Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
31.03.17, 05:04
Aktualisiert
28.01.18, 03:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VIII-0136
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.04.2017
25.04.2017
17.05.2017
13.09.2017
BVV
SoSeArW
BVV
BVV
BVV/006/VIII
SoSeArW/009/VIII
BVV/007/VIII
BVV/009/VIII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen!
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 28.08.2017
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VIII-0136
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2017
Drucksache-Nr.: VIII-0136
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 7. Sitzung am 17.05.2017 angenommenen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0136
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Berliner
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass das
derzeit laufende Ausschreibungsverfahren bezüglich der Berliner Werberechte
unverzüglich gestoppt wird und mit den aktuellen Vertragspartnern Verhandlungen
aufzunehmen, deren Zielstellung eine Harmonisierung der Vertragslaufzeiten und –
sofern jeweils erforderlich – eine Verlängerung des jeweiligen Vertrages ist.
Vor einer Neuausschreibung ist die Struktur der Verträge zu ordnen und im
Einvernehmen mit den Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der BVG ein Konzept
zu erarbeiten.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Bildung einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats, des
Abgeordnetenhauses und der Bezirke, damit die Interessen des Landes und der Bezirke
gleichberechtigt in das Konzept einfließen
- Beibehaltung der bewährten Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen Bezirken und
Außenwerbeunternehmen, um die Finanzierung zusätzlicher Leistungen wie den Betrieb von Brunnen oder der Weihnachtsbeleuchtung von Geschäftsstraßen auch zukünftig in öffentlich-privater Partnerschaft zu ermöglichen
- Erschließung zusätzlicher Potenziale insbesondere digitaler Werbeanlagen als
„smarte“
Technologie zur Verbesserung von Stadtmanagement und öffentlichen Angeboten
- Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Toiletteninfrastruktur im öffentlichen Raum
- Einbeziehung der Stadtgesellschaft bei der Konzeptentwicklung“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Zuständigkeit bei der Bereitstellung öffentlicher Toiletten und die Bewirtschaftung
der Brunnenanlagen im Land Berlin befinden sich mit unterschiedlichen
Übergangsfristen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Dies
ist unumgänglich, da eine stadteinheitliche Lösung das Ziel sein muss. Auf Grund der
landesweiten besonderen Bedeutung und der haushalt- und wettbewerbsrechtlichen
Bedingungen ist das juristische Generalreferat federführend mit der Bearbeitung
beauftragt worden.
Da der sogenannte Toilettenvertrag von 1993 für 25 Jahre befristet abgeschlossen
worden war, war keine Kündigung erforderlich, sondern eine Neuregelung zu
erarbeiten. Diese muss unter Berücksichtigung der derzeitigen Bedingungen erfolgen.
In Vorbereitung dessen hat die Senatsverwaltung ein Toilettenkonzept in Auftrag
gegeben, welches unter Berücksichtigung aller heutigen Umstände (z. B. Bedarf, Recht)
mit maximaler Transparenz sowie Einbeziehung aller Interessengruppen erstellt wird.
Dabei wird auch die Nutzung von Standorten über das öffentliche Straßenland und die
Grünanlagen hinaus betrachtet und die bei der Erhebung dokumentierten
Qualitätsmängel in Form von unzureichender Hygiene, Sauberkeit und teilweisen
Schließungen eine Rolle spielen.
Über eine Projektplattform erfolgt die Information aller Beteiligten und Interessierten.
Insofern existiert bereits eine Projektgruppe.
Da mit der Vorbereitung der Ausschreibungen bereits im August 2013 begonnen
worden ist, kann von einer übereilten Ausschreibung nicht gesprochen werden.
Die gewünschte Beibehaltung der Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen den
Bezirken und den Werbefirmen kann aus rechtlichen Gründen, unter anderem auch zur
Vorbeugung von Korruption, nicht fortgeführt werden. Die Praxis der letzten Jahrzehnte
hat gezeigt, dass diese Verträge die Interessen des Landes Berlins nicht optimal
berücksichtigen und die Werbefirmen nicht bereit waren, sich den erforderlichen
Anpassungen zu stellen. Von einer bewährten Möglichkeit kann daher aus Sicht des
Bezirksamtes und der Senatsverwaltung nicht gesprochen werden. Neue Standorte von
WC´s konnten nicht realisiert werden, weil kommerziell interessante Werbestandorte
nicht zur Verfügung stehen. Somit stehen derzeitig die Interessen des Landes bzw. der
Bezirke hinter den kommerziellen Werbeinteressen.
Im öffentlichen Interesse, im Interesse des Landes Berlins, kann daher nur die
haushaltrechtliche Trennung und Ausschreibung der Leistungen liegen.
Die Umrüstung der Werbeanlagen zu digitaler Werbung ist erklärtes Ziel der
Werbeunternehmen. Dieses passt nicht immer zu den vorhandenen Standorten, da sich
die Einflüsse auf die Anwohner, die Stadtgestaltung und den Verkehr ändern und in
jedem Fall einer Einzelfallprüfung unterliegen.
Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass die vorhandenen öffentlichen WC-Standorte
auch weiterhin zur Verfügung stehen und weitere Standorte entsprechend dem Bedarf
und des neu erstellten Toilettenkonzeptes ergänzt werden. Selbstverständlich wird
gefordert, dass alle Anlagen behinderten- und touristengerecht ausgestattet werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
Bezirksbürgermeister
Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
Bürgerdienste