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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
5. Anlage.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
14.03.17, 05:35
Aktualisiert
29.01.18, 06:42

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Inhalt der Datei

1 Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Schule, Sport und Facility Management Bezirksstadtrat Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift) Dienstgebäude: Müllerstr. 146 13353 Berlin Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Fraktion der SPD über Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksbürgermeister Herrn von Dassel Geschäftszeichen SchuSpo 300 Bearbeiter/in Frau Ferrary Zimmer 121-124 Bei Antwort bitte angeben Telefon intern 9018 – 44600 Datum 11.2016 Telefax E-Mail 9018 – 44646 schulstadtrat@ba-mitte.berlin.de sportstadtrat@ba-mitte.berlin.de Mündliche Anfrage, Drs.-Nr. 0036/IV Soll der Erfolg des Projektes "Schülerhaushalt 2017" an wenigen Tausend Euro scheitern? Sehr geehrte Frau Bezirksverordnete Linnemann, sehr geehrte Damen und Herren, das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die bisherigen Erfahrungen des Projektes Schülerhaushalt und vor allem den Nutzen der bisher durch den Jugenddemokratiefonds finanzierten externen Begleitung der Schulen? Beim Modellprojekt "Schülerhaushalt" handelt es sich um ein inhaltlich als Beteiligungsverfahren ausgerichtetes Projekt, bei dem Schülerinnen und Schüler in einem demokratischen Prozess über den Einsatz eines Budgets entscheiden. Die Servicestelle Jugendbeteiligung übernimmt dabei – in 2015 und 2016 finanziert durch den Jugenddemokratiefonds - bisher die Rolle der praktischen Begleitung der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen, das durch den Bezirk Mitte finanzierte Kinder- und Jugendhilfebüro die fachliche Begleitung. Dabei werden von der externen Begleitung u.a. die folgenden Leistungen erbracht: - Durchführung von Informationsgesprächen mit Schulleitungen über Projektinhalt und – idee Unterstützung bei der Organisation des Ablaufes der Auftaktveranstaltungen an den Schulen zur Information für Lehrer_innen und Schüler_innen aktive Begleitung und Austausch mit betreuenden Lehrpersonen und koordinierenden Schüler_innen Verkehrsverbindungen u b U 6,9, Bhf. Leopoldplatz T-Online *Berlin# 120, 142, 221, 247, 327 Internet http://www.berlin.de Zahlungen bitte bargeldlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkskasse Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl Postbank 650 530 102 100 100 10 IBAN DE42100100100650530102 BIC PBNKDEFFXXX - Schnittstelle zwischen Schüler_innen, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro Koordinierung der Bestellvorgänge in Absprache mit Schulleitung und Schulverwaltung Evaluierungsgespräch mit Schülervertreter_innen Evaluierungsgespräch mit betreuenden Lehrpersonen Auswertungsgespräch mit Schulaufsicht, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro Mitte, Servicestelle Jugendbeteiligung Die Rolle des Schulamtes im Rahmen des Projektes Schülerhaushalt beschränkt sich als für sogenannte "äußere" Schulangelegenheiten zuständigem Schulträger gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) auf die haushaltsrechtliche und – technische Begleitung der Schulen während des gesamten Projektablaufs sowie auf die praktische Umsetzung der notwendigen Beschaffungen aus den bereit gestellten Sachmitteln. Eine direkte Zusammenarbeit zwischen Schulamt und externer Begleitung der Schulen wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich. Sie hat nicht stattgefunden und kann somit nicht beurteilt werden. Trotz Informationsgesprächen und Auftaktveranstaltungen gestaltete sich die Begleitung des Projektes für das Schulamt sehr zeitintensiv. Die Beurteilung liegt mithin im Zuständigkeitsbereich der für innere Schulangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Regionale Schulaufsicht Mitte -. Eine genaue Beurteilung der externen Begleitung der Schulen wurde daher vom Schulamt bei der Regionalen Schulaufsicht angefragt, konnte jedoch in der Frist nicht abgegeben werden, da zum einen vorab Abfragen bei allen 9 teilnehmenden Schulen stattfinden müssten und zum anderen der dortige direkte Ansprechpartner und Mitglied der Steuerungsgruppe Schülerhaushalt, der Leiter der Regionalen Schulaufsicht, zur Zeit nicht anwesend ist. Ein Auswertungsbericht für 2016 kann ebenfalls erst vorgelegt werden, wenn sowohl Projekt als auch Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen sind. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 1271/IV – Schülerhaushalt an den Schulen in Berlin-Mitte – durch das Jugendamt – JugPlan 2 - vom 18.12.2015 wird aber bereits darauf hingewiesen, dass sowohl die fachliche Begleitung durch das Kinder- und Jugendbüro als auch die praktische Begleitung durch die Servicestelle Jugendbeteiligung aufgrund des hohen Aufwandes für Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen unabdingbar war, um eine Einführung und eine Struktur schaffen zu können, die ermöglicht, den Schülerhaushalt an Schulen zu realisieren und nachhaltig zu etablieren. Auf die ausführliche Beantwortung wird an dieser Stelle verwiesen. Nahmen im Jahr 2015 erst einmal 4 Schulen am Projekt teil, so sind es in 2016 gemäß Auflagenbeschluss der Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr. 2224/IV vom 24.09.2015 bereits 9 Schulen, in 2017 sollen es insgesamt bis zu 18 Schulen sein. Hieraus ließe sich unter Zusammenfassung des bisher Ausgeführten durchaus ableiten, dass zumindest eine externe Begleitung der 9 neu am Projekt teilnehmenden Schulen unabdingbar wäre. 2. Wie wird das Bezirksamt die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes aus dem Haushalt des Schul- und Sportamtes ab Januar 2017 sicherstellen? Die Rolle des Bezirksamtes – Schulamt – muss sich, wie zu 1. bereits ausgeführt, gemäß § 109 SchulG auf die haushaltsrechtliche und –technische Begleitung der Schulen während des gesamten Projektablaufs sowie auf die praktische Umsetzung der notwendigen Beschaffungen beschränken. Die notwendigen Sachmittel beim Kapitel 3700 Titel 53405 – Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz - hat die Bezirksverordnetenversammlung mit o.g. Auflagenbeschluss für 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt, da der Schulträger gemäß § 7 Abs. 5 SchulG dazu verpflichtet ist. Die bei Kapitel 3700 Titel 52509 notwendigen Sachmittel entnimmt das Schulamt der Gesamtzuweisung für Lehr- und Lernmittel – Leitlinie A01. Diese Aufgabe wird durch das Personal des Schulamtes, trotz erheblichen Mehraufwandes, geleistet. ... Die Finanzierung einer externen Begleitung für Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter_innen sowie Schüler_innen zur Durchführung eines inhaltlichen Projektes stellt gemäß § 109 SchulG eine sogenannte "innere" Schulangelegenheit dar und liegt somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schulamtes. Dieser Umstand wurde zum letzten Treffen der begleitenden Steuerungsgruppe Schülerhaushalt am 01.11.2016 allen Teilnehmern bereits vermittelt. Mit freundlichen Grüßen Carsten Spallek