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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
03.03.17, 00:30
Aktualisiert
24.01.18, 04:47

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20170514 Status: öffentlich Datum: 23.02.2017 Verfasser/in: Thomas Plackert Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Düsterstraße/Vorm Felde - Erschließungsstraße Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Süd 14.03.2017 Entscheidung Beschlussvorschlag: Dem vorgestellten Plan der Verwaltung zum Straßen- und Erschließungsmaßnahme Düsterstraße / Vorm Felde wird zugestimmt. Kanalbau der Begründung: 1. Planungsanlass Eine Erschließungsträgerin beabsichtigt an der Straße Vorm Felde die Vermarktung ihrer Grundstücke. Die zukünftigen Eigentümer planen den Bau von voraussichtlich 6 freistehenden Einfamilienhäusern und Garagen auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 980 – Düsterstraße / Vorm Felde – der Stadt Bochum. Es gibt die Option für die Bebauung weiterer Grundstücke. Zur Realisierung des Vorhabens ist eine neue Erschließungsstraße mit einer Parkplatzumfahrt einschließlich der Entwässerung und Straßenbeleuchtung herzustellen. Nach Fertigstellung der Erschließungsstraße soll diese von der Stadt Bochum übernommen und öffentlich gewidmet werden. 2. Zukünftiger Zustand 2.1 Straßenplanung Die neue Erschließungsstraße beginnt an der Straße Vorm Felde schräg gegenüber dem Haus Nr. 14 und verläuft in östlicher Richtung in einer Länge von ca. 35 m. Daran schließt in nördlicher Richtung eine Parkplatzumfahrt mit ca. 30 m Länge und ca. 23 m Breite an. Seite 1 von 4 Die geplante Erschließungsstraße wird als gepflasterte Mischverkehrsfläche und einer Parkplatzumfahrt in der Belastungsklasse 1,0 / 65 gem. RStO 12 (Richtlinie für die Standardisierung des Straßenoberbaus, 2012) hergestellt. Die Mischverkehrsfläche wird bis zur Parkplatzumfahrt mit einer Breite von 5,50 m ausgeführt. Hier beträgt die Fahrbahnbreite 6,00 m bzw. 5,50 m. Im Bereich der Umfahrt sind 10 öffentliche Parkplätze und zwei Pflanzflächen mit jeweils zwei Bäumen vorgesehen. Die Einfassung der Mischverkehrsfläche erfolgt mit Tiefbordsteinen 10/30 cm. Für die Oberflächenentwässerung ist eine gepflasterte, dreizeilige Mittelrinne vorgesehen. Die Mischverkehrsfläche wird aus grauem Betonsteinpflaster und die Parkplätze in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster im Format 200/100/80 mm hergestellt. Die Zufahrt von der Straße Vorm Felde wird als Gehwegüberfahrt für LKW mit Betonpflastersteinen im Format 240/160/140 mm ausgeführt. Zur Verdeutlichung des Charakters des verkehrsberuhigten Bereiches wird in der Erschließungsstraße nach ca. 30 m eine Schwelle über die gesamte Fahrbahnbreite eingebaut, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. 2.2 Kanalplanung Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem, welches unmittelbar vor dem Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Mischwasserkanal in der Straße “Vorm Felde“ zusammengeführt wird. Der Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße “Vorm Felde“ erfolgt mit einem neu zu errichtenden Schacht. SW-Kanal: Der Schmutzwasserkanal wird in der Dimension DN 200 PP errichtet. RW-Kanal: Die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen im B-Plan-Bereich werden über Muldenrinnensteine abgeleitet und über Abläufe dem geplanten Regenwasserkanal zugeführt. Der Regenwasserkanal wird auf einer Länge von ca. 48 m in der Dimension DN 700 B als Stauraumkanal inklusive Drosselorgan und Notüberlauf errichtet. Die weiteren erforderlichen Regenwasserkanäle werden in der Dimension DN 300 B errichtet. Maßnahmen zur Überflutungssicherheit Grundsätzlich gehören zu einer vollständigen entwässerungstechnischen Erschließung auch Maßnahmen zur Überflutungssicherheit. Hierbei ist es möglich, in Anlehnung an die DIN 1986-T100 Rückhaltevolumen auf dem Grundstück (Bebauungsplangebiet, Einzelgrundstück) für das entsprechende Starkregenereigniss (n=0,033) vorzusehen. Alternativ ist auch der Objektschutz eine Möglichkeit dem Bedarf der Überflutungssicherheit Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Erschließungsplanung sind hier Fragen der Wirtschaftlichkeit des Entwässerungskomforts und der Betriebssicherheit besonders zu berücksichtigen. Im hier betrachteten Erschließungsgebiet wäre eine Bereitstellung größerer Rückhalteräume aufgrund der relativ steilen Topografie nur über sehr teure unterirdische Rückhalteräume oder großflächige oberirdische Rückhalteräume möglich. Alternativ boten sich Maßnahmen zum Objektschutz eines einzelnen Gebäudes an, die aus planerischer Sicht als wirtschaftlicher und dauerhafter anzusehen sind. Da das betreffende Gebäude neben den B-Plan-Flächen (geschätzt wird 20 %) auch durch andere Flächen bzw. deren Starkregenabfluss gefährdet wird, wurde hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen eine Kostenteilung (80 % Stadt Bochum / 20 % Erschließungsträgerin) vereinbart. Die voraussichtlichen Kosten für den Objektschutz belaufen sich auf ca. 100.000,00 Euro. Im Rahmen des Erschließungsvertrages wird sowohl Seite 2 von 4 der Einflussanteil als auch die Objektschutzkosten auf die o.g. Werte festgelegt und der auf die Erschließungsträgerin anfallende Anteil auf 20.000,00 Euro pauschal festgelegt. Der Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro wird bei Erfordernis durch das Tiefbauamt Abteilung 66 4 -Gewässer und Abwasser- bei der Erschließungsträgerin abgerufen und auf einem Konto des Tiefbauamtes verwaltet. 2.3 Versorgungsträger Es ist beabsichtigt, dass im Zuge dieser Erschließungsmaßnahme alle notwendigen Versorgungsleitungen von der Straße Vorm Felde zu den privaten Grundstücken verlegt werden. Die Erschließungsträgerin ist über den genauen Umfang und die Übergabepunkte aktiv im Gespräch mit den Versorgungsträgern. 2.4 Beleuchtung Die neu zu erstellende Straßenbeleuchtung wird mit 4 Mastleuchten sichergestellt. Es kommt eine technische Leuchte mit LED-Technik zum Einsatz. 3. Baukosten und Finanzierung Die Kosten für den öffentlichen Teil der Maßnahme betragen: Straßenausbau ca. 120.000 EUR Kanalbau ca. 125.000 EUR Beleuchtung ca. 22.000 EUR Gesamtkosten (brutto) ca. 267.000 EUR Alle Kosten werden durch die Erschließungsträgerin getragen, die mit der Stadt Bochum einen Erschließungsvertrag abschließen wird, in dem die Erschließung detailliert geregelt ist. Der Erschließungsvertrag wird in einer gesonderten Vorlage der Bezirksvertretung BochumSüd zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Durchführung und Bauzeit Baubeginn für die Herstellung der Erschließungsstraße ist, nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig ist und der Erschließungsvertrag unterschrieben ist, für das Jahr 2017 vorgesehen. Die Bauzeit für Straßen- und Kanalbau beträgt ca. 5 Monate. Dem vorgestellten Plan der Verwaltung zum Straßen- und Erschließungsmaßnahme Düsterstraße / Vorm Felde wird zugestimmt. Kanalbau der Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Seite 3 von 4 Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Lageplan Seite 4 von 4