Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
03.03.17, 00:30
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20170490
Status: öffentlich
Datum: 21.02.2017
Verfasser/in: Kräber, Arno
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Erschließungsvertrag Düsterstraße/Vorm Felde
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit Frau Annegret Krüger,
Düsterstraße 23 a, 44797 Bochum
Beschlussvorschriften:
§ 41 GO NRW
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Süd
14.03.2017
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit Frau Annegret Krüger wird zugestimmt
Begründung:
Die Investorin beabsichtigt an der Straße Vorm Felde in Bochum Stiepel den Bau einer
Erschließungsstraße
zur
Vermarktung
ihrer
Grundstücke.
Die
zukünftigen
Grundstückseigentümer planen den Bau von Einfamilienhäusern und Garagen auf der
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 980 –Düsterstraße/Vorm Felde- der Stadt Bochum. Die
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 980 –Düsterstraße/Vorm Felde wird im Frühjahr 2017
erwartet.
Da die Stadt aus finanziellen Gründen die Herstellung der Erschließungsanlage nicht selbst
durchführt, stellt sich die Investorin als Erschließungsträgerin zur Verfügung. Die
Herstellungskosten der Erschließungsstraßen einschließlich ihrer Entwässerung,
Straßenbeleuchtung, sowie sämtlicher Vegetationsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum
übernimmt die Erschließungsträgerin.
Die Stadt ist noch nicht Eigentümerin des für den Bau der Erschließungsanlagen benötigten
Straßenlandes. Die Eigentumsübertragung erfolgt im Rahmen des vereinfachten
Umlegungsverfahrens -VU 822- (nach Ausbau und Abnahme).
Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (hier:
Erschließungsvertrag) erforderlich.
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Die Straßen- und Entwässerungsplanung für die herzustellenden Anlagen werden durch eine
gesonderte Beschlussvorlage in dieser Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
Erschließungsvertrag Entwurf
Lageplan
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