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Entgeltordnung für das Schauspielhaus Bochum AöR.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Entgeltordnung für das Schauspielhaus Bochum AöR.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
31.03.17, 01:01
Aktualisiert
24.01.18, 04:48

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Inhalt der Datei

Entgeltordnung für das Schauspielhaus Bochum Präambel Der Verwaltungsrat des Schauspielhauses Bochum AöR hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 folgende, für alle Spielstätten des Schauspielhauses Bochum geltende Entgeltordnung beschlossen. Für den Besuch von Vorführungen und Veranstaltungen werden die in der Preistafel (§2) aufgeführten Entgelte erhoben, sofern in den nachstehenden § 3 bis § 7 keine anderen Regelungen getroffen werden. § 1 Preisgruppeneinteilung 1.1 Großes Haus Preisgruppe I Parkett 1.-8. Reihe Logen 1. + 2. Reihe Preisgruppe II Parkett 9.-15. Reihe Rang 1. + 2. Reihe Preisgruppe III Parkett 16.-19. Reihe Rang 3. + 4. Reihe Preisgruppe IV Parkett 20. Reihe Rang 5. +6. Reihe 1.2 Kammerspiele Preisgruppe I 1. - 6. Reihe Preisgruppe II 7. - 11. Reihe Preisgruppe III 12. - 14. Reihe Preisgruppe IV 15. + 16. Reihe 1.3 Theater Unten nicht nummerierte Plätze – freie Platzwahl 1.4 Andere Veranstaltungsorte Die Leitung des Schauspielhauses wird ermächtigt, bei anderen Veranstaltungsorten eine abweichende Preisgruppeneinteilung festzulegen. 2 § 2 Preistafel Preistafel Schauspielhaus Bochum Eintrittspreise in Euro Grundpreis Servicegebühr Systemgebühr Endpreis 1. Garderobengebühr Im Preis enthalten 0,00 0,00 0,00 0,00 2,95 2,23 1,50 0,91 1,00 1,00 1,00 1,00 33,50 25,50 17,50 11,00 2. Tagespreise 2.1 Großes Haus und Kammerspiele Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 29,55 22,27 15,00 9,09 Ermäßigungen: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweise der Stadt Bochum Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 14,32 10,68 7,05 5,45 1,43 1,07 0,70 0,55 1,00 1,00 1,00 1,00 16,75 12,75 8,75 7,00 Wochenendpreise (Freitagabend, Samstagabend, Sonntagnachmittag) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 31,36 24,09 16,82 10,00 3,14 2,41 1,68 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 35,50 27,50 19,50 12,00 Wochenendpreise ermäßigt (Freitagabend, Samstagabend, Sonntagnachmittag) Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 15,23 11,59 8,18 6,37 1,52 1,16 0,82 0,63 1,00 1,00 1,00 1,00 17,75 13,75 10,00 8,00 3 Familienstück Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 10,91 10,00 9,09 7,28 1,09 1,00 0,91 0,72 1,00 1,00 1,00 1,00 13,00 12,00 11,00 9,00 Familienstück ermäßigt Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 5,00 4,55 4,55 4,55 0,50 0,45 0,45 0,45 1,00 1,00 1,00 1,00 6,50 6,00 6,00 6,00 7,28 3,64 0,72 0,36 1,00 1,00 9,00 5,00 10,91 6,37 1,09 0,63 1,00 1,00 13,00 8,00 8,19 4,55 0,81 0,45 1,00 1,00 10,00 6,00 7,28 3,18 0,72 0,32 1,00 1,00 9,00 4,50 4,55 0,45 1,00 6,00 Familienstück Schulvorsteilungen Vollpreis Ermäßigt 2.2 Theater Unten Erwachsene Ermäßigt 2.3 Jugendaufführungen Erwachsene Ermäßigt 2.4 Kinderaufführungen Erwachsene Ermäßigt 2.5 Columbus Schüler/Lehrer 4 2.6 Volle Hütte Großes Haus und Kammerspiele für alle Plätze 8,18 0,82 1,00 10,00 Theater Unten für alle Plätze 6,36 0,64 1,00 8,00 2.7 Last-Minute-Ticket Schüler und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende können dreißig Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse noch vorhandene Karten für alle Preisgruppen als Last-Minute-Ticket erwerben. für alle Plätze 5,45 0,55 1,00 7,00 5,00 0,00 0,00 5,00 100,00 0,00 0,00 100,00 5,00 0,00 0,00 5,00 2.8 Führungen Einzelpersonen für alle Teilnehmer Gruppen für Gruppen bis 20 Pers. pauschal für jede weitere Person Premierenzuschlag für alle Preisgruppen 5,00 5 3. Abonnements 3.1 Wahlabonnement (Vollpreis, Erwachsene, 10 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 210,91 158,64 109,09 65,91 21,09 15,86 10,91 6,59 10,00 10,00 10,00 10,00 242,00 184,50 130,00 82,50 3.2 Wahlabonnement ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum, 10 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 100,00 77,27 60,45 50,00 10,00 7,73 6,05 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 120,00 95,00 76,50 65,00 22,68 17,77 12,64 9,55 7,00 7,00 7,00 7,00 256,50 202,50 146,00 112,00 6,00 6,00 6,00 6,00 150,75 114,75 78,75 52,20 6,00 6,00 6,00 6,00 79,50 59,50 46,00 42,00 5,00 5,00 5,00 5,00 118,50 92,00 63,50 49,50 3.3 Premieren-Abonnement (7 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 226,82 177,73 126,36 95,45 3.4 Werktags-Abonnement (Vollpreis, 6 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 131,59 98,86 66,14 42,00 13,16 9,89 6,61 4,20 3.5 Werktags-Abonnement ermäßigt (6 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 66,82 48,64 36,36 32,73 6,68 4,86 3,64 3,27 3.6 Sonntags-Abonnement (Vollpreis, 5 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 103,18 79,09 53,18 40,45 10,32 7,91 5,32 4,05 6 3.7 Sonntags-Abonnement ermäßigt (5 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 56,36 41,36 27,73 25,45 5,64 4,14 2,77 2,55 5,00 5,00 5,00 5,00 3.8 Abo-Plus (Abonnenten befreundeter Theater) Abonnenten befreundeter Theater erhalten 10 % Rabatt auf den aktuell gültigen Tagespreis in der jeweiligen Preisgruppe. 3.9 Revier-Abo Die Preise des Revier-Abos werden in gegenseitiger Absprache zwischen dem Schauspielhaus und dem Musiktheaters im Revier festgelegt. 67,00 50,50 35,50 33,00 7 4. Sonstige 4.1 Schülergruppen Preisgruppe II +III 6,36 0,64 1,00 8,00 9,45 7,09 5,00 5,00 109,00 83,00 7,16 5,34 5,00 5,00 83,75 63,75 15,32 1,53 1,00 17,85 21,82 16,36 10,91 6,36 2,18 1,64 1,09 0,64 1,00 1,00 1,00 1,00 25,00 19,00 13,00 8,00 4.2 Angebote der Kulturämter (Vollpreis, 5 Vorstellungen) Preisgruppe I Preisgruppe II 94,55 70,91 4.3 Angebote der Kulturämter ermäßigt Preisgruppe I Preisgruppe II 71,59 53,41 4.4 Theatergemeinde / Volksbühne Preisgruppe II 4.5 Coolibri-Card Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV 4.6 Tagespreise für sonstige Gruppen (in der jeweiligen Preisgruppe) Gruppen ab 10 Personen 10 % Nachlass auf den Tagespreis Gruppen ab 20 Personen 20 % Nachlass auf den Tagespreis 4.7 Mitglieder der Jugendclubs Einheitspreis 2,73 0,27 1,00 4,00 8 § 3 Entgeltbefreiungen Freikarten erhalten: a) die Oberbürgermeisterin und der Kulturdezernent. Diesen steht jeweils eine Freikarte je Vorstellung zur Verfügung. b) Gäste der Direktion des Schauspielhauses Bochum und die Ehrenmitglieder des Schauspielhauses. c) Pressevertreterin/innen und jeweils eine Begleitperson. d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkmal B im Schwerbehindertenausweis. § 4 Ermäßigungen (1) Allgemein Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises sind für den nachstehenden Personenkreis die in der Preistafel ausgewiesenen ermäßigten Eintrittsentgelte zu entrichten: a) Vorschulkinder, Schüler und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende - jedoch nur bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres. b) Bezieher von Leistungen: - - zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten Kapitel, Abschnitt 2, Sozialgesetzbuch -Zweites Buch- (SGB II), mit Ausnahme der Empfänger, die einen befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII), der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Personen, deren Einkommen die folgende Grenze nicht übersteigt: Grundbeträge der Bedarfsgemeinschaft entsprechend SGB ll/SGB XII, zusätzlich eines Zuschlages von 20% auf diese Beträge, zuzüglich der Kosten der Unterkunft. Als Nachweis gilt ein von der Stadt Bochum ausgestellter Vergünstigungsausweis. c) Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 80% sowie Behinderte unter 16 Jahren und deren Begleitperson. 9 (2) Besondere Regelungen a) Beschäftigte des Schauspielhauses Bochum Die Beschäftigen des Schauspielhauses Bochum können bis zu zwei Hauskarten gegen Zahlung der Servicegebühr von je 2,- Euro je Inszenierung beanspruchen. Darüber hinaus können sie bis zu zwei Steuerkarten je Inszenierung in Anspruch nehmen. b) Beschäftigte anderer Bühnen und der Stadt Bochum Die Beschäftigten anderer Bühnen (nach Vorlage des entsprechenden Bühnenausweises), die Beigeordneten der Stadt Bochum, die Leiter des Kulturbüros und die Leiter der Bochumer Kulturinstitute erhalten je Vorstellung eine Eintrittskarte (Steuerkarte) zum Einheitspreis von 10,Euro (Grundpreis 9,- Euro + 1,- Euro Servicegebühr = 10,- Euro) c) Die Mitglieder und die sachkundigen Bürger des Ausschusses für Kultur und Sport des Rates der Stadt Bochum und die Mitglieder des Verwaltungsrates des Schauspielhauses Bochum erhalten je Inszenierung bis zu zwei Steuerkarten. d) Studierende der Folkwang Universität der Künste (Studiengang Schauspiel und Regie) erhalten nach Vorlage ihres gültigen Studienausweises eine Hauskarte pro Inszenierung gegen Zahlung der Servicegebühr von 2,- Euro (nicht für Gastspiele!). Diese Regelung gilt nur für Restkarten an der Abendkasse. Für Lehrkräfte der Folkwang Universität (Studiengang Schauspiel Bochum) gibt es die Möglichkeit, eine Steuerkarte für jede Inszenierung des Schauspielhauses zu erwerben. e) Der Vorstand behält sich vor, die Frei- und Gästekarten bei Premieren zu begrenzen. f) Inhaber einer durch die Stadt Bochum ausgestellten Ehrenamtskarte NRW erhalten für je Vorstellung eine Eintrittskarte (Steuerkarte) zum Einheitspreis von 10,– Euro (Grundpreis 9,– Euro + 1,– Euro Servicegebühr = 10 Euro). Ausgenommen sind Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele. g) Studierende der Bochumer Hochschulen erhalten bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der jeweiligen Hochschule für einen Zuschlag von 1,– Euro auf den Semesterbeitrag je Vorstellung eine kostenlose Eintrittskarte gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. Der Vorstand behält sich vor, Premieren für die Studierenden der Bochumer Hochschulen zu öffnen. 10 § 5 Abonnements a) Abonnements gelten für alle Spielstätten des Schauspielhauses. Die Anzahl der auszugebenden Wahl- und Festabonnements kann vom Schauspielhaus aus dispositionellen Gründen beschränkt werden. Die Leitung des Schauspielhauses kann andere als die vorgesehenen Stückelungen des Abonnements auflegen. Die Preise sollen sich dabei an den in der Preistafel festgesetzten Preisen orientieren. b) Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, sofern der mit der Bestellung eines Abonnements und der umgehenden Zusendung der Unterlagen zustande gekommene rechtsgültige Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 15. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Ausgenommen hiervon sind ermäßigte Wahlabos, Geschenkabos und Nachbestellungen; diese enden mit dem letzten Tag der Spielzeit. c) Wahlabogutscheine sind nicht in die folgende Spielzeit übertragbar, ein Ersatz für verloren gegangene Gutscheine ist nicht möglich. d) Bei Premieren, für die ein Zuschlag bezahlt werden muss, und bei Vorstellungen mit großer Nachfrage, können unter Umständen je Wahlabo nur zwei Gutscheine eingelöst werden. Das Schauspielhaus Bochum behält sich Vorstellungs- und Programmänderungen vor. e) Inhaber eines Festplatzabonnements haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von jeweils 1,00 Euro zwei Termine zu tauschen. Bei Verlust des Festplatzausweises kann im Abo-Büro gegen einen Betrag von 3,00 Euro ein Ersatzausweis ausgestellt werden. 11 § 6 Besondere Regelungen Die Theaterleitung ist berechtigt, für besondere Inszenierungen sowie für Gastspiele oder besonders aufwendige Veranstaltungen abweichende Eintrittspreise bis zum Doppelten des Tagespreises festzusetzen und eine abweichende Handhabung der § 3 und § 4 anzuordnen. § 7 Fälligkeiten a) Entgelte werden - bei Kauf der Karten an der Theaterkasse sofort fällig - im Falle der Rechnungsstellung zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. b) Reservierte Karten sind innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nicht abgeholte Karten gehen zurück in den Verkauf. § 8 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung gilt für die Spielzeit 2017/2018 ab dem 01.01.2018 und die nachfolgenden Spielzeiten. Die Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Verwaltungsrates am 01.01.2018 in Kraft. Die mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 10.03.2015 in Kraft befindliche Entgeltordnung tritt zum 31.12.2017 außer Kraft. Bochum, den 30.03.2017 Der Vorstand Anselm Weber Dr. Matthias Nowicki