Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2 (Aufgabenbeschreibung).pdf
Größe
26 MB
Erstellt
16.04.17, 03:39
Aktualisiert
24.01.18, 05:03
Stichworte
Inhalt der Datei
SACHSENTURM KÖLN
Anlage 2
AUFGABENBESCHREIBUNG ZUM ARCHITEKTONISCHEN GUTACHTERVERFAHREN
ZUR ERWEITERUNG DES SACHSENTURMS IN KÖLN
PROJEKTINFORMATION
IMPRESSUM
AUFTRAGGEBER
Gemeinnütziger Bauverein Sachsenturm e.V.
Blaue-Funken-Weg 2
50677 Köln
in Abstimmung mit der Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
BETREUUNG + KOORDINATION
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf
E-Mail: office@fsw-info.de
Internet: www.fsw-info.de
T.: +49(0)211.83.68.980
F.: +49(0)211.83.68.981
REDAKTION
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Andreas M. Sattler, Jörg Faltin mit Antje Ehlert, Joana Möller
Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
GRAFIK + PLANABBILDUNGEN + FOTOS + LAYOUT
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
UNTER VERWENDUNG VON ABBILDUNGEN VON/AUS:
Masterplan Köln Innenstadt - Albert Speer & Partner, Frankfurt
Fortifikatorische Entwicklung Kölns - https://de.wikipedia.org
Ansichten/Schnitte - Kirsch Architekten Köln
Bodendenkmal - Rämisch-Germanisches Museum - Archäologische Bodendenkmalpflege
© FSW 23.01.2017
PROLOG — ANLASS UND AUFGABE
4
A.
A.1
A.2
A.3
A.4
A.5
A.6
STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM
Stadträumlicher Kontext
Erschließung
Sachsenturm als Teil der ehem. Stadtbefestigung
Sachsenturm heute - Nutzer und Nutzungen
Plangebiet
Programm
6
6
8
9
10
12
13
B.
B.1
B.2
B.3
B.4
B.5
B.6
B.7
RAHMENBEDINGUNGEN UND HINWEISE
Planungs- und Bauordnungsrechtliche Vorgaben
Informelle Planungen
Denkmalschutz
Verkehrliche Vorgaben / Erschließung
Freiraum, Umwelt und Stadtklima
Wirtschaftlichkeit
Sonstiges
14
14
15
16
16
16
16
17
C.
C.1
C.2
C.3
C.4
C.5
C.6
C.7
C.8
C.9
C.10
C.11
C.12
C.13
VERFAHREN, AKTEURE
Auftraggeber
Verfahrensart
Vergütung
Weitere Beauftragung
Eigentum und Urheberrecht
Bekanntgabe
Haftungsausschluss und Verschwiegenheit
Beurteilungskriterien
Rücksendung der Unterlagen
Verstöße
Schriftliche Rückfragen
Unterlagen für die Bearbeitung
Akteure
18
18
18
18
18
18
18
19
19
19
19
19
19
20
D.
D.1
D.2
D.3
LEISTUNGEN, TERMINE
Leistungen zur Phase 1
Leistungen zur Phase 2
Termine
22
22
22
23
A — 03
PROLOG — ANLASS UND AUFGABE
DER SACHSENTURM IST ALS TEIL DES ERHALTENEN CA. 100 M LANGEN TEILSTÜCKS DER EHEMALIGEN STADTMAUER EIN WICHTIGES HISTORISCHES
ZEUGNIS DER KÖLNER STADTGESCHICHTE. ES GIBT NUR NOCH WENIGE BEREICHE, IN DENEN DIE EHEM. STADTBEFESTIGUNG SO EINDRUCKSVOLL ERHALTEN IST.
ANLASS — Heute ist der Sachsenturm, der auch als „Blaue
Funken Turm“ bezeichnet wird, aber auch ein Symbol für den
Kölner Karneval und Heimat der Blauen Funken. In Köln verbinden sich in einigen Bauwerken die Tradition und das gelebte
Brauchtum des Kölner Karnevals mit der Instandhaltung und
Pflege von stadthistorisch und baukulturell bedeutsamen Gebäuden. Diese Verbindung von Baudenkmal und Brauchtumspflege funktioniert, weil beide Seiten trotz unterschiedlicher
Interessen ein gemeinsames Ziel verfolgen – den Erhalt der
historischen und prägenden Bauten.
Steigende Mitgliederzahlen und veränderte Anforderungen
an Veranstaltungsräume führen zu einem veränderten Raumbedarf, der im vorhandenen Baudenkmal Sachsenturm so
nicht unterzubringen ist. Gleichzeitig bildet der Sachsenturm
seit 1970 das Zuhause und den Identifikationsort der Blauen
Funken, die auch in Zukunft an diesem besonderen Ort bleiben
möchten. Aus diesem Grund plant der Gemeinnützige Bauverein
e.V. in enger Abstimmung mit der Stadt Köln einen Erweiterungsbau, der es schafft, den vielen Anforderungen und Interessen gerecht zu werden, die am Sachsenturm bestehen.
Die Aufgabe mit kleinem Raumprogramm steht dabei im
Spannungsfeld zwischen seiner besonderen Lage in der Grünfläche, moderner Architektur, Denkmalschutz und Nutzeranforderungen, aber auch unter besonderer Beobachtung der
Öffentlichkeit. Ziel ist es daher die sensibelste, städtebaulich
und architektonisch beste und von allen Seiten getragene
Lösung aus diesem Gutachterverfahren zu finden, die dann,
nach Schaffung des Baurechts auch umgesetzt werden soll.
PROLOG — 04
AUFGABE — ERWEITERUNG DES SACHSENTURMS IM
SPANNUNGSFELD VERSCHIEDENER INTERESSEN SENSIBEL ENTWICKELN!
Die Erweiterung des Sachsenturms steht im Spannungsfeld
zwischen den Interessen des Denkmalschutzes, des Nutzers
als Beitrag zur Vereins- und Brauchtumspflege und öffentlichen
Interessen. Diese Belange gilt es zu kennen und vor diesem
Hintergrund die beste städtebauliche und architektonische
Lösung für die geplante Erweiterung zu finden.
INTERESSEN DES DENKMALSCHUTZES
Die Belange des Denkmalschutzes sind klar definiert. Dem
Teilstück der ehem. Stadtmauer mit den zwei Türmen kommt
eine besondere historische Bedeutung zu. Die Anforderungen
des Denkmalschutzes – sowohl des Baudenkmals, als auch
des Bodendenkmals sind zu beachten. Dies bedeutet, dass
die Anschlüsse vom Erweiterungsbau bzw. die Eingriffe in den
Sachsenturm so sensibel wie möglich und mit hoher architektonischer Qualität ausfallen müssen. Es gilt die geeignete Architektur zu finden, die das Baudenkmal respektiert und gleichermaßen modern und angemessen ergänzt. Ein Eingriff in
das direkt angrenzende Bodendenkmal schließt sich aus.
NUTZERINTERESSEN UND BRAUCHTUMSUND VEREINSPFLEGE
Der Sachsenturm wird im Wesentlichen durch die Blauen
Funken zur Vereins- und Brauchtumspflege genutzt. Der gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e.V. sorgt für den Erhalt
des historischen Bauwerks und der Grünanlage. Beide Gesellschaften (wie auch die im Nordturm ansässige Prinzengarde)
leisten damit einen großen Beitrag zur Kölner Stadtgesellschaft.
Die wachsende Anzahl der Vereinsmitglieder, aktuelle Anforderungen an moderne, barrierefrei erschlossene Veranstaltungsräume und gleichzeitig die hohe Identifikation der Blauen
Funken mit ihrem Sachsenturm machen einen Erweiterungsbau
am Ort notwendig. Das Vereinsleben der Blauen Funken als
einer der großen Karnevalsgesellschaften stellt zudem einen
nicht wegzudenkenden Beitrag im Kölner Stadtleben dar und
gehört zum Brauchtum der Stadt. Der Kölner Karneval
insgesamt ist zudem ein touristischer und wirtschaftlicher
Faktor.
ÖFFENTLICHE INTERESSEN
Da eine Erweiterung und barrierefreie Erschließung im Bestand
des Baudenkmals nicht möglich ist, kann das gewünschte Programm nur über einen Erweiterungsbau umgesetzt werden.
Dieser wird zwangsläufig Teile der öffentlichen Grünfläche
besetzen. Auch wenn die Grünfläche durch die Gestaltung
heute keine hohe Aufenthalts- oder Verweilfunktion hat, stellt
sie im dicht bebauten Kölner Innenstadtgebiet eine der wenigen
grünen Bereiche dar. Eine Reduzierung der Grünflächen für
augenscheinlich private Interessen wird von der Öffentlichkeit
kritisch gesehen. Aus diesem Grund gilt es den „Fußabdruck“
des Gebäudes so klein wie möglich zu halten und einen
Mehrwert durch eine hochwertige Architektur und flexible
Nutzbarkeit z.B. für die vielen Aktivitäten des Vereins am
Stadtleben (Kinder- und Jugendarbeit etc.) zu generieren und
nach außen zu vermitteln. Gleiches gilt für Besucher und
Touristen die sich die ehem. Stadtmauer mit den beiden Wachtürmen anschauen.
HOHE ARCHITEKTONISCHE QUALITÄTEN
HERAUS STELLEN!
Der Erweiterungsbau muss durch seine architektonische
Qualität überzeugen. Diese ergibt sich nur aus einer intensiven
und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Ort, dem Denkmal
und dem Nutzungsprogramm. Die architektonischen Qualitäten
sind dabei nicht nur auf die Fassade und Kubatur bezogen
nachzuweisen. Von hoher Qualität müssen auch der Anschluss
und Übergang zum Sachsenturm, die hohe Funktionalität des
Gebäudes und der Innenräume und deren Nutzbarkeit sein.
NACHHALTIGKEIT UND ENERGIEEFFIZIENZ
SICHERSTELLEN!
Der Neubau muss einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
und deutlich verringerten CO2 Emissionen sicherstellen. Dazu
ist ein intelligenter Umgang mit Form, Kubatur und Hülle gefordert, der Nutzungsqualität und Komfort und gleichermaßen
langfristig einen nachhaltigen Betrieb sicherstellt.
PROLOG — 05
KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM
A.1
STADTRÄUMLICHER
KONTEXT
Baumbestand, der dem Ring
hier einen eigenständigen
Charakter gibt. Mit einer
Breite von über 100 Metern
gehört der Abschnitt der
Ringe neben dem Ubierring
und Kaiser-Wilhelm-Ring zu
einer der breitesten Straßen
Kölns. In der mittig liegenden
Grünfläche verläuft die Stadtbahn.
Das Plangebiet „Sachsenturm“ befindet sich im linksEingang des Berufskolleg Kartäuserwall
rheinischen Kölner Stadtbezirk Innenstadt im Stadtteil
Altstadt Süd, zwischen Sachsenring und Kartäuserwall,
unweit der Ulrepforte. Es
umfasst Bestandteile des erhaltenen ca. 100 m langen
Im Norden des KartäuserTeilstücks der ehemaligen
walls befinden sich zahlreiStadtmauer mit zwei Wachche Bildungseinrichtungen,
türmen. Bestandteil des Planetwa das Humboldtgymnagebietes ist der südliche
sium, das Berufskolleg KarWachturm, der derzeit von
täuserwall und das BerufsBlick in den Blaue-Funken-Weg
den Kölner Funken Artillerie
kolleg Ulrepforte. Der geblau weiss von 1870 e.V.
samte Bereich ist aufgrund
(Blaue Funken) genutzt wird. Der nördliche Wachturm ist der Nutzungen durch großvolumige, frei positionierte Baukörper
durch die Prinzen-Garde Köln 1906 e.V. genutzt.
geprägt, die sich jeweils auf das Innere der Schulgelände ausrichten und wenig Kontakt mit der umgebenden Stadt aufnehDas Plangebiet um den Sachsenturm liegt am „Blaue-Funken- men. Erst nördlich der Straße „Vor den Siebenburgen“ geht
Weg“ in der den Ring begleitenden öffentlichen Grünfläche. die Bebauung wieder in eine Blockrandbebauung mit mehrDiese wird neben dem Denkmal der ehem. Stadtmauer vor geschossigen Wohnhäusern über.
allem durch markanten Baumbestand geprägt. Bei der Grünfläche am Sachsenring handelt es sich um die ehem. Bereiche Südlich des Sachsenrings finden sich ebenfalls Bildungseinder Wallanlage, die im Gegensatz zu weiten Teilen der ehem. richtungen, aber auch Dienstleister und Büronutzungen. Die
Stadtbefestigung in der Kölner Innenstadt nach dessen hier in Teilen sehr heterogene Bebauung mit bis zu VI
Schleifung hier nicht bebaut sind. Der südlich gelegene Sach- Geschossen wird aber aufgrund der Grünfläche mit den
senring, als längstes Teilstück der Kölner Ringe, ist in diesem großen Bäumen und Gehölzbestand vom Plangebiet die meiste
Bereich durch eine breite straßenbegleitende Grünfläche in Zeit im Jahr so gut wie nicht wahrgenommen.
beide Fahrrichtungen unterteilt. Auch hier gibt es prägenden
A — 06
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Humboldtgymnasium
Berufskolleg
Kartäuserwall
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Lage im Stadtraum
A — 07
KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM
A.2 ERSCHLIESSUNG
ÖPNV
Die Stadtbahn verläuft südlich des Plangebietes im Bereich
der Grünfläche Sachsenring. In fußläufiger Entfernung des
Plangebiets sind die Haltestellen „Ulrepforte“ (Line 15,16)
und „Eifelstraße“ 12,15 und 16 gut zu erreichen.
MIV
Der Sachsenring ist als Teil der Kölner Ringe eine wichtige
Verkehrsader. Das Plangebiet wird über den Kartäuserwall
(Einbahnstraße) bzw. über den Blaue-Funken-Weg erschlossen.
Hier befinden sich wenige private Stellplätze – eine Durchfahrt
zwischen Kartäuserwall und Sachsenring ist nicht möglich.
Öffentliche Stellplätze sind als Längsparker entlang des Kartäuserwalls verortet. Die Schulen und Berufskollegs verfügen
zudem über private Stellplätze, die vom Kartäuserwall aus
angefahren werden.
FUSSGÄNGER- UND RADVERKEHR
Fußgänger und Radfahrer bewegen sich entlang des Kartäuserwalls, des Sachsenrings bzw. als Verbindungen über den
Blaue-Funken-Weg und den Prinzen-Garde-Weg. Wege in der
Grünfläche sind nur im Bereich der Stadtmauer vorhanden.
Hier wurde in den letzten Jahren der barrierefreie Zugang des
Weges entlang der Mauer umgesetzt. Dies war insofern notwendig, da hier ein Geländeversprung von etwa 2 Metern
zwischen dem Fußweg entlang der Stadtmauer und dem Grünflächenniveau vorhanden ist.
Blick über den Sachsenring
zur Haltestelle Ulrepforte
Blick in den Kartäuserwall
auf den Sachsenturm
Kartäuserwall - angrenzende Nutzung Berufskolleg
Kartäuserwall
A — 08
A.3 SACHSENTURM ALS TEIL DER
EHEM. STADTBEFESTIGUNG
und mindestens12 weiteren Toren zum Rheinufer. Durch Vorgaben der preußischen Regierung und auf Initiative Kölner
Bürger wurden Teile erhalten.
Ursprünglich bestand eine römische Stadtmauer, die gegen
Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. entstand und bis ins Mittelalter So sind die Mauerabschnitte Gereonsmühle zwischen Hansaring
erhalten blieb. Einige Ruinen der Stadtmauer sind bis heute und Gereonswall in der Neustadt-Nord), der Stadtmauer am
erhalten geblieben, z.B. der Römerturm oder die Mauer in der Sachsenring bei der Ulrepforte und der Bottmühle am SeverStraße Burgmauer. Die römische Stadtmauer war insgesamt inswall in der Neustadt-Süd noch erhalten geblieben.
etwa 4 Kilometer lang, und knapp 8 Meter hoch. Sie hatte Heute existieren noch 5 Tore:
mindestens 9 Tore und minFortifikatorische Entwicklung Kölns
•Eigelsteintorburg
destens 19 Türme. Es gab
•Hahnentorburg
ein Tor im Norden, drei im
•Ulrepforte
Westen, zwei im Süden und
•Severinstorburg
drei bis fünf im Osten zum
•Bayenturm
Rhein hin.
Die jüngste mittelalterliche
Stadtmauer wurde im Zuge
der dritten Stadterweiterung
ab 1180 errichtet und um
1259 vollendet. Dabei wurde
das Stadtgebiet auf annähernd 400 Hektar erweitert
und umfasste den Bereich
zwischen Rhein und den inneren Ringstraßen. Zu dem
Zeitpunkt war Köln mit etwa
40.000 Einwohner/innen die
größte Stadt des Heiligen
Römischen Reiches. 1881
wurde die Stadtmauer im
Zuge der weiteren Stadterweiterung zur Anlage der
Neustadt geschliffen.
Die Stadtmauer war seiner
Zeit die größte Stadtbefestigung des Mittelalters, ihre
Gesamtlänge betrug 7,5 Kilometer. Sie bestand aus 12
Torburgen, 52 Wehrtürmen
Die heutigen Ringstraßen
(Kölner Ringe) verlaufen parallel zur ehemaligen Stadtmauer und bilden ein halbkreisförmiges zusammenhängendes Straßennetz rund
um die Altstadt im linksrheinischen Köln. Die Ringe sind
– abgesehen von den schmalen Wallstraßen innerhalb
und außerhalb des inneren
Festungsrings – der innerste
Straßenring um das alte
linksrheinische Köln.
Der Sachsenturm ist einer
der wenigen verbliebenen
und restaurierten Wehrtürme der in den 1880er Jahren
geschliffenen Stadtmauer.
A — 09
KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM
A.4 SACHSENTURM HEUTE - NUTZER UND
NUTZUNGEN
Bereits 1959 haben sich die Blauen Funken beim damaligen
Oberbürgermeister der Stadt Köln um den Halbturm der mittelalterlichen Stadtbefestigung am Sachsenring beworben.
1968 mit Erhalt des Sachsenturms wurde der Gemeinnützige
Bauverein e.V. gegründet, der den Turm 1969 restaurierte
und bis heute Instand hält, pflegt und ausbaut. Seit 1970
stellt der Bauverein im Wesentlichen der Gesellschaft der
Kölner Funkenartillerie blau weiß von 1870 e.V. (Blaue Funken)
den Turm zur Vereins- und Brauchtumspflege zur Verfügung.
Die Mitglieder des Bauvereins stellen die notwendigen Mittel
zur Instandhaltung des Turms bereit. Zudem werden weitere
Maßnahmen, wie etwa die Beleuchtung der Stadtmauer, die
Pflege der Grünanlagen oder bauliche Investitionen wie z.B.
die Verbreiterung und Schaffung eines barrierefreien Zugangs
zur Stadtmauer (z.T. gemeinsam mit der Prinzengarde) umgesetzt
bzw. finanziell erbracht.
Der Sachsenturm wird überwiegend für Treffen und Veranstaltungen durch die Blauen Funken genutzt. Zudem finden
hier die Kinder- und Jugendtanzgruppe Raum zum Proben.
Der Sachsenturm stellt nicht nur erforderliche Räumlichkeiten
bereit, sondern bildet einen Identifikationspunkt und ein
Zuhause für die Blauen Funken.
Für die breite Öffentlichkeit ist der Sachsenturm an Vormittagen
mehrmals die Woche und für Schulklassen 10-12 Mal im Jahr
geöffnet. Auch andere Nutzer nutzen den Sachsenturm regelmäßig für verschiedenen Veranstaltungen, etwa die KölnerWissenschaftsrunde oder der Artilleriestab der Bundeswehr.
Sachsenturm - Ansicht von Nord-Osten
Traufhöhe 2 (TH2)
5,50 m ü.OK EG
Traufhöhe 1 (TH1)
5,00 m ü.OK EG
OK EG (0,54 m ü. 0,00 m)
A — 010
Sachsenturm von Nord-Osten
Sachsenturm - Ansicht von Süd-Osten
Traufhöhe 2 (TH2)
5,50 m ü.OK EG
Traufhöhe 1 (TH1)
5,00 m ü.OK EG
OK EG (0,54 m ü. 0,00 m)
A — 011
KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM
A.5 PLANGEBIET
Die mögliche Position des Erweiterungsbaus wurde im Vorfeld
des Gutachterverfahrens intensiv untersucht und verschiedene
Möglichkeiten gegeneinander abgewogen. Das letztlich festgelegte Plangebiet umfasst den Bereich südöstlich des Sachsenturmes. Das Baufeld mit einer Breite von 7,20 m nimmt
dabei die Flucht der äußeren Begrenzung der Stadtmauer
und der äußeren Begrenzung des Bestandsbaus (ohne Erker)
auf. Die Länge des Baufelds beträgt 20 m.
A — 012
A.6 PROGRAMM
Das Programm des Erweiterungsbaus umfasst 447 qm BGF.
Folgende Tabelle zeigt die verschiedenen, nachzuweisenden
Räume.
NR.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
BEZEICHNUNG
Kleiderkammer Jugendgruppe
Stuhllager
Getränkelager
Lager Elferratsgeschenke
Aktenraum
Lasten-/Personenaufzug
Eingang/Flur
Toiletten
Teeküche
Lagerraum
Büro Verwaltung
Besprechung
Vorstandsbüro
Durchgang von altem
Versammlungsraum
Versammlungsraum
Küche
Versammlungsraum
SUMME
ANZAHL
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
QM
20
16
12
30
16
1
1
1
1
17
24
90
20
120
447
8
15
6
10
25
20
15
HINWEISE
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
1.OG
1.OG
1.OG
2.OG
(max. 3 m breit )
A — 013
KAPITEL B — RAHMENBEDINGUNGEN, HINWEISE
B.1 PLANUNGS- UND BAUORDNUNGSRECHTLICHE
VORGABEN
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Köln sieht für das
Plangebiet eine Grünfläche vor.
BEBAUUNGSPLAN
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66438/04-2 von 1980
ist für das Plangebiet „öffentliche Grünfläche“ Zweckbestimmung
„Parkanlage“ festgesetzt.
Vor Realisierung des Erweiterungsbaus ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen, um die entsprechenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das Ergebnis
des Gutachterverfahrens soll hierfür als Grundlage dienen.
ABSTANDSFLÄCHEN
Die Abstandsflächen gem. Landesbauordnung NRW sind einzuhalten und in den Unterlagen nachzuweisen.
STÄDTEBAULICHE RAHMENVORGABEN DES ERWEITERUNGSBAUS
Der Erweiterungsbau muss
sich dem Baudenkmal unterordnen und darf max. IIIgeschossig sein. Dachaufbauten sind nicht zulässig.
Die Gebäudehöhe soll die
Traufhöhe (TH2) des Bestandsanbaus (außerhalb
des Erkerbereichs) nicht überschreiten. Dies entspricht einer Traufhöhe TH2 von 5,50
m ü. OK EG Anbau. Der Erweiterungsbau muss über
ein Flachdach verfügen. Alternativ kann ein flach geneigtes Dach (max. 10 Grad)
angedacht werden, der First
soll hier die Höhe des Wehrgangs der Stadtmauer nicht
überschreiten.
Die Fassade des Erweiterungsbaus sollte zum Sachsenring
geschlossen und zum Kartäuserwall geöffnet sein. Dabei ist
der Anbau nicht als historisierender Bau zu konzipieren,
sondern soll als moderner Anbau erkennbar und ablesbar
sein.
In Hinblick auf den denkmal- und Grünflächenschutz sollte
auf die Ausbildung eines Kellergeschosses verzichtet werden.
Ist ein Kellergeschoss notwendig, darf dies nur innerhalb der
Baukörpergrenzen (insbesondere kein Auskragen über die
Stadtmaueraußenkante) ohne Freilegung des ehem. Stadtgrabens
oder sonstiger Abgrabungen und Böschungen, Fluchttreppen
und Fensteröffnungen zulässig.
Das Erdgeschoss ist ebenerdig und barrierefrei auszuführen.
Eine programmatisch notwendige Verbindungsbrücke ist im
1. OG als reine Verbindung zwischen Bestand und Neubau
mit einer max. Breite von 3 m zulässig. Die maximale Länge
dieser möglichen Verbindung beträgt 8 m.
Sachsenturm - Süd-Nord-Schnitt
Traufhöhe 2 (TH2)
5,50 m ü.OK EG
Traufhöhe 1 (TH1)
5,00 m ü.OK EG
OK EG (0,54 m ü. 0,00 m)
B — 014
B.2 INFORMELLE PLANUNGEN
KERNAUSSAGEN DES MASTERPLANS
INNENSTADT KÖLN
2009 wurde der „Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln“
vom Rat der Stadt Köln als grundsätzliche Handlungsempfehlung
und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Entwicklung
der Kölner Innenstadt beschlossen. In dem vom Büro Albert
Speer und Partner, Frankfurt konzipierten Masterplan wurde
im Rahmen der Vertiefungsphase auch das Thema Ringe und
in diesem Zusammenhang auch
der Standort Sachsenring unterPlanung Stübben
sucht.
Die Kölner Ringe, die im Zuge der
Stadterweiterungen nach den Plänen von Josef Stübben als Prachtboulevard geplant und angelegt
wurden, haben durch zahlreiche,
vor allem verkehrlich motivierte
Veränderungen, den klaren, gestalterischen Duktus eines großstädtischen Straßenzugs verloren.
Der Masterplan Innenstadt Köln
sieht vor allem vor, einen einheitlichen Gestaltungsduktus für die
Ringe zu definieren, um zeitnah
anstehende und zukünftige Maßnahmen entsprechend zu koordinieren.
Ziel ist es ein hochattraktives städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept zu schaffen, das im
Sinne eines modernen Klassikers
große Robustheit in Bezug auf sich
verändernde „Moden“ und technische Anforderungen besitzt.
Der Masterplan schlägt im Sinne der Planung Stübbens vor,
im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende
Bebauung in Form einer urbanen Dienstleistungszeile mit
Wohnnutzungsanteil zu verfolgen.
Auch die alternative Idee hier das Stadtarchiv zu verorten
wurde im Masterplan formuliert. Eine Bebauung dieser Grünanlage wird in der Öffentlichkeit kritisch gesehen. Nach Ratsbeschluss sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen
aus dem Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Einzelentscheidungen zu treffen.
Bestand
Masterplan Innenstadt Köln
LEITLINIE ZU DEN KÖLNER
RINGSTRASSEN
Der „Städtebauliche Masterplan
Innenstadt Köln“ hatte die Ringe
als einen von sieben Interventionsräumen identifiziert. 2011 wurde
vor dem Hintergrund einer vertiefenden Betrachtung dieses Bereichs
eine „Interdisziplinäre Planungswerkstatt“ durchgeführt woraus
2012 durch den Stadtentwicklungsausschuss Leitlinien für eine künftige Weiterentwicklung der Kölner
Ringstraßen beschlossen wurden.
Die Leitlinien fokussieren sich im
Kern auf die Frei- und Straßenräume
sowie auf die Plätze entlang des
Rings und behandeln Prämissen
und Prinzipien zu stadtgestalterische Themen etwa Oberflächen,
Werbung, Beleuchtung, Haltestellen, Stadtbahnführung, Bepflanzung
etc.
Im Abschnitt Sachsenring besteht
nach Auffassung des Masterplans
die Frage nach der kritischen Masse
an Urbanität. Während die Bebauung an der südwestlichen
Seite überwiegend maßstäblich und teilweise attraktiv ist,
zeigt der östliche Rand eine brüchige Silhouette - insbesondere
der Rand des Bereichs von Gymnasium und Berufsschule, die
sich vom Sachsenring abwendet und nach innen richtet. Die
Grünanlage kann damit ihrer Verweil- und Erholungsfunktion
nicht gerecht werden und besitzt fast nur dekorative Zwecke.
B — 015
KAPITEL B — RAHMENBEDINGUNGEN, HINWEISE
B.3 DENKMALSCHUTZ
BAUDENKMAL SACHSENTURM
Der erhaltene ehem. Stadtmauerrest mit zwei Türmen (Sachsenring 62 a/Kartäuserwall 41. Köln-Neustadt/Süd) wurde
1980 in die Denkmalliste nach § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) aufgenommen. Wesentliche charakteristische Merkmale des Denkmals sind:
• Ausgebauter Halbturm; nördlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von 1180.
• Ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff; nach
Kriegsbeschädigung zu Wohnzwecken umgebaut. 1982
Wiederaufbau nach Brand, 1985/86 Umbau mit Aufstockung
und Ergänzung eines neuen Daches. Heute Sitz der Prinzengarde.
• Ausgebauter Halbturm; südlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von 1180; Turm der "Blauen
Funken".
• Ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff. 1969/70
Ausbau nach Plänen von Karl Band, unter Verwendung
des alten Basaltgemäuers der Stadtmauer, der Fachwerkkonstruktion von der früheren Dombauhütte und Ziegelsteinen vom abgebrochenen Klingelpützgefängnis. 1983
Restaurierung.
• Stadtmauerrest mit zugehörigem Graben. Zinnenbekrönung;
auf der Stadtseite rundbogige Blendarkaden. An der Außenseite Reliefplatte, die die Abwehr des Überfalls der erzbischöflichen Partei durch die Bürgerschaft im Jahre 1268
schildert (ursprünglich von 1378, 1886 durch Kopie ersetzt,
bei der Sanierung 1982 wiederum durch Kopie ersetzt).
GRÜNDENKMAL GRÜNFLÄCHE
Die Grünfläche südlich des Baudenkmals ist denkmalwerte
Grünfläche ausgewiesen.
BODENDENKMAL
Im Plangebiet liegen unterirdisch erhaltene Bestandteile der
mittelalterlich-neuzeitlichen Stadtbefestigung. Diese bestand
aus der mittelalterlichen Stadtmauer mit vorgelagerter, im
Ursprung mittelalterlicher Grabenanlage. Die obertägigen
Bauwerke der Stadtbefestigung wurden im Zuge der Schleifung
der Festungsanlagen im Plangebiet vollständig abgetragen.
Dies betrifft die Stadtmauer selbst sowie die Wallaufschüttung,
in der sie gegründet wurde. Der westlich vorgelagerte Graben
mit feldseitiger Grabenfangmauer, der beim Abriss der Stadtmauer vollständig aufgefüllt wurde, ist hingegen heute noch
südlich des erhaltenen Stadtmauerabschnittes unter der Wiesenfläche erhalten und grenzt somit unmittelbar an das
Baufeld an.
B — 016
Der unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt
alle Voraussetzungen nach § 2 DschG NW zur Aufnahme in
die Denkmalliste der Stadt Köln.
Aus diesem Grund ist wie bereits bei den städtebaulichen
Rahmenvorgaben des Erweiterungsbaus aufgeführt eine Bebauung ohne Untergeschoss zu bevorzugen. Ist ein Kellergeschoss notwendig, ist dies nur innerhalb der Baukörpergrenzen
(insbesondere kein Auskragen über die Stadtmaueraußenkante)
ohne Freilegung des ehem. Stadtgrabens oder sonstiger Abgrabungen und Böschungen, Fluchttreppen und Fensteröffnungen zulässig.
B.4 VERKEHRLICHE VORGABEN / ERSCHLIESSUNG
ALLGEMEIN
Der Sachsenring und der Kartäuserwall sind Bestandteil des
Radverkehrsnetzes im Radverkehrskonzept Innenstadt. Darin
ist vorgesehen, den Kartäuserwall zu einer Fahrradstraße umzuwandeln und auf dem Sachsenring eine Fahrspur dem Radverkehr zu widmen.
STELLPLÄTZE
Für den Bestand sind die notwendigen Stellplätze auf dem
Grundstück nachgewiesen. Der Stellplatzbedarf der Planung
ist gemäß Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW NRW zu berechnen. Entsprechend ÖPNV-Satzung der Stadt Köln ist eine
Reduzierung um 30 % möglich. Die Anzahl der abzulösenden
Stellplätze wird auf Grundlage der konkreten Planung festgelegt.
Stellplätze sind außerhalb der Grünfläche nachzuweisen.
B.5 FREIRAUM, UMWELT UND STADTKLIMA
Der Grünfläche hat in der dicht bebauten Kölner Innenstadt
hinsichtlich Stadtklima und Naturhaushalt eine wichtige
Funktion. Als städtischer Freiraum ist die gestaltete Grünfläche
besonders in gartenarchitektonischer Hinsicht von großer Bedeutung. Bauliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Grünanlage
sind deshalb soweit wie möglich zu vermeiden – das Baufeld
also so klein wie möglich zu wählen.
Soweit die Fällung von Bäumen unbedingt erforderlich ist,
sind diese nach Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen durch Neuanpflanzungen zu ersetzen.
B.6 WIRTSCHAFTLICHKEIT
Für das Gebäude ist eine Kostenobergrenze von 1.200.000
Euro inkl. NK + MwSt. (KG 300-700 nach DIN 276) einzuhalten.
B.7 SONSTIGES
DACHAUFBAUTEN
Dachaufbauten jeglicher Art sind zu vermeiden. Die notwendige
Gebäudetechnik ist im Gebäude unter zu bringen.
BELEUCHTUNG
Das Leuchten- und Beleuchtungskonzept der Stadt Köln ist
zu berücksichtigen (siehe Unterlagen).
Grünfläche mit Blick zum Baufeld / Sachsenturm
BARRIEREFREIHEIT UND OBERFLÄCHENGESTALTUNG
IM AUSSENRAUM
Der Erweiterungsbau ist gemäß den aktuellen Richtlinien
(insbesondere DIN 18040-3) barrierefrei zu konzipieren. Die
Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs Innenstadt“ für Oberflächenmaterialien und taktile Elemente sind einzuhalten
(siehe Unterlagen).
HAUS- UND GEBÄUDETECHNIK
Die aktuelle Beheizung des Sachsenturms erfolgt über Fernwärme. Dies wird auch beim Erweiterungsbau übernommen.
Grünfläche mit Blick zur Ulrepforte
Verlauf des ehem. Stadtgrabens am Sachsenturm
B — 017
KAPITEL C — VERFAHREN, AKTEURE
C. VERFAHREN
C.1 AUFTRAGGEBER
Gemeinnütziger Bauverein "Sachsenturm" e.V.
Blaue-Funken-Weg 2
50677 Köln
in Abstimmung mit der Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung,
Planen, Bauen und Verkehr, Stadtplanungsamt
C.2 VERFAHRENSART
Zweiphasiges kooperatives Gutachterverfahren mit 8 Architekturbüros in Phase 1 und max. 6 Architekturbüros in Phase
2.
Die Phase 1 dient der Entwicklung erster Ideen und der Überprüfung der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Anforderungen. Zur Phase 2 wird die Jury – als Erkenntnis aus
den vorgeschlagenen Lösungen der Phase 1 – Ausarbeitungsempfehlungen formulieren.
Durch die Teilnehmer/innen wird dann in der Phase 2 – aufbauend auf diesen Hinweisen – eine Präzisierung und vertiefende
Bearbeitung der Entwürfe erfolgen. Teil des Verfahrens ist
eine Einzel-Präsentation vor der Jury in beiden Phasen des
Verfahrens.
Die Jury behält sich vor, die Teilnehmerzahl für die vertiefende
Bearbeitung der Phase 2 auf max. 6 Architekturbüros zu reduzieren und damit nicht alle Teilnehmer/innen zur Überarbeitung
aufzufordern. Mit der Teilnahmebestätigung am Gutachterverfahren erkennen die teilnehmenden Architekten/Architektinnen und die Jury die Regularien des Verfahrens an.
C.3 VERGÜTUNG
Zur Vergütung der Leistungen stellt der Auftraggeber eine
Gesamtsumme von 32.000 EUR netto zur Verfügung. Die
ausgeschiedenen Teilnehmer/innen der Phase 1 erhalten eine
Aufwandsentschädigung von 2.000 EUR brutto.
Die Teilnehmer/innen der Phase 2 erhalten nach Einreichung
einer beurteilungsfähigen Arbeit die verbliebene Restsumme
des Bearbeitungshonorars durch die Anzahl der in Phase 2
verbliebenen Architekturbüros dividiert.
Die Vergütung wird nur bei der Abgabe einer beurteilungsfähigen
Entwurfsarbeit entsprechend der klar definierten Leistungsbestandteile vom Auftraggeber ausgezahlt. Die geforderten
Leistungen sind einschließlich aller Nebenkosten damit abgegolten – ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Honorierung
C — 018
besteht nicht. Unter den eingereichten Konzepten der 2. Phase
wird eine Rangfolge ohne weitere Vergütung gebildet. Die
Jury behält sich vor, durch Mehrheitsbeschluss eine andere
Verteilung der Vergütung vorzunehmen oder das Verfahren
jederzeit zu beenden. Für diesen Fall erfolgt die Vergütung
nur bis zur erreichten Verfahrensphase. Im Falle einer weiteren
Beauftragung der empfohlenen Architekten/Architektinnen
wird die Summe der Sondervergütung für den Rang nicht
erneut vergütet und mit dem fälligen Honorar verrechnet,
wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert
der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
C.4 WEITERE BEAUFTRAGUNG
Der Auftraggeber stellt in Aussicht eine/n der Preisträger/innen
mit weiteren Planungsleistungen der Objektplanung gem.
HOAI Teil 3 Abschnitt 1 bis einschließlich Leistungsphase 4
sowie der Entwicklung von Leitdetails im Rahmen der weiteren
Detaillierung und Umsetzung zu beauftragen:
-
sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
soweit und sobald die dem Verfahren zugrunde liegende
Aufgabe realisiert werden soll.
C.5 EIGENTUM UND URHEBERRECHT
Die Entwurfsbeiträge werden vollständig Eigentum des Auftraggebers. Ein Zurückbehaltungsrecht der Teilnehmerin bzw.
des Teilnehmers ist insoweit ausgeschlossen. Der Teilnehmer
ist verpflichtet, bei einer angemessenen Honorierung das
Nutzungs- und Verwertungsrecht an seinen eingereichten Unterlagen gemäß der Projektinformation, soweit es um die Verwirklichung des vorgegebenen architektonischen Konzeptes
und ggf. erfolgenden spätere Änderungen geht, auf den Auftraggeber zu übertragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die
Planungen, Berechnungen und Zeichnungen zu veröffentlichen,
zu vervielfältigen und zu ändern. Eine Nutzung seiner Planung
für eigene weitere Projekte ist der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer unbenommen. Dem Auftraggeber steht das Recht
der Erstveröffentlichung zu. Er ist berechtigt, die eingereichten
Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens unter Angabe der
Verfasser ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Architekten/Verfasser stellen den Auftraggeber von den Rechten
Dritter an den eingereichten Unterlagen frei.
C.6 BEKANNTGABE
Den Architekturbüros, dem Entscheidungsgremium sowie der
Beratung wird mit der Übersendung des Protokolls das Ergebnis
nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben.
C.7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND
VERSCHWIEGENHEIT
Die bereitgestellten Informationen in der Projektinformation
sowie auf und in den Planunterlagen wurden durch den Auftraggeber sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird
keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen,
dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität
zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die Projektinformation, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die
vorherige ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers auf
irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt
werden. Sämtliche Beteiligte sind für die Laufzeit des Verfahrens
zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet.
C.8 BEURTEILUNGSKRITERIEN (PHASE 1 UND 2)
Die eingehenden Arbeiten werden u.a. nach folgenden Kriterien
bewertet:
-
Qualität der städtebaulichen Konzeption und Einhaltung
der in der Projektinformation definierten Anforderungen
Architektur- und Gestaltungsqualität insbesondere unter
Berücksichtigung des Baudenkmals
Freiraumqualität
Qualität der Grundrisslösungen
Qualität des Erschließungskonzeptes inklusive Stellplatznachweis
Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit
C.11 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN
Rückfragen zur Projektinformation können ausschließlich per
E-Mail zu dem in der Terminübersicht verbindlich genannten
Datum an das Betreuungsbüro unter der folgenden E-MailAdresse gestellt werden:
wb_stm@fsw-info.de
Die beantworteten Rückfragen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden Bestandteil der Projektinformation und allen
Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt.
C.12 UNTERLAGEN FÜR DIE BEARBEITUNG
Allen Teilnehmern werden via Datendownload umfassende
Planunterlagen und Gutachten zur Verfügung gestellt. Dazu
gehören unter anderen:
• DXF-Datei des Plangebietes
• Luftbild
• Übergeordnete Planungen wie FNP, Bebauungsplan Nr.
66438/04-2 , Masterplan Innenstadt Köln (Auszug), Leitlinie
Kölner Ringstraßen, etc., Plan Bodendenkmalbestand mittelalterliche Stadtbefestigung, Planausschnitt Bau- und
Gründenkmäler
• Leuchtenkonzept (beschlossenes Konzept 2000 und Plan),
Beleuchtungskonzept (Text und Plan), Gestaltungshandbuch
Innenstadt
• Genehmigungsplanung Sachsenturm 2012 (als dxf- und
PDF-Dateien)
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung
dar. Das Entscheidungsgremium (neu)behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
C.9 RÜCKSENDUNG DER UNTERLAGEN (PHASE 1 UND
2)
Alle eingereichten Entwurfsbeiträge (Pläne und Modelle) gehen
in das Eigentum des Auftraggebers über und werden nicht zurückgeschickt.
C.10 VERSTÖSSE
Die Entscheidungen und Beurteilungen des Entscheidungsgremiums sind endgültig. Sie unterliegen nicht der gerichtlichen
Nachprüfung.
C — 019
KAPITEL C — VERFAHREN, AKTEURE
C.13 AKTEURE
C.13.1 TEILNEHMER/INNEN
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.
C.13.2 ENTSCHEIDUNGSGREMIUM
BESETZUNG VORLÄUFIG
Die Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst.
1. Jörg Aldinger, Stuttgart)
2. Prof. Donatella Fioretti (Berlin)
3. Ute Piroeth (Köln)
4. Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg
5. Johannes Schilling (Köln)
6. Jürgen Minkus (Köln)
7. Franz-Josef Höing, Beigeordneter Stadt Köln
(Stv: Anne Luise Müller, Amtsleiterin Stadtplanungsamt
Köln)
8. Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator Stadt Köln
9. Peter Griesemann Blaue Funken/Gemeinnütziger Bauverein
e.V.
10. Michael Müller Blaue Funken/Gemeinnütziger Bauverein
e.V.
11. Niklas Kienitz, Vorsitzender des Ausschuss für Stadtentwicklung, CDU-Fraktion
(Stv: Ralf Uerlich, CDU-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt
12. Michael Frenzel, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher,
SPD-Fraktion
(Stv: Regina Börschel, Dr., SPD-Fraktion Bezirksvertretung
Innenstadt)
13. Kirsten Jahn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Stv: Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
14. Ralph Sterck, Mitglied des Rates und Stadtentwicklungsausschuss, FDP-Fraktion
(Stv: Maria Tillessen, FDP-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt)
15. Michael Weisenstein, Fraktion Die Linke
(Stv: Michael Scheffer, Die Linke-Fraktion Bezirksvertretung
Innenstadt )
C — 020
C.13.3 BERATUNG
- Gregor Wagner, Römisch-Germanisches Museum / Amt
für archäologische Bodendenkmalpflege
- Lena Zlonicky, Stadtplanungsamt Stadt Köln
C.13.4 VORPRÜFUNG
- Anette Altendorf, Stadtplanungsamt Stadt Köln
- N.N., Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt Köln
- N.N., Denkmalpflege, Stadt Köln
- N.N., Bodendenkmalpflege, Stadt Köln
- N.N., Grünflächenamt, Stadt Köln
- N.N., Bauaufsichtsamt Stadt Köln
- Andreas M. Sattler, FSW Düsseldorf GmbH
- Joana Möller, FSW Düsseldorf GmbH
- Antje Ehlert, FSW Düsseldorf GmbH
- Dietmar Scheuvens, Blaue Funken /Gemeinnütziger Bauverein
e.V:
Das Entscheidungsgremium kann im laufenden Verfahren zusätzliche Berater/innen und Vorprüfer/innen benennen.
KAPITEL D
LEISTUNGEN, TERMINE
D — 021
KAPITEL D — LEISTUNGEN, TERMINE
D. LEISTUNGEN
D.1 — LEISTUNGEN ZUR PHASE 1
D.1.1 — PRÄSENTATIONSPLAN „IDEE“
Insgesamt 1 Blatt im Format DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) – Querformat (gerollt)
– städtebaulich-freiraumplanerischer Gestaltungsplan mit
Darstellung der Gebäudekonfiguration einschließlich Bestandsbau (Maßstab 1:500)
- Grundrisse aller Geschosse mit Darstellung der geplanten
Bestandteile des Raumkonzepts und der Nutzungen, der
Zugänge, sowie dem Übergang zum Gebäudebestand
Blaue Funken (Maßstab 1:200)
- mind. 2 zum Verständnis erforderliche Schnitte, je einen
Ost-West und einen Nord-Süd inkl. Anschluss des Gebäudebestands Blaue Funken (Maßstab 1:200)
– zwei Ansichten von Osten und Norden (Maßstab 1:200)
– eine skizzenhafte räumliche Darstellung (Standort nach
Wahl)
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts zur
Architektur (auf den Plänen)
D1.2 — MODELL
Arbeitsmodell im Maßstab 1:200
Ein Grundmodell mit Gebäudebestand und Einsatzmöglichkeit
wird durch den Auftraggeber erstellt. Die Unterlagen zur Erstellung des Einsatzmodells (DXF) werden allen Teilnehmern
rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Das Modell sollte aus einfachen Materialen hergestellt sein (Massenstudie!).
D.1.3 — CD „PLANDATEN”
Daten-CD im Format ISO 9660:
– Erläuterungstext (als Word-Datei)
– Berechnungsbogen mit allen Flächenkennwerten entsprechend Formblatt „Flächen” als Excel-Tabelle
– Präsentationsblatt (PDF) in Originalgröße mit einer Auflösung
von mind. 200 dpi.
– Lageplan in Originalgröße als Vektordatei im Format
DXF/DWG.
– Bild- und Präsentationsdaten (JPEG): Animationen, Perspektiven, Modellfotos, Lagepläne, Schnitte oder Ansichten
etc. als separate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21
x 30 cm bei einer Auflösung von 300 dpi
– Präsentation (PDF-Datei) mit maximal 10 Folien unter ausschließlicher Darstellung von Abbildungen der Präsentationsblätter. Es ist zu beachten, dass keine Animationen
und Folienübergänge zulässig sind.
D — 022
– Formblatt „Verfassererklärung” (Format ISO 9660) mit:
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Büroanschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.;
entsprechend Formblatt “Verfassererklärung” als WordDatei
D.1.4 — ERLÄUTERUNGSBERICHT UND VERFASSERERKLÄRUNG
- Erläuterungsbericht auf max. 2 DIN A 4 Seiten. Mit
Aussagen zur entwurfsleitenden Idee als Word-Datei.
- Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”:
- Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben
durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen.
D.1.5 — PLANSATZ VORPRÜFUNG
Der Plansatz „Vorprüfung“ soll zwingend folgende Bestandteile
umfassen:
in einfacher (1x) Ausfertigung:
- Präsentationsblatt farbig auf DIN A4-Größe gefaltet und
gelocht oder mit Heftstreifen
D.2 — LEISTUNGEN ZUR PHASE 2
(diese können durch die Jury bei Abschluss Phase 1 noch geändert werden)
D.2.1 — PRÄSENTATIONSPLÄNE „KONZEPT“
Insgesamt max. 3 Blätter im Format DIN A1 (59,4 x 84,1 cm)
– Querformat (gerollt)
-
-
-
-
städtebaulich-freiraumplanerischer Gestaltungsplan mit
Darstellung der Gebäudekonfiguration einschließlich Bestandsbau (Maßstab 1:500)
Grundrisse aller Geschosse mit Darstellung der geplanten
Bestandteile des Raumkonzepts und der Nutzungen sowie
der Zugänge und Übergänge zum Bestand (Maßstab
1:200)
mind. zwei zum Verständnis erforderliche Schnitte, je einen
Ost-West und einen Nord-Süd (Maßstab 1:200)
vier Ansichten, jeweils Nord/Ost/Süd/West (Maßstab
1:200) – die Ansichten sind in die jeweiligen Abwicklungen
der weiterführenden Bebauung zu integrieren. Sie kann
als Silhouette dargestellt werden.
Perspektiven aus folgenden Standpunkten:
• Perspektive aus südlicherRichtung
• Perspektive aus östlicher Richtung
-
-
mind. eine Detailansicht und -schnitt der Fassade (Maßstab 1:50) – zur Verdeutlichung der konstruktiven Gestaltung sowie der Materialität
Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts
zur Architektur (auf den Plänen)
D.2.2 — MODELL
Modell im Maßstab 1:200
Ein Grundmodell mit Gebäudebestand und Einsatzmöglichkeit wird durch den Auftraggeber erstellt. Die Unterlagen
zur Erstellung des Einsatzmodells (DXF) werden allen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
D.2.3 — PRÜFBLÄTTER
Format frei wählbar - gefaltet auf DIN A4, einseitig bedruckt)
- Prüfblatt Fassade (Maßstab 1:200)
Darstellung der Fassadenflächen (opak, transparent),
der Dächer und des Abschlusses gegen Erdreich mit
Ausweis der jeweiligen Flächen
- Prüfblatt Flächen (Maßstab 1:500)
Darstellung des Raumprogramms nach vorgegebenem
Farbcode mit Angabe der Flächen (NF, VF, KF, TF, BGF);
Flächenberechnung gemäß Formblatt „Flächen“
D2.4 — ERLÄUTERUNGSBERICHT UND VERFASSERERKLÄRUNG
Erläuterungsbericht auf max. 3 DIN A 4 Seiten. Mit
Aussagen zur entwurfsleitenden Idee (Städtebau/Hochbau)
als Word-Datei. Zudem soll der Text des Erläuterungsberichts
entsprechend der Gliederungspunkte Aussagen zu den
unten aufgeführten Inhalten beinhalten:
- Auseinandersetzung mit dem Denkmal Hahnentorburg
- Baukonstruktionen einschließlich Fassade, Angaben
zur Materialität (Außen/Innen)
- Erste Aussagen zum Konzept der technischen Gebäudeausrüstung
- Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”:
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und
Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen
etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen.
D.2.5 — CD „PLANDATEN”
Daten-CD im Format ISO 9660:
- Erläuterungstext (als Word-Datei)
- Flächenübersicht mit allen Flächenkennwerten entsprechend Formblatt „Flächen” als Excel-Tabelle
- Kostenübersicht nach DIN entsprechend Formblatt
„Kosten“ als Excel-Tabelle
- Präsentationsblätter (PDF): Alle Plandaten der Präsentationsblätter in Originalgröße mit einer Auflösung
von mind. 200 dpi
- Prüfblätter: Alle Prüfblätter in Originalgröße als Vektordatei im Format DXF/DWG sowie als PDF.
- Bild- und Präsentationsdaten (JPEG): Animationen, Perspektiven, Modellfotos, Lagepläne, Schnitte oder Ansichten etc. als separate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer Auflösung von 300 dpi
- Präsentation (PDF-Datei) zur Präsentation mit maximal
15 Folien unter ausschließlicher Darstellung von Abbildungen der Präsentationsblätter. Es ist zu beachten,
dass keine Animationen und Folienübergänge zulässig
sind.
- Formblatt „Verfassererklärung” (Format ISO 9660) mit:
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und
Nachnamen, Büroanschrift, Tel./Fax. sowie E-MailAdressen etc.; entsprechend Formblatt “Verfassererklärung” als Word-Datei
D.2.6 — PLANSATZ VORPRÜFUNG
Der Plansatz „Vorprüfung“ soll zwingend folgende Bestandteile umfassen:
in einfacher (1x) Ausfertigung:
- Präsentationsblätter farbig auf DIN A4-Größe gefaltet
und gelocht oder mit Heftstreifen
- Prüfblätter farbig auf DIN A 4-Größe gefaltet und
gelocht oder mit Heftstreifen
D — 023
KAPITEL D — LEISTUNGEN, TERMINE
D.3 TERMINE - VORAUSSICHTLICH (IN DER ABSTIMMUNG)
BEREITSTELLUNG DER PLANUNTERLAGEN
Z.B. 10. KW 2017
SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN
Rückfragen per E-Mail bis 16 Uhr an: wb_stm@fsw-info.de
11.KW.2017
AUFTAKTBRIEFING
12.KW 2017
PHASE 1 — ABGABE PLANSATZ
Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei
FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf
Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.
03.05.2017 BIS 16:00 UHR
PHASE 2 — ABGABE MODELL
Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei
FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf
Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.
16.05.2017 BIS 16:00 UHR
ENTSCHEIDUNGSGREMIUM 1
Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen.
22.05.2017 AB 9:00 UHR
OPTIONALES BRIEFING DER TEILNEHMER
Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen.
24.05.2017
PHASE 2 — ABGABE PLANSATZ
Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei
FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf
Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.
28.06.2017 BIS 16:00 UHR
PHASE 2 — ABGABE MODELL
Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei
FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf
Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.
Ort für alle Veranstaltungen: Wird noch bekannt gegeben
06.07.2017 BIS 16:00 UHR
ENTSCHEIDUNGSGREMIUM 2
Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen.
A — 024
14.07.2017 AB 9:00 UHR