Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Antrag_Kommunlaes Vorkaufsrecht NKZ.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
31.03.17, 08:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
V. Wahlperiode
Drucksache: DS/0205/V
Ursprung: Antrag
Initiator: SPD, Dahl, John
Beitritt:
Beratungsfolge
05.04.2017
Gremium
BVV
Erledigungsart
Antrag
Betr.: Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue
Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) das kommunale Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB auszuüben, um der durch die mit dem Verkauf zu erwartenden Verdrängung von Mieterinnen und Mietern am Kottbusser Tor entgegenzuwirken. Der entsprechende Antrag auf Erstellung eines Negativzeugnisses für den Kaufvertrag ist abzulehnen.
Der BVV ist unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Negativzeugnis, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu berichten.
Begründung:
Am Freitag den 24.03.2017 wurde bekannt, dass der Eigentümer des NKZ, die Neues Kreuzberger
Zentrum Kottbusser Tor Beteiligungen GmbH & Co. KG im Rahmen eines Höchstbieterverfahrens
das NKZ für 57.000.000,00 € an einen privaten Spekulanten verkauft hat. Die landeseigene GEWOBAG erhielt nicht den Zuschlag.
Angesichts des hochspekulativen Kaufpreises ist zu befürchten, dass auf die bestehenden Mietverhältnisse in Zukunft erheblicher Druck ausgeübt wird, um durch erhebliche Mieterhöhungen
sozial schwache Bestandsmieter aus dem Bestand zu verdrängen.
Dem gilt es Einhalt zu gebieten.
Das NKZ liegt im Geltungsbereich des Milieuschutzgebiets Luisenstadt. Dem Bezirk obliegt es
damit gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB für Berlin das kommunale Vorkaufsrecht für das NKZ geltend
zu machen.
Es gilt den Worten des Baustadtrats: „Wir kaufen den Bezirk zurück!“, nunmehr auch endlich Taten
folgen zu lassen. Bislang war die angekündigte Offensive für das kommunale Vorkaufsrecht im
Bezirk eher Phrase denn Tat oder erfolgte erst auf ausdrücklichen Zuruf von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses aus der Partei des Stadtrats.
Nun muss den Spekulationen auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter des Bezirks endlich
effektiv etwas entgegengesetzt werden.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.03.2017
SPD Herr Dahl, John
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)
DS/0205/V