Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
17.03.17, 06:42
Aktualisiert
28.01.18, 00:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
AfD-Fraktion
TOP-Nr.:
Bolsch/Dr. Seyfert
Große Anfrage
DS-Nr: 0177/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Wohnberechtigungsschein für Asylbewerber?
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wurden oder werden vom Bezirksamt Wohnberechtigungsscheine (WBS)
entgegen der kein Ermessen zulassenden bundesgesetzlichen Regelung in § 27
Absatz 2 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) an Personen erteilt,
die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der Berliner
Ausländerbehörde lediglich Aufenthaltsgestattungen nach § 55 Absatz 1 Satz 1
bzw. § 63 Absatz 3 Satz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erhalten haben?
2. Falls ja, wie viele WBS wurden in 2016 an Personen mit Aufenthaltsgestattungen
vom Bezirksamt, wie nach Pressemeldungen von einigen anderen Berliner
Bezirksämtern laufend geschehen, erteilt?
3. Falls nein, in wie vielen Fällen wurden Anträge auf Erteilung eines WBS von
Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt in 2016 abgelehnt?
4. Falls nein, in wie vielen Fällen wurden in 2016 Widersprüche gegen die versagte
Erteilung eines WBS durch Antragsteller mit Aufenthaltsgestattung erhoben und
vom Bezirksamt beschieden?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage (Landesgesetz, Rechtsverordnung,
Verwaltungsvorschriften) könnte der Senat von Berlin nach Auffassung des
Bezirksamts die zwingende bundesgesetzliche Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2
WoFG „aushebeln“ und ist dies zu erwarten bzw. zu befürchten?
0177/5
Ausdruck vom: 22.03.2017
Seite: 1