Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
5. Anlage.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
14.03.17, 05:35
Aktualisiert
29.01.18, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Schule, Sport und Facility Management
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift)
Dienstgebäude:
Müllerstr. 146
13353 Berlin
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
Fraktion der SPD
über
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
und
Bezirksbürgermeister Herrn von Dassel
Geschäftszeichen
SchuSpo 300
Bearbeiter/in
Frau Ferrary
Zimmer
121-124
Bei Antwort bitte angeben
Telefon
intern
9018 – 44600
Datum
11.2016
Telefax
E-Mail
9018 – 44646
schulstadtrat@ba-mitte.berlin.de
sportstadtrat@ba-mitte.berlin.de
Mündliche Anfrage, Drs.-Nr. 0036/IV
Soll der Erfolg des Projektes "Schülerhaushalt 2017" an wenigen Tausend
Euro scheitern?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnete Linnemann,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die bisherigen Erfahrungen des Projektes Schülerhaushalt und vor allem den Nutzen der bisher durch den Jugenddemokratiefonds finanzierten
externen Begleitung der Schulen?
Beim Modellprojekt "Schülerhaushalt" handelt es sich um ein inhaltlich als Beteiligungsverfahren ausgerichtetes Projekt, bei dem Schülerinnen und Schüler in einem demokratischen Prozess über den Einsatz eines Budgets entscheiden. Die Servicestelle Jugendbeteiligung übernimmt dabei – in 2015 und 2016 finanziert durch den Jugenddemokratiefonds - bisher die Rolle
der praktischen Begleitung der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen, das durch
den Bezirk Mitte finanzierte Kinder- und Jugendhilfebüro die fachliche Begleitung. Dabei werden von der externen Begleitung u.a. die folgenden Leistungen erbracht:
-
Durchführung von Informationsgesprächen mit Schulleitungen über Projektinhalt und –
idee
Unterstützung bei der Organisation des Ablaufes der Auftaktveranstaltungen an den
Schulen zur Information für Lehrer_innen und Schüler_innen
aktive Begleitung und Austausch mit betreuenden Lehrpersonen und koordinierenden
Schüler_innen
Verkehrsverbindungen
u
b
U 6,9, Bhf. Leopoldplatz
T-Online
*Berlin#
120, 142, 221, 247, 327
Internet
http://www.berlin.de
Zahlungen bitte bargeldlos
an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkskasse
Geldinstitut
Kontonummer
Bankleitzahl
Postbank
650 530 102
100 100 10
IBAN
DE42100100100650530102
BIC
PBNKDEFFXXX
-
Schnittstelle zwischen Schüler_innen, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro
Koordinierung der Bestellvorgänge in Absprache mit Schulleitung und Schulverwaltung
Evaluierungsgespräch mit Schülervertreter_innen
Evaluierungsgespräch mit betreuenden Lehrpersonen
Auswertungsgespräch mit Schulaufsicht, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro Mitte,
Servicestelle Jugendbeteiligung
Die Rolle des Schulamtes im Rahmen des Projektes Schülerhaushalt beschränkt sich als für
sogenannte "äußere" Schulangelegenheiten zuständigem Schulträger gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) auf die haushaltsrechtliche und – technische Begleitung der
Schulen während des gesamten Projektablaufs sowie auf die praktische Umsetzung der notwendigen Beschaffungen aus den bereit gestellten Sachmitteln. Eine direkte Zusammenarbeit
zwischen Schulamt und externer Begleitung der Schulen wäre wünschenswert, ist aber nicht
zwingend erforderlich. Sie hat nicht stattgefunden und kann somit nicht beurteilt werden. Trotz
Informationsgesprächen und Auftaktveranstaltungen gestaltete sich die Begleitung des Projektes für das Schulamt sehr zeitintensiv.
Die Beurteilung liegt mithin im Zuständigkeitsbereich der für innere Schulangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Regionale Schulaufsicht
Mitte -.
Eine genaue Beurteilung der externen Begleitung der Schulen wurde daher vom Schulamt bei
der Regionalen Schulaufsicht angefragt, konnte jedoch in der Frist nicht abgegeben werden, da
zum einen vorab Abfragen bei allen 9 teilnehmenden Schulen stattfinden müssten und zum anderen der dortige direkte Ansprechpartner und Mitglied der Steuerungsgruppe Schülerhaushalt,
der Leiter der Regionalen Schulaufsicht, zur Zeit nicht anwesend ist. Ein Auswertungsbericht
für 2016 kann ebenfalls erst vorgelegt werden, wenn sowohl Projekt als auch Haushaltsjahr
2016 abgeschlossen sind.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 1271/IV – Schülerhaushalt an den Schulen
in Berlin-Mitte – durch das Jugendamt – JugPlan 2 - vom 18.12.2015 wird aber bereits darauf
hingewiesen, dass sowohl die fachliche Begleitung durch das Kinder- und Jugendbüro als auch
die praktische Begleitung durch die Servicestelle Jugendbeteiligung aufgrund des hohen Aufwandes für Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen unabdingbar war, um eine Einführung und eine Struktur schaffen zu können, die ermöglicht, den Schülerhaushalt an Schulen
zu realisieren und nachhaltig zu etablieren. Auf die ausführliche Beantwortung wird an dieser
Stelle verwiesen.
Nahmen im Jahr 2015 erst einmal 4 Schulen am Projekt teil, so sind es in 2016 gemäß Auflagenbeschluss der Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr. 2224/IV vom 24.09.2015 bereits 9
Schulen, in 2017 sollen es insgesamt bis zu 18 Schulen sein. Hieraus ließe sich unter Zusammenfassung des bisher Ausgeführten durchaus ableiten, dass zumindest eine externe Begleitung der 9 neu am Projekt teilnehmenden Schulen unabdingbar wäre.
2. Wie wird das Bezirksamt die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes aus
dem Haushalt des Schul- und Sportamtes ab Januar 2017 sicherstellen?
Die Rolle des Bezirksamtes – Schulamt – muss sich, wie zu 1. bereits ausgeführt, gemäß § 109
SchulG auf die haushaltsrechtliche und –technische Begleitung der Schulen während des gesamten Projektablaufs sowie auf die praktische Umsetzung der notwendigen Beschaffungen
beschränken. Die notwendigen Sachmittel beim Kapitel 3700 Titel 53405 – Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz - hat die Bezirksverordnetenversammlung mit o.g.
Auflagenbeschluss für 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt, da der Schulträger gemäß § 7
Abs. 5 SchulG dazu verpflichtet ist. Die bei Kapitel 3700 Titel 52509 notwendigen Sachmittel
entnimmt das Schulamt der Gesamtzuweisung für Lehr- und Lernmittel – Leitlinie A01.
Diese Aufgabe wird durch das Personal des Schulamtes, trotz erheblichen Mehraufwandes, geleistet.
...
Die Finanzierung einer externen Begleitung für Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter_innen
sowie Schüler_innen zur Durchführung eines inhaltlichen Projektes stellt gemäß § 109 SchulG
eine sogenannte "innere" Schulangelegenheit dar und liegt somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schulamtes.
Dieser Umstand wurde zum letzten Treffen der begleitenden Steuerungsgruppe Schülerhaushalt am 01.11.2016 allen Teilnehmern bereits vermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Spallek