Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.03.17, 06:42
Aktualisiert
28.01.18, 00:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD/Grüne
TOP-Nr.:
Wuttig/Tillinger/Dr.Vandrey/Wapler
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0128/5
Beratungsfolge:
Datum
23.03.2017
12.04.2017
10.05.2017
18.05.2017
Gremium
BVV
StrG
StrG
BVV
BVV-006/5 überwiesen
StrG-004/5vertagt
StrG-005/5ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
BVV-008/5 ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Barrierefreier Zugang zum Schlosspark auch vom Bahnhof Jungfernheide
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Zuwegung zum Schlosspark über
die Fußgängerbrücke, die parallel zur Bahnbrücke den Tegeler Weg überspannt, barrierefrei gestaltet werden kann. Dabei ist auch mit darzustellen, wie hoch die entstehenden
Kosten sind und eine zeitnahe Umsetzung ermöglich werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde über den Beschluss
unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 22. September 2017 mit:
„Die Förderung der Barrierefreiheit in öffentlichen Straßenräumen ist ein zentrales Anliegen der Berliner Verkehrspolitik und ein wesentlicher Leistungsschwerpunkt der Berliner Fußverkehrsstrategie. Insofern ist der Einsatz der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
für einen barrierefreien Zugang zum Schlosspark Charlottenburg vom S- und U-Bahnhof Jungfernheide grundsätzlich zu begrüßen.
Der vorhandene Fußweg vom Bahnhof Jungfernheide zum nördlichen Eingang des
Schlossparks führt über eine Fußgängerbrücke, den Jungfernheidesteg, welcher sowohl
den Tegeler Weg als auch die Spree überspannt. Dieses Bauwerk befindet sich in der
0128/5
Ausdruck vom: 22.11.2017
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Baulast des Landes Berlins und ist auf der Ostseite des Tegeler Wegs nur über eine
Treppenanlage erreichbar.
Aktuell gibt es im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
keine Planungen für einen barrierefreien Zugang auf diese Fußgängerbrücke. Grundsätzlich ist dies zwar möglich bspw. durch die Errichtung eines Aufzugs im Bereich des
öffentlichen Straßenlands. Diese Lösung wird jedoch aufgrund negativer Erfahrungen
bei ähnlichen Bauwerken sehr kritisch bewertet. Eine vergleichbare fördertechnische
Anlage an der Wasserstadtbrücke in Spandau musste aufgrund vielfacher Vandalismusschäden stillgelegt werden.
Vorstellbar ist grundsätzlich auch der Bau einer Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds. Die baulichen sowie örtlichen Rahmenbedingungen erschweren dies aber
maßgeblich. So weist die Brücke nur eine nutzbare Stegbreite von 2,08 m auf, die durch
vorhandene Einbauten punktuell auf ca. 1,75 m reduziert wird. Nach den in Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) ist somit die notwendige Breite für Überführungen
für Fußgängerinnen und Fußgänger von mindestens 2,50 m nicht gegeben. Für Überführungen, die gemeinsam von Rad- und Fußverkehr genutzt werden, was hier naheliegend ist und daher anzustreben wäre, muss eine Breite von mindestens 4 m gewährleistet sein.
Eine Rampe würde demzufolge eine barrierefreie Zuwegung auf dem Jungfernheidesteg zwar ermöglichen, Konflikte zwischen den Nutzerinnen und Nutzern wären aufgrund der vorhandenen und unzureichenden Stegbreite aber unvermeidbar. Für einen
verkehrssicheren sowie konflikt- und barrierefreien Zugang zum Schlosspark wäre hier
folglich ein Brückenneubau mit einer Breite von mindestens 4,00 m erforderlich.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der zu prüfenden Zugriffsmöglichkeiten auf
die von der Maßnahme betroffenen Bahnflächen, die teilweise als Kleingärten genutzt
werden, sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Für derartige Bauvorhaben
bedarf es neben der Durchführung einer Machbarkeitsstudie auch der Klärung der Finanzierung dieser Maßnahme. Ohne diese Informationen ist eine weiterführende Betrachtung dieses Anliegens leider nicht möglich.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
0128/5
Oliver Schruoffeneger
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 22.11.2017
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