Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3 Stellungnahme AK Barrierefreies Köln.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
16.04.17, 03:36
Aktualisiert
24.01.18, 05:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
ARBEITSKREIS “BARRIEREFREIES KÖLN”
c/o
ZENTRUM FÜR SELBSTBESTIMMTES LEBEN (ZsL) KÖLN
ZsL Köln * An der Bottmühle 2-15 * 50678 Köln
An der Bottmühle 2-15
50678 KÖLN
Tel.: 0221/32 22 90
Fax: 0221/32 14 69
Stellungnahme des AK Barrierefreies Köln
Aufzug zwischen Alter Markt und Rathausplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19. Januar 2017 fand auf Einladung der Gebäudewirtschaft ein Gespräch zwischen
verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung, des Investors, des Behindertenbeauftragten und
drei Vertretern des AK Barrierefreies Köln, Barbara Röttger-Schulz, Dirk Michalski und Horst
Ladenberger statt. Die dort vorgestellte Lösung wird im Folgenden als Variante 1 bezeichnet. .
Am 31.01.2017 erreichte uns eine Information, dass seitens der KVB Bedenken gegen die
Variante 1 bestehen, der damit verbundene Vorschlag wird als Variante 2 bezeichnet. Beide
Vorschläge haben wir in unserer AK-Sitzung vom 31.01.2017 diskutiert und bewertet.
Grundsätzlich begrüßen wir ausdrücklich, dass es letztendlich doch zu einer Aufzug-Lösung an
dieser Stelle kommt.
Ein Aufzug ist das einzig geeignete Mittel, um den beträchtlichen Höhenunterschied zwischen
Alter Markt und Rathausplatz zu überwinden. Eine Haltestelle Rathaus macht für viele Menschen
keinen Sinn, wenn von ihr aus das Rathaus nicht oder nur sehr beschwerlich erreichbar ist. Für
alle diejenigen, die die Treppen nicht nutzen können, bleiben nur lange Umwege mit zum Teil
beträchtlichen Steigungen und teilweise sehr grober Pflasterung.
Nicht nur für Nutzer der Stadtbahn ist der Höhenunterschied ein großes Problem. Rathaus und
Altstadt sind städtebaulich zusammenhängende Bereiche, die für Touristen oder auch Kölner
Bürger, die mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, in der Erreichbarkeit jedoch
voneinander getrennt. Hinzu kommen das Jüdische Museum/Archäologische Zone, die weitere
Besucherströme erzeugen werden. Gerade dieser Vorzeigebereich im Herzen von Köln hat eine
barrierefreie Lösung für alle verdient. Im Zuge vieler millionenschwerer Planungsvorhaben und
Maßnahmen in Köln wäre eine Einsparung an dieser Stelle auf Kosten der Nutzbarkeit des
Stadtkerns für alle nicht nachvollziehbar.
Info@barrierefreies-koeln
www.barrierefreies-koeln.de
Anlage 3
Wir kritisieren die mangelnde und zu späte Einbeziehung der Behindertenorganisationen bei der
konkreten Suche nach Lösungen. Gerade bei der Beurteilung verschiedener Varianten sind die
Kriterien der Nutzbarkeit durch behinderte Menschen nicht einbezogen worden. Für konstruktive
Vorschläge, die wir durchaus fachlich kompetent vorbringen können, war es nicht nur zu spät. Es
wurde im Gespräch am 19. Januar auch sehr deutlich gemacht, dass dies ausdrücklich nicht
gewünscht wurde.
Zu Variante 1: Wir kritisieren, dass die vorgeschlagene Lösung nicht für alle Nutzer eines
Hilfsmittels geeignet ist. Große Elektrorollstühle und E-Scooter können den Aufzug nicht nutzen.
Es gäbe durchaus andere technische Lösungen, wie zum Beispiel den Einbau eines Durchladers.
Das Podest im 1. OG ist mit 1,80 m x 1,80 m für die erforderlichen Rangierfahrten gerade eben
ausreichen bemessen, bei auf dem Podest wartenden weiteren Nutzern wird es sehr eng.
Dennoch akzeptieren wir vor dem Hintergrund der bestehenden Problematiken diese Lösung.
Zu Variante 2: Diese Variante bringt weitere Nachteile mit sich. Das Hauptproblem ist, dass der
Aufzug in der Regel rückwärts verlassen werden muss. Da der Aufzug auf der Ebene des Fußes
der Rathaustreppe direkt neben der Treppe liegt, ist der Rangierraum sehr eingeschränkt. Zudem
kann es Konflikte mit wartenden Aufzugnutzern oder Personen, die von der Rathaustreppe
kommen, geben. Aufgrund der Rückwärtsfahrt besteht zu Ihnen kein Blickkontakt. In noch
höherem Ausmaß besteht dieses Problem auf der Ebene des 1.OG. Für eine Rückwärtsfahrt ist
die Aufstellfläche vor dem Aufzug viel zu klein bemessen und müsste mindestens 2,50 m x 2,50 m
betragen. Es muss mitbedacht werden, dass sich bereits wartende mobilitätseingeschränkte
Personen auf der Aufstellfläche befinden.
Wir plädieren eindeutig für die Variante 1, weil bei dieser Variante der Aufzug vorwärts verlassen
wird und Sichtkontakt in Fahrt- und Rangierrichtung besteht.
Für beide Varianten gilt, dass der Aufzug eine Mindestgröße von 1,50 m x 1,50 m haben muss
und über eine bei dieser Größe maximale Türbreite verfügen muss. Das nach DIN 18040-1
Mindestmaß von 0,90 m (lichte Breite) halten wir hier nicht für ausreichend.
Wir werden der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln empfehlen, sich dieser
Stellungnahme auf der Sitzung am 16.02.2017 anzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
für den AK "Barrierefreies Köln"
Horst Ladenberger
Info@barrierefreies-koeln
www.barrierefreies-koeln.de