Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
230 kB
Erstellt
07.03.17, 00:56
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20170421
Status: öffentlich
Datum: 01.03.2017
Verfasser/in: Heimrath, Stephan (Büro 01), Allmeroth, Frank (ZD)
Fachbereich: Büro für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters
Bezeichnung der Vorlage:
Abberufung und Bestellung der Schriftführung und der stellvertretenden
Schriftführung für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
Beschlussvorschriften:
§ 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 22 der Geschäftsordnung für den Rat, die
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) der Stadt Bochum
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
15.03.2017
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Herr Hartmut Donell wird als Schriftführer und die Herren Burkhard Garstka und Ralph
Nolte als Stellvertretung der Schriftführung für den Betriebsausschuss für die
Eigenbetriebe abberufen.
2. Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe des Rates der Stadt Bochum bestellt
gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie § 22 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen (GeschO) in der zur Zeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung
Frau Sabine Kunz
zu seiner Schriftführerin
und
Frau Birgit Schmäring
zu seiner stellvertretenden Schriftführerin.
Begründung:
Die Schriftführung für die Fachausschüsse, Beiräte und den Integrationsrat ist zum
01.01.2017 durch Änderung der Dienstverteilung beim Büro für Angelegenheiten des Rates
und des Oberbürgermeisters zusammengefasst worden. Die derzeitige dezentrale
Organisation der Schriftführung wird ausschließlich für die Bezirksvertretungen, den
Frauenbeirat, den Umlegungsausschuss und den Gestaltungsbeirat aufrechterhalten.
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Mit dieser Aufgabenübertragung auf das Büro für Angelegenheiten des Rates und des
Oberbürgermeisters ist auch eine Änderung der Schriftführung verbunden.
Gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sowie § 22 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) bestellt der
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe seine Schriftführung oder beruft diese ab. Zur
Schriftführung und zur Stellvertretung sind städtische Dienstkräfte zu bestellen (vergl. § 22
GeschO).
In der Sitzung am 28.10.2014 hat der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Herrn
Hartmut Donell zum Schriftführer und Herrn Burkhard Garstka zu seinem Vertreter bestellt.
In der Sitzung am 09.02.2016 wurde Herr Ralph Nolte zum zweiten stellvertretenden
Schriftführer gewählt.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Sabine Kunz anstelle von Herrn Hartmut Donell mit der
Schriftführung und Frau Birgit Schmäring anstelle der Herren Burkhard Garstka und Ralph
Nolte mit der stellvertretenden Schriftführung mit sofortiger Wirkung zu betrauen.
Die anstehenden Veränderungen wurden im Ältestenrat kommuniziert. Es wurde vereinbart,
dass eine Anpassung der Regelungen in der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse erfolgen muss. Dies soll für die Sitzung nach der Sommerpause in Form einer
entsprechenden Vorlage durch das Amt 01 vorbereitet werden. Die vorbezeichneten
Änderungen können allerdings schon jetzt umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
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