Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag CDU und FDP 5.BVV - 2.Ausfertigung.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
02.03.17, 04:05
Aktualisiert
28.01.18, 03:48
Stichworte
Inhalt der Datei
2.Ausfertigung
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
TOP 1.35
VIII-0113
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Fraktion der CDU und Gruppe der
FDP
Beratungsfolge:
01.03.2017
BVV
BVV/005/VIII
Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit den
zuständigen Stellen der Senatsverwaltung (Unfallkommission) und der Polizei zu prüfen, an
welchen Stellen im Bezirk eine besondere Gefährdung für Fußgänger beim Überqueren der
Verkehrswege besteht und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
existieren, die kurzfristig umgesetzt werden können.
Im Rahmen der Prüfung sind ggf. Anlieger (Schulen, Kitas, Seniorenstätten etc.) zu
beteiligen.
Die Bezirksverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis, das in Form einer
Auflistung mit Angabe von Umfang der Maßnahme und finanziellen Aufwendungen
aufzustellen ist, zu unterrichten.
Berlin, den 01.03.2017
Einreicher: Fraktion der CDU und Gruppe der FDP
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
X
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
1
federführend
X
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Verkehr und Öffentliche Ordnung
2.Ausfertigung
TOP 1.35
Drs. VIII-0113
Begründung:
In Berlin ist nach neuesten statistischen Veröffentlichungen im letzten Jahr eine erhebliche Erhöhung
von Verkehrsunfällen, auch von Fußgängern zu verzeichnen. Als Folge dieser Entwicklung sollte
frühzeitig eine Prüfung eingeleitet werden, die Möglichkeiten zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer aufzeigt. Hierbei sollen kurzfristige Maßnahmen, z.B.
die Anlage von Fußgängerüberwegen, Gehwegvorstreckungen oder Fahrbahnmarkierungen
insbesondere in Straßen in denen nur Tempo 30 erlaubt ist, den Vorrang vor längerfristigen
Maßnahmen (Bau von Lichtsignalanlagen, größeren Umbauten an der Fahrbahn etc.) haben.