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Antrag Fraktion der CDU 5. BVV - 2.Ausfertigung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktion der CDU 5. BVV - 2.Ausfertigung.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
02.03.17, 04:04
Aktualisiert
28.01.18, 03:46

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Inhalt der Datei

2.Ausfertigung Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VIII-0111 Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Antrag Fraktion der CDU Beratungsfolge: 01.03.2017 BVV BVV/005/VIII Betreff: Beratung der Investitionsplanung ermöglichen – Bürgerbeteiligung ernst nehmen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin aufgefordert, der BVV und ihren Gremien durch eine entsprechende zeitliche Planung, die mit dem Ausschuss für Finanzen, Immobilien und Personal abzustimmen ist, künftig die Möglichkeit zur umfassenden Beratung der vom Bezirksamt vorzulegenden und durch die BVV zu beschließenden Investitionsplanung zu geben. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der bezirklichen Investitionsplanung zu ermöglichen und hierbei insbesondere klar zu kommunizieren, unter welchen Rahmenbedingungen diese erfolgen kann. Die Bürgerinnen und Bürger sind künftig in jedem Fall über die fachliche Stellungnahme zu ihrem Vorschlag zu informieren und ihnen ist die Möglichkeit einzuräumen, sich hierzu in angemessener Zeit gegenüber der BVV und dem Bezirksamt zu äußern. Berlin, den 01.03.2017 Einreicher: Fraktion der CDU Siehe Ausfertigung nach Beschlussfassung Begründung siehe Rückseite Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für 2.Ausfertigung Drs. VIII-0111 Begründung: Die Beratung der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 war der BVV und Ihrer Gremien nur unzureichend bzw. gar nicht möglich, da das Bezirksamt Pankow die entsprechenden Unterlagen (DrS. VIII-0095) erst am 8. Februar 2017 und auch nur Teilen der BVV zur Verfügung gestellt hat und gleichzeitig erklärte, diese müsse in erster Lesung am 1. März 2017 durch die BVV beschlossen werden (diese Aussage fand sich bereits in der Presseerklärung des Bezirksamtes vom 22. November 2016: „Die Bezirksverordnetenversammlung wird am 1. März 2017 über die Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Bezirks entscheiden.“ – der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien wurde hierüber erst am 08.12.2016 informiert). Durch diese zeitlichen Vorgaben war es den Ausschüssen nicht oder nur durch kurzfristige Änderungen der bereits erstellten Tagesordnungen möglich, sich mit den umfangreichen Unterlagen zu befassen. Im Rahmen dieser Sitzungen in den Fachausschüssen waren Teile des Bezirksamtes nicht in der Lage auf Fragen zum Verfahren und den Inhalten zu antworten. Dies führte beispielsweise im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen dazu, dass dieser Besprechungspunkt ergebnislos nach Aufruf wieder verlassen werden musste. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Investitionsplanung ist eine Farce. Am 22.11.2016 wurde auf der Internetseite des Bezirksamtes eine Pressemitteilung zur Bürgerbeteiligung an der I-Planung unter dem Titel „Was soll gebaut werden? Bürgerbeteiligung bei der Investitionsplanung 2017 – 2021 “ veröffentlicht. Hierin heißt es unter anderem: „Im Bezirk Pankow kann erneut an der Investitionsplanung mitgewirkt werden. Bezirksbürgermeister Sören Benn (Die Linke) ruft alle Pankower Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Vorschläge und Anregungen für den Entwurf der bezirklichen Investitionsplanung 2017 – 2021 beim Bezirksamt einzureichen. Das betrifft die Bereiche Hochbau, Tiefbau sowie Garten- und Landschaftsbau. Für die Jahre 2018 bis 2021 stehen hierfür grundsätzlich jeweils rund 7,3 Mio EUR zur Verfügung (Anlage 1).“ Auf Grundlage dieser Veröffentlichung haben sich Bürgerinnen und Bürger mit 79 Vorschlägen bis zum 23.12.2017 an das Bezirksamt gewandt. Aus der der BVV nunmehr vorliegenden Stellungsnahme des Bezirksamtes geht hervor, dass keine dieser vorgeschlagenen Maßnahmen Aufnahme in die Investitionsplanung finden soll. Auf Nachfrage erklärte das Bezirksamt, dass dies ohnehin absehbar gewesen sei, da die notwendigen vorbereitenden Unterlagen (Kostenschätzungen, Planungsunterlagen) nicht fristgerecht hätten erstellt werden können. Mithin war es der BVV und ihren Ausschüssen von vornherein unmöglich, die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, so sich hier eine Mehrheit gefunden hätte, in der Investitionsplanung zu verankern. Darüber hinaus wurden die Bürgerinnen und Bürger (und werden es nach Aussage des Bezirksamtes auch nicht) über die Stellungnahmen des Bezirksamtes zu ihren Vorschlägen informiert. Die Beratung und der Beschluss der bezirklichen Investitionsplanung ist eine der zentralen Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlungen (vgl. §12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG) und stellt eine strategische Weichenstellung für langfristige Investitionen in die bezirkliche Infrastruktur dar. Nach eigenen Angaben (Antwort auf die Kleine Anfrage 0048/VIII) hat das Bezirksamt mit Datum von 14.11.2016 das Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung erhalten und hatte spätestens am 08.12.2016 Kenntnis von dem von der Senatsverwaltung für Finanzen ins Auge gefassten Abgabetermin am 06.03.2017. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste für das Bezirksamt in Kenntnis der Drucksache VIII-0042 klar sein, dass eine geordnete und angemessene Beratung in der BVV und 2.Ausfertigung ihrer Ausschüsse nicht möglich sein wird. Dies hätte das Bezirksamt zum Anlass nehmen müssen, die Gremien der BVV (mindestens den Ältestenrat und nicht nur den Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien) zu informieren und gemeinsam nach einem Weg zu suchen, wie eine Beratung der Investitionsplanung dennoch erfolgen kann. Dass dies durchaus möglich ist, zeigt die Beratung der bezirklichen Investitionsplanung im Jahre 2015. Hier war es durch frühzeitige Information und entsprechende Planungen möglich, eine geordnete Beratung (Einbringung in erster Lesung, Beratung in den Fachausschüssen, Beratung im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien sowie Beschluss in zweiter Lesung in der BVV) durchzuführen.