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D-Wahl v. 28.03.2017.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
D-Wahl v. 28.03.2017.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
29.03.17, 07:05
Aktualisiert
27.01.18, 21:55

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XX. Wahlperiode Dringlichkeitsvorlage Nr. 0186/XX TOP 43.3 Ursprung: Dringliche Wahl Initiator: BVV-Vorsteherin Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 29.03.2017 BVV Beratungsstand 006/XX(BVV) Wahl der Bürgerdeputierten und Stellvertretungen für den Jugendhilfeausschuss Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für die Dauer der Legislaturperiode zu stimmberechtigten Mitgliedern bzw. stellv. stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss: Mitglieder Stellvertreter/-in Herr Andreas Lorch Ev. Johannesstift Jugendhilfe gGmbH Herr Thomas Sonntag Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin e. V. Herr Norbert Baron Bezirkssportbund Spandau e. V./ Sportjugend im Landessportbund Berlin e. V. Frau Carola Bräunlein Landesverband Berliner Rotes Kreuz e. V. Frau Aylin Kurt DAF Verein – Deutsch Arabische Freundschaft Herr Thomas Leiberg Bund Deutscher Pfadfinder/-innen LV e. V. Herr Jörg Handrick Akzent e. V. Herr Konstantin Gülden Landesjugendring Berlin e. V. Frau Meta Kemmerich Aktivverbund Frau Almut Röhrborn Stiftung Jona Büro Frau Yvonne-Michaela Neye AWO Kreisverband Spandau e. V. Frau Susanne Dell HVD Humanistischer Verband Deutschlands - Berlin - Brandenburg VO_D1.dot Ausdruck vom: 30.03.2017 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XX. Wahlperiode Begründung: Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der BVV gebildet. Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der BVV gewählt. Für jedes Mitglied ist ein stellv. Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 6 und 9 AGKJHG). Gemäß § 50a (1) GO BVV Spandau wird die Auswahl im Ältestenrat beraten. Dies erfolgte in der Sitzung am 27.03.2017 einstimmig. Rechtsgrundlagen: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2005 (GVBl. S. 390) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2005 (GVBl. S. 282). Berlin-Spandau, den 27.03.2017 VO_D1.dot Schiller BVV-Vorsteherin Ausdruck vom: 30.03.2017 Seite: 2/2