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Antrag CDU, 6. BVV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag CDU, 6. BVV.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
31.03.17, 05:04
Aktualisiert
28.01.18, 03:51

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VIII-0136 Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Antrag Fraktion der CDU Beratungsfolge: 05.04.2017 BVV BVV/006/VIII Betreff: Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen! Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren bezüglich der Berliner Werberechte unverzüglich gestoppt wird und mit den aktuellen Vertragspartnern Verhandlungen aufzunehmen, deren Zielstellung eine Harmonisierung der Vertragslaufzeiten und – sofern jeweils erforderlich – eine Verlängerung des jeweiligen Vertrages ist. Vor einer Neuausschreibung ist die Struktur der Verträge zu ordnen und im Einvernehmen mit den Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der BVG ein Konzept zu erarbeiten. Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Bildung einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats, des Abgeordnetenhauses und der Bezirke, damit die Interessen des Landes und der Bezirke gleichberechtigt in das Konzept einfließen - Beibehaltung der bewährten Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen Bezirken und Außenwerbeunternehmen, um die Finanzierung zusätzlicher Leistungen wie den Betrieb von Brunnen oder der Weihnachtsbeleuchtung von Geschäftsstraßen auch zu-künftig in öffentlich-privater Partnerschaft zu ermöglichen - Erschließung zusätzlicher Potenziale insbesondere digitaler Werbeanlagen als „smarte“ Technologie zur Verbesserung von Stadtmanagement und öffentlichen Angeboten - Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Toiletteninfrastruktur im öffentlichen Raum - Einbeziehung der Stadtgesellschaft bei der Konzeptentwicklung Berlin, den 28.03.2017 Einreicher: Fraktion der CDU Johannes Kraft, Andreas Retschlag und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion Siehe 2. Ausfertigung Begründung siehe Rückseite Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VIII-0136 Begründung: Die seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übereilt in Angriff genommene Ausschreibung der Werberechte wird dem Stellenwert der Thematik für die Stadt Berlin in keiner Weise gerecht. Die Vergabe der Werberechte wird mittelbar und auch unmittelbar die Optik und das Gesicht der Stadt und der Bezirke für lange Zeit prägen, eine derartig wichtige Entscheidung erfordert eine gründliche Betrachtung und Analyse der Situation und eine breit aufgestellte Beteiligung aller Betroffenen und auch der Stadtgesellschaft. Dass gerade diese Beteiligung in der Vergangenheit nicht erfolgt ist, zeigt das Beispiel der CityToiletten. Bei der Kündigung des Vertrages mit dem bisherigen Betreiber im Jahr 2013 wurde beispielsweise die nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz vorgesehene Beteiligung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung versäumt. Eine Auftaktwerkstatt zu einem „Toilettenkonzept für Berlin“ fand erst am 08.02.2017 statt. Insbesondere das Beispiel der „City-Toiletten“ (DrS. VII-1210) zeigt, dass es der übereilten Ausschreibung der Werberechte am erforderlichen Konzept fehlt. Bisher wurden der Betrieb und die Wartung der sogenannten „City-Toiletten“ im Rahmen eines public-private-partnership unter Gewährung von Werberechten an den Betreiber finanziert. Die Auftragsbekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung, die seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ende Oktober 2016 erfolgte, weist jedoch gerade daraufhin, dass Inhalt des Verfahrens lediglich die ausschließliche Zulassung von Sondernutzungen öffentlicher Straßen durch die Einrichtung und den Betrieb von Werbeanlagen handele. Leistungen in Form von Errichtung und Betrieb von Brunnenanlagen, Toiletten oder ähnliches seien vom berechtigten der Sondernutzung nicht zu erbringen. Sofern die Ausschreibung durchgeführt würde, fehlte es somit im Land Berlin an einem Konzept für den Betrieb der öffentlichen Toiletten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig unklar, was mit den bestehenden Toiletten (auch den „City-Toiletten“) passieren soll. Die „City-Toiletten“ befinden sich im Eigentum des derzeitigen Betreibers. Wenn dessen Vertrag im Jahr 2018 ausläuft, verliert Berlin und Pankow (siehe KA-0973/VII) einen Großteil seiner öffentlichen Toiletten und ein Folge-Konzept für Einrichtung und Betrieb öffentlicher Toiletten existiert derzeit nicht. Im Jahr 1993 hat die Reinigung der öffentlichen Toiletten durch die BSR den Einsatz von 250 Mitarbeitern erfordert und Steuermittel in Höhe von DM 30 Millionen. Welcher Aufwand und welche Kosten nach heutigem Stand entstehen würden, ist unklar, ebenso, durch wen Einrichtung und Betrieb der Toiletten erfolgen sollen. Auch die in der Vergangenheit bewährte Praxis, Verträge zwischen Bezirken und Außenwerbungsunternehmen hinsichtlich Weihnachtsbeleuchtung oder dem Betrieb von Brunnen abzuschließen, soll nach dem Willen des Senats wegfallen. Warum den Bezirken die Möglichkeit dieser individuellen Förderung und Attraktivitätsverbesserung genommen werden soll, erschließt sich nicht. Bezüglich des Ausschreibungsverfahrens für die Werberechte hat der Senat bewusst die Entscheidung für ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren getroffen, um möglichst viel Spielraum für die politische Ausgestaltung zu haben. In der ersten Stufe sollen die interessierten Bieter zunächst Interessenbekundungen abgeben und Konzepte einreichen. Auf dieser Grundlage sollen dann Entscheidungen zu einem weiteren Vorgehen getroffen und die Ausschreibungen spezifiziert werden. Insofern ist ein ausreichender Spielraum vorhanden, um regulierend in das Verfahren einzugreifen, es im derzeitigen Stadium anzuhalten und zunächst adäquate Konzepte zu erstellen anstatt sich auf die Konzepte der Bieter zu verlassen. Die bisherige Praxis, im Rahmen einer public-private-partnership Werberechte einzuräumen und im Gegenzug Dienstleistungen wie den Betrieb von öffentlichen Toiletten oder Brunnen zu erhalten, hat sich in der Vergangenheit bewährt, dieses Konzept ist bei einer veränderten Ausrichtung der Gewährung von Werberechten entsprechend zu berücksichtigen.