Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
563 kB
Erstellt
28.02.17, 06:15
Aktualisiert
28.01.18, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
15.12.2016
Geschäftszeichen
VGV/VP-Str
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Sitzung am 07.03.2017
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 29.03.2017
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord an der BAB A 8 mit Anbindung an das
Gewerbegebiet Mergelgrube
- Baubeschluss und Zustimmung zu Planunterlagen -
Anlagen:
Baudurchführungsvereinbarung zwischen Bund und Stadt Ulm mit Anl.
Übersichtslageplan (ohne Maßstab)
Gesamtlageplan (ohne Maßstab)
Kostenberechnung zum Doppelanschluss BAB A8 Ulm-West / Ulm-Nord
Kostenberechnung zur Anbindung des Gewerbegebietes Mergelgrube
*1
GD 002/17
(Anl. A)
(Anl. B)
(Anl. C)
(Anl. D)
(Anl. E)
Antrag:
1.
Die Planunterlagen und die Baudurchführungsvereinbarung zur Doppelanschlussstelle UlmWest / Ulm-Nord an der BAB A8, sowie der Anbindung an das Gewerbegebiet Mergelgrube
mit Gesamtkosten in Höhe von 19,902 Mio. € werden genehmigt. Davon entfallen
16,935 Mio. € auf Maßnahmen mit Beteiligung der Stadt (städtischer Anteil = 10,649 Mio. €)
sowie 2,967 Mio. € auf Maßnahmen in alleiniger Trägerschaft des Bundes.
2.
Der Kostenfortschreibung bei Projekt 7.54100014 "Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer
Weg" von 5,666 Mio. € um 2,236 Mio. € auf 7,902 Mio. € wird zugestimmt. Unter
Berücksichtigung der Kostenteilung zwischen Bund und Stadt Ulm, sowie der Förderung
durch das Land, jedoch ohne Berücksichtigung der Kostenteilung mit der Bahn entsprechend
der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung, beläuft sich der städtische Eigenanteil der Maßnahme
vorläufig auf 5,493 Mio. €. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2018 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung.
3.
Die für die Abwicklung notwendige Verpflichtungsermächtigung (VE) im Umfang von 6,212
Mio. € wird außerplanmäßig genehmigt. Die Sicherstellung der Finanzierung dieser VE erfolgt
im Rahmen des NachtragsHH 2017 bzw. im Rahmen der Haushaltsplanung für das HH-Jahr
2018 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung.
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, JU, KoKo, LE, OB, SUB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-24.
Der Kostenfortschreibung bei Projekt 7.54100018 "Bahnbrücke Mergelgrube" von
1,962 Mio. € um 0,785 Mio. € auf 2,747 Mio. € wird zugestimmt. Die Deckung des
Mehrbedarfs erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2018 einschließlich
der Mittelfristigen Finanzplanung.
5.
Die für die Abwicklung notwendige Verpflichtungsermächtigung (VE) im Umfang von 2,219
Mio. € wird außerplanmäßig genehmigt. Die Sicherstellung dieser VE erfolgt im Rahmen des
NachtragsHH 2017 bzw. im Rahmen der Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2018 und der
entsprechenden Mittelfristigen Finanzplanung.
6.
Der Ausführung beider Bauvorhaben wird zugestimmt.
7.
Die jährlichen Folgekosten für den "Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg" in Höhe von
239.002 € und die statistischen Lebenszykluskosten in Höhe von 11,356 Mio. € werden zur
Kenntnis genommen.
Die jährlichen Folgekosten für die Bahnbrücke Mergelgrube in Höhe von 103.559 € und die
statistischen Lebenszykluskosten in Höhe von 5,681 Mio. € werden zur Kenntnis genommen.
i.V. Bernstein
-3-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
"Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg"
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100014
Einzahlungen
2.409.000 €
Auszahlungen
7.902.000 €
ERGEBNISHAUSHALT laufend
Kalkulatorische Zinsen (netto)
52.393 €
187.484 €
171.857 €
103.911 €
5.493.000 €
Nettoressourcenbedarf
239.002 €
1. Finanzhaushalt 2017
Auszahlungen (Bedarf):
1.152.369 €
2018
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
135.091 €
Verfügbar inkl. Rest aus 2016:
Ggf. Mehrbedarf
1.152.369 €
0€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Saldo aus Investitionstätigkeit
MITTELBEREITSTELLUNG
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt
bzw. Investitionsauftrag
€
€
2. Finanzplanung 2018 ff
6.212.181 €
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
2.475.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
3.737.181 €
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
103.911 €
-4Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
"Anbindung Gewerbegebiet Mergelgrube"
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100018
Einzahlungen
0€
Auszahlungen
2.747.000 €
ERGEBNISHAUSHALT laufend
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
Saldo aus Investitionstätigkeit
2.747.000 €
Nettoressourcenbedarf
0€
67.436 €
53.701 €
36.123 €
103.559 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2017
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar inkl. Rest aus 2016:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
574.754 €
574.754 €
0€
€
€
2018
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
67.436 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
36.123 €
2. Finanzplanung 2018 ff
2.143.953 €
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
936.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
1.207.953 €
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
1.
Beschlusslage / Anträge des Gemeinderates
1.1.
Beschlüsse
a) Fachbereichsausschuss am 15.11.2005 (GD-Nr. 362/05) - Bericht über die alternativen
Anschlussmöglichkeiten der Gewerbegebietes im Ulmer Norden an das überregionale
Straßennetz (B10 BAB A 8)
b) Fachbereichsausschuss am 06.11.2007 (GD 395/07) - Beschluss zur weiteren Planung
für den Anschluss des Eiselauer Weges an die BAB A8 und die Vorfinanzierung der
Planungskosten durch die Stadt zu genehmigen
c) Fachbereichsausschuss am 19.10.2010 (GD 384/10) - Doppelanschluss an der BAB A8
Ulm-West/Eiselauer Weg - Vorstellung der Verkehrsuntersuchung "Ulmer Norden"
sowie Zustimmung zur Vorplanung und Auftrag zur weiteren Planung
-5d) Fachbereichsausschuss am 02.10.2012 (GD 329/12) - Doppelanschlussstelle Ulm-West/
Ulm-Nord an der Bundesautobahn A8 mit Anbindung zum Gewerbegebiet
Mergelgrube - Zustimmung zur RE-Entwurfsplanung
e) Fachbereichsausschuss am 18.06.2014 (GD 257/14) - Doppelanschlussstelle Ulm-West
/ Ulm-Nord an der Bundesautobahn A8 mit Anbindung zum Gewerbegebiet
Mergelgrube - Zustimmung zur Einreichung der Planfeststellungsunterlagen
f)
Fachbereichsausschuss am 26.03.2015 (GD 153/15) - Doppelanschlussstelle Ulm-West
/ Ulm-Nord an der Bundesautobahn A8 mit Anbindung an das Gewerbegebiet
Mergelgrube - Stellungnahmen der Stadt Ulm zu den Planfeststellungsunterlagen
g) Gemeinderat am 04.05.2016 (GD 176/16) - Doppelanschlussstelle Ulm-West / UlmNord an der Bundesautobahn A8 mit Anbindung an das Gewerbegebiet Mergelgrube
- Zustimmung zur Rahmenvereinbarung
h) Unerledigte Anträge aus dem Gemeinderat liegen nicht vor.
2.
Erläuterung zum Vorhaben
2.1.
Rückblick
Mit der Verlagerung des Containerbahnhofes von Neu-Ulm in den Ulmer Norden und der
stetig wachsenden Gewerbeaufsiedlung, ist auch die Verkehrsbelastung mit einem hohen
Schwerverkehrsaufkommen deutlich gestiegen. Eine Ertüchtigung der Straßen
Stelzenäcker und Eiselauer Weg in 2014 verbesserte zwar die Leistungsfähigkeit deutlich,
jedoch bedeuten die jetzige Anbindung des Containerterminals und Gewerbegebietes an
das übergeordnete Straßennetz mit bestehender Anschlussstelle Ulm-Lehr an die B10,
weiterhin Umwege von bis zu 3,5 km für den Quell- / Zielverkehr.
2.2.
Projektmeilensteine in chronologischer Reihenfolge
2005 - Konzeptvorstellung der Doppelanschlussstelle im Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.
2007 - Schriftliche Zustimmung des Bundes zur Planung einer Doppelanschlussstelle und
Unterzeichnung einer Planungsvereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium
Tübingen als Vertreter des Bundes und der Stadt Ulm.
2008 - Vergabe und Beginn der konkreten Planungsarbeiten durch die Stadt Ulm in
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen.
2010 - Vorstellung der Vorplanung im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt der Stadt Ulm und Auftrag zur weiteren Planung.
2011 - Genehmigung des Bundes zur Planung eines 6-armigen Kreisverkehrs und
Zustimmung zur Kostenteilung.
2012 - Fertigstellung und Vorstellung der RE-Entwurfsplanung im Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.
2013 - Gesehenvermerk (Genehmigung von Planung und Kosten) des Bundes zu den REEntwurfsunterlagen.
2014 - Fertigstellung und Vorstellung der Planfeststellungsunterlagen
(Genehmigungsplanung) im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.
2015 - Planfeststellungsbeschluss
-62016 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und
Beginn vorgezogenen Baumaßnahmen
3.
Vorhabenträger, Kosten und Finanzierung
3.1.
Bei dem komplexen Vorhaben liegt die Bauherrschaft für
a) den 6-streifigen Ausbau der BAB A8 beim Bund. Er trägt hierfür auch die
Investitionskosten (rd. 15,62 Mio. €). Die Stadt Ulm trägt hiervon keinen Anteil.
b) den Ausbau der Doppelanschlussstelle Ulm-West / Ulm-Nord gemeinsam beim Bund
(68,8 %) und der Stadt (31,2 %)
c) die Anbindung des Gewerbegebietes Mergelgrube an den nördlichen
Kreisverkehrsplatz bei der Stadt.
Im Folgenden werden die Kosten und Finanzierungsanteile für die beiden Maßnahmen
Ausbau der Doppelanschlussstelle und Anbindung Gewerbegebiet Mergelgrube gesondert
betrachtet.
3.2.
Kosten Doppelanschlussstelle Ulm-West / Ulm-Nord
Für den neuen Doppelanschluss werden mit der beiliegenden Kostenberechnung (Anlage
D) der Hauptabteilung VGV Gesamtkosten in Höhe von 16.935.000,00 € ermittelt, für die
mit unterschiedlichen Bausteinen der Maßnahme differenzierte Kostenbeteiligungen auf
Basis der Kreuzungsvereinbarung bereits in 2012 ermittelt und dem Bund zur
Genehmigung mit dem sog. Gesehenvermerk vorgelegt wurde.
Da sich keine signifikanten Planungsänderungen zwischen dem RE-Entwurf und der
späteren Genehmigungsplanung ergeben haben, konnte unter Beibehaltung der
ursprünglich ermittelten Mengen und Einheitspreise auf eine grundlegende
Neuberechnung der Kosten verzichtet werden.
Hierzu wurden die 2012 ermittelten Kosten lediglich mit einem Baupreisindex von 5,4 %
für den Straßenbau und 3,8 % im Ingenieurbau fortgeschrieben.
Ausnahmen bilden dabei die Verlegung der Gashochdruckleitung mit über 1,0 Mio. €
Mehrkosten und die Brückenbauwerke selbst, bei welchen aufgrund von bautechnischen
Anpassungen auch erhöhte Gesamtkosten berücksichtigt werden mussten. Auch der
erforderliche Grunderwerb wurde durch einen externen Gutachter bewertet und ist in die
Berechnung eingeflossen.
Auf Veranlassung der Bahn muss die neue Brücke eine größere lichte Höhe aufweisen.
Aus diesem Grund wird die Bahn über die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung an den
Baukosten für das Brückenbauwerk BW 28 beteiligt, was sich wiederum reduzierend auf
den Kostenanteil der Stadt Ulm auswirkt. Der konkrete Kostenanteil befindet sich jedoch
derzeit noch in Verhandlung, weshalb er noch nicht in dieser Beschlussvorlage
berücksichtigt werden konnte.
Darüber hinaus können Entschädigungsleistungen an die Bahn für die Inanspruchnahme
von bisher durch die Bahn bzw. den Containerterminal genutzten Flächen für den
nördlichen Kreisverkehr erst mittels Gutachten konkreter beziffert werden. Diese waren in
dem Kostenanteil des Knotenpunktes Nord der Kostenberechnung aus 2012 noch
pauschal mit 400.000,00 € berücksichtigt und werden auch weiterhin in dieser Höhe
geführt, da die Verhandlungen der Vertragspartner aktuell noch andauern.
-7In der folgenden Tabelle sind die Hauptkostenanteile der Gesamtmaßnahme entsprechend
zugeordnet.
Baustein/Abschnitt
Parallelfahrbahnen und
Anschlussrampen
Bauwerk Nr. 27 (Brücke über
Eiselauer Weg)
Bauwerk Nr. 28 (Brücke über DBStrecke)
Mehrkosten für Aufweitung BW
Nr. 281)
Verlegung Gashochdruckleitung
Knotenpunkt Süd
Knotenpunkt Nord 2)3)
Eiselauer Weg Verbindungsstück
P+M Parkplatz
Grunderwerb, Vermessung
sonstige Entschädigungen4)
Planungskosten (einschl.
Voruntersuchungen,
Projektsteuerung,
Projektplanung) 5)
Summe
Kosten
Aufteilung auf Vorhabensträger
Gesamt
Stadt
Bund
T€
In % Betrag
In % Betrag
5.591 31,2
1.744 68,8
3.847
917
31,2
286
68,8
631
313
31,2
98
68,8
215
1.223
100
1.223
0
3.451
625
1.795
442
31,2
31,2
75,1
100
1.077
195
1.348
442
68,8
68,8
24,9
2.374
430
447
159
758
411
1.250
31,2
64,6
79,0
100
68,8
35,4
21,0
159
522
145
16.935
236
266
987
7.902
263
9.033
Anmerkungen:
1) Das Bauwerk BW 28 mit der Unterführung der Bahnanlagen wird bereits so ausgebaut, dass zu einem späteren Zeitpunkt
bedarfsweise ein 3. Gleis für die südl. Andienung des Container-Bahnhofes eingebaut werden kann. Diese "Vorleistung"
wird von der Stadt vorfinanziert, bis das 3. Gleis von der Bahn eingebaut wird. Derzeit sind die Gespräche mit der
Deutschen Bahn zur Geltendmachung der Kostenbeteiligung an der Bauwerkserweiterung noch nicht abgeschlossen.
Momentan gibt es noch keine Gewähr, für die Kostenbeteiligung, die Stadt Ulm wird im gegebene Fall die Mehrkosten für
diese Bauwerksaufweitung nach Verlegung des 3. Gleises geltend machen.
2) Die Aufteilung des Knotenpunktes Nord (6-armiger Kreisverkehr) unterliegt nicht der Kostenteilung 68,8 % Bund und
31,2 % Stadt, da die kommunalen Interessen mit mehreren Erschließungsstraßen denen des Bundes überwiegen. So ist z.B.
der Anschluss an den Containerbahnhof als Privatstraße nicht in der Kostenteilung berücksichtigt und wird als Ersatz für den
derzeit bestehenden Anschluss durch die Stadt finanziert.
3) Als Ersatz für eine weitere aufwendige Kostenteilungsvereinbarung für den gesamten Ausbau des Eiselauer Weges haben
sich die Beteiligten bereits im Jahr 2007 auf eine Trennung der Maßnahmen geeinigt. Die Kosten für die Verlängerung des
Eiselauer Weges (K7302 „Albrecht-Berblinger-Straße) tragen gemeinsam Alb-Donau-Kreis und die Gemeinden Dornstadt
und Beimerstetten. Die Kosten für die Ertüchtigung des südlich verlaufenden Eiselauer Weges inkl. dem nördlichen
Anschluss an den 6-armigen Kreisverkehr (auf der Gemarkung Dornstadt) trägt in Verbindung mit der Kostenteilung des
Bundes, die Stadt Ulm.
4)Die Kostenaufteilung der Entschädigungszahlungen wurde entsprechend der betroffenen Flächenanteile ermittelt, welcher
sich größtenteils im Bereich des nördl. Kreisverkehrs befindet.
5)Die Planungskosten umfassen sowohl die umfangreichen vorbereiteten Verkehrsuntersuchungen und
Verkehrsplanungen bis hin zur Fertigstellung der Ausführungsplanung. Der Bund vergütet der Stadt Ulm die bis dahin
entstandenen Aufwendungen mit 3,0% der auf den Bund entfallenden genehmigten Baukosten. Darüber hinaus vergütet
die Stadt Ulm der SBV die Koordination zur Herstellung der in städtischer Baulast befindlichen Teilmaßnahmen (z. B.
südlicher Kreisverkehr oder Eiselauer Weg) mit 3% der jeweiligen Baukosten. Bei den Kosten handelt es sich noch um eine
Schätzung, da sowohl Teile der Ausführungsplanung noch nicht vergeben wurden und auch der Anteil der Bahn an den
Planungskosten entsprechend der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt werden konnte.
3.2.1.
Finanzierung / Förderung
Die Förderung der Doppelanschlussstelle erfolgt nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG). Die Förderung der Maßnahme weist einen vorläufigen Förderbetrag von
2,409 Mio. € im Rahmen der Anhörung als Festbetrag aus.
-8Nicht gefördert werden u. a. sonstige Entschädigungsleistungen und die Planungskosten.
Nachdem die Bahn aus wirtschaftlichen Erwägungen schriftlich den Bedarf an der
Aufweitung des Brückenbauwerks über die Gleise zurückgenommen hat, hat sich die
Stadt auf Wunsch der Bahn bereit erklärt, die Bauwerksaufweitung in deren Sinne weiter
zu verfolgen und auch anteilig die dafür erforderlichen Baukosten bis zur faktischen
Herstellung dieses dritten Gleises vorzufinanzieren. Ziel ist es dabei, die
Erweiterungsmöglichkeiten des Containerterminals sowie die verbesserte Anbindung an
die Südbahn für die Zukunft zu ermöglichen. Die Mehrkosten für die gesamte
Brückenbreite einschließlich des für den sechsstreifigen Ausbau erforderlichen
Brückenbereich beantragen 1,223 Mio. €. Eine entsprechende Kostenzuordnung ist im
Planfeststellungsbeschluss enthalten.
Allerdings wurde von Stadtseite immer darauf hingewiesen, dass in der
Einsenbahnkreuzungsvereinbarung eine verbindliche Rückerstattung der entstandenen
Kosten durch die Bahn oder Bund bei Erstellung des dritten Gleises verbindlich vereinbart
wird. Im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlungen besteht hierzu aber keine
Bereitschaft.
Die Stadt wird weiterhin auf eine entsprechende Anpassung der Vereinbarung drängen
und parallel das Land bitten, sich an der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des
Schienengüterverkehrsprojektes zu beteiligen.
Der von der Stadt nach derzeitigem Stand zu tragende Finanzierungsanteil der
Doppelanschlussstelle beträgt somit:
Gesamtkosten Stadt:
Förderung Land:
Anteil Stadt:
7.902 T €
ca. 2.409 T €
ca. 5.493 T €
Für die Finanzierung des Vorhabens stehen bei Projekt 7.54100014 "Anschluss A 8,
Verlängerung Eiselauer Weg" grundsätzlich Finanzmittel zur Verfügung. Aufgrund des
Mehrbedarfs von 2,236 Mio. € gegenüber der bisherigen Kostenschätzung, ist eine
Fortschreibung der Finanzplanung an dieser Stelle notwendig. Dies wird im Rahmen der
Planungen für das HH-Jahr 2018 einschließlich der dazugehörigen Mittelfristigen
Finanzplanung berücksichtigt.
Daneben ist für die Sicherstellung der mit den Beteiligten abgestimmten Zeitplanung eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) im Umfang von 6,212 Mio. €
notwendig. Die Verwaltung bittet um Genehmigung. Die Sicherstellung der Finanzierung
dieser VE erfolgt im Rahmen des NachtragsHH 2017 bzw. im Rahmen der
Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2018 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung.
3.2.2.
Voraussichtliche Kostenaufteilung auf die Folgejahre
Die Verwaltung schlägt die Anpassung der Finanzplanung im folgenden Umfang vor:
-97.54100014: Anschluss A 8, Verlängerung Eiselauer Weg
bish. bereitgestellt
HH 2017
691 T €
2017
1.000 T€
2018
2019
2020
Gesamtsumme
2.475 T€
4.166 T€
kein EMÜ aus
2016*
1.500 T€
Fortschreibung
1.000 T€
1.236 T€
2.236 T€
2.500 T€
1.236 T€
7.902 T€
Summe
691 T€
1.000 T€
2.475 T€
1.500 T€
* Der FinanzHH 2016 wies im Rahmen der Vorbereitung Jahresabschlusses bei Projekt 7.54100014
noch freie Mittel im Umfang von 1.652 T€ aus. Von diesem Betrag wurden aufgrund des
voraussichtlichen Mittelabflusses 1.500 T€ nicht nach 2017 übertragen, sondern werden erneut in
einem späteren HH-Jahr veranschlagt.
3.2.3.
Folgekosten Doppelanschlussstelle Ulm-West / Ulm-Nord
Durch die Umsetzung des Anschlusses A8, Verlängerung Eiselauer Weg entstehen der
Stadt jährlich zu finanzierende Folgekosten. Diese Beträge belasten den städtischen
Haushalt über mehrere Jahre in folgendem Umfang (Brücken werden im städtischen
Haushalt über 80 Jahre abgeschrieben, Straßen über 40):
jährlich
Unterhalt (40 Jahre)
Lebenszyklus
15.625,82 €
625.032,80 €
146.164,25 €
5.846.569,90 €
Verzinsung (40 Jahre)
76.882,39€
3.075.295,77 €
Unterhalt (80 Jahre) *
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen (80 Jahre)
25.692,88 €
2.055.430,10 €
Verzinsung (80 Jahre)
27.028,91 €
2.162.312,46 €
Auflösung von Zuschüssen (40 Jahre)
- 44.560,48 €
- 1.782.419,10 €
Auflösung von Zuschüssen (80 Jahren)
- 7.832,26 €
- 626.580,90 €
239.001,51 €
11.355.641,03 €
Abschreibungen (40 Jahre)
Summe
* Unterhalt der Ingenieurbauwerke A8 durch den Bund und nicht in der Zuständigkeit der
Stadt Ulm
Im Rahmen des statistischen Lebenszyklus sind neben der Investition von 7.902.000 € für
den städtischen Anteil an dem Gesamtprojekt weitere 239.001,51 € jährlich über den
ErgebnisHH zu finanzieren.
3.3.
Kosten der Anbindung an das Gewerbegebiet Mergelgrube
Die Kosten für die Anbindung an das Gewerbegebeit Mergelgrube belaufen sich auf insg.
2.967.000,00 € und werden durch die Stadt Ulm getragen. Derzeit laufen die
Verhandlungen mit dem Land, inwieweit die Maßnahme zuschussfähig ist.
Bis auf bautechnisch notwendige Änderungen am Brückenbauwerk BW1, konnten auch
hier die Kosten mit dem Baupreisindex von 5,4 % für den Straßenbau und 3,8 % im
- 10 Ingenieurbau fortgeschrieben werden. Die Bewertung des Grunderwerbs erfolgte
zusammen mit der Doppelanschlussstelle durch einen externen Gutachter.
Entgegen der Regelungen zu Bauwerk Nr. 28, handelt es sich bei Bauwerk Nr. 1 um ein
neues Brückenbauwerk im vollständigen Eigentum und auf alleinige Veranlassung der
Stadt Ulm, welches als solches auch vollständig durch sie zu finanzieren ist. Die Stadt
übernimmt auch hier die Vorfinanzierung der Kosten für die Aufweitung des Bauwerkes
für ein ggf. künftig erforderliches 3. Gleis. Eine später ggf. mögliche Kostenerstattung ist
noch zu verhandeln.
Ein noch fehlendes Verbindungsstück im Osten, welches bereits durch den Bebauungsplan
mit der Nr. 200-0-61"Mergelgrube Teil 1" abgedeckt ist und damit kein Bestandteil der
Planfeststellung war, wird ebenfalls im Rahmen der Maßnahme umgesetzt. Auf den im
Bebauungsplan enthaltenen Kreisverkehr kann dabei zugunsten einer abknickenden
Vorfahrtstraße verzichtet werden, da zwischenzeitlich durchgeführte
Grundstücksneuordnungen den Erschließungsast nördl. des geplanten Kreisverkehrs
überflüssig machen. Die Erschließungsbeiträge für dieses Verbindungsstück wurden
bereits erhoben. Die Kosten in Höhe von ca. 220.000,00 € für Planung und Bau sind unter
dem Projekt 7.54108016 (Erschließung Mergelgrube) veranschlagt und daher auch nicht
in der Kostenberechnung (Anlage E) berücksichtigt.
Baustein/Abschnitt
Querspange Mergelgrube ohne
BW1
Brückenbauwerk Nr. 1
Mehrkosten für Aufweitung BW
Nr. 1
Grunderwerb, Vermessung
Planungskosten (einschl.
Voruntersuchungen,
Projektsteuerung,
Projektplanung)1)
Summe (nur 7.54100018)
Verbindungsstück Ost (B-Plan Nr.
200-0-61 "Mergelgrube Teil 1")
Planung u. Bau
Summe (inkl. Erschließung)
Kosten
Aufteilung auf Vorhabensträger
Gesamt
Stadt
Bund
T€
In % Betrag
In % Betrag
100
0
1.222
1.222
0
654
291
100
100
654
291
0
0
0
0
330
250
100
100
330
250
0
0
2.747
0
0
220
0
0
2.967
0
0
2.747
220
2.967
100
Anmerkungen:
1)Die Stadt Ulm vergütet der SBV die Koordination zur Herstellung der Querspange Mergelgrube und dem Bauwerk BW1
mit 3% der jeweiligen Baukosten.
Für die Finanzierung des Vorhabens stehen bei Projekt 7.54100018 "Bahnbrücke
Mergelgrube" grundsätzlich Finanzmittel zur Verfügung. Aufgrund des Mehrbedarfs von
0,785 Mio. € gegenüber der bisherigen Kostenschätzung, ist eine Fortschreibung der
Finanzplanung an dieser Stelle notwendig. Dies wird im Rahmen der Planungen für das
HH-Jahr 2018 einschließlich der dazugehörigen Mittelfristigen Finanzplanung
berücksichtigt.
Daneben ist für die Sicherstellung der mit den Beteiligten abgestimmten Zeitplanung eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) im Umfang von 2,219 Mio. €
notwendig. Die Verwaltung bittet um Genehmigung. Die Sicherstellung der Finanzierung
- 11 dieser VE erfolgt im Rahmen des NachtragsHH 2017 bzw. im Rahmen der
Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2018 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung.
3.3.1.
Voraussichtliche Kostenaufteilung auf die Folgejahre
Die Verwaltung schlägt die Anpassung der Finanzplanung im folgenden Umfang vor:
7.54100018: Bahnbrücke Mergelgrube
bish. bereitgestellt
HH 2017
126 T €
2017
2018
2019
500 T€
936 T€
2020
Gesamtsumme
1.562 T€
kein EMÜ aus
2016*
400 T€
Fortschreibung
500 T€
285 T€
785 T€
900 T€
285 T€
2.747 T€
Summe
126 T€
500 T€
936 T€
400 T€
* Der FinanzHH 2016 wies im Rahmen der Vorbereitung Jahresabschlusses bei Projekt 7.54100018 noch freie
Mittel im Umfang von 474 T€ aus. Von diesem Betrag wurden aufgrund des voraussichtlichen Mittelabflusses
400 T€ nicht nach 2017 übertragen, sondern werden erneut in einem späteren HH-Jahr veranschlagt.
3.3.2.
Folgekosten Bahnbrücke Mergelgrube
Durch die Umsetzung der Bahnbrücke Mergelgrube entstehen der Stadt jährlich zu
finanzierende Folgekosten. Diese Beträge belasten den städtischen Haushalt über mehrere
Jahre in folgendem Umfang (Brücken werden im städtischen Haushalt über 80 Jahre
abgeschrieben, Straßen über 40):
jährlich
Unterhalt (40 Jahre)
Lebenszyklus
5.989,65 €
239.586,06 €
Abschreibungen (40 Jahre)
38.726,74 €
1.549.069,68 €
Verzinsung (40 Jahre)
20.370,27 €
814.810,65 €
7.745,35 €
619.627,87 €
Abschreibungen (80 Jahre)
14.974,13 €
1.197.930,32 €
Verzinsung (80 Jahre)
15.752,78 €
1.260.222,69 €
103.558,92 €
5.681.247,28 €
Unterhalt (80 Jahre)
Summe
Im Rahmen des statistischen Lebenszyklus sind neben der Investition von 2.747.000 € für
den städtischen Anteil an dem Gesamtprojekt weitere 103.558,92 € pro Jahr über den
ErgebnisHH zu finanzieren.
3.4.
Weiteres Vorgehen / Bauablauf
Mit den derzeit laufenden, bzw. bereits abgeschlossenen vorbereitenden Maßnahmen wie
z. B. den diversen Leitungsverlegungen oder den Rettungsgrabungen des Landesamtes für
Denkmalpflege sind ab 2017 die folgenden Bauabläufe geplant:
Ab 2017:Baubeginn des nördlichen Kreisverkehrs durch die Stadt Ulm und
Erdbaumaßnahmen, sog. Vorschüttungen für die Verbreiterung der BAB A8 durch das
Regierungspräsidium Tübingen als Straßenbaulastträger der Bundesautobahn.
- 12 Ab 2018: Baubeginn der Brückenbauwerke BW27 und BW28 (Nordseite) durch das
Regierungspräsidium Tübingen, sowie die Herstellung der Querspange Mergelgrube
einschließlich Brückenbauwerk BW1 und dem noch fehlenden Anschluss auf der Ostseite.
2019: Mit Fertigstellung der Querspange Mergelgrube und des BW 1, kann dann mit dem
Bau der Unterführung des Eiselauer Weges (BW 27) auf der Südseite begonnen werden.
Auch der 6-streifige Ausbau auf der Südseite der A8, der südliche Kreisverkehr, sowie die
Straßenverbindung des Eiselauer Weges selbst, werden dann baulich durch das
Regierungspräsidium Tübingen umgesetzt.
2020: Neben dem 6-streifigen Ausbau der A8 auf der Nordseite, ist die Fertigstellung des
Brückenbauwerkes BW28 vorgesehen. Ein Abschluss der Bauarbeiten ist für Ende 2020
vorgesehen.