Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag CDU und FDP, 6 BVV am 5.4.17 2. Ausfertigung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
07.04.17, 04:29
Aktualisiert
28.01.18, 03:51
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
TOP 1.22
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VIII-0136
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Antrag
Fraktion der CDU und Gruppe der
FDP
Beratungsfolge:
05.04.2017
BVV
BVV/006/VIII
Betreff: Alleingang des Senats bei der Neuvergabe der Außenwerbung stoppen!
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich beim Berliner Senat dafür
einzusetzen, dass das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren bezüglich der Berliner
Werberechte unverzüglich gestoppt wird und mit den aktuellen Vertragspartnern Verhandlungen
aufzunehmen, deren Zielstellung eine Harmonisierung der Vertragslaufzeiten und – sofern
jeweils erforderlich – eine Verlängerung des jeweiligen Vertrages ist.
Vor einer Neuausschreibung ist die Struktur der Verträge zu ordnen und im Einvernehmen mit
den Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der BVG ein Konzept zu erarbeiten.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Bildung einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats, des
Abgeordnetenhauses und der Bezirke, damit die Interessen des Landes und der Bezirke
gleichberechtigt in das Konzept einfließen
- Beibehaltung der bewährten Möglichkeit ergänzender Verträge zwischen Bezirken und
Außenwerbeunternehmen, um die Finanzierung zusätzlicher Leistungen wie den Betrieb
von Brunnen oder der Weihnachtsbeleuchtung von Geschäftsstraßen auch zu-künftig in
öffentlich-privater Partnerschaft zu ermöglichen
- Erschließung zusätzlicher Potenziale insbesondere digitaler Werbeanlagen als „smarte“
Technologie zur Verbesserung von Stadtmanagement und öffentlichen Angeboten
- Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen und qualitativ
hochwertigen Toiletteninfrastruktur im öffentlichen Raum
- Einbeziehung der Stadtgesellschaft bei der Konzeptentwicklung
Berlin, den 05.04.2017
Einreicher: Fraktion der CDU und Gruppe der FDP
Johannes Kraft, Andreas Retschlag und die übrigen Mitglieder der CDUFraktion
Sophie Regel, Gruppe der FDP
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
x
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
2
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft
Drs. VIII-0136
Begründung:
Die seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übereilt in Angriff
genommene Ausschreibung der Werberechte wird dem Stellenwert der Thematik für die Stadt
Berlin in keiner Weise gerecht. Die Vergabe der Werberechte wird mittelbar und auch
unmittelbar die Optik und das Gesicht der Stadt und der Bezirke für lange Zeit prägen, eine
derartig wichtige Entscheidung erfordert eine gründliche Betrachtung und Analyse der Situation
und eine breit aufgestellte Beteiligung aller Betroffenen und auch der Stadtgesellschaft.
Dass gerade diese Beteiligung in der Vergangenheit nicht erfolgt ist, zeigt das Beispiel der CityToiletten. Bei der Kündigung des Vertrages mit dem bisherigen Betreiber im Jahr 2013 wurde
beispielsweise die nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz vorgesehene Beteiligung des
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung versäumt. Eine Auftaktwerkstatt zu einem
„Toilettenkonzept für Berlin“ fand erst am 08.02.2017 statt.
Insbesondere das Beispiel der „City-Toiletten“ (DrS. VII-1210) zeigt, dass es der übereilten
Ausschreibung der Werberechte am erforderlichen Konzept fehlt. Bisher wurden der Betrieb
und die Wartung der sogenannten „City-Toiletten“ im Rahmen eines public-private-partnership
unter Gewährung von Werberechten an den Betreiber finanziert.
Die Auftragsbekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung, die seitens der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ende Oktober 2016 erfolgte, weist jedoch
gerade daraufhin, dass Inhalt des Verfahrens lediglich die ausschließliche Zulassung von
Sondernutzungen öffentlicher Straßen durch die Einrichtung und den Betrieb von
Werbeanlagen handele. Leistungen in Form von Errichtung und Betrieb von Brunnenanlagen,
Toiletten oder ähnliches seien vom berechtigten der Sondernutzung nicht zu erbringen.
Sofern die Ausschreibung durchgeführt würde, fehlte es somit im Land Berlin an einem Konzept
für den Betrieb der öffentlichen Toiletten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig unklar, was mit den
bestehenden Toiletten (auch den „City-Toiletten“) passieren soll. Die „City-Toiletten“ befinden
sich im Eigentum des derzeitigen Betreibers. Wenn dessen Vertrag im Jahr 2018 ausläuft,
verliert Berlin und Pankow (siehe KA-0973/VII) einen Großteil seiner öffentlichen Toiletten und
ein Folge-Konzept für Einrichtung und Betrieb öffentlicher Toiletten existiert derzeit nicht.
Im Jahr 1993 hat die Reinigung der öffentlichen Toiletten durch die BSR den Einsatz von 250
Mitarbeitern erfordert und Steuermittel in Höhe von DM 30 Millionen. Welcher Aufwand und
welche Kosten nach heutigem Stand entstehen würden, ist unklar, ebenso, durch wen
Einrichtung und Betrieb der Toiletten erfolgen sollen.
Auch die in der Vergangenheit bewährte Praxis, Verträge zwischen Bezirken und
Außenwerbungsunternehmen hinsichtlich Weihnachtsbeleuchtung oder dem Betrieb von
Brunnen abzuschließen, soll nach dem Willen des Senats wegfallen. Warum den Bezirken die
Möglichkeit dieser individuellen Förderung und Attraktivitätsverbesserung genommen werden
soll, erschließt sich nicht.
Bezüglich des Ausschreibungsverfahrens für die Werberechte hat der Senat bewusst die
Entscheidung für ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren getroffen, um möglichst viel
Spielraum für die politische Ausgestaltung zu haben. In der ersten Stufe sollen die
interessierten Bieter zunächst Interessenbekundungen abgeben und Konzepte einreichen. Auf
dieser Grundlage sollen dann Entscheidungen zu einem weiteren Vorgehen getroffen und die
Ausschreibungen spezifiziert werden. Insofern ist ein ausreichender Spielraum vorhanden, um
regulierend in das Verfahren einzugreifen, es im derzeitigen Stadium anzuhalten und zunächst
adäquate Konzepte zu erstellen anstatt sich auf die Konzepte der Bieter zu verlassen.
Die bisherige Praxis, im Rahmen einer public-private-partnership Werberechte einzuräumen
und im Gegenzug Dienstleistungen wie den Betrieb von öffentlichen Toiletten oder Brunnen zu
erhalten, hat sich in der Vergangenheit bewährt, dieses Konzept ist bei einer veränderten
Ausrichtung der Gewährung von Werberechten entsprechend zu berücksichtigen.