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Antrag CDU und FDP 5.BVV - 2.Ausfertigung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag CDU und FDP 5.BVV - 2.Ausfertigung.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
02.03.17, 04:05
Aktualisiert
28.01.18, 03:48

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Inhalt der Datei

2.Ausfertigung Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag TOP 1.35 VIII-0113 Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Fraktion der CDU und Gruppe der FDP Beratungsfolge: 01.03.2017 BVV BVV/005/VIII Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung (Unfallkommission) und der Polizei zu prüfen, an welchen Stellen im Bezirk eine besondere Gefährdung für Fußgänger beim Überqueren der Verkehrswege besteht und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit existieren, die kurzfristig umgesetzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sind ggf. Anlieger (Schulen, Kitas, Seniorenstätten etc.) zu beteiligen. Die Bezirksverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis, das in Form einer Auflistung mit Angabe von Umfang der Maßnahme und finanziellen Aufwendungen aufzustellen ist, zu unterrichten. Berlin, den 01.03.2017 Einreicher: Fraktion der CDU und Gruppe der FDP Begründung siehe Rückseite Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: X beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen 1 federführend X überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung 2.Ausfertigung TOP 1.35 Drs. VIII-0113 Begründung: In Berlin ist nach neuesten statistischen Veröffentlichungen im letzten Jahr eine erhebliche Erhöhung von Verkehrsunfällen, auch von Fußgängern zu verzeichnen. Als Folge dieser Entwicklung sollte frühzeitig eine Prüfung eingeleitet werden, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer aufzeigt. Hierbei sollen kurzfristige Maßnahmen, z.B. die Anlage von Fußgängerüberwegen, Gehwegvorstreckungen oder Fahrbahnmarkierungen insbesondere in Straßen in denen nur Tempo 30 erlaubt ist, den Vorrang vor längerfristigen Maßnahmen (Bau von Lichtsignalanlagen, größeren Umbauten an der Fahrbahn etc.) haben.