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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
221 kB
Erstellt
16.04.17, 02:31
Aktualisiert
24.01.18, 05:51

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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: Fax: (0221) 221-22822 (0221) 221-6627497 E-Mail: koeln.de angelaedith.thiemann@stadt- Datum: 28.12.2016 Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 14.11.2016, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16F43 Anwesend waren: Vorsitzender Herr Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter Stimmberechtigte Mitglieder Frau Uta Grimbach-Schmalfuß Sozialverband Deutschland e.V. Bezirk Köln-LeverkusenRhein-Erftkreis Frau Annette Hepp DSB-Regionalgruppe der Schwerhörigen und Ertaubten Köln und Umgebung e.V. Herr Paul Intveen Blinden- und Sehbehindertenverein Köln e.V. Herr Horst Ladenberger Zentrum für selbstbestimmtes Leben Frau Barbara Röttger- Schulz Polio Stammtisch Herr Wolfgang Schaefer Deutsches Rotes Kreuz Herr Wolfgang Schmidt Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH Frau Sigrid Schmitz Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Herr Thorsten Steinbach IncluCity Cologne Herr Andreas Thermann Arbeiterwohlfahrt Herr Rainer Zuch Synagogen-Gemeinde Köln Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder Frau Gisela Grüßer StadtAG Behindertenpolitik Frau Sandra Meinert Rollstuhl-Club Köln e.V. Nicht stimmberechtigte Mitglieder Frau Cornelia Schmerbach SPD Herr Helmuth Krämer DIE LINKE Herr Richard Majewski AfD Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Herr Manfred Waddey GRÜNE Frau Katja Hoyer FDP Ständige Gäste Herr Benjamin Badstieber Universität zu Köln - Humanwissenschaftliche Fakultät Frau Judith Beckmann KVB AG - Kölner Verkehrsbetriebe AG Herr Jochem Gitt Polizei Köln Kriminalinspektion 6 Herr Prof. Dr. Jürgen Innenmoser Stadtsportbund Verwaltung Frau Anette Altendorf Stadtplanungsamt Frau Sabine Brinkmann Dezernat Wirtschaft und Soziales/Amt für Wirtschaftsförderung Frau Charlotte Dahlheim Gesundheitsamt Frau Tanja Daniels Amt für Personal, Organisation und Innovation Frau Doris Dieckmann Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Frau Alexa Dreyer Dezernat Wirtschaft und Liegenschaften/Amt für Wirtschaftsförderung Frau Martina Griese Jobcenter Köln-Stadt Köln & Agentur für Arbeit Köln Herr Stephan Jacobs E-Government und Online-Service Herr Martin Lersmacher Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Frau Nina Rehberg Diversity Herr Bernd Rosenberger Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Herr Ronny Sämann Amt für Straßen und Verkehrstechnik Frau Ann-Sophie Smit Amt für Personal, Organisation und Innovation Herr Michael Troost Dezernat Kunst und Kultur Herr Achim Woltmann Amt für Soziales und Senioren Gäste Herr Heiner Betz Köln Kongress GmbH - Flora Köln Herr Patrick Flotho Circle Developement GmbH Frau Gerdi Hugoth auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitk Frau Ines Kapplinghaus Circle Developement GmbH Herr Dieter Kesper Sprecher Zweckverband gem. Krankenhäuser Köln e.V./Vorstand der Stiftung der Cellitinnen e. V. Frau Kerstin Kinnen Assistentin von Herrn Steinbach Frau Ute Palm auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Schriftführerin Frau Angela Edith Thiemann Diversity / Fachbereich Behindertenpolitik - Geschäftsführung StadtAG Behindertenpolitik -2- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Presse Zuschauer Herr Dr. Bell entschuldigt Herr Dr. Rau, der an der zeitgleich stattfindenden Sitzung des Finanzausschusses teilnehmen muss. Herr Dr. Bell wird daher die heutige Sitzung leiten. Herr Dr. Bell begrüßt Frau Doris Diekmann, die als persönliche Referentin von Herrn Dr. Rau, die Sitzung begleiten wird. Frau Dieckmann richtet die Grüße und das Bedauern des Beigeordneten Herr Dr. Rau aus, nicht an der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teilnehmen zu können, da ihm die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sehr wichtig ist. Auch Frau Dieckmann hat einen Schwerpunkt ihrer Vita dem Bereich Behindertenpolitik gewidmet und wird daher auch künftig an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teilnehmen. Die Einladung zur Sitzung wurde fristgemäß veröffentlicht. Nach Veröffentlichung wurde noch weitere Tagesordnungspunkte angemeldet und wie folgt in die Tagesordnung eingefügt: 3.3 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten 0745/2016/1 4.2 Flora Köln hier: Erreichbarkeit der Außengastronomie - Anfrage der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen 4.3 Beteiligung an Planungsvorhaben hier: Informationstafeln an den Haltestellen der KVB AG 5.2.1 Sachstand zur Vorlage "Barrierefreier Zugang zur Domplatte" (2262/2015) 3404/2016 5.5 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - Vorlage 0990/2016 - ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln hier: Sachstandsbericht Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Tagesordnung mit den o.a. Änderungen wie folgt: -3- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Verabschiedung der Niederschrift der letzten Sitzung 2 Gespräch und Vorträge 2.1 Barrierefreies Gesundheitswesen hier: Behindert im Krankenhaus - Gespräch mit Herrn Dieter Kesper, Vorstand der Stiftung der Cellitinnen e. V. und Sprecher des Zweckverbandes gemeinnütziger Krankenhäuser Köln e.V. 3 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 3.1 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 3068/2016 3.2 Sitzungsplanung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hier: Schwerpunktthemen in 2017 3.3 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten 0745/2016/1 4 Anfragen 4.1 Beteiligung an Planungsvorhaben hier: Beschilderung der U-Bahn-Haltestellen 4.2 Flora Köln hier: Erreichbarkeit der Außengastronomie - Anfrage der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen 4.3 Beteiligung an Planungsvorhaben hier: Informationstafeln an den Haltestellen der KVB AG 5 Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen aus früheren Sitzungen 5.1 Einbindung der Behindertenverbände in Planungsvorhaben hier: Fahrgastunterstände - Sachstandsbericht 5.2 Barrierefreier Zugang zur Domplatte hier: Sachstandsbericht 5.2.1 Sachstand zur Vorlage "Barrierefreier Zugang zur Domplatte" (2262/2015) 3404/2016 -4- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 5.3 Rotes Haus hier: Sachstandsbericht 5.4 Erhöhung der Mobilitätshilfe und Erweiterung des Personenkreises um den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung mit Orientierungsschwierigkeiten hier: Sachstandsbericht 5.5 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - Vorlage 0990/2016 - ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln hier: Sachstandsbericht 6 Mitteilungen 6.1 Erfahrungsbericht zur Integrationsvereinbarung 2014/2015 3090/2016 6.2 Barrierefreie Kunst und Kultur in Köln Beantwortung einer Anfrage der Piratengruppe gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/0847/2016) zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 19.04.2016 3343/2016 7 Bericht des Behindertenbeauftragten 7.1 Bericht des Behindertenbeauftragten 05/2016 3362/2016 8 Diversity 9 Berichte aus den Fachausschüssen des Rates 10 Verschiedenes -5- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 I. Öffentlicher Teil 1 Verabschiedung der Niederschrift der letzten Sitzung Die Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 12.09.2016 wird ohne Änderungen genehmigt. 2 Gespräch und Vorträge 2.1 Barrierefreies Gesundheitswesen hier: Behindert im Krankenhaus - Gespräch mit Herrn Dieter Kesper, Vorstand der Stiftung der Cellitinnen e. V. und Sprecher des Zweckverbandes gemeinnütziger Krankenhäuser Köln e.V. Zunächst berichten mehrere Menschen mit Behinderung (sehbehindert, hörgeschädigt, Autismus, Menschen mit Lernschwierigkeiten) von ihren und anderen Menschen mit Behinderung meist negativen Erfahrungen bzw. Problemen aus Krankenhausaufenthalten und Untersuchungen. Im Anschluss daran berichtet Herr Kesper über die aktuelle Situation aus Kölner Krankenhäusern und zieht einen Vergleich zu der Situation in 2012, als er ebenfalls in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Barrierefreiheit in Kölner Krankenhäusern vorgetragen hat. Die Vortragsunterlagen sind als Anlage beigefügt. Im Zweckverband gemeinnütziger Krankenhäuser Köln e.V. sind 20 Kölner Krankenhäuser, 17 somatische und 3 psychiatrische Krankenhäuser. Die Uni Kliniken haben in NRW einen eigenen Zweckverband. Alle zusammen sind in dem Krankenhaus Zweckverband Rheinland organisiert, bei dem Herr Kesper ebenfalls im Vorstand ist. Die Psychiatrischen Kliniken des LVR sind – ausgenommen die Viersener Klinik nicht in Zweckverbänden organisiert. Die Vortragsunterlagen basieren auf den Daten, die von im Kölner Zweckverband organisierten Krankenhäusern auf die kurzfristig erfolgte Anfrage zurückgemeldet wurden. Übereinstimmend wurde gemeldet, dass das Thema Umgang mit Menschen mit Behinderung und Berücksichtigung ihrer besonderen Bedarfe in der Regel keine Rolle im Krankenhausalltag spielt. Wenn die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik das Thema aufgreift dient dies auch dazu, die Menschen mit Behinderung in den Focus der Krankenhäuser zu bringen. Herr Intveen stellt fest, dass, wenn alle im Krankenhausbereich Tätigen so offen, kritisch und im Wissen um die Problematik der Menschen mit Behinderung im Krankenhaus mit dem Thema umgehen würde, wie Herr Kesper es nun bereits zum zweiten Mal gezeigt habe, dann wären vielen Menschen mit Behinderung im Krankenhaus schon sehr geholfen. Tatsächlich ist das Pflegepersonal im Umgang mit den Menschen mit Behinderung sehr bemüht. Problematisch seien aber die Arztgespräche. Meist werden in den Gesprächen nicht die Betroffenen selber, sondern die Begleitpersonen über die Köpfe der Menschen mit Behinderung angesprochen und die Menschen mit Behinderung dabei als Menschen und Patienten ignoriert. Er bittet daher Herrn Kesper um seine Einschätzung, ob sich in absehbarer Zeit Verhaltensänderungen in der Ärzteschaft erzielen ließen. -6- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Herr Kesper stellt daraufhin dar, dass das Pflegepersonal im Rahmen ihrer Ausbildung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen geschult wird. Danach erfolgen zwar keine gesonderten Schulungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung, aber an den Fort- und Weiterbildungen zu Pflege, Patientenbetreuung etc. nehmen 80 – 90 % des Pflegepersonals teil. Bei der Ärzteaus- und -fortbildung liegt der Schwerpunkt allein auf medizinische Aspekte. Auf den Umgang mit Patienten und Angehörigen sind die Ärzte in der Regel nicht vorbereitet. Dies wird sich aufgrund des Zeitmangels in den Kliniken und der Abrechnungsvorgaben der Krankenkassen in naher Zukunft auch nicht ändern. Allerdings, so Herr Kesper, versuchen die Krankenhäuser den Ärzten die Problematik näherzubringen. Dazu gehören auch die Anregungen aus der heutigen Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Der eigentliche Ansprechpartner für diesen Aspekt wären aber die Ärztekammern. Herr Intveen regt an, dass bei der Praxisplanung bzw. Ablaufplanung für Krankenhäuser einzuplanen, dass z.B. den Menschen mit Sehbehinderungen durch eine bestimmte bauliche Ausgestaltung möglich wird, sich selbstständig in den Klinik- bzw. Arztbereichen zurechtzufindenden und hörgeschädigten und gehörlosen Menschen auch die Möglichkeit gegeben wird, in schriftlicher Form zu kommunizieren oder mobile Höranlagen zu nutzen. Herr Ladenberger regt an, schon vorhandene Prozesse und Systematiken, wie z.B. zur Demenz-Systematik, als Eckpfeiler für ein barrierefreies Verfahren zumindest für einen Teil der Menschen mit Behinderung zu übertragen. Dazu gehört auch, dass bei geplanten Aufenthalten sowohl die Menschen mit Behinderung eine Checkliste über Ihre Erkrankungen, Behinderungen und Bedarfe bereithalten als auch das Krankenhaus mit ebensolchen Checklisten bereits ab der Aufnahme arbeitet. Bei ungeplanten Krankenhaushalten können diese Checklisten dann zumindest unterstützend angewendet werden. Dies wäre sowohl für das Pflegepersonal als auch für die Ärzteschaft sehr hilfreich. Auf die Nachfrage von Herrn Krämer zur Entlassungsproblematik erläutert Herr Kesper, dass die Patienten nur so lange im Krankenhaus verweilen, wie eine akute stationäre Behandlung erforderlich ist. Die Patienten werden nicht erst entlassen, wenn sie gesund sind, sondern wenn sie nicht mehr akut stationär behandelt werden müssen. Der Soziale Dienst der Krankenhäuser unterstützt die Patienten beim Übergang in das häusliche Leben bzw. die häusliche Pflege (Entlassungsmanagement), soweit es die gesetzlichen und privaten Kassen es vorsehen, und nimmt bei Bedarf Kontakt mit den nachgeordneten Ärzten und Pflegediensten auf. Herr Kesper sichert zu, die Anregungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in die Kölner Krankenhäuser einbringen, bittet aber um Verständnis, dass vieles nicht sofort umsetzbar ist. Allerdings werden durch die Anregungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die Krankenhäuser sensibilisiert, so dass er davon ausgeht, dass er nach weiteren vier Jahren sicher wieder über Fortschritte berichten könnte. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik danken Herrn Kesper sehr herzlich für seinen offenen Vortrag und das konstruktive Gespräch. -7- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Herr Dr. Bell regt an, dass das Thema „Barrierefreies Gesundheitswesen – Behindert im Krankenhaus“ in die Gesundheitskonferenz eingebracht wird. 3 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 3.1 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 3068/2016 Frau Rehberg erläutert Diversity anhand des Beispiels „Barrierefreie Krankenhäuser“ für alle unterschiedlichen Menschen und deren Bedarfe. Das Diversity Konzept ist auf die Stadt Köln als Arbeitsgeberin ausgerichtet, die zum Ziel hat eine Unternehmenskultur im Sinne von Diversity zu leben. Dies bezieht auch die Verpflichtung der Mitarbeiter*innen auf diese Unternehmenskultur. Das Diversity Konzept liegt als Beschlussvorlage in schwerer Sprache, aber auch als Dokument in Leichter Sprache vor und dieses ist Bestandteil der Ratsvorlage. Dies ist ebenfalls als Ausdruck von Vielfalt oder Diversity zu sehen, dass Leichte Sprache Bestandteil dieses Konzeptes ist und für alle nützlich ist. Herr Intveen stellt dar, dass das Diversity Konzept noch sehr unkonkret ist. Diversity betrifft aber alle, nicht nur die Menschen mit Behinderung. Das vorliegende Diversity Konzept bedarf der Konkretisierung und damit auch konkreten Umsetzungsvorschlägen, mit einer Darstellung der dafür notwendigen Kosten und sonstigen benötigten Mittel. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen haben daher vier Themenbereiche, die besonders im Interesse der Menschen mit Behinderung liegen, ausgesucht und bitten die Verwaltung darum, diese zu konkretisieren und zeitnah in Angriff zu nehmen. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen schlagen daher vor, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: „Die Verwaltung wird beauftragt die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Hierfür sollen die erforderlichen Personal- und Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt werden: • Erstellung von Standards für eine diskriminierungsfreie Sprache innerhalb und außerhalb der Verwaltung • Erstellung einer Bilddatenbank mit diversitätsgerechter Bildsprache sowie Bildern für die städtische Öffentlichkeitsarbeit • Qualifizierung von jungen Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte, damit der Einstieg in das Ausbildungsverfahren der Stadt Köln erreicht und durchlaufen werden kann. • Übernahme von Assistenzkosten bei der Gremienarbeit zur Förderung der politischen Teilhabe aller ehrenamtlichen und gewählten Mitglieder“ Herr Ladenberger ergänzt, dass das Konzept sehr stark auf die Management-Ebene ausgerichtet ist. Es stellt eine gesellschaftspolitische Aussage dar und ist als lernendes Konzept konzipiert. Die Stadt Köln nimmt damit ihre Vorbildfunktion war. -8- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Frau Rehberg stimmt dieser Aussage zu und stellt in Aussicht, dass im nächsten Jahr ein weiteres Treffen aller Diversity Gremien erfolgen soll, in dem das weitere Vorgehen nochmals gemeinsam diskutiert werden soll. Frau Schmerbach berichtet, dass die Diskussion in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik auch die Diskussion im Ausschuss Soziales und Senioren wiederspiegelt. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt daraufhin: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung: 1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und auf allen Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess zu begleiten, 2. insbesondere • eine Ist-Analyse für die Stadtverwaltung zu erstellen, sowie ein daraus zu entwickelndes Controlling mit entsprechenden Indikatoren einzuführen. • die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema über die Stadtgrenzen hinaus fortzuschreiben. • die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern und über die Stadtgrenze hinaus fortzuführen. 3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliegenden Konzeptes durch ein Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Hierfür sollen die erforderlichen Personal- und Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt werden: • Erstellung von Standards für eine diskriminierungsfreie Sprache innerhalb und außerhalb der Verwaltung • Erstellung einer Bilddatenbank mit diversitätsgerechter Bildsprache sowie Bildern für die städtische Öffentlichkeitsarbeit • Qualifizierung von jungen Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte, damit der Einstieg in das Ausbildungsverfahren der Stadt Köln erreicht und durchlaufen werden kann. -9- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 • Übernahme von Assistenzkosten bei der Gremienarbeit zur Förderung der politischen Teilhabe aller ehrenamtlichen und gewählten Mitglieder Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 3.2 Sitzungsplanung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hier: Schwerpunktthemen in 2017 Herr Dr. Bell berichtet, dass Herr Dr. Rau angeboten hat, seine persönlichen Vorstellungen in der 1. Sitzung in 2017 unter der Überschrift: „Lebensqualität für alle im Sozialraum“ zu erläutern. Darüber hinaus steht der Arbeitsbericht der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Sachstandsberichte zu den Anfragen, Anträgen und Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Amtsperiode 2014 – 2020 an. Als weiterer Themenvorschlag steht das gerade verabschiedete Bundesteilhabegesetz und deren Auswirkungen auf die Stadt Köln zur Disposition. Dieses Thema könnte unter dem Titel „Neues Bundesteilhabegesetz – Chancen und Risiken für Köln“ behandelt werden. Nach kurzer Diskussion entscheiden sich die stimmberechtigten Mitglieder, nur die Schwerpunktthemen für das 1. Halbjahr 2017 festzulegen, und beschließen wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt als Schwerpunktthemen der 1. Sitzung - 1. Quartal 2017 am Donnerstag, 16.02.2017: Lebensqualität für alle im Sozialraum, hier: Vortag von Herrn Beigeordneten Dr. Harald Rau 2. Sitzung - 2. Quartal 2017 am Dienstag, 16.05.2017: Sachstandsberichte zu den Beschlussempfehlungen, Anfragen und Anträgen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Amtsperiode 2014 – 2020 und Arbeitsbericht der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 2015/2016 an den Ausschuss Soziales und Senioren Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 3.3 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten 0745/2016/1 Da von der Fachverwaltung niemand anwesend ist, nehmen Herr Intveen und Herr Ladenberger für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen wie folgt Stellung: Die Vorlage stellt dar, dass keine finanziellen und personellen Mittel vorhanden sind und auch nicht in ausreichendem Maße bereitgestellt werden können. So wird zwar - 10 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 als Zielgröße eine Betreuungsquote von 1:60 angestrebt. Die aktuelle Betreuungsquote liegt jedoch bei 1:80. Hier könnte man von einer sehr schlechten bis nicht wahrnehmbaren Betreuung reden. Flüchtlinge sind Menschen, die nichts haben und für die auch keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, obwohl absehbar ist, dass diese Menschen nicht nur vorübergehend in Köln bleiben, sondern ein fester Bestandteil der Stadtgesellschaft sein werden. In der Vorlage werde zudem auf die unabdingbare Notwendigkeit des Einsatzes von kostenlosen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen hingewiesen. Dies sei erschreckend, weil es aufzeige, dass die Verwaltung sich nicht dazu in der Lage sieht, die Flüchtlingsproblematik allein zu lösen. Die Formulierungen der Vorlage lassen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Berücksichtigung der Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. der Belange der Menschen mit Behinderung zu. Weder der Behindertenbeauftragter noch die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen wurden in die Erstellung der Vorlage einbezogen, so dass die Vorgaben der Barrierefreiheit wohl auch nicht eingeplant seien. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen schlagen daher vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen: d. In den Mindeststandards die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen zu präzisieren.  Bei der Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen ist insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen zu achten.  Bei der Erarbeitung dieser Anforderungen sind die Behindertenorganisationen und der Behindertenbeauftragte zu beteiligen.  Die Verwaltung soll darlegen, bei welchen Unterkünften das Thema Barrierefreiheit in der Planung berücksichtigt worden ist.  Informationen über besondere schutzbedürftige Personen sind zu erheben und zu dokumentieren. Daraufhin beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik folgende Beschlussempfehlung: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung a. mit der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefügten Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Hiervon ausgenommen sind vorerst die angestrebten Mindeststandards hinsichtlich eines verbesserten Betreuungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten, die Forderung nach einer Verstärkung des Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialarbeiter) und die Einrichtung von Gesundheits-/Krankenpflegern in Einrichtungen über 200 Personen; - 11 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 b. mit der Erarbeitung eines finanzierbaren Konzepts zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenunterbringung sowie einer punktuellen Verstärkung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung in Geflüchtetenunterkünften, die eine solche Stärkung erfordern; c. mit der Evaluierung der umgesetzten Mindeststandards zum Herbst des Jahres 2017. d. In den Mindeststandards die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen zu präzisieren.  Bei der Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen ist insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen zu achten.  Bei der Erarbeitung dieser Anforderungen sind die Behindertenorganisationen und der Behindertenbeauftragte zu beteiligen.  Die Verwaltung soll darlegen, bei welchen Unterkünften das Thema Barrierefreiheit in der Planung berücksichtigt worden ist.  Informationen über besondere schutzbedürftige Personen sind zu erheben und zu dokumentieren. 2. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen: 2017: Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €, Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016). Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - 12 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 4 Anfragen 4.1 Beteiligung an Planungsvorhaben hier: Beschilderung der U-Bahn-Haltestellen Herr Dr. Bell schlägt vor, die TOPs 4.1, 4.3 und 5.1 zusammen unter TOP 4.1 zu behandeln, da diese alle unter der Überschrift Beteiligung der Behindertenverbände an Planungsvorhaben stehen. Beschilderung an U-Bahn-Haltestellen Frau Altendorf erläutert, dass die Beschilderung der U-Bahn-Haltestellen im Rahmen des Werbenutzungsvertrages mit der Design-Kommission, der auch die KVB AG und die Stadtwerke angehört haben, abgestimmt wurde. Eine Behandlung in der Anhörung mit den Behindertenverbänden erfolgte nicht, da die Beschilderung als nicht öffentlichkeitsrelevant angesehen wurde. Da dies nun anders gesehen würde, könnten die noch nicht beschilderten rund 40 Haltestellen noch in bilateralen Gesprächen abgestimmt werden. Bei den bereits in Auftrag gegeben, könnten ggf. noch Nachbesserungen erfolgen, wenn die Behindertenverbände mitteilen, wo noch Änderungen erforderlich wären. Herr Steinbach weist darauf hin, dass es für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die der Deutschen Sprache nicht mächtig sind, wichtig ist, dass bei Beschilderungen keine Abkürzungen verwendet werden. Auf den Vorschlag von Herrn Majewski, alle Straßenbahnhaltestellen nach einem numerischen System mit Nummern auszuzeichnen statt mit Namen, informiert Frau Beckmann, dass die KVB AG sich zurzeit sehr intensiv mit dem Thema zusammen mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband ein Konzept für eine Beschilderung auseinandersetzt, die auch für diese Menschen gut nutzbar ist. Dies ist sehr schwierig, weil sich die Menschen an sehr unterschiedlichen Dingen orientieren. Daher sollte eine Bezeichnung bzw. Beschilderung möglichst einfach sein. Informationstafeln an den Haltestellen der KVB AG Herr Intveen berichtet, dass an der Deutzer Freiheit eine Informationstafel steht, die das Zwei-Sinne-System nicht vorhält. Daher bittet er um Auskunft, ob die Informationstafel defekt ist oder warum es das Zwei-Sinne-System nicht vorsieht. Frau Beckmann erläutert, dass die Informationstafel an der Deutzer Freiheit seit 2009 dort steht. Es handelt sich um einen Prototypen, der dort aufgestellt werden sollte, wo entweder aus stadtgestalterischen Gründen oder aus Platzmangel keine große Tafel aufgestellt werden kann. Diese wurden im Zulauf der Haltestellen Gürzenich/Heumarkt und an der Deutzer Freiheit aufgestellt. In weiteren Gesprächen wurde dann festgelegt, dass weitere Stelen eine akustische Anforderung erhalten sollen und die Lesbarkeit der Tafel verbessert werden soll. Die Informationstafel am Appellhofplatz und die Informationstafel an der Severinstorburg wurden bereits mit Zwei-SinneSystem ausgerüstet, das System musste aber wegen Vandalismus wieder aus dem Betrieb genommen werden. Herr Intveen erwidert, dass eine Informationstafel ohne Sprachausgabe kein ZweiSinne-System beinhaltet und somit nicht barrierefrei ist. Fahrgastunterstände – Sachstandsbericht - 13 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Da der Vertreter des Fachamtes nicht anwesend ist, wird die Verwaltung gebeten den Sachstand in schriftlicher Form zur nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Verfügung zu stellen. Herr Intveen fasst für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen zusammen, dass auch die Wortbeiträge aus der heutigen Sitzung gezeigt haben, dass sowohl bei den Fachämtern der Stadt Köln als auch bei der KVB AG der Sinn und Zweck der Barrierefreiheit noch nicht angekommen ist. Dies führt dazu, dass Menschen mit Behinderung immer noch in erheblichem Maße ausgegrenzt werden. Dies hätte vermieden werden und könnte auch in Zukunft durch eine Beteiligung der Behindertenverbände an den Planungsvorhaben, d.h. im Vorfeld, vermieden werden. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen sind enttäuscht und wütend, dass nun wieder für viele Jahre festgelegt wurde, dass es im gesamten Stadtgebiet an so gut wie an allen Haltestellen der KVB AG keine oder nur bedingte barrierefreie Fahrgastunterstände, Haltestellenbeschilderung und Informationstafeln gibt. Solche wichtigen Informationen, die sämtliche Stadtbahnhaltestelen im Kölner Stadtgebiet und damit nicht nur die Kölner Bevölkerung sondern auch die Gäste Kölns betreffen, dürfen nicht nur von einer Design-Kommission und über Werbeverträge entschieden werden. Informationen hierzu sollten zudem nicht nur über die Presse bekannt gegeben werden. Die Stadt Köln hat sich auf der Grundlage der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Inklusion bekannt. Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung eine selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Köln ermöglicht wird. Zudem ist u.a. durch die DIN 32975 festgelegt, wie Barrierefreiheit auszusehen hat. Wie aus den Stellungnahmen und der Diskussion zu diesen drei Bereichen deutlich sichtbar werde, werden seitens der Verantwortlichen alle diese Vorgaben, die sich auch die Stadt Köln und ihre stadtnahen Betriebe selbst gegeben haben, ignoriert. Herr Ladenberger ergänzt, diese Ausführungen, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen feststellen mussten, dass die Beteiligung der Behindertenverbände an Planungsvorhaben bei der Stadt Köln eher zufällig erfolgt. Die UN-BRK sieht aber generell eine Beteiligung der Behindertenverbände an Planungsvorhaben als Pflichtaufgabe vor. Wenn es um mehrere hundert Haltestellen im gesamten Stadtgebiet geht, wäre eine Beteiligung der Behindertenverbände Pflicht gewesen. Daher haben die Behindertenverbände bereits in der letzten Anhörung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz am 07.11.2016 die Stadt Köln und die stadtnahen Betriebe aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, wie sie der UN-BRK gerecht werden und solche diskriminierenden Ergebnisse vermieden werden können. Diese Forderung schließen sich die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ausdrücklich an. Frau Beckmann sichert zu, das Statement der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik mit zur KVB AG mitzunehmen. Dort habe man bereits begonnen, sich Gedanken zu machen, wie die Einbindung der Behindertenverbände in Planungsvorhaben verbessert werden könnten. 4.2 Flora Köln hier: Erreichbarkeit der Außengastronomie - Anfrage der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen Herr Betz / Köln Kongress GmbH musste aufgrund Terminüberschneidungen die Sitzung bereits verlassen, so dass Herr Lersmacher /Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - 14 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 den aktuellen Sachstand für ihn vorträgt. Herr Lersmacher berichtet, dass der Baubeginn der Rampe voraussichtlich in der 47 Kalenderwoche 2016 erfolgen wird. Mit der Fertigstellung ist vor Beginn der Frühjahrsaison zu rechnen. 4.3 Beteiligung an Planungsvorhaben hier: Informationstafeln an den Haltestellen der KVB AG TOP 4.1, 4.3 und 5.1 werden zusammen behandelt und unter TOP 4.1 protokolliert. 5 Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen aus früheren Sitzungen 5.1 Einbindung der Behindertenverbände in Planungsvorhaben hier: Fahrgastunterstände - Sachstandsbericht TOP 4.1, 4.3 und 5.1 werden zusammen behandelt und unter TOP 4.1 protokolliert. 5.2 Barrierefreier Zugang zur Domplatte hier: Sachstandsbericht 5.2.1 Sachstand zur Vorlage "Barrierefreier Zugang zur Domplatte" (2262/2015) 3404/2016 Herr Intveen kommentiert die vorliegende Mitteilung der Verwaltung, dass sie wohl so zu verstehen sei, dass es auf unbestimmte Zeit keinen barrierefreien Zugang zur Domplatte geben wird. Die Behindertenverbände haben von ihrer Seite aus Kooperationsbereitschaft gezeigt. Aber das Verfahren erinnert an das Verfahren zur östlichen Domumgebung, wo trotz Beteiligung der Behindertenverbände immer noch keine barrierefreie Zuwegung gibt. Er bittet die Verwaltung daher um Stellungnahme, was die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen tun können, um in der Zeit, in der es keinen barrierefreien Zugang zur Domplatte gibt, wenigstens gut berollbare Flächen bereitgestellt zu bekommen. Der zurzeit vorhandene Untergrund besteht aus Kopfsteinpflaster und sei sehr uneben. Herr Ladenberger weist darauf hin, dass der Weg durch das Domgäßchen alle Kriterien eines Angstraumes erfüllt. Herr Sämann ergänzt, dass die Bezirksvertretung Innenstadt zu ihrer DezemberSitzung die beteiligten Vertreter*innen der Verwaltung und des Erzbistums einladen wird. Herr Dr. Bell bittet die Verwaltung spätestens zur nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik über den dann neuen aktuellen Sachstand zu berichten. - 15 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 5.3 Rotes Haus hier: Sachstandsbericht Herr Dr. Bell begrüßt zu diesem TOP Herrn Gitt von der Polizei, den Investor Herrn Flotho und die Planerin Frau Kapplinghaus des Projektes „Rotes Haus“/Circle Developement GmbH. Herr Rosenberger / Gebäudewirtschaft der Stadt Köln berichtet über die Historie des Projektes und den aktuellen Sachstand zur Planung. Diese sieht vor, die barrierefreie Zugänglichkeit des Rathausvorplatzes vom Altermarkt aus nicht mehr über die ursprünglich geplante Passarelle1 sicherzustellen. Statt dessen ist nun geplant, einen barrierefreien Zugang zum Rathausvorplatz über das Historische Rathaus zu ermöglichen. Zudem wird bei der Umgestaltung des Umfeldes des Rathauses ein besonderes Augenmerk auf die barrierefreie Gestaltung gelegt. Herr Waddey spricht sich gegen diese Planung aus. Er hält die ursprüngliche Planung weiterhin für sinnvoll, da er davon ausgeht, dass die Passarelle sowohl von außen durch die Glaswand als auch im Inneren des Gebäudes vom dort geplanten Restaurant einsehbar geplant werden kann. Dagegen würde der öffentliche Durchgang durch das Historische Rathaus sehr problematisch, da die Öffnung des Gebäudes für den Durchgangsverkehr während dort stattfindender Veranstaltungen und auch während des üblichen Dienstbetriebes des Rathauses zu Störungen führen würde. Zudem würde der Weg durch das Historische Rathaus durch enge, zum Teil nicht einsehbare Bereich führen und der Zu-/Ausgang vom/zum Rathausvorplatz müsse über eine zusätzliche Rampe geführt werden. Frau Hoyer unterstützt die Aussage von Herrn Waddey. Sie stellt fest, dass die Politik immer davon ausgegangen ist, dass die barrierefreie Erschließung des Rathausvorplatzes durch das Rote Haus möglich ist. Sie hat Verständnis für die wirtschaftlichen Interessen des Investors. Trotzdem appelliert sie an die für die Planung Verantwortlichen, die Planung nochmals zu überarbeiten und den Angstraum durch eine geeignetere Planung zu beseitigen. Sie betont, dass die Diskussion über sogenannte Angsträume nicht dazu führen darf, dass für mobilitätsbehinderte Menschen keine barrierefreien Zuwegungen mehr angeboten werden. Herr Rosenberger berichtet, dass in der ursprünglichen Planung der Passarelle bereits eingeschränkte Öffnungszeiten und die Überwachung des Raumes vorgesehen waren. Trotzdem konnte die Problematik „Angstraum“ nicht gelöst werden. Herr Intveen bittet den Investor und die Planerin um Stellungnahme, welche Position sie zur Diskussion um die Passarelle einnehmen, welche Handlungsoptionen sie sehen und was aus ihrer Sicht gegen die vorgebrachten Argumente sprechen. Zudem bittet er um persönliche Stellungnahme zur Sicht des Investors zur Notwendigkeit der barrierefreien Erschließung des höher liegenden Rathausvorplatzes. Herr Flotho stellt dar, dass bei der Planung alle Vorgaben geprüft und in der Umsetzung berücksichtigt wurden. Eine Verschiebung der Passarelle würde aber dazu führen, dass die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes Rotes Haus nicht mehr gewährleistet wäre. Der Investor legt sehr großen Wert darauf, dass die Freigabe der Planung der Passarelle nur in Abstimmung mit der Polizei erfolgt. Nach Vorbringen 1 Passerelle, französisch: kleiner Übergang oder Steg - 16 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 aller Argumente, insbesondere der der Polizei, stehe nun die Entscheidung fest, dass die Passarelle nicht mehr umgesetzt werden soll. Frau Kapplinghaus ergänzt diese Ausführungen des Investors, dass bereits bei der Planung der Passarelle eng mit der Verwaltung und der Polizei zusammengearbeitet wurde, um problematische Räume zu vermeiden. Da die Wirtschaftlichkeit der darüber liegenden Räume berücksichtigt werden musste, hätte auch die geplante Passarelle Rampen beinhaltet. Trotz allem sei es nicht gelungen, eine Lösung zu finden, die die Polizei nicht als Angstraum einordnen würde. Herr Gitt unterstreicht diese Argumentation. Er beschreibt verschiedene kriminologische Räume, zu denen nach Ansicht der Polizei auch die geplante Passarelle gehört. Einer solchen Planung könne die Polizei nicht zustimmen. Er betont die Wichtigkeit einer Planung, die kriminalitätsvermeidend ist. Herr Intveen fasst zusammen, dass in der näheren Vergangenheit das Thema Sicherheit und Vermeidung von Angsträumen eine sehr große Bedeutung erhalten hat. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Arbeitskreis Barrierefreies Köln sind die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung. Daher wurden sie in das Verfahren einbezogen und das Votum der Behindertenverbände zur ursprünglichen Planung eingeholt. Es waren sich alle Parteien einig, dass eine barrierefreie Erschließung des Raumes um das Historische Rathaus dringend erforderlich ist. Es wurde den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen Kompromisse abgerungen, die notgedrungen mitgetragen wurden, um die Realisierung des Projektes zu gewährleisten. Allerdings wurden alternative Lösungsmöglichkeiten für eine barrierefreie Erschließung abgelehnt, so dass die Planung letztendlich in der vorliegenden Planung der Passarelle mündete. Auch die von Seiten der Planungsverantwortlichen in den vergangenen Wochen neu eingebrachten Informationen drängen die Behindertenverbände in eine Richtung, die nicht im Sine der Menschen mit Behinderung sei. Daher müssen die Interessenvertreter*innen der Menschen mit Behinderung auf ihre u.a. in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 12.09.2016 gefasste Beschlussempfehlung bestehen. Dies ist daher erforderlich, da die Menschen mit Behinderung einen besonderen Bedarf im Hinblick auf Barrierefreiheit haben und darauf angewiesen sind, dass ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Herstellung von Barrierefreiheit ermöglicht wird. Die Lösung des Problems der barrierefreien Zugänglichkeit der Rathausumgebung darf nicht den Menschen mit Behinderung auferlegt werden. In einer inklusiven Gesellschaft ist Barrierefreiheit Pflicht. Daher fordern die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen auch weiterhin die barrierefreie Erschließung des Rathausvorplatzes. Dies beinhaltet nicht die Erschließung durch das Historische Rathaus, die die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen als nicht umsetzbar ansehen. Herr Ladenberger betont, dass sich alle Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen den Ausführungen von Herrn Intveen ohne Einschränkungen anschließen. Herr Dr. Bell verliest den Beschlussentwurf der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen und stellt diesen zur Abstimmung. Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließen daraufhin: Beschluss: - 17 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat sich am 12.09.2016 mit dem „Roten Haus“ befasst und die Umsetzung vorangegangener Ratsbeschlüsse zur barrierefreien Zugänglichkeit vom Bahnsteig der KVB-Haltestelle Rathaus auf das Niveau des Rathausvorplatzes eingefordert. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat ihre Bereitschaft erklärt, Alternativen zur bisherigen Planung eines Aufzugs im „Roten Haus“ zu prüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Alternativen die barrierefreie Verbindung von der KVBHaltestelle Rathaus zum Niveau des Rathausvorplatzes sicherstellen, und zwar zu den vereinbarten Zeiten (von Montag bis Sonntag von 6:00 bis 24:00 Uhr). Der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist bisher keine solche Alternativplanung vorgestellt worden. Sie bekräftigt daher ihren Beschluss vom 12.09.2016. Der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erwartet, dass die politischen Gremien keinen Beschluss in der Sache treffen, bevor die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu einer möglichen Alternativplanung nicht hat Stellung nehmen können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 5.4 Erhöhung der Mobilitätshilfe und Erweiterung des Personenkreises um den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung mit Orientierungsschwierigkeiten hier: Sachstandsbericht Herr Woltmann berichtet, dass die Beschlussvorlage mit dem Ziel der Erhöhung der Mobilitätshilfe am 17.11.2016 dem Rat vorliegen wird. Diese Ratsvorlage ging noch von einer falschen Grundlage aus, was den Umfang des Personenkreises und die daraus ergebenden Berechnung der Kosten zur Erweiterung des Personenkreises um die Menschen mit Lernschwierigkeiten2 mit Orientierungsschwierigkeiten betrifft. Aufgrund der Erläuterung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen in der Sitzung am 12.09.2016 habe er seine Mitarbeiter*innen um Prüfung der geänderten Datenlage gebeten. Herr Woltmann erneuert seine Gesprächsbereitschaft, die Grundlagen mit den Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu besprechen und bittet darum, dass ihm baldmöglichst die Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik benannt werden, damit die Gespräche noch in diesem Jahr aufgenommen werden können und dem Rat die entsprechende Beschlussvorlage noch im 1. Halbjahr 2017 vorgelegt und die Finanzierung gesichert werden kann. 5.5 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - Vorlage 0990/2016 - ergänzende Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln hier: Sachstandsbericht Herr Ladenberger berichtet, dass aus Termingründen erst mit zwei Fraktionen Gespräche aufgenommen werden konnten und die Gespräche mit den anderen Fraktionen und Gruppen in Kürze erfolgen werden. Unabhängig davon haben sich die Frakti2 Hiermit sind die Menschen mit geistiger Behinderung (= Definition SGB IX) zu verstehen. - 18 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 onen und Gruppen mit den ergänzenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum 2. Folgebericht des Handlungskonzept Behindertenpolitik befasst und beabsichtigen, diese mit der Ratsvorlage zum 2. Folgebericht des Handlungskonzept Behindertenpolitik (0990/2016) zu beschließen. 6 Mitteilungen 6.1 Erfahrungsbericht zur Integrationsvereinbarung 2014/2015 3090/2016 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 6.2 Barrierefreie Kunst und Kultur in Köln Beantwortung einer Anfrage der Piratengruppe gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/0847/2016) zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 19.04.2016 3343/2016 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 7 Bericht des Behindertenbeauftragten 7.1 Bericht des Behindertenbeauftragten 05/2016 3362/2016 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Bericht des Behindertenbeauftragten zur Kenntnis. 8 Diversity Hierzu liegen keine Wortbeiträge vor. 9 Berichte aus den Fachausschüssen des Rates Hierzu liegen keine Wortbeiträge vor. 10 Verschiedenes Herr Intveen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass zur Durchführung einer Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gehört, dass die Sitzungsunterlagen in einer barrierefreien, für alle verwendbare Form vorgelegt werden. Es gehört aber auch dazu, dass im Sitzungsraum die Durchführung einer Beiratssitzung erforderliche Technik bereitgestellt wird. Eine ausreichende Beleuchtung, eine Induktionsanlage und eine funktionierende Sprechanlage sind eine Grundvoraussetzung. Die Verwaltung wird gebeten, dies künftig sicherzustellen. - 19 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 14.11.2016 Herr Dr. Bell weist nochmals auf die gemeinsame Veranstaltung der Oberbürgermeisterin zum Tag der Menschen mit Behinderung in den Hallen Kalk „Bewegung, Sport und Spiel“ hin und lädt alle nochmals herzlich ein. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natursport/veranstaltungskalender/veranstaltung-zum-internationalen-tag-der-menschenmit-behinderung-2016 Gez. Dr. Harald Rau (Vorsitzender / Beigeordneter) gez. Angela Edith Thiemann (Geschäftsführung / Schriftführerin) Anlage - 20 -