Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage A.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
28.02.17, 06:15
Aktualisiert
28.01.18, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A zur GD 002/17
Entwurf: Anmerkung zu Farben – LÖSCHEN!
Rot:
Verweis am Schluß kontrollieren
Baudurchführungsvereinbarung
des Teilprojektes Doppelanschluss
Ulm-West / Ulm-Nord
BAB Bau-km 40+275.000 – 41+500.000
im Rahmen des
sechsstreifigen Ausbaus der
Bundesautobahn (BAB) A 8 Karlsruhe – München
Streckenabschnitt Hohenstadt – Ulm-Nord
BAB Bau-km 18+478.000 – 41+500.000
zwischen
dem Land Baden-Württemberg,
handelnd im eigenen Namen und für die Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
- nachstehend: SBV BW und
der Stadt Ulm,
vertreten durch die Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau,
Grünflächen, Vermessung
Münchner Straße 2
89073 Ulm
- nachstehend: Stadt Ulm -
Stand: 09.11.2016
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung ........................................................................................................... 3
§ 1 Grundlagen .......................................................................................................... 3
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung ............................................................................ 4
§ 3 Bauherrschaft ...................................................................................................... 6
§ 4 Planung und Schnittstellen ................................................................................ 10
§ 5 Kostenteilung ..................................................................................................... 15
§ 6 Abwicklung des erforderlichen Grunderwerbs ................................................... 18
§ 7 Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen Aufträge........................................ 19
§ 8 Bauablaufplanung.............................................................................................. 19
§ 9 Organisation des Bauablaufs / der Baudurchführung........................................ 21
§ 10 Organisation der weiteren Abstimmung der Baudurchführung........................ 23
§ 11 Nutzung der gemeinsamen BE-Flächen.......................................................... 23
§ 12 Organisation und Qualität der Dokumentation, Bestandsunterlagen .............. 24
§ 13 Abrechnungsverfahren .................................................................................... 25
§ 14 Durchführung der Abnahme ............................................................................ 26
§ 15 Verwaltungskosten .......................................................................................... 29
§ 16 Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................... 29
§ 17 Zuständigkeiten und Information ..................................................................... 29
§ 18 Schlussbestimmungen .................................................................................... 30
Anlagen ................................................................................................................... 31
Stand: 09.11.2016
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Vorbemerkung
1. Die Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord der BAB A8, nachfolgend DAS genannt, wird gemeinsam durch die beiden Vorhabenträger Stadt Ulm und SBV BW
realisiert.
2. Die Gesamtmaßnahme der DAS wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom
14.10.2015 festgestellt. Hierbei wurden gemäß § 17 FStrG die Änderungen der
Maßnahmen der BAB A8 und gemäß §§ 37f. StrG die Maßnahmen der Stadt Ulm
planfestgestellt. Die Folgemaßnahmen an anderen Anlagen wurden nach § 75
Abs. 1 Satz 1 LVwVfG festgestellt.
Da die Maßnahmen in untrennbarem Zusammenhang stehen, erfolgte eine einheitliche Entscheidung nach § 78 Abs. 1 LVwVfG.
3. Die DAS schafft eine unmittelbare Verknüpfung der Gewerbegebiete der Stadt Ulm
einschließlich des bestehenden Containerbahnhofes sowie der Gemeinde Dornstadt
an die BAB A8.
§1
Grundlagen
1. Grundlage der Baudurchführungsvereinbarung ist die Rahmenvereinbarung (RAV)
zur Baudurchführung vom 31.05.2016. Mit der Baudurchführungsvereinbarung
(BDV) werden die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser BDV möglichen Festlegungen zur Durchführung der Teilmaßnahmen nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses getroffen. Die Festlegungen wurden gemäß § 4 der RAV in einem
Arbeitskreis von Stadt Ulm und SBV BW erarbeitet.
2. Mit Stand vom 13.11.2007 wurde eine Planungsvereinbarung zwischen Stadt Ulm
und SBV geschlossen. Zur Planungsvereinbarung wurden ergänzende und abweichende Festlegungen getroffen, die ebenfalls Inhalt der vorliegenden BDV sind.
Stand: 09.11.2016
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3. Für die Bau- und Unterhaltungslast wird eine gesonderte Vereinbarung zu einem
späteren Zeitpunkt geschlossen.
4. Für die LBP-Maßnahmen, die sich entlang der Trasse befinden („G“- und „M“Maßnahmen gemäß Planfeststellung) wird zwischen Stadt Ulm und SBV BW eine
gesonderte Pflegevereinbarung für die Unterhaltungspflege bis spätestens zum Ende der Entwicklungspflege geschlossen.
5. Stadt Ulm und SBV BW schließen mit der DB Kreuzungsvereinbarungen zu den die
DB-Strecke 4700 querenden Bauwerke 28 und 1. Die Kreuzungsvereinbarung zu
BW 28 wird zwischen DB, Stadt Ulm und SBV BW und die Kreuzungsvereinbarung
zu BW 1 zwischen DB und Stadt Ulm geschlossen. Den Kreuzungsvereinbarungen
schließt sich eine Baudurchführungsvereinbarung für beide Bauwerke mit der DB
an.
6. Zu den Maßnahmen des Landesamts für Denkmalpflege (LAD) wurde eine gesonderte Vereinbarung zwischen LAD, Stadt Ulm und SBV BW mit Datum vom
07.07.2016 / 27.06.2016 / 04.07.2016 zur DAS geschlossen. In der vorliegenden
BDV werden hierzu ergänzende Festlegungen zwischen Stadt Ulm und SBV BW,
z.B. hinsichtlich der Kostenteilung, vereinbart.
Weitere Vereinbarungen zwischen Stadt Ulm und SBV BW sind zum jetzigen Zeitpunkt
nicht vorgesehen.
§2
Gegenstand der Vereinbarung
1.
Gegenstand dieser Vereinbarung sind grundlegende Festlegungen zur Erstellung
der Ausschreibungsunterlagen, der Vergabe sowie der Ausführung der planfestgestellten Maßnahmen der DAS zwischen der Stadt Ulm und der SBV BW. Neben
dem Bau der Verkehrsanlagen inkl. der zugehörigen Ingenieurbauwerke der DAS
gehören insbesondere auch die Verwirklichung landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen (LBP), Maßnahmen des LAD – Sondier- und Rettungsgrabungen –
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sowie die Errichtung von planfestgestellten Folgemaßnahmen zu diesem Vorhaben.
Die einzelnen Baumaßnahmen sind im Bauwerksverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss (Anlage 15.1 vom 11.09.2015) aufgeführt. Das Bauwerksverzeichnis liegt als Anlage 1 dieser Vereinbarung bei. Nachfolgend werden bei der Abgrenzung der Leistungen und Schnittstellen die Bauwerksnummern dieses Bauwerksverzeichnisses herangezogen.
2.
Die Grundlage der Vereinbarung sind die planfestgestellten Unterlagen (Stand
11.09.2015) sowie der Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2015.
3. Zu regeln sind im Wesentlichen:
a)
Bauherrschaft der planfestgestellten Maßnahmen
b)
Planung
c)
Kostenteilung, Verwaltungskosten
d)
Abwicklung des erforderlichen Grunderwerbs
e)
Ausschreibung und Vergabe der Aufträge
f)
Bauablaufplanung
g)
Organisation und Überwachung der Baudurchführung
h)
Organisation der weiteren Abstimmungen
i)
Nutzung der BE-Flächen
j)
Organisation und Qualität der Dokumentation
k)
Abrechnungsverfahren
l)
Durchführung der Abnahme
m)
Organisation der Öffentlichkeitsarbeit
n)
Zuständigkeiten und Information
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§3
Bauherrschaft
1. Die Vereinbarungspartner sind Bauherr gemäß nachfolgender Tabelle:
Lfd. Kurztext Teilmaßnahme
Bauwerksnummern
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Bauherrschaft
(gemäß BW-Nr.-Verzeichnis)
Anlage 1
Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen,
einschl. Bauwerke, provisorischem Anschluss an Bestand
2, 101, 102, 202,
204, 205, 206,
214, 215, 502
Wirtschaftswege
Umverlegung der Gashochdruckleitung
GVS
südlicher Knotenpunkt
nördlicher Knotenpunkt
Eiselauer Weg - ohne Bauwerk
8, 9
306, 308, 309
Zufahrt zum GWG Mergelgrube - inkl.
Bauwerk
P+M - Platz
6-streifiger Ausbau der A 8
Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und
Schutz-Maßnahmen (LBP)
3, 103, 212, 216,
501
7, 213
1, 201, 203, 207
401
Leitungen - Parallel zur BAB verlaufende Fernmeldekabel
"Querende" Leitungen
301, 302, 303
5, 211
6, 210
4, 208, 209, 503
SBV BW
SBV BW
terranets bw
(SBV BW)
SBV BW
Stadt Ulm
SBV BW
SBV BW
SBV BW
SBV BW
SBV BW und Stadt Ulm
siehe gesonderte
Ausführungen
304, 305, 307,
310 -331
(ohne Gashochdruckleitung und den zur A 8 parallel verlaufenden Fernmeldekabeln)
GLH/Leitungsträger
(SBV BW)
Leitungsträger
(SBV BW bzw.
Stadt Ulm
je nach Veranlassung von
Umverlegungen)
13
Baustelleneinrichtungsfläche
504
SBV BW und Stadt Ulm
siehe § 11
14
LAD
ohne
SBV BW und Stadt Ulm
gemeinsame
Vereinbarung
Tabelle 1: Bauherrschaft
Den Teilmaßnahmen zuzuordnen sind weiterhin alle Gewerke und Baubehelfe, Provisorien, die erforderlich sind, um die Teilmaßnahmen und damit die Gesamtmaßnahme funktionstüchtig herzustellen.
Konkretisierungen zu den laufenden Nummern 5, 10, 12, 13 und 14 der oben aufgeführten Tabelle 1:
a) Lfd. Nr. 5: nördlicher Knotenpunkt (KVP Nord):
Stand: 09.11.2016
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Die Schnittstelle, Leistungsgrenze zwischen KVP Nord, der durch die Stadt
Ulm hergestellt wird, und den Teilmaßnahmen Zufahrt zum GWG Mergelgrube, Eiselauer Weg sowie Anschlussrampen, die von der SBV BW hergestellt werden, entsprechen der Planungsschnittstelle, die in § 4 definiert ist.
Die Schnittstellen der Kostenteilung können davon abweichen. Sie sind in
§ 5 geregelt.
b) Lfd. Nr. 10: LBP:
Die Zuständigkeit der Bauherrschaft zur Herstellung und Entwicklungspflege
der planfestgestellten LBP-Maßnahmen ist wie folgt:
Lfd. Kurztext Maßnahme
Nr.
Maßnahmennummer
(Unterlage 12.2.1 der Planfeststellung)
Bauherrschaft
(Herstellung + Entwicklungspflege)
SBV BW
1
Schutzmaßnahmen: Schutz angrenzender
wertvoller Biotopstrukturen (Bauzaun)
1S
2
Gestaltungsmaßnahmen (trassennah):
1G: Landschaftsrasenansaat
2G: Gestaltung Verkehrsnebenflächen
mit/ohne Gehölzen
3G: Anlage von Einzelbäumen
1G, 2G, 3G
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(trassennah):
1M: Wiederherstellung Grünlandnutzung
2M: Wiederherstellung Ackernutzung
3M: Wiederherstellung bauztl. in Anspruch
gen.Flächen
4M: Gras-/Krautvegetation/... auf bauztl. beanspr. Flächen
5M: Wiederherstellung Gehölze
6M: Wiederherstellung Verkehrsbegleitgrün
1M, 2M, 3M,
4M, 5M, 6M
Ausgleichsmaßnahme: Vorlaufende CEFMaßnahme zur Erhaltung der Ökol. Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation
südwestl. des Gewerbegebiets Himmelweiler I
Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung ExtensivGrünland bei Bernstadt
Ersatzmaßnahme: Auftrag von Oberboden bei
Jungingen
Ersatzmaßnahme: Entwicklung von extensivem Grünland / Aufwerten von Niedermoorbereichen
1A CEF
SBV BW
2A
Stadt Ulm
1E
SBV BW
2E
Erweiterung 2A für 2E:
Stadt Ulm
3
4
5
6
7
SBV BW und Stadt Ulm
siehe gesonderte Ausführungen
unten
SBV BW und Stadt Ulm
siehe gesonderte Ausführungen
unten
siehe gesonderte Ausführungen
unten
Tabelle 2: Bauherrschaft LBP-Maßnahmen
Die trassennahen Maßnahmen „G“ und „M“ werden jeweils durch den Bauherr der Teilmaßnahme, der neben der LBP-Maßnahme liegenden Verkehrsanlage ausgeführt. Die Schnittstellen sind in § 4 dargestellt.
Stand: 09.11.2016
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Die Kostenteilung ist unter § 5 angegeben. Die Planung (LAP) wird durch
den zuständigen Bauherrn veranlasst und betreut.
Als Ersatz für die nicht zur Verfügung stehende Fläche 2E soll die Fläche 2A
um 0,8 ha vergrößert und die Differenz zur Maßnahme 2E als Ersatzzahlung
von 22.600 € geleistet werden. Die Herstellungs- und Entwicklungspflege
dieser zusätzlichen Fläche wird analog 2A durch die Stadt Ulm durchgeführt.
Die Kostenteilung für die Ersatzmaßnahme sowie die Ersatzzahlung erfolgt
gemäß Kostenteilungsschlüssel in § 5.
Zum Zeitpunkt der Vereinbarung steht zum Ersatz der 2E-Maßnahme eine
Stellungnahme der Planfeststellungsbehörde noch aus. Soweit sich aus der
Stellungsnahme Änderungen ergeben, wird eine Ergänzung zur vorliegenden BDV vereinbart.
c) Lfd. Nr. 12: „Querende“ Leitungen
Mit den „querenden“ Leitungen sind alle Bestandsleitungen mit Ausnahme
der Gashochdruckleitung und der parallel zur BAB verlaufenden TKLeitungen gemeint.
Die Abstimmung zur Betroffenheit, Umverlegung, Sicherung, Berücksichtigung etc. von Bestandsleitungen, die im jeweiligen Baufeld der Teilmaßnahme liegen, sowie deren Umsetzung werden durch den zuständigen Bauherrn der verursachenden Teilmaßnahme durchgeführt. Die Kosten gegenüber den Leitungsträgern werden gemäß bestehenden Vereinbarungen, Verträgen zu den Leitungen bzw. gesetzlichen Regelungen vergütet. Die Kostenaufteilung zwischen den Vereinbarungspartnern erfolgt gemäß Kostenteilungsschlüssel in § 5 für die verursachende Teilmaßnahme. Für die Zuständigkeit und Kostenteilung gilt das „Verursacherprinzip“ (Erläuterung „Verursacherprinzip“ siehe § 5 Nr.3).
Aufgrund von Schnittstellen und Abhängigkeiten wird der jeweils andere
Vereinbarungspartner über die Abstimmungen und Umsetzungen informiert.
Die erforderlichen Leitungsvereinbarungen für die betroffenen Bestandsleitungen werden durch den jeweiligen Vereinbarungspartner der vorhandenen
Leitungsvereinbarung und den Leitungsbetreiber geschlossen. Der Leitungsvereinbarungspartner der Bestandsleitung kann vom zuständigen Bauherrn
abweichen (z.B. Leitungen im Eiselauer Weg: Vereinbarung Stadt Ulm - Leitungsbetreiber).
Stand: 09.11.2016
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d) Lfd. Nr. 13: Baustelleneinrichtungsfläche
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind unter § 11 der BDV geregelt. Jeder
Bauherr ist i.d.R., soweit in der BDV nicht anderes vereinbart wird, für seine
Baustelleneinrichtungsfläche zuständig.
e) Lfd. Nr. 14: LAD
Zu den Maßnahmen des LAD wurde eine gesonderte Vereinbarung zwischen LAD, Stadt Ulm und SBV BW mit Datum vom 07.07.2016/27.06.2016/
04.07.2016 geschlossen.
Die Kostenteilung hierzu ist in § 5 der BDV geregelt.
f) Die Beleuchtung des Eiselauer Weges einschließlich des Bauwerks 27 zur
Unterführung der Straße wird gemäß StrG § 41 Abs. 1 durch die Stadt Ulm
hergestellt und geplant. Die Beleuchtung im Bereich des Bauwerks wird „auf
Putz“ hergestellt.
2. Die Aufgaben des Bauherrn umfassen alle üblichen Bauherrenaufgaben, soweit diese in der BDV nicht gesondert geregelt werden. Nachfolgend sind Bauherrenaufgaben beispielhaft aufgeführt:
Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung
Bauüberwachung, Bauüberwachung Bahn, Sicherungsleistungen
Bauoberleitung
Ökologische Baubegleitung
Projektsteuerung
Abrechnung
Terminverfolgung, -einhaltung
Kostenverfolgung
Nachtragsmanagement
Schriftverkehr
Vertragsabwicklung
Stellung/Beauftragung SiGeKo
Bauvermessung
Baufeldfreimachung
Abstimmung, Organisation der Medienfreiheit
Abstimmungen und Vereinbarungen mit Dritten
Grunderwerb
Stand: 09.11.2016
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Abnahme
Dokumentation
Endvermessung
Information von Anliegern
3. Die Schnittstellen zum jeweils anderen Vereinbarungspartner werden berücksichtigt
und untereinander abgestimmt (siehe auch § 4).
4. Die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, Normen, Richtlinien, Vorschriften und Erlasse
sowie den Vorgaben der VOB und HVA B/F–StB.
§4
Planung und Schnittstellen
1. Planung
1.1. Beauftragung und Betreuung Entwurfs-, Ausschreibungs- und Ausführungsplanung
Mit Datum vom 13.11.2007 wurde eine Planungsvereinbarung (PV) zwischen Stadt
Ulm und SBV BW zur DAS geschlossen. Inhalt der PV ist die Erstellung der gesamten Planung bis zur Baureife durch die Stadt Ulm (inkl. erforderlicher Gutachten) für
die Doppelanschlussstelle ohne 6-streifigen Ausbau.
Die Planungsphasen bis zum bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind
nicht Inhalt dieser BDV.
Zwischen der Stadt Ulm und der SBV BW wurden für die Entwurfs-, Ausschreibungs- und Ausführungsplanung (baureife Ausführungsplanung) Änderungen und
Ergänzungen zur PV abgestimmt, die in der vorliegenden BDV vereinbart werden.
Stand: 09.11.2016
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In der nachfolgenden Tabelle sind die Abstimmungsergebnisse je Teilmaßnahme
dargestellt:
Lfd. Kurztext Teilmaßnahme
Nr.
Bauwerksnummern
Beauftragung Ausschreibungs-/ Ausführungsplanung
Betreuung/
Koordination/
Ausführung
2, 202,
204, 205,
206, 214,
215, 502
Stadt Ulm
(ohne Bauwerke
27+28)
SBV BW
8, 9
5, 211
Stadt Ulm
Stadt Ulm
SBV BW
SBV BW
6, 210
4, 208,
209, 503
3, 212,
216, 501
7, 213
401
Stadt Ulm
Stadt Ulm
Stadt Ulm
SBV BW
Stadt Ulm
SBV BW
Stadt Ulm
SBV BW und
Stadt Ulm
gemäß § 3
SBV BW
SBV BW und
Stadt Ulm
gemäß § 3
SBV BW
SBV BW
SBV BW
SBV BW
SBV BW und
Stadt Ulm
gemäß § 3
SBV BW und
Stadt Ulm
gemäß § 3
(gemäß BW-Nr.Verzeichnis)
Anlage 1
1
Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen, provisorischer Anschluss an
Bestand - ohne Bauwerke
2
3
Wirtschaftswege
südlicher Knotenpunkt
4
5
nördlicher Knotenpunkt
Eiselauer Weg - ohne Bauwerk
6
Zufahrt zum GWG Mergelgrube ohne Bauwerk
P+M - Platz
Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungsund Schutz-Maßnahmen
7
8
9
6-streifiger Ausbau der A 8
10 Bauwerke 27, 28, 1
11 Baustelleneinrichtungsfläche
1, 201,
203, 207
101, 102,
103
504
Tabelle 3: Beauftragung & Betreuung Entwurfs-, Ausschreibungs- und Ausführungsplanung
a) Die Planung der Teilmaßnahmen mit den Bauwerknummern 2 - 9, 202, 204 206, 208 - 216, 501 - 503, wird durch die Stadt Ulm beauftragt. Die Betreuung
der Planung erfolgt abweichend von der PV gemäß Festlegung der Bauherrschaft in § 3 und nicht ausschließlich durch die Stadt Ulm.
b) Die Planung der Bauwerke mit den Bauwerksnummern 101, 102, 103 (gemäß
Anlage 1) erfolgt abweichend zur PV wie folgt:
b1)
Die Entwurfs-/Ausschreibungsplanung der Bauwerke 27, 28 und 1 wird
durch die SBV BW beauftragt. Die Koordination dieser Planung erfolgt
durch die SBV BW gemäß Festlegung in § 3. Die Kosten der Planungen
werden gemäß Kostenteilungsschlüssel (siehe § 5) aufgeteilt.
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
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b2)
Die Ausführungsplanung der Bauwerke 27, 28 und 1 erfolgt durch den
AN Bau unter Betreuung der SBV BW (gemäß § 3).
b3)
Der Prüfingenieur für die Bauwerke 27, 28 und 1 wird durch die SBV BW
beauftragt. Die Kosten werden gemäß Kostenteilungsschlüssel (siehe
§ 5) aufgeteilt.
c) Die Beauftragung und Betreuung der Planung für die Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutz-Maßnahmen (Bauwerksnummer 401) erfolgt durch den
jeweiligen Bauherrn gemäß § 3.
d) Die Planung des 6-streifigen Ausbaus der A8 mit den Bauwerksnummern 1, 201,
203, 207 (gemäß Anlage 1) erfolgt, wie bereits in der PV festgelegt, im Auftrag
der SBV BW und wird auch von der SBV BW betreut.
e) Die Planung der Baustelleneinrichtung, Bauwerksnummer 504 (gemäß Anlage 1), wird durch den jeweiligen Bauherrn gemäß § 3 beauftragt und betreut.
Für die Erbringung der Planungsleistung bis zum bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vergütet die SBV BW gemäß PV der Stadt Ulm einen Verwaltungskostenzuschlag von 2,5% für die auf den Bund entfallenden genehmigten Baukosten.
Die restlichen 0,5 % des in der PV vereinbarten Verwaltungskostenzuschlags werden nach Vorliegen der baureifen Ausführungsplanung erstattet. Aufgrund der oben
in den Punkten a) bis e) genannten Änderungen beziehen sich diese 0,5 % ausschließlich auf die auf den Bund entfallenden genehmigten Baukosten, deren Baureifplanung durch die Stadt Ulm erfolgt.
Stand: 09.11.2016
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1.2. Vorgehen bei Planungsnachträgen:
Die Kostentragung bei Planungsnachträgen erfolgt gemäß Kostenteilung.
Der jeweilige Vereinbarungspartner wird über einen Nachtrag benachrichtigt, soweit
eine Beteiligung gemäß Kostenteilung vorliegt (analog § 9, Nr. 8).
In den Fällen, bei denen sich gemäß Tabelle 3 der Auftraggeber der Planung und
der Bauherr und damit der Betreuer der Planung unterscheiden, bestätigt der Betreuer die Änderung gegenüber dem Planer (ohne Rückfrage beim Auftraggeber).
Der Auftraggeber ist für die weitere Abwicklung des Planungsnachtrags zuständig.
1.3. Weitere Planungen, Gutachten, Prüfungen und externe Beratungen bzw. sonstige
Ingenieurbüros werden durch den jeweiligen Bauherrn beauftragt. Die Kostentragung erfolgt jeweils gemäß Kostenteilungsschlüssel (siehe § 5) für die jeweils betroffene Teilmaßnahme. Beispiele sind:
Bodengutachten
Verwertungsgutachten (wird abweichend von den oben genannten Festlegungen über die Gesamtmaßnahme durch die SBV BW beauftragt)
Ingenieurgeologische Beratung während der Bauausführung
Eisenbahntechnische Beratung inkl. Kreuzungs- und Baudurchführungsvereinbarungen für die Kreuzung der DB-Strecke 4700
Planung und Freigabe Oberleitungs- und Leitungsumverlegung im Bereich der
DB-Strecke 4700 und Containerbahnhof.
Prüfingenieur für z.B. Baubehelfe
Projektsteuerung, Bauoberleitung, Bauüberwachung
LAP
1.4. Der Bauablauf gemäß § 8 ist in der Planung zu beachten. Änderungen können nur
einvernehmlich vorgenommen werden.
1.5. Planmanagementsystem: Jeder Bauherr ist für die Verwaltung der Pläne seiner
Teilmaßnahme zuständig. Die SBV BW verwendet für den Ausbau der BAB A8 die
Planmanagementplattform „think project!“. Die Stadt Ulm sowie der Planer für die
Teilmaßnahmen der Stadt Ulm gemäß § 3 erhalten einen Zugriff auf die Plattform
und damit auf die Planung der Teilmaßnahmen der SBV BW. Die Stadt Ulm bzw.
Stand: 09.11.2016
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der Planer deren Teilmaßnahmen stellt die Pläne der Teilmaßnahmen mit dem jeweils gültigen Index selbständig in diese Plattform ein.
1.6. Planformate werden i.d.R. in pdf- und dwg/dxf-Format ausgetauscht.
1.7. Sicherheitsaudit: Das Sicherheitsaudit für den Ausführungsentwurf nach ESAS 2002
wird von der SBV BW für den gesamten BA 1 inkl. DAS veranlasst und beauftragt.
Die Kostenteilung erfolgt gemäß § 5. Die Erstellung der Planunterlagen für das Audit
sowie die Bearbeitung/Übernahme der Ergebnisse erfolgt wie in § 4 festgelegt.
1.8. Für diejenigen Bauwerke, die in die Baulast der Stadt Ulm übergehen und für die die
SBV BW die Bauherrschaft übernimmt, wird der Aufwand der SBV BW für die Betreuung, Koordination, Ausschreibung, Vergabe etc. gemäß § 15 durch die Stadt
Ulm erstattet.
1.9. Die Entwurfs-/Ausschreibungs- sowie Ausführungsplanung der Teilmaßnahmen, die
nicht durch den späteren Baulastträger betreut werden (siehe oben sowie Tabelle 5
in § 14) werden dem späteren Baulastträger zur Abstimmung, Prüfung und Freigabe
vorgelegt. Die Abstimmung, Prüfung und Freigabe des Vereinbarungspartners erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen. Die Planläufe werden gesondert abgestimmt.
2. Schnittstellen
Aus der Festlegung der Bauherrschaft ergeben sich die Schnittstellen zwischen
Stadt Ulm und SBV BW in der Betreuung der Planung und Ausführung am Rand des
KVP Nord. Die Schnittstellen der beiden Vereinbarungspartner sind in der Anlage 5
dargestellt. Diese sind i.d.R. über das Ende der Betonfahrbahn an folgenden Stationierungen definiert:
KVP Nord – Rampe: bei Stationierung 0+053 der Achse 200
KVP Nord – Eiselauer Weg: bei Stationierung 0+057 der Achse 250
KVP Nord – Zufahrt GWG Mergelgrube: bei Stationierung 0+147,39 der Achse
400 (am Ende der befestigten Bestandsfläche)
In den Bereichen, bei denen der KVP Nord an die Planfeststellungsgrenze angrenzt,
erfolgt die Wiederherstellung bzw. die Herstellung der trassennahen LBP-
Stand: 09.11.2016
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Maßnahmen etc. jeweils bis zur Planfeststellungs-/Baufeldgrenze durch die Stadt
Ulm.
Dort, wo der KVP Nord an die übrigen Bereiche der DAS angrenzt, sind die Schnittstellen in Anlage 5 dargestellt.
Der Radweg sowie der KVP-Arm zum Eiselauer Weg werden provisorisch durch die
Stadt Ulm angeschlossen.
Änderungen der Schnittstellen sind schriftlich festzulegen.
Die Vereinbarungspartner und deren Auftragnehmer stimmen die Planung, Ausschreibung und Ausführung an den Schnittstellen gegenseitig ab. Pläne und sonstige Unterlagen, die diese Schnittstellen beinhalten, sind dem Vereinbarungspartner
zur Kenntnis vorzulegen und sind, soweit erforderlich, für die Ausschreibung o.ä. zur
Verfügung zu stellen.
Schnittstellen des Baubetriebs oder der bauzeitlichen Verkehrsführung und
-sicherung (z.B. Eiselauer Weg) werden ebenfalls gemeinsam abgestimmt.
§5
Kostenteilung
1. Mit der Unterzeichnung der BDV in Verbindung mit dem Baubeschluss des Gemeinderats der Stadt Ulm entfällt die vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Stadt
Ulm gemäß RAV § 4, Punkt 3 für Aufträge für Bauleistungen, die durch die SBV BW
im Auftrag der Stadt Ulm erteilt werden.
2. Grundlage der Kostenteilung ist der Kostenteilungsplan sowie die Tabelle der Kostenanteile aus der Planfeststellung. Beide Unterlagen sind Anlagen der RAV. Auf
dieser Grundlage werden in Anlage 2 graphisch die Kostenteilungsflächen bis zur
Planfeststellungsgrenze erweitert und vereinbart. Die Kostenteilungsschnittstellen
weichen von den Planungsschnittstellen ab.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Teilmaßnahmen den einzelnen Kostenschlüsseln zugeordnet. Grundlage ist neben den o.g. Unterlagen auch das Bauwerksverzeichnis der Planfeststellung (siehe Anlage 1).
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Lfd. Kurztext Teilmaßnahme
Nr.
1.1 Parallelfahrbahnen A 8 u.
Anschlussrampen,
provisorischer Anschluss an
Bestand
1.2 Bauwerk 27
Kostenteilung
(gemäß BW-Nr.-Verzeichnis)
Anlage 1
Bauwerksnummern
(gemäß BW-Nr.Verzeichnis)
Anlage 1
Bund
Stadt
Anmerkungen
68,8%
31,2%
KT bezieht sich auf die komplette
Teilmaßnahme
2, 202, 204,
205, 206, 214,
215, 502
89,4%
10,6%
KT bezieht sich auf das komplette
Bauwerk
101
Herleitung:
DAS: 33,9 % des Gesamtbauwerks.
Davon trägt die SBV BW 68,8 %
und die Stadt Ulm 31,2 %.
1.3 Bauwerk 28
2
3
Wirtschaftswege
Umverlegung der Gashochdruckleitung GVS
4
5
südlicher Knotenpunkt
südlicher Knotenpunkt Entwässerung
6 nördlicher Knotenpunkt
7 nördlicher Knotenpunkt Privatzufahrt
8 nördlicher Knotenpunkt Entwässerung
9 Eiselauer Weg - ohne Bauwerk
10 Zufahrt zum GWG Mergelgrube - inkl. Bauwerk
11 P+M - Platz
12 6-streifiger Ausbau der A 8
59,5%
40,5%
102
Herleitung:
3. Gleis und DAS
siehe Anlage 3
komplette Teilmaßnahme
8, 9
komplette Teilmaßnahme
306, 308, 309
68,8% 31,2%
0,0% 100,0%
komplette Teilmaßnahme
5
komplette Teilmaßnahme
211
24,9%
0,0%
5-armiger Knotenpunkt (fiktiv)
6
privater Betreiber: DB Netz (Containerbahnhof)
6
68,8%
68,8%
31,2%
31,2%
75,1%
0,0%
0,0% 100,0%
komplette Teilmaßnahme
210
0,0% 100,0%
komplette Teilmaßnahme
4, 208, 209,
503
0,0% 100,0%
komplette Teilmaßnahme
3, 103, 212,
216, 501
100,0%
100,0%
0,0%
0,0%
13 Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und SchutzMaßnahmen
siehe Anmerkungen
14 "Querende" Leitungen
siehe Anmerkungen
(ohne Gashochdruckleitung und
parallel verlaufende Fernmeldekabel)
KT bezieht sich auf das komplette
Bauwerk
komplette Teilmaßnahme
7, 213
komplette Teilmaßnahme
(Ausnahme siehe 3. Gleis BW 28
bei lfd. Nr. 1.3)
1, 201, 203,
207
Maßnahmen 1S, 1G bis 3G, 1M
bis 6M, 1A CEF nach dem Verursacherprinzip / siehe § 3.
Maßnahmen 2A, 1E, 2E bzw.
Ersatz für 2E im Verhältnis der
Kostenberechnung.
nach dem Verursacherprinzip
401
304, 305, 307,
310 -331
KT nach vorh. Verträgen bzw.
gesetzl. Regelungen.
301, 302, 303
siehe
Anmerkungen
nach dem Verursacherprinzip
504
siehe
Anmerkungen
im Verhältnis der
Kostenberechnung.
15 Leitungen - Parallel zur BAB
verlaufende Fernmeldekabel
siehe
Anm.
16 Baustelleneinrichtungsfläche
17 LAD
0,0%
---
Tabelle 4: Kostenteilung
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3. Die Leistungs-/Abrechnungsgrenze erfolgt gemäß Kostenteilungsplan (Anlage 2).
Eine Ausnahme für die Leistungsgrenze für die Planung, Bauherrschaft bildet die
Schnittstelle KVP Nord in § 4.
Für alle Kosten gilt das „Verursacherprinzip“, d.h. die Kostenaufteilung erfolgt gemäß der in § 5 Nr. 2 festgelegten Kostenteilung für die jeweils Kosten verursachende Teilmaßnahme.
4. Soweit die Kosten keiner eindeutigen Ursache, also Teilmaßnahme, zugeordnet
werden können, wie z.B. bei den LAD-Maßnahmen sowie den trassenfernen LBPMaßnahmen, erfolgt die Kostenteilung im Verhältnis der abschließenden Kostenberechnung ohne Grunderwerbskosten (z.B. auf der Grundlage der Kostenberechnung
aus 2012 wäre dies: SBV BW 6,800 Mio. €, Stadt Ulm 5,801 Mio. € Æ Kostenteilung:
SBV BW 54 %, Stadt Ulm 46 %).
5. Die Vereinbarungspartner werden bei Teilmaßnahmen, bei denen sie von der Kostenteilung betroffen sind, über Mehrkosten informiert (siehe auch § 9)
6. Die Kostenteilung der Bauwerke 27 und 28 bezieht sich auf die Verbreiterung der
Bauwerke in Nord-Süd-Richtung aufgrund der Parallelfahrbahnen.
7. Die Mehrkosten für das Dritte Gleis bei Bauwerk 28 (Ost-West-Richtung) werden
durch die Stadt Ulm getragen. In Anlage 3 ist eine Prinzipskizze für die Kostenteilung Bauwerk 28 dargestellt. Die im Bauwerksverzeichnis der Planfeststellung angegebene Kostenteilung wurde an die aktuelle Spannweite angepasst.
8. Die oben angegebene Kostenteilung für den KVP Nord bezieht sich auf den
5-armigen Kreisverkehr (fiktiv). Der KVP Nord wird 6-armig mit einer weiteren Privatzufahrt zum Containerbahnhof ausgebildet.
9. Soweit Leistungen für Bauwerk 28 und 1 nicht eindeutig einer der beiden Teilmaßnahmen zugeordnet werden können (=„Verursacherprinzip“ nicht anwendbar), erfolgt eine hälftige Zuordnung (BW 28: 50%, BW 1: 50%). Die Kostenteilung erfolgt
gemäß Tabelle 4.
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10. In den jeweiligen Ausschreibungen der Vereinbarungspartner wird die spätere Kostenteilung bereits berücksichtigt.
11. Soweit sich aus der zu erstellenden Kreuzungsvereinbarung zwischen DB, Stadt
Ulm und SBV BW für Bauwerk 28 Änderungen (z.B. Reduzierung der Kosten aufgrund § 12, 2 EKrG für Stadt Ulm und SBV BW durch eine Kostenbeteiligung der
DB) ergeben, werden diese nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung neu vereinbart.
§6
Abwicklung des erforderlichen Grunderwerbs
1. Die Abwicklung des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme und der
Erreichung der Bauerlaubnis etc. erfolgt durch den Vorhabenträger, der als Bauherr
gemäß § 3 der BDV diese Fläche benötigt.
2. Die Kosten des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme, der Erreichung der Bauerlaubnis inkl. evtl. Entschädigungen sowie Kosten für die Beurkundung, Pfandfreigabe sowie die Vermessung und evtl. Vermarkung nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden gemäß Kostenteilungsschlüssel übernommen. Es
gilt das „Verursacherprinzip“ (Erläuterung „Verursacherprinzip“ siehe § 5 Nr. 3).
In Anlage 2 sind hierzu alle Flächen des Grunderwerbsplans der Kostenaufteilung
zugeordnet.
3. Bei Flächen, die bereits der Stadt Ulm gehören und auf denen die SBV BW gemäß
Festlegung in § 3 der BDV Teilbaumaßnahmen durchführt, wird durch die SBV BW
ein Formular für die Bauerlaubnis vorbereitet, das durch die Stadt Ulm unterschrieben wird. Pachtverhältnisse bestehen zu diesen Flächen nicht mehr.
4. Bei Flächen nach Punkt 3, die später in die Baulast der SBV BW übergehen (siehe
Tabelle 5 unter § 14 der BDV), wird der notarielle Grunderwerb zwischen SBV BW
und Stadt Ulm nach der Vermessung durchgeführt. Die Kostenteilung gilt hier analog
Punkt 2.
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5. Eine dingliche Sicherung der nicht nur bauzeitlichen LBP-Maßnahmen wird durch
denjenigen Vorhabenträger organisiert, der die LBP-Maßnahme herstellt (siehe § 3).
§7
Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen Aufträge
1. Jeder Vereinbarungspartner wird die Ausschreibung und Vergabe für die Herstellung
der Anlagen gemäß § 3 erforderlichen Bauleistungen in eigener Verantwortung
durchführen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
2. In den Ausschreibungen wird auf die terminlichen und räumlichen Schnittstellen zwischen den Teilmaßnahmen der Stadt Ulm und der SBV BW und die erforderliche
Koordinierung, Abstimmung der ANs hingewiesen.
3. Die Vereinbarungspartner gleichen die Ausschreibungsunterlagen an der Schnittstelle untereinander ab.
4. Der Vereinbarungspartner wird nach jeder Vergabe, soweit eine Kostenbeteiligung
gegeben ist, über das jeweilige Ergebnis informiert.
5. Im Fall von Nebenangeboten, die auch die Leistungen des anderen Vereinbarungspartners betreffen bzw. wenn das Nebenangebot eine Teilmaßnahme betrifft, die in
die Baulast des Vereinbarungspartners übergeht, wird nach Übergabe der erforderlichen Unterlagen eine Wertung durch den anderen Vereinbarungspartner innerhalb
von 15 Arbeitstagen vorgenommen. Sollten Hinderungsgründe für die Freigabe zur
Vergabe bestehen, wird eine einvernehmliche Lösung zwischen den Vereinbarungspartnern hergestellt.
§8
Bauablaufplanung
1. Der Rahmenterminplan wird durch die Projektsteuerung der SBV BW unter Einarbeitung der Angaben der Stadt Ulm für Ihre Maßnahmen gemäß § 3 erstellt. Der Rahmenterminplan basiert auf dem nachfolgend beschriebenen Bauablauf.
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2. Folgender Grobbauablauf ist zwischen den Vereinbarungspartnern abgestimmt und
wird vereinbart:
2016: Vorabmaßnahmen/Vorbereitende Maßnahmen
Umverlegung Gashochdruckleitung durch terranets bw
Umverlegung der parallel zur BAB verlaufenden TK-Leitungen in einer Sammeltrasse durch GLH bzw. die Provider.
Sondageschnitte und ggf. Rettungsgrabungen durch LAD
Ausgleichsmaßnahme 1A CEF herstellen
2017:
Vorschüttung mit Erdmassen aus BA4 des BAB-Ausbaus zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord
Mitte 2017 Beginn Herstellung KVP Nord
2018:
Beginn Herstellung Bauwerke 27 und 28 Nordseite und provisorische Fahrbahn BAB Nordseite inkl. Hilfsbrücke bei Bauwerk 28.
Herstellung Zufahrt GWG Mergelgrube einschl. Bauwerk 1
Fertigstellung KVP Nord bis Mitte des Jahres
Herstellung Anschluss Zufahrt Mergelgrube auf der Ostseite an das bestehende Straßennetz durch die Stadt Ulm (nicht Gegenstand der Vereinbarung
oder der Planfeststellung).
2019:
Verkehrsführung BAB 4+0 auf Nordseite
Herstellung südliches Bauwerk 27 unter Sperrung Eiselauer Weg (Æ Zufahrt
über Mergelgrube erforderlich). Abbruch Bestand und Ersatzneubau südliches
Bauwerk 28.
BAB-Ausbau Südseite
2020:
Verkehrsführung BAB 4+0 auf Südseite
BAB-Ausbau Nordseite
Rückbau Hilfsbrücke bei Bauwerk 28 und Fertigstellung Bauwerk 28.
3. Aufgrund von Abhängigkeiten zu Sperrpausen der DB-Strecke 4700 bei der Herstellung der Bauwerke 28 und 1, der erforderlichen Aufrechterhaltung der Zuwegung
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des Industriegebiets Himmelweiler sowie des bauzeitlichen Verkehrsführungskonzepts der BAB A8 ist der oben aufgeführte Bauablauf zwingend einzuhalten.
4. Die Stadt Ulm verpflichtet sich, den Anschluss an die Zufahrt GWG Mergelgrube in
Richtung L 1165, der nicht Inhalt der Vereinbarung ist, rechtzeitig vor Sperrung des
Eiselauer Weges fertigzustellen.
5. Bei Änderungen oder Differenzen der Vereinbarungspartner zum Bauablauf wird
eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Der BAB-Ausbau ist hierbei vorrangig zu
bewerten.
§9
Organisation des Bauablaufs / der Baudurchführung
1. Der Baubeginn sowie die zeitliche Durchführung der Maßnahmen richten sich nach
einem noch abzustimmenden Rahmenterminplan für die Teilmaßnahmen. Dieser
basiert auf dem unter § 8 beschriebenen Bauablauf. Dieser Terminplan ist auch die
Grundlage für die Ausschreibung der Teilmaßnahmen.
2. Die Stadt Ulm und die SBV BW verpflichten sich gegenseitig, die jeweiligen Teilmaßnahmen gemäß der abgestimmten Terminplanung zu erstellen, so dass der
Bauablauf des anderen Vereinbarungspartner nicht durch verzögerte eigene Bauausführung behindert oder erschwert wird.
3. Grundlage für den Beginn der Baudurchführung der Teilmaßnahmen ist u.a.
a) Genehmigte Ausführungsplanung (Beteiligung beider Vereinbarungspartner siehe § 4).
b) Kreuzungs-/Leitungs-/sonstige für den Bau erforderlichen Vereinbarungen.
c) Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde (Einholung durch AN Bau).
d) Feststellung der Lage von Versorgungsleitungen und Einweisungen in die Örtlichkeit durch die Medienträger.
e) Baubeschluss der Stadt Ulm
Stand: 09.11.2016
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4. Die Durchführung der Teilmaßnahmen obliegt dem jeweilig zuständigen Vereinbarungspartner gemäß § 3.
5. Projektsteuerung: Die Vereinbarungspartner werden jeweils für ihren Aufgabenbereich Ingenieurbüros beauftragen bzw. die Leistung selbst durchführen. Die Aufgaben der Projektsteuerung beinhalten im Wesentlichen:
a) Koordinierung des Planungs- und Ausschreibungsprozesses
b) Schnittstellenabstimmung
c) Koordinierung der Terminplanung und Terminkontrolle
d) Koordinierung des Besprechungswesens
e) Koordinierung und Überwachung des gegenseitigen Informationsstandes und
der Abstimmungsergebnisse.
f)
Kostenüberwachung
6. Ebenso sind die Vereinbarungspartner für die Bauoberleitung und Bauüberwachung
Ihrer Aufgabengebiete selbst verantwortlich und können jeweils Ingenieurbüros dafür beauftragen bzw. diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Die Leistung der jeweiligen Bauoberleitung/Bauüberwachung entspricht der Zuordnung nach § 3.
7. Die Vereinbarungspartner werden den jeweiligen Projektsteuerer, Bauoberleitung,
Bauüberwacher verpflichten, die Aufgaben mit dem jeweils anderen Zuständigen
des Vereinbarungspartners zu koordinieren und etwaige Abstimmungsdifferenzen
unverzüglich dem jeweiligen Projektleiter zu melden.
8. Erforderliche Änderungen während der Baudurchführung werden bei Schnittstellen
einvernehmlich geregelt. Bei Änderungen ohne Schnittstellen erfolgt eine Benachrichtigung zur Information, soweit der Vereinbarungspartner Kostenträger oder späterer Baulastträger ist.
Sobald sich während der Bauausführung Überschreitungen der Kosten von 10 %
der Auftragssumme einer Vergabeeinheit abzeichnen, wird der Vereinbarungspartner, soweit er als Kostenträger oder späterer Baulastträger davon betroffen ist,
darüber informiert.
Bei Überschreitungen von 15 % der Auftragssumme einer Vergabeeinheit ist eine
Abstimmung der Vereinbarungspartner (bei Betroffenheit durch Kostenteilung oder
Baulast) zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorzunehmen.
Stand: 09.11.2016
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9. Nachträge für die vom Vereinbarungspartner gemäß § 3 übernommenen Leistungen
prüft die jeweilige Bauüberwachung/Bauoberleitung.
§ 10
Organisation der weiteren Abstimmung der Baudurchführung
1. Die Stadt Ulm und die SBV BW vereinbaren zumindest bis zur Ausschreibung der
Hauptlose (VE 102 und KVP Nord), weitere regelmäßige Besprechungen zur Abstimmung der Ausschreibungsunterlagen durchzuführen.
2. Mit Beginn der Baudurchführung führen die Vereinbarungspartner Abstimmungen,
auch in Form von Besprechungen, u.a. mit den nachfolgenden Punkten durch und
dokumentieren diese:
a) Ablauforganisation der Bauausführung
b) Bauablaufplanung und erreichter Baufortschritt
c) Besprechungswesen
d) Projektstatus
e) Verträge mit Auftragnehmern
f)
Schnittstellen
g) Planung
h) Abwicklung Abrechnung
i)
Änderungen, Mehrkosten
§ 11
Nutzung der gemeinsamen BE-Flächen
Die planfestgestellten BE-Flächen werden z.T. durch beide Vereinbarungspartner genutzt. Die Teilmaßnahme KVP Nord, die gemäß § 3 der BDV durch die Stadt Ulm ausgeführt wird, wird in 2017 bis ca. Mitte 2018 hergestellt. Die weiteren Teilmaßnahmen werden durch die SBV BW (in VE 102) ab 2018 ausgeführt. Die Vorschüttungen
erfolgen in 2017. Terminliche Überschneidungen bei den BE-Flächen zwischen den
Vereinbarungspartnern gibt es daher in 2017/2018.
Stand: 09.11.2016
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Für die Herstellung des KVP Nord kann von der planfestgestellten Fläche die Depotfläche 2 auf Flurstück 657 sowie die Fläche, die in Anlage 5 mit „Ausführung Stadt Ulm“
bezeichnet ist, als BE-Fläche bzw. provisorische Umfahrung genutzt werden (siehe Anlage 4). Die weiteren planfestgestellten Flächen stehen für die übrigen Teilmaßnahmen
und die Vorschüttung zur Verfügung.
Die Herstellung und Beseitigung von BE-Flächen sowie von Baustraßen und provisorische Verkehrsführungen erfolgen durch den jeweiligen Vereinbarungspartner bzw. dessen AN Bau gemäß § 3.
Aufgrund der frühen Herstellung des KVP Nord durch die Stadt Ulm, erfolgt die Baufeldfreimachung der Depot-Flächen auf Flurstück 657 Gemarkung Lehr innerhalb der kompletten planfestgestellten Fläche durch die Stadt Ulm (auch außerhalb der Flächen „Ausführung Stadt Ulm nach Anlage 5). Hierbei wird u.a. auch die befestigte Fläche und die
vorhandenen Leitungen und Schächte zurückgebaut.
Diese Festlegungen zur BE-Fläche werden in den Ausschreibungsunterlagen beider
Vereinbarungspartner aufgenommen.
§ 12
Organisation und Qualität der Dokumentation, Bestandsunterlagen
1. Die Baudokumentation, Bauakte der gemäß § 3 übernommenen Teilmaßnahmen
richtet sich nach den Richtlinien des jeweils verantwortlichen Bauherrn. Die Bauakte
wird von jedem Bauherrn gesondert und eigenständig geführt und archiviert.
2. Der Umfang und die Anforderungen der Bestandsunterlagen werden durch jeden
Vereinbarungspartner in seiner Teilmaßnahme gemäß den gültigen Richtlinien und
Regelwerken geregelt.
Die Stadt Ulm erhält von der SBV BW Bestandsunterlagen zum Bauwerk 1 1-fach in
digitaler Form (jeweils als pdf sowie das Bauwerksbuch als SIB-BauwerksDatenbank Version 1.9.0, die Bestandspläne als dxf oder dwg).
3. Evtl. erforderliche Beweissicherungen und Fotodokumentationen werden durch jeden Bauherrn für seine Teilmaßnahmen gesondert durchgeführt.
Stand: 09.11.2016
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4. Endvermessung: Die Endvermessung des Straßenkörpers erfolgt, durch jeden Vereinbarungspartner in seiner Teilmaßnahme gemäß seinen Anforderungen. Ein Austausch der Endvermessung ist nicht vorgesehen.
§ 13
Abrechnungsverfahren
1. Beide Vereinbarungspartner zahlen Abschlagsrechnungen auf die von ihnen beauftragten Leistungen. Dies beinhaltet auch die in den Rechnungen aufgeführten Leistungen, die dem jeweiligen Vereinbarungspartner zuzurechnen sind. Die Zahlung an
den AN Bau erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen AG.
2. Die Abschlags- und Schlussrechnungen für die Teilmaßnahmen werden durch die
jeweils zuständige Bauüberwachung sachlich und rechnerisch sowie durch die
Bauoberleitung vertraglich geprüft. Abgerechnet werden Leistungen einschließlich
der Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).
3. Die Kostenteilung ist unter § 5 aufgeführt. In den Bauverträgen wird eine entsprechende vertragliche Regelung vom jeweiligen Vereinbarungspartner aufgenommen,
so dass eine getrennte Abrechnung an die Vereinbarungspartner gesichert ist.
4. Im Innenverhältnis werden die auf den Vereinbarungspartner entfallenden Kosten
dem Baufortschritt entsprechend nach Prüfung und Freigabe der Abschlagsrechnungen unter Übersendung der entsprechenden geprüften zahlungsbegründeten
Rechnungsunterlagen an den Vereinbarungspartner zur Zahlung an den jeweiligen
Bauherrn weitergereicht.
5. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, die gegenseitigen Rechnungen entsprechend den Fristen gem. VOB/B zu begleichen.
6. Der endgültige Zahlungsausgleich wird unverzüglich nach Übersendung und Prüfung der jeweiligen Schlussrechnungen durchgeführt. Bei Meinungsverschiedenheiten darf die Zahlung der unbestrittenen Beträge nicht bis zur Klärung der Streitfragen zurückgestellt werden.
Stand: 09.11.2016
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7. Zahlungsaufforderungen sind zu richten an:
Stadt Ulm
Hauptabteilung VGV
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 42
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
§ 14
Durchführung der Abnahme
1. Die Abnahmen der Teilmaßnahmen erfolgen abhängig vom Bauherr gemäß § 3 und
dem späteren Baulastträgers wie folgt:
a) Abnahmen durch die SBV BW:
Bauwerk 27
Bauwerk 28
6-streifiger Ausbau BAB A8
Parallelfahrbahnen BAB A8
Anschlussrampen BAB A8
P+M – Platz
Die durch die SBV BW ausgeführten LBP-Maßnahmen
b) Abnahmen durch die Stadt Ulm: Die Stadt Ulm führt die Abnahmen des KVP
Nord sowie die durch die Stadt Ulm ausgeführten LBP-Maßnahmen durch.
c) Gemeinsam werden die nachfolgenden Teilmaßnahmen abgenommen:
KVP Süd
Eiselauer Weg
Zufahrt zum GWG Mergelgrube
Bauwerk 1
Wirtschaftswege
d) Sonstige Teilnahmen an den Abnahmen des jeweils anderen Vereinbarungspartners werden im Einzelfall abgestimmt.
Die oben aufgeführten Teilmaßnahmen verstehen sich jeweils inkl. der zugehörigen
Anlagen (z.B. Entwässerung, Zaunanlagen etc.).
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
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Seite: 26/31
2. In der nachfolgenden Tabelle wird der Baulastträger der Teilmaßnahmen gemäß
Angabe in der Planfeststellung aufgeführt. Zur Bau- und Unterhaltungslast wird eine
gesonderte Vereinbarung geschlossen.
Lfd. Kurztext Teilmaßnahme
Nr.
1
Parallelfahrbahnen A 8 u. Anschlussrampen,
einschl. Bauwerke, provisorischem Anschluss an Bestand
2
3
Wirtschaftswege
Umverlegung der Gashochdruckleitung GVS
4
5
6
7
südlicher Knotenpunkt
nördlicher Knotenpunkt
nördlicher Knotenpunkt - Privatzufahrt
Eiselauer Weg - ohne Bauwerk 27
8
Zufahrt zum GWG Mergelgrube
- inkl. Bauwerk 1
9 P+M - Platz
10 6-streifiger Ausbau der A 8
11 Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und
Schutz-Maßnahmen
12 Baustelleneinrichtungsfläche
Bauwerksnummern
Unterhaltspflicht/
Baulastträger
(gemäß BW-Nr.Verzeichnis)
Anlage 1
(gemäß BW-Nr.-Verzeichnis)
Anlage 1
2, 101, 102,
202, 204,
205, 206,
214, 215,
502
8, 9
306, 308,
309
5, 211
6, 210
6
4, 208, 209,
503
3, 103, 212,
216, 501
7, 213
1, 201, 203,
207
401
SBV BW
Stadt Ulm
terranets bw
Stadt Ulm
Stadt Ulm
DB
Stadt Ulm
Stadt Ulm
SBV BW
SBV BW
SBV BW und Stadt Ulm
siehe folgende Tabelle
504
--wird rückgebaut
Tabelle 5: Baulastträger
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
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Für die LBP-Maßnahmen werden die folgenden Punkte vereinbart:
Lfd. Kurztext Maßnahme
Nr.
1
Maßnahmennummer
(Unterlage 12.2.1 der Planfeststellung)
Schutzmaßnahmen: Schutz angrenzender
wertvoller Biotopstrukturen (Bauzaun)
1S
Gestaltungsmaßnahmen (trassennah):
1G: Landschaftsrasenansaat
2G: Gestaltung Verkehrsnebenflächen
mit/ohne Gehölzen
3G: Anlage von Einzelbäumen
1G, 2G, 3G
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(trassennah):
1M: Wiederherstellung Grünlandnutzung
2M: Wiederherstellung Ackernutzung
3M: Wiederherstellung bauztl. in Anspruch
gen.Flächen
4M: Gras-/Krautvegetation/... auf bauztl.
beanspr. Flächen
5M: Wiederherstellung Gehölze
6M: Wiederherstellung Verkehrsbegleitgrün
1M, 2M, 3M,
4M, 5M, 6M
4
Ausgleichsmaßnahme: Vorlaufende CEFMaßnahme zur Erhaltung der Ökol. Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation
südwestl. des Gewerbegebiets Himmelweiler I
1A CEF
5
Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung Exten- 2A
siv-Grünland bei Bernstadt
Ersatzmaßnahme: Auftrag von Oberboden 1E
bei Jungingen
Ersatzmaßnahme: Entwicklung von extensi- 2E
vem Grünland / Aufwerten von Niedermoorbereichen
2
3
6
7
Unterhaltungspflege/
Baulastträger
--Rückbau nach Baumaßnahme
SBV BW und Stadt Ulm
noch gesondert zu
vereinbaren
SBV BW und Stadt Ulm
noch gesondert zu
vereinbaren
Stadt Ulm
Stadt Ulm
--nicht erforderlich
Erweiterung 2A für 2E:
Stadt Ulm
Tabelle 6: Baulast LBP-Maßnahmen
3. Mit der erfolgten Abnahme gilt die Anlage gleichzeitig als an den jeweiligen Baulastträger übergeben und geht die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltspflicht
auf den jeweiligen Baulastträger über.
4. Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den im Bauvertrag vereinbarten Verjährungsfristen. Falls keine Verjährungsfrist im Bauvertrag vereinbart wurde, gilt die
VOB/B.
5. Für die Mängelüberwachung, Verfolgung von Mängelansprüchen und die Abnahme
der Mängelbeseitigung der Teilmaßnahmen ist der jeweilige Bauherr gemäß § 3 der
BDV zuständig.
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
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Seite: 28/31
§ 15
Verwaltungskosten
1. Auf Verwaltungskosten für Teilmaßnahmen und deren Folgemaßnahmen, die gemäß § 3 durch den späteren Baulastträger (siehe Tabelle 5 in § 14) hergestellt werden, wird verzichtet.
2. Für die übrigen Teilmaßnahmen (KVP Süd, Eiselauer Weg und Zufahrt zum GWG
Mergelgrube inkl. Bauwerk 1), die von der SBV BW für die Stadt Ulm hergestellt
werden, wird von der Stadt Ulm ein Verwaltungskostenzuschlag von 3 % (der durch
die Stadt Ulm für diese Teilmaßnahmen zu tragenden Baukosten einschl. Mehrwertsteuer) der SBV BW erstattet. Diese Kosten beziehen sich auf die SBV BW-eigenen
Aufwendungen für die Betreuung und Koordinierung der Planung, Ausschreibung
und Vergabe, Bauüberwachung, Bauoberleitung, Projektsteuerung, Abrechnung.
3. Verwaltungskosten Planung siehe auch § 4.
§ 16
Öffentlichkeitsarbeit
Die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit liegt bei der SBV BW. Die Stadt Ulm holt vor
einer etwaigen Veröffentlichung von Informationen etc. die Zustimmung des SBV BW
ein.
§ 17
Zuständigkeiten und Information
1. Die jeweiligen Projektzuständigen der Vereinbarungspartner werden durch die Stadt
Ulm und die SBV BW benannt. Änderungen sind dem Vereinbarungspartner zeitnah
mitzuteilen.
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
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Seite: 29/31
2. Die Zuständigkeiten der Vereinbarungspartner für die Planung sind in § 4 und die
Zuständigkeiten für die Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung sind unter
§ 3 geregelt.
3. Die Vereinbarungspartner tauschen kontinuierlich die zur Abwicklung der Maßnahmen erforderlichen Informationen aus. Dies sind u.a. Bautenstände, vertragsrelevante Sachverhalte insbesondere mit Auswirkungen auf Termine und Kosten.
4. Für Besprechungen zu Teilmaßnahmen, die in die Baulast des Vereinbarungspartners übergehen, erfolgt eine Einladung des Vereinbarungspartners.
5. Gleiches gilt für Besprechungen mit Schnittstellen zu Teilmaßnahmen des Vereinbarungspartners. Zu den Schnittstellen wird auch auf die § 4, § 7 und § 9 verwiesen.
6. Weitere formale Bestätigungen, Zustimmungen der Vereinbarungspartner während
der Umsetzung der Maßnahmen, als die in der vorliegenden Baudurchführungsvereinbarung aufgeführt, sind nicht vorgesehen.
7. Fortschreibungen der Kostenberechnung für die DAS werden federführend durch die
SBV BW unter Zuarbeit der Stadt Ulm für deren Teilmaßnahmen gemäß § 3 durchgeführt.
§ 18
Schlussbestimmungen
1. Die Vereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung wirksam. Sie wird 4-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je 2 Fertigungen.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen.
3. Die Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc
Seite: 30/31
unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung tritt eine andere wirksame oder
durchführbare Bestimmung, welche die Parteien im Hinblick auf Sinn und Zweck
dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages die
Unwirksamkeit oder die Undurchführbarkeit der gewährten Bestimmung bedacht
hätte, welche den Absichten der Parteien auf Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht.
5. Die vorstehende Bestimmung findet entsprechende Anwendung, falls dieser Vertrag
eine Lücke enthalten sollte.
Ulm, den
Tübingen, den
Stadt Ulm
Hauptabteilung VGV
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr
Anlagen
Anlage 1:
Bauwerksverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss (Anlage 15.1 vom
11.09.2015)
Anlage 2:
Kostenteilungsplan – Flächenzuordnung (Stand 11/2016)
Anlage 3:
Prinzipskizze Kostenteilung Bauwerk 28 (Stand 08.08.2016)
Anlage 4:
Umfahrung KVP Nord (Stand 20.10.2016)
Anlage 5:
Prinzipdarstellung Schnittstellen (Stand 29.08.2016)
Stand: 09.11.2016
Version: - Arbeitsstand
20161109_Baudurchführungsvereinbarung_ENTWURF.doc
Seite: 31/31
$1/$*(
Unterlage 15.1a
Maßnahme: 6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West / Ulm-Nord
A 8: von km
40+275
bis km
41+500
Länge: 1.225 m
Baulänge:
1.200 m ...........................................
.....................................
Länge der Anschlüsse:
1.600 m ...........................................
Haushalt.....
VNK
NNK
BAB A 8
Bauanfang
7525 051
7526 008
BAB A 8
Bauende
7525 051
7526 008
PLANFESTSTELLUNG
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
-BauwerksverzeichnisStand 20.01.2015 11.09.2015
Betroffene Gemeinden:
x Stadt Ulm, Gmkg. Jungingen und Lehr, Stadtkreis Ulm
x Gemeinde Dornstadt, Gmkg. Dornstadt, Alb-Donau-Kreis
x Gemeinde Bernstadt, Gmkg. Bernstadt, Alb-Donau-Kreis
x Gemeinde Rammingen, Gmkg. Rammingen, Alb-Donau-Kreis
Aufgestellt:
Tübingen, den 2. Februar 2015
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr
Referat 44 - Straßenplanung
ersetzt Unterlage 15.1
vom 2. Februar 2015
gez. Böttiger
Geändert:
Tübingen, den 11.September 2015
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr
Referat 44 - Straßenplanung
gez. Böttiger
Änderungen sind mit Randstrich markiert und
kursiv dargestellt auf den
Seiten: 17,18, 25a
Unterlage 15.1a
Inhaltsverzeichnis zum
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Bauwerksverzeichnis
BWVZNr.:
I.
19
II.
Anlagen
Seite
Straßen, Knotenpunkte
1
101 103
Brücken, Bauwerke
7
III.
201 216
Entwässerung
10
IV.
301 - 329
Ver- und Entsorgungsträger
17
V.
401
Landespflege
26
VI.
501 - 504
Sonstiges
27
BSBI BARD+SAUTHER GmbH, Saarbrücken
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 1
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
3
4
I.) Straßen, Knotenpunkte
1.
A8
40+275
41+500
6-streifiger Ausbau der
a) und b)
Autobahn A 8
Bundesrepublik Deutschland,
Straßenbauverwaltung
Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn (BAB) A 8 für 6 Fahrstreifen zwischen Betriebs-(Betr-)km 123,651 und 122,426. Der Ausbau erfolgt richtlinienkonform nach RQ36
gem. RAA. Mit dem Ausbau erfolgt eine Gradientenoptimierung. Die Lage der Autobahnachse wird im Wesentlichen beibehalten.
Im Ausbauabschnitt werden die städtische Erschließungsstraße Eiselauer Weg
(BW 27) Bau-km 40+842) und die DB-Strecke Stuttgart-Ulm (BW 28 - Bau-km 41+076 /
Bahn-km 84,705) unterführt. Das Kreuzungsbauwerk über die Landesstraße L 1165 wird
im vorliegenden Ausbauabschnitt nicht betroffen.
Die A 8 verläuft an der südlichen Grenze eines geplanten Wasserschutzgebietes Zone
III. Mit dem Ausbau werden Schutzmaßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten
nach Schutzzone II vorgesehen.
Der Ausbauabschnitt gliedert sich in 2 Abschnitte:
1. Bau-km 40+275 (Betr.-km 123,651) Bau-km 41+111 (Betr.-km 122,815): hier ist
der 6-streifige Ausbau gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 12.11.2008, rechtskräftig seit 10.03.2010 innerhalb des Planfeststellungsabschnittes Hohenstadt
Ulm-West; für diesen Abschnitt wird eine Änderung des Planes beantragt
2. Bau-km 41+111 (Betr.-km 122,815) Bau-km 41+500 (Betr.km 122,426): es wird
die Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau erstmalig beantragt
Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Seite 1 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 2
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2.
2
A8
40+275
41+500
3
4
Herstellung der Ana) und b)
schlussstelle Ulm-Nord Bundesrepublik Deutschland,
Straßenbauverwaltung
Die geplante Anschlussstelle (AS) Ulm-Nord wird im Zusammenhang mit der vorhandenen AS Ulm-West, A 8/B 10, die nicht verändert wird, als Doppelanschlussstelle (DAS)
hergestellt. Die Anbindung erfolgt mittels beidseitiger AS-Rampen an die städtische Erschließungsstraße Eiselauer Weg.
Im Zuge der A 8 werden die an der AS Ulm-West vorhandenen, baulich abgesetzten Parallelfahrbahnen mit Verteilerfunktion in Richtung Osten verlängert:
an der nördlichen Richtungsfahrbahn Karlsruhe ab Bau-km 40+300 bis 40+960
an der südlichen Richtungsfahrbahn München ab Bau-km 40+400 bis 41+180
Die Anschlussrampen (Achse) schließen:
nördlich in Bau-km 40+743
südlich in Bau-km 40+963
mit Verflechtungsfahrstreifen bzw. separaten Verzögerungs- und Beschleunigungsfahrstreifen an. Die Längen der Verflechtungsfahrstreifen zur AS Ulm-West betragen
nördlich: 350 m
südlich: 420 m
Die Verzögerungs- /Beschleunigungsfahrstreifen an die Parallelfahrbahn erhalten eine
Regellänge von 150 m inkl. Fahrbahnaufweitungen. Die Parallelfahrbahnen erhalten
durchgehend eine Breite von > 6,50 m, um in Havarie- oder Baustellensituationen der
A 8 eine 2-streifig befahrbare Umleitungsstrecke ausweisen zu können. Die Parallelfahrbahnen sind mit Verzögerungs-/Beschleunigungsfahrstreifen in einer Regellänge von jeweils 250 m an die A 8 angebunden.
Die AS-Rampen sind für die Ein- und Ausfahrt an beiden Fahrtrichtungen baulich durch
einen Mittelstreifen getrennt. Die Anbindung an den Eiselauer Weg erfolgt jeweils an den
geplanten Kreisverkehrsplätzen südlich und nördlich der A 8. Die Fahrbahnen werden 1streifig betrieben, erhalten jedoch eine Fahrbahnbreite, die das Vorbeifahren in Havariefällen ermöglicht.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm: 31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
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Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 3
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
3.
2
A8
40+850
41+220
3
Neubau der Querspange Mergelgrube
4
a)
b)
Stadt Ulm
Querspange
Mergelgrube
0+035 0+570
4.
A8
40+842
Eiselauer Weg
0+035 0+356
Ausbau des Eiselauer
Weges
a)
und b)
Stadt Ulm
Zur Erschließung der Gewerbeflächen östlich der DB-Strecke Stuttgart-Ulm bis zur
L 1165 (B-Plan Mergelgrube) wird eine städtische Erschließungsstraße nördlich etwa parallel der A 8 neu hergestellt. Die Straße ist am westlichen Baubeginn an den geplanten
Kreisverkehrsplatz Nord angebunden und geht östlich in die gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Mergelgrube, Teil I (19.02.2009) festgesetzte Verkehrsfläche über. Die
Straße wird mit einem neu herzustellenden Kreuzungsbauwerk (BW 1) über die DB-Strecke Stuttgart-Ulm etwa in Bahn-km 84,670 überführt.
Zusammen mit dem einbahnig, 2-streifigen Straßenquerschnitt wird ein Rad- und Gehweg nördlich parallel mitgeführt. Der Weg wird unmittelbar entlang der Straße geführt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Die bestehende Erschließungsstraße Eiselauer Weg im Gewerbegebiet Ulmer Norden
wird im Rahmen der Herstellung der AS Ulm-Nord sowie der weiteren Erschließung und
Verlängerung nach Norden als K 7302neu (Anschlussplanung Ortsumgehung Beimerstetten nicht Gegenstand der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen) ausgebaut.
Die Straße wird mit einem westlich parallel verlaufenden Rad- und Gehweg ausgebaut.
Außerhalb des Unterführungsbauwerkes (BW 27) wird der Weg neben einem Sicherheitstrennstreifen geführt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Seite 3 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 4
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
5.
2
A8
40+842
Eiselauer Weg
0+375
3
Um- und Ausbau eines a) und b)
Knotenpunktes zum
Stadt Ulm
Kreisverkehrsplatz
Süd
4
Die bestehende Einmündung der städtischen Erschließungsstraße Im Lehrer Feld in
den Eiselauer Weg südlich der A 8 wird durch die Anbindung der südlichen Rampe der
AS Ulm-Nord zur Kreuzung. Der Knotenpunkt wird zum 4-armigen Kreisverkehrsplatz mit
einem Außendurchmesser von 38 m um- und ausgebaut. Der südliche Eiselauer Weg
wird auf 48 m und die westliche Straße im Lehrer Feld wird auf 56 m der neuen Knotenpunktgeometrie angepasst.
Der an der Westseite des Eiselauer Weges geplante Rad- und Gehweg wird mit einer
Querungshilfe und Fußgängerübergang über die Straße im Lehrer Feld geführt und geht
südlich in den bestehenden Rad- und Gehweg über. Der von Süden auf der Ostseite des
Eiselauer Weges heranführende Gehweg wird über die südliche Kreiszufahrt mittels
Querungshilfe geführt und geht in den geplanten Rad- und Gehweg über. Die beiden
weiteren Zufahrtsäste erhalten keinen Geh-/Radweganschluss und somit keine Querungshilfe.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm: 31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Seite 4 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 5
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
6.
2
A8
40+800
Eiselauer Weg
0+000
3
Herstellung Kreisverkehrsplatz Nord
4
a)
-
b)
Stadt Ulm
für die Privatzufahrt:
DB Netz AG
Die bestehende Einmündung/abknickende Vorfahrt der städtischen Erschließungsstraße
Himmelweiler / Eiselauer Weg mit Anbindung einer Privatzufahrt zum Containerbahnhof nördlich der A 8 wird durch die Anbindung der nördlichen Rampe der AS Ulm-Nord,
die Anbindung der Querspange Mergelgrube, der Privatzufahrt (Containerbahnhof) und
der Verlängerung des Eiselauer Weges nach Norden (K 7302neu) zu einem 6-armigen
Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 70 m um- und ausgebaut. Die
westliche Straße Himmelweiler wird auf 84 m und die Privatzufahrt auf 35 m der neuen
Knotenpunktgeometrie angepasst sowie die nördliche Verlängerung des Eiselauer Weges auf 55 m endgültig hergestellt.
Der an der Westseite des Eiselauer Weges geplante Rad- und Gehweg wird mit einer
Querungshilfe über den Eiselauer Weg und weiter östlich rund um den geplanten Kreisverkehrsplatz geführt. Dabei werden die Zufahrten Querspange Mergelgrube, Privatzufahrt und Verlängerung Eiselauer Weg mit Querungshilfe als Fußgängerüberweg gequert.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
24,9 %
Stadt Ulm: 75,1 %
Privatzufahrt: privater Betreiber
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Privatzufahrt: DB Netz AG
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Seite 5 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 6
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
7.
2
A8
40+850
3
Herstellung eines
P & M-Platzes
Eiselauer Weg
0+055 0+155
8.
A8
40+420
40+835
Wiederherstellung
Wirtschaftsweg
4
a)
b)
Bundesrepublik Deutschland,
Straßenbauverwaltung
a)
und b)
Stadt Ulm
Eiselauer Weg
0+265
9.
A8
41+100
41+490
Herstellung Wirtschaftsweg
a)
und b)
Stadt Ulm
Im Zuge des Neubaus der AS Ulm-Nord wird ein Umsteigeparkplatz mit Fernverkehrswirksamkeit hergestellt. Der Parkplatz wird mit 76 PkW-Stellplätzen konzipiert. Er wird in
einer Einschlussfläche zwischen den beiden an den Kreisverkehrsplatz Nord angebundenen Zufahrtsästen Eiselauer Weg und Querspange Mergelgrube angelegt. Die Erschließung erfolgt über die Querspange Mergelgrube in Bau-km 0+110 und weiter über
KVP Nord.
Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB/DAS; Anbindung an den Eiselauer Weg
Fahrbahnbreite:
3,00 m zzgl. beidseitiger Bankette
Fahrbahnbefestigung entsprechend RLW 99 unbefestigt ausgebildet
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm: 31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Herstellung eines Wirtschaftsweges (Parallelweg) südlich am Böschungsfuß der BAB;
Anbindung an bestehende Wege
Fahrbahnbreite:
3,00 m zzgl. beidseitiger Bankette
Fahrbahnbefestigung entsprechend RLW 99 unbefestigt ausgebildet
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm: 31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Seite 6 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 7
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
II.) Brücken, Bauwerke
101.
A8
40+842
Eiselauer Weg
0+220
3
BW 7525 626
BW 27 UF Eiselauer
Weg
4
a) und b)
Bundesrepublik Deutschland,
Straßenbauverwaltung
Die bestehende Unterführung wird im Zuge des Ausbaus der A 8 und der Herstellung
der DAS als überschüttetes Bauwerk neu hergestellt. Das Bauwerk erhält eine Lichte
Weite wie im Bestand von 11,0 m, die Aufteilung des Verkehrsraumes wird der Ausbauplanung für den Eiselauer Weg angepasst:
- Fahrbahnbreite
= 7,00 m
- Rad- und Gehweg westlich = 3,00 m
- Notgehweg östlich
= 1,00 m
und die Bauwerkslänge entsprechend den Anforderungen aus dem Ausbau der A 8 und
der Herstellung der DAS vorgesehen.
LW
LH
Nbr
Kr.W
KH
=
=
=
=
=
=0
11,0 m
> 4,7 m (5,86 m)
58,96 m
97,9 gon
0,86 m
Am Bauwerk wird eine Kanalleitung der Straßenentwässerung verdeckt angehängt und
eine weitere Regenwasserleitung (Druckleitung) mit überführt.
Kostenträger:
Unterhaltungspflicht:
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung:
bedingt durch den Ausbau der A 8 im Verhältnis der erforderlichen
Nutzbreite ohne / mit DAS:
Bund:
39,0 ./. 58,96 = 66,1 %
in Kostenteilung DAS: (58,96 - 39,0) ./. 59,96 = 33,9 %
davon:
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
Seite 7 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 8
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
102.
2
A8
41+076
3
BW 7525 503
BW 28 UF DB-Strecke Stuttgart - Ulm
4
a) und b)
Bundesrepublik Deutschland,
Straßenbauverwaltung
Die bestehende Eisenbahnunterführung unter der BAB, DB-Strecke Stuttgart - Ulm, ca.
in Bahn-km 84,705 wird im Zuge des Ausbaus der A 8 und der Herstellung der DAS in 3
Teilbauwerken neu hergestellt; hierbei ist die Lichte Weite gegenüber dem Bestand vergrößert und künftig für ein zusätzliches drittes Gleis zur Erschließung des Gewerbegebietes berücksichtigt (gem. Planfeststellung A 8, Hohenstadt Ulm-West)
LW
LH
Nbr
Kr.W
KH
=
=
=
=
=
Kostenträger:
Unterhaltungspflicht:
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
16,15 m
> 6,70 m
48,49 m
91,9 gon
0,85 m
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung:
bedingt durch den Ausbau der A 8 im Verhältnis der erforderlichen
Nutzbreite ohne / mit DAS:
Bund:
36,6/48,5 = 75,5 %
in Kostenteilung DAS:
(48,5 36,6) / 48,5 = 24,5 %
davon:
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Kostenträger für die Mehrkosten durch das Anschlussgleis ist die
Stadt Ulm im Verhältnis der erforderlichen Mehrbreite von:
Bund: 10,00/16,15 = 61,9 %
Stadt: 6,15/16,15 = 38,1 %
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung
Seite 8 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 9
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
103.
2
Querspange
Mergelgrube
0+382
3
BW 1 UF DB-Strecke Stuttgart - Ulm
4
a) und b)
Stadt Ulm
Im Zuge des Neubaus der städtischen Erschließungsstraße Querspange Mergelgrube
wird ein neues Unterführungsbauwerk für die DB-Strecke Stuttgart - Ulm in Bahnkm 84,673 hergestellt. Das Bauwerk ist in seinen Abmessungen auf die benachbarte Autobahnbrücke BW 28 abgestimmt. Zusammen mit der einbahnig 2-streifigen Straße wird
über die nördliche Brückenkappe ein gemeinsamer Rad- und Gehweg mit überführt.
LW
LH
Nbr
Kr.W
KH
=
=
=
=
=
16,15 m
> 6,52 m
12,60 m
94,5 gon
0,85 m
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
Seite 9 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 10
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
3
4
III.) Entwässerung
201.
A8
40+275
41+060
Straßenentwässerung
A8
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Für die A 8 wird ein vollständig geschlossenes Entwässerungssystem hergestellt. Mit
dem Ausbau nach RiStWag wird alles anfallende Straßenoberflächenwasser in Rinnen
und Straßenabläufen gesammelt und in einem geschlossenen System abgeleitet. Im vorliegenden Abschnitt wird es über Straßenwasserkanäle zum Streckentiefpunkt der A 8 in
Höhe Dornstadt (Bau-km 39+000) geleitet und dem dort vorgesehenen Regenrückhaltebecken (RRB) 7 zugeführt. Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die A 8, Hohenstadt
Ulm-West wird das Straßenoberflächenwasser temporär - von dort nach Behandlung in
einer Regenwasserbehandlungsanlage über offene Grabensysteme in Richtung Blaustein mit Einleitung in die Blau abgeleitet.
Im endgültigen Zustand wird alles gesammelte Straßenwasser vom RRB 7 über eine
Druckleitung zu der nach Osten weiterführenden Streckenentwässerung der A 8 unmittelbar östlich BW 28, ca. 180 m nach dem Streckenhochpunkt bei Bau-km 40+921 gepumpt und dort abgeschlagen.
Die anschließende Streckenentwässerung für die A 8 bis zum AK Ulm/Elchingen ist Bestandteil des geschlossenen Gesamtentwässerungssystems für die A 8 auf der Albhochfläche, wonach eine zentrale Ableitung entlang der A 7 mit Einleitung in die Donau vorgesehen ist.
Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Unterhaltungspflicht:
202.
A8
40+275
41+060
Straßenentwässerung
Parallelfahrbahnen
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Bundesrepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Das Fahrbahnwasser der Parallelfahrbahnen wird am äußeren Fahrbahnrand gesammelt und in separaten Längsleitungen abgeschlagen. Es erfolgt eine zentrale Einleitung
in das Entwässerungssystem der A 8 (s. lfd. Nr. 201)
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
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Bundesrepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 11
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
203.
204.
2
A8
40+100
41+500
A8
40+100
41+500
3
Straßenentwässerung
A8
Straßenentwässerung
südliche Parallelfahrbahn
4
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Östlich von BW 28 wird das Straßenoberflächenwasser in Rinnen und Straßenabläufen
gesammelt und in einem geschlossenen System in Gefällerichtung in der endgültigen
Streckenlängsentwässerung nach Osten geführt und temporär in dafür vorgesehene
temporäre Versickerungsbecken nördlich und südlich der A 8 eingeleitet. Die anteilsmäßig größere Wassermenge wird dem südlichen Becken zugeschlagen, wo die Möglichkeit eines flächigen Überlaufs in südlich angrenzende Flächen besteht.
Die geplanten Straßenmulden dienen dem Transport von Böschungswasser zu den Muldeneinläufen.
Das Abschlagswasser aus dem RRB 7 über die Druckleitung ist darin noch nicht enthalten. Es wird erst zum Endzustand mit aufgeschlagen. Im Endzustand erfolgt die Weiterleitung in der Streckenlängsentwässerung in den östlich anschließenden Ausbauabschnitt 6-streifiger Ausbau der A 8 zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen. Di
Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt werden derzeit erstellt.
Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Das Fahrbahnwasser der Parallelfahrbahn wird am äußeren Fahrbahnrand gesammelt
und in separaten Längsleitungen abgeschlagen. Es erfolgt eine zentrale Einleitung in
das Entwässerungssystem der A 8 (s. lfd. Nr. 203)
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 12
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
205.
206.
2
A8
41+335
41+485
BAB-Rampen
Nord und Süd
3
Temporäre Versickerungsbecken8
Versickerungsmulden
zur Straßenentwässerung
4
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Das im Abschnitt zwischen Bau-km 41+100 41+500 gesammelte Wasser wird bis zur
endgültigen Weiterleitung in den östlich anschließenden Ausbauabschnitt der A 8 in Versickerungsbecken geleitet und dort über die belebte Bodenzone versickert. Vorgesehen
sind Erdbecken ohne besondere Maßnahmen. Die Becken haben ein Volumen von:
375 m² nördlich und
1.107 m³ südlich
Eine Volumenreserve ist gewährleistet. Die an den Standorten ungünstigen Versickerungsverhältnisse sind berücksichtigt. Bei Überschreitung der Beckenkapazitäten erfolgt
der Notüberlauf in die angrenzenden Flächen bzw. in bestehende Grabensystem entlang
der L 1165.
Nach Fertigstellung der endgültigen Vorflut in Richtung Osten werden die Becken zurück
gebaut und die Flächen in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
Das auf den AS-Rampen anfallende Straßenoberflächenwasser wird soweit höhenmäßig
möglich in die Streckenentwässerung der A 8 eingeleitet. Darunter liegende Flächen werden breitflächig über Bankett und Dammflächen abgeleitet. Am Dammfuß sind Versickerungsmulden vorgesehen, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert
wird. Nicht versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) der
Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
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Unterlage 15.1a
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6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
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Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
207.
2
A8
40+275
41+100
3
Herstellung einer
Druckleitung
4
a)
b)
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Für die endgültige zentrale Ableitung des Straßenoberflächenwassers der A 8 zwischen
Hohenstadt und Ulm-West wird zur Überwindung des Streckenhochpunktes bei Bau-km
40+921 und zur Überleitung am BW 28 eine Druckleitung hergestellt, in der das Abschlagswasser aus dem RRB 7 in die Streckenlängsentwässerung im Folgeabschnitt für
den 6-streifigen Ausbau der A 8 bis zum AK Ulm/Elchingen geführt wird.
Die Druckleitung verläuft innerhalb des Straßenquerschnitts der A 8.
Kostenträger:
Unterhaltungspflicht:
208.
209.
Eiselauer Weg
0+055 0+165
Und
0+278 0+325
Eiselauer Weg
0+55 0+185
Versickerungsmulden
zur Straßenentwässerung
Versickerungsmulden
Außengebietsentwässerung
a)
b)
Stadt Ulm
a)
b)
Stadt Ulm
Bundesrepublik Deutschland
Bundesrepublik Deutschland
Das Straßenoberflächenwasser im Eiselauer Weg wird westlich über Bankett Versickerungsmulden zugeführt, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert
wird. Nicht versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe)
der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Das Wasser des östlichen Außengebietes zum Eiselauer Weg wird Versickerungsmulden zugeführt, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert wird. Nicht
versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
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6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 14
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
210.
211.
212.
2
Kreisverkehrsplatz Nord
Kreisverkehrsplatz Süd
Querspange
Mergelgrube
0+055 0+360
Und
0+400 -0+570
3
Straßenentwässerung
Straßenentwässerung
Straßenentwässerung,
Regenwasserkanal
4
a)
b)
Stadt Ulm
a)
b)
Stadt Ulm
a) b)
Stadt Ulm
Das Straßenoberflächenwasser im Kreisverkehrsplatz Nord sowie den angeschlossenen
Zufahrten wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe der Kanalisation der Stadt
Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Das Straßenoberflächenwasser im Kreisverkehrsplatz Süd sowie den angeschlossenen
Zufahrten wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe der Kanalisation der Stadt
Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Das Straßenoberflächenwasser der Querspange Mergelgrube sowie des parallelen Radund Gehweges wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe der Kanalisation der
Stadt Um zugeführt.
Hierzu wird von
Bau-km 0+142 0+310 mit Anschluss an den bestehenden Mischwasserkanal
in Bau-km 0+110 im Eiselauer Weg
Bau-km 0+400 0+570 mit Anschluss an einen ebenfalls neu geplanten Kanal
im Gewerbegebiet Mergelgrube
jeweils ein Straßenwasserkanal neu hergestellt.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
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6-streifiger Ausbau der A 8 mit
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Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
213.
214.
215.
2
P & M-Platz
BAB-Rampe
Nord
0+035 0+100
BAB-Rampe
Süd
0+019 0+120
3
4
Oberflächenentwässerung
a)
b)
Bundesrepublik Deutschland,
Straßenbauverwaltung
Straßenentwässerung, a)
b)
Regenwasserkanal
Bunderepublik Deutschland
DN300
Straßenbauverwaltung
Straßenentwässerung, a)
Regenwasserkanal
b)
DN300
Bunderepublik Deutschland
Straßenbauverwaltung
Das Oberflächenwasser des Parkplatzes wird durch die versickerungsfähige Oberflächengestaltung vor Ort flächig versickert.
Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
Das auf der Anschlussrampe im Mittelstreifen über Rinnen und Abläufe gesammelte
Oberflächenwasser einer Richtungsfahrbahn wird ein einem neu herzustellenden Regenwasserkanal DN300 abgeleitet und der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
Das auf der Anschlussrampe im Mittelstreifen über Rinnen und Abläufe gesammelte
Oberflächenwasser einer Richtungsfahrbahn wird ein einem neu herzustellenden Regenwasserkanal DN300 abgeleitet und der Kanalisation der Stadt Um im Eiselauer Weg zugeführt.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland
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- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 16
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
3
216.
Querspange
Mergelgrube
0+210 0+360
und
Versickerungsmulden
Außengebietsentwässerung
4
a)
b)
Stadt Ulm
Das Wasser der Böschungsflächen zwischen Querspange Mergelgrube und BAB-Straßendamm wird Versickerungsmulden zugeführt, in denen das Wasser über die belebte
Bodenzone versickert wird. Das Wasser ist unbelastet von Fahrbahneinflüssen. Nicht
versickertes Wasser wird über Notüberläufe (hochgesetzte Muldenabläufe) dem neu geplanten Regenwasserkanal in der Querspange (s. lfd. Nr. 212) zugeführt.
0+410 0+570
K
ostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 17
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
3
4
IV.) Ver- und Entsorgungsträger
301. A 8
40+275
41+500
302.
303.
304.
A8
40+275
41+500
A8
40+275
41+500
A8
40+300
40+370
Fernmeldekabel
Fernmeldekabel
und b)
Interoute 21
-GLH Auffanggesellschaft
-NGN Fiber Network KG
(zum Zeitpunkt der Leitungserfassung: Metromedia Fiber Network)
Die vorhandene Leitungstrasse nördlich parallel zur BAB ist im Baufeld zu sichern und
soweit erforderlich an die nördliche Böschungskante der ausgebauten BAB umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
a) und b)
-Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
-VERIZON Deutschland GmbH
(als Nachfolgerin von MCI
WorldCom)
Die vorhandene Leitungstrasse nördlich parallel zur BAB ist im Baufeld zu sichern und
soweit erforderlich an die nördliche Böschungskante der ausgebauten BAB umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
a)
x
x
x
Streckenfernmeldekabel BAB
NaH-LWL
(zukünftige Leitung)
Stromkabel 1-kV
(derzeitige Leitung)
a) und b)
Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Stromkabel 20kV
a)
und b)
EnBW Regional AG
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitungstrasse südlich parallel zur BAB entfällt. Die Ersatzführung
(NaH-LWL) erfolgt entlang dem nördlichen Böschungsrand zusammen mit Leitungen
nach lfd. Nr. 302 im Zusammenhang mit anschließenden Ausbauabschnitten der A8.
Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
Unterhaltungspflicht:
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung r
Die vorhandene Leitung parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 18
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
305.
306.
307.
308.
2
A8
40+300
40+530
A8
40+275
41+410
A8
40+300
40+410
A8
40+410
3
Stromkabel
Gasleitung DN300 mit
Fernmeldekabel
Wasserleitung
DN300GGG
Fernmeldekabel
4
a)
a)
a)
a)
und b)
Stadtwerke Ulm
und b)
terranets (ehemals Gasversorgung Süddeutschland GVS GmbH)
und b)
Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb
und b)
terranets (ehemals Gasversorgung Süddeutschland GVS GmbH)
Die vorhandene Leitung parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich unter Berücksichtigung der südlich zu verlegenden
Gashochdruckleitung umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitungstrasse, bestehend aus einer Gasleitung DN300 und einem
Fernmeldekabel parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und
soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die Wasserleitung parallel und im Kreuzungsbereich der BAB (Schutzrohr DN1200) wird
entsprechend der Ausbauplanung A8/DAS angepasst verlegt. Sie ist ggfs. m Baufeld zu
sichern in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitungstrasse bestehend aus 6 Kabel parallel und im Kreuzungsbereich der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
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Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
309.
2
A8
40+275
41+550
3
Ferngasleitung DN500
mit Fernmeldekabel
4
a)
und b)
terranets (ehemals Gasversorgung Süddeutschland GVS GmbH)
Eiselauer Weg
0+285
AS-Rampe Süd
0+130
DB-Strecke
Stuttgart-Ulm
84,760
310.
A8
40+840
KVP Nord
Stromkabel
a)
und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Sie wird
durch die Herstellung der DAS und die Herstellung der Querspange Mergelgrube verdrängt. Der Leitungsträger hat im Vorfeld der vorliegenden Planfeststellungsplanung bereits eine Machbarkeitsuntersuchung zur Verlegung erstellt. Im Ergebnis wird die Leitung
einschließlich der mitgeführten Fernmeldekabel in einer neuen Trasse auf der Südseite
der A 8 geführt:
Es wird in Bau-km 40+420 eine neue Kreuzung mit der A 8 hergestellt. Es werden die
auf der Südseite geplanten parallelen Unterhaltungswege (s. lfd. Nr. 8 und 9) für die
Trasse genutzt. Etwa in Bahn-km 84,760 kreuzt sie die DB-Strecke Stuttgart Ulm.
Nach einer weiteren neu herzustellenden Kreuzung der unverändert zu erhaltenden
L 1165 südlich der bestehenden Unterführung wird sie östlich wieder in die Bestandstrasse eingebunden. Die Länge der Verlegung beträgt insgesamt 1.350 m. Die zur Verlegung erforderlichen Flächenbedarfe sind im Grunderwerbsplan dargestellt. Die geplante Trasse ist inklusive des freizuhaltenden Schutzstreifens im Lageplan dargestellt.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung im bzw. parallel zum Eiselauer Weg und nördlich in der Straße
Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Eiselauer Weg
0+035 0+360
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
P&M-Platz
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
KVP Süd
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 20
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
311.
2
A8
40+840
3
Abwasserleitung
DN1400
4
a) und b)
Stadtwerke Ulm
KVP Nord
312.
Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg und nördlich in der Straße Himmelweiler wird
vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist
im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Eiselauer Weg
0+035 0+360
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
P&M-Platz
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
KVP Süd
A8
40+840
Gasleitung DN150
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Nord
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+035 0+360
P&M-Platz
313.
KVP Süd
A8
40+840
Fernmeldekabel
a) und b)
Dt. Telekom AG
Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Nord
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+035 0+360
P&M-Platz
KVP Süd
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
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Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 21
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
314.
2
A8
40+840
3
Stromkabel
4
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Nord
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+035 0+360
P&M-Platz
KVP Süd
315.
A8
40+840
41+160
Fernmeldekabel
a) und b)
Dt. Telekom AG
Die vorhandene Leitung parallel des Eiselauer Weges und der BAB ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+270 0+360
KVP Süd
316.
A8
40+840
Wasserleitung DN200
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung im Eiselauer Weg wird vom Ausbau des KVP Nord, des Eiselauer Weges und des KVP Süd verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Nord
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+035 0+360
P&M-Platz
KVP Süd
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Unterlage 15.1a
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 22
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
317.
2
A8
40+840
3
Wasserleitung DN150
4
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Nord
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+000 0+035
318.
A8
40+840
Wasserleitung DN100
a) und b)
Stadtwerke Ulm
KVP Süd
Eiselauer Weg
0+360 0+380
319.
A8
40+840
Unterhaltungspflicht:
Gasleitung DN150
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Abwasserleitung
DN700
a) und b)
Stadtwerke Ulm
KVP Süd
Eiselauer Weg
0+360 0+380
320.
A8
40+840
Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Süd
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+360 0+380
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Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
321.
2
A8
40+840
3
Stromkabel Niederspannung
4
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung bestehend aus 2 Kabeln in der Straße Im Lehrer Feld wird vom
Ausbau des KVP Süd, verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich
umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Süd
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+360 0+380
322.
A8
40+840
Stromkabel Mittelspan- a) und b)
nung
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung in der Straße Im Lehrer Feld wird vom Ausbau des KVP Süd,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Süd
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Eiselauer Weg
0+360 0+380
323.
324.
A8
40+440
A8
41+050
Durchlass DN800
Fernmeldekabel
a) und b)
Stadtwerke Ulm
a) und b)
Deutsche Bahn AG
Die vorhandene Leitung kreuzt die A 8. Bedingt durch den Ausbau der A 8 und die Herstellung der DAS wird die Leitung verlängert und soweit erforderlich umverlegt in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung bestehend aus 2 Kabeln westlich parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im
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Unterlage 15.1a
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6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
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Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
3
4
Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern
und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
325.
326.
A8
41+080
A8
41+070
Fernmeldekabel
Regenwasserkanal
a) und b)
Deutsche Bahn AG
a) und b)
Deutsche Bahn AG
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung östlich parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau
der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich
umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau der A 8
und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s.
lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
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6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 25
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
327.
328.
2
A8
41+080
A8
40+870
3
Regenwasserkanal
Regenwasserkanal
4
a) und b)
Deutsche Bahn AG
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Querspange
Mergelgrube
0+210 0+240
Eiselauer Weg
0+170 0+360
Die vorhandene Leitung östlich parallel der DB-Strecke Stuttgart-Ulm wird vom Ausbau
der A 8 und vom Neubau der Querspange Mergelgrube im Bereich der Kreuzungsbauwerke betroffen. Die Leitung wird außerdem von der geplanten Verlegung der Ferngasleitung (s. lfd. Nr. 309) betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich
umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung östlich parallel des Eiselauer Weges wird vom Ausbau der A 8
und vom Neubau der Querspange Mergelgrube betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern
und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
KVP Süd
329.
A8
40+840
40+930
Querspange
Mergelgrube
0+190 0+240
Eiselauer Weg
0+163
Schmutzwasserkanal
a) und b)
Stadtwerke Ulm
Die vorhandene Leitung nördlich etwa parallel zur A 8, jedoch in ausreichend großem
Abstand wird vom Ausbau Eiselauer Weges und vom Neubau der Querspange Mergelgrube betroffen. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in
Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
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6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
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Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
330.
2
A8
40+650
40+980
3
4
Stromkabel Mittelspan- a) und b)
nung 20kV
Netze BW
KVP Nord
331.
A8
40+740
Stromkabel Niederspannung 0,4kV
a)
und b)
Netze BW
Die vorhandene Leitung in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
Die vorhandene Leitung in der Straße Himmelweiler wird vom Ausbau des KVP Nord,
verdrängt. Sie ist im Baufeld zu sichern und soweit erforderlich umzuverlegen in Abstimmung mit dem Leitungsträger.
KVP Nord
Kostenträger:
Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen
bzw. den gesetzl. Regelungen.
Unterhaltungspflicht:
Leitungsträger
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Unterlage 15.1
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 26
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
3
4
V.)Landespflege
401.
A8
40+275
41+500
Eiselauer Weg
0+035 0+360
Gemarkung
Bernstadt
Flurstück: 699
Ausgleichs-, Ersatz-,
Gestaltungs- und
Schutz-Maßnahmen
sowie Vermeidungsund CEF-Maßnahme
zum Artenschutz
a)
und b)
Eigentümer lt. Grundstücksverzeichnis
Im Zuge des Straßenausbaues sind landespflegerische Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen erforderlich. Sie sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und beschrieben.
Details sind insbesondere den Maßnahmenplänen, Anlage 12.2.7 und dem Maßnahmenverzeichnis (Anlage 12.2.1) zu entnehmen
Kostenträger:
Kostenteilung bzw. jeweiliger Baulastträger
Unterhaltungspflichtig:
jeweiliger Baulastträger
Gemarkung
Rammingen
Flurstück: 2079
(Teilfläche)
Gemarkung
Lehr
Flurstück:
216/1, 216
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Unterlage 15.1
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 27
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
5
6
ACHSSCHN.-PKT.
1
2
VI.) Sonstiges
501.
502.
Querspange
Mergelgrube
0+110
AS-Rampen
Nord
0+000 0+035
3
Anbindung Privatzufahrt
Abhängen Privatzufahrt
4
a)
a)
b)
und b)
Eigentümer lt . GE-Verzeichnis
Stadt Ulm
Eigentümer lt. GE-Verzeichnis
-
KVP Nord
503.
Eiselauer Weg
0+055 0+180
P+M-Platz
Zaun herstellen
a)
b)
Stadt Ulm
Die derzeit bestehende Zufahrt einer Privatfläche an den Eiselauer Weg wird mit dem
vorgesehenen Ausbau verdrängt. Die Ersatzanbindung erfolgt an die geplante Querspange Mergelgrube
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
Die Derzeit bestehende Zufahrt einer Privatfläche an die Straße Himmelweiler wird mit
dem vorgesehenen Ausbau des KVP Nord und der AS-Rampe Nord verdrängt. Die Zufahrt entfällt ersatzlos
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm:
31,2 %
Unterhaltungspflicht:
-
Zwischen dem Eiselauer Weg und er geplanten P&P-Anlage wird ein Zaun hergestellt
um unberechtigte fußläufige Verbindungen zwischen Eiselauer Weg und Querspange
Mergelgrube und damit ein ungesichertes Queren der städtischen Erschließungsstraßen
mit sehr hoch prognostiziertem LKW-Aufkommen zu unterbinden. Für die verkehrssichere Führung der Fußgänger und Radfahrer ist ein Wegenetz entlang des Eiselauer
Weges, des KVP Nord und der Querspange Mergelgrube geplant.
Kostenträger:
Stadt Ulm
Unterhaltungspflicht:
Stadt Ulm
I:\Projekte\Stadt Ulm\DAS Ulm-West\PLANFESTSTELLUNG\Texte\U15-1_BWVZ\Planänderung\2015-09-11_PFV-A_U15-1-BWVZ_DAS.docx
GE 1.001.03
Flurstück 657
Keine
Zuordnung
möglich
Seite 27 von 31
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
Unterlage 15.1
- Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
6-streifiger Ausbau der A 8 mit
Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord
Seite 28
Lfd.
NR.
Bau-km
BEZEICHNUNG
a) BISHERIGER EIGENTÜMER
STRECKE ODER
DER ANLAGE
b) KÜNFTIGER EIGENTÜMER
VORGESEHENE REGELUNG
BEMERKUNGEN
ACHSSCHN.-PKT.
1
504.
2
A 8+40+275
41+500
3
Baustelleneinrichtungsflächen
4
a)
und b)
Eigentümer lt . GE-Verzeichnis
5
Zur Umsetzung der Maßnahme sind Arbeitsfelder sowie Baustelleneinrichtungs- und
Lagerflächen erforderlich. Die Flächen sind im Lageplan markiert. Es handelt sich im
Wesentlichen um die endgültig innerhalb der Verkehrsflächen gelegenen Restflächen
sowie entlang der Baumaßnahme gelegene Arbeitsstreifen in einer Breite von regelmäßig 10 m. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Flächen wieder rekultiviert
und ihrer vorgesehenen Nutzung übergeben.
Kostenträger:
Kostenteilung nach abzuschließender Vereinbarung
Bund:
68,8 %
Stadt Ulm: 31,2 %
Unterhaltungspflicht
für die Bauzeit:
Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung und
Stadt Ulm
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6
verschiedene
Seite 28 von 31
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3. Gleis/Anschlußgleis:
Bund/DAS: (18,000-6,400)/18,000
Stadt
6,400/18,000
%SO
Æ Bund/DAS zahlt 61,9 % der Gesamtbrückenbreite
Æ Stadt zahlt 38,1 % der Gesamtbrückenbreite wg. 3. Gleis
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Kostenberechnung bezogen auf das Gesamtbauwerk:
ezogen auf das Gesamtbauwerk:
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5
München
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DB-Strecke
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*UQIOlFKH
*HK|O]
LV
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0DVW
*UQIOlFKH
*UQIOlFKH
Parallelfahrbahn
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Prinzipskizze BW 28:
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Parallelfahrbahn
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Stand 20.10.2016
DEPOT 2
Planfeststellungs-/Baufeldgrenze
gemäß Plan 14.1 2a
Schnittstellen Straßenachsen
Schnittstellen seitliche Flächen
Ausführung Stadt Ulm
Provisorischer Anschluss
Radweg an Bestand durch
Stadt Ulm
Ausführung SBV BW
Provisorischer Anschluss
Eiselauer Weg an Bestand
durch Stadt Ulm
Stand 29.08.2016