Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Begründung Friehofskonzept.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
21.03.17, 00:50
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Inhalt
1.
Vorbemerkungen ......................................................................................................................... 3
2.
Zusammenfassung ...................................................................................................................... 3
3.
Ausgangslage und weiteres Vorgehen ........................................................................................ 9
4.
Handlungsfelder des Friedhofskonzepts ................................................................................... 10
4.1
Flächen und Infrastruktur ........................................................................................................... 10
4.1.1
Zweck, Selbstverständnis und Aufgaben der städtischen Friedhöfe ........................................ 10
4.1.2
Friedhofsflächenbedarf und Friedhofsentwicklung .................................................................... 11
4.1.3
Trauerhallen und gekühlte Aufbahrungsräume ......................................................................... 14
4.1.4
Fazit zu Flächen und Infrastruktur ............................................................................................. 14
4.2
Rahmenpflege und Zustand der Friedhöfe ................................................................................ 15
4.2.1
Analyse und Handlungsstrategien ............................................................................................. 15
4.2.2
Fazit zu Rahmenpflege und Zustand der Friedhöfe .................................................................. 16
4.3
Aufbau nachfrageorientierter Bestattungsangebote .................................................................. 16
4.3.1
Ergebnisse der Analyse zum vorhandenen Bestattungsangebot ............................................. 16
4.3.2
Ansätze zur Ergänzung nachfrageorientierter Bestattungsangebote ........................................ 17
4.3.3
Zusammenfassung weiterer Handlungsempfehlungen des Gutachters zum
Bestattungsangebot ................................................................................................................... 20
4.3.4
Fazit zu Aufbau nachfrageorientierter Bestattungsangebote .................................................... 20
4.4
Optimierung der Gebührenkalkulation ....................................................................................... 21
4.4.1
Gebührenkalkulation als Instrument der Friedhofsentwicklung ................................................. 21
4.4.2
Fazit zu Optimierung der Gebührenkalkulation ......................................................................... 21
4.5
Öffentlichkeitsarbeit und Service ............................................................................................... 22
4.5.1
Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit und Service für die Friedhofsentwicklung ....................... 22
4.5.2
Maßnahmen zur Optimierung von Öffentlichkeitsarbeit und Service ........................................ 22
4.5.3
Fazit zu Öffentlichkeitsarbeit und Service ................................................................................. 23
4.6
Optimierung betrieblicher Abläufe ............................................................................................. 23
4.6.1
Bewertung und Optimierung der Personalbewirtschaftung ....................................................... 23
4.6.2
Hinweise für die Personalbewirtschaftung ................................................................................ 25
4.6.3
Bewertung und Optimierung der Betriebshöfe und Sozialräume .............................................. 25
4.6.4
Fazit zu Optimierung betrieblicher Abläufe ............................................................................... 29
4.7
Pflege- und Rückbaukonzept .................................................................................................... 29
4.7.1
Einsparpotenziale und notwendiger Investitionsbedarf innerhalb der Peripherieflächen ......... 29
4.7.2
Notwendiger Investitionsbedarf innerhalb der Kernflächen ....................................................... 30
4.7.3
Einsparpotenziale beim Bestattungsdienst ............................................................................... 30
4.7.4
Zusammenhang von Investitionen und Einsparpotenzial .......................................................... 31
4.7.5
Einsparpotenziale bei der Gebäudeunterhaltung (Trauerhallen und Betriebshöfe) .................. 32
1
4.7.6
Erstellung einer langfristig ausgerichteten Investitionsplanung ................................................ 32
4.7.7
Fazit zu Pflege- und Rückbaukonzept ....................................................................................... 33
4.8
Begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes ..................... 33
Beschlussvorschlag ................................................................................................................... 34
2
1. Vorbemerkungen
Im Jahr 2015 wurde das Planungsbüro PlanRat aus Kassel damit beauftragt, ein umfassendes
Entwicklungskonzept für die städtischen Friedhöfe zu erstellen. Dieses umfangreiche Gutachten liegt der Verwaltung nun im Ergebnis vor. Die wesentlichen Empfehlungen aus dem Gutachten werden in dieser Vorlage aufgegriffen und sind Gegenstand der Beschlussvorlage.
Das komplette Gutachten, das über 400 Seiten und darüber hinaus viele tabellarische und
grafische Darstellungen enthält, wird den Fraktionen des Rates als DVD zur Verfügung gestellt. Da es vertrauliche Details aus Sicht der Stadt als Friedhofsträgerin enthält, wird dies
aber im Rahmen des nicht öffentlichen Teils der Sitzungen geschehen.
Auf dieser Grundlage soll eine ganzheitliche Konzeption für die Friedhöfe der Stadt Bochum
entwickelt und durch die politischen Gremien beschlossen werden.
Bei dem strategisch umfassenden Handlungskonzept ist zu beachten, dass eine nur punktuelle Umsetzung der Maßnahmen nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation führen kann. Ein bürgernahes und qualitativ hochwertiges kommunales Friedhofsangebot hängt wesentlich davon ab, dass das Friedhofsentwicklungskonzept über die
nächsten Jahre hinweg konsequent und als Ganzes unter Einbezug aller Akteure umgesetzt
wird.
2. Zusammenfassung
Das Friedhofsentwicklungskonzept ist auf eine langfristige Umsetzung bis 2039 ausgelegt. Es
beinhaltet folgende Elemente:
Anpassung von Flächen und Infrastruktur an den Bedarf
Optimierung des Bestattungsangebotes
Optimierung der Gebührenkalkulation
Anpassung der betrieblichen Abläufe in der Friedhofsunterhaltung
Optimierung des Serviceangebotes und der Öffentlichkeitsarbeit
Das Konzept umfasst eine Vielzahl konkreter Planungen, Handlungsstrategien und Maßnahmen, die auf die Optimierung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der kommunalen Friedhöfe abzielen. Der Zweck sowie die Voraussetzungen für die Umsetzung der Bestandteile werden in den jeweiligen Kapiteln detailliert erklärt. Darüber hinaus wurden Maßnahmenkataloge erarbeitet, in denen die wesentlichen Planungen, Handlungsstrategien und
Maßnahmen kurz benannt und nach Zeithorizonten für die Realisierung gegliedert sind:
1. Sofortmaßnahmen (ohne besonderen Investitionsbedarf)
2. Mittelfristige Maßnahmen (notwendige Maßnahmen mit Investitionsbedarf)
3. Langfristige Maßnahmen (fördernde Maßnahmen mit Investitionsbedarf)
Die Maßnahmenkataloge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Für die Umsetzung des Konzepts ist ein zweistufiges Beschlussverfahren der politischen
Gremien erforderlich:
1. Stufe – Ratsbeschluss mit den wesentlichen Bestandteilen und der generell beabsichtigten Vorgehensweise zur Umsetzung des Friedhofskonzepts
3
2. Stufe - Konkretisierung der Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen durch Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien (Bezirksvertretungen und Fachausschuss)
Folgende Maßnahmen werden für die Friedhofsentwicklung vorgeschlagen:
Friedhofsflächenbedarf und Friedhofsentwicklung
Die städtischen Friedhöfe Bochums bleiben eine öffentliche Einrichtung zur Erbringung der
Daseinsvorsorge mit dem Ziel, als bürgernaher Dienstleister die Versorgung mit stadtweiten
Angeboten und mit wohnortnahen Friedhöfen abzusichern bzw. zu stärken.
Auch bei stadtweit bestehenden Friedhofsüberhangflächen sollen daher die bestandsfähigen
Stadtteilfriedhöfe weiter betrieben werden.
Im Sinne der Gebührenzahler muss der Friedhofsträger das Friedhofsflächenangebot möglichst genau auf den aktuellen sowie den zu erwartenden Friedhofsflächenbedarf hin abstimmen. Für die Ermittlung des Friedhofsflächenbedarfs und der langfristig benötigten Bestattungsflächen wurde durch den Gutachter eine systematische und im Detail nachvollziehbare
Berechnung durchgeführt. Diese Friedhofsflächenbedarfsberechnung ergibt, dass mittel- bis
langfristig nicht mehr alle derzeit zur Verfügung stehenden Friedhofsflächen für das Friedhofswesen gebraucht werden.
Eine vollständige Schließung von Stadtteilfriedhöfen wird im Interesse eines bürgernahen Friedhofsangebots aber nicht angestrebt.
Eine langfristig wirksame Flächen- und Kostenreduzierung soll durch die Aufteilung der Friedhöfe in langfristig erforderliche Kernflächen (Sanierung/Aufwertung) einerseits und in an den
Randbereichen gelegene, mittel- bis langfristig nicht mehr erforderliche Peripherieflächen
(Extensivierung, Rückbau, Abgabe) erreicht werden. Langfristig (Prognose 2039) werden nur
40,96 % der Friedhofsflächen als Kernflächen benötigt. Darüber hinaus müssen 1,53 % der
Flächen als Reserveflächen vorgehalten werden. 54,08 % der Friedhofsflächen werden als
Peripherieflächen eingestuft. Diese können z.B. als extensiv gepflegte Wald- oder Wiesenflächen oder als Naherholungsflächen Bestandteil der Friedhöfe bleiben oder auch nach Beendigung aller Ruhefristen und Grabnutzungsrechte geschlossen und entwidmet werden. Zur
kurz- bis mittelfristigen Schließung werden 3,43 % der Friedhofsflächen vorgeschlagen.
Bei einer etwaigen Vermarktung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen wird sichergestellt,
dass für Erdbestattungen genutzte Flächen nicht bebaut werden dürfen.
Die Friedhofsentwicklungspläne der städtischen Friedhöfe sollen als Handlungsgrundlage zur
Abdeckung des langfristigen Flächenbedarfs in der nächsten Stufe beschlossen werden.
Um die Ausbildung zusammenhängend freier Friedhofsflächen zu fördern und langfristig andere Flächennutzungen zu ermöglichen, können Friedhofsflächen organisatorisch gesperrt
werden. In diesen Grabfeldern dürfen keine neuen Grabstätten mehr vergeben werden. In
bestehenden Grabstätten ist jedoch eine Nachbestattung des Ehe- bzw. Lebenspartners weiterhin möglich. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen, sodass darüber
hinaus weitere Bestattungen nicht möglich sind.
4
Die anvisierte Flächenaufteilung in Kern- und Peripheriebereiche umfasst weitere Beschränkungen für die Vergabe neuer Grabstätten und die Verlängerung bestehender Grabnutzungsrechte. So dürfen neue Grabstätten nur in den Kernbereichen der Friedhofsflächen vergeben
werden. Das gilt auch für die Verlängerung bestehender Grabnutzungsrechte ohne Bestattungsfall.
Nutzungsberechtigten, denen eine Verlängerung ihrer Grabnutzungsrechte nicht gewährt wird,
werden aber Angebote zur Verlagerung ihrer Wahlgrabstätte in den Kernbereich unterbreitet,
an deren Kosten auf Grundlage dieses Konzepts sich die Stadt beteiligen sollte.
Gebäudeinfrastruktur - Trauerhallen und Kühlräume
Die Trauerhallen und Aufbahrungsräume sind z.T. in einem renovierungs- bzw. modernisierungsbedürftigen Zustand. Als maßgebliche Entscheidungskriterien für den Erhalt der Gebäude sind Nutzungshäufigkeit und -anteil, Gebühreneinnahmen, baulicher Zustand (Sanierungsbedarf) sowie etwa bestehende Vorgaben des Denkmalschutzes zugrunde zu legen.
Aufgrund von Einzelanalysen werden in der zweiten Stufe durch die zuständigen politischen
Gremien Beschlüsse zu den jeweiligen Trauerhallen gefasst.
Die Verwaltung wird die Kapazität der gekühlten Aufbahrungsräume auf den notwendigen Bedarf anpassen und die Einrichtungen in diesem Zusammenhang modernisieren.
Rahmenpflege und Zustand der Friedhöfe
Im Rahmen der Analyse wurde ein nennenswerter Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf der
Friedhofsanlagen festgestellt. Die Investitionen und die zukünftig folgenden Pflegeleistungen
müssen auf die ausgewiesenen Kernbereiche konzentriert werden.
Der Gutachter hat detaillierte Handlungsstrategien für den Bau und die Sanierung der Friedhofsanlagen erarbeitet.
Wichtige Punkte sind zusammengefasst:
Rückbau nicht mehr notwendiger Flächenbefestigungen
Um- / bzw. Rückbau beschädigter Grabwege
Verstärkter Einsatz von Großflächenmähern
Umwandlung von Rasenflächen zu Wiesenflächen im Wege einer Extensivierung der
Pflege auf größeren Friedhöfen
Auslichten von wild aufgewachsenen Bäumen
Auslichten gering belichteter, stark schattiger Bereiche, da diese von Besuchern und
bei der Wahl der Grabstätten gemieden werden
Roden funktionslose Schnitthecken und Gehölzstreifen
Reduzierung der Schöpfstellen; alternativ: Einbau von Wasserzapfstellen
Aufstellen von wartungsfreien Banksystemen
Nachfrageorientierte Bestattungsangebote
Im Rahmen der Analyse wurde eine steigende Nachfrage nach pflegearmen bzw. –freien Gräbern festgestellt. Insofern sollen Bestattungsangebote aufgenommen werden, bei denen die
Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur individuellen Trauer am Grab erhalten, ohne zu
Grabpflegearbeiten verpflichtet zu werden. Das Bestattungsangebot ist insgesamt nachfrageorientiert auszurichten.
5
Auf größeren Friedhöfen mit hoher Bestattungszahl sollen daher für den Nutzer pflegefreie
Bestattungsangebote wie hochwertige Gemeinschaftsanlagen mit Möglichkeit zur Ablage von
Grabschmuck entstehen. Generell sollen auf allen noch aktiven Friedhöfen kleinere Gemeinschaftsanlagen in den bestehenden Lücken im Bestand integriert werden. Wegen der großen
Nachfrage nach naturnahen Bestattungen sollen zudem auf geeigneten Friedhöfen Beisetzungen in Baumhainen und im Kronenbereich von Bäumen angeboten werden, eine Art „Waldbestattung“ auf dem kommunalen Friedhof. Diese Angebote stellen eine optimierte Alternative
zu den von privatwirtschaftlichen Trägern angebotenen Waldbestattungen dar, weil – anders
als bei reinen Waldbestattungen – die vorhandene Infrastruktur der Friedhöfe genutzt wird
(Parkplätze, Wege, Toiletten usw.). Weitere wesentliche Vorschläge, die jeweils auf Umsetzbarkeit und geeignete Standorte hin überprüft werden, sind pflegarme Gräber wie Anlagen mit
Bodendeckerbepflanzung, aufgewertete historische Gräber, die ohnehin zu erhalten sind, sowie besonders preiswerte Gemeinschaftsgräber mit Namensnennung für Särge.
Gebührenkalkulation
Zur Optimierung der Gebührenstruktur und des Kostendeckungsgrades wird durch den Gutachter u.a. vorgeschlagen:
Erhöhung des grabartidentischen Kostenanteils
Einführung eines Gewichtungsfaktors “Bereitstellungsaufwand“
Überprüfung der Kalkulation von Bestattungen in Kolumbarien
Überprüfung der Zuordnung von Gebäudefixkosten
Einführung eines „Basis-Grabs“ mit einem Preis unterhalb von 1.000 Euro als Alternative und Ergänzung zur Urnensammelbestattung
Die Empfehlungen des Gutachtens zur Gebührenoptimierung werden sukzessive auf Zielgenauigkeit und Durchführbarkeit geprüft und ggf. in der jährlichen Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Öffentlichkeitsarbeit und Service
Die Dienstleistungen im Bestattungs- und Friedhofswesen müssen aktiv nach außen kommuniziert werden, um möglichst viele Bochumer für ihre Friedhöfe zu gewinnen und hiermit auf
lange Sicht die Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe abzusichern. Öffentlichkeitsarbeit ist eine Investition in die Zukunft. In diesem Sinne wird vorgeschlagen:
Optimierung der Webseite, z.B. mit Bildern zu den verschiedenen Grabarten sowie mit
Friedhofsprofilen
In das in naher Zukunft auf dem Hauptfriedhof entstehende „Besucherzentrum“ sollen
auch Gewerbetreibende eingebunden werden, sofern dort Interesse besteht
Der Service auf den Friedhöfen wurde vom Gutachter weitgehend positiv bewertet, so die Bestattungen an Samstagen und das Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof. Verbesserungsbedarf besteht z.B. bei der Hinweisbeschilderung („Friedhof“) im Straßenraum.
6
Optimierung der betrieblichen Abläufe
Die betrieblichen Abläufe auf den Friedhöfen (hier Rahmenpflege / Bestattungsdienst) sollen
optimiert werden, um Einsparpotenziale zu nutzen. Hierfür wurden die Arbeitsressourcen der
gegenwärtig eingesetzten Arbeitsleistungen (Personal und Maschinen) unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten analysiert.
Das Verhältnis des Unterhaltungsaufwands zur Pflegefläche auf den Friedhöfen liegt deutlich
unterhalb der Kennzahlen der Gartenamtsleiter-Konferenz des Städtetages (GALK). Gründe
hierfür sind u.a. die Reduzierung der Mitarbeiterzahl um ca. 11 %, die hohe Fehlzeitenquote
und der hohe Altersdurchschnitt der Belegschaft.
Mit der verfügbaren Personalausstattung ist der Technische Betrieb nicht in der Lage, alle
Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten im notwendigen Umfang durchzuführen. Dem rückläufigen Friedhofsflächenbedarf der Friedhöfe begegnet das Friedhofsentwicklungskonzept
mit einer Konzentration der Bestattungsflächen auf die Kernbereiche der Friedhofsanlagen,
um die zur Verfügung stehenden Arbeitsleistungen wie auch Investitionen gezielter einzusetzen. In den Peripheriebereichen sollen lediglich Investitionen und Arbeiten zur Verkehrssicherung und Rückbaumaßnahmen getätigt werden.
Der Gutachter gibt eine Reihe von Empfehlungen, um die Personalstruktur zu optimieren (z.B.
Einstellung von Nachwuchskräften, Beschäftigung und Einsatzbedingungen für Schwerbehinderte), die von der Verwaltung im Einzelnen geprüft werden.
Die Entscheidung, einen neuen zentralen Betriebshof an der Feldmark zu bauen, hat weitreichende Folgen für die zukünftige Arbeitsorganisation und die weitere Vorhaltung baulicher
Infrastrukturen auf den Friedhöfen. Trotz der arbeitsorganisatorischen Vorteile und langfristig
zu erwartenden Einsparungsmöglichkeiten bei der Gebäudeunterhaltung muss die Reduzierung der Fahrzeiten und der damit verbundenen Fahrkosten im Auge behalten werden. Dies
steht im Zentrum der bereits laufenden organisatorischen Vorbereitung für die anstehende
Zentralisierung. Das Gutachten enthält hierzu konkrete Vorschläge, die von der Verwaltung in
die jetzt anlaufenden Planungen für die Zentralisierung der Abläufe einbezogen werden.
Zur Reduzierung von Fahrzeiten von weit entfernt gelegenen Friedhofsstandorten zum Zentralen Betriebshof wird die Vorhaltung einer begrenzten Anzahl dezentraler Betriebshöfe empfohlen. Neben dem Betriebshof an der Feldmark und dem neuen zentralen Betriebshof des
Technischen Betriebes an der Oberen Stahlindustrie würden die Friedhöfe Höntrop, Langendreer und Hiltrop geeignete Anlaufstellen für die Beschäftigten der Friedhofsunterhaltung
sein, um notwendige Materialien und Geräte abzuholen. Sie wären zudem zügig anfahrbare
Pausenstandorte. Im Zuge der anvisierten Reduzierung von Betriebshöfen und Sozialräumen
werden Standorte mit einem geringen Jahresarbeitsstundenbedarf dem nächstgelegenen täglich besetzten Friedhof zugeordnet.
Durch die Zentralisierung von Betriebshöfen und Sozialräumen können alte Betriebsgebäude
abgetragen werden; kleinere Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter können auch innerhalb der
inzwischen oft zu gering nutzten originären Friedhofseinrichtungen eingerichtet werden.
Weitere Maßnahmen sind u.a. die Zusammenlegung der (bisher getrennt geführten) Friedhofsunterhaltung und -verwaltung zu einem gemeinsamen Fachbereich und die Optimierung
der Logistik zur Reparatur von Fahrzeugen und Maschinen.
7
Umsetzung des Pflege- und Rückbaukonzeptes
Bei vielen Maßnahmen müssen zur Aktivierung der Einsparpotenziale zuvor Investitionen getätigt werden (z.B. Rückbaumaßnahmen oder Modernisierungen), weshalb Sofortmaßnahmen, mittel- und langfristige Maßnahmen differenziert werden.
In den Peripherieflächen können die Infrastruktur und die sich daraus ergebenden Pflegeund Instandhaltungsarbeiten deutlich reduziert werden. Hier ergibt sich nach Umsetzung der
im Pflege- und Rückbaukonzept genannten Maßnahmen ein jährliches Einsparungspotenzial
der Friedhofsunterhaltung (Rahmenpflege) von ca. 571.300 Euro. Zur Aktivierung dieses Einsparpotenzials ist im Zeitraum von 22 Jahren bis zum Jahr 2039 ein Investitionsbedarf für
Rückbaumaßnahmen in Höhe von ca. 1.805.000 Euro notwendig, was einer durchschnittlichen
Summe von ca. 82.000 Euro im Jahr entspricht.
Es ist absehbar, dass für die Umsetzung der ersten Rückbaumaßnahmen im Peripheriebereich zusätzlicher Investitionsbedarf besteht, z.B. durch die Vergabe von Rückbauleistungen
an Dritte. Angesichts des berechneten Einsparungspotenzials von ca. 571.300 Euro / Jahr sind
diese Investitionen für Rückbaumaßnahmen im Peripheriebereich zu empfehlen. Auch innerhalb der Kernflächen der Friedhöfe zeichnet sich regelmäßig Investitionsbedarf zur Wahrung
der Verkehrssicherheit sowie zur Aufwertung der Aufenthaltsbereiche ab. Dies gilt v.a. für das
Wegenetz, aber auch bei der Sanierung von Mauern.
Die Anzahl der Produktivstunden im Bestattungsdienst verringert sich durch die Zunahme des
Anteils der Urnenbestattungen bis zum Jahr 2039 voraussichtlich um ca. 517 Std. / Jahr, was
umgerechnet einer Einsparung von Arbeitsleistungen in Höhe von 25.900 Euro / Jahr entspricht.
Im Jahr 2039 beträgt die geschätzte positive Differenz aus Investitionsbedarf in Peripheriebereichen und Einsparpotenzial bei Bestattungsdienst und Rahmenpflege rund 515.000 Euro.
Nicht enthalten sind notwendige Investitionen für Gebäudeinfrastruktur und Maßnahmen zur
Sanierung bzw. Aufwertung der Kernbereiche. Ferner sind darin Abriss-, Umbau- und Sanierungskosten für nicht mehr benötigte Gebäude(teile) sowie die sich nach Aufgabe ergebenden
Einsparungen noch nicht berücksichtigt. Auch solche Maßnahmen würden sich positiv auf die
notwendigen Unterhaltungskosten auswirken.
Es wird deutlich, dass bereits während der Umsetzungsphase bei konsequenter Flächenreduzierung bzw. -umwandlung die Einsparpotenziale derart zunehmen werden, dass die verbleibende positive Differenz jährlich für notwendige Investitionsmaßnahmen in den Kernbereichen
genutzt werden könnte.
Durch die konsequente Nutzung der bestehenden Gebäudesubstanz können bereits kurzfristig gering genutzte, sanierungsbedürftige Gebäude abgerissen werden. Hierdurch ergibt sich
ein Einsparungspotenzial, das seitens des Gebäudemanagements zu prüfen und zu beziffern
wäre. Die konkreten Entscheidungen zur Sanierung oder zum Abriss von Trauerhallen sind in
der zweiten Stufe des Verfahrens durch die zuständigen Gremien zu treffen.
Zur schrittweisen Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzepts wird durch den Gutachter
die Erstellung einer langfristig ausgerichteten Investitionsplanung empfohlen. Sie stellt eine
Entscheidungsgrundlage für die Priorisierung notwendiger Rückbau- sowie Instandsetzungsmaßnahmen dar.
8
Die größeren Friedhöfe haben Priorität bei den Sanierungs-, Um- und Rückbaumaßnahmen
sowie bei der Schaffung nachfrageorientierter Bestattungsangebote. Daher sollen zunächst in
den Jahren 2017 und 2018 Einzelkonzeptionen mit entsprechender Maßnahmen- und Kostenplanung erarbeitet werden. So soll festgelegt werden, was an Friedhofsflächen und -infrastruktur saniert, um- oder neugebaut und was mittel- bis langfristig zurückgebaut wird.
Der Budgetrahmen muss so bemessen werden, dass der aufgelaufene Investitionsstau langfristig aufgelöst und der Investitionsbedarf zur Aufwertung der Friedhöfe abgesichert werden.
Begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes
Die im Friedhofsentwicklungskonzept enthaltenen Planungen, Handlungsstrategien und Maßnahmen sind vielfältig und inhaltlich miteinander vernetzt. Der damit zusammenhängende Koordinierungs- und Planungsaufwand ist erheblich und kann personell durch die Friedhofsverwaltung derzeit nicht geleistet werden. Daher ist zwingend eine Planstelle einzurichten, die
diese zusätzlichen Koordinationsaufgaben im Friedhofswesen übernehmen soll. Neben der
umfangreichen planerischen Vorbereitung der Einzelmaßnahmen sind auch entsprechende
Aufträge an die eigenen Betriebe und externe Unternehmen zu kalkulieren, zu vergeben, zu
begleiten und abzurechnen.
3.
Ausgangslage und weiteres Vorgehen
Die Stadt Bochum unterhält 24 Friedhöfe (davon sieben geschlossene) und ein Krematorium
auf dem Hauptfriedhof. Die Stadt als Friedhofsträgerin befindet sich faktisch im Wettbewerb
mit anderen Trägern. Dieser „Markt“ ist wegen der sich ändernden Bestattungskultur stark in
Bewegung. Die Veränderungen finden in einem äußerst schwierigen Umfeld mit unterschiedlichen Interessenlagen (Nutzer, Politik, Beschäftigte, andere Friedhofsträger, Bestatter, Gärtner, Steinmetze etc.) statt.
Das Friedhofswesen der Stadt Bochum weist trotz hoher Gebühren keine vollständige Kostendeckung auf. Gründe hierfür sind insb. hohe Fixkosten durch Flächenüberhänge, Streulagen
der Gräber und veraltete Infrastruktur, die hohen Unterhaltungsaufwand verursacht.
Erste Schritte zur Anpassung der Flächen wurden bereits im Jahre 2007 durch das vom damaligen Fachausschuss beschlossene Friedhofsentwicklungskonzept eingeleitet. Da dieses
aber nur einen Teilaspekt der notwendigen Anpassungen beinhaltete und sich die Bestattungsnachfrage seitdem weiter verändert hat, wurde im Jahr 2015 das Planungsbüro PlanRat
aus Kassel beauftragt, ein umfassendes Entwicklungskonzept für die städtischen Friedhöfe zu
erstellen. Dieses Konzept, das auf eine langfristige Umsetzung, nämlich bis 2039, ausgelegt
ist, soll durch eine kontinuierliche Realisierung letztlich die Zukunft der städtischen Friedhöfe
sichern. Es wurde auf Grundlage einer umfassenden Analyse der Friedhöfe und der dort angebotenen Bestattungsdienstleistungen erarbeitet. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete
Handlungsstrategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung sowie zur Förderung der
Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe
durch ein bürgernahes, nachfrageorientiertes Friedhofsangebot sowie
durch eine mittel- bis langfristige Steuerung der Flächenentwicklung.
Für die Umsetzung des Konzepts ist ein zweistufiges Beschlussverfahren erforderlich:
9
1. Stufe – Ratsbeschluss mit den wesentlichen Bestandteilen und der generell beabsichtigten Vorgehensweise zur Umsetzung des Friedhofskonzepts
2. Stufe - Konkretisierung der Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen durch Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien (Bezirksvertretungen und Fachausschuss)
Diese Beschlüsse werden Einzelmaßnahmen enthalten zu perspektivischen Flächenreduzierungen und Veränderungen der Infrastruktur (insbes. Trauerhallen)
Auf diese Weise werden die kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmenbündel des Friedhofsentwicklungskonzepts sukzessive umgesetzt, um die langfristige Zielsetzung, eine bedarfsgerechte Flächenvorhaltung und Infrastruktur mit einem nachfragegerechten Bestattungsangebot zu erreichen. Ferner soll durch diese Maßnahmen auch die Wirtschaftlichkeit und damit
Kostendeckung der Friedhöfe bei marktgerechten Gebühren erhöht werden.
4.
Handlungsfelder des Friedhofskonzepts
4.1
Flächen und Infrastruktur
4.1.1 Zweck, Selbstverständnis und Aufgaben der städtischen Friedhöfe
Die städtischen Friedhöfe in Bochum bleiben eine öffentliche Einrichtung zur Erbringung der
Daseinsvorsorge mit dem Ziel, als bürgernaher Dienstleister die Versorgung der Gesamtstadt
mit stadtweiten und der Stadtteile mit wohnortnahen Friedhöfen abzusichern bzw. zu stärken.
Dieses Selbstverständnis ist die Grundlage für die Ausrichtung ihrer Angebote wie auch ihres
öffentlichen Auftretens im zunehmenden Wettbewerb mit privaten und öffentlichen Friedhofsträgern um Bestattungsfälle.
In Bochum sollen Friedhöfe mit ausreichender Bestattungsnachfrage aufrechterhalten und
weiterentwickelt werden, wobei eine Trennung von nicht mehr nachgefragten Friedhofsleistungen sowie anders verwertbarer Friedhofsflächen angestrebt wird. Bestattungsangebote sollen
für alle relevanten Glaubensrichtungen ermöglicht werden. Die Bestattungsfunktion und die
öffentlichen Funktionen für das Gemeinwohl wie auch die Unterhaltung der Kriegsgräber sind
untrennbar mit dem Betrieb der städtischen Friedhöfe Bochums verbunden. Da von den Gesamtkosten der Friedhöfe nur die Kosten für Bestattungsfunktionen über Gebühren bzw. Entgelte sowie den Entschädigungszahlungen des Bundes refinanziert werden können, ist grundsätzlich zu akzeptieren, dass ein Teil der jährlichen Kosten aus städtischen Haushaltsmitteln
zu tragen ist („grünpolitischer Wert der Friedhöfe“).
Die Vielzahl der bestehenden Friedhöfe ist integraler Bestandteil der gewachsenen Stadtstruktur und damit auch ein Bestandteil der Stadtgeschichte von Bochum und wichtig für die Identität der Bürger. Trotz bestehenden Friedhofsüberhangflächen sollen daher die bestandsfähigen Stadtteilfriedhöfe weiter betrieben werden. Mit der weitgehenden Schließung der Stadtteilfriedhöfe würde ein wesentlicher Grund für die Nutzung der städtischen Friedhöfe in Bochum wegfallen, denn Stadtteilfriedhöfe haben durch ihre Wohnortnähe Standortvorteile gegenüber weiter entfernten Zentralfriedhöfen. Letztlich bestünde bei der Schließung von Stadtteilfriedhöfen die Gefahr, dass Bestattungen „abwandern“ und in der Folge als Einnahmequelle
für den Friedhofsgebührenhaushalt fehlen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Friedhöfe
nach ihrer Schließung über Jahrzehnte weiter gepflegt und unterhalten werden müssen.
10
4.1.2 Friedhofsflächenbedarf und Friedhofsentwicklung
Die Bereitstellung von Friedhofsflächen ist für den Friedhofsträger mit Kosten für den Grunderwerb, die Planung, den Bau wie auch für die Unterhaltung und Pflege verbunden. Diese
Bereitstellungskosten werden größtenteils über die Erhebung von Gebühren auf die Grabnutzungsberechtigten umgelegt. Im Sinne der Gebührenzahler muss der Friedhofsträger versuchen, das Friedhofsflächenangebot möglichst genau auf den aktuellen sowie den zu erwartenden Friedhofsflächenbedarf hin abzustimmen. Hält ein Friedhofsträger zu wenig Friedhofsflächen vor, riskiert er einen in der Öffentlichkeit nicht zu vertretenden Friedhofsflächenengpass.
Im Gegensatz dazu führt ein Überangebot von Friedhofsflächen zu problematischen Friedhofsüberhangflächen. Deshalb ist für Friedhofsträger die möglichst genaue Ermittlung des
Friedhofsflächenbedarfs von Bedeutung.
a) Berechnung des Friedhofsflächenbedarfs
Für die Ermittlung des Friedhofsflächenbedarfs und der langfristig benötigten Bestattungsflächen wurden durch den Gutachter zunächst folgende Berechnungsfaktoren ausgewertet:
1. Sterbezahlen - Abwanderung bzw. Zuwanderung Bestattungszahlen
2. Verteilung der Bestattungszahlen auf die Grabarten
3. Bruttograbgröße der Grabarten inkl. Wege- und Grünanteil
4. Länge der Mindestruhezeit je Grabart
5. Faktor für Verlängerung bzw. Verkürzung des Grabnutzungszeitraums
6. Faktor für die Mehrfachbelegung einer Grabstelle
Für die Ermittlung der erforderlichen Friedhofsflächen wurden folgende notwendige Zuschlagsfaktoren hinzugerechnet, um auch in Zukunft den Bestattungsbetrieb jederzeit sicherstellen zu können:
Kriegs- und Ehrengräber, denkmalgeschützte Gräber
Ehrengräber des Friedhofsträgers, Gräber des Krieges und der Gewaltherrschaft (VdK)
Bestattungsflächen ohne Nutzungszuordnung
Friedhofsüberhangflächen Typ A (noch nie belegte Erweiterungsflächen als Vorhaltung
aus religiösen Gründen)
Friedhofsüberhangflächen Typ B (z.B. wieder freie Reihengrabfelder zur Kompensation
von Übergangszeiten)
Gesperrte Friedhofsflächen (z.B. aufgrund gestörter Verwesungsprozesse)
Organisatorische Vorhalteflächen
Vorhalteflächen zur Wiederbelegung sowie für Pandemiefälle
Nebenflächen
Gebäude, Hauptwege und Plätze, Wirtschaftsflächen, Rahmengrün (ohne Baumschonbereiche), Baumschonbereiche innerhalb von Bestattungsflächen
Zugeordnete öffentliche Flächen
Parkplätze und Gehwege
b) Ergebnis der Friedhofsflächenbedarfsberechnung (Prognose 2039)
Die Friedhofsflächenbedarfsberechnung ergibt, dass mittel- bis langfristig nicht mehr alle derzeit zur Verfügung stehenden Friedhofsflächen für das Friedhofswesen gebraucht werden.
11
Eine pauschale Schließung von Friedhofsflächen kann daraus jedoch nicht abgeleitet und umgesetzt werden, da ein Teil der Friedhöfe unter Denkmalschutz steht bzw. Kriegsgräber vorhanden sind und die Friedhöfe nicht zuletzt öffentliche Funktionen für das Gemeinwohl wie die
Grünflächenversorgung erfüllen. Darüber hinaus bestehen weiträumig über die Friedhöfe verteilte Grabstätten, bei denen noch Ruhefristen und Nutzungsrechte bestehen.
Eine vollständige Schließung von Stadtteilfriedhöfen wird im Interesse eines bürgernahen Friedhofsangebots nicht angestrebt.
Zudem verspricht dies keine kurzfristige Reduzierung der Friedhofsflächen und auch keine
grundlegende Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.
Eine langfristig wirksame Flächen- und Kostenreduzierung soll durch die Aufteilung der Friedhöfe in langfristig erforderliche Kernflächen (Sanierung/Aufwertung) einerseits und in an den
Randbereichen gelegene, mittel- bis langfristig nicht mehr erforderliche Peripherieflächen (Extensivierung, Rückbau, Abgabe) erreicht werden.
Die Friedhofsflächenbedarfsberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass langfristig nur 40,96
% der Friedhofsflächen für Bestattungszwecke (Kernflächen) benötigt und 1,53 % der
Friedhofsflächen als Reserveflächen vorgehalten werden müssen. Darüber hinaus werden
54,08 % der Friedhofsflächen als Peripherieflächen (Randflächen der Friedhöfe) eingestuft,
welche langfristig nicht mehr für die eigentlichen Bestattungszwecke benötigt werden. Die Peripherieflächen können z.B. als extensiv gepflegte Wald- oder Wiesenflächen oder als Naherholungsflächen Bestandteil der Friedhöfe bleiben. Bei geeigneter Lage ist nach Beendigung
aller Ruhefristen und Grabnutzungsrechte mittel- bis langfristig eine Schließung und Entwidmung dieser Friedhofsteilflächen möglich.
Die Bestattungsflächen werden innerhalb der Friedhöfe nicht mehr in vollem Umfang benötigt,
da überwiegend kleinflächige Urnengräber nachgefragt werden und zudem eine Abwanderung
auf außerörtliche Friedhöfe festzustellen ist. In der Folge sind die beschriebenen Friedhofsüberhangflächen entstanden, deren Unterhaltung den Friedhofshaushalt belastet.
Zur kurz- bis mittelfristigen Schließung werden 3,43 % der Friedhofsflächen vorgeschlagen.
Diese Flächen können zügiger einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Bei einer etwaigen Vermarktung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen wird sichergestellt,
dass für Erdbestattungen genutzte Flächen nicht bebaut werden dürfen.
Die konkreten Flächenzuordnungen auf den jeweiligen Friedhöfen werden in der zweiten Stufe
den zuständigen Gremien im Rahmen der jeweiligen Beschlussvorlagen vorgestellt. Für den
Hauptfriedhof ist dies der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, für die Bezirksfriedhöfe die jeweiligen Bezirksvertretungen.
c) Friedhofsentwicklungspläne der Einzelstandorte als Handlungsgrundlage
Kernbestandteil des Friedhofsentwicklungskonzepts sind die Friedhofsentwicklungspläne der
städtischen Friedhöfe Bochum, die folgende Einzelpläne je Friedhof beinhalten:
Bestand 2015 mit einer Darstellung der Belegungsdichte
Prognose 2039 mit Zielvorgaben zur Steuerung der Belegung
Zielvorgaben zum langfristigen Flächenbedarf mit Rückzugs- und Überhangflächen
Priorität im Friedhofsentwicklungskonzept haben der Erhalt und die Aufwertung der ausgewiesenen Kernflächen auf den Friedhöfen und die Ausweisung von Peripherieflächen. Ziel bleibt
12
der langfristige Erhalt der Stadteilfriedhöfe mit Ausnahme der bereits „geschlossenen“ Friedhöfe in Weitmar (Schlossstraße), Laer, Günnigfeld, Kortumpark, Hamme, Leithe und Linden,
auf denen bereits heute nur Nachbelegungen im Rahmen vorhandener Rechte in bereits bestehende Grabstätten möglich sind.
d) Steuerung der Flächenbelegung und Entwicklung der Friedhofsflächen
Die Friedhofsentwicklungspläne der städtischen Friedhöfe Bochum sollen als Handlungsgrundlage zur Abdeckung des langfristigen Flächenbedarfs in der nächsten Stufe beschlossen
werden. Die Friedhofsverwaltung wird im Rahmen der Flächenkonferenz die Möglichkeiten zur
Nachnutzung für konkrete Flächen prüfen.
Die (organisatorische) Sperrung von Friedhofsflächen hat zum Ziel, die Ausbildung zusammenhängend freier Friedhofsflächen zu fördern und langfristig andere Flächennutzungen zu
ermöglichen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang Friedhofsflächen
verkauft werden können.
Bereits in der ersten Stufe ist es dazu erforderlich, eine standardisierte Vorgehensweise für
die Flächenbelegung zu beschließen, damit nicht durch neue Gräber bzw. Verlängerung von
Grabnutzungsrechten auf nicht mehr benötigten Flächen langfristige Umsetzungshemmnisse
(etwa durch 25 Jahre Ruhezeit) für die Friedhofsentwicklungsplanung entstehen.
e) Beschränkungen für die Belegungsplanung
Die anvisierte Flächenaufteilung in Kern- und Peripheriebereiche umfasst folgende Beschränkungen für die Belegungsplanung bzw. bei der Vergabe neuer Grabstätten sowie der Verlängerung bestehender Grabnutzungsrechte im Rahmen der rechtlichen Vorgaben:
Neue Grabstätten dürfen ausschließlich in den ausgewiesenen Kernbereichen der
Friedhofsflächen vergeben werden.
Eine Verlängerung bestehender Grabnutzungsrechte ohne Bestattungsfall ist ausschließlich in den ausgewiesenen Kernbereichen der Friedhofsflächen möglich.
In organisatorisch gesperrten Grabfeldern dürfen keine neuen Grabstätten mehr vergeben werden. In bestehenden Grabstätten ist jedoch eine Nachbestattung des Ehebzw. Lebenspartners weiterhin möglich. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist
ausgeschlossen, so dass weitere Bestattungen nicht möglich sind.
In geschlossenen Bereichen der Friedhofsfläche dürfen keine Bestattungen bzw. Beisetzungen durchgeführt werden.
Nutzungsberechtigten, denen eine Verlängerung ihrer Grabnutzungsrechte nicht gewährt wird, werden nachfolgende Angebote zur Verlagerung ihrer Wahlgrabstätte in
den Kernbereich unterbreitet, um die Ausbildung zusammenhängend freier Friedhofsflächen zu fördern und mittel- bis langfristig andere Flächennutzungen zu ermöglichen:
Die Kosten für die Räumung und ggf. den Wiederaufbau der bislang bestehenden
Grabstätte (Grabeinfassung, Grabmal) werden durch die Stadt Bochum übernommen.
Wenn Grabeinfassung und Grabmal der alten Grabstätte nicht wiederaufgebaut
werden sollen, kann als Anreiz auf bis zu 5 Jahre Grabnutzungsgebühr verzichten
werden.
13
Die sterblichen Überreste von Leichnamen verbleiben in der bestehenden Grabstätte; eine Umbettung ist erst nach Ablauf der Ruhefrist auf Wunsch der Grabnutzungsberechtigten möglich, soweit der natürliche Zersetzungsprozess nicht schon
abgeschlossen ist. Die Überreste von Urnen mit Totenasche können dagegen vor
Ablauf der Ruhefrist innerhalb des Friedhofs umgebettet werden. Die Kosten
würde jeweils die Stadt Bochum tragen.
Die Bepflanzung der neu eingerichteten bzw. neuen Grabstätte im Kernbereich
des betreffenden Friedhofs ist Sache der Grabnutzungsberechtigten.
4.1.3 Trauerhallen und gekühlte Aufbahrungsräume
Die Trauerhallen und Aufbahrungsräume sind z.T. in einem renovierungs- bzw. modernisierungsbedürftigen Zustand. Hier sind grundsätzliche Entscheidungen über die weitere Nutzung
und Sanierung der zu treffen. Als maßgebliche Entscheidungskriterien des Erhalts der Gebäude sind Nutzungshäufigkeit und -anteil, Gebühreneinnahmen, baulicher Zustand (Sanierungsbedarf) sowie etwa bestehende Vorgaben des Denkmalschutzes zu nennen. Nach der
Einzelanalyse werden die konkreten Vorschläge zu den jeweiligen Trauerhallen in der zweiten
Stufe zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern ein Abriss vorgeschlagen wird, werden in den
Vorlagen konkrete Alternativen bzw. Ausweichoptionen für die notwendige Versorgung mit
Trauerhallen genannt.
Die Nutzung der gekühlten Aufbahrungsräume auf Friedhöfen ist im Allgemeinen rückläufig,
da die Verstorbenen immer häufiger in privaten Bestattungshäusern aufgebahrt werden. Hierdurch sinkt die Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe in diesem Bereich. Die Auslastung der 69 aktiv
gekühlten Aufbahrungsräume ist so gering (ca. 12 % im Zeitraum 2010-2014), dass der weitere Betrieb aller Aufbahrungsräume unwirtschaftlich ist. Die Verwaltung wird die Kapazität
dieser Räume auf den notwendigen Bedarf anpassen und die Einrichtungen in diesem Zusammenhang modernisieren.
4.1.4 Fazit zu Flächen und Infrastruktur
Es soll kein weiterer Stadtteilfriedhof geschlossen werden, um die Versorgung der Bevölkerung mit wohnortnahen Friedhöfen sicherzustellen.
Die Friedhofsentwicklungsplanung hat bei Friedhöfen mit problematischen Friedhofsüberhangflächen stattdessen die Konzentration und den Rückbau von Flächenressourcen zum
Ziel, um den Pflege- und Instandhaltungsaufwand zu reduzieren. Darüber hinaus wurde und
wird künftig überprüft, ob Friedhofsflächen entwidmet und veräußert werden können, um Einnahmen zu ermöglichen und Ausgaben zu reduzieren. Hierdurch kann die Intensität der Friedhofsrahmenpflege differenziert werden, um kurzfristig Leistungseinsparungen zu erzielen.
Um möglichst schnell zusammenhängende Friedhofsflächen zu generieren und eine zeitnahe
Flächenreduzierung zu erzielen, sind die genannten Beschränkungen für die Belegungsplanung unvermeidbar und bereits in der ersten Stufe zu beschließen.
Die Trauerhallen und Aufbahrungsräume auf den kommunalen Friedhöfen werden nicht mehr
in einem für den wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Maße genutzt. Insofern ist die Vorhaltung von Trauerhallen nur noch notwendig und sinnvoll, solange diese in den meisten der auf
14
dem jeweiligen Friedhof durchgeführten Bestattungen auch genutzt werden. Die Gebühreneinnahmen aus den Trauerhallennutzungen müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu den
Bereitstellungs- und Betriebskosten stehen. Ist dieser Fall nicht gegeben, z.B. weil der Bedarf
in einem deutlich überwiegenden Maß seitens privatwirtschaftlicher Anbieter oder aber einem
anderen (konfessionellen) Friedhofsträger gedeckt wird, so empfiehlt der Gutachter die Schließung der betreffenden Trauerhalle. Im Allgemeinen wird die Schließung einer zu gering genutzten Trauerhalle vorgeschlagen, wenn die Gebäudesubstanz geschädigt ist und sich hohe
Sanierungskosten abzeichnen. Konkrete Beschlüsse hierzu werden in einer zweiten Stufe
des Verfahrens den zuständigen Gremien vorgelegt.
4.2
Rahmenpflege und Zustand der Friedhöfe
4.2.1 Analyse und Handlungsstrategien
Im Rahmen der Analyse wurde ein nennenswerter Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf der
Friedhofsanlagen festgestellt. Vor der Durchführung von Sanierungsarbeiten werden die vorliegenden Friedhofsentwicklungspläne für die einzelnen Friedhöfe berücksichtigt, um die Investitionen und die zukünftig folgenden Pflegeleistungen auf die ausgewiesenen Kernbereiche
zu konzentrieren.
Durch den Gutachter wurden detaillierte Handlungsstrategien für den Bau und die Sanierung
der Friedhofsanlagen erarbeitet, die als Grundlage der notwendigen Investitionsplanung dienen und im Wesentlichen folgende Ziele in der Rahmenpflege verfolgen:
Befestigte Flächen / Wegenetz
Rückbau nicht mehr notwendiger Flächenbefestigungen
Um- / bzw. Rückbau beschädigter Grabwege
Reduktion des Winterdienstes auf Friedhofswegen und Parkplätzen
bedarfsorientierter Einsatz von Flächenbefestigungen
Rasenflächen
Verstärkter Einsatz von Großflächenmähern, hierzu müssen in den Peripheriebereichen überflüssige Hindernisse entfernt und kleinteilige Rasenflächen zusammengefügt
werden.
Wegerückbau zugunsten von Rasenflächen. Der Mähaufwand in der Großflächenpflege ist finanziell deutlich günstiger als die Wegepflege.
Auf größeren Friedhöfen ab 10 ha Fläche können Rasenflächen über eine Extensivierung der Pflege zu Wiesenflächen umgewandelt werden, wodurch der Arbeitsaufwand
reduziert werden kann. Dies ist jedoch nur auf großen und zusammenhängenden Flächen sinnvoll.
Gehölzflächen
Auslichten von wild aufgewachsenen Bäumen.
Auslichten von gering belichteten, stark schattigen Bereichen (dunkle Ecken mit
„Schwarzwald-Charakter“), da diese von Besuchern und bei der Wahl der Grabstätten
gemieden werden.
Roden von funktionslosen Schnitthecken und Gehölzstreifen.
15
Ausstattungselemente
Reduzierung der Schöpfstellen; handwerklich wertvolle Schöpfbecken in den Kernbereichen erhalten und Instand setzen. Alternativ: Einbau von Wasserzapfstellen.
Reduzierung der Pflege- und Wartungskosten durch wartungsfreie Banksysteme.
4.2.2 Fazit zu Rahmenpflege und Zustand der Friedhöfe
Auf Grundlage einer umfassenden Analyse des Pflegezustands und des augenscheinlichen
Sanierungsbedarfs der Friedhofsflächen wurden durch den Gutachter praxisorientierte Handlungsstrategien für den Rückbau und die Sanierung von Friedhofsflächen erarbeitet, die als
Orientierung bzw. Entscheidungshilfe für die zu erstellende Investitionsplanung wie auch für
die weitere Friedhofsunterhaltung dienen.
4.3
Aufbau nachfrageorientierter Bestattungsangebote
4.3.1 Ergebnisse der Analyse zum vorhandenen Bestattungsangebot
Das bestehende Bestattungsangebot soll optimiert und um pflegearme bzw. pflegefreie Bestattungsangebote ergänzt werden. Gebühren für die Vergabe von Grabnutzungsrechten sind
nach wie vor eine Haupteinnahmequelle der städtischen Friedhöfe. Um diese langfristig zu
sichern, ist das Bestattungsangebot insgesamt nachfrageorientiert auszurichten.
Die Palette bestehender Bestattungsangebote auf den Friedhöfen der Stadt Bochum ist bereits
breit gefächert, im regionalen Gebührenvergleich jedoch im oberen Gebührensegment zu finden. Insbesondere bei den früher üblichen, durch die Hinterbliebenen gepflegten Angeboten
wie dem Sarg-, Wahl- und Reihengrab und dem Urnen-Reihengrab ist das Bochumer Angebot
vergleichsweise teuer.
Mit der Urnensammelbestattung hat Bochum mit 438,24 Euro inkl. Leichenschau ein sehr
günstiges Angebot.1 Diese Bestattungsform ist jedoch ein Angebot des Krematoriums, sodass
die Einnahmen dem Krematorium und nicht den Friedhöfen zufließen.
Im Rahmen der Analyse wurde eine steigende Nachfrage pflegearmer bzw. pflegefreier Gräber festgestellt. Insofern sollen Bestattungsangebote aufgenommen werden, bei denen die
Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur individuellen Trauer am Grab erhalten, ohne zu
Grabpflegearbeiten verpflichtet zu werden. Attraktive und akzeptable Angebote können helfen,
der Abwanderung zu privaten Anbietern außerhalb der Stadt und dem Anwachsen von Friedhofsüberhangflächen entgegenzuwirken. Im Gegenzug wird geplant, kaum nachgefragte Bestattungsangebote aus dem Programm zu streichen. Auf größeren Friedhöfen mit hoher Bestattungszahl sollen für den Nutzer pflegefreie Bestattungsangebote wie Gemeinschaftsanlagen, Baumhaine und Baumgräber angeboten werden. Insbesondere letztere können als attraktive Alternative zu privaten Bestattungswäldern dem Bedürfnis nach naturnaher Bestattung
entsprechen und gleichzeitig eine - gegenüber Wäldern - für Bestattungen deutlich vorteilhaftere Infrastruktur der Friedhofsflächen bieten. Neue pflegearme Bestattungsangebote sollen
dagegen auf allen noch aktiven Friedhöfen aufgenommen werden.
1
vgl. Paketpreise in Dortmund 480,00€ und in Essen 618,16€
16
Das Friedhofsentwicklungskonzept beinhaltet neben dem umfangreichen Analyseteil die Erarbeitung konkreter Vorschläge und Entwürfe für nachfrageorientierte Bestattungsangebote sowie deren Integration in den Bestand. Nachfolgend werden die wesentlichen Vorschläge aufgeführt, die jeweils auf Umsetzbarkeit und geeignete Standorte hin überprüft werden.
4.3.2 Ansätze zur Ergänzung nachfrageorientierter Bestattungsangebote
Auf Grundlage der Empfehlungen des Gutachters werden diverse neue bzw. modifizierte
Grabangebote geprüft:
a) Alternative zum Rasengrabangebot - Grabstätten mit Bodendeckerpflanzung
Als Alternative zu Rasengräbern sollen pflegeleichte Gräber mit Bodendeckerstreifen angeboten werden. Bei Erdgräbern könnte das hintere Viertel der Grabfläche mit Bodendeckern bepflanzt werden. In die Pflanzung wird der Kissenstein, ggf. auch stehende Grabmale, zur Namensnennung und auf Wunsch auch eine kleine Ablageplatte eingebettet. Die Kopf-an-Kopf
belegten Gräberreihen werden z.B. durch eine Johanniskraut-Hecke voneinander abgegrenzt.
Der vordere Teil der Gräber ist mit Rasen belegt. Die Urnengräber werden ebenfalls im Grabbereich mit einer Bodendeckerpflanzung belegt. Vor den Gräbern befinden sich schmale Rasenwege, die durch ein Pflasterband von der Pflanzfläche abgegrenzt sind. Um Wegeflächen
effizienter zu nutzen, werden die Urnengräber in Kopf-an-Kopf-Belegung angeordnet.
Urnen- und Erdgräber sollten im Wechsel angeordnet werden. Die Grabrückenpflanzung bei
den Erdgräbern gliedert die Flächen in Abschnitte. Insbesondere das Freischneiden entlang
der erhöhten Kanten der Kissensteine verursacht bei der bisherigen Gestaltung der Rasengräber einen hohen Aufwand und Probleme in der Praxis. Dieser Arbeitsschritt kann bei der
durch den Gutachter vorgeschlagenen Gestaltung mit Bodendeckern entfallen. Die Herstellungskosten der Gräber erhöhen sich dadurch zwar, dafür reduziert sich der jährliche Pflegeaufwand durch vereinfachte Rasenmahd.
Friedhof Dudenhofen, Rodgau
Ideenskizze Erd-Rasengräber mit Bodendeckerstreifen
b) Aufwertung von Gemeinschaftsanlagen (Sarg / Urne)
Die Gräber sollen - wie bisher - im Rasen oder aber in einer schlichten Bodendeckerpflanzung
liegen. Im vorderen Bereich wird eine größere Ablagefläche für Grabschmuck integriert. Bei
größeren Grabanlagen mit Sarggräbern könnte das Grabmal im vorderen Bereich angrenzend
17
an den Weg in die Ablagefläche integriert werden, so bleiben die Namen auf dem Grabstein
gut lesbar. Eine Gemeinschaftsanlage soll weiterhin ca. 20 bis 30 Grabstellen umfassen.
Gemeinschaftsgrabanlage, Berlin St.
Matthias
Ideenskizze Erd-Rasengräber mit Bodendeckerstreifen
Ergänzend zu den vorhandenen Standorten auf dem Hauptfriedhof sowie Eppendorf (im Bau)
können einfache Gemeinschaftsanlagen nach und nach auf allen Friedhöfen (außer Stiepel
und Altenbochum aufgrund sehr geringer Bestattungszahlen) angeboten werden. Die kleinen
Anlagen lassen sich gut in größere Lücken zwischen Bestandsgräber integrieren
c) Bestattungshain- und Baumgrabfeld (Sarg / Urne)
Angesichts der sich abzeichnenden steigenden Nachfrage nach Baumbestattungen soll dieses Bestattungsangebot in attraktiver Form angeboten werden. Die Ideenskizze für ein Bestattungshain- und Baumgrabfeld auf dem Friedhof Langendreer vermittelt einen ersten Eindruck
der Möglichkeiten.
Platz mit
Weg
Neupflanzung
einzelner
Bestandsbäume/
Sträucher
(ausgelichteter
Bestand)
Ideenskizze für das Baumgrabangebot
Lageplan Ideenskizze zur Gestaltung des freien
Grabfeldes auf dem Friedhof Langendreer
Unter Berücksichtigung der Baumschonbereiche können auch Sargbestattungen durchgeführt
werden, was einen Standortvorteil gegenüber privatwirtschaftlichen Bestattungswäldern darstellt.
Mit der Einrichtung hochwertiger Bestattungshain- und Baumgrabfelder als attraktive Alternative zu privaten Bestattungswäldern, kann die Stadt ein attraktives, gut erreichbares Angebot
18
auf stadteigenen Friedhofsflächen schaffen, welche dem in privaten Bestattungswäldern nachgefragtem Bedürfnis nach naturnaher Bestattung entsprechen, ohne dessen Nachteile wie
fehlende ÖPNV-Anbindung, fehlende Wegeerschließung oder fehlende Gedenkmöglichkeit
aufzuweisen. Es wäre also eine Art „Waldbestattung“ auf dem kommunalen Friedhof.
d) Hochwertige Gemeinschaftsanlagen (Sarg / Urne)
Auf den großen Friedhöfen sollen hochwertige Gemeinschaftsanlagen entstehen, bei denen
die Nutzungsberechtigten von der Grabpflege befreit sind, jedoch noch die Möglichkeit zur
Ablage von Grabschmuck auf der Grabstätte haben. In Gemeinschaftsanlagen mit hochwertiger Gesamtgestaltung können Grabstätten für Sarg- und Urnenbeisetzungen angeboten werden. Vorrangig sollen kleinere Gemeinschaftsanlagen in den bestehenden Lücken im Bestand
integriert werden.
Ideenskizze für eine Gemeinschaftsanlage als Abschluss der Wegeachse am Grabfeld 7 des Hauptfriedhofs
e) Historische Urnengemeinschaftsanlagen (Sarg / Urne)
Eine Neubelegung historischer Grabstätten sowie von Gräbern mit künstlerisch wertvollen
Grabsteinen durch Urnengemeinschaftsanlagen ist sinnvoll, um deren Erhalt langfristig sichern
zu können und zudem die Bestattungsflächen im Kernbereich zu konzentrieren.
19
Beispiel einer attraktiven Grabstätte mit Potenzial zur Reaktivierung als Urnengemeinschaftsanlage
Beispiel Hauptfriedhof Kassel, Gemeinschaftsanlage in historischer Grabstätte
4.3.3 Zusammenfassung weiterer Handlungsempfehlungen des Gutachters
zum Bestattungsangebot
Der Gutachter empfiehlt eine Reihe weiterer Maßnahmen, die im Folgenden aufgezählt werden:
Stärkere Ausdifferenzierung der Bestattungsangebote, insbesondere bei den qualitativ
hochwertigen Angeboten. Verzicht auf für den Friedhof kontraproduktive Angebote sowie auf ähnlich ausgestaltete Angebote.
Aufwertung der Rasengräber, um eine ansprechendere Gestaltung und eine Vereinfachung der Rasenmahd zu erzielen.
Aufwertung der Friedhofshaingräber durch eine optimierte Gestaltung und räumliche
Einbindung. Dieses naturnahe Bestattungsangebot kann auf weitere Standorte ausgeweitet werden.
Gemeinschaftsanlagen und Baumgrabangebot können als hochwertig gestaltete, pflegefreie Grabangebote eingerichtet werden. Sie sind so zu gestalten, dass vorhandene
Potenziale vor Ort genutzt werden. Die Namensnennung erfolgt direkt am Grab. Die
Angebote können das preisliche Mittelfeld zwischen dem sehr teuren gärtnerisch gepflegten Grab und dem einfacher gestalteten Rasengrab abdecken.
Ggf. können historische Gräber / Grabmale als historische Gemeinschaftsanlagen umgestaltet werden. Diese Vorgehensweise wird derzeit bereits auf den Friedhöfen Eppendorf und Hordel durch die Friedhofsverwaltung realisiert.
Einfache Gemeinschaftsanlage mit Namensnennung für Sarggräber einrichten. Dieses
Angebot existiert bislang noch nicht.
Kolumbarien sind aus Friedhofsentwicklungssicht mit Nachteilen behaftet und sollten
daher langfristig durch geeignete Alternativen ersetzt werden.
Aufgabe nicht bzw. kaum nachgefragter Bestattungsarten (z.B. Ascheverstreuung).
Anonyme Bestattungen langfristig durch geeignete Alternativen sukzessive ersetzen.
4.3.4 Fazit zu Aufbau nachfrageorientierter Bestattungsangebote
Das Bestattungsangebot der städtischen Friedhöfe ist entsprechend der festzustellenden bzw.
absehbaren Nachfrage zu erweitern. Nach umfassender Analyse der bislang angebotenen
Bestattungsarten wurden hierzu durch den Gutachter Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt
wie auch neue Bestattungsarten vorgeschlagen. Darüber hinaus wird empfohlen, für die weitere Friedhofsentwicklung ungünstige Grabarten nicht mehr anzubieten bzw. nicht mehr aktiv
zu fördern. Die Friedhofsverwaltung berücksichtigt diese Empfehlungen bereits jetzt in der Flächenbelegungsplanung und prüft die konkreten Vorschläge auf Machbarkeit und Erfolgsaussichten auf den jeweiligen Stadtteilfriedhöfen.
20
4.4
Optimierung der Gebührenkalkulation
4.4.1 Gebührenkalkulation als Instrument der Friedhofsentwicklung
Die Ergebnisse dieses Teils zum Friedhofsentwicklungskonzept beinhalten folgende wesentlichen Empfehlungen des Gutachters zur Optimierung der Gebührenstruktur und des Kostendeckungsgrades (Zusammenfassung):
Erhöhung des grabartidentischen Kostenanteils zur Verrechnung des übergreifenden Aufwands
Einführung eines Gewichtungsfaktors “Bereitstellungsaufwand“ innerhalb der
Äquivalenzziffernkalkulation
Überprüfung der Kostenverteilung auf direkte Zuordnung zur Bestattung und auf die
Nutzungsrechte an der Grabstätte
Die Gebührenkalkulation muss auch zukünftig den durch die Rechtsprechung stetig
wachsenden Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit genügen
Überprüfung der Kalkulation des Bestattungsangebotes in Kolumbarien im Hinblick
auf erforderliche Sanierungskosten vor künftigen Nachbelegungen
Analyse der Zuordnung von Fixkosten der Gebäude, um Anreize für deren Nutzung
zu schaffen
Prüfung eines günstigeren Gebührentarifs für diejenigen Urnenbeisetzungen, bei
denen die Urnen aus dem Krematorium der Stadt Bochum übernommen werden
(bzw. eines Rabatts)
Die Sozialbestattungen in dem bislang als Billigstangebot zugeschnittenen Konzept
der Urnensammelbestattung bringen als Leistung des Krematoriums keine Einnahmen
für den Friedhofshaushalt. Diese Bestattungsart nimmt den betroffenen Angehörigen
zudem die Möglichkeit, am Grab zu trauern. Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel
beim Gesundheitsamt hierfür bereitgestellt werden, sollten Sozialbestattungen grundsätzlich in einer einfachen Grabart des städtischen Friedhofs (nicht des Krematoriums)
stattfinden. Inwiefern es rechtlich zulässig ist, die anfallenden Kosten von den Bestattungspflichten zurückzufordern, wird vor Einführung mit dem Rechtsamt geklärt.
Diesbezüglich wird eine Erweiterung des Bestattungsangebots geprüft. Dabei geht
es um eine preisgünstige, einfach gehaltene, pflegefreie Urnengrabform: das „BasisGrab“ (vorläufiger Arbeitstitel). Ein Preis unterhalb 1.000 Euro soll entgegenwirken,
dass sich Bochumer Bürger für die billigeren Angebote umliegender Krematorien entscheiden. Dieses Angebot könnte parallel zur Urnensammelbestattung eingeführt werden.
4.4.2 Fazit zu Optimierung der Gebührenkalkulation
Die Empfehlungen des Gutachtens zur Optimierung der Gebührenstruktur und des Kostendeckungsgrades zielen auf die Sicherung der Bestattungsnachfrage und die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe ab. Hierbei wird auch die Wechselwirkung zwischen dem Betrieb
des Krematoriums und dem Betrieb der Friedhöfe thematisiert. Diese Empfehlungen werden
durch die Verwaltung sukzessive auf Zielgenauigkeit und Durchführbarkeit geprüft und ggf. in
21
die jährliche Gebührenkalkulation überführt. Anpassungen der Gebührenkalkulation werden
jährlich mit der Beschlussvorlage zur Friedhofsgebührensatzung thematisiert.
4.5
Öffentlichkeitsarbeit und Service
4.5.1 Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit und Service für die Friedhofsentwicklung
Die Stadt Bochum sieht sich als bürgernaher kommunaler Dienstleister, der über die verpflichtende Daseinsvorsorge hinaus eine Vielzahl wohnortnaher Friedhöfe unterhält und damit
den Wünschen der Bürger entspricht. Dieser Service im Sinne der Bürger muss aktiv nach
außen kommuniziert werden, um möglichst viele Bochumer für ihre Friedhöfe zu gewinnen
und hiermit auf lange Sicht die Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe abzusichern.
Öffentlichkeitsarbeit ist eine Investition in die Zukunft, für die ein festes Budget bereitgestellt werden muss. Vorsichtig geschätzt ist von einem Sachkostenbudget i.H.v. rd. 20.000
Euro pro Jahr auszugehen.
Die Öffentlichkeitsarbeit wird grundsätzlich gesamtstädtisch gesteuert und verantwortet. Für
die darüber hinausgehende Vermarktung der kommunalen Friedhöfe ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich. Bei Offenheit und sachdienlichem Interesse könnten darüber hinaus aber
auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Dienstleistern sowie
Religionsgemeinschaften weiter ausgebaut werden.
4.5.2 Maßnahmen zur Optimierung von Öffentlichkeitsarbeit und Service
Eine aktuelle und aussagekräftige Webseite ist inzwischen ein selbstverständliches Medium,
um die Öffentlichkeit zu erreichen. So könnte die Webseite mit Bildern zu den verschiedenen
Grabarten sowie mit Friedhofsprofilen informativer gestaltet werden.
In naher Zukunft wird auf dem Hauptfriedhof in der ehemaligen Wärmehalle ein „Besucherzentrum“ entstehen. Diese Idee der Friedhofsverwaltung wurde positiv durch den Gutachter
bewertet und wird daher umgesetzt. Es werden Gespräche mit den Gewerbetreibenden geführt, um sie bei Interesse mit einzubinden. Das Besucherzentrum wird zukünftig regelmäßig
zu bestimmten Öffnungszeiten personell besetzt sein, um den Besuchern persönlich Auskunft
über die Angebote der Friedhöfe geben zu können.
Der Service auf den Friedhöfen wurde vom Gutachter weitgehend positiv bewertet. So sind
Bestattungen auch an Samstagen möglich, was nicht in jeder Stadt angeboten wird. Das
Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof ist ein sehr hilfreiches Angebot für weniger mobile Menschen. Verbesserungsbedarf besteht z.B. bei der Hinweisbeschilderung („Friedhof“) im Straßenraum. Dies wird von der Verwaltung aufgegriffen und unter Einbindung der beteiligten Stellen optimiert.
Insgesamt ist die Stadt Bochum dem Gutachten zufolge mit der Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit auf einem guten Weg, muss aber für eine konsequente Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.
22
4.5.3 Fazit zu Öffentlichkeitsarbeit und Service
Auch für Friedhöfe ist die gute Vermarktung ihrer Dienstleistungen ein wichtiger Faktor, um
erfolgreich zu agieren und letztlich über die Gebühreneinnahmen eine tragfähige wirtschaftliche Basis zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Friedhöfe ihre Nutzer zufrieden stellen und darüber hinaus auch die Bürgerinnen und Bürger erreichen, die bislang noch
keinen Bezug zu den Friedhöfen haben. Die hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen für eine
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und des Services bauen auf einem Vertriebskonzept
auf, das gesondert erarbeitet wird.
4.6
Optimierung betrieblicher Abläufe
Die betrieblichen Abläufe auf den Friedhöfen (hier Rahmenpflege / Bestattungsdienst) sollen
optimiert werden, um Einsparpotenziale zu nutzen. Hierfür wurden die gegenwärtigen Betriebsressourcen (Personal und Maschinen) unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
analysiert. Die Ergebnisse dieser Analyse werden exemplarisch am Beispiel der Personalbewirtschaftung nachfolgend in den Kernaussagen dargestellt.
4.6.1 Bewertung und Optimierung der Personalbewirtschaftung
Es ist absehbar, dass die Mitarbeiter/innen bei der Friedhofsunterhaltung zunehmend auf maschinelle Unterstützung angewiesen sein werden. Um einen effektiven Einsatz dieser Maschinen zu gewährleisten, ist eine entsprechende Qualifikation der Friedhofsbeschäftigten sicherzustellen. Darüber hinaus müssen innerhalb der Friedhofsflächen Hindernisse für den Maschineneinsatz beseitigt werden.
Die Analyse des Friedhofsbetriebs hat u.a. ergeben, dass das Verhältnis des Unterhaltungsaufwands zur Pflegefläche mit 2,32 min./m²/Jahr2 unterhalb der GALK-Kennzahlen liegt.3 Hierfür werden folgende Gründe als ursächlich angesehen:
Reduzierung der Mitarbeiterzahl (ohne Krematorium) von 110 auf 97 Beschäftigte,
was einem Stellenabbau von ca. 11 % entspricht.
Hohe Fehlzeitenquote von durchschnittlich 13,3 % bzw. 48,59 Tagen / Jahr. Dies
hängt ursächlich mit dem hohen Durchschnittsalter und der hohen Arbeitsbelastung
zusammen.
Hoher Altersdurchschnitt. Das Durchschnittsalter der Friedhofsmitarbeiter/innen im
gärtnerischen Bereich ist mit 47,1 Jahren im Jahr 2015 um ca. 5 Jahre höher als der
Bundesdurchschnitt.
2
Friedhofsunterhaltung inkl. Verwaltungsleistungen des gärtnerischen Personals: (85.045 Std. bezogen auf 220 ha)
Der AK Organisation und Betriebswirtschaft der GALK beim Deutschen Städtetag gibt den Unterhaltungsaufwand für Friedhöfe (ohne Bestattungen) mit 3-6 Min./m²/Jahr an. Zum Vergleich: Für Park- und Grünanlagen wird von 1,2 - 4,5 Min./m²/Jahr
ausgegangen.
3
23
Hoher Anteil von leistungsgeminderten Beschäftigten. Der Anteil der Mitarbeiter/innen mit Behinderung liegt bei rd. 15 % und erfüllt den gem. § 71 SGB IX vorgeschriebenen Arbeitsplatzanteil für schwerbehinderte Menschen gleich dreifach.4
Auf Grundlage der jährlich wiederkehrenden Arbeiten (Leistungsverzeichnisse) wurde der Personalstundenbedarf für die Rahmenpflege und die Bestattungsdienste berechnet und mit der
bereitstehenden Personalstundenkapazität abgeglichen.
Friedhöfe Technische Betriebe der Stadt Bochum
Analyse Produktivstunden technischer Bereich
(Verfügbare Std. 2015 / berechneter Bedarf)
Berechnung der max. verfügbaren Produktivstunden im technischen Bereich
Technischer Bereich (Gärtner inkl. Bestattungsdienst, Fahrer, Hallendienst)
114.372 Std.
Produktivstundenbedarf gem. Leistungsverzeichnissen / Zeitwerten
Gesamt (LV01+LV02 ohne Abzüge)
• LV01 Friedhofsunterhaltung (FUG):Flächenermittlung CAD; Angaben der Bezirksverwalter
davon Verwaltungstätigkeiten (Friedhofsverwaltung)
85.045 Std.
4.227 Std.
• LV02 Bestattungsdienst: Berechnungsbasis Ø 2010-2014
davon zusätzliche außerbetriebliche Leistungen
Summen
29.451 Std.
1.146 Std.
5.372 Std.
114.496 Std.
Differenz Produktivstunden (Verfügbare Std. 2016 / berechneter Bedarf)
-124 Std.
Verfügbare Produktivstunden und Produktivstundenbedarf (IST-2015)
Bewertung des Personalstundenbedarfs / Jahr, Technischer Bereich (IST 2015)
Der Produktivstundenbedarf in der operativen Friedhofsunterhaltung und im Bestattungsdienst5 beträgt 114.496 Std. und ist um ca. 124 Stunden höher als die max. verfügbaren
114.372 Produktivstunden. Für die jährlich wiederkehrenden Arbeiten stehend somit ausreichend Produktivstunden zur Verfügung, für außerplanmäßige Arbeiten stehen jedoch keine
Reserven zur Verfügung. Insofern ist es nachvollziehbar, dass die Friedhöfe nach dem Sturm
ELA im Jahr 2014 immer noch Defizite beim Zustand der Friedhofsflächen und Ausstattungselemente zeigen. Eine unzureichende Anlagenpflege führt jedoch zu Schäden an der baulichen Substanz und mittel- bis langfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf für Sanierungsarbeiten. Diese Entwicklung lässt sich anhand des Personalabbaus im technischen Bereich
nachvollziehen. Allein im Zeitraum von 2013-2016 hat sich die Mitarbeiterzahl der Friedhöfe
Bochum (ohne Krematorium) von 110 Mitarbeitern auf 97 Mitarbeiter reduziert. Der vor Ort
festgestellte Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf weist auf einen über Jahre bestehenden
Investitionsstau hin, der nun über die nächsten Jahre hinweg abgearbeitet werden muss.
Mit der verfügbaren Personalausstattung ist der Technische Betrieb folglich nicht in der Lage,
alle Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten im notwendigen Umfang durchzuführen. Hier besteht somit Handlungsbedarf. Dabei ist allerdings der mittel- und langfristig geringere Friedhofsflächenbedarf zu berücksichtigen. Dem rückläufigen Friedhofsflächenbedarf der Friedhöfe
begegnet das Friedhofsentwicklungskonzept mit einer Konzentration der Bestattungsflächen
4
Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich 20 Arbeitsplätzen müssen im Sinne des § 73 SGB IX auf 5% der
Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Vgl. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, STATISTIK: Beschäftigungsstatistik
schwerbehinderter Menschen. Qualitätsbericht. Nürnberg Stand: 08.08.2013, S. 11
5
Gärtner inkl. Bestattungsdienst, Fahrer, Hallendienst
24
auf die Kernbereiche der Friedhofsanlagen, um die zur Verfügung stehenden Arbeitsleistungen wie auch Investitionen gezielter einzusetzen. In den entstehenden Peripheriebereichen
sollen lediglich Investitionen und Arbeiten zur Verkehrssicherung und Rückbaumaßnahmen
getätigt werden, u.a. um die Kosten mittels großflächiger Friedhofspflege zu reduzieren. Vor
der Aktivierung der bestehenden Einsparpotenziale steht die Durchführung von Rückbaumaßnahmen, die jedoch mit einem Investitionsbedarf (s.u.) verbunden sind.
4.6.2 Hinweise für die Personalbewirtschaftung
Der Gutachter gibt eine Reihe von Empfehlungen, um die Personalstruktur zu optimieren (z.B.
zur Einstellung von Nachwuchskräften, Beschäftigung und Einsatzbedingungen für Schwerbehinderte), die von der Verwaltung im Einzelnen geprüft werden.
Angesichts des zunehmenden Alters der Mitarbeiter/innen im operativen Bereich und der sich
einstellenden Leistungsminderung (z.B. beim Heben) ist es absehbar, dass zunehmend Maschinen zum Einsatz kommen müssen, was wiederum eine Qualifikation der Beschäftigten zur
Führung und Bedienung von Maschinen notwendig macht.
4.6.3 Bewertung und Optimierung der Betriebshöfe und Sozialräume
Die Anforderungen an die technische Ausstattung von Betriebshöfen wie auch an Sozialräume
sind in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen, was die Bereitstellung dezentraler Betriebshöfe erschwert und in Bochum zum Beschluss geführt hat, einen neuen zentralen Betriebshof an der Feldmark zu bauen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die
zukünftige Arbeitsorganisation und die weitere Vorhaltung baulicher Infrastrukturen auf den
Friedhöfen.
Mit einer vollständigen Zentralisierung aller Lagerstätten, Sanitär- u. Pausenräume auf dem
neuen Betriebshof Feldmark am Hauptfriedhof sind Fahrzeiten verbunden, die für eine Strecke
bis zu 33 Minuten dauern. Trotz der arbeitsorganisatorischen Vorteile und langfristig zu erwartenden Einsparungsmöglichkeiten bei der Gebäudeunterhaltung muss die Reduzierung der
Fahrzeiten und der damit verbundenen Fahrtkosten im Auge behalten werden. Dies steht im
Zentrum der bereits begonnenen organisatorischen Vorbereitungsarbeiten für die anstehende
Zentralisierung. Das Gutachten enthält hierzu konkrete Vorschläge, die von der Verwaltung in
die jetzt anlaufenden Planungen für die Zentralisierung der Abläufe einbezogen werden.
a) Reduzierung täglich personell besetzter Friedhofsstandorte
Im Zuge der anvisierten Reduzierung von Betriebshöfen und Sozialräumen werden Standorte
mit einem geringen Jahresarbeitsstundenbedarf dem nächstgelegenen täglich besetzten
Friedhof zugeordnet. Hierdurch ergibt sich eine bessere Auslastung der örtlichen Infrastruktur
bei den täglich anzufahrenden Friedhöfen und zugleich die Möglichkeit, Betriebsgebäude und
Betriebsflächen auf den hierdurch entstehenden Schlüsselfriedhöfen zu beschränken bzw. zurückzubauen (z.B. bei umfassendem Sanierungsbedarf). Der Gutachter empfiehlt als Richtschnur, Standorte mit mehr als 5.500 Jahresarbeitsstunden bzw. einer dauerhaft ausgelasteten Arbeitsgruppe mit vier Vollzeitarbeitskräften als „dauerhaft besetzte Friedhöfe“ zu führen.
D.h. auf diesen Friedhöfen wird unabhängig von saisonalen und anderen Bedingungen eine
durchgängige Besetzung angestrebt.
25
Die übrigen Friedhöfe werden folglich nur noch zur Erledigung von Bestattungs- bzw. Pflegeaufträgen vereinzelt angefahren („Schlüsselfriedhöfe“).
b) Vorhaltung einer begrenzten Anzahl dezentraler Betriebshöfe
Zur Reduzierung von Fahrzeiten von weit entfernt gelegenen Friedhofsstandorten zum Zentralen Betriebshof wird die Vorhaltung einer begrenzten Anzahl dezentraler Betriebshöfe empfohlen. Das Gutachten kommt in Bewertung der dezentral gelegenen Betriebshöfe und Sozialräume zu dem Ergebnis, dass neben dem zukünftigen Betriebshof an der Feldmark die
Standorte Langendreer6, Hiltrop7 und Höntrop ein entsprechendes Potenzial haben. Diese
Empfehlung fließt nun in die weitere Projektarbeit zur Zentralisierung der Standorte ein. Hierbei
sind die diesbezüglichen Überlegungen zum zentralen Betriebshof an der Oberen Stahlindustrie mit einzubeziehen.
Neben dem Betriebshof an der Feldmark und dem neuen zentralen Betriebshof des Technischen Betriebs an der Oberen Stahlindustrie, der zudem über eine Kantine verfügen wird,
würden – der Empfehlung des Gutachters folgend - demnach die Friedhöfe Höntrop, Langendreer und Hiltrop8 geeignete Anlaufstellen für die Beschäftigten der Friedhofsunterhaltung
sein, um notwendige Materialien und Geräte abzuholen. Durch die vorhandenen Sanitär- und
Sozialräume stellen diese Einrichtungen auch zügig anfahrbare Pausenstandorte dar für Beschäftigte, die auf den umliegenden Stadtteilfriedhöfen tätig sind. Durch die jeweilige Lage wird
das Stadtgebiet gut abgedeckt, was nachfolgendes Schaubild verdeutlicht:
6
Friedhof Langendreer: 159 Bestattungen Ø 2010-2014
Friedhof Hiltrop: 123 Bestattungen Ø 2010-2014
8
Friedhof Höntrop: 161 Bestattungen Ø 2010-2014
7
26
Übersichtsplan Betriebshöfe nach betrieblicher Bedeutung und Funktion
c) Rückbau sanierungsbedürftiger Gebäudesubstanz / Vorhaltung von Aufenthaltsräumen
Durch die Zentralisierung von Betriebshöfen und Sozialräumen besteht nicht mehr die Notwendigkeit, die umfangreiche und z.T. sanierungsbedürftige Gebäudesubstanz vollständig zu
erhalten. Altgebäude können abgetragen werden, kleinere Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter/innen können auch innerhalb der inzwischen oft zu gering genutzten originären Friedhofseinrichtungen eingerichtet werden. Hierdurch können zukünftige Ausgaben zur Gebäudeerhaltung vermieden und die Gebäudeunterhaltungskosten effektiv reduziert werden sowie zeitaufwändige Pausenfahrten von den einzelnen Friedhofsstandorten zum zentralen Betriebshof
Feldmark am Hauptfriedhof vermieden werden.
27
Friedhöfe mit aktiven Betriebshöfen und
Sozialräumen (Stand 10/2015)
Nummer
Friedhöfe
Gesamt
Stundenbedarf
Rahm enpflege,
Bestattungsdienst
Sanierungsbedarf
Betriebsgebäude
dauerhaft
besetzt
Rückbau von
Betriebsgebäuden
Planung Aufenthaltsräume
ja / nein
IST-2015
Stand 2013
Planung
Erhalt / Ausbau
im Gebäude
kein Angebot
Betriebsgebäude der Trauerhalle
18
1
Hauptfriedhof
29.270,50
113.000,00
ja
X
2
Blumenstraße
11.001,45
88.000,00
ja
X
3
Wiemelhausen
3.516,88
4a
4.200,60
4b
Weitmar
Schlossstrasse (geschlossen)
2.766,46
nein
5
Dahlhausen (zu 7a Höntrop)
3.994,35
nein
ja
6
Eppendorf (zu 7a Höntrop)
3.052,91
50.000,00
nein
7a
Höntrop
5.676,57
40.000,00
ja
7b
Günnigfeld (Geschlossen)
2.045,22
8
Hordel
4.939,47
9
Riemke
4.507,42
10
Hiltrop
4.088,39
11
Querenburg
5.318,16
Erhalt (Synergie mit SG Grün)
X
nein
215.000,00
Neubau Feldmark beschlossen
Bestand erhalten / sanieren
zu 4a
X
Betriebsgebäude ist zu groß,
X
Lager erhalten, Wohnhaus vermieten
X
Neubau Sozialräume
X
nein
ja
X
ja
X
20.000,00
ja
X
415.000,00
ja
652.000,00
12
Stiepel (zu
1.399,20
240.000,00
nein
13
Langendreer
7.120,58
105.000,00
ja
14
Werne
6.788,35
15
Gerthe (zu 10 Hiltrop)
4.315,29
30.000,00
nein
16
Grumme (zu 9 Riemke)
3.738,63
230.000,00
nein
Bestand vorerst erhalten
X
Erhalt nur mit SG Grün sinnvoll
X
Sanierung Halle, Abriss Wärterhaus
X
X
Rückbau Halle und Betriebsgebäude
Erhalt (Synergie mit SG Grün)
X
ja
zu 8 Hordel, Abriss Wärterhaus
X
Langfristig Umbau Kühlkammern zu
Aufenthaltsräumen
Erhalt nur mit SG Grün sinnvoll
X
voll ausgestatteter Standort
eingeschränkter Standort
unzureichender Standort
Tabelle: Planung - Vorhaltung von Aufenthaltsräumen
d) Weitere Ergebnisse des Gutachtens zur Bewertung und Optimierung der Arbeitsorganisation:
Zusammenlegung von (bisher getrennt geführter) Friedhofsunterhaltung und -verwaltung zu einem gemeinsamen Fachbereich
Durch die Zusammenführung der Friedhofsverwaltung mit den Beschäftigten der
Friedhofsunterhaltung auf dem Hauptfriedhof werden durch den Gutachter bessere
Synergien durch kurze Kommunikationswege und ein positiver Einfluss auf Öffentlichkeitsarbeit und Service gesehen
Die Fahrzeugbestückung mit Maschinen und Material soll künftig zentral am Hauptfriedhof erfolgen, ebenso wie der Tausch defekter Geräte. Ziel ist eine deutliche
Reduzierung von Fahrten zum Reparatur- und Servicecenter sowie während der
Arbeitszeit möglichst keine notwendigen Anfahrten zum Hauptfriedhof für Materialentnahmen
Der Arbeitsbeginn mit Einweisung der Arbeitsgruppen muss zukünftig auf dem
Zentralen Betriebshof an der Feldmark erfolgen, um die Vorteile einer Zentralisierung möglichst effektiv nutzen zu können
Anpassung der Bestattungszeiten an die Nachfrage und die betrieblichen Abläufe
Es muss aufgrund der Zentralisierung sichergestellt werden, dass bestehende
Ortskenntnisse des Personals sowie das Wissen um Sonderfälle der Grabbelegung
nicht verloren gehen
Die genaue Erarbeitung der künftigen Arbeitsorganisation erfolgt in einem gesonderten Projekt
unter Beteiligung der Mitarbeiter/innen. Hierbei wird, über o.g. Aspekte hinaus, der Fokus insbesondere auch auf Belastungen und Motivation der Beschäftigten gelegt.
28
4.6.4 Fazit zu Optimierung betrieblicher Abläufe
Die Optimierung der betrieblichen Abläufe steht in engem Bezug zur Realisierung des zentralen Betriebshofes, weshalb viele Maßnahmen erst mittel- bis langfristig umgesetzt werden können. Da die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassende Veränderungen beim Personal- und
Maschineneinsatz mit sich bringen und auch die Erbringung der Dienstleistungen der Friedhöfe beeinflussen, ist eine möglichst frühzeitige Vorbereitung der Maßnahmenumsetzung
sinnvoll. Zu diesem Zwecke wurde bereits ein entsprechendes Projekt unter Beteiligung bzw.
Information der Mitarbeiter/innen eingerichtet und gestartet.
4.7
Pflege- und Rückbaukonzept
Mit der Umsetzung des Entwicklungskonzepts können Einsparungen erzielt werden. Bei vielen
Maßnahmen müssen jedoch zur Aktivierung der Einsparpotenziale zuvor Investitionen getätigt
werden (z.B. Rückbaumaßnahmen oder Modernisierungen), weshalb Sofortmaßnahmen, mittel- und langfristige Maßnahmen (siehe Anlage 2) differenziert werden.
Es wird davon ausgegangen, dass für die ausgewiesenen Kernflächen ein guter bis befriedigender Pflegestandard (normal) erreicht und für die Peripherieflächen der Pflegestandard Extensiv (weniger Pflegegänge, mehr Großflächenpflege) gelten wird. Es ist zu erwarten, dass
infolge durchgeführter Rückbaumaßnahmen (v.a. Wege- und Pflanzflächen) bis zum Jahr
2039 und darüber hinaus auch eine deutliche Zunahme von Rasenflächen verbunden sein
wird, welche jedoch von Großflächenmähern relativ kostengünstig gepflegt werden können.
4.7.1 Einsparpotenziale und notwendiger Investitionsbedarf innerhalb der Peripherieflächen
Die Friedhofsentwicklungsplanung weist umfangreiche Peripherieflächen9 aus, in denen die
Infrastruktur und die notwendigen Pflege- und Instandhaltungsarbeiten deutlich reduziert werden können. In diesem Bereich ergibt sich nach Umsetzung der im Pflege- und Rückbaukonzept genannten Maßnahmen ein jährliches Einsparungspotenzial von ca. 571.300 Euro. Um
dieses Einsparpotenzial zu heben, ist nach Berechnung des Gutachters ein Investitionsbedarf
für Rückbaumaßnahmen in Höhe von ca. 1.805.000 Euro notwendig, welcher sich über einen
Zeitraum von 22 Jahren bis zum Jahr 2039 auf durchschnittlich ca. 82.000 Euro im Jahr verteilt.
9
Peripherieflächen: Friedhofsflächen, in denen keine neuen Grabstätten mehr vergeben werden, damit hier langfristig keine
aktiven Ruhefristen und Nutzungsrechte bestehen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umnutzung dieser Flächen.
29
Verrechnungssatz
Einsparpotenzial, Friedhofsrahmenpflege (Peripheriebereich)
Rückbau von Wegen in der Peripherie (vgl. LV01 Titel 07)
Reduzierung des Winterdienstes (vgl. LV01 Titel 08)
Leistungsreduzierung bei der Laubbeseitigung (vgl. LV01 Titel 06)
Räumung von Trauerschmuck auf Rasengrabfelder (vgl. LV01 Titel 05)
Rückbau bestehender Pflanzflächen (vgl. LV01 Titel 03)
Mehraufwand Rasenpflege (vgl. LV01 Titel 02)
Fällung spontan aufgewachsener Bäume (LV03 Titel 03)
Reduzierung von Ausstattungselementen (vgl. LV01 Titel 09)
Reduzierung zu leerender Abfallbehältnisse (vgl. LV01 Titel 10)
Infrastruktur - Kontrolle, Säuberung, Wartung (vgl. LV01 Titel 11)
Maschinen u. Gerätewartung , Fahrzeugbestückung (vgl. LV01 Titel 12)
Summe Einsparpotenzial, Friedhofsrahmenpflege im Peripheriebereich
Investitionsbedarf
Ja / Vergabe
Nein (s. Wegerückbau)
Ja / Eigenleistung
Ja / Eigenleistung
Ja / Eigenleistung
Ja / Eigenleistung
Ja / Vergabe
Ja / Eigenleistung
Nein
Nein
Neubau Betriebshof
Notwendige Eigenleistungen des Friedhofsbetriebes
Rückbaumaßnahmen in Eigenleistung im Peripheriebereich (vgl. LV01 Titel 14, Pos. 2)
Organisatorische Leistungen - Unterstützung Friedhofsverwaltung (vgl. LV01 Titel 13)
Summe notwendiger Eigenleistungen des Friedhofsbetriebes
50,00 €
Veränderung SOLLStd. 2039 zu IST- Nach MaßnahmenStd. 2015
umsetzung
-1.267,26
63.363,13 €
-128,55
6.427,60 €
-1.811,23
90.561,28 €
-110,32
5.516,00 €
-1.371,36
68.568,01 €
456,95
22.847,25 €
77.157,40 €
-101,63
5.081,25 €
-1.473,33
73.666,67 €
-87,87
4.393,43 €
-3.988,33
199.416,65 €
-9.882,94
571.304,17 €
Veränderung SOLLStd. 2039 zu IST- Nach MaßnahmenStd. 2015
umsetzung
4.400,00
220.000,00 €
1.350,00
67.500,00 €
5.750,00
287.500,00 €
Einsparpotenziale und notwendiger Investitionsbedarf innerhalb der Peripherieflächen
Ein Teil der Rückbaumaßnahmen im Peripheriebereich kann über Eigenleistung des Friedhofes erbracht werden, sobald erste spürbare Erfolge bei der Einsparung von Arbeitsleistungen
innerhalb der Peripheriebereiche zu vermelden sind. Nach Durchführung aller im Pflege- und
Rückbaukonzept aufgeführten Maßnahmen würden dann 4.400 Arbeitsstunden für weitere
Rückbaumaßnahmen zur Verfügung stehen (bei unveränderter Bereitstellung von Produktivstunden, Stand 2015). Es ist absehbar, dass für die Umsetzung der ersten Rückbaumaßnahmen im Peripheriebereich zusätzlicher Finanzmittelbedarf besteht, z.B. durch die Vergabe von
Rückbauleistungen an Dritte. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Einsparung von ca.
199.500 Euro / Jahr im Bereich der Maschinen- und Gerätewartung erst nach Fertigstellung
des neuen Betriebshofes und der Umsetzung der arbeitsorganisatorischen Maßnahmen greifen kann. Angesichts des berechneten Einsparungspotenzials von ca. 571.300 Euro / Jahr
werden Investitionen für Rückbaumaßnahmen im Peripheriebereich wie auch für den Bau des
Betriebshofs durch den Gutachter empfohlen.
4.7.2 Notwendiger Investitionsbedarf innerhalb der Kernflächen
Auch innerhalb der Kernflächen der Friedhöfe zeichnet sich regelmäßig Investitionsbedarf zur
Wahrung der Verkehrssicherheit sowie zur Aufwertung der Aufenthaltsbereiche ab. Dies gilt
v.a. für das Wegenetz, aber auch bei der Sanierung von Mauern, Zäunen etc. Bislang wendet
der Friedhofsbetrieb für kleinere Baumaßnahmen einen Arbeitsstundenaufwand von 4.400
Std. im Jahr auf. Sobald erste Erfolge bei der Einsparung von Arbeitsleistungen innerhalb der
Peripheriebereiche zu verzeichnen sind, empfiehlt der Gutachter, einen Teil der so verfügbar
werdenden Produktivstunden für Sanierungsarbeiten innerhalb der Kernbereiche einzusetzen.
4.7.3 Einsparpotenziale beim Bestattungsdienst
Die veränderte Nachfrage nach Friedhofsleistungen hat Auswirkungen auf die hier zu erbringenden Arbeitsleistungen. So reduziert sich die Anzahl notwendiger Produktivstunden durch
die Zunahme des Urnenbestattungsanteils bis zum Jahr 2039 absehbar um ca. 517 Std. / Jahr,
30
was umgerechnet einer Einsparung von Arbeitsleistungen in Höhe von 25.900 Euro / Jahr
entspricht.
50,00 €
Verrechnungssatz
Einsparpotenzial Bestattungsdienst
Investitionsbedarf
Organisatorische Arbeiten (vgl. LV02 Titel 01.01)
Nein
Weniger Wahlgrabstätten für Aushub vorbereiten (vgl. LV02 Titel 01.02)
Nein
Weniger Erdgräber (Sarg) (vgl. LV02 Titel 01.03)
Nein
Weniger Kindergräber (Sarg) (vgl. LV02 Titel 01.04)
Nein
Zunahme Urnenerdgräber (vgl. LV02 Titel 01.05)
Nein
Abnahme Kammergrab/Stele (Urne) (vgl. LV02 Titel 01.06)
Nein
Zunahme Grabschmuck abräumen (Rasengräber) (vgl. LV02 Titel 01.07)
Nein
Erhöhung Arbeitsleistung bei den Kontrollen (vgl. LV02 Titel 02)
Nein
Erhöhung Arbeitsleistung bei der Räumung von Grabstätten (vgl. LV02 Titel 02)
Nein
Verringerung der Arbeitsleistung bei Service- und Vertretungsleistungen (vgl. LV02 Titel 03)Nein
Summe Einsparpotenzial, Bestattungsdienst
Veränderung SOLLVeränderte
Std. 2039 zu IST- Bestattungsnachf
Std. 2015
rage bis 2039
-711,34
35.566,89 €
-55,76
2.788,13 €
-1.098,90
54.945,00 €
-46,43
2.321,67 €
1.405,87
70.293,33 €
-6,35
317,50 €
108,25
5.412,50 €
158,38
7.918,96 €
199,40
9.970,00 €
-470,50
23.525,00 €
-517,39
25.869,38 €
Ergebnisse der Maßnahmenkataloge für die Bereiche Friedhofsrahmenpflege und Bestattungsdienst
4.7.4 Zusammenhang von Investitionen und Einsparpotenzial
Umsetzungskosten und Einsparpotenzial des
Friedhofsentwicklungskonzeptes
700.000,00 €
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
- €
-100.000,00 €
Einsparpotenzial
Rahmenpflege und Bestattungsdienst kumuliert
Investitionsbedarf
Peripherieflächen
Differenz Investition zu Einsparung
Linear (Differenz Investition zu Einsparung)
Das obige Schaubild zeigt modellhaft10 den jährlichen Investitionsbedarf für Rückbaumaßnahmen in den Peripheriebereichen sowie potenzielle Einsparungen im Bestattungsdienst
und der Friedhofspflege durch konsequente Konzentration der Arbeiten auf die Kernbereiche.
10
Es wird hierbei unterstellt, dass die geschätzte Gesamtsumme der Investitionen in Peripheriebereichen zu jährlich gleichen
Teilen eingesetzt wird und die potenziellen Einsparungen jährlich um den gleichen Betrag steigen. In der Realität ist selbstverständlich mit jährlichen Schwankungen zu rechnen.
31
Nicht enthalten, da noch im Detail zu planen, sind notwendige Investitionen für Gebäudeinfrastruktur und Maßnahmen zur Sanierung bzw. Aufwertung der Kernbereiche. Ferner bleiben
darin Abriss-, Umbau- und Sanierungskosten für nicht mehr benötigte Gebäude(-teile) sowie
die sich nach Aufgabe ergebenden Einsparungen unberücksichtigt. Im Jahr 2039 beträgt die
geschätzte positive Differenz aus Investitionsbedarf in Peripheriebereichen und Einsparpotenzial bei Bestattungsdienst und Rahmenpflege rund 515.000 Euro. Hierzu wäre ggf. noch ein
positiver Saldo aus Einsparungen bei Gebäudeunterhaltungskosten (nach Aufgabe) zu addieren.
Es wird deutlich, dass bereits während der Umsetzungsphase bei konsequenter Flächenreduzierung bzw. -umwandlung die Einsparpotenziale derart zunehmen werden, dass die verbleibende positive Differenz jährlich für notwendige Investitionsmaßnahmen in den Kernbereichen
genutzt werden könnte. Da während der Umsetzungsphase viele Maßnahmen in Kern- und
Peripheriebereichen durch Eigenleistung erbracht werden, ist erst langfristig (voraussichtlich
ab 2039) von einem dauerhaft niedrigeren Personalbedarf auszugehen.
4.7.5 Einsparpotenziale bei der Gebäudeunterhaltung (Trauerhallen und Betriebshöfe)
Das Gutachten zum Friedhofsentwicklungskonzept beinhaltet u.a. Entwicklungsvorschläge zur
Schließung bzw. zum Rückbau von Trauerhallen und zum Rückbau sanierungsbedürftiger Gebäudesubstanz / Vorhaltung von Aufenthaltsräumen. Durch die konsequente Nutzung der bestehenden Gebäudesubstanz können bereits kurzfristig geringfügig genutzte und zudem sanierungsbedürftige Gebäude abgerissen werden. Hierdurch ergibt sich ein Einsparungspotenzial, das seitens des Gebäudemanagements zu prüfen und zu beziffern wäre. Bei der Berechnung des Einsparungspotenzials sollten die für einen Gebäudeerhalt aktuell absehbaren Sanierungskosten, die allgemeinen Gebäudekosten (z.B. Steuern, Versicherungen etc.) und die
verbrauchsabhängigen Gebäudekosten (z.B. Ver- und Entsorgung) Berücksichtigung finden.
Bei der Entscheidung für den Abbruch von Gebäuden muss eine Bestandserfassung des betreffenden Gebäudes erfolgen, um die Abbruchkosten ermitteln zu können. Die konkreten Entscheidungen zur Sanierung oder zum Abriss von Trauerhallen werden in der zweiten Stufe
des Verfahrens durch die zuständigen Gremien getroffen.
4.7.6 Erstellung einer langfristig ausgerichteten Investitionsplanung
Zur schrittweisen Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzepts wird durch den Gutachter
die Erstellung einer langfristig ausgerichteten Investitionsplanung empfohlen. Die Investitionsplanung stellt eine Entscheidungsgrundlage für die Priorisierung notwendiger Rückbau- sowie
Instandsetzungsmaßnahmen dar. Angesichts des festgestellten Investitions- und Sanierungsstaus beinhaltet das Friedhofsentwicklungskonzept konkrete Kostenschätzungen für Rückbaumaßnahmen im Bereich der Gebäude sowie der Infrastruktur, die als Orientierung bzw.
Entscheidungshilfe für entsprechende Investitionsmaßnahmen dienen.
Die größeren Friedhöfe haben Priorität bei den Sanierungs-, Um- und Rückbaumaßnahmen
sowie bei der Schaffung nachfrageorientierter Bestattungsangebote. Nur durch ein gepflegtes
und attraktives Erscheinungsbild der Friedhöfe und dem Angebot pflegeleichter bzw. pflegefreier Grabstätten kann die Nachfrage stabilisiert bzw. verbessert werden. Daher sollen zunächst in den Jahren 2017 und 2018 Einzelkonzeptionen für die größeren Friedhöfe mit entsprechender Maßnahmen- und Kostenplanung erarbeitet werden. Dort wird festgelegt werden,
32
was an Friedhofsflächen und -infrastruktur saniert bzw. um- oder neugebaut und was mittelbis langfristig zurückgebaut wird. Rückbaumaßnahmen, aber auch einzelne Sanierungsmaßnahmen, müssen vorwiegend mittel- bis langfristig auch auf den Stadtteilfriedhöfen finanziert
werden.
Größere Baumaßnahmen kann die Friedhofsverwaltung nicht selbst leisten, da hierfür weder
das Personal noch die Technik bereitstehen. Insofern müssen größere Baumaßnahmen vergeben werden. Nicht mehr aus der bisherigen Investitionsplanung für Sanierung benötigte Gelder sollen in den Um- und Rückbau fließen. Der Budgetrahmen muss so bemessen werden,
dass der aufgelaufene Investitionsstau langfristig aufgelöst wird und neue Investitionsbedarfe
zur Aufwertung der Friedhöfe abgesichert werden. Das notwendige Budget wird in den jeweiligen Einzelbeschlüssen (zweite Stufe) sowie in den zugehörigen Haushaltsentwürfen konkretisiert.
4.7.7 Fazit zu Pflege- und Rückbaukonzept
Die Friedhofsentwicklungsplanung für die kommunalen Friedhofsanlagen in Bochum verfolgt
das Ziel, Bestattungsflächen auf die Kernbereiche der Friedhofsanlagen zu konzentrieren, um
die zur Verfügung stehenden Arbeitsleistungen und Investitionen überwiegend hier einzusetzen. In den entstehenden Peripheriebereichen sollen lediglich Maßnahmen zur Erhaltung der
Verkehrssicherheit und Rückbaumaßnahmen finanziert werden, u.a. um die Kosten mittels
großflächiger Friedhofspflege zu reduzieren. Die Durchführung von Rückbaumaßnahmen
dient somit v.a. der Aktivierung bestehender Einsparpotenziale, für die jedoch Investitionen zu
tätigen sind.
4.8
Begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes
Die im Friedhofsentwicklungskonzept enthaltenen Planungen, Handlungsstrategien und Maßnahmen sind vielfältig und inhaltlich miteinander vernetzt. Der damit zusammen hängende Koordinierungs- und Planungsaufwand ist erheblich. Auch nach Auffassung des Gutachters ist
die Friedhofsverwaltung personell zurzeit nicht in der Lage, die mit der Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzepts verbundenen zusätzlichen Aufgaben zur Fachplanung und Koordinierung der Maßnahmen zu erfüllen. Daher ist zwingend eine Planstelle einzurichten, die diese
zusätzlichen Aufgaben im Friedhofswesen übernehmen soll. Neben der umfangreichen planerischen Vorbereitung der Einzelmaßnahmen sind auch entsprechende Aufträge an die eigenen
Betriebe und externe Unternehmen zu kalkulieren, zu vergeben, zu begleiten und abzurechnen. Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen wird die Verwaltung rechtzeitig einleiten, ebenso wie die Klärung der Finanzierung.
33
Beschlussvorschlag
Zur zukünftigen Entwicklung der Friedhöfe der Stadt Bochum wird folgender Grundsatzbeschluss getroffen:
1.
Die städtischen Friedhöfe bleiben eine öffentliche Einrichtung mit dem Ziel, die Versorgung mit wohnortnahen Friedhöfen sicherzustellen.
2.
In Abhängigkeit vom berechneten Bedarf werden Flächen und Infrastruktur auf den Friedhöfen angepasst.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Friedhofsentwicklungskonzept mit den in der Begründung der Vorlage beschriebenen Schritten umzusetzen sowie die jeweiligen Detailplanungen für die Friedhöfe durchzuführen. Diese sind mit ihren beschlusspflichtigen Inhalten
den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die genannten „Beschränkungen für die Belegungsplanung“ anzuwenden, um die notwendige Reduzierung und Steuerung der Friedhofsflächen
unmittelbar einzuleiten.
5.
Die Gebührenkalkulation ist im Hinblick auf die Empfehlungen des Gutachtens zu überprüfen und - soweit zielführend, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig - anzupassen.
Ergebnisse hierzu werden im Rahmen der jährlichen Änderung der Gebührensatzung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
6.
Das Bestattungsangebot soll den Empfehlungen folgend kontinuierlich an Nachfrage und
Bedarf angepasst werden.
7.
Die Öffentlichkeitsarbeit und der Service im Friedhofswesen sind gemäß den Empfehlungen zu intensivieren.
8.
Die notwendigen Finanzmittel für Rückbaumaßnahmen in Peripheriebereichen und Investitionen in Kernbereichen einschließlich der Gebäude und technischen Anlagen werden
im Rahmen der jährlichen Haushaltsvorbereitungen frühzeitig angemeldet.
9.
Im Zuge der Haushaltsberatungen sind den zuständigen Ausschüssen und den Bezirksvertretungen Sachstandsberichte unter Einbeziehung der aufgewandten Finanzmittel zur
Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes vorzulegen.
34