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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
08.04.17, 01:05
Aktualisiert
24.01.18, 04:48

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Inhalt der Datei

Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20170837 Status: öffentlich Datum: 31.03.2017 Verfasser/in: Heike Wieczorek Christoph Heil Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt Bezeichnung der Vorlage: Veranstaltungen am Kemnader See im Jahr 2017 Bezug: Vorlage-Nummer 20170262 Beratungsfolge: Gremien: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Sitzungstermin: Zuständigkeit: Kenntnisnahme Wortlaut: Die Fragen von Frau Hopkins, der Vorsitzenden des Naturschutzbeirates, zu Veranstaltungen am Kemnader See im Jahr 2017 werden wie folgt beantwortet: Wie viele Veranstaltungen finden insgesamt statt? Dem Ordnungsamt sind – zum jetzigen Zeitpunkt - nur die Großveranstaltungen bekannt. Hierbei handelt es sich um: - Kemnade in Flammen vom 02. – 05.06.2017, - See- und Hafenfest vom 21. – 23.07.2017, - Tanz am See (noch nicht abschließend geplant) - Oktoberfest (noch nicht abschließend geplant). Als Anlage wird zusätzlich die Veranstaltungsübersicht, erstellt vom Freizeitzentrum Kemnade GmbH, beigefügt. Wie viele Veranstaltungen finden innerhalb von Landschaftsschutzgebieten statt? Die Veranstaltungsorte „Heveney“ und „Oveney“ liegen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes (siehe Anlage). Es ist auch zu beachten, dass einige der Veranstaltungen bereits vor Inkrafttreten des Landschaftsplanes Bochum Mitte/ Ost und damit vor Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete konzipiert wurden und stattfinden. Wie viele Veranstaltungen finden mit (lauter) Musik und zu welchen Uhrzeiten statt? Die Uhrzeiten sind zum Teil der vom Freizeitzentrum Kemnade GmbH erstellten Veranstaltungsübersicht zu entnehmen. 1 Ansonsten wird der Zeitrahmen der Ereignisse mit der Verwaltung, Abteilung Immissionsschutz, abgestimmt. Im Jahr 2016 wurden Genehmigungen auf Bochumer Stadtgebiet für 14 Veranstaltungstage mit musikalischem Rahmenprogramm erteilt. Es handelte sich hierbei beispielhaft um die Veranstaltungen Kemnade in Flammen, See- und Hafenfest, Tanz am See und das Oktoberfest. Eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist jeweils dann erforderlich, wenn Anwohner belästigt werden könnten. Die Genehmigungen werden grundsätzlich bis 22:00 Uhr erteilt. Lediglich für die jährlich wiederkehrende Veranstaltung „Kemnade in Flammen“ wurden am Freitag und Samstag Genehmigungen bis 22:45 Uhr und am Sonntag bis 22:50 Uhr erteilt (mit anschließendem Großfeuerwerk). Bei wie vielen und bei welchen Veranstaltungen sind Feuerwerke geplant? Großfeuerwerke (Kategorie 3 und 4) sind der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Diese dürfen nur von Pyrotechnikern unter Auflagen abgebrannt werden. Lediglich für die Veranstaltung „Kemnade in Flammen“ wurde im Jahr 2016 eine Anzeige für ein Großfeuerwerk an zwei Tagen auf Bochumer Stadtgebiet vorgelegt. Die Bezirksregierung gibt die sicherheitsrelevanten Auflagen vor. Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und die Untere Naturschutzbehörde des Umwelt- und Grünflächenamtes werden vorab beteiligt. Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen von Pyrotechnikern ganzjährig per Gesetz abgebrannt werden. Die Einhaltung der Nachtruhezeit (22:00 Uhr) wird dabei vorgegeben. Privatpersonen erhalten auf Antrag (Frist 14 Tage) eine Genehmigung nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Die Nachtruhezeit (22:00 Uhr) ist dabei einzuhalten. Im September 2016 wurde lediglich eine Genehmigung (Oveneystr.) erteilt. Genehmigungen für 2017 können 14 Tage vorher beantragt werden. Bisher (Stand 16.03.2017) wurde keine Genehmigung für ein Kleinfeuerwerk am Kemnader See für Privatpersonen beantragt. Wie wird das Parkproblem jeweils gelöst? Wie wird es vor allem im Landschaftsschutzgebiet gelöst? Zur Veranstaltung „Kemnade in Flammen“ wird jeweils in der Vorplanung vom Veranstalter und dem Verkehrseinrichter ein aktuell angepasstes Verkehrskonzept erstellt, worin entsprechende Parkflächen, die zu nutzen sind, ausgewiesen werden. Bei anderen Veranstaltungen stehen ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Es ist verboten, auf Flächen des Landschaftsschutzgebietes außerhalb der eingerichteten Park- und Stellplätze zu parken. Welche Auflagen werden den jeweiligen Veranstaltern seitens der Stadt Bochum auferlegt? Für Veranstaltungen mit musikalischen Darbietungen werden u.a. der zeitliche Rahmen, Immissionsrichtwerte, die Abstrahlrichtung, Ausrichtung der Lautsprecher, Benennung einer verantwortlichen Person mit Handy-Nummer, etc. Großfeuerwerke können nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (Lärmschutz) zum Beispiel in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23:00 Uhr abgebrannt werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung weitere Ausnahmen zulassen. Die sicherheitsrelevanten Auflagen gibt die Bezirksregierung Arnsberg vor. Anlagen: 2 Anlage Heveney Anlage Oveney Anlage Stellungnahme Freizeitzentrum Kemnade GmbH 3