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Anlage A.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage A.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
28.02.17, 06:15
Aktualisiert
28.01.18, 07:54

Inhalt der Datei

Anlage A zur GD 002/17 Entwurf: Anmerkung zu Farben – LÖSCHEN! Rot: Verweis am Schluß kontrollieren Baudurchführungsvereinbarung des Teilprojektes Doppelanschluss Ulm-West / Ulm-Nord BAB Bau-km 40+275.000 – 41+500.000 im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) A 8 Karlsruhe – München Streckenabschnitt Hohenstadt – Ulm-Nord BAB Bau-km 18+478.000 – 41+500.000 zwischen dem Land Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und für die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen - nachstehend: SBV BW und der Stadt Ulm, vertreten durch die Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung Münchner Straße 2 89073 Ulm - nachstehend: Stadt Ulm - Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 1/31 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ........................................................................................................... 3 § 1 Grundlagen .......................................................................................................... 3 § 2 Gegenstand der Vereinbarung ............................................................................ 4 § 3 Bauherrschaft ...................................................................................................... 6 § 4 Planung und Schnittstellen ................................................................................ 10 § 5 Kostenteilung ..................................................................................................... 15 § 6 Abwicklung des erforderlichen Grunderwerbs ................................................... 18 § 7 Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen Aufträge........................................ 19 § 8 Bauablaufplanung.............................................................................................. 19 § 9 Organisation des Bauablaufs / der Baudurchführung........................................ 21 § 10 Organisation der weiteren Abstimmung der Baudurchführung........................ 23 § 11 Nutzung der gemeinsamen BE-Flächen.......................................................... 23 § 12 Organisation und Qualität der Dokumentation, Bestandsunterlagen .............. 24 § 13 Abrechnungsverfahren .................................................................................... 25 § 14 Durchführung der Abnahme ............................................................................ 26 § 15 Verwaltungskosten .......................................................................................... 29 § 16 Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................... 29 § 17 Zuständigkeiten und Information ..................................................................... 29 § 18 Schlussbestimmungen .................................................................................... 30 Anlagen ................................................................................................................... 31 Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 2/31 Vorbemerkung 1. Die Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord der BAB A8, nachfolgend DAS genannt, wird gemeinsam durch die beiden Vorhabenträger Stadt Ulm und SBV BW realisiert. 2. Die Gesamtmaßnahme der DAS wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2015 festgestellt. Hierbei wurden gemäß § 17 FStrG die Änderungen der Maßnahmen der BAB A8 und gemäß §§ 37f. StrG die Maßnahmen der Stadt Ulm planfestgestellt. Die Folgemaßnahmen an anderen Anlagen wurden nach § 75 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG festgestellt. Da die Maßnahmen in untrennbarem Zusammenhang stehen, erfolgte eine einheitliche Entscheidung nach § 78 Abs. 1 LVwVfG. 3. Die DAS schafft eine unmittelbare Verknüpfung der Gewerbegebiete der Stadt Ulm einschließlich des bestehenden Containerbahnhofes sowie der Gemeinde Dornstadt an die BAB A8. §1 Grundlagen 1. Grundlage der Baudurchführungsvereinbarung ist die Rahmenvereinbarung (RAV) zur Baudurchführung vom 31.05.2016. Mit der Baudurchführungsvereinbarung (BDV) werden die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser BDV möglichen Festlegungen zur Durchführung der Teilmaßnahmen nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses getroffen. Die Festlegungen wurden gemäß § 4 der RAV in einem Arbeitskreis von Stadt Ulm und SBV BW erarbeitet. 2. Mit Stand vom 13.11.2007 wurde eine Planungsvereinbarung zwischen Stadt Ulm und SBV geschlossen. Zur Planungsvereinbarung wurden ergänzende und abweichende Festlegungen getroffen, die ebenfalls Inhalt der vorliegenden BDV sind. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 3/31 3. Für die Bau- und Unterhaltungslast wird eine gesonderte Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen. 4. Für die LBP-Maßnahmen, die sich entlang der Trasse befinden („G“- und „M“Maßnahmen gemäß Planfeststellung) wird zwischen Stadt Ulm und SBV BW eine gesonderte Pflegevereinbarung für die Unterhaltungspflege bis spätestens zum Ende der Entwicklungspflege geschlossen. 5. Stadt Ulm und SBV BW schließen mit der DB Kreuzungsvereinbarungen zu den die DB-Strecke 4700 querenden Bauwerke 28 und 1. Die Kreuzungsvereinbarung zu BW 28 wird zwischen DB, Stadt Ulm und SBV BW und die Kreuzungsvereinbarung zu BW 1 zwischen DB und Stadt Ulm geschlossen. Den Kreuzungsvereinbarungen schließt sich eine Baudurchführungsvereinbarung für beide Bauwerke mit der DB an. 6. Zu den Maßnahmen des Landesamts für Denkmalpflege (LAD) wurde eine gesonderte Vereinbarung zwischen LAD, Stadt Ulm und SBV BW mit Datum vom 07.07.2016 / 27.06.2016 / 04.07.2016 zur DAS geschlossen. In der vorliegenden BDV werden hierzu ergänzende Festlegungen zwischen Stadt Ulm und SBV BW, z.B. hinsichtlich der Kostenteilung, vereinbart. Weitere Vereinbarungen zwischen Stadt Ulm und SBV BW sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. §2 Gegenstand der Vereinbarung 1. Gegenstand dieser Vereinbarung sind grundlegende Festlegungen zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, der Vergabe sowie der Ausführung der planfestgestellten Maßnahmen der DAS zwischen der Stadt Ulm und der SBV BW. Neben dem Bau der Verkehrsanlagen inkl. der zugehörigen Ingenieurbauwerke der DAS gehören insbesondere auch die Verwirklichung landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen (LBP), Maßnahmen des LAD – Sondier- und Rettungsgrabungen – Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 4/31 sowie die Errichtung von planfestgestellten Folgemaßnahmen zu diesem Vorhaben. Die einzelnen Baumaßnahmen sind im Bauwerksverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss (Anlage 15.1 vom 11.09.2015) aufgeführt. Das Bauwerksverzeichnis liegt als Anlage 1 dieser Vereinbarung bei. Nachfolgend werden bei der Abgrenzung der Leistungen und Schnittstellen die Bauwerksnummern dieses Bauwerksverzeichnisses herangezogen. 2. Die Grundlage der Vereinbarung sind die planfestgestellten Unterlagen (Stand 11.09.2015) sowie der Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2015. 3. Zu regeln sind im Wesentlichen: a) Bauherrschaft der planfestgestellten Maßnahmen b) Planung c) Kostenteilung, Verwaltungskosten d) Abwicklung des erforderlichen Grunderwerbs e) Ausschreibung und Vergabe der Aufträge f) Bauablaufplanung g) Organisation und Überwachung der Baudurchführung h) Organisation der weiteren Abstimmungen i) Nutzung der BE-Flächen j) Organisation und Qualität der Dokumentation k) Abrechnungsverfahren l) Durchführung der Abnahme m) Organisation der Öffentlichkeitsarbeit n) Zuständigkeiten und Information Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 5/31 §3 Bauherrschaft 1. Die Vereinbarungspartner sind Bauherr gemäß nachfolgender Tabelle: Lfd. Kurztext Teilmaßnahme Bauwerksnummern Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Bauherrschaft (gemäß BW-Nr.-Verzeichnis) Anlage 1 Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen, einschl. Bauwerke, provisorischem Anschluss an Bestand 2, 101, 102, 202, 204, 205, 206, 214, 215, 502 Wirtschaftswege Umverlegung der Gashochdruckleitung GVS südlicher Knotenpunkt nördlicher Knotenpunkt Eiselauer Weg - ohne Bauwerk 8, 9 306, 308, 309 Zufahrt zum GWG Mergelgrube - inkl. Bauwerk P+M - Platz 6-streifiger Ausbau der A 8 Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutz-Maßnahmen (LBP) 3, 103, 212, 216, 501 7, 213 1, 201, 203, 207 401 Leitungen - Parallel zur BAB verlaufende Fernmeldekabel "Querende" Leitungen 301, 302, 303 5, 211 6, 210 4, 208, 209, 503 SBV BW SBV BW terranets bw (SBV BW) SBV BW Stadt Ulm SBV BW SBV BW SBV BW SBV BW SBV BW und Stadt Ulm siehe gesonderte Ausführungen 304, 305, 307, 310 -331 (ohne Gashochdruckleitung und den zur A 8 parallel verlaufenden Fernmeldekabeln) GLH/Leitungsträger (SBV BW) Leitungsträger (SBV BW bzw. Stadt Ulm je nach Veranlassung von Umverlegungen) 13 Baustelleneinrichtungsfläche 504 SBV BW und Stadt Ulm siehe § 11 14 LAD ohne SBV BW und Stadt Ulm gemeinsame Vereinbarung Tabelle 1: Bauherrschaft Den Teilmaßnahmen zuzuordnen sind weiterhin alle Gewerke und Baubehelfe, Provisorien, die erforderlich sind, um die Teilmaßnahmen und damit die Gesamtmaßnahme funktionstüchtig herzustellen. Konkretisierungen zu den laufenden Nummern 5, 10, 12, 13 und 14 der oben aufgeführten Tabelle 1: a) Lfd. Nr. 5: nördlicher Knotenpunkt (KVP Nord): Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 6/31 Die Schnittstelle, Leistungsgrenze zwischen KVP Nord, der durch die Stadt Ulm hergestellt wird, und den Teilmaßnahmen Zufahrt zum GWG Mergelgrube, Eiselauer Weg sowie Anschlussrampen, die von der SBV BW hergestellt werden, entsprechen der Planungsschnittstelle, die in § 4 definiert ist. Die Schnittstellen der Kostenteilung können davon abweichen. Sie sind in § 5 geregelt. b) Lfd. Nr. 10: LBP: Die Zuständigkeit der Bauherrschaft zur Herstellung und Entwicklungspflege der planfestgestellten LBP-Maßnahmen ist wie folgt: Lfd. Kurztext Maßnahme Nr. Maßnahmennummer (Unterlage 12.2.1 der Planfeststellung) Bauherrschaft (Herstellung + Entwicklungspflege) SBV BW 1 Schutzmaßnahmen: Schutz angrenzender wertvoller Biotopstrukturen (Bauzaun) 1S 2 Gestaltungsmaßnahmen (trassennah): 1G: Landschaftsrasenansaat 2G: Gestaltung Verkehrsnebenflächen mit/ohne Gehölzen 3G: Anlage von Einzelbäumen 1G, 2G, 3G Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (trassennah): 1M: Wiederherstellung Grünlandnutzung 2M: Wiederherstellung Ackernutzung 3M: Wiederherstellung bauztl. in Anspruch gen.Flächen 4M: Gras-/Krautvegetation/... auf bauztl. beanspr. Flächen 5M: Wiederherstellung Gehölze 6M: Wiederherstellung Verkehrsbegleitgrün 1M, 2M, 3M, 4M, 5M, 6M Ausgleichsmaßnahme: Vorlaufende CEFMaßnahme zur Erhaltung der Ökol. Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation südwestl. des Gewerbegebiets Himmelweiler I Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung ExtensivGrünland bei Bernstadt Ersatzmaßnahme: Auftrag von Oberboden bei Jungingen Ersatzmaßnahme: Entwicklung von extensivem Grünland / Aufwerten von Niedermoorbereichen 1A CEF SBV BW 2A Stadt Ulm 1E SBV BW 2E Erweiterung 2A für 2E: Stadt Ulm 3 4 5 6 7 SBV BW und Stadt Ulm siehe gesonderte Ausführungen unten SBV BW und Stadt Ulm siehe gesonderte Ausführungen unten siehe gesonderte Ausführungen unten Tabelle 2: Bauherrschaft LBP-Maßnahmen Die trassennahen Maßnahmen „G“ und „M“ werden jeweils durch den Bauherr der Teilmaßnahme, der neben der LBP-Maßnahme liegenden Verkehrsanlage ausgeführt. Die Schnittstellen sind in § 4 dargestellt. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 7/31 Die Kostenteilung ist unter § 5 angegeben. Die Planung (LAP) wird durch den zuständigen Bauherrn veranlasst und betreut. Als Ersatz für die nicht zur Verfügung stehende Fläche 2E soll die Fläche 2A um 0,8 ha vergrößert und die Differenz zur Maßnahme 2E als Ersatzzahlung von 22.600 € geleistet werden. Die Herstellungs- und Entwicklungspflege dieser zusätzlichen Fläche wird analog 2A durch die Stadt Ulm durchgeführt. Die Kostenteilung für die Ersatzmaßnahme sowie die Ersatzzahlung erfolgt gemäß Kostenteilungsschlüssel in § 5. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung steht zum Ersatz der 2E-Maßnahme eine Stellungnahme der Planfeststellungsbehörde noch aus. Soweit sich aus der Stellungsnahme Änderungen ergeben, wird eine Ergänzung zur vorliegenden BDV vereinbart. c) Lfd. Nr. 12: „Querende“ Leitungen Mit den „querenden“ Leitungen sind alle Bestandsleitungen mit Ausnahme der Gashochdruckleitung und der parallel zur BAB verlaufenden TKLeitungen gemeint. Die Abstimmung zur Betroffenheit, Umverlegung, Sicherung, Berücksichtigung etc. von Bestandsleitungen, die im jeweiligen Baufeld der Teilmaßnahme liegen, sowie deren Umsetzung werden durch den zuständigen Bauherrn der verursachenden Teilmaßnahme durchgeführt. Die Kosten gegenüber den Leitungsträgern werden gemäß bestehenden Vereinbarungen, Verträgen zu den Leitungen bzw. gesetzlichen Regelungen vergütet. Die Kostenaufteilung zwischen den Vereinbarungspartnern erfolgt gemäß Kostenteilungsschlüssel in § 5 für die verursachende Teilmaßnahme. Für die Zuständigkeit und Kostenteilung gilt das „Verursacherprinzip“ (Erläuterung „Verursacherprinzip“ siehe § 5 Nr.3). Aufgrund von Schnittstellen und Abhängigkeiten wird der jeweils andere Vereinbarungspartner über die Abstimmungen und Umsetzungen informiert. Die erforderlichen Leitungsvereinbarungen für die betroffenen Bestandsleitungen werden durch den jeweiligen Vereinbarungspartner der vorhandenen Leitungsvereinbarung und den Leitungsbetreiber geschlossen. Der Leitungsvereinbarungspartner der Bestandsleitung kann vom zuständigen Bauherrn abweichen (z.B. Leitungen im Eiselauer Weg: Vereinbarung Stadt Ulm - Leitungsbetreiber). Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 8/31 d) Lfd. Nr. 13: Baustelleneinrichtungsfläche Die Baustelleneinrichtungsflächen sind unter § 11 der BDV geregelt. Jeder Bauherr ist i.d.R., soweit in der BDV nicht anderes vereinbart wird, für seine Baustelleneinrichtungsfläche zuständig. e) Lfd. Nr. 14: LAD Zu den Maßnahmen des LAD wurde eine gesonderte Vereinbarung zwischen LAD, Stadt Ulm und SBV BW mit Datum vom 07.07.2016/27.06.2016/ 04.07.2016 geschlossen. Die Kostenteilung hierzu ist in § 5 der BDV geregelt. f) Die Beleuchtung des Eiselauer Weges einschließlich des Bauwerks 27 zur Unterführung der Straße wird gemäß StrG § 41 Abs. 1 durch die Stadt Ulm hergestellt und geplant. Die Beleuchtung im Bereich des Bauwerks wird „auf Putz“ hergestellt. 2. Die Aufgaben des Bauherrn umfassen alle üblichen Bauherrenaufgaben, soweit diese in der BDV nicht gesondert geregelt werden. Nachfolgend sind Bauherrenaufgaben beispielhaft aufgeführt:  Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung  Bauüberwachung, Bauüberwachung Bahn, Sicherungsleistungen  Bauoberleitung  Ökologische Baubegleitung  Projektsteuerung  Abrechnung  Terminverfolgung, -einhaltung  Kostenverfolgung  Nachtragsmanagement  Schriftverkehr  Vertragsabwicklung  Stellung/Beauftragung SiGeKo  Bauvermessung  Baufeldfreimachung  Abstimmung, Organisation der Medienfreiheit  Abstimmungen und Vereinbarungen mit Dritten  Grunderwerb Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 9/31  Abnahme  Dokumentation  Endvermessung  Information von Anliegern 3. Die Schnittstellen zum jeweils anderen Vereinbarungspartner werden berücksichtigt und untereinander abgestimmt (siehe auch § 4). 4. Die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, Normen, Richtlinien, Vorschriften und Erlasse sowie den Vorgaben der VOB und HVA B/F–StB. §4 Planung und Schnittstellen 1. Planung 1.1. Beauftragung und Betreuung Entwurfs-, Ausschreibungs- und Ausführungsplanung Mit Datum vom 13.11.2007 wurde eine Planungsvereinbarung (PV) zwischen Stadt Ulm und SBV BW zur DAS geschlossen. Inhalt der PV ist die Erstellung der gesamten Planung bis zur Baureife durch die Stadt Ulm (inkl. erforderlicher Gutachten) für die Doppelanschlussstelle ohne 6-streifigen Ausbau. Die Planungsphasen bis zum bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind nicht Inhalt dieser BDV. Zwischen der Stadt Ulm und der SBV BW wurden für die Entwurfs-, Ausschreibungs- und Ausführungsplanung (baureife Ausführungsplanung) Änderungen und Ergänzungen zur PV abgestimmt, die in der vorliegenden BDV vereinbart werden. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 10/31 In der nachfolgenden Tabelle sind die Abstimmungsergebnisse je Teilmaßnahme dargestellt: Lfd. Kurztext Teilmaßnahme Nr. Bauwerksnummern Beauftragung Ausschreibungs-/ Ausführungsplanung Betreuung/ Koordination/ Ausführung 2, 202, 204, 205, 206, 214, 215, 502 Stadt Ulm (ohne Bauwerke 27+28) SBV BW 8, 9 5, 211 Stadt Ulm Stadt Ulm SBV BW SBV BW 6, 210 4, 208, 209, 503 3, 212, 216, 501 7, 213 401 Stadt Ulm Stadt Ulm Stadt Ulm SBV BW Stadt Ulm SBV BW Stadt Ulm SBV BW und Stadt Ulm gemäß § 3 SBV BW SBV BW und Stadt Ulm gemäß § 3 SBV BW SBV BW SBV BW SBV BW SBV BW und Stadt Ulm gemäß § 3 SBV BW und Stadt Ulm gemäß § 3 (gemäß BW-Nr.Verzeichnis) Anlage 1 1 Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen, provisorischer Anschluss an Bestand - ohne Bauwerke 2 3 Wirtschaftswege südlicher Knotenpunkt 4 5 nördlicher Knotenpunkt Eiselauer Weg - ohne Bauwerk 6 Zufahrt zum GWG Mergelgrube ohne Bauwerk P+M - Platz Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungsund Schutz-Maßnahmen 7 8 9 6-streifiger Ausbau der A 8 10 Bauwerke 27, 28, 1 11 Baustelleneinrichtungsfläche 1, 201, 203, 207 101, 102, 103 504 Tabelle 3: Beauftragung & Betreuung Entwurfs-, Ausschreibungs- und Ausführungsplanung a) Die Planung der Teilmaßnahmen mit den Bauwerknummern 2 - 9, 202, 204 206, 208 - 216, 501 - 503, wird durch die Stadt Ulm beauftragt. Die Betreuung der Planung erfolgt abweichend von der PV gemäß Festlegung der Bauherrschaft in § 3 und nicht ausschließlich durch die Stadt Ulm. b) Die Planung der Bauwerke mit den Bauwerksnummern 101, 102, 103 (gemäß Anlage 1) erfolgt abweichend zur PV wie folgt: b1) Die Entwurfs-/Ausschreibungsplanung der Bauwerke 27, 28 und 1 wird durch die SBV BW beauftragt. Die Koordination dieser Planung erfolgt durch die SBV BW gemäß Festlegung in § 3. Die Kosten der Planungen werden gemäß Kostenteilungsschlüssel (siehe § 5) aufgeteilt. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 11/31 b2) Die Ausführungsplanung der Bauwerke 27, 28 und 1 erfolgt durch den AN Bau unter Betreuung der SBV BW (gemäß § 3). b3) Der Prüfingenieur für die Bauwerke 27, 28 und 1 wird durch die SBV BW beauftragt. Die Kosten werden gemäß Kostenteilungsschlüssel (siehe § 5) aufgeteilt. c) Die Beauftragung und Betreuung der Planung für die Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutz-Maßnahmen (Bauwerksnummer 401) erfolgt durch den jeweiligen Bauherrn gemäß § 3. d) Die Planung des 6-streifigen Ausbaus der A8 mit den Bauwerksnummern 1, 201, 203, 207 (gemäß Anlage 1) erfolgt, wie bereits in der PV festgelegt, im Auftrag der SBV BW und wird auch von der SBV BW betreut. e) Die Planung der Baustelleneinrichtung, Bauwerksnummer 504 (gemäß Anlage 1), wird durch den jeweiligen Bauherrn gemäß § 3 beauftragt und betreut. Für die Erbringung der Planungsleistung bis zum bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vergütet die SBV BW gemäß PV der Stadt Ulm einen Verwaltungskostenzuschlag von 2,5% für die auf den Bund entfallenden genehmigten Baukosten. Die restlichen 0,5 % des in der PV vereinbarten Verwaltungskostenzuschlags werden nach Vorliegen der baureifen Ausführungsplanung erstattet. Aufgrund der oben in den Punkten a) bis e) genannten Änderungen beziehen sich diese 0,5 % ausschließlich auf die auf den Bund entfallenden genehmigten Baukosten, deren Baureifplanung durch die Stadt Ulm erfolgt. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 12/31 1.2. Vorgehen bei Planungsnachträgen: Die Kostentragung bei Planungsnachträgen erfolgt gemäß Kostenteilung. Der jeweilige Vereinbarungspartner wird über einen Nachtrag benachrichtigt, soweit eine Beteiligung gemäß Kostenteilung vorliegt (analog § 9, Nr. 8). In den Fällen, bei denen sich gemäß Tabelle 3 der Auftraggeber der Planung und der Bauherr und damit der Betreuer der Planung unterscheiden, bestätigt der Betreuer die Änderung gegenüber dem Planer (ohne Rückfrage beim Auftraggeber). Der Auftraggeber ist für die weitere Abwicklung des Planungsnachtrags zuständig. 1.3. Weitere Planungen, Gutachten, Prüfungen und externe Beratungen bzw. sonstige Ingenieurbüros werden durch den jeweiligen Bauherrn beauftragt. Die Kostentragung erfolgt jeweils gemäß Kostenteilungsschlüssel (siehe § 5) für die jeweils betroffene Teilmaßnahme. Beispiele sind:  Bodengutachten  Verwertungsgutachten (wird abweichend von den oben genannten Festlegungen über die Gesamtmaßnahme durch die SBV BW beauftragt)  Ingenieurgeologische Beratung während der Bauausführung  Eisenbahntechnische Beratung inkl. Kreuzungs- und Baudurchführungsvereinbarungen für die Kreuzung der DB-Strecke 4700  Planung und Freigabe Oberleitungs- und Leitungsumverlegung im Bereich der DB-Strecke 4700 und Containerbahnhof.  Prüfingenieur für z.B. Baubehelfe  Projektsteuerung, Bauoberleitung, Bauüberwachung  LAP 1.4. Der Bauablauf gemäß § 8 ist in der Planung zu beachten. Änderungen können nur einvernehmlich vorgenommen werden. 1.5. Planmanagementsystem: Jeder Bauherr ist für die Verwaltung der Pläne seiner Teilmaßnahme zuständig. Die SBV BW verwendet für den Ausbau der BAB A8 die Planmanagementplattform „think project!“. Die Stadt Ulm sowie der Planer für die Teilmaßnahmen der Stadt Ulm gemäß § 3 erhalten einen Zugriff auf die Plattform und damit auf die Planung der Teilmaßnahmen der SBV BW. Die Stadt Ulm bzw. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 13/31 der Planer deren Teilmaßnahmen stellt die Pläne der Teilmaßnahmen mit dem jeweils gültigen Index selbständig in diese Plattform ein. 1.6. Planformate werden i.d.R. in pdf- und dwg/dxf-Format ausgetauscht. 1.7. Sicherheitsaudit: Das Sicherheitsaudit für den Ausführungsentwurf nach ESAS 2002 wird von der SBV BW für den gesamten BA 1 inkl. DAS veranlasst und beauftragt. Die Kostenteilung erfolgt gemäß § 5. Die Erstellung der Planunterlagen für das Audit sowie die Bearbeitung/Übernahme der Ergebnisse erfolgt wie in § 4 festgelegt. 1.8. Für diejenigen Bauwerke, die in die Baulast der Stadt Ulm übergehen und für die die SBV BW die Bauherrschaft übernimmt, wird der Aufwand der SBV BW für die Betreuung, Koordination, Ausschreibung, Vergabe etc. gemäß § 15 durch die Stadt Ulm erstattet. 1.9. Die Entwurfs-/Ausschreibungs- sowie Ausführungsplanung der Teilmaßnahmen, die nicht durch den späteren Baulastträger betreut werden (siehe oben sowie Tabelle 5 in § 14) werden dem späteren Baulastträger zur Abstimmung, Prüfung und Freigabe vorgelegt. Die Abstimmung, Prüfung und Freigabe des Vereinbarungspartners erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen. Die Planläufe werden gesondert abgestimmt. 2. Schnittstellen Aus der Festlegung der Bauherrschaft ergeben sich die Schnittstellen zwischen Stadt Ulm und SBV BW in der Betreuung der Planung und Ausführung am Rand des KVP Nord. Die Schnittstellen der beiden Vereinbarungspartner sind in der Anlage 5 dargestellt. Diese sind i.d.R. über das Ende der Betonfahrbahn an folgenden Stationierungen definiert:  KVP Nord – Rampe: bei Stationierung 0+053 der Achse 200  KVP Nord – Eiselauer Weg: bei Stationierung 0+057 der Achse 250  KVP Nord – Zufahrt GWG Mergelgrube: bei Stationierung 0+147,39 der Achse 400 (am Ende der befestigten Bestandsfläche) In den Bereichen, bei denen der KVP Nord an die Planfeststellungsgrenze angrenzt, erfolgt die Wiederherstellung bzw. die Herstellung der trassennahen LBP- Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 14/31 Maßnahmen etc. jeweils bis zur Planfeststellungs-/Baufeldgrenze durch die Stadt Ulm. Dort, wo der KVP Nord an die übrigen Bereiche der DAS angrenzt, sind die Schnittstellen in Anlage 5 dargestellt. Der Radweg sowie der KVP-Arm zum Eiselauer Weg werden provisorisch durch die Stadt Ulm angeschlossen. Änderungen der Schnittstellen sind schriftlich festzulegen. Die Vereinbarungspartner und deren Auftragnehmer stimmen die Planung, Ausschreibung und Ausführung an den Schnittstellen gegenseitig ab. Pläne und sonstige Unterlagen, die diese Schnittstellen beinhalten, sind dem Vereinbarungspartner zur Kenntnis vorzulegen und sind, soweit erforderlich, für die Ausschreibung o.ä. zur Verfügung zu stellen. Schnittstellen des Baubetriebs oder der bauzeitlichen Verkehrsführung und -sicherung (z.B. Eiselauer Weg) werden ebenfalls gemeinsam abgestimmt. §5 Kostenteilung 1. Mit der Unterzeichnung der BDV in Verbindung mit dem Baubeschluss des Gemeinderats der Stadt Ulm entfällt die vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Stadt Ulm gemäß RAV § 4, Punkt 3 für Aufträge für Bauleistungen, die durch die SBV BW im Auftrag der Stadt Ulm erteilt werden. 2. Grundlage der Kostenteilung ist der Kostenteilungsplan sowie die Tabelle der Kostenanteile aus der Planfeststellung. Beide Unterlagen sind Anlagen der RAV. Auf dieser Grundlage werden in Anlage 2 graphisch die Kostenteilungsflächen bis zur Planfeststellungsgrenze erweitert und vereinbart. Die Kostenteilungsschnittstellen weichen von den Planungsschnittstellen ab. In der nachfolgenden Tabelle werden die Teilmaßnahmen den einzelnen Kostenschlüsseln zugeordnet. Grundlage ist neben den o.g. Unterlagen auch das Bauwerksverzeichnis der Planfeststellung (siehe Anlage 1). Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 15/31 Lfd. Kurztext Teilmaßnahme Nr. 1.1 Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen, provisorischer Anschluss an Bestand 1.2 Bauwerk 27 Kostenteilung (gemäß BW-Nr.-Verzeichnis) Anlage 1 Bauwerksnummern (gemäß BW-Nr.Verzeichnis) Anlage 1 Bund Stadt Anmerkungen 68,8% 31,2% KT bezieht sich auf die komplette Teilmaßnahme 2, 202, 204, 205, 206, 214, 215, 502 89,4% 10,6% KT bezieht sich auf das komplette Bauwerk 101 Herleitung: DAS: 33,9 % des Gesamtbauwerks. Davon trägt die SBV BW 68,8 % und die Stadt Ulm 31,2 %. 1.3 Bauwerk 28 2 3 Wirtschaftswege Umverlegung der Gashochdruckleitung GVS 4 5 südlicher Knotenpunkt südlicher Knotenpunkt Entwässerung 6 nördlicher Knotenpunkt 7 nördlicher Knotenpunkt Privatzufahrt 8 nördlicher Knotenpunkt Entwässerung 9 Eiselauer Weg - ohne Bauwerk 10 Zufahrt zum GWG Mergelgrube - inkl. Bauwerk 11 P+M - Platz 12 6-streifiger Ausbau der A 8 59,5% 40,5% 102 Herleitung: 3. Gleis und DAS siehe Anlage 3 komplette Teilmaßnahme 8, 9 komplette Teilmaßnahme 306, 308, 309 68,8% 31,2% 0,0% 100,0% komplette Teilmaßnahme 5 komplette Teilmaßnahme 211 24,9% 0,0% 5-armiger Knotenpunkt (fiktiv) 6 privater Betreiber: DB Netz (Containerbahnhof) 6 68,8% 68,8% 31,2% 31,2% 75,1% 0,0% 0,0% 100,0% komplette Teilmaßnahme 210 0,0% 100,0% komplette Teilmaßnahme 4, 208, 209, 503 0,0% 100,0% komplette Teilmaßnahme 3, 103, 212, 216, 501 100,0% 100,0% 0,0% 0,0% 13 Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und SchutzMaßnahmen siehe Anmerkungen 14 "Querende" Leitungen siehe Anmerkungen (ohne Gashochdruckleitung und parallel verlaufende Fernmeldekabel) KT bezieht sich auf das komplette Bauwerk komplette Teilmaßnahme 7, 213 komplette Teilmaßnahme (Ausnahme siehe 3. Gleis BW 28 bei lfd. Nr. 1.3) 1, 201, 203, 207 Maßnahmen 1S, 1G bis 3G, 1M bis 6M, 1A CEF nach dem Verursacherprinzip / siehe § 3. Maßnahmen 2A, 1E, 2E bzw. Ersatz für 2E im Verhältnis der Kostenberechnung. nach dem Verursacherprinzip 401 304, 305, 307, 310 -331 KT nach vorh. Verträgen bzw. gesetzl. Regelungen. 301, 302, 303 siehe Anmerkungen nach dem Verursacherprinzip 504 siehe Anmerkungen im Verhältnis der Kostenberechnung. 15 Leitungen - Parallel zur BAB verlaufende Fernmeldekabel siehe Anm. 16 Baustelleneinrichtungsfläche 17 LAD 0,0% --- Tabelle 4: Kostenteilung Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 16/31 3. Die Leistungs-/Abrechnungsgrenze erfolgt gemäß Kostenteilungsplan (Anlage 2). Eine Ausnahme für die Leistungsgrenze für die Planung, Bauherrschaft bildet die Schnittstelle KVP Nord in § 4. Für alle Kosten gilt das „Verursacherprinzip“, d.h. die Kostenaufteilung erfolgt gemäß der in § 5 Nr. 2 festgelegten Kostenteilung für die jeweils Kosten verursachende Teilmaßnahme. 4. Soweit die Kosten keiner eindeutigen Ursache, also Teilmaßnahme, zugeordnet werden können, wie z.B. bei den LAD-Maßnahmen sowie den trassenfernen LBPMaßnahmen, erfolgt die Kostenteilung im Verhältnis der abschließenden Kostenberechnung ohne Grunderwerbskosten (z.B. auf der Grundlage der Kostenberechnung aus 2012 wäre dies: SBV BW 6,800 Mio. €, Stadt Ulm 5,801 Mio. € Æ Kostenteilung: SBV BW 54 %, Stadt Ulm 46 %). 5. Die Vereinbarungspartner werden bei Teilmaßnahmen, bei denen sie von der Kostenteilung betroffen sind, über Mehrkosten informiert (siehe auch § 9) 6. Die Kostenteilung der Bauwerke 27 und 28 bezieht sich auf die Verbreiterung der Bauwerke in Nord-Süd-Richtung aufgrund der Parallelfahrbahnen. 7. Die Mehrkosten für das Dritte Gleis bei Bauwerk 28 (Ost-West-Richtung) werden durch die Stadt Ulm getragen. In Anlage 3 ist eine Prinzipskizze für die Kostenteilung Bauwerk 28 dargestellt. Die im Bauwerksverzeichnis der Planfeststellung angegebene Kostenteilung wurde an die aktuelle Spannweite angepasst. 8. Die oben angegebene Kostenteilung für den KVP Nord bezieht sich auf den 5-armigen Kreisverkehr (fiktiv). Der KVP Nord wird 6-armig mit einer weiteren Privatzufahrt zum Containerbahnhof ausgebildet. 9. Soweit Leistungen für Bauwerk 28 und 1 nicht eindeutig einer der beiden Teilmaßnahmen zugeordnet werden können (=„Verursacherprinzip“ nicht anwendbar), erfolgt eine hälftige Zuordnung (BW 28: 50%, BW 1: 50%). Die Kostenteilung erfolgt gemäß Tabelle 4. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 17/31 10. In den jeweiligen Ausschreibungen der Vereinbarungspartner wird die spätere Kostenteilung bereits berücksichtigt. 11. Soweit sich aus der zu erstellenden Kreuzungsvereinbarung zwischen DB, Stadt Ulm und SBV BW für Bauwerk 28 Änderungen (z.B. Reduzierung der Kosten aufgrund § 12, 2 EKrG für Stadt Ulm und SBV BW durch eine Kostenbeteiligung der DB) ergeben, werden diese nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung neu vereinbart. §6 Abwicklung des erforderlichen Grunderwerbs 1. Die Abwicklung des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme und der Erreichung der Bauerlaubnis etc. erfolgt durch den Vorhabenträger, der als Bauherr gemäß § 3 der BDV diese Fläche benötigt. 2. Die Kosten des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme, der Erreichung der Bauerlaubnis inkl. evtl. Entschädigungen sowie Kosten für die Beurkundung, Pfandfreigabe sowie die Vermessung und evtl. Vermarkung nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden gemäß Kostenteilungsschlüssel übernommen. Es gilt das „Verursacherprinzip“ (Erläuterung „Verursacherprinzip“ siehe § 5 Nr. 3). In Anlage 2 sind hierzu alle Flächen des Grunderwerbsplans der Kostenaufteilung zugeordnet. 3. Bei Flächen, die bereits der Stadt Ulm gehören und auf denen die SBV BW gemäß Festlegung in § 3 der BDV Teilbaumaßnahmen durchführt, wird durch die SBV BW ein Formular für die Bauerlaubnis vorbereitet, das durch die Stadt Ulm unterschrieben wird. Pachtverhältnisse bestehen zu diesen Flächen nicht mehr. 4. Bei Flächen nach Punkt 3, die später in die Baulast der SBV BW übergehen (siehe Tabelle 5 unter § 14 der BDV), wird der notarielle Grunderwerb zwischen SBV BW und Stadt Ulm nach der Vermessung durchgeführt. Die Kostenteilung gilt hier analog Punkt 2. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 18/31 5. Eine dingliche Sicherung der nicht nur bauzeitlichen LBP-Maßnahmen wird durch denjenigen Vorhabenträger organisiert, der die LBP-Maßnahme herstellt (siehe § 3). §7 Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen Aufträge 1. Jeder Vereinbarungspartner wird die Ausschreibung und Vergabe für die Herstellung der Anlagen gemäß § 3 erforderlichen Bauleistungen in eigener Verantwortung durchführen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2. In den Ausschreibungen wird auf die terminlichen und räumlichen Schnittstellen zwischen den Teilmaßnahmen der Stadt Ulm und der SBV BW und die erforderliche Koordinierung, Abstimmung der ANs hingewiesen. 3. Die Vereinbarungspartner gleichen die Ausschreibungsunterlagen an der Schnittstelle untereinander ab. 4. Der Vereinbarungspartner wird nach jeder Vergabe, soweit eine Kostenbeteiligung gegeben ist, über das jeweilige Ergebnis informiert. 5. Im Fall von Nebenangeboten, die auch die Leistungen des anderen Vereinbarungspartners betreffen bzw. wenn das Nebenangebot eine Teilmaßnahme betrifft, die in die Baulast des Vereinbarungspartners übergeht, wird nach Übergabe der erforderlichen Unterlagen eine Wertung durch den anderen Vereinbarungspartner innerhalb von 15 Arbeitstagen vorgenommen. Sollten Hinderungsgründe für die Freigabe zur Vergabe bestehen, wird eine einvernehmliche Lösung zwischen den Vereinbarungspartnern hergestellt. §8 Bauablaufplanung 1. Der Rahmenterminplan wird durch die Projektsteuerung der SBV BW unter Einarbeitung der Angaben der Stadt Ulm für Ihre Maßnahmen gemäß § 3 erstellt. Der Rahmenterminplan basiert auf dem nachfolgend beschriebenen Bauablauf. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 19/31 2. Folgender Grobbauablauf ist zwischen den Vereinbarungspartnern abgestimmt und wird vereinbart: 2016: Vorabmaßnahmen/Vorbereitende Maßnahmen  Umverlegung Gashochdruckleitung durch terranets bw  Umverlegung der parallel zur BAB verlaufenden TK-Leitungen in einer Sammeltrasse durch GLH bzw. die Provider.  Sondageschnitte und ggf. Rettungsgrabungen durch LAD  Ausgleichsmaßnahme 1A CEF herstellen 2017:  Vorschüttung mit Erdmassen aus BA4 des BAB-Ausbaus zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord  Mitte 2017 Beginn Herstellung KVP Nord 2018:  Beginn Herstellung Bauwerke 27 und 28 Nordseite und provisorische Fahrbahn BAB Nordseite inkl. Hilfsbrücke bei Bauwerk 28.  Herstellung Zufahrt GWG Mergelgrube einschl. Bauwerk 1  Fertigstellung KVP Nord bis Mitte des Jahres  Herstellung Anschluss Zufahrt Mergelgrube auf der Ostseite an das bestehende Straßennetz durch die Stadt Ulm (nicht Gegenstand der Vereinbarung oder der Planfeststellung). 2019:  Verkehrsführung BAB 4+0 auf Nordseite  Herstellung südliches Bauwerk 27 unter Sperrung Eiselauer Weg (Æ Zufahrt über Mergelgrube erforderlich). Abbruch Bestand und Ersatzneubau südliches Bauwerk 28.  BAB-Ausbau Südseite 2020:  Verkehrsführung BAB 4+0 auf Südseite  BAB-Ausbau Nordseite  Rückbau Hilfsbrücke bei Bauwerk 28 und Fertigstellung Bauwerk 28. 3. Aufgrund von Abhängigkeiten zu Sperrpausen der DB-Strecke 4700 bei der Herstellung der Bauwerke 28 und 1, der erforderlichen Aufrechterhaltung der Zuwegung Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 20/31 des Industriegebiets Himmelweiler sowie des bauzeitlichen Verkehrsführungskonzepts der BAB A8 ist der oben aufgeführte Bauablauf zwingend einzuhalten. 4. Die Stadt Ulm verpflichtet sich, den Anschluss an die Zufahrt GWG Mergelgrube in Richtung L 1165, der nicht Inhalt der Vereinbarung ist, rechtzeitig vor Sperrung des Eiselauer Weges fertigzustellen. 5. Bei Änderungen oder Differenzen der Vereinbarungspartner zum Bauablauf wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Der BAB-Ausbau ist hierbei vorrangig zu bewerten. §9 Organisation des Bauablaufs / der Baudurchführung 1. Der Baubeginn sowie die zeitliche Durchführung der Maßnahmen richten sich nach einem noch abzustimmenden Rahmenterminplan für die Teilmaßnahmen. Dieser basiert auf dem unter § 8 beschriebenen Bauablauf. Dieser Terminplan ist auch die Grundlage für die Ausschreibung der Teilmaßnahmen. 2. Die Stadt Ulm und die SBV BW verpflichten sich gegenseitig, die jeweiligen Teilmaßnahmen gemäß der abgestimmten Terminplanung zu erstellen, so dass der Bauablauf des anderen Vereinbarungspartner nicht durch verzögerte eigene Bauausführung behindert oder erschwert wird. 3. Grundlage für den Beginn der Baudurchführung der Teilmaßnahmen ist u.a. a) Genehmigte Ausführungsplanung (Beteiligung beider Vereinbarungspartner siehe § 4). b) Kreuzungs-/Leitungs-/sonstige für den Bau erforderlichen Vereinbarungen. c) Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde (Einholung durch AN Bau). d) Feststellung der Lage von Versorgungsleitungen und Einweisungen in die Örtlichkeit durch die Medienträger. e) Baubeschluss der Stadt Ulm Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 21/31 4. Die Durchführung der Teilmaßnahmen obliegt dem jeweilig zuständigen Vereinbarungspartner gemäß § 3. 5. Projektsteuerung: Die Vereinbarungspartner werden jeweils für ihren Aufgabenbereich Ingenieurbüros beauftragen bzw. die Leistung selbst durchführen. Die Aufgaben der Projektsteuerung beinhalten im Wesentlichen: a) Koordinierung des Planungs- und Ausschreibungsprozesses b) Schnittstellenabstimmung c) Koordinierung der Terminplanung und Terminkontrolle d) Koordinierung des Besprechungswesens e) Koordinierung und Überwachung des gegenseitigen Informationsstandes und der Abstimmungsergebnisse. f) Kostenüberwachung 6. Ebenso sind die Vereinbarungspartner für die Bauoberleitung und Bauüberwachung Ihrer Aufgabengebiete selbst verantwortlich und können jeweils Ingenieurbüros dafür beauftragen bzw. diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Die Leistung der jeweiligen Bauoberleitung/Bauüberwachung entspricht der Zuordnung nach § 3. 7. Die Vereinbarungspartner werden den jeweiligen Projektsteuerer, Bauoberleitung, Bauüberwacher verpflichten, die Aufgaben mit dem jeweils anderen Zuständigen des Vereinbarungspartners zu koordinieren und etwaige Abstimmungsdifferenzen unverzüglich dem jeweiligen Projektleiter zu melden. 8. Erforderliche Änderungen während der Baudurchführung werden bei Schnittstellen einvernehmlich geregelt. Bei Änderungen ohne Schnittstellen erfolgt eine Benachrichtigung zur Information, soweit der Vereinbarungspartner Kostenträger oder späterer Baulastträger ist. Sobald sich während der Bauausführung Überschreitungen der Kosten von 10 % der Auftragssumme einer Vergabeeinheit abzeichnen, wird der Vereinbarungspartner, soweit er als Kostenträger oder späterer Baulastträger davon betroffen ist, darüber informiert. Bei Überschreitungen von 15 % der Auftragssumme einer Vergabeeinheit ist eine Abstimmung der Vereinbarungspartner (bei Betroffenheit durch Kostenteilung oder Baulast) zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorzunehmen. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 22/31 9. Nachträge für die vom Vereinbarungspartner gemäß § 3 übernommenen Leistungen prüft die jeweilige Bauüberwachung/Bauoberleitung. § 10 Organisation der weiteren Abstimmung der Baudurchführung 1. Die Stadt Ulm und die SBV BW vereinbaren zumindest bis zur Ausschreibung der Hauptlose (VE 102 und KVP Nord), weitere regelmäßige Besprechungen zur Abstimmung der Ausschreibungsunterlagen durchzuführen. 2. Mit Beginn der Baudurchführung führen die Vereinbarungspartner Abstimmungen, auch in Form von Besprechungen, u.a. mit den nachfolgenden Punkten durch und dokumentieren diese: a) Ablauforganisation der Bauausführung b) Bauablaufplanung und erreichter Baufortschritt c) Besprechungswesen d) Projektstatus e) Verträge mit Auftragnehmern f) Schnittstellen g) Planung h) Abwicklung Abrechnung i) Änderungen, Mehrkosten § 11 Nutzung der gemeinsamen BE-Flächen Die planfestgestellten BE-Flächen werden z.T. durch beide Vereinbarungspartner genutzt. Die Teilmaßnahme KVP Nord, die gemäß § 3 der BDV durch die Stadt Ulm ausgeführt wird, wird in 2017 bis ca. Mitte 2018 hergestellt. Die weiteren Teilmaßnahmen werden durch die SBV BW (in VE 102) ab 2018 ausgeführt. Die Vorschüttungen erfolgen in 2017. Terminliche Überschneidungen bei den BE-Flächen zwischen den Vereinbarungspartnern gibt es daher in 2017/2018. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 23/31 Für die Herstellung des KVP Nord kann von der planfestgestellten Fläche die Depotfläche 2 auf Flurstück 657 sowie die Fläche, die in Anlage 5 mit „Ausführung Stadt Ulm“ bezeichnet ist, als BE-Fläche bzw. provisorische Umfahrung genutzt werden (siehe Anlage 4). Die weiteren planfestgestellten Flächen stehen für die übrigen Teilmaßnahmen und die Vorschüttung zur Verfügung. Die Herstellung und Beseitigung von BE-Flächen sowie von Baustraßen und provisorische Verkehrsführungen erfolgen durch den jeweiligen Vereinbarungspartner bzw. dessen AN Bau gemäß § 3. Aufgrund der frühen Herstellung des KVP Nord durch die Stadt Ulm, erfolgt die Baufeldfreimachung der Depot-Flächen auf Flurstück 657 Gemarkung Lehr innerhalb der kompletten planfestgestellten Fläche durch die Stadt Ulm (auch außerhalb der Flächen „Ausführung Stadt Ulm nach Anlage 5). Hierbei wird u.a. auch die befestigte Fläche und die vorhandenen Leitungen und Schächte zurückgebaut. Diese Festlegungen zur BE-Fläche werden in den Ausschreibungsunterlagen beider Vereinbarungspartner aufgenommen. § 12 Organisation und Qualität der Dokumentation, Bestandsunterlagen 1. Die Baudokumentation, Bauakte der gemäß § 3 übernommenen Teilmaßnahmen richtet sich nach den Richtlinien des jeweils verantwortlichen Bauherrn. Die Bauakte wird von jedem Bauherrn gesondert und eigenständig geführt und archiviert. 2. Der Umfang und die Anforderungen der Bestandsunterlagen werden durch jeden Vereinbarungspartner in seiner Teilmaßnahme gemäß den gültigen Richtlinien und Regelwerken geregelt. Die Stadt Ulm erhält von der SBV BW Bestandsunterlagen zum Bauwerk 1 1-fach in digitaler Form (jeweils als pdf sowie das Bauwerksbuch als SIB-BauwerksDatenbank Version 1.9.0, die Bestandspläne als dxf oder dwg). 3. Evtl. erforderliche Beweissicherungen und Fotodokumentationen werden durch jeden Bauherrn für seine Teilmaßnahmen gesondert durchgeführt. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 24/31 4. Endvermessung: Die Endvermessung des Straßenkörpers erfolgt, durch jeden Vereinbarungspartner in seiner Teilmaßnahme gemäß seinen Anforderungen. Ein Austausch der Endvermessung ist nicht vorgesehen. § 13 Abrechnungsverfahren 1. Beide Vereinbarungspartner zahlen Abschlagsrechnungen auf die von ihnen beauftragten Leistungen. Dies beinhaltet auch die in den Rechnungen aufgeführten Leistungen, die dem jeweiligen Vereinbarungspartner zuzurechnen sind. Die Zahlung an den AN Bau erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen AG. 2. Die Abschlags- und Schlussrechnungen für die Teilmaßnahmen werden durch die jeweils zuständige Bauüberwachung sachlich und rechnerisch sowie durch die Bauoberleitung vertraglich geprüft. Abgerechnet werden Leistungen einschließlich der Mehrwertsteuer (zurzeit 19%). 3. Die Kostenteilung ist unter § 5 aufgeführt. In den Bauverträgen wird eine entsprechende vertragliche Regelung vom jeweiligen Vereinbarungspartner aufgenommen, so dass eine getrennte Abrechnung an die Vereinbarungspartner gesichert ist. 4. Im Innenverhältnis werden die auf den Vereinbarungspartner entfallenden Kosten dem Baufortschritt entsprechend nach Prüfung und Freigabe der Abschlagsrechnungen unter Übersendung der entsprechenden geprüften zahlungsbegründeten Rechnungsunterlagen an den Vereinbarungspartner zur Zahlung an den jeweiligen Bauherrn weitergereicht. 5. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, die gegenseitigen Rechnungen entsprechend den Fristen gem. VOB/B zu begleichen. 6. Der endgültige Zahlungsausgleich wird unverzüglich nach Übersendung und Prüfung der jeweiligen Schlussrechnungen durchgeführt. Bei Meinungsverschiedenheiten darf die Zahlung der unbestrittenen Beträge nicht bis zur Klärung der Streitfragen zurückgestellt werden. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 25/31 7. Zahlungsaufforderungen sind zu richten an: Stadt Ulm Hauptabteilung VGV Münchner Straße 2 89073 Ulm Regierungspräsidium Tübingen Referat 42 Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen § 14 Durchführung der Abnahme 1. Die Abnahmen der Teilmaßnahmen erfolgen abhängig vom Bauherr gemäß § 3 und dem späteren Baulastträgers wie folgt: a) Abnahmen durch die SBV BW:  Bauwerk 27  Bauwerk 28  6-streifiger Ausbau BAB A8  Parallelfahrbahnen BAB A8  Anschlussrampen BAB A8  P+M – Platz  Die durch die SBV BW ausgeführten LBP-Maßnahmen b) Abnahmen durch die Stadt Ulm: Die Stadt Ulm führt die Abnahmen des KVP Nord sowie die durch die Stadt Ulm ausgeführten LBP-Maßnahmen durch. c) Gemeinsam werden die nachfolgenden Teilmaßnahmen abgenommen:  KVP Süd  Eiselauer Weg  Zufahrt zum GWG Mergelgrube  Bauwerk 1  Wirtschaftswege d) Sonstige Teilnahmen an den Abnahmen des jeweils anderen Vereinbarungspartners werden im Einzelfall abgestimmt. Die oben aufgeführten Teilmaßnahmen verstehen sich jeweils inkl. der zugehörigen Anlagen (z.B. Entwässerung, Zaunanlagen etc.). Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 26/31 2. In der nachfolgenden Tabelle wird der Baulastträger der Teilmaßnahmen gemäß Angabe in der Planfeststellung aufgeführt. Zur Bau- und Unterhaltungslast wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Lfd. Kurztext Teilmaßnahme Nr. 1 Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen, einschl. Bauwerke, provisorischem Anschluss an Bestand 2 3 Wirtschaftswege Umverlegung der Gashochdruckleitung GVS 4 5 6 7 südlicher Knotenpunkt nördlicher Knotenpunkt nördlicher Knotenpunkt - Privatzufahrt Eiselauer Weg - ohne Bauwerk 27 8 Zufahrt zum GWG Mergelgrube - inkl. Bauwerk 1 9 P+M - Platz 10 6-streifiger Ausbau der A 8 11 Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutz-Maßnahmen 12 Baustelleneinrichtungsfläche Bauwerksnummern Unterhaltspflicht/ Baulastträger (gemäß BW-Nr.Verzeichnis) Anlage 1 (gemäß BW-Nr.-Verzeichnis) Anlage 1 2, 101, 102, 202, 204, 205, 206, 214, 215, 502 8, 9 306, 308, 309 5, 211 6, 210 6 4, 208, 209, 503 3, 103, 212, 216, 501 7, 213 1, 201, 203, 207 401 SBV BW Stadt Ulm terranets bw Stadt Ulm Stadt Ulm DB Stadt Ulm Stadt Ulm SBV BW SBV BW SBV BW und Stadt Ulm siehe folgende Tabelle 504 --wird rückgebaut Tabelle 5: Baulastträger Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 27/31 Für die LBP-Maßnahmen werden die folgenden Punkte vereinbart: Lfd. Kurztext Maßnahme Nr. 1 Maßnahmennummer (Unterlage 12.2.1 der Planfeststellung) Schutzmaßnahmen: Schutz angrenzender wertvoller Biotopstrukturen (Bauzaun) 1S Gestaltungsmaßnahmen (trassennah): 1G: Landschaftsrasenansaat 2G: Gestaltung Verkehrsnebenflächen mit/ohne Gehölzen 3G: Anlage von Einzelbäumen 1G, 2G, 3G Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (trassennah): 1M: Wiederherstellung Grünlandnutzung 2M: Wiederherstellung Ackernutzung 3M: Wiederherstellung bauztl. in Anspruch gen.Flächen 4M: Gras-/Krautvegetation/... auf bauztl. beanspr. Flächen 5M: Wiederherstellung Gehölze 6M: Wiederherstellung Verkehrsbegleitgrün 1M, 2M, 3M, 4M, 5M, 6M 4 Ausgleichsmaßnahme: Vorlaufende CEFMaßnahme zur Erhaltung der Ökol. Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation südwestl. des Gewerbegebiets Himmelweiler I 1A CEF 5 Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung Exten- 2A siv-Grünland bei Bernstadt Ersatzmaßnahme: Auftrag von Oberboden 1E bei Jungingen Ersatzmaßnahme: Entwicklung von extensi- 2E vem Grünland / Aufwerten von Niedermoorbereichen 2 3 6 7 Unterhaltungspflege/ Baulastträger --Rückbau nach Baumaßnahme SBV BW und Stadt Ulm noch gesondert zu vereinbaren SBV BW und Stadt Ulm noch gesondert zu vereinbaren Stadt Ulm Stadt Ulm --nicht erforderlich Erweiterung 2A für 2E: Stadt Ulm Tabelle 6: Baulast LBP-Maßnahmen 3. Mit der erfolgten Abnahme gilt die Anlage gleichzeitig als an den jeweiligen Baulastträger übergeben und geht die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltspflicht auf den jeweiligen Baulastträger über. 4. Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den im Bauvertrag vereinbarten Verjährungsfristen. Falls keine Verjährungsfrist im Bauvertrag vereinbart wurde, gilt die VOB/B. 5. Für die Mängelüberwachung, Verfolgung von Mängelansprüchen und die Abnahme der Mängelbeseitigung der Teilmaßnahmen ist der jeweilige Bauherr gemäß § 3 der BDV zuständig. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 28/31 § 15 Verwaltungskosten 1. Auf Verwaltungskosten für Teilmaßnahmen und deren Folgemaßnahmen, die gemäß § 3 durch den späteren Baulastträger (siehe Tabelle 5 in § 14) hergestellt werden, wird verzichtet. 2. Für die übrigen Teilmaßnahmen (KVP Süd, Eiselauer Weg und Zufahrt zum GWG Mergelgrube inkl. Bauwerk 1), die von der SBV BW für die Stadt Ulm hergestellt werden, wird von der Stadt Ulm ein Verwaltungskostenzuschlag von 3 % (der durch die Stadt Ulm für diese Teilmaßnahmen zu tragenden Baukosten einschl. Mehrwertsteuer) der SBV BW erstattet. Diese Kosten beziehen sich auf die SBV BW-eigenen Aufwendungen für die Betreuung und Koordinierung der Planung, Ausschreibung und Vergabe, Bauüberwachung, Bauoberleitung, Projektsteuerung, Abrechnung. 3. Verwaltungskosten Planung siehe auch § 4. § 16 Öffentlichkeitsarbeit Die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit liegt bei der SBV BW. Die Stadt Ulm holt vor einer etwaigen Veröffentlichung von Informationen etc. die Zustimmung des SBV BW ein. § 17 Zuständigkeiten und Information 1. Die jeweiligen Projektzuständigen der Vereinbarungspartner werden durch die Stadt Ulm und die SBV BW benannt. Änderungen sind dem Vereinbarungspartner zeitnah mitzuteilen. Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 29/31 2. Die Zuständigkeiten der Vereinbarungspartner für die Planung sind in § 4 und die Zuständigkeiten für die Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung sind unter § 3 geregelt. 3. Die Vereinbarungspartner tauschen kontinuierlich die zur Abwicklung der Maßnahmen erforderlichen Informationen aus. Dies sind u.a. Bautenstände, vertragsrelevante Sachverhalte insbesondere mit Auswirkungen auf Termine und Kosten. 4. Für Besprechungen zu Teilmaßnahmen, die in die Baulast des Vereinbarungspartners übergehen, erfolgt eine Einladung des Vereinbarungspartners. 5. Gleiches gilt für Besprechungen mit Schnittstellen zu Teilmaßnahmen des Vereinbarungspartners. Zu den Schnittstellen wird auch auf die § 4, § 7 und § 9 verwiesen. 6. Weitere formale Bestätigungen, Zustimmungen der Vereinbarungspartner während der Umsetzung der Maßnahmen, als die in der vorliegenden Baudurchführungsvereinbarung aufgeführt, sind nicht vorgesehen. 7. Fortschreibungen der Kostenberechnung für die DAS werden federführend durch die SBV BW unter Zuarbeit der Stadt Ulm für deren Teilmaßnahmen gemäß § 3 durchgeführt. § 18 Schlussbestimmungen 1. Die Vereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung wirksam. Sie wird 4-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je 2 Fertigungen. 2. Nebenabreden sind nicht getroffen. 3. Die Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 30/31 unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung tritt eine andere wirksame oder durchführbare Bestimmung, welche die Parteien im Hinblick auf Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit oder die Undurchführbarkeit der gewährten Bestimmung bedacht hätte, welche den Absichten der Parteien auf Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht. 5. Die vorstehende Bestimmung findet entsprechende Anwendung, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. Ulm, den Tübingen, den Stadt Ulm Hauptabteilung VGV Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr Anlagen Anlage 1: Bauwerksverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss (Anlage 15.1 vom 11.09.2015) Anlage 2: Kostenteilungsplan – Flächenzuordnung (Stand 11/2016) Anlage 3: Prinzipskizze Kostenteilung Bauwerk 28 (Stand 08.08.2016) Anlage 4: Umfahrung KVP Nord (Stand 20.10.2016) Anlage 5: Prinzipdarstellung Schnittstellen (Stand 29.08.2016) Stand: 09.11.2016 Version: - Arbeitsstand 20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc Seite: 31/31 $1/$*( Unterlage 15.1a Maßnahme: 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West / Ulm-Nord A 8: von km 40+275 bis km 41+500 Länge: 1.225 m Baulänge: 1.200 m ........................................... ..................................... Länge der Anschlüsse: 1.600 m ........................................... Haushalt..... VNK NNK BAB A 8 Bauanfang 7525 051 7526 008 BAB A 8 Bauende 7525 051 7526 008 PLANFESTSTELLUNG Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen -BauwerksverzeichnisStand 20.01.2015 11.09.2015 Betroffene Gemeinden: x Stadt Ulm, Gmkg. Jungingen und Lehr, Stadtkreis Ulm x Gemeinde Dornstadt, Gmkg. Dornstadt, Alb-Donau-Kreis x Gemeinde Bernstadt, Gmkg. Bernstadt, Alb-Donau-Kreis x Gemeinde Rammingen, Gmkg. Rammingen, Alb-Donau-Kreis Aufgestellt: Tübingen, den 2. Februar 2015 Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr Referat 44 - Straßenplanung ersetzt Unterlage 15.1 vom 2. Februar 2015 gez. Böttiger Geändert: Tübingen, den 11.September 2015 Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr Referat 44 - Straßenplanung gez. Böttiger Änderungen sind mit Randstrich markiert und kursiv dargestellt auf den Seiten: 17,18, 25a Unterlage 15.1a Inhaltsverzeichnis zum Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen – Bauwerksverzeichnis BWVZNr.: I. 1–9 II. Anlagen Seite Straßen, Knotenpunkte 1 101 – 103 Brücken, Bauwerke 7 III. 201 – 216 Entwässerung 10 IV. 301 - 329 Ver- und Entsorgungsträger 17 V. 401 Landespflege 26 VI. 501 - 504 Sonstiges 27 BSBI BARD+SAUTHER GmbH, Saarbrücken I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 1 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 3 4 I.) Straßen, Knotenpunkte 1. A8 40+275 – 41+500 6-streifiger Ausbau der a) und b) Autobahn A 8 Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn (BAB) A 8 für 6 Fahrstreifen zwischen Betriebs-(Betr-)km 123,651 und 122,426. Der Ausbau erfolgt richtlinienkonform nach RQ36 gem. RAA. Mit dem Ausbau erfolgt eine Gradientenoptimierung. Die Lage der Autobahnachse wird im Wesentlichen beibehalten. Im Ausbauabschnitt werden die städtische Erschließungsstraße „Eiselauer Weg“ (BW 27) Bau-km 40+842) und die DB-Strecke Stuttgart-Ulm (BW 28 - Bau-km 41+076 / Bahn-km 84,705) unterführt. Das Kreuzungsbauwerk über die Landesstraße L 1165 wird im vorliegenden Ausbauabschnitt nicht betroffen. Die A 8 verläuft an der südlichen Grenze eines geplanten Wasserschutzgebietes Zone III. Mit dem Ausbau werden Schutzmaßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten nach Schutzzone II vorgesehen. Der Ausbauabschnitt gliedert sich in 2 Abschnitte: 1. Bau-km 40+275 (Betr.-km 123,651) – Bau-km 41+111 (Betr.-km 122,815): hier ist der 6-streifige Ausbau gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 12.11.2008, rechtskräftig seit 10.03.2010 innerhalb des Planfeststellungsabschnittes Hohenstadt – Ulm-West; für diesen Abschnitt wird eine Änderung des Planes beantragt 2. Bau-km 41+111 (Betr.-km 122,815) – Bau-km 41+500 (Betr.km 122,426): es wird die Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau erstmalig beantragt Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 1 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 2 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2. 2 A8 40+275 – 41+500 3 4 Herstellung der Ana) und b) schlussstelle Ulm-Nord Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Die geplante Anschlussstelle (AS) Ulm-Nord wird im Zusammenhang mit der vorhandenen AS Ulm-West, A 8/B 10, die nicht verändert wird, als Doppelanschlussstelle (DAS) hergestellt. Die Anbindung erfolgt mittels beidseitiger AS-Rampen an die städtische Erschließungsstraße „Eiselauer Weg“. Im Zuge der A 8 werden die an der AS Ulm-West vorhandenen, baulich abgesetzten Parallelfahrbahnen mit Verteilerfunktion in Richtung Osten verlängert: an der nördlichen Richtungsfahrbahn Karlsruhe ab Bau-km 40+300 bis 40+960 an der südlichen Richtungsfahrbahn München ab Bau-km 40+400 bis 41+180 Die Anschlussrampen (Achse) schließen: nördlich in Bau-km 40+743 südlich in Bau-km 40+963 mit Verflechtungsfahrstreifen bzw. separaten Verzögerungs- und Beschleunigungsfahrstreifen an. Die Längen der Verflechtungsfahrstreifen zur AS Ulm-West betragen nördlich: 350 m südlich: 420 m Die Verzögerungs- /Beschleunigungsfahrstreifen an die Parallelfahrbahn erhalten eine Regellänge von 150 m inkl. Fahrbahnaufweitungen. Die Parallelfahrbahnen erhalten durchgehend eine Breite von > 6,50 m, um in Havarie- oder Baustellensituationen der A 8 eine 2-streifig befahrbare Umleitungsstrecke ausweisen zu können. Die Parallelfahrbahnen sind mit Verzögerungs-/Beschleunigungsfahrstreifen in einer Regellänge von jeweils 250 m an die A 8 angebunden. Die AS-Rampen sind für die Ein- und Ausfahrt an beiden Fahrtrichtungen baulich durch einen Mittelstreifen getrennt. Die Anbindung an den Eiselauer Weg erfolgt jeweils an den geplanten Kreisverkehrsplätzen südlich und nördlich der A 8. Die Fahrbahnen werden 1streifig betrieben, erhalten jedoch eine Fahrbahnbreite, die das Vorbeifahren in Havariefällen ermöglicht. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 2 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 3 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 3. 2 A8 40+850 – 41+220 3 Neubau der Querspange Mergelgrube 4 a) b) Stadt Ulm Querspange Mergelgrube 0+035 – 0+570 4. A8 40+842 Eiselauer Weg 0+035 – 0+356 – Ausbau des Eiselauer Weges a) und b) Stadt Ulm Zur Erschließung der Gewerbeflächen östlich der DB-Strecke Stuttgart-Ulm bis zur L 1165 (B-Plan Mergelgrube) wird eine städtische Erschließungsstraße nördlich etwa parallel der A 8 neu hergestellt. Die Straße ist am westlichen Baubeginn an den geplanten Kreisverkehrsplatz Nord angebunden und geht östlich in die gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Mergelgrube, Teil I (19.02.2009) festgesetzte Verkehrsfläche über. Die Straße wird mit einem neu herzustellenden Kreuzungsbauwerk (BW 1) über die DB-Strecke Stuttgart-Ulm etwa in Bahn-km 84,670 überführt. Zusammen mit dem einbahnig, 2-streifigen Straßenquerschnitt wird ein Rad- und Gehweg nördlich parallel mitgeführt. Der Weg wird unmittelbar entlang der Straße geführt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Die bestehende Erschließungsstraße Eiselauer Weg im Gewerbegebiet Ulmer Norden wird im Rahmen der Herstellung der AS Ulm-Nord sowie der weiteren Erschließung und Verlängerung nach Norden als K 7302neu (Anschlussplanung Ortsumgehung Beimerstetten – nicht Gegenstand der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen) ausgebaut. Die Straße wird mit einem westlich parallel verlaufenden Rad- und Gehweg ausgebaut. Außerhalb des Unterführungsbauwerkes (BW 27) wird der Weg neben einem Sicherheitstrennstreifen geführt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 3 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 4 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 5. 2 A8 40+842 Eiselauer Weg 0+375 3 Um- und Ausbau eines a) und b) Knotenpunktes zum Stadt Ulm Kreisverkehrsplatz Süd 4 Die bestehende Einmündung der städtischen Erschließungsstraße „Im Lehrer Feld“ in den Eiselauer Weg südlich der A 8 wird durch die Anbindung der südlichen Rampe der AS Ulm-Nord zur Kreuzung. Der Knotenpunkt wird zum 4-armigen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 38 m um- und ausgebaut. Der südliche Eiselauer Weg wird auf 48 m und die westliche Straße im Lehrer Feld wird auf 56 m der neuen Knotenpunktgeometrie angepasst. Der an der Westseite des Eiselauer Weges geplante Rad- und Gehweg wird mit einer Querungshilfe und Fußgängerübergang über die Straße im Lehrer Feld geführt und geht südlich in den bestehenden Rad- und Gehweg über. Der von Süden auf der Ostseite des Eiselauer Weges heranführende Gehweg wird über die südliche Kreiszufahrt mittels Querungshilfe geführt und geht in den geplanten Rad- und Gehweg über. Die beiden weiteren Zufahrtsäste erhalten keinen Geh-/Radweganschluss und somit keine Querungshilfe. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 4 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 5 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 6. 2 A8 40+800 Eiselauer Weg 0+000 3 Herstellung Kreisverkehrsplatz Nord 4 a) - b) Stadt Ulm für die Privatzufahrt: DB Netz AG Die bestehende Einmündung/abknickende Vorfahrt der städtischen Erschließungsstraße „Himmelweiler“ / Eiselauer Weg mit Anbindung einer Privatzufahrt zum Containerbahnhof nördlich der A 8 wird durch die Anbindung der nördlichen Rampe der AS Ulm-Nord, die Anbindung der Querspange Mergelgrube, der Privatzufahrt (Containerbahnhof) und der Verlängerung des Eiselauer Weges nach Norden (K 7302neu) zu einem 6-armigen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 70 m um- und ausgebaut. Die westliche Straße Himmelweiler wird auf 84 m und die Privatzufahrt auf 35 m der neuen Knotenpunktgeometrie angepasst sowie die nördliche Verlängerung des Eiselauer Weges auf 55 m endgültig hergestellt. Der an der Westseite des Eiselauer Weges geplante Rad- und Gehweg wird mit einer Querungshilfe über den Eiselauer Weg und weiter östlich rund um den geplanten Kreisverkehrsplatz geführt. Dabei werden die Zufahrten Querspange Mergelgrube, Privatzufahrt und Verlängerung Eiselauer Weg mit Querungshilfe als Fußgängerüberweg gequert. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 24,9 % Stadt Ulm: 75,1 % Privatzufahrt: privater Betreiber Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Privatzufahrt: DB Netz AG I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 5 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 6 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 7. 2 A8 40+850 3 Herstellung eines P & M-Platzes Eiselauer Weg 0+055 – 0+155 8. A8 40+420 – 40+835 Wiederherstellung Wirtschaftsweg 4 a) – b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung a) und b) Stadt Ulm Eiselauer Weg 0+265 9. A8 41+100 – 41+490 Herstellung Wirtschaftsweg a) und b) Stadt Ulm Im Zuge des Neubaus der AS Ulm-Nord wird ein Umsteigeparkplatz mit Fernverkehrswirksamkeit hergestellt. Der Parkplatz wird mit 76 PkW-Stellplätzen konzipiert. Er wird in einer Einschlussfläche zwischen den beiden an den Kreisverkehrsplatz Nord angebundenen Zufahrtsästen Eiselauer Weg und Querspange Mergelgrube angelegt. Die Erschließung erfolgt über die Querspange Mergelgrube in Bau-km 0+110 und weiter über KVP Nord. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB/DAS; Anbindung an den Eiselauer Weg Fahrbahnbreite: 3,00 m zzgl. beidseitiger Bankette Fahrbahnbefestigung entsprechend RLW 99 unbefestigt ausgebildet Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Herstellung eines Wirtschaftsweges (Parallelweg) südlich am Böschungsfuß der BAB; Anbindung an bestehende Wege Fahrbahnbreite: 3,00 m zzgl. beidseitiger Bankette Fahrbahnbefestigung entsprechend RLW 99 unbefestigt ausgebildet Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 6 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 7 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 II.) Brücken, Bauwerke 101. A8 40+842 Eiselauer Weg 0+220 3 BW 7525 626 BW 27 – UF Eiselauer Weg 4 a) und b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Die bestehende Unterführung wird im Zuge des Ausbaus der A 8 und der Herstellung der DAS als überschüttetes Bauwerk neu hergestellt. Das Bauwerk erhält eine Lichte Weite wie im Bestand von 11,0 m, die Aufteilung des Verkehrsraumes wird der Ausbauplanung für den Eiselauer Weg angepasst: - Fahrbahnbreite = 7,00 m - Rad- und Gehweg westlich = 3,00 m - Notgehweg östlich = 1,00 m und die Bauwerkslänge entsprechend den Anforderungen aus dem Ausbau der A 8 und der Herstellung der DAS vorgesehen. LW LH Nbr Kr.W KH = = = = = =0 11,0 m > 4,7 m (5,86 m) 58,96 m 97,9 gon 0,86 m Am Bauwerk wird eine Kanalleitung der Straßenentwässerung verdeckt angehängt und eine weitere Regenwasserleitung (Druckleitung) mit überführt. Kostenträger: Unterhaltungspflicht: I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung: bedingt durch den Ausbau der A 8 im Verhältnis der erforderlichen Nutzbreite ohne / mit DAS: Bund: 39,0 ./. 58,96 = 66,1 % in Kostenteilung DAS: (58,96 - 39,0) ./. 59,96 = 33,9 % davon: Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Seite 7 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 8 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 102. 2 A8 41+076 3 BW 7525 503 BW 28 – UF DB-Strecke Stuttgart - Ulm 4 a) und b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Die bestehende Eisenbahnunterführung unter der BAB, DB-Strecke Stuttgart - Ulm, ca. in Bahn-km 84,705 wird im Zuge des Ausbaus der A 8 und der Herstellung der DAS in 3 Teilbauwerken neu hergestellt; hierbei ist die Lichte Weite gegenüber dem Bestand vergrößert und künftig für ein zusätzliches drittes Gleis zur Erschließung des Gewerbegebietes berücksichtigt (gem. Planfeststellung A 8, Hohenstadt – Ulm-West) LW LH Nbr Kr.W KH = = = = = Kostenträger: Unterhaltungspflicht: I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx 16,15 m > 6,70 m 48,49 m 91,9 gon 0,85 m Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung: bedingt durch den Ausbau der A 8 im Verhältnis der erforderlichen Nutzbreite ohne / mit DAS: Bund: 36,6/48,5 = 75,5 % in Kostenteilung DAS: (48,5 – 36,6) / 48,5 = 24,5 % davon: Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Kostenträger für die Mehrkosten durch das Anschlussgleis ist die Stadt Ulm im Verhältnis der erforderlichen Mehrbreite von: Bund: 10,00/16,15 = 61,9 % Stadt: 6,15/16,15 = 38,1 % Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Seite 8 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 9 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 103. 2 Querspange Mergelgrube 0+382 3 BW 1 – UF DB-Strecke Stuttgart - Ulm 4 a) und b) Stadt Ulm Im Zuge des Neubaus der städtischen Erschließungsstraße Querspange Mergelgrube wird ein neues Unterführungsbauwerk für die DB-Strecke Stuttgart - Ulm in Bahnkm 84,673 hergestellt. Das Bauwerk ist in seinen Abmessungen auf die benachbarte Autobahnbrücke BW 28 abgestimmt. Zusammen mit der einbahnig 2-streifigen Straße wird über die nördliche Brückenkappe ein gemeinsamer Rad- und Gehweg mit überführt. LW LH Nbr Kr.W KH = = = = = 16,15 m > 6,52 m 12,60 m 94,5 gon 0,85 m Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 9 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 10 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 3 4 III.) Entwässerung 201. A8 40+275 – 41+060 Straßenentwässerung A8 a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Für die A 8 wird ein vollständig geschlossenes Entwässerungssystem hergestellt. Mit dem Ausbau nach RiStWag wird alles anfallende Straßenoberflächenwasser in Rinnen und Straßenabläufen gesammelt und in einem geschlossenen System abgeleitet. Im vorliegenden Abschnitt wird es über Straßenwasserkanäle zum Streckentiefpunkt der A 8 in Höhe Dornstadt (Bau-km 39+000) geleitet und dem dort vorgesehenen Regenrückhaltebecken (RRB) 7 zugeführt. Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die A 8, Hohenstadt – Ulm-West wird das Straßenoberflächenwasser – temporär - von dort nach Behandlung in einer Regenwasserbehandlungsanlage über offene Grabensysteme in Richtung Blaustein mit Einleitung in die Blau abgeleitet. Im endgültigen Zustand wird alles gesammelte Straßenwasser vom RRB 7 über eine Druckleitung zu der nach Osten weiterführenden Streckenentwässerung der A 8 – unmittelbar östlich BW 28, ca. 180 m nach dem Streckenhochpunkt bei Bau-km 40+921 – gepumpt und dort abgeschlagen. Die anschließende Streckenentwässerung für die A 8 bis zum AK Ulm/Elchingen ist Bestandteil des geschlossenen Gesamtentwässerungssystems für die A 8 auf der Albhochfläche, wonach eine zentrale Ableitung entlang der A 7 mit Einleitung in die Donau vorgesehen ist. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Unterhaltungspflicht: 202. A8 40+275 – 41+060 Straßenentwässerung Parallelfahrbahnen a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Das Fahrbahnwasser der Parallelfahrbahnen wird am äußeren Fahrbahnrand gesammelt und in separaten Längsleitungen abgeschlagen. Es erfolgt eine zentrale Einleitung in das Entwässerungssystem der A 8 (s. lfd. Nr. 201) Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Seite 10 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 11 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 203. 204. 2 A8 40+100 – 41+500 A8 40+100 – 41+500 3 Straßenentwässerung A8 Straßenentwässerung südliche Parallelfahrbahn 4 a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Östlich von BW 28 wird das Straßenoberflächenwasser in Rinnen und Straßenabläufen gesammelt und in einem geschlossenen System in Gefällerichtung in der endgültigen Streckenlängsentwässerung nach Osten geführt und temporär in dafür vorgesehene temporäre Versickerungsbecken nördlich und südlich der A 8 eingeleitet. Die anteilsmäßig größere Wassermenge wird dem südlichen Becken zugeschlagen, wo die Möglichkeit eines flächigen Überlaufs in südlich angrenzende Flächen besteht. Die geplanten Straßenmulden dienen dem Transport von Böschungswasser zu den Muldeneinläufen. Das Abschlagswasser aus dem RRB 7 über die Druckleitung ist darin noch nicht enthalten. Es wird erst zum Endzustand mit aufgeschlagen. Im Endzustand erfolgt die Weiterleitung in der Streckenlängsentwässerung in den östlich anschließenden Ausbauabschnitt „6-streifiger Ausbau der A 8 zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen“. Di Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt werden derzeit erstellt. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Das Fahrbahnwasser der Parallelfahrbahn wird am äußeren Fahrbahnrand gesammelt und in separaten Längsleitungen abgeschlagen. Es erfolgt eine zentrale Einleitung in das Entwässerungssystem der A 8 (s. lfd. Nr. 203) Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 11 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 12 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 205. 206. 2 A8 41+335 – 41+485 BAB-Rampen Nord und Süd 3 Temporäre Versickerungsbecken8 Versickerungsmulden zur Straßenentwässerung 4 a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Das im Abschnitt zwischen Bau-km 41+100 – 41+500 gesammelte Wasser wird bis zur endgültigen Weiterleitung in den östlich anschließenden Ausbauabschnitt der A 8 in Versickerungsbecken geleitet und dort über die belebte Bodenzone versickert. Vorgesehen sind Erdbecken ohne besondere Maßnahmen. Die Becken haben ein Volumen von: 375 m² nördlich und 1.107 m³ südlich Eine Volumenreserve ist gewährleistet. Die an den Standorten ungünstigen Versickerungsverhältnisse sind berücksichtigt. Bei Überschreitung der Beckenkapazitäten erfolgt der Notüberlauf in die angrenzenden Flächen bzw. in bestehende Grabensystem entlang der L 1165. Nach Fertigstellung der endgültigen Vorflut in Richtung Osten werden die Becken zurück gebaut und die Flächen in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland Das auf den AS-Rampen anfallende Straßenoberflächenwasser wird soweit höhenmäßig möglich in die Streckenentwässerung der A 8 eingeleitet. Darunter liegende Flächen werden breitflächig über Bankett und Dammflächen abgeleitet. Am Dammfuß sind Versickerungsmulden vorgesehen, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert wird. Nicht versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 12 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 13 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 207. 2 A8 40+275 – 41+100 3 Herstellung einer Druckleitung 4 a) – b) Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Für die endgültige zentrale Ableitung des Straßenoberflächenwassers der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West wird zur Überwindung des Streckenhochpunktes bei Bau-km 40+921 und zur Überleitung am BW 28 eine Druckleitung hergestellt, in der das Abschlagswasser aus dem RRB 7 in die Streckenlängsentwässerung im Folgeabschnitt für den 6-streifigen Ausbau der A 8 bis zum AK Ulm/Elchingen geführt wird. Die Druckleitung verläuft innerhalb des Straßenquerschnitts der A 8. Kostenträger: Unterhaltungspflicht: 208. 209. Eiselauer Weg 0+055 – 0+165 Und 0+278 – 0+325 Eiselauer Weg 0+55 – 0+185 Versickerungsmulden zur Straßenentwässerung Versickerungsmulden Außengebietsentwässerung a) b) Stadt Ulm a) b) Stadt Ulm Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Das Straßenoberflächenwasser im Eiselauer Weg wird westlich über Bankett Versickerungsmulden zugeführt, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert wird. Nicht versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Das Wasser des östlichen Außengebietes zum Eiselauer Weg wird Versickerungsmulden zugeführt, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert wird. Nicht versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 13 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 14 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 210. 211. 212. 2 Kreisverkehrsplatz Nord Kreisverkehrsplatz Süd Querspange Mergelgrube 0+055 – 0+360 Und 0+400 -0+570 3 Straßenentwässerung Straßenentwässerung Straßenentwässerung, Regenwasserkanal 4 a) b) Stadt Ulm a) b) Stadt Ulm a) b) Stadt Ulm Das Straßenoberflächenwasser im Kreisverkehrsplatz Nord sowie den angeschlossenen Zufahrten wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Das Straßenoberflächenwasser im Kreisverkehrsplatz Süd sowie den angeschlossenen Zufahrten wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Das Straßenoberflächenwasser der Querspange Mergelgrube sowie des parallelen Radund Gehweges wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe der Kanalisation der Stadt Um zugeführt. Hierzu wird von Bau-km 0+142 – 0+310 mit Anschluss an den bestehenden Mischwasserkanal in Bau-km 0+110 im Eiselauer Weg Bau-km 0+400 – 0+570 mit Anschluss an einen ebenfalls neu geplanten Kanal im Gewerbegebiet Mergelgrube jeweils ein Straßenwasserkanal neu hergestellt. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 14 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 15 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 213. 214. 215. 2 P & M-Platz BAB-Rampe Nord 0+035 – 0+100 BAB-Rampe Süd 0+019 – 0+120 3 4 Oberflächenentwässerung a) b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Straßenentwässerung, a) – b) Regenwasserkanal Bunderepublik Deutschland DN300 Straßenbauverwaltung Straßenentwässerung, a) – Regenwasserkanal b) DN300 Bunderepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Das Oberflächenwasser des Parkplatzes wird durch die versickerungsfähige Oberflächengestaltung vor Ort flächig versickert. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland Das auf der Anschlussrampe im Mittelstreifen über Rinnen und Abläufe gesammelte Oberflächenwasser einer Richtungsfahrbahn wird ein einem neu herzustellenden Regenwasserkanal DN300 abgeleitet und der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland Das auf der Anschlussrampe im Mittelstreifen über Rinnen und Abläufe gesammelte Oberflächenwasser einer Richtungsfahrbahn wird ein einem neu herzustellenden Regenwasserkanal DN300 abgeleitet und der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 15 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 16 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 3 216. Querspange Mergelgrube 0+210 – 0+360 und Versickerungsmulden Außengebietsentwässerung 4 a) b) Stadt Ulm Das Wasser der Böschungsflächen zwischen Querspange Mergelgrube und BAB-Straßendamm wird Versickerungsmulden zugeführt, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert wird. Das Wasser ist unbelastet von Fahrbahneinflüssen. Nicht versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) dem neu geplanten Regenwasserkanal in der Querspange (s. lfd. Nr. 212) zugeführt. 0+410 – 0+570 K ostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 16 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 17 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 3 4 IV.) Ver- und Entsorgungsträger 301. A 8 40+275 – 41+500 302. 303. 304. A8 40+275 – 41+500 A8 40+275 – 41+500 A8 40+300 – 40+370 Fernmeldekabel Fernmeldekabel und b) Interoute 21 -GLH Auffanggesellschaft -NGN Fiber Network KG (zum Zeitpunkt der Leitungserfassung: Metromedia Fiber Network) Die vorhandene Leitungstrasse nördlich parallel zur BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich an die nördliche Böschungskante der ausgebauten BAB umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. a) und b) -Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung -VERIZON Deutschland GmbH (als Nachfolgerin von MCI WorldCom) Die vorhandene Leitungstrasse nördlich parallel zur BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich an die nördliche Böschungskante der ausgebauten BAB umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. a) x x x Streckenfernmeldekabel BAB NaH-LWL (zukünftige Leitung) Stromkabel 1-kV (derzeitige Leitung) a) und b) Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Stromkabel 20kV a) und b) EnBW Regional AG Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitungstrasse südlich parallel zur BAB entfällt. Die Ersatzführung (NaH-LWL) erfolgt entlang dem nördlichen Böschungsrand zusammen mit Leitungen nach lfd. Nr. 302 im Zusammenhang mit anschließenden Ausbauabschnitten der A8. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Unterhaltungspflicht: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung r Die vorhandene Leitung parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 17 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 18 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 305. 306. 307. 308. 2 A8 40+300 – 40+530 A8 40+275 – 41+410 A8 40+300 – 40+410 A8 40+410 3 Stromkabel Gasleitung DN300 mit Fernmeldekabel Wasserleitung DN300GGG Fernmeldekabel 4 a) a) a) a) und b) Stadtwerke Ulm und b) terranets (ehemals Gasversorgung Süddeutschland GVS GmbH) und b) Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb und b) terranets (ehemals Gasversorgung Süddeutschland GVS GmbH) Die vorhandene Leitung parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich unter Berücksichtigung der südlich zu verlegenden Gashochdruckleitung umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitungstrasse, bestehend aus einer Gasleitung DN300 und einem Fernmeldekabel parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die Wasserleitung parallel und im Kreuzungsbereich der BAB (Schutzrohr DN1200) wird entsprechend der Ausbauplanung A8/DAS angepasst verlegt. Sie ist ggfs. m Baufeld zu sichern in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitungstrasse bestehend aus 6 Kabel parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 18 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 19 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 309. 2 A8 40+275 – 41+550 3 Ferngasleitung DN500 mit Fernmeldekabel 4 a) und b) terranets (ehemals Gasversorgung Süddeutschland GVS GmbH) Eiselauer Weg 0+285 AS-Rampe Süd 0+130 DB-Strecke Stuttgart-Ulm 84,760 310. A8 40+840 KVP Nord Stromkabel a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Sie wird durch die Herstellung der DAS und die Herstellung der Querspange Mergelgrube verdrängt. Der Leitungsträger hat im Vorfeld der vorliegenden Planfeststellungsplanung bereits eine Machbarkeitsuntersuchung zur Verlegung erstellt. Im Ergebnis wird die Leitung einschließlich der mitgeführten Fernmeldekabel in einer neuen Trasse auf der Südseite der A 8 geführt: Es wird in Bau-km 40+420 eine neue Kreuzung mit der A 8 hergestellt. Es werden die auf der Südseite geplanten parallelen Unterhaltungswege (s. lfd. Nr. 8 und 9) für die Trasse genutzt. Etwa in Bahn-km 84,760 kreuzt sie die DB-Strecke Stuttgart – Ulm. Nach einer weiteren neu herzustellenden Kreuzung der unverändert zu erhaltenden L 1165 südlich der bestehenden Unterführung wird sie östlich wieder in die Bestandstrasse eingebunden. Die Länge der Verlegung beträgt insgesamt 1.350 m. Die zur Verlegung erforderlichen Flächenbedarfe sind im Grunderwerbsplan dargestellt. Die geplante Trasse ist inklusive des freizuhaltenden Schutzstreifens im Lageplan dargestellt. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung im bzw. parallel zum Eiselauer Weg und nördlich in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. P&M-Platz Unterhaltungspflicht: Leitungsträger KVP Süd I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 19 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 20 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 311. 2 A8 40+840 3 Abwasserleitung DN1400 4 a) und b) Stadtwerke Ulm KVP Nord 312. Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg und nördlich in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. P&M-Platz Unterhaltungspflicht: Leitungsträger KVP Süd A8 40+840 Gasleitung DN150 a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Nord Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 P&M-Platz 313. KVP Süd A8 40+840 Fernmeldekabel a) und b) Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Nord Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 P&M-Platz KVP Süd I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 20 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 21 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 314. 2 A8 40+840 3 Stromkabel 4 a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Nord Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 P&M-Platz KVP Süd 315. A8 40+840 – 41+160 Fernmeldekabel a) und b) Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitung parallel des Eiselauer Weges und der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+270 – 0+360 KVP Süd 316. A8 40+840 Wasserleitung DN200 a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Nord Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 P&M-Platz KVP Süd I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 21 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 22 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 317. 2 A8 40+840 3 Wasserleitung DN150 4 a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Nord Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+000 – 0+035 318. A8 40+840 Wasserleitung DN100 a) und b) Stadtwerke Ulm KVP Süd Eiselauer Weg 0+360 – 0+380 319. A8 40+840 Unterhaltungspflicht: Gasleitung DN150 a) und b) Stadtwerke Ulm Abwasserleitung DN700 a) und b) Stadtwerke Ulm KVP Süd Eiselauer Weg 0+360 – 0+380 320. A8 40+840 Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Leitungsträger Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Süd Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+360 – 0+380 I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 22 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 23 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 321. 2 A8 40+840 3 Stromkabel Niederspannung 4 a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung bestehend aus 2 Kabeln in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Süd Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+360 – 0+380 322. A8 40+840 Stromkabel Mittelspan- a) und b) nung Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Süd Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Eiselauer Weg 0+360 – 0+380 323. 324. A8 40+440 A8 41+050 Durchlass DN800 Fernmeldekabel a) und b) Stadtwerke Ulm a) und b) Deutsche Bahn AG Die vorhandene Leitung kreuzt die A 8. Bedingt durch den Ausbau der A 8 und die Herstellung der DAS wird die Leitung verlängert und soweit erforderlich umverlegt in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung bestehend aus 2 Kabeln westlich parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 23 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 24 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 3 4 Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. 325. 326. A8 41+080 A8 41+070 Fernmeldekabel Regenwasserkanal a) und b) Deutsche Bahn AG a) und b) Deutsche Bahn AG Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung östlich parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 24 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1a - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 25 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 327. 328. 2 A8 41+080 A8 40+870 3 Regenwasserkanal Regenwasserkanal 4 a) und b) Deutsche Bahn AG a) und b) Stadtwerke Ulm Querspange Mergelgrube 0+210 – 0+240 Eiselauer Weg 0+170 – 0+360 Die vorhandene Leitung östlich parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung östlich parallel des Eiselauer Weges wird vom Ausbau der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger KVP Süd 329. A8 40+840 – 40+930 Querspange Mergelgrube 0+190 – 0+240 Eiselauer Weg 0+163 Schmutzwasserkanal a) und b) Stadtwerke Ulm Die vorhandene Leitung nördlich etwa parallel zur A 8, jedoch in ausreichend großem Abstand wird vom Ausbau Eiselauer Weges und vom Neubau der Querspange Mergelgrube betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 25 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1 - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 25 a Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 330. 2 A8 40+650 – 40+980 3 4 Stromkabel Mittelspan- a) und b) nung – 20kV Netze BW KVP Nord 331. A8 40+740 Stromkabel Niederspannung – 0,4kV a) und b) Netze BW Die vorhandene Leitung in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger Die vorhandene Leitung in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger. KVP Nord Kostenträger: Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen bzw. den gesetzl. Regelungen. Unterhaltungspflicht: Leitungsträger I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 25 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1 - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 26 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 3 4 V.)Landespflege 401. A8 40+275 – 41+500 Eiselauer Weg 0+035 – 0+360 Gemarkung Bernstadt Flurstück: 699 Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutz-Maßnahmen sowie Vermeidungsund CEF-Maßnahme zum Artenschutz a) und b) Eigentümer lt. Grundstücksverzeichnis Im Zuge des Straßenausbaues sind landespflegerische Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen erforderlich. Sie sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und beschrieben. Details sind insbesondere den Maßnahmenplänen, Anlage 12.2.7 und dem Maßnahmenverzeichnis (Anlage 12.2.1) zu entnehmen Kostenträger: Kostenteilung bzw. jeweiliger Baulastträger Unterhaltungspflichtig: jeweiliger Baulastträger Gemarkung Rammingen Flurstück: 2079 (Teilfläche) Gemarkung Lehr Flurstück: 216/1, 216 I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx Seite 26 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1 - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 27 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN 5 6 ACHSSCHN.-PKT. 1 2 VI.) Sonstiges 501. 502. Querspange Mergelgrube 0+110 AS-Rampen Nord 0+000 – 0+035 3 Anbindung Privatzufahrt Abhängen Privatzufahrt 4 a) a) b) und b) Eigentümer lt . GE-Verzeichnis Stadt Ulm Eigentümer lt. GE-Verzeichnis - KVP Nord 503. Eiselauer Weg 0+055 – 0+180 P+M-Platz Zaun herstellen a) b) Stadt Ulm Die derzeit bestehende Zufahrt einer Privatfläche an den Eiselauer Weg wird mit dem vorgesehenen Ausbau verdrängt. Die Ersatzanbindung erfolgt an die geplante Querspange Mergelgrube Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm Die Derzeit bestehende Zufahrt einer Privatfläche an die Straße Himmelweiler wird mit dem vorgesehenen Ausbau des KVP Nord und der AS-Rampe Nord verdrängt. Die Zufahrt entfällt ersatzlos Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht: - Zwischen dem Eiselauer Weg und er geplanten P&P-Anlage wird ein Zaun hergestellt um unberechtigte fußläufige Verbindungen zwischen Eiselauer Weg und Querspange Mergelgrube und damit ein ungesichertes Queren der städtischen Erschließungsstraßen mit sehr hoch prognostiziertem LKW-Aufkommen zu unterbinden. Für die verkehrssichere Führung der Fußgänger und Radfahrer ist ein Wegenetz entlang des Eiselauer Weges, des KVP Nord und der Querspange Mergelgrube geplant. Kostenträger: Stadt Ulm Unterhaltungspflicht: Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx GE 1.001.03 Flurstück 657 Keine Zuordnung möglich Seite 27 von 31 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen Unterlage 15.1 - Bauwerksverzeichnis Planfeststellung 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord Seite 28 Lfd. NR. Bau-km BEZEICHNUNG a) BISHERIGER EIGENTÜMER STRECKE ODER DER ANLAGE b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER VORGESEHENE REGELUNG BEMERKUNGEN ACHSSCHN.-PKT. 1 504. 2 A 8+40+275 – 41+500 3 Baustelleneinrichtungsflächen 4 a) und b) Eigentümer lt . GE-Verzeichnis 5 Zur Umsetzung der Maßnahme sind Arbeitsfelder sowie Baustelleneinrichtungs- und – Lagerflächen erforderlich. Die Flächen sind im Lageplan markiert. Es handelt sich im Wesentlichen um die endgültig innerhalb der Verkehrsflächen gelegenen Restflächen sowie entlang der Baumaßnahme gelegene Arbeitsstreifen in einer Breite von regelmäßig 10 m. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Flächen wieder rekultiviert und ihrer vorgesehenen Nutzung übergeben. Kostenträger: Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung Bund: 68,8 % Stadt Ulm: 31,2 % Unterhaltungspflicht für die Bauzeit: Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung und Stadt Ulm I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx 6 verschiedene Seite 28 von 31     %WUJ          %WUJ    $OE'RQDX.UHLV *HPHLQGHXQG*HPDUNXQJ'RUQVWDGW 6 :HJ        8 6 :HJ  *)*,  *)*,      $ %U $     %  %   E LW 63  E LW 63 :HJ  ELW  6FKDFKW '  6$  6(a +3 *U 'XUFKODVV'1XP FDPYHUOlQJHUQ : HJ  E  :LGHUODJHU  +3       :HJ ELW  63 *DV 3IHLOHU         3IHLOHU     %$%$ ELW        6 %$%$ ELW   :LGHUODJHU     OIG1U )OVW1U OIG1U )OVW1U   OIG1U )OVW1U    6            63 *DV $9( 0QFKHQ $  %HZXFKVJUHQ]H %HZXFKVJUHQ]H   FKVJ  %HZXFKVJUHQ]H    %HZX 6 +3 $ $QGHU$XWREDKQ    OIG1U )OVW1U $QVFKOXVV%ODWW1U     $ ‘6W]   $ 63 *DV +3 ‘% $QVFKOXVV %ODWW1U $   OIG1U )OVW1U LW +3   *U +3 %  ‘39&  ‘ 7RU OIG1U )OVW1U =lKOVFKOHLIH ]H %HZXFKVJUHQ +3 H UHQ] OIG1U )OVW1U OIG1U )OVW1U UHQ ]H %H ZX FK VJ NP       *)*, *)*,  *)*,  $ $OE'RQDX.UHLV 6WDGW8OP *HPDUNXQJ/HKU   ,P/HKUHU)HOG      *)9    :HJ   *)*,  *)*,   *)*, *)*,  *)*,    *)*,  (Q HUJ *)* LH (Q LH HUJ        8OP     $  $ = 64,4% = 35,6 % %SO  %WUJ 3. Gleis/Anschlußgleis: Bund/DAS: (18,000-6,400)/18,000 Stadt 6,400/18,000 %SO  Æ Bund/DAS zahlt 61,9 % der Gesamtbrückenbreite Æ Stadt zahlt 38,1 % der Gesamtbrückenbreite wg. 3. Gleis  :HJ   $  Kostenberechnung bezogen auf das Gesamtbauwerk:  ezogen auf das Gesamtbauwerk: $  0HUJHOJUXEH  $OE'RQDX.UHLV *HPHLQGHXQG*HPDUNXQJ'RUQVWDGW $  8VW %WUJ  9ZJ  *HPHLQGHXQG *HPDUNXQJ-XQJLQJHQ    8   $  $ *)(6 UZN .Ol   Lw = 18,000 m  8  5  5 München 6-streifiger Ausbau 6WXWWJDUW Stuttgart *HK|O] 6 6FKRWWHUZHJ  .DEHONDQDO *5   :(*   %RUGVW :LGHUODJHU +)3 JHU :LGHUOD %$%$ ELW :LGHUODJHU  )XJH %HWRQ %RUGVW )XJH %RUGVW  : 7UHSSH )XQG 6FKRWWHU  XQEHI . *OHLV 2 . *OHLV 2 %RUGVW %HWRQ   $ $  %RUGVWHLQ %RUGVWHLQ $  % 1HEHOZDUQDQODJHIHKOW" %$%$ ELW %RUGVW 'HKQIXJH %HWRQ :(* %HZXFKVJUHQ]H +3  %HZXFKVJUHQ]H %RUGVW 7RU %HZXFKVJUHQ]H     'HKQIXJH )XQG  %RUGVW )XJH 7UHSSH QDO .DEHOND V 3. 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Gleis 5 ’   5  6  $ 5 *)*, *U $ Parallelfahrbahn 0HUJHOJUXEH *)*, 8OP NXQJ/HKU   DB-Strecke 4700 :HJ    $ $  $ +3 H WUHFN '%6   $  $ 8OP   :( *)*,   $ $  6 :(*     * *)*,    %SO  *)9     *)*,     $   *)+:  %JO   *)*,    8 *)*,   *)*,   $ LQJ HQ  *)*,   -X QJ  *)*, :(* $  *)*, :HJ $  Stand 20.10.2016 DEPOT 2 Planfeststellungs-/Baufeldgrenze gemäß Plan 14.1 2a Schnittstellen Straßenachsen Schnittstellen seitliche Flächen Ausführung Stadt Ulm Provisorischer Anschluss Radweg an Bestand durch Stadt Ulm Ausführung SBV BW Provisorischer Anschluss Eiselauer Weg an Bestand durch Stadt Ulm Stand 29.08.2016