Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktion der CDU 5. BVV - 2.Ausfertigung.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
02.03.17, 04:04
Aktualisiert
28.01.18, 03:46
Stichworte
Inhalt der Datei
2.Ausfertigung
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VIII-0111
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Antrag
Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
01.03.2017
BVV
BVV/005/VIII
Betreff: Beratung der Investitionsplanung ermöglichen – Bürgerbeteiligung ernst
nehmen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin aufgefordert, der BVV und ihren Gremien durch
eine entsprechende zeitliche Planung, die mit dem Ausschuss für Finanzen, Immobilien
und Personal abzustimmen ist, künftig die Möglichkeit zur umfassenden Beratung der
vom Bezirksamt vorzulegenden und durch die BVV zu beschließenden
Investitionsplanung zu geben.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger an der bezirklichen Investitionsplanung zu ermöglichen und hierbei
insbesondere klar zu kommunizieren, unter welchen Rahmenbedingungen diese
erfolgen kann. Die Bürgerinnen und Bürger sind künftig in jedem Fall über die fachliche
Stellungnahme zu ihrem Vorschlag zu informieren und ihnen ist die Möglichkeit
einzuräumen, sich hierzu in angemessener Zeit gegenüber der BVV und dem
Bezirksamt zu äußern.
Berlin, den 01.03.2017
Einreicher: Fraktion der CDU
Siehe Ausfertigung nach Beschlussfassung
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
2.Ausfertigung
Drs. VIII-0111
Begründung:
Die Beratung der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 war der BVV und Ihrer
Gremien nur unzureichend bzw. gar nicht möglich, da das Bezirksamt Pankow die
entsprechenden Unterlagen (DrS. VIII-0095) erst am 8. Februar 2017 und auch nur
Teilen der BVV zur Verfügung gestellt hat und gleichzeitig erklärte, diese müsse in
erster Lesung am 1. März 2017 durch die BVV beschlossen werden (diese Aussage
fand sich bereits in der Presseerklärung des Bezirksamtes vom 22. November 2016:
„Die Bezirksverordnetenversammlung wird am 1. März 2017 über die
Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Bezirks entscheiden.“ – der Ausschuss für
Finanzen, Personal und Immobilien wurde hierüber erst am 08.12.2016 informiert).
Durch diese zeitlichen Vorgaben war es den Ausschüssen nicht oder nur durch
kurzfristige Änderungen der bereits erstellten Tagesordnungen möglich, sich mit den
umfangreichen Unterlagen zu befassen. Im Rahmen dieser Sitzungen in den
Fachausschüssen waren Teile des Bezirksamtes nicht in der Lage auf Fragen zum
Verfahren und den Inhalten zu antworten. Dies führte beispielsweise im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen dazu, dass dieser Besprechungspunkt ergebnislos
nach Aufruf wieder verlassen werden musste.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Investitionsplanung ist eine Farce.
Am 22.11.2016 wurde auf der Internetseite des Bezirksamtes eine Pressemitteilung zur
Bürgerbeteiligung an der I-Planung unter dem Titel „Was soll gebaut werden?
Bürgerbeteiligung bei der Investitionsplanung 2017 – 2021 “ veröffentlicht. Hierin heißt
es unter anderem: „Im Bezirk Pankow kann erneut an der Investitionsplanung
mitgewirkt werden. Bezirksbürgermeister Sören Benn (Die Linke) ruft alle Pankower
Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Vorschläge und Anregungen für den Entwurf der
bezirklichen Investitionsplanung 2017 – 2021 beim Bezirksamt einzureichen. Das betrifft
die Bereiche Hochbau, Tiefbau sowie Garten- und Landschaftsbau. Für die Jahre 2018
bis 2021 stehen hierfür grundsätzlich jeweils rund 7,3 Mio EUR zur Verfügung (Anlage
1).“
Auf Grundlage dieser Veröffentlichung haben sich Bürgerinnen und Bürger mit 79
Vorschlägen bis zum 23.12.2017 an das Bezirksamt gewandt. Aus der der BVV
nunmehr vorliegenden Stellungsnahme des Bezirksamtes geht hervor, dass keine
dieser vorgeschlagenen Maßnahmen Aufnahme in die Investitionsplanung finden soll.
Auf Nachfrage erklärte das Bezirksamt, dass dies ohnehin absehbar gewesen sei, da
die notwendigen vorbereitenden Unterlagen (Kostenschätzungen, Planungsunterlagen)
nicht fristgerecht hätten erstellt werden können. Mithin war es der BVV und ihren
Ausschüssen von vornherein unmöglich, die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger,
so sich hier eine Mehrheit gefunden hätte, in der Investitionsplanung zu verankern.
Darüber hinaus wurden die Bürgerinnen und Bürger (und werden es nach Aussage des
Bezirksamtes auch nicht) über die Stellungnahmen des Bezirksamtes zu ihren
Vorschlägen informiert.
Die Beratung und der Beschluss der bezirklichen Investitionsplanung ist eine der
zentralen Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlungen (vgl. §12 Abs. 2 Nr. 8
BezVG) und stellt eine strategische Weichenstellung für langfristige Investitionen in die
bezirkliche Infrastruktur dar.
Nach eigenen Angaben (Antwort auf die Kleine Anfrage 0048/VIII) hat das Bezirksamt
mit Datum von 14.11.2016 das Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung
erhalten und hatte spätestens am 08.12.2016 Kenntnis von dem von der
Senatsverwaltung für Finanzen ins Auge gefassten Abgabetermin am 06.03.2017.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste für das Bezirksamt in Kenntnis der Drucksache
VIII-0042 klar sein, dass eine geordnete und angemessene Beratung in der BVV und
2.Ausfertigung
ihrer Ausschüsse nicht möglich sein wird. Dies hätte das Bezirksamt zum Anlass
nehmen müssen, die Gremien der BVV (mindestens den Ältestenrat und nicht nur den
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien) zu informieren und gemeinsam
nach einem Weg zu suchen, wie eine Beratung der Investitionsplanung dennoch
erfolgen kann.
Dass dies durchaus möglich ist, zeigt die Beratung der bezirklichen Investitionsplanung
im Jahre 2015. Hier war es durch frühzeitige Information und entsprechende Planungen
möglich, eine geordnete Beratung (Einbringung in erster Lesung, Beratung in den
Fachausschüssen, Beratung im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
sowie Beschluss in zweiter Lesung in der BVV) durchzuführen.