und nach erforderlicher Abstimmung sollen für den Bereich ab 2017 mehrere Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Die in der Priorität 3 benannten Flächen am Blankenburger Pflasterweg sowie östlich der Heinersdorfer Straße liegen im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“, für den der Senat von Berlin die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB beschlossen hat. (Abl. 38/2016, veröffentlicht am 09.09.2016). Die Zuständigkeit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Bebauungspläne für den Wohnungsbau in diesem Bereich berühren die Gesamtinteressen des Landes Berlin. Für die in der Priorität 3 benannten Flächen in Buch (Am Sandhaus, Geltungsbereiche XIX-35a und XIX-35b, ehemaliger Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII) werden derzeit im Rahmen der Erstellung des ISEK Buch entsprechende konzeptionelle Überlegungen angestellt und städtebauliche Planungen vorabgestimmt. Für den in der Priorität 3 benannten Bebauungsplanentwurf XVIII-30d „Karower Damm“ fehlt derzeit die Voraussetzung, die Entwicklung nach dem Berliner Modell zu betreiben. Mit dem Grundstückseigentümer wurden aber erste Kontakte aufgenommen. Zu 2.) Das bezirkliche Wohnungsbaukonzept ist inzwischen öffentlich zugänglich auf der Internetseite eingestellt worden. Dies hat in den Sprechstunden bereits (auch telefonisch) zu verstärkten Nachfragen von potenziellen Bauträgern geführt. In solchen Situationen ist eine Befassung mit den nachrangigen Flächen und Bebauungskonzepten unvermeidbar. Bei der Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB ist nach geltender Rechtslage das Einfügungsgebot des § 34 BauGB ausschlaggebend. Der § 34 BauGB eröffnet dem Bezirksamt keine Möglichkeit, Bauanträge oder Bauvoranfragen für Vorhaben aufgrund ihrer Größenordnung abzulehnen oder zurückzustellen. Zu 3.) Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen wird jährlich über den Stand der Projekte unterrichtet werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Sören Benn Bezirksbürgermeister für den Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste