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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
230 kB
Erstellt
07.03.17, 00:56
Aktualisiert
24.01.18, 04:47

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20170421 Status: öffentlich Datum: 01.03.2017 Verfasser/in: Heimrath, Stephan (Büro 01), Allmeroth, Frank (ZD) Fachbereich: Büro für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters Bezeichnung der Vorlage: Abberufung und Bestellung der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Beschlussvorschriften: § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 22 der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) der Stadt Bochum Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 15.03.2017 Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Herr Hartmut Donell wird als Schriftführer und die Herren Burkhard Garstka und Ralph Nolte als Stellvertretung der Schriftführung für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe abberufen. 2. Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe des Rates der Stadt Bochum bestellt gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie § 22 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) in der zur Zeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung Frau Sabine Kunz zu seiner Schriftführerin und Frau Birgit Schmäring zu seiner stellvertretenden Schriftführerin. Begründung: Die Schriftführung für die Fachausschüsse, Beiräte und den Integrationsrat ist zum 01.01.2017 durch Änderung der Dienstverteilung beim Büro für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters zusammengefasst worden. Die derzeitige dezentrale Organisation der Schriftführung wird ausschließlich für die Bezirksvertretungen, den Frauenbeirat, den Umlegungsausschuss und den Gestaltungsbeirat aufrechterhalten. Seite 1 von 2 Mit dieser Aufgabenübertragung auf das Büro für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters ist auch eine Änderung der Schriftführung verbunden. Gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sowie § 22 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) bestellt der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe seine Schriftführung oder beruft diese ab. Zur Schriftführung und zur Stellvertretung sind städtische Dienstkräfte zu bestellen (vergl. § 22 GeschO). In der Sitzung am 28.10.2014 hat der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Herrn Hartmut Donell zum Schriftführer und Herrn Burkhard Garstka zu seinem Vertreter bestellt. In der Sitzung am 09.02.2016 wurde Herr Ralph Nolte zum zweiten stellvertretenden Schriftführer gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, Frau Sabine Kunz anstelle von Herrn Hartmut Donell mit der Schriftführung und Frau Birgit Schmäring anstelle der Herren Burkhard Garstka und Ralph Nolte mit der stellvertretenden Schriftführung mit sofortiger Wirkung zu betrauen. Die anstehenden Veränderungen wurden im Ältestenrat kommuniziert. Es wurde vereinbart, dass eine Anpassung der Regelungen in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse erfolgen muss. Dies soll für die Sitzung nach der Sommerpause in Form einer entsprechenden Vorlage durch das Amt 01 vorbereitet werden. Die vorbezeichneten Änderungen können allerdings schon jetzt umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Seite 2 von 2