Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
03.03.17, 00:30
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20170514
Status: öffentlich
Datum: 23.02.2017
Verfasser/in: Thomas Plackert
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Düsterstraße/Vorm Felde - Erschließungsstraße
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Süd
14.03.2017
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Dem vorgestellten Plan der Verwaltung zum Straßen- und
Erschließungsmaßnahme Düsterstraße / Vorm Felde wird zugestimmt.
Kanalbau
der
Begründung:
1.
Planungsanlass
Eine Erschließungsträgerin beabsichtigt an der Straße Vorm Felde die Vermarktung ihrer
Grundstücke. Die zukünftigen Eigentümer planen den Bau von voraussichtlich 6
freistehenden Einfamilienhäusern und Garagen auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr.
980 – Düsterstraße / Vorm Felde – der Stadt Bochum. Es gibt die Option für die Bebauung
weiterer Grundstücke.
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine neue Erschließungsstraße mit einer
Parkplatzumfahrt einschließlich der Entwässerung und Straßenbeleuchtung herzustellen.
Nach Fertigstellung der Erschließungsstraße soll diese von der Stadt Bochum übernommen
und öffentlich gewidmet werden.
2.
Zukünftiger Zustand
2.1
Straßenplanung
Die neue Erschließungsstraße beginnt an der Straße Vorm Felde schräg gegenüber dem
Haus Nr. 14 und verläuft in östlicher Richtung in einer Länge von ca. 35 m. Daran schließt in
nördlicher Richtung eine Parkplatzumfahrt mit ca. 30 m Länge und ca. 23 m Breite an.
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Die geplante Erschließungsstraße wird als gepflasterte Mischverkehrsfläche und einer
Parkplatzumfahrt in der Belastungsklasse 1,0 / 65 gem. RStO 12 (Richtlinie für die
Standardisierung des Straßenoberbaus, 2012) hergestellt.
Die Mischverkehrsfläche wird bis zur Parkplatzumfahrt mit einer Breite von 5,50 m
ausgeführt. Hier beträgt die Fahrbahnbreite 6,00 m bzw. 5,50 m. Im Bereich der Umfahrt sind
10 öffentliche Parkplätze und zwei Pflanzflächen mit jeweils zwei Bäumen vorgesehen.
Die Einfassung der Mischverkehrsfläche erfolgt mit Tiefbordsteinen 10/30 cm. Für die
Oberflächenentwässerung ist eine gepflasterte, dreizeilige Mittelrinne vorgesehen. Die
Mischverkehrsfläche wird aus grauem Betonsteinpflaster und die Parkplätze in
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster im Format 200/100/80 mm hergestellt.
Die Zufahrt von der Straße Vorm Felde wird als Gehwegüberfahrt für LKW mit
Betonpflastersteinen im Format 240/160/140 mm ausgeführt.
Zur Verdeutlichung des Charakters des verkehrsberuhigten Bereiches wird in der
Erschließungsstraße nach ca. 30 m eine Schwelle über die gesamte Fahrbahnbreite
eingebaut, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.
2.2
Kanalplanung
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem, welches unmittelbar vor dem
Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Mischwasserkanal in der Straße “Vorm Felde“
zusammengeführt wird. Der Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße
“Vorm Felde“ erfolgt mit einem neu zu errichtenden Schacht.
SW-Kanal:
Der Schmutzwasserkanal wird in der Dimension DN 200 PP errichtet.
RW-Kanal:
Die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen im B-Plan-Bereich werden über Muldenrinnensteine abgeleitet und über Abläufe dem geplanten Regenwasserkanal zugeführt.
Der Regenwasserkanal wird auf einer Länge von ca. 48 m in der Dimension DN 700 B als
Stauraumkanal inklusive Drosselorgan und Notüberlauf errichtet. Die weiteren erforderlichen
Regenwasserkanäle werden in der Dimension DN 300 B errichtet.
Maßnahmen zur Überflutungssicherheit
Grundsätzlich gehören zu einer vollständigen entwässerungstechnischen Erschließung auch
Maßnahmen zur Überflutungssicherheit. Hierbei ist es möglich, in Anlehnung an die
DIN
1986-T100
Rückhaltevolumen
auf
dem
Grundstück
(Bebauungsplangebiet,
Einzelgrundstück) für das entsprechende Starkregenereigniss (n=0,033) vorzusehen.
Alternativ ist auch der Objektschutz eine Möglichkeit dem Bedarf der Überflutungssicherheit
Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Erschließungsplanung sind hier Fragen der Wirtschaftlichkeit des Entwässerungskomforts und der Betriebssicherheit besonders zu berücksichtigen.
Im hier betrachteten Erschließungsgebiet wäre eine Bereitstellung größerer Rückhalteräume aufgrund der relativ steilen Topografie nur über sehr teure unterirdische Rückhalteräume oder großflächige oberirdische Rückhalteräume möglich. Alternativ boten sich
Maßnahmen zum Objektschutz eines einzelnen Gebäudes an, die aus planerischer Sicht als
wirtschaftlicher und dauerhafter anzusehen sind.
Da das betreffende Gebäude neben den B-Plan-Flächen (geschätzt wird 20 %) auch durch
andere Flächen bzw. deren Starkregenabfluss gefährdet wird, wurde hinsichtlich der
erforderlichen Schutzmaßnahmen eine Kostenteilung (80 % Stadt Bochum / 20 %
Erschließungsträgerin) vereinbart. Die voraussichtlichen Kosten für den Objektschutz
belaufen sich auf ca. 100.000,00 Euro. Im Rahmen des Erschließungsvertrages wird sowohl
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der Einflussanteil als auch die Objektschutzkosten auf die o.g. Werte festgelegt und der auf
die Erschließungsträgerin anfallende Anteil auf 20.000,00 Euro pauschal festgelegt.
Der Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro wird bei Erfordernis durch das Tiefbauamt Abteilung
66 4 -Gewässer und Abwasser- bei der Erschließungsträgerin abgerufen und auf einem
Konto des Tiefbauamtes verwaltet.
2.3
Versorgungsträger
Es ist beabsichtigt, dass im Zuge dieser Erschließungsmaßnahme alle notwendigen
Versorgungsleitungen von der Straße Vorm Felde zu den privaten Grundstücken verlegt
werden. Die Erschließungsträgerin ist über den genauen Umfang und die Übergabepunkte
aktiv im Gespräch mit den Versorgungsträgern.
2.4
Beleuchtung
Die neu zu erstellende Straßenbeleuchtung wird mit 4 Mastleuchten sichergestellt. Es kommt
eine technische Leuchte mit LED-Technik zum Einsatz.
3.
Baukosten und Finanzierung
Die Kosten für den öffentlichen Teil der Maßnahme betragen:
Straßenausbau
ca. 120.000 EUR
Kanalbau
ca. 125.000 EUR
Beleuchtung
ca. 22.000 EUR
Gesamtkosten (brutto)
ca. 267.000 EUR
Alle Kosten werden durch die Erschließungsträgerin getragen, die mit der Stadt Bochum
einen Erschließungsvertrag abschließen wird, in dem die Erschließung detailliert geregelt ist.
Der Erschließungsvertrag wird in einer gesonderten Vorlage der Bezirksvertretung BochumSüd zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Durchführung und Bauzeit
Baubeginn für die Herstellung der Erschließungsstraße ist, nachdem der Bebauungsplan
rechtskräftig ist und der Erschließungsvertrag unterschrieben ist, für das Jahr 2017
vorgesehen. Die Bauzeit für Straßen- und Kanalbau beträgt ca. 5 Monate.
Dem vorgestellten Plan der Verwaltung zum Straßen- und
Erschließungsmaßnahme Düsterstraße / Vorm Felde wird zugestimmt.
Kanalbau
der
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
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Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Lageplan
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