Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 Zwischenbericht BA, 5.BVV am 1.3.17.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
01.03.17, 03:59
Aktualisiert
28.01.18, 03:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /ZB
VIII-0059
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Bezirksamt
Beratungsfolge:
14.12.2016
12.01.2017
25.01.2017
01.03.2017
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/003/VIII
VerkOrd/004/VIII
BVV/004/VIII
BVV/005/VIII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Veränderung der Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage Bucher Straße/
BAB A114 sowie Bucher Straße / Pankgrafenstraße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 21.02.2017
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
X
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VIII-0059
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
21.02.2017
Drucksache-Nr.:
VIII-0059/2017
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Zwischenbericht
Veränderung der Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage Bucher Straße/ BAB A 114
sowie Bucher Straße/ Pankgrafenstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0059
“Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für eine Veränderung der Schaltzeiten der
Lichtzeichenanlage (LZA) Bucher Straße/ A114 im Rahmen der Sanierungsarbeiten der
Bundesautobahn A 114 einzusetzen, so dass die LZA mit einer Schleife auf der
Autobahnausfahrt und der Auffahrt auf die Brücke auf der Bucher Straße ausgestattet
wird, um zu erkennen, dass die LZA A114/ Bucher Straße und analog die LZA Bucher
Straße/ Pankgrafenstraße jeweils lastabhängig längere Grünphasen schalten. Darüber
hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich für die Anbringung eines Grünpfeils am
Ende der Ausfahrt in Richtung Bucher Straße (Norden) einzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 6 ZustKatOrd) als Anlage
zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das
übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung
Berlin, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen
Sachverhalt über Staatssekretär Kirchner um Stellungnahme gebeten. Sobald eine
Antwort vorliegt, erfolgt der Schlussbericht.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Für den Leiter der Abteilung Umwelt und
öffentliche Ordnung
Sören Benn
Bezirksbürgermeister
Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend,Wirtschaft
und Soziales