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Anlage 2 (Aufgabenbeschreibung).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2 (Aufgabenbeschreibung).pdf
Größe
26 MB
Erstellt
16.04.17, 03:39
Aktualisiert
24.01.18, 05:03

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Inhalt der Datei

SACHSENTURM KÖLN Anlage 2 AUFGABENBESCHREIBUNG ZUM ARCHITEKTONISCHEN GUTACHTERVERFAHREN ZUR ERWEITERUNG DES SACHSENTURMS IN KÖLN PROJEKTINFORMATION IMPRESSUM AUFTRAGGEBER Gemeinnütziger Bauverein Sachsenturm e.V. Blaue-Funken-Weg 2 50677 Köln in Abstimmung mit der Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt BETREUUNG + KOORDINATION FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf E-Mail: office@fsw-info.de Internet: www.fsw-info.de T.: +49(0)211.83.68.980 F.: +49(0)211.83.68.981 REDAKTION FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH Andreas M. Sattler, Jörg Faltin mit Antje Ehlert, Joana Möller Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt GRAFIK + PLANABBILDUNGEN + FOTOS + LAYOUT FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH UNTER VERWENDUNG VON ABBILDUNGEN VON/AUS: Masterplan Köln Innenstadt - Albert Speer & Partner, Frankfurt Fortifikatorische Entwicklung Kölns - https://de.wikipedia.org Ansichten/Schnitte - Kirsch Architekten Köln Bodendenkmal - Rämisch-Germanisches Museum - Archäologische Bodendenkmalpflege © FSW 23.01.2017 PROLOG — ANLASS UND AUFGABE 4 A. A.1 A.2 A.3 A.4 A.5 A.6 STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM Stadträumlicher Kontext Erschließung Sachsenturm als Teil der ehem. Stadtbefestigung Sachsenturm heute - Nutzer und Nutzungen Plangebiet Programm 6 6 8 9 10 12 13 B. B.1 B.2 B.3 B.4 B.5 B.6 B.7 RAHMENBEDINGUNGEN UND HINWEISE Planungs- und Bauordnungsrechtliche Vorgaben Informelle Planungen Denkmalschutz Verkehrliche Vorgaben / Erschließung Freiraum, Umwelt und Stadtklima Wirtschaftlichkeit Sonstiges 14 14 15 16 16 16 16 17 C. C.1 C.2 C.3 C.4 C.5 C.6 C.7 C.8 C.9 C.10 C.11 C.12 C.13 VERFAHREN, AKTEURE Auftraggeber Verfahrensart Vergütung Weitere Beauftragung Eigentum und Urheberrecht Bekanntgabe Haftungsausschluss und Verschwiegenheit Beurteilungskriterien Rücksendung der Unterlagen Verstöße Schriftliche Rückfragen Unterlagen für die Bearbeitung Akteure 18 18 18 18 18 18 18 19 19 19 19 19 19 20 D. D.1 D.2 D.3 LEISTUNGEN, TERMINE Leistungen zur Phase 1 Leistungen zur Phase 2 Termine 22 22 22 23 A — 03 PROLOG — ANLASS UND AUFGABE DER SACHSENTURM IST ALS TEIL DES ERHALTENEN CA. 100 M LANGEN TEILSTÜCKS DER EHEMALIGEN STADTMAUER EIN WICHTIGES HISTORISCHES ZEUGNIS DER KÖLNER STADTGESCHICHTE. ES GIBT NUR NOCH WENIGE BEREICHE, IN DENEN DIE EHEM. STADTBEFESTIGUNG SO EINDRUCKSVOLL ERHALTEN IST. ANLASS — Heute ist der Sachsenturm, der auch als „Blaue Funken Turm“ bezeichnet wird, aber auch ein Symbol für den Kölner Karneval und Heimat der Blauen Funken. In Köln verbinden sich in einigen Bauwerken die Tradition und das gelebte Brauchtum des Kölner Karnevals mit der Instandhaltung und Pflege von stadthistorisch und baukulturell bedeutsamen Gebäuden. Diese Verbindung von Baudenkmal und Brauchtumspflege funktioniert, weil beide Seiten trotz unterschiedlicher Interessen ein gemeinsames Ziel verfolgen – den Erhalt der historischen und prägenden Bauten. Steigende Mitgliederzahlen und veränderte Anforderungen an Veranstaltungsräume führen zu einem veränderten Raumbedarf, der im vorhandenen Baudenkmal Sachsenturm so nicht unterzubringen ist. Gleichzeitig bildet der Sachsenturm seit 1970 das Zuhause und den Identifikationsort der Blauen Funken, die auch in Zukunft an diesem besonderen Ort bleiben möchten. Aus diesem Grund plant der Gemeinnützige Bauverein e.V. in enger Abstimmung mit der Stadt Köln einen Erweiterungsbau, der es schafft, den vielen Anforderungen und Interessen gerecht zu werden, die am Sachsenturm bestehen. Die Aufgabe mit kleinem Raumprogramm steht dabei im Spannungsfeld zwischen seiner besonderen Lage in der Grünfläche, moderner Architektur, Denkmalschutz und Nutzeranforderungen, aber auch unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Ziel ist es daher die sensibelste, städtebaulich und architektonisch beste und von allen Seiten getragene Lösung aus diesem Gutachterverfahren zu finden, die dann, nach Schaffung des Baurechts auch umgesetzt werden soll. PROLOG — 04 AUFGABE — ERWEITERUNG DES SACHSENTURMS IM SPANNUNGSFELD VERSCHIEDENER INTERESSEN SENSIBEL ENTWICKELN! Die Erweiterung des Sachsenturms steht im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Denkmalschutzes, des Nutzers als Beitrag zur Vereins- und Brauchtumspflege und öffentlichen Interessen. Diese Belange gilt es zu kennen und vor diesem Hintergrund die beste städtebauliche und architektonische Lösung für die geplante Erweiterung zu finden. INTERESSEN DES DENKMALSCHUTZES Die Belange des Denkmalschutzes sind klar definiert. Dem Teilstück der ehem. Stadtmauer mit den zwei Türmen kommt eine besondere historische Bedeutung zu. Die Anforderungen des Denkmalschutzes – sowohl des Baudenkmals, als auch des Bodendenkmals sind zu beachten. Dies bedeutet, dass die Anschlüsse vom Erweiterungsbau bzw. die Eingriffe in den Sachsenturm so sensibel wie möglich und mit hoher architektonischer Qualität ausfallen müssen. Es gilt die geeignete Architektur zu finden, die das Baudenkmal respektiert und gleichermaßen modern und angemessen ergänzt. Ein Eingriff in das direkt angrenzende Bodendenkmal schließt sich aus. NUTZERINTERESSEN UND BRAUCHTUMSUND VEREINSPFLEGE Der Sachsenturm wird im Wesentlichen durch die Blauen Funken zur Vereins- und Brauchtumspflege genutzt. Der gemeinnützige Bauverein Sachsenturm e.V. sorgt für den Erhalt des historischen Bauwerks und der Grünanlage. Beide Gesellschaften (wie auch die im Nordturm ansässige Prinzengarde) leisten damit einen großen Beitrag zur Kölner Stadtgesellschaft. Die wachsende Anzahl der Vereinsmitglieder, aktuelle Anforderungen an moderne, barrierefrei erschlossene Veranstaltungsräume und gleichzeitig die hohe Identifikation der Blauen Funken mit ihrem Sachsenturm machen einen Erweiterungsbau am Ort notwendig. Das Vereinsleben der Blauen Funken als einer der großen Karnevalsgesellschaften stellt zudem einen nicht wegzudenkenden Beitrag im Kölner Stadtleben dar und gehört zum Brauchtum der Stadt. Der Kölner Karneval insgesamt ist zudem ein touristischer und wirtschaftlicher Faktor. ÖFFENTLICHE INTERESSEN Da eine Erweiterung und barrierefreie Erschließung im Bestand des Baudenkmals nicht möglich ist, kann das gewünschte Programm nur über einen Erweiterungsbau umgesetzt werden. Dieser wird zwangsläufig Teile der öffentlichen Grünfläche besetzen. Auch wenn die Grünfläche durch die Gestaltung heute keine hohe Aufenthalts- oder Verweilfunktion hat, stellt sie im dicht bebauten Kölner Innenstadtgebiet eine der wenigen grünen Bereiche dar. Eine Reduzierung der Grünflächen für augenscheinlich private Interessen wird von der Öffentlichkeit kritisch gesehen. Aus diesem Grund gilt es den „Fußabdruck“ des Gebäudes so klein wie möglich zu halten und einen Mehrwert durch eine hochwertige Architektur und flexible Nutzbarkeit z.B. für die vielen Aktivitäten des Vereins am Stadtleben (Kinder- und Jugendarbeit etc.) zu generieren und nach außen zu vermitteln. Gleiches gilt für Besucher und Touristen die sich die ehem. Stadtmauer mit den beiden Wachtürmen anschauen. HOHE ARCHITEKTONISCHE QUALITÄTEN HERAUS STELLEN! Der Erweiterungsbau muss durch seine architektonische Qualität überzeugen. Diese ergibt sich nur aus einer intensiven und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Ort, dem Denkmal und dem Nutzungsprogramm. Die architektonischen Qualitäten sind dabei nicht nur auf die Fassade und Kubatur bezogen nachzuweisen. Von hoher Qualität müssen auch der Anschluss und Übergang zum Sachsenturm, die hohe Funktionalität des Gebäudes und der Innenräume und deren Nutzbarkeit sein. NACHHALTIGKEIT UND ENERGIEEFFIZIENZ SICHERSTELLEN! Der Neubau muss einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und deutlich verringerten CO2 Emissionen sicherstellen. Dazu ist ein intelligenter Umgang mit Form, Kubatur und Hülle gefordert, der Nutzungsqualität und Komfort und gleichermaßen langfristig einen nachhaltigen Betrieb sicherstellt. PROLOG — 05 KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM A.1 STADTRÄUMLICHER KONTEXT Baumbestand, der dem Ring hier einen eigenständigen Charakter gibt. Mit einer Breite von über 100 Metern gehört der Abschnitt der Ringe neben dem Ubierring und Kaiser-Wilhelm-Ring zu einer der breitesten Straßen Kölns. In der mittig liegenden Grünfläche verläuft die Stadtbahn. Das Plangebiet „Sachsenturm“ befindet sich im linksEingang des Berufskolleg Kartäuserwall rheinischen Kölner Stadtbezirk Innenstadt im Stadtteil Altstadt Süd, zwischen Sachsenring und Kartäuserwall, unweit der Ulrepforte. Es umfasst Bestandteile des erhaltenen ca. 100 m langen Im Norden des KartäuserTeilstücks der ehemaligen walls befinden sich zahlreiStadtmauer mit zwei Wachche Bildungseinrichtungen, türmen. Bestandteil des Planetwa das Humboldtgymnagebietes ist der südliche sium, das Berufskolleg KarWachturm, der derzeit von täuserwall und das BerufsBlick in den Blaue-Funken-Weg den Kölner Funken Artillerie kolleg Ulrepforte. Der geblau weiss von 1870 e.V. samte Bereich ist aufgrund (Blaue Funken) genutzt wird. Der nördliche Wachturm ist der Nutzungen durch großvolumige, frei positionierte Baukörper durch die Prinzen-Garde Köln 1906 e.V. genutzt. geprägt, die sich jeweils auf das Innere der Schulgelände ausrichten und wenig Kontakt mit der umgebenden Stadt aufnehDas Plangebiet um den Sachsenturm liegt am „Blaue-Funken- men. Erst nördlich der Straße „Vor den Siebenburgen“ geht Weg“ in der den Ring begleitenden öffentlichen Grünfläche. die Bebauung wieder in eine Blockrandbebauung mit mehrDiese wird neben dem Denkmal der ehem. Stadtmauer vor geschossigen Wohnhäusern über. allem durch markanten Baumbestand geprägt. Bei der Grünfläche am Sachsenring handelt es sich um die ehem. Bereiche Südlich des Sachsenrings finden sich ebenfalls Bildungseinder Wallanlage, die im Gegensatz zu weiten Teilen der ehem. richtungen, aber auch Dienstleister und Büronutzungen. Die Stadtbefestigung in der Kölner Innenstadt nach dessen hier in Teilen sehr heterogene Bebauung mit bis zu VI Schleifung hier nicht bebaut sind. Der südlich gelegene Sach- Geschossen wird aber aufgrund der Grünfläche mit den senring, als längstes Teilstück der Kölner Ringe, ist in diesem großen Bäumen und Gehölzbestand vom Plangebiet die meiste Bereich durch eine breite straßenbegleitende Grünfläche in Zeit im Jahr so gut wie nicht wahrgenommen. beide Fahrrichtungen unterteilt. Auch hier gibt es prägenden A — 06 g be r n Sie benb ur g e n Am Tr ut ze n Vor de Humboldtgymnasium Berufskolleg Kartäuserwall Sa ch se nr ing s to lze ns tra ße Ulrepforte Ov er Ha rd efu sts tra ße Ulr Sachsenturm ass e Berufskolleg Ulrepforte Sa ch se nr ing ich g Eif els tra ße Ka r tä us er wa ll Lage im Stadtraum A — 07 KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM A.2 ERSCHLIESSUNG ÖPNV Die Stadtbahn verläuft südlich des Plangebietes im Bereich der Grünfläche Sachsenring. In fußläufiger Entfernung des Plangebiets sind die Haltestellen „Ulrepforte“ (Line 15,16) und „Eifelstraße“ 12,15 und 16 gut zu erreichen. MIV Der Sachsenring ist als Teil der Kölner Ringe eine wichtige Verkehrsader. Das Plangebiet wird über den Kartäuserwall (Einbahnstraße) bzw. über den Blaue-Funken-Weg erschlossen. Hier befinden sich wenige private Stellplätze – eine Durchfahrt zwischen Kartäuserwall und Sachsenring ist nicht möglich. Öffentliche Stellplätze sind als Längsparker entlang des Kartäuserwalls verortet. Die Schulen und Berufskollegs verfügen zudem über private Stellplätze, die vom Kartäuserwall aus angefahren werden. FUSSGÄNGER- UND RADVERKEHR Fußgänger und Radfahrer bewegen sich entlang des Kartäuserwalls, des Sachsenrings bzw. als Verbindungen über den Blaue-Funken-Weg und den Prinzen-Garde-Weg. Wege in der Grünfläche sind nur im Bereich der Stadtmauer vorhanden. Hier wurde in den letzten Jahren der barrierefreie Zugang des Weges entlang der Mauer umgesetzt. Dies war insofern notwendig, da hier ein Geländeversprung von etwa 2 Metern zwischen dem Fußweg entlang der Stadtmauer und dem Grünflächenniveau vorhanden ist. Blick über den Sachsenring zur Haltestelle Ulrepforte Blick in den Kartäuserwall auf den Sachsenturm Kartäuserwall - angrenzende Nutzung Berufskolleg Kartäuserwall A — 08 A.3 SACHSENTURM ALS TEIL DER EHEM. STADTBEFESTIGUNG und mindestens12 weiteren Toren zum Rheinufer. Durch Vorgaben der preußischen Regierung und auf Initiative Kölner Bürger wurden Teile erhalten. Ursprünglich bestand eine römische Stadtmauer, die gegen Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. entstand und bis ins Mittelalter So sind die Mauerabschnitte Gereonsmühle zwischen Hansaring erhalten blieb. Einige Ruinen der Stadtmauer sind bis heute und Gereonswall in der Neustadt-Nord), der Stadtmauer am erhalten geblieben, z.B. der Römerturm oder die Mauer in der Sachsenring bei der Ulrepforte und der Bottmühle am SeverStraße Burgmauer. Die römische Stadtmauer war insgesamt inswall in der Neustadt-Süd noch erhalten geblieben. etwa 4 Kilometer lang, und knapp 8 Meter hoch. Sie hatte Heute existieren noch 5 Tore: mindestens 9 Tore und minFortifikatorische Entwicklung Kölns •Eigelsteintorburg destens 19 Türme. Es gab •Hahnentorburg ein Tor im Norden, drei im •Ulrepforte Westen, zwei im Süden und •Severinstorburg drei bis fünf im Osten zum •Bayenturm Rhein hin. Die jüngste mittelalterliche Stadtmauer wurde im Zuge der dritten Stadterweiterung ab 1180 errichtet und um 1259 vollendet. Dabei wurde das Stadtgebiet auf annähernd 400 Hektar erweitert und umfasste den Bereich zwischen Rhein und den inneren Ringstraßen. Zu dem Zeitpunkt war Köln mit etwa 40.000 Einwohner/innen die größte Stadt des Heiligen Römischen Reiches. 1881 wurde die Stadtmauer im Zuge der weiteren Stadterweiterung zur Anlage der Neustadt geschliffen. Die Stadtmauer war seiner Zeit die größte Stadtbefestigung des Mittelalters, ihre Gesamtlänge betrug 7,5 Kilometer. Sie bestand aus 12 Torburgen, 52 Wehrtürmen Die heutigen Ringstraßen (Kölner Ringe) verlaufen parallel zur ehemaligen Stadtmauer und bilden ein halbkreisförmiges zusammenhängendes Straßennetz rund um die Altstadt im linksrheinischen Köln. Die Ringe sind – abgesehen von den schmalen Wallstraßen innerhalb und außerhalb des inneren Festungsrings – der innerste Straßenring um das alte linksrheinische Köln. Der Sachsenturm ist einer der wenigen verbliebenen und restaurierten Wehrtürme der in den 1880er Jahren geschliffenen Stadtmauer. A — 09 KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM A.4 SACHSENTURM HEUTE - NUTZER UND NUTZUNGEN Bereits 1959 haben sich die Blauen Funken beim damaligen Oberbürgermeister der Stadt Köln um den Halbturm der mittelalterlichen Stadtbefestigung am Sachsenring beworben. 1968 mit Erhalt des Sachsenturms wurde der Gemeinnützige Bauverein e.V. gegründet, der den Turm 1969 restaurierte und bis heute Instand hält, pflegt und ausbaut. Seit 1970 stellt der Bauverein im Wesentlichen der Gesellschaft der Kölner Funkenartillerie blau weiß von 1870 e.V. (Blaue Funken) den Turm zur Vereins- und Brauchtumspflege zur Verfügung. Die Mitglieder des Bauvereins stellen die notwendigen Mittel zur Instandhaltung des Turms bereit. Zudem werden weitere Maßnahmen, wie etwa die Beleuchtung der Stadtmauer, die Pflege der Grünanlagen oder bauliche Investitionen wie z.B. die Verbreiterung und Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Stadtmauer (z.T. gemeinsam mit der Prinzengarde) umgesetzt bzw. finanziell erbracht. Der Sachsenturm wird überwiegend für Treffen und Veranstaltungen durch die Blauen Funken genutzt. Zudem finden hier die Kinder- und Jugendtanzgruppe Raum zum Proben. Der Sachsenturm stellt nicht nur erforderliche Räumlichkeiten bereit, sondern bildet einen Identifikationspunkt und ein Zuhause für die Blauen Funken. Für die breite Öffentlichkeit ist der Sachsenturm an Vormittagen mehrmals die Woche und für Schulklassen 10-12 Mal im Jahr geöffnet. Auch andere Nutzer nutzen den Sachsenturm regelmäßig für verschiedenen Veranstaltungen, etwa die KölnerWissenschaftsrunde oder der Artilleriestab der Bundeswehr. Sachsenturm - Ansicht von Nord-Osten Traufhöhe 2 (TH2) 5,50 m ü.OK EG Traufhöhe 1 (TH1) 5,00 m ü.OK EG OK EG (0,54 m ü. 0,00 m) A — 010 Sachsenturm von Nord-Osten Sachsenturm - Ansicht von Süd-Osten Traufhöhe 2 (TH2) 5,50 m ü.OK EG Traufhöhe 1 (TH1) 5,00 m ü.OK EG OK EG (0,54 m ü. 0,00 m) A — 011 KAPITEL A — STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM A.5 PLANGEBIET Die mögliche Position des Erweiterungsbaus wurde im Vorfeld des Gutachterverfahrens intensiv untersucht und verschiedene Möglichkeiten gegeneinander abgewogen. Das letztlich festgelegte Plangebiet umfasst den Bereich südöstlich des Sachsenturmes. Das Baufeld mit einer Breite von 7,20 m nimmt dabei die Flucht der äußeren Begrenzung der Stadtmauer und der äußeren Begrenzung des Bestandsbaus (ohne Erker) auf. Die Länge des Baufelds beträgt 20 m. A — 012 A.6 PROGRAMM Das Programm des Erweiterungsbaus umfasst 447 qm BGF. Folgende Tabelle zeigt die verschiedenen, nachzuweisenden Räume. NR. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. BEZEICHNUNG Kleiderkammer Jugendgruppe Stuhllager Getränkelager Lager Elferratsgeschenke Aktenraum Lasten-/Personenaufzug Eingang/Flur Toiletten Teeküche Lagerraum Büro Verwaltung Besprechung Vorstandsbüro Durchgang von altem Versammlungsraum Versammlungsraum Küche Versammlungsraum SUMME ANZAHL 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 QM 20 16 12 30 16 1 1 1 1 17 24 90 20 120 447 8 15 6 10 25 20 15 HINWEISE EG EG EG EG EG EG EG 1.OG 1.OG 1.OG 2.OG (max. 3 m breit ) A — 013 KAPITEL B — RAHMENBEDINGUNGEN, HINWEISE B.1 PLANUNGS- UND BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORGABEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Köln sieht für das Plangebiet eine Grünfläche vor. BEBAUUNGSPLAN Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66438/04-2 von 1980 ist für das Plangebiet „öffentliche Grünfläche“ Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Vor Realisierung des Erweiterungsbaus ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen, um die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens soll hierfür als Grundlage dienen. ABSTANDSFLÄCHEN Die Abstandsflächen gem. Landesbauordnung NRW sind einzuhalten und in den Unterlagen nachzuweisen. STÄDTEBAULICHE RAHMENVORGABEN DES ERWEITERUNGSBAUS Der Erweiterungsbau muss sich dem Baudenkmal unterordnen und darf max. IIIgeschossig sein. Dachaufbauten sind nicht zulässig. Die Gebäudehöhe soll die Traufhöhe (TH2) des Bestandsanbaus (außerhalb des Erkerbereichs) nicht überschreiten. Dies entspricht einer Traufhöhe TH2 von 5,50 m ü. OK EG Anbau. Der Erweiterungsbau muss über ein Flachdach verfügen. Alternativ kann ein flach geneigtes Dach (max. 10 Grad) angedacht werden, der First soll hier die Höhe des Wehrgangs der Stadtmauer nicht überschreiten. Die Fassade des Erweiterungsbaus sollte zum Sachsenring geschlossen und zum Kartäuserwall geöffnet sein. Dabei ist der Anbau nicht als historisierender Bau zu konzipieren, sondern soll als moderner Anbau erkennbar und ablesbar sein. In Hinblick auf den denkmal- und Grünflächenschutz sollte auf die Ausbildung eines Kellergeschosses verzichtet werden. Ist ein Kellergeschoss notwendig, darf dies nur innerhalb der Baukörpergrenzen (insbesondere kein Auskragen über die Stadtmaueraußenkante) ohne Freilegung des ehem. Stadtgrabens oder sonstiger Abgrabungen und Böschungen, Fluchttreppen und Fensteröffnungen zulässig. Das Erdgeschoss ist ebenerdig und barrierefrei auszuführen. Eine programmatisch notwendige Verbindungsbrücke ist im 1. OG als reine Verbindung zwischen Bestand und Neubau mit einer max. Breite von 3 m zulässig. Die maximale Länge dieser möglichen Verbindung beträgt 8 m. Sachsenturm - Süd-Nord-Schnitt Traufhöhe 2 (TH2) 5,50 m ü.OK EG Traufhöhe 1 (TH1) 5,00 m ü.OK EG OK EG (0,54 m ü. 0,00 m) B — 014 B.2 INFORMELLE PLANUNGEN KERNAUSSAGEN DES MASTERPLANS INNENSTADT KÖLN 2009 wurde der „Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln“ vom Rat der Stadt Köln als grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Entwicklung der Kölner Innenstadt beschlossen. In dem vom Büro Albert Speer und Partner, Frankfurt konzipierten Masterplan wurde im Rahmen der Vertiefungsphase auch das Thema Ringe und in diesem Zusammenhang auch der Standort Sachsenring unterPlanung Stübben sucht. Die Kölner Ringe, die im Zuge der Stadterweiterungen nach den Plänen von Josef Stübben als Prachtboulevard geplant und angelegt wurden, haben durch zahlreiche, vor allem verkehrlich motivierte Veränderungen, den klaren, gestalterischen Duktus eines großstädtischen Straßenzugs verloren. Der Masterplan Innenstadt Köln sieht vor allem vor, einen einheitlichen Gestaltungsduktus für die Ringe zu definieren, um zeitnah anstehende und zukünftige Maßnahmen entsprechend zu koordinieren. Ziel ist es ein hochattraktives städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept zu schaffen, das im Sinne eines modernen Klassikers große Robustheit in Bezug auf sich verändernde „Moden“ und technische Anforderungen besitzt. Der Masterplan schlägt im Sinne der Planung Stübbens vor, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung in Form einer urbanen Dienstleistungszeile mit Wohnnutzungsanteil zu verfolgen. Auch die alternative Idee hier das Stadtarchiv zu verorten wurde im Masterplan formuliert. Eine Bebauung dieser Grünanlage wird in der Öffentlichkeit kritisch gesehen. Nach Ratsbeschluss sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Einzelentscheidungen zu treffen. Bestand Masterplan Innenstadt Köln LEITLINIE ZU DEN KÖLNER RINGSTRASSEN Der „Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln“ hatte die Ringe als einen von sieben Interventionsräumen identifiziert. 2011 wurde vor dem Hintergrund einer vertiefenden Betrachtung dieses Bereichs eine „Interdisziplinäre Planungswerkstatt“ durchgeführt woraus 2012 durch den Stadtentwicklungsausschuss Leitlinien für eine künftige Weiterentwicklung der Kölner Ringstraßen beschlossen wurden. Die Leitlinien fokussieren sich im Kern auf die Frei- und Straßenräume sowie auf die Plätze entlang des Rings und behandeln Prämissen und Prinzipien zu stadtgestalterische Themen etwa Oberflächen, Werbung, Beleuchtung, Haltestellen, Stadtbahnführung, Bepflanzung etc. Im Abschnitt Sachsenring besteht nach Auffassung des Masterplans die Frage nach der kritischen Masse an Urbanität. Während die Bebauung an der südwestlichen Seite überwiegend maßstäblich und teilweise attraktiv ist, zeigt der östliche Rand eine brüchige Silhouette - insbesondere der Rand des Bereichs von Gymnasium und Berufsschule, die sich vom Sachsenring abwendet und nach innen richtet. Die Grünanlage kann damit ihrer Verweil- und Erholungsfunktion nicht gerecht werden und besitzt fast nur dekorative Zwecke. B — 015 KAPITEL B — RAHMENBEDINGUNGEN, HINWEISE B.3 DENKMALSCHUTZ BAUDENKMAL SACHSENTURM Der erhaltene ehem. Stadtmauerrest mit zwei Türmen (Sachsenring 62 a/Kartäuserwall 41. Köln-Neustadt/Süd) wurde 1980 in die Denkmalliste nach § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) aufgenommen. Wesentliche charakteristische Merkmale des Denkmals sind: • Ausgebauter Halbturm; nördlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von 1180. • Ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff; nach Kriegsbeschädigung zu Wohnzwecken umgebaut. 1982 Wiederaufbau nach Brand, 1985/86 Umbau mit Aufstockung und Ergänzung eines neuen Daches. Heute Sitz der Prinzengarde. • Ausgebauter Halbturm; südlicher Abschluss des mittelalterlichen Stadtmauerrestes von 1180; Turm der "Blauen Funken". • Ehemals Wehrturm, erbaut aus Basalt und Tuff. 1969/70 Ausbau nach Plänen von Karl Band, unter Verwendung des alten Basaltgemäuers der Stadtmauer, der Fachwerkkonstruktion von der früheren Dombauhütte und Ziegelsteinen vom abgebrochenen Klingelpützgefängnis. 1983 Restaurierung. • Stadtmauerrest mit zugehörigem Graben. Zinnenbekrönung; auf der Stadtseite rundbogige Blendarkaden. An der Außenseite Reliefplatte, die die Abwehr des Überfalls der erzbischöflichen Partei durch die Bürgerschaft im Jahre 1268 schildert (ursprünglich von 1378, 1886 durch Kopie ersetzt, bei der Sanierung 1982 wiederum durch Kopie ersetzt). GRÜNDENKMAL GRÜNFLÄCHE Die Grünfläche südlich des Baudenkmals ist denkmalwerte Grünfläche ausgewiesen. BODENDENKMAL Im Plangebiet liegen unterirdisch erhaltene Bestandteile der mittelalterlich-neuzeitlichen Stadtbefestigung. Diese bestand aus der mittelalterlichen Stadtmauer mit vorgelagerter, im Ursprung mittelalterlicher Grabenanlage. Die obertägigen Bauwerke der Stadtbefestigung wurden im Zuge der Schleifung der Festungsanlagen im Plangebiet vollständig abgetragen. Dies betrifft die Stadtmauer selbst sowie die Wallaufschüttung, in der sie gegründet wurde. Der westlich vorgelagerte Graben mit feldseitiger Grabenfangmauer, der beim Abriss der Stadtmauer vollständig aufgefüllt wurde, ist hingegen heute noch südlich des erhaltenen Stadtmauerabschnittes unter der Wiesenfläche erhalten und grenzt somit unmittelbar an das Baufeld an. B — 016 Der unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt alle Voraussetzungen nach § 2 DschG NW zur Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Köln. Aus diesem Grund ist wie bereits bei den städtebaulichen Rahmenvorgaben des Erweiterungsbaus aufgeführt eine Bebauung ohne Untergeschoss zu bevorzugen. Ist ein Kellergeschoss notwendig, ist dies nur innerhalb der Baukörpergrenzen (insbesondere kein Auskragen über die Stadtmaueraußenkante) ohne Freilegung des ehem. Stadtgrabens oder sonstiger Abgrabungen und Böschungen, Fluchttreppen und Fensteröffnungen zulässig. B.4 VERKEHRLICHE VORGABEN / ERSCHLIESSUNG ALLGEMEIN Der Sachsenring und der Kartäuserwall sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Radverkehrskonzept Innenstadt. Darin ist vorgesehen, den Kartäuserwall zu einer Fahrradstraße umzuwandeln und auf dem Sachsenring eine Fahrspur dem Radverkehr zu widmen. STELLPLÄTZE Für den Bestand sind die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Der Stellplatzbedarf der Planung ist gemäß Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW NRW zu berechnen. Entsprechend ÖPNV-Satzung der Stadt Köln ist eine Reduzierung um 30 % möglich. Die Anzahl der abzulösenden Stellplätze wird auf Grundlage der konkreten Planung festgelegt. Stellplätze sind außerhalb der Grünfläche nachzuweisen. B.5 FREIRAUM, UMWELT UND STADTKLIMA Der Grünfläche hat in der dicht bebauten Kölner Innenstadt hinsichtlich Stadtklima und Naturhaushalt eine wichtige Funktion. Als städtischer Freiraum ist die gestaltete Grünfläche besonders in gartenarchitektonischer Hinsicht von großer Bedeutung. Bauliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Grünanlage sind deshalb soweit wie möglich zu vermeiden – das Baufeld also so klein wie möglich zu wählen. Soweit die Fällung von Bäumen unbedingt erforderlich ist, sind diese nach Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durch Neuanpflanzungen zu ersetzen. B.6 WIRTSCHAFTLICHKEIT Für das Gebäude ist eine Kostenobergrenze von 1.200.000 Euro inkl. NK + MwSt. (KG 300-700 nach DIN 276) einzuhalten. B.7 SONSTIGES DACHAUFBAUTEN Dachaufbauten jeglicher Art sind zu vermeiden. Die notwendige Gebäudetechnik ist im Gebäude unter zu bringen. BELEUCHTUNG Das Leuchten- und Beleuchtungskonzept der Stadt Köln ist zu berücksichtigen (siehe Unterlagen). Grünfläche mit Blick zum Baufeld / Sachsenturm BARRIEREFREIHEIT UND OBERFLÄCHENGESTALTUNG IM AUSSENRAUM Der Erweiterungsbau ist gemäß den aktuellen Richtlinien (insbesondere DIN 18040-3) barrierefrei zu konzipieren. Die Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs Innenstadt“ für Oberflächenmaterialien und taktile Elemente sind einzuhalten (siehe Unterlagen). HAUS- UND GEBÄUDETECHNIK Die aktuelle Beheizung des Sachsenturms erfolgt über Fernwärme. Dies wird auch beim Erweiterungsbau übernommen. Grünfläche mit Blick zur Ulrepforte Verlauf des ehem. Stadtgrabens am Sachsenturm B — 017 KAPITEL C — VERFAHREN, AKTEURE C. VERFAHREN C.1 AUFTRAGGEBER Gemeinnütziger Bauverein "Sachsenturm" e.V. Blaue-Funken-Weg 2 50677 Köln in Abstimmung mit der Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, Stadtplanungsamt C.2 VERFAHRENSART Zweiphasiges kooperatives Gutachterverfahren mit 8 Architekturbüros in Phase 1 und max. 6 Architekturbüros in Phase 2. Die Phase 1 dient der Entwicklung erster Ideen und der Überprüfung der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Anforderungen. Zur Phase 2 wird die Jury – als Erkenntnis aus den vorgeschlagenen Lösungen der Phase 1 – Ausarbeitungsempfehlungen formulieren. Durch die Teilnehmer/innen wird dann in der Phase 2 – aufbauend auf diesen Hinweisen – eine Präzisierung und vertiefende Bearbeitung der Entwürfe erfolgen. Teil des Verfahrens ist eine Einzel-Präsentation vor der Jury in beiden Phasen des Verfahrens. Die Jury behält sich vor, die Teilnehmerzahl für die vertiefende Bearbeitung der Phase 2 auf max. 6 Architekturbüros zu reduzieren und damit nicht alle Teilnehmer/innen zur Überarbeitung aufzufordern. Mit der Teilnahmebestätigung am Gutachterverfahren erkennen die teilnehmenden Architekten/Architektinnen und die Jury die Regularien des Verfahrens an. C.3 VERGÜTUNG Zur Vergütung der Leistungen stellt der Auftraggeber eine Gesamtsumme von 32.000 EUR netto zur Verfügung. Die ausgeschiedenen Teilnehmer/innen der Phase 1 erhalten eine Aufwandsentschädigung von 2.000 EUR brutto. Die Teilnehmer/innen der Phase 2 erhalten nach Einreichung einer beurteilungsfähigen Arbeit die verbliebene Restsumme des Bearbeitungshonorars durch die Anzahl der in Phase 2 verbliebenen Architekturbüros dividiert. Die Vergütung wird nur bei der Abgabe einer beurteilungsfähigen Entwurfsarbeit entsprechend der klar definierten Leistungsbestandteile vom Auftraggeber ausgezahlt. Die geforderten Leistungen sind einschließlich aller Nebenkosten damit abgegolten – ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Honorierung C — 018 besteht nicht. Unter den eingereichten Konzepten der 2. Phase wird eine Rangfolge ohne weitere Vergütung gebildet. Die Jury behält sich vor, durch Mehrheitsbeschluss eine andere Verteilung der Vergütung vorzunehmen oder das Verfahren jederzeit zu beenden. Für diesen Fall erfolgt die Vergütung nur bis zur erreichten Verfahrensphase. Im Falle einer weiteren Beauftragung der empfohlenen Architekten/Architektinnen wird die Summe der Sondervergütung für den Rang nicht erneut vergütet und mit dem fälligen Honorar verrechnet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. C.4 WEITERE BEAUFTRAGUNG Der Auftraggeber stellt in Aussicht eine/n der Preisträger/innen mit weiteren Planungsleistungen der Objektplanung gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 bis einschließlich Leistungsphase 4 sowie der Entwicklung von Leitdetails im Rahmen der weiteren Detaillierung und Umsetzung zu beauftragen: - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Verfahren zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. C.5 EIGENTUM UND URHEBERRECHT Die Entwurfsbeiträge werden vollständig Eigentum des Auftraggebers. Ein Zurückbehaltungsrecht der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers ist insoweit ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei einer angemessenen Honorierung das Nutzungs- und Verwertungsrecht an seinen eingereichten Unterlagen gemäß der Projektinformation, soweit es um die Verwirklichung des vorgegebenen architektonischen Konzeptes und ggf. erfolgenden spätere Änderungen geht, auf den Auftraggeber zu übertragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Planungen, Berechnungen und Zeichnungen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu ändern. Eine Nutzung seiner Planung für eigene weitere Projekte ist der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer unbenommen. Dem Auftraggeber steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Er ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens unter Angabe der Verfasser ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Architekten/Verfasser stellen den Auftraggeber von den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen frei. C.6 BEKANNTGABE Den Architekturbüros, dem Entscheidungsgremium sowie der Beratung wird mit der Übersendung des Protokolls das Ergebnis nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben. C.7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND VERSCHWIEGENHEIT Die bereitgestellten Informationen in der Projektinformation sowie auf und in den Planunterlagen wurden durch den Auftraggeber sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die Projektinformation, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden. Sämtliche Beteiligte sind für die Laufzeit des Verfahrens zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet. C.8 BEURTEILUNGSKRITERIEN (PHASE 1 UND 2) Die eingehenden Arbeiten werden u.a. nach folgenden Kriterien bewertet: - Qualität der städtebaulichen Konzeption und Einhaltung der in der Projektinformation definierten Anforderungen Architektur- und Gestaltungsqualität insbesondere unter Berücksichtigung des Baudenkmals Freiraumqualität Qualität der Grundrisslösungen Qualität des Erschließungskonzeptes inklusive Stellplatznachweis Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit C.11 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN Rückfragen zur Projektinformation können ausschließlich per E-Mail zu dem in der Terminübersicht verbindlich genannten Datum an das Betreuungsbüro unter der folgenden E-MailAdresse gestellt werden: wb_stm@fsw-info.de Die beantworteten Rückfragen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden Bestandteil der Projektinformation und allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt. C.12 UNTERLAGEN FÜR DIE BEARBEITUNG Allen Teilnehmern werden via Datendownload umfassende Planunterlagen und Gutachten zur Verfügung gestellt. Dazu gehören unter anderen: • DXF-Datei des Plangebietes • Luftbild • Übergeordnete Planungen wie FNP, Bebauungsplan Nr. 66438/04-2 , Masterplan Innenstadt Köln (Auszug), Leitlinie Kölner Ringstraßen, etc., Plan Bodendenkmalbestand mittelalterliche Stadtbefestigung, Planausschnitt Bau- und Gründenkmäler • Leuchtenkonzept (beschlossenes Konzept 2000 und Plan), Beleuchtungskonzept (Text und Plan), Gestaltungshandbuch Innenstadt • Genehmigungsplanung Sachsenturm 2012 (als dxf- und PDF-Dateien) Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Entscheidungsgremium (neu)behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. C.9 RÜCKSENDUNG DER UNTERLAGEN (PHASE 1 UND 2) Alle eingereichten Entwurfsbeiträge (Pläne und Modelle) gehen in das Eigentum des Auftraggebers über und werden nicht zurückgeschickt. C.10 VERSTÖSSE Die Entscheidungen und Beurteilungen des Entscheidungsgremiums sind endgültig. Sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. C — 019 KAPITEL C — VERFAHREN, AKTEURE C.13 AKTEURE C.13.1 TEILNEHMER/INNEN 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. N.N. N.N. N.N. N.N. N.N. N.N. N.N. N.N. C.13.2 ENTSCHEIDUNGSGREMIUM BESETZUNG VORLÄUFIG Die Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. 1. Jörg Aldinger, Stuttgart) 2. Prof. Donatella Fioretti (Berlin) 3. Ute Piroeth (Köln) 4. Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg 5. Johannes Schilling (Köln) 6. Jürgen Minkus (Köln) 7. Franz-Josef Höing, Beigeordneter Stadt Köln (Stv: Anne Luise Müller, Amtsleiterin Stadtplanungsamt Köln) 8. Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator Stadt Köln 9. Peter Griesemann Blaue Funken/Gemeinnütziger Bauverein e.V. 10. Michael Müller Blaue Funken/Gemeinnütziger Bauverein e.V. 11. Niklas Kienitz, Vorsitzender des Ausschuss für Stadtentwicklung, CDU-Fraktion (Stv: Ralf Uerlich, CDU-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt 12. Michael Frenzel, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher, SPD-Fraktion (Stv: Regina Börschel, Dr., SPD-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt) 13. Kirsten Jahn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Stv: Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 14. Ralph Sterck, Mitglied des Rates und Stadtentwicklungsausschuss, FDP-Fraktion (Stv: Maria Tillessen, FDP-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt) 15. Michael Weisenstein, Fraktion Die Linke (Stv: Michael Scheffer, Die Linke-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt ) C — 020 C.13.3 BERATUNG - Gregor Wagner, Römisch-Germanisches Museum / Amt für archäologische Bodendenkmalpflege - Lena Zlonicky, Stadtplanungsamt Stadt Köln C.13.4 VORPRÜFUNG - Anette Altendorf, Stadtplanungsamt Stadt Köln - N.N., Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt Köln - N.N., Denkmalpflege, Stadt Köln - N.N., Bodendenkmalpflege, Stadt Köln - N.N., Grünflächenamt, Stadt Köln - N.N., Bauaufsichtsamt Stadt Köln - Andreas M. Sattler, FSW Düsseldorf GmbH - Joana Möller, FSW Düsseldorf GmbH - Antje Ehlert, FSW Düsseldorf GmbH - Dietmar Scheuvens, Blaue Funken /Gemeinnütziger Bauverein e.V: Das Entscheidungsgremium kann im laufenden Verfahren zusätzliche Berater/innen und Vorprüfer/innen benennen. KAPITEL D LEISTUNGEN, TERMINE D — 021 KAPITEL D — LEISTUNGEN, TERMINE D. LEISTUNGEN D.1 — LEISTUNGEN ZUR PHASE 1 D.1.1 — PRÄSENTATIONSPLAN „IDEE“ Insgesamt 1 Blatt im Format DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) – Querformat (gerollt) – städtebaulich-freiraumplanerischer Gestaltungsplan mit Darstellung der Gebäudekonfiguration einschließlich Bestandsbau (Maßstab 1:500) - Grundrisse aller Geschosse mit Darstellung der geplanten Bestandteile des Raumkonzepts und der Nutzungen, der Zugänge, sowie dem Übergang zum Gebäudebestand Blaue Funken (Maßstab 1:200) - mind. 2 zum Verständnis erforderliche Schnitte, je einen Ost-West und einen Nord-Süd inkl. Anschluss des Gebäudebestands Blaue Funken (Maßstab 1:200) – zwei Ansichten von Osten und Norden (Maßstab 1:200) – eine skizzenhafte räumliche Darstellung (Standort nach Wahl) – Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts zur Architektur (auf den Plänen) D1.2 — MODELL Arbeitsmodell im Maßstab 1:200 Ein Grundmodell mit Gebäudebestand und Einsatzmöglichkeit wird durch den Auftraggeber erstellt. Die Unterlagen zur Erstellung des Einsatzmodells (DXF) werden allen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Das Modell sollte aus einfachen Materialen hergestellt sein (Massenstudie!). D.1.3 — CD „PLANDATEN” Daten-CD im Format ISO 9660: – Erläuterungstext (als Word-Datei) – Berechnungsbogen mit allen Flächenkennwerten entsprechend Formblatt „Flächen” als Excel-Tabelle – Präsentationsblatt (PDF) in Originalgröße mit einer Auflösung von mind. 200 dpi. – Lageplan in Originalgröße als Vektordatei im Format DXF/DWG. – Bild- und Präsentationsdaten (JPEG): Animationen, Perspektiven, Modellfotos, Lagepläne, Schnitte oder Ansichten etc. als separate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer Auflösung von 300 dpi – Präsentation (PDF-Datei) mit maximal 10 Folien unter ausschließlicher Darstellung von Abbildungen der Präsentationsblätter. Es ist zu beachten, dass keine Animationen und Folienübergänge zulässig sind. D — 022 – Formblatt „Verfassererklärung” (Format ISO 9660) mit: Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Büroanschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend Formblatt “Verfassererklärung” als WordDatei D.1.4 — ERLÄUTERUNGSBERICHT UND VERFASSERERKLÄRUNG - Erläuterungsbericht auf max. 2 DIN A 4 Seiten. Mit Aussagen zur entwurfsleitenden Idee als Word-Datei. - Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”: - Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen. D.1.5 — PLANSATZ VORPRÜFUNG Der Plansatz „Vorprüfung“ soll zwingend folgende Bestandteile umfassen: in einfacher (1x) Ausfertigung: - Präsentationsblatt farbig auf DIN A4-Größe gefaltet und gelocht oder mit Heftstreifen D.2 — LEISTUNGEN ZUR PHASE 2 (diese können durch die Jury bei Abschluss Phase 1 noch geändert werden) D.2.1 — PRÄSENTATIONSPLÄNE „KONZEPT“ Insgesamt max. 3 Blätter im Format DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) – Querformat (gerollt) - - - - städtebaulich-freiraumplanerischer Gestaltungsplan mit Darstellung der Gebäudekonfiguration einschließlich Bestandsbau (Maßstab 1:500) Grundrisse aller Geschosse mit Darstellung der geplanten Bestandteile des Raumkonzepts und der Nutzungen sowie der Zugänge und Übergänge zum Bestand (Maßstab 1:200) mind. zwei zum Verständnis erforderliche Schnitte, je einen Ost-West und einen Nord-Süd (Maßstab 1:200) vier Ansichten, jeweils Nord/Ost/Süd/West (Maßstab 1:200) – die Ansichten sind in die jeweiligen Abwicklungen der weiterführenden Bebauung zu integrieren. Sie kann als Silhouette dargestellt werden. Perspektiven aus folgenden Standpunkten: • Perspektive aus südlicherRichtung • Perspektive aus östlicher Richtung - - mind. eine Detailansicht und -schnitt der Fassade (Maßstab 1:50) – zur Verdeutlichung der konstruktiven Gestaltung sowie der Materialität Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts zur Architektur (auf den Plänen) D.2.2 — MODELL Modell im Maßstab 1:200 Ein Grundmodell mit Gebäudebestand und Einsatzmöglichkeit wird durch den Auftraggeber erstellt. Die Unterlagen zur Erstellung des Einsatzmodells (DXF) werden allen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. D.2.3 — PRÜFBLÄTTER Format frei wählbar - gefaltet auf DIN A4, einseitig bedruckt) - Prüfblatt Fassade (Maßstab 1:200) Darstellung der Fassadenflächen (opak, transparent), der Dächer und des Abschlusses gegen Erdreich mit Ausweis der jeweiligen Flächen - Prüfblatt Flächen (Maßstab 1:500) Darstellung des Raumprogramms nach vorgegebenem Farbcode mit Angabe der Flächen (NF, VF, KF, TF, BGF); Flächenberechnung gemäß Formblatt „Flächen“ D2.4 — ERLÄUTERUNGSBERICHT UND VERFASSERERKLÄRUNG Erläuterungsbericht auf max. 3 DIN A 4 Seiten. Mit Aussagen zur entwurfsleitenden Idee (Städtebau/Hochbau) als Word-Datei. Zudem soll der Text des Erläuterungsberichts entsprechend der Gliederungspunkte Aussagen zu den unten aufgeführten Inhalten beinhalten: - Auseinandersetzung mit dem Denkmal Hahnentorburg - Baukonstruktionen einschließlich Fassade, Angaben zur Materialität (Außen/Innen) - Erste Aussagen zum Konzept der technischen Gebäudeausrüstung - Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”: Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen. D.2.5 — CD „PLANDATEN” Daten-CD im Format ISO 9660: - Erläuterungstext (als Word-Datei) - Flächenübersicht mit allen Flächenkennwerten entsprechend Formblatt „Flächen” als Excel-Tabelle - Kostenübersicht nach DIN entsprechend Formblatt „Kosten“ als Excel-Tabelle - Präsentationsblätter (PDF): Alle Plandaten der Präsentationsblätter in Originalgröße mit einer Auflösung von mind. 200 dpi - Prüfblätter: Alle Prüfblätter in Originalgröße als Vektordatei im Format DXF/DWG sowie als PDF. - Bild- und Präsentationsdaten (JPEG): Animationen, Perspektiven, Modellfotos, Lagepläne, Schnitte oder Ansichten etc. als separate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer Auflösung von 300 dpi - Präsentation (PDF-Datei) zur Präsentation mit maximal 15 Folien unter ausschließlicher Darstellung von Abbildungen der Präsentationsblätter. Es ist zu beachten, dass keine Animationen und Folienübergänge zulässig sind. - Formblatt „Verfassererklärung” (Format ISO 9660) mit: Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Büroanschrift, Tel./Fax. sowie E-MailAdressen etc.; entsprechend Formblatt “Verfassererklärung” als Word-Datei D.2.6 — PLANSATZ VORPRÜFUNG Der Plansatz „Vorprüfung“ soll zwingend folgende Bestandteile umfassen: in einfacher (1x) Ausfertigung: - Präsentationsblätter farbig auf DIN A4-Größe gefaltet und gelocht oder mit Heftstreifen - Prüfblätter farbig auf DIN A 4-Größe gefaltet und gelocht oder mit Heftstreifen D — 023 KAPITEL D — LEISTUNGEN, TERMINE D.3 TERMINE - VORAUSSICHTLICH (IN DER ABSTIMMUNG) BEREITSTELLUNG DER PLANUNTERLAGEN Z.B. 10. KW 2017 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN Rückfragen per E-Mail bis 16 Uhr an: wb_stm@fsw-info.de 11.KW.2017 AUFTAKTBRIEFING 12.KW 2017 PHASE 1 — ABGABE PLANSATZ Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. 03.05.2017 BIS 16:00 UHR PHASE 2 — ABGABE MODELL Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. 16.05.2017 BIS 16:00 UHR ENTSCHEIDUNGSGREMIUM 1 Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen. 22.05.2017 AB 9:00 UHR OPTIONALES BRIEFING DER TEILNEHMER Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen. 24.05.2017 PHASE 2 — ABGABE PLANSATZ Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. 28.06.2017 BIS 16:00 UHR PHASE 2 — ABGABE MODELL Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Ort für alle Veranstaltungen: Wird noch bekannt gegeben 06.07.2017 BIS 16:00 UHR ENTSCHEIDUNGSGREMIUM 2 Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen. A — 024 14.07.2017 AB 9:00 UHR