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VzK §13 Zwischenbericht BA, 5.BVV am 1.3.17.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 Zwischenbericht BA, 5.BVV am 1.3.17.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
01.03.17, 03:59
Aktualisiert
28.01.18, 03:39

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB VIII-0059 Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Bezirksamt Beratungsfolge: 14.12.2016 12.01.2017 25.01.2017 01.03.2017 BVV VerkOrd BVV BVV BVV/003/VIII VerkOrd/004/VIII BVV/004/VIII BVV/005/VIII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Veränderung der Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage Bucher Straße/ BAB A114 sowie Bucher Straße / Pankgrafenstraße Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 21.02.2017 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: X zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VIII-0059 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 21.02.2017 Drucksache-Nr.: VIII-0059/2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Zwischenbericht Veränderung der Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage Bucher Straße/ BAB A 114 sowie Bucher Straße/ Pankgrafenstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0059 “Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für eine Veränderung der Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage (LZA) Bucher Straße/ A114 im Rahmen der Sanierungsarbeiten der Bundesautobahn A 114 einzusetzen, so dass die LZA mit einer Schleife auf der Autobahnausfahrt und der Auffahrt auf die Brücke auf der Bucher Straße ausgestattet wird, um zu erkennen, dass die LZA A114/ Bucher Straße und analog die LZA Bucher Straße/ Pankgrafenstraße jeweils lastabhängig längere Grünphasen schalten. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich für die Anbringung eines Grünpfeils am Ende der Ausfahrt in Richtung Bucher Straße (Norden) einzusetzen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 6 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Kirchner um Stellungnahme gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt, erfolgt der Schlussbericht. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Für den Leiter der Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung Sören Benn Bezirksbürgermeister Rona Tietje Bezirksstadträtin für Jugend,Wirtschaft und Soziales