Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
238 kB
Erstellt
05.03.17, 00:11
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20170529
Status: öffentlich
Datum: 24.02.2017
Verfasser/in: Matthias Olschowy
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Radverkehr auf der Wittener Straße gem. Anregung nach § 24 GO
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
14.03.2017
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Wittener Straße ist eine fußgänger- und
fahrradfreundliche Planung derzeit nicht durchzusetzen. Aus diesem Grund kann dem Antrag
nicht entsprochen werden.
Begründung:
Der ADFC Bochum beantragt unter Bezug auf die Mitteilung 20161975 („Anregung nach §
24 GO NRW hier: Neubau der Brücke Wittener Straße“), dass der Rat der Stadt Bochum das
Tiefbauamt bindend beauftragt, eine fußgänger- und fahrradfreundliche Planung für die
Wittener Straße als Teil des geforderten Cityradialenkonzeptes vorzulegen.
Einschätzung & Stellungnahme der Verwaltung:
Die Wittener Straße ist auf weiten Teilen beidseitig bebaut. Radverkehrsanlagen
(Schutzstreifen / Radfahrstreifen / gemeinsame- bzw. getrennte Rad- und Gehwege) könnten
dadurch nur angelegt werden, wenn die vierstreifige Führung des Kfz-Verkehrs aufgegeben
würde. Nach den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen soll die vierstreifige Führung dann
gewählt werden, wenn die Straße pro Stunde im Schnitt von 1.400 bis 2.200 Kfz befahren
wird. Als Tageswert ergibt sich daraus eine Last von 14.000 bis 22.000 Kfz. Gleichzeitig gibt
die ERA 2010 an, dass das Radfahren auf vierstreifigen Straßen mit mehr als 2.200 Kfz/h (=
ca. 22.000 Kfz/Tag) unverträglich ist. Dasselbe gilt, wenn die Straße von mehr als 1.000
Fahrzeuge des Schwerverkehrs am Tag genutzt wird.
Für die Wittener Straße wurden die durchschnittlichen Tageswerte abschnittsweise ermittelt.
Im Ergebnis liegen die Werte sowohl zwischen Steinring und Freigrafendamm als auch
zwischen Immanuel-Kant-Straße und A44 teilweise deutlich über 22.000 Kfz/Tag. Der
Schwerverkehr überschreitet die 1.000 Lkw/Tag-Grenze ebenfalls zwischen Immanuel-KantStraße und A44. Zum Zeitpunkt der Datenerfassung befand sich das Opel-Werk noch in
Betrieb, die Brücke über den Sheffield-Ring war frei befahrbar. In einer Szenariobetrachtung
Seite 1 von 2
wurden die Werte teils angepasst. Die durch die Bebauung des Ostparkes, die Ansiedlung
von Unternehmen auf Mark 51°7 und die Öffnung der Querspange zur A44 zu erwartenden
Veränderungen wurden beachtet. Hierdurch ergeben sich zwar Änderungen der
Verkehrsmengen auf den einzelnen Abschnitten, insgesamt werden die Grenzwerte für eine
vierstreifige Führung des Verkehrs bzw. für das Radfahren im Mischverkehr aber weiterhin
überschritten (s. Anlage Verkehr-WittenerStr.pdf).
Aus der Überschreitung der Grenzwerte ergibt sich, dass weder die vierstreifige Führung des
Kfz-Verkehrs noch die explizite Führung des Radverkehrs im Mischverkehr möglich bzw.
sinnvoll sind. Eine wesentliche Änderung des Verkehrsaufkommens ist aus heutiger Sicht
zunächst nicht zu erwarten. Die einzige Möglichkeit Radverkehrsanlagen einzuplanen
bestünde, wenn man einseitig eine Häuserzeile abreißen würde. Aus diesem Grund ist
weiter vorgesehen, den Radverkehr über die Wegweisung nord- und/oder südseitig um die
Wittener Straße herum zu führen.
Diese Prüfung und ihre Ergebnisse wurden dem Beirat Mobilität in einer Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
1. Antrag Wittener Str.
2. Verkehr Wittener Str.
Seite 2 von 2