Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Entgeltordnung für das Schauspielhaus Bochum AöR.pdf
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104 kB
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31.03.17, 01:01
Aktualisiert
24.01.18, 04:48
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Entgeltordnung für das Schauspielhaus Bochum
Präambel
Der Verwaltungsrat des Schauspielhauses Bochum AöR hat in seiner Sitzung am
23.03.2017 folgende, für alle Spielstätten des Schauspielhauses Bochum geltende
Entgeltordnung beschlossen. Für den Besuch von Vorführungen und Veranstaltungen
werden die in der Preistafel (§2) aufgeführten Entgelte erhoben, sofern in den
nachstehenden § 3 bis § 7 keine anderen Regelungen getroffen werden.
§ 1 Preisgruppeneinteilung
1.1 Großes Haus
Preisgruppe I
Parkett
1.-8. Reihe
Logen
1. + 2. Reihe
Preisgruppe II
Parkett
9.-15. Reihe
Rang
1. + 2. Reihe
Preisgruppe III
Parkett
16.-19. Reihe
Rang
3. + 4. Reihe
Preisgruppe IV
Parkett
20. Reihe
Rang
5. +6. Reihe
1.2 Kammerspiele
Preisgruppe I
1. - 6. Reihe
Preisgruppe II
7. - 11. Reihe
Preisgruppe III
12. - 14. Reihe
Preisgruppe IV
15. + 16. Reihe
1.3 Theater Unten
nicht nummerierte Plätze – freie Platzwahl
1.4 Andere Veranstaltungsorte
Die Leitung des Schauspielhauses wird ermächtigt, bei anderen
Veranstaltungsorten eine abweichende Preisgruppeneinteilung festzulegen.
2
§ 2 Preistafel
Preistafel Schauspielhaus Bochum
Eintrittspreise in Euro
Grundpreis
Servicegebühr
Systemgebühr
Endpreis
1. Garderobengebühr
Im Preis enthalten
0,00
0,00
0,00
0,00
2,95
2,23
1,50
0,91
1,00
1,00
1,00
1,00
33,50
25,50
17,50
11,00
2. Tagespreise
2.1 Großes Haus und Kammerspiele
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
29,55
22,27
15,00
9,09
Ermäßigungen: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende,
Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweise der Stadt Bochum
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
14,32
10,68
7,05
5,45
1,43
1,07
0,70
0,55
1,00
1,00
1,00
1,00
16,75
12,75
8,75
7,00
Wochenendpreise (Freitagabend, Samstagabend, Sonntagnachmittag)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
31,36
24,09
16,82
10,00
3,14
2,41
1,68
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
35,50
27,50
19,50
12,00
Wochenendpreise ermäßigt (Freitagabend, Samstagabend, Sonntagnachmittag)
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende,
Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
15,23
11,59
8,18
6,37
1,52
1,16
0,82
0,63
1,00
1,00
1,00
1,00
17,75
13,75
10,00
8,00
3
Familienstück
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
10,91
10,00
9,09
7,28
1,09
1,00
0,91
0,72
1,00
1,00
1,00
1,00
13,00
12,00
11,00
9,00
Familienstück ermäßigt
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende,
Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweis der Stadt
Bochum
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
5,00
4,55
4,55
4,55
0,50
0,45
0,45
0,45
1,00
1,00
1,00
1,00
6,50
6,00
6,00
6,00
7,28
3,64
0,72
0,36
1,00
1,00
9,00
5,00
10,91
6,37
1,09
0,63
1,00
1,00
13,00
8,00
8,19
4,55
0,81
0,45
1,00
1,00
10,00
6,00
7,28
3,18
0,72
0,32
1,00
1,00
9,00
4,50
4,55
0,45
1,00
6,00
Familienstück Schulvorsteilungen
Vollpreis
Ermäßigt
2.2 Theater Unten
Erwachsene
Ermäßigt
2.3 Jugendaufführungen
Erwachsene
Ermäßigt
2.4 Kinderaufführungen
Erwachsene
Ermäßigt
2.5 Columbus
Schüler/Lehrer
4
2.6 Volle Hütte
Großes Haus und Kammerspiele
für alle Plätze
8,18
0,82
1,00
10,00
Theater Unten
für alle Plätze
6,36
0,64
1,00
8,00
2.7 Last-Minute-Ticket
Schüler und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende können dreißig
Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse noch vorhandene Karten für alle
Preisgruppen als Last-Minute-Ticket erwerben.
für alle Plätze
5,45
0,55
1,00
7,00
5,00
0,00
0,00
5,00
100,00
0,00
0,00
100,00
5,00
0,00
0,00
5,00
2.8 Führungen
Einzelpersonen
für alle Teilnehmer
Gruppen
für Gruppen bis 20
Pers. pauschal
für jede weitere Person
Premierenzuschlag für alle Preisgruppen
5,00
5
3. Abonnements
3.1 Wahlabonnement (Vollpreis, Erwachsene, 10 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
210,91
158,64
109,09
65,91
21,09
15,86
10,91
6,59
10,00
10,00
10,00
10,00
242,00
184,50
130,00
82,50
3.2 Wahlabonnement ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und
Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweis der Stadt
Bochum, 10 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
100,00
77,27
60,45
50,00
10,00
7,73
6,05
5,00
10,00
10,00
10,00
10,00
120,00
95,00
76,50
65,00
22,68
17,77
12,64
9,55
7,00
7,00
7,00
7,00
256,50
202,50
146,00
112,00
6,00
6,00
6,00
6,00
150,75
114,75
78,75
52,20
6,00
6,00
6,00
6,00
79,50
59,50
46,00
42,00
5,00
5,00
5,00
5,00
118,50
92,00
63,50
49,50
3.3 Premieren-Abonnement (7 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
226,82
177,73
126,36
95,45
3.4 Werktags-Abonnement (Vollpreis, 6 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
131,59
98,86
66,14
42,00
13,16
9,89
6,61
4,20
3.5 Werktags-Abonnement ermäßigt (6 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
66,82
48,64
36,36
32,73
6,68
4,86
3,64
3,27
3.6 Sonntags-Abonnement (Vollpreis, 5 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
103,18
79,09
53,18
40,45
10,32
7,91
5,32
4,05
6
3.7 Sonntags-Abonnement ermäßigt (5 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
56,36
41,36
27,73
25,45
5,64
4,14
2,77
2,55
5,00
5,00
5,00
5,00
3.8 Abo-Plus (Abonnenten befreundeter Theater)
Abonnenten befreundeter Theater erhalten 10 % Rabatt auf den aktuell gültigen
Tagespreis in der jeweiligen Preisgruppe.
3.9 Revier-Abo
Die Preise des Revier-Abos werden in gegenseitiger Absprache zwischen dem
Schauspielhaus und dem Musiktheaters im Revier festgelegt.
67,00
50,50
35,50
33,00
7
4. Sonstige
4.1 Schülergruppen
Preisgruppe II +III
6,36
0,64
1,00
8,00
9,45
7,09
5,00
5,00
109,00
83,00
7,16
5,34
5,00
5,00
83,75
63,75
15,32
1,53
1,00
17,85
21,82
16,36
10,91
6,36
2,18
1,64
1,09
0,64
1,00
1,00
1,00
1,00
25,00
19,00
13,00
8,00
4.2 Angebote der Kulturämter (Vollpreis, 5 Vorstellungen)
Preisgruppe I
Preisgruppe II
94,55
70,91
4.3 Angebote der Kulturämter ermäßigt
Preisgruppe I
Preisgruppe II
71,59
53,41
4.4 Theatergemeinde / Volksbühne
Preisgruppe II
4.5 Coolibri-Card
Preisgruppe I
Preisgruppe II
Preisgruppe III
Preisgruppe IV
4.6 Tagespreise für sonstige Gruppen (in der jeweiligen Preisgruppe)
Gruppen ab 10 Personen
10 % Nachlass auf den Tagespreis
Gruppen ab 20 Personen
20 % Nachlass auf den Tagespreis
4.7 Mitglieder der Jugendclubs
Einheitspreis
2,73
0,27
1,00
4,00
8
§ 3 Entgeltbefreiungen
Freikarten erhalten:
a) die Oberbürgermeisterin und der Kulturdezernent. Diesen steht jeweils eine
Freikarte je Vorstellung zur Verfügung.
b) Gäste der Direktion des Schauspielhauses Bochum und die Ehrenmitglieder des
Schauspielhauses.
c) Pressevertreterin/innen und jeweils eine Begleitperson.
d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkmal B im
Schwerbehindertenausweis.
§ 4 Ermäßigungen
(1) Allgemein
Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises sind für den nachstehenden
Personenkreis die in der Preistafel ausgewiesenen ermäßigten Eintrittsentgelte
zu entrichten:
a) Vorschulkinder, Schüler und Studenten, Auszubildende, Wehr- und
Ersatzdienstleistende - jedoch nur bis zur Vollendung des 29.
Lebensjahres.
b) Bezieher von Leistungen:
-
-
zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten Kapitel,
Abschnitt 2, Sozialgesetzbuch -Zweites Buch- (SGB II), mit
Ausnahme der Empfänger, die einen befristeten Zuschlag nach §
24 SGB II erhalten,
der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel
Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII),
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII),
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Personen, deren Einkommen die folgende Grenze nicht
übersteigt:
Grundbeträge der Bedarfsgemeinschaft entsprechend SGB ll/SGB
XII, zusätzlich eines Zuschlages von 20% auf diese Beträge,
zuzüglich der Kosten der Unterkunft.
Als Nachweis gilt ein von der Stadt Bochum ausgestellter
Vergünstigungsausweis.
c) Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 80% sowie
Behinderte unter 16 Jahren und deren Begleitperson.
9
(2) Besondere Regelungen
a) Beschäftigte des Schauspielhauses Bochum
Die Beschäftigen des Schauspielhauses Bochum können bis zu zwei
Hauskarten gegen Zahlung der Servicegebühr von je 2,- Euro je
Inszenierung beanspruchen. Darüber hinaus können sie bis zu zwei
Steuerkarten je Inszenierung in Anspruch nehmen.
b) Beschäftigte anderer Bühnen und der Stadt Bochum
Die Beschäftigten anderer Bühnen (nach Vorlage des entsprechenden
Bühnenausweises), die Beigeordneten der Stadt Bochum, die Leiter des
Kulturbüros und die Leiter der Bochumer Kulturinstitute erhalten je
Vorstellung eine Eintrittskarte (Steuerkarte) zum Einheitspreis von 10,Euro (Grundpreis 9,- Euro + 1,- Euro Servicegebühr = 10,- Euro)
c) Die Mitglieder und die sachkundigen Bürger des Ausschusses für Kultur
und Sport des Rates der Stadt Bochum und die Mitglieder des
Verwaltungsrates des Schauspielhauses Bochum erhalten je
Inszenierung bis zu zwei Steuerkarten.
d) Studierende der Folkwang Universität der Künste (Studiengang
Schauspiel und Regie) erhalten nach Vorlage ihres gültigen
Studienausweises eine Hauskarte pro Inszenierung gegen Zahlung der
Servicegebühr von 2,- Euro (nicht für Gastspiele!). Diese Regelung gilt
nur für Restkarten an der Abendkasse.
Für Lehrkräfte der Folkwang Universität (Studiengang Schauspiel
Bochum) gibt es die Möglichkeit, eine Steuerkarte für jede Inszenierung
des Schauspielhauses zu erwerben.
e) Der Vorstand behält sich vor, die Frei- und Gästekarten bei Premieren zu
begrenzen.
f) Inhaber einer durch die Stadt Bochum ausgestellten Ehrenamtskarte
NRW erhalten für je Vorstellung eine Eintrittskarte (Steuerkarte) zum
Einheitspreis von 10,– Euro (Grundpreis 9,– Euro + 1,– Euro
Servicegebühr = 10 Euro). Ausgenommen sind Premieren,
Sonderveranstaltungen und Gastspiele.
g) Studierende der Bochumer Hochschulen erhalten bei Abschluss eines
entsprechenden Vertrages mit der jeweiligen Hochschule für einen
Zuschlag von 1,– Euro auf den Semesterbeitrag je Vorstellung eine
kostenlose Eintrittskarte gegen Vorlage eines gültigen
Studierendenausweises. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und
Sonderveranstaltungen. Der Vorstand behält sich vor, Premieren für die
Studierenden der Bochumer Hochschulen zu öffnen.
10
§ 5 Abonnements
a) Abonnements gelten für alle Spielstätten des Schauspielhauses. Die
Anzahl der auszugebenden Wahl- und Festabonnements kann vom
Schauspielhaus aus dispositionellen Gründen beschränkt werden. Die
Leitung des Schauspielhauses kann andere als die vorgesehenen
Stückelungen des Abonnements auflegen. Die Preise sollen sich dabei an
den in der Preistafel festgesetzten Preisen orientieren.
b) Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit,
sofern der mit der Bestellung eines Abonnements und der umgehenden
Zusendung der Unterlagen zustande gekommene rechtsgültige Vertrag
nicht von einem der beiden Vertragspartner bis spätestens zum
15. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Ausgenommen
hiervon sind ermäßigte Wahlabos, Geschenkabos und Nachbestellungen;
diese enden mit dem letzten Tag der Spielzeit.
c) Wahlabogutscheine sind nicht in die folgende Spielzeit übertragbar, ein Ersatz
für verloren gegangene Gutscheine ist nicht möglich.
d) Bei Premieren, für die ein Zuschlag bezahlt werden muss, und bei
Vorstellungen mit großer Nachfrage, können unter Umständen je Wahlabo nur
zwei Gutscheine eingelöst werden. Das Schauspielhaus Bochum behält sich
Vorstellungs- und Programmänderungen vor.
e) Inhaber eines Festplatzabonnements haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr
von jeweils 1,00 Euro zwei Termine zu tauschen.
Bei Verlust des Festplatzausweises kann im Abo-Büro gegen einen Betrag von
3,00 Euro ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
11
§ 6 Besondere Regelungen
Die Theaterleitung ist berechtigt, für besondere Inszenierungen sowie für Gastspiele oder
besonders aufwendige Veranstaltungen abweichende Eintrittspreise bis zum Doppelten des
Tagespreises festzusetzen und eine abweichende Handhabung der § 3 und § 4
anzuordnen.
§ 7 Fälligkeiten
a) Entgelte werden
- bei Kauf der Karten an der Theaterkasse sofort fällig
- im Falle der Rechnungsstellung zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.
b) Reservierte Karten sind innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nicht abgeholte
Karten gehen zurück in den Verkauf.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung gilt für die Spielzeit 2017/2018 ab dem 01.01.2018 und die
nachfolgenden Spielzeiten.
Die Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Verwaltungsrates am 01.01.2018 in Kraft.
Die mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 10.03.2015 in Kraft befindliche
Entgeltordnung tritt zum 31.12.2017 außer Kraft.
Bochum, den 30.03.2017
Der Vorstand
Anselm Weber
Dr. Matthias Nowicki